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    Plenarprotokoll 11/68 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 68. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 10. März 1988 Inhalt: Tagesordnungspunkt 22: Beratung des Antrags der Abgeordneten Müntefering, Conradi, Amling, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Die Wohnungsgemeinnützigkeit erhalten und stärken (Drucksache 11/1389) Müntefering SPD ......................4627 B Dr. -Ing. Kansy CDU/CSU................4629 C Frau Oesterle-Schwerin GRÜNE..........4633 A Grünbeck FDP..........................4634 D Jahn (Marburg) SPD....................4636 D Dr. Schneider, Bundesminister BMBau.. 4638 D Conradi SPD ..........................4641B Schulhoff CDU/CSU ....................4643 C Mischnick FDP (Erklärung nach § 30 GO) 4645 C Conradi SPD (Erklärung nach § 30 GO). 4645 D Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 8: Gesetz zu dem Übereinkommen vom 10. April 1984 über den Beitritt der Republik Griechenland zu dem am 19. Juni 1980 in Rom zur Unterzeichnung aufgelegten Übereinkommen über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Drucksachen 11/1611, 11/1951).............4646 A Tagesordnungspunkt 23: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Dr. Vollmer, Frau Olms und der Fraktion DIE GRÜNEN: Übernahme des Berliner Document Centers für NS-Akten durch die Bundesrepublik Deutschland (Drucksache 11/1926) Frau Olms GRÜNE......................4646 B Neumann (Bremen) CDU/CSU ..........4648 A Frau Hämmerle SPD....................4650 A Lüder FDP ............................4651C Dr. Waffenschmidt, Pari. Staatssekretär BMI ................. 4652 C Tagesordnungspunkt 24: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Teubner, Frau Oesterle-Schwerin und der Fraktion DIE GRÜNEN: Maßnahmen zur Einpassung der Einzelhandelsnutzung in das übergeordnete Gesamtsystem der städtischen Entwicklung (Drucksache 11/1645) Frau Teubner GRÜNE ..................4654 A Oswald CDU/CSU......................4655 D Scherrer SPD ..........................4657 C Grünbeck FDP..........................4659 B Dr. Riedl, Parl. Staatssekretär BMWi... 4660 C Tagesordnungspunkt 25: a) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Frau Dr. Däubler-Gmelin, Bachmaier, Klein (Dieburg), Dr. Pick, Schmidt (München), Schütz, Singer, Stiegler, Wiefelspütz, Dr. de With, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung (§140 Abs. 1 Nr. 4 StPO) (Drucksachen 11/816, 11/1933)II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 68. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. März 1988 b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Nickels und der Fraktion DIE GRÜNEN: Keine Zwangsverteidiger für Blinde (Drucksachen 11/624, 11/1933) Singer SPD .............. 4662 C Eylmann CDU/CSU .......... 4663 C Frau Nickels GRÜNE.......... 4663 D Kleinert (Hannover) FDP ................4664 C Engelhard, Bundesminister BMJ..........4665 A Nächste Sitzung........................4665 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten.. 4666* ADeutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 68. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. März 1988 4627 68. Sitzung Bonn, den 10. März 1988 Beginn: 17. 30 Uhr
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    4666* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 68. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. März 1988 Anlage zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 11. 3. Andres 10. 3. Antretter * 10. 3. Bahr 11. 3. Becker (Nienberge) 11. 3. Dr. Blank 10. 3. Böhm (Melsungen) * * 10. 3. Frau Brahmst-Rock 11. 3. Buschhom 11. 3. Buschfort 11. 3. Dr. Dregger 10. 3. Frau Fuchs (Köln) 11. 3. Dr. Glotz 11. 3. Dr. Hauff 11. 3. Dr. Haussmann 11. 3. Frau Hensel 11. 3. Ibrügger 11. 3. Frau Karwatzki 10. 3. Frau Kelly 11. 3. Kiechle 11. 3. Klein (Dieburg) 11. 3. Klein (München) 11. 3. Koschnick * * * 11. 3. Lenzer * * 10. 3. Lintner 11. 3. Dr. Mertens (Bottrop) 10. 3. Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Meyer 11. 3. Möllemann 10. 3. Müller (Schweinfurt) 11. 3. Oostergetelo 11. 3. Reddemann * 10. 3. Reimann 11. 3. Repnik 11. 3. Sauer (Salzgitter) * * * 11. 3. Seehofer 11. 3. Frau Schilling 11. 3. Schmidt (München) * * 10. 3. von Schmude 11. 3. Schreiber * * * 11. 3. Frau Simonis 11. 3. Dr. Spöri 11. 3. Frau Trenz 11. 3. Dr. Voss 10. 3. Dr. Waigel 11. 3. Wieczorek (Duisburg) 11. 3. Wilz 11. 3. Wischnewski 11. 3. Dr. de With 11. 3. Frau Wollny 11. 3. Dr. Zimmermann 11. 3. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union * * * für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Johannes Singer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir werden heute die Änderung einer Gesetzesänderung herbeiführen, zu der es bei sorgfältiger Vorbereitung und Beratung des Strafverfahrensänderungsgesetzes 1987 nicht hätte kommen müssen. Der Vorgang ist ein Lehrbeispiel dafür, wie einem benachteiligten Personenkreis mit übertriebener Fürsorge eine vermeintliche Wohltat erwiesen werden sollte, die von den Betroffenen tatsächlich als diskriminierend und schädlich empfunden worden ist.


    (Beifall bei der SPD und des Abg. Kleinert [Hannover] [FDP])


    Das Strafverfahrensänderungsgesetz 1987 hat mit seiner Ergänzung des § 140 Abs. 1 der Strafprozeßordnung, also bei der Pflichtverteidigung, den blinden Beschuldigten dem Tauben oder Stummen gleichgestellt und dazu geführt, daß sich Blinde nach der jetzt geltenden Rechtslage grundsätzlich, selbst wenn sie Juristen sind oder über forensische Erfahrung verfügen, nicht mehr selbst verteidigen können. Diese Regelung wirkt sich über § 60 des Ordnungswidrigkeitengesetzes auch auf das Bußgeldverfahren aus und hat neben ihrer diskriminierenden Wirkung die Folge, daß der verurteilte Beschuldigte mit den Kosten des Verfahrens, auch mit den Kosten der Verteidigung belastet wird, selbst wenn er sich, wie ich soeben schon sagte, bei Bagatelldelikten oder auf Grund eigener juristischer Erfahrungen ohne weiteres selbst hätte verteidigen können.

    Einer der Gründe, warum es zu der von den Betroffenen abgelehnten Gesetzesänderung überhaupt gekommen ist, liegt offenbar in der unterbliebenen Anhörung der Fachverbände, die vom Rechtsausschuß und vom Bundestag seinerzeit wohl als selbstverständlich vorausgesetzt worden ist. Jetzt haben wir uns im Rechtsausschuß gar nicht mehr lange streiten


    Singer

    müssen, um zu der einmütigen Erkenntnis zu gelangen,


    (Frau Traupe [SPD]: Was sehr vernünftig ist!)


    daß die Gesetzesänderung rückgängig zu machen ist.

    In dem ganzen Vorgang sehe ich allerdings auch ein Gutes: Nicht nur den mit der Sache befaßten Parlamentariern, sondern — wie ich hoffe — auch der Öffentlichkeit ist deutlich geworden, daß blinde Mitbürger gerade in den juristischen Berufen seit Jahrzehnten mit großem Erfolg tätig sind und bemerkenswerte Karrieren, zum Teil bis in die obersten Bundesgerichte, gemacht haben.


    (Beifall bei allen Fraktionen)


    Um so unverständlicher muß es für die Betroffenen gewesen sein, daß der Gesetzgeber mit der Einführung der notwendigen Verteidigung für Blinde plötzlich Zweifel an ihren Fähigkeiten, sich selbst zu verteidigen, geweckt hat. Der Rechtsausschuß geht davon aus, daß die geltende Regelung der notwendigen Verteidigung für Blinde in ihrer Fürsorgefunktion zu weit gegangen ist. Die geltende Regelung erscheint auch deshalb nicht erforderlich, weil über die Generalklausel des § 140 Abs. 2 der Strafprozeßordnung eine sich jeweils im Einzelfall doch einmal als notwendig erweisende Verteidigung ohnehin angeordnet werden kann.

    Während der Beratungen sind wir darauf aufmerksam gemacht worden, daß auch die vom Gesetz seit eh und je vorgeschriebene notwendige Verteidigung für Gehörlose, Spätertaubte und Stumme kritisch hinterfragt werden muß. Da das Gesetz durch die in § 186 des Gerichtsverfassungsgesetzes vorgesehene Bestellung von Gebärdendolmetschern für diesen Kreis behinderter Personen auf ihre besonderen Schwierigkeiten ohnehin Rücksicht nimmt, erschien es uns in der Tat nicht einsichtig, die bisherige Regelung auch für diese Gruppen beizubehalten.

    Bevor wir allerdings den Ihnen jetzt vorliegenden Vorschlag beschlossen haben, haben wir uns vergewissert, ob auch insoweit die betroffenen Fachverbände angehört worden sind. Das konnte von der Bundesregierung bestätigt werden. Die Fachverbände sind allerdings davon unterrichtet, daß wir eine nicht unwesentliche Abweichung von der Regelung für die Blinden beschlossen haben. In § 140 Abs. 2 StPO wird folgender Satz 2 angefügt: „Dem Antrag eines tauben oder stummen Beschuldigten ist zu entsprechen. " Das heißt, es wird nicht weiter geprüft, ob das nun notwendig ist oder nicht. Wenn der Taube oder Stumme im Einzelfall beantragt: Ich möchte einen Pflichtverteidiger, dann bekommt er ihn ohne langes Beraten oder Prüfen.

    Ich meine, daß die Ihnen jetzt vorliegende einstimmige Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses eine sachgerechte Regelung enthält und auch die von der Sache her gebotene Differenzierung vorsieht.

    Ich habe mich bemüht, mich kurz zu fassen.

    Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.


    (Beifall bei allen Fraktionen)




Rede von Dieter-Julius Cronenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Diesem Dank schließt sich das Präsidium an.

Das Wort hat Herr Abgeordneter Eylmann.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Horst Eylmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will versuchen, den Kollegen Singer noch zu übertreffen, was die Kürze angeht. Er hat den Sachverhalt eigentlich schon erschöpfend vorgetragen. Wir reparieren eine Panne. Dabei hatten wir uns das doch alles so schön ausgedacht. Wir meinten damals alle im Rechtsausschuß, wir würden den blinden Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die einmal straffällig geworden sind, eine Wohltat erweisen. Wir fielen aus allen Wolken, als dann der geharnischte Protest der Verbände kam.

    Die Lehre, die daraus zu ziehen ist, hat der Kollege Singer auch schon kundgetan. Wir sollten uns häufiger fragen — auch bei anderen Gelegenheiten —, ob wir mit unserem Bemühen, in allen möglichen Wechselfällen des Lebens Fürsorge zu gewähren, nicht manchmal etwas zu weit gehen. Es gibt andere Gebiete. Unsere Gesellschaft geht insbesondere mit älteren Mitbürgern zuweilen in einer Weise um, die die Menschenwürde zu tangieren Gefahr läuft.


    (Zustimmung bei den GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)


    Eine weitere Lehre, die wir aus dieser kleinen Panne vielleicht ziehen sollten, ist die, daß das Anhören von Verbänden zuweilen zwar lästig und auch zeitraubend, aber, wie dieser Fall zeigt, unverzichtbar ist. Hätten wir in diesem Falle die Verbände rechtzeitig angehört, könnten wir uns die Reparatur dieses Gesetzes ersparen.

    Eine Schlußbemerkung: Ich möchte allseits Dank sagen dafür, daß es uns in so kurzer Zeit und vor allen Dingen in so guter Atmosphäre gelungen ist, diese Reparatur durchzuführen. Die Oppositionsparteien sind, wie es ihre Aufgabe ist, mit einem Änderungsentwurf vorgeprescht. Wir haben darüber, wie es den Regierungsparteien ziemt, noch etwas intensiver nachgedacht. Das hat dazu geführt, daß wir auch noch eine Regelung für unsere stummen und tauben Mitbürgerinnen und Mitbürger bei dieser Gelegenheit beschlossen haben. Die Diskussion hat nie irgendwelche Schwierigkeiten bereitet.

    Bliebe noch die Frage: Woran hat es eigentlich gelegen, daß das so gut geklappt hat? Vielleicht daran, daß wir uns streng an der Sache orientiert haben und Erwägungen, die wir häufig leichthin als politische zu bezeichnen pflegen, außer acht gelassen haben. Zuweilen habe ich den Eindruck, daß wir dann, wenn wir in Diskussionen davon sprechen, etwas müsse auch politisch gesehen und gewertet werden, das Wort „politisch" als Synonym für „nicht an der Sache orientiert" benutzen.

    Vielen Dank.


    (Beifall bei der CDU/CSU, der FDP und der SPD)