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    Plenarprotokoll 11/71 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 71. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 14. April 1988 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Jung (Lörrach), Herkenrath und Reimann 4737 A Erweiterung der Tagesordnung 4737 A Abwicklung der Tagesordnung 4783 D Nachträgliche Überweisung dreier Gesetzentwürfe an den Ausschuß für Forschung und Technologie 4737 B Anteilnahme am Schicksal der von einem Akt der Luftpiraterie Betroffenen 4737 C Tagesordnungspunkt 2: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 11. Dezember 1987 zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und dem Königreich Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, der Italienischen Republik, dem Königreich der Niederlande und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über Inspektionen in bezug auf den Vertrag zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über die Beseitigung ihrer Flugkörper mittlerer und kürzerer Reichweite (Drucksache 11/2033) Genscher, Bundesminister AA 4738 A Voigt (Frankfurt) SPD 4740 C Lamers CDU/CSU 4742 D Frau Kelly GRÜNE 4746 C Ronneburger FDP 4748 A Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 4750 B Lowack CDU/CSU 4752 A Schily GRÜNE 4753 B Horn SPD 4754 B Dr. Wörner, Bundesminister BMVg 4756 A Tagesordnungspunkt 3: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Hauff, Schäfer (Offenburg), Lennartz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Tschernobyl und die Folgen — Ein Jahr danach (Drucksachen 11/139, 11/755) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Daniels (Regensburg), Weiss (München), Frau Rust, Frau Wollny und der Fraktion DIE GRÜNEN: Baustopp für die Wiederaufarbeitungsanlage bei Wackersdorf (Drucksachen 11/260, 11/2121) Schäfer (Offenburg) SPD 4758 A Dr. Laufs CDU/CSU 4760 B Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE 4762 C Baum FDP 4763 C Frau Blunck SPD 4765 C Engelsberger CDU/CSU 4767 B Frau Wollny GRÜNE 4770 A II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. April 1988 Dr. Wörner, Bundesminister BMVg 4771D Frau Dr. Segall FDP 4773 B Jung (Düsseldorf) SPD 4774 B Dr. Friedrich CDU/CSU 4776 C Harries CDU/CSU 4778A Grüner, Parl. Staatssekretär BMU 4779 C Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE (Erklärung nach § 30 GO) 4781 C Namentliche Abstimmung 4782 A Ergebnis 4782 C Zusatztagesordnungspunkt 2: Aktuelle Stunde betr. Einstellung der Tiefflugübungen als Maßnahme zur Verringerung der Gefährdung der Bevölkerung Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 4783D, 4789B Francke (Hamburg) CDU/CSU 4784 C Heistermann SPD 4785 C Dr. Hoyer FDP 4786 B Dr. Wörner, Bundesminister BMVg 4787B, 4792 C Bühler (Bruchsal) CDU/CSU 4789 D Müller (Pleisweiler) SPD 4790 D Baum FDP 4791 D Frau Hämmerle SPD 4793 A Zierer CDU/CSU 4794 A Müller (Düsseldorf) SPD 4794 D Gröbl, Parl. Staatssekretär BMU 4796 A Dr. Uelhoff CDU/CSU 4797 A Breuer CDU/CSU 4798 A Müller (Pleisweiler) SPD (Erklärung nach § 30 GO) 4798D Tagesordnungspunkt 4: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Dritten Protokoll vom 12. Mai 1987 zur Änderung des Vertrages vom 27. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik und dem Großherzogtum Luxemburg über die Schiffbarmachung der Mosel (Drucksachen 11/1177, 11/1644) 4799A Tagesordnungspunkt 5: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 159 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 20. Juni 1983 über die berufliche Rehabilitation und die Beschäftigung der Behinderten (Drucksache 11/1953) 4799B Tagesordnungspunkt 6: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Übereinkommen 157 über die Einrichtung eines internationalen Systems zur Wahrung der Rechte in der Sozialen Sicherheit sowie die von der Bundesregierung hierzu beschlossene Stellungnahme Empfehlung 167 betreffend die Einrichtung eines internationalen Systems zur Wahrung der Rechte in der Sozialen Sicherheit sowie die von der Bundesregierung hierzu beschlossene Stellungnahme (Drucksache 11/1621) 4799B Tagesordnungspunkt 7: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Übereinkommen 158 über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber sowie die von der Bundesregierung hierzu beschlossene Stellungnahme Empfehlung 166 betreffend die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber sowie die von der Bundesregierung hierzu beschlossene Stellungnahme (Drucksache 11/1622) 4799 C Tagesordnungspunkt 8: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 64/432/EWG hinsichtlich der enzootischen Leukose der Rinder (Drucksachen 11/1707 Nr. 13, 11/1941) 4799 C Tagesordnungspunkt 9: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Wilms-Kegel und der Fraktion DIE GRÜNEN: Bundesweite, rechtliche Koordinierung gegen bayerischen Alleingang bei der AIDS-Bekämpfung (Drucksache 11/1364) b) Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Jaunich, Frau Fuchs (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Durchführung der Beschlüsse des Deutschen Bundestages zur AIDS-Bekämpfung vom 13. November 1986 (Drucksachen 11/274, 11/1548) Frau Wilms-Kegel GRÜNE 4800A, 4807 D Dr. Voigt (Northeim) CDU/CSU 4801 B Frau Conrad SPD 4803 A Eimer (Fürth) FDP 4804 D Fink, Senator des Landes Berlin 4806 C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. April 1988 III Geis CDU/CSU 4809 B Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 4811B Frau Würfel FDP 4813 C Pfeifer, Parl. Staatssekretär BMJFFG 4815 A Frau Conrad SPD (Erklärung nach § 31 GO) 4816C Namentliche Abstimmung 4817 A Ergebnis 4822 D Tagesordnungspunkt 10: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die siebzehnte Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (KOV-Anpassungsgesetz 1988) (Drucksache 11/2042) Dr. Blüm, Bundesminister BMA 4817 B Frau Weiler SPD 4818A Louven CDU/CSU 4819B Frau Unruh GRÜNE 4820 B Heinrich FDP 4821 C Tagesordnungspunkt 11: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für das Post- und Fernmeldewesen: Grünbuch über die Entwicklung des gemeinsamen Marktes für Telekommunikationsdienstleistungen und Telekommunikationsgeräte (Drucksachen 11/930, 11/2014) Pfeffermann CDU/CSU 4824 A Bernrath SPD 4825 D Funke FDP 4827 B Dr. Briefs GRÜNE 4828 C Linsmeier CDU/CSU 4830 A Börnsen (Ritterhude) SPD 4831 C Tagesordnungspunkt 12: a) Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Reform des Strafrechts (Drucksache 11/1471) b) Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Straffreiheitsgesetzes 1987 (Drucksache 11/1472) Häfner GRÜNE 4833D, 4840 B Dr. Langner CDU/CSU 4834 D Wiefelspütz SPD 4835 D Kleinert (Hannover) FDP 4837B, 4842B Engelhard, Bundesminister BMJ 4839 A Dr. Hüsch CDU/CSU 4841 C Tagesordnungspunkt 13: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Laufs, Carstensen (Nordstrand), Dörflinger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Baum, Frau Dr. Segall, Wolfgramm (Göttingen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Gewässerschutz und Pflanzenschutz (Drucksache 11/1135) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Kiehm, Frau Blunck, Dr. Hauff, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Grundwasser- und Trinkwassergefährdung durch Pflanzenbehandlungsmittel (Drucksache 11/2082) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Garbe, Frau Flinner, Kreuzeder und der Fraktion DIE GRÜNEN: Schutz des Grund- und Trinkwassers vor Pestiziden (Drucksache 11/2109) Dr. Göhner CDU/CSU 4843 B Frau Blunck SPD 4845 B Bredehorn FDP 4846 D Frau Garbe GRÜNE 4848 A Frau Weyel SPD 4849 A Grüner, Parl. Staatssekretär BMU 4850 C Tagesordnungspunkt 17: Beratung des Berichts des Rechtsausschusses gemäß § 62 Abs. 2 der Geschäftsordnung zu dem von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur verfassungsrechtlichen Verankerung des Umweltschutzes als Grundrecht und als Staatsziel (Drucksachen 11/663, 11/2106) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Beratung des Berichts des Rechtsausschusses gemäß § 62 Abs. 2 der Geschäftsordnung zu dem von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Sechsunddreißigsten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksachen 11/10, 11/2106) Häfner GRÜNE 4852 A Bachmaier SPD 4853 A Eylmann CDU/CSU 4853 D Kleinert (Hannover) FDP 4855 A Nächste Sitzung 4856 C IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. April 1988 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 4857* A Anlage 2 Entwicklung leichterer Bundeswehrhelme MdlAnfr 35, 36 08.04.88 Drs 11/2093 Dr. Abelein CDU/CSU SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 4857* C Anlage 3 Verbot der alliierten Luftkampfübungen und generelle Heraufsetzung der Mindestflughöhe über deutschem Boden MdlAnfr 37, 38 08.04.88 Drs 11/2093 Gerster (Worms) SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 4858* B Anlage 4 Aussage des Bundesministeriums der Verteidigung über die Richtungsgebung abstürzender Flugzeuge im Tiefflug angesichts der Abstürze auf Gebäude; Gefahren im Falle eines Flugzeugabsturzes auf einen Atomwaffenbunker MdlAnfr 39, 40 08.04.88 Drs 11/2093 Dr. Mechtersheimer GRÜNE SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 4858* C Anlage 5 Größenordnung und Flugzeugtypen der von Skyguard-Radargeräten erfaßten Militärflugzeuge, die 1987 von der erlaubten Mindestflughöhe abgewichen sind MdlAnfr 41, 42 08.04.88 Drs 11/2093 Sielaff SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 4858* D Anlage 6 Erfassung von Flugbewegungen und Verstößen der Bundesluftwaffe und der NATO-Luftstreitkräfte gegen Flugverkehrsbestimmungen durch Skyguard-Radargeräte 1987 MdlAnfr 43, 44 08.04.88 Drs 11/2093 Frau Dr. Götte SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 4859* B Anlage 7 Neuverhandlung des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut im Falle der Nichtverminderung der Tiefflugübungen der alliierten Streitkräfte im Luftraum der Bundesrepublik Deutschland; Verfolgung von Verstößen gegen die Luftverkehrs-Ordnung 1985 bis 1987 MdlAnfr 45, 46 08.04.88 Drs 11/2093 Müller (Pleisweiler) SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 4859* C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. April 1988 4737 71. Sitzung Bonn, den 14. April 1988 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Frau Dr. Adam-Schwaetzer 14. 4. Dr. Ahrens * 15. 4. Austermann 14. 4. Böhm (Melsungen) * 15. 4. Brandt 15. 4. Bühler (Bruchsal) 15. 4. Buschbom 15. 4. Daweke 14. 4. Dr. Dollinger 15. 4. Ebermann ** 15. 4. Erler ** 15. 4. Frau Fischer ** 15. 4. Frau Geiger ** 15. 4. Frau Dr. Hartenstein ** 15. 4. Heimann 15. 4. Helmrich 15. 4. Höpfinger 15. 4. Hörster 15. 4. Dr. Holtz ** 15. 4. Irmer ** 15. 4. Jansen 15. 4. Jung (Limburg) 15. 4. Kittelmann * 14. 4. Klein (München) 15. 4. Dr. Klejdzinski 15. 4. Dr.-Ing. Laermann 15. 4. Leonhart 14. 4. Lüder 15. 4. Dr. Mechtersheimer 15. 4. Meyer 14. 4. Dr. Müller * 15. 4. Möllemann 14. 4. Niegel 15. 4. Niggemeier 14. 4. Petersen 14. 4. Rawe 14. 4. Reddemann * 15. 4. Reimann 15. 4. Reuschenbach 15. 4. Frau Schilling 15. 4. Schulhoff 15. 4. Dr. Soell * 14. 4. Spilker 15. 4. Dr. Stercken ** 15. 4. Dr. Stoltenberg 15. 4. Frau Dr. Süssmuth 15. 4. Frau Trenz 14. 4. Verheugen 14. 4. Volmer 15. 4. Vosen 14. 4. Graf von Waldburg-Zeil 14. 4. Dr. Warnke 14. 4. Wischnewski 15. 4. Dr. de With 14. 4. Zeitler 14. 4. Dr. Zimmermann 14. 4. * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union ** für die Teilnahme an der 79. Interparlamentarischen Konferenz Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Abelein (CDU/CSU) (Drucksache 11/2093 Fragen 35 und 36): Gibt es Überlegungen, den schweren Stahlhelm der Bundeswehr durch neue Entwicklungen zu ersetzen, z. B. durch einen Helm, wie er für die spanische Armee entwickelt wurde, der bei halbem Gewicht die doppelte Sicherheit aufweist? Gibt es bereits Truppenversuche mit unterschiedlichen Helmausführungen? Es ist geplant, den Stahlhelm der Bundeswehr durch einen neuen Gefechtshelm zu ersetzen. Ziel der Untersuchungen ist, ein optimales Verhältnis von Schutzwirkung und Gewicht des Helmes zu erreichen. Der eingeführte Stahlhelm der Bundeswehr aus hochwertigem Vergütungsstahl reicht in seiner Schutzleistung gegen Splitter nicht mehr aus. Mit dem Einsatz neuer Werkstoffe oder Werkstoffkombinationen und der Anwendung neuer Technologien wird zur Zeit ein neuer Gefechtshelm entwickelt, der erheblich besseren Schutz gegen Splitter und Geschosse bietet und den Forderungen der Streitkräfte gerecht wird. Die Marktbeobachtungen und vergleichenden Untersuchungen der Helmmodelle verschiedener Staaten, u. a. des amerikanischen, des isrealischen und auch des spanischen Helmes haben die Probleme der neuen Werkstoffe und deren Verarbeitungstechnik sowie die Notwendigkeit einer eigenen Entwicklung offenkundig gemacht und gezeigt, daß auch andere Streitkräfte mit ihren Entwicklungsergebnissen noch nicht zufrieden sind. Nach den gewonnenen Erkenntnissen wird die Entwicklung eines Gefechtshelmes für die Bundeswehr in zwei Zielrichtungen betrieben, und zwar - unter Beibehaltung des heutigen Helmgewichts einen höchstmöglichen Schutzgrad zu erreichen oder - unter weitgehender Gewichtseinsparung eine noch akzeptable Schutzleistung sicherzustellen. Sowohl mit Helmen aus verpreßten Kunststoffgeweben als auch mit Helmen aus der Materialkombination Stahl/Aramidgewebe kann eine beachtenswerte Kampfwertsteigerung erreicht werden. Die Untersuchungen haben aber ebenso deutlich gezeigt, daß ein ausreichender ballistischer Schutz mit leichten Kunststoffhelmen, wie sie von anderen Streitkräften teilweise schon benutzt werden, nicht erreichbar ist. Solche Helme sind nur auf den Schutz gegen kleine Splitter ausgelegt. Schwerere Splitter machen aber ein Bedrohungspotential von mindestens 20 aus. Bei Beschußprüfungen mit schwereren Normsplittern von 2,7 g (international üblich ist ein Normsplitter von 1,1 g) hatten diese Helme kaum noch eine Schutzwirkung, selbst bei geringerer Auftreffgeschwindigkeit. Es wäre deshalb unverantwortlich, die Schutzleistung des neuen Gefechtshelmes für die Bundeswehr nur auf den leichten 1,1 g Normsplitter auszulegen, weil dann schwerere Splitter und Geschosse unberücksichtigt blieben und tödliche Verletzungen in erheblichem Umfang in Kauf genommen werden müßten. 4858* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. April 1988 Der spanische Helm aus verpreßtem Aramidgewebe ist lediglich um ca. 20 % leichter als der Bundeswehrstahlhelm und in seiner Schutzleistung nur gegen kleine und leichte Splitter um ca. 40 % besser. Die Ergebnisse der Beschußprüfungen mit schweren Splittern und Geschossen liegen für diesen Helm noch nicht vor. Die Ergebnisse werden voraussichtlich aber nicht anders sein, als bei den vergleichenden Beschußprüfungen an den Kunststoffhelmen anderer Streitkräfte, mit denen das Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung bereits begonnen hat und die nicht ermutigend sind. Mit der Entwicklung von Helmen aus der Materialkombination Stahl/Aramidgewebe befassen sich andere Staaten nicht, weil sie die Technik zur Herstellung eines hochwertigen Vergütungsstahls nicht beherrschen. Bei dem zur Zeit laufenden Truppenversuch mit dem neuen Bekleidungssystem werden auch Kunststoffhelme in zwei verschiedenen Formen und mit unterschiedlichen Innenausstattungen erprobt. Dabei sollen und können lediglich Erkenntnisse über Tragekomfort und Akzeptanz der beiden Helme gewonnen werden. Eine Entscheidung über das einzuführende Modell ist erst nach Abschluß der technischen Entwicklung einschließlich der Beschußprüfung (Ende 1988) und der abschließenden praktischen Erprobung möglich. Zur weiteren Information füge ich mein Schreiben vom 11. März 1988 an den Vorsitzenden des Verteidigungsausschusses, Herrn Alfred Biehle, bei. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Gerster (Worms) (SPD) (Drucksache 11/2093 Fragen 37 und 38): Ist die Bundesregierung bereit, als Konsequenz der jüngsten Abstürze von Militärmaschinen der Alliierten, Luftkampfübungen über der Bundesrepublik Deutschland generell zu verbieten? Ist die Bundesregierung nunmehr bereit, eine generelle Heraufsetzung der Mindestflughöhe über der Bundesrepublik Deutschland gegenüber den deutschen und alliierten Luftstreitkräften durchzusetzen? Zu Frage 37: Über die Unfallabläufe und -ursachen liegen noch keine Ergebnisse vor. Deutsche Dienststellen sind in die Untersuchung eingeschaltet. Im übrigen beabsichtigt die Bundesregierung Luftkampfübungen auch in Räume über See zu verlegen. Zu Frage 38: Bei dem derzeitigen Untersuchungsstand ist kein ursächlicher Zusammenhang zwischen den geltenden Mindestflughöhen und den beiden Unfällen erkennbar. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Mechtersheimer (GRÜNE) (Drucksache 11/2093 Fragen 39 und 40): Wie beurteilt die Bundesregierung die Stellungnahme des Bundesministeriums der Verteidigung vom 31. März 1988: „Einem Luftfahrzeug, das der Luftfahrzeugführer im Tiefflug aufgibt, dem kann man noch eine Richtung geben." angesichts zahlreicher Abstürze auf Gebäude, und worin liegt in diesem Zusammenhang der Unterschied etwa zwischen einem Wohnhaus und einem Atomkraftwerk? Welche Gefahren für die Bevölkerung können entstehen, wenn ein Flugzeug auf einen der rund 60 vergleichsweise schwach geschützten Atomwaffenbunker in der Bundesrepublik Deutschland stürzt, auch im Hinblick auf eine Freisetzung von Plutonium? Zu Frage 39: Die Luftfahrzeugbesatzungen versuchen bei Notfällen im Tiefflug, wenn immer möglich, vor dem Absturz die Richtung des Luftfahrzeuges so zu beeinflussen, daß Gebäude oder andere Objekte nicht gefährdet werden. Bei den wenigen und aufgrund der typischen Bauweise und der exponierten Lage eindeutig und frühzeitig erkennbaren Kernkraftwerken ist die Voraussetzung hierfür besser als bei anderer Infrastruktur. Ein großer Teil der Schäden an Gebäuden ist ferner nicht durch einen Direktabsturz auf Gebäude herbeigeführt worden, sondern von Flugzeugteilen, die nach dem Aufprall weggeschleudert wurden. Diese Teile würden die Außenhülle eines Reaktorgebäudes keinesfalls durchschlagen können. Ich erinnere in diesem Zusammenhang auch an die Luftfahrzeugbesatzungen, die bei dem Versuch, einen Absturz auf Wohngebäude zu vermeiden, ihr Leben ließen, weil sie ihren Rettungsausstieg so verzögerten, daß er nicht mehr oder nicht mehr rechtzeitig eingeleitet werden konnte. Zu Frage 40: Die Frage, ob eine nukleare Kettenreaktion durch eine äußerliche, mechanische Gewalteinwirkung wie etwa durch den Absturz eines Kampfflugzeuges auf ein Depot mit Atomsprengköpfen möglich ist, kann eindeutig mit einem „Nein" beantwortet werden. Obgleich angesichts der erforderlichen Geheimhaltung von Konstruktionsmerkmalen und daraus zu ziehender Schlußfolgerungen nicht auf Einzelheiten eingegangen werden kann, ist jedoch aufgrund allgemeiner physikalischer Gegebenheiten festzustellen, daß eine ungewollte atomare Detonation (z. B. durch äußere Gewalteinwirkung, Feuer o. ä.) ausgeschlossen ist. Insbesondere ist auszuschließen, daß es durch die Fehlfunktion einzelner Komponenten zur Auslösung einer nuklearen Kettenreaktion kommen kann. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Sielaff (SPD) (Drucksache 11/2093 Fragen 41 und 42): Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. April 1988 4859* In welcher prozentualen Größenordnung wichen diejenigen Militärflugzeuge, die 1987 von Skyguard-Radargeräten erfaßt wurden, von der jeweils erlaubten Mindestflughöhe ab? Läßt sich bei denjenigen Fällen, in denen Militärpiloten die jeweils vorgeschriebene Mindestflughöhe unterschritten, eine prozentuale Aufschlüsselung nach Flugzeugtypen machen? Zu Frage 41: In 1 % der im Jahr 1987 bei Tiefflugüberwachungseinsätzen mit SKYGUARD erfaßten Flüge wurden Abweichungen von der Mindestflughöhe festgestellt. Zu Frage 42: Bei den Abweichungen von der Mindestflughöhe entfielen auf TORNADO 11,3 % F-4 13,9 % F-16 27,8 % F-18 0,9 % F-104 3,4 % Mirage 8,7 % F-111 0,9 % ALPHA JET 1,7 % A-10 11,3 % Harrier 5,2% Buccaneer 0,9 Jaguar 1,7 % G-91 0,9 % F-5 10,5 % Fouga 0,9 % Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Götte (SPD) (Drucksache 11/2093 Fragen 43 und 44): Wie viele Flugbewegungen wurden 1987 von „Skyguard"- Radargeräten erfaßt, und wie viele Verstöße gegen Flugbetriebsbestimmungen wurden dabei ermittelt? Wie viele der 1987 registrierten Verstöße gegen Flugbetriebsbestimmungen resultierten dabei aus Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Unterschreiten der Mindestflughöhe, und welches zahlenmäßige Verhältnis von Flugzeugen der Bundesluftwaffe zu den Luftstreitkräften der NATO-Partner wurde dabei ermittelt? Zu Frage 43: Im Jahre 1987 wurden bei Tiefflugüberwachungseinsätzen mit SKYGUARD 7 140 Flüge aufgezeichnet. Dabei wurden 120 Abweichungen von den Flugregeln festgestellt. Eine Aussage über die Zahl der Verstöße (schuldhafte Pflichtverletzung) kann noch nicht gemacht werden, da in Unigen Fällen die Ermittlungen noch andauern. Zu Frage 44: Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wurde dabei in 1 Fall überschritten, die Mindestflughöhe in 71 Fällen unterschritten. 87 % der Abweichungen entfielen auf die Alliierten, 13 % auf Luftfahrzeuge der Bundeswehr. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Müller (Pleisweiler) (SPD) (Drucksache 10/2093 Fragen 45 und 46): Ist die Bundesregierung bereit, in Anwendung des Artikels 82 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut dieses Abkommen neu zu verhandeln, wenn die Alliierten von sich aus nicht bereit sind, ihre militärischen Tiefflugübungen im Luftraum der Bundesrepublik Deutschland zu vermindern? Wie viele Verstöße von Militärpiloten gegen die Luftverkehrsordnung sind in den Jahren 1985, 1986 und 1987 strafrechtlich bzw. ordnungswidrigkeitsrechtlich verfolgt worden? Zu Frage 45: Die Allierten haben in den letzten Jahren die Zahl und Dauer ihrer Tiefflugeinsätze über der Bundesrepublik Deutschland insgesamt deutlich reduziert. Der Anteil der Alliierten am Gesamttiefflugaufkommen über der Bundesrepublik Deutschland entspricht in etwa dem Verhältnis der im NATO-Kommandobereich Europa Mitte stationierten Luftstreitkräfte. Das Gesamttiefflugaufkommen liegt heute um etwa 1/4 unter dem von 1980. Zu Frage 46: Von der Bundesanstalt für Flugsicherung wurden 1985 in insgesamt 297 Fällen Verfahren wegen Verstößen gegen die Luftverkehrsordnung eingeleitet, davon 60 Strafverfahren. Gegen militärische Luftfahrzeugbesatzungen wurde dabei in 64 Fällen (einschließlich 14 Strafverfahren) ermittelt. 1986 wurde in insgesamt 404 Fällen eingeleitet (126 Strafverfahren), davon militärische Luftfahrzeuge in 85 Fällen (10 Strafverfahren). 1987 wurde in insgesamt 391 Fällen eingeleitet (58 Strafverfahren), davon militärische Luftfahrzeuge in 99 Fällen (16 Strafverfahren). Eine Aussage zu den abgeschlossenen Verfahren bzw. zu den Verfahren, in denen ein tatsächliches Verschulden festgestellt wurde, kann nicht gemacht werden. Darüber hinaus weise ich darauf hin, daß die Angaben Flüge im gesamten Luftraum umfassen.
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    Rede von Lieselott Blunck


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Seit über einem Jahr schlägt der Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft Alarm, weil im Grund- und Trinkwasser immer mehr und häufiger Rückstände von Pflanzenbehandlungsmitteln gemessen werden. In vielen Fällen wurde der ab 1. Oktober nächsten Jahres geltende Grenzwert der Trinkwasserverordnung für Pestizide erheblich überschritten. Hans-Peter Lühr, der Leiter des Instituts für wassergefährdende Stoffe an der Technischen
    Universität Berlin, spricht von einem „chemischen Zoo", der in unserem Grundwasser nicht mehr nur als punktuelle Kontamination, sondern als flächendekkendes Problem anzutreffen sei, und warnt vor den damit verbundenen Gefahren für unser Trinkwasser und damit für unsere Gesundheit.
    Nicht von ungefähr werden in einigen Gemeinden der Bundesrepublik bereits Babys von Amts wegen mit Mineralwasser versorgt oder werden in anderen Orten Mütter von der Gesundheitsbehörde auf Nachfrage darüber aufgeklärt, daß ein mit 50 Milligramm Nitrat pro Liter belastetes Trinkwasser für die Zubereitung von Nahrungsmitteln für Kleinstkinder nicht geeignet ist.
    Wenn man bedenkt, daß die heute festzustellende Nitratbelastung Folge des Stickstoffeintrags von vor 15 bis 30 Jahren ist — und damals wurden ja sicher in weit geringerem Maße als heute Düngemittel auf unsere Böden ausgebracht — , kann man, wenn man auch noch die Pestizidrückstände hinzunimmt, ermessen, was für eine gefährliche Zeitbombe in unserem Wasser tickt, eine Zeitbombe, die nur durch eine konsequente Vorsorgepolitik entschärft werden kann.

    (Beifall bei der SPD)

    Die Europäische Gemeinschaft, sonst in Sachen vorausschauender Umweltpolitik eher zögerlich und meistens der Entwicklung eher hinterherhinkend, hat denn auch in einer bereits 1980 beschlossenen Richtlinie festgelegt, daß bis 1982 die Mitgliedstaaten die gemeinschaftlichen Höchstwerte zur Sicherung der Trinkwasserqualität in nationales Recht umzusetzen haben. Bedauerlicherweise hat die Bundesregierung erst ab 1. Oktober 1989 den Grenzwert von 0,1 Mikogramm pro Liter für Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmittel sowie deren toxische Abbauprodukte zwingend vorgeschrieben. Da ist die immer wieder geäußerte Vermutung wohl nicht ganz von der Hand zu weisen, daß, würde der Grenzwert bereits heute gelten, eine ganze Reihe von Trinkwasserreservoirs geschlossen werden müßte, eben weil sie weitaus höher mit Schadstoffen belastet sind.
    Konkret heißt das: Die künftigen Grenzwerte werden sich nur dann halten lassen, wenn schon heute gefährliche Pflanzenschutzmittel aus dem Verkehr gezogen werden und durchgreifende Rechtsvorschriften für deren Zulassung erlassen werden. Nur, was die Bundesregierung mit der Pflanzenschutzanwendungsverordnung jetzt vorgelegt hat, wird den zwingenden Erfordernissen des Schutzes des Grundwassers und der Gesundheit von Mensch und Tier nicht gerecht. Die in der Verordnung enthaltene Aufzählung der Stoffe, vor denen es das Grundwasser zu schützen gilt, ist nicht vollständig. Der Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft sowie der BUND haben Ihnen mitgeteilt, daß allein 18 der mehr als 40 verschiedenen Stoffe, die bislang im Grund- und im Oberflächenwasser ermittelt worden sind, im Entwurf gar nicht enthalten sind.
    Für alle nicht mehr zugelassenen Pestizide muß ein vollständiges Anwendungsverbot gelten. Das gilt namentlich für solche, die wegen der Gefährdung des Grundwassers oder auf Grund krebserregender oder erbgutverändernder oder leibesfruchtschädigender



    Frau Blunck
    Eigenschaften nicht mehr zugelassen wurden. Hierzu hat der Bundesrat eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen, und es wäre zu wünschen, daß die Regierung dem Rechnung trägt.
    Wenn in diesem Zusammenhang immer wieder zu hören ist, das Risiko einer unsachgemäßen Beseitigung der Restmengen durch die Anwender sei im Falle eines absoluten Anwendungsverbots höher zu bewerten als das Risiko der Ausbringung aller Restmengen, so ist dies nun wirklich an den Haaren herbeigezogen. Nach dem Abfallgesetz besteht die Möglichkeit, jederzeit durch Rechtsverordnung auch für Pestizide eine Rücknahmeverpflichtung für Händler, Hersteller oder Importeure festzulegen. Das rechtliche Instrumentarium ist vorhanden. Man muß das schlicht nur wollen.
    Die Beschränkung der Anwendungsverordnung auf Wasserschutzgebiete — davon haben Sie ja gesprochen, Herr Dr. Göhner — ist völlig unzureichend, da schwer abbaubare Stoffe auch von außerhalb der Schutzgebiete in Wassergewinnungsanlagen gelangen können. Die Beständigkeit vieler Pflanzenbehandlungsmittel ist falsch eingeschätzt sowie die Abbaufähigkeit im Boden unterschätzt worden. Daher müssen die Anwendungsverbote generell für alle Wassereinzugsgebiete gelten. Wir brauchen einen nach menschlichem Ermessen absoluten Schutz des Grund- und Trinkwassers vor Belastungen mit Pflanzenschutzmitteln und anderen Schadstoffen.
    Hier bedarf es einer bundeseinheitlichen Regelung, denn es kann nicht angehen, daß in einem Land ein umweltpolitisch wacher und engagierter Minister strenge Vorschriften erläßt, während in einem anderen Land sich die politisch Verantwortlichen mehr von überwiegend wirtschaftlichen Interessen leiten lassen. Die gegen eine bundeseinheitliche Regelung vorgebrachten rechtlichen Bedenken sind nicht stichhaltig. Schließlich bezieht der Art. 7 Abs. 1 des Pflanzenschutzgesetzes neben den Schutzgütern Leben und Gesundheit von Mensch und Tier auch den Naturhaushalt ein, und dieser umfaßt auch das Wasser.
    Wenn ich mir die Reaktionen der Bundesregierung seit Bekanntwerden der nunmehr wirklich alarmierenden Gefährdung des Trink- und Grundwassers vergegenwärtige und auch noch die Antwort auf die Kleine Anfrage der SPD würdige, dann kann ich hier leider nur feststellen, daß die Bundesregierung das Problem immer noch in unverantwortlicher Weise verharmlost. Da „erlauben" die erschreckenden Ergebnisse der Grundwasseruntersuchung „derzeit keine sichere Beurteilung der Situation". Oder „eine kurzzeitige Überschreitung der zukünftigen Grenzwerte der Trinkwasserverordnung, die ein gewisses Maß nicht übersteigen" , wird weiterhin für gesundheitlich nicht bedenklich erklärt. Woher weiß dies die Regierung eigentlich, welche Untersuchungen hat sie angestellt, um zu einer solchen Beurteilung zu kommen? Hat sie dabei auch Langzeitstudien und Langzeitauswirkungen und Kumulationen verschiedener Schadstoffe berücksichtigt? Darauf hätte ich sehr gerne eine Antwort. Wo ist eigentlich das Engagement der Frau Ministerin Süssmuth, die hier über das Bundesgesundheitsamt durchaus Einwirkungsmöglichkeiten hätte?
    Anstatt die alarmierenden Meldungen der Wasserwerke ernst zu nehmen, folgt man lieber der Ansicht des Industrieverbandes Pflanzenschutz, der uns auf Hochglanzbroschüren glauben machen will, daß nicht das Trinkwasser gefährlicher geworden sei, sondern ein untauglicher Grenzwert in einer Richtlinie eine gegebene Situation ungerechtfertigterweise verschlechtert habe. Natürlich hat nicht der Schädiger, sondern der Geschädigte schuld.
    Gegen eine solche egoistische, rücksichtslose und asoziale Sicht der Dinge helfen offensichtlich nur Schadensersatzklagen. Wenn die Hersteller, Anwender und Zulasser von Pestiziden zur Kasse gebeten werden können, dann, glaube ich, erledigen sich Probleme von ganz alleine. Die erste Klage soll bereits erhoben worden sein. Man kann nur hoffen, daß die Gerichte da endlich einmal eine Entscheidung im Interesse von uns allen treffen.
    Ich appelliere an den Bundesumweltminister und an die Gesundheitsministerin: Lassen Sie sich nicht vor den Karren der Chemieindustrie spannen! Wenn es um unser wichtigstes Nahrungsmittel, das Trinkwasser, geht, muß der Umwelt- und Gesundheitsschutz Vorrang vor den wirtschaftlichen Interessen einzelner haben. Noch ist hoffentlich Zeit, die chemische Zeitbombe, die das Grund- und Trinkwasser bedroht, entschärfen zu können. Unser Antrag ist hierzu das richtige Instrumentarium. Stimmen Sie ihm zu!

    (Beifall bei der SPD)



Rede von Dieter-Julius Cronenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Abgeordnete Bredehorn.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Günther Bredehorn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der Beratung der drei hier vorliegenden Anträge diskutieren wir über einen Kernaspekt des Spannungsfeldes Ökologie und Landwirtschaft in Form des Gewässer- und Pflanzenschutzes. Dieses Spannungsverhältnis enthält miteinander schwer vereinbare Ziele: erstens das Ziel, durch den Produktionsfaktor Pflanzenschutzmittel eine ordnungsgemäße Landbewirtschaftung zur Erzeugung hochwertiger Nahrungsmittel zu ermöglichen, und zweitens das Ziel, ein qualitativ hochwertiges Grundwasser, das uneingeschränkt auch als Trinkwasser dienen kann, zu gewährleisten. Die Widersprüchlichkeit der Ziele gilt es meines Erachtens soweit wie möglich auszugleichen. Ich möchte beide Komplexe kurz beleuchten.
    Erstens zum Wasser, Gewässerschutz und Grundwasser. Wasser ist nicht ersetzbar. Es ist für uns alle lebenswichtig, und sein Schutz steht deshalb gleichgeordnet z. B. neben dem Schutz der Ernährung. Deshalb muß konsequenter Grundwasserschutz betrieben werden. Dabei kommt der Ausweisung von Wasserschutzgebieten besondere Bedeutung zu, um Trinkwasser bester Qualität zu gewinnen. Wir wollen kein künstliches Wasserprodukt — es gibt ja das chemisch reine Wasser, das aber für die Gesundheit letztendlich weniger gut ist — , sondern wir brauchen das möglichst naturbelassene Wasser. Die Reinigungsaufwendungen von Wasserversorgungsunternehmen, die ja wirtschaftlich arbeiten müssen, sollten und müssen so gering wie möglich bleiben. Ich gehe einmal davon aus, daß die Wasserschutzgebiete zweckmäßig,



    Bredehorn
    nämlich nach hydrologischen Gesichtspunkten, nach dem Wasserzufluß, nach den jeweiligen Quellgebieten, festgesetzt werden. Wenn hier Experten mitwirken, dürften in der Abgrenzung zwischen Wasserschutz- und sonstigen Gebieten, so schwierig dies im Einzelfall sonst auch sein mag, keine Irrtümer vorkommen.
    Zum Pflanzenschutz: Ich warne zunächst einmal davor, durch die unterschiedlichen Begriffe den Bereich der Pflanzenschutzmittel zu vernebeln. „Agrargift" z. B., eine von den GRÜNEN mit besonderer Vorliebe gebrauchte Wortverirrung ist der Gipfel des Sprachwirrwarrs und stellt jeden vernünftigen Umgang mit Pflanzenbehandlungsmitteln von seiten der Landwirte in Abrede. Der Gebrauch von Pflanzenschutzmitteln ist noch notwendig, wenn der Landwirt gesunde, hochwertige Qualitätsnahrungsmittel produzieren soll.
    Dabei ist die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in diesbezügliche gesetzliche Rahmenbedingungen eingebunden, und zwar durch das 1986 novellierte Pflanzenschutzgesetz, wo es erstmals gelungen ist festzulegen, daß Grundwasser genauso geschützt werden muß wie z. B. die Gesundheit von Mensch und Tier, aber auch durch die Pflanzenschutzmittelverordnung, die Pflanzenschutzsachkundeverordnung und die Anwendungsverordnung, die gerade überarbeitet wird. Mit der neuen Anwendungsverordnung wird es zu erheblich größeren Anwendungsbeschränkungen in Wasserschutzgebieten kommen als bisher.
    Darüber hinaus sind die Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel strenger geworden.
    Schließlich ist im Pflanzenschutzgesetz die gute fachliche Praxis verankert. Zu einer guten fachlichen Praxis, d. h. zu einem sachkundigen Umgang mit Pflanzenschutzmitteln, gehört es zu wissen, auf welchen Böden bei welcher Witterung welche Art und welche Menge von Pflanzenschutzmitteln ausgebracht werden dürfen. Die Berücksichtigung der Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes führen zu einer Verbesserung des Grundwasserschutzes.
    Lassen Sie mich beiden Komplexen, Gewässerschutz und Pflanzenschutz, jetzt einmal zusammenführen. Ich will versuchen, Wege aufzuzeigen, die das Spannungsfeld zwischen beiden zu entschärfen helfen.
    Erstens. Nach Ansicht der FDP ist ein Schritt zur Entschärfung der Wille zu Kooperation, nicht die Konfrontation. Das gilt für die Landwirte auf der einen und Natur- bzw. Umweltschützer oder Wasserversorgungsunternehmen auf der anderen Seite. Dieser angestrebten Kooperation wenig dienlich sind polemische und unsachliche Angriffe gegen die Landwirte. Ich zitiere aus dem SPD-Antrag:
    Es ist hoffentlich noch Zeit, die lebensbedrohende Verseuchung unseres Grundwassers und Trinkwassers durch Pflanzenbehandlungsmittel zu stoppen.
    Eine solche Weltuntergangsstimmung zu verbreiten ist meines Erachtens unverantwortlich.
    Wenn Sie die Ausarbeitung der BGW mit den 18 Wirkstoffen zitieren, so ist bisher nicht ermittelt,
    welche Wirkstoffe wo eingesetzt wurden und woher diese Wirkstoffe rührten. Ich meine, man kann und darf das nicht so verallgemeinern.
    Zweitens. Es ist alarmierend, daß in Gewässern und selbst in großen Tiefen des Grundwassers Pflanzenschutzmittel nachweisbar sind. Andererseits ist es einfach nicht machbar, einen Persilschein für die Nichtexistenz von Pflanzenschutzmitteln im Grundwasser zu bieten. Daß es in einigen Jahren auch möglich sein wird, die Analysetechnik noch weiter zu verfeinern, so daß dann selbst Atome einzeln feststellbar sind, ist zwar ein Erfolg der Wissenschaft, aber entschärft das Problem der Pflanzenschutzmittelrückstände in Wasser und Boden keineswegs. Wir haben ja in der Trinkwasserversorgung einen Grenzwert von 0,1 Millionstel Gramm je Liter. Das ist ein Grenzwert, der praktisch fast Null ist. Man muß ganz deutlich sehen, dieser Grenzwert ist nicht aus toxikologischen Gründen — wie bei Lebensmitteln, wo der Grenzwert deswegen höher ist — , sondern — und ich finde das richtig — aus reinen Vorsorgegründen so festgelegt worden.
    Drittens. Probleme mit Rückständen von Pflanzenschutzmitteln gibt es regional insbesondere in Gebieten mit Sonderkulturanbau. Hier müssen alle zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um die Reinhaltung des Grund- und Trinkwassers zu gewährleisten.
    Viertens. Es sind nicht nur Rückstände von Pflanzenschutzmitteln, die zu Belastungen in Gewässern führen, es sind insbesondere auch Altlasten oder andere Luftverschmutzungspartikel. Ich warne davor, hier den Landwirt als alleinigen Übeltäter zu sehen.

    (Frau Garbe [GRÜNE]: Das machen wir ja gar nicht!)

    Fünftens. Die Bundesländer, die gerade in der Umweltpolitik große Eigenständigkeiten haben, sollten die verbesserten Möglichkeiten zur Ausweisung von Wasserschutzgebieten nutzen und zügig neue Schutzgebiete festsetzen. Die dort notwendigen Beschränkungen, die sicher auch zu gewissen Bewirtschaftungsnachteilen, zu gewissen Einkommensausfällen bei den Landwirten führen, können ja nun Dank unseres Wasserhaushaltsgesetzes auch entsprechend ausgeglichen werden.
    Sechstens. Es geht nicht an, daß sich die Wasserwerke auf der einen Seite dem Vorwurf der Bevölkerung aussetzen müssen, eventuell sogar unzureichende Trinkwasserqualität zu liefern, daß man ihnen auf der anderen Seite einen Riesenaufwand mit Riesenkosten zur Reinigung des nicht qualitätsvollen Wassers zumutet.
    Siebtens appelliere ich an die Hersteller von Pflanzenschutzmitteln, möglichst rasch umweltfreundliche Pflanzenschutzmittel zu entwickeln und den Landwirten zur Verfügung zu stellen. Die verschärfte Zulassungsverordnung, die wir nach der Novellierung des Pflanzenschutzgesetzes haben, muß dazu führen, daß auch die älteren, schon zugelassenen Pflanzenschutzmittel einer erneuten Überprüfung unterzogen werden, ob sie den jetzt notwendigen Anforderungen noch entsprechen.



    Bredehorn
    Meine Damen und Herren, in der FDP ziehen Umwelt- und Agrarpolitiker an einem Strang und auch in eine Richtung. Nur durch die Verständigung über schwierige Sachfragen wird es uns gelingen, Kompromisse bei Zielkonflikten zu finden. Auf jeden Fall wird uns der Stoff, aus dem das Wasser ist, in den kommenden Beratungen in den Ausschüssen und hier im Parlament noch eingehend beschäftigen.
    Schönen Dank.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)