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    Plenarprotokoll 11/71 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 71. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 14. April 1988 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Jung (Lörrach), Herkenrath und Reimann 4737 A Erweiterung der Tagesordnung 4737 A Abwicklung der Tagesordnung 4783 D Nachträgliche Überweisung dreier Gesetzentwürfe an den Ausschuß für Forschung und Technologie 4737 B Anteilnahme am Schicksal der von einem Akt der Luftpiraterie Betroffenen 4737 C Tagesordnungspunkt 2: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 11. Dezember 1987 zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und dem Königreich Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, der Italienischen Republik, dem Königreich der Niederlande und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über Inspektionen in bezug auf den Vertrag zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über die Beseitigung ihrer Flugkörper mittlerer und kürzerer Reichweite (Drucksache 11/2033) Genscher, Bundesminister AA 4738 A Voigt (Frankfurt) SPD 4740 C Lamers CDU/CSU 4742 D Frau Kelly GRÜNE 4746 C Ronneburger FDP 4748 A Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 4750 B Lowack CDU/CSU 4752 A Schily GRÜNE 4753 B Horn SPD 4754 B Dr. Wörner, Bundesminister BMVg 4756 A Tagesordnungspunkt 3: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Hauff, Schäfer (Offenburg), Lennartz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Tschernobyl und die Folgen — Ein Jahr danach (Drucksachen 11/139, 11/755) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Daniels (Regensburg), Weiss (München), Frau Rust, Frau Wollny und der Fraktion DIE GRÜNEN: Baustopp für die Wiederaufarbeitungsanlage bei Wackersdorf (Drucksachen 11/260, 11/2121) Schäfer (Offenburg) SPD 4758 A Dr. Laufs CDU/CSU 4760 B Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE 4762 C Baum FDP 4763 C Frau Blunck SPD 4765 C Engelsberger CDU/CSU 4767 B Frau Wollny GRÜNE 4770 A II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. April 1988 Dr. Wörner, Bundesminister BMVg 4771D Frau Dr. Segall FDP 4773 B Jung (Düsseldorf) SPD 4774 B Dr. Friedrich CDU/CSU 4776 C Harries CDU/CSU 4778A Grüner, Parl. Staatssekretär BMU 4779 C Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE (Erklärung nach § 30 GO) 4781 C Namentliche Abstimmung 4782 A Ergebnis 4782 C Zusatztagesordnungspunkt 2: Aktuelle Stunde betr. Einstellung der Tiefflugübungen als Maßnahme zur Verringerung der Gefährdung der Bevölkerung Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 4783D, 4789B Francke (Hamburg) CDU/CSU 4784 C Heistermann SPD 4785 C Dr. Hoyer FDP 4786 B Dr. Wörner, Bundesminister BMVg 4787B, 4792 C Bühler (Bruchsal) CDU/CSU 4789 D Müller (Pleisweiler) SPD 4790 D Baum FDP 4791 D Frau Hämmerle SPD 4793 A Zierer CDU/CSU 4794 A Müller (Düsseldorf) SPD 4794 D Gröbl, Parl. Staatssekretär BMU 4796 A Dr. Uelhoff CDU/CSU 4797 A Breuer CDU/CSU 4798 A Müller (Pleisweiler) SPD (Erklärung nach § 30 GO) 4798D Tagesordnungspunkt 4: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Dritten Protokoll vom 12. Mai 1987 zur Änderung des Vertrages vom 27. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik und dem Großherzogtum Luxemburg über die Schiffbarmachung der Mosel (Drucksachen 11/1177, 11/1644) 4799A Tagesordnungspunkt 5: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 159 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 20. Juni 1983 über die berufliche Rehabilitation und die Beschäftigung der Behinderten (Drucksache 11/1953) 4799B Tagesordnungspunkt 6: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Übereinkommen 157 über die Einrichtung eines internationalen Systems zur Wahrung der Rechte in der Sozialen Sicherheit sowie die von der Bundesregierung hierzu beschlossene Stellungnahme Empfehlung 167 betreffend die Einrichtung eines internationalen Systems zur Wahrung der Rechte in der Sozialen Sicherheit sowie die von der Bundesregierung hierzu beschlossene Stellungnahme (Drucksache 11/1621) 4799B Tagesordnungspunkt 7: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Übereinkommen 158 über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber sowie die von der Bundesregierung hierzu beschlossene Stellungnahme Empfehlung 166 betreffend die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber sowie die von der Bundesregierung hierzu beschlossene Stellungnahme (Drucksache 11/1622) 4799 C Tagesordnungspunkt 8: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 64/432/EWG hinsichtlich der enzootischen Leukose der Rinder (Drucksachen 11/1707 Nr. 13, 11/1941) 4799 C Tagesordnungspunkt 9: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Wilms-Kegel und der Fraktion DIE GRÜNEN: Bundesweite, rechtliche Koordinierung gegen bayerischen Alleingang bei der AIDS-Bekämpfung (Drucksache 11/1364) b) Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Jaunich, Frau Fuchs (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Durchführung der Beschlüsse des Deutschen Bundestages zur AIDS-Bekämpfung vom 13. November 1986 (Drucksachen 11/274, 11/1548) Frau Wilms-Kegel GRÜNE 4800A, 4807 D Dr. Voigt (Northeim) CDU/CSU 4801 B Frau Conrad SPD 4803 A Eimer (Fürth) FDP 4804 D Fink, Senator des Landes Berlin 4806 C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. April 1988 III Geis CDU/CSU 4809 B Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 4811B Frau Würfel FDP 4813 C Pfeifer, Parl. Staatssekretär BMJFFG 4815 A Frau Conrad SPD (Erklärung nach § 31 GO) 4816C Namentliche Abstimmung 4817 A Ergebnis 4822 D Tagesordnungspunkt 10: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die siebzehnte Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (KOV-Anpassungsgesetz 1988) (Drucksache 11/2042) Dr. Blüm, Bundesminister BMA 4817 B Frau Weiler SPD 4818A Louven CDU/CSU 4819B Frau Unruh GRÜNE 4820 B Heinrich FDP 4821 C Tagesordnungspunkt 11: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für das Post- und Fernmeldewesen: Grünbuch über die Entwicklung des gemeinsamen Marktes für Telekommunikationsdienstleistungen und Telekommunikationsgeräte (Drucksachen 11/930, 11/2014) Pfeffermann CDU/CSU 4824 A Bernrath SPD 4825 D Funke FDP 4827 B Dr. Briefs GRÜNE 4828 C Linsmeier CDU/CSU 4830 A Börnsen (Ritterhude) SPD 4831 C Tagesordnungspunkt 12: a) Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Reform des Strafrechts (Drucksache 11/1471) b) Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Straffreiheitsgesetzes 1987 (Drucksache 11/1472) Häfner GRÜNE 4833D, 4840 B Dr. Langner CDU/CSU 4834 D Wiefelspütz SPD 4835 D Kleinert (Hannover) FDP 4837B, 4842B Engelhard, Bundesminister BMJ 4839 A Dr. Hüsch CDU/CSU 4841 C Tagesordnungspunkt 13: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Laufs, Carstensen (Nordstrand), Dörflinger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Baum, Frau Dr. Segall, Wolfgramm (Göttingen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Gewässerschutz und Pflanzenschutz (Drucksache 11/1135) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Kiehm, Frau Blunck, Dr. Hauff, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Grundwasser- und Trinkwassergefährdung durch Pflanzenbehandlungsmittel (Drucksache 11/2082) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Garbe, Frau Flinner, Kreuzeder und der Fraktion DIE GRÜNEN: Schutz des Grund- und Trinkwassers vor Pestiziden (Drucksache 11/2109) Dr. Göhner CDU/CSU 4843 B Frau Blunck SPD 4845 B Bredehorn FDP 4846 D Frau Garbe GRÜNE 4848 A Frau Weyel SPD 4849 A Grüner, Parl. Staatssekretär BMU 4850 C Tagesordnungspunkt 17: Beratung des Berichts des Rechtsausschusses gemäß § 62 Abs. 2 der Geschäftsordnung zu dem von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur verfassungsrechtlichen Verankerung des Umweltschutzes als Grundrecht und als Staatsziel (Drucksachen 11/663, 11/2106) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Beratung des Berichts des Rechtsausschusses gemäß § 62 Abs. 2 der Geschäftsordnung zu dem von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Sechsunddreißigsten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksachen 11/10, 11/2106) Häfner GRÜNE 4852 A Bachmaier SPD 4853 A Eylmann CDU/CSU 4853 D Kleinert (Hannover) FDP 4855 A Nächste Sitzung 4856 C IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. April 1988 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 4857* A Anlage 2 Entwicklung leichterer Bundeswehrhelme MdlAnfr 35, 36 08.04.88 Drs 11/2093 Dr. Abelein CDU/CSU SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 4857* C Anlage 3 Verbot der alliierten Luftkampfübungen und generelle Heraufsetzung der Mindestflughöhe über deutschem Boden MdlAnfr 37, 38 08.04.88 Drs 11/2093 Gerster (Worms) SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 4858* B Anlage 4 Aussage des Bundesministeriums der Verteidigung über die Richtungsgebung abstürzender Flugzeuge im Tiefflug angesichts der Abstürze auf Gebäude; Gefahren im Falle eines Flugzeugabsturzes auf einen Atomwaffenbunker MdlAnfr 39, 40 08.04.88 Drs 11/2093 Dr. Mechtersheimer GRÜNE SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 4858* C Anlage 5 Größenordnung und Flugzeugtypen der von Skyguard-Radargeräten erfaßten Militärflugzeuge, die 1987 von der erlaubten Mindestflughöhe abgewichen sind MdlAnfr 41, 42 08.04.88 Drs 11/2093 Sielaff SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 4858* D Anlage 6 Erfassung von Flugbewegungen und Verstößen der Bundesluftwaffe und der NATO-Luftstreitkräfte gegen Flugverkehrsbestimmungen durch Skyguard-Radargeräte 1987 MdlAnfr 43, 44 08.04.88 Drs 11/2093 Frau Dr. Götte SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 4859* B Anlage 7 Neuverhandlung des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut im Falle der Nichtverminderung der Tiefflugübungen der alliierten Streitkräfte im Luftraum der Bundesrepublik Deutschland; Verfolgung von Verstößen gegen die Luftverkehrs-Ordnung 1985 bis 1987 MdlAnfr 45, 46 08.04.88 Drs 11/2093 Müller (Pleisweiler) SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 4859* C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. April 1988 4737 71. Sitzung Bonn, den 14. April 1988 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Frau Dr. Adam-Schwaetzer 14. 4. Dr. Ahrens * 15. 4. Austermann 14. 4. Böhm (Melsungen) * 15. 4. Brandt 15. 4. Bühler (Bruchsal) 15. 4. Buschbom 15. 4. Daweke 14. 4. Dr. Dollinger 15. 4. Ebermann ** 15. 4. Erler ** 15. 4. Frau Fischer ** 15. 4. Frau Geiger ** 15. 4. Frau Dr. Hartenstein ** 15. 4. Heimann 15. 4. Helmrich 15. 4. Höpfinger 15. 4. Hörster 15. 4. Dr. Holtz ** 15. 4. Irmer ** 15. 4. Jansen 15. 4. Jung (Limburg) 15. 4. Kittelmann * 14. 4. Klein (München) 15. 4. Dr. Klejdzinski 15. 4. Dr.-Ing. Laermann 15. 4. Leonhart 14. 4. Lüder 15. 4. Dr. Mechtersheimer 15. 4. Meyer 14. 4. Dr. Müller * 15. 4. Möllemann 14. 4. Niegel 15. 4. Niggemeier 14. 4. Petersen 14. 4. Rawe 14. 4. Reddemann * 15. 4. Reimann 15. 4. Reuschenbach 15. 4. Frau Schilling 15. 4. Schulhoff 15. 4. Dr. Soell * 14. 4. Spilker 15. 4. Dr. Stercken ** 15. 4. Dr. Stoltenberg 15. 4. Frau Dr. Süssmuth 15. 4. Frau Trenz 14. 4. Verheugen 14. 4. Volmer 15. 4. Vosen 14. 4. Graf von Waldburg-Zeil 14. 4. Dr. Warnke 14. 4. Wischnewski 15. 4. Dr. de With 14. 4. Zeitler 14. 4. Dr. Zimmermann 14. 4. * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union ** für die Teilnahme an der 79. Interparlamentarischen Konferenz Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Abelein (CDU/CSU) (Drucksache 11/2093 Fragen 35 und 36): Gibt es Überlegungen, den schweren Stahlhelm der Bundeswehr durch neue Entwicklungen zu ersetzen, z. B. durch einen Helm, wie er für die spanische Armee entwickelt wurde, der bei halbem Gewicht die doppelte Sicherheit aufweist? Gibt es bereits Truppenversuche mit unterschiedlichen Helmausführungen? Es ist geplant, den Stahlhelm der Bundeswehr durch einen neuen Gefechtshelm zu ersetzen. Ziel der Untersuchungen ist, ein optimales Verhältnis von Schutzwirkung und Gewicht des Helmes zu erreichen. Der eingeführte Stahlhelm der Bundeswehr aus hochwertigem Vergütungsstahl reicht in seiner Schutzleistung gegen Splitter nicht mehr aus. Mit dem Einsatz neuer Werkstoffe oder Werkstoffkombinationen und der Anwendung neuer Technologien wird zur Zeit ein neuer Gefechtshelm entwickelt, der erheblich besseren Schutz gegen Splitter und Geschosse bietet und den Forderungen der Streitkräfte gerecht wird. Die Marktbeobachtungen und vergleichenden Untersuchungen der Helmmodelle verschiedener Staaten, u. a. des amerikanischen, des isrealischen und auch des spanischen Helmes haben die Probleme der neuen Werkstoffe und deren Verarbeitungstechnik sowie die Notwendigkeit einer eigenen Entwicklung offenkundig gemacht und gezeigt, daß auch andere Streitkräfte mit ihren Entwicklungsergebnissen noch nicht zufrieden sind. Nach den gewonnenen Erkenntnissen wird die Entwicklung eines Gefechtshelmes für die Bundeswehr in zwei Zielrichtungen betrieben, und zwar - unter Beibehaltung des heutigen Helmgewichts einen höchstmöglichen Schutzgrad zu erreichen oder - unter weitgehender Gewichtseinsparung eine noch akzeptable Schutzleistung sicherzustellen. Sowohl mit Helmen aus verpreßten Kunststoffgeweben als auch mit Helmen aus der Materialkombination Stahl/Aramidgewebe kann eine beachtenswerte Kampfwertsteigerung erreicht werden. Die Untersuchungen haben aber ebenso deutlich gezeigt, daß ein ausreichender ballistischer Schutz mit leichten Kunststoffhelmen, wie sie von anderen Streitkräften teilweise schon benutzt werden, nicht erreichbar ist. Solche Helme sind nur auf den Schutz gegen kleine Splitter ausgelegt. Schwerere Splitter machen aber ein Bedrohungspotential von mindestens 20 aus. Bei Beschußprüfungen mit schwereren Normsplittern von 2,7 g (international üblich ist ein Normsplitter von 1,1 g) hatten diese Helme kaum noch eine Schutzwirkung, selbst bei geringerer Auftreffgeschwindigkeit. Es wäre deshalb unverantwortlich, die Schutzleistung des neuen Gefechtshelmes für die Bundeswehr nur auf den leichten 1,1 g Normsplitter auszulegen, weil dann schwerere Splitter und Geschosse unberücksichtigt blieben und tödliche Verletzungen in erheblichem Umfang in Kauf genommen werden müßten. 4858* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. April 1988 Der spanische Helm aus verpreßtem Aramidgewebe ist lediglich um ca. 20 % leichter als der Bundeswehrstahlhelm und in seiner Schutzleistung nur gegen kleine und leichte Splitter um ca. 40 % besser. Die Ergebnisse der Beschußprüfungen mit schweren Splittern und Geschossen liegen für diesen Helm noch nicht vor. Die Ergebnisse werden voraussichtlich aber nicht anders sein, als bei den vergleichenden Beschußprüfungen an den Kunststoffhelmen anderer Streitkräfte, mit denen das Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung bereits begonnen hat und die nicht ermutigend sind. Mit der Entwicklung von Helmen aus der Materialkombination Stahl/Aramidgewebe befassen sich andere Staaten nicht, weil sie die Technik zur Herstellung eines hochwertigen Vergütungsstahls nicht beherrschen. Bei dem zur Zeit laufenden Truppenversuch mit dem neuen Bekleidungssystem werden auch Kunststoffhelme in zwei verschiedenen Formen und mit unterschiedlichen Innenausstattungen erprobt. Dabei sollen und können lediglich Erkenntnisse über Tragekomfort und Akzeptanz der beiden Helme gewonnen werden. Eine Entscheidung über das einzuführende Modell ist erst nach Abschluß der technischen Entwicklung einschließlich der Beschußprüfung (Ende 1988) und der abschließenden praktischen Erprobung möglich. Zur weiteren Information füge ich mein Schreiben vom 11. März 1988 an den Vorsitzenden des Verteidigungsausschusses, Herrn Alfred Biehle, bei. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Gerster (Worms) (SPD) (Drucksache 11/2093 Fragen 37 und 38): Ist die Bundesregierung bereit, als Konsequenz der jüngsten Abstürze von Militärmaschinen der Alliierten, Luftkampfübungen über der Bundesrepublik Deutschland generell zu verbieten? Ist die Bundesregierung nunmehr bereit, eine generelle Heraufsetzung der Mindestflughöhe über der Bundesrepublik Deutschland gegenüber den deutschen und alliierten Luftstreitkräften durchzusetzen? Zu Frage 37: Über die Unfallabläufe und -ursachen liegen noch keine Ergebnisse vor. Deutsche Dienststellen sind in die Untersuchung eingeschaltet. Im übrigen beabsichtigt die Bundesregierung Luftkampfübungen auch in Räume über See zu verlegen. Zu Frage 38: Bei dem derzeitigen Untersuchungsstand ist kein ursächlicher Zusammenhang zwischen den geltenden Mindestflughöhen und den beiden Unfällen erkennbar. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Mechtersheimer (GRÜNE) (Drucksache 11/2093 Fragen 39 und 40): Wie beurteilt die Bundesregierung die Stellungnahme des Bundesministeriums der Verteidigung vom 31. März 1988: „Einem Luftfahrzeug, das der Luftfahrzeugführer im Tiefflug aufgibt, dem kann man noch eine Richtung geben." angesichts zahlreicher Abstürze auf Gebäude, und worin liegt in diesem Zusammenhang der Unterschied etwa zwischen einem Wohnhaus und einem Atomkraftwerk? Welche Gefahren für die Bevölkerung können entstehen, wenn ein Flugzeug auf einen der rund 60 vergleichsweise schwach geschützten Atomwaffenbunker in der Bundesrepublik Deutschland stürzt, auch im Hinblick auf eine Freisetzung von Plutonium? Zu Frage 39: Die Luftfahrzeugbesatzungen versuchen bei Notfällen im Tiefflug, wenn immer möglich, vor dem Absturz die Richtung des Luftfahrzeuges so zu beeinflussen, daß Gebäude oder andere Objekte nicht gefährdet werden. Bei den wenigen und aufgrund der typischen Bauweise und der exponierten Lage eindeutig und frühzeitig erkennbaren Kernkraftwerken ist die Voraussetzung hierfür besser als bei anderer Infrastruktur. Ein großer Teil der Schäden an Gebäuden ist ferner nicht durch einen Direktabsturz auf Gebäude herbeigeführt worden, sondern von Flugzeugteilen, die nach dem Aufprall weggeschleudert wurden. Diese Teile würden die Außenhülle eines Reaktorgebäudes keinesfalls durchschlagen können. Ich erinnere in diesem Zusammenhang auch an die Luftfahrzeugbesatzungen, die bei dem Versuch, einen Absturz auf Wohngebäude zu vermeiden, ihr Leben ließen, weil sie ihren Rettungsausstieg so verzögerten, daß er nicht mehr oder nicht mehr rechtzeitig eingeleitet werden konnte. Zu Frage 40: Die Frage, ob eine nukleare Kettenreaktion durch eine äußerliche, mechanische Gewalteinwirkung wie etwa durch den Absturz eines Kampfflugzeuges auf ein Depot mit Atomsprengköpfen möglich ist, kann eindeutig mit einem „Nein" beantwortet werden. Obgleich angesichts der erforderlichen Geheimhaltung von Konstruktionsmerkmalen und daraus zu ziehender Schlußfolgerungen nicht auf Einzelheiten eingegangen werden kann, ist jedoch aufgrund allgemeiner physikalischer Gegebenheiten festzustellen, daß eine ungewollte atomare Detonation (z. B. durch äußere Gewalteinwirkung, Feuer o. ä.) ausgeschlossen ist. Insbesondere ist auszuschließen, daß es durch die Fehlfunktion einzelner Komponenten zur Auslösung einer nuklearen Kettenreaktion kommen kann. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Sielaff (SPD) (Drucksache 11/2093 Fragen 41 und 42): Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. April 1988 4859* In welcher prozentualen Größenordnung wichen diejenigen Militärflugzeuge, die 1987 von Skyguard-Radargeräten erfaßt wurden, von der jeweils erlaubten Mindestflughöhe ab? Läßt sich bei denjenigen Fällen, in denen Militärpiloten die jeweils vorgeschriebene Mindestflughöhe unterschritten, eine prozentuale Aufschlüsselung nach Flugzeugtypen machen? Zu Frage 41: In 1 % der im Jahr 1987 bei Tiefflugüberwachungseinsätzen mit SKYGUARD erfaßten Flüge wurden Abweichungen von der Mindestflughöhe festgestellt. Zu Frage 42: Bei den Abweichungen von der Mindestflughöhe entfielen auf TORNADO 11,3 % F-4 13,9 % F-16 27,8 % F-18 0,9 % F-104 3,4 % Mirage 8,7 % F-111 0,9 % ALPHA JET 1,7 % A-10 11,3 % Harrier 5,2% Buccaneer 0,9 Jaguar 1,7 % G-91 0,9 % F-5 10,5 % Fouga 0,9 % Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Götte (SPD) (Drucksache 11/2093 Fragen 43 und 44): Wie viele Flugbewegungen wurden 1987 von „Skyguard"- Radargeräten erfaßt, und wie viele Verstöße gegen Flugbetriebsbestimmungen wurden dabei ermittelt? Wie viele der 1987 registrierten Verstöße gegen Flugbetriebsbestimmungen resultierten dabei aus Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Unterschreiten der Mindestflughöhe, und welches zahlenmäßige Verhältnis von Flugzeugen der Bundesluftwaffe zu den Luftstreitkräften der NATO-Partner wurde dabei ermittelt? Zu Frage 43: Im Jahre 1987 wurden bei Tiefflugüberwachungseinsätzen mit SKYGUARD 7 140 Flüge aufgezeichnet. Dabei wurden 120 Abweichungen von den Flugregeln festgestellt. Eine Aussage über die Zahl der Verstöße (schuldhafte Pflichtverletzung) kann noch nicht gemacht werden, da in Unigen Fällen die Ermittlungen noch andauern. Zu Frage 44: Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wurde dabei in 1 Fall überschritten, die Mindestflughöhe in 71 Fällen unterschritten. 87 % der Abweichungen entfielen auf die Alliierten, 13 % auf Luftfahrzeuge der Bundeswehr. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Müller (Pleisweiler) (SPD) (Drucksache 10/2093 Fragen 45 und 46): Ist die Bundesregierung bereit, in Anwendung des Artikels 82 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut dieses Abkommen neu zu verhandeln, wenn die Alliierten von sich aus nicht bereit sind, ihre militärischen Tiefflugübungen im Luftraum der Bundesrepublik Deutschland zu vermindern? Wie viele Verstöße von Militärpiloten gegen die Luftverkehrsordnung sind in den Jahren 1985, 1986 und 1987 strafrechtlich bzw. ordnungswidrigkeitsrechtlich verfolgt worden? Zu Frage 45: Die Allierten haben in den letzten Jahren die Zahl und Dauer ihrer Tiefflugeinsätze über der Bundesrepublik Deutschland insgesamt deutlich reduziert. Der Anteil der Alliierten am Gesamttiefflugaufkommen über der Bundesrepublik Deutschland entspricht in etwa dem Verhältnis der im NATO-Kommandobereich Europa Mitte stationierten Luftstreitkräfte. Das Gesamttiefflugaufkommen liegt heute um etwa 1/4 unter dem von 1980. Zu Frage 46: Von der Bundesanstalt für Flugsicherung wurden 1985 in insgesamt 297 Fällen Verfahren wegen Verstößen gegen die Luftverkehrsordnung eingeleitet, davon 60 Strafverfahren. Gegen militärische Luftfahrzeugbesatzungen wurde dabei in 64 Fällen (einschließlich 14 Strafverfahren) ermittelt. 1986 wurde in insgesamt 404 Fällen eingeleitet (126 Strafverfahren), davon militärische Luftfahrzeuge in 85 Fällen (10 Strafverfahren). 1987 wurde in insgesamt 391 Fällen eingeleitet (58 Strafverfahren), davon militärische Luftfahrzeuge in 99 Fällen (16 Strafverfahren). Eine Aussage zu den abgeschlossenen Verfahren bzw. zu den Verfahren, in denen ein tatsächliches Verschulden festgestellt wurde, kann nicht gemacht werden. Darüber hinaus weise ich darauf hin, daß die Angaben Flüge im gesamten Luftraum umfassen.
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    Rede von Hans-Dietrich Genscher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Die Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag den Entwurf eines Vertragsgesetzes vor, der eine eindrucksvolle Bestätigung ihrer auf Festigkeit und Verhandlungswillen gegründeten Sicherheitspolitik darstellt. Es war ein langer und es war auch ein schwerer Weg von jenem 12. Dezember 1979, an dem ich dem Deutschen Bundestag über den in Brüssel gefaßten NATO-Doppelbeschluß berichtete, bis zu dieser Vorlage an das Hohe Haus.
    Der Washingtoner Vertrag über die vollständige weltweite Beseitigung aller amerikanischen und sowjetischen Mittelstreckenflugkörper hat historische Tragweite. Er ist ein Erfolg unserer Sicherheitspolitik, der gemeinsam mit unseren Verbündeten in achtjähriger Anstrengung schwer errungen werden mußte. Festigkeit auf unserer Seite und neues Denken auf der Seite der Sowjetunion haben es möglich gemacht, daß das westliche Verhandlungsziel der weltweiten Beseitigung der Mittelstreckenraketen erreicht wurde. Das INF-Abkommen verpflichtet die Sowjetunion, 1 750 Mittelstreckensysteme mit über 3 000 atomaren Sprengköpfen, die USA, 867 Mittelstreckensysteme mit derselben Anzahl von atomaren Sprengköpfen zu beseitigen. Damit wird eine schwere, vorwiegend gegen Westeuropa gerichtete Bedrohung beseitigt. Das schafft mehr Sicherheit für Westeuropa; es reduziert vorhandene Risiken.
    Der INF-Vertrag markiert den Durchbruch von der Rüstungskontrolle hin zu wirklicher Abrüstung. An Stelle von Begrenzungen auf hohem Niveau der Rüstungen wird erstmals eine ganze Waffenkategorie beseitigt. Der Grundsatz asymmetrischer Reduzierung wird erstmals angewandt: Wer mehr Waffen hat, muß auch mehr abrüsten.
    Wegweisend ist auch das im INF-Vertrag verankerte stringente Verifikationsregime, verbunden mit einem umfangreichen Datenaustausch. Obligatorische Vor-Ort-Inspektionen in einem Umfang, wie der INF-Vertrag vorschreibt, wären noch vor wenigen Jahren undenkbar gewesen. Damit hat sich eine neue Einsicht durchgesetzt. Maßnahmen zur verläßlichen Überprüfung der Einhaltung von Vertragsverpflichtungen sind notwendig, und sie sind auch möglich.
    Verifikation schafft Vertrauen. Die im INF-Vertrag vorgesehenen Inspektionsmaßnahmen betreffen nicht nur amerikanisches und sowjetisches Territorium. Vorgesehen sind auch Inspektionen militärischer Einrichtungen der Vereinigten Staaten auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, Belgiens, Großbritanniens, Italiens und der Niederlande sowie sowjetischer Militäreinrichtungen in der DDR und der CSSR. Das zwischen den fünf westlichen Stationierungsländern und den USA geschlossene Stationierungsländer-Übereinkommen stellt sicher, daß die USA ihren Verifikationsverpflichtungen nachkommen können.
    Die im Vertragswerk vorgesehenen Vor-Ort-Inspektionen werden über einen Zeitraum von dreizehn Jahren nach Inkrafttreten des INF-Vertrages durchgeführt. Es geht um die Überprüfung der vereinbarten Ausgangsdaten, um Abschlußinspektionen von Einrichtungen, die nicht mehr für INF-Zwecke genutzt werden, sowie um kurzfristige Verdachtskontrollen.
    Durch das am 11. Dezember 1987 in Brüssel unterzeichnete Übereinkommen verpflichten sich die Stationierungsländer, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, damit sowjetische Inspektoren einreisen und fristgerecht die Inspektionen der amerikanischen Einrichtungen durchführen können. Den sowjetischen Inspektoren werden die im Anhang zum Übereinkommen aufgeführten Vorrechte und Immunitäten gewährt. Das Stationierungsländer-Übereinkommen wird durch parallele inhaltsgleiche Notenwechsel zwischen den Stationierungsländern einerseits und der Sowjetunion andererseits ergänzt werden.
    Der Gesetzentwurf zum StationierungsländerÜbereinkommen ist von der Bundesregierung als besonders eilbedürftig eingebracht worden, damit die Implementierung des INF-Vertrages in der Bundesrepublik Deutschland unmittelbar nach der Ratifizierung dieses Vertrages beginnen kann. Ich darf deshalb dem Deutschen Bundestag namens der Bundesregierung für die zügige Behandlung dieses Gesetzes danken.
    Herr Präsident, meine Damen und Herren, das INF-Abkommen muß zum Wegbereiter eines breit angelegten Abrüstungsprozesses werden. Wir wollen, wie im Harmel-Bericht des westlichen Bündnisses vorgesehen, eine gerechte und dauerhafte Friedensordnung in Europa mit geeigneten Sicherheitsgarantien schaffen. Gesicherte Verteidigungsfähigkeit, gestützt auf die enge Verbindung zwischen dem starken Westeuropa und den nordamerikanischen Verbündeten, und Rüstungskontrolle und Abrüstung bleiben die unabdingbare Grundlage unserer Sicherheitspolitik. Dialog und Kooperation müssen an die Stelle von Konfrontation treten.
    Abrüstung und Rüstungskontrolle sind integraler Bestandteil der westlichen Sicherheitspolitik. Abrüstung und Sicherheit sind keine Gegensätze. Falsch ist die Auffassung, wonach Sicherheit allein durch Rüstung geschaffen werden kann.
    Was vor 20 Jahren im Harmel-Bericht als richtig erkannt wurde, nämlich Sicherheit auch durch Abrüstung und Rüstungskontrolle zu verwirklichen, hat heute angesichts einer entscheidend verbesserten politischen Ausgangslage eine unvergleichlich höhere Verbindlichkeit.
    Das Konzept des Nordatlantischen Bündnisses für Rüstungskontrolle und Abrüstung, das im Juni 1987 auf der NATO-Ministertagung in Reykjavik beschlossen und beim NATO-Gipfel am 3. März 1988 bekräftigt wurde, muß nunmehr konsequent umgesetzt werden. Im nuklearen Bereich hat die Absicht der USA und der Sowjetunion, ein Abkommen über eine 50 %ige Reduzierung ihrer nuklearstrategischen Offensivpotentiale zu schließen, unsere volle Unterstützung.



    Bundesminister Genscher
    Die strategischen Nuklearwaffen der Sowjetunion haben Bedeutung nicht nur für die USA, sondern auch für Westeuropa. Der baldige Abschluß eines angemessenen, verifizierbaren Abkommens zur weltweiten Ächtung chemischer Waffen hat für die Bundesregierung hohe Priorität. Es würde eine schwere Bedrohung von Europa nehmen und der Ausbreitung dieser abscheulichen Waffen überall in der Welt die Grundlage entziehen.

    (Beifall bei der FDP, der CDU/CSU und des Abg. Voigt [Frankfurt] [SPD])

    Die Proliferationsgefahr für chemische Waffen liegt nicht in Europa; sie liegt in anderen Teilen der Welt. Auch das spricht neben den noch größeren Verifikationsproblemen gegen regionale, auf Europa oder gar Mitteleuropa beschränkte Regelungen.

    (Dr. Dregger [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

    Wir werden uns mit aller Kraft dafür einsetzen, daß die verbleibenden Hindernisse auf dem Weg zu einem weltweiten Verbot chemischer Waffen noch in diesem Jahr überwunden werden.

    (Beifall bei der FDP, der CDU/CSU und des Abg. Dr. Lippelt [Hannover] [GRÜNE])

    Mit der Erklärung des NATO-Gipfels zur konventionellen Stabilität wird ein besonders wichtiges Ziel der westlichen Sicherheitspolitik definiert. Die Herstellung konventioneller Stabilität auf niedrigem Niveau der Rüstungen ist das zentrale Problem der Sicherheit auf diesem Kontinent.
    Für die Bundesrepublik Deutschland ist die Beseitigung der bestehenden Ungleichgewichte und die Herstellung konventioneller Stabilität ein elementares sicherheitspolitisches Anliegen. Wir tragen die Hauptlast der konventionellen Verteidigung im Bündnis. Die Verlängerung der Wehrpflicht zeigt, daß wir uns dieser Verantwortung in vollem Umfang stellen. Wir wissen, daß auch ein nur mit konventionellen Waffen geführter Krieg für Europa und für uns eine existentielle Gefahr wäre.

    (Dr. Dregger [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

    Die schnelle Aufnahme der Verhandlungen über die konventionelle Rüstungskontrolle liegt im elementaren europäischen Sicherheitsinteresse.
    Bei diesen Verhandlungen geht es nicht nur um den Abbau vorhandener Übergewichte. Es gilt, einen Zustand herbeizuführen, bei dem die Streitkräfte beider Seiten am Mindesterfordernis für Verteidigung ausgerichtet sind, wie das für den Westen heute schon gilt. Die Fähigkeit zum Überraschungsangriff und zu raumgreifender Offensive muß beseitigt werden.

    (Beifall bei der FDP, der CDU/CSU und des Abg. Voigt [Frankfurt] [SPD])

    Unser Verhandlungskonzept zur konventionellen Abrüstung will mehr als Kriegsverhinderung durch Abschreckung. Es will die Fähigkeit zur konventionellen Kriegsführung beseitigen.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

    Wir wollen damit eine neue, eine höhere Qualität der
    Sicherheit schaffen. Das ist mehr als Gleichgewicht.
    Es verlangt über Gleichgewicht und Abschreckung
    hinaus qualitativ neue Strukturen der Kriegsverhinderung. Dazu bedarf es auch neuer Formen der Zusammenarbeit.
    Die Verhandlungen könnten durch einen aussagefähigen Informationsaustausch über militärische Potentiale erleichtert werden. Jüngste Erklärungen des Warschauer Pakts in diese Richtung sind ermutigend. Die Bundesregierung setzt sich mit Nachdruck für einen zügigen Abschluß der Wiener Mandatsverhandlungen ein, damit Verhandlungen über konventionelle Stabilität noch in diesem Jahr beginnen können.
    Bei den amerikanischen und sowjetischen Nuklearraketen kurzer Reichweite hat der NATO-Gipfel das in Reykjavik festgelegte Abrüstungsziel bestätigt: deutliche und überprüfbare Reduzierungen auf gleiche Obergrenzen. Auch hier muß es unser Ziel sein, sowjetische Überlegenheit durch Verhandlungen zu beseitigen.
    Das Bündnis hat immer wieder bekräftigt, daß für die absehbare Zeit das unverrückbare Ziel der Kriegsverhinderung durch Abschreckung eine geeignete Zusammensetzung angemessener und wirksamer nuklearer und konventioneller Streitkräfte erfordert. Art und Umfang dieser Streitkräfte können sich immer nur nach den objektiven Erfordernissen westlicher Sicherheit bestimmen. Jede Entscheidung darüber setzt eine gründliche Analyse der Bedrohung der Ziele und der realistischen Perspektiven der Rüstungskontrolle und Abrüstung, der Entwicklung des Kräfteverhältnisses sowie der politischen Lage voraus. Unter Einbeziehung dieser Faktoren und Perspektiven wird das Bündnis ein Gesamtkonzept erarbeiten. Es wäre deshalb falsch, über einzelne Waffensysteme jetzt vorgezogene Entscheidungen treffen zu wollen.

    (Beifall bei der FDP, der CDU/CSU und des Abg. Voigt [Frankfurt] [SPD])

    Einzelne Waffensysteme dürfen keine eigene, sachfremde Dynamik entwickeln.

    (Dr. Dregger [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

    Es wäre genauso falsch, eine Debatte darüber zur Unzeit zu führen.
    Auch in Zukunft muß gelten: Nukleare Waffen dienen im Verständnis des westlichen Bündnisses der Kriegsverhinderung. Sie haben damit eine politische Funktion. Eine Verwischung der qualitativen Grenzen zwischen atomaren und konventionellen Waffen eröffnet den abschüssigen Weg in Kriegsführungsszenarien und damit in die Führbarkeit von Kriegen. Die Strategie der flexiblen Erwiderung soll die Option zum Zweck der Kriegsverhinderung ausweiten. Ein bequemer Ersatz für die Herstellung konventioneller Stabilität sind sie dagegen nicht.
    Im nuklearen Zeitalter sind Strategien so anzulegen, daß sie einen wechselseitigen politischen Zwang bewirken, militärische Auseinandersetzungen nicht entstehen zu lassen, Konflikte nur noch auf dem Verhandlungsweg zu lösen und von der Konfrontation allmählich, aber unaufhaltsam zur Zusammenarbeit zu gehen. Eine zukunftsorientierte Sicherheitspolitik darf sich nicht darin erschöpfen, Kriege weniger



    Bundesminister Genscher
    schrecklich zu machen. Sie muß sie unführbar machen.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

    Wir müssen unter den Bedingungen des nuklearen Zeitalters Zusammenarbeit zur Sicherung des Friedens ermöglichen, d. h. kooperative Sicherheitspolitik verwirklichen. Auf dem dafür notwendigen, gewiß schwierigen und langwierigen Weg wird folgendes verlangt.
    Erstens: Abrüstungsschritte, die Überlegenheiten abbauen und Gleichheit auf einem niedrigen Niveau in allen Bereichen des militärischen Kräfteverhältnisses herstellen. Beim Verzicht auf Überlegenheit und bei der Bereitschaft zur Rüstungskontrolle darf es keine Ausnahmen geben, damit jeder Krieg mit Waffen jeder Art künftig ausgeschlossen wird.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

    Zweitens: Qualitative Veränderungen der Struktur von Streitkräften. Auf keiner Seite darf die Fähigkeit zur Invasion gegeben sein.
    Drittens. Wirksame Mechanismen eines weltweiten politischen Krisenmanagements werden gebraucht.
    Viertens. Die Weiterentwicklung und Verdichtung des Netzes von vertrauensbildenden Maßnahmen ist dringlich.
    Fünftens. Der Abbau von Feindbildern und die Förderung der Friedensgesinnung zur Achtung des anderen ist ein wichtiger Bestandteil der Vertrauensbildung zwischen den Völkern. Das erfordert die Öffnung der Gesellschaften, die Verwirklichung der Menschenrechtspakte der Vereinten Nationen und die Verwirklichung aller Zusagen, die die Unterzeichnerstaaten der Schlußakte von Helsinki gegeben haben. Die Verwirklichung der Menschenrechte und die Erweiterung der menschlichen Kontakte sind wichtige Bausteine für neues Vertrauen zwischen West und Ost.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

    Sechstens. Die Verbreiterung und Vertiefung der Zusammenarbeit zum gegenseitigen Nutzen in allen Bereichen dient der Vertrauensbildung und den beiderseitigen Interessen. Wir müssen in unserer interdependenten Welt gegenseitige Abhängigkeiten im guten Sinne schaffen und auf diese Weise den Weg der gleichberechtigten Zusammenarbeit unumkehrbar machen.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

    Meine Damen und Herren, mit der Bereitschaft der Weltmächte zu einem grundlegenden Wandel des West-Ost-Verhältnisses wächst auch die Verantwortung der Europäer, die Beziehungen zwischen den Staaten in West und Ost konstruktiv zu gestalten. Der KSZE-Prozeß ist der Rahmen, in dem die europäischen Staaten ihr Gewicht in besonderer Weise zur Geltung bringen können. Die Gegensätze und das Trennende in Europa als Ganzes müssen Schritt für Schritt überwunden werden. Die Bundesregierung wird mit diesem Ziel zusammen mit ihren Partnern aus der Europäischen Gemeinschaft ihre Politik des Dialogs, der Zusammenarbeit und der Abrüstung auf der Grundlage der durch das westliche Bündnis geschaffenen Sicherheit konsequent fortsetzen. Der heute vorgelegte Vertrag ist ein wichtiger Meilenstein auf diesem Wege.

    (Beifall bei der FDP, der CDU/CSU und der SPD)



Rede von Dr. Philipp Jenninger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat Herr Abgeordneter Voigt (Frankfurt).

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Karsten D. Voigt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Bundesaußenminister, vielen Dank für die Rede. Sie ist Ausdruck einer veränderten Lage, in der im Bundestag alle Parteien einen Konsens über ein Gesetz haben, das einen Sachverhalt regelt, der lange Zeit nicht nur den Deutschen Bundestag, sondern auch unser Volk tief gespalten hat. Ich halte dies für so bemerkenswert, daß ich es an den Anfang meiner Ausführungen stellen möchte, denn ein solcher Konsens ist nicht selbstverständlich.
    Natürlich ist es so, daß die Motive, die uns zu diesem gemeinsamen Ergebnis bringen, nicht überall dekkungsgleich sind. Es bleiben auch Unterschiede. Ich hoffe aber, daß wir auch in der Lage sein werden, den Streit über die Frage der nuklearen Kurzstreckenwaffen, der möglicherweise unvermeidbar ist, in einer Art und Weise zu führen, die nicht wieder die alten Gräben in der alten Form aufreißt, nachdem wir jetzt bei der Zustimmung zu diesem Vertragswerk eine Übereinstimmung gefunden haben. Ich hoffe darüber hinaus, daß die Bundesregierung und die Regierungskoalition durch ihr Verhalten dazu beitragen, daß uns eine neue Diskussion, eine neue Auseinandersetzung über eine neue Nachrüstung im Bereich der nuklearen Kurzstreckenraketen erspart bleibt.

    (Beifall bei der SPD — Lamers [CDU/CSU]: Nachrüstung steht überhaupt nicht zur Debatte! Es geht nicht um Nachrüstung!)

    Wir werden uns auch in den kommenden Jahren dort, wo es möglich ist, um Gemeinsamkeiten bemühen. Dort, wo wir anderer Meinung sind — wie z. B. bei der Frage der dritten Null-Lösung bei nuklearen Kurzstreckenraketen —, werden wir mit Argumenten für unsere Auffassung werben. Aber wir brauchen dabei keine Feindbilder, und zwar auch nicht gegenüber der Regierung und auch nicht gegenüber der Regierungskoalition.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Dann haben Sie gut dazugelernt!)

    Ich möchte das auch am Beginn der heutigen Debatte sagen: Uns ist nicht daran gelegen, daß Feindbilder, die in den vergangenen Jahren manchmal wechselseitig aufgebaut worden sind, bei den neuen Themen, die uns künftig möglicherweise wieder trennen, erneut gepflegt werden.
    Deshalb noch ein letztes Wort dazu. Wir alle miteinander haben im Laufe dieser langjährigen Debatte seit 1979 dazugelernt. Wir haben das, was heute als Verhandlungsergebnis hier vorliegt, nicht voraussehen können. Auch ich habe es nicht voraussehen können. Ich bin dafür gewesen, aber ich habe es nicht immer vorausgesehen und manchmal an ihm gezweifelt. Deshalb wäre es überhaupt kein Zeichen der



    Voigt (Frankfurt)

    Schwäche, sondern ein Zeichen der Stärke, wenn wir offen zueinander sagten: Wir alle sind in diesen Jahren seit 1979 nicht von Fehleinschätzungen frei gewesen. Das gilt für Sie als Regierungskoalition, für uns als Sozialdemokraten und selbstverständlich auch für die GRÜNEN, obwohl sie erst seit 1983 im Parlament sind.
    Nun zu dem anstehenden Vertragsentwurf im einzelnen. Ich teile die Auffassung des Bundesaußenministers, daß dies ein Meilenstein ist, und zwar nicht nur als Vertragswerk insgesamt, sondern auch mit den darin vorgesehenen Verifikationsbestimmungen insbesondere. Diese Bestimmungen zeigen, daß eine Einigung auch über Probleme der Verifikation möglich ist, wenn der politische Wille vorhanden ist. Dieser Wille war hier vorhanden. Dieser Wille scheint beim Start-Abkommen vorhanden zu sein. Dieser Wille scheint nicht in bezug auf die chemischen Waffen in ausreichendem Maße vorhanden zu sein. Deshalb ist die Frage, daß es bisher noch nicht zu einer Einigung über eine weltweite Ächtung chemischer Waffen gekommen ist, nicht nur eine Frage von Verifikationsproblemen, sondern auch eine Frage von mangelndem Willen — und dies zur Zeit leider nicht vorwiegend auf der östlichen Seite. Aus diesem Grunde glaube ich, daß wir Ihnen mit unseren Vorschlägen für eine chemiewaffenfreie Zone noch eine Chance geben, Druck in Richtung auf eine weltweite Ächtung chemischer Waffen zu machen, und daß wir Ihnen eine Option eröffnen, falls sich westliche Verhandlungspartner gegen eine weltweite Ächtung chemischer Waffen weiterhin sperren, dennoch auf eine regionale Lösung zurückzugreifen. Wir wären auch doch alle froh, wenn wir heute eine solche verifizierbare regionale Lösung z. B. im Iran und Irak besäßen.
    Es handelt sich bei dem Vertrag um einen bilateralen Abrüstungsvertrag mit beidseitiger Verifikation, aber auch auf unserem Territorium. Diese Regelungen haben Vorbildcharakter in bezug auf Verifikationsmöglichkeiten bei einem Vertrag über die Abrüstung der Kurzstreckenraketen.
    Es gibt dabei aber auch Probleme. Wir bejahen die vereinbarte Verifikation, wir unterstützen die doppelte Null-Lösung, aber man muß ganz deutlich sagen: Die vereinbarte bilaterale Verifikation der beiden Weltmächte auf unseren Territorien kann nicht Vorbild für alle anderen künftigen Rüstungskontrollverhandlungen sein. Bei künftigen Rüstungskontrollverhandlungen müssen die europäischen Staaten in Ost und West bei der Verifikation auf ihren Territorien gleichberechtigt beteiligt werden. Wer Inspektionen auf seinem Territorium gestattet — das gilt z. B. für die Inspektionen der USA in Osteuropa und für die Inspektionen der Sowjetunion auf unserem Territorium — , der hat auch einen Anspruch auf Daten, die die Amerikaner durch ihre Verifikationsmaßnahmen erwerben. Deshalb bitte ich die Bundesregierung, dieses Vertragswerk auch zum Anlaß zu nehmen, von den Amerikanern eine bessere Information über ihre Aufklärung, die sie mit nationalen technischen Mitteln, etwa mit Satelliten, betreiben, zu verlangen.
    Und noch etwas: Die bisherigen Erfahrungen mit unseren Verbündeten zeigen, daß der Zugang zu ihren Verifikationsergebnissen nicht immer ausreichend ist. Deshalb bedarf es eines eigenen europäischen Aufklärungssatelliten, der uns von den Informationen der Amerikaner nicht völlig unabhängig, aber doch unabhängiger als bisher macht.

    (Dr. Dregger [CDU/CSU]: Richtig!)

    Das gilt einerseits für uns Westeuropäer im westlichen Bündnis; das gilt andererseits auch für den KSZE-Prozeß als gesamteuropäischen Prozeß.
    In der Bundesrepublik Deutschland und in der DDR genießen die vier Siegermächte des Zweiten Weltkrieges mit ihren militärischen Vertretern eine besondere Bewegungsfreiheit. Ich meine, daß es jetzt, über 40 Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg, an der Zeit ist, daß wir Regelungen vereinbaren, durch die die beiden deutschen Staaten mit ihren militärischen Vertretern in dem jeweils anderen Staat die gleiche Bewegungsfreiheit genießen wie die vier ehemaligen Alliierten.

    (Beifall bei der SPD)

    Ich glaube, daß dieser Schritt zur Verifikation mit deutscher Beteiligung, also der Schritt von den vier im Jeep zu den sechs im Jeep, überfällig ist und daß er auch ein Schritt nicht nur zur Verifikationserleichterung, sondern auch zur deutschen Gleichberechtigung ist.
    Mit dem gleichen Ziel sollten wir prüfen, ob nicht die bisherigen besonderen Rechte der Alliierten in bezug auf die Verifikation der grenznahen Lufträume in der Weise demokratisiert und umgestaltet werden können, daß die beiden deutschen Staaten an ihnen gleichberechtigt teilhaben.

    (Lowack [CDU/CSU] : Sehr gut!) Soweit zur Frage der Verifikation.

    Nun noch zu den Themen, die uns möglicherweise im Anschluß an den Konsens in dieser heutigen Debatte erneut trennen könnten. Ich meine damit zunächst das Thema der nuklearen Kurzstreckenraketen. Die Bundesregierung hat gesagt, daß sie eine Gesamtkonzeption der NATO fordert. Dafür bin ich auch. Das besagt aber auch, daß diese Konzeption bisher nicht existiert. Das ist wohl in der NATO insgesamt so, aber, wie ich befürchte, leider in der Bundesregierung insbesondere der Fall. Ich hoffe, daß Bundeskanzler Kohl diese Forderung nach einer Gesamtkonzeption nicht nur erhoben hat, um Zeit zu gewinnen oder um taktische Kompromisse im westlichen Bündnis zu ermöglichen. Ich hoffe, daß er in der Sache eine neue Gesamtkonzeption will. Wenn er aber dem Ziel „Gesamtkonzeption" näherkommen will, bedeutet das, daß er jetzt seine Meinung äußern muß, damit er den deutschen Standpunkt und die deutschen Interessen in dieser Debatte im Bündnis auch zur Geltung bringen kann.
    Das heißt, die Forderung nach einem Gesamtkonzept der NATO erspart nicht die frühzeitige Definition der deutschen Interessen und des Standpunkts der Regierung in dieser Debatte. Schon aus diesem Grund ist — sogar unabhängig von dem amerikanischen Entscheidungsprozeß über Modernisierung und Beschaffung — eine Stellungnahme der Bundesregierung, ob sie nun für oder gegen die Modernisierung bei den



    Voigt (Frankfurt)

    nuklearen Kurzstreckenraketen ist, jetzt unvermeidbar. Sie ist jetzt erforderlich, nicht erst 1995.
    Ich glaube, daß eine der Schwächen in dieser Debatte darin liegt — das wurde ja auch in den vergangenen Jahren sichtbar —, daß die sicherheitspolitische Diskussion bei uns an einem Zuviel an Angst und einem Zuwenig an konzeptioneller Klarheit leidet.

    (Lamers [CDU/CSU]: Dazu haben Sie ja wesentlich beigetragen!)

    — Nein. Ich glaube, Herr Lamers, daß in Ihrer Frage ob man die Kurzstreckenraketen modernisieren soll, in gewisser Weise ein Mißtrauen — ich habe das schon mehrfach thematisiert — gegenüber der Glaubwürdigkeit der amerikanischen Verpflichtung zur Verteidigung Westeuropas zum Ausdruck kommt. Ich persönlich — ich glaube, die Mehrheit der SPD — hält die amerikanische Garantie für Westeuropa auch dann für glaubwürdig, wenn es keine einzigen landgestützten Nuklearwaffen in Ost und West in Europa gibt.
    Daß Sie die Modernisierung fordern, hat zwei Gründe: erstens, weil Sie der amerikanischen Sicherheitsverpflichtung mißtrauen, und zweitens, weil Ihre Einschätzung der Sowjetunion so sehr von der falschen Vermutung einer hohen militärischen Risikobereitschaft der Sowjetunion geprägt ist, daß Sie die Abschreckung bei uns landstationiert für erforderlich halten, um die Sowjetunion abzuschrecken.

    (Lamers [CDU/CSU]: Beides ist falsch!)

    — Dann können Sie nachher in der Debatte darauf eingehen.
    Ich glaube, daß die Option auf landgestützte Kurzstreckenraketen sicherheitspolitisch nicht erforderlich ist und abrüstungspolitisch eine dritte und sogar eine vierte Null-Lösung bei nuklearen Gefechtsfeldwaffen begrüßenswert sind.
    Ich frage mich, ob dabei nicht auch Ihr Begriff der Entnuklearisierung völlig neben der Sache liegt. Denn sogar wenn es keine landgestützten Nuklearwaffen in Europa gäbe, wäre Europa nicht entnuklearisiert; es gibt ja noch die zahlreichen Interkontinentalsysteme, es gibt die seegestützten Systeme, es gibt die luftgestützten Systeme.
    Um das ganz deutlich zu sagen: Wir Deutsche verfügen darüber, ob bei uns Nuklearwaffen stationiert werden, aber wir verfügen nicht über das Ende der nuklearen Abschreckung — darüber verfügen die Nuklearmächte allein. Die Frage ist eigentlich, ob wir Optionen auf landgestützte Raketen bei uns brauchen; die Frage ist nicht, ob wir zur Zeit über ein Ende der nuklearen Abschreckung oder über eine Entnuklearisierung Europas entscheiden sollten. Diese Frage stellt sich gar nicht. Insofern sind Ihre Befürchtungen, daß es zu einer Entnuklearisierung kommt, völlig überzogen. Aber auch die Hoffnung der Friedensbewegung auf eine dritte und vierte Null-Lösung wären überzogen, wenn sie hoffen sollte, daß dies eine Entnuklearisierung Europas oder ein Ende der nuklearen Abschreckung bedeuten würde.
    Es geht in Wirklichkeit auf absehbare Zeit um die Frage der Ausgestaltung der nuklearen Abschreckung: ob man die nukleare Abschreckung im
    Sinne einer Minimalabschreckung schrittweise reformieren will. Es geht noch lange nicht um das Ende der nuklearen Abschreckung. Wir glauben, daß man diese Reform versuchen sollte, daß sie unseren Interessen dient. Übrigens, wenn ich die Worte von Bundesaußenminister Genscher „die Abschreckung repolitisieren, Nuklearwaffen als politische Waffen" richtig gehört habe, so haben sie eigentlich den Sinn, daß man immer selektivere und flexiblere Optionen schrittweise zurückdrängt, also einen technisch möglichen Prozeß der immer größeren Verfeinerung von Nuklearoptionen aus politischen Gründen durch Verhandlungen zwischen Ost und West und einseitige Entscheidungen der NATO allmählich zurückdrängt. Wir sind dafür. Das ist eigentlich die Entscheidung, die in den nächsten Jahren ansteht, nicht mehr und nicht weniger. Es geht darum, einen Trend innerhalb der NATO-Doktrin, der mit der „flexiblen Antwort" eingeleitet worden ist und sich immer weiter fortgesetzt hat, umzukehren.

    (Zustimmung des Abg. Duve [SPD])

    Es geht um eine Überwindung oder zumindest eine Reform der flexiblen Reaktion.
    Das ist die Diskussion, die wir in den nächsten Jahren im Zusammenhang mit der Frage der nuklearen Kurzstreckenraketen führen müssen. Wir sollten sie nicht mit dem Schreckgespenst Entnuklearisierung führen, wir sollten sie auch nicht mit dem Schreckgespenst Singularität führen, wir sollten sie auch nicht mit dem Schreckgespenst von Fire-breaks führen, wie es der eine oder andere von der CDU aus Großbritannien mitgenommen hat, sondern wir sollten sie führen im Sinne der deutschen Möglichkeiten und der deutschen Interessen an einer Reform der NATO-Strategie. Dies gilt insbesondere für den Nuklearbereich. Es gilt natürlich — da stimme ich mit Ihnen, Herr Bundesaußenminister, völlig überein - auch für den Bereich der konventionellen Strategien, bei denen wir wie Sie daran interessiert sind — da sehe ich auch Möglichkeiten der Übereinstimmung — , die konventionellen Strategien so umzugestalten, daß unsere defensiven Absichten noch deutlicher als bisher werden und daß die defensiven Erklärungen des Warschauer Vertrages einen Niederschlag in einer Veränderung ihrer bisher offensiven Militärstrategie finden, die die Sowjetunion nach wie vor hat. Wenn diese Änderungen auf beiden Seiten möglich sind, dann sind wir einen Schritt in Richtung auf die europäische Friedensordnung weiter gekommen, die Sie befürworten und die wir alle gemeinsam erreichen wollen.
    Danke.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)