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    Plenarprotokoll 11/67 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 67. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 10. März 1988 Inhalt: Nachruf auf den ehemaligen Bundeskanzler Kurt Georg Kiesinger 4545 A Änderung und Überweisung der Anträge zum Hotelbauprojekt in Dalyan (Drucksachen 11/1666, 11/1872) an Ausschüsse . 4546B Erweiterung der Tagesordnung 4546 B Begrüßung des Präsidenten des Legislativrates der Republik Zaire und den Mitgliedern seiner Delegation 4546 D Tagesordnungspunkt 2: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Apel, Roth, Dr. Spöri, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Beseitigung steuerlicher Benachteiligungen von kleinen und mittleren Unternehmen (Drucksache 11/1335) Poß SPD 4547 A Uldall CDU/CSU 4548 C Hüser GRÜNE 4549 C Dr. Solms FDP 4550 D Dr. Fell CDU/CSU 4552 A Kastning SPD 4552 D Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMF . . 4554 D Tagesordnungspunkt 3: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Flinner, Kreuzeder und der Fraktion DIE GRÜNEN: Keine Flächen- und Betriebsstillegungen, sondern Überschußbeseitigung und ökologische Intensivierung der Landbewirtschaftung (Drucksache 11/913) Kreuzeder GRÜNE 4557 D Michels CDU/CSU 4559 B Frau Adler SPD 4561 C Heinrich FDP 4563 A Frau Flinner GRÜNE 4564 C Dr. von Geldern, Parl. Staatssekretär BML 4565 A Tagesordnungspunkt 4: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und der Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung im Jahre 1988 (Drucksachen 11/1833, 11/1967, 11/1974) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die gesetzlichen Rentenversicherungen, insbesondere über deren Finanzlage in den künftigen 15 Kalenderjahren, gemäß §§ 1273 und 579 der Reichsversicherungsordnung, § 50 des Angestelltenversicherungsgesetzes und § 71 des Reichsknappschaftsgesetzes (Rentenanpassungsbericht 1987) Gutachten des Sozialbeirats zur Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1. Juli 1988 und zu den Vorausberechnungen der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzlage der Rentenversicherung bis zum Jahre 2001 (Drucksachen 11/1540, 11/1967) Beratung der Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Unruh, Frau Trenz, Hoss, Frau BeckOberdorf, Frau Rust und der Fraktion DIE II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 67. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. März 1988 GRÜNEN: Aufhebung der Stufenregelung (Drucksachen 11/1402, 11/1967) Günther CDU/CSU 4567 C Frau Steinhauer SPD 4571 B Cronenberg (Arnsberg) FDP 4574 B Frau Unruh GRÜNE 4577 A Peter (Kassel) SPD 4578 B Dr. Blüm, Bundesminister BMA 4579 D Namentliche Abstimmungen . . 4598C, 4600 A Ergebnisse 4598C, 4600 A Zusatztagesordnungspunkt 2: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu dem Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN: Vorhaben der Deutschen Bundesbahn, die Preise ab April 1988 zu erhöhen (Drucksachen 11/1913, 11/1971) 4582A Tagesordnungspunkt 6: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der Änderung vom 16. Oktober 1985 des Übereinkommens vom 3. September 1976 über die Internationale Seefunksatelliten-Organisation (INMARSAT-Übereinkommen) (Drucksachen 11/1163, 11/1884) 4601 B Tagesordnungspunkt 7: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ausführung zwischenstaatlicher Anerkennungs- und Vollstreckungsverträge in Zivil- und Handelssachen (Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetz) (Drucksachen 11/351, 11/1885) . . . 4602 C Tagesordnungspunkt 8: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 10. April 1984 über den Beitritt der Republik Griechenland zu dem am 19. Juni 1980 in Rom zur Unterzeichnung aufgelegten Übereinkommen über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Drucksachen 11/1611, 11/1951) 4601 D Tagesordnungspunkt 9: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Weinwirtschaftsgesetzes (Drucksache 11/1823) 4602A Tagesordnungspunkt 10: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Internationales Naturkautschuk-Übereinkommen von 1987 (Drucksache 11/1728) 4602 A Tagesordnungspunkt 11: Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Entwicklungspolitik in Afrika (Drucksache 11/784) 4602 B Tagesordnungspunkt 12: Beratung der Sammelübersicht 50 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache 11/1928) 4602B Tagesordnungspunkt 13: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung: Aufhebbare Achtundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung — (Drucksachen 11/1529, 11/1888) 4602 C Tagesordnungspunkt 14: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung: Aufhebbare Einhundertunddritte Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — (Drucksachen 11/1490, 11/1889) 4602 C Tagesordnungspunkt 15: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung: Aufhebbare Erste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (Drucksachen 11/1561, 11/1890) 4602 C Tagesordnungspunkt 16: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 11 11 Titel 642 03 — Kriegsopferfürsorgeleistungen für Berechtigte außerhalb des Geltungsbereichs des Ersten Überleitungsgesetzes — (Drucksachen 11/1562, 11/1904) 4602 D Tagesordnungspunkt 17: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 11 11 Titel 642 01 — Kriegsopferfürsorgeleistungen — (Drucksachen 11/1563, 11/1905) 4602 D Tagesordnungspunkt 18: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 27 02 Titel 642 21 (Kosten aufgrund des Gesundheitsabkom- Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 67. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. März 1988 III mens mit der DDR und Förderung des Besuchsreiseverkehrs) (Drucksachen 11/1579, 11/1906) 4603 A Tagesordnungspunkt 19: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 32 05 Titel 575 03 — Zinsen für Bundesobligationen — (Drucksachen 11/1590, 11/1907) 4603 A Tagesordnungspunkt 20: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgaben bei Kapitel 11 12 Titel 681 41 — Leistungen für die Teilnahme von Aussiedlern, Asylberechtigten und Kontingentsflüchtlingen an Deutsch-Lehrgängen mit ganztägigem Unterricht — (Drucksachen 11/1591, 11/1908) 4603 A Tagesordnungspunkt 21: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgaben bei Kapitel 11 12 Titel 681 01 — Arbeitslosenhilfe — (Drucksachen 11/1592, 11/1909) 4603B Zusatztagesordnungspunkt 3: Beratung der Sammelübersicht 51 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache 11/1969) 4602 C Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung der Beschlußempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Schoppe, Dr. Mechtersheimer, Schily und der Fraktion DIE GRÜNEN: Abrüstung nuklearer Mittelstreckenraketen in Europa zu dem Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN: Sofortiger Verzicht der Bundesrepublik Deutschland auf die 72 Pershing I a-Raketen der Bundesluftwaffe zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Abschaffung der nuklearen Mittelstreckenraketen (Drucksachen 11/230, 11/699 [neu], 11/732 [neu], 11/1475) 4603 B Zusatztagesordnungspunkt 5: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Brahmst-Rock, Weiss (München) und der Fraktion DIE GRÜNEN: Erhalt der DB-Strecke Wuppertal-Elberfeld—Wuppertal-Cronenberg (Drucksachen 11/1918, 11/1972) 4603 C Zusatztagesordnungspunkt 6: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr (14. Ausschuß) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Schöfberger, Schmidt (München), Vahlberg, Dr. Glotz, Lutz, Büchler (Hof), Frau Dr. Martiny, Porzner, Wimmer (Neuötting), Dr. Haack, Dr. de With, Kolbow, Leidinger, Sieler (Amberg), Stiegler, Dr. Wernitz, Müller (Schweinfurt), Frau Dr. Skarpelis-Sperk, Frau Schmidt (Nürnberg), Amling, Büchner (Speyer), Frau Odendahl, Reimann, Schäfer (Offenburg), Bachmaier, Dr. Emmerlich, Ewen, Lambinus, Sielaff, Frau Dr. Hamm-Brücher, Irmer, Weiss (München), Frau Dr. Vollmer, Kreuzeder, Frau Teubner, Frau Saibold, Kleinert (Marburg), Sellin, Hüser, Frau Krieger, Schily, Hoss, Frau Vennegerts, Frau Flinner, Dr. Knabe, Frau Unruh, Volmer, Dr. Mechtersheimer, Frau Oesterle-Schwerin, Frau Brahmst-Rock, Häfner, Frau Hillerich: Rangierbahnhof München (Drucksachen 11/570, 11/1510) . 4603D Tagesordnungspunkt 5: Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Erschließung von Beschäftigungsmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose (Drucksache 11/1549) Heyenn SPD 4604 C Scharrenbroich CDU/CSU 4606 B Hoss GRÜNE 4608 B Heinrich FDP 4609 D Vogt, Parl. Staatssekretär BMA 4610 D Schreiner SPD 4613 B Feilcke CDU/CSU 4615 B Tagesordnungspunkt 22: Beratung des Antrags der Abgeordneten Müntefering, Conradi, Amling, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Die Wohnungsgemeinnützigkeit erhalten und stärken (Drucksache 11/1389) Jahn (Marburg) SPD (zur GO) . . 4617B, 4620 A Bohl CDU/CSU (zur GO) 4617 D Tagesordnungspunkt 1 (Fortsetzung) : Fragestunde — Drucksache 11/1937 vom 4. März 1988 — Umfang der bis zum Jahre 2000 in der Bundesrepublik Deutschland zu beseitigenden radioaktiven Abfälle zusätzlich der mit der Inbetriebnahme der Wiederaufarbeitungsanlage Wackersdorf anfallenden Abfälle MdlAnfr 46, 47 04.03.88 Drs 11/1937 Dr. Hirsch FDP Antw PStSekr Grüner BMU . . . 4582C, 4583 D ZusFr Dr. Hirsch FDP 4582D, 4583 D ZusFr Frau Schoppe GRÜNE 4583 B ZusFr Brauer GRÜNE 4583 B ZusFr Sieler (Amberg) SPD 4584 B IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 67. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. März 1988 ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 4584 B ZusFr Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE . 4584 D Transport radioaktiven Abfalls nach Schweden; Bestechungsgelder der Firma Transnuklear in diesem Zusammenhang; Rücktransport von Atommüll in die Bundesrepublik Deutschland und Lagerung in Gorleben MdlAnfr 48, 49 04.03.88 Drs 11/1937 Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE Antw PStSekr Grüner BMU . . . 4585A, 4586 A ZusFr Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 4585B, 4586 B ZusFr Dr. Hirsch FDP 4585B, 4586 B ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 4585 C Gesundheitsschädliche Nebenwirkungen bleifreien Benzins; Vorsorgemaßnahmen MdlAnfr 52, 53 04.03.88 Drs 11/1937 Dr. Abelein CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMU . . . 4586A, 4587 C ZusFr Dr. Abelein CDU/CSU . . 4586D, 4588 A ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 4587 A ZusFr Frau Ganseforth SPD 4587 B ZusFr Frau Garbe GRÜNE 4588 B Probleme bei der Übernahme der Auszubildenden bei der Bundespost durch eine Verfügung vom 2. Februar 1988 MdlAnfr 56 04.03.88 Drs 11/1937 Frau Faße SPD Antw PStSekr Rawe BMP 4588 C ZusFr Frau Faße SPD 4588 D Übernahme aller Auszubildenden des Prüfungsjahrgangs 1988 durch die Bundespost MdlAnfr 57, 58 04.03.88 Drs 11/1937 Börnsen (Ritterhude) SPD Antw PStSekr Rawe BMP 4589 A ZusFr Börnsen (Ritterhude) SPD 4589 B ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 4589 D Aussage der Bundesregierung im Jahreswirtschaftsbericht über die Stützung des Wachstums der Inlandsnachfrage durch den Wohnungsbau entgegen anderslautenden Prognosen MdlAnfr 60 04.03.88 Drs 11/1937 Müntefering SPD Antw PStSekr Echternach BMBau . . . 4590 A ZusFr Müntefering SPD 4590 B ZusFr Dr.-Ing. Kansy CDU/CSU 4590 C ZusFr Dr. Möller CDU/CSU 4590 D ZusFr Frau Oesterle-Schwerin GRÜNE . 4591A Auftragseingang im Bauhauptgewerbe 1987 und 1988 im Vergleich zum Vorjahr MdlAnfr 61 04.03.88 Drs 11/1937 Müntefering SPD Antw PStSekr Echternach BMBau . . . 4591 A ZusFr Müntefering SPD 4591 B ZusFr Dr. Möller CDU/CSU 4591 D ZusFr Dr.-Ing. Kansy CDU/CSU 4592 A ZusFr Reschke SPD 4592 B ZusFr Menzel SPD 4592 D Rückgang der Bautätigkeit trotz steigender Nachfrage nach Mietwohnungen; Konsequenzen für die Entwicklung der Mieten MdlAnfr 64 04.03.88 Drs 11/1937 Reschke SPD Antw PStSekr Echternach BMBau . . . 4593 A ZusFr Reschke SPD 4593 B ZusFr Dr. Möller CDU/CSU 4593 C ZusFr Dr.-Ing. Kansy CDU/CSU 4593 D ZusFr Conradi SPD 4593 D ZusFr Menzel SPD 4594 A Auswirkung der Kürzung der Förderung für den sozialen Wohnungsbau auf den Neubau MdlAnfr 65 04.03.88 Drs 11/1937 Reschke SPD Antw PStSekr Echternach BMBau . . . 4594 B ZusFr Reschke SPD 4594 B ZusFr Müntefering SPD 4594 D ZusFr Dr.-Ing. Kansy CDU/CSU 4595 A Stimulierung der Investitionstätigkeit im Wohnungsbau und Stärkung der Bauwirtschaft MdlAnfr 66 04.03.88 Drs 11/1937 Scherrer SPD Antw PStSekr Echternach BMBau . . . 4595 B ZusFr Scherrer SPD 4595 C ZusFr Dr. Möller CDU/CSU 4596 A ZusFr Müntefering SPD 4596 A Verlust von Arbeitsplätzen in der Bauwirtschaft und Entwicklung der Zahl der Betriebe im Bauhauptgewerbe seit 1982 MdlAnfr 67 04.03.88 Drs 11/1937 Scherrer SPD Antw PStSekr Echternach BMBau . . . 4596 B ZusFr Scherrer SPD 4596 C ZusFr Dr.-Ing. Kansy CDU/CSU 4596 D ZusFr Dr. Möller CDU/CSU 4597 A ZusFr Conradi SPD 4597 B Auswirkungen der Kürzung der Verpflichtungsrahmen für die Städtebauförderung 1988 auf die Bauwirtschaft Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 67. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. März 1988 V MdlAnfr 68 04.03.88 Drs 11/1937 Weiermann SPD Antw PStSekr Echternach BMBau . . . 4597 C ZusFr Weiermann SPD 4597 D ZusFr Dr.-Ing. Kansy CDU/CSU 4598A ZusFr Dr. Möller CDU/CSU 4598 B Nächste Sitzung 4620 A Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 4621* A Anlage 2 Einstellung ausschließlich männlicher Lehrkräfte an der deutschen Schule in Istanbul; Berücksichtigung von Lehrerinnen MdlAnfr 4, 5 04.03.88 Drs 11/1937 Frau Ganseforth SPD SchrAntw StMin Schäfer AA 4621* C Anlage 3 Begleitung des amtierenden deutschen Botschafters in Santiago de Chile durch seinen pensionierten Vorgänger auf dem Flug zur Berichterstattung nach Bonn; Auftrag und Kosten MdlAnfr 6, 7 04.03.88 Drs 11/1937 Waltemathe SPD SchrAntw StMin Schäfer AA 4621* D Anlage 4 Einsatz von Disco-Bussen zur Senkung der Zahl der Todesfälle von Jugendlichen nach Discothekenbesuchen MdlAnfr 41, 42 04.03.88 Drs 11/1937 Antretter SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 4622* A Anlage 5 Kooperationsvereinbarung zwischen Bundesbahn und Bundesverband Deutscher Verkehrsunternehmer für den öffentlichen Personennahverkehr; erwartete Verbesserungen für den ländlichen Raum MdlAnfr 43 04.03.88 Drs 11/1937 Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 4622* B Anlage 6 Durchführung von Modellversuchen mit verbilligten Tarifen im Personennahverkehr angesichts des Erfolgs der schweizerischen Bundesbahn mit den „Umwelttarifen" MdlAnfr 44, 45 04.03.88 Drs 11/1937 Dr. Schroeder (Freiburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 4622* C Anlage 7 Ausrüstung privater Wachmannschaften MdlAnfr 50, 51 04.03.88 Drs 11/1937 Frau Terborg SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMU 4623* A Anlage 8 Verhinderung der Einführung neuer PET- Einwegflaschen MdlAnfr 54, 55 04.03.88 Drs 11/1937 Frau Hensel GRÜNE SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMU . . . 4623* B Anlage 9 Kostenlose Postbeförderung von Video-Kassetten für Hörgeschädigte MdlAnfr 59 04.03.88 Drs 11/1937 Linsmeier CDU/CSU SchrAntw PStSekr Rawe BMP 4623* D Anlage 10 Auswirkungen des Wegfalls der Grundsteuerbefreiung und die mögliche Besteuerung des Grundstücksverkehrs auf die Baukonjunktur MdlAnfr 69 04.03.88 Drs 11/1937 Weiermann SPD SchrAntw PStSekr Echternach BMBau . . 4624* A Anlage 11 Stärkung der Bauwirtschaft MdlAnfr 70 04.03.88 Drs 11/1937 Dr. Sperling SPD SchrAntw PStSekr Echternach BMBau . . 4624* B Anlage 12 Erhöhung der Instandhaltungs- und der Verwaltungskostenpauschale und Aufhebung der genehmigungspflichtigen Kostenmiete für öffentlich geförderte Wohnungen MdlAnfr 71, 72 04.03.88 Drs 11/1937 Menzel SPD SchrAntw PStSekr Echternach BMBau . . 4624* C Anlage 13 Geschlechtsspezifische Ausstellung der neuen Reisepässe MdlAnfr 73, 74 04.03.88 Drs 11/1937 Frau Schmidt-Bott GRÜNE SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . . 4624* D VI Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 67. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. März 1988 Anlage 14 Ausstattung der Gerichtssäle mit der Bundesflagge MdlAnfr 77 04.03.88 Drs 11/1937 Eylmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . . 4625* A Anlage 15 Ausgaben für die Zusatz-Altersversorgung der Arbeiter und Angestellten des öffentlichen Dienstes MdlAnfr 78 04.03.88 Drs 11/1937 Lemmrich CDU/CSU SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . . 4625* B Anlage 16 Überprüfung der Inhalte bestehender Gesetze und Verordnungen auf ihre Geschlechtsneutralität; geschlechtsspezifische Ausstellung der neuen Reisepässe MdlAnfr 79, 80 04.03.88 Drs 11/1937 Frau Schoppe GRÜNE SchrAntw PStSekr Dr. Jahn BMJ . . . . 4625* C Anlage 17 Mißbräuchliche Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugs im Gutschriftverfahren beim Landhandel MdlAnfr 83 04.03.88 Drs 11/1937 Uldall CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Häfele BMF . . . 4625* D Anlage 18 Abbau von Arbeitsplätzen für deutsche Arbeitnehmer bei den französischen, britischen und US-Streitkräften MdlAnfr 84, 85 04.03.88 Drs 11/1937 Gerster (Worms) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Häfele BMF . . . 4626 * B Anlage 19 Beteiligung der Salzgitter AG an der Auffanggesellschaft für die Maxhütte MdlAnfr 86 04.03.88 Drs 11/1937 Sieler (Amberg) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Häfele BMF . . . 4626* D Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 67. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. März 1988 4545 67. Sitzung Bonn, den 10. März 1988 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 11. 3. Andres 10. 3. Antretter * 10. 3. Bahr 11. 3. Becker (Nienberge) 11. 3. Dr. Blank 10. 3. Böhm (Melsungen) * * 10. 3. Frau Brahmst-Rock 11. 3. Buschbom 11. 3. Buschfort 11. 3. Dr. Dregger 10. 3. Frau Fuchs (Köln) 11. 3. Dr. Glotz 11. 3. Dr. Hauff 11. 3. Dr. Haussmann 11. 3. Frau Hensel 11. 3. Ibrügger 11. 3. Frau Karwatzki 10. 3. Frau Kelly 11. 3. Kiechle 11. 3. Klein (Dieburg) 11. 3. Klein (München) 11. 3. Koschnick * * * 11. 3. Lenzer * * 10. 3. Lintner 11. 3. Dr. Mertens (Bottrop) 10. 3. Meyer 11. 3. Möllemann 10. 3. Müller (Schweinfurt) 11. 3. Oestergetelo 11. 3. Reddemann * 10. 3. Reimann 11. 3. Repnick 11. 3. Sauer (Salzgitter) * * * 11. 3. Seehofer 11. 3. Frau Schilling 11. 3. Schmidt (München) * * 10. 3. von Schmude 11. 3. Schreiber * * * 11. 3. Frau Simonis 11. 3. Dr. Spöri 11. 3. Frau Trenz 11. 3. Dr. Waigel 11. 3. Wieczorek (Duisburg) 11. 3. Wilz 11. 3. Wischnewski 11. 3. Dr. de With 11. 3. Frau Wollny 11. 3. Dr. Zimmermann 11. 3. *für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates **für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union ***für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Fragen der Abgeordneten Frau Ganseforth (SPD) (Drucksache 11/1937 Fragen 4 und 5): Aus welchen Gründen sind die 28 aus deutschen Steuergeldern bezahlten deutschen Lehrkräfte an der Schule Istanbul Lisesi in Cagaboglu ausschließlich Lehrer? Was wird die Bundesregierung tun, damit auch deutsche Lehrerinnen an der Schule Istanbul Lisesi beschäftigt werden? Zu Frage 4: Am Istanbul Cagaloglu Anadolu Lisesi sind zwölf deutsche Lehrkräfte tätig. Sieben davon sind Lehrerinnen. Fast 50 %, nämlich 37, der seit Januar bzw. September 1987 an staatlichen türkischen Anadolu-Schulen tätigen deutschen Lehrkräfte, insgesamt 76 an der Zahl, sind Lehrerinnen. Zu Frage 5: Das Istanbul Lisesi ist nicht identisch mit dem Cagaloglu Lisesi in Istanbul. Das Istanbul Lisesi erhält seit fast 40 Jahren deutsche Förderung. Bis Ende 1984 war es eine Knabenschule. Von 1966 bis 1971 war dort eine deutsche Realschullehrerin tätig. Folgende Gründe haben Anfang der 70er Jahre die türkische Schulleitung und die Leitung der deutschen Abteilung der Schule bewogen, die deutschen Stellen zu bitten, von der Entsendung von Lehrerinnen abzusehen: 1. Fast ausschließlich maskuline Schülerschaft 2. bürgerkriegsähnliche Situation, die gerade in Istanbul auch durch vehementes Engagement von Oberschülern und Studenten gekennzeichnet war. Erst 1985 wurde das Istanbul Lisesi in eine Koedukations-Schule umgewandelt. 1986 entsandte daraufhin die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen eine Lehrerin. Für das Schuljahr 1988/89 wird sie eine weitere entsenden. Zur Zeit sind 28 deutsche Lehrkräfte an der Schule tätig, davon zwei Frauen. Auswärtiges Amt und Zentralstelle werden der veränderten Situation am Istanbul Lisesi durch Vermittlung weiterer Lehrerinnen gerecht zu werden suchen, vorausgesetzt, es liegen genügend qualifizierte Bewerbungen vor. Anlage 3 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Waltemathe (SPD) (Drucksache 11/1937 Fragen 6 und 7): Treffen Informationen zu, wonach anläßlich des Rückrufs des amtierenden deutschen Botschafters in Santiago de Chile zur Berichterstattung bei Bundesminister Genscher im November 1987 in der Lufthansa-Maschine Santiago nach Frankfurt der von Mai 1976 bis Mai 1979 in Santiago amtierend habende, inzwischen pensionierte Botschafter in der I. Klasse mitflog und Begleiter war? 4622* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 67. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. März 1988 War dieser mit dem jetzt amtierenden Botschafter Mitreisende in dienstlichem Auftrag und auf Kosten des Auswärtigen Amtes oder einer sonstigen Stelle der Bundesregierung nach bzw. von Chile gereist? Zu Frage 6: Der deutsche Botschafter in Chile benutzte bei seinem Flug am 29. November 1987 mit LH 519 nicht die 1. Klasse und wurde auch nicht von dem pensionierten deutschen Botschafter begleitet. Es trifft zu, daß letzterer die gleiche LH-Maschine benutzte. Zu Frage 7: Nein. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatsekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Antretter (SPD) (Drucksache 11/1937 Fragen 41 und 42): Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung gegen die hohe Zahl tödlicher Unfälle Jugendlicher nach Discothekenbesuchen? Ist die Bundesregierung bereit, durch einen Modellversuch den flächendeckenden Einsatz des sogenannten Disco-Busses vorzubereiten, der nach ersten Erfahrungen im In- und Ausland offenkundig erfolgreich erprobt wurde? Zu Frage 41: Ich verweise auf die Beantwortung der Fragen 7 bis 9 durch die Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD — Drucksache 11/1576 — in der Drucksache des Deutschen Bundestages 11/1726 vom 27. Januar 1988 (Verkehrsunfälle Jugendlicher nach Veranstaltungen). Zu Frage 42: Ich verweise auf die Beantwortung der Fragen 11 und 12 durch die Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD — Drucksache 11/1576 — in der Drucksache des Deutschen Bundestages 11/ 1726 vom 27. Januar 1988 (Verkehrsunfälle Jugendlicher nach Veranstaltungen). Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 11/1937 Frage 43): Was ist der Inhalt der zwischen der Deutschen Bundesbahn und dem Bundesverband Deutscher Verkehrsunternehmer verabredeten Zusammenarbeit im öffentlichen Personennahverkehr außerhalb der Ballungsräume, und welche Verbesserungen für die Verkehrsbedienung im ländlichen Raum erwartet die Bundesregierung von dieser Kooperationsvereinbarung? Die Deutsche Bundesbahn und der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer wollen durch ihre Vereinbarungen den öffentlichen Personennahverkehr in den ländlichen Gebieten der Bundesrepublik Deutschland bürgerfreundlicher als bisher gestalten. Sie entsprechen damit dem gesetzlichen Auftrag, die Verkehrsbedienung zu fördern und die Verkehrsinteressen auszugleichen. Zur Erreichung dieses Zieles streben die beiden Partner zusammen mit allen sonstigen kooperationswilligen Verkehrsunternehmen die Ausarbeitung von Betriebskonzepten bis hin zur Gründung von Betriebsführungsgesellschaften für Organisation, Einzelplanung, Koordinierung und Kostenminderung ihres Leistungsangebotes sowie die Bildung von Nahverkehrskommissionen der beteiligten kommunalen Gebietskörperschaften an. Die Grundlage für diese Zusammenarbeit ist die jeweilige örtliche oder regionale Verkehrsstruktur. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Schroeder (Freiburg) (CDU/ CSU) (Drucksache 11/1937 Fragen 44 und 45): Wie beurteilt die Bundesregierung die Ergebnisse des Rechnungsabschlusses der Schweizerischen Bundesbahn für 1987, der auf Grund von aus Umweltgründen eingeführten Tarifverbilligungen zu einer Erhöhung des Marktanteils der Schweizerischen Bundesbahn im Personenverkehr und insgesamt zu einem Gewinn von 23 Millionen Schweizer Franken geführt hat, und welche Folgerungen zieht sie hieraus? Sind die Erkenntnisse der Schweizerischen Bundesbahn mit „Umwelttarifen" geeignet, gegebenenfalls vergleichbare Modellversuche in solchen Gebieten in der Bundesrepublik Deutschland zu erproben, die bereits in kommunalen Verkehrsverbänden mit „Umwelttarifen" positive Erfahrungen gesammelt haben? Zu Frage 44: Der Rechnungsabschluß 1987 der Schweizerischen Bundesbahnen schließt mit einem Gewinn von 23 Millionen Schweizer Franken ab. Beigetragen dazu hat unter anderem, daß die Schweizer Bundesregierung zur Unterstützung des Halbpreisabonnements der Bahn im Jahre 1987 einen finanziellen Beitrag von 40,7 Schweizer Franken geleistet hat. Ohne diesen Zuschuß aus staatlichen Mitteln — das heißt, allein durch die Zunahme der Reisendenzahlen — hätte diese positive Bilanz nicht erreicht werden können. Zu Frage 45: Die Deutsche Bundesbahn führt zum 1. April 1988 aus kommerziellen Gründen drei Versuchsangebote ein, die den öffentlichen Personennahverkehr attraktiver machen sollen. Es handelt sich um eine übertragbare Monatskarte, um eine Regional-Sparkarte zur wahlfreien Benutzung aller regionalen Verkehrsmittel der Deutschen Bundesbahn außerhalb der morgendlichen Verkehrsspitze sowie um eine Teilzeitkarte für jedermann, die beliebig oft an 10 Tagen innerhalb eines Monats benutzt werden kann. Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 67. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. März 1988 4623* Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen der Abgeordneten Frau Terborg (SPD) (Drucksache 11/1937 Fragen 50 und 51): Hält die Bundesregierung es angesichts der Meldungen, nach denen die private Wachmannschaft des Kernkraftwerkes Unterweser seit neuestem nicht nur mit Pistolen, sondern auch mit Distanzwaffen und chemischen Keulen ausgerüstet worden sein soll, für notwendig, bundeseinheitliche Regelungen zur Ausrüstung der privaten Wachmannschaften zu erstellen? Sind der Bundesregierung Berichte bekannt, nach denen private Wachmannschaften auch in anderen Kernkraftwerken der Bundesrepublik Deutschland mit einer gleichgearteten Ausrüstung ausgestattet wurden, und ist der Einsatz dieser Waffen dann nur innerhalb des Werksgeländes vorgesehen? Zu Frage 50: Die private Wachmannschaft des Kernkraftwerkes Unterweser ist den Vorschriften entsprechend ausgerüstet. Die vorgeschriebene Ausrüstung besteht aus Pistole, Reizstoffsprühgerät und Schlagstock. Außerdem werden Hunde bei den Streifengängen mitgeführt. Distanzwaffen sind nicht vorgesehen. Reizstoffsprühgeräte sind im Kernkraftwerk Unterweser noch nicht Bestandteil der Ausrüstung. Eine bundeseinheitliche Regelung zu Ausrüstung der privaten Wachmannschaften ist ergangen und wurde im Gemeinsamen Minsterialblatt Nr. 14 am 30. Mai 1986 Seite 242 veröffentlicht. Zu Frage 51: Auch die privaten Wachmannschaften anderer Kernkraftwerke sind entsprechend der im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlichten Vorschriften ausgerüstet. Der Einsatz dieser Ausrüstungsgegenstände ist nur innerhalb des Werksgeländes vorgesehen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen der Abgeordneten Frau Hensel (DIE GRÜNEN) (Drucksache 11/1937 Fragen 54 und 55): Inwieweit reichen die gesetzlichen Grundlagen aus, um die großflächige Markteinführung der neuen PET-Einwegflasche zu verhindern? Inwieweit ist die Einschätzung richtig, daß durch das Angebot der neuen PET-Einwegflasche das bestehende Mehrwegsystem für Erfrischungsgetränke massiv gefährdet ist, und welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um eine solche Entwicklung zu verhindern? Zu Frage 54: Die Bundesregierung verfolgt entsprechend dem Abfallgesetz das Ziel, Abfallmengen zu vermeiden, zu verringern oder zu verwerten. Sie sieht es nicht als ihre Aufgabe an, Verpackungsinnovationen zu verhindern. Vielmehr hat sie darauf zu achten, daß solche Innovationen den Zielen des Abfallgesetzes Rechnung tragen. Da die abfallpolitischen Ziele bei der Einführung der PET-Flasche durch eigenverantwortliche und freiwillige Maßnahmen nicht in ausreichendem Maße gesichert werden konnten, will die Bundesregierung von den Ermächtigungen des § 14 Abs. 2 AbfG Gebrauch machen. Der Entwurf einer VO über die Bepfandung und die Rücknahmepflicht für nicht wiederbefüllbare Getränkeverpackungen aus Kunststoffen ist den beteiligten Kreisen zur Stellungnahme übersandt worden. Zu Frage 55: Nach Auffassung der beteiligten Kreise der Wirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland soll mit der Einführung der PET-Einwegflasche das bestehende Mehrwegsystem nicht ersetzt werden. Vielmehr ist geplant, die Einwegflasche aus Glas durch die Einwegflasche aus PET zu ersetzen. Die Bundesregierung ist gleichwohl besorgt, daß durch Veränderung der Marktstrategie der Wirtschaft oder des Verbraucherverhaltens es zu einer weiteren Beeinträchtigung des Mehrwegsystems kommen kann. Die Bundesregierung sieht in der Stabilisierung und Stärkung des Mehrwegsystems ein wichtiges Instrument, um die abfallpolitischen Ziele des Abfallgesetzes zu erreichen. Es bleibt abzuwarten, ob über die erwähnten Maßnahmen aufgrund des § 14 Abs. 2 AbfG hinaus weitere Schritte zur Verwirklichung dieses Zieles erforderlich sind. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rawe auf die Frage des Abgeordneten Linsmeier (CDU/CSU) (Drucksache 11/1937 Frage 59): Ist es zutreffend, daß eine kostenlose Postbeförderung von Videokassetten für Hörgeschädigte nicht eingeführt wird, und wenn ja, wie begründet die Bundesregierung eine solche Ungleichbehandlung der Hörgeschädigten gegenüber den Blinden, deren Postsendungen gebührenfrei befördert werden? Es trifft zu, daß die Deutsche Bundespost für die Beförderung von Videokassetten an Hörgeschädigte keine Gebührenvergünstigung gewähren wird. Aufgabe des Briefdienstes ist es, schriftliche Nachrichten von Person zu Person zu befördern. Hierbei sind Blinde den Sehenden gegenüber stark benachteiligt, weil die von ihnen ausgehenden Postsendungen wegen der besonderen Beschaffenheit der Blindenschrift, die nur auf dafür geeignetem Papier aufgebracht werden kann, umfangreicher als andere Briefsendungen sind. Deshalb müßten für die Übermittlung einer bestimmten schriftlichen Nachricht in Blindenschrift wegen des erheblich größeren Gewichts dieser Sendung mehr Gebühren entrichtet werden als für einen Brief mit gleich langem Text in Normalschrift. Um diese Benachteiligung auszugleichen, wird seit dem 1. März 1963 auf die Beförderungsgebühr für Blindensendungen verzichtet. Die geschilderten Benachteiligungen in der Übermittlung schriftlicher Nachrichten treffen für Hörge- 4624* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 67. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. März 1988 schädigte nicht zu. Ihre Mitteilungen unterscheiden sich bei gleichem Umfang in keiner Weise von denen anderer. Für Sonderregelungen von Seiten der Deutschen Bundespost besteht daher kein Anlaß. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Echternach auf die Frage des Abgeordneten Weiermann (SPD) (Drucksache 11/1937 Frage 69): Wie werden sich der geplante Wegfall der Grundsteuerbefreiung und die mögliche Besteuerung des Grundstücksverkehrs nach Meinung der Bundesregierung auf die Baukonjunktur auswirken? Die Aufhebung der Grundsteuervergünstigung ist Bestandteil des umfassenden Steuerreformkonzepts 1990, auf das sich die Koalitionspartner verständigt haben und über das die Bundesregierung in Kürze detailliert entscheiden wird. Diese Einzelmaßnahme muß deshalb auch in ihren Wirkungen im Gesamtzusammenhang gesehen werden mit — gleichzeitig in Kraft tretenden Verbesserungen z. B. beim sogenannten Baukindergeld (das von 600 DM auf 750 DM pro Jahr und Kind aufgestockt wird) und — den durchgreifenden allgemeinen Steuerentlastungen, die auch den Wohneigentümern und Mietern zugute kommen. Beispielsrechnungen ergeben, daß auch die Steuerzahler, die bislang von der Grundsteuervergünstigung profitieren, nach der Steuerreform 1990 im Vergleich zu 1989 „unter dem Strich" erheblich entlastet werden. Insgesamt führt die Steuerreform 1990 deshalb mit allen ihren Elementen zu einer spürbaren Verbesserung der Wachstumsbedingungen in der gesamten Wirtschaft, auch in der Bauwirtschaft. Was die Grunderwerbsteuer angeht, so sind Zeitpunkt und Inhalt möglicher Konsequenzen aus den 1977 auf EG-Ebene getroffenen Entscheidungen zur Umsatzsteuerharmonisierung auf die gegenwärtige deutsche Regelung aus heutiger Sicht noch völlig offen. Äußerungen über etwaige Auswirkungen auf die Baukonjunktur wären deshalb reine Spekulation. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Echternach auf die Frage des Abgeordneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache 11/1937 Frage 70): Welchen Handlungsbedarf für die Stärkung und Verstetigung der Bautätigkeit und damit für die Zukunft der Bauwirtschaft sieht die Bundesregierung? Die Bundesregierung wird ihren Kurs der marktwirtschaftlichen Erneuerung und der Stärkung der Wachstumskräfte konsequent fortsetzen. Dies ist die beste Voraussetzung für eine stetige Entwicklung von Bautätigkeit und Bauwirtschaft. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Echternach auf die Fragen des Abgeordneten Menzel (SPD) (Drucksache 11/1937 Fragen 71 und 72): Bleibt die Bundesregierung bei ihrem Vorhaben, die Instandhaltungs- und die Verwaltungskostenpauschale für öffentlich geförderte Wohnungen ab 1. Juni 1988 zu erhöhen? Beabsichtigt die Bundesregierung, die genehmigungspflichtige Kostenmiete für öffentlich geförderte Wohnungen aufzuheben und die Mieten auch für diese Wohnungen freizugeben? Zu Frage 71: Der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau bereitet gegenwärtig eine entsprechende Kabinettvorlage vor. Die Bundesregierung hat noch keinen Beschluß gefaßt. Zu Frage 72: Nein. Dies hat die Bundesregierung dem Fragesteller bereits auf eine gleichgerichtete Frage am 26. Januar 1988 (BT-Drs.-Nr. 11/1736) mitgeteilt. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen der Abgeordneten Frau Schmidt-Bott (DIE GRÜNEN) (Drucksache 11/1937 Fragen 73 und 74): Wie begründet die Bundesregierung grundsätzlich die Tatsache, daß der neue Reisepaß nur für Paßinhaber, nicht aber für Paßinhaberinnen ausgestellt ist? Wie erklärt die Bundesregierung die Tatsache, daß bei Dienstpässen des Auswärtigen Amtes, bei Ministerialpässen und bei Diplomatenpässen es möglich war, je zwei Exemplare herzustellen, einmal für Paßinhaber und einmal für Paßinhaberinnen? Zu Frage 73: Nach § 4 Abs. 4 des am 1. Januar 1988 in Kraft getretenen neuen Paßgesetzes vom 19. April 1986 ist bei der Bestimmung des Musters des neuen Reisepasses der Bundesrepublik Deutschland (Europapaß) die Entschließung des Rates der Europäischen Gemeinschaft vom 23. Juni 1981 über die Einführung eines Passes nach einheitlichem Muster in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft zugrunde zu legen. Diese Entschließung schreibt den Vermerk „Unterschrift des Paßinhabers" vor. Zu Frage 74: Die angeführte EG-Entschließung findet auf die amtlichen Pässe der Bundesrepublik Deutschland (Dienst-, Ministerial- und Diplomatenpässe) keine Anwendung, so daß hier eine von der internationalen Terminologie abweichende nationale Bezeichnung gewählt werden konnte. Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 67. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. März 1988 4625* Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage des Abgeordneten Eylmann (CDU/CSU) (Drucksache 11/1937 Frage 77): Unterstützt die Bundesregierung den in seiner Abschiedsrede am 16. November 1987 geäußerten Wunsch des verstorbenen Verfassungsgerichtspräsidenten Professor Dr. Zeidler, die Sitzungssäle der Gerichte mit der Bundesflagge als dem Zeichen des Volkes, in dessen Namen Recht gesprochen wird, auszustatten, und wird sie gegebenenfalls Verhandlungen mit den Bundesgerichten und den Ländern aufnehmen, um dieses Ziel zu erreichen? Die Bundesregierung ist bereit, die Anregung des verstorbenen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Zeidler, aufzugreifen, die Sitzungssäle der Gerichte mit der Bundesflagge auszustatten. Über diese Frage sollte jedoch nicht ohne Beteiligung der Bundesgerichte und der Länder befunden werden. Der Bundesminister der Justiz wird deshalb die zu seinem Zuständigkeitsbereich gehörenden Bundesgerichte sowie die Landesjustizverwaltungen um eine entsprechende Stellungnahme bitten. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung wird für seinen Zuständigkeitsbereich hinsichtlich der Länder entsprechend verfahren. Wie Sie aus der von Ihnen zitieren Abschiedsrede wissen, wurde der Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts bereits mit der Bundesflagge ausgestattet. Auch beim Bundesarbeitsgericht und beim Bundessozialgericht ist die Anregung bereits verwirklicht worden. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage des Abgeordneten Lemmrich (CDU/CSU) (Drucksache 11/1937 Frage 78): Wie hoch beliefen sich 1987 die Ausgaben für die ZusatzAltersversorgung der Arbeiter und Angestellten des offentlichen Dienstes bei den Kommunen (einschließlich Landkreisen), den Ländern, dem Bund, der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost? Die Summe der im Jahre 1987 insgesamt geleisteten Ausgaben für die Zusatzversorgung der Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht zur Verfügung. Wegen der unterschiedlichen Träger der Zusatzversorgung, bei denen die Zahlenangaben erfragt werden müssen, darf ich auf die Drucksache 11/6294 (Seiten 14 bis 17) und 11/1558 (Seiten 5 bis 7) Bezug nehmen. Ich bitte daher um Verständnis, daß ich Ihnen stattdessen die Ausgabensumme für 1986 mitteile. Im Jahre 1986 wurden für ehemalige Arbeitnehmer des Bundes (einschließlich Bundeswehr, Bundesbahn und Bundespost), der Länder, der Gemeinden, von Nichtgebietskörperschaften, Zuwendungsempfängern und sonstigen Arbeitgebern der öffentlichen Hand und für deren Hinterbliebene rund 8,3 Milliarden DM an Zusatzversorgungsleistungen ausgezahlt. Nicht berücksichtigt sind Zusatzversorgungsleistungen aus besonderen Versorgungssystemen der Rundfunkanstalten, von öffentlich-rechtlichen und vergleichbaren Kreditanstalten und von Ersatzkassen; Zahlenangaben hierüber liegen mir nicht vor. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Jahn auf die Fragen der Abgeordneten Frau Schoppe (DIE GRÜNEN) (Drucksache 11/1937 Fragen 79 und 80): Hat die Bundesregierung eine Person benannt oder eingestellt, die unter Mitarbeit des Bundesministeriums der Justiz und des Bundesministeriums für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit die bestehenden Gesetze und Verordnungen hinsichtlich einer Anderung der rein männlichen Bezeichnungen durchsieht? Ist angesichts der Zeile 10 des neuen Reisepasses (den wir ja grundsätzlich ablehnen), in der es heißt „Unterschrift des Paßinhabers", davon auszugehen, daß die Bundesregierung die Bemühungen aller vier Fraktionen des Deutschen Bundestages um eine Änderung der Gesetze und Verordnungen im Hinblick auf weibliche und geschlechtsneutrale Bezeichnungen nicht ernst nimmt? Zu Frage 79: Ich beantworte die Frage mit Nein. Die Überprüfung der Gesetzessprache im Sinne der Fraktionsanträge kann nicht von einer Person allein bewältigt werden. Die Bundesregierung hat dafür eine interministerielle Arbeitsgruppe gebildet, wie bereits in den Ausschußberatungen mitgeteilt wurde. Technische Hilfestellung für die Durchsicht der Gesetze und Verordnungen leistet auch JURIS; so z. B. wenn es darum geht, festzustellen, wo noch Begriffe, die auf die Silbe „mann" enden, verwendet werden. Zu Frage 80: Die Bundesregierung nimmt die Bemühungen der Bundestagsfraktionen ernst, wie Sie aus der Einsetzung und Arbeit der Arbeitsgruppe Rechtssprache entnehmen können. Die Arbeitsgruppe wird sich auch mit der normgebundenen Verwaltungssprache befassen, d. h. mit der Frage, inwieweit die Gestaltung von Formularen durch Gesetze oder Rechtsverordnungen vorgegeben ist. Zur speziellen Problematik bei den Reisepässen hat PSt Spranger vom BMI auf die Fragen 73 und 74 der Abg. Frau Schmidt-Bott (Drs.-Nr. 11/1937) schriftlich geantwortet. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Frage des Abgeordneten Uldall (CDU/CSU) (Drucksache 11/1937 Frage 83): 4626* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 67. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. März 1988 Wie beurteilt die Bundesregierung das Gutschriftverfahren beim Landhandel, insbesondere im Hinblick auf die Möglichkeit, den Vorsteuerabzug gemäß § 24 a Abs. 1 Nr. 3 Umsatzsteuergesetz mißbräuchlich in Anspruch zu nehmen? Landwirte erhalten seit dem 1. Juli 1984 eine Einkommensbeihilfe über die Umsatzsteuer. Die Beihilfe beträgt 5 vom Hundert des Entgelts für die Lieferung landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Landwirte werden bei der Umsatzsteuer überwiegend nach Durchschnittsätzen besteuert. Sie erhalten die Beihilfe von ihrem Abnehmer, indem sie ihm eine um 5 vom Hundert erhöhte Steuer in Rechnung stellen. Üblicherweise werden von den Landwirten jedoch keine Rechnungen erteilt. Vielmehr rechnen die Abnehmer im Gutschriftsverfahren ab, da nur den Abnehmern die für die Entgeltberechnung erforderlichen Merkmale zur Verfügung stehen. Hinsichtlich der in den Gutschriften ausgewiesenen Umsatzsteuer nehmen die Abnehmer den Vorsteuerabzug vor. Die Einführung der Beihilfe hat in der Praxis zu vielfältigen Gestaltungen der Vertriebswege geführt. Es ist zum Beispiel zu beobachten, daß Landwirte, die ihre Erzeugnisse bisher unmittelbar vermarktet haben, bemüht sind, gewerbliche Zwischenhändler einzuschalten, um in den Genuß der Beihilfe zu kommen. Dagegen können grundsätzliche Bedenken nicht erhoben werden. Die Einschaltung des Zwischenhandels ist im Bereich der Landwirtschaft nicht ungewöhnlich. Es steht jedem Landwirt frei, den für ihn günstigsten Vertriebsweg zu wählen. Es ist jedoch nicht zu leugnen, daß die Beihilfe auch zu mißbräuchlichen Gestaltungen anreizt. Das Bundesministerium der Finanzen hat bereits im Jahre 1984 die Länder gebeten, darauf zu achten, daß Landwirte den Kürzungsbetrag und die gewerblichen Abnehmer den Vorsteuerabzug nicht zu unrecht in Anspruch nehmen. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Fragen des Abgeordneten Gerster (Worms) (SPD) (Drucksache 11/1937 Fragen 84 und 85): Werden über den vom Hauptquartier der US-Landstreitkräfte in Europa genannten Abbau von 3 447 Arbeitsplätzen für deutsche Arbeitnehmer bei den US-Streitkräften hinaus weitere Beschäftigungsmöglichkeiten ziviler deutscher Arbeitnehmer reduziert, etwa durch weitere Privatisierung von Dienstleistungen (ROCAS-Programm) und vorzeitige Kündigung befristeter Arbeitsverträge? In welchem Umfang planen die französischen Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland und die britische Rheinarmee, ebenfalls Arbeitsplätze deutscher Arbeitnehmer abzubauen? Zu Frage 84: Die Bundesregierung hat nach den internationalen Verträgen keinen Anspruch darauf, bei den Entscheidungen über den Abbau ziviler Arbeitnehmer der Stationierungsstreitkräfte beteiligt zu werden. Dies ist ausschließlich Sache der Entsendestaaten und der Kommandobehörden der Stationierungsstreitkräfte. Die Bundesregierung wird hier nur im Rahmen der ständigen Verbindungen zu den Hauptquartieren unterrichtet. Die Bundesregierung hat keine Anhaltspunkte dafür, daß im Haushaltsjahr 1988, das am 30. September endet, im Zuge des Abbaus des US-Haushaltsdefizits ein über die von Ihnen genannten Zahlen hinausgehender Arbeitsplatzabbau beabsichtigt ist. Dabei sind die befristeten Arbeitsverhältnisse, die gegebenenfalls vorzeitig gekündigt werden sollen, in der genannten Zahl bereits enthalten. Privatisierungen sind — wenn überhaupt — nur im örtlichen Rahmen und mit allenfalls geringfügigen Auswirkungen geplant. Das sogenannte ROCAS-Abkommen wird vorerst nicht weiter verfolgt. Zu Frage 85: Im Bereich der britischen Streitkräfte sind im Haushaltsjahr 1988 keine Stellenkürzungen geplant. Andere Überlegungen, die zu einem Abbau von Arbeitsplätzen führen könnten, sind noch nicht abgeschlossen. Die französischen Streitkräfte müssen in diesem Jahr insgesamt 250 Arbeitsplätze abbauen. Dies wird jedoch nur etwa 80 Kündigungen erforderlich machen. Auch soweit Kündigungen ausgesprochen werden müssen, besteht noch die Möglichkeit, durch Umsetzungen wenigstens einen Teil der Entlassungen zu vermeiden. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Frage des Abgeordneten Sieler (Amberg) (SPD) (Drucksache 11/1937 Frage 86): Ist die Bundesregierung bereit, ihren Eigentümereinfluß auf die Salzgitter AG auszuüben, damit diese sich an der Auffanggesellschaft Maxhütte beteiligt? Die Bundesregierung hat bereits mehrere Gespräche mit den zuständigen Organen des Unternehmens geführt. Die Gespräche sind noch nicht abgeschlossen. Salzgitter hat sich zu einer verstärkten Zusammenarbeit auf dem Profilstahlsektor bereiterklärt. Die Form der Zusammenarbeit ist noch nicht festgelegt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Uwe Hüser


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (GRÜNE)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In Ihrem Antrag spricht die SPD zwei Instrumente an, die bei entsprechender Ausgestaltung dazu geeignet sein sollen, steuerliche Benachteiligungen von kleinen und mittleren Betrieben zu beseitigen. Für uns stellt sich hier natürlich die Frage, gegenüber wem diese Nachteile bestehen. Sind hier vielleicht die Nachteile gegenüber einkommensteuerpflichtigen Alleinerziehenden gemeint oder die steuerlichen Nachteile gegenüber Rentnern, Sozialhilfeempfängern und Arbeitslosen oder gegenüber finanzkräftigen Aktiengesellschaften? Ich zähle dies in diesem Maße auf, um deutlich zu machen, daß in der Regel bei einer Beseitigung von steuerlichen Nachteilen auf Einnahmen verzichtet wird. Diese Einnahmen fehlen dann natürlich bei der Bewältigung von dringenden Aufgaben, z. B. zur Verbesserung der Lage der Sozialhilfeempfänger.
    Grundsätzlich sehen deshalb die GRÜNEN keine Vordringlichkeit in der jetzigen Situation, allgemeine steuerliche Besserstellung für kleine und mittlere Unternehmen anzugehen, gerade auch vor dem Hintergrund, wenn man sich eine neuere Studie des IfoInstituts in München anschaut, wo dargelegt wird, daß die kleinen Unternehmen die relativ höchsten Erträge einschließlich der Eigenkapitalverzinsung haben. Unseres Erachtens muß es darum gehen, gerade die steuerlich ungerechtfertigten Vorteile für Großunternehmen abzubauen.
    Nun bezieht sich der Antrag nicht auf die allgemeine steuerliche Situation der kleinen und mittleren Unternehmen, sondern greift ganz speziell zwei unterschiedliche Punkte heraus. Im ersten Teil geht es um die Ausgestaltung und Zielsetzung des Einkommensteuergesetzes, und zwar im § 34. Nach den Regelungen in diesem Gesetz vermag ich nicht zu glauben — das ist in der Begründung auch dargelegt —, daß die ursprüngliche Zielsetzung gewesen sein soll, der Altersvorsorge im mittelständischen Bereich Rechnung zu tragen. Es läßt sich nirgends herauslesen, daß durch die Besteuerung mit dem halben



    Hüser
    durchschnittlichen Steuersatz auf die außerordentlichen Einkünfte besonders Klein- und Mittelbetriebe bevorzugt werden sollten. Wenn dies doch die Absicht war, so muß ich feststellen, daß nicht nur heute an Steuergesetzen schlampig gearbeitet wird, sondern daß dies anscheinend auch schon früher geschah.
    So ist allein im § 16 des Einkommensteuergesetzes bei den Veräußerungen von Gewerbebetrieben ein Freibetrag von 120 000 DM festgesetzt für diejenigen, die zum Zeitpunkt der Veräußerung mindestens 55 Jahre alt sind. Daß aber grundsätzlich jeder seine außerordentlichen Einkünfte nur mit dem halben Steuersatz zu versteuern brauchte, unabhängig von seiner sonst so gepriesenen Leistungsfähigkeit, ist ein Skandal, steuersystematisch nicht nachzuvollziehen und absolut sozial unverträglich, obwohl es anscheinend in Ihr Konzept hineinpaßt.
    Diese Steuervorschrift führte — das wurde auch vorhin schon dargelegt — zu Kapriolen, daß der gerade noch einmal am Sozialamt vorbeigekommene Herr F. über eine Milliarde DM Steuern sparen konnte, obwohl nicht abzusehen ist, daß Herr F. schon in den Ruhestand geht. Nach allem, was man so liest, kann man auch davon ausgehen, daß er anderweitig für sein Alter vorgesorgt hat.
    Daß dieser Tatbestand ein untragbarer Zustand ist, hat die SPD wohl richtig erkannt. Deswegen begrüßen wir den Antrag in diesem Punkt. Anscheinend haben auch schon einige Damen und Herren im Finanzministerium gemerkt, daß hier Handlungsbedarf besteht, und haben eine neue Regelung in den Referentenentwurf zur Steuerreform eingearbeitet. Dies stößt aber auf erhebliche Kritik seitens der Regierungskoalition, die die Schlupflöcher für die Konzernherren, für Besserverdienende und andere Klientel behalten will, aber schnell bei der Hand ist, wenn es um die Streichung der Steuerfreiheit für Nachtarbeitszuschläge und andere angeblich nicht gerechtfertigte Subventionen für die Arbeitnehmer geht.

    (Uldall [CDU/CSU]: Nennen Sie doch mal ein paar!)

    — Diese Punkte werden wir dann bei der Beratung im Ausschuß gerne ansprechen.

    (Uldall [CDU/CSU]: Nein, jetzt! Wenn es so viele gibt, dann müßten Sie doch eines nennen können!)

    — Es geht hier um den § 34. Wie groß diese Steuerschlupflöcher sind, habe ich ja gerade in einem Beispiel dargelegt, daß z. B. Herr Flick eine Milliarde DM Steuern sparen konnte, obwohl es überhaupt keinen Grund gibt, daß dies steuerpolitisch irgendwie gerechtfertigt ist.
    Wahrlich ist der Entwurf nach unserer Ansicht nicht das Gelbe vom Ei. Er grenzt zwar die Steuersparmöglichkeiten nach oben ein, bringt aber erhebliche Einbußen für diejenigen, die bei dem § 34 wirklich an ihre Altersvorsorge gedacht haben sollten.
    Wir wissen nicht, was uns das Kabinett am 22. März empfiehlt, wir aber empfehlen grundsätzlich Freibeträge gekoppelt mit der Altersgrenze, analog z. B. zum § 16 des Einkommensteuergesetzes, ansonsten volle Besteuerung nach dem durchschnittlichen Steuersatz der letzten fünf Jahre und mit Obergrenzen, ab denen die Progressionsbesteuerung einsetzen soll.
    Zum Schluß möchte ich noch kurz auf den zweiten Punkt in dem Antrag der SPD eingehen, wo eine steuerstundende Investitionsrücklage gefordert wird. Diesen Punkt haben wir ja schon in der Diskussion um das Steuersenkungs-Erweiterungsgesetz gehabt. Eine solche Rücklage würde schätzungsweise Steuerausfälle von 1,2 Milliarden DM im Jahr zur Folge haben.
    Da ich annehme, daß die SPD davon ausgeht, daß die Unternehmen fortlaufend investieren und somit auch fortlaufend diese Investitionsrücklage gebildet wird, ist dieser Steuerausfall also auf Dauer und wird nicht durch geringere Abschreibungen in den Folgejahren getilgt. Durch eine solche Rücklage würde jegliche Investition gefördert, unabhängig von ihrem Zweck und ihrer Wirkung.
    Die Höhe des direkt eintretenden Effekts der verringerten Steuerzahlung ist auch für ein Unternehmen von seiner Ertragslage unabhängig, also von seinem Steuersatz. Dies halten wir für falsch.
    Die GRÜNEN treten statt dessen für eine Konzentrierung aller Förderungsmaßnahmen auf das Ziel, einen ökologischen Umbau der Wirtschaft zu unterstützen, und für gleich hohe Förderung aller Personen und Unternehmen, die sich dem Ziel des ökologischen Umbaus entsprechend verhalten, ein. Wir wollen also keine Steuervergünstigung, sondern direkte Finanz-hilf en.
    Darüber hinaus beinhaltet unser Umbauprogramm in zweifacher Hinsicht günstige Aussichten für kleine und mittlere Betriebe, erstens auf der Subventionsseite, indem wir umweltverträgliche Produktionsumstellungsinvestitionen durch Finanzhilfen aus dem Aufkommen z. B. von Umweltabgaben fördern wollen, und zweitens auf der Nachfrageseite, indem die vorgeschlagenen Umbaumaßnahmen einen beträchtlichen Auftragsschub für Handwerk und Gewerbebetriebe auslösen würden, und zwar sowohl durch öffentliche Aufträge als auch durch private Aufträge, die durch Fördermaßnahmen und neue Vorschriften veranlaßt werden, z. B. im Energiesparbereich, im Verkehrsbereich, in der Kanalisation und in anderen öffentlich notwendigen umweltpolitischen Aufgaben.

    (Beifall bei den GRÜNEN)



Rede von Dr. Philipp Jenninger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Solms.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Otto Solms


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit diesem Antrag setzt die SPD-Fraktion ihre Kette unseriöser Argumente in der Steuerpolitik fort. Dies ist ganz eindeutig nachzuweisen.
    Etwa vor einem Jahr stellte die Bundesregierung den zweiten und dritten Teil ihres Gesamtkonzeptes der Steuerreform mit enormen Steuerentlastungen für die Wirtschaft, für die Arbeitnehmer und für die breite Masse der Steuerpflichtigen vor. Bis heute, ein



    Dr. Solms
    Jahr später, hat die SPD kein Gegenkonzept und kein Alternativmodell der Öffentlichkeit vorgestellt.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

    Ganz im Gegenteil: Sie nutzt das Konzept der Bundesregierung und der Koalition, um Einzelpunkte herauszugreifen und Gegenvorschläge zu machen bzw. diese zu kritisieren, ohne daß ein Konzept im Gesamtzusammenhang deutlich wird. So geht das nicht, meine Damen und Herren, das ist unseriös. Sie müssen schon mit einem Gegenvorschlag kommen.
    Mit diesem Antrag nun — und das überrascht auch schon nicht mehr — macht sich die SPD zum Verteidiger der mittelständischen Wirtschaft.

    (Poß [SPD]: Zu Recht!)

    Dem Antrag könnte man, zumindest in einzelnen Teilen, durchaus Sympathie abgewinnen, wenn man nicht wüßte, daß mit anderen Anträgen der SPD genau das Gegenteil bewirkt werden soll. Da müssen wir uns also schon mit den Einzelheiten beschäftigen.
    Die steuerfreie Investitionsrücklage ist ja nun ein alter Hut und in diesem Hause vielfach diskutiert worden. Die klein- und mittelständische Wirtschaft braucht aber dauerhafte, endgültige, frei verfügbare Steuersenkungen; sie braucht keine Steuerstundung. Dieser Vorschlag der Investitionsrücklage hat ja nur steuerstundenden Charakter. Denn erst durch Steuersenkungen können die kleinen Unternehmen ihren Kapitalstock aufbauen und in Forschung und Entwicklung und in neue Arbeitsplätze investieren. Deswegen müssen die Steuern gesenkt werden und dürfen nicht nur verliehen werden.
    Schließlich zu der Argumentation zu § 34: Ich kann dem, was in dem Antrag steht, durchaus zustimmen. Wenn ich aber sehe, wie das in der Öffentlichkeit argumentativ verwertet wird, beispielsweise Herr Poß, durch Ihre Presseerklärung vom Januar,

    (Poß [SPD]: Die war gut, nicht?)

    dann stelle ich fest, daß Sie genau das Gegenteil wollen. Sie werfen der Koalitionsregierung vor, sie wolle gerade die Milliardäre und Besitzer von Großvermögen schützen. Aus dem Konzept der Regierung geht jedoch genau das Gegenteil hervor.

    (Poß [SPD]: Es gibt doch noch kein Konzept der Regierung! Das Kabinett hat noch nicht beschlossen!)

    Man will diejenigen, die in einem langen Arbeitsleben im Betrieb gespart und stille Reserven aufgebaut haben, nicht in einem einzigen Augenblick einer vollen Besteuerung mit dem Spitzensteuersatz unterwerfen.

    (Poß [SPD]: Richtig!)

    Das ist auch richtig.
    Welche Auswirkungen das haben könnte, will ich an einem Beispiel klarmachen: Bei einem Handelsbetrieb in der Innenstadtlage mit einem Betriebsgrundstück muß der Betriebsinhaber aus Altersgründen aufhören. Er hat keinen Nachfolger. Wenn er diesen Betrieb verpachtet, muß er die Aufdeckung der stillen Reserven versteuern, und zwar nach Ihren Vorschlägen zum vollen Steuersatz. Wenn Sie davon ausgehen, daß der Einheitswert des Betriebsgebäudes bei nur 100 000 DM liegt, der Verkehrswert aber bei 2,1 Millionen DM, muß er also einen Gewinn von 2 Millionen DM versteuern, ohne daß ihm ein Pfennig zufließt. Das heißt, er muß rund gerechnet 1 Million DM Steuern zahlen, er hat aber überhaupt keinen Ertrag. Er muß das Geld aufnehmen, um die Steuern zahlen zu können. Wenn er seinen Betrieb verpachtet, bekommt er im Monat vielleicht 5 000 DM Pacht. Davon kann er nicht einmal die Zinsen zahlen, um die Steuern finanzieren zu können.
    Solch unsinnige Auswirkungen kann dies haben. Deswegen war die Einführung des § 34 durchaus sinnvoll, nämlich in solchen Fällen die Steuerlast auf die Hälfte des Durchschnittssteuersatzes zu begrenzen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Wir schlagen deshalb vor, daß man die Großfälle in den Griff kriegen muß. Der Fall Flick-Alma und der Fall Massa waren vom Gesetzgeber natürlich niemals bedacht worden, als man diese Regelung eingeführt hat. Übrigens hat diese Regelung — sie ist seit 1965 im Gesetz — bei allen möglichen Koalitionskonstellationen, die wir zwischenzeitlich hatten, immer Bestand gehabt. Das ist also im Grundansatz sinnvoll;

    (Zuruf von der SPD: Das haben wir ja nicht bestritten!)

    wir sollten dieses so fortsetzen.
    Die FDP schlägt vor — etwa wie Herr Uldall gesagt hat — , daß man eine großzügige Freibetragsregelung im Entwurf einsetzt. Der gegenwärtige Ansatz im Referentenentwurf ist nach Meinung der FDP ungenügend.

    (Glos [CDU/CSU]: Auch nach unserer Meinung!)

    Er geht nämlich davon aus, daß die grundsätzliche Achtelung der außerordentlichen Einkünfte und die anschließende Verachtfachung der hierauf entfallenden Einkommensteuer vorgenommen wird. Dies scheint uns zu eng. Die Lösung würde zu einer unangemessenen und überhöhten Besteuerung bei den Handelsvertretern, bei den Freiberuflern, bei den kleinen Gewerbetreibenden und natürlich auch bei den Arbeitnehmern, die eine Entschädigungszahlung beim Ausscheiden aus dem Betrieb erhalten, führen.
    Dies würde insbesondere auch den Strukturwandel erschweren, weil viele Unternehmen wegen der drohenden hohen Besteuerung die Veräußerung oder die Aufgabe des Betriebs hinauszögern würden. Ein Unternehmer, der im Bereich der Vermittlung von Unternehmensanteilen und Unternehmen tätig ist, hat mir gesagt: Die Alternative besteht bei solchen Unternehmen mittelfristig zwischen Veräußerung oder Konkurs. Wir wollen die Veräußerungen, wir wollen den Strukturwandel erleichtern.
    Deswegen, so sagt die FDP, sollten die Personengruppen, die hier geschildert worden sind, durch eine sehr großzügige Freibetragsregelung mit einem stufenweisen Übergang bis hin zur vollen Besteuerung entlastet werden. Veräußerungsgewinne in Höhe von etwa 2 Millionen DM sollten wie bisher mit dem hälf-



    Dr. Solms
    tigen Durchschnittssteuersatz behandelt werden. Veräußerungsgewinne, die, sagen wir einmal: 10 Millionen DM oder mehr betragen, sollten dann voll mit dem Spitzensteuersatz belastet werden. Dann hätten wir das strukturpolitische Problem im Griff, würden aber die großen Ausreißer, die geschildert worden sind, einfangen.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)