Rede von: Unbekanntinfo_outline
Dann schauen wir uns mal die Fakten an. Was hat er denn gemeint? Er hat erst von Südafrika gesprochen.
— Es interessiert mich doch gar nicht, unter welcher Regierung das war. — Das unterscheidet uns von Ihnen: Uns geht es um Aufklärung, und Ihnen geht es lediglich um politische Schuldzuweisungen. Das ist doch das Problem.
Da laufen wir doch immer wieder auf. Das ist doch immer dasselbe bei Ihnen.
Zu den 60er Jahren, der Sache mit Südafrika:
Erstens gab es damals noch gar keinen Atomwaffensperrvertrag. Zweitens hat die Bundesregierung damals von diesen Geschichten nichts gewußt.
Was Brasilien angeht: Die Vereinbarungen mit den Abnehmern in Brasilien waren so, daß genau dieselben völkerrechtlich verpflichtenden Bestimmungen, denen sich die Bundesrepublik Deutschland unterworfen hat, auch für Brasilien galten. Dasselbe gilt für Argentinien. Zum Beispiel haben in Atucha II die bundesrepublikanischen Anbieter nicht etwa deshalb den Zuschlag bekommen, weil sie geringere Sicherheitsstandards gehabt hätten, sondern deshalb, weil sie technisch besser waren als die Kanadier. Es war sogar so, daß dort die IAEO-Kontrollen genau auf die Materialien angewandt wurden und nach wie vor angewandt werden, die überhaupt noch in Umlauf sind, bis zum vollen Ausscheiden aus dem Kreislauf.
Dann zu der Debatte insgesamt: Herr Baum und Herr Töpfer haben hier sehr eindrucksvoll das Notwendige gesagt. Ich möchte aber noch etwas an Ihre
4340 Deutscher Bundestag — 1 1. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. März 1988
Irmer
Adresse hier sagen: Der Verdacht, es sei gegen den Atomwaffensperrvertrag verstoßen worden, hat die Bundesrepublik Deutschland international in große Schwierigkeiten gebracht. Der Ruf der Bundesrepublik Deutschland ist zumindest stark angeknackst gewesen. Alles, was sich bisher im Untersuchungsausschuß herausgestellt hat, läßt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit darauf schließen, daß der Atomwaffensperrvertrag nicht verletzt worden ist.
— Moment! Sie müssen ja eine Beweiswürdigung vornehmen.
Ich nehme zusammen, was uns die Herren Gmelin, Fisher und Farwick gesagt haben. Farwick hat gesagt: „Null Komma Null Beweis". —
Gmelin hat gesagt: „Kein Befund". — Und da ist es leichtfertig, wenn von Ihrer Seite der Ruf der Bundesrepublik Deutschland nach wie vor geschädigt wird, weil Sie nämlich nach wie vor völlig haltlos die Behauptung aufstellen, es seien hier Verdachtsmomente.
Da bitte ich Sie jetzt mit aller Eindringlichkeit, Ihren Kollegen, unseren Kollegen Hauff, der diesen Verdacht offensichtlich leichtfertig in die Welt gesetzt hat,
damit dem Ansehen der Bundesrepublik Deutschland geschadet hat, einmal zu fragen, worauf er sich gestützt hat. Herr Hauff hat zunächst öffentlich erklärt, er habe eine zuverlässige Quelle für diese Informationen.
Er habe Beweise, hat er gesagt, und dann haben wir ihn gefragt: Wo sind denn Ihre Beweise? Wo ist denn Ihr Informant? Da sagte er: Ich ziehe mich auf mein Aussageverweigerungsrecht als Abgeordneter zurück.
Das ist mir ein schöner Aufklärungsgeist, der hier herrscht!
Ich fordere den Herrn Hauff noch einmal öffentlich auf, Roß und Reiter zu nennen oder keine haltlosen Bemerkungen mehr in die Welt zu setzen.