Rede von
Hans A.
Engelhard
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Dr. Stark, aber auch die anderen Vorredner haben es dankenswerterweise bereits übernommen, hier einige Klarstellungen vorzunehmen und über das aufzuklären, was hier gezahlt werden kann und wie die Entstehungsgeschichte dieser gesetzlichen Bestimmung ist. Ich halte das für wichtig, weil wir uns in diesem Zusammenhang vergegenwärtigen müssen, daß es bis zum Jahre 1971 einen solchen Betrag, dessen Verdoppelung wir nun beschließen wollen, überhaupt nicht gegeben hat. Zustande gekommen ist er damals auf Grund einer Initiative der Justizministerkonferenz aus dem Jahre 1965, und bei den Beratungen im Deutschen Bundestag hat man sich schließlich auf den Pauschalbetrag von 10 DM geeinigt, um sicherzustellen, daß an dieser Stelle nicht eine Differenzierung
— etwa unter sozialen Kategorien — stattfindet, sondern dieser Betrag jedem, aber auch jedem Betroffenen zugute kommt.
Nun kann man sich, wenn man weiß, daß es sich
— darauf ist dankenswerterweise gleichfalls bereits hingewiesen worden — um ein Schmerzensgeld nicht handelt und auch nicht um eine Entschädigung, die den Verlust an Freiheit ausgleichen soll, trefflich darüber streiten, welcher Betrag eigentlich angemessen wäre. Ich will in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hinweisen, daß das, was an Vermögensentschädigung von den Ländern aufgebracht werden muß und ausbezahlt wird, nach einer uns vorliegenden Statistik mehr als das Fünffache dessen ist, was hier heute Gegenstand der Beratung ist.
Ich begrüße es, daß wir zu der Verdoppelung kommen. Sie entspricht den wirtschaftlichen Entwicklungen. Man wird eines ferneren Tages auch wieder über eine Erhöhung nachzudenken haben. Wir tun hier einen wichtigen und richtigen Schritt, einen Schritt auf einem sicher auf Kompromiß angelegten Weg, der aber dadurch nicht unrichtiger wird.