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ID1106510600

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    8. Justiz.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 11/65 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 65. Sitzung Bonn, Freitag, den 4. März 1988 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 4469 A Zur Geschäftsordnung Weiss (München) GRÜNE 4469 B Bohl CDU/CSU 4469 C Jahn (Marburg) SPD 4469 D Tagesordnungspunkt 17: a) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesbahngesetzes (Drucksache 11/1516) b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Frau Brahmst-Rock, Weiss (München) und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Abbau der Wettbewerbsverzerrungen und zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der Deutschen Bundesbahn (Bundesbahnsanierungsgesetz) (Drucksache 11/1789) c) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Übernahme überhöhter Versorgungslasten (Drucksache 11/1515) d) Beratung des Antrags der Abgeordneten Tillmann, Straßmeir, Dr. Pohlmeier, Kroll-Schlüter, Fischer (Hamburg), Pfeffermann, Jung (Limburg), Bauer, Rauen, Dr. Uelhoff, Haungs, Gerstein, Dr. Lammert, Dr. Jahn (Münster) und der Fraktionen der CDU/CSU und FDP: Ausbau des DB-Abschnitts Paderborn—Kassel (Drucksache 11/1690) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN: Vorhaben der Deutschen Bundesbahn, die Preise ab April 1988 zu erhöhen (Drucksache 11/1913) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Brahmst-Rock, Weiss (München) und der Fraktion DIE GRÜNEN: Erhalt der DBStrecke Wuppertal-Elberfeld—WuppertalCronenberg (Drucksache 11/1918) Haar SPD 4471A Dr. Jobst CDU/CSU 4472 D Weiss (München) GRÜNE 4476 D Kohn FDP 4478 C Dr. Warnke, Bundesminister BMV . . . 4480 B Bamberg SPD 4483 C Tillmann CDU/CSU 4485 A Ibrügger SPD 4486 A Tagesordnungspunkt 18: a) Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über das Einsichtsrecht in Umweltakten (Akteneinsichtsrechtsgesetz) (Drucksache 11/1152) b) Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung (Drucksache 11/1153) II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 65. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. März 1988 Frau Vennegerts GRÜNE 4488 A Dr. Blens CDU/CSU 4489 D Wartenberg (Berlin) SPD 4492 B Dr. Hirsch FDP 4494 B Häfner GRÜNE 4496 B Dr. Töpfer, Bundesminister BMU . . . 4498 C Dr. Hüsch CDU/CSU 4500 A Schütz SPD 4501 C Baum FDP 4503 C Engelhard, Bundesminister BMJ 4505 B Nächste Sitzung 4507 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 4508* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 4508* D Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 65. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. März 1988 4469 65. Sitzung Bonn, den 4. März 1988 Beginn: 9.01 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 4. 3. Andres 4. 3. Frau Beck-Oberdorf 4. 3. Becker (Nienberge) 4. 3. Dr. Biedenkopf 4. 3. Dr. von Bülow 4. 3. Frau Conrad 4. 3. Frau Dr, Däubler-Gmelin 4. 3. Dreßler 4. 3. Frau Eid 4. 3. Dr. Emmerlich 4. 3. Dr. Faltlhauser 4. 3. Dr. Feldmann 4. 3. Frau Fuchs (Köln) 4. 3. Francke (Hamburg) ** 4. 3. Gansel 4. 3. Gattermann 4. 3. Dr. Götz 4. 3. Grünbeck 4. 3. Haack (Extertal) 4. 3. Hasenfratz 4. 3. Dr. Hauchler 4. 3. Dr. Hauff 4. 3. Helmrich , 4. 3. Frau Hensel 4. 3. Dr. Hoffacker 4. 3. Kastning 4. 3. Kirschner 4. 3. Kittelmann 4. 3. Klein (Dieburg) 4. 3. Kroll-Schlüter 4. 3. Dr. -Ing. Laermann 4. 3. Klein (München) 4. 3. Lemmrich * 4. 3. Lowack 4. 3. Lüder 4. 3. Frau Dr. Martiny-Glotz 4. 3. Meyer 4. 3. Dr. Miltner 4. 3. Müller (Pleisweiler) 4. 3. Paintner 4. 3. Poß 4. 3. Repnik 4. 3. Reschke 4. 3. Reuschenbach 4. 3. Frau Roitzsch (Quickborn) 4. 3. Ronneburger ** 4. 3. Sauer (Salzgitter) **' 4. 3. Frau Schilling 4. 3. Schluckebier 4. 3. von Schmude 4. 3. Dr. Schneider (Nürnberg) 4. 3. Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Schröer (Mülheim) 4. 3. Seehofer 4. 3. Seidenthal 4. 3. Stiegler 4. 3. Dr. Struck 4. 3. Susset 4. 3. Frau Dr. Vollmer 4. 3. Dr. Waigel 4. 3. Dr. Wernitz 4. 3. Wiefelspütz 4. 3. von der Wiesche 4. 3. Wilz 4. 3. Frau Dr. Wisniewski 4. 3. Wissmann 4. 3. Dr. de With 4. 3. Wüppesahl 4. 3. Zander 4. 3. Zierer *' 4. 3. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 26. Februar 1988 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 21. Januar 1988 verabschiedeten Ersten Gesetz zur Änderung des Pflichtversicherungsgesetzes einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen. Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu nachstehenden Vorlagen absieht: Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksache 11/138 Nr. 1.3 Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Drucksache 11/883 Nr. 93 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß sie die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen haben: Haushaltsausschuß Drucksache 11/929 Nr. 2.4 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 11/1656 Nr. 3.4, 3.5, 3.7-3.13 Drucksache 11/1707 Nr. 3-12 Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit Drucksache 11/1656 Nr. 3.37 Der Bundeskanzler hat mit Schreiben vom 2. März 1988 gemäß § 30 Abs. 4 des Bundesbahngesetzes den Nachtrag zum Wirtschaftsplan der Deutschen Bundesbahn für das Geschäftsjahr 1987 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Der Wirtschaftsplan liegt im Parlamentsarchiv zur Einsicht aus.
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    Rede von Gerhart Rudolf Baum


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Nein, das kann ich Ihnen leider nicht zusagen, denn es ist das Wesen von Koalitionen, daß man sich abstimmt und daß man nicht hier im Hause mit wechselnden Mehrheiten abstimmt. Das ist nicht drin, und deshalb werden Sie dieses Vergnügen nicht haben. Es ist uns überlassen, unseren Koalitionspartner zu überzeugen. Ich gehe davon aus, daß in der Anhörung über die Gesetze wichtige Argumente kommen. Ich bin vor allen Dingen der Meinung, Herr Kollege Töpfer, daß wir in einem anderen Bereich anfangen könnten, nämlich im Bereich der Beteiligung der Verbände im Verwaltungsverfahren, also in dieser Vorstufe. Da gibt es kein klares Nein von Ihrer Seite; da sollte man gemeinsam beginnen.
    Die Mitwirkung der Verbände und die Tatsache, daß man sie hier einbezieht, ist übrigens auch eine Anerkennung der Verbände im Umweltschutz und im Naturschutz, die erhebliche Leistungen erbringen.

    (Beifall bei der FDP, der SPD und den GRÜNEN)

    Es gibt auch überhaupt keine negativen Erfahrungen etwa in der Schweiz; es gibt keine negativen



    Baum
    Erfahrungen in Hessen. Ich habe hier die Zahlen. Auf eine kleine Anfrage hat die hessische Landesregierung geantwortet: In der Zeit zwischen Mai 1985 und Oktober 1986 hat es vier Verfahren im Rahmen des § 36 des hessischen Naturschutzgesetzes gegeben. Ich halte das wirklich für eine Versachlichung der Auseinandersetzungen. Die Gefahr, daß die Gerichte hier mit Klagen überflutet würden, ist nicht gegeben. Es gibt — darauf haben Sie hingewiesen, Herr Kollege — eben Fälle, wo es keine Betroffenen gibt. Warum sollte hier ein anerkannter Verband nicht sozusagen als Anwalt der Natur- und Umweltschutzinteressen tätig werden?
    Der Gesetzentwurf der GRÜNEN ist allerdings nicht akzeptabel; er ist viel zu allgemein gefaßt. Ich spreche mich dafür aus, diese Materie im Naturschutzrecht zu regeln. Sie haben überhaupt keine Präzisierung des Kreises der Klagebefugten. Sie nehmen jedes Prozeßrisiko, wenn Sie sagen, die Kosten sollen in jedem Falle übernommen werden. Das ist — da stimme ich dem Kollegen Hüsch zu — nicht akzeptabel.
    Wir orientieren uns an den Verbandsklageregelungen, die es in fünf deutschen Bundesländern gibt.
    Übrigens ist die Befürchtung nicht gerechtfertigt gewesen, daß die Verbandsklage in Hessen nach der Regierungsbildung abgeschafft wird. Die FDP hat dafür gesorgt, daß sie beibehalten wurde.
    Wir halten also an diesem unserem Ziel fest. Wir halten die Verbandsklage und die Verbandsbeteiligung für eine nützliche Einrichtung im Interesse des Umweltschutzes und des Funktionierens unserer Demokratie, allerdings nicht in der Form, wie dies der Gesetzentwurf von den GRÜNEN will. Dies würde mehr Probleme schaffen als lösen.

    (Frau Nickels [GRÜNE]: Legen Sie doch mal einen eigenen Gesetzentwurf vor, Herr Baum!)

    Deshalb halten wir an unseren eigenen Vorstellungen fest.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)



Rede von Heinz Westphal
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Der letzte Redner der Debatte ist der Bundesminister der Justiz.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hans A. Engelhard


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eine nüchterne und sorgfältige Analyse der Rechtsschutzsituation im Umweltrecht ergibt: Wir haben in der Bundesrepublik Deutschland ein umfassendes Individualrechtsschutzsystem, das jedem Bürger den Zugang zum Gericht ermöglicht, wenn er geltend macht, durch staatliche Maßnahmen in seinen Rechten betroffen zu sein.
    Daß gerade im Umweltbereich von den Möglichkeiten dieses umfassenden Rechtsschutzes in starkem Maße Gebrauch gemacht wird, belegt eine Vielzahl von verwaltungsgerichtlichen Klagen. Nahezu jedes technische Großvorhaben, das Auswirkungen auf den Umweltbereich hat, wird heute gerichtlich überprüft. Die damit zusammenhängenden Verzögerungen haben natürlich nicht selten Unmut bei den betroffenen Unternehmen und den Verwaltungen ausgelöst. Nur, dieser Unmut muß im Sinne des Rechtsschutzes hingenommen werden. Dies ist nicht das Problem. Dennoch konnten die jeweiligen Interessen insgesamt in einer befriedigenden Weise in unserem System ausgewogen werden.
    Die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zeigt, daß alles in allem der Rechtsschutz gerade in Umweltsachen wirksam erreicht werden kann.

    (Schütz [SPD]: Wenn er die Verwaltungsgerichte erreicht!)

    Der nun von den GRÜNEN vorgeschlagene neue § 43 a der Verwaltungsgerichtsordnung soll demgegenüber den Umweltverbänden das Recht zur Klageerhebung auch dann einräumen, wenn sie nicht in eigenen Rechten verletzt sind.
    Ich darf hier einmal wörtlich zitieren, weil der Sprecher der GRÜNEN es verabsäumt hat, das Wort „Verwaltungsgerichtsordnung" überhaupt in den Mund zu nehmen, und einmal über das, was da geplant ist, zu informieren. Hier soll nämlich lediglich ausschlaggebend sein, daß ein Verstoß gegen Rechtsvorschriften geltend gemacht wird — ich zitiere wörtlich aus der Vorlage — , „die dem Umweltschutz, dem Naturschutz oder der Landschaftspflege zu dienen bestimmt sind, und ein Zusammenhang zwischen den von dem Verband satzungsgemäß verfolgten Zielen des Umweltschutzes, des Naturschutzes oder der Landschaftspflege und dem Verwaltungshandeln besteht" .
    Eine solche Regelung würde dazu führen, daß ein umfassendes, in nahezu alle Bereiche des öffentlichen Rechts hineinreichendes Klagerecht für Umweltverbände — oder jedenfalls für das, was sich als Umweltverband bezeichnet — statuiert wird. Fast jede behördliche Entscheidung, die irgendeinen Zusammenhang zum Umweltrecht aufweist, könnte über eine solche Verbandsklage ohne individuelle Betroffenheit des Klägers auf den Richtertisch kommen. Ein beliebiger Umweltverband könnte ebenso die Errichtung eines kleinen Einfamilienhauses anfechten wie die Herstellung bestimmter genehmigungspflichtiger Industrieprodukte — was eine ganz andere, gravierende und wichtige Frage ist — oder auch die Anlegung eines Entwässerungsgrabens beim Straßenbau.
    Im Grunde läuft der Entwurf der GRÜNEN auf eine völlig schrankenlose Verbandsklage hinaus.

    (Dr. Hüsch [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

    Denn jeder Verband, ja jeder Verein hätte es durch eine Satzungsänderung in der Hand, zu einem Klageverein mit entsprechender Klageberechtigung zu werden.
    Daß diese Befürchtung, jetzt von mir so ausgesprochen und unterstrichen, nicht aus der Luft gegriffen ist, zeigt das ja geradezu rührende Bemühen der GRÜNEN in ihrem Entwurf darzutun, man dürfe nicht verlangen, daß dies eingetragene Vereine sein müßten, denn das Eintragungsverfahren bringe Belastungen mit sich. Nein, es ist jedem Verein, jeder Gruppierung von Personen nach BGB-Recht möglich, sich zusammenzusetzen und — wenn sie schon so etwas wie ein Verein sind, durch eine Satzungsänderung, ansonsten durch den Akt der Gründung — das herbei-



    Bundesminister Engelhard
    zuführen, was von ihnen gewollt ist, nämlich die schrankenlose, ja die uferlose Verbandsklage zu ermöglichen.