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    Plenarprotokoll 11/71 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 71. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 14. April 1988 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Jung (Lörrach), Herkenrath und Reimann 4737 A Erweiterung der Tagesordnung 4737 A Abwicklung der Tagesordnung 4783 D Nachträgliche Überweisung dreier Gesetzentwürfe an den Ausschuß für Forschung und Technologie 4737 B Anteilnahme am Schicksal der von einem Akt der Luftpiraterie Betroffenen 4737 C Tagesordnungspunkt 2: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 11. Dezember 1987 zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und dem Königreich Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, der Italienischen Republik, dem Königreich der Niederlande und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über Inspektionen in bezug auf den Vertrag zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über die Beseitigung ihrer Flugkörper mittlerer und kürzerer Reichweite (Drucksache 11/2033) Genscher, Bundesminister AA 4738 A Voigt (Frankfurt) SPD 4740 C Lamers CDU/CSU 4742 D Frau Kelly GRÜNE 4746 C Ronneburger FDP 4748 A Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 4750 B Lowack CDU/CSU 4752 A Schily GRÜNE 4753 B Horn SPD 4754 B Dr. Wörner, Bundesminister BMVg 4756 A Tagesordnungspunkt 3: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Hauff, Schäfer (Offenburg), Lennartz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Tschernobyl und die Folgen — Ein Jahr danach (Drucksachen 11/139, 11/755) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Daniels (Regensburg), Weiss (München), Frau Rust, Frau Wollny und der Fraktion DIE GRÜNEN: Baustopp für die Wiederaufarbeitungsanlage bei Wackersdorf (Drucksachen 11/260, 11/2121) Schäfer (Offenburg) SPD 4758 A Dr. Laufs CDU/CSU 4760 B Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE 4762 C Baum FDP 4763 C Frau Blunck SPD 4765 C Engelsberger CDU/CSU 4767 B Frau Wollny GRÜNE 4770 A II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. April 1988 Dr. Wörner, Bundesminister BMVg 4771D Frau Dr. Segall FDP 4773 B Jung (Düsseldorf) SPD 4774 B Dr. Friedrich CDU/CSU 4776 C Harries CDU/CSU 4778A Grüner, Parl. Staatssekretär BMU 4779 C Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE (Erklärung nach § 30 GO) 4781 C Namentliche Abstimmung 4782 A Ergebnis 4782 C Zusatztagesordnungspunkt 2: Aktuelle Stunde betr. Einstellung der Tiefflugübungen als Maßnahme zur Verringerung der Gefährdung der Bevölkerung Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 4783D, 4789B Francke (Hamburg) CDU/CSU 4784 C Heistermann SPD 4785 C Dr. Hoyer FDP 4786 B Dr. Wörner, Bundesminister BMVg 4787B, 4792 C Bühler (Bruchsal) CDU/CSU 4789 D Müller (Pleisweiler) SPD 4790 D Baum FDP 4791 D Frau Hämmerle SPD 4793 A Zierer CDU/CSU 4794 A Müller (Düsseldorf) SPD 4794 D Gröbl, Parl. Staatssekretär BMU 4796 A Dr. Uelhoff CDU/CSU 4797 A Breuer CDU/CSU 4798 A Müller (Pleisweiler) SPD (Erklärung nach § 30 GO) 4798D Tagesordnungspunkt 4: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Dritten Protokoll vom 12. Mai 1987 zur Änderung des Vertrages vom 27. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik und dem Großherzogtum Luxemburg über die Schiffbarmachung der Mosel (Drucksachen 11/1177, 11/1644) 4799A Tagesordnungspunkt 5: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 159 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 20. Juni 1983 über die berufliche Rehabilitation und die Beschäftigung der Behinderten (Drucksache 11/1953) 4799B Tagesordnungspunkt 6: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Übereinkommen 157 über die Einrichtung eines internationalen Systems zur Wahrung der Rechte in der Sozialen Sicherheit sowie die von der Bundesregierung hierzu beschlossene Stellungnahme Empfehlung 167 betreffend die Einrichtung eines internationalen Systems zur Wahrung der Rechte in der Sozialen Sicherheit sowie die von der Bundesregierung hierzu beschlossene Stellungnahme (Drucksache 11/1621) 4799B Tagesordnungspunkt 7: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Übereinkommen 158 über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber sowie die von der Bundesregierung hierzu beschlossene Stellungnahme Empfehlung 166 betreffend die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber sowie die von der Bundesregierung hierzu beschlossene Stellungnahme (Drucksache 11/1622) 4799 C Tagesordnungspunkt 8: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 64/432/EWG hinsichtlich der enzootischen Leukose der Rinder (Drucksachen 11/1707 Nr. 13, 11/1941) 4799 C Tagesordnungspunkt 9: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Wilms-Kegel und der Fraktion DIE GRÜNEN: Bundesweite, rechtliche Koordinierung gegen bayerischen Alleingang bei der AIDS-Bekämpfung (Drucksache 11/1364) b) Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Jaunich, Frau Fuchs (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Durchführung der Beschlüsse des Deutschen Bundestages zur AIDS-Bekämpfung vom 13. November 1986 (Drucksachen 11/274, 11/1548) Frau Wilms-Kegel GRÜNE 4800A, 4807 D Dr. Voigt (Northeim) CDU/CSU 4801 B Frau Conrad SPD 4803 A Eimer (Fürth) FDP 4804 D Fink, Senator des Landes Berlin 4806 C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. April 1988 III Geis CDU/CSU 4809 B Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 4811B Frau Würfel FDP 4813 C Pfeifer, Parl. Staatssekretär BMJFFG 4815 A Frau Conrad SPD (Erklärung nach § 31 GO) 4816C Namentliche Abstimmung 4817 A Ergebnis 4822 D Tagesordnungspunkt 10: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die siebzehnte Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (KOV-Anpassungsgesetz 1988) (Drucksache 11/2042) Dr. Blüm, Bundesminister BMA 4817 B Frau Weiler SPD 4818A Louven CDU/CSU 4819B Frau Unruh GRÜNE 4820 B Heinrich FDP 4821 C Tagesordnungspunkt 11: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für das Post- und Fernmeldewesen: Grünbuch über die Entwicklung des gemeinsamen Marktes für Telekommunikationsdienstleistungen und Telekommunikationsgeräte (Drucksachen 11/930, 11/2014) Pfeffermann CDU/CSU 4824 A Bernrath SPD 4825 D Funke FDP 4827 B Dr. Briefs GRÜNE 4828 C Linsmeier CDU/CSU 4830 A Börnsen (Ritterhude) SPD 4831 C Tagesordnungspunkt 12: a) Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Reform des Strafrechts (Drucksache 11/1471) b) Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Straffreiheitsgesetzes 1987 (Drucksache 11/1472) Häfner GRÜNE 4833D, 4840 B Dr. Langner CDU/CSU 4834 D Wiefelspütz SPD 4835 D Kleinert (Hannover) FDP 4837B, 4842B Engelhard, Bundesminister BMJ 4839 A Dr. Hüsch CDU/CSU 4841 C Tagesordnungspunkt 13: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Laufs, Carstensen (Nordstrand), Dörflinger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Baum, Frau Dr. Segall, Wolfgramm (Göttingen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Gewässerschutz und Pflanzenschutz (Drucksache 11/1135) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Kiehm, Frau Blunck, Dr. Hauff, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Grundwasser- und Trinkwassergefährdung durch Pflanzenbehandlungsmittel (Drucksache 11/2082) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Garbe, Frau Flinner, Kreuzeder und der Fraktion DIE GRÜNEN: Schutz des Grund- und Trinkwassers vor Pestiziden (Drucksache 11/2109) Dr. Göhner CDU/CSU 4843 B Frau Blunck SPD 4845 B Bredehorn FDP 4846 D Frau Garbe GRÜNE 4848 A Frau Weyel SPD 4849 A Grüner, Parl. Staatssekretär BMU 4850 C Tagesordnungspunkt 17: Beratung des Berichts des Rechtsausschusses gemäß § 62 Abs. 2 der Geschäftsordnung zu dem von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur verfassungsrechtlichen Verankerung des Umweltschutzes als Grundrecht und als Staatsziel (Drucksachen 11/663, 11/2106) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Beratung des Berichts des Rechtsausschusses gemäß § 62 Abs. 2 der Geschäftsordnung zu dem von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Sechsunddreißigsten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksachen 11/10, 11/2106) Häfner GRÜNE 4852 A Bachmaier SPD 4853 A Eylmann CDU/CSU 4853 D Kleinert (Hannover) FDP 4855 A Nächste Sitzung 4856 C IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. April 1988 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 4857* A Anlage 2 Entwicklung leichterer Bundeswehrhelme MdlAnfr 35, 36 08.04.88 Drs 11/2093 Dr. Abelein CDU/CSU SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 4857* C Anlage 3 Verbot der alliierten Luftkampfübungen und generelle Heraufsetzung der Mindestflughöhe über deutschem Boden MdlAnfr 37, 38 08.04.88 Drs 11/2093 Gerster (Worms) SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 4858* B Anlage 4 Aussage des Bundesministeriums der Verteidigung über die Richtungsgebung abstürzender Flugzeuge im Tiefflug angesichts der Abstürze auf Gebäude; Gefahren im Falle eines Flugzeugabsturzes auf einen Atomwaffenbunker MdlAnfr 39, 40 08.04.88 Drs 11/2093 Dr. Mechtersheimer GRÜNE SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 4858* C Anlage 5 Größenordnung und Flugzeugtypen der von Skyguard-Radargeräten erfaßten Militärflugzeuge, die 1987 von der erlaubten Mindestflughöhe abgewichen sind MdlAnfr 41, 42 08.04.88 Drs 11/2093 Sielaff SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 4858* D Anlage 6 Erfassung von Flugbewegungen und Verstößen der Bundesluftwaffe und der NATO-Luftstreitkräfte gegen Flugverkehrsbestimmungen durch Skyguard-Radargeräte 1987 MdlAnfr 43, 44 08.04.88 Drs 11/2093 Frau Dr. Götte SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 4859* B Anlage 7 Neuverhandlung des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut im Falle der Nichtverminderung der Tiefflugübungen der alliierten Streitkräfte im Luftraum der Bundesrepublik Deutschland; Verfolgung von Verstößen gegen die Luftverkehrs-Ordnung 1985 bis 1987 MdlAnfr 45, 46 08.04.88 Drs 11/2093 Müller (Pleisweiler) SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 4859* C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. April 1988 4737 71. Sitzung Bonn, den 14. April 1988 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Frau Dr. Adam-Schwaetzer 14. 4. Dr. Ahrens * 15. 4. Austermann 14. 4. Böhm (Melsungen) * 15. 4. Brandt 15. 4. Bühler (Bruchsal) 15. 4. Buschbom 15. 4. Daweke 14. 4. Dr. Dollinger 15. 4. Ebermann ** 15. 4. Erler ** 15. 4. Frau Fischer ** 15. 4. Frau Geiger ** 15. 4. Frau Dr. Hartenstein ** 15. 4. Heimann 15. 4. Helmrich 15. 4. Höpfinger 15. 4. Hörster 15. 4. Dr. Holtz ** 15. 4. Irmer ** 15. 4. Jansen 15. 4. Jung (Limburg) 15. 4. Kittelmann * 14. 4. Klein (München) 15. 4. Dr. Klejdzinski 15. 4. Dr.-Ing. Laermann 15. 4. Leonhart 14. 4. Lüder 15. 4. Dr. Mechtersheimer 15. 4. Meyer 14. 4. Dr. Müller * 15. 4. Möllemann 14. 4. Niegel 15. 4. Niggemeier 14. 4. Petersen 14. 4. Rawe 14. 4. Reddemann * 15. 4. Reimann 15. 4. Reuschenbach 15. 4. Frau Schilling 15. 4. Schulhoff 15. 4. Dr. Soell * 14. 4. Spilker 15. 4. Dr. Stercken ** 15. 4. Dr. Stoltenberg 15. 4. Frau Dr. Süssmuth 15. 4. Frau Trenz 14. 4. Verheugen 14. 4. Volmer 15. 4. Vosen 14. 4. Graf von Waldburg-Zeil 14. 4. Dr. Warnke 14. 4. Wischnewski 15. 4. Dr. de With 14. 4. Zeitler 14. 4. Dr. Zimmermann 14. 4. * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union ** für die Teilnahme an der 79. Interparlamentarischen Konferenz Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Abelein (CDU/CSU) (Drucksache 11/2093 Fragen 35 und 36): Gibt es Überlegungen, den schweren Stahlhelm der Bundeswehr durch neue Entwicklungen zu ersetzen, z. B. durch einen Helm, wie er für die spanische Armee entwickelt wurde, der bei halbem Gewicht die doppelte Sicherheit aufweist? Gibt es bereits Truppenversuche mit unterschiedlichen Helmausführungen? Es ist geplant, den Stahlhelm der Bundeswehr durch einen neuen Gefechtshelm zu ersetzen. Ziel der Untersuchungen ist, ein optimales Verhältnis von Schutzwirkung und Gewicht des Helmes zu erreichen. Der eingeführte Stahlhelm der Bundeswehr aus hochwertigem Vergütungsstahl reicht in seiner Schutzleistung gegen Splitter nicht mehr aus. Mit dem Einsatz neuer Werkstoffe oder Werkstoffkombinationen und der Anwendung neuer Technologien wird zur Zeit ein neuer Gefechtshelm entwickelt, der erheblich besseren Schutz gegen Splitter und Geschosse bietet und den Forderungen der Streitkräfte gerecht wird. Die Marktbeobachtungen und vergleichenden Untersuchungen der Helmmodelle verschiedener Staaten, u. a. des amerikanischen, des isrealischen und auch des spanischen Helmes haben die Probleme der neuen Werkstoffe und deren Verarbeitungstechnik sowie die Notwendigkeit einer eigenen Entwicklung offenkundig gemacht und gezeigt, daß auch andere Streitkräfte mit ihren Entwicklungsergebnissen noch nicht zufrieden sind. Nach den gewonnenen Erkenntnissen wird die Entwicklung eines Gefechtshelmes für die Bundeswehr in zwei Zielrichtungen betrieben, und zwar - unter Beibehaltung des heutigen Helmgewichts einen höchstmöglichen Schutzgrad zu erreichen oder - unter weitgehender Gewichtseinsparung eine noch akzeptable Schutzleistung sicherzustellen. Sowohl mit Helmen aus verpreßten Kunststoffgeweben als auch mit Helmen aus der Materialkombination Stahl/Aramidgewebe kann eine beachtenswerte Kampfwertsteigerung erreicht werden. Die Untersuchungen haben aber ebenso deutlich gezeigt, daß ein ausreichender ballistischer Schutz mit leichten Kunststoffhelmen, wie sie von anderen Streitkräften teilweise schon benutzt werden, nicht erreichbar ist. Solche Helme sind nur auf den Schutz gegen kleine Splitter ausgelegt. Schwerere Splitter machen aber ein Bedrohungspotential von mindestens 20 aus. Bei Beschußprüfungen mit schwereren Normsplittern von 2,7 g (international üblich ist ein Normsplitter von 1,1 g) hatten diese Helme kaum noch eine Schutzwirkung, selbst bei geringerer Auftreffgeschwindigkeit. Es wäre deshalb unverantwortlich, die Schutzleistung des neuen Gefechtshelmes für die Bundeswehr nur auf den leichten 1,1 g Normsplitter auszulegen, weil dann schwerere Splitter und Geschosse unberücksichtigt blieben und tödliche Verletzungen in erheblichem Umfang in Kauf genommen werden müßten. 4858* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. April 1988 Der spanische Helm aus verpreßtem Aramidgewebe ist lediglich um ca. 20 % leichter als der Bundeswehrstahlhelm und in seiner Schutzleistung nur gegen kleine und leichte Splitter um ca. 40 % besser. Die Ergebnisse der Beschußprüfungen mit schweren Splittern und Geschossen liegen für diesen Helm noch nicht vor. Die Ergebnisse werden voraussichtlich aber nicht anders sein, als bei den vergleichenden Beschußprüfungen an den Kunststoffhelmen anderer Streitkräfte, mit denen das Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung bereits begonnen hat und die nicht ermutigend sind. Mit der Entwicklung von Helmen aus der Materialkombination Stahl/Aramidgewebe befassen sich andere Staaten nicht, weil sie die Technik zur Herstellung eines hochwertigen Vergütungsstahls nicht beherrschen. Bei dem zur Zeit laufenden Truppenversuch mit dem neuen Bekleidungssystem werden auch Kunststoffhelme in zwei verschiedenen Formen und mit unterschiedlichen Innenausstattungen erprobt. Dabei sollen und können lediglich Erkenntnisse über Tragekomfort und Akzeptanz der beiden Helme gewonnen werden. Eine Entscheidung über das einzuführende Modell ist erst nach Abschluß der technischen Entwicklung einschließlich der Beschußprüfung (Ende 1988) und der abschließenden praktischen Erprobung möglich. Zur weiteren Information füge ich mein Schreiben vom 11. März 1988 an den Vorsitzenden des Verteidigungsausschusses, Herrn Alfred Biehle, bei. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Gerster (Worms) (SPD) (Drucksache 11/2093 Fragen 37 und 38): Ist die Bundesregierung bereit, als Konsequenz der jüngsten Abstürze von Militärmaschinen der Alliierten, Luftkampfübungen über der Bundesrepublik Deutschland generell zu verbieten? Ist die Bundesregierung nunmehr bereit, eine generelle Heraufsetzung der Mindestflughöhe über der Bundesrepublik Deutschland gegenüber den deutschen und alliierten Luftstreitkräften durchzusetzen? Zu Frage 37: Über die Unfallabläufe und -ursachen liegen noch keine Ergebnisse vor. Deutsche Dienststellen sind in die Untersuchung eingeschaltet. Im übrigen beabsichtigt die Bundesregierung Luftkampfübungen auch in Räume über See zu verlegen. Zu Frage 38: Bei dem derzeitigen Untersuchungsstand ist kein ursächlicher Zusammenhang zwischen den geltenden Mindestflughöhen und den beiden Unfällen erkennbar. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Mechtersheimer (GRÜNE) (Drucksache 11/2093 Fragen 39 und 40): Wie beurteilt die Bundesregierung die Stellungnahme des Bundesministeriums der Verteidigung vom 31. März 1988: „Einem Luftfahrzeug, das der Luftfahrzeugführer im Tiefflug aufgibt, dem kann man noch eine Richtung geben." angesichts zahlreicher Abstürze auf Gebäude, und worin liegt in diesem Zusammenhang der Unterschied etwa zwischen einem Wohnhaus und einem Atomkraftwerk? Welche Gefahren für die Bevölkerung können entstehen, wenn ein Flugzeug auf einen der rund 60 vergleichsweise schwach geschützten Atomwaffenbunker in der Bundesrepublik Deutschland stürzt, auch im Hinblick auf eine Freisetzung von Plutonium? Zu Frage 39: Die Luftfahrzeugbesatzungen versuchen bei Notfällen im Tiefflug, wenn immer möglich, vor dem Absturz die Richtung des Luftfahrzeuges so zu beeinflussen, daß Gebäude oder andere Objekte nicht gefährdet werden. Bei den wenigen und aufgrund der typischen Bauweise und der exponierten Lage eindeutig und frühzeitig erkennbaren Kernkraftwerken ist die Voraussetzung hierfür besser als bei anderer Infrastruktur. Ein großer Teil der Schäden an Gebäuden ist ferner nicht durch einen Direktabsturz auf Gebäude herbeigeführt worden, sondern von Flugzeugteilen, die nach dem Aufprall weggeschleudert wurden. Diese Teile würden die Außenhülle eines Reaktorgebäudes keinesfalls durchschlagen können. Ich erinnere in diesem Zusammenhang auch an die Luftfahrzeugbesatzungen, die bei dem Versuch, einen Absturz auf Wohngebäude zu vermeiden, ihr Leben ließen, weil sie ihren Rettungsausstieg so verzögerten, daß er nicht mehr oder nicht mehr rechtzeitig eingeleitet werden konnte. Zu Frage 40: Die Frage, ob eine nukleare Kettenreaktion durch eine äußerliche, mechanische Gewalteinwirkung wie etwa durch den Absturz eines Kampfflugzeuges auf ein Depot mit Atomsprengköpfen möglich ist, kann eindeutig mit einem „Nein" beantwortet werden. Obgleich angesichts der erforderlichen Geheimhaltung von Konstruktionsmerkmalen und daraus zu ziehender Schlußfolgerungen nicht auf Einzelheiten eingegangen werden kann, ist jedoch aufgrund allgemeiner physikalischer Gegebenheiten festzustellen, daß eine ungewollte atomare Detonation (z. B. durch äußere Gewalteinwirkung, Feuer o. ä.) ausgeschlossen ist. Insbesondere ist auszuschließen, daß es durch die Fehlfunktion einzelner Komponenten zur Auslösung einer nuklearen Kettenreaktion kommen kann. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Sielaff (SPD) (Drucksache 11/2093 Fragen 41 und 42): Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. April 1988 4859* In welcher prozentualen Größenordnung wichen diejenigen Militärflugzeuge, die 1987 von Skyguard-Radargeräten erfaßt wurden, von der jeweils erlaubten Mindestflughöhe ab? Läßt sich bei denjenigen Fällen, in denen Militärpiloten die jeweils vorgeschriebene Mindestflughöhe unterschritten, eine prozentuale Aufschlüsselung nach Flugzeugtypen machen? Zu Frage 41: In 1 % der im Jahr 1987 bei Tiefflugüberwachungseinsätzen mit SKYGUARD erfaßten Flüge wurden Abweichungen von der Mindestflughöhe festgestellt. Zu Frage 42: Bei den Abweichungen von der Mindestflughöhe entfielen auf TORNADO 11,3 % F-4 13,9 % F-16 27,8 % F-18 0,9 % F-104 3,4 % Mirage 8,7 % F-111 0,9 % ALPHA JET 1,7 % A-10 11,3 % Harrier 5,2% Buccaneer 0,9 Jaguar 1,7 % G-91 0,9 % F-5 10,5 % Fouga 0,9 % Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Götte (SPD) (Drucksache 11/2093 Fragen 43 und 44): Wie viele Flugbewegungen wurden 1987 von „Skyguard"- Radargeräten erfaßt, und wie viele Verstöße gegen Flugbetriebsbestimmungen wurden dabei ermittelt? Wie viele der 1987 registrierten Verstöße gegen Flugbetriebsbestimmungen resultierten dabei aus Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Unterschreiten der Mindestflughöhe, und welches zahlenmäßige Verhältnis von Flugzeugen der Bundesluftwaffe zu den Luftstreitkräften der NATO-Partner wurde dabei ermittelt? Zu Frage 43: Im Jahre 1987 wurden bei Tiefflugüberwachungseinsätzen mit SKYGUARD 7 140 Flüge aufgezeichnet. Dabei wurden 120 Abweichungen von den Flugregeln festgestellt. Eine Aussage über die Zahl der Verstöße (schuldhafte Pflichtverletzung) kann noch nicht gemacht werden, da in Unigen Fällen die Ermittlungen noch andauern. Zu Frage 44: Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wurde dabei in 1 Fall überschritten, die Mindestflughöhe in 71 Fällen unterschritten. 87 % der Abweichungen entfielen auf die Alliierten, 13 % auf Luftfahrzeuge der Bundeswehr. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Müller (Pleisweiler) (SPD) (Drucksache 10/2093 Fragen 45 und 46): Ist die Bundesregierung bereit, in Anwendung des Artikels 82 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut dieses Abkommen neu zu verhandeln, wenn die Alliierten von sich aus nicht bereit sind, ihre militärischen Tiefflugübungen im Luftraum der Bundesrepublik Deutschland zu vermindern? Wie viele Verstöße von Militärpiloten gegen die Luftverkehrsordnung sind in den Jahren 1985, 1986 und 1987 strafrechtlich bzw. ordnungswidrigkeitsrechtlich verfolgt worden? Zu Frage 45: Die Allierten haben in den letzten Jahren die Zahl und Dauer ihrer Tiefflugeinsätze über der Bundesrepublik Deutschland insgesamt deutlich reduziert. Der Anteil der Alliierten am Gesamttiefflugaufkommen über der Bundesrepublik Deutschland entspricht in etwa dem Verhältnis der im NATO-Kommandobereich Europa Mitte stationierten Luftstreitkräfte. Das Gesamttiefflugaufkommen liegt heute um etwa 1/4 unter dem von 1980. Zu Frage 46: Von der Bundesanstalt für Flugsicherung wurden 1985 in insgesamt 297 Fällen Verfahren wegen Verstößen gegen die Luftverkehrsordnung eingeleitet, davon 60 Strafverfahren. Gegen militärische Luftfahrzeugbesatzungen wurde dabei in 64 Fällen (einschließlich 14 Strafverfahren) ermittelt. 1986 wurde in insgesamt 404 Fällen eingeleitet (126 Strafverfahren), davon militärische Luftfahrzeuge in 85 Fällen (10 Strafverfahren). 1987 wurde in insgesamt 391 Fällen eingeleitet (58 Strafverfahren), davon militärische Luftfahrzeuge in 99 Fällen (16 Strafverfahren). Eine Aussage zu den abgeschlossenen Verfahren bzw. zu den Verfahren, in denen ein tatsächliches Verschulden festgestellt wurde, kann nicht gemacht werden. Darüber hinaus weise ich darauf hin, daß die Angaben Flüge im gesamten Luftraum umfassen.
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    Rede von Dr. Reinhard Göhner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel.

    (Frau Garbe [GRÜNE]: Richtig!)

    Die Sicherung der Trinkwasserversorgung unserer Bevölkerung ist deshalb auch eine besonders wichtige umweltpolitische Aufgabe.

    (Häfner [GRÜNE]: Immer noch richtig!)

    Wir haben hier in diesem Hause bereits vor etwa einem Jahr damals bekanntgewordene Untersuchungen über Belastungen des Grundwassers mit chemischen Pflanzenschutzmitteln diskutiert. Seit dieser Zeit sind eine Reihe von Maßnahmen ergriffen worden. Aber es gibt immer noch Defizite.

    (Häfner [GRÜNE]: Richtig!)

    Nur Vorsorgemaßnahmen beim Gewässerschutz können letztlich eine gesunde und ausreichende Trinkwasserversorgung sicherstellen; denn der weitaus überwiegende Teil unseres Trinkwassers wird schließlich aus Grundwasser gewonnen. Wichtige Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers sind ergriffen worden. Neue Gesetzes wurden geschaffen, alte Gesetze wurden verschärft. Aber es gibt ganz offensichtlich beim Vollzug dieser bestehenden Gesetze erhebliche Defizite.
    Ab. 1. Oktober 1989 werden die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung für PflanzenschutzmittelWirkstoffe in Kraft treten. Es ist zu befürchten, daß in Einzelfällen in bestimmten Trinkwassereinzugsbereichen diese Grenzwerte nicht eingehalten werden können. Trotz der erweiterten und verbesserten Möglichkeiten werden in einigen Bundesländern dringend notwendige Wasserschutzgebiete immer noch nicht ausgewiesen. Es ist kein Zufall, daß gerade in solchen Trinkwassereinzugsbereichen erhöhte Werte festgestellt wurden, in denen noch keine Schutzgebiete ausgewiesen sind.
    Für das Lebensmittel Trinkwasser muß nach den Grundsätzen unseres Lebensmittelrechts gelten: So wenig Fremdstoffe wie möglich. Pflanzenschutzmittel haben im Trinkwasser nichts zu suchen.

    (Beifall der Abg. Frau Blunck [SPD])

    Deshalb schafft die Trinkwasserverordnung aus Vorsorgegründen auch solche Grenzwerte, die fast Nullwerte sind. Die Grenzen der Trinkwasserverordnung im Hinblick auf Pflanzenschutzmittel orientieren sich an der Grenze des gerade noch Nachweisbaren, nicht etwa an der Grenze der Gesundheitsgefährdung. Nicht Gefahrenabwehr, sondern Vorsorge ist die Maxime.

    (Dr. Laufs [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

    In einem Liter Trinkwasser dürfen nicht mehr als 0,1 Millionstelgramm eines PflanzenschutzmittelWirkstoffs enthalten sein. Dieser festgelegte Wert ist kein toxikologisch begründeter Schwellenwert, kein Wert, der nach dem Gesichtspunkt von Gesundheitsgefahren und deren Abwehr festgesetzt wurde, sondern eben ein reiner Vorsorgewert. Die Weltgesundheitsorganisation, die WHO, empfiehlt übrigens Grenzwerte, die zum Teil um mehr als den Faktor 1 000 über den Grenzwerten unserer Trinkwasserverordnung liegen. Außer Holland und der Bundesrepublik Deutschland denkt offenbar kein einziges EG-Land daran, die strengen EG-Grenzwerte einzuhalten.

    (Dr. Laufs [CDU/CSU] : Hört! Hört!)

    Wir wollen das. Aber wir fügen hinzu: Wenn diese Vorsorgewerte an der Grenze der Nachweisbarkeit überschritten werden, heißt das nicht etwa, daß verseuchtes Grundwasser vorliegt.

    (Frau Blunck [SPD]: Das ist einfach nicht richtig!)

    Ein Überschreiten unserer Grenzwerte bedeutet noch nicht, daß Gesundheitsgefahren bestehen.

    (Frau Blunck [SPD]: Das können Sie mir nicht erzählen!)

    Ein Beispiel: Wenn bei uns mehr als 0,1 Millionstelgramm Atrazin im Liter Trinkwasser ist, dann verstößt das bei uns gegen die Trinkwasserverordnung. Die WHO-Expertenkommission der Weltgesundheitsorganisation hält das Zwanzigfache bei Atrazin noch für gesundheitlich unbedenklich. Wir wollen, daß die strengeren Vorsorgegrenzwerte der Trinkwasserverordnung eingehalten werden.

    (Frau Blunck [SPD]: Stimmt überhaupt nicht!)

    Deshalb sind wir auch so alarmiert darüber, daß notwendige Vorsorgemaßnahmen im Bereich des Trinkwasserschutzes zum Teil nach wie vor unterbleiben.
    Bleiben wir beim Beispiel Atrazin: Da wurden im vergangenen Jahr in einem der größten Wasserein-



    Dr. Göhner
    zugsbereiche der Bundesrepublik, im nördlichen Ruhrgebiet, im Einzugsbereich der Stevertalsperre Haltern, erhöhte Atrazinwerte festgestellt — noch nicht gesundheitsgefährdend, aber über unseren Vorsorgegrenzwerten. Aus diesem großflächigen Trinkwassergewinnungsbereich wird immerhin unser größtes Ballungszentrum, das Ruhrgebiet, mit Trinkwasser versorgt. Aber es besteht dort kein Wasserschutzgebiet. Ich halte das für einen umweltpolitischen Skandal, den die dortige Landesregierung zu verantworten hat. Spätestens nach den Feststellungen über erhöhte Atrazinwerte hätte man doch sofort die neuen Möglichkeiten des Wasserhaushaltsgesetzes verwirklichen müssen, um unverzüglich Trinkwasserschutzgebiete auszuweisen. Dann wäre es nämlich kein Problem, per Rechtsverordnung Auflagen zu erlassen und zu kontrollieren, die die Einhaltung solcher Vorsorgegrenzwerte ermöglichen. Nichts ist in dieser Hinsicht bisher geschehen.

    (Dr. Laufs [CDU/CSU]: Unglaublich!)

    Ich sehe das Szenario in einem Jahr schon vor mir: Im Herbst nächsten Jahres wird Herr Matthiesen der staunenden deutschen Öffentlichkeit verkünden, wegen der Belastung des Grundwassers mit Pflanzenschutzmitteln sei die Trinkwasserversorgung des Ruhrgebietes gefährdet. Schuld hätten die Bauern. Und sicher wird ihm auch irgend etwas einfallen, um zu erklären, Schuld habe im übrigen auch die Bundesregierung.
    Tatsache ist aber folgendes: Wo aus Vorsorgegründen nahezu Nullwerte verlangt werden, müssen auch Vorsorgemaßnahmen ergriffen werden, zu denen ja die gesetzlichen Grundlagen, die wir geschaffen haben, vorhanden sind. Herr Matthiesen hat schon im vergangen Jahr vor dem Oberverwaltungsgericht Münster Schiffbruch erlitten mit seinem Versuch, ohne Wasserschutzgebiete der Landwirtschaft zusätzliche Auflagen zu machen. Das Oberverwaltungsgericht hat damals in seinem Urteil der nordrhein-westfälischen Landesregierung ausdrücklich ins Stammbuch geschrieben, solche Vorsorgemaßnahmen setzten voraus, daß ein Wasserschutzgebiet ausgewiesen wird.
    Ich wiederhole: Daß trotz dieser Feststellungen bis heute nichts in dieser Richtung geschehen ist, um diese Schutzgebiete zustande zu bringen, halte ich für einen umweltpolitischen Skandal.

    (Dr. Laufs [CDU/CSU]: So ist es!)

    Was dahinter steckt, läßt sich relativ leicht erklären: Werden der Landwirtschaft Auflagen und Beschränkungen innerhalb eines Wasserschutzgebietes gemacht, so müssen die wirtschaftlichen Nachteile — aufgrund des seit dem 1. Januar 1987 geltenden Wasserhaushaltsgesetzes — den Bauern in vollem Umfang entschädigt werden. Genau diese Entschädigungspflicht versucht man offenbar dadurch zu umgehen, daß man eben keine Wasserschutzgebiete ausweist. Das geht zu Lasten der Sicherheit unserer Trinkwasserversorgung und ist nicht akzeptabel.
    Die Koalitionsfraktionen fordern deshalb in dem vorliegenden Antrag, daß die Länder von den seit dem 1. Januar 1987 geltenden erweiterten Möglichkeiten
    zur Ausweisung von Wasserschutzgebieten verstärkt Gebrauch machen.

    (Frau Blunck [SPD]: Haben Sie die CSU an Ihrer Seite?)

    — In Bayern — ich erwähne das, Frau Kollegin, weil Sie gerade die CSU nennen — gibt es in der Tat einen vorbildlichen Umfang ausgewiesener Wasserschutzgebiete,

    (Dr. Laufs [CDU/CSU]: So ist es!)

    vorbildlich übrigens für viele andere Bundesländer.
    Zum Schutz des Grundwassers und der Trinkwasserversorgung sind Auflagen unverzichtbar. Wir haben uns gesetzlich darauf festgelegt, daß für diese in jedem Fall eine Entschädigung, ein Ausgleich vorgenommen werden muß. Und eines möchte ich gerade in diesem Zusammenhang noch einmal deutlich sagen: Den Bauern kann man in dieser Sache keine Schuldvorwürfe machen. Wer Pflanzenschutzmittel bestimmungs- und anwendungsgemäß anwendet, handelt als Landwirt nicht etwa verwerflich.
    Aus Sicht der Landwirtschaft müssen wir im übrigen nachdrücklich fordern, daß der Schutz des Trinkwassers in allen EG-Ländern in gleicher und konsequenter Weise betrieben wird. Die strengen Anforderungen unseres Pflanzenschutzgesetzes, das ebenfalls erst seit gut einem Jahr in Kraft ist und das den Schutz des Grundwassers als Schutzziel ausdrücklich einbezieht, gelten in anderen EG-Ländern leider nicht. Deshalb unterstützen wir die Bemühungen der Bundesregierung, das Pflanzenschutzmittelrecht in der EG zu vereinheitlichen. Das ist in einem gemeinsamen EG-Agrarmarkt auch Voraussetzung für gemeinsame Bedingungen.
    Das neue Pflanzenschutzgesetz und die neue Pflanzenschutzmittelverordnung wirken sich bei uns jetzt nachhaltig positiv aus: Erste Herbizide, z. B. mit dem Wirkstoff Atrazin, sind kürzlich nicht erneut zugelassen worden und verschwinden vom Markt. Ein anderes Pflanzenschutzmittel, das auf den Markt kommen sollte, erhielt erst gar keine Zulassung, weil es die neuen Kriterien der neu geschaffenen Gesetze nicht einhielt. Das sind erste Anzeichen dafür, daß diese gesetzlichen Regelungen greifen.
    Wir sind davon überzeugt, daß auch die neue Pflanzenschutzanwendungsverordnung, die von der Bundesregierung vorgelegt worden ist und die derzeit im Bundesrat beraten wird, diese Wirkung haben wird. Entgegen einer etwas voreiligen Stellungnahme des Bundesverbandes der Deutschen Gas- und Wasserwirtshaft vor einigen Tagen wird diese Verordnung Anwendungsverbote und Anwendungsbeschränkungen zum Schutze des Grundwassers auch in Einzugsbereichen von Trinkwassergewinnungsanlagen und in sonstigen Gebieten ermöglichen.
    Mit einem Mißverständnis lassen Sie mich aber hier doch noch klar aufräumen: Wer glaubt, daß nicht toxikologisch begründete reine Vorsorgewerte, die der Trinkwasserverordnung, überall im Grundwasser gewährleistet werden müssen, ist auf einem totalen Irrweg. Unser Grundwasser kann nicht überall die Qualität haben, die wir nach der Trinkwasserverordnung für unser Lebensmittel „Trinkwasser" verlangen.



    Dr. Göhner
    Ohne jede menschliche Beeinträchtigung weist das Grundwasser in Wald- und Gebirgslagen z. B. höhere Nitrat-, Aluminium- und andere Werte — Spurenelemente — auf, als in der Trinkwasserverordnung festgesetzt. Und wenn außerhalb von Trinkwassereinzugsbereichen im Grundwasser höhere Werte festgestellt werden, als in der Trinkwasserverordnung vorgesehen, so ist das noch nicht bedenklich und noch nicht alarmierend. Wenn beispielsweise außerhalb eines Trinkwassergewinnungsgebietes im Grundwasser 0,7 Millionstelgramm eines Pflanzenschutzmittelwirkstoffes je Liter Wasser festgestellt wird — das ist wohl der höchste Wert, der in der Bundesrepublik bisher gefunden wurde — , so ist das nach Auffassung der WHO, der Weltgesundheitsorganisation, nicht einmal gesundheitsgefährdend und könnte nach deren Auffassung bedenkenlos Trinkwasser sein. Nach unseren Maßstäben ist das kein Trinkwasser. Aber wenn es sich um ein Gebiet handelt, das kein Trinkwassereinzugsbereich ist, dann muß ein solcher Wert nicht bedenklich sein. Entscheidend ist, daß unsere Vorsorgewerte in allen jetzigen und künftigen Trinkwassereinzugsbereichen auf Dauer eingehalten werden können.
    Ich befürchte, daß jene Bundesländer, die besondere Vollzugsdefizite haben, im Herbst 1989 vorübergehende Ausnahmeregelungen machen müssen. Die Trinkwasserverordnung sieht diese Möglichkeit ausdrücklich vor, wenn damit keine Gesundheitsgefahren verbunden sind. Wenn Länder von diesen Ausnahmemöglichkeiten Gebrauch machen werden, dann offenbaren sie damit zugleich ihre eigenen Defizite in diesem Bereich, nämlich keine hinreichenden Vorsorgemaßnahmen entsprechend den bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten in Angriff genommen zu haben. Spätestens seit dem neuen Wasserhaushaltsgesetz, seit dem 1. Januar 1987 also, haben die Vollzugsbehörden — und das ist nun einmal nicht der Bund — alle gesetzlichen Möglichkeiten zum Schutze unseres Trinkwassers.
    Wir wollen mit unseren Anträgen und, wie ich hoffe, auch mit unseren Debatten hier und im Umweltausschuß dazu beitragen, daß diese bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten auch wirklich eingesetzt und ausgeschöpft werden. Wir brauchen nicht neue Gesetze, wo die bestehenden nicht einmal konsequent umgesetzt werden, sondern einen konsequenten Vollzug. Das ist in diesem Bereich der Umweltpolitik, beim Grundwasserschutz, unsere Aufgabe Nummer 1.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Rede von Dieter-Julius Cronenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat die Abgeordnete Frau Blunck.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Lieselott Blunck


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Seit über einem Jahr schlägt der Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft Alarm, weil im Grund- und Trinkwasser immer mehr und häufiger Rückstände von Pflanzenbehandlungsmitteln gemessen werden. In vielen Fällen wurde der ab 1. Oktober nächsten Jahres geltende Grenzwert der Trinkwasserverordnung für Pestizide erheblich überschritten. Hans-Peter Lühr, der Leiter des Instituts für wassergefährdende Stoffe an der Technischen
    Universität Berlin, spricht von einem „chemischen Zoo", der in unserem Grundwasser nicht mehr nur als punktuelle Kontamination, sondern als flächendekkendes Problem anzutreffen sei, und warnt vor den damit verbundenen Gefahren für unser Trinkwasser und damit für unsere Gesundheit.
    Nicht von ungefähr werden in einigen Gemeinden der Bundesrepublik bereits Babys von Amts wegen mit Mineralwasser versorgt oder werden in anderen Orten Mütter von der Gesundheitsbehörde auf Nachfrage darüber aufgeklärt, daß ein mit 50 Milligramm Nitrat pro Liter belastetes Trinkwasser für die Zubereitung von Nahrungsmitteln für Kleinstkinder nicht geeignet ist.
    Wenn man bedenkt, daß die heute festzustellende Nitratbelastung Folge des Stickstoffeintrags von vor 15 bis 30 Jahren ist — und damals wurden ja sicher in weit geringerem Maße als heute Düngemittel auf unsere Böden ausgebracht — , kann man, wenn man auch noch die Pestizidrückstände hinzunimmt, ermessen, was für eine gefährliche Zeitbombe in unserem Wasser tickt, eine Zeitbombe, die nur durch eine konsequente Vorsorgepolitik entschärft werden kann.

    (Beifall bei der SPD)

    Die Europäische Gemeinschaft, sonst in Sachen vorausschauender Umweltpolitik eher zögerlich und meistens der Entwicklung eher hinterherhinkend, hat denn auch in einer bereits 1980 beschlossenen Richtlinie festgelegt, daß bis 1982 die Mitgliedstaaten die gemeinschaftlichen Höchstwerte zur Sicherung der Trinkwasserqualität in nationales Recht umzusetzen haben. Bedauerlicherweise hat die Bundesregierung erst ab 1. Oktober 1989 den Grenzwert von 0,1 Mikogramm pro Liter für Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmittel sowie deren toxische Abbauprodukte zwingend vorgeschrieben. Da ist die immer wieder geäußerte Vermutung wohl nicht ganz von der Hand zu weisen, daß, würde der Grenzwert bereits heute gelten, eine ganze Reihe von Trinkwasserreservoirs geschlossen werden müßte, eben weil sie weitaus höher mit Schadstoffen belastet sind.
    Konkret heißt das: Die künftigen Grenzwerte werden sich nur dann halten lassen, wenn schon heute gefährliche Pflanzenschutzmittel aus dem Verkehr gezogen werden und durchgreifende Rechtsvorschriften für deren Zulassung erlassen werden. Nur, was die Bundesregierung mit der Pflanzenschutzanwendungsverordnung jetzt vorgelegt hat, wird den zwingenden Erfordernissen des Schutzes des Grundwassers und der Gesundheit von Mensch und Tier nicht gerecht. Die in der Verordnung enthaltene Aufzählung der Stoffe, vor denen es das Grundwasser zu schützen gilt, ist nicht vollständig. Der Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft sowie der BUND haben Ihnen mitgeteilt, daß allein 18 der mehr als 40 verschiedenen Stoffe, die bislang im Grund- und im Oberflächenwasser ermittelt worden sind, im Entwurf gar nicht enthalten sind.
    Für alle nicht mehr zugelassenen Pestizide muß ein vollständiges Anwendungsverbot gelten. Das gilt namentlich für solche, die wegen der Gefährdung des Grundwassers oder auf Grund krebserregender oder erbgutverändernder oder leibesfruchtschädigender



    Frau Blunck
    Eigenschaften nicht mehr zugelassen wurden. Hierzu hat der Bundesrat eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen, und es wäre zu wünschen, daß die Regierung dem Rechnung trägt.
    Wenn in diesem Zusammenhang immer wieder zu hören ist, das Risiko einer unsachgemäßen Beseitigung der Restmengen durch die Anwender sei im Falle eines absoluten Anwendungsverbots höher zu bewerten als das Risiko der Ausbringung aller Restmengen, so ist dies nun wirklich an den Haaren herbeigezogen. Nach dem Abfallgesetz besteht die Möglichkeit, jederzeit durch Rechtsverordnung auch für Pestizide eine Rücknahmeverpflichtung für Händler, Hersteller oder Importeure festzulegen. Das rechtliche Instrumentarium ist vorhanden. Man muß das schlicht nur wollen.
    Die Beschränkung der Anwendungsverordnung auf Wasserschutzgebiete — davon haben Sie ja gesprochen, Herr Dr. Göhner — ist völlig unzureichend, da schwer abbaubare Stoffe auch von außerhalb der Schutzgebiete in Wassergewinnungsanlagen gelangen können. Die Beständigkeit vieler Pflanzenbehandlungsmittel ist falsch eingeschätzt sowie die Abbaufähigkeit im Boden unterschätzt worden. Daher müssen die Anwendungsverbote generell für alle Wassereinzugsgebiete gelten. Wir brauchen einen nach menschlichem Ermessen absoluten Schutz des Grund- und Trinkwassers vor Belastungen mit Pflanzenschutzmitteln und anderen Schadstoffen.
    Hier bedarf es einer bundeseinheitlichen Regelung, denn es kann nicht angehen, daß in einem Land ein umweltpolitisch wacher und engagierter Minister strenge Vorschriften erläßt, während in einem anderen Land sich die politisch Verantwortlichen mehr von überwiegend wirtschaftlichen Interessen leiten lassen. Die gegen eine bundeseinheitliche Regelung vorgebrachten rechtlichen Bedenken sind nicht stichhaltig. Schließlich bezieht der Art. 7 Abs. 1 des Pflanzenschutzgesetzes neben den Schutzgütern Leben und Gesundheit von Mensch und Tier auch den Naturhaushalt ein, und dieser umfaßt auch das Wasser.
    Wenn ich mir die Reaktionen der Bundesregierung seit Bekanntwerden der nunmehr wirklich alarmierenden Gefährdung des Trink- und Grundwassers vergegenwärtige und auch noch die Antwort auf die Kleine Anfrage der SPD würdige, dann kann ich hier leider nur feststellen, daß die Bundesregierung das Problem immer noch in unverantwortlicher Weise verharmlost. Da „erlauben" die erschreckenden Ergebnisse der Grundwasseruntersuchung „derzeit keine sichere Beurteilung der Situation". Oder „eine kurzzeitige Überschreitung der zukünftigen Grenzwerte der Trinkwasserverordnung, die ein gewisses Maß nicht übersteigen" , wird weiterhin für gesundheitlich nicht bedenklich erklärt. Woher weiß dies die Regierung eigentlich, welche Untersuchungen hat sie angestellt, um zu einer solchen Beurteilung zu kommen? Hat sie dabei auch Langzeitstudien und Langzeitauswirkungen und Kumulationen verschiedener Schadstoffe berücksichtigt? Darauf hätte ich sehr gerne eine Antwort. Wo ist eigentlich das Engagement der Frau Ministerin Süssmuth, die hier über das Bundesgesundheitsamt durchaus Einwirkungsmöglichkeiten hätte?
    Anstatt die alarmierenden Meldungen der Wasserwerke ernst zu nehmen, folgt man lieber der Ansicht des Industrieverbandes Pflanzenschutz, der uns auf Hochglanzbroschüren glauben machen will, daß nicht das Trinkwasser gefährlicher geworden sei, sondern ein untauglicher Grenzwert in einer Richtlinie eine gegebene Situation ungerechtfertigterweise verschlechtert habe. Natürlich hat nicht der Schädiger, sondern der Geschädigte schuld.
    Gegen eine solche egoistische, rücksichtslose und asoziale Sicht der Dinge helfen offensichtlich nur Schadensersatzklagen. Wenn die Hersteller, Anwender und Zulasser von Pestiziden zur Kasse gebeten werden können, dann, glaube ich, erledigen sich Probleme von ganz alleine. Die erste Klage soll bereits erhoben worden sein. Man kann nur hoffen, daß die Gerichte da endlich einmal eine Entscheidung im Interesse von uns allen treffen.
    Ich appelliere an den Bundesumweltminister und an die Gesundheitsministerin: Lassen Sie sich nicht vor den Karren der Chemieindustrie spannen! Wenn es um unser wichtigstes Nahrungsmittel, das Trinkwasser, geht, muß der Umwelt- und Gesundheitsschutz Vorrang vor den wirtschaftlichen Interessen einzelner haben. Noch ist hoffentlich Zeit, die chemische Zeitbombe, die das Grund- und Trinkwasser bedroht, entschärfen zu können. Unser Antrag ist hierzu das richtige Instrumentarium. Stimmen Sie ihm zu!

    (Beifall bei der SPD)