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    Plenarprotokoll 11/71 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 71. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 14. April 1988 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Jung (Lörrach), Herkenrath und Reimann 4737 A Erweiterung der Tagesordnung 4737 A Abwicklung der Tagesordnung 4783 D Nachträgliche Überweisung dreier Gesetzentwürfe an den Ausschuß für Forschung und Technologie 4737 B Anteilnahme am Schicksal der von einem Akt der Luftpiraterie Betroffenen 4737 C Tagesordnungspunkt 2: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 11. Dezember 1987 zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und dem Königreich Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, der Italienischen Republik, dem Königreich der Niederlande und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über Inspektionen in bezug auf den Vertrag zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über die Beseitigung ihrer Flugkörper mittlerer und kürzerer Reichweite (Drucksache 11/2033) Genscher, Bundesminister AA 4738 A Voigt (Frankfurt) SPD 4740 C Lamers CDU/CSU 4742 D Frau Kelly GRÜNE 4746 C Ronneburger FDP 4748 A Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 4750 B Lowack CDU/CSU 4752 A Schily GRÜNE 4753 B Horn SPD 4754 B Dr. Wörner, Bundesminister BMVg 4756 A Tagesordnungspunkt 3: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Hauff, Schäfer (Offenburg), Lennartz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Tschernobyl und die Folgen — Ein Jahr danach (Drucksachen 11/139, 11/755) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Daniels (Regensburg), Weiss (München), Frau Rust, Frau Wollny und der Fraktion DIE GRÜNEN: Baustopp für die Wiederaufarbeitungsanlage bei Wackersdorf (Drucksachen 11/260, 11/2121) Schäfer (Offenburg) SPD 4758 A Dr. Laufs CDU/CSU 4760 B Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE 4762 C Baum FDP 4763 C Frau Blunck SPD 4765 C Engelsberger CDU/CSU 4767 B Frau Wollny GRÜNE 4770 A II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. April 1988 Dr. Wörner, Bundesminister BMVg 4771D Frau Dr. Segall FDP 4773 B Jung (Düsseldorf) SPD 4774 B Dr. Friedrich CDU/CSU 4776 C Harries CDU/CSU 4778A Grüner, Parl. Staatssekretär BMU 4779 C Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE (Erklärung nach § 30 GO) 4781 C Namentliche Abstimmung 4782 A Ergebnis 4782 C Zusatztagesordnungspunkt 2: Aktuelle Stunde betr. Einstellung der Tiefflugübungen als Maßnahme zur Verringerung der Gefährdung der Bevölkerung Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 4783D, 4789B Francke (Hamburg) CDU/CSU 4784 C Heistermann SPD 4785 C Dr. Hoyer FDP 4786 B Dr. Wörner, Bundesminister BMVg 4787B, 4792 C Bühler (Bruchsal) CDU/CSU 4789 D Müller (Pleisweiler) SPD 4790 D Baum FDP 4791 D Frau Hämmerle SPD 4793 A Zierer CDU/CSU 4794 A Müller (Düsseldorf) SPD 4794 D Gröbl, Parl. Staatssekretär BMU 4796 A Dr. Uelhoff CDU/CSU 4797 A Breuer CDU/CSU 4798 A Müller (Pleisweiler) SPD (Erklärung nach § 30 GO) 4798D Tagesordnungspunkt 4: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Dritten Protokoll vom 12. Mai 1987 zur Änderung des Vertrages vom 27. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik und dem Großherzogtum Luxemburg über die Schiffbarmachung der Mosel (Drucksachen 11/1177, 11/1644) 4799A Tagesordnungspunkt 5: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 159 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 20. Juni 1983 über die berufliche Rehabilitation und die Beschäftigung der Behinderten (Drucksache 11/1953) 4799B Tagesordnungspunkt 6: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Übereinkommen 157 über die Einrichtung eines internationalen Systems zur Wahrung der Rechte in der Sozialen Sicherheit sowie die von der Bundesregierung hierzu beschlossene Stellungnahme Empfehlung 167 betreffend die Einrichtung eines internationalen Systems zur Wahrung der Rechte in der Sozialen Sicherheit sowie die von der Bundesregierung hierzu beschlossene Stellungnahme (Drucksache 11/1621) 4799B Tagesordnungspunkt 7: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Übereinkommen 158 über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber sowie die von der Bundesregierung hierzu beschlossene Stellungnahme Empfehlung 166 betreffend die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber sowie die von der Bundesregierung hierzu beschlossene Stellungnahme (Drucksache 11/1622) 4799 C Tagesordnungspunkt 8: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 64/432/EWG hinsichtlich der enzootischen Leukose der Rinder (Drucksachen 11/1707 Nr. 13, 11/1941) 4799 C Tagesordnungspunkt 9: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Wilms-Kegel und der Fraktion DIE GRÜNEN: Bundesweite, rechtliche Koordinierung gegen bayerischen Alleingang bei der AIDS-Bekämpfung (Drucksache 11/1364) b) Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Jaunich, Frau Fuchs (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Durchführung der Beschlüsse des Deutschen Bundestages zur AIDS-Bekämpfung vom 13. November 1986 (Drucksachen 11/274, 11/1548) Frau Wilms-Kegel GRÜNE 4800A, 4807 D Dr. Voigt (Northeim) CDU/CSU 4801 B Frau Conrad SPD 4803 A Eimer (Fürth) FDP 4804 D Fink, Senator des Landes Berlin 4806 C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. April 1988 III Geis CDU/CSU 4809 B Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 4811B Frau Würfel FDP 4813 C Pfeifer, Parl. Staatssekretär BMJFFG 4815 A Frau Conrad SPD (Erklärung nach § 31 GO) 4816C Namentliche Abstimmung 4817 A Ergebnis 4822 D Tagesordnungspunkt 10: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die siebzehnte Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (KOV-Anpassungsgesetz 1988) (Drucksache 11/2042) Dr. Blüm, Bundesminister BMA 4817 B Frau Weiler SPD 4818A Louven CDU/CSU 4819B Frau Unruh GRÜNE 4820 B Heinrich FDP 4821 C Tagesordnungspunkt 11: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für das Post- und Fernmeldewesen: Grünbuch über die Entwicklung des gemeinsamen Marktes für Telekommunikationsdienstleistungen und Telekommunikationsgeräte (Drucksachen 11/930, 11/2014) Pfeffermann CDU/CSU 4824 A Bernrath SPD 4825 D Funke FDP 4827 B Dr. Briefs GRÜNE 4828 C Linsmeier CDU/CSU 4830 A Börnsen (Ritterhude) SPD 4831 C Tagesordnungspunkt 12: a) Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Reform des Strafrechts (Drucksache 11/1471) b) Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Straffreiheitsgesetzes 1987 (Drucksache 11/1472) Häfner GRÜNE 4833D, 4840 B Dr. Langner CDU/CSU 4834 D Wiefelspütz SPD 4835 D Kleinert (Hannover) FDP 4837B, 4842B Engelhard, Bundesminister BMJ 4839 A Dr. Hüsch CDU/CSU 4841 C Tagesordnungspunkt 13: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Laufs, Carstensen (Nordstrand), Dörflinger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Baum, Frau Dr. Segall, Wolfgramm (Göttingen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Gewässerschutz und Pflanzenschutz (Drucksache 11/1135) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Kiehm, Frau Blunck, Dr. Hauff, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Grundwasser- und Trinkwassergefährdung durch Pflanzenbehandlungsmittel (Drucksache 11/2082) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Garbe, Frau Flinner, Kreuzeder und der Fraktion DIE GRÜNEN: Schutz des Grund- und Trinkwassers vor Pestiziden (Drucksache 11/2109) Dr. Göhner CDU/CSU 4843 B Frau Blunck SPD 4845 B Bredehorn FDP 4846 D Frau Garbe GRÜNE 4848 A Frau Weyel SPD 4849 A Grüner, Parl. Staatssekretär BMU 4850 C Tagesordnungspunkt 17: Beratung des Berichts des Rechtsausschusses gemäß § 62 Abs. 2 der Geschäftsordnung zu dem von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur verfassungsrechtlichen Verankerung des Umweltschutzes als Grundrecht und als Staatsziel (Drucksachen 11/663, 11/2106) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Beratung des Berichts des Rechtsausschusses gemäß § 62 Abs. 2 der Geschäftsordnung zu dem von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Sechsunddreißigsten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksachen 11/10, 11/2106) Häfner GRÜNE 4852 A Bachmaier SPD 4853 A Eylmann CDU/CSU 4853 D Kleinert (Hannover) FDP 4855 A Nächste Sitzung 4856 C IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. April 1988 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 4857* A Anlage 2 Entwicklung leichterer Bundeswehrhelme MdlAnfr 35, 36 08.04.88 Drs 11/2093 Dr. Abelein CDU/CSU SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 4857* C Anlage 3 Verbot der alliierten Luftkampfübungen und generelle Heraufsetzung der Mindestflughöhe über deutschem Boden MdlAnfr 37, 38 08.04.88 Drs 11/2093 Gerster (Worms) SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 4858* B Anlage 4 Aussage des Bundesministeriums der Verteidigung über die Richtungsgebung abstürzender Flugzeuge im Tiefflug angesichts der Abstürze auf Gebäude; Gefahren im Falle eines Flugzeugabsturzes auf einen Atomwaffenbunker MdlAnfr 39, 40 08.04.88 Drs 11/2093 Dr. Mechtersheimer GRÜNE SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 4858* C Anlage 5 Größenordnung und Flugzeugtypen der von Skyguard-Radargeräten erfaßten Militärflugzeuge, die 1987 von der erlaubten Mindestflughöhe abgewichen sind MdlAnfr 41, 42 08.04.88 Drs 11/2093 Sielaff SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 4858* D Anlage 6 Erfassung von Flugbewegungen und Verstößen der Bundesluftwaffe und der NATO-Luftstreitkräfte gegen Flugverkehrsbestimmungen durch Skyguard-Radargeräte 1987 MdlAnfr 43, 44 08.04.88 Drs 11/2093 Frau Dr. Götte SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 4859* B Anlage 7 Neuverhandlung des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut im Falle der Nichtverminderung der Tiefflugübungen der alliierten Streitkräfte im Luftraum der Bundesrepublik Deutschland; Verfolgung von Verstößen gegen die Luftverkehrs-Ordnung 1985 bis 1987 MdlAnfr 45, 46 08.04.88 Drs 11/2093 Müller (Pleisweiler) SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 4859* C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. April 1988 4737 71. Sitzung Bonn, den 14. April 1988 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Frau Dr. Adam-Schwaetzer 14. 4. Dr. Ahrens * 15. 4. Austermann 14. 4. Böhm (Melsungen) * 15. 4. Brandt 15. 4. Bühler (Bruchsal) 15. 4. Buschbom 15. 4. Daweke 14. 4. Dr. Dollinger 15. 4. Ebermann ** 15. 4. Erler ** 15. 4. Frau Fischer ** 15. 4. Frau Geiger ** 15. 4. Frau Dr. Hartenstein ** 15. 4. Heimann 15. 4. Helmrich 15. 4. Höpfinger 15. 4. Hörster 15. 4. Dr. Holtz ** 15. 4. Irmer ** 15. 4. Jansen 15. 4. Jung (Limburg) 15. 4. Kittelmann * 14. 4. Klein (München) 15. 4. Dr. Klejdzinski 15. 4. Dr.-Ing. Laermann 15. 4. Leonhart 14. 4. Lüder 15. 4. Dr. Mechtersheimer 15. 4. Meyer 14. 4. Dr. Müller * 15. 4. Möllemann 14. 4. Niegel 15. 4. Niggemeier 14. 4. Petersen 14. 4. Rawe 14. 4. Reddemann * 15. 4. Reimann 15. 4. Reuschenbach 15. 4. Frau Schilling 15. 4. Schulhoff 15. 4. Dr. Soell * 14. 4. Spilker 15. 4. Dr. Stercken ** 15. 4. Dr. Stoltenberg 15. 4. Frau Dr. Süssmuth 15. 4. Frau Trenz 14. 4. Verheugen 14. 4. Volmer 15. 4. Vosen 14. 4. Graf von Waldburg-Zeil 14. 4. Dr. Warnke 14. 4. Wischnewski 15. 4. Dr. de With 14. 4. Zeitler 14. 4. Dr. Zimmermann 14. 4. * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union ** für die Teilnahme an der 79. Interparlamentarischen Konferenz Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Abelein (CDU/CSU) (Drucksache 11/2093 Fragen 35 und 36): Gibt es Überlegungen, den schweren Stahlhelm der Bundeswehr durch neue Entwicklungen zu ersetzen, z. B. durch einen Helm, wie er für die spanische Armee entwickelt wurde, der bei halbem Gewicht die doppelte Sicherheit aufweist? Gibt es bereits Truppenversuche mit unterschiedlichen Helmausführungen? Es ist geplant, den Stahlhelm der Bundeswehr durch einen neuen Gefechtshelm zu ersetzen. Ziel der Untersuchungen ist, ein optimales Verhältnis von Schutzwirkung und Gewicht des Helmes zu erreichen. Der eingeführte Stahlhelm der Bundeswehr aus hochwertigem Vergütungsstahl reicht in seiner Schutzleistung gegen Splitter nicht mehr aus. Mit dem Einsatz neuer Werkstoffe oder Werkstoffkombinationen und der Anwendung neuer Technologien wird zur Zeit ein neuer Gefechtshelm entwickelt, der erheblich besseren Schutz gegen Splitter und Geschosse bietet und den Forderungen der Streitkräfte gerecht wird. Die Marktbeobachtungen und vergleichenden Untersuchungen der Helmmodelle verschiedener Staaten, u. a. des amerikanischen, des isrealischen und auch des spanischen Helmes haben die Probleme der neuen Werkstoffe und deren Verarbeitungstechnik sowie die Notwendigkeit einer eigenen Entwicklung offenkundig gemacht und gezeigt, daß auch andere Streitkräfte mit ihren Entwicklungsergebnissen noch nicht zufrieden sind. Nach den gewonnenen Erkenntnissen wird die Entwicklung eines Gefechtshelmes für die Bundeswehr in zwei Zielrichtungen betrieben, und zwar - unter Beibehaltung des heutigen Helmgewichts einen höchstmöglichen Schutzgrad zu erreichen oder - unter weitgehender Gewichtseinsparung eine noch akzeptable Schutzleistung sicherzustellen. Sowohl mit Helmen aus verpreßten Kunststoffgeweben als auch mit Helmen aus der Materialkombination Stahl/Aramidgewebe kann eine beachtenswerte Kampfwertsteigerung erreicht werden. Die Untersuchungen haben aber ebenso deutlich gezeigt, daß ein ausreichender ballistischer Schutz mit leichten Kunststoffhelmen, wie sie von anderen Streitkräften teilweise schon benutzt werden, nicht erreichbar ist. Solche Helme sind nur auf den Schutz gegen kleine Splitter ausgelegt. Schwerere Splitter machen aber ein Bedrohungspotential von mindestens 20 aus. Bei Beschußprüfungen mit schwereren Normsplittern von 2,7 g (international üblich ist ein Normsplitter von 1,1 g) hatten diese Helme kaum noch eine Schutzwirkung, selbst bei geringerer Auftreffgeschwindigkeit. Es wäre deshalb unverantwortlich, die Schutzleistung des neuen Gefechtshelmes für die Bundeswehr nur auf den leichten 1,1 g Normsplitter auszulegen, weil dann schwerere Splitter und Geschosse unberücksichtigt blieben und tödliche Verletzungen in erheblichem Umfang in Kauf genommen werden müßten. 4858* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. April 1988 Der spanische Helm aus verpreßtem Aramidgewebe ist lediglich um ca. 20 % leichter als der Bundeswehrstahlhelm und in seiner Schutzleistung nur gegen kleine und leichte Splitter um ca. 40 % besser. Die Ergebnisse der Beschußprüfungen mit schweren Splittern und Geschossen liegen für diesen Helm noch nicht vor. Die Ergebnisse werden voraussichtlich aber nicht anders sein, als bei den vergleichenden Beschußprüfungen an den Kunststoffhelmen anderer Streitkräfte, mit denen das Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung bereits begonnen hat und die nicht ermutigend sind. Mit der Entwicklung von Helmen aus der Materialkombination Stahl/Aramidgewebe befassen sich andere Staaten nicht, weil sie die Technik zur Herstellung eines hochwertigen Vergütungsstahls nicht beherrschen. Bei dem zur Zeit laufenden Truppenversuch mit dem neuen Bekleidungssystem werden auch Kunststoffhelme in zwei verschiedenen Formen und mit unterschiedlichen Innenausstattungen erprobt. Dabei sollen und können lediglich Erkenntnisse über Tragekomfort und Akzeptanz der beiden Helme gewonnen werden. Eine Entscheidung über das einzuführende Modell ist erst nach Abschluß der technischen Entwicklung einschließlich der Beschußprüfung (Ende 1988) und der abschließenden praktischen Erprobung möglich. Zur weiteren Information füge ich mein Schreiben vom 11. März 1988 an den Vorsitzenden des Verteidigungsausschusses, Herrn Alfred Biehle, bei. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Gerster (Worms) (SPD) (Drucksache 11/2093 Fragen 37 und 38): Ist die Bundesregierung bereit, als Konsequenz der jüngsten Abstürze von Militärmaschinen der Alliierten, Luftkampfübungen über der Bundesrepublik Deutschland generell zu verbieten? Ist die Bundesregierung nunmehr bereit, eine generelle Heraufsetzung der Mindestflughöhe über der Bundesrepublik Deutschland gegenüber den deutschen und alliierten Luftstreitkräften durchzusetzen? Zu Frage 37: Über die Unfallabläufe und -ursachen liegen noch keine Ergebnisse vor. Deutsche Dienststellen sind in die Untersuchung eingeschaltet. Im übrigen beabsichtigt die Bundesregierung Luftkampfübungen auch in Räume über See zu verlegen. Zu Frage 38: Bei dem derzeitigen Untersuchungsstand ist kein ursächlicher Zusammenhang zwischen den geltenden Mindestflughöhen und den beiden Unfällen erkennbar. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Mechtersheimer (GRÜNE) (Drucksache 11/2093 Fragen 39 und 40): Wie beurteilt die Bundesregierung die Stellungnahme des Bundesministeriums der Verteidigung vom 31. März 1988: „Einem Luftfahrzeug, das der Luftfahrzeugführer im Tiefflug aufgibt, dem kann man noch eine Richtung geben." angesichts zahlreicher Abstürze auf Gebäude, und worin liegt in diesem Zusammenhang der Unterschied etwa zwischen einem Wohnhaus und einem Atomkraftwerk? Welche Gefahren für die Bevölkerung können entstehen, wenn ein Flugzeug auf einen der rund 60 vergleichsweise schwach geschützten Atomwaffenbunker in der Bundesrepublik Deutschland stürzt, auch im Hinblick auf eine Freisetzung von Plutonium? Zu Frage 39: Die Luftfahrzeugbesatzungen versuchen bei Notfällen im Tiefflug, wenn immer möglich, vor dem Absturz die Richtung des Luftfahrzeuges so zu beeinflussen, daß Gebäude oder andere Objekte nicht gefährdet werden. Bei den wenigen und aufgrund der typischen Bauweise und der exponierten Lage eindeutig und frühzeitig erkennbaren Kernkraftwerken ist die Voraussetzung hierfür besser als bei anderer Infrastruktur. Ein großer Teil der Schäden an Gebäuden ist ferner nicht durch einen Direktabsturz auf Gebäude herbeigeführt worden, sondern von Flugzeugteilen, die nach dem Aufprall weggeschleudert wurden. Diese Teile würden die Außenhülle eines Reaktorgebäudes keinesfalls durchschlagen können. Ich erinnere in diesem Zusammenhang auch an die Luftfahrzeugbesatzungen, die bei dem Versuch, einen Absturz auf Wohngebäude zu vermeiden, ihr Leben ließen, weil sie ihren Rettungsausstieg so verzögerten, daß er nicht mehr oder nicht mehr rechtzeitig eingeleitet werden konnte. Zu Frage 40: Die Frage, ob eine nukleare Kettenreaktion durch eine äußerliche, mechanische Gewalteinwirkung wie etwa durch den Absturz eines Kampfflugzeuges auf ein Depot mit Atomsprengköpfen möglich ist, kann eindeutig mit einem „Nein" beantwortet werden. Obgleich angesichts der erforderlichen Geheimhaltung von Konstruktionsmerkmalen und daraus zu ziehender Schlußfolgerungen nicht auf Einzelheiten eingegangen werden kann, ist jedoch aufgrund allgemeiner physikalischer Gegebenheiten festzustellen, daß eine ungewollte atomare Detonation (z. B. durch äußere Gewalteinwirkung, Feuer o. ä.) ausgeschlossen ist. Insbesondere ist auszuschließen, daß es durch die Fehlfunktion einzelner Komponenten zur Auslösung einer nuklearen Kettenreaktion kommen kann. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Sielaff (SPD) (Drucksache 11/2093 Fragen 41 und 42): Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. April 1988 4859* In welcher prozentualen Größenordnung wichen diejenigen Militärflugzeuge, die 1987 von Skyguard-Radargeräten erfaßt wurden, von der jeweils erlaubten Mindestflughöhe ab? Läßt sich bei denjenigen Fällen, in denen Militärpiloten die jeweils vorgeschriebene Mindestflughöhe unterschritten, eine prozentuale Aufschlüsselung nach Flugzeugtypen machen? Zu Frage 41: In 1 % der im Jahr 1987 bei Tiefflugüberwachungseinsätzen mit SKYGUARD erfaßten Flüge wurden Abweichungen von der Mindestflughöhe festgestellt. Zu Frage 42: Bei den Abweichungen von der Mindestflughöhe entfielen auf TORNADO 11,3 % F-4 13,9 % F-16 27,8 % F-18 0,9 % F-104 3,4 % Mirage 8,7 % F-111 0,9 % ALPHA JET 1,7 % A-10 11,3 % Harrier 5,2% Buccaneer 0,9 Jaguar 1,7 % G-91 0,9 % F-5 10,5 % Fouga 0,9 % Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Götte (SPD) (Drucksache 11/2093 Fragen 43 und 44): Wie viele Flugbewegungen wurden 1987 von „Skyguard"- Radargeräten erfaßt, und wie viele Verstöße gegen Flugbetriebsbestimmungen wurden dabei ermittelt? Wie viele der 1987 registrierten Verstöße gegen Flugbetriebsbestimmungen resultierten dabei aus Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Unterschreiten der Mindestflughöhe, und welches zahlenmäßige Verhältnis von Flugzeugen der Bundesluftwaffe zu den Luftstreitkräften der NATO-Partner wurde dabei ermittelt? Zu Frage 43: Im Jahre 1987 wurden bei Tiefflugüberwachungseinsätzen mit SKYGUARD 7 140 Flüge aufgezeichnet. Dabei wurden 120 Abweichungen von den Flugregeln festgestellt. Eine Aussage über die Zahl der Verstöße (schuldhafte Pflichtverletzung) kann noch nicht gemacht werden, da in Unigen Fällen die Ermittlungen noch andauern. Zu Frage 44: Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wurde dabei in 1 Fall überschritten, die Mindestflughöhe in 71 Fällen unterschritten. 87 % der Abweichungen entfielen auf die Alliierten, 13 % auf Luftfahrzeuge der Bundeswehr. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Müller (Pleisweiler) (SPD) (Drucksache 10/2093 Fragen 45 und 46): Ist die Bundesregierung bereit, in Anwendung des Artikels 82 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut dieses Abkommen neu zu verhandeln, wenn die Alliierten von sich aus nicht bereit sind, ihre militärischen Tiefflugübungen im Luftraum der Bundesrepublik Deutschland zu vermindern? Wie viele Verstöße von Militärpiloten gegen die Luftverkehrsordnung sind in den Jahren 1985, 1986 und 1987 strafrechtlich bzw. ordnungswidrigkeitsrechtlich verfolgt worden? Zu Frage 45: Die Allierten haben in den letzten Jahren die Zahl und Dauer ihrer Tiefflugeinsätze über der Bundesrepublik Deutschland insgesamt deutlich reduziert. Der Anteil der Alliierten am Gesamttiefflugaufkommen über der Bundesrepublik Deutschland entspricht in etwa dem Verhältnis der im NATO-Kommandobereich Europa Mitte stationierten Luftstreitkräfte. Das Gesamttiefflugaufkommen liegt heute um etwa 1/4 unter dem von 1980. Zu Frage 46: Von der Bundesanstalt für Flugsicherung wurden 1985 in insgesamt 297 Fällen Verfahren wegen Verstößen gegen die Luftverkehrsordnung eingeleitet, davon 60 Strafverfahren. Gegen militärische Luftfahrzeugbesatzungen wurde dabei in 64 Fällen (einschließlich 14 Strafverfahren) ermittelt. 1986 wurde in insgesamt 404 Fällen eingeleitet (126 Strafverfahren), davon militärische Luftfahrzeuge in 85 Fällen (10 Strafverfahren). 1987 wurde in insgesamt 391 Fällen eingeleitet (58 Strafverfahren), davon militärische Luftfahrzeuge in 99 Fällen (16 Strafverfahren). Eine Aussage zu den abgeschlossenen Verfahren bzw. zu den Verfahren, in denen ein tatsächliches Verschulden festgestellt wurde, kann nicht gemacht werden. Darüber hinaus weise ich darauf hin, daß die Angaben Flüge im gesamten Luftraum umfassen.
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    Rede von Uta Würfel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Tochter Corinna auf der Tribüne! AIDS ist eine tödliche Infektionskrankheit und ein multidisziplinäres Problem.
    Aus der öffentlichen Diskussion über AIDS kann man zeitweilig den Eindruck gewinnen, als sei diese Krankheit vorwiegend ein rechtliches Problem. Bei unserem derzeitig noch unbefriedigenden Wissensstand über die epidemiologische und medizinische Seite der Krankheit AIDS ist dies schwer nachvollziehbar. Ganz sicher ist eine rechtliche Koordinierung angebracht; allerdings müssen unsere Kräfte und Mittel gegenwärtig auf dringlichere Aufgaben konzentriert werden, und zu den dringenden Problemen zählen die seuchenhygienischen Fragen ebenso wie die Intensivierung der Forschung in verschiedenen Bereichen. Wir müssen uns durchaus fragen, ob die Anstrengungen, jetzt zu einer bundesweiten rechtlichen Koordinierung in Sachen AIDS zu kommen, in entscheidendem Maße dazu beitragen, unsere Wissenslücken zu schließen, um die Ausbreitung der HIV-Infektion in der Bundesrepublik einzudämmen.
    Wir müssen uns auch nicht scheuen zu fragen, ob die Aufklärung über AIDS tatsächlich an die richtigen Personengruppen gelangt. Es darf nicht verkannt werden, daß der Beweis für die Wirksamkeit erzieherischer Maßnahmen erst noch erbracht werden muß. Der Effekt von Aufklärungsmaßnahmen wurde jedenfalls bei vielen Gesundheitsgefahren bislang überschätzt. Wir müssen uns darüber im klaren sein, daß Erfahrungen mit anderen Risiken, die ebenfalls tödliche Folgen haben können, dies sehr deutlich zeigen; denn 20 Jahre Information und Aufklärung über die gefährlichen Folgen des Rauchens haben bisher nicht bewirkt, daß die jährlich 100 000 Todesfälle durch Rauchen wesentlich abgenommen hätten. Die Folgerung aus dieser Erkenntnis ist, daß wir ohne ideologische Voreingenommenheit alle Möglichkeiten der Eindämmung dieser Seuche immer wieder aufs neue zu prüfen haben.

    (Beifall des Abg. Geis [CDU/CSU])

    Im Falle von AIDS muß wissenschaftlich sehr sicher und sorgfältig verfolgt werden, ob die Aufklärung tatsächlich zu verändertem Sexualverhalten führt und welche Kampagnen in der Tat wirksam waren. Wenn wir an die Drogensüchtigen denken, so wissen wir, daß auch sie nicht von ihren Spritzgewohnheiten ab-



    Frau Würfel
    lassen, auch wenn sie um die Gefahr einer AIDS-Infektion wissen.
    Nach unseren bisherigen Erkenntnissen sind jedoch gesundheitliche Aufklärung und Gesundheitserziehung offensichtlich die wirksamsten Instrumente, um die Verbreitung der HIV-Infektion einzugrenzen. Dabei ist auch der Schutz des Gesunden vor einer HIV-Infektion zu bedenken; denn der Schutz des Gesunden ist für uns alle ein sehr hohes Rechtsgut.
    Da Sexualkontakte der häufigste Übertragungsweg für die HIV-Infektion sind und sexuelle Praktiken in der Wahl jedes einzelnen liegen, besteht die Verantwortlichkeit der Gesellschaft darin, die Menschen über Gefahren im Zusammenhang mit bestimmten Praktiken zu unterrichten und sie davon zu überzeugen, diese Sexualpraktiken zu unterlassen.
    Die Sexualerziehung muß frühzeitig in der Schule einsetzen und darf auch während des Erwachsenseins im sexuell aktiven Leben nicht vernachlässigt werden, sondern sie muß immer auf den neuesten Stand der Erkenntnisse gebracht werden. Diese erzieherische Tätigkeit muß sich auf viele Felder erstrecken, wie z. B. auf die persönliche Verantwortung dem eigenen Körper gegenüber, auf Ansteckungswege für alle sexuell übertragbaren Krankheiten, auf Vorkehrungen gegen die Krankheitsübertragung und auf Sexualität im weitesten Sinne.
    Bei der Aufklärung muß unterschieden werden zwischen der breiten Information für die Öffentlichkeit insgesamt und der Information für bestimmte Zielgruppen in der Bevölkerung, wie z. B. für Fachkräfte im Gesundheitswesen, für Lehrkräfte, Sozialarbeiter, Jugendverbände, Verbraucher- und Familienverbände. Wir müssen uns auch darüber im klaren sein, daß das, was jetzt an einschlägiger Gesundheitserziehung eingeleitet werden kann, erst in einigen Jahren wirksam werden wird, und wir politischen Entscheidungsträger müssen diese zeitlichen Verschiebungen in unsere Überlegungen mit einrechnen.
    Alle im Gesundheitswesen Tätigen müssen zuverlässig wissen, ob die Zahl der neu mit HIV infizierten Personen weiterhin zunimmt oder ob schon eine Verlangsamung des Trends erkennbar ist. Wir müssen wissen, wie stark die Risikogruppen betroffen sind und wie die Entwicklung der HIV-Infektion in der heterosexuellen Bevölkerung aussieht. Es ist auch wichtig, die Größe der Gruppen mit einem erhöhten Risiko für eine Ansteckung zu kennen; das sind die Menschen mit risikoreichem Sexualverhalten und die spritzenden Drogensüchtigen. Hilfe für die bereits Erkrankten oder Infizierten, aber auch für die zu schützende, nicht infizierte Bevölkerung ist in erster Linie von neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen zu erwarten. Dazu gehört z. B. auch, Infektionswege genauer zu kennen, Aufklärung und Beeinflussung auf die richtigen Bevölkerungsgruppen zu richten, die Größe des Risikos im Verhältnis zu anderen Risiken seriös und verständlich darzustellen und wichtige Forschungsvorhaben nicht an Bürokratie scheitern zu lassen.
    Auch die Weltgesundheitsorganisation ist der Auffassung, daß routinemäßige Reihenuntersuchungen an der gesamten Bevölkerung auf HIV-Antikörper unnötig und unrealistisch sind. Ein Routine-Screening bei Gruppen mit hohem Risiko wird von der Weltgesundheitsorganisation als von geringem Nutzen zur Bekämpfung und Eindämmung der AIDS-Epidemie angesehen, ja man geht sogar davon aus, daß dieses routinemäßige Screening sogar kontraproduktiv werden würde, und zwar dann, wenn nicht gewährleistet ist, daß Vertraulichkeit und soziale Rechte gewahrt und medizinische Nachsorge betrieben werden können, wenn sich jemand als HIV-Antikörper-positiv erweist.
    Zur Forschung ist zu sagen, daß eine erfolgreiche Forschung zu AIDS von Staats wegen nicht verordnet werden kann. Die Bundesregierung kann ausreichende Mittel zu Forschungszwecken zur Verfügung stellen und die Wissenschaft zu intensiver Arbeit anregen. Das ist erkennbar geschehen. In der Bundesrepublik stehen in erheblichem Umfang Mittel für die AIDS-Forschung bereit. Klinische Forschung und Grundlagenforschung zur Virologie und Immunologie sind bei uns sehr gut angelaufen. Auf dem besonders wichtigen Gebiet der AIDS-Epidemiologie besteht meiner Meinung nach noch ein Defizit. Aus den vorhandenen Publikationen geht hervor, daß immer wieder die völlig unzureichende Datenlage zu Stand und Ausbreitung von AIDS in der Bundesrepublik angeprangert wird. Wir müssen uns fragen, ob die wenigen epidemiologischen Forschungseinrichtungen in der Bundesrepublik genügend an der AIDS-Forschung beteiligt sind. Dasselbe gilt für die Sexualforschung. Was wir brauchen, sind breit angelegte Projekte, die dazu beitragen können, all denjenigen, die für Aufklärung, Beratung und Seucheneindämmung zu sorgen haben, die heute noch fehlenden Daten über das Sexualverhalten der Bevölkerung zur Verfügung zu stellen.
    Zu den einzelnen Maßnahmen ist zu sagen, daß freiwillige individuelle Tests auf HIV-Antikörper dann befürwortet werden, wenn Anonymität und individuelle Beratung für die getesteten Personen sowie Vertraulichkeit der Daten garantiert sind. Diese freiwilligen Tests stellen ein Mittel dar, Personen motivieren zu können, falls sie HIV-Antikörper-positiv sind, riskante sexuelle Verhaltensweisen abzulegen. Der Beratung kommt meines Erachtens eine überragende Bedeutung zu, ja sie sollte obligatorisch sein, um AIDS-infizierten Personen zu helfen, die Konsequenzen ihres Gesundheitszustandes zu bewältigen und Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen, um ihre eigene Gesundheit zu schützen und die Infektion nicht weiter zu verbreiten. HIV-Antikörper-negative Personen sollten darüber informiert werden, wie sie eine Ansteckung vermeiden können. Wichtig ist, Menschen, deren Test HIV-negativ war, davor zu bewahren, sich in einer falschen Sicherheit zu wiegen, sofern sie nicht geeignete Sicherheitsmaßnahmen ergreifen. Es versteht sich von selbst, daß alle Berater in diesem Bereich hervorragend qualifziert und erfahren sein müssen, damit sie der Komplexität des Problems gerecht werden können.
    Meine Zeit reicht nicht aus, um jetzt noch ein paar weitere Anmerkungen zu machen. Deshalb möchte ich noch einmal auf Ihren Antrag und den Punkt g eingehen, bei dem es sich um die Entscheidung han-



    Frau Würfel
    delt, AB-Maßnahmen für AIDS-Beratungseinrichtungen der Kommunen und von Selbsthilfeorganisationen ab sofort nicht mehr zu genehmigen. Sie können sich sicher vorstellen, daß wir diesem Punkt gern zustimmen würden, aber wir haben das Problem, daß die hier Anwesenden nicht dem Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung angehören und daß dieser Ausschuß für diesen Punkt federführend ist. Wir hatten keine Gelegenheit, uns mit unseren Kollegen abzusprechen, weil dieser Antrag uns bislang nicht vorgelegen hat und wir ihn erst jetzt zur Kenntnis bekommen haben und weil wir aus dem Parlament heraus nicht in der Lage sind, miteinander in Kontakt zu treten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, daß wir ihn aus diesem Grunde ablehnen müssen.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU — Zurufe von der SPD)



Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat Herr Parlamentarischer Staatssekretär Pfeifer.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Anton Pfeifer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Unsere AIDS-Politik — das kommt in der Antwort auf die Große Anfrage nochmals deutlich zum Ausdruck — ist in der Koalitionsvereinbarung und in der Regierungserklärung des Bundeskanzlers vom 18. März 1987 festgelegt. Das heißt, oberstes Ziel ist und bleibt, alles zu tun, um die Gesunden vor Ansteckung zu schützen, Infektionswege zu unterbrechen, die Ausbreitung der Krankheit zu stoppen und den Erkrankten und Infizierten zu helfen, sie vor Ausgrenzung und Diskriminierung zu schützen.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)

    Die Bundesregierung hat nie einen Zweifel daran gelassen, daß gegen denjenigen mit allen rechtlich zulässigen Mitteln vorgegangen wird, der andere wissentlich oder fahrlässig mit AIDS ansteckt. Herr Kollege Geis, das ist auch die Position der Gesundheitsministerkonferenz der Länder. Auf der anderen Seite sollten wir uns auch darauf verständigen, daß es völlig falsch wäre, so zu tun, als sei jeder Infizierte gewissermaßen ein potentieller Desperado. Im Gegenteil, auch hier gilt: Wer die Betroffenen gut informiert, berät und betreut, leistet auch einen Beitrag dazu, uneinsichtigem Verhalten entgegenzutreten.

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)

    Meine Damen und Herren, nicht nur die Länder der EG, sondern alle jene, die in der Weltgesundheitsorganisation zusammenarbeiten, haben immer wieder bestätigt, daß es bei dem Kampf gegen AIDS vor allem auf drei Punkte ankommt: erstens auf Aufklärung und Beratung der Bevölkerung, damit jeder weiß, was er tun kann, um sich vor Ansteckung zu schützen, zweitens auf vertrauensvolle, auf Hilfe angelegte Zusammenarbeit mit Betroffenen und Gefährdeten und drittens auf Stärkung von Selbstverantwortung und von ethisch verantwortetem Verhalten.
    Die Erfahrung lehrt: Zwangsmaßnahmen sind selten geeignet, Eigenverantwortlichkeit zu erhöhen. Aber wir müssen unsere Strategie gerade hier so anlegen, daß der Sinn für verantwortete Freiheit auch in
    diesem Sexualbereich wächst, wo der einmalige Wert des menschlichen Lebens auf dem Spiel steht. Wir verfügen inzwischen über eine ganze Reihe von wissenschaftlichen Erkenntnissen, die zeigen, daß Aufklärung und Beratung in der Tat zu deutlichen Verhaltensänderungen geführt haben und damit geeignet sind, die Ansteckungsquote zu reduzieren.
    So gefährlich AIDS ist, man kann sich gegen eine Ansteckung schützen. Die anfänglichen Erkenntnisse über die Übertragungswege haben sich inzwischen epidemiologisch immer wieder bestätigt. Nach wie vor liegt die Gefahr bei ungeschützten Sexualkontakten, bei Mutter-Kind-Übertragungen und besonders bei mehrfacher Benutzung von Injektionsnadeln durch Fixer. Alle Erörterungen, auf welche andere Art und Weise eine AIDS-Übertragung noch möglich sein könnte, werden von der Bundesregierung mit großer Sorgfalt verfolgt. Aber das ändert nichts daran, daß sich die Infektionen nach wie vor genau auf diesen drei genannten Wegen ausbreiten. Wir müssen deshalb mit großer Dringlichkeit darauf achten, daß die Erörterung von nicht erwiesenen, aber theoretisch nicht mit letzter Sicherheit auszuschließenden anderen Infektionsgefahren nicht von den eigentlichen Infektionsquellen ablenkt und damit bewirkt, daß Menschen sich nicht so ausreichend schützen, wie sie sich eigentlich schützen müßten. Die Bundesregierung wird deshalb weiterhin alles tun, um die Bevölkerung deutlich über die Gefahren aufzuklären, zugleich aber jeder Panikmache entgegenzuwirken.
    Meine Damen und Herren, in der Koalitionsvereinbarung wird eine Registrierung von HIV-Infizierten klar und eindeutig abgelehnt. Dagegen haben wir die vereinbarte anonyme Laborberichtspflicht inzwischen eingeführt, um die epidemiologischen Daten zu erhalten, die wir brauchen. Ich bin deswegen nicht der Ansicht, daß es gegenwärtig Gründe gibt, die es rechtfertigen würden, über die anonyme Laborberichtspflicht hinaus eine namentliche Registrierung von Infizierten vorzusehen.
    Dies gilt ebenso für die Forderung nach Reihenuntersuchungen für die gesamte Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland. Wer weiß, daß er ein Risiko eingegangen ist, kann heute zum freiwilligen anonymen Test gehen, um sich Gewißheit, Beratung und Betreuung zu verschaffen. Wenn er sich verantwortungsbewußt verhält, tut er das auch. Gerade deshalb fordert die Bundesregierung immer wieder alle gefährdeten Personen auf, diese Möglichkeiten zum anonymen Test zu nutzen. Ich kann nicht erkennen, welchen zusätzlichen Gewinn Reihenuntersuchungen mit sich bringen würden.
    Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch zwei kurze Bemerkungen zu den vorliegenden Entschließungsanträgen machen: In ihnen findet sich eine Reihe von Forderungen, die darauf hinauslaufen, Maßnahmen, die die Bundesregierung bereits seit langem durchführt, weiter zu intensivieren, also etwa die Forderung nach einer besseren Abstimmung zwischen Bund und Ländern oder die Forderung nach stärkerer Einbeziehung der Selbsthilfegruppen in die Aufklärungsarbeit.
    Ich bin prinzipiell für jede Unterstützung und für jeden Konsens dankbar, den wir in diesen Bereichen



    Parl. Staatssekretär Pfeifer
    erreichen können. Gerade deshalb finde ich es eigentlich bedauerlich, daß die Behandlung dieser Anträge in den Ausschüssen, wie das die Kollegen Voigt und Eimer vorgeschlagen haben, nicht möglich ist.
    Die Bundesregierung wird jedenfalls auch in diesen Bereichen ihre Politik konsequent fortsetzen. Dies trifft übrigens auch auf die Frage nach Gewährung von Leistungen aus der Sozialversicherung an HIV-infizierte oder -erkrankte Personen zu. Hier gibt es aus meiner Sicht, Herr Kollege Eimer, eigentlich keine offenen Fragen mehr. Aber wenn jemand hier anderer Ansicht ist, zeigt das meiner Meinung nach, daß es besser gewesen wäre, wir hätten dieses Thema in den Ausschußberatungen nochmals im einzelnen erörtern können.
    Schließlich noch eine letzte Bemerkung zu der Entscheidung über die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für AIDS-Beratungseinrichtungen, die die Bundesanstalt für Arbeit getroffen hat. Meine Damen und Herren, für diese Entscheidung liegt die Verantwortung bei der Bundesanstalt für Arbeit. Der Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit hat die Bundesanstalt gebeten, ihre Entscheidung zu überdenken.
    Ich will dies hier gerne noch einmal in der Öffentlichkeit tun: Der Kampf gegen AIDS schließt eine ganze Reihe von Tätigkeitsfeldern ein, die nicht zur Gesundheitsfür- oder zur Gesundheitsvorsorge im engeren Sinne zählen. Dennoch sind sie für die Betroffenen in höchstem Maße sinnvoll und nützlich. Mir liegt daran, daß die bei den Kommunen und in den Selbsthilfeorganisationen in diesem Bereich eingeleiteten Initiativen jetzt nicht einfach aufgegeben werden. Deshalb appelliere ich an die Bundesanstalt für Arbeit, ihre Entscheidung bezüglich der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen im AIDSBereich zu revidieren.

    (Beifall bei der FDP und Abgeordneten der SPD)

    Meine Damen und Herren, die Bundesregierung wird in der AIDS-Politik ihre Linie der Vernunft fortsetzen. Ich bin Ihnen dankbar für die Unterstützung, die Sie auch in dieser Debatte der Politik der Bundesregierung zuteil werden ließen.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)