Rede:
ID1106808600

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 9
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. der: 1
    5. Herr: 1
    6. Parlamentarische: 1
    7. Staatssekretär: 1
    8. Dr.: 1
    9. Waffenschmidt.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 11/68 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 68. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 10. März 1988 Inhalt: Tagesordnungspunkt 22: Beratung des Antrags der Abgeordneten Müntefering, Conradi, Amling, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Die Wohnungsgemeinnützigkeit erhalten und stärken (Drucksache 11/1389) Müntefering SPD ......................4627 B Dr. -Ing. Kansy CDU/CSU................4629 C Frau Oesterle-Schwerin GRÜNE..........4633 A Grünbeck FDP..........................4634 D Jahn (Marburg) SPD....................4636 D Dr. Schneider, Bundesminister BMBau.. 4638 D Conradi SPD ..........................4641B Schulhoff CDU/CSU ....................4643 C Mischnick FDP (Erklärung nach § 30 GO) 4645 C Conradi SPD (Erklärung nach § 30 GO). 4645 D Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 8: Gesetz zu dem Übereinkommen vom 10. April 1984 über den Beitritt der Republik Griechenland zu dem am 19. Juni 1980 in Rom zur Unterzeichnung aufgelegten Übereinkommen über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Drucksachen 11/1611, 11/1951).............4646 A Tagesordnungspunkt 23: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Dr. Vollmer, Frau Olms und der Fraktion DIE GRÜNEN: Übernahme des Berliner Document Centers für NS-Akten durch die Bundesrepublik Deutschland (Drucksache 11/1926) Frau Olms GRÜNE......................4646 B Neumann (Bremen) CDU/CSU ..........4648 A Frau Hämmerle SPD....................4650 A Lüder FDP ............................4651C Dr. Waffenschmidt, Pari. Staatssekretär BMI ................. 4652 C Tagesordnungspunkt 24: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Teubner, Frau Oesterle-Schwerin und der Fraktion DIE GRÜNEN: Maßnahmen zur Einpassung der Einzelhandelsnutzung in das übergeordnete Gesamtsystem der städtischen Entwicklung (Drucksache 11/1645) Frau Teubner GRÜNE ..................4654 A Oswald CDU/CSU......................4655 D Scherrer SPD ..........................4657 C Grünbeck FDP..........................4659 B Dr. Riedl, Parl. Staatssekretär BMWi... 4660 C Tagesordnungspunkt 25: a) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Frau Dr. Däubler-Gmelin, Bachmaier, Klein (Dieburg), Dr. Pick, Schmidt (München), Schütz, Singer, Stiegler, Wiefelspütz, Dr. de With, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung (§140 Abs. 1 Nr. 4 StPO) (Drucksachen 11/816, 11/1933)II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 68. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. März 1988 b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Nickels und der Fraktion DIE GRÜNEN: Keine Zwangsverteidiger für Blinde (Drucksachen 11/624, 11/1933) Singer SPD .............. 4662 C Eylmann CDU/CSU .......... 4663 C Frau Nickels GRÜNE.......... 4663 D Kleinert (Hannover) FDP ................4664 C Engelhard, Bundesminister BMJ..........4665 A Nächste Sitzung........................4665 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten.. 4666* ADeutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 68. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. März 1988 4627 68. Sitzung Bonn, den 10. März 1988 Beginn: 17. 30 Uhr
  • folderAnlagen
    4666* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 68. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. März 1988 Anlage zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 11. 3. Andres 10. 3. Antretter * 10. 3. Bahr 11. 3. Becker (Nienberge) 11. 3. Dr. Blank 10. 3. Böhm (Melsungen) * * 10. 3. Frau Brahmst-Rock 11. 3. Buschhom 11. 3. Buschfort 11. 3. Dr. Dregger 10. 3. Frau Fuchs (Köln) 11. 3. Dr. Glotz 11. 3. Dr. Hauff 11. 3. Dr. Haussmann 11. 3. Frau Hensel 11. 3. Ibrügger 11. 3. Frau Karwatzki 10. 3. Frau Kelly 11. 3. Kiechle 11. 3. Klein (Dieburg) 11. 3. Klein (München) 11. 3. Koschnick * * * 11. 3. Lenzer * * 10. 3. Lintner 11. 3. Dr. Mertens (Bottrop) 10. 3. Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Meyer 11. 3. Möllemann 10. 3. Müller (Schweinfurt) 11. 3. Oostergetelo 11. 3. Reddemann * 10. 3. Reimann 11. 3. Repnik 11. 3. Sauer (Salzgitter) * * * 11. 3. Seehofer 11. 3. Frau Schilling 11. 3. Schmidt (München) * * 10. 3. von Schmude 11. 3. Schreiber * * * 11. 3. Frau Simonis 11. 3. Dr. Spöri 11. 3. Frau Trenz 11. 3. Dr. Voss 10. 3. Dr. Waigel 11. 3. Wieczorek (Duisburg) 11. 3. Wilz 11. 3. Wischnewski 11. 3. Dr. de With 11. 3. Frau Wollny 11. 3. Dr. Zimmermann 11. 3. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union * * * für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Wolfgang Lüder


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Berliner Document Center enthält eine wichtige und in seiner Massierung und Zusammensetzung umfassende Dokumentation über Mitgliedschaften in nationalsozialistischen und nationalsozialistisch beeinflußten Organisationen, wie sie nur durch den deutschen Perfektionismus, der sich auch durch die Maßstäbe nationalsozialistischer Perversion nicht provozieren ließ, erstellt werden konnte. Man muß einmal gesehen haben, was dort alles festgehalten worden ist, was auf den einzelnen Bögen steht.

    Es handelt sich deswegen um eine historisch wichtige Sammlung, die gerade wir Deutschen brauchen, um unsere eigene Geschichte aufzuarbeiten. Die Unterlagen dieses Document Centers aber sollen, dürfen und können keine Ermittlungsgrundlagen für eine Neuauflage der Entnazifizierung sein. Sosehr die unmittelbar nach dem Krieg durchgeführte Entnazifizierung mit Fehlern behaftet war, sosehr gilt doch auch der Grundsatz, daß mehr als 40 Jahre danach nicht der Versuch einer Wiederholung unternommen werden kann und darf, wenn man nicht gegen den Grundsatz der Wahrung des Rechtsfriedens verstoßen will.

    Ein Täterschutz ist hier überhaupt nicht hinterfragt, weil dort nicht Täter, sondern Mitgliedschaften festgehalten sind. Es sind wichtige Unterlagen, die die Staatsanwaltschaften brauchten. Es ist dargelegt worden, daß sie dazu auch genutzt worden sind. Mehr nicht. Es ist nirgendwo ein Strafverfahren dadurch behindert worden, daß die Amerikaner dieses Center unter ihrer Verantwortung haben.


    (Frau Oesterle-Schwerin [GRÜNE]: Eine Mitgliedschaft ist auch eine Tat!)


    Aber wir brauchen das Berliner Document Center für die wissenschaftliche Arbeit. Wir brauchen es, weil die wissenschaftliche Auswertung der Daten uns helfen wird, unsere eigene Vergangenheit aufzuarbeiten, gegebenenfalls besser aufzuarbeiten als bisher. Deswegen ist die FDP stets dafür eingetreten, daß das Berliner Document Center in deutsche Verantwortung übertragen wird. Wir haben die Bundesre-


    Lüder

    gierung — in welcher Koalition auch immer — gedrängt, die Verhandlungen mit unseren Alliierten voranzubringen und zu einem festen Datum der Übergabe in deutsche Verantwortung zu kommen.

    Wir müssen zwar feststellen, daß es nicht dazu gekommen ist. Aber wir stellen gleichzeitig fest, daß es nicht an der Bundesregierung lag, wie immer sie zusammengesetzt war. Ich empfinde es nachgerade als unverschämt, die Frage nach Helmut Schmidt in diesem Haus zu stellen.


    (Beifall bei der FDP, der CDU/CSU und der SPD)


    Wir sind einen anderen Umgang miteinander gewöhnt.

    Meine Damen und Herren, wir ermuntern die Bundesregierung und wir bitten die Alliierten, nunmehr zügig eine datumsmäßige Konkretisierung der Übergabe des Center an die deutschen Behörden festzulegen. Ich stimme den Überlegungen des Kollegen Neumann zu, daß wir dieses Center auch in Berlin belassen sollten. Es sind neue Formen der Organisation denkbar. Ich will zur Überlegung stellen, etwa eine Nebenstelle des Bundesverwaltungsamts dort zu institutionalisieren — dafür braucht man kein neues Personal —, so daß man die sachliche und fachliche Beratung durch das Bundesverwaltungsamt hat und trotzdem das Center in Berlin beläßt, denn Berlin, das Zentrum, von dem vieles im Dritten Reich ausging und in dem viele Dokumente aufbewahrt sind, sollte auch die Aufarbeitung der Geschichte mit leisten können.

    Meine Damen und Herren, wenn ich sage, daß dieses Center in deutsche Verantwortung übergehen soll, so sage ich aber auch gleich: Wir wollen nicht neue Tätergruppen klassifizieren. Wir wollen, Frau Kollegin Hämmerle, wie Sie, daß der Übergang transparent geschieht und daß er auch politisch kontrolliert verläuft. Hier soll nichts verdeckt werden, hier soll das Center in den Gepflogenheiten des demokratischen Staates in deutsche Verantwortung übergehen.


    (Beifall bei der Abg. Frau Hämmerle [SPD])


    Aber wir sind uns auch darin einig, daß es beim Datenschutz keine Doppelzüngigkeit geben darf. Datenschutz ist Persönlichkeitsschutz, und dieses Persönlichkeitsschutzrecht, daß wir dem — ich will einmal so sagen — normalen Kriminellen zugestehen, werden wir auch dem häufig nicht einmal kriminell gewordenen Mitglied nationalsozialistischer Organisationen gewähren. Datenschutz darf nicht von politischer Richtung abhängig gemacht werden. Das Recht dient dem Schutz der Person, aber dann eben auch jeder Person.

    Meine Damen und Herren, diejenigen, die in den Dokumenten vermerkt sind, haben in gleichem Maße Anspruch auf Datenschutz, als wenn sie in anderen deutschen Archiven vermerkt wären. Ich glaube, diejenigen, die sich ein bißchen mehr mit dem Archivgesetz befassen — Frau Kollegin Hämmerle hat da schon auf einiges hingewiesen —, werden sehen, daß der Schutz der Persönlichkeit letztlich nur dem einfachen Mitbürger zukommt, der sich strafrechtlich nichts hat zuschulden kommen lassen und der, aus welchen Gründen auch immer, irgendeiner Nebenorganisation

    im Dritten Reich angehörte. Es kommt doch darauf an, daß wir sicherstellen — und das hat das Archivgesetz sichergestellt —, daß wir über Persönlichkeiten und auch über wichtige Funktionsträger unserer Republik Auskünfte erhalten. Dem steht kein Schutz des Archivgesetzes entgegen. Wir können alles, wir konnten alles, und selbst unter alliierter Verantwortung konnten die Strafverfahren abgewickelt werden und konnten, wie hier schon ausgeführt worden ist, die Staatsanwaltschaften hineingehen und die Archive auswerten. Bloß, wenn Sie jetzt kommen und nachschauen wollen, offenbar nach dem Motto: „Wer ist denn was und wo gewesen, und wo sammeln wir noch einmal schnell ein paar Daten, z. B., was können wir denn aus der Persönlichkeitsakte Helmut Schmidts noch einmal in diesem Bundestag bringen, oder was können wir über andere berichten?", dazu soll es nicht dienen. Es darf kein doppeltes Recht und keine Doppelbödigkeit im Datenschutz geben.

    Mit dieser demokratisch legitimierten, aber auch demokratisch verantworteten Maßgabe wollen wir die Bundesregierung ermuntern, die Alliierten zu drängen, dieses wichtige Center schnell in deutsche Verantwortung zu übergeben.


    (Beifall bei der FDP, der CDU/CSU und bei Abgeordneten der SPD)




Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Herr Parlamentarische Staatssekretär Dr. Waffenschmidt.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Horst Waffenschmidt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu dem Thema „Berlin Document Center" möchte ich für die Bundesregierung gerne noch an Hand folgender Punkte einiges ausführen.

    Erstens. Wir hörten schon, daß dieses Center bis heute der US-Mission in Berlin und damit dem Auswärtigen Amt der USA untersteht. Es ist eindeutige Meinung der Bundesregierung, daß dies nicht so bleiben soll. Das Center soll in deutsche Verwaltung kommen. Seit Jahren ist die Bundesregierung um die Übernahme der Bestände des Berlin Document Center intensiv bemüht. Ich möchte hier ausdrücklich für diese Bundesregierung, aber auch für die Vorgängerregierungen angesichts der Verdächtigungen, die völlig unbegründeterweise leider auch heute wieder einmal von den GRÜNEN ausgesprochen wurden, sagen: Die Bundesregierungen haben sich um die Übernahme bemüht, sowohl diese Bundesregierung als auch ihre Vorgängerinnen, und es besteht kein Anlaß, Verdächtigungen, wie sie auch in der Anfrage im Hinblick auf den früheren Bundeskanzler Schmidt hier ausgesprochen wurden, auszusprechen. Ich weise für die Bundesregierung die Verdächtigungen der GRÜNEN in diesem Zusammenhang nachdrücklich zurück.


    (Beifall bei der CDU/CSU, der FDP und der SPD)


    Die Verhandlungen unter Federführung des Auswärtigen Amts waren schwierig und langwierig. Eine Vielzahl von Problemen mußte gelöst werden. Zum Beispiel ging es um den Zugang zu den Kopien und Mikrofilmen. Schon 1979 und 1980 wurde mit den


    Parl. Staatssekretär Dr. Waffenschmidt

    Amerikanern ein Entwurf eines Regierungsabkommens ausgehandelt. Den USA wurde ein vollständiger Satz der Dokumente auf Mikrofilm zugesagt. Er soll in die Bestände des Nationalarchivs in Washington übergehen.

    Es ist jetzt nach weiteren intensiven Verhandlungen mit der amerikanischen Seite Anfang 1988 gelungen, die noch offenen technischen Fragen zu lösen. Diese Einigung wird durch eine entsprechende Verbalnote der Amerikanischen Botschaft vom 23. Februar 1988 bestätigt. Demnach werden die Amerikaner zunächst von den noch nicht verfilmten Unterlagen des BDC Mikrofilme anfertigen. Die dafür erforderlichen Kosten gehen zu Lasten des Bundeshaushalts. Die Bundesregierung geht von einem Gesamtbetrag von 5 bis 6 Millionen DM aus.

    Wie schon seit Jahren — das betone ich ausdrücklich, weil da ein breiter Konsens hier im Hause bestanden hat und besteht — hat die Bundesregierung vorsorglich auch im Haushalt 1988 des Innenministers die für die Mikroverfilmung erforderlichen Mittel bereitgestellt. Sie können noch 1988 in Anspruch genommen werden. Die restlichen Mittel sind in der Finanzplanung der nächsten Jahre berücksichtigt.

    Aus alldem ist zu ersehen, daß Verdächtigungen, diese Bundesregierung oder frühere Bundesregierungen hätten die Übernahme des BDC in die deutsche Verwaltung nicht vorangetrieben, falsch sind. Es wird Nebelwerferpolitik betrieben, wenn man solche Verdächtigungen ausspricht. Ich weise sie ausdrücklich zurück. Ganz im Gegenteil: Die Bundesregierung hat seit Jahren alle erforderlichen fachlichen, organisatorischen und auch haushaltsmäßigen Voraussetzungen dafür geschaffen, daß das BDC in deutsche Verwaltung kommen kann. Sie geht davon aus, daß auch die noch erforderlichen Konsultationen der Amerikaner mit den anderen Alliierten die Übernahme nicht verzögern werden.

    Lassen Sie mich, weil dies wohl für die Gesamtbewertung wichtig ist, einige Bemerkungen zur bisherigen und künftigen Nutzung der Bestände des BDC machen. Die Archivalien des BDC stehen schon seit Jahrzehnten der wissenschaftlichen Forschung zur Verfügung. Seit Mitte der 60er Jahre besteht eine ganz enge Zusammenarbeit zwischen dem Bundesarchiv und dem BDC. Die Kollegen, die sich damit näher befaßt haben, haben ja schon darauf hingewiesen.

    Bei der Benutzung seiner Archivalien bedient sich das BDC des Bundesarchivs. Die Entscheidung über die Benutzung kommt gemeinsam zustande. Dabei werden die Bestimmungen des Bundesarchivgesetzes entsprechend angewendet. Ich verweise auch für die Regierung ausdrücklich auf § 5 des Bundesarchivgesetzes.

    Ich glaube, wir dürfen hier auch aus diesem Anlaß noch einmal feststellen: Nach mühevoller Arbeit haben wir hier — zwar nicht mit Ihren Stimmen von den GRÜNEN, aber die anderen Fraktionen — ein sehr gutes Gesetz verabschiedet, das sich auch bei dieser Sache bewähren wird. Ich glaube, das können wir deutlich aussprechen. Die Regelung des § 5 des Bundesarchivgesetzes stellt weitestgehend sicher — wirklich weitestgehend; das wurde hier im einzel-

    nen ausgeführt —, daß die wissenschaftliche Nutzung schon vor Ablauf der Regelschutzfristen bei nachgewiesenem Interesse jederzeit möglich ist.

    Ich weise vor allem auf dies hin: Auch die Nutzung der Bestände des BDC zur Verfolgung von Straftaten

    war und ist heute jederzeit zulässig. Das ist deutlich zu sagen, damit hier Legendenbildung entgegengetreten wird. Ich weise auf eine besondere Zusammenarbeit hin. So hat die Ludwigsburger Zentrale Stelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen die Berliner Archivalien bereits seit den 60er Jahren ständig benutzt. Ich glaube, es ist wichtig, dies festzustellen. Der Kollege Penner hat soeben schon auf diese Zusammenarbeit hingewiesen.

    Lassen Sie mich noch kurz auf das von den GRÜNEN beantragte Großforschungszentrum zur Erforschung der Geschichte und der Grundlagen des Nationalsozialismus eingehen. Offensichtlich ist den GRÜNEN entgangen, daß eigens zu diesem Zweck Bund und Länder in großer Übereinstimmung schon in den 50er Jahren das Institut für Zeitgeschichte in München gegründet haben. Es befaßt sich eingehend und auf anerkanntem wissenschaftlichen Niveau nur mit diesen Fragen. Außerdem gibt es an unseren Universitäten zahlreiche Lehrstühle für Neuere Geschichte und Zeitgeschichte, die sich diesem wichtigen Thema zusätzlich widmen. Auch die Bundeszentrale für politische Bildung, die zum Geschäftsbereich des Innenministeriums gehört, hat hier intensive Aufklärungsarbeit über Jahrzehnte geleistet. Selbstverständlich wird auch im Haus der Geschichte und im Historischen Museum, wie die Bundesregierung wiederholt erklärt hat, diese Zeit nicht ausgeklammert werden, sondern sie wird bearbeitet und aufgearbeitet werden. Bei dieser Fülle von Aktivitäten besteht für ein weiteres neues Großforschungszentrum wahrlich nicht das geringste Bedürfnis.

    Ich stelle also fest, meine Damen und Herren, gerade auch gegenüber diesen unverantwortlichen Verdächtigungen, die ja heute eingangs der Debatte ausgesprochen wurden: Diese Bundesregierung und auch die Vorgängerinnen haben sachgerecht an dieser schwierigen Materie gearbeitet und werden dies weiter tun mit der Zielsetzung, die hier quer durch die Fraktionen vertreten wird, daß das BDC in guter, sachgerechter Weise in die deutsche Verwaltung kommt und dann nach den guten Regeln des Bundesarchivgesetzes verwaltet wird. Damit ist allen sachgerechten Gesichtspunkten Rechnung getragen. So sollten wir in der Sache arbeiten.

    Herzlichen Dank.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie der Abg. Frau Hämmerle [SPD])