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    Plenarprotokoll 11/71 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 71. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 14. April 1988 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Jung (Lörrach), Herkenrath und Reimann 4737 A Erweiterung der Tagesordnung 4737 A Abwicklung der Tagesordnung 4783 D Nachträgliche Überweisung dreier Gesetzentwürfe an den Ausschuß für Forschung und Technologie 4737 B Anteilnahme am Schicksal der von einem Akt der Luftpiraterie Betroffenen 4737 C Tagesordnungspunkt 2: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 11. Dezember 1987 zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und dem Königreich Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, der Italienischen Republik, dem Königreich der Niederlande und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über Inspektionen in bezug auf den Vertrag zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über die Beseitigung ihrer Flugkörper mittlerer und kürzerer Reichweite (Drucksache 11/2033) Genscher, Bundesminister AA 4738 A Voigt (Frankfurt) SPD 4740 C Lamers CDU/CSU 4742 D Frau Kelly GRÜNE 4746 C Ronneburger FDP 4748 A Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 4750 B Lowack CDU/CSU 4752 A Schily GRÜNE 4753 B Horn SPD 4754 B Dr. Wörner, Bundesminister BMVg 4756 A Tagesordnungspunkt 3: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Hauff, Schäfer (Offenburg), Lennartz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Tschernobyl und die Folgen — Ein Jahr danach (Drucksachen 11/139, 11/755) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Daniels (Regensburg), Weiss (München), Frau Rust, Frau Wollny und der Fraktion DIE GRÜNEN: Baustopp für die Wiederaufarbeitungsanlage bei Wackersdorf (Drucksachen 11/260, 11/2121) Schäfer (Offenburg) SPD 4758 A Dr. Laufs CDU/CSU 4760 B Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE 4762 C Baum FDP 4763 C Frau Blunck SPD 4765 C Engelsberger CDU/CSU 4767 B Frau Wollny GRÜNE 4770 A II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. April 1988 Dr. Wörner, Bundesminister BMVg 4771D Frau Dr. Segall FDP 4773 B Jung (Düsseldorf) SPD 4774 B Dr. Friedrich CDU/CSU 4776 C Harries CDU/CSU 4778A Grüner, Parl. Staatssekretär BMU 4779 C Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE (Erklärung nach § 30 GO) 4781 C Namentliche Abstimmung 4782 A Ergebnis 4782 C Zusatztagesordnungspunkt 2: Aktuelle Stunde betr. Einstellung der Tiefflugübungen als Maßnahme zur Verringerung der Gefährdung der Bevölkerung Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 4783D, 4789B Francke (Hamburg) CDU/CSU 4784 C Heistermann SPD 4785 C Dr. Hoyer FDP 4786 B Dr. Wörner, Bundesminister BMVg 4787B, 4792 C Bühler (Bruchsal) CDU/CSU 4789 D Müller (Pleisweiler) SPD 4790 D Baum FDP 4791 D Frau Hämmerle SPD 4793 A Zierer CDU/CSU 4794 A Müller (Düsseldorf) SPD 4794 D Gröbl, Parl. Staatssekretär BMU 4796 A Dr. Uelhoff CDU/CSU 4797 A Breuer CDU/CSU 4798 A Müller (Pleisweiler) SPD (Erklärung nach § 30 GO) 4798D Tagesordnungspunkt 4: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Dritten Protokoll vom 12. Mai 1987 zur Änderung des Vertrages vom 27. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik und dem Großherzogtum Luxemburg über die Schiffbarmachung der Mosel (Drucksachen 11/1177, 11/1644) 4799A Tagesordnungspunkt 5: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 159 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 20. Juni 1983 über die berufliche Rehabilitation und die Beschäftigung der Behinderten (Drucksache 11/1953) 4799B Tagesordnungspunkt 6: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Übereinkommen 157 über die Einrichtung eines internationalen Systems zur Wahrung der Rechte in der Sozialen Sicherheit sowie die von der Bundesregierung hierzu beschlossene Stellungnahme Empfehlung 167 betreffend die Einrichtung eines internationalen Systems zur Wahrung der Rechte in der Sozialen Sicherheit sowie die von der Bundesregierung hierzu beschlossene Stellungnahme (Drucksache 11/1621) 4799B Tagesordnungspunkt 7: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Übereinkommen 158 über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber sowie die von der Bundesregierung hierzu beschlossene Stellungnahme Empfehlung 166 betreffend die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber sowie die von der Bundesregierung hierzu beschlossene Stellungnahme (Drucksache 11/1622) 4799 C Tagesordnungspunkt 8: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 64/432/EWG hinsichtlich der enzootischen Leukose der Rinder (Drucksachen 11/1707 Nr. 13, 11/1941) 4799 C Tagesordnungspunkt 9: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Wilms-Kegel und der Fraktion DIE GRÜNEN: Bundesweite, rechtliche Koordinierung gegen bayerischen Alleingang bei der AIDS-Bekämpfung (Drucksache 11/1364) b) Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Jaunich, Frau Fuchs (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Durchführung der Beschlüsse des Deutschen Bundestages zur AIDS-Bekämpfung vom 13. November 1986 (Drucksachen 11/274, 11/1548) Frau Wilms-Kegel GRÜNE 4800A, 4807 D Dr. Voigt (Northeim) CDU/CSU 4801 B Frau Conrad SPD 4803 A Eimer (Fürth) FDP 4804 D Fink, Senator des Landes Berlin 4806 C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. April 1988 III Geis CDU/CSU 4809 B Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 4811B Frau Würfel FDP 4813 C Pfeifer, Parl. Staatssekretär BMJFFG 4815 A Frau Conrad SPD (Erklärung nach § 31 GO) 4816C Namentliche Abstimmung 4817 A Ergebnis 4822 D Tagesordnungspunkt 10: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die siebzehnte Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (KOV-Anpassungsgesetz 1988) (Drucksache 11/2042) Dr. Blüm, Bundesminister BMA 4817 B Frau Weiler SPD 4818A Louven CDU/CSU 4819B Frau Unruh GRÜNE 4820 B Heinrich FDP 4821 C Tagesordnungspunkt 11: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für das Post- und Fernmeldewesen: Grünbuch über die Entwicklung des gemeinsamen Marktes für Telekommunikationsdienstleistungen und Telekommunikationsgeräte (Drucksachen 11/930, 11/2014) Pfeffermann CDU/CSU 4824 A Bernrath SPD 4825 D Funke FDP 4827 B Dr. Briefs GRÜNE 4828 C Linsmeier CDU/CSU 4830 A Börnsen (Ritterhude) SPD 4831 C Tagesordnungspunkt 12: a) Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Reform des Strafrechts (Drucksache 11/1471) b) Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Straffreiheitsgesetzes 1987 (Drucksache 11/1472) Häfner GRÜNE 4833D, 4840 B Dr. Langner CDU/CSU 4834 D Wiefelspütz SPD 4835 D Kleinert (Hannover) FDP 4837B, 4842B Engelhard, Bundesminister BMJ 4839 A Dr. Hüsch CDU/CSU 4841 C Tagesordnungspunkt 13: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Laufs, Carstensen (Nordstrand), Dörflinger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Baum, Frau Dr. Segall, Wolfgramm (Göttingen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Gewässerschutz und Pflanzenschutz (Drucksache 11/1135) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Kiehm, Frau Blunck, Dr. Hauff, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Grundwasser- und Trinkwassergefährdung durch Pflanzenbehandlungsmittel (Drucksache 11/2082) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Garbe, Frau Flinner, Kreuzeder und der Fraktion DIE GRÜNEN: Schutz des Grund- und Trinkwassers vor Pestiziden (Drucksache 11/2109) Dr. Göhner CDU/CSU 4843 B Frau Blunck SPD 4845 B Bredehorn FDP 4846 D Frau Garbe GRÜNE 4848 A Frau Weyel SPD 4849 A Grüner, Parl. Staatssekretär BMU 4850 C Tagesordnungspunkt 17: Beratung des Berichts des Rechtsausschusses gemäß § 62 Abs. 2 der Geschäftsordnung zu dem von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur verfassungsrechtlichen Verankerung des Umweltschutzes als Grundrecht und als Staatsziel (Drucksachen 11/663, 11/2106) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Beratung des Berichts des Rechtsausschusses gemäß § 62 Abs. 2 der Geschäftsordnung zu dem von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Sechsunddreißigsten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksachen 11/10, 11/2106) Häfner GRÜNE 4852 A Bachmaier SPD 4853 A Eylmann CDU/CSU 4853 D Kleinert (Hannover) FDP 4855 A Nächste Sitzung 4856 C IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. April 1988 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 4857* A Anlage 2 Entwicklung leichterer Bundeswehrhelme MdlAnfr 35, 36 08.04.88 Drs 11/2093 Dr. Abelein CDU/CSU SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 4857* C Anlage 3 Verbot der alliierten Luftkampfübungen und generelle Heraufsetzung der Mindestflughöhe über deutschem Boden MdlAnfr 37, 38 08.04.88 Drs 11/2093 Gerster (Worms) SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 4858* B Anlage 4 Aussage des Bundesministeriums der Verteidigung über die Richtungsgebung abstürzender Flugzeuge im Tiefflug angesichts der Abstürze auf Gebäude; Gefahren im Falle eines Flugzeugabsturzes auf einen Atomwaffenbunker MdlAnfr 39, 40 08.04.88 Drs 11/2093 Dr. Mechtersheimer GRÜNE SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 4858* C Anlage 5 Größenordnung und Flugzeugtypen der von Skyguard-Radargeräten erfaßten Militärflugzeuge, die 1987 von der erlaubten Mindestflughöhe abgewichen sind MdlAnfr 41, 42 08.04.88 Drs 11/2093 Sielaff SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 4858* D Anlage 6 Erfassung von Flugbewegungen und Verstößen der Bundesluftwaffe und der NATO-Luftstreitkräfte gegen Flugverkehrsbestimmungen durch Skyguard-Radargeräte 1987 MdlAnfr 43, 44 08.04.88 Drs 11/2093 Frau Dr. Götte SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 4859* B Anlage 7 Neuverhandlung des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut im Falle der Nichtverminderung der Tiefflugübungen der alliierten Streitkräfte im Luftraum der Bundesrepublik Deutschland; Verfolgung von Verstößen gegen die Luftverkehrs-Ordnung 1985 bis 1987 MdlAnfr 45, 46 08.04.88 Drs 11/2093 Müller (Pleisweiler) SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 4859* C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. April 1988 4737 71. Sitzung Bonn, den 14. April 1988 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Frau Dr. Adam-Schwaetzer 14. 4. Dr. Ahrens * 15. 4. Austermann 14. 4. Böhm (Melsungen) * 15. 4. Brandt 15. 4. Bühler (Bruchsal) 15. 4. Buschbom 15. 4. Daweke 14. 4. Dr. Dollinger 15. 4. Ebermann ** 15. 4. Erler ** 15. 4. Frau Fischer ** 15. 4. Frau Geiger ** 15. 4. Frau Dr. Hartenstein ** 15. 4. Heimann 15. 4. Helmrich 15. 4. Höpfinger 15. 4. Hörster 15. 4. Dr. Holtz ** 15. 4. Irmer ** 15. 4. Jansen 15. 4. Jung (Limburg) 15. 4. Kittelmann * 14. 4. Klein (München) 15. 4. Dr. Klejdzinski 15. 4. Dr.-Ing. Laermann 15. 4. Leonhart 14. 4. Lüder 15. 4. Dr. Mechtersheimer 15. 4. Meyer 14. 4. Dr. Müller * 15. 4. Möllemann 14. 4. Niegel 15. 4. Niggemeier 14. 4. Petersen 14. 4. Rawe 14. 4. Reddemann * 15. 4. Reimann 15. 4. Reuschenbach 15. 4. Frau Schilling 15. 4. Schulhoff 15. 4. Dr. Soell * 14. 4. Spilker 15. 4. Dr. Stercken ** 15. 4. Dr. Stoltenberg 15. 4. Frau Dr. Süssmuth 15. 4. Frau Trenz 14. 4. Verheugen 14. 4. Volmer 15. 4. Vosen 14. 4. Graf von Waldburg-Zeil 14. 4. Dr. Warnke 14. 4. Wischnewski 15. 4. Dr. de With 14. 4. Zeitler 14. 4. Dr. Zimmermann 14. 4. * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union ** für die Teilnahme an der 79. Interparlamentarischen Konferenz Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Abelein (CDU/CSU) (Drucksache 11/2093 Fragen 35 und 36): Gibt es Überlegungen, den schweren Stahlhelm der Bundeswehr durch neue Entwicklungen zu ersetzen, z. B. durch einen Helm, wie er für die spanische Armee entwickelt wurde, der bei halbem Gewicht die doppelte Sicherheit aufweist? Gibt es bereits Truppenversuche mit unterschiedlichen Helmausführungen? Es ist geplant, den Stahlhelm der Bundeswehr durch einen neuen Gefechtshelm zu ersetzen. Ziel der Untersuchungen ist, ein optimales Verhältnis von Schutzwirkung und Gewicht des Helmes zu erreichen. Der eingeführte Stahlhelm der Bundeswehr aus hochwertigem Vergütungsstahl reicht in seiner Schutzleistung gegen Splitter nicht mehr aus. Mit dem Einsatz neuer Werkstoffe oder Werkstoffkombinationen und der Anwendung neuer Technologien wird zur Zeit ein neuer Gefechtshelm entwickelt, der erheblich besseren Schutz gegen Splitter und Geschosse bietet und den Forderungen der Streitkräfte gerecht wird. Die Marktbeobachtungen und vergleichenden Untersuchungen der Helmmodelle verschiedener Staaten, u. a. des amerikanischen, des isrealischen und auch des spanischen Helmes haben die Probleme der neuen Werkstoffe und deren Verarbeitungstechnik sowie die Notwendigkeit einer eigenen Entwicklung offenkundig gemacht und gezeigt, daß auch andere Streitkräfte mit ihren Entwicklungsergebnissen noch nicht zufrieden sind. Nach den gewonnenen Erkenntnissen wird die Entwicklung eines Gefechtshelmes für die Bundeswehr in zwei Zielrichtungen betrieben, und zwar - unter Beibehaltung des heutigen Helmgewichts einen höchstmöglichen Schutzgrad zu erreichen oder - unter weitgehender Gewichtseinsparung eine noch akzeptable Schutzleistung sicherzustellen. Sowohl mit Helmen aus verpreßten Kunststoffgeweben als auch mit Helmen aus der Materialkombination Stahl/Aramidgewebe kann eine beachtenswerte Kampfwertsteigerung erreicht werden. Die Untersuchungen haben aber ebenso deutlich gezeigt, daß ein ausreichender ballistischer Schutz mit leichten Kunststoffhelmen, wie sie von anderen Streitkräften teilweise schon benutzt werden, nicht erreichbar ist. Solche Helme sind nur auf den Schutz gegen kleine Splitter ausgelegt. Schwerere Splitter machen aber ein Bedrohungspotential von mindestens 20 aus. Bei Beschußprüfungen mit schwereren Normsplittern von 2,7 g (international üblich ist ein Normsplitter von 1,1 g) hatten diese Helme kaum noch eine Schutzwirkung, selbst bei geringerer Auftreffgeschwindigkeit. Es wäre deshalb unverantwortlich, die Schutzleistung des neuen Gefechtshelmes für die Bundeswehr nur auf den leichten 1,1 g Normsplitter auszulegen, weil dann schwerere Splitter und Geschosse unberücksichtigt blieben und tödliche Verletzungen in erheblichem Umfang in Kauf genommen werden müßten. 4858* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. April 1988 Der spanische Helm aus verpreßtem Aramidgewebe ist lediglich um ca. 20 % leichter als der Bundeswehrstahlhelm und in seiner Schutzleistung nur gegen kleine und leichte Splitter um ca. 40 % besser. Die Ergebnisse der Beschußprüfungen mit schweren Splittern und Geschossen liegen für diesen Helm noch nicht vor. Die Ergebnisse werden voraussichtlich aber nicht anders sein, als bei den vergleichenden Beschußprüfungen an den Kunststoffhelmen anderer Streitkräfte, mit denen das Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung bereits begonnen hat und die nicht ermutigend sind. Mit der Entwicklung von Helmen aus der Materialkombination Stahl/Aramidgewebe befassen sich andere Staaten nicht, weil sie die Technik zur Herstellung eines hochwertigen Vergütungsstahls nicht beherrschen. Bei dem zur Zeit laufenden Truppenversuch mit dem neuen Bekleidungssystem werden auch Kunststoffhelme in zwei verschiedenen Formen und mit unterschiedlichen Innenausstattungen erprobt. Dabei sollen und können lediglich Erkenntnisse über Tragekomfort und Akzeptanz der beiden Helme gewonnen werden. Eine Entscheidung über das einzuführende Modell ist erst nach Abschluß der technischen Entwicklung einschließlich der Beschußprüfung (Ende 1988) und der abschließenden praktischen Erprobung möglich. Zur weiteren Information füge ich mein Schreiben vom 11. März 1988 an den Vorsitzenden des Verteidigungsausschusses, Herrn Alfred Biehle, bei. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Gerster (Worms) (SPD) (Drucksache 11/2093 Fragen 37 und 38): Ist die Bundesregierung bereit, als Konsequenz der jüngsten Abstürze von Militärmaschinen der Alliierten, Luftkampfübungen über der Bundesrepublik Deutschland generell zu verbieten? Ist die Bundesregierung nunmehr bereit, eine generelle Heraufsetzung der Mindestflughöhe über der Bundesrepublik Deutschland gegenüber den deutschen und alliierten Luftstreitkräften durchzusetzen? Zu Frage 37: Über die Unfallabläufe und -ursachen liegen noch keine Ergebnisse vor. Deutsche Dienststellen sind in die Untersuchung eingeschaltet. Im übrigen beabsichtigt die Bundesregierung Luftkampfübungen auch in Räume über See zu verlegen. Zu Frage 38: Bei dem derzeitigen Untersuchungsstand ist kein ursächlicher Zusammenhang zwischen den geltenden Mindestflughöhen und den beiden Unfällen erkennbar. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Mechtersheimer (GRÜNE) (Drucksache 11/2093 Fragen 39 und 40): Wie beurteilt die Bundesregierung die Stellungnahme des Bundesministeriums der Verteidigung vom 31. März 1988: „Einem Luftfahrzeug, das der Luftfahrzeugführer im Tiefflug aufgibt, dem kann man noch eine Richtung geben." angesichts zahlreicher Abstürze auf Gebäude, und worin liegt in diesem Zusammenhang der Unterschied etwa zwischen einem Wohnhaus und einem Atomkraftwerk? Welche Gefahren für die Bevölkerung können entstehen, wenn ein Flugzeug auf einen der rund 60 vergleichsweise schwach geschützten Atomwaffenbunker in der Bundesrepublik Deutschland stürzt, auch im Hinblick auf eine Freisetzung von Plutonium? Zu Frage 39: Die Luftfahrzeugbesatzungen versuchen bei Notfällen im Tiefflug, wenn immer möglich, vor dem Absturz die Richtung des Luftfahrzeuges so zu beeinflussen, daß Gebäude oder andere Objekte nicht gefährdet werden. Bei den wenigen und aufgrund der typischen Bauweise und der exponierten Lage eindeutig und frühzeitig erkennbaren Kernkraftwerken ist die Voraussetzung hierfür besser als bei anderer Infrastruktur. Ein großer Teil der Schäden an Gebäuden ist ferner nicht durch einen Direktabsturz auf Gebäude herbeigeführt worden, sondern von Flugzeugteilen, die nach dem Aufprall weggeschleudert wurden. Diese Teile würden die Außenhülle eines Reaktorgebäudes keinesfalls durchschlagen können. Ich erinnere in diesem Zusammenhang auch an die Luftfahrzeugbesatzungen, die bei dem Versuch, einen Absturz auf Wohngebäude zu vermeiden, ihr Leben ließen, weil sie ihren Rettungsausstieg so verzögerten, daß er nicht mehr oder nicht mehr rechtzeitig eingeleitet werden konnte. Zu Frage 40: Die Frage, ob eine nukleare Kettenreaktion durch eine äußerliche, mechanische Gewalteinwirkung wie etwa durch den Absturz eines Kampfflugzeuges auf ein Depot mit Atomsprengköpfen möglich ist, kann eindeutig mit einem „Nein" beantwortet werden. Obgleich angesichts der erforderlichen Geheimhaltung von Konstruktionsmerkmalen und daraus zu ziehender Schlußfolgerungen nicht auf Einzelheiten eingegangen werden kann, ist jedoch aufgrund allgemeiner physikalischer Gegebenheiten festzustellen, daß eine ungewollte atomare Detonation (z. B. durch äußere Gewalteinwirkung, Feuer o. ä.) ausgeschlossen ist. Insbesondere ist auszuschließen, daß es durch die Fehlfunktion einzelner Komponenten zur Auslösung einer nuklearen Kettenreaktion kommen kann. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Sielaff (SPD) (Drucksache 11/2093 Fragen 41 und 42): Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. April 1988 4859* In welcher prozentualen Größenordnung wichen diejenigen Militärflugzeuge, die 1987 von Skyguard-Radargeräten erfaßt wurden, von der jeweils erlaubten Mindestflughöhe ab? Läßt sich bei denjenigen Fällen, in denen Militärpiloten die jeweils vorgeschriebene Mindestflughöhe unterschritten, eine prozentuale Aufschlüsselung nach Flugzeugtypen machen? Zu Frage 41: In 1 % der im Jahr 1987 bei Tiefflugüberwachungseinsätzen mit SKYGUARD erfaßten Flüge wurden Abweichungen von der Mindestflughöhe festgestellt. Zu Frage 42: Bei den Abweichungen von der Mindestflughöhe entfielen auf TORNADO 11,3 % F-4 13,9 % F-16 27,8 % F-18 0,9 % F-104 3,4 % Mirage 8,7 % F-111 0,9 % ALPHA JET 1,7 % A-10 11,3 % Harrier 5,2% Buccaneer 0,9 Jaguar 1,7 % G-91 0,9 % F-5 10,5 % Fouga 0,9 % Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Götte (SPD) (Drucksache 11/2093 Fragen 43 und 44): Wie viele Flugbewegungen wurden 1987 von „Skyguard"- Radargeräten erfaßt, und wie viele Verstöße gegen Flugbetriebsbestimmungen wurden dabei ermittelt? Wie viele der 1987 registrierten Verstöße gegen Flugbetriebsbestimmungen resultierten dabei aus Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Unterschreiten der Mindestflughöhe, und welches zahlenmäßige Verhältnis von Flugzeugen der Bundesluftwaffe zu den Luftstreitkräften der NATO-Partner wurde dabei ermittelt? Zu Frage 43: Im Jahre 1987 wurden bei Tiefflugüberwachungseinsätzen mit SKYGUARD 7 140 Flüge aufgezeichnet. Dabei wurden 120 Abweichungen von den Flugregeln festgestellt. Eine Aussage über die Zahl der Verstöße (schuldhafte Pflichtverletzung) kann noch nicht gemacht werden, da in Unigen Fällen die Ermittlungen noch andauern. Zu Frage 44: Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wurde dabei in 1 Fall überschritten, die Mindestflughöhe in 71 Fällen unterschritten. 87 % der Abweichungen entfielen auf die Alliierten, 13 % auf Luftfahrzeuge der Bundeswehr. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Müller (Pleisweiler) (SPD) (Drucksache 10/2093 Fragen 45 und 46): Ist die Bundesregierung bereit, in Anwendung des Artikels 82 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut dieses Abkommen neu zu verhandeln, wenn die Alliierten von sich aus nicht bereit sind, ihre militärischen Tiefflugübungen im Luftraum der Bundesrepublik Deutschland zu vermindern? Wie viele Verstöße von Militärpiloten gegen die Luftverkehrsordnung sind in den Jahren 1985, 1986 und 1987 strafrechtlich bzw. ordnungswidrigkeitsrechtlich verfolgt worden? Zu Frage 45: Die Allierten haben in den letzten Jahren die Zahl und Dauer ihrer Tiefflugeinsätze über der Bundesrepublik Deutschland insgesamt deutlich reduziert. Der Anteil der Alliierten am Gesamttiefflugaufkommen über der Bundesrepublik Deutschland entspricht in etwa dem Verhältnis der im NATO-Kommandobereich Europa Mitte stationierten Luftstreitkräfte. Das Gesamttiefflugaufkommen liegt heute um etwa 1/4 unter dem von 1980. Zu Frage 46: Von der Bundesanstalt für Flugsicherung wurden 1985 in insgesamt 297 Fällen Verfahren wegen Verstößen gegen die Luftverkehrsordnung eingeleitet, davon 60 Strafverfahren. Gegen militärische Luftfahrzeugbesatzungen wurde dabei in 64 Fällen (einschließlich 14 Strafverfahren) ermittelt. 1986 wurde in insgesamt 404 Fällen eingeleitet (126 Strafverfahren), davon militärische Luftfahrzeuge in 85 Fällen (10 Strafverfahren). 1987 wurde in insgesamt 391 Fällen eingeleitet (58 Strafverfahren), davon militärische Luftfahrzeuge in 99 Fällen (16 Strafverfahren). Eine Aussage zu den abgeschlossenen Verfahren bzw. zu den Verfahren, in denen ein tatsächliches Verschulden festgestellt wurde, kann nicht gemacht werden. Darüber hinaus weise ich darauf hin, daß die Angaben Flüge im gesamten Luftraum umfassen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Manfred Langner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nicht daß der Exgeneral Bastian und seine Gesinnungsfreunde irgendwo herumgesessen haben, hat das INF-Abkommne herbeigeführt, sondern daß Kanzler Kohl und diese Koalition standhaft gewesen sind;

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) dazu gleich mehr durch meinen Kollegen Hüsch.

    Die Nötigung, die Sie abschaffen wollen, ist kein Kavaliersdelikt. Wer andere nötigt, mißachtet sie, benutzt Mitmenschen als Mittel zum Zweck, beeinträchtigt sie in ihrer Freiheit, verletzt ihre Rechte. Nicht eine Aufweichung der strafrechtlichen Nötigungsvorschrift, sondern ihre Klarstellung ist die Aufgabe.
    Das Bundesverfassungsgericht hält die Nötigungsvorschrift des § 240 StGB für verfassungsmäßig. In der Einstufung von Sitzblockaden als strafwürdiges Unrecht vermag es keinen Verstoß gegen das Grundrecht der Versammlungsfreiheit zu erkennen. Die Stratvorschrift mull allerdings präziser gefaßt werden



    Dr. Langner
    — da haben Sie recht —, denn das Gericht hat in dem Mutlangen-Urteil nicht abschließend geklärt, in welchem Umfang die von den Straßenblockierern verfolgten politischen Fernziele zu berücksichtigen sind. Diese Unklarheit hat zu einer zunehmenden Zahl unterschiedlicher Urteile geführt, was in der Tat nicht weiter hinzunehmen ist.
    Die GRÜNEN wollen nun die Sitzblockaden völlig straffrei machen. Sie werden dadurch eine ganze Reihe von Tatbeständen auch straffrei machen, z. B. den, daß ein Vermieter seinem Mieter die Wohnung eigenmächtig räumt, um ihn zur Aufgabe zu zwingen; auch der begeht nach Ansicht der GRÜNEN in der Zukunft keine Nötigung mehr. Viele Unausgegorenheiten dieser Art sind noch in dem Gesetz. Ich gehe nicht weiter darauf ein.

    (Häfner [GRÜNE]: Das ist nicht richtig! Es gibt eine Reihe von Auffangtatbeständen!)

    Das Bundesverfassungsgericht hat im Juli vorigen Jahres den Gesetzgeber zu einer Präzisierung des Nötigungsparagraphen aufgefordert. Eine Verfassungsbeschwerde von Herrn Bastian gegen das Strafurteil wegen Teilnahme an einer Sitzblockade wurde zurückgewiesen. In der Entscheidung heißt es aber
    ich zitiere —.
    soweit die gegensätzlichen Beurteilungen von Sitzdemonstrationen durch das Bundesverfassungsgericht und die Strafgerichte Unklarheiten und Unsicherheiten ausgelöst hat, beruhen diese letztlich auf der vielfach kritisierten Fassung des § 240 StGB und können nur vom Gesetzgeber beseitigt werden.
    Die Union begrüßt ausdrücklich, daß der Bundesjustizminister in Kürze einen Regierungsentwurf vorlegen wird. Der Abs. 2 der Vorschrift soll danach folgenden Wortlaut haben:
    Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu der Handlung, Duldung oder Unterlassung, die erzwungen werden soll, verwerflich ist.
    In die Rechtmäßigkeitsprüfung ist danach nur noch das Verhalten einzubeziehen, zu dem unmittelbar genötigt wird, nicht die Fernziele. Wer die Freiheit anderer Bürger gegen deren Willen einschränkt, um für seine politischen Ziele Aufmerksamkeit zu ergattern, macht sich strafbar und ist in meinen Augen auch kein guter Demokrat. Gewaltsame Willensbeugung bleibt Nötigung. Mit Argumenten, nicht mit dem Hintern, dem Traktor oder dem Lastwagen ist zu streiten.
    in der politischen Auseinandersetzung um Sitzblokkaden wird oft argumentiert, Meinungs- und Versammlungsfreiheit schlössen Strafbarkeit aus. Hier herrscht ein großes Mißverständnis vor.

    (Bohl [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

    Weder das Meinungsäußerungsrecht noch das Versammlungsfreiheitsrecht gewähren den Anspruch, von Dritten auch tatsächlich zur Kenntnis genommen zu werden. Das Aufmerksamkeiterregen ist einzig eine Frage der geistigen, argumentativen Mobilisierung.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Jeglicher Zwang ist hier unserer Verfassung fremd.
    Der grundsätzlich weite Spielraum für die geistige Auseinandersetzung, wie das Grundgesetz ihn garantiert, duldet keine Erweiterung auf tätliches Verhalten, meine Damen und Herren. Wer durch Sitzblockaden und sonstige gezielte Gewaltanwendung zu überzeugen versucht, begibt sich — dies muß man deutlich aussprechen — auf die niedere Ebene politischen Erpressertums; er mißachtet die Spielregeln. Das wird auch nicht dadurch besser, daß sich der heutige saarländische Ministerpräsident früher selbst an Sitzblokkaden in Mutlangen beteiligt hat. Ich finde es etwas merkwürdig, daß ausgerechnet sein Justizminister dieser Tage an diesen Umstand erinnert hat.

    (Bohl [CDU/CSU]: Jetzt schläft er in Lustschlössern!)

    Gerade angesichts der Rheinhausener Vorfälle kann ich nur eindringlich davor warnen, die Bewegungsfreiheit anderer als ein Rechtsgut minderer Art anzusehen, als ein Rechtsgut, welches man ohne weiteres beeinträchtigen dürfte. Was geschieht denn, wenn Rheinbrücken, Stadtzentren oder Verkehrswege blockiert werden? Die Mutter kommt zu spät zum Kindergartenabschluß, der Arbeitnehmer zur Arbeit,

    (Häfner [GRÜNE]: Und was passiert, wenn Tausende arbeitslos werden?)

    der Geschäftsmann zum Geschäftstermin, der Reisende verpaßt sein Flugzeug, der Arzt kommt zu spät ins Krankenhaus und der Priester eventuell zum Sterbenden. Soll dies alles hinzunehmen sein, nur weil jemand für seine politische Anschauung auf friedlichem Wege kein Gehör zu finden glaubt? Was ist denn, wenn Verkehrsblockaden

    (Häfner [GRÜNE]: Was ist denn, wenn in Bonn Staatsbesuch ist?)

    einmal weniger edlen Zielen dienen als Frieden oder Arbeitsplatzsicherung oder wenn das nur vorgegeben ist? Was werden Sie denn sagen, wenn eines Tages die NPD oder radikale Ausländergruppen sich dieser Mittel bedienen?
    Meine Damen und Herren, so geht es nicht. Wir lehnen diesen Entwurf ab. Das wird auch nach den Ausschußberatungen nicht besser. Wir erwarten allerdings die baldige Vorlage eines Regierungsentwurfs zur notwendigen Präzisierung der Vorschrift.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat Herr Abgeordneter Wiefelspütz.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Dieter Wiefelspütz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nur einen Satz zu Ihren letzten Ausführungen, Herr Dr. Langner: Ich bin der festen Überzeugung, daß vieles von dem, was Sie zum Schluß Ihres Redebeitrags geäußert haben, schlicht und einfach nicht geltendes Recht ist. Jede Demonstration, jede — auch aus Ihrer Sicht — legale und legitime Demonstration ist nicht selten verbunden mit Belästigungen, mit Eingriffen auch in Freiheitsrechte anderer.

    (Bohl [CDU/CSU]: Das ist richtig!)




    Wiefelspütz
    Wir werden immer genau hinschauen müssen, wie denn bei einer differenzierten Einzelfallbetrachtung das rechtlich zu würdigen ist.

    (Bohl [CDU/CSU]: Demonstration ist ein ganz anderer Fall!)

    Ich denke, Sie haben diese Differenzierungen zum Schluß Ihres Beitrags vermissen lassen.
    Aber lassen Sie mich zu meiner Rede kommen. Die Mittelstreckenraketen verschwinden aus der Bundesrepublik — die Strafverfahren wegen friedlicher Sitzblockaden gegen Raketenstationierungen bleiben. Das gilt auch nach dem Sitzblockadenurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11. November 1986. Dieses bemerkenswerte Urteil wirft im Hinblick auf den Nötigungsparagraphen des Strafgsetzbuchs mehr Fragen auf, als es beantwortet. Die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen den § 240 des Strafgesetzbuches hatten nur deshalb keinen Erfolg, weil sich das erkennende Gericht bei Stimmengleichheit selbst blockiert hatte. Dennoch läßt sich — so hat es der Journalist Robert Leicht neulich in der „Zeit" formuliert — „den Leitsätzen dieses Urteils ein Votum gegen pauschale Aburteilung der Teilnehmer an Sitzblockaden deutlich genug entnehmen". Ich denke, das ist eine sehr maßvolle, mit Augenmaß vorgenommene Beurteilung dieser wichtigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Bei dieser Ausgangslage stellt sich für dieses Haus nachdrücklich die Frage, ob ein Handeln des Gesetzgebers erforderlich ist.
    Die beiden Gesetzentwürfe der GRÜNEN, der Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Strafrechts und der Entwurf eines Straffreiheitsgesetzes 1987, die wir heute in erster Lesung beraten, stehen in einem engen Sachzusammenhang. Die GRÜNEN wollen durch eine Änderung des § 240 StGB erreichen, daß Sitzblockaden in Zukunft nicht mehr vom Tatbestand dieser Vorschrift erfaßt werden und deshalb straflos bleiben. Durch das Straffreiheitsgesetz soll Straffreiheit gewährt werden für Taten, die auf Grund der Änderung des § 240 StGB nicht mehr als Nötigung einzustufen sind. Beide Gesetzentwürfe verdienen eine eingehende und intensive Beratung im Rechtsausschuß.
    Bei uneingeschränkter Respektierung der Entscheidungen unabhängiger Strafgerichte will ich meine persönliche Überzeugung deutlich machen: Unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der Motive der Demonstranten, sind nach meiner Überzeugung viele Sitzblockaden gegen Raketenstationierungen nicht strafbar. Es gibt inzwischen auch eine Reihe von strafgerichtlichen Urteilen, die die Linie einer differenzierten sorgfältigen Einzelfallprüfung verfolgen. Gleichwohl ist die Rechtsprechung — darauf haben Sie, Herr Kollege Langner, mit Recht hingewiesen — der Strafgerichte nach dem zitierten Urteil des Bundesverfassungsgerichts immer noch uneinheitlich.
    Meine Fraktion wird die weitere Entwicklung der Rechtsprechung aufmerksam verfolgen. Wir werden einen Handlungsbedarf im Bereich des § 240 StGB nur dann bejahen, wenn sich eine ständige Rechtsprechung entwickeln sollte, die mit unseren rechtspolitischen Überzeugungen nicht übereinstimmen sollte.

    (Beifall bei der SPD — Häfner [GRÜNE]: Also stimmt die jetzige mit Ihren Überzeugungen überein?)

    Schon jetzt will ich aber einige Bedenken gegen den Gesetzentwurf der GRÜNEN zu § 240 StGB geltend machen, Herr Häfner. Bei aller Anerkennung der Intentionen, die diesem Entwurf zugrunde liegen, scheint mir dieser Entwurf mit reichlich heißer Nadel gestrickt. § 240 StGB ist sicherlich eine der komplexesten und umstrittensten Vorschriften unseres Strafgesetzbuchs. Aber eine umstrittene, schwierig zu handhabende Strafvorschrift durch eine andere, nicht minder problematische Fassung zu ersetzen bringt keinen rechtspolitischen Fortschritt, sondern nur neue, möglicherweise größere Schwierigkeiten.
    Die von den GRÜNEN vorgeschlagene Einschränkung des Gewaltbegriffs auf die Fälle, in denen der Täter erhebliche Körperkräfte, technische Einrichtungen oder chemische Mittel gegen den Körper der Opfer einsetzt, würde wahrscheinlich dazu führen, daß viele Vergewaltigungsfälle künftig straflos blieben. Das kann doch nicht Ihr Wille sein, Herr Häfner.

    (Beifall bei der SPD)

    Das Aushängen von Fenstern im Winter — Herr Kollege Langner hat darauf hingewiesen — , um Mieter zum Auszug zu zwingen, währe nach dem jetzt unterbreiteten Vorschlag der GRÜNEN ebenfalls nicht mehr als Nötigung strafbar. Dies gilt ebenso für Autobahnblockaden, gleichgültig, wer sie veranstaltet. Auch das sehr dichte Auffahren bei hoher Geschwindigkeit auf der Autobahn über einen längeren Zeitraum hinweg könnte wahrscheinlich nicht mehr als Nötigung bestraft werden.
    Die von den GRÜNEN vorgeschlagene Beschränkung von Gewalt auf die körperliche Gewalt, die auch ernsthaft in der Fachdiskussion ist, privilegiert notwendigerweise, ob Sie das wollen oder nicht, besonders perfide Formen von Gewalt,

    (Beifall bei der SPD, der FDP und des Abg. Bohl [CDU/CSU])

    die wir unter dem Begriff der „vergeistigten Gewalt" zusammenzufassen gewöhnt sind. Das ist doch das Problem.
    Wenn ich hier Bedenken zum Gesetzentwurf der GRÜNEN zu § 240 des Strafgesetzbuchs geltend gemacht habe, so dürfen in diesem Zusammenhang die Pläne und Vorstellungen des Bundesjustizministers nicht unerwähnt bleiben. Der Bundesjustizminister beabsichtigt offenbar, § 240 Abs. 2 StGB so zu ändern, daß jede Sitzdemonstration gleichsam automatisch bestraft wird. Seine dahin gehenden Formulierungsvorschläge hat er bekanntlich den Justizministern und -senatoren inzwischen mitgeteilt. Würden diese Pläne Gesetz, dann bedeutete das eine weitere, von der SPD-Bundestagsfraktion nachdrücklich abgelehnte Verschärfung des Demonstrationsstrafrechts.

    (Dr. Langner [CDU/CSU]: Klarstellung des bestehenden Rechts!)




    Wiefelspütz
    Ich will noch einige Bemerkungen zum vorliegenden Entwurf eines Straffreiheitsgesetzes der GRÜNEN machen. Es liegt offen zutage, daß die rechtspolitischen Bestrebungen der Bundesregierung und der Regierungsparteien in eine ganz andere Richtung weisen. In unterschiedlichem Tempo, mit verteilten Rollen setzt man auf Strafverschärfung und Einschränkung der Demonstrationsfreiheit. Diesem Weg werden wir uns widersetzen.
    Der Gedanke einer Amnestie wegen friedlicher Sitzblockaden gegen Raketenstationierungen verdient eine ernsthafte Prüfung. Die Beratungen im Rechtsausschuß werden dazu ausreichend Gelegenheit geben. Ich will aber auch hier deutlich machen, daß der von den GRÜNEN vorgelegte Entwurf eines Straffreiheitsgesetzes unsere Zustimmung so, wie er vorgelegt worden ist, mit Sicherheit nicht finden wird; denn dieser Entwurf knüpft an eine Änderung des Nötigungsparagraphen an, die aus den von mir vorgetragenen Gründen mehr Nachteile als Vorteile bringt. Mindestens das muß man dagegen einwenden.
    Konsequenz des vorliegenden Entwurfs eines Straffreiheitsgesetzes wäre auch Straffreiheit für bestimmte, unstreitig strafwürdige Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, wäre auch Straffreiheit für strafwürdige Taten im Bereich des Straßenverkehrs, um nur einige wenige, sehr wichtige Fälle aufzuzeigen.

    (Häfner [GRÜNE]: Das müssen Sie mal lesen! Das stimmt nicht!)

    Das kann und wird unsere Zustimmung nicht finden.
    Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)