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ID1106716500

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 11067

  • date_rangeDatum: 10. März 1988

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    Plenarprotokoll 11/67 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 67. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 10. März 1988 Inhalt: Nachruf auf den ehemaligen Bundeskanzler Kurt Georg Kiesinger 4545 A Änderung und Überweisung der Anträge zum Hotelbauprojekt in Dalyan (Drucksachen 11/1666, 11/1872) an Ausschüsse . 4546B Erweiterung der Tagesordnung 4546 B Begrüßung des Präsidenten des Legislativrates der Republik Zaire und den Mitgliedern seiner Delegation 4546 D Tagesordnungspunkt 2: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Apel, Roth, Dr. Spöri, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Beseitigung steuerlicher Benachteiligungen von kleinen und mittleren Unternehmen (Drucksache 11/1335) Poß SPD 4547 A Uldall CDU/CSU 4548 C Hüser GRÜNE 4549 C Dr. Solms FDP 4550 D Dr. Fell CDU/CSU 4552 A Kastning SPD 4552 D Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMF . . 4554 D Tagesordnungspunkt 3: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Flinner, Kreuzeder und der Fraktion DIE GRÜNEN: Keine Flächen- und Betriebsstillegungen, sondern Überschußbeseitigung und ökologische Intensivierung der Landbewirtschaftung (Drucksache 11/913) Kreuzeder GRÜNE 4557 D Michels CDU/CSU 4559 B Frau Adler SPD 4561 C Heinrich FDP 4563 A Frau Flinner GRÜNE 4564 C Dr. von Geldern, Parl. Staatssekretär BML 4565 A Tagesordnungspunkt 4: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und der Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung im Jahre 1988 (Drucksachen 11/1833, 11/1967, 11/1974) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die gesetzlichen Rentenversicherungen, insbesondere über deren Finanzlage in den künftigen 15 Kalenderjahren, gemäß §§ 1273 und 579 der Reichsversicherungsordnung, § 50 des Angestelltenversicherungsgesetzes und § 71 des Reichsknappschaftsgesetzes (Rentenanpassungsbericht 1987) Gutachten des Sozialbeirats zur Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1. Juli 1988 und zu den Vorausberechnungen der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzlage der Rentenversicherung bis zum Jahre 2001 (Drucksachen 11/1540, 11/1967) Beratung der Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Unruh, Frau Trenz, Hoss, Frau BeckOberdorf, Frau Rust und der Fraktion DIE II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 67. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. März 1988 GRÜNEN: Aufhebung der Stufenregelung (Drucksachen 11/1402, 11/1967) Günther CDU/CSU 4567 C Frau Steinhauer SPD 4571 B Cronenberg (Arnsberg) FDP 4574 B Frau Unruh GRÜNE 4577 A Peter (Kassel) SPD 4578 B Dr. Blüm, Bundesminister BMA 4579 D Namentliche Abstimmungen . . 4598C, 4600 A Ergebnisse 4598C, 4600 A Zusatztagesordnungspunkt 2: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu dem Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN: Vorhaben der Deutschen Bundesbahn, die Preise ab April 1988 zu erhöhen (Drucksachen 11/1913, 11/1971) 4582A Tagesordnungspunkt 6: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der Änderung vom 16. Oktober 1985 des Übereinkommens vom 3. September 1976 über die Internationale Seefunksatelliten-Organisation (INMARSAT-Übereinkommen) (Drucksachen 11/1163, 11/1884) 4601 B Tagesordnungspunkt 7: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ausführung zwischenstaatlicher Anerkennungs- und Vollstreckungsverträge in Zivil- und Handelssachen (Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetz) (Drucksachen 11/351, 11/1885) . . . 4602 C Tagesordnungspunkt 8: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 10. April 1984 über den Beitritt der Republik Griechenland zu dem am 19. Juni 1980 in Rom zur Unterzeichnung aufgelegten Übereinkommen über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Drucksachen 11/1611, 11/1951) 4601 D Tagesordnungspunkt 9: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Weinwirtschaftsgesetzes (Drucksache 11/1823) 4602A Tagesordnungspunkt 10: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Internationales Naturkautschuk-Übereinkommen von 1987 (Drucksache 11/1728) 4602 A Tagesordnungspunkt 11: Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Entwicklungspolitik in Afrika (Drucksache 11/784) 4602 B Tagesordnungspunkt 12: Beratung der Sammelübersicht 50 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache 11/1928) 4602B Tagesordnungspunkt 13: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung: Aufhebbare Achtundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung — (Drucksachen 11/1529, 11/1888) 4602 C Tagesordnungspunkt 14: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung: Aufhebbare Einhundertunddritte Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — (Drucksachen 11/1490, 11/1889) 4602 C Tagesordnungspunkt 15: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung: Aufhebbare Erste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (Drucksachen 11/1561, 11/1890) 4602 C Tagesordnungspunkt 16: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 11 11 Titel 642 03 — Kriegsopferfürsorgeleistungen für Berechtigte außerhalb des Geltungsbereichs des Ersten Überleitungsgesetzes — (Drucksachen 11/1562, 11/1904) 4602 D Tagesordnungspunkt 17: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 11 11 Titel 642 01 — Kriegsopferfürsorgeleistungen — (Drucksachen 11/1563, 11/1905) 4602 D Tagesordnungspunkt 18: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 27 02 Titel 642 21 (Kosten aufgrund des Gesundheitsabkom- Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 67. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. März 1988 III mens mit der DDR und Förderung des Besuchsreiseverkehrs) (Drucksachen 11/1579, 11/1906) 4603 A Tagesordnungspunkt 19: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 32 05 Titel 575 03 — Zinsen für Bundesobligationen — (Drucksachen 11/1590, 11/1907) 4603 A Tagesordnungspunkt 20: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgaben bei Kapitel 11 12 Titel 681 41 — Leistungen für die Teilnahme von Aussiedlern, Asylberechtigten und Kontingentsflüchtlingen an Deutsch-Lehrgängen mit ganztägigem Unterricht — (Drucksachen 11/1591, 11/1908) 4603 A Tagesordnungspunkt 21: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgaben bei Kapitel 11 12 Titel 681 01 — Arbeitslosenhilfe — (Drucksachen 11/1592, 11/1909) 4603B Zusatztagesordnungspunkt 3: Beratung der Sammelübersicht 51 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache 11/1969) 4602 C Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung der Beschlußempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Schoppe, Dr. Mechtersheimer, Schily und der Fraktion DIE GRÜNEN: Abrüstung nuklearer Mittelstreckenraketen in Europa zu dem Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN: Sofortiger Verzicht der Bundesrepublik Deutschland auf die 72 Pershing I a-Raketen der Bundesluftwaffe zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Abschaffung der nuklearen Mittelstreckenraketen (Drucksachen 11/230, 11/699 [neu], 11/732 [neu], 11/1475) 4603 B Zusatztagesordnungspunkt 5: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Brahmst-Rock, Weiss (München) und der Fraktion DIE GRÜNEN: Erhalt der DB-Strecke Wuppertal-Elberfeld—Wuppertal-Cronenberg (Drucksachen 11/1918, 11/1972) 4603 C Zusatztagesordnungspunkt 6: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr (14. Ausschuß) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Schöfberger, Schmidt (München), Vahlberg, Dr. Glotz, Lutz, Büchler (Hof), Frau Dr. Martiny, Porzner, Wimmer (Neuötting), Dr. Haack, Dr. de With, Kolbow, Leidinger, Sieler (Amberg), Stiegler, Dr. Wernitz, Müller (Schweinfurt), Frau Dr. Skarpelis-Sperk, Frau Schmidt (Nürnberg), Amling, Büchner (Speyer), Frau Odendahl, Reimann, Schäfer (Offenburg), Bachmaier, Dr. Emmerlich, Ewen, Lambinus, Sielaff, Frau Dr. Hamm-Brücher, Irmer, Weiss (München), Frau Dr. Vollmer, Kreuzeder, Frau Teubner, Frau Saibold, Kleinert (Marburg), Sellin, Hüser, Frau Krieger, Schily, Hoss, Frau Vennegerts, Frau Flinner, Dr. Knabe, Frau Unruh, Volmer, Dr. Mechtersheimer, Frau Oesterle-Schwerin, Frau Brahmst-Rock, Häfner, Frau Hillerich: Rangierbahnhof München (Drucksachen 11/570, 11/1510) . 4603D Tagesordnungspunkt 5: Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Erschließung von Beschäftigungsmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose (Drucksache 11/1549) Heyenn SPD 4604 C Scharrenbroich CDU/CSU 4606 B Hoss GRÜNE 4608 B Heinrich FDP 4609 D Vogt, Parl. Staatssekretär BMA 4610 D Schreiner SPD 4613 B Feilcke CDU/CSU 4615 B Tagesordnungspunkt 22: Beratung des Antrags der Abgeordneten Müntefering, Conradi, Amling, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Die Wohnungsgemeinnützigkeit erhalten und stärken (Drucksache 11/1389) Jahn (Marburg) SPD (zur GO) . . 4617B, 4620 A Bohl CDU/CSU (zur GO) 4617 D Tagesordnungspunkt 1 (Fortsetzung) : Fragestunde — Drucksache 11/1937 vom 4. März 1988 — Umfang der bis zum Jahre 2000 in der Bundesrepublik Deutschland zu beseitigenden radioaktiven Abfälle zusätzlich der mit der Inbetriebnahme der Wiederaufarbeitungsanlage Wackersdorf anfallenden Abfälle MdlAnfr 46, 47 04.03.88 Drs 11/1937 Dr. Hirsch FDP Antw PStSekr Grüner BMU . . . 4582C, 4583 D ZusFr Dr. Hirsch FDP 4582D, 4583 D ZusFr Frau Schoppe GRÜNE 4583 B ZusFr Brauer GRÜNE 4583 B ZusFr Sieler (Amberg) SPD 4584 B IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 67. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. März 1988 ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 4584 B ZusFr Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE . 4584 D Transport radioaktiven Abfalls nach Schweden; Bestechungsgelder der Firma Transnuklear in diesem Zusammenhang; Rücktransport von Atommüll in die Bundesrepublik Deutschland und Lagerung in Gorleben MdlAnfr 48, 49 04.03.88 Drs 11/1937 Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE Antw PStSekr Grüner BMU . . . 4585A, 4586 A ZusFr Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 4585B, 4586 B ZusFr Dr. Hirsch FDP 4585B, 4586 B ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 4585 C Gesundheitsschädliche Nebenwirkungen bleifreien Benzins; Vorsorgemaßnahmen MdlAnfr 52, 53 04.03.88 Drs 11/1937 Dr. Abelein CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMU . . . 4586A, 4587 C ZusFr Dr. Abelein CDU/CSU . . 4586D, 4588 A ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 4587 A ZusFr Frau Ganseforth SPD 4587 B ZusFr Frau Garbe GRÜNE 4588 B Probleme bei der Übernahme der Auszubildenden bei der Bundespost durch eine Verfügung vom 2. Februar 1988 MdlAnfr 56 04.03.88 Drs 11/1937 Frau Faße SPD Antw PStSekr Rawe BMP 4588 C ZusFr Frau Faße SPD 4588 D Übernahme aller Auszubildenden des Prüfungsjahrgangs 1988 durch die Bundespost MdlAnfr 57, 58 04.03.88 Drs 11/1937 Börnsen (Ritterhude) SPD Antw PStSekr Rawe BMP 4589 A ZusFr Börnsen (Ritterhude) SPD 4589 B ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 4589 D Aussage der Bundesregierung im Jahreswirtschaftsbericht über die Stützung des Wachstums der Inlandsnachfrage durch den Wohnungsbau entgegen anderslautenden Prognosen MdlAnfr 60 04.03.88 Drs 11/1937 Müntefering SPD Antw PStSekr Echternach BMBau . . . 4590 A ZusFr Müntefering SPD 4590 B ZusFr Dr.-Ing. Kansy CDU/CSU 4590 C ZusFr Dr. Möller CDU/CSU 4590 D ZusFr Frau Oesterle-Schwerin GRÜNE . 4591A Auftragseingang im Bauhauptgewerbe 1987 und 1988 im Vergleich zum Vorjahr MdlAnfr 61 04.03.88 Drs 11/1937 Müntefering SPD Antw PStSekr Echternach BMBau . . . 4591 A ZusFr Müntefering SPD 4591 B ZusFr Dr. Möller CDU/CSU 4591 D ZusFr Dr.-Ing. 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Kansy CDU/CSU 4595 A Stimulierung der Investitionstätigkeit im Wohnungsbau und Stärkung der Bauwirtschaft MdlAnfr 66 04.03.88 Drs 11/1937 Scherrer SPD Antw PStSekr Echternach BMBau . . . 4595 B ZusFr Scherrer SPD 4595 C ZusFr Dr. Möller CDU/CSU 4596 A ZusFr Müntefering SPD 4596 A Verlust von Arbeitsplätzen in der Bauwirtschaft und Entwicklung der Zahl der Betriebe im Bauhauptgewerbe seit 1982 MdlAnfr 67 04.03.88 Drs 11/1937 Scherrer SPD Antw PStSekr Echternach BMBau . . . 4596 B ZusFr Scherrer SPD 4596 C ZusFr Dr.-Ing. Kansy CDU/CSU 4596 D ZusFr Dr. Möller CDU/CSU 4597 A ZusFr Conradi SPD 4597 B Auswirkungen der Kürzung der Verpflichtungsrahmen für die Städtebauförderung 1988 auf die Bauwirtschaft Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 67. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. März 1988 V MdlAnfr 68 04.03.88 Drs 11/1937 Weiermann SPD Antw PStSekr Echternach BMBau . . . 4597 C ZusFr Weiermann SPD 4597 D ZusFr Dr.-Ing. Kansy CDU/CSU 4598A ZusFr Dr. Möller CDU/CSU 4598 B Nächste Sitzung 4620 A Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 4621* A Anlage 2 Einstellung ausschließlich männlicher Lehrkräfte an der deutschen Schule in Istanbul; Berücksichtigung von Lehrerinnen MdlAnfr 4, 5 04.03.88 Drs 11/1937 Frau Ganseforth SPD SchrAntw StMin Schäfer AA 4621* C Anlage 3 Begleitung des amtierenden deutschen Botschafters in Santiago de Chile durch seinen pensionierten Vorgänger auf dem Flug zur Berichterstattung nach Bonn; Auftrag und Kosten MdlAnfr 6, 7 04.03.88 Drs 11/1937 Waltemathe SPD SchrAntw StMin Schäfer AA 4621* D Anlage 4 Einsatz von Disco-Bussen zur Senkung der Zahl der Todesfälle von Jugendlichen nach Discothekenbesuchen MdlAnfr 41, 42 04.03.88 Drs 11/1937 Antretter SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 4622* A Anlage 5 Kooperationsvereinbarung zwischen Bundesbahn und Bundesverband Deutscher Verkehrsunternehmer für den öffentlichen Personennahverkehr; erwartete Verbesserungen für den ländlichen Raum MdlAnfr 43 04.03.88 Drs 11/1937 Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 4622* B Anlage 6 Durchführung von Modellversuchen mit verbilligten Tarifen im Personennahverkehr angesichts des Erfolgs der schweizerischen Bundesbahn mit den „Umwelttarifen" MdlAnfr 44, 45 04.03.88 Drs 11/1937 Dr. Schroeder (Freiburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 4622* C Anlage 7 Ausrüstung privater Wachmannschaften MdlAnfr 50, 51 04.03.88 Drs 11/1937 Frau Terborg SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMU 4623* A Anlage 8 Verhinderung der Einführung neuer PET- Einwegflaschen MdlAnfr 54, 55 04.03.88 Drs 11/1937 Frau Hensel GRÜNE SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMU . . . 4623* B Anlage 9 Kostenlose Postbeförderung von Video-Kassetten für Hörgeschädigte MdlAnfr 59 04.03.88 Drs 11/1937 Linsmeier CDU/CSU SchrAntw PStSekr Rawe BMP 4623* D Anlage 10 Auswirkungen des Wegfalls der Grundsteuerbefreiung und die mögliche Besteuerung des Grundstücksverkehrs auf die Baukonjunktur MdlAnfr 69 04.03.88 Drs 11/1937 Weiermann SPD SchrAntw PStSekr Echternach BMBau . . 4624* A Anlage 11 Stärkung der Bauwirtschaft MdlAnfr 70 04.03.88 Drs 11/1937 Dr. Sperling SPD SchrAntw PStSekr Echternach BMBau . . 4624* B Anlage 12 Erhöhung der Instandhaltungs- und der Verwaltungskostenpauschale und Aufhebung der genehmigungspflichtigen Kostenmiete für öffentlich geförderte Wohnungen MdlAnfr 71, 72 04.03.88 Drs 11/1937 Menzel SPD SchrAntw PStSekr Echternach BMBau . . 4624* C Anlage 13 Geschlechtsspezifische Ausstellung der neuen Reisepässe MdlAnfr 73, 74 04.03.88 Drs 11/1937 Frau Schmidt-Bott GRÜNE SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . . 4624* D VI Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 67. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. März 1988 Anlage 14 Ausstattung der Gerichtssäle mit der Bundesflagge MdlAnfr 77 04.03.88 Drs 11/1937 Eylmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . . 4625* A Anlage 15 Ausgaben für die Zusatz-Altersversorgung der Arbeiter und Angestellten des öffentlichen Dienstes MdlAnfr 78 04.03.88 Drs 11/1937 Lemmrich CDU/CSU SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . . 4625* B Anlage 16 Überprüfung der Inhalte bestehender Gesetze und Verordnungen auf ihre Geschlechtsneutralität; geschlechtsspezifische Ausstellung der neuen Reisepässe MdlAnfr 79, 80 04.03.88 Drs 11/1937 Frau Schoppe GRÜNE SchrAntw PStSekr Dr. Jahn BMJ . . . . 4625* C Anlage 17 Mißbräuchliche Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugs im Gutschriftverfahren beim Landhandel MdlAnfr 83 04.03.88 Drs 11/1937 Uldall CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Häfele BMF . . . 4625* D Anlage 18 Abbau von Arbeitsplätzen für deutsche Arbeitnehmer bei den französischen, britischen und US-Streitkräften MdlAnfr 84, 85 04.03.88 Drs 11/1937 Gerster (Worms) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Häfele BMF . . . 4626 * B Anlage 19 Beteiligung der Salzgitter AG an der Auffanggesellschaft für die Maxhütte MdlAnfr 86 04.03.88 Drs 11/1937 Sieler (Amberg) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Häfele BMF . . . 4626* D Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 67. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. März 1988 4545 67. Sitzung Bonn, den 10. März 1988 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 11. 3. Andres 10. 3. Antretter * 10. 3. Bahr 11. 3. Becker (Nienberge) 11. 3. Dr. Blank 10. 3. Böhm (Melsungen) * * 10. 3. Frau Brahmst-Rock 11. 3. Buschbom 11. 3. Buschfort 11. 3. Dr. Dregger 10. 3. Frau Fuchs (Köln) 11. 3. Dr. Glotz 11. 3. Dr. Hauff 11. 3. Dr. Haussmann 11. 3. Frau Hensel 11. 3. Ibrügger 11. 3. Frau Karwatzki 10. 3. Frau Kelly 11. 3. Kiechle 11. 3. Klein (Dieburg) 11. 3. Klein (München) 11. 3. Koschnick * * * 11. 3. Lenzer * * 10. 3. Lintner 11. 3. Dr. Mertens (Bottrop) 10. 3. Meyer 11. 3. Möllemann 10. 3. Müller (Schweinfurt) 11. 3. Oestergetelo 11. 3. Reddemann * 10. 3. Reimann 11. 3. Repnick 11. 3. Sauer (Salzgitter) * * * 11. 3. Seehofer 11. 3. Frau Schilling 11. 3. Schmidt (München) * * 10. 3. von Schmude 11. 3. Schreiber * * * 11. 3. Frau Simonis 11. 3. Dr. Spöri 11. 3. Frau Trenz 11. 3. Dr. Waigel 11. 3. Wieczorek (Duisburg) 11. 3. Wilz 11. 3. Wischnewski 11. 3. Dr. de With 11. 3. Frau Wollny 11. 3. Dr. Zimmermann 11. 3. *für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates **für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union ***für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Fragen der Abgeordneten Frau Ganseforth (SPD) (Drucksache 11/1937 Fragen 4 und 5): Aus welchen Gründen sind die 28 aus deutschen Steuergeldern bezahlten deutschen Lehrkräfte an der Schule Istanbul Lisesi in Cagaboglu ausschließlich Lehrer? Was wird die Bundesregierung tun, damit auch deutsche Lehrerinnen an der Schule Istanbul Lisesi beschäftigt werden? Zu Frage 4: Am Istanbul Cagaloglu Anadolu Lisesi sind zwölf deutsche Lehrkräfte tätig. Sieben davon sind Lehrerinnen. Fast 50 %, nämlich 37, der seit Januar bzw. September 1987 an staatlichen türkischen Anadolu-Schulen tätigen deutschen Lehrkräfte, insgesamt 76 an der Zahl, sind Lehrerinnen. Zu Frage 5: Das Istanbul Lisesi ist nicht identisch mit dem Cagaloglu Lisesi in Istanbul. Das Istanbul Lisesi erhält seit fast 40 Jahren deutsche Förderung. Bis Ende 1984 war es eine Knabenschule. Von 1966 bis 1971 war dort eine deutsche Realschullehrerin tätig. Folgende Gründe haben Anfang der 70er Jahre die türkische Schulleitung und die Leitung der deutschen Abteilung der Schule bewogen, die deutschen Stellen zu bitten, von der Entsendung von Lehrerinnen abzusehen: 1. Fast ausschließlich maskuline Schülerschaft 2. bürgerkriegsähnliche Situation, die gerade in Istanbul auch durch vehementes Engagement von Oberschülern und Studenten gekennzeichnet war. Erst 1985 wurde das Istanbul Lisesi in eine Koedukations-Schule umgewandelt. 1986 entsandte daraufhin die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen eine Lehrerin. Für das Schuljahr 1988/89 wird sie eine weitere entsenden. Zur Zeit sind 28 deutsche Lehrkräfte an der Schule tätig, davon zwei Frauen. Auswärtiges Amt und Zentralstelle werden der veränderten Situation am Istanbul Lisesi durch Vermittlung weiterer Lehrerinnen gerecht zu werden suchen, vorausgesetzt, es liegen genügend qualifizierte Bewerbungen vor. Anlage 3 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Waltemathe (SPD) (Drucksache 11/1937 Fragen 6 und 7): Treffen Informationen zu, wonach anläßlich des Rückrufs des amtierenden deutschen Botschafters in Santiago de Chile zur Berichterstattung bei Bundesminister Genscher im November 1987 in der Lufthansa-Maschine Santiago nach Frankfurt der von Mai 1976 bis Mai 1979 in Santiago amtierend habende, inzwischen pensionierte Botschafter in der I. Klasse mitflog und Begleiter war? 4622* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 67. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. März 1988 War dieser mit dem jetzt amtierenden Botschafter Mitreisende in dienstlichem Auftrag und auf Kosten des Auswärtigen Amtes oder einer sonstigen Stelle der Bundesregierung nach bzw. von Chile gereist? Zu Frage 6: Der deutsche Botschafter in Chile benutzte bei seinem Flug am 29. November 1987 mit LH 519 nicht die 1. Klasse und wurde auch nicht von dem pensionierten deutschen Botschafter begleitet. Es trifft zu, daß letzterer die gleiche LH-Maschine benutzte. Zu Frage 7: Nein. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatsekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Antretter (SPD) (Drucksache 11/1937 Fragen 41 und 42): Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung gegen die hohe Zahl tödlicher Unfälle Jugendlicher nach Discothekenbesuchen? Ist die Bundesregierung bereit, durch einen Modellversuch den flächendeckenden Einsatz des sogenannten Disco-Busses vorzubereiten, der nach ersten Erfahrungen im In- und Ausland offenkundig erfolgreich erprobt wurde? Zu Frage 41: Ich verweise auf die Beantwortung der Fragen 7 bis 9 durch die Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD — Drucksache 11/1576 — in der Drucksache des Deutschen Bundestages 11/1726 vom 27. Januar 1988 (Verkehrsunfälle Jugendlicher nach Veranstaltungen). Zu Frage 42: Ich verweise auf die Beantwortung der Fragen 11 und 12 durch die Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD — Drucksache 11/1576 — in der Drucksache des Deutschen Bundestages 11/ 1726 vom 27. Januar 1988 (Verkehrsunfälle Jugendlicher nach Veranstaltungen). Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 11/1937 Frage 43): Was ist der Inhalt der zwischen der Deutschen Bundesbahn und dem Bundesverband Deutscher Verkehrsunternehmer verabredeten Zusammenarbeit im öffentlichen Personennahverkehr außerhalb der Ballungsräume, und welche Verbesserungen für die Verkehrsbedienung im ländlichen Raum erwartet die Bundesregierung von dieser Kooperationsvereinbarung? Die Deutsche Bundesbahn und der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer wollen durch ihre Vereinbarungen den öffentlichen Personennahverkehr in den ländlichen Gebieten der Bundesrepublik Deutschland bürgerfreundlicher als bisher gestalten. Sie entsprechen damit dem gesetzlichen Auftrag, die Verkehrsbedienung zu fördern und die Verkehrsinteressen auszugleichen. Zur Erreichung dieses Zieles streben die beiden Partner zusammen mit allen sonstigen kooperationswilligen Verkehrsunternehmen die Ausarbeitung von Betriebskonzepten bis hin zur Gründung von Betriebsführungsgesellschaften für Organisation, Einzelplanung, Koordinierung und Kostenminderung ihres Leistungsangebotes sowie die Bildung von Nahverkehrskommissionen der beteiligten kommunalen Gebietskörperschaften an. Die Grundlage für diese Zusammenarbeit ist die jeweilige örtliche oder regionale Verkehrsstruktur. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Schroeder (Freiburg) (CDU/ CSU) (Drucksache 11/1937 Fragen 44 und 45): Wie beurteilt die Bundesregierung die Ergebnisse des Rechnungsabschlusses der Schweizerischen Bundesbahn für 1987, der auf Grund von aus Umweltgründen eingeführten Tarifverbilligungen zu einer Erhöhung des Marktanteils der Schweizerischen Bundesbahn im Personenverkehr und insgesamt zu einem Gewinn von 23 Millionen Schweizer Franken geführt hat, und welche Folgerungen zieht sie hieraus? Sind die Erkenntnisse der Schweizerischen Bundesbahn mit „Umwelttarifen" geeignet, gegebenenfalls vergleichbare Modellversuche in solchen Gebieten in der Bundesrepublik Deutschland zu erproben, die bereits in kommunalen Verkehrsverbänden mit „Umwelttarifen" positive Erfahrungen gesammelt haben? Zu Frage 44: Der Rechnungsabschluß 1987 der Schweizerischen Bundesbahnen schließt mit einem Gewinn von 23 Millionen Schweizer Franken ab. Beigetragen dazu hat unter anderem, daß die Schweizer Bundesregierung zur Unterstützung des Halbpreisabonnements der Bahn im Jahre 1987 einen finanziellen Beitrag von 40,7 Schweizer Franken geleistet hat. Ohne diesen Zuschuß aus staatlichen Mitteln — das heißt, allein durch die Zunahme der Reisendenzahlen — hätte diese positive Bilanz nicht erreicht werden können. Zu Frage 45: Die Deutsche Bundesbahn führt zum 1. April 1988 aus kommerziellen Gründen drei Versuchsangebote ein, die den öffentlichen Personennahverkehr attraktiver machen sollen. Es handelt sich um eine übertragbare Monatskarte, um eine Regional-Sparkarte zur wahlfreien Benutzung aller regionalen Verkehrsmittel der Deutschen Bundesbahn außerhalb der morgendlichen Verkehrsspitze sowie um eine Teilzeitkarte für jedermann, die beliebig oft an 10 Tagen innerhalb eines Monats benutzt werden kann. Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 67. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. März 1988 4623* Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen der Abgeordneten Frau Terborg (SPD) (Drucksache 11/1937 Fragen 50 und 51): Hält die Bundesregierung es angesichts der Meldungen, nach denen die private Wachmannschaft des Kernkraftwerkes Unterweser seit neuestem nicht nur mit Pistolen, sondern auch mit Distanzwaffen und chemischen Keulen ausgerüstet worden sein soll, für notwendig, bundeseinheitliche Regelungen zur Ausrüstung der privaten Wachmannschaften zu erstellen? Sind der Bundesregierung Berichte bekannt, nach denen private Wachmannschaften auch in anderen Kernkraftwerken der Bundesrepublik Deutschland mit einer gleichgearteten Ausrüstung ausgestattet wurden, und ist der Einsatz dieser Waffen dann nur innerhalb des Werksgeländes vorgesehen? Zu Frage 50: Die private Wachmannschaft des Kernkraftwerkes Unterweser ist den Vorschriften entsprechend ausgerüstet. Die vorgeschriebene Ausrüstung besteht aus Pistole, Reizstoffsprühgerät und Schlagstock. Außerdem werden Hunde bei den Streifengängen mitgeführt. Distanzwaffen sind nicht vorgesehen. Reizstoffsprühgeräte sind im Kernkraftwerk Unterweser noch nicht Bestandteil der Ausrüstung. Eine bundeseinheitliche Regelung zu Ausrüstung der privaten Wachmannschaften ist ergangen und wurde im Gemeinsamen Minsterialblatt Nr. 14 am 30. Mai 1986 Seite 242 veröffentlicht. Zu Frage 51: Auch die privaten Wachmannschaften anderer Kernkraftwerke sind entsprechend der im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlichten Vorschriften ausgerüstet. Der Einsatz dieser Ausrüstungsgegenstände ist nur innerhalb des Werksgeländes vorgesehen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen der Abgeordneten Frau Hensel (DIE GRÜNEN) (Drucksache 11/1937 Fragen 54 und 55): Inwieweit reichen die gesetzlichen Grundlagen aus, um die großflächige Markteinführung der neuen PET-Einwegflasche zu verhindern? Inwieweit ist die Einschätzung richtig, daß durch das Angebot der neuen PET-Einwegflasche das bestehende Mehrwegsystem für Erfrischungsgetränke massiv gefährdet ist, und welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um eine solche Entwicklung zu verhindern? Zu Frage 54: Die Bundesregierung verfolgt entsprechend dem Abfallgesetz das Ziel, Abfallmengen zu vermeiden, zu verringern oder zu verwerten. Sie sieht es nicht als ihre Aufgabe an, Verpackungsinnovationen zu verhindern. Vielmehr hat sie darauf zu achten, daß solche Innovationen den Zielen des Abfallgesetzes Rechnung tragen. Da die abfallpolitischen Ziele bei der Einführung der PET-Flasche durch eigenverantwortliche und freiwillige Maßnahmen nicht in ausreichendem Maße gesichert werden konnten, will die Bundesregierung von den Ermächtigungen des § 14 Abs. 2 AbfG Gebrauch machen. Der Entwurf einer VO über die Bepfandung und die Rücknahmepflicht für nicht wiederbefüllbare Getränkeverpackungen aus Kunststoffen ist den beteiligten Kreisen zur Stellungnahme übersandt worden. Zu Frage 55: Nach Auffassung der beteiligten Kreise der Wirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland soll mit der Einführung der PET-Einwegflasche das bestehende Mehrwegsystem nicht ersetzt werden. Vielmehr ist geplant, die Einwegflasche aus Glas durch die Einwegflasche aus PET zu ersetzen. Die Bundesregierung ist gleichwohl besorgt, daß durch Veränderung der Marktstrategie der Wirtschaft oder des Verbraucherverhaltens es zu einer weiteren Beeinträchtigung des Mehrwegsystems kommen kann. Die Bundesregierung sieht in der Stabilisierung und Stärkung des Mehrwegsystems ein wichtiges Instrument, um die abfallpolitischen Ziele des Abfallgesetzes zu erreichen. Es bleibt abzuwarten, ob über die erwähnten Maßnahmen aufgrund des § 14 Abs. 2 AbfG hinaus weitere Schritte zur Verwirklichung dieses Zieles erforderlich sind. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rawe auf die Frage des Abgeordneten Linsmeier (CDU/CSU) (Drucksache 11/1937 Frage 59): Ist es zutreffend, daß eine kostenlose Postbeförderung von Videokassetten für Hörgeschädigte nicht eingeführt wird, und wenn ja, wie begründet die Bundesregierung eine solche Ungleichbehandlung der Hörgeschädigten gegenüber den Blinden, deren Postsendungen gebührenfrei befördert werden? Es trifft zu, daß die Deutsche Bundespost für die Beförderung von Videokassetten an Hörgeschädigte keine Gebührenvergünstigung gewähren wird. Aufgabe des Briefdienstes ist es, schriftliche Nachrichten von Person zu Person zu befördern. Hierbei sind Blinde den Sehenden gegenüber stark benachteiligt, weil die von ihnen ausgehenden Postsendungen wegen der besonderen Beschaffenheit der Blindenschrift, die nur auf dafür geeignetem Papier aufgebracht werden kann, umfangreicher als andere Briefsendungen sind. Deshalb müßten für die Übermittlung einer bestimmten schriftlichen Nachricht in Blindenschrift wegen des erheblich größeren Gewichts dieser Sendung mehr Gebühren entrichtet werden als für einen Brief mit gleich langem Text in Normalschrift. Um diese Benachteiligung auszugleichen, wird seit dem 1. März 1963 auf die Beförderungsgebühr für Blindensendungen verzichtet. Die geschilderten Benachteiligungen in der Übermittlung schriftlicher Nachrichten treffen für Hörge- 4624* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 67. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. März 1988 schädigte nicht zu. Ihre Mitteilungen unterscheiden sich bei gleichem Umfang in keiner Weise von denen anderer. Für Sonderregelungen von Seiten der Deutschen Bundespost besteht daher kein Anlaß. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Echternach auf die Frage des Abgeordneten Weiermann (SPD) (Drucksache 11/1937 Frage 69): Wie werden sich der geplante Wegfall der Grundsteuerbefreiung und die mögliche Besteuerung des Grundstücksverkehrs nach Meinung der Bundesregierung auf die Baukonjunktur auswirken? Die Aufhebung der Grundsteuervergünstigung ist Bestandteil des umfassenden Steuerreformkonzepts 1990, auf das sich die Koalitionspartner verständigt haben und über das die Bundesregierung in Kürze detailliert entscheiden wird. Diese Einzelmaßnahme muß deshalb auch in ihren Wirkungen im Gesamtzusammenhang gesehen werden mit — gleichzeitig in Kraft tretenden Verbesserungen z. B. beim sogenannten Baukindergeld (das von 600 DM auf 750 DM pro Jahr und Kind aufgestockt wird) und — den durchgreifenden allgemeinen Steuerentlastungen, die auch den Wohneigentümern und Mietern zugute kommen. Beispielsrechnungen ergeben, daß auch die Steuerzahler, die bislang von der Grundsteuervergünstigung profitieren, nach der Steuerreform 1990 im Vergleich zu 1989 „unter dem Strich" erheblich entlastet werden. Insgesamt führt die Steuerreform 1990 deshalb mit allen ihren Elementen zu einer spürbaren Verbesserung der Wachstumsbedingungen in der gesamten Wirtschaft, auch in der Bauwirtschaft. Was die Grunderwerbsteuer angeht, so sind Zeitpunkt und Inhalt möglicher Konsequenzen aus den 1977 auf EG-Ebene getroffenen Entscheidungen zur Umsatzsteuerharmonisierung auf die gegenwärtige deutsche Regelung aus heutiger Sicht noch völlig offen. Äußerungen über etwaige Auswirkungen auf die Baukonjunktur wären deshalb reine Spekulation. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Echternach auf die Frage des Abgeordneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache 11/1937 Frage 70): Welchen Handlungsbedarf für die Stärkung und Verstetigung der Bautätigkeit und damit für die Zukunft der Bauwirtschaft sieht die Bundesregierung? Die Bundesregierung wird ihren Kurs der marktwirtschaftlichen Erneuerung und der Stärkung der Wachstumskräfte konsequent fortsetzen. Dies ist die beste Voraussetzung für eine stetige Entwicklung von Bautätigkeit und Bauwirtschaft. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Echternach auf die Fragen des Abgeordneten Menzel (SPD) (Drucksache 11/1937 Fragen 71 und 72): Bleibt die Bundesregierung bei ihrem Vorhaben, die Instandhaltungs- und die Verwaltungskostenpauschale für öffentlich geförderte Wohnungen ab 1. Juni 1988 zu erhöhen? Beabsichtigt die Bundesregierung, die genehmigungspflichtige Kostenmiete für öffentlich geförderte Wohnungen aufzuheben und die Mieten auch für diese Wohnungen freizugeben? Zu Frage 71: Der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau bereitet gegenwärtig eine entsprechende Kabinettvorlage vor. Die Bundesregierung hat noch keinen Beschluß gefaßt. Zu Frage 72: Nein. Dies hat die Bundesregierung dem Fragesteller bereits auf eine gleichgerichtete Frage am 26. Januar 1988 (BT-Drs.-Nr. 11/1736) mitgeteilt. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen der Abgeordneten Frau Schmidt-Bott (DIE GRÜNEN) (Drucksache 11/1937 Fragen 73 und 74): Wie begründet die Bundesregierung grundsätzlich die Tatsache, daß der neue Reisepaß nur für Paßinhaber, nicht aber für Paßinhaberinnen ausgestellt ist? Wie erklärt die Bundesregierung die Tatsache, daß bei Dienstpässen des Auswärtigen Amtes, bei Ministerialpässen und bei Diplomatenpässen es möglich war, je zwei Exemplare herzustellen, einmal für Paßinhaber und einmal für Paßinhaberinnen? Zu Frage 73: Nach § 4 Abs. 4 des am 1. Januar 1988 in Kraft getretenen neuen Paßgesetzes vom 19. April 1986 ist bei der Bestimmung des Musters des neuen Reisepasses der Bundesrepublik Deutschland (Europapaß) die Entschließung des Rates der Europäischen Gemeinschaft vom 23. Juni 1981 über die Einführung eines Passes nach einheitlichem Muster in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft zugrunde zu legen. Diese Entschließung schreibt den Vermerk „Unterschrift des Paßinhabers" vor. Zu Frage 74: Die angeführte EG-Entschließung findet auf die amtlichen Pässe der Bundesrepublik Deutschland (Dienst-, Ministerial- und Diplomatenpässe) keine Anwendung, so daß hier eine von der internationalen Terminologie abweichende nationale Bezeichnung gewählt werden konnte. Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 67. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. März 1988 4625* Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage des Abgeordneten Eylmann (CDU/CSU) (Drucksache 11/1937 Frage 77): Unterstützt die Bundesregierung den in seiner Abschiedsrede am 16. November 1987 geäußerten Wunsch des verstorbenen Verfassungsgerichtspräsidenten Professor Dr. Zeidler, die Sitzungssäle der Gerichte mit der Bundesflagge als dem Zeichen des Volkes, in dessen Namen Recht gesprochen wird, auszustatten, und wird sie gegebenenfalls Verhandlungen mit den Bundesgerichten und den Ländern aufnehmen, um dieses Ziel zu erreichen? Die Bundesregierung ist bereit, die Anregung des verstorbenen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Zeidler, aufzugreifen, die Sitzungssäle der Gerichte mit der Bundesflagge auszustatten. Über diese Frage sollte jedoch nicht ohne Beteiligung der Bundesgerichte und der Länder befunden werden. Der Bundesminister der Justiz wird deshalb die zu seinem Zuständigkeitsbereich gehörenden Bundesgerichte sowie die Landesjustizverwaltungen um eine entsprechende Stellungnahme bitten. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung wird für seinen Zuständigkeitsbereich hinsichtlich der Länder entsprechend verfahren. Wie Sie aus der von Ihnen zitieren Abschiedsrede wissen, wurde der Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts bereits mit der Bundesflagge ausgestattet. Auch beim Bundesarbeitsgericht und beim Bundessozialgericht ist die Anregung bereits verwirklicht worden. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage des Abgeordneten Lemmrich (CDU/CSU) (Drucksache 11/1937 Frage 78): Wie hoch beliefen sich 1987 die Ausgaben für die ZusatzAltersversorgung der Arbeiter und Angestellten des offentlichen Dienstes bei den Kommunen (einschließlich Landkreisen), den Ländern, dem Bund, der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost? Die Summe der im Jahre 1987 insgesamt geleisteten Ausgaben für die Zusatzversorgung der Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht zur Verfügung. Wegen der unterschiedlichen Träger der Zusatzversorgung, bei denen die Zahlenangaben erfragt werden müssen, darf ich auf die Drucksache 11/6294 (Seiten 14 bis 17) und 11/1558 (Seiten 5 bis 7) Bezug nehmen. Ich bitte daher um Verständnis, daß ich Ihnen stattdessen die Ausgabensumme für 1986 mitteile. Im Jahre 1986 wurden für ehemalige Arbeitnehmer des Bundes (einschließlich Bundeswehr, Bundesbahn und Bundespost), der Länder, der Gemeinden, von Nichtgebietskörperschaften, Zuwendungsempfängern und sonstigen Arbeitgebern der öffentlichen Hand und für deren Hinterbliebene rund 8,3 Milliarden DM an Zusatzversorgungsleistungen ausgezahlt. Nicht berücksichtigt sind Zusatzversorgungsleistungen aus besonderen Versorgungssystemen der Rundfunkanstalten, von öffentlich-rechtlichen und vergleichbaren Kreditanstalten und von Ersatzkassen; Zahlenangaben hierüber liegen mir nicht vor. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Jahn auf die Fragen der Abgeordneten Frau Schoppe (DIE GRÜNEN) (Drucksache 11/1937 Fragen 79 und 80): Hat die Bundesregierung eine Person benannt oder eingestellt, die unter Mitarbeit des Bundesministeriums der Justiz und des Bundesministeriums für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit die bestehenden Gesetze und Verordnungen hinsichtlich einer Anderung der rein männlichen Bezeichnungen durchsieht? Ist angesichts der Zeile 10 des neuen Reisepasses (den wir ja grundsätzlich ablehnen), in der es heißt „Unterschrift des Paßinhabers", davon auszugehen, daß die Bundesregierung die Bemühungen aller vier Fraktionen des Deutschen Bundestages um eine Änderung der Gesetze und Verordnungen im Hinblick auf weibliche und geschlechtsneutrale Bezeichnungen nicht ernst nimmt? Zu Frage 79: Ich beantworte die Frage mit Nein. Die Überprüfung der Gesetzessprache im Sinne der Fraktionsanträge kann nicht von einer Person allein bewältigt werden. Die Bundesregierung hat dafür eine interministerielle Arbeitsgruppe gebildet, wie bereits in den Ausschußberatungen mitgeteilt wurde. Technische Hilfestellung für die Durchsicht der Gesetze und Verordnungen leistet auch JURIS; so z. B. wenn es darum geht, festzustellen, wo noch Begriffe, die auf die Silbe „mann" enden, verwendet werden. Zu Frage 80: Die Bundesregierung nimmt die Bemühungen der Bundestagsfraktionen ernst, wie Sie aus der Einsetzung und Arbeit der Arbeitsgruppe Rechtssprache entnehmen können. Die Arbeitsgruppe wird sich auch mit der normgebundenen Verwaltungssprache befassen, d. h. mit der Frage, inwieweit die Gestaltung von Formularen durch Gesetze oder Rechtsverordnungen vorgegeben ist. Zur speziellen Problematik bei den Reisepässen hat PSt Spranger vom BMI auf die Fragen 73 und 74 der Abg. Frau Schmidt-Bott (Drs.-Nr. 11/1937) schriftlich geantwortet. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Frage des Abgeordneten Uldall (CDU/CSU) (Drucksache 11/1937 Frage 83): 4626* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 67. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. März 1988 Wie beurteilt die Bundesregierung das Gutschriftverfahren beim Landhandel, insbesondere im Hinblick auf die Möglichkeit, den Vorsteuerabzug gemäß § 24 a Abs. 1 Nr. 3 Umsatzsteuergesetz mißbräuchlich in Anspruch zu nehmen? Landwirte erhalten seit dem 1. Juli 1984 eine Einkommensbeihilfe über die Umsatzsteuer. Die Beihilfe beträgt 5 vom Hundert des Entgelts für die Lieferung landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Landwirte werden bei der Umsatzsteuer überwiegend nach Durchschnittsätzen besteuert. Sie erhalten die Beihilfe von ihrem Abnehmer, indem sie ihm eine um 5 vom Hundert erhöhte Steuer in Rechnung stellen. Üblicherweise werden von den Landwirten jedoch keine Rechnungen erteilt. Vielmehr rechnen die Abnehmer im Gutschriftsverfahren ab, da nur den Abnehmern die für die Entgeltberechnung erforderlichen Merkmale zur Verfügung stehen. Hinsichtlich der in den Gutschriften ausgewiesenen Umsatzsteuer nehmen die Abnehmer den Vorsteuerabzug vor. Die Einführung der Beihilfe hat in der Praxis zu vielfältigen Gestaltungen der Vertriebswege geführt. Es ist zum Beispiel zu beobachten, daß Landwirte, die ihre Erzeugnisse bisher unmittelbar vermarktet haben, bemüht sind, gewerbliche Zwischenhändler einzuschalten, um in den Genuß der Beihilfe zu kommen. Dagegen können grundsätzliche Bedenken nicht erhoben werden. Die Einschaltung des Zwischenhandels ist im Bereich der Landwirtschaft nicht ungewöhnlich. Es steht jedem Landwirt frei, den für ihn günstigsten Vertriebsweg zu wählen. Es ist jedoch nicht zu leugnen, daß die Beihilfe auch zu mißbräuchlichen Gestaltungen anreizt. Das Bundesministerium der Finanzen hat bereits im Jahre 1984 die Länder gebeten, darauf zu achten, daß Landwirte den Kürzungsbetrag und die gewerblichen Abnehmer den Vorsteuerabzug nicht zu unrecht in Anspruch nehmen. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Fragen des Abgeordneten Gerster (Worms) (SPD) (Drucksache 11/1937 Fragen 84 und 85): Werden über den vom Hauptquartier der US-Landstreitkräfte in Europa genannten Abbau von 3 447 Arbeitsplätzen für deutsche Arbeitnehmer bei den US-Streitkräften hinaus weitere Beschäftigungsmöglichkeiten ziviler deutscher Arbeitnehmer reduziert, etwa durch weitere Privatisierung von Dienstleistungen (ROCAS-Programm) und vorzeitige Kündigung befristeter Arbeitsverträge? In welchem Umfang planen die französischen Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland und die britische Rheinarmee, ebenfalls Arbeitsplätze deutscher Arbeitnehmer abzubauen? Zu Frage 84: Die Bundesregierung hat nach den internationalen Verträgen keinen Anspruch darauf, bei den Entscheidungen über den Abbau ziviler Arbeitnehmer der Stationierungsstreitkräfte beteiligt zu werden. Dies ist ausschließlich Sache der Entsendestaaten und der Kommandobehörden der Stationierungsstreitkräfte. Die Bundesregierung wird hier nur im Rahmen der ständigen Verbindungen zu den Hauptquartieren unterrichtet. Die Bundesregierung hat keine Anhaltspunkte dafür, daß im Haushaltsjahr 1988, das am 30. September endet, im Zuge des Abbaus des US-Haushaltsdefizits ein über die von Ihnen genannten Zahlen hinausgehender Arbeitsplatzabbau beabsichtigt ist. Dabei sind die befristeten Arbeitsverhältnisse, die gegebenenfalls vorzeitig gekündigt werden sollen, in der genannten Zahl bereits enthalten. Privatisierungen sind — wenn überhaupt — nur im örtlichen Rahmen und mit allenfalls geringfügigen Auswirkungen geplant. Das sogenannte ROCAS-Abkommen wird vorerst nicht weiter verfolgt. Zu Frage 85: Im Bereich der britischen Streitkräfte sind im Haushaltsjahr 1988 keine Stellenkürzungen geplant. Andere Überlegungen, die zu einem Abbau von Arbeitsplätzen führen könnten, sind noch nicht abgeschlossen. Die französischen Streitkräfte müssen in diesem Jahr insgesamt 250 Arbeitsplätze abbauen. Dies wird jedoch nur etwa 80 Kündigungen erforderlich machen. Auch soweit Kündigungen ausgesprochen werden müssen, besteht noch die Möglichkeit, durch Umsetzungen wenigstens einen Teil der Entlassungen zu vermeiden. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Frage des Abgeordneten Sieler (Amberg) (SPD) (Drucksache 11/1937 Frage 86): Ist die Bundesregierung bereit, ihren Eigentümereinfluß auf die Salzgitter AG auszuüben, damit diese sich an der Auffanggesellschaft Maxhütte beteiligt? Die Bundesregierung hat bereits mehrere Gespräche mit den zuständigen Organen des Unternehmens geführt. Die Gespräche sind noch nicht abgeschlossen. Salzgitter hat sich zu einer verstärkten Zusammenarbeit auf dem Profilstahlsektor bereiterklärt. Die Form der Zusammenarbeit ist noch nicht festgelegt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dieter-Julius Cronenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Da die Fragen 54 und 55 der Abgeordneten Frau Hensel auf deren Wunsch schriftlich beantwortet werden sollen — die Antworten werden als Anlagen abgedruckt — , Herr Staatssekretär, darf ich mich bei Ihnen bedanken.
    Ich rufe nun den Geschäftsbereich des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen auf. Zur Beantwortung steht uns der Parlamentarische Staatssekretär Rawe zur Verfügung.
    Ich rufe zunächst einmal die Frage 56 der Abgeordneten Frau Faße auf:
    Bestehen Zusammenhänge zwischen eventuellen Problemen bei der Übernahme der Auszubildenden bei der Deutschen Bundespost und einer Verfügung vom 2. Februar 1988, die als „Entrümpelungsverfügung" bekanntgeworden ist?


Rede von Wilhelm Rawe
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Frau Kollegin Faße, die Übernahme der Auszubildenden richtet sich nach dem erforderlichen Bedarf und den haushaltsmäßigen Möglichkeiten. Da gegenüber 1987 die Zahl der Auszubildenden, die die Ausbildung beenden, 1988 wesentlich höher ist, entstehen in diesem Jahr Probleme bei der Übernahme besonders für die über den Bedarf ausgebildeten Fernmeldeanwärter. Die Deutsche Bundespost wird jedoch alle Anstrengungen unternehmen, um möglichst vielen Fernmeldehandwerkern ein Arbeitsplatzangebot zu machen.
Die angesprochene Verfügung, mit der die Ämter die Zuständigkeit erhalten, innerbetriebliche Vorgaben zu überprüfen und gegebenenfalls zu verändern, soll durch Umschichtung Personalressourcen für neue Dienste verfügbar machen und die Einhaltung des vom Postverwaltungsrat festgestellten Personalhaushalts 1988 sicherstellen. Insofern besteht zwischen der Verfügung und der Übernahmeproblematik der fertig werdenden Auszubildenden kein unmittelbarer Zusammenhang.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dieter-Julius Cronenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Zusatzfrage, bitte schön, Frau Abgeordnete.