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    Plenarprotokoll 11/71 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 71. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 14. April 1988 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Jung (Lörrach), Herkenrath und Reimann 4737 A Erweiterung der Tagesordnung 4737 A Abwicklung der Tagesordnung 4783 D Nachträgliche Überweisung dreier Gesetzentwürfe an den Ausschuß für Forschung und Technologie 4737 B Anteilnahme am Schicksal der von einem Akt der Luftpiraterie Betroffenen 4737 C Tagesordnungspunkt 2: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 11. Dezember 1987 zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und dem Königreich Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, der Italienischen Republik, dem Königreich der Niederlande und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über Inspektionen in bezug auf den Vertrag zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über die Beseitigung ihrer Flugkörper mittlerer und kürzerer Reichweite (Drucksache 11/2033) Genscher, Bundesminister AA 4738 A Voigt (Frankfurt) SPD 4740 C Lamers CDU/CSU 4742 D Frau Kelly GRÜNE 4746 C Ronneburger FDP 4748 A Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 4750 B Lowack CDU/CSU 4752 A Schily GRÜNE 4753 B Horn SPD 4754 B Dr. Wörner, Bundesminister BMVg 4756 A Tagesordnungspunkt 3: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Hauff, Schäfer (Offenburg), Lennartz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Tschernobyl und die Folgen — Ein Jahr danach (Drucksachen 11/139, 11/755) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Daniels (Regensburg), Weiss (München), Frau Rust, Frau Wollny und der Fraktion DIE GRÜNEN: Baustopp für die Wiederaufarbeitungsanlage bei Wackersdorf (Drucksachen 11/260, 11/2121) Schäfer (Offenburg) SPD 4758 A Dr. Laufs CDU/CSU 4760 B Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE 4762 C Baum FDP 4763 C Frau Blunck SPD 4765 C Engelsberger CDU/CSU 4767 B Frau Wollny GRÜNE 4770 A II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. April 1988 Dr. Wörner, Bundesminister BMVg 4771D Frau Dr. Segall FDP 4773 B Jung (Düsseldorf) SPD 4774 B Dr. Friedrich CDU/CSU 4776 C Harries CDU/CSU 4778A Grüner, Parl. Staatssekretär BMU 4779 C Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE (Erklärung nach § 30 GO) 4781 C Namentliche Abstimmung 4782 A Ergebnis 4782 C Zusatztagesordnungspunkt 2: Aktuelle Stunde betr. Einstellung der Tiefflugübungen als Maßnahme zur Verringerung der Gefährdung der Bevölkerung Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 4783D, 4789B Francke (Hamburg) CDU/CSU 4784 C Heistermann SPD 4785 C Dr. Hoyer FDP 4786 B Dr. Wörner, Bundesminister BMVg 4787B, 4792 C Bühler (Bruchsal) CDU/CSU 4789 D Müller (Pleisweiler) SPD 4790 D Baum FDP 4791 D Frau Hämmerle SPD 4793 A Zierer CDU/CSU 4794 A Müller (Düsseldorf) SPD 4794 D Gröbl, Parl. Staatssekretär BMU 4796 A Dr. Uelhoff CDU/CSU 4797 A Breuer CDU/CSU 4798 A Müller (Pleisweiler) SPD (Erklärung nach § 30 GO) 4798D Tagesordnungspunkt 4: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Dritten Protokoll vom 12. Mai 1987 zur Änderung des Vertrages vom 27. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik und dem Großherzogtum Luxemburg über die Schiffbarmachung der Mosel (Drucksachen 11/1177, 11/1644) 4799A Tagesordnungspunkt 5: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 159 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 20. Juni 1983 über die berufliche Rehabilitation und die Beschäftigung der Behinderten (Drucksache 11/1953) 4799B Tagesordnungspunkt 6: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Übereinkommen 157 über die Einrichtung eines internationalen Systems zur Wahrung der Rechte in der Sozialen Sicherheit sowie die von der Bundesregierung hierzu beschlossene Stellungnahme Empfehlung 167 betreffend die Einrichtung eines internationalen Systems zur Wahrung der Rechte in der Sozialen Sicherheit sowie die von der Bundesregierung hierzu beschlossene Stellungnahme (Drucksache 11/1621) 4799B Tagesordnungspunkt 7: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Übereinkommen 158 über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber sowie die von der Bundesregierung hierzu beschlossene Stellungnahme Empfehlung 166 betreffend die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber sowie die von der Bundesregierung hierzu beschlossene Stellungnahme (Drucksache 11/1622) 4799 C Tagesordnungspunkt 8: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 64/432/EWG hinsichtlich der enzootischen Leukose der Rinder (Drucksachen 11/1707 Nr. 13, 11/1941) 4799 C Tagesordnungspunkt 9: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Wilms-Kegel und der Fraktion DIE GRÜNEN: Bundesweite, rechtliche Koordinierung gegen bayerischen Alleingang bei der AIDS-Bekämpfung (Drucksache 11/1364) b) Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Jaunich, Frau Fuchs (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Durchführung der Beschlüsse des Deutschen Bundestages zur AIDS-Bekämpfung vom 13. November 1986 (Drucksachen 11/274, 11/1548) Frau Wilms-Kegel GRÜNE 4800A, 4807 D Dr. Voigt (Northeim) CDU/CSU 4801 B Frau Conrad SPD 4803 A Eimer (Fürth) FDP 4804 D Fink, Senator des Landes Berlin 4806 C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. April 1988 III Geis CDU/CSU 4809 B Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 4811B Frau Würfel FDP 4813 C Pfeifer, Parl. Staatssekretär BMJFFG 4815 A Frau Conrad SPD (Erklärung nach § 31 GO) 4816C Namentliche Abstimmung 4817 A Ergebnis 4822 D Tagesordnungspunkt 10: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die siebzehnte Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (KOV-Anpassungsgesetz 1988) (Drucksache 11/2042) Dr. Blüm, Bundesminister BMA 4817 B Frau Weiler SPD 4818A Louven CDU/CSU 4819B Frau Unruh GRÜNE 4820 B Heinrich FDP 4821 C Tagesordnungspunkt 11: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für das Post- und Fernmeldewesen: Grünbuch über die Entwicklung des gemeinsamen Marktes für Telekommunikationsdienstleistungen und Telekommunikationsgeräte (Drucksachen 11/930, 11/2014) Pfeffermann CDU/CSU 4824 A Bernrath SPD 4825 D Funke FDP 4827 B Dr. Briefs GRÜNE 4828 C Linsmeier CDU/CSU 4830 A Börnsen (Ritterhude) SPD 4831 C Tagesordnungspunkt 12: a) Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Reform des Strafrechts (Drucksache 11/1471) b) Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Straffreiheitsgesetzes 1987 (Drucksache 11/1472) Häfner GRÜNE 4833D, 4840 B Dr. Langner CDU/CSU 4834 D Wiefelspütz SPD 4835 D Kleinert (Hannover) FDP 4837B, 4842B Engelhard, Bundesminister BMJ 4839 A Dr. Hüsch CDU/CSU 4841 C Tagesordnungspunkt 13: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Laufs, Carstensen (Nordstrand), Dörflinger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Baum, Frau Dr. Segall, Wolfgramm (Göttingen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Gewässerschutz und Pflanzenschutz (Drucksache 11/1135) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Kiehm, Frau Blunck, Dr. Hauff, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Grundwasser- und Trinkwassergefährdung durch Pflanzenbehandlungsmittel (Drucksache 11/2082) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Garbe, Frau Flinner, Kreuzeder und der Fraktion DIE GRÜNEN: Schutz des Grund- und Trinkwassers vor Pestiziden (Drucksache 11/2109) Dr. Göhner CDU/CSU 4843 B Frau Blunck SPD 4845 B Bredehorn FDP 4846 D Frau Garbe GRÜNE 4848 A Frau Weyel SPD 4849 A Grüner, Parl. Staatssekretär BMU 4850 C Tagesordnungspunkt 17: Beratung des Berichts des Rechtsausschusses gemäß § 62 Abs. 2 der Geschäftsordnung zu dem von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur verfassungsrechtlichen Verankerung des Umweltschutzes als Grundrecht und als Staatsziel (Drucksachen 11/663, 11/2106) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Beratung des Berichts des Rechtsausschusses gemäß § 62 Abs. 2 der Geschäftsordnung zu dem von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Sechsunddreißigsten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksachen 11/10, 11/2106) Häfner GRÜNE 4852 A Bachmaier SPD 4853 A Eylmann CDU/CSU 4853 D Kleinert (Hannover) FDP 4855 A Nächste Sitzung 4856 C IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. April 1988 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 4857* A Anlage 2 Entwicklung leichterer Bundeswehrhelme MdlAnfr 35, 36 08.04.88 Drs 11/2093 Dr. Abelein CDU/CSU SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 4857* C Anlage 3 Verbot der alliierten Luftkampfübungen und generelle Heraufsetzung der Mindestflughöhe über deutschem Boden MdlAnfr 37, 38 08.04.88 Drs 11/2093 Gerster (Worms) SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 4858* B Anlage 4 Aussage des Bundesministeriums der Verteidigung über die Richtungsgebung abstürzender Flugzeuge im Tiefflug angesichts der Abstürze auf Gebäude; Gefahren im Falle eines Flugzeugabsturzes auf einen Atomwaffenbunker MdlAnfr 39, 40 08.04.88 Drs 11/2093 Dr. Mechtersheimer GRÜNE SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 4858* C Anlage 5 Größenordnung und Flugzeugtypen der von Skyguard-Radargeräten erfaßten Militärflugzeuge, die 1987 von der erlaubten Mindestflughöhe abgewichen sind MdlAnfr 41, 42 08.04.88 Drs 11/2093 Sielaff SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 4858* D Anlage 6 Erfassung von Flugbewegungen und Verstößen der Bundesluftwaffe und der NATO-Luftstreitkräfte gegen Flugverkehrsbestimmungen durch Skyguard-Radargeräte 1987 MdlAnfr 43, 44 08.04.88 Drs 11/2093 Frau Dr. Götte SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 4859* B Anlage 7 Neuverhandlung des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut im Falle der Nichtverminderung der Tiefflugübungen der alliierten Streitkräfte im Luftraum der Bundesrepublik Deutschland; Verfolgung von Verstößen gegen die Luftverkehrs-Ordnung 1985 bis 1987 MdlAnfr 45, 46 08.04.88 Drs 11/2093 Müller (Pleisweiler) SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 4859* C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. April 1988 4737 71. Sitzung Bonn, den 14. April 1988 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Frau Dr. Adam-Schwaetzer 14. 4. Dr. Ahrens * 15. 4. Austermann 14. 4. Böhm (Melsungen) * 15. 4. Brandt 15. 4. Bühler (Bruchsal) 15. 4. Buschbom 15. 4. Daweke 14. 4. Dr. Dollinger 15. 4. Ebermann ** 15. 4. Erler ** 15. 4. Frau Fischer ** 15. 4. Frau Geiger ** 15. 4. Frau Dr. Hartenstein ** 15. 4. Heimann 15. 4. Helmrich 15. 4. Höpfinger 15. 4. Hörster 15. 4. Dr. Holtz ** 15. 4. Irmer ** 15. 4. Jansen 15. 4. Jung (Limburg) 15. 4. Kittelmann * 14. 4. Klein (München) 15. 4. Dr. Klejdzinski 15. 4. Dr.-Ing. Laermann 15. 4. Leonhart 14. 4. Lüder 15. 4. Dr. Mechtersheimer 15. 4. Meyer 14. 4. Dr. Müller * 15. 4. Möllemann 14. 4. Niegel 15. 4. Niggemeier 14. 4. Petersen 14. 4. Rawe 14. 4. Reddemann * 15. 4. Reimann 15. 4. Reuschenbach 15. 4. Frau Schilling 15. 4. Schulhoff 15. 4. Dr. Soell * 14. 4. Spilker 15. 4. Dr. Stercken ** 15. 4. Dr. Stoltenberg 15. 4. Frau Dr. Süssmuth 15. 4. Frau Trenz 14. 4. Verheugen 14. 4. Volmer 15. 4. Vosen 14. 4. Graf von Waldburg-Zeil 14. 4. Dr. Warnke 14. 4. Wischnewski 15. 4. Dr. de With 14. 4. Zeitler 14. 4. Dr. Zimmermann 14. 4. * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union ** für die Teilnahme an der 79. Interparlamentarischen Konferenz Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Abelein (CDU/CSU) (Drucksache 11/2093 Fragen 35 und 36): Gibt es Überlegungen, den schweren Stahlhelm der Bundeswehr durch neue Entwicklungen zu ersetzen, z. B. durch einen Helm, wie er für die spanische Armee entwickelt wurde, der bei halbem Gewicht die doppelte Sicherheit aufweist? Gibt es bereits Truppenversuche mit unterschiedlichen Helmausführungen? Es ist geplant, den Stahlhelm der Bundeswehr durch einen neuen Gefechtshelm zu ersetzen. Ziel der Untersuchungen ist, ein optimales Verhältnis von Schutzwirkung und Gewicht des Helmes zu erreichen. Der eingeführte Stahlhelm der Bundeswehr aus hochwertigem Vergütungsstahl reicht in seiner Schutzleistung gegen Splitter nicht mehr aus. Mit dem Einsatz neuer Werkstoffe oder Werkstoffkombinationen und der Anwendung neuer Technologien wird zur Zeit ein neuer Gefechtshelm entwickelt, der erheblich besseren Schutz gegen Splitter und Geschosse bietet und den Forderungen der Streitkräfte gerecht wird. Die Marktbeobachtungen und vergleichenden Untersuchungen der Helmmodelle verschiedener Staaten, u. a. des amerikanischen, des isrealischen und auch des spanischen Helmes haben die Probleme der neuen Werkstoffe und deren Verarbeitungstechnik sowie die Notwendigkeit einer eigenen Entwicklung offenkundig gemacht und gezeigt, daß auch andere Streitkräfte mit ihren Entwicklungsergebnissen noch nicht zufrieden sind. Nach den gewonnenen Erkenntnissen wird die Entwicklung eines Gefechtshelmes für die Bundeswehr in zwei Zielrichtungen betrieben, und zwar - unter Beibehaltung des heutigen Helmgewichts einen höchstmöglichen Schutzgrad zu erreichen oder - unter weitgehender Gewichtseinsparung eine noch akzeptable Schutzleistung sicherzustellen. Sowohl mit Helmen aus verpreßten Kunststoffgeweben als auch mit Helmen aus der Materialkombination Stahl/Aramidgewebe kann eine beachtenswerte Kampfwertsteigerung erreicht werden. Die Untersuchungen haben aber ebenso deutlich gezeigt, daß ein ausreichender ballistischer Schutz mit leichten Kunststoffhelmen, wie sie von anderen Streitkräften teilweise schon benutzt werden, nicht erreichbar ist. Solche Helme sind nur auf den Schutz gegen kleine Splitter ausgelegt. Schwerere Splitter machen aber ein Bedrohungspotential von mindestens 20 aus. Bei Beschußprüfungen mit schwereren Normsplittern von 2,7 g (international üblich ist ein Normsplitter von 1,1 g) hatten diese Helme kaum noch eine Schutzwirkung, selbst bei geringerer Auftreffgeschwindigkeit. Es wäre deshalb unverantwortlich, die Schutzleistung des neuen Gefechtshelmes für die Bundeswehr nur auf den leichten 1,1 g Normsplitter auszulegen, weil dann schwerere Splitter und Geschosse unberücksichtigt blieben und tödliche Verletzungen in erheblichem Umfang in Kauf genommen werden müßten. 4858* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. April 1988 Der spanische Helm aus verpreßtem Aramidgewebe ist lediglich um ca. 20 % leichter als der Bundeswehrstahlhelm und in seiner Schutzleistung nur gegen kleine und leichte Splitter um ca. 40 % besser. Die Ergebnisse der Beschußprüfungen mit schweren Splittern und Geschossen liegen für diesen Helm noch nicht vor. Die Ergebnisse werden voraussichtlich aber nicht anders sein, als bei den vergleichenden Beschußprüfungen an den Kunststoffhelmen anderer Streitkräfte, mit denen das Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung bereits begonnen hat und die nicht ermutigend sind. Mit der Entwicklung von Helmen aus der Materialkombination Stahl/Aramidgewebe befassen sich andere Staaten nicht, weil sie die Technik zur Herstellung eines hochwertigen Vergütungsstahls nicht beherrschen. Bei dem zur Zeit laufenden Truppenversuch mit dem neuen Bekleidungssystem werden auch Kunststoffhelme in zwei verschiedenen Formen und mit unterschiedlichen Innenausstattungen erprobt. Dabei sollen und können lediglich Erkenntnisse über Tragekomfort und Akzeptanz der beiden Helme gewonnen werden. Eine Entscheidung über das einzuführende Modell ist erst nach Abschluß der technischen Entwicklung einschließlich der Beschußprüfung (Ende 1988) und der abschließenden praktischen Erprobung möglich. Zur weiteren Information füge ich mein Schreiben vom 11. März 1988 an den Vorsitzenden des Verteidigungsausschusses, Herrn Alfred Biehle, bei. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Gerster (Worms) (SPD) (Drucksache 11/2093 Fragen 37 und 38): Ist die Bundesregierung bereit, als Konsequenz der jüngsten Abstürze von Militärmaschinen der Alliierten, Luftkampfübungen über der Bundesrepublik Deutschland generell zu verbieten? Ist die Bundesregierung nunmehr bereit, eine generelle Heraufsetzung der Mindestflughöhe über der Bundesrepublik Deutschland gegenüber den deutschen und alliierten Luftstreitkräften durchzusetzen? Zu Frage 37: Über die Unfallabläufe und -ursachen liegen noch keine Ergebnisse vor. Deutsche Dienststellen sind in die Untersuchung eingeschaltet. Im übrigen beabsichtigt die Bundesregierung Luftkampfübungen auch in Räume über See zu verlegen. Zu Frage 38: Bei dem derzeitigen Untersuchungsstand ist kein ursächlicher Zusammenhang zwischen den geltenden Mindestflughöhen und den beiden Unfällen erkennbar. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Mechtersheimer (GRÜNE) (Drucksache 11/2093 Fragen 39 und 40): Wie beurteilt die Bundesregierung die Stellungnahme des Bundesministeriums der Verteidigung vom 31. März 1988: „Einem Luftfahrzeug, das der Luftfahrzeugführer im Tiefflug aufgibt, dem kann man noch eine Richtung geben." angesichts zahlreicher Abstürze auf Gebäude, und worin liegt in diesem Zusammenhang der Unterschied etwa zwischen einem Wohnhaus und einem Atomkraftwerk? Welche Gefahren für die Bevölkerung können entstehen, wenn ein Flugzeug auf einen der rund 60 vergleichsweise schwach geschützten Atomwaffenbunker in der Bundesrepublik Deutschland stürzt, auch im Hinblick auf eine Freisetzung von Plutonium? Zu Frage 39: Die Luftfahrzeugbesatzungen versuchen bei Notfällen im Tiefflug, wenn immer möglich, vor dem Absturz die Richtung des Luftfahrzeuges so zu beeinflussen, daß Gebäude oder andere Objekte nicht gefährdet werden. Bei den wenigen und aufgrund der typischen Bauweise und der exponierten Lage eindeutig und frühzeitig erkennbaren Kernkraftwerken ist die Voraussetzung hierfür besser als bei anderer Infrastruktur. Ein großer Teil der Schäden an Gebäuden ist ferner nicht durch einen Direktabsturz auf Gebäude herbeigeführt worden, sondern von Flugzeugteilen, die nach dem Aufprall weggeschleudert wurden. Diese Teile würden die Außenhülle eines Reaktorgebäudes keinesfalls durchschlagen können. Ich erinnere in diesem Zusammenhang auch an die Luftfahrzeugbesatzungen, die bei dem Versuch, einen Absturz auf Wohngebäude zu vermeiden, ihr Leben ließen, weil sie ihren Rettungsausstieg so verzögerten, daß er nicht mehr oder nicht mehr rechtzeitig eingeleitet werden konnte. Zu Frage 40: Die Frage, ob eine nukleare Kettenreaktion durch eine äußerliche, mechanische Gewalteinwirkung wie etwa durch den Absturz eines Kampfflugzeuges auf ein Depot mit Atomsprengköpfen möglich ist, kann eindeutig mit einem „Nein" beantwortet werden. Obgleich angesichts der erforderlichen Geheimhaltung von Konstruktionsmerkmalen und daraus zu ziehender Schlußfolgerungen nicht auf Einzelheiten eingegangen werden kann, ist jedoch aufgrund allgemeiner physikalischer Gegebenheiten festzustellen, daß eine ungewollte atomare Detonation (z. B. durch äußere Gewalteinwirkung, Feuer o. ä.) ausgeschlossen ist. Insbesondere ist auszuschließen, daß es durch die Fehlfunktion einzelner Komponenten zur Auslösung einer nuklearen Kettenreaktion kommen kann. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Sielaff (SPD) (Drucksache 11/2093 Fragen 41 und 42): Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. April 1988 4859* In welcher prozentualen Größenordnung wichen diejenigen Militärflugzeuge, die 1987 von Skyguard-Radargeräten erfaßt wurden, von der jeweils erlaubten Mindestflughöhe ab? Läßt sich bei denjenigen Fällen, in denen Militärpiloten die jeweils vorgeschriebene Mindestflughöhe unterschritten, eine prozentuale Aufschlüsselung nach Flugzeugtypen machen? Zu Frage 41: In 1 % der im Jahr 1987 bei Tiefflugüberwachungseinsätzen mit SKYGUARD erfaßten Flüge wurden Abweichungen von der Mindestflughöhe festgestellt. Zu Frage 42: Bei den Abweichungen von der Mindestflughöhe entfielen auf TORNADO 11,3 % F-4 13,9 % F-16 27,8 % F-18 0,9 % F-104 3,4 % Mirage 8,7 % F-111 0,9 % ALPHA JET 1,7 % A-10 11,3 % Harrier 5,2% Buccaneer 0,9 Jaguar 1,7 % G-91 0,9 % F-5 10,5 % Fouga 0,9 % Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Götte (SPD) (Drucksache 11/2093 Fragen 43 und 44): Wie viele Flugbewegungen wurden 1987 von „Skyguard"- Radargeräten erfaßt, und wie viele Verstöße gegen Flugbetriebsbestimmungen wurden dabei ermittelt? Wie viele der 1987 registrierten Verstöße gegen Flugbetriebsbestimmungen resultierten dabei aus Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Unterschreiten der Mindestflughöhe, und welches zahlenmäßige Verhältnis von Flugzeugen der Bundesluftwaffe zu den Luftstreitkräften der NATO-Partner wurde dabei ermittelt? Zu Frage 43: Im Jahre 1987 wurden bei Tiefflugüberwachungseinsätzen mit SKYGUARD 7 140 Flüge aufgezeichnet. Dabei wurden 120 Abweichungen von den Flugregeln festgestellt. Eine Aussage über die Zahl der Verstöße (schuldhafte Pflichtverletzung) kann noch nicht gemacht werden, da in Unigen Fällen die Ermittlungen noch andauern. Zu Frage 44: Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wurde dabei in 1 Fall überschritten, die Mindestflughöhe in 71 Fällen unterschritten. 87 % der Abweichungen entfielen auf die Alliierten, 13 % auf Luftfahrzeuge der Bundeswehr. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Müller (Pleisweiler) (SPD) (Drucksache 10/2093 Fragen 45 und 46): Ist die Bundesregierung bereit, in Anwendung des Artikels 82 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut dieses Abkommen neu zu verhandeln, wenn die Alliierten von sich aus nicht bereit sind, ihre militärischen Tiefflugübungen im Luftraum der Bundesrepublik Deutschland zu vermindern? Wie viele Verstöße von Militärpiloten gegen die Luftverkehrsordnung sind in den Jahren 1985, 1986 und 1987 strafrechtlich bzw. ordnungswidrigkeitsrechtlich verfolgt worden? Zu Frage 45: Die Allierten haben in den letzten Jahren die Zahl und Dauer ihrer Tiefflugeinsätze über der Bundesrepublik Deutschland insgesamt deutlich reduziert. Der Anteil der Alliierten am Gesamttiefflugaufkommen über der Bundesrepublik Deutschland entspricht in etwa dem Verhältnis der im NATO-Kommandobereich Europa Mitte stationierten Luftstreitkräfte. Das Gesamttiefflugaufkommen liegt heute um etwa 1/4 unter dem von 1980. Zu Frage 46: Von der Bundesanstalt für Flugsicherung wurden 1985 in insgesamt 297 Fällen Verfahren wegen Verstößen gegen die Luftverkehrsordnung eingeleitet, davon 60 Strafverfahren. Gegen militärische Luftfahrzeugbesatzungen wurde dabei in 64 Fällen (einschließlich 14 Strafverfahren) ermittelt. 1986 wurde in insgesamt 404 Fällen eingeleitet (126 Strafverfahren), davon militärische Luftfahrzeuge in 85 Fällen (10 Strafverfahren). 1987 wurde in insgesamt 391 Fällen eingeleitet (58 Strafverfahren), davon militärische Luftfahrzeuge in 99 Fällen (16 Strafverfahren). Eine Aussage zu den abgeschlossenen Verfahren bzw. zu den Verfahren, in denen ein tatsächliches Verschulden festgestellt wurde, kann nicht gemacht werden. Darüber hinaus weise ich darauf hin, daß die Angaben Flüge im gesamten Luftraum umfassen.
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    Rede von Dr. Hans-Peter Voigt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte zu zwei Punkten Stellung nehmen: einmal zu der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der SPD, die Bezug nimmt auf die Beschlußfassung des Deutschen Bundestages vom 13. November 1986, zum anderen zu den beiden Entschließungsanträgen,
    die von der SPD-Fraktion für die heutige Debatte eingereicht worden sind.
    Aber lassen Sie mich mit einem Dank an Frau Minister Süssmuth beginnen, die an dieser Debatte aus Krankheitsgründen leider nicht teilnehmen kann. Ich glaube, daß es nicht einfach ist, in einem Politikfeld deutliche Akzente zu setzen, das mit der Krankheit AIDS etwas zu tun hat. Es ist das erste Mal, daß sich die Politiker mit einem Problem beschäftigen müssen, das aus der Definition heraus in den Bereich der Medizin gehört.
    Es ist ein Problem, das uns alle — die Wissenschaft, die Ärzte, die Soziologen und eben auch uns Politiker — so intensiv beschäftigt, weil die gesellschaftlichen Bedingungen, die durch diese Krankheit verursacht sind oder auf die sie stößt, von uns zu regeln sind, weil wir begleitend tätig sein müssen, wo immer wir das können.
    Das ist ein schwieriges Feld, in dem sich ein Bundesminister bewegen muß. Ich glaube, daß wir Frau Süssmuth sehr herzlich für die Art, wie sie mit diesem Problem umgeht, danken sollten.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD)

    Man muß hier Politik machen und eine Strategie entwickeln, die sich von populistischen Vorstellungen löst. Ein vereinfachender Umgang mit dieser Krankheit ist nicht denkbar, weil er der Verantwortung eines Politikers nicht gerecht wird. Man muß glaubwürdig sein, und man muß ständig versuchen, für seine nicht besonders populären Vorstellungen Partner zu finden, durch Aufklärung, durch eine intellektuelle Leistung den anderen davon zu überzeugen, daß hier dann der richtige Weg gegangen wird, wenn man die Eigenverantwortung des einzelnen in den Vordergrund stellt, daß dann der richtige Weg gegangen wird, wenn man die Aufklärung als das einzige und machbare Ziel im Umgang mit dieser Krankheit und zur Verhinderung weiterer Infektionen zur Maxime erhebt. Ein herzliches Dankeschön an Frau Minister Süssmuth zum Abschluß dieser kleinen Einleitung!
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, daß die Antwort, die das Bundesministerium auf die Anfrage der SPD gegeben hat, deutlich macht, daß hier die Politik der Bundesregierung, die Politik, die sich auch in den Koalitionsvereinbarungen findet, die sich in der Regierungserklärung des Bundeskanzlers findet, eine Politik, die sich auch in der Beschlußlage vom 13. November 1986 wiederfindet, umgesetzt worden ist, wo immer das geht. Wir alle wissen, daß die Umsetzung so einer Politik auf Widerstände stößt, weil sie ein Neuland betritt, und wir sollten deswegen nicht hadern, wenn das eine oder andere nicht so schnell läuft, wie wir es uns gedacht haben.
    Aber wir müssen auch bedenken, daß die Situation im Jahre 1988 eine andere ist als im Jahre 1986 — ich komme gleich noch einmal darauf zurück — , daß wir, wenn wir Politik auf der Basis eines gemeinsamen Beschlusses dieses Bundestages gestalten wollen, vor allem dann lernfähig bleiben müssen, wenn es sich um einen Politikbereich handelt, wo uns die Wissenschaft ständig neue Daten liefern muß, auch wenn das für uns manchmal zu langsam geht. Trotzdem sollten



    Dr. Voigt (Northeim)

    wir anerkennen, daß sehr viele neue Informationen auf uns zugekommen sind und aus der Wissenschaft heraus geleistet worden sind. Diese Wissenschaft wird immer wieder zu neuen Erkenntnissen, zu Veränderungen führen, die die Strategie beeinflussen werden, und auch diesen Punkt müssen wir einbeziehen, wenn wir den gesamten Bereich dieser Politik der vergangenen Jahre werten.
    Ich komme dann zu den beiden Entschließungsanträgen der SPD-Fraktion zurück. Ich mache keinen Hehl daraus — da richte ich mich vor allen Dingen an die beiden Kolleginnen, die in der Enquete-Kommission mit mir zusammenarbeiten — , daß ich es sehr bedauere, daß wir diese Debatte zum gegenwärtigen Zeitpunkt führen müssen. Wir alle sind uns darüber im klaren — ich habe eben schon versucht, das aufzuzeigen — , daß wir hier in einem starken Entwicklungsprozeß sind. Wir sind uns darüber im klaren, daß AIDS kein Problem ist, das man sehr einfach lösen kann. Genauso wie es keine einheitliche Therapie gibt, gibt es auch keinen einheitlichen Weg für den Umgang mit dieser Krankheit.
    Weil das so komplex ist, weil wir alle Anstrengungen brauchen, hat der Bundestag vor einem Jahr den Entschluß gefaßt, eine Enquete-Kommission einzurichten, die Empfehlungen unter dem Gesichtspunkt erarbeiten soll: Wie können wir dieser Gefahr Herr werden, wie können wir mit dieser Krankheit umgehen, wie können wir die gesellschaftlichen Veränderungen, die diese Krankheit ausgelöst hat, richtig einfangen und steuern, wie können wir etwas dagegen tun?
    Diese Enquete-Kommission wird in Abstimmung mit den Vertretern aller Fraktionen des Deutschen Bundestages in vier bis sechs Wochen den Zwischenbericht vorlegen. Er sollte ursprünglich im Herbst letzten Jahres vorgelegt werden, aber aus bekannten Gründen — wir konnten die Arbeit erst später aufnehmen — gab es diese Verzögerung. Das war mit allen Fraktionen einvernehmlich so geregelt. Diese Enquete-Kommission wird diesen Bericht in vier bis sechs Wochen vorlegen. Alle Fragen, die hier in diesen Entschließungsanträgen formuliert sind, finden dort eine Antwort. Sie sollten sich doch einmal überlegen, ob es der richtige Umgang mit dem Selbstverständnis unseres Parlaments ist, wenn wir sechs Wochen vorher zu Teilaspekten Beschlüsse fassen und nicht warten können, bis wir diesen Zwischenbericht spätestens Mitte Juni, wie Sie alle wissen, hier im Bundestag vorliegen haben und dann wissenschaftlich fundiert, so wie es der Auftrag an die Enquete-Kommission war, die einzelnen Entscheidungen hier vorlegen können.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    In der Sache wird kein wesentlicher Unterschied gegenüber den Entschließungsanträgen der SPD herauskommen. Ich glaube, wir würden einen Beitrag zur Glaubwürdigkeit dieses Parlaments leisten, wenn wir diese Geduld aufbringen könnten. Daher meine Bitte: Überlegen Sie noch einmal, ob wir heute darüber abstimmen sollten, ob es nicht andere Wege, der Überweisung oder wie auch immer, gibt, um diese Beschlußfassung heute nicht herbeizuführen.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte noch einiges zu den grundsätzlichen Fragen sagen, die mit der AIDS-Problematik zusammenhängen. Ich habe es vorhin angedeutet, die Situation ist heute eine andere als noch im Jahre 1986. Wir haben einiges ganz nüchtern festzustellen. Die erste, für uns sicherlich bedeutendste Feststellung muß sein, daß wir im Gegensatz zu dem Optimismus vom Jahr 1986
    — ich habe damals auch zu denen gehört, die das geglaubt haben — heute mit ziemlicher Sicherheit sagen können, daß wir in den nächsten fünf Jahren keinen Impfstoff bekommen werden. Das heißt, wir werden viel länger mit dieser Krankheit leben müssen, als wir es ursprünglich erwartet hatten.
    Auf der anderen Seite können wir mit Befriedigung feststellen, daß es Ansätze für eine vernünftige Therapie gibt, mit der für den HIV-Infizierten der Zeitpunkt des Ausbruchs der Krankheit hinausgeschoben wird. Das wird die Testproblematik auf eine ganz andere Basis stellen. Wenn das einmal der Fall sein sollte
    — und die Wissenschaft rechnet damit, daß das demnächst passieren wird — , dann wird der Test als eine Möglichkeit der medizinischen Diagnose sicherlich wieder dorthin zurückfallen, wohin er gehört, nämlich in die Hand des Arztes.

    (Frau Conrad [SPD]: Aber erst dann!)

    — Selbstverständlich. Frau Conrad, Sie wissen genausogut wie ich, daß etwa 30 Substanzen getestet werden und daß die Wissenschaft hier wesentlich optimistischer ist als in der Frage, ob es jemals einen Impfstoff geben wird. Aber auch das müßte uns doch animieren, bei der Argumentation zur Frage des Tests vorsichtig und zurückhaltend zu sein. Das ist die zweite Änderung, die sich ergeben hat.
    Darüber hinaus müssen wir, so erfolgreich die Aufklärungsaktion insofern ist, als über 90 % der Menschen in unserer Bundesrepublik wissen, was AIDS ist und wo die Gefahren liegen, feststellen, daß wir damit rechnen müssen, daß auch ein Gewöhnungsprozeß einsetzt — jedenfalls dann, wenn wir uns nur auf die öffentlichen Medien und darauf beschränken, das Ohr zu öffnen. Wir müssen — und ich glaube, daß das Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit das inzwischen völlig verstanden und zum Teil auch schon umgesetzt hat — eine dezentrale AIDS-Politik, eine dezentrale Aufklärung machen. Wir müssen eine Politik entwickeln, die den subjektiven Fragen und individuellen Anforderungen jedes einzelnen gerecht wird. Im Endeffekt brauchen wir vor Ort Menschen, die dem katholischen jungen Bürger eine andere Antwort geben als dem protestantischen, die dem Jugendlichen auf die Frage, wie er in seiner Neugierde auf dem Gebiet der Sexualität seinen Partner aussuchen soll, in einer Großstadt eine andere Antwort geben als in einer kleinen, nicht so stark besiedelten Gemeinde. Diese differenzierten Fragen und Antworten, die wir suchen müssen, sind schwer zu definieren. Das fordert von uns allen Zurückhaltung, Sensibilität und Verantwortung im Umgang mit der Aufklärungsarbeit, die sehr subtil in die einzelnen Felder hineingehen sollte.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte zum Schluß kommen. Ich bin der Meinung, daß es noch einen anderen Grund gibt, heute nicht



    Dr. Voigt (Northeim)

    über einen Entschließungsantrag abzustimmen. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, daß der Deutsche Bundestag, nachdem er vor zwei Jahren einen sehr wichtigen Entschluß gefaßt hat, nach zwei Jahren noch einmal einen Bleichlautenden Entschluß fassen sollte. Ich glaube, der Bürger nimmt uns das nicht ab. Ich möchte vor allem darauf hinweisen, daß der Deutsche Bundestag im Jahre 1988 in Anbetracht der weltweiten Entwicklung dieser Krankheit keinen Beschluß fassen darf, der nicht berücksichtigt, welche Auswirkungen diese Krankheit in Afrika und Brasilien hat. Ich habe die herzliche Bitte: Überdenken Sie die Frage, ob wir diesen Antrag nicht zurückstellen und vielleicht einen anderen Weg finden sollten, nachdem die Enquete-Kommission ihren Bericht eingebracht hat, darüber zu diskutieren.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat Frau Abgeordnete Conrad.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Margit Conrad


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
    Wie eine Gesellschaft mit der Krankheit und den von ihr Betroffenen umgeht, ist ein Prüfstein für ihre Menschlichkeit.
    Dieser Satz stammt nicht von mir, ich unterstreiche ihn aber voll. Er ist aus der Rede des CDU-Abgeordneten Dolata, Ihres ehemaligen Kollegen, aus der letzten Legislaturperiode, mit der er den von allen Fraktionen getragenen gemeinsamen Antrag „Maßnahmen gegen AIDS" im November 1986 für seine Fraktion begründet hat. Damals war der Bundestag fähig gewesen, trotz Wahlkampf, eine gemeinsame Strategie zur AIDS-Bekämpfung zu formulieren und bei der Bundesregierung anzumahnen. Die Antwort der Bundesregierung auf unsere Anfrage, was aus den Anträgen an sie geworden ist, ist heute unter anderem der Gegenstand unserer Debatte. Da, wo es um die bayerischen Vorstellungen geht, merkt man es der Antwort der Bundesregierung sehr wohl an, unter welchem Koalitionsdruck sie geschrieben worden ist. Denn so weit ist es mit der Gemeinsamkeit nicht mehr her, wie alle wissen. „Versäumnisse in der AIDS-Politik", „abenteuerlicher Standpunkt" , „Untätigkeit" , „teure Pseudo-Aktivität", „Karikatur einer realistischen und effektiven Seuchenpolitik", das sind keine Kraftausdrücke einer Auseinandersetzung zwischen Regierung und Opposition, so geht die bayerische Schwesterpartei mit Frau Süssmuth um. Wie wir das schon so oft getan haben, widersprechen wir auch heute solchen Vorwürfen gegen Sie.
    Mit einigen Einschränkungen nimmt meine Fraktion Ihre Antwort auf unsere Anfrage weitgehend zustimmend zur Kenntnis, wie wir auch in den verschiedenen Ausschüssen die Maßnahmen zur Vorbeugung und Aufklärung, Betreuung und Forschung unterstützt und im Haushaltsausschuß auch die entsprechenden Mittel mit bewilligt haben.
    Wir wissen, daß die Bedrohung durch AIDS natürlicherweise Ängste und, da es sich um eine sexuell übertragbare Krankheit handelt, auch Schuldgefühle und Schuldzuweisungen hervorruft. Verantwortliche AIDS-Politik hat dieses ernst zu nehmen und irrationalen Ängsten durch Aufklärung und eine sachliche Information über Übertragungswege und Schutzmöglichkeiten entgegenzuwirken. Dies genau hat der Bundestag 1986 in seinem von allen Fraktionen verabschiedeten Antrag beschlossen. So verhalten sich fast alle Bundesländer, zum Teil auch Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
    Ich nenne ein Beispiel: Die Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhandels hat bei ihren Mitgliedern für die Verbreitung einer Aufklärungsbroschüre geworben und dies damit begründet — Zitat —, „der verständlichen Angst den Kampf durch saubere Informationen anzusagen".
    Welch ein Widerspruch zu den Politikern, die mit Horrorszenarien über die Ausbreitung der Krankheit, mit Angst operieren, um ihre krachledernen Rezepte durchzusetzen!
    Wir haben heute eine Situation — daran ist die Bundesregierung mit ihren Kampagnen nicht ganz schuldlos — , wo sich scheinbar die ganze AIDS-Politik nur noch ums Testen dreht. Sogar Mediziner verlangen den Test als Präventionsmaßnahme, und Prävention heißt schließlich Vorbeugung. Ein HIV-Test sagt aber nur aus, ob sich jemand vor einigen Wochen angesteckt hat oder nicht. Vorbeugen heißt, ungeschützten Geschlechtsverkehr und gemeinsamen Spritzengebrauch zu meiden. „Sich schützen statt testen" müßte die Aufklärungskampagne heute eigentlich lauten. Kein Wunder, daß — um es mal etwas salopp auszudrücken — in der Bundesrepublik nach wie vor die „Testmoral" besser ist als die „Kondommoral" . Aber erst umgekehrt wird Prävention daraus.
    Dabei weiß ich sehr wohl, daß die „Kondommoral" — um bei dem Ausdruck zu bleiben — in der Hauptbetroffenengruppe, bei den Homosexuellen, dank Aufklärung heute gut ist, aber nicht bei den promisk lebenden Heterosexuellen. Wir werden kläglich versagen, wenn über Testkampagnen der Eindruck erweckt wird, man müßte wissen, wer infiziert ist, um sich dann schützen zu können. Dieses Wissen ist nicht herstellbar, und es ist auch nicht nötig.
    Es gibt auch keine Risikogruppe und Risikopersonen. Diese Bezeichnungen vermitteln, es gehe von ihnen eine Gefahr aus. Es gibt Risikosituationen und gefährliche Verhaltensweisen, die es zu meiden gilt. Darauf müssen wir uns endlich einigen. Ich sage heute noch einmal — auch wenn es Herr Halter vom „Spiegel" gerne herbeischreiben möchte — : Das AIDS-Virus kann nicht fliegen.
    Wir können nicht die Verantwortung des Schutzes auf die Infizierten abwälzen. Beide, Gesunde wie Infizierte, haben die Verantwortung. Die SPD steht nach wie vor zu dem, was 1986 gemeinsam formuliert wurde: Jeder muß lernen, daß die Vermeidung risikoträchtiger Verhaltensweisen Schutz gegen Infektionen darstellt.
    An dieser Stelle vielleicht noch einen Satz zu Frau Wilms-Kegel: Frau Wilms-Kegel, Sie sollten doch heute in Ihrer Rede der Ehrlichkeit halber sagen, daß auch nach unserer Intervention diese Routinetests am Klinikum Aachen eingestellt worden sind und auch



    Frau Conrad
    von Zwangstests in den Justizvollzugsanstalten Nordrhein-Westfalens heute nicht mehr die Rede ist.
    Wir sind nicht grundsätzlich gegen den Test — um zum Thema zurückzukommen. Er ist sinnvoll, wenn er nach medizinischen Erwägungen mit Einverständnis des oder der Betroffenen freiwillig und anonym durchgeführt und in eine allgemeine Beratung eingebunden ist. Dies ist in der Regel so bei den Gesundheitsämtern oder beim Arzt oder bei der Ärztin des Vertrauens. Der HIV-Antikörpertest gehört nicht in Arbeitgeberhand, weder bei der AEG noch beim öffentlichen Dienst.
    Oft hat man den Eindruck, daß die, die so schnell die scheinbar populären Lösungen zur Hand haben, nicht weiterdenken. Ist es denn wirklich so erstaunlich, daß die, die Reihentests verlangen, jetzt über die Deutsche Gesellschaft für innere Medizin einen Vorstoß für eine namentliche Meldepflicht machen, oder ist es etwa ein anderer Professor Nepomuk Zöllner als der Münchener Gauweiler-Berater, der den Vorstand dieser Gesellschaft dazu benutzt, solche unsäglichen Konzepte zu propagieren? Sehen Sie, Herr Voigt, deswegen ist es doch notwendig, daß wir uns heute noch einmal über diese Frage unterhalten.
    Wer die namentliche Meldepflicht will, der weiß, daß er eine Vorbeugungspolitik kaputtmacht, weil Menschen Angst haben werden, sich AIDS-Beratern und Ärzten anzuvertrauen. Wer diese Meldepflicht will, der muß wissen, daß das notwendige Klima von Vertrauen zerstört wird.
    Das ist es, was uns Sorge macht. Deshalb pochen wir heute noch einmal auf den Beschluß von 1986 und stellen zwei Feststellungen erneut zur Abstimmung, und zwar zur namentlichen; wir bleiben dabei.
    Freiwilligkeit und Anonymität aller Maßnahmen sind die notwendige Voraussetzung für den vertrauensvollen Umgang mit Betroffenen und Gefährdeten. Im Interesse der Infizierten und im Interesse einer erfolgversprechenden Strategie ist die Gewißheit wichtig, daß diese Prinzipien auch weiterhin gelten.
    Herr Voigt, Sie haben darum gebeten, daß wir heute nicht abstimmen. Sie haben sich hinter dem Auftrag der Enquete-Kommission versteckt. Ich frage mich aber: In welch erbärmlichem Zustand ist eigentlich die Koalition, wenn sie heute nicht fähig ist, die aktuelle Politik ihrer Gesundheitsministerin, Frau Süssmuth, und auch die aller B-Länder — nicht nur der A-Länder — außer Bayern heute noch einmal in diesen zwei Punkten zu bestätigen! Um nichts anderes handelt es sich nämlich bei diesem Antrag. In welch erbärmlichem Zustand ist die Koalition!

    (Beifall bei der SPD — Dr. Bötsch [CDU/ CSU]: Sie rühren uns zu Tränen!)

    — Ich glaube, daß Ihnen zum Heulen zumute ist. Mir wäre auch so, wenn ich in Ihrer Koalition wäre.
    Die SPD-Fraktion hat einen weiteren Antrag gestellt, der die Konsequenzen aus der bisherigen Politik zieht, ohne im wesentlichen die Empfehlungen der Enquete-Kommission vorwegzunehmen. Deswegen, glaube ich, können wir heute über diese Punkte abstimmen, weil der Antrag auch aktuelle Fragen anspricht, wie z. B. die Frage der Behandlung der ABM-Stellen durch die Bundesanstalt für Arbeit.
    Ich habe jetzt nicht mehr die Zeit, um noch auf die einzelnen Punkte aus unserem Antrag, die wir gerne angesprochen hätten und die ich gerne dargestellt hätte, noch weiter einzugehen. Aber nicht zuletzt haben wir diesen Antrag gestellt, um Tendenzen und Ausgrenzungen und Diskriminierungen vorzubeugen, die wir alle kennen und die auch im bayerischen Maßnahmenkatalog, der kollektiv ganze Gruppen, HIV-infizierte Drogenabhängige und Prostituierte, unwiderlegbar zu gefährlichen, ansteckungsverdächtigen Individuen stempelt, zu finden sind. Nicht zuletzt deswegen stimmen wir auch dem Antrag der GRÜNEN gegen den bayerischen Alleingang bei der AIDS-Bekämpfung zu.
    Denjenigen, die in Sachen HIV meinen, die Macher markieren und die anderen der Untätigkeit bezichtigen zu können, möchte ich zum Schluß einen Satz von Jonathan Mann, dem AIDS-Experten der WHO, mitgeben:
    Die moralische Stärke eines Staates zeigt sich an den Maßnahmen, die ergriffen, mehr noch an denen, die unterlassen werden.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der SPD)