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    Plenarprotokoll 11/74 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 74. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 21. April 1988 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 4931 Begrüßung der Quästoren des Europäischen Parlaments 4931 B Begrüßung des Vorsitzenden des Außenpolitischen Ausschusses des Sejm der Volksrepublik Polen, Jósef Czyrek 4940 D Tagesordnungspunkt 2: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Steuerreformgesetzes 1990 (Drucksache 11/2157) b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur steuerlichen Begünstigung von Zuwendungen an unabhängige Wählervereinigungen (Drucksache 11/ 1316) Dr. Stoltenberg CDU/CSU 4931 D Dr. Apel SPD 4939 A Gattermann FDP 4946 B Frau Vennegerts GRÜNE 4952 A Dr. Waigel CDU/CSU 4954 C Poß SPD 4962 C Dr. Solms FDP 4966A Hüser GRÜNE 4968 D Glos CDU/CSU 4972 A Huonker SPD 4976 A Wüppesahl fraktionslos 4980 B Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU 4982 B Börnsen (Ritterhude) SPD 4984 C Sellin GRÜNE 4987 C Uldall CDU/CSU 4989 A Dr. Mitzscherling SPD 4991 C Frau Dr. Hellwig CDU/CSU 4994 A Vizepräsident Westphal 4982 A Zusatztagesordnungspunkt 2: Aktuelle Stunde betr. Finanzsituation der Bundesanstalt für Arbeit — Auswirkungen auf die aktive Arbeitsmarktpolitik Heyenn SPD 4996 C Müller (Wesseling) CDU/CSU 4997 C Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 4998 C, 5003 A Cronenberg (Arnsberg) FDP 4999 B Dr. Blüm, Bundesminister BMA 5000 A Schreiner SPD 5002 A Strube CDU/CSU 5003 C Sieler (Amberg) SPD 5004 B Dr. Thomae FDP 5005 A Frau Steinhauer SPD 5006 A Kraus CDU/CSU 5007 A Schemken CDU/CSU 5007 D Kolb CDU/CSU 5008 D Tagesordnungspunkt 3: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Hypothekenbankgesetzes und anderer Vorschriften für Hypothekenbanken (Drucksachen 11/1820, 11/2144) 5013 D Zusatztagesordnungspunkt 3: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung einge- II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1988 brachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 11. Dezember 1987 zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und dem Königreich Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, der Italienischen Republik, dem Königreich der Niederlande und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über Inspektionen in bezug auf den Vertrag zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über die Beseitigung ihrer Flugkörper mittlerer und kürzerer Reichweite (Drucksachen 11/2033, 11/2174) Dr. de With (Erklärung nach § 31 GO) 5014 B Tagesordnungspunkt 4: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 29. Oktober 1985 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Marokko über die Rechtshilfe und Rechtsauskunft in Zivil- und Handelssachen (Drucksache 11/2026) 5014 D Tagesordnungspunkt 5: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Umwandlung der Deutschen Pfandbriefanstalt in eine Aktiengesellschaft (Drucksache 11/2047) 5014 D Tagesordnungspunkt 6: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der ApothekerRichtlinien der EG (85/432/EWG und 85/ 433/EWG) in deutsches Recht (Drucksache 11/2028) 5014 D Tagesordnungspunkt 9: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Wohngeld- und Mietenbericht 1987 (Drucksache 11/1583) 5014 D Tagesordnungspunkt 10: Beratung der Unterrichtung durch den Wehrbeauftragten Jahresbericht 1987 (Drucksache 11/2034) 5014 D Tagesordnungspunkt 7: Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung: Antrag auf Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens (Drucksache 11/2136) 5015 B Tagesordnungspunkt 8: Beratung der Sammelübersichten 53, 54, 55 und 56 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksachen 11/ 2113, 11/2114, 11/2115, 11/2116) 5015 C Tagesordnungspunkt 11: Beratung der Sammelübersichten 47, 48 und 52 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksachen 11/ 1881, 11/1882, 11/1970) Frau Nickels GRÜNE (zur GO) 5015 D, 5016 C Seiters CDU/CSU (zur GO) 5016 B Dr. Emmerlich SPD 5016 C Frau Dempwolf CDU/CSU 5017 B Funke FDP 5017 D Tagesordnungspunkt 12: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Bindig, Dr. Schmude, Frau Dr. Däubler-Gmelin, Duve, Frau Luuk, Großmann, Sielaff, Frau Dr. Timm, Dr. Holtz, Frau Schmidt (Nürnberg), Schanz, Toetemeyer, Büchner (Speyer), Bernrath, Lambinus, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD: Bekämpfung und Ächtung der Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlungen (Drucksachen 11/957, 11/ 2163) Bindig SPD 5019 B Seesing CDU/CSU 5020 D Frau Olms GRÜNE 5021 C Kleinert (Hannover) FDP 5022 B Engelhard, Bundesminister BMJ 5023 A Tagesordnungspunkt 13: Erste Beratung des von der Abgeordneten Frau Nickels und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vermeidung der Inhaftierung von Kindern (Drucksache 11/1403) Frau Nickels GRÜNE 5023 C Seesing CDU/CSU 5025 D Dr. de With SPD 5026 D Funke FDP 5028D Engelhard, Bundesminister BMJ 5030 A Tagesordnungspunkt 14: Beratung des Antrags der Abgeordneten Graf von Waldburg-Zeil, Dr. Pinger, Feilcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Frau Folz-Steinacker, Hoppe, Frau Dr. Hamm-Brücher, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Der entwicklungspolitische Beitrag zur Lösung von Weltflüchtlingsproblemen (Drucksache 11/1954) Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU 5031 C Frau Luuk SPD 5033 A Frau Folz-Steinacker FDP 5034 C Frau Olms GRÜNE 5035 D Bindig SPD 5037 B Dr. Köhler, Parl. Staatssekretär BMZ 5038 C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1988 III Tagesordnungspunkt 15: Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Gesetz) (Drucksache 11/1844) Beratung des Antrags der Abgeordnet Frau Dr. Hartenstein, Schäfer (Offenburg), Adler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Umweltverträglichkeitsprüfung (Drucksache 11/1902) Brauer GRÜNE 5041B, 5050 A Dörflinger CDU/CSU 5042 D Frau Dr. Hartenstein SPD 5044 B Baum FDP 5046 A Dr. Töpfer, Bundesminister BMU 5047 C Dr. Lippold (Offenbach) CDU/CSU 5050 D Schütz SPD 5052 C Frau Dr. Segall FDP 5054 D Tagesordnungspunkt 1 (Fortsetzung) Fragestunde — Drucksache 11/2146 vom 15. April 1988 — Inhaftierung des deutschen Staatsangehörigen Adrian Kim in Südkorea MdlAnfr 10, 11 15.04.88 Drs 11/2146 Dr. Emmerlich SPD Antw StMin Schäfer AA 5009 D ZusFr Dr. Emmerlich SPD 5009 D ZusFr Dr. Knabe GRÜNE 5010 D Außenpolitische Aktivitäten der saarländischen Regierung in Paris und anderen Hauptstädten MdlAnfr 14, 15 15.04.88 Drs 11/2146 Frau Pack CDU/CSU Antw StMin Schäfer AA 5011 A ZusFr Frau Pack CDU/CSU 5011 D, 5012 C ZusFr Schreiner SPD 5011 D, 5013 A ZusFr Müller (Wadern) CDU/CSU 5012 A, 5013 A ZusFr Schreiber CDU/CSU 5012 A ZusFr Frau Conrad SPD 5012 B, 5012 D Nächste Sitzung 5056 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 5057* A Anlage 2 Bemühungen um friedliche Lösung des Konfliktes zwischen Äthiopien und Eritrea, insbesondere angesichts der Hungersnot MdlAnfr 12, 13 15.04.88 Drs 11/2146 Frau Eid GRÜNE SchrAntw StMin Schäfer AA 5057* B Anlage 3 Kontingentierung von Übersiedlern aus der DDR und ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz MdlAnfr 26, 27 15.04.88 Drs 11/2146 Frau Terborg SPD SchrAntw PStSekr Dr. Hennig BMB 5057* D Anlage 4 Innerdeutsche Absprache über eine Kontingentierung von Übersiedlern aus der DDR MdlAnfr 28, 29 15.04.88 Drs 11/2146 Büchler (Hof) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Hennig BMB 5058* A Anlage 5 Arbeitszeitverkürzung oder Einkommensausgleich für die Soldaten ab 1989 MdlAnfr 48, 49 15.04.88 Drs 11/2146 Gerster (Worms) SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 5058* B Anlage 6 Kritische Bundestagsreden und Anfragen von Dr. Manfred Wörner zum militärischen Tiefflug in den Jahren 1969 bis 1982 MdlAnfr 54, 55 15.04.88 Drs 11/2146 Müller (Pleisweiler) SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 5058* C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1988 4931 74. Sitzung Bonn, den 21. April 1988 Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens* 22. 4. Antretter 21. 4. Brandt 22. 4. Dr. Biedenkopf 22. 4. Dr. Dollinger 22. 4. Ebermann 22. 4. Frau Fischer 22. 4. Dr. Glotz 22. 4. Dr. Götz 22. 4. Dr. Haack 22. 4. Dr. Hauff 22. 4. Heinrich 22. 4. Irmer 22. 4. Frau Karwatzki 21. 4. Kittelmann* 21. 4. Dr. Klejdzinski 22. 4. Lüder 21. 4. Meyer 21. 4. Dr. Müller* 21. 4. Dr. Scheer 21. 4. Frau Schilling 22. 4. Dr. Schmude 22. 4. von Schmude 21. 4. Dr. Schneider (Nürnberg) 22. 4. Spilker 22. 4. Steiner 21. 4. Frau Dr. Vollmer 21. 4. Vosen 21. 4. Dr. Wieczorek 21. 4. Wischnewski 22. 4. Dr. Zimmermann 22. 4. *) für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Fragen der Abgeordneten Frau Eid (DIE GRÜNEN) (Drucksache 11/ 2146 Fragen 12 und 13): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die militärische Lage in Eritrea und der Provinz Tigrai sich entscheidend zugunsten der Befreiungsbewegungen verändert hat und dadurch sowohl die äthiopische Hilfsorganisation RRC als auch internationale Hilfsorganisationen die am stärksten vom Hunger betroffenen Regionen nicht mehr versorgen können? Ist die Bundesregierung gewillt, ihre Haltung zum Konflikt zwischen Äthiopien und Eritrea aufzugeben, wie sie in der Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN vom 21 Juli 1986 dargelegt wurde, und ist sie deshalb gewillt, angesichts der Intensivierung des Krieges sich kurzfristig um einen Waffenstillstand und längerfristig um eine friedliche Lösung des Konfliktes zu bemühen? Zu Frage 12: Der Bundesregierung ist bekannt, daß die jüngsten Offensiven der äthiopischen Widerstandsbewegungen EPLF und TPLF in den Provinzen Eritrea und Tigre militärisch erfolgreich waren. Der Bundesregie - Anlagen zum Stenographischen Bericht rung ist auch bekannt, daß diese von den Widerstandsbewegungen trotz der gegenwärtigen Hungersnot in dieser Region gestarteten Offensiven die Versorgung der notleidenden Bevölkerung erheblich erschweren. So sah sich die äthiopische Regierung wegen der Eskalation des Bürgerkriegs und der angespannten Sicherheitslage gezwungen, ausländische Helfer aufzufordern, in ihrem persönlichen Sicherheitsinteresse Eritrea und Tigre vorübergehend zu verlassen und sich nach Addis Abeba zu begeben. Zu Frage 13: Nein. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, die in ihrer Antwort zur Großen Anfrage vom 27. 2. 1986 der Abgeordneten Frau Eid und der Fraktion DIE GRÜNEN „Friedliche Lösung des Eritrea-Konflikts" dargelegte Haltung zu ändern. Die Bundesregierung hat sich stets in ihrem Dialog mit der äthiopischen Regierung und gemeinsam mit ihren europäischen Partnern für eine friedliche Konfliktlösung zwischen der äthiopischen Regierung und den Widerstandsbewegungen EPLF und TPLF eingesetzt (vgl. die gemeinsamen Erklärungen der Zwölf vom Juli 1986 sowie die Erklärung der Zwölf vom 18. Dezember 1987). Die Bundesregierung wird sich auch in Zukunft gemeinsam mit ihren europäischen Partnern im Dialog mit der äthiopischen Regierung für eine politische Lösung des Eritrea-Konflikts einsetzen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hennig auf die Fragen der Abgeordneten Frau Terborg (SPD) (Drucksache 11/2146 Fragen 26 und 27): Wenn es eine Kontingentierung von Übersiedlern aus der DDR gibt, nach welchen Kriterien wird sie vorgenommen? Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, daß das stillschweigende Akzeptieren einer möglicherweise einseitig von der DDR vorgeschriebenen Kontingentierung nicht im Einklang mit der im Grundgesetz verankerten Freizügigkeit, d. h. dem Recht aller Deutschen, sich in der Bundesrepublik Deutschland niederzulassen, steht? Zu Frage 26: Die DDR begrenzt von sich aus die Zahl der Übersiedlungen. Die Kriterien werden dabei ausschließlich von der DDR festgesetzt. Sie sind hier nicht bekannt, die andere Seite legt Wert darauf, insoweit nicht berechenbar zu sein. Gäbe es keine Kontingentierung von Ausreisen durch die DDR, müßte die Zahl der Übersiedler um ein Vielfaches höher sein. Die Bundesregierung hat, dies möchte ich ausdrücklich betonen, mit der Regierung der DDR keine Absprache über Begrenzungen getroffen. 5058* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1988 Zu Frage 27: Die Bundesregierung akzeptiert die Haltung der DDR auch nicht stillschweigend. Sie beachtet die im Grundgesetz für alle Deutschen verankerte Freizügigkeit und setzt sich für jeden übersiedlungswilligen Deutschen aus der DDR ein, der sie — direkt oder indirekt — um Hilfe bittet. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hennig auf die Fragen des Abgeordneten Büchler (Hof) (SPD) (Drucksache 11/2146 Fragen 28 und 29): Treffen Angaben aus Kreisen der Evangelischen Kirche der DDR (u. a. Bischof Forck im Deutschlandfunk am 15. April 1988) zu, daß es zwischen Bundesregierung und DDR eine Absprache über die vierteljährliche Kontingentierung von Übersiedlern aus der DDR gibt? Steht die im Vergleich zu Vorjahren relativ niedrige Zahl von Übersiedlern aus der DDR im Zusammenhang mit einer solchen Absprache? Zu Frage 28: Die von Ihnen zitierten Angaben treffen nicht zu. Zwischen der Bundesregierung und der Regierung der DDR gibt es keine Absprachen über Kontingentierungen, also auch nicht über vierteljährliche, von Übersiedlern aus der DDR. Darauf haben schon in der vergangenen Woche nachdrücklich Frau Bundesminister Dr. Wilms, Herr Bundesminister Dr. Schäuble und der Regierungssprecher hingewiesen. Zu Frage 29: Da es die erwähnte Absprache nicht gibt, stehen die in den Jahren 1987 und 1988 gegenüber den Vorjahren reduzierten Übersiedlungen auch nicht in einem Zusammenhang damit. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Gerster (Worms) (SPD) (Drucksache 11/2146 Fragen 48 und 49): In welcher Weise wird die Bundesregierung die für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in der Bundesrepublik Deutschland ab 1989 vereinbarte Arbeitszeitverkürzung auf Soldaten übertragen? Falls die Bundesregierung eine entsprechende Arbeitszeitverkürzung für Soldaten nicht vorsieht, in welcher Weise werden Soldaten für Einkommenseinbußen von ca. 2,5 Prozentpunkten entschädigt werden, die auf die Anrechnung der Arbeitszeitverkürzung auf prozentuale Einkommensanhebungen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst zurückzuführen sind? Zu Frage 48: Die Bundesregierung ist bestrebt, eine Lösung zu finden, die Soldaten nicht von der für den öffentlichen Dienst ab dem 1. April 1989 beschlossenen Arbeitszeitverkürzung ausschließt. Diese Lösung muß jedoch die Besonderheiten des militärischen Dienstes in angemessener Weise berücksichtigen. Zu Frage 49: Da für Soldaten eine gesetzliche Arbeitszeitverkürzung nicht vorgesehen ist, kann eine Arbeitszeitverkürzung entsprechend der Regelung im übrigen öffentlichen Dienst nicht erfolgen. Deshalb wird in Zusammenarbeit mit den Bundesministern der Finanzen und des Innern eine andere Lösung gesucht. Die Überlegungen dazu sind noch nicht abgeschlossen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Müller (Pleisweiler) (SPD) (Drucksache 11/2146 Fragen 54 und 55): In wie vielen Reden hat sich der derzeitige Bundesminister der Verteidigung zwischen 1969 und 1982 im Deutschen Bundestag kritisch mit dem militärischen Tiefflug beschäftigt? Wie viele kritische Fragen hat er in der Fragestunde des Deutschen Bundestages in demselben Zeitraum zum Thema „Tiefflug" gestellt? Diese Fragen berühren nicht den Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung, sondern sie richten sich an einen ehemaligen Abgeordneten dieses Hauses. Darüber hinaus reicht die Dokumentation des BMVg nicht so weit in die Vergangenheit, daß eine Beantwortung möglich wäre. Die nachgefragten Informationen können aber möglicherweise in Sach- und Sprechregistern des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages gefunden werden. Minister Dr. Wörner hat sich weit vor Antritt seiner jetzigen Aufgaben umfassend mit der Tiefflugproblematik auseinandergesetzt. Das ist aus den zahlreichen tiefflugeinschränkenden Entscheidungen, die wir ab 1983 getroffen haben, mehr als ersichtlich.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Otto Solms


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Ich bedanke mich, Herr Apel, daß Sie nunmehr mit eigenen Vorstellungen überkommen wollen, nachdem die Vorstellungen der Koalition seit einem Jahr auf dem Tisch liegen, wenn Sie den Subventionsabbau einrechnen, seit Oktober.

    (Lachen bei der SPD — Dr. Vogel [SPD]: Heute und noch nicht endgültig!)

    — Herr Vogel, wo sind wir denn? Sie wissen doch, daß in Bonn alles bekannt wird und alles bekannt ist.

    (Dr. Vogel [SPD]: 70 Änderungen!)

    Wir haben im Oktober eine Pressekonferenz gemacht, in der bis in die Details alles vorgestellt worden ist, und Sie hatten die Vorlagen auch.

    (Dr. Vogel [SPD]: Da hat Strauß gesagt, es ist schlampig!)

    Nun wollen Sie nicht einmal mit einem Parteibeschluß, sondern mit einem Vorstandsbeschluß nachtarocken. So geht das nicht.

    (Dr. Vogel [SPD]: Wo ist denn Ihr Parteitag? Lächerlich!)

    Sie müssen Ihre Alternative darlegen.



    Dr. Solms
    Wir haben unser Konzept zur Steuerpolitik schon 1985 verabschiedet. Ich sehe da keine Probleme. Das heißt also, auch der Vorwurf, den die SPD nun zu guter Letzt erhebt, wir wollten diese Reform durchpeitschen, entbehrt jeder Grundlage. Es ist zwei Monate Zeit zur intensivsten Beratung. Wir sind bereit, alle Tage zur Verfügung zu stellen — natürlich auch Feiertage — und auch abends zu arbeiten. Ich denke, Sie werden sich dem nicht entziehen.

    (Dr. Vogel [SPD]: Ich denke, daß Sie den Sonntag heiligen!)

    Dann wird die Reform in aller Sachgerechtigkeit beraten und verabschiedet werden. Wir können natürlich die Wirtschaft, die Betroffenen, die Bürger nicht länger im ungewissen lassen; sie haben einen Anspruch und ein Anrecht darauf,

    (Dr. Vogel [SPD]: Jetzt auf einmal!)

    daß sie erfahren, wie die Steuern in den nächsten Jahren endgültig erhoben werden.

    (Dr. Vogel [SPD]: Wir wissen es noch nicht, aber die Bürger haben jetzt schon einen Anspruch!)

    Meine Damen und Herren, ich will etwas zu diesen Beratungen sagen. Wir sind bereit dazu — das ist im Finanzausschuß schon beraten worden — , breite Anhörungen von Sachverständigen, von Experten sowie Zusatzanhörungen zu Spezialthemen durchzuführen. Die Beratung wird in keinster Weise begrenzt oder beschnitten. Das heißt, wir werden dieses Gesetz in aller Gründlichkeit beraten und verabschieden.
    Wir hören, daß der Bundesrat Ende dieses Monats sein Votum abgeben wird. Wir hoffen, daß er den Gesetzesantrag im Kern unterstützen wird. Wir müssen natürlich darauf hinweisen, nachdem wir die Beschlüsse aus dem Finanzausschuß des Bundesrates kennen, daß der Bundesrat nicht einerseits fordern kann, daß die Gesamtrechnung, die Ausfallrechnung nicht verändert werden darf, auch nicht zu Lasten der Länder, aber auf der anderen Seite nur Anträge eingebracht werden, die diese Gesamtrechnung verändern werden. Der Bundesrat ist also aufgerufen, als Verfassungsorgan seiner gesamtstaatlichen Verantwortung gerecht zu werden und Beschlüsse in der Weise zu fassen, daß der Gesamtrahmen erhalten bleibt und auch verantwortlich durchgesetzt werden kann.
    Schon vor den Beratungen und dem Kabinettsbeschluß ist die Bundesregierung auf einige der Anregungen aus den Reihen der Parlamentarier eingegangen. Wir danken dafür. Wir sind der Meinung, daß in Details auch darüber hinaus noch Änderungsmöglichkeiten bestehen. Herr Gattermann hat eine Liste angesprochen; darüber hinaus gibt es andere wichtige Punkte. Ich darf hier nur in Erinnerung rufen und meinen Dank dafür aussprechen, daß wir im Bereich der außerordentlichen Einkünfte nun eine Regelung gefunden haben — § 34 EStG —, die, glaube ich, den mittelstandspolitischen Gesichtspunkten voll gerecht wird, aber die Ausreißerfälle wie beispielsweise Flick — natürlich nur für die Zukunft — in den Griff bekommt. Das ist eine sachgerechte Lösung. Ich denke, daß wir bei den anderen Punkten, die bei Opposition
    wie Koalition umstritten sind, ebenfalls sachgerechte Lösungen finden werden.
    Herr Kollege Poß, ich habe Ihren Ausführungen entnommen, daß Sie etwas voreilig jubilieren, daß sich die Steuerreform, so wie wir sie jetzt beraten und verabschieden werden, bei Wahlentscheidungen voll zugunsten der Opposition auswirken werde. Ich warne vor voreiligem Optimismus, denn wenn die Steuerreform verabschiedet sein wird, dann wird das ganze Gezänk beendet sein, das jetzt stattfindet, weil viele Grippen Angst haben, daß sie Subventionen verlieren. Wenn der Pulverdampf verzogen ist und der Gesetzentwurf von Bundestag und Bundesrat verabschiedet ist, dann wird sich die Reform des Steuertarifs mittel- und langfristig

    (Poß [SPD]: Dann kommen die Verbrauchsteuererhöhungen!)

    als das ordnungspolitische Vorzeigestück der Arbeit dieser Koalition erweisen. Insofern stimme ich Herrn Barbier zu, der das heute in der „FAZ" geschrieben hat. Damit kann sie zum Bindeglied der Koalition werden,

    (Dr. Vogel [SPD]: Dann müßt ihr aber noch viel tun!)

    aus der die Kraft für die weitere gemeinsame Arbeit geschöpft wird.

    (Poß [SPD]: Jetzt kommt der Kitt!) Dafür wollen wir arbeiten. Packen wir's an!


    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)



Rede von Dieter-Julius Cronenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Als letztem Redner vor der Mittagspause erteile ich dem Abgeordneten Hüser das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Uwe Hüser


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (GRÜNE)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Steuerreform der Bundesregierung ist das Spiegelbild einer Wirtschaftsideologie, die das Weitermachen wie bisher zum obersten Ziel hat. Diese Steuerreform gibt keinerlei Impulse in Richtung auf mehr Solidarität mit den Arbeitslosen, den Sozialhilfeempfängern, den alten Menschen und Einkommensschwachen. Sie gibt keinerlei Impulse in Richtung auf eine Anerkennung der Lasten und Pflichten der Kindererziehung. Diese Steuerreform gibt auch keinerlei Impulse in Richtung auf mehr Umweltverträglichkeit des Wirtschaftens.
    Durch Tarifänderungen, wie sie uns von der Bundesregierung für 1990 vorgelegt werden, sollen alle Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen um 37 Milliarden DM pro Jahr entlastet werden. Woher, Herr Stoltenberg, nehmen Sie eigentlich die moralische Rechtfertigung, auf Handlungsmöglichkeiten in dieser Größenordnung zu verzichten? Während wir hier debattieren, fragen sich 3 Millionen Sozialhilfeempfänger, wie sie mit ihrer Unterstützung, die zum Sterben zuviel und zum Leben zuwenig ist, auskommen können.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    2,4 Millionen Arbeitslose warten darauf, daß sie wieder etwas leisten dürfen; viele davon, gerade Jugendliche, haben die Hoffnung schon aufgegeben. Für sie alle ist Ihr Wahlspruch „Leistung muß sich wieder loh-



    Hüser
    nen" keinen Pfifferling wert. Die Rentnerinnen müssen mit ansehen, wie sich durch die Gesundheits- und
    Rentenreform ihr Auskommen weiter verschlechtert.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Alle diese Gruppen — Sozialhilfeempfänger, Arbeitslose, Rentner und andere — sehen von den Milliarden dieser sogenannten Reform keinen Pfennig. Zur Finanzierung der Steuergeschenke durch Anhebung der Verbrauchsteuern und der Mehrwertsteuer werden sie sogar alle noch herangezogen. Ich prophezeie Ihnen nämlich, Herr Stoltenberg, daß Sie ohne eine Mehrwertsteuererhöhung in dieser Legislaturperiode aus Ihrem Finanzschlamassel nicht mehr herauskommen werden.
    Für einen verheirateten Sozialhilfeempfänger mit zwei Kindern, der jährlich über ca. 15 600 DM verfügt, bedeutet eine Anhebung der Mehrwertsteuer um 3 Prozentpunkte eine Belastung von ca. 400 DM pro Jahr. Gleichzeitig spart ein verheiratetes Ehepaar ohne Kinder mit einem Einkommen von 300 000 DM pro Jahr durch die Reform alleine so viel Steuern, wie die eben genannte vierköpfige Familie im ganzen Jahr zur Verfügung hat. Das ist und bleibt ein Skandal, Herr Stoltenberg.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Solange in einer Gesellschaft nicht die dringendsten sozialen Bedürfnisse gedeckt sind, ist es zutiefst verwerflich, die Steuerentlastung hauptsächlich für diejenigen zu beschließen, die sowieso schon auf der Sonnenseite sitzen.

    (Beifall bei den GRÜNEN — Beckmann [FDP]: Sie haben eben nicht zugehört!)

    Wir fordern die Bundesregierung auf: Hören Sie auf, unsere Gesellschaft in zwei Lager zu spalten: in das eine Drittel, das von Arbeit, menschenwürdigem Lebensstandard und Selbstverwirklichung ausgeschlossen ist, und in die zwei Drittel, die fest im Sattel sind und von weiter steigendem Wohlstand auf Kosten anderer profitieren.

    (Beifall bei den GRÜNEN sowie des Abg. Poß [SPD])

    Mit Ihrer jetzigen Politik verschärfen Sie diese Situation nur, anstatt sie zu verbessern. Die immer größer werdende Gruppe von Menschen auf den Arbeits-, Wohn- und Sozialämtern wird in den Warteschlangen genug Zeit haben, Ihre Hochglanzbroschüren zu lesen, um festzustellen, daß man sie ganz einfach vergessen hat.
    Die Entlastungsbeispiele der Bundesregierung folgen einer wahrlich wagemutigen Argumentation. Ein Ehepaar mit einem Kind und einem Monatsverdienst von 1 400 DM ist der eigentliche Gewinner der Steuerreform, da sie zu 100 % entlastet werden. Sie mußten vorher 2 DM Lohnsteuer monatlich bezahlen und jetzt nichts mehr. Dagegen tut einem ein Ehepaar ohne Kind und einem Monatsverdienst von 15 000 DM schon richtig leid, das nur eine Entlastung von 15 % bei der Einkommensteuerschuld erfährt und jeden Monat 730 DM weniger an Steuern zahlt. Das ist wahrlich sozial ausgewogen.
    Wo, Herr Stoltenberg, steht denn geschrieben, daß Bezieher von etlichen tausend DM Monatseinkommen überhaupt eine Steuerentlastung erfahren müssen? Ihre Lobeshymnen auf die Tatsache, daß ab 1990 500 000 Menschen mehr keine Steuern bezahlen müssen, ist nichts weiter als ein Täuschungsmanöver.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Es wäre ja noch schöner, wenn diejenigen, die um den Sozialhilfesatz herum oder knapp darüber verdienen, für ihr bißchen Geld noch Steuern bezahlen müßten. Anstatt Spitzenverdiener zu entlasten, wären drastische Anhebungen des Grundfreibetrags notwendig gewesen, damit weitaus mehr als diese 500 000 von ihrem Existenzminimum keine Steuern zu zahlen brauchten.
    Wie in einem Aufsatz aus dem Bundesministerium der Finanzen schon richtig erwähnt, soll über Einzelfallberechnungen gerade aus verteilungspolitischer Sicht das Ziel der Steuerreform nicht aus den Augen verloren werden. Das will ich gerne tun und Ihnen folgendes darlegen. Die Bundesregierung argumentiert: Der weitaus größte Teil der Entlastung entfällt auf die Arbeitnehmer, also ist die Reform sozial ausgewogen. Vorrangig interessiert aber doch, wie sich die Entlastung auf die einzelnen Einkommensgruppen verteilt. Da sprechen die Fakten eine eindeutige Sprache.
    Die unteren 40 % der Lohnsteuerpflichtigen, also alle, die ein Einkommen bis zur Höhe des Durchschnittsverdienstes haben, erhalten zusammen nur einen Anteil von 6 % der Gesamtentlastung, nämlich 2,7 Milliarden DM. Das sind 300 DM pro Jahr und Kopf. Dagegen erhalten die oberen 20 % der Steuerpflichtigen ab einem Einkommen von 70 000 DM eine Entlastung von 19 Milliarden DM. Das sind fast 60 % der Gesamtentlastung oder 4 300 DM pro Kopf.
    Verzichten Sie auf diese Steuerreform zugunsten der Besserverdienenden. Wir sind der Überzeugung, daß diese Gruppen ihren Steuerbetrag bisher ganz gut verkraften konnten. Machen Sie eine Reform für die, die es wirklich nötig haben.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Neben der Illusion der sozialen Ausgewogenheit scheint die Bundesregierung auch der Meinung zu sein, ihre Steuerreform sei besonders kinder- und familienfreundlich. Daß bei der Steuersenkung die Entlastung der Familien mit Kindern an den Anfang gestellt worden ist, wie Sie in Ihren Broschüren behaupten, kann ich beim besten Willen nicht nachvollziehen. Die Zahlen sprechen auch hier eine eindeutige Sprache.
    Wie sieht es denn konkret bei einem Bruttoeinkommen von 40 000 DM im Jahr aus? Die Ledige erhält 1 000 DM Steuerentlastung. Sollte sie der Umstand treffen, daß noch ein Kind zu dem Haushalt gehört, daß sie also alleinerziehend ist, so hat sie Pech gehabt; denn dann sinkt die Steuerentlastung um 35 DM gegenüber der Ledigen ohne Kind. Ist die Bezieherin eines Einkommens von 40 000 DM im Jahr verheiratet, so bekommt sie 38 DM mehr als die Ledige. Sollte zu dieser Ehe auch noch ein Kind gehören, so ist dieser Umstand dem Staat ganze 92 DM im Jahr mehr wert. Das sind noch nicht einmal 8 DM im Monat. Fragen



    Hüser
    Sie einmal einen Vater oder eine Mutter, welche große Entlastung diese 8 Mark bringen.

    (Uldall [CDU/CSU]: Das ist hemmungslose Demagogie!)

    — Das ist keine Demagogie. Das sind die Fakten aus den Broschüren des Bundesfinanzministeriums.
    Es ist doch ein Unding, zu behaupten, die Hauptentlastung der Steuerreform läge bei Familien mit Kindern. Die Hauptentlastung der Steuerreform liegt eindeutig bei den besserverdienenden Ledigen und bei den oberen 20 % der kinderlosen Ehepaare.
    Eine wirkliche soziale und kinderfreundliche Steuerreform muß sich an ganz anderen Maßstäben orientieren, als sie die Regierung vorgibt. Als erstes müßte eine Änderung der Tarifreform zum überwiegenden Teil aufkommensneutral sein. Daraus folgt, daß der Steuerausfall aus der Entlastung unterer Einkommen durch erhöhte Besteuerung überdurchschnittlicher Einkommen ausgeglichen werden muß. Vorrangiges Ziel einer sozialen Steuerreform muß es sein, die Einkommen in Höhe des Mindestbedarfs steuerfrei zu belassen.
    Die GRÜNEN sprechen sich deshalb für eine entsprechende Anhebung des Grundfreibetrages auf 10 000 DM aus. Dies führt dazu, daß Bruttoeinkommen bis zur Höhe von 14 000 DM im Jahr steuerfrei bleiben. Auf der Gegenseite halten wir es allerdings für geboten, den Spitzensteuersatz nicht zu senken, sondern ihn auf 60 % anzuheben.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Diese Tarifänderungen bringen einem Jahreseinkommen von ca. 22 000 DM eine Entlastung von 1 200 DM, bei dem Durchschnittsverdienst wäre die Steuerbelastung unverändert, und bei einem Jahreseinkommen von ca. 60 000 DM müßte der Ledige ca. 600 DM mehr Steuern zahlen. Der Spitzenverdiener mit 150 000 DM im Jahr würde nach unserem Vorschlag 3 600 DM zugunsten einer Sozialreform mehr zahlen, anstatt nach den Vorschlägen der Bundesregierung eine Entlastung von 7 600 DM zu bekommen.

    (Frau Unruh [GRÜNE]: Sehr richtig!)

    Ein zweiter wichtiger Schritt wäre eine notwendige Reform des Familienlastenausgleichs. Der Hauptteil der Finanzhilfen und Steuervergünstigungen, die als Maßnahmen zum Ausgleich der finanziellen Belastung von Familien zusammengefaßt werden, ist an den Familienstand „verheiratet" , nicht dagegen an das Vorhandensein von Kindern im Haushalt geknüpft. Die finanzielle Belastung durch Kinder wird nur zu einem lächerlich geringen Teil ausgeglichen.
    Grüne Familienpolitik orientiert sich nicht an der Vorstellung einer idealen Familienform und deren besonderer Förderungswürdigkeit. Sie hat vielmehr das Ziel, die Lebensbedingungen von Kindern unabhängig vom Familienstand der Eltern und deren Einkommen zu verbessern und die materielle Benachteiligung von kindererziehenden Personen zu beseitigen.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Die GRÜNEN lehnen das Ehegattensplitting wegen seiner unsozialen Verteilungswirkung ab.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Der Steuerausfall von über 40 Milliarden DM aus dem Ehegattensplitting wird dringend benötigt, um einen effektiven Kinderlastenausgleich durchzuführen. Durch die Abschaffung des Ehegattensplitting soll natürlich die nach dem Familienrecht bestehende Unterhaltspflicht steuerlich nicht mehr berücksichtigt werden. Deshalb wird nach unseren Vorschlägen das steuerrechtlich anerkannte Existenzminimum, also der Grundfreibetrag des Steuertarifs für jeden Ehepartner, gewährt.
    Das Kindergeld sollte zwischen 210 und 450 DM im Monat betragen und nach dem Alter der Kinder gestaffelt sein. Zusammen mit unseren Tarifreformvorschlägen würde dies bedeuten, daß Familien mit zwei Kindern über ein steuerfreies Einkommen von 4 000 DM im Monat verfügen. Eine solche Reform des Einkommensteuertarifs und des Familienlastenausgleichs erfordert noch nicht einmal zusätzliche Mittel; im Gegenteil, es ist darüber hinaus ein Betreuungsgeld für die ersten zwei Lebensjahre des Kindes von monatlich 1 000 DM finanzierbar.
    Dies zeigt eindeutig: Die Verteilungsmasse ist vorhanden und muß nur sozial und kinderfreundlich genutzt werden. Die GRÜNEN sind dazu bereit.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    In dem Steuerreformentwurf wimmelt es in seiner Gesamtheit von vielen weiteren Ungereimtheiten und Ungerechtigkeiten. Um die aufzuzählen bräuchte ich allein die sechs Stunden Debattenzeit.
    Die geplante Besteuerung von Zuschlägen für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit ist als ein Gipfel der Ungerechtigkeit hervorzuheben. Hier werden diejenigen noch bestraft, die sowieso schon ihre Gesundheit und ihr intaktes soziales Umfeld aufs Spiel setzen, weil sie in Schicht- und Nachtarbeit Aufgaben verrichten, die auch überwiegend der Allgemeinheit zugute kommen. Aber eine Steueränderung hier ist auch ein Schritt in die weitere Unterwerfung der menschlichen Arbeitskraft unter die Maschinenlaufzeiten der Produktion, ein Schritt hin zur regelmäßigen Nacht- und Sonntagsarbeit. Auf mittlere Sicht sind da steuerliche Vergünstigungen für diese Arbeiten natürlich hinderlich. Hier wird das Gefühl vorbereitet, daß es nur noch eine einheitliche Sieben-TageWoche mit 24 Stunden Maschinenlaufzeit geben soll. Die GRÜNEN lehnen alle Maßnahmen, die in diese Richtung zielen, entschieden ab.
    Im Zusammenhang mit der Quellensteuer halte ich einen Punkt noch für besonders erwähnenswert, da er aufzeigt, wessen Geschäfte die Bundesregierung betreibt. Bei der Diskussion um die Quellensteuer spielt die Möglichkeit von Kontrollmitteilungen der Banken an die Finanzämter über die Höhe der Zinseinkünfte eine große Rolle. Die Intention, daß sich die Bundesregierung gegen solche Kontrollmitteilungen mit Händen und Füßen wehrt, ist klar. Sie traut sich nicht an die Steuerhinterzieher aus den oberen Einkommensbereichen heran, weil sie ihr Klientel nicht prellen will. Daß sie eine einmal eingegangene Argumentation allerdings durchgängig beibehält, ist ein Trug-



    Hüser
    schluß. Beim Erhalt von Lohnersatzleistungen, also Arbeitslosengeld, Arbeits- und Sozialhilfe, Mutterschaftsgeld etc., sieht dieser Umstand ganz anders aus. Hier schreibt nämlich ihr Ministerium:
    Um dem Arbeitnehmer den Nachweis der erhaltenen Lohnersatzleistung zu erleichtern, werden die Träger der Sozialleistung verpflichtet, eine Bescheinigung über die Dauer des Leistungszeitraumes sowie über die Art und Höhe der gezahlten Leistungen auszustellen.
    Diese Bescheinigung geht dann ans Finanzamt. Wieso erleichtern Sie nicht auch den Beziehern von Zinseinkünften ihre Nachweispflicht?

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Sie messen hier mit zweierlei Maß, gerade wie es in Ihr einseitiges Konzept hineinpaßt.

    (Frau Unruh [GRÜNE]: Genau!)

    Wir fordern Sie auf: Machen Sie Schluß mit der Möglichkeit, Steuern in großem Umfang zu hinterziehen — es geht hier um Milliardenbeträge — , führen Sie auch Kontrollmitteilungen für Einkünfte aus Kapitalvermögen ein!
    Die Steuerreform ist jedoch nicht nur in vielen Einzelpunkten, sondern auch bereits in ihrem konzeptionellen Ansatz mißlungen und fehlorientiert. Die Bundesregierung redet immer von einer Steuerreform. Davon kann wahrlich nicht die Rede sein. Im einzelnen wie im ganzen setzt unser Steuersystem die Weichen falsch.
    Eine unbefangene Fachfrau vom Mars, die nur aus unserer heutigen Steuer- und Finanzordnung auf den Zustand der Volkswirtschaft schließen müßte, käme zu folgendem wirklichkeitsfremden Bild: Energie fast zum Null-Tarif, kein Rohstoffmangel abzusehen, intaktes Ökosystem, tendenzielle Knappheit an Arbeitskräften, Armut und soziale Probleme unbekannt. Dies zeigt, daß die Regierungspolitik den Horizont der 60er Jahre nicht verlassen hat. Flugbenzin für Inlandsflüge — demnächst auch für Strauß und seine PrivatfliegerFreunde — ist von der Mineralölsteuer befreit, während der öffentliche Nahverkehr und die Bahn diese zahlen müssen.

    (Frau Unruh [GRÜNE]: Richtig! — Dr. Bötsch [CDU/CSU]: Ihr laßt euch mit dem Fahrrad fotografieren, aber fahren tut ihr mit dem Dienstwagen! — Dr. Apel [SPD]: Billiger geht es wohl nicht! — Dr. Vogel [SPD]: Und ihr fliegt mineralölsteuerfrei! Strauß!)

    — Mehr ist Ihnen dazu nicht eingefallen, nicht? — Für Bahnkarten ist der volle Mehrwertsteuersatz zu zahlen, bei Chemikalien im Lebensmittel dagegen nur der halbe. Die Verschmutzung von Luft, Wasser und Boden, der Einsatz von Energie und Rohstoffen unterliegt keiner oder einer viel geringeren Steuer- und Abgabenbelastung als die Arbeitskraft. Ressourcenverschwendung und umweltschädliche Produktion sind daher wesentlich rentabler als eine arbeitsintensive und umweltschonende Wirtschaftsweise.
    Die Ziele müssen also neu gesteckt werden. Aufgabe der Zukunft ist die Wegsteuerung der Energie-
    und Rohstoffverschwendung, die Wegsteuerung der Verschmutzung von Luft, Wasser und Boden

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    und nicht die weitere Wegrationalisierung von Arbeitsplätzen. Eine verantwortungsbewußte wirtschaftspolitische Strategie kommt in diesem Zusammenhang nicht umhin, finanzpolitische Vorstellungen zu entwickeln, die auf Zielsetzungen wie Umweltverträglichkeit, ökologische Umstrukturierung, Schadensvermeidung und Verursacherbelastung basieren.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Ein umfassendes System von Steuern, Abgaben und auch Verboten, wie die GRÜNEN es in ihrem Umbauprogramm in vielen wichtigen Bereichen aufzeigen, z. B. zur Senkung des Verbrauchs von Rohstoffen und Energie, zur Minimierung von giftigen Emissionen oder zur Entgiftung von Lebensmitteln, kann unsere Wirtschaft mit ökonomischen Mitteln auf eine ökologische Grundlage stellen.
    Es reicht aber nicht aus, den Produktionsbereich zu ändern. Auch die Steuerpolitik muß dazu benutzt werden, das Verbraucherverhalten zum Wohle der Umwelt zu beeinflussen. Viele Verbrauchsartikel schädigen mehr oder weniger die Umwelt, belasten die Allgemeinheit mit den Kosten der schadlosen Beseitigung und verschwenden wertvolle Rohstoffe, obwohl es sinnvolle ökologische Alternativen gibt. Beispielhaft müßten Einwegverpackungen und Einwegflaschen sowie Kunststoffverpackungen mit einer Umweltsteuer belastet werden. Heute müssen nämlich die Abfallbeseitigungskosten von Einwegverpackungen von den Käufern von Mehrwegverpackungen mitgetragen werden. Die Reihe dieser Beispiele ließe sich beliebig fortführen.
    Das Umwelt- und Prognoseinstitut Heidelberg hat kürzlich eine umfassende Studie zur Einführung und Auswirkung von Umweltsteuern am Beispiel von 35 umweltbelastenden Produkten vorgestellt. Ein Gesetz, das den Weg in diese Richtung weist, würde den Namen „Steuerreform" zu Recht verdienen.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Von diesen Überlegungen ist die Bundesregierung allerdings meilenweit entfernt. Wir werden unsere Überlegungen in dieser Hinsicht verstärken und immer wieder in die Diskussion einbringen.
    Es wird höchste Zeit, in der Steuerpolitik umzusteuern und dieses wirkungsvolle Instrument nicht nur als Einnahmequelle des Staates zu betrachten. Darin besteht eine Chance, die Probleme unserer Gesellschaft zu bewältigen. Lassen wir diese Chance nicht verstreichen, lassen wir in die Beratung über die Steuerreform sinnvolle Alternativen mit einfließen und diese Steuerreform, wie Sie sie hier innerhalb kürzester Zeit durchbringen wollen, nicht verpuffen.

    (Beifall bei den GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)