Rede von
Heinz
Westphal
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Staatssekretär, ausgehend von der Annahme, daß Herr Dr. Schöfberger den gleichen Grund hatte, zu spät kommen zu müssen wie Sie, rufe ich seine beiden Fragen, die am Anfang dieses Geschäftsbereichs standen, noch auf.
Ich rufe also zunächst die Frage 8 des Abgeordneten Dr. Schöfberger auf:
Hat der Vorsitzende des Sicherheitsausschusses im Bayerischen Landtag recht, wenn er öffentlich behauptet, daß das Bundesministerium für Wirtschaft entscheide, welche Firmen in die Liste der sicherheitsbedeutsamen Firmen mit der Folge aufgenommen werden, daß die Mitarbeiter(-innen) und Bewerber(-innen) solcher Firmen von Behörden des Verfassungsschutzes überprüft werden, und auf Grund welcher Rechtsgrundlage handelt das Bundesministerium für Wirtschaft?
Bitte schön, Herr Staatssekretär.
Dr. Riedl, Parl. Staatssekretär: Selbstverständlich. Ich bedanke mich, Herr Abgeordneter.
Herr Kollege Schöfberger, Ihre Fragen sind offensichtlich Ausfluß der seit Monaten laufenden Diskussion im Freistaat Bayern über Sicherheitsüberprüfungen durch das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz. Bei diesen Überprüfungen, Herr Abgeordneter, geht es nicht um den Geheimschutz, sondern um den sogenannten vorbeugenden Sabotageschutz, für den grundsätzlich die Länder zuständig sind.
Rechtsgrundlage ist § 3 Abs. 2 Ziff. 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes, nach dem die Verfassungsschutzbehörden Sicherheitsüberprüfungen von Beschäftigten in sicherheitsempfindlichen Bereichen lebens- und verteidigungswichtiger Einrichtungen vornehmen können.
Bisher gibt es keine einheitliche Regelung darüber, wann ein Unternehmen als lebens- und verteidigungswichtig anzusehen ist. Die Frage wird von den Ländern unterschiedlich gehandhabt.
Wie ich weiß, hat Bayern die sicherheitsempfindlichen Unternehmen in diesem Sinne aus dem Kreis der geheimschutzbetreuten Unternehmen ausgesucht.
Für den Geheimschutz in der Wirtschaft ist unser Haus, also das Bundesministerium für Wirtschaft, zuständig.
Die Landesämter für Verfassungsschutz wirken beim Geheimschutz in der Wirtschaft mit, so daß ihnen die geheimschutzbetreuten Unternehmen bekannt sind.