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    Plenarprotokoll 11/71 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 71. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 14. April 1988 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Jung (Lörrach), Herkenrath und Reimann 4737 A Erweiterung der Tagesordnung 4737 A Abwicklung der Tagesordnung 4783 D Nachträgliche Überweisung dreier Gesetzentwürfe an den Ausschuß für Forschung und Technologie 4737 B Anteilnahme am Schicksal der von einem Akt der Luftpiraterie Betroffenen 4737 C Tagesordnungspunkt 2: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 11. Dezember 1987 zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und dem Königreich Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, der Italienischen Republik, dem Königreich der Niederlande und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über Inspektionen in bezug auf den Vertrag zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über die Beseitigung ihrer Flugkörper mittlerer und kürzerer Reichweite (Drucksache 11/2033) Genscher, Bundesminister AA 4738 A Voigt (Frankfurt) SPD 4740 C Lamers CDU/CSU 4742 D Frau Kelly GRÜNE 4746 C Ronneburger FDP 4748 A Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 4750 B Lowack CDU/CSU 4752 A Schily GRÜNE 4753 B Horn SPD 4754 B Dr. Wörner, Bundesminister BMVg 4756 A Tagesordnungspunkt 3: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Hauff, Schäfer (Offenburg), Lennartz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Tschernobyl und die Folgen — Ein Jahr danach (Drucksachen 11/139, 11/755) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Daniels (Regensburg), Weiss (München), Frau Rust, Frau Wollny und der Fraktion DIE GRÜNEN: Baustopp für die Wiederaufarbeitungsanlage bei Wackersdorf (Drucksachen 11/260, 11/2121) Schäfer (Offenburg) SPD 4758 A Dr. Laufs CDU/CSU 4760 B Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE 4762 C Baum FDP 4763 C Frau Blunck SPD 4765 C Engelsberger CDU/CSU 4767 B Frau Wollny GRÜNE 4770 A II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. April 1988 Dr. Wörner, Bundesminister BMVg 4771D Frau Dr. Segall FDP 4773 B Jung (Düsseldorf) SPD 4774 B Dr. Friedrich CDU/CSU 4776 C Harries CDU/CSU 4778A Grüner, Parl. Staatssekretär BMU 4779 C Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE (Erklärung nach § 30 GO) 4781 C Namentliche Abstimmung 4782 A Ergebnis 4782 C Zusatztagesordnungspunkt 2: Aktuelle Stunde betr. Einstellung der Tiefflugübungen als Maßnahme zur Verringerung der Gefährdung der Bevölkerung Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 4783D, 4789B Francke (Hamburg) CDU/CSU 4784 C Heistermann SPD 4785 C Dr. Hoyer FDP 4786 B Dr. Wörner, Bundesminister BMVg 4787B, 4792 C Bühler (Bruchsal) CDU/CSU 4789 D Müller (Pleisweiler) SPD 4790 D Baum FDP 4791 D Frau Hämmerle SPD 4793 A Zierer CDU/CSU 4794 A Müller (Düsseldorf) SPD 4794 D Gröbl, Parl. Staatssekretär BMU 4796 A Dr. Uelhoff CDU/CSU 4797 A Breuer CDU/CSU 4798 A Müller (Pleisweiler) SPD (Erklärung nach § 30 GO) 4798D Tagesordnungspunkt 4: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Dritten Protokoll vom 12. Mai 1987 zur Änderung des Vertrages vom 27. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik und dem Großherzogtum Luxemburg über die Schiffbarmachung der Mosel (Drucksachen 11/1177, 11/1644) 4799A Tagesordnungspunkt 5: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 159 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 20. Juni 1983 über die berufliche Rehabilitation und die Beschäftigung der Behinderten (Drucksache 11/1953) 4799B Tagesordnungspunkt 6: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Übereinkommen 157 über die Einrichtung eines internationalen Systems zur Wahrung der Rechte in der Sozialen Sicherheit sowie die von der Bundesregierung hierzu beschlossene Stellungnahme Empfehlung 167 betreffend die Einrichtung eines internationalen Systems zur Wahrung der Rechte in der Sozialen Sicherheit sowie die von der Bundesregierung hierzu beschlossene Stellungnahme (Drucksache 11/1621) 4799B Tagesordnungspunkt 7: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Übereinkommen 158 über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber sowie die von der Bundesregierung hierzu beschlossene Stellungnahme Empfehlung 166 betreffend die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber sowie die von der Bundesregierung hierzu beschlossene Stellungnahme (Drucksache 11/1622) 4799 C Tagesordnungspunkt 8: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 64/432/EWG hinsichtlich der enzootischen Leukose der Rinder (Drucksachen 11/1707 Nr. 13, 11/1941) 4799 C Tagesordnungspunkt 9: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Wilms-Kegel und der Fraktion DIE GRÜNEN: Bundesweite, rechtliche Koordinierung gegen bayerischen Alleingang bei der AIDS-Bekämpfung (Drucksache 11/1364) b) Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Jaunich, Frau Fuchs (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Durchführung der Beschlüsse des Deutschen Bundestages zur AIDS-Bekämpfung vom 13. November 1986 (Drucksachen 11/274, 11/1548) Frau Wilms-Kegel GRÜNE 4800A, 4807 D Dr. Voigt (Northeim) CDU/CSU 4801 B Frau Conrad SPD 4803 A Eimer (Fürth) FDP 4804 D Fink, Senator des Landes Berlin 4806 C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. April 1988 III Geis CDU/CSU 4809 B Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 4811B Frau Würfel FDP 4813 C Pfeifer, Parl. Staatssekretär BMJFFG 4815 A Frau Conrad SPD (Erklärung nach § 31 GO) 4816C Namentliche Abstimmung 4817 A Ergebnis 4822 D Tagesordnungspunkt 10: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die siebzehnte Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (KOV-Anpassungsgesetz 1988) (Drucksache 11/2042) Dr. Blüm, Bundesminister BMA 4817 B Frau Weiler SPD 4818A Louven CDU/CSU 4819B Frau Unruh GRÜNE 4820 B Heinrich FDP 4821 C Tagesordnungspunkt 11: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für das Post- und Fernmeldewesen: Grünbuch über die Entwicklung des gemeinsamen Marktes für Telekommunikationsdienstleistungen und Telekommunikationsgeräte (Drucksachen 11/930, 11/2014) Pfeffermann CDU/CSU 4824 A Bernrath SPD 4825 D Funke FDP 4827 B Dr. Briefs GRÜNE 4828 C Linsmeier CDU/CSU 4830 A Börnsen (Ritterhude) SPD 4831 C Tagesordnungspunkt 12: a) Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Reform des Strafrechts (Drucksache 11/1471) b) Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Straffreiheitsgesetzes 1987 (Drucksache 11/1472) Häfner GRÜNE 4833D, 4840 B Dr. Langner CDU/CSU 4834 D Wiefelspütz SPD 4835 D Kleinert (Hannover) FDP 4837B, 4842B Engelhard, Bundesminister BMJ 4839 A Dr. Hüsch CDU/CSU 4841 C Tagesordnungspunkt 13: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Laufs, Carstensen (Nordstrand), Dörflinger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Baum, Frau Dr. Segall, Wolfgramm (Göttingen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Gewässerschutz und Pflanzenschutz (Drucksache 11/1135) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Kiehm, Frau Blunck, Dr. Hauff, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Grundwasser- und Trinkwassergefährdung durch Pflanzenbehandlungsmittel (Drucksache 11/2082) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Garbe, Frau Flinner, Kreuzeder und der Fraktion DIE GRÜNEN: Schutz des Grund- und Trinkwassers vor Pestiziden (Drucksache 11/2109) Dr. Göhner CDU/CSU 4843 B Frau Blunck SPD 4845 B Bredehorn FDP 4846 D Frau Garbe GRÜNE 4848 A Frau Weyel SPD 4849 A Grüner, Parl. Staatssekretär BMU 4850 C Tagesordnungspunkt 17: Beratung des Berichts des Rechtsausschusses gemäß § 62 Abs. 2 der Geschäftsordnung zu dem von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur verfassungsrechtlichen Verankerung des Umweltschutzes als Grundrecht und als Staatsziel (Drucksachen 11/663, 11/2106) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Beratung des Berichts des Rechtsausschusses gemäß § 62 Abs. 2 der Geschäftsordnung zu dem von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Sechsunddreißigsten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksachen 11/10, 11/2106) Häfner GRÜNE 4852 A Bachmaier SPD 4853 A Eylmann CDU/CSU 4853 D Kleinert (Hannover) FDP 4855 A Nächste Sitzung 4856 C IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. April 1988 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 4857* A Anlage 2 Entwicklung leichterer Bundeswehrhelme MdlAnfr 35, 36 08.04.88 Drs 11/2093 Dr. Abelein CDU/CSU SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 4857* C Anlage 3 Verbot der alliierten Luftkampfübungen und generelle Heraufsetzung der Mindestflughöhe über deutschem Boden MdlAnfr 37, 38 08.04.88 Drs 11/2093 Gerster (Worms) SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 4858* B Anlage 4 Aussage des Bundesministeriums der Verteidigung über die Richtungsgebung abstürzender Flugzeuge im Tiefflug angesichts der Abstürze auf Gebäude; Gefahren im Falle eines Flugzeugabsturzes auf einen Atomwaffenbunker MdlAnfr 39, 40 08.04.88 Drs 11/2093 Dr. Mechtersheimer GRÜNE SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 4858* C Anlage 5 Größenordnung und Flugzeugtypen der von Skyguard-Radargeräten erfaßten Militärflugzeuge, die 1987 von der erlaubten Mindestflughöhe abgewichen sind MdlAnfr 41, 42 08.04.88 Drs 11/2093 Sielaff SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 4858* D Anlage 6 Erfassung von Flugbewegungen und Verstößen der Bundesluftwaffe und der NATO-Luftstreitkräfte gegen Flugverkehrsbestimmungen durch Skyguard-Radargeräte 1987 MdlAnfr 43, 44 08.04.88 Drs 11/2093 Frau Dr. Götte SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 4859* B Anlage 7 Neuverhandlung des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut im Falle der Nichtverminderung der Tiefflugübungen der alliierten Streitkräfte im Luftraum der Bundesrepublik Deutschland; Verfolgung von Verstößen gegen die Luftverkehrs-Ordnung 1985 bis 1987 MdlAnfr 45, 46 08.04.88 Drs 11/2093 Müller (Pleisweiler) SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 4859* C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. April 1988 4737 71. Sitzung Bonn, den 14. April 1988 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Frau Dr. Adam-Schwaetzer 14. 4. Dr. Ahrens * 15. 4. Austermann 14. 4. Böhm (Melsungen) * 15. 4. Brandt 15. 4. Bühler (Bruchsal) 15. 4. Buschbom 15. 4. Daweke 14. 4. Dr. Dollinger 15. 4. Ebermann ** 15. 4. Erler ** 15. 4. Frau Fischer ** 15. 4. Frau Geiger ** 15. 4. Frau Dr. Hartenstein ** 15. 4. Heimann 15. 4. Helmrich 15. 4. Höpfinger 15. 4. Hörster 15. 4. Dr. Holtz ** 15. 4. Irmer ** 15. 4. Jansen 15. 4. Jung (Limburg) 15. 4. Kittelmann * 14. 4. Klein (München) 15. 4. Dr. Klejdzinski 15. 4. Dr.-Ing. Laermann 15. 4. Leonhart 14. 4. Lüder 15. 4. Dr. Mechtersheimer 15. 4. Meyer 14. 4. Dr. Müller * 15. 4. Möllemann 14. 4. Niegel 15. 4. Niggemeier 14. 4. Petersen 14. 4. Rawe 14. 4. Reddemann * 15. 4. Reimann 15. 4. Reuschenbach 15. 4. Frau Schilling 15. 4. Schulhoff 15. 4. Dr. Soell * 14. 4. Spilker 15. 4. Dr. Stercken ** 15. 4. Dr. Stoltenberg 15. 4. Frau Dr. Süssmuth 15. 4. Frau Trenz 14. 4. Verheugen 14. 4. Volmer 15. 4. Vosen 14. 4. Graf von Waldburg-Zeil 14. 4. Dr. Warnke 14. 4. Wischnewski 15. 4. Dr. de With 14. 4. Zeitler 14. 4. Dr. Zimmermann 14. 4. * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union ** für die Teilnahme an der 79. Interparlamentarischen Konferenz Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Abelein (CDU/CSU) (Drucksache 11/2093 Fragen 35 und 36): Gibt es Überlegungen, den schweren Stahlhelm der Bundeswehr durch neue Entwicklungen zu ersetzen, z. B. durch einen Helm, wie er für die spanische Armee entwickelt wurde, der bei halbem Gewicht die doppelte Sicherheit aufweist? Gibt es bereits Truppenversuche mit unterschiedlichen Helmausführungen? Es ist geplant, den Stahlhelm der Bundeswehr durch einen neuen Gefechtshelm zu ersetzen. Ziel der Untersuchungen ist, ein optimales Verhältnis von Schutzwirkung und Gewicht des Helmes zu erreichen. Der eingeführte Stahlhelm der Bundeswehr aus hochwertigem Vergütungsstahl reicht in seiner Schutzleistung gegen Splitter nicht mehr aus. Mit dem Einsatz neuer Werkstoffe oder Werkstoffkombinationen und der Anwendung neuer Technologien wird zur Zeit ein neuer Gefechtshelm entwickelt, der erheblich besseren Schutz gegen Splitter und Geschosse bietet und den Forderungen der Streitkräfte gerecht wird. Die Marktbeobachtungen und vergleichenden Untersuchungen der Helmmodelle verschiedener Staaten, u. a. des amerikanischen, des isrealischen und auch des spanischen Helmes haben die Probleme der neuen Werkstoffe und deren Verarbeitungstechnik sowie die Notwendigkeit einer eigenen Entwicklung offenkundig gemacht und gezeigt, daß auch andere Streitkräfte mit ihren Entwicklungsergebnissen noch nicht zufrieden sind. Nach den gewonnenen Erkenntnissen wird die Entwicklung eines Gefechtshelmes für die Bundeswehr in zwei Zielrichtungen betrieben, und zwar - unter Beibehaltung des heutigen Helmgewichts einen höchstmöglichen Schutzgrad zu erreichen oder - unter weitgehender Gewichtseinsparung eine noch akzeptable Schutzleistung sicherzustellen. Sowohl mit Helmen aus verpreßten Kunststoffgeweben als auch mit Helmen aus der Materialkombination Stahl/Aramidgewebe kann eine beachtenswerte Kampfwertsteigerung erreicht werden. Die Untersuchungen haben aber ebenso deutlich gezeigt, daß ein ausreichender ballistischer Schutz mit leichten Kunststoffhelmen, wie sie von anderen Streitkräften teilweise schon benutzt werden, nicht erreichbar ist. Solche Helme sind nur auf den Schutz gegen kleine Splitter ausgelegt. Schwerere Splitter machen aber ein Bedrohungspotential von mindestens 20 aus. Bei Beschußprüfungen mit schwereren Normsplittern von 2,7 g (international üblich ist ein Normsplitter von 1,1 g) hatten diese Helme kaum noch eine Schutzwirkung, selbst bei geringerer Auftreffgeschwindigkeit. Es wäre deshalb unverantwortlich, die Schutzleistung des neuen Gefechtshelmes für die Bundeswehr nur auf den leichten 1,1 g Normsplitter auszulegen, weil dann schwerere Splitter und Geschosse unberücksichtigt blieben und tödliche Verletzungen in erheblichem Umfang in Kauf genommen werden müßten. 4858* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. April 1988 Der spanische Helm aus verpreßtem Aramidgewebe ist lediglich um ca. 20 % leichter als der Bundeswehrstahlhelm und in seiner Schutzleistung nur gegen kleine und leichte Splitter um ca. 40 % besser. Die Ergebnisse der Beschußprüfungen mit schweren Splittern und Geschossen liegen für diesen Helm noch nicht vor. Die Ergebnisse werden voraussichtlich aber nicht anders sein, als bei den vergleichenden Beschußprüfungen an den Kunststoffhelmen anderer Streitkräfte, mit denen das Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung bereits begonnen hat und die nicht ermutigend sind. Mit der Entwicklung von Helmen aus der Materialkombination Stahl/Aramidgewebe befassen sich andere Staaten nicht, weil sie die Technik zur Herstellung eines hochwertigen Vergütungsstahls nicht beherrschen. Bei dem zur Zeit laufenden Truppenversuch mit dem neuen Bekleidungssystem werden auch Kunststoffhelme in zwei verschiedenen Formen und mit unterschiedlichen Innenausstattungen erprobt. Dabei sollen und können lediglich Erkenntnisse über Tragekomfort und Akzeptanz der beiden Helme gewonnen werden. Eine Entscheidung über das einzuführende Modell ist erst nach Abschluß der technischen Entwicklung einschließlich der Beschußprüfung (Ende 1988) und der abschließenden praktischen Erprobung möglich. Zur weiteren Information füge ich mein Schreiben vom 11. März 1988 an den Vorsitzenden des Verteidigungsausschusses, Herrn Alfred Biehle, bei. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Gerster (Worms) (SPD) (Drucksache 11/2093 Fragen 37 und 38): Ist die Bundesregierung bereit, als Konsequenz der jüngsten Abstürze von Militärmaschinen der Alliierten, Luftkampfübungen über der Bundesrepublik Deutschland generell zu verbieten? Ist die Bundesregierung nunmehr bereit, eine generelle Heraufsetzung der Mindestflughöhe über der Bundesrepublik Deutschland gegenüber den deutschen und alliierten Luftstreitkräften durchzusetzen? Zu Frage 37: Über die Unfallabläufe und -ursachen liegen noch keine Ergebnisse vor. Deutsche Dienststellen sind in die Untersuchung eingeschaltet. Im übrigen beabsichtigt die Bundesregierung Luftkampfübungen auch in Räume über See zu verlegen. Zu Frage 38: Bei dem derzeitigen Untersuchungsstand ist kein ursächlicher Zusammenhang zwischen den geltenden Mindestflughöhen und den beiden Unfällen erkennbar. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Mechtersheimer (GRÜNE) (Drucksache 11/2093 Fragen 39 und 40): Wie beurteilt die Bundesregierung die Stellungnahme des Bundesministeriums der Verteidigung vom 31. März 1988: „Einem Luftfahrzeug, das der Luftfahrzeugführer im Tiefflug aufgibt, dem kann man noch eine Richtung geben." angesichts zahlreicher Abstürze auf Gebäude, und worin liegt in diesem Zusammenhang der Unterschied etwa zwischen einem Wohnhaus und einem Atomkraftwerk? Welche Gefahren für die Bevölkerung können entstehen, wenn ein Flugzeug auf einen der rund 60 vergleichsweise schwach geschützten Atomwaffenbunker in der Bundesrepublik Deutschland stürzt, auch im Hinblick auf eine Freisetzung von Plutonium? Zu Frage 39: Die Luftfahrzeugbesatzungen versuchen bei Notfällen im Tiefflug, wenn immer möglich, vor dem Absturz die Richtung des Luftfahrzeuges so zu beeinflussen, daß Gebäude oder andere Objekte nicht gefährdet werden. Bei den wenigen und aufgrund der typischen Bauweise und der exponierten Lage eindeutig und frühzeitig erkennbaren Kernkraftwerken ist die Voraussetzung hierfür besser als bei anderer Infrastruktur. Ein großer Teil der Schäden an Gebäuden ist ferner nicht durch einen Direktabsturz auf Gebäude herbeigeführt worden, sondern von Flugzeugteilen, die nach dem Aufprall weggeschleudert wurden. Diese Teile würden die Außenhülle eines Reaktorgebäudes keinesfalls durchschlagen können. Ich erinnere in diesem Zusammenhang auch an die Luftfahrzeugbesatzungen, die bei dem Versuch, einen Absturz auf Wohngebäude zu vermeiden, ihr Leben ließen, weil sie ihren Rettungsausstieg so verzögerten, daß er nicht mehr oder nicht mehr rechtzeitig eingeleitet werden konnte. Zu Frage 40: Die Frage, ob eine nukleare Kettenreaktion durch eine äußerliche, mechanische Gewalteinwirkung wie etwa durch den Absturz eines Kampfflugzeuges auf ein Depot mit Atomsprengköpfen möglich ist, kann eindeutig mit einem „Nein" beantwortet werden. Obgleich angesichts der erforderlichen Geheimhaltung von Konstruktionsmerkmalen und daraus zu ziehender Schlußfolgerungen nicht auf Einzelheiten eingegangen werden kann, ist jedoch aufgrund allgemeiner physikalischer Gegebenheiten festzustellen, daß eine ungewollte atomare Detonation (z. B. durch äußere Gewalteinwirkung, Feuer o. ä.) ausgeschlossen ist. Insbesondere ist auszuschließen, daß es durch die Fehlfunktion einzelner Komponenten zur Auslösung einer nuklearen Kettenreaktion kommen kann. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Sielaff (SPD) (Drucksache 11/2093 Fragen 41 und 42): Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. April 1988 4859* In welcher prozentualen Größenordnung wichen diejenigen Militärflugzeuge, die 1987 von Skyguard-Radargeräten erfaßt wurden, von der jeweils erlaubten Mindestflughöhe ab? Läßt sich bei denjenigen Fällen, in denen Militärpiloten die jeweils vorgeschriebene Mindestflughöhe unterschritten, eine prozentuale Aufschlüsselung nach Flugzeugtypen machen? Zu Frage 41: In 1 % der im Jahr 1987 bei Tiefflugüberwachungseinsätzen mit SKYGUARD erfaßten Flüge wurden Abweichungen von der Mindestflughöhe festgestellt. Zu Frage 42: Bei den Abweichungen von der Mindestflughöhe entfielen auf TORNADO 11,3 % F-4 13,9 % F-16 27,8 % F-18 0,9 % F-104 3,4 % Mirage 8,7 % F-111 0,9 % ALPHA JET 1,7 % A-10 11,3 % Harrier 5,2% Buccaneer 0,9 Jaguar 1,7 % G-91 0,9 % F-5 10,5 % Fouga 0,9 % Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Götte (SPD) (Drucksache 11/2093 Fragen 43 und 44): Wie viele Flugbewegungen wurden 1987 von „Skyguard"- Radargeräten erfaßt, und wie viele Verstöße gegen Flugbetriebsbestimmungen wurden dabei ermittelt? Wie viele der 1987 registrierten Verstöße gegen Flugbetriebsbestimmungen resultierten dabei aus Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Unterschreiten der Mindestflughöhe, und welches zahlenmäßige Verhältnis von Flugzeugen der Bundesluftwaffe zu den Luftstreitkräften der NATO-Partner wurde dabei ermittelt? Zu Frage 43: Im Jahre 1987 wurden bei Tiefflugüberwachungseinsätzen mit SKYGUARD 7 140 Flüge aufgezeichnet. Dabei wurden 120 Abweichungen von den Flugregeln festgestellt. Eine Aussage über die Zahl der Verstöße (schuldhafte Pflichtverletzung) kann noch nicht gemacht werden, da in Unigen Fällen die Ermittlungen noch andauern. Zu Frage 44: Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wurde dabei in 1 Fall überschritten, die Mindestflughöhe in 71 Fällen unterschritten. 87 % der Abweichungen entfielen auf die Alliierten, 13 % auf Luftfahrzeuge der Bundeswehr. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Müller (Pleisweiler) (SPD) (Drucksache 10/2093 Fragen 45 und 46): Ist die Bundesregierung bereit, in Anwendung des Artikels 82 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut dieses Abkommen neu zu verhandeln, wenn die Alliierten von sich aus nicht bereit sind, ihre militärischen Tiefflugübungen im Luftraum der Bundesrepublik Deutschland zu vermindern? Wie viele Verstöße von Militärpiloten gegen die Luftverkehrsordnung sind in den Jahren 1985, 1986 und 1987 strafrechtlich bzw. ordnungswidrigkeitsrechtlich verfolgt worden? Zu Frage 45: Die Allierten haben in den letzten Jahren die Zahl und Dauer ihrer Tiefflugeinsätze über der Bundesrepublik Deutschland insgesamt deutlich reduziert. Der Anteil der Alliierten am Gesamttiefflugaufkommen über der Bundesrepublik Deutschland entspricht in etwa dem Verhältnis der im NATO-Kommandobereich Europa Mitte stationierten Luftstreitkräfte. Das Gesamttiefflugaufkommen liegt heute um etwa 1/4 unter dem von 1980. Zu Frage 46: Von der Bundesanstalt für Flugsicherung wurden 1985 in insgesamt 297 Fällen Verfahren wegen Verstößen gegen die Luftverkehrsordnung eingeleitet, davon 60 Strafverfahren. Gegen militärische Luftfahrzeugbesatzungen wurde dabei in 64 Fällen (einschließlich 14 Strafverfahren) ermittelt. 1986 wurde in insgesamt 404 Fällen eingeleitet (126 Strafverfahren), davon militärische Luftfahrzeuge in 85 Fällen (10 Strafverfahren). 1987 wurde in insgesamt 391 Fällen eingeleitet (58 Strafverfahren), davon militärische Luftfahrzeuge in 99 Fällen (16 Strafverfahren). Eine Aussage zu den abgeschlossenen Verfahren bzw. zu den Verfahren, in denen ein tatsächliches Verschulden festgestellt wurde, kann nicht gemacht werden. Darüber hinaus weise ich darauf hin, daß die Angaben Flüge im gesamten Luftraum umfassen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Martin Grüner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Da wird man ja unter Druck gesetzt; das ist eine Nötigung.
    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Bundesregierung verfolgt mit großer Sorge die in letzter Zeit vermehrt bekanntgewordenen Funde von Pflanzenschutzmitteln in Gewässern und in Brunnen von Wasserwerken. Wir verstehen den Warnruf der Wasserversorgungsunternehmen, die ab Oktober 1989 den strengen Grenzwert der Trinkwasserverordnung einhalten müssen.
    Wir meinen aber auch, daß der Vorsorgecharakter dieser Grenzwerte eindeutig und nachdrücklich betont werden sollte. Ich verweise hier auf das, was Herr Kollege Dr. Göhner gesagt hat. Ich rate auch den Wasserwerken, in ihren Veröffentlichungen den Charakter dieses Vorsorgewertes zu betonen.
    Wir dürfen nicht in Panik machen. Wenn im Antrag der SPD von „lebensbedrohender Verseuchung unseres Grund- und Trinkwassers durch Pflanzenbehandlungsmittel" gesprochen wird, dann ist das eine solche Panikmache. Gleichzeitig ist damit auch die Gefahr verbunden, daß der Gedanke von Vorsorgegrenzwerten im Umweltschutz auf immer größere Schwierigkeiten stoßen wird; denn wenn Überschreitungen von Grenzwerten, die aus Vorsorgegründen erlassen worden sind, als eine Gefährdung der Gesundheit dargestellt werden, werden wir uns außerordentlich schwer tun, mit diesem richtigen Grundgedanken des Vorsorgegrenzwertes zu arbeiten.
    Wir haben die rechtlichen Grundlagen durch Wasserhaushaltsgesetz und Pflanzenschutzgesetz geschaffen. Beide Gesetze sind am 1. Januar 1987 in Kraft getreten.
    Im Wasserhaushaltsgesetz sind die Möglichkeiten erweitert worden, Wasserschutzgebiete festzusetzen, um den Eintrag von Pflanzenschutzmitteln zu verhüten. Die neuen Regelungen erlauben insbesondere die Berücksichtigung ungünstiger Standortverhältnisse bei Anwendungsbeschränkungen für Pflanzenschutzmittel. Nicht weitere gesetzliche Verschärfungen sind gefragt, sondern die konsequente Anwendung der neuen Regelungen.

    (Frau Garbe [GRÜNE]: Habe ich auch gesagt! — Schäfer [Offenburg] [SPD]: Reicht nicht!)




    Parl. Staatssekretär Grüner
    Das muß dann im Einzelfall sehr genau nachgewiesen werden.
    Im neuen Pflanzenschutzgesetz wurde das Grundwasser als absolutes Schutzgut neu aufgenommen. Die Zulassung eines Pflanzenschutzmittels ist nicht mehr möglich, wenn es bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung schädliche Auswirkungen auf das Grundwasser hat. Das hat erhebliche Auswirkungen auf die Zulassung, die erst nach gründlicher Prüfung erfolgen kann.
    Im Fall Atrazin, das weitaus am häufigsten im Grundwasser gefunden wird, hat das Umweltbundesamt sein Einvernehmen für die Erneuerung ausgelaufener Zulassungen nicht erklärt,

    (Frau Blunck [SPD]: Aber keine Anwendungsverbote ausgesprochen!)

    so daß diese atrazinhaltigen Mittel nicht mehr zugelassen sind. Im Jahre 1987 waren hiervon 16 atrazinhaltige Mittel betroffen. 1988 werden es weitere 21 Mittel sein.
    Weiterhin hat das Umweltbundesamt sein Einvernehmen für die Zulassung eines Pflanzenschutzmittels mit dem Wirkstoff Dichlorpropen verweigert. Eine Reihe weiterer Wirkstoffe stehen im Verdacht, schädliche Auswirkungen auf das Grundwasser zu haben. Hier laufen zur Zeit intensive Überprüfungen.
    Die Prüfung von Pflanzenschutzmitteln im Hinblick auf eine mögliche schädliche Auswirkung auf das Grundwasser erfordert intensives, sorgfältiges Arbeiten. Das bedeutet aber auch — und zwar insbesondere wenn eine Zulassung entzogen werden soll —, daß kurzfristige Ergebnisse leider nicht möglich sind.
    Unabhängig von der laufenden Prüfung der Pflanzenschutzmittel haben wir dem Bundesrat den ja hier schon erwähnten Entwurf einer neuen Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung zugeleitet, um möglichst rasch Verbesserungen beim Schutz der Trinkwasserversorgung erreichen zu können. In dieser Verordnung werden die Anwendungsverbote und -beschränkungen von zugelassenen Pflanzenschutzmitteln in Wasserschutzgebieten erheblich erweitert. Die Verordnung sieht auch vor, daß die Länder entsprechende Anwendungsverbote und -beschränkungen auch in Einzugsgebieten von Trinkwassergewinnungsanlagen und in sonstigen Gebieten zum Schutz des Grundwassers anordnen können. — Also nicht der Ruf nach Verschärfung, sondern die konsequente Anwendung der gegebenen Möglichkeiten und natürlich ein entsprechender Vollzug sind das Gebot der Stunde.
    In diesem Zusammenhang ist ganz besonders der Anwender von Pflanzenschutzmitteln gefordert. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln birgt nun einmal ökologische Risiken. Dessen muß sich der Anwender bewußt sein und werden. Er muß die Mittel sorgfältig einsetzen, und er muß sie umweltbewußt anwenden, um die Risiken so klein wie möglich zu halten. Eine Überwachung der Anwendung wird immer wieder unvollkommen sein. Die Eigenverantwortung der Anwender muß gestärkt werden. Hier hat die Beratung eine ganz wichtige Aufgabe.
    Auch die Hersteller sind aufgefordert, ihren Beitrag zur Lösung der Probleme zu leisten. Hierzu gehören die Entwicklung von gewässerfreundlicheren Pflanzenschutzmitteln, die Förderung des integrierten Pflanzenschutzes mit dem Ziel, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu verringern, und auch Überlegungen, ob nicht durch die Rücknahme von Restmengen das Problem der Entsorgung etwas entschärft werden könnte. Dazu gehört aber auch, bei der Werbung für Pflanzenschutzmittel nicht die Probleme des Gewässerschutzes zu verschweigen, sondern den Anwender darauf hinzuweisen, daß der Nutzen des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln auch seine Schattenseiten haben kann.
    Ich meine, daß der Entwurf der neuen Pflanzenschutz -Anwendungsverordnung entgegen der vom Bundesverband der Gas- und Wasserwirtschaft geäußerten Befürchtungen einen ganz erheblichen Fortschritt beim Schutz des Trinkwassers bedeutet. Der Vorwurf des Bundesverbandes der Gas- und Wasserwirtschaft, daß 18 Wirkstoffe, die im Grund- oder Oberflächenwasser gefunden worden sind,

    (Frau Garbe [GRÜNE]: 43!)

    nicht in die Verordnung aufgenommen worden sind, ist aus mehreren Gründen zur Zeit mit einem Fragezeichen zu versehen. Zum einen wird nicht angegeben, an welchen Orten und in welcher Konzentration die Rückstände gefunden wurden, und zum anderen wird offen gelassen,

    (Frau Garbe [GRÜNE]: Grundwasserkataster!))

    auf welchem Wege diese Stoffe in die Gewässer gelangt sein könnten.
    Ich meine, es stellt sich hier wirklich die Frage, ob nicht auch die Wasserwerke verstärkt in der Kooperation mit den Landwirtschaftsämtern, in der Kooperation mit den Landwirten solchen Fragen nachgehen sollten, auch um uns die notwendigen Informationen an die Hand zu geben. Wir sind auf diese Kooperation angewiesen. Wir sind auf ein intensives Zusammenwirken aller unmittelbar Beteiligten angewiesen, vor allem auch auf den Sachverstand der unmittelbar Beteiligten. Denn ich bin ganz fest davon überzeugt, daß das Gespräch des Leiters eines Wasserwirtschaftsamtes oder eines Wasserversorgungsunternehmens mit dem Landwirt oder mit den Landwirtschaftsbehörden mehr Wirkung hat als manche Verbotsgesetzgebung, die wir hier praktizieren und die wir im Ergebnis nicht überwachen können.
    In diesem Sinne ist hier wirklich ein Zusammenwirken aller Beteiligten gefordert. Ich wäre sehr dankbar, wenn auch diese Debatte dazu beitragen könnte, daß das Bewußtsein für die Notwendigkeit dieses Zusammenwirkens gestärkt wird.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)



Rede von Dieter-Julius Cronenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir jetzt nicht mehr vor. Interfraktionell wird vorgeschlagen, die Anträge an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse zu überweisen. — Widerspruch erhebt sich nicht dagegen. Dann ist das so beschlossen.



Vizepräsident Cronenberg
Ich kann den Punkt 17 der Tagesordnung sowie den Zusatzpunkt 5 zur Tagesordnung aufrufen:
17. Beratung des Berichts des Rechtsausschusses (6. Ausschuß) gemäß § 62 Abs. 2 der Geschäftsordnung zu dem von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur verfassungsrechtlichen Verankerung des Umweltschutzes als Grundrecht und als Staatsziel
— Drucksachen 11/663, 11/2106 —
ZP 5 Beratung des Berichts des Rechtsausschusses (6. Ausschuß) gemäß § 62 Abs. 2 der Geschäftsordnung zu dem von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Sechsunddreißigsten Gesetzen zur Änderung des Grundgesetzes
— Drucksachen 11/10, 11/2106 —Hier ist interfraktionell vereinbart worden, daß je Fraktion ein Redebeitrag bis — das „bis" unterstreiche ich — zu fünf Minuten geleistet werden kann. Ich wäre dankbar, wenn sich die Redner im Interesse der Mitarbeiter des Hauses bemühen würden, sich so kurz wie möglich zu fassen.
In diesem Sinne gebe ich dem Abgeordnetne Häfner das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Gerald Häfner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Sie alle wissen, meine sehr verehrten Damen und Herren, verehrter Herr Präsident, daß Anfang dieser Legislaturperiode, ja schon viel früher, die Aufnahme des Umweltschutzes in das Grundgesetz eine der wesentlichen Forderungen der FDP war, gewissermaßen eine Art Altlast der FDP. Ursprünglich wollte man das noch als Grundrecht. Inzwischen hat man sich davon verabschiedet. Ein bißchen was ist übriggeblieben. So hat man sich stolz gerühmt, dies in den Koalitionsverhandlungen als wesentlichen Kernbereich der FDP-Politik durchgesetzt zu haben, übrigens, wenn man den Aussagen glauben kann, erkauft mit einer Zustimmung zu einem Teil der Sicherheitsgesetze — ein sicherlich frivoler Pakt. Der „Spiegel" hat diesen Zusammenhang kolportiert, unter Berufung auf Bangemann.
    Dem Bundestag liegen bis heute Entwürfe der GRÜNEN, der SPD und des Bundesrates vor, und das schon lange. Aus der Koalition und aus der Bundesregierung gibt es bis heute keinen Entwurf.

    (Frau Garbe [GRÜNE]: Immer noch nicht!)

    Der Punkt wird ständig verschleppt. Wir hatten eine umfängliche Anhörung, bei der die Zahl der Sachverständigen in einem umgekehrten Verhältnis zur Zahl und teilweise auch zur Qualität der dort vorgebrachten Argumente stand. Offenbar fehlt es am Willen in dieser Koalition, hier wirklich etwas zu tun.
    Selbst die jeder rechtspolitischen Konsequenz und Wirkung entkleideten Vorschläge des Ministers Engelhard, die in meinen Augen kaum noch das Papier wert sind, auf dem sie gedruckt wurden — dies zumal nach der Entwicklung, die im folgenden von mir aufgezeigt wird — , scheinen manchen offenbar schon zu weit zu gehen. Damit sind wir beim Punkt.
    In der vorletzten Sitzung des Rechtsausschusses hat der Vertreter des Bundesministers der Justiz zu den
    Fragen der Abgeordneten geschwiegen. Stattdessen hat das Bundesministerium des Innnern geantwortet. Befragt, warum dies so sei, bekamen wir mitgeteilt, daß die Federführung in der Bundesregierung — nunmehr oder schon immer: das läßt sich nicht prüfen — beim Bundesministerium des Innern läge. Das schlug ein wie eine Bombe. Ausnahmslos alle Mitglieder des Ausschusses, also auch die der FDP, waren darüber — so kann man vorsichtig sagen — verwundert. Das war niemandem bekannt. Dies stellt in meinen Augen eine Brüskierung des Ministers — und des gesamten Koalitionspartners — dar, der hier in einem Kernbereich seiner Verantwortung als Verfassungsminister angetastet wird.
    Ich möchte noch einmal ganz deutlich festhalten: Sowohl im Rechtsausschuß, wo es ein Vertreter des Hauses Engelhard war, als auch im Bundesrat und im Bundestag hat für die Bundesregierung zu diesem Punkt immer ausschließlich der Bundesminister der Justiz gesprochen. Herr Zimmermann, bei dem die Federführung angeblich liegt, hat sich in diesem Hause oder anderswo nicht ein einziges Mal zu diesem Thema vernehmbar geäußert.
    Noch am 18. März 1988 hat Herr Engelhard der Öffentlichkeit einen entsprechenden neuerlichen Formulierungsvorschlag vorgelegt. Wie darf man diesen Vorschlag verstehen? Gar nicht, haben wir uns sagen lassen. Herr Minister Engelhard darf Vorschläge machen, zu sagen hat er aber nichts, so wurden wir belehrt. Wenn er zu diesem Thema jedoch etwas sagt oder schreibt, dann tut er das rein privat, aber nicht für die. Bundesregierung. Für die Bundesregierung spricht seit neuestem Herr Zimmermann. Und Herr Zimmermann schweigt.
    Er schweigt, aber er hat die Federführung. Das ist ein eigenartiger Begriff von Federführung: Der eine hat die Federführung, aber er führt die Feder nicht, und der andere führt die Feder, aber er hat nicht die Federführung. Ich will es meinem Kollegen Bachmaier überlassen, auf diesen Punkt noch näher einzugehen.
    Aber es ist nicht nur ein Kompetenzstreit in der Bundesregierung. Ein solcher könnte uns ja egal sein. Es ist nicht nur diese eigenartige Form der Persönlichkeitsspaltung, wie sie in der Bundesregierung offenbar in Mode gekommen ist und sich darin zeigt, daß in zunehmendem Maße Minister oder z. B. Angehörige der bayerischen Staatsregierung für die Bundesregierung in geteilter Verantwortung reisen und dann immer das, was einem nicht paßt, privat sagen und den Rest offiziell. Vielmehr hat das erhebliche politische Konsequenzen.
    Die Differenz zwischen Zimmermann und Engelhard ist ja nicht nur die Luftlinie zwischen ihren beiden Ministerien, sondern es ist eine erhebliche politische Differenz. Nach innen also machen diejenigen das Gesetz, die es nicht wollen und die dafür sorgen werden, daß es nichts wert ist und daß es zu nichts führt — entsprechend wird das Gesetz aussehen —, und nach außen dürfen diejenigen so tun, als hätten sie etwas zu sagen — und damit in der Öffentlichkeit vielleicht Lorbeeren einstreichen — , die im Endeffekt mit den Ergebnissen und Entscheidungen innerhalb der Regierung überhaupt nichts zu tun haben.



    Häfner
    Ich wäre sehr dankbar — das abschließend —, wenn sich die Herren Minister Engelhard und Zimmermann hierzu endlich im Bundestag äußern könnten, und zwar sowohl hinsichtlich der Zuständigkeit als auch hinsichtlich ihrer inhaltlichen Vorschläge, wobei dann möglicherweise eben auch die Kontroversen deutlich werden.

    (Beifall bei den GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)