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    Plenarprotokoll 11/71 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 71. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 14. April 1988 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Jung (Lörrach), Herkenrath und Reimann 4737 A Erweiterung der Tagesordnung 4737 A Abwicklung der Tagesordnung 4783 D Nachträgliche Überweisung dreier Gesetzentwürfe an den Ausschuß für Forschung und Technologie 4737 B Anteilnahme am Schicksal der von einem Akt der Luftpiraterie Betroffenen 4737 C Tagesordnungspunkt 2: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 11. Dezember 1987 zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und dem Königreich Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, der Italienischen Republik, dem Königreich der Niederlande und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über Inspektionen in bezug auf den Vertrag zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über die Beseitigung ihrer Flugkörper mittlerer und kürzerer Reichweite (Drucksache 11/2033) Genscher, Bundesminister AA 4738 A Voigt (Frankfurt) SPD 4740 C Lamers CDU/CSU 4742 D Frau Kelly GRÜNE 4746 C Ronneburger FDP 4748 A Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 4750 B Lowack CDU/CSU 4752 A Schily GRÜNE 4753 B Horn SPD 4754 B Dr. Wörner, Bundesminister BMVg 4756 A Tagesordnungspunkt 3: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Hauff, Schäfer (Offenburg), Lennartz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Tschernobyl und die Folgen — Ein Jahr danach (Drucksachen 11/139, 11/755) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Daniels (Regensburg), Weiss (München), Frau Rust, Frau Wollny und der Fraktion DIE GRÜNEN: Baustopp für die Wiederaufarbeitungsanlage bei Wackersdorf (Drucksachen 11/260, 11/2121) Schäfer (Offenburg) SPD 4758 A Dr. Laufs CDU/CSU 4760 B Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE 4762 C Baum FDP 4763 C Frau Blunck SPD 4765 C Engelsberger CDU/CSU 4767 B Frau Wollny GRÜNE 4770 A II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. April 1988 Dr. Wörner, Bundesminister BMVg 4771D Frau Dr. Segall FDP 4773 B Jung (Düsseldorf) SPD 4774 B Dr. Friedrich CDU/CSU 4776 C Harries CDU/CSU 4778A Grüner, Parl. Staatssekretär BMU 4779 C Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE (Erklärung nach § 30 GO) 4781 C Namentliche Abstimmung 4782 A Ergebnis 4782 C Zusatztagesordnungspunkt 2: Aktuelle Stunde betr. Einstellung der Tiefflugübungen als Maßnahme zur Verringerung der Gefährdung der Bevölkerung Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 4783D, 4789B Francke (Hamburg) CDU/CSU 4784 C Heistermann SPD 4785 C Dr. Hoyer FDP 4786 B Dr. Wörner, Bundesminister BMVg 4787B, 4792 C Bühler (Bruchsal) CDU/CSU 4789 D Müller (Pleisweiler) SPD 4790 D Baum FDP 4791 D Frau Hämmerle SPD 4793 A Zierer CDU/CSU 4794 A Müller (Düsseldorf) SPD 4794 D Gröbl, Parl. Staatssekretär BMU 4796 A Dr. Uelhoff CDU/CSU 4797 A Breuer CDU/CSU 4798 A Müller (Pleisweiler) SPD (Erklärung nach § 30 GO) 4798D Tagesordnungspunkt 4: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Dritten Protokoll vom 12. Mai 1987 zur Änderung des Vertrages vom 27. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik und dem Großherzogtum Luxemburg über die Schiffbarmachung der Mosel (Drucksachen 11/1177, 11/1644) 4799A Tagesordnungspunkt 5: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 159 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 20. Juni 1983 über die berufliche Rehabilitation und die Beschäftigung der Behinderten (Drucksache 11/1953) 4799B Tagesordnungspunkt 6: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Übereinkommen 157 über die Einrichtung eines internationalen Systems zur Wahrung der Rechte in der Sozialen Sicherheit sowie die von der Bundesregierung hierzu beschlossene Stellungnahme Empfehlung 167 betreffend die Einrichtung eines internationalen Systems zur Wahrung der Rechte in der Sozialen Sicherheit sowie die von der Bundesregierung hierzu beschlossene Stellungnahme (Drucksache 11/1621) 4799B Tagesordnungspunkt 7: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Übereinkommen 158 über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber sowie die von der Bundesregierung hierzu beschlossene Stellungnahme Empfehlung 166 betreffend die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber sowie die von der Bundesregierung hierzu beschlossene Stellungnahme (Drucksache 11/1622) 4799 C Tagesordnungspunkt 8: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 64/432/EWG hinsichtlich der enzootischen Leukose der Rinder (Drucksachen 11/1707 Nr. 13, 11/1941) 4799 C Tagesordnungspunkt 9: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Wilms-Kegel und der Fraktion DIE GRÜNEN: Bundesweite, rechtliche Koordinierung gegen bayerischen Alleingang bei der AIDS-Bekämpfung (Drucksache 11/1364) b) Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Jaunich, Frau Fuchs (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Durchführung der Beschlüsse des Deutschen Bundestages zur AIDS-Bekämpfung vom 13. November 1986 (Drucksachen 11/274, 11/1548) Frau Wilms-Kegel GRÜNE 4800A, 4807 D Dr. Voigt (Northeim) CDU/CSU 4801 B Frau Conrad SPD 4803 A Eimer (Fürth) FDP 4804 D Fink, Senator des Landes Berlin 4806 C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. April 1988 III Geis CDU/CSU 4809 B Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 4811B Frau Würfel FDP 4813 C Pfeifer, Parl. Staatssekretär BMJFFG 4815 A Frau Conrad SPD (Erklärung nach § 31 GO) 4816C Namentliche Abstimmung 4817 A Ergebnis 4822 D Tagesordnungspunkt 10: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die siebzehnte Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (KOV-Anpassungsgesetz 1988) (Drucksache 11/2042) Dr. Blüm, Bundesminister BMA 4817 B Frau Weiler SPD 4818A Louven CDU/CSU 4819B Frau Unruh GRÜNE 4820 B Heinrich FDP 4821 C Tagesordnungspunkt 11: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für das Post- und Fernmeldewesen: Grünbuch über die Entwicklung des gemeinsamen Marktes für Telekommunikationsdienstleistungen und Telekommunikationsgeräte (Drucksachen 11/930, 11/2014) Pfeffermann CDU/CSU 4824 A Bernrath SPD 4825 D Funke FDP 4827 B Dr. Briefs GRÜNE 4828 C Linsmeier CDU/CSU 4830 A Börnsen (Ritterhude) SPD 4831 C Tagesordnungspunkt 12: a) Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Reform des Strafrechts (Drucksache 11/1471) b) Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Straffreiheitsgesetzes 1987 (Drucksache 11/1472) Häfner GRÜNE 4833D, 4840 B Dr. Langner CDU/CSU 4834 D Wiefelspütz SPD 4835 D Kleinert (Hannover) FDP 4837B, 4842B Engelhard, Bundesminister BMJ 4839 A Dr. Hüsch CDU/CSU 4841 C Tagesordnungspunkt 13: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Laufs, Carstensen (Nordstrand), Dörflinger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Baum, Frau Dr. Segall, Wolfgramm (Göttingen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Gewässerschutz und Pflanzenschutz (Drucksache 11/1135) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Kiehm, Frau Blunck, Dr. Hauff, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Grundwasser- und Trinkwassergefährdung durch Pflanzenbehandlungsmittel (Drucksache 11/2082) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Garbe, Frau Flinner, Kreuzeder und der Fraktion DIE GRÜNEN: Schutz des Grund- und Trinkwassers vor Pestiziden (Drucksache 11/2109) Dr. Göhner CDU/CSU 4843 B Frau Blunck SPD 4845 B Bredehorn FDP 4846 D Frau Garbe GRÜNE 4848 A Frau Weyel SPD 4849 A Grüner, Parl. Staatssekretär BMU 4850 C Tagesordnungspunkt 17: Beratung des Berichts des Rechtsausschusses gemäß § 62 Abs. 2 der Geschäftsordnung zu dem von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur verfassungsrechtlichen Verankerung des Umweltschutzes als Grundrecht und als Staatsziel (Drucksachen 11/663, 11/2106) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Beratung des Berichts des Rechtsausschusses gemäß § 62 Abs. 2 der Geschäftsordnung zu dem von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Sechsunddreißigsten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksachen 11/10, 11/2106) Häfner GRÜNE 4852 A Bachmaier SPD 4853 A Eylmann CDU/CSU 4853 D Kleinert (Hannover) FDP 4855 A Nächste Sitzung 4856 C IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. April 1988 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 4857* A Anlage 2 Entwicklung leichterer Bundeswehrhelme MdlAnfr 35, 36 08.04.88 Drs 11/2093 Dr. Abelein CDU/CSU SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 4857* C Anlage 3 Verbot der alliierten Luftkampfübungen und generelle Heraufsetzung der Mindestflughöhe über deutschem Boden MdlAnfr 37, 38 08.04.88 Drs 11/2093 Gerster (Worms) SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 4858* B Anlage 4 Aussage des Bundesministeriums der Verteidigung über die Richtungsgebung abstürzender Flugzeuge im Tiefflug angesichts der Abstürze auf Gebäude; Gefahren im Falle eines Flugzeugabsturzes auf einen Atomwaffenbunker MdlAnfr 39, 40 08.04.88 Drs 11/2093 Dr. Mechtersheimer GRÜNE SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 4858* C Anlage 5 Größenordnung und Flugzeugtypen der von Skyguard-Radargeräten erfaßten Militärflugzeuge, die 1987 von der erlaubten Mindestflughöhe abgewichen sind MdlAnfr 41, 42 08.04.88 Drs 11/2093 Sielaff SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 4858* D Anlage 6 Erfassung von Flugbewegungen und Verstößen der Bundesluftwaffe und der NATO-Luftstreitkräfte gegen Flugverkehrsbestimmungen durch Skyguard-Radargeräte 1987 MdlAnfr 43, 44 08.04.88 Drs 11/2093 Frau Dr. Götte SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 4859* B Anlage 7 Neuverhandlung des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut im Falle der Nichtverminderung der Tiefflugübungen der alliierten Streitkräfte im Luftraum der Bundesrepublik Deutschland; Verfolgung von Verstößen gegen die Luftverkehrs-Ordnung 1985 bis 1987 MdlAnfr 45, 46 08.04.88 Drs 11/2093 Müller (Pleisweiler) SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 4859* C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. April 1988 4737 71. Sitzung Bonn, den 14. April 1988 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Frau Dr. Adam-Schwaetzer 14. 4. Dr. Ahrens * 15. 4. Austermann 14. 4. Böhm (Melsungen) * 15. 4. Brandt 15. 4. Bühler (Bruchsal) 15. 4. Buschbom 15. 4. Daweke 14. 4. Dr. Dollinger 15. 4. Ebermann ** 15. 4. Erler ** 15. 4. Frau Fischer ** 15. 4. Frau Geiger ** 15. 4. Frau Dr. Hartenstein ** 15. 4. Heimann 15. 4. Helmrich 15. 4. Höpfinger 15. 4. Hörster 15. 4. Dr. Holtz ** 15. 4. Irmer ** 15. 4. Jansen 15. 4. Jung (Limburg) 15. 4. Kittelmann * 14. 4. Klein (München) 15. 4. Dr. Klejdzinski 15. 4. Dr.-Ing. Laermann 15. 4. Leonhart 14. 4. Lüder 15. 4. Dr. Mechtersheimer 15. 4. Meyer 14. 4. Dr. Müller * 15. 4. Möllemann 14. 4. Niegel 15. 4. Niggemeier 14. 4. Petersen 14. 4. Rawe 14. 4. Reddemann * 15. 4. Reimann 15. 4. Reuschenbach 15. 4. Frau Schilling 15. 4. Schulhoff 15. 4. Dr. Soell * 14. 4. Spilker 15. 4. Dr. Stercken ** 15. 4. Dr. Stoltenberg 15. 4. Frau Dr. Süssmuth 15. 4. Frau Trenz 14. 4. Verheugen 14. 4. Volmer 15. 4. Vosen 14. 4. Graf von Waldburg-Zeil 14. 4. Dr. Warnke 14. 4. Wischnewski 15. 4. Dr. de With 14. 4. Zeitler 14. 4. Dr. Zimmermann 14. 4. * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union ** für die Teilnahme an der 79. Interparlamentarischen Konferenz Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Abelein (CDU/CSU) (Drucksache 11/2093 Fragen 35 und 36): Gibt es Überlegungen, den schweren Stahlhelm der Bundeswehr durch neue Entwicklungen zu ersetzen, z. B. durch einen Helm, wie er für die spanische Armee entwickelt wurde, der bei halbem Gewicht die doppelte Sicherheit aufweist? Gibt es bereits Truppenversuche mit unterschiedlichen Helmausführungen? Es ist geplant, den Stahlhelm der Bundeswehr durch einen neuen Gefechtshelm zu ersetzen. Ziel der Untersuchungen ist, ein optimales Verhältnis von Schutzwirkung und Gewicht des Helmes zu erreichen. Der eingeführte Stahlhelm der Bundeswehr aus hochwertigem Vergütungsstahl reicht in seiner Schutzleistung gegen Splitter nicht mehr aus. Mit dem Einsatz neuer Werkstoffe oder Werkstoffkombinationen und der Anwendung neuer Technologien wird zur Zeit ein neuer Gefechtshelm entwickelt, der erheblich besseren Schutz gegen Splitter und Geschosse bietet und den Forderungen der Streitkräfte gerecht wird. Die Marktbeobachtungen und vergleichenden Untersuchungen der Helmmodelle verschiedener Staaten, u. a. des amerikanischen, des isrealischen und auch des spanischen Helmes haben die Probleme der neuen Werkstoffe und deren Verarbeitungstechnik sowie die Notwendigkeit einer eigenen Entwicklung offenkundig gemacht und gezeigt, daß auch andere Streitkräfte mit ihren Entwicklungsergebnissen noch nicht zufrieden sind. Nach den gewonnenen Erkenntnissen wird die Entwicklung eines Gefechtshelmes für die Bundeswehr in zwei Zielrichtungen betrieben, und zwar - unter Beibehaltung des heutigen Helmgewichts einen höchstmöglichen Schutzgrad zu erreichen oder - unter weitgehender Gewichtseinsparung eine noch akzeptable Schutzleistung sicherzustellen. Sowohl mit Helmen aus verpreßten Kunststoffgeweben als auch mit Helmen aus der Materialkombination Stahl/Aramidgewebe kann eine beachtenswerte Kampfwertsteigerung erreicht werden. Die Untersuchungen haben aber ebenso deutlich gezeigt, daß ein ausreichender ballistischer Schutz mit leichten Kunststoffhelmen, wie sie von anderen Streitkräften teilweise schon benutzt werden, nicht erreichbar ist. Solche Helme sind nur auf den Schutz gegen kleine Splitter ausgelegt. Schwerere Splitter machen aber ein Bedrohungspotential von mindestens 20 aus. Bei Beschußprüfungen mit schwereren Normsplittern von 2,7 g (international üblich ist ein Normsplitter von 1,1 g) hatten diese Helme kaum noch eine Schutzwirkung, selbst bei geringerer Auftreffgeschwindigkeit. Es wäre deshalb unverantwortlich, die Schutzleistung des neuen Gefechtshelmes für die Bundeswehr nur auf den leichten 1,1 g Normsplitter auszulegen, weil dann schwerere Splitter und Geschosse unberücksichtigt blieben und tödliche Verletzungen in erheblichem Umfang in Kauf genommen werden müßten. 4858* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. April 1988 Der spanische Helm aus verpreßtem Aramidgewebe ist lediglich um ca. 20 % leichter als der Bundeswehrstahlhelm und in seiner Schutzleistung nur gegen kleine und leichte Splitter um ca. 40 % besser. Die Ergebnisse der Beschußprüfungen mit schweren Splittern und Geschossen liegen für diesen Helm noch nicht vor. Die Ergebnisse werden voraussichtlich aber nicht anders sein, als bei den vergleichenden Beschußprüfungen an den Kunststoffhelmen anderer Streitkräfte, mit denen das Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung bereits begonnen hat und die nicht ermutigend sind. Mit der Entwicklung von Helmen aus der Materialkombination Stahl/Aramidgewebe befassen sich andere Staaten nicht, weil sie die Technik zur Herstellung eines hochwertigen Vergütungsstahls nicht beherrschen. Bei dem zur Zeit laufenden Truppenversuch mit dem neuen Bekleidungssystem werden auch Kunststoffhelme in zwei verschiedenen Formen und mit unterschiedlichen Innenausstattungen erprobt. Dabei sollen und können lediglich Erkenntnisse über Tragekomfort und Akzeptanz der beiden Helme gewonnen werden. Eine Entscheidung über das einzuführende Modell ist erst nach Abschluß der technischen Entwicklung einschließlich der Beschußprüfung (Ende 1988) und der abschließenden praktischen Erprobung möglich. Zur weiteren Information füge ich mein Schreiben vom 11. März 1988 an den Vorsitzenden des Verteidigungsausschusses, Herrn Alfred Biehle, bei. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Gerster (Worms) (SPD) (Drucksache 11/2093 Fragen 37 und 38): Ist die Bundesregierung bereit, als Konsequenz der jüngsten Abstürze von Militärmaschinen der Alliierten, Luftkampfübungen über der Bundesrepublik Deutschland generell zu verbieten? Ist die Bundesregierung nunmehr bereit, eine generelle Heraufsetzung der Mindestflughöhe über der Bundesrepublik Deutschland gegenüber den deutschen und alliierten Luftstreitkräften durchzusetzen? Zu Frage 37: Über die Unfallabläufe und -ursachen liegen noch keine Ergebnisse vor. Deutsche Dienststellen sind in die Untersuchung eingeschaltet. Im übrigen beabsichtigt die Bundesregierung Luftkampfübungen auch in Räume über See zu verlegen. Zu Frage 38: Bei dem derzeitigen Untersuchungsstand ist kein ursächlicher Zusammenhang zwischen den geltenden Mindestflughöhen und den beiden Unfällen erkennbar. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Mechtersheimer (GRÜNE) (Drucksache 11/2093 Fragen 39 und 40): Wie beurteilt die Bundesregierung die Stellungnahme des Bundesministeriums der Verteidigung vom 31. März 1988: „Einem Luftfahrzeug, das der Luftfahrzeugführer im Tiefflug aufgibt, dem kann man noch eine Richtung geben." angesichts zahlreicher Abstürze auf Gebäude, und worin liegt in diesem Zusammenhang der Unterschied etwa zwischen einem Wohnhaus und einem Atomkraftwerk? Welche Gefahren für die Bevölkerung können entstehen, wenn ein Flugzeug auf einen der rund 60 vergleichsweise schwach geschützten Atomwaffenbunker in der Bundesrepublik Deutschland stürzt, auch im Hinblick auf eine Freisetzung von Plutonium? Zu Frage 39: Die Luftfahrzeugbesatzungen versuchen bei Notfällen im Tiefflug, wenn immer möglich, vor dem Absturz die Richtung des Luftfahrzeuges so zu beeinflussen, daß Gebäude oder andere Objekte nicht gefährdet werden. Bei den wenigen und aufgrund der typischen Bauweise und der exponierten Lage eindeutig und frühzeitig erkennbaren Kernkraftwerken ist die Voraussetzung hierfür besser als bei anderer Infrastruktur. Ein großer Teil der Schäden an Gebäuden ist ferner nicht durch einen Direktabsturz auf Gebäude herbeigeführt worden, sondern von Flugzeugteilen, die nach dem Aufprall weggeschleudert wurden. Diese Teile würden die Außenhülle eines Reaktorgebäudes keinesfalls durchschlagen können. Ich erinnere in diesem Zusammenhang auch an die Luftfahrzeugbesatzungen, die bei dem Versuch, einen Absturz auf Wohngebäude zu vermeiden, ihr Leben ließen, weil sie ihren Rettungsausstieg so verzögerten, daß er nicht mehr oder nicht mehr rechtzeitig eingeleitet werden konnte. Zu Frage 40: Die Frage, ob eine nukleare Kettenreaktion durch eine äußerliche, mechanische Gewalteinwirkung wie etwa durch den Absturz eines Kampfflugzeuges auf ein Depot mit Atomsprengköpfen möglich ist, kann eindeutig mit einem „Nein" beantwortet werden. Obgleich angesichts der erforderlichen Geheimhaltung von Konstruktionsmerkmalen und daraus zu ziehender Schlußfolgerungen nicht auf Einzelheiten eingegangen werden kann, ist jedoch aufgrund allgemeiner physikalischer Gegebenheiten festzustellen, daß eine ungewollte atomare Detonation (z. B. durch äußere Gewalteinwirkung, Feuer o. ä.) ausgeschlossen ist. Insbesondere ist auszuschließen, daß es durch die Fehlfunktion einzelner Komponenten zur Auslösung einer nuklearen Kettenreaktion kommen kann. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Sielaff (SPD) (Drucksache 11/2093 Fragen 41 und 42): Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. April 1988 4859* In welcher prozentualen Größenordnung wichen diejenigen Militärflugzeuge, die 1987 von Skyguard-Radargeräten erfaßt wurden, von der jeweils erlaubten Mindestflughöhe ab? Läßt sich bei denjenigen Fällen, in denen Militärpiloten die jeweils vorgeschriebene Mindestflughöhe unterschritten, eine prozentuale Aufschlüsselung nach Flugzeugtypen machen? Zu Frage 41: In 1 % der im Jahr 1987 bei Tiefflugüberwachungseinsätzen mit SKYGUARD erfaßten Flüge wurden Abweichungen von der Mindestflughöhe festgestellt. Zu Frage 42: Bei den Abweichungen von der Mindestflughöhe entfielen auf TORNADO 11,3 % F-4 13,9 % F-16 27,8 % F-18 0,9 % F-104 3,4 % Mirage 8,7 % F-111 0,9 % ALPHA JET 1,7 % A-10 11,3 % Harrier 5,2% Buccaneer 0,9 Jaguar 1,7 % G-91 0,9 % F-5 10,5 % Fouga 0,9 % Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Götte (SPD) (Drucksache 11/2093 Fragen 43 und 44): Wie viele Flugbewegungen wurden 1987 von „Skyguard"- Radargeräten erfaßt, und wie viele Verstöße gegen Flugbetriebsbestimmungen wurden dabei ermittelt? Wie viele der 1987 registrierten Verstöße gegen Flugbetriebsbestimmungen resultierten dabei aus Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Unterschreiten der Mindestflughöhe, und welches zahlenmäßige Verhältnis von Flugzeugen der Bundesluftwaffe zu den Luftstreitkräften der NATO-Partner wurde dabei ermittelt? Zu Frage 43: Im Jahre 1987 wurden bei Tiefflugüberwachungseinsätzen mit SKYGUARD 7 140 Flüge aufgezeichnet. Dabei wurden 120 Abweichungen von den Flugregeln festgestellt. Eine Aussage über die Zahl der Verstöße (schuldhafte Pflichtverletzung) kann noch nicht gemacht werden, da in Unigen Fällen die Ermittlungen noch andauern. Zu Frage 44: Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wurde dabei in 1 Fall überschritten, die Mindestflughöhe in 71 Fällen unterschritten. 87 % der Abweichungen entfielen auf die Alliierten, 13 % auf Luftfahrzeuge der Bundeswehr. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Müller (Pleisweiler) (SPD) (Drucksache 10/2093 Fragen 45 und 46): Ist die Bundesregierung bereit, in Anwendung des Artikels 82 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut dieses Abkommen neu zu verhandeln, wenn die Alliierten von sich aus nicht bereit sind, ihre militärischen Tiefflugübungen im Luftraum der Bundesrepublik Deutschland zu vermindern? Wie viele Verstöße von Militärpiloten gegen die Luftverkehrsordnung sind in den Jahren 1985, 1986 und 1987 strafrechtlich bzw. ordnungswidrigkeitsrechtlich verfolgt worden? Zu Frage 45: Die Allierten haben in den letzten Jahren die Zahl und Dauer ihrer Tiefflugeinsätze über der Bundesrepublik Deutschland insgesamt deutlich reduziert. Der Anteil der Alliierten am Gesamttiefflugaufkommen über der Bundesrepublik Deutschland entspricht in etwa dem Verhältnis der im NATO-Kommandobereich Europa Mitte stationierten Luftstreitkräfte. Das Gesamttiefflugaufkommen liegt heute um etwa 1/4 unter dem von 1980. Zu Frage 46: Von der Bundesanstalt für Flugsicherung wurden 1985 in insgesamt 297 Fällen Verfahren wegen Verstößen gegen die Luftverkehrsordnung eingeleitet, davon 60 Strafverfahren. Gegen militärische Luftfahrzeugbesatzungen wurde dabei in 64 Fällen (einschließlich 14 Strafverfahren) ermittelt. 1986 wurde in insgesamt 404 Fällen eingeleitet (126 Strafverfahren), davon militärische Luftfahrzeuge in 85 Fällen (10 Strafverfahren). 1987 wurde in insgesamt 391 Fällen eingeleitet (58 Strafverfahren), davon militärische Luftfahrzeuge in 99 Fällen (16 Strafverfahren). Eine Aussage zu den abgeschlossenen Verfahren bzw. zu den Verfahren, in denen ein tatsächliches Verschulden festgestellt wurde, kann nicht gemacht werden. Darüber hinaus weise ich darauf hin, daß die Angaben Flüge im gesamten Luftraum umfassen.
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    Rede von Uwe Ronneburger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Dann haben wir die Äußerungen des Verteidigungsministers sehr unterschiedlich verstanden. Ich kenne jedenfalls keine Äußerung des
    Verteidigungsministers dahin gehend, wir müßten jetzt die Modernisierung der atomaren Kurzstreckenwaffen in Angriff nehmen. Er hat sich, wenn ich den Herrn Kollegen Dr. Wörner richtig verstanden habe, darauf konzentriert — und darin stimme ich ihm zu —, daß die Option einer Modernisierung in die 90er Jahre hinein aufrechterhalten werden muß, und wenn ich den Kollegen Voigt heute richtig verstanden habe, dann lehnt er diese Option auch nicht ab.

    (Voigt [Frankfurt] [SPD]: Ich bin für eine dritte Null-Lösung! — Dr. Scheer [SPD]: Das ist falsch, was Sie sagen!)

    — Streiten wir uns nicht über Interpretationen, sondern setzen wir uns darüber auseinander, auf welchem Wege das erreicht werden kann, was ganz offensichtlich unser gemeinsames Ziel ist!
    Für uns ist Abrüstung nicht etwa gleichbedeutend mit einer Gefährdung unserer Situation, vielmehr ist jede Möglichkeit, zusätzliche Bedrohung abzubauen, eine Verbesserung unserer eigenen Situation. Meine Überzeugung ist, daß wir unser Augenmerk bei aller Bündnissolidarität sehr darauf richten müssen, was denn unsere, was denn die unmittelbaren europäischen Interessen sind. Deswegen ist es unser Ziel, Herr Kollege Voigt, konventionelles Gleichgewicht nicht durch Aufrüstung, durch zusätzliche Anstrengungen auf unserer Seite zu erreichen, sondern durch das, was auch Sie genannt haben: asymmetrische Abrüstung, in stärkerem Maße also dort, wo die größere Zahl von Waffen vorhanden ist.
    Ich komme auf etwas zurück, was ich einleitend kurz bemerkt habe, nämlich auf die Frage: Ist es möglich, gemeinsame Interessen in Ost und West festzustellen und auf dieser Grundlage die weitere Entwicklung zu bestimmen? Es ist ja wohl keine Frage, daß auch der Osten, daß Gorbatschow und sicherlich nicht der allein daran interessiert ist, die Lasten des gegenwärtigen Rüstungsniveaus zu reduzieren, um andere Ziele in seinem Staat und in seinem Bereich verfolgen zu können. Hier ergänzen sich die Interessen in Ost und West. Deswegen bin ich in bezug auf das, was sich weiterhin ereignen, was sich weiterhin auch in anderen Schritten der Abrüstung entwickeln wird, hoffnungsvoll.
    Die Verifikation, über die wir heute an sich im Kern reden, ist eine alte Forderung des Westens. Verifikation bei konventionellen Waffen, bei chemischen Waffen mag schwieriger sein als gerade bei dieser Waffenkategorie, aber kann man auf einen als notwendig erkannten Weg verzichten, wenn man gleichzeitig davon überzeugt ist, daß jeder andere Weg eine Gefährdung des Friedens und damit eine Gefährdung der Zukunft nicht nur Europas, nicht nur Deutschlands, sondern unter Umständen der Menschheit bedeuten könnte?
    Verifikation ist bei chemischen Waffen zugegebenermaßen eine schwierige Frage, etwa wenn man an den Einsatz dieser Waffen im Golfkrieg denkt. Nach offiziellen Schätzungen, übrigens auf beiden Seiten, würde eine Beseitigung der chemischen Waffen einen Zeitraum von etwa zehn Jahren in Anspruch nehmen. Warum sollte man sich nicht auf eine Lösung einlassen, die etwa bedeuten würde, daß nach fünf Jahren



    Ronneburger
    eine Überprüfung stattfindet, ob die Verifikation tatsächlich den Erfolg gehabt hat, den wir uns davon versprechen?
    Herr Kollege Voigt, wenn wir auf den Komplex der waffenfreien Zonen in Europa zurückkommen, muß ich Ihnen sagen: Atomwaffenfreie Zonen in Europa würden ihren Sinn nur dann erfüllen, wenn die Waffen wirklich zerstört, beseitigt werden, die heute in diesen Zonen stehen, nicht aber, wenn diese Waffen nur untereinander auseinanderrücken und weiterhin die angeblich freie Zone bedrohen.
    Bei den chemischen Waffen sehe ich mit dem Bundesaußenminister die große Gefahr, daß durch eine, wenn auch nur vorläufige Beschränkung auf eine solche chemiewaffenfreie Zone in Europa das Interesse an der wirklich weltweiten Beseitigung in den Hintergrund geraten könnte.
    Wir haben alle Veranlassung, uns darauf zu konzentrieren, daß wir weltweit weniger Waffen haben, daß Invasionsfähigkeiten beseitigt werden, Fähigkeiten zu Überraschungsangriffen. Damit würde die Situation in der Welt in einer Weise entspannt, von der wir vor kurzer Zeit noch nicht geglaubt haben, daß sie überhaupt in erreichbarer Nähe sein könnte, von der wir heute aber annehmen können, daß sie erreichbar sein wird.
    Es wird parallele Verhandlungen über ausgewogene Reduzierungen bei allen Waffensystemen geben. Wir werden, wie ich hoffe, zu einem Zustand der Stabilität kommen, der den Menschen in Europa, den Menschen auch in unserem Lande ein Leben ohne Angst ermöglicht. Ich sehe eine Entwicklung mit Hoffnung, nicht mit Gewißheit, heranreifen, in der wir in Europa nicht nur den Zustand des Nichtkrieges haben, sondern einen Zustand des Friedens, der auf gegenseitigem Vertrauen und der Bereitschaft zur Zusammenarbeit über die gegenwärtige Blockgrenze hinweg seine Basis findet und auf ihr beruht.
    Das ist das Ziel, das mit dem heutigen Vertrag einen Schritt näher in greifbare Entfernung rückt. Es ist zugleich das Ziel, an dem weiterzuarbeiten sich nicht nur lohnt, sondern ein Ziel, das zu erreichen wirklich unsere gemeinsame, unverzichtbare Aufgabe ist.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)



Rede von Dr. Philipp Jenninger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat die Abgeordnete Frau Dr. Däubler-Gmelin.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Herta Däubler-Gmelin


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir begrüßen den Abschluß des INF-Vertrages zwischen den Vereinigten Staaten und der Sowjetunion. Wir betrachten ihn als einen Anfang. Wir sagen immer wieder, daß die Abrüstung weitergehen muß; das ist selbstverständlich.
    Wir finden es auch richtig, meine Damen und Herren, daß die Bundesregierung mit der beschleunigten Zuleitung des Zustimmungsgesetzes zu dem Vertrag vom 11. Dezember des letzten Jahres zwischen den USA und den westeuropäischen Staaten, in denen Pershing II stationiert sind, dokumentiert, daß sie bereit ist, ihren Teil zur Durchführung dieses Vertrages zu leisten.
    Ich will den Schwerpunkt meiner Ausführungen auf das Ratifikationsverfahren legen, weil wir hier einige Bedenken haben, die ausgeräumt werden müssen, aber zunächst einige weitergreifende Feststellungen voranstellen.
    In meiner Heimat Baden-Württemberg liegen besonders viele Raketenstandorte mit USA-Pershing-II-
    Raketen: Heilbronn-Waldheide beispielsweise, Mutlangen bei Schwäbisch Gmünd. Nicht nur dort, aber auch dort freuen sich alle Bürgerinnen und Bürger, daß wenigstens diese Raketen bald wegkommen und die Atomsprengköpfe wenigstens abgezogen werden. Sie erwarten mit uns, daß der Abrüstungsprozeß weitergeht.
    Daß die Pershing II abgezogen werden, ist nicht nur das Verdienst der vertragschließenden Staaten und all derer, die in diesem Hause hier diesen Vertragsabschluß unterstützt, befördert oder gefordert haben. Nein, dieser Abzug ist zugleich Verdienst all jener in der Friedensbewegung, die in den vergangenen Jahren in langen, geduldigen und friedlichen Demonstrationen und Aktion dazu beigetragen haben, sichtbar und unüberhörbar zu betonen, daß sie sich mit Massenvernichtungswaffen und ihrer Stationierung niemals abfinden werden.

    (Zuruf des Abg. Lamers [CDU/CSU])

    — Herr Lamers, jetzt werden Sie doch nicht so schnell nervös!
    Lassen Sie mich, meine Damen und Herren, an dieser Stelle deshalb hinzufügen: Es schmerzt sehr, daß Sie und die Bundesregierung, wie man hört, immer noch Pläne weiterverfolgen, durch eine Verschärfung des Strafrechtes sicherzustellen, daß Demonstrierende in jedem Fall wegen Nötigung belangt werden sollen, die in zeitlich eng begrenzten, unstreitig friedlichen und gewaltlosen symbolischen Sitzblockaden auf diese Massenvernichtungsmittel vor Raketenstandorten hingewiesen haben. Wir halten diesen Weg für falsch. Das betone ich gerade in diesem Augenblick.

    (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

    Wir, Herr Lamers, ermutigen nicht nur alle Demonstrierenden, ihre Meinung friedlich zum Ausdruck zu bringen, sondern auch alle jene Richter, die solche friedlichen Demonstrationen eben nicht als Gewalt oder Gewaltandrohung bestrafen.

    (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

    Jetzt aber, meine Damen und Herren, zum Vertragstext, wie angekündigt. Vereinbarte Kontrollierbarkeit und Kontrolle der Durchführung eines Vertrages sind notwendig. Beides kann unstreitig helfen, Vertrauen zu schaffen. Das am 11. Dezember des letzten Jahres abgeschlossene Inspektionsabkommen soll dies bewirken, und Art. 1 des Zustimmungsgesetzes hält den nach Art. 59 Abs. 2 des Grundgesetzes, unserer Verfassung, vorgeschriebenen Weg der Zustimmung und Umsetzung in das innerstaatliche Recht auch ein. Wir halten ihn deshalb für akzeptabel.
    Gegenüber der Sowjetunion indes wurde — so zeigen Art. 2 des Gesetzentwurfs, die Denkschrift und die Anlage dazu — ein ganz anderer Weg gewählt.



    Frau Dr. Däubler-Gmelin
    Hierfür, Herr Bundesaußenminister, mag es gute Gründe geben. Festzuhalten ist jedoch, daß dem Bundestag heute ein zustimmungsfähiger Vertrag nicht vorliegt. Art. 2 des Entwurfs des Ratifikationsgesetzes enthält denn auch die Ermächtigung zu einer Rechtsverordnung, durch die die Bundesregierung ohne Zustimmung des Bundesrates eine noch abzuschließende völkerrechtliche Vereinbarung mit der Sowjetunion in Kraft setzen kann, die Inspektionen, wie es dort heißt, „im Rahmen und nach Maßgabe" des INF-Vertrages, auf den Art. 1 des Gesetzentwurfs Bezug nimmt, gestattet.
    Dieses Verfahren, Herr Bundesaußenminister, ist ungewöhnlich und problematisch. Unser Grundgesetz enthält klare Regelungen über die Zustimmung zu völkerrechtlichen Verträgen und zur Transformation in innerstaatliches Recht. Dieses Verfahren, nämlich Vorlage eines unterzeichneten Vertrags und dann gesetzliche Zustimmung durch das Parlament, macht Sinn. So werden nämlich die verfassungsmäßigen Befugnisse sowohl der Regierung wie auch des Bundestages gewahrt.
    Wenn die Bundesregierung jetzt in zweifacher Weise davon abweicht, so wird dies verändert werden müssen. Der Vertrag liegt nicht vor, und das Zustimmungsgesetz in Art. 2 wird durch eine Ermächtigung ersetzt. Erklärungsbedürftig ist sowohl das eine wie auch das andere. Herr Bundesaußenminister, die Ersetzung des Zustimmungsgesetzes durch eine Ermächtigung, wie sie Art. 2 des Ratifikationsgesetzentwurfs vorsieht, können wir so nicht akzeptieren.
    Natürlich weiß ich, daß wir auch schon früher über solche Fragen haben streiten müssen. Offensichtlich neigen Bundesregierungen dazu, ihren Befugnisspielraum auch über die Grenze des eben noch Hinnehmbaren auszuweiten. Wir haben uns beispielsweise im Rechtsausschuß schon häufiger gerade mit den Juristen Ihres Ministeriums darüber auseinandersetzen müssen. Ich erinnere an jenen geplanten Tiefseebergbauvertrag von 1982 — jene berühmten Manganknollen — , zu dem uns ein Abschlußermächtigungen enthaltendes Ratifikationsgesetz ganz eigener Art vorgelegt worden war. Damals haben nicht nur wir Sozialdemokraten erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken deutlich gemacht, nein, auch die Kollegen der CDU haben dies getan. Insbesondere darf ich den damaligen CDU-Obmann im Rechtsausschuß erwähnen, den heutigen Bundesverfassungsrichter Professor Klein.
    Wir haben damals auch festgehalten, daß das in diesem Fall ausnahmsweise gerade noch unter schwersten Bedenken tolerierte Verfahren in Wiederholungsfällen nicht gelten dürfe und daß wir es auch in Zukunft nicht gelten lassen wollten, weil sonst Präzedenzfälle für die Umgehung, Aufweichung oder Minimierung der Rechte des Parlaments geschaffen würden.
    Das Auswärtige Amt, Herr Bundesaußenminister, das jenes merkwürdige Verfahren vorgeschlagen hatte, hat darauf folgendes erwidert — ich wäre Ihnen jetzt sehr dankbar, wenn Sie dies zur Kenntnis nehmen könnten — : Der Vortragende Legationsrat Erster Klasse, Herr Eitel, hat damals erwidert: Jawohl, das sei so, das könne sicherlich festgehalten werden, auch
    Beamte seien lernfähig, und die Beteiligten hätten das, was sie im Zusammenhang mit dem Manganknollenabkommen gelernt hätten, natürlich nicht vergessen. Uns Parlamentarier hat das damals ermutigt.
    Um so erstaunter sind wir jetzt allerdings, daß Art. 2 des Zustimmungsgesetzes genau dieses Verfahren wieder vorsieht. Und hier wollen wir Änderungen.
    Richtiger wäre es ohne Zweifel gewesen, zuerst die Vereinbarung abzuschließen wie gegenüber den USA und dann ein Gesetz zur Zustimmung durch das Parlament zu verabschieden. Aber, Herr Bundesaußenminister, sollte dieses Verfahren aus Gründen, über die Sie uns informieren müssen, den Vertrag, den wir ja wollen, unmöglich machen, dann muß gemeinsam nach einem Weg gesucht werden, der die Zustimmungsrechte des Parlaments in einwandfreier Weise wahrt.

    (Beifall bei der SPD)

    Ich darf einmal diesen etwas komplizierten Vorgang in ein alltägliches Bild übersetzen: Der von Ihnen vorgesehene Weg mutet uns zu, zunächst einmal als Bundestag einen Blankoscheck zu unterzeichnen, in den dann die Bundesregierung den Betrag einsetzen darf. Genau dies wollen wir nicht.
    Nun können und werden Sie auch sagen, daß die Noten des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland und die Antwortnote der Botschaft der UdSSR, die zu einer Vereinbarung zwischen beiden Ländern führen sollen, die mit dem INF-Vertrag in Kraft tritt, in der Anlage beigefügt sind. Um im Bild zu bleiben: Die Bundesregierung zeigt damit ihre Bereitschaft, den Betrag zu nennen, den sie hinterher in den Blankoscheck einsetzen will.

    (Zuruf von der FDP: Na also!)

    Aber das reicht eben nicht aus. — Das „Na also" hätte vielleicht von einem Mitglied der Bundesregierung kommen dürfen, aber nicht von einem Vertreter dieses Parlaments; denn es geht genau um dessen Rechte. Herr Kollege, bei der Wahrung der Rechte des Parlaments kann man wirklich nicht genau genug sein.
    Wir wollen nicht — um das ganz deutlich zu betonen — , daß die Bundesregierung an Hand der Ratifikation eines Vertrages, den wir wollen, mit Erfolg wieder einmal Schrittchen für Schrittchen — sozusagen durch die Hintertür — ihre innerstaatlichen Befugnisse weiter ausdehnt. Deswegen sagen wir Ihnen: Art. 2 des Ratifikationsgesetzentwurfes kann so nicht bleiben.

    (Zuruf von der FDP: Sie haben von Vertrauen gesprochen!)

    — Zu Ihnen als Person habe ich schon Vertrauen. Ich muß Ihnen aber sagen: Zwischen Bundesregierung und Bundestag habe ich das System der verfassungsmäßigen „checks and balances" , soweit wir sie haben, und der Kontrolle, viel lieber.

    (Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Ich will Ihnen aber auch noch den Weg andeuten, den wir für gerade noch akzeptabel halten würden,



    Frau Dr. Däubler-Gmelin
    wenn Sie uns das abweichende Verfahren gegenüber der Sowjetunion und den unterschiedlichen innerstaatlichen Weg wirklich zwingend begründen können. Wenn die im Anhang abgedruckten Noten den Vertragsinhalt wirklich abschließend umfassen und enthalten sollen, dann ist, Herr Bundesaußenminister, deren ausdrückliche Aufnahme in Art. 2 des Ratifikationsgesetzentwurfes etwa in der Form, daß der Bundestag von ihnen zustimmend Kenntnis nimmt und die Bundesregierung dazu ermächtigt, eine Vereinbarung mit der Sowjetunion in Kraft zu setzen, die ausschließlich sie zum Inhalt hat, das Minimum dessen, auf dem der Bundestag bestehen muß.
    Herzlichen Dank.

    (Beifall bei der SPD)