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    Plenarprotokoll 11/61 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 61. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 25. Februar 1988 Inhalt: Erweiterung und Abwicklung der Tagesordnung 4151A, 4187 B Absetzung der Punkte 2 a, b, d und 3 von der Tagesordnung 4151 B Zusatztagesordnungspunkt 1: Abgabe einer Regierungserklärung durch den Bundeskanzler über die Ergebnisse des Europäischen Rates und der Gespräche in Washington Dr. Kohl, Bundeskanzler 4151 D Dr. Vogel SPD 4156B Dr. Dregger CDU/CSU 4161 B Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 4164 D Ronneburger FDP 4167 A Dr. Scheer SPD 4169 C Frau Geiger CDU/CSU 4171 A Frau Flinner GRÜNE 4173B Genscher, Bundesminister AA 4174 C Frau Wieczorek-Zeul SPD 4177 B Müntefering SPD 4178D Dr. Blüm, Bundesminister BMA 4180 C Tagesordnungspunkt 2 c: Beratung des Antrags der Abgeordneten Nehm, Dr. Apel, Diller, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Privatisierung der Anteile des Bundes an der Volkswagen AG (Drucksache 11/1111) Andres SPD 4181D Roth (Gießen) CDU/CSU 4183 B Hüser GRÜNE 4184 C Dr. Weng (Gerlingen) FDP 4185 B Dr. Voss, Parl. Staatssekretär BMF 4186 B Namentliche Abstimmung 4187 A Ergebnis 4204 A Tagesordnungspunkt 4: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (Drucksachen 11/352, 11/1807) 4187 B Tagesordnungspunkt 5: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 25. Oktober 1982 über den Beitritt der Republik Griechenland zum Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie zum Protokoll betreffend die Auslegung dieses Übereinkommens durch den Gerichtshof in der Fassung des Übereinkommens über den Beitritt des Königreichs Dänemark, Irlands und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland (Drucksachen 11/350, 11/1800) 4187 B Tagesordnungspunkt 6: Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen: Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 1986 — Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes (Jahresrechnung 1986) (Drucksache 11/1572) 4187 D Tagesordnungspunkt 7: Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen: Einwilligung in die Veräuße- II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Februar 1988 rung bundeseigener Grundstücke in Mannheim-Schönau gemäß § 64 Abs. 2 BHO (Drucksache 11/1715) 4188A Tagesordnungspunkt 8: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur Liberalisierung und Harmonisierung im Verkehrssektor (Drucksachen 10/6131, 11/1751) 4188A Tagesordnungspunkt 9: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 25 02 Titel 642 01 — Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz — (Drucksachen 11/1192, 11/1646) 4188A Tagesordnungspunkt 10: a) Beratung der Sammelübersicht 43 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache 11/1769) b) Beratung der Sammelübersicht 44 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen mit Statistik über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 18. Februar 1987 bis 31. Dezember 1987 eingegangenen Petitionen (Drucksache 11/1770) 4188B Tagesordnungspunkt 11: Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung: Antrag auf Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens (Drucksache 11/1795) 4188B Zusatztagesordnungspunkt 2: Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP: Entschließung des Deutschen Bundestages vom 17. April 1986 bei Verabschiedung des Ersten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes (Drucksache 11/1866) 4188B Tagesordnungspunkt 14: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die deutsche Humanitäre Hilfe im Ausland 1982 bis 1985 (Drucksachen 10/6564, 11/1719) Höffkes CDU/CSU 4205 C Frau Luuk SPD 4206 D Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 4208 A Frau Olms GRÜNE 4208 D Schäfer, Staatsminister AA 4209 D Tagesordnungspunkt 12: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Frau Beer, Dr. Mechtersheimer und der Fraktion DIE GRÜNEN: Genfer Konferenz über das Verbot biologischer Waffen (Drucksachen 11/819, 11/1445) Frau Beer GRÜNE 4211 A Lummer CDU/CSU 4212 C Frau Fuchs (Verl) SPD 4214 C Dr. Feldmann FDP 4216B Schäfer, Staatsminister AA 4217 C Tagesordnungspunkt 13: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und der Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung im Jahre 1988 (Drucksache 11/1833) Dr. Blüm, Bundesminister BMA 4219 C Dreßler SPD 4222 A Cronenberg (Arnsberg) FDP 4224 D Frau Unruh GRÜNE 4228 A Fuchtel CDU/CSU 4230 C Heyenn SPD 4233 D Kolb CDU/CSU 4237 A Tagesordnungspunkt 15: Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN: Gesundheitsgefährdung durch Kosmetika — Verbot von Natriumlaurylsulfat in Zahncremes und Deklarationspflicht für alle Inhaltsstoffe von Kosmetika (Drucksache 11/871) Frau Wilms-Kegel GRÜNE 4240 D Werner (Ulm) CDU/CSU 4241 C Frau Dr. Götte SPD 4242 B Eimer (Fürth) FDP 4243 A Tagesordnungspunkt 16: Beratung des Antrags der Abgeordneten Müller (Düsseldorf), Bachmaier, Frau Blunck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Hilfe für ChemikalienGeschädigte (Drucksache 11/628) Müller (Düsseldorf) SPD 4243 D Dr. Lippold (Offenbach) CDU/CSU 4245 B Frau Dr. Segall FDP 4246 D Frau Garbe GRÜNE 4247 D Tagesordnungspunkt 17: Beratung des Antrags der Abgeordneten Brauer, Frau Hensel, Frau Saibold und der Fraktion DIE GRÜNEN: Finanzielle Beteiligung des Bundes an dem naturzerstörenden Hotelbauprojekt im Dalyan-Delta (Türkei) (Drucksache 11/1666) in Verbindung mit Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Februar 1988 III Zusatztagesordnungspunkt 3: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Dr. Hartenstein, Frau Blunck, Frau Faße, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Finanzmittel der DEG zum Bau eines Touristik-Hotels in Dalyan (Türkei) (Drucksache 11/1872) Brauer GRÜNE 4249 A Frau Hoffmann (Soltau) CDU/CSU 4249 D Frau Dr. Hartenstein SPD 4250 D Dr. Feldmann FDP 4251 D Dr. Köhler, Parl. Staatssekretär BMZ 4252 D Tagesordnungspunkt 1 (Fortsetzung) : Fragestunde — Drucksache 11/1842 vom 19. Februar 1988 — Ausgleichung der vermehrten Sozialhilfeleistungen der finanz- und wirtschaftsschwachen Länder, z. B. Niedersachsens MdlAnfr 61, 62 19.02.88 Drs 11/1842 Dr. Hauchler SPD Antw. PStSekr Dr. Voss BMF 4189 A ZusFr Dr. Hauchler SPD 4189 A ZusFr Andres SPD 4189C, 4190 C ZusFr Kühbacher SPD 4190B Benachteiligung Niedersachsens und anderer strukturschwacher Länder durch Sozialhilfeleistungen, Schuldendienste und bei der Vergabe öffentlicher Aufträge MdlAnfr 63 19.02.88 Drs 11/1842 Kühbacher SPD Antw PStSekr Dr. Voss BMF 4190D ZusFr Kühbacher SPD 4191 A ZusFr Dr. Gautier SPD 4191B ZusFr Andres SPD 4191 C Förderung finanz- und strukturschwacher Länder, z. B. Niedersachsens MdlAnfr 64 19.02.88 Drs 11/1842 Würtz SPD Antw PStSekr Dr. Voss BMF 4192 A ZusFr Würtz SPD 4192A ZusFr Dr. Hauchler SPD 4192 B Finanzhilfen an die finanz- und strukturschwachen Länder, insbesondere Niedersachsen; Entlastung dieser Länder von Sozialhilfeausgaben MdlAnfr 65, 66 19.02.88 Drs 11/1842 Seidenthal SPD Antw PStSekr Dr. Voss BMF 4192 D ZusFr Seidenthal SPD 4192D ZusFr Kühbacher SPD 4193 B ZusFr Andres SPD 4193 C Förderung der finanz- und strukturschwachen Länder, z. B. Niedersachsens MdlAnfr 69, 70 19.02.88 Drs 11/1842 Dr. Gautier SPD Antw PStSekr Dr. Voss BMF 4193 D ZusFr Dr. Gautier SPD 4194 A, 4194 D ZusFr Kühbacher SPD 4194B, 4195 A ZusFr Dr. Hauchler SPD 4194 C ZusFr Dr. Hornhues CDU/CSU 4195 B Besuch der Parlamentarischen Staatssekretärin Frau Berger in Südafrika MdlAnfr 1, 2 19.02.88 Drs 11/1842 Verheugen SPD Antw StMin Dr. Stavenhagen BK 4195 C ZusFr Verheugen SPD 4195C, 4197 A ZusFr Kühbacher SPD 4195 D ZusFr Dr. Hauchler SPD 4196A, 4197 B ZusFr Dr. Hirsch FDP 4196A, 4197B ZusFr Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 4196B, 4197 B ZusFr Frau Weyel SPD 4196D ZusFr Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 4196C, 4197 C ZusFr Andres SPD 4196 D ZusFr Frau Olms GRÜNE 4197 C In den diplomatischen Dienst Argentiniens übernommene Folterer der Militärdiktatur und Schicksal der 72 deutschen Verschwundenen MdlAnfr 32, 33 19.02.88 Drs 11/1842 Frau Nickels GRÜNE Antw StMin Schäfer AA 4198A ZusFr Frau Nickels GRÜNE 4198A, 4199A ZusFr Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 4198 C, 4199 C ZusFr Frau Wollny GRÜNE 4198D, 4199 C ZusFr Frau Olms GRÜNE 4199 C Finanzielle Unterstützung des späteren Brandstifters der Frankfurter Oper im Herbst 1987 durch die deutsche Botschaft in Colombo MdlAnfr 38 19.02.88 Drs 11/1842 Dr. Uelhoff CDU/CSU Antw StMin Schäfer AA 4200 A ZusFr Dr. Uelhoff CDU/CSU 4200 A Führung des Entsorgungsnachweises für Atomkraftwerke und sonstige Atomanlagen; vertragliche Bedingungen für im Ausland gelagertes radioaktives Material MdlAnfr 87, 88 19.02.88 Drs 11/1842 Frau Wollny GRÜNE Antw PStSekr Grüner BMU 4200 C IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Februar 1988 ZusFr Frau Wollny GRÜNE 4200D, 4201 C ZusFr Frau Nickels GRÜNE 4201A, 4202 C ZusFr Frau Olms GRÜNE 4202A, 4201 B ZusFr Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 4202 A ZusFr Frau Beer GRÜNE 4202 B Inbetriebnahme des Transportbehälterlagers Gorleben trotz des Urteils des Bundesverfassungsgerichts MdlAnfr 90 19.02.88 Drs 11/1842 Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE Antw PStSekr Grüner BMU 4202 D ZusFr Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 4203 A ZusFr Frau Wollny GRÜNE 4203 B Entwicklung eines neuen Entsorgungskonzepts der Atomindustrie und Änderungen am Konzept der Bundesregierung MdlAnfr 91 19.02.88 Drs 11/1842 Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE Antw PStSekr Grüner BMU 4203 C ZusFr Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 4203 C ZusFr Frau Wollny GRÜNE 4203 D Nächste Sitzung 4254 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 4255* A Anlage 2 Einrichtung von Diskretionszonen an den Postschaltern MdlAnfr 13, 14 19.02.88 Drs 11/1842 Dr. Niese SPD SchrAntw PStSekr Rawe BMP 4255* B Anlage 3 Umstellung der Energieversorgung der Betriebsgebäude der Bundespost auf Kohle, insbesondere beim Postamt 2 Hamburg MdlAnfr 15, 16 19.02.88 Drs 11/1842 Becker (Nienberge) SPD SchrAntw PStSekr Rawe BMP 4255* D Anlage 4 Wahrung der kulturellen Identität der Deutschen in Rumänien MdlAnfr 30, 31 19.02.88 Drs 11/1842 Frau Ganseforth SPD SchrAntw StMin Schäfer AA 4256* A Anlage 5 Umsiedlungen aus der Sowjetunion in die ostdeutschen Vertreibungsgebiete seit 1945 MdlAnfr 34, 35 19.02.88 Drs 11/1842 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw StMin Schäfer AA 4256* B Anlage 6 Verbindlichkeit der Absprache von Bundeskanzler Kohl und Präsident Reagan in Tokio über den Abzug der chemischen Kampfstoffe vom Boden der Bundesrepublik Deutschland für nachfolgende US-Präsidenten; Verzögerung der Genfer Verhandlungen durch neue Forderungen MdlAnfr 36, 37 19.02.88 Drs 11/1842 Dr. Mechtersheimer GRÜNE SchrAntw StMin Schäfer AA 4256* B Anlage 7 Amerikanische und französische Interessen am Erhalt bzw. an der Neuentwicklung von chemischen Waffen MdlAnfr 39 19.02.88 Drs 11/1842 Müller (Pleisweiler) SPD SchrAntw StMin Schäfer AA 4256* D Anlage 8 Stationierung neuer binärer C-Waffen in der Bundesrepublik Deutschland; Verbindlichkeit der Zusicherung des amerikanischen Präsidenten, die C-Waffen bis 1992 aus der Bundesrepublik Deutschland abzuziehen MdlAnfr 40, 41 19.02.88 Drs 11/1842 Frau Dr. Götte SPD SchrAntw StMin Schäfer AA 4257 * A Anlage 9 Zusicherung des Bundeskanzlers an den niedersächsischen Ministerpräsidenten, die Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen in Nord- und Westdeutschland mit denen im süddeutschen Raum wiederherzustellen MdlAnfr 67, 68 19.02.88 Drs 11/1842 Schütz SPD SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF 4257* C Anlage 10 Medienschelte im Zusammenhang mit den Machenschaften von Dr. Barschel durch Bundesfinanzminister Dr. Stoltenberg MdlAnfr 71 19.02.88 Drs 11/1842 Gansel SPD SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF 4253* C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Februar 1988 V Anlage 11 Verhinderung ostasiatischer „Pseudo-Fabriken" im Bereich der Unterhaltungselektronik; Errichtung entsprechender Joint Ventures mit japanischen Firmen MdlAnfr 72, 73 19.02.88 Drs 11/1842 Hinsken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Riedl BMWi 4257* D Anlage 12 Aufstockung der Mittel der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" für das Zonenrandgebiet nach der geplanten Abschaffung des Investitionszulagengesetzes MdlAnfr 74 19.02.88 Drs 11/1842 Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Riedl BMWi 4258* B Anlage 13 Einfluß der Wirtschaftsbeiräte auf die Mitbestimmung der Arbeitnehmer MdlAnfr 78 19.02.88 Drs 11/1842 Menzel SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA 4258* D Anlage 14 Sonntagsarbeit bei IBM und anderen Firmen; Ausnahmebestimmungen zur Sonntagsarbeit im Rahmen der Neuregelung der Arbeitszeitordnung MdlAnfr 79, 80 19.02.88 Drs 11/1842 Schreiner SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA 4259* A Anlage 15 Änderung des Tarifvertragsrechts mit dem Ziel einer stärkeren Differenzierung der Lohnabschlüsse nach Qualifikation, Branchen und Regionen MdlAnfr 81, 82 19.02.88 Drs 11/1842 Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU SchrAntw PStSekr Vogt BMA 4259* B Anlage 16 Initiativen zum Abbau des durch Stanniolkapseln für Sekt- und Weinflaschen entstehenden Bleieintrags bei der EG-Kommission MdlAnfr 83, 84 19.02.88 Drs 11/1842 Frau Dr. Dobberthien SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMU 4259* D Anlage 17 Hintergründe für die illegale Lagerung von Natur-Uran aus dem Kernforschungszentrum Karlsruhe bei Transnuklear; Verbesserung der Kontrollen MdlAnfr 85, 86 19.02.88 Drs 11/1842 Frau Hämmerle SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMU 4260* B Anlage 18 Zuverlässigkeit des Personals von mit der Bewachung von Bundeswehreinrichtungen beauftragten Unternehmen; Einhaltung gesetzlicher und tariflicher Vorschriften MdlAnfr 92, 93 19.02.88 Drs 11/1842 Eylmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 4260* C Anlage 19 Abzug der chemischen Kampfstoffe der USA aus der Bundesrepublik Deutschland; Bindung an die Stationierung neuer binärer C-Waffen MdlAnfr 94, 95 19.02.88 Drs 11/1842 Frau Beer GRÜNE SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 4261* A Anlage 20 Modernisierung atomarer Kurzstreckensysteme und Gefechtsfeldwaffen der NATO und deren finanzielle Auswirkungen für die Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 96, 97 19.02.88 Drs 11/1842 Frau Fuchs (Verl) SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 4261* B Anlage 21 Lagerung atomarer Munition im US-Depot Wörth-Büchelberg MdlAnfr 98 19.02.88 Drs 11/1842 Müller (Pleisweiler) SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 4262* A Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Februar 1988 4151 61. Sitzung Bonn, den 25. Februar 1988 Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Amling 26. 2. Frau Beck-Oberdorf 26. 2. Becker (Nienberge) 26. 2. Bohl 25. 2. Egert 25. 2. Dr. Ehmke (Bonn) 26. 2. Frau Fischer * 25. 2. Gerster (Worms) 25. 2. Dr. Glotz 26. 2. Dr. Götz 26. 2. Gröbl 26. 2. Dr. Häfele 26. 2. Hasenfratz 26. 2. Frau Hasselfeldt 26. 2. Frhr. Heereman von Zuydtwyck 26. 2. Frau Hensel 26. 2. Jansen 26. 2. Jaunich 26. 2. Jung (Düsseldorf) 25. 2. Frau Karwatzki 25. 2. Klein (Dieburg) 26. 2. Lowack 26. 2. Dr. Mertens (Bottrop) 26. 2. Möllemann 26. 2. Paintner 26. 2. Repnik 26. 2. Reuschenbach 26. 2. Frau Rust 26. 2. Frau Schilling 26. 2. Schröer (Mülheim) 26. 2. Stratmann 26. 2. Tillmann 25. 2. Frau Dr. Vollmer 25. 2. Dr. Wernitz 26. 2. Wieczorek (Duisburg) 25. 2. Wimmer (Neuss) 25. 2. Wissmann 26. 2. Wüppesahl 25. 2. Dr. Zimmermann 26. 2. * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rawe auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Niese (SPD) (Drucksache 11/1842 Fragen 13 und 14) : In wie vielen Postämtern sind inzwischen Diskretionszonen an den Postschaltern eingerichtet worden, und über welche Erfahrungen verfügt die Deutsche Bundespost mit den verschiedenen Systemen, die zur Zeit erprobt werden? Wann wird eine verbindliche Entscheidung über die Einführung von Diskretionszonen im Bereich der Deutschen Bundespost getroffen, und welches System wird dabei aus Kostengründen präferiert werden? Anlagen zum Stenographischen Bericht Zu Frage 13: In der Vergangenheit sind Einrichtungen dieser Art nur in Eigeninitiative und in eigener Zuständigkeit der Postämter erstellt worden (z. Z. bei insgesamt sieben Postämtern: Heide, Flensburg, Tarp, HamburgBergedorf, Leer, Lübeck und Lüneburg). Über Erfahrungen mit den eingesetzten Systemen liegen noch keine ausreichenden aussagefähigen Erkenntnisse vor, weil die Einrichtungen zum Teil erst wenige Wochen vorhanden sind. Zu Frage 14: Die Deutsche Bundespost hat unter Einbeziehung der Erfahrungen vergleichbarer ausländischer Postverwaltungen bereits Diskretionszonenmodelle entwickelt, die bundesweit Verwendung finden könnten. Eine Entscheidung über die Einführung im gesamten Bereich der Deutschen Bundespost wird voraussichtlich noch in diesem Quartal getroffen. Zu einem breit angelegten Versuch sollen noch in der 1. Jahreshälfte 1988 in den Oberpostdirektionsbezirken Kiel, Dortmund und München verschiedene Modelle und ihre Akzeptanz durch die Postkunden untersucht werden. Voraussichtlich Ende 1988 können bei rd. 80 v. H. aller Annahmestellen - sofern ausreichende Raumkapazitäten vorhanden sind - die notwendigen Maßnahmen zur Einrichtung von Diskretionszonen eingeleitet werden. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rawe auf die Fragen des Abgeordneten Becker (Nienberge) (SPD) (Drucksache 11/1842 Fragen 15 und 16): Wird die Bundesregierung die Energieversorgung der Betriebsgebäude der Deutschen Bundespost vorrangig auf Kohlebasis vornehmen, wenn die wirtschaftlichen und technischen Vorteile im Vergleich zu anderen Energiearten einwandfrei nachgewiesen sind? Wird die Bundesregierung gegebenenfalls auch beim Postamt 2 Hamburg nach diesen Grundsätzen verfahren? Zu Frage 15: Es trifft zu, daß die Energieversorgung der Betriebsgebäude der Deutschen Bundespost vorrangig auf Kohlebasis vorgenommen wird, wenn die wirtschaftlichen und technischen Vorteile im Vergleich zu anderen Energiearten einwandfrei nachgewiesen sind. Zu Frage 16: Die Bundesregierung wird auch beim Postamt 2 Hamburg nach diesen Grundsätzen verfahren. Die Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen sprechen für die Errichtung einer vollautomatischen Anthrazitkohle-Heizungsanlage im Rahmen der für die Haushaltsjahre 1989 bis 1990 in Aussicht genommenen Bauunterhaltungsmaßnahmen, sofern sich nicht zwischenzeitlich die örtlichen bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen ändern. 4256* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Februar 1988 Anlage 4 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Fragen der Abgeordneten Frau Ganseforth (SPD) (Drucksache 11/1842 Fragen 30 und 31): Mit welchen Maßnahmen zur Wahrung ihrer kulturellen Identität fördert die Bundesregierung die in Rumänien verbleibenden Deutschen? Welches sind die Schwierigkeiten, die einer intensiven Förderung im Wege stehen? Zu Frage 30: Die Bundesregierung hat der rumänischen Regierung im April 1986 einen Katalog von Maßnahmen zur Wahrung der kulturellen Identität der in Rumänien verbleibenden Deutschen vorgeschlagen. Eine offizielle Reaktion der rumänischen Regierung steht bisher aus. Einzelmaßnahmen werden von nichtstaatlichen Einrichtungen seit geraumer Zeit durchgeführt. Zu Frage 31: Die rumänische Regierung hält grundsätzlich die Förderung der in ihrem Lande lebenden ethnischen Minderheiten aus dem Ausland nicht für notwendig. Die Bundesregierung teilt diese Auffassung nicht, hat aber eine Änderung dieser Auffassung trotz zahlreicher Bemühungen bisher nicht erreicht. Anlage 5 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 11/1842 Fragen 34 und 35): Kann die Bundesregierung Informationen von oberschlesischen Aussiedlern bestätigen, wonach von seiten der UdSSR und der Volksrepublik Polen ein größerer Bevölkerungstransfer von Menschen aus den heute von der Sowjetunion verwalteten Gebieten jenseits der Curzon-Linie nach Schlesien und die übrigen ostdeutschen Vertreibungsregionen zur Zeit durchgeführt oder beabsichtigt wird? Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie viele Menschen aus welchen Nationen seit 1945 in die ostdeutschen Vertreibungsgebiete vertrieben oder umgesiedelt worden sind? Zu Frage 34: Der Bundesregierung liegen keine entsprechenden Informationen vor. Zu Frage 35: Der Bundesregierung stehen keine derartigen Erkenntnisse zur Verfügung. Anlage 6 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Mechtersheimer (DIE GRÜNEN) (Drucksache 11/1842 Fragen 36 und 37): Worauf stützt sich die Annahme der Bundesregierung, daß die mündliche Absprache von Tokio bezüglich des Abzugs der chemischen Kampfstoffe vom Boden der Bundesrepublik Deutschland zwischen Bundeskanzler Kohl und Präsident Reagan auch für die folgenden US-Präsidenten Verbindlichkeitscharakter hat? Wie beurteilt die Bundesregierung den Fortgang der Genfer C-Waffen-Verbotsverhandlungen, und welche „neuen Forderungen" (Bundesaußenminister Genscher auf dem Dreikönigstreffen der FDP) von westlicher Seite, drohen die Verhandlungen zu verzögern? Zu Frage 36: Die Zusicherung des amerikanischen Präsidenten vom Mai 1986, wonach die in der Bundesrepublik Deutschland lagernden C-Waffenbestände bis 1992 abtransportiert werden, ist verbindlich. Am 18. Februar 1988 wurde nach dem Gespräch des Bundeskanzlers und des Bundesministers des Auswärtigen mit Außenminister Shultz in Washington durch die Vertreterin des US-State Department wörtlich erklärt: „ 1992 ist das Datum, und wir beabsichtigen, es einzuhalten. " Zu Frage 37: Zum Fortgang der Genfer CW-Verbotsverhandlungen läßt sich kurz nach Beginn der Sitzungsperiode 1988 der Abrüstungskonferenz (2. Februar 1988) noch keine fundierte Aussage machen. Wie Außenminister Genscher und Außenminister Andreotti bei ihrem gemeinsamen Auftreten vor der Konferenz am 4. Februar haben auch andere hochrangige Vertreter das Interesse ihrer Regierungen an einem baldigen CW-Verbot bekundet. Wir werden weiterhin alle Anstrengungen unternehmen, um zu einem möglichst baldigen Verhandlungsabschluß zu gelangen. Bundesminister Genscher hat in allgemeiner Form davor gewarnt, in den Fehler zu verfallen, neue Forderungen zu stellen. Es ist wichtig, den Gesamtzusammenhang seiner Erklärung im Auge zu behalten. Sie lautet wie folgt: „Die Vereinigten Staaten von Amerika haben im Jahre 1984 einen Vertragsentwurf vorgelegt mit sehr strikten, sehr genauen, sehr präzisen Kontrollvorschriften. Die Sowjetunion hat diese Vorschläge zunächst zurückgewiesen. Sie hat dann im Rahmen ihres neuen Denkens auch in der Abrüstungspolitik diese Kontrollvorschläge des Westens akzeptiert. Ich möchte jetzt an alle unsere Partner im Westen appellieren, nicht neue Forderungen nachzuschieben, sondern jetzt bei dem zu bleiben, was die Sowjetunion zugegeben hat, sie beim Wort zu nehmen und zum Vertragsabschluß zu kommen, damit diese Waffen beseitigt werden. " Anlage 7 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Müller (Pleisweiler) (SPD) (Drucksache 11/1842 Frage 39): Welches sind nach Meinung der Bundesregierung die amerikanischen und französischen Interessen, um entgegen dem erklärten Willen der Bundesregierung auf den Erhalt bzw. die Neuentwicklung von chemischen Waffen zu beharren? Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Februar 1988 4257* Zur Beantwortung des ersten Teils Ihrer Frage, der die amerikanische Haltung betrifft, verweise ich auf die Ausführungen des amerikanischen Präsidenten in seiner Botschaft vom 16. Oktober 1987 an den amerikanischen Kongreß, in der er feststellte: Wir streben unverändert ein weltweites und wirksam nachprüfbares Verbot chemischer Waffen an. Bis zur Erreichung des Ziels ist es jedoch von großer Bedeutung, ein sicheres und modernes Arsenal an chemischen Waffen beizubehalten, mit dessen Hilfe unsere potentiellen Gegner vom Einsatz chemischer Waffen abgeschreckt werden können. Was die französische Haltung anbelangt, so hat die französische Regierung wiederholt ihr Interesse an einem weltweiten, verifizierbaren Verbot chemischer Waffen dargelegt. Sie hat zugleich deutlich gemacht, daß sie es für erforderlich hält, angesichts des großen Ungleichgewichts bei chemischen Waffen in Europa bis zur Schlußphase der im CW-Verbotsabkommen vorgesehenen Vernichtung eine mengenmäßig begrenzte Vergeltungskapazität an CW aufrechtzuerhalten. Anlage 8 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Fragen der Abgeordneten Frau Götte (SPD) (Drucksache 11/1842 Fragen 40 und 41): Teilt die Bundesregierung die öffentlich geäußerte Auffassung des NATO-Oberbefehlshabers in Europa, General John Galvin, der die Dislozierung neuer binärer chemischer Waffen in der Bundesrepublik Deutschland bereits zu Friedenszeiten gefordert hat, und wenn nein, welche konkreten Schritte hat sie unternommen, damit diese Äußerungen nicht in die NATO-Verteidigungsplanungen umgesetzt werden? Kann die Bundesregierung verbindlich versichern, daß die Zusicherung des amerikanischen Präsidenten vom Mai 1986, wonach die in der Bundesrepublik Deutschland lagernden C-Waffenbestände bis 1992 abtransportiert und die neuen binären C-Waffen nicht ohne Zustimmung der Bundesregierung in der Bundesrepublik Deutschland disloziert werden, auch für den nächsten Präsidenten der USA verbindlich bleibt, und wie beurteilt die Bundesregierung gegenteilige Äußerungen des Leiters der US-Delegation bei der Konferenz zu einem weltweiten Verbot der C-Waffen in Genf, Max Friedersdorf? Zu Frage 40: 1. Nein. 2. Es sind keine derartigen Bestrebungen bekannt. Zu Frage 41: Die Zusicherung des amerikanischen Präsidenten vom Mai 1986, wonach die in der Bundesrepublik Deutschland lagernden C-Waffenbestände bis 1992 abtransportiert werden, ist verbindlich. Am 18. Februar 1988 wurde nach dem Gespräch des Bundeskanzlers und des Bundesministers des Auswärtigen mit Außenminister Shultz in Washington durch die Vertreterin des US-State Department wörtlich erklärt: „ 1992 ist das Datum, und wir beabsichtigen, es einzuhalten. " Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Fragen des Abgeordneten Schütz (SPD) (Drucksache 11/1842 Fragen 67 und 68) : Trifft die Aussage des Niedersächsischen Ministerpräsidenten zu, daß der Bundeskanzler zugesichert hat, er wolle die Wiederherstellung gleichwertiger Lebensbedingungen in Nord- und Westdeutschland mit dem süddeutschen Raum zu seiner eigenen Aufgabe und Angelegenheit machen? Welche Vorstellungen bestehen beim Bundeskanzler bezüglich der Verwirklichung seiner Zusage an den Niedersächsischen Ministerpräsidenten? Unterschiede in der Finanz- und Wirtschaftsentwicklung einzelner Länder und Gemeinden sind für die Bundesregierung ein ernstzunehmendes Problem. Sie steht mit dem Ministerpräsidenten des Landes Niedersachsen in einem Gedankenaustausch über die damit zusammenhängenden Fragen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 11/1842 Frage 71): Ist das Mitglied der Bundesregierung, Dr. Gerhard Stoltenberg, bereit, nachdem der Untersuchungsausschuß des Schleswig-Holsteinischen Landtages seine Ergebnisse vorgelegt hat, seine Medienschelte aus Anlaß der Presseveröffentlichungen über die Machenschaften von Dr. Uwe Barschel, die Gegenstand einer Aktuellen Stunde des Deutschen Bundestages gewesen ist, zu korrigieren, wie er es in seiner Vernehmung als Zeuge vor dem Landtagsausschuß am 9. Dezember 1987 angekündigt hat? Bundesminister Dr. Stoltenberg hat ausweislich des Protokolls in der öffentlichen Sitzung des Untersuchungsausschusses des schleswig-holsteinischen Landtags am 9. Dezember 1987 auf die Frage, ob er an seinen Äußerungen zum Verhalten einzelner Presseorgane festhalte, erklärt: Nein, die Ausdrücke würde ich heute so nicht wiederholen, obwohl man über die journalistischen Methoden nach wie vor sehr kritisch diskutieren kann, auch über die Methode, an einem Sonnabend Agenturberichte verbreiten zu lassen, wenn die Beteiligten und Betroffenen noch gar nicht in der Lage sind, ihre Stellungnahme in Kenntnis des Artikels abzugeben. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Riedl auf die Fragen des Abgeordneten Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache 11/1842 Fragen 72 und 73): Wie kann die Bundesregierung sicherstellen, daß keine ostasiatischen „Pseudo-Fabriken", die fast alle Komponenten im Unterhaltungselektroniksektor importieren, in der Bundesrepublik Deutschland entstehen? Wie viele entsprechende Joint-Ventures mit japanischen Firmen sind in den letzten Jahren entstanden, und wie viele wurden zwischen den europäischen Unternehmen abgelehnt? 4258* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Februar 1988 Zu Frage 72: Der Kapitalverkehr in der Bundesrepublik Deutschland ist frei, es gibt keine Investitionslenkung. Wenn Drittlandunternehmen, wie z. B. aus Japan, jedoch zur Umgehung von Antidumpingzöllen sog. „Pseudo-Fabriken" mit geringer innergemeinschaftlicher Wertschöpfung in der EG aufbauen, können seit Juni 1987 auch in der EG montierte Produkte mit einem Antidumpingzoll belegt werden. Bei elektronischen Schreibmaschinen, elektronischen Waagen und hydraulischen Baggern stehen derartige Antidumpingverfahren kurz vor dem Abschluß. Bei Fotokopierern wurde ein Verfahren eingeleitet. Im Falle Japans ist letztlich auch davon auszugehen, daß die zunehmend im Ausland investierenden japanischen Unternehmen schon im eigenen Interesse längerfristig eine weitgehende Integration in die deutsche Wirtschaft anstreben und sich nicht auf reine Montagebetriebe beschränken werden. Bislang sind die japanischen Investitionen/Kooperationen in Deutschland noch relativ gering. Zu Frage 73: Es besteht grundsätzlich keine Meldepflicht. Nach japanischen Angaben gab es Ende 1986 (neuere Zahlen liegen noch nicht vor) 45 Niederlassungen japanischer Hersteller in der Bundesrepublik Deutschland (davon 20 im Bereich Elektrotechnik und Elektronik). Es gibt keine Informationen darüber, ob und wenn ja wie viele Joint Venture-Absichten von japanischer Seite nicht zum Zuge kamen. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Riedl auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 11/1842 Frage 74): Welche Aufstockung der Mittel der Gemeinschaftsaufgabe „Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur" wäre nach Auffassung der Bundesregierung erforderlich, um die Finanzierungsmöglichkeiten im Zonenrandgebiet der einzelnen Bundesländer nach der beabsichtigten Abschaffung des Investitionszulagengesetzes (Regionalzulage einschließlich kumulierbarer weiterer möglicher Zulagen) so zu gestalten, wie sie unter dem Regime des geltenden Investitionszulagengesetzes gegeben sind und gegeben wären? Nach dem geltenden InvZulG sind in den letzten Jahren jährlich knapp 700 Millionen DM an regionaler Investitionszulage ausgezahlt worden (1986: 681,5 Millionen DM). Davon entfielen etwa 45 %, also jährlich gut 300 Millionen DM auf das Zonenrandgebiet. Die Steuermindereinnahmen durch die mit der Regionalzulage kumulierbare Forschungszulage gem. § 4 InvZulG belief sich 1986 auf insgesamt 370 Millionen DM und die Energiezulage nach § 4 a InvZulG auf insgesamt 330 Millionen DM. Die Forschungs- und Energiezulagen entfallen nach 1989 ersatzlos. Die zum Ausgleich für die Regionalzulage ab 1990 zusätzlich gewährten jährlichen Haushaltsmittel im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur" in Höhe von 500 Millionen DM werden nach dem bisherigen Schlüssel, also in Höhe von rd. 230 Millionen DM ins Zonenrandgebiet fließen. Die theoretische Höhe für einen Vollausgleich der bisherigen Regionalzulage durch Haushaltsmittel läßt sich aus folgenden Gründen nicht zahlenmäßig exakt errechnen: — Zulagen und Zuschüsse werden nach unterschiedlichen Grundsätzen vergeben. Auf die Regionalzulage besteht bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen des InvZulG ein Rechtsanspruch, während die Zuschüsse im Ermessen der zuständigen Landesbehörden vergeben werden. Nur für rd. 1/3 der nach dem InvZulG begünstigten Vorhaben werden gleichzeitig Zuschüsse aus Haushaltsmitteln der Gemeinschaftsaufgabe gewährt. Daher ist mit den zusätzlichen Haushaltsmitteln eine erheblich größere regionalpolitische Effizienz (Vermeidung von Mitnahmeeffekten) verbunden. — GA-Zuschüsse können auch für Infrastrukturmaßnahmen gewährt werden, die vom InvZulG nicht begünstigt sind. — Die Ausschöpfung der Förderhöchstsätze des Rahmenplans im Einzelfall steht ebenfalls im Ermessen der Landesbehörden. Zulagensätze sind dagegen gesetzlich festgelegt (10 % im Zonenrandgebiet, 8,75 % außerhalb). Weil Zuschüsse versteuert werden müssen, Zulagen dagegen steuerfrei sind, würde ein Vollausgleich im Einzelfall zudem die jeweilige Ertragsteuerbelastung des begünstigten Unternehmens berücksichtigen müssen. Zusammenfassend kann aber festgestellt werden, daß die zusätzlichen Haushaltsmittel den Wegfall der Regionalzulage zahlenmäßig nicht voll ausgleichen, so daß ein echter Finanzierungsbeitrag zur Steuerreform erreicht wird. Die Andersartigkeit und größere Effizienz der Zuschußförderung gleicht diese reale Mittelkürzung jedoch regionalpolitisch zum Teil wieder aus. Im übrigen ist zu sehen, daß die beschlossene Steuerentlastung auch den Unternehmen im Zonenrandgebiet zugutekommt. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Frage des Abgeordneten Menzel (SPD) (Drucksache 11/1842 Frage 78): Wird durch die Tätigkeit dieser Beiräte (siehe Frage 53) die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in irgendeiner Weise berührt, und wird die Bundesregierung hieraus gegebenenfalls gesetzgeberische Folgerungen ziehen, um die Mitbestimmung der Arbeitnehmer zu sichern? Die Bildung von Beiräten ist auch in Gesellschaften, in deren Aufsichtsräten die Arbeitnehmer vertreten sind, nicht ausgeschlossen. Diesen Beiräten können aber keine Rechte übertragen werden, die zu einer Einschränkung oder Aushöhlung der gesetzlichen Befugnisse der Aufsichtsräte — und damit auch der Mitbestimmung oder Beteiligung der Arbeitnehmer — führen würden. Die Bundesregierung sieht keine Notwendigkeit einer Gesetzesänderung. Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Februar 1988 4259* Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen des Abgeordneten Schreiner (SPD) (Drucksache 11/1842 Fragen 79 und 80): Wie bewertet die Bundesregierung auf dem Hintergrund der gemeinsamen Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz und des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland „Unsere Verantwortung für den Sonntag" Bestrebungen des IBM-Konzerns, in Sindelfingen Teile der Belegschaft sieben Wochentage lang in drei Schichten mit der Begründung arbeiten zu lassen, die Maschinen zur Herstellung von Megabit-Chips könnten so besser genutzt, die Qualität des Produktes verbessert und die Ausschußrate verringert werden, wo doch gerade in der o. a. Erklärung u. a. ausgesagt wird: „Rein wirtschaftliche Gesichtspunkte können keine Ausnahmegenehmigungen vom Verbot der Sonntagsarbeit rechtfertigen. Es wäre ein kultureller Rückschritt, wollten wir die stärkere Berücksichtigung von Freiräumen und humanen Werten im Arbeitsleben, die durch die moderne Technik mit ihren entlastenden Wirkungen für den Menschen ermöglicht werden, gerade jetzt wieder rückgängig machen" (S. 12)? Sieht die Bundesregierung nicht auf dem Hintergrund des geschilderten Beispieles von IBM und anderer Beispiele (z. B. Sonntagsarbeit in der Produktion bei Siemens in Regensburg und München, bei Philipps in Hamburg und bei Intermetall in Freiburg) eine ethische und christliche Pflicht, die Ausnahme vom Sonntagsarbeitsverbot in ihrem Gesetzentwurf zur Arbeitszeitverordnung enger zu fassen? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß der IBM-Konzern in seinem Werk in Sindelfingen Sonntagsarbeit mit der von Ihnen angegebenen Begründung erstrebt. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit, Familie und Sozialordnung des Landes BadenWürttemberg hat dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung am 19. Februar 1988 lediglich mitgeteilt, daß das für die Aufsicht über die Durchführung der Sonntagsarbeitsvorschriften örtlich zuständige Gewerbeaufsichtsamt prüft, ob im Werk Sindelfingen die Voraussetzungen für die Sonntagsarbeit nach der Ausnahme des § 105c Abs. 1 Nr. 4 der Gewerbeordnung vorliegen. Danach dürfen an Sonntagen Arbeiten vorgenommen werden, welche zur Verhütung des Verderbens von Rohstoffen oder des Mißlingens von Arbeitserzeugnissen erforderlich sind, sofern nicht diese Arbeiten an Werktagen vorgenommen werden können. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Die Bundesregierung ist gegenüber dem Gewerbeaufsichtsamt nicht weisungsbefugt. Die Ausnahme des § 105c Abs. 1 Nr. 4 der Gewerbeordnung ist in § 7 Abs. 2 Nr. 18 des Regierungsentwurfs eines Arbeitszeitgesetzes übernommen worden. Sie gilt seit 1891 und ist bisher von keiner Seite beanstandet worden, auch nicht in der gemeinsamen Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz und des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland. Eine Ausnahme, die Sonntagsarbeit aus rein wirtschaftlichen Gründen ermöglichen würde, gibt es nicht. Eine solche Ausnahme ist auch im Regierungsentwurf nicht vorgesehen. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Meyer zu Bentrup (CDU/CSU) (Drucksache 11/1842 Fragen 81 und 82): Was unternimmt die Bundesregierung, damit die von ihr im Jahreswirtschaftsbericht 1988 erklärten positiven arbeitsmarktpolitischen Wirkungen einer „stärkeren Differenzierung der Lohnabschlüsse nach Qualifikation, Branchen und Regionen" von den Tarifpartnern berücksichtigt werden? Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, wie oben aufgeführt, das Tarifvertragsrecht zu ändern, um so zu dieser Zielsetzung zu kommen? Wie sich auch aus dem Vorwort zum Jahreswirtschaftsbericht 1988 ergibt, stellt die Bundesregierung hiermit der Wirtschaft gesamtwirtschaftliche Orientierungen gemäß § 3 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft (Stabilitätsgesetz) zur Verfügung. Es ist anerkannt, daß Orientierungsdaten auf Grund des § 3 zwar auch an die Tarifvertragsparteien gerichtet sind, aber keine Lohnleitlinien enthalten und demgemäß materiell lediglich Informationscharakter besitzen. Dem entspricht es, daß der Jahreswirtschaftsbericht in dem Abschnitt „Mehr Beschäftigung durch eine situationsgerechte Tarifpolitik" (Textziffer 33) wiederholt die autonome Verantwortung der zuständigen Tarifvertragsparteien herausstellt. Mit dem von Ihnen aus dem Jahreswirtschaftsbericht 1988 zitierten Passus appelliert die Bundesregierung unter Wahrung der Tarifautonomie an die zuständigen Tarifvertragsparteien. Die Bundesregierung sieht keine Notwendigkeit, das Tarifvertragsrecht zu ändern. Das Tarifvertragsgesetz ist von dem Grundsatz der Tarifautonomie geprägt, wonach es — so das Bundesverfassungsgericht — den Verbänden des Arbeitslebens gewährleistet ist, Lohn- und sonstige materielle Arbeitsbedingungen in eigener Verantwortung durch Tarifverträge zu regeln. Das Tarifvertragsgesetz überläßt den Tarifvertragsparteien bereits jetzt alle Möglichkeiten der Differenzierung und Flexibilisierung. Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften haben davon auch bisher Gebrauch gemacht. So weisen z. B. die zahlreichen Lohn- und Gehaltstarifverträge sowohl sektoral als auch regional starke Unterschiede auf. Dies schließt nicht aus, daß die Tarifvertragsparteien ihre Bemühungen um eine weitergehende Differenzierung entsprechend den Produktivitäts- und Knappheitsverhältnissen verstärken. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Dobberthien (SPD) (Drucksache 11/1842 Fragen 83 und 84): Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um bei der EG-Kommission eine gemeinschaftliche Lösung zum Abbau des Bleieintrags, welcher durch Stanniolkapseln für Sekt- und Weinflaschen entsteht, herbeizuführen? Ist die Bundesregierung bereit, eine Frist zu setzen, um zu einer schnellstmöglichen Einigung zu kommen, und an welchen zeitlichen Rahmen wird dabei gedacht? Zu Frage 83: Wie bereits im Bericht der Bundesregierung über den Vollzug des Abfallgesetzes vom 27. August 1986 (Bundestags-Drucksache 11/1756) angekündigt, hat 4260* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Februar 1988 die Bundesregierung das Problem der Stanniol-Flaschenkapseln wegen des erheblichen Import- und Exportumfangs im EG-Markt bei der Europäischen Kommission zur Sprache gebracht. Der durch Importe verursachte Bleieintrag im Haus- und Gewerbemüll der Bundesrepublik Deutschland in Höhe von rund 400 t/a beträgt mehr als ein Drittel des gesamten Bleieintrags von ca. 1 100 t/a. Die Bundesregierung hat daher in einer Sitzung des Abfallwirtschaftsausschusses der EG am 17. Dezember 1987 angekündigt, der EG-Kommission vorzuschlagen, die Initiative für eine entsprechende Richtlinie zu ergreifen. Bundesminister Prof. Dr. Töpfer hat diesen Vorschlag inzwischen schriftlich an die EG-Kommission herangetragen. Zu Frage 84: Die Bundesregierung wird sich ihrer Entscheidung zum weiteren Vorgehen vorbehalten, bis die noch ausstehende schriftliche Antwort der EG-Kommission eintrifft. Grundsätzlich ist sie bemüht, alles zu tun, um ein zügiges Vorgehen aller EG-Mitgliedsstaaten zustande zu bringen. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen der Abgeordneten Frau Hämmerle (SPD) (Drucksache 11/1842 Fragen 85 und 86): Besitzt die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, welche Umstände zur illegalen Lagerung von Natururan aus dem Kernforschungszentrum Karlsruhe bei der Firma Transnuklear führten, und kann sie den zeitlichen Beginn dieser Lagerung genau benennen? Zu Frage 85: Nach bisheriger Kenntnis der Bundesregierung begannen die Lagerungen in den Jahren 1984 bzw. 1986. Dabei fand eine eindeutige Bewertung der zu lagernden radioaktiven Stoffe, die unter den Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. e des Atomgesetzes Kernbrennstoffe sein können, nicht statt. Zur Aufklärung der näheren Einzelheiten hat der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Ende der vergangenen Woche den zuständigen Landesbehörden einen umfassenden Fragenkatalog zugeleitet. Eine Stellungnahme der zuständigen atomrechtlichen Behörden wird bis Ende dieses Monats erwartet. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Lagerung von radioaktiven Stoffen besser zu kontrollieren, um Fehler, wie sie im Zusammenhang mit dem Kernforschungszentrum Karlsruhe bekanntwurden, künftig auszuschließen? Zu Frage 86: Überlegungen für verbesserte Kontrollen können erst nach umfassender Sachverhaltungsaufklärung angestellt werden. Hierfür sind von den zuständigen atomrechtlichen Behörden bis Ende des Monats Stellungnahmen erbeten worden. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Eylmann (CDU/CSU) (Drucksache 11/1842 Fragen 92 und 93): Berücksichtigt die Bundeswehrverwaltung bei der Vergabe von Aufträgen an Bewachungsunternehmen auch die Zuverlässigkeit der für das Unternehmen verantwortlichen Personen und die Einhaltung gesetzlicher oder tariflicher Vorschriften, gegebenenfalls mit welchem Stellenwert? Wie stellt die Bundeswehrverwaltung sicher, daß die von dem Bewachungsunternehmen beschäftigten Arbeitnehmer die für Bewachungsaufgaben erforderliche Eignung und Zuverlässigkeit haben? Zu Frage 92: Ja. Bewachungsleistungen für die Bundeswehr werden auf der Ortsebene von den Standortverwaltungen nicht öffentlich, sondern beschränkt ausgeschrieben, und zwar unter Einschaltung der zuständigen Landesauftragsstelle. Ist der Standortverwaltung das Bewachungsunternehmen nicht bereits als zuverlässig und leistungsfähig bekannt, so wird ein Nachweis über die in den zurückliegenden zwei Jahren ausgeführten Bewachungsleistungen für private und öffentliche Auftraggeber verlangt. Vor Vertragsabschluß erfolgt eine Sicherheitsüberprüfung des Inhabers des Bewachungsunternehmens und seiner Familienangehörigen. Der Unternehmer verpflichtet sich im Bewachungsvertrag, die in den Bundeswehrobjekten eingesetzten Arbeitnehmer nach Maßgabe der einschlägigen Tarifverträge zu entlohnen und zu den dort festgelegten Arbeitsbedingungen zu beschäftigen. Hält sich der Unternehmer nicht daran, so ist das eine Vertragsverletzung, die in Einzelfällen bereits zur fristlosen Kündigung von Bewachungsverträgen geführt hat. Zu Frage 93: Die Bewachungsunternehmen sind vertraglich verpflichtet, nur solche Wachpersonen einzusetzen, die persönlich zuverlässig, körperlich und geistig den Anforderungen des Wachdienstes gewachsen sind und eine Ausbildung im Wachdienst und in der Bedienung einer Handfeuerwaffe erhalten haben. Der Einsatz der Wachpersonen bedarf einer schriftlichen Genehmigung durch die Standortverwaltung. Zur Überprüfung hat das Unternehmen für jede Wachperson einen geeigneten Nachweis zu führen. Die Genehmigung berücksichtigt auch das Ergebnis der Sicherheitsüberprüfung. Sie wird widerrufen, wenn sich später Bedenken gegen den weiteren Einsatz der Wachperson ergeben. Neben der Überprüfung übernimmt die Bundeswehr die Schießausbildung vor dem ersten Einsatz des Wachpersonals; danach erfolgt diese vierteljährlich. Die eingesetzten Wachpersonen unterliegen ständigen Kontrollen und Überprüfungen durch militärische Wachvorgesetzte, deren Anordnungen im Rahmen des Wachauftrages Folge zu leisten ist. Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Februar 1988 4261* Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage der Abgeordneten Frau Beer (DIE GRÜNEN) (Drucksache 11/1842 Fragen 94 und 95): Wann wird der von Präsident Reagan beim Weltwirtschaftsgipfel in Tokio zugesagte Abzug der chemischen Kampfstoffe vom Boden der Bundesrepublik Deutschland beginnen? Welche Auswirkungen auf den Abzug der C-Waffen hat die Haushaltsgesetzgebung der USA für das laufende Haushaltsjahr, die — mit Zustimmung des Präsidenten — den Abzug an die Stationierung der neuproduzierten binären C-Waffen bindet, oder geht die Bundesregierung davon aus, daß die US-Administration das Haushaltsgesetz mißachten wird? Zu Frage 94: Es bleibt bei der Absprache zwischen der amerikanischen Regierung und der Bundesregierung vom Mai 1986. Die chemischen Waffen in der Bundesrepublik Deutschland sind ersatzlos spätestens 1992 aus der Bundesrepublik Deutschland abgezogen. Die Vorbereitungen auf deutscher Seite dazu werden so zügig wie möglich und in enger Abstimmung mit den zuständigen amerikanischen Stellen durchgeführt. Zu Frage 95: Eine die US-Administration bindende Bestimmung des US-Kongresses in der Haushaltsgesetzgebung für das Haushaltsjahr 1988 — kein Abzug der chemischen Waffen aus der Bundesrepublik Deutschland, solange sich nicht gleichzeitig wenigstens ein europäisches NATO-Mitglied bereits in Friedenszeiten zur Lagerung neuer binärer chemischer Waffen als Ersatz bereiterklärt — gibt es nicht. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen der Abgeordneten Frau Fuchs (Verl) (SPD) (Drucksache 11/1842 Fragen 96 und 97): Teilt die Bundesregierung die vom amerikanischen Verteidigungsminister Carlucci auf der jüngsten Wehrkundetagung vertretene Auffassung: „Modernisierungsprogramme von hohem Vorrang sind unter anderem: Ein Nachfolger für die LANCE Boden-Boden-Rakete, die Entwicklung einer taktischen standoff Luft-Boden-Rakete"? Haben sich, und wenn ja, in welcher Höhe und in welchen Haushaltsjahren, aus dem Beschluß der NATO von Montebello betreffend die Modernisierung atomarer Kurzstreckensysteme und Gefechtsfeldwaffen finanzielle Auswirkungen für die Bundesrepublik Deutschland ergeben? Zu Frage 96: Verteidigungsminister Carlucci hat in München erklärt: „Zu den Modernisierungsprogrammen, die weiterhin für die NATO von vordringlicher Bedeutung sind, gehören: Ein Nachfolgesystem für die BodenBoden-Rakete vom Typ LANCE sowie die Modernisierung der nuklearen Artillerie, der Mehrzweckflugzeuge und Atombomben der NATO. " Die Bundesregierung hat in der Vergangenheit unmißverständlich klargestellt, daß es zur Bündnisstrategie der Kriegsverhinderung durch Abschreckung für sie keine realistische Alternative gibt. Solange Nuklearwaffen für eine wirksame Abschreckung unverzichtbar sind, muß das Bündnis auch künftig über ein ausgewogenes Verhältnis einsatzbereiter und glaubwürdiger nuklearer und konventioneller Streitkräfte in Europa verfügen. Das heißt nicht zuletzt, daß auch zukünftig in einem Maße, das allein von den militärischen Erfordernissen und politischen Bedürfnissen der Kriegsverhinderung bestimmt ist, eine Modernisierung der militärischen Mittel des Bündnisses erforderlich bleibt. Mit dem Beschluß von Montebello hat das Bündnis 1983 einen weiteren einseitigen Abbau von 1 400 nuklearen Gefechtsköpfen eingeleitet, der bereits im letzten Jahr abgeschlossen werden konnte. Es hat gleichzeitig festgestellt, daß das verbleibende Potential verbessert werden müsse, um die Erhaltung seiner Abschreckungsfähigkeit sicherzustellen. Die Bundesregierung hat im April 1985 vor dem Deutschen Bundestag dazu erklärt: ... in Verfolg der einseitigen und einschneidenden Reduzierungen des Nuklearwaffenpotentials der NATO bis 1988 wird über einen längeren Zeitraum hinweg die Modernisierung des verbleibenden Nuklearwaffenbestandes der NATO im SNF/SRINF-Bereich zur Erhöhung der Überlebensfähigkeit, Einsatzflexibilität und Wirksamkeit notwendig, um damit die Abschreckungsfähigkeit mit einem Mindestmaß an Nuklearwaffen aufrechterhalten zu können. Hinsichtlich Ihrer Frage nach einer Prioritätensetzung für mögliche Maßnahmen zur Modernisierung der nuklearen Streitkräfte in Europa verweise ich Sie auf die Ergebnisse der jüngsten Gespräche, die der Herr Bundeskanzler letzte Woche mit Vertretern der US-Regierung und mit Präsident Reagan geführt hat. In Washington wurde Einvernehmen darüber erzielt, daß kein unmittelbarer Entscheidungsbedarf für ein LANCE-Nachfolgesystem bestehe und daß Fragen der Modernisierung im Rahmen eines im Bündnis zu erarbeitenden Gesamtkonzepts zu behandeln seien. Damit wurde die bisherige Haltung der Bundesregierung in diesen Fragen von unserem wichtigsten Verbündeten in eindrucksvoller Weise bestätigt. Bis zur Vorlage des Gesamtkonzeptes wird die Bundesregierung keine einseitigen Aussagen zu möglichen Einzelmaßnahmen bzw. zur Festsetzung von Prioritäten machen. Ich möchte in diesem Zusammenhang allerdings ausdrücklich darauf hinweisen, daß die Bundesregierung mehrfach bekräftigt hat, daß für sie weder eine dritte Nullösung bei ballistischen Flugkörpersystemen unter 500 km Reichweite noch eine De-Nuklearisierung West-Europas in Frage kommt. Diese Auffassung wird im Bündnis allgemein geteilt. Zu Frage 97: Aus dem Bündnisbeschluß von Montebello haben sich in bezug auf die Modernisierung nuklearer Kurzstreckensysteme und Gefechtsfeldwaffen keine finanziellen Auswirkungen für die Bundesrepublik Deutschland ergeben. 4262* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Februar 1988 Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Müller (Pleisweiler) (SPD) (Drucksache 11/1842 Frage 98): Kann die Bundesregierung ausschließen, daß im US-Depot Wörth-Büchelberg atomare Munition gelagert ist? Die Bundesregierung nimmt zu Fragen bezüglich Lagerorten von nuklearen Waffen grundsätzlich und in Übereinstimmung mit vereinbarten NATO-Geheimhaltungsvorschriften nicht Stellung. Dies war und ist Praxis aller Bundesregierungen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Norbert Blüm


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Renten sind aus dem Gerede. Es gibt wieder Rentensicherheit

    (Frau Unruh [GRÜNE]: Quatsch!)

    und damit das Ende des Wechselbades zwischen Angst und Hoffnung. Die Rente steigt zuverlässig; sie nimmt an der Wohlstandsentwicklung teil. Das ist keineswegs eine Selbstverständlichkeit, denn es gab auch andere Zeiten, in denen die Rentenversicherung in die Nähe der Zahlungsunfähigkeit geraten war. Wir haben die Rentenversicherung wieder in ruhiges Fahrwasser gebracht.

    (Frau Unruh [GRÜNE]: Werter Freund, es kommt darauf an, wie lange!)

    Wir bauen ihre Reserven wieder auf. Das Markenzeichen ist Solidität. Wir versprechen nicht mehr, als wir halten können.
    Am 1. Juli 1988 steigen die Renten — das ist unser Vorschlag — aus der gesetzlichen Rentenversicherung, die Altersgelder für Landwirte und die Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung um rund 3 %. Die Steigerung folgt dem Anstieg der Löhne und Gehälter im Vorjahr. Deshalb wird der endgültige Anpassungssatz im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens festgelegt, wenn die Zahlen des Statistischen Bundesamtes über die Einkommensentwicklung 1987 endgültig vorliegen.
    Wir halten mit der Rentenerhöhung auch 1988, was wir immer wieder zugesagt haben: Keine Lohnerhöhung geht an den Rentnern vorbei; Renten und verfügbare Arbeitnehmereinkommen entwickeln sich im Gleichklang. Das Nettorentenniveau nach einem vollen Arbeitsleben von 45 Versicherungsjahren bleibt mit rund 72 % stabil. Eine nominale Rentenerhöhung allein besagt wenig. Für die Rentner ist die entscheidende Frage, ob sie sich bei einer Erhöhung der Rente mehr kaufen können. Wir haben weiterhin stabile Preise. Deshalb kommt die Rentenerhöhung auch tatsächlich bei den Rentnern an. 1988 gibt es für die Rentner zum drittenmal hintereinander einen realen Kaufkraftgewinn. Allein im vergangenen Jahr betrug er 3 %. Auch das ist nicht selbstverständlich, denn die Rentner haben früher deutliche Kaufkraftverluste hinnehmen müssen. Beispielsweise betrug 1981 die Preissteigerungsrate 6,1 % bei einer Rentenerhöhung von 4 %. Die Rentner haben also trotz der Rentenerhöhung von 4 % weniger an realer Kaufkraft gehabt. Sie waren auf der Verliererseite; jetzt sind sie wieder Gewinner. Heute bedeutet die Rentenerhöhung tatsächlich mehr Kaufkraft. Da beweist sich, Frau Unruh, daß Preisstabilität die beste Sozialpolitik ist.
    Der Sozialbeirat folgt in seinem Anpassungsgutachten dem Vorschlag der Bundesregierung einstimmig. Das ist ein Vertrauensbeweis für solide Rentenpolitik.

    (Dreßler [SPD]: Na, na, na! Etwas dünnere Marmelade!)

    Die Solidität spiegelt sich in der Rücklage der Rentenversicherung wider. Obwohl im vergangenen Jahr der Beitragssatz zur Rentenversicherung um 0,5 Prozentpunkte abgesenkt worden ist, was die Beitrags-



    Bundesminister Dr. Blüm
    zahler entlastet, baut sich die Schwankungsreserve der Rentenversicherung wieder auf. Das Sicherheitspolster wird sozusagen dicker. Das ist der beste Beweis für Sicherheit. Seit 1984 sind die Rücklagen von 9,8 Milliarden DM auf 21 Milliarden DM angestiegen. Das sind 1,8 Monatsausgaben.

    (Dreßler [SPD]: Beim Regierungswechsel waren wir schon bei 20 Milliarden DM!)

    Das ist die Trendumkehr. Wenn gefragt wird, wo die Wende ist: Hier in der Rentenversicherung gibt es auch eine Wende. Nach Jahren, in denen die Rücklage Jahr für Jahr geringer wurde, wird sie jetzt wieder höher.

    (Dreßler [SPD]: Herr Blüm, als Sie Ihr Amt antraten, gab es eine Rücklage von 20 Milliarden DM!)

    Der Kollege Lummer sagt zu Recht: Die große Wende besteht aus vielen kleinen Wenden. In der Rentenversicherung heißt die Wende: wieder mehr Sicherheit, weil wieder mehr Rücklage. Da müssen Sie gar kein Rentenpolitiker sein, das leuchtet jedem mit gesundem Menschenverstand ein.

    (Frau Unruh [GRÜNE]: Jedem Dummen! — Heiterkeit)

    — Auch die Frau Unruh — ich beglückwünsche mich — weiß: Wenn ich mehr Geld in der Tasche habe, habe ich mehr Sicherheit. Wenn die Rentenversicherung mehr in der Rücklage hat, hat sie mehr Sicherheit.

    (Frau Unruh [GRÜNE]: Natürlich, so einfach ist das!)

    Bis Anfang der 90er Jahre gibt es bei den Rentenfinanzen keine Probleme. Das ist allerdings kein Ruhekissen. Ich will ausdrücklich sagen, daß ich diese gute Nachricht nicht damit verbinde, daß wir nicht handeln müßten; denn die geänderte Alterspyramide beginnt sich auch in der Rentenversicherung nachteilig auszuwirken. Da zeigt sich, daß eine familienfeindliche Welt auch altenfeindlich ist: wo keine Kinder sind, gibt es auch keine Beitragszahler. Sie können das Rentenversicherungssystem organisieren, wie Sie wollen, bezahlt wird es immer aus der Arbeit derjenigen, die jetzt arbeiten. Insofern bedeutet eine Politik für die Familie auch eine Politik für die Sicherheit der Alten.
    Wir arbeiten mit Nachdruck an der Strukturreform der Rentenversicherung. Wir haben ja auch im Parlament schon mehrmals über die Grundsätze geredet. In dieser Legislaturperiode müssen die Weichen gestellt werden, damit die Renten auf Dauer sicher sind. Denn Rentensicherheit — das gebe ich ausdrücklich als unsere Position an — ist das A und O der Rentenversicherung. Lieber geringere Rentensteigerungen, aber Sicherheit, als hohe Rentensteigerungen jetzt, aber übermorgen Unsicherheit.

    (Kolb [CDU/CSU]: Ehrlich!)

    Wir verbinden sie auch mit politischen Perspektiven. Trotz der Konsolidierungsnotwendigkeiten haben wir ja bereits Rentenreformen geleistet. Es ist nicht so, daß wir jetzt erst beginnen. Erstens nenne ich die Gleichstellung von Mann und Frau im Rentenrecht. Jahrelang hat die Hinterbliebenenrentenreform auf sich warten lassen. Wir haben sie durchgeführt.
    Zweitens. Nicht mehr 15 Jahre, sondern schon fünf Jahre Beitragszahlung genügen für die Altersrente.

    (Zuruf der Abg. Frau Unruh [GRÜNE])

    — Ja, das ist ganz wichtig. Gerade viele Frauen haben keine Altersrente erhalten — ich nenne immer meine eigene Mutter als Beispiel — , weil sie keine Beitragszahlung von 15 Jahren hatten.

    (Frau Unruh [GRÜNE]: 250 DM! Das ist korrekt!)

    Frau Unruh, das sind rund 250 DM mehr als vorher. Denn sie hatten vorher nichts bekommen. Ich kann es auch in Zahlen sagen: 130 000 alte Menschen erhalten erstmals überhaupt eine eigene Rente. 90 % davon sind Frauen.
    Drittens. Kindererziehung wirkt sich rentenbegründend und rentensteigernd aus. Ich bin mit dem Wort „Jahrhundertreform" sparsam; aber die Einführung der Anrechnung von Kindererziehungszeiten halte ich für eine Jahrhundertreform, nachdem hundert Jahre lang die Kindererziehung in der Rentenversicherung überhaupt keine Rolle gespielt hatte. Jetzt sind Erziehungszeiten im Rentenrecht Wirklichkeit. Auch die Jahrgänge vor 1921 bekommen jetzt den Kinderzuschlag. Bis Ende Januar 1988 sind allein 918 600, also fast eine Million, Anträge aus diesem Personenkreis bei der Rentenversicherung eingegangen. Fast eine Million! Der durchschnittliche Zuschlag beträgt 70 DM pro Monat. Zusätzlich wird 813 000 nach 1921 geborenen Müttern die Erziehungszeit im Rentenrecht angerechnet. Heute erhalten also bereits 1,7 Millionen Mütter Kindererziehungszeitanrechnung bzw. Kinderzuschlag in der Rentenversicherung. Auch das ist eine Wende, weil in der Rentenversicherung bisher Kinder mit Null gerechnet worden waren. In der letzten Stufe bis 1990 werden es insgesamt 5,5 Millionen Frauen sein, bei denen Kindererziehungsleistung in der Rentenversicherung angerechnet wird.
    Das ist ein rentenpolitischer Durchbruch. Dabei geht es nicht nur um Geld. Es geht auch um ein Stück verwirklichter Gerechtigkeit, Gerechtigkeit gegenüber den Müttern.
    Daß inzwischen so viele Mütter in den Genuß von Erziehungszeiten kommen, ist allerdings nicht allein das Verdienst des Gesetzgebers. Wir mußten ja bei den vor 1921 geborenen Frauen auch unbürokratische Wege wählen. Deshalb waren wir darauf angewiesen, daß auch sehr viele Sozialämter unbürokratisch gehandelt und geholfen haben und daß sehr viele Sozialverbände und auch die Kirchen mitgewirkt haben. Es zeigt sich, daß in unserer Gesellschaft Ehrenamt keineswegs wirkungslos ist. Deshalb habe ich mich bei denjenigen zu bedanken, die unseren älteren Mitbürgern geholfen haben, diese Anträge auszufüllen und zu stellen. Ich danke auch den Beschäftigten bei den Rentenversicherungsträgern, bei der Bundespost, den Versicherungsämtern und sonstigen Behörden.

    (Frau Unruh [GRÜNE]: Hätten Sie es einfacher und nicht so bürokratisch gemacht!)




    Bundesminister Dr. Blüm
    Wir wollen den vorliegenden Gesetzentwurf um eine wichtige Regelung zur Verfahrensvereinfachung ergänzen. Wir folgen damit einer Anregung des Bundesrats, die auf das Land Baden-Württemberg zurückgeht. In den Fällen, in denen keine Personenstandsurkunden mehr vorhanden sind — das ist bei vielen Betroffenen so — , soll der Geburtsnachweis auch durch sonstige öffentliche Urkunden und notfalls durch Glaubhaftmachung zugelassen werden.

    (Frau Unruh [GRÜNE]: Sehr gut!)

    Das ist eine wichtige Erleichterung.

    (Frau Unruh [GRÜNE]: Zu spät!)

    — Aber wir machen es jetzt, um es zu erleichtern. Rentenpolitik braucht Vertrauen,

    (Frau Unruh [GRÜNE] : Natürlich!)

    braucht Gemeinsamkeit. Sie muß langfristig angelegt sein. Sie muß auf die Gefühle der Betroffenen Rücksicht nehmen. Deshalb wiederholt die Bundesregierung ihre Bitte an die Parteien, an alle Organisationen, Kraft zu investieren, damit die notwendige Rentenreform uns mit einem Höchstmaß an Übereinstimmung und mit einem Minimum an parteipolitischem Streit gelingt. Die bisherigen Verlautbarungen lassen ja auch hoffen, daß dieser Wille vorhanden ist, daß es uns gelingen könnte, Rentenreform auf breiter Basis durchzuführen.
    Wenn sich die Alterspyramide einer Gesellschaft entscheidend ändert, ist das Alterssicherungssystem am unmittelbarsten betroffen. Wir sind bei den Geburtenzahlen leider das Schlußlicht, und unsere Bürger werden Gott sei Dank — das ist die andere Seite; wir alle wünschen uns das ja auch selber — immer älter. Wir erwarten für die nächsten zehn Jahre einen weiteren Anstieg der Lebenserwartung um zwei Jahre. Das ist eine ganz erfreuliche Entwicklung. Nur, sie hat natürlich finanzielle Umstellungen auch in der Rentenversicherung zur Folge.
    In der Rentenpolitik gilt — mehr als anderswo in der Sozialpolitik — , daß man nicht beim Nullpunkt beginnen, daß man ein System nicht sozusagen auf den Kopf stellen kann, sondern daß man in der Kontinuität bleiben muß. Hektisches Umsteuern, jeden Tag eine neue Idee — das mag für Gedankenspiele und Universitätsseminare ganz gut sein, für die Rentenversicherung ist das Gift. Rentenversicherung ist das Herzstück der sozialen Sicherheit. Sie soll auch in der Zukunft garantieren, daß sich ein Arbeitnehmer nach einem erfüllten Arbeitsleben im Alter keine Sorgen zu machen braucht.

    (Frau Unruh [GRÜNE]: Schön wär's!) Die Rente ist der Alterslohn der Lebensleistung,


    (Frau Unruh [GRÜNE]: Geht das schon wieder los? Das stimmt doch nicht! — Gegenrufe von der CDU/CSU)

    und das soll so bleiben. Deshalb widersprechen wir auch Grundrentenmodellen, die Aussteiger genauso behandeln wie diejenigen, die ihre Pflicht Tag für Tag, Woche für Woche, Jahr für Jahr erfüllen. In der Rentenversicherung konkretisiert sich dieses Prinzip des Gebens und Nehmens in geradezu idealer Weise. Die Rente bemißt sich nach dem Geben, danach, was
    der einzelne als Beitrag geleistet hat. In dem Maße erhält er auch die Solidaritätsleistung der Rentenversicherung.
    Deshalb: Die Grundstruktur wird erhalten. Aber wir müssen auf den veränderten Bevölkerungsaufbau antworten. Ich empfehle uns, die Antwort so zu suchen, daß sich — es ist bei Reformen überhaupt immer ganz gut, daß man dann, wenn Schwierigkeiten zu meistern sind, nicht nur einen Teil, eine Gruppe, sondern alle mit heranzieht — alle an der Umstellung beteiligen. Die Lasten, die sich aus der demographischen Entwicklung ergeben, etwa dadurch, daß wir weniger Kinder haben, können also nicht nur die Rentner tragen — das würde eine Absenkung des Rentenniveaus bedeuten — , können nicht nur die Beitragszahler tragen — das würde eine Steigerung der Beiträge ins Unendliche bedeuten — , sondern hier müssen sich alle beteiligen, auch der Bund. Ich sehe überhaupt keine Möglichkeit, das jetzige Rentensystem, das leistungs- und lohnbezogene Rentensystem ohne Erhöhung des Bundeszuschusses zu erhalten. Wer ja zur leistungsbezogenen Rente sagt, muß auch ja zur Erhöhung des Bundeszuschusses sagen. Das hat nichts mit Rechthaberei, sondern mit den Gesetzen der Mathematik zu tun.
    Zukünftig wird es nicht mehr möglich sein — auch das gehört zur Ehrlichkeit und zur Wahrheit — , daß die Renten schneller als die verfügbaren Einkommen der Arbeitnehmer steigen. Das war in der Vergangenheit, als die Rentner aufzuholen hatten, zwar berechtigt. Jetzt aber können sich die Rentenanpassungen, die Rentenerhöhungen nur an dem messen, was auch für den Arbeitnehmer von der Lohnerhöhung übrigbleibt, nachdem er Beitrag, nachdem er Steuern gezahlt hat.
    Auch die Tendenz, immer früher in Rente zu gehen, kann so nicht beibehalten werden. Das ist zwar keine akute Frage — bei hoher Arbeitslosigkeit wäre das ja auch eine kontraproduktive Entscheidung —,

    (Kolb [CDU/CSU]: Das darf nicht belohnt werden!)

    aber ich finde, es gehört zur Ehrlichkeit einer Politik, daß man sagt, wo es langgeht. Dann kann es nicht wie bisher mit der Absenkung des Rentenzugangsalters weitergehen, es sei denn, man würde den Zusammenbruch des Rentensystems in Kauf nehmen. Wir wollen keine Revolution in der Alterssicherung, sondern ein behutsames Umsteuern. Dafür brauchen wir die Bereitschaft aller Beteiligten, sich auf einen solchen Rentenkonsens zuzubewegen. Ich lade dazu ein.
    Ich bedanke mich ausdrücklich dafür, daß ich die Bereitschaft zu dieser rentenpolitischen Einigung auch bereits aus dem Kreise der Opposition erfahren konnte. Ich bedanke micht ausdrücklich dafür. Insofern bin ich hoffnungsvoll, daß uns auch diese Reform gelingen wird.
    Ich bedanke mich.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Rede von Heinz Westphal
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dreßler.




  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Rudolf Dreßler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Rentenanpassungsgesetz 1988 — wie übrigens jedes Anpassungsgesetz für sich genommen — ist gewiß eine erfreuliche Sache. Die Erhöhung von 3 %, die sich nach den letzten statistischen Daten abzeichnet, ist den Rentnern sicher aus vollem Herzen zu gönnen.

    (Louven [CDU/CSU]: Richtig!)

    Allerdings ist 1988 dann wohl auch mit Sicherheit das letzte Jahr, in dem die Bundesregierung den schönen Schein von der heilen Rentenwelt noch notdürftig aufrechterhalten kann.

    (Frau Unruh [GRÜNE]: Sehr richtig!)

    Die Renten sind aus dem Gerede, sagt der amtierende Arbeitsminister. Ich füge hinzu: Insoweit war die Plakataktion im Sommer 1986 erfolgreich.

    (Bundesminister Dr. Blüm: Sehr gut!)

    Nur, Herr Blüm, Plakatekleben ersetzt keine Politik.

    (Beifall bei der SPD — Bundesminister Dr. Blüm: Richtig! — Kolb [CDU/CSU]: Also ihr klebt ab sofort keine Plakate mehr! — Gegenruf des Abg. Heyenn [SPD]: Die sind nicht aus Steuermitteln finanziert!)

    Schon im nächsten Jahr wird der Krankenversicherungsbeitrag der Rentner drastisch erhöht werden — hier kein Wort darüber.
    In dem öffentlich verbreiteten Gesetzentwurf des Arbeitsministeriums zur sogenannten Strukturreform der Krankenversicherung steht schwarz auf weiß, daß die Rentner nicht mehr 11,8 % Krankenversicherungsbeitrag zahlen sollen, sondern den tatsächlichen Durchschnittbeitrag aller Krankenkassen. Das sind dann voraussichtlich 12,9 oder gar 13 %. Eine gleichzeitige Erhöhung des Krankenversicherungszuschusses, der zusätzlich zur Rente gezahlt wird, ist in dem Gesetzentwurf nicht vorgesehen. Ergebnis: Das Prinzip der hälftigen Teilung des Krankenversicherungsbeitrages zwischen Rentnern und Rentenversicherung wird zu Lasten der Rentner preisgegeben.

    (Dr. Blüm [CDU/CSU]: Keineswegs!)

    Der Eigenbeitrag der Rentner zur Krankenversicherung steigt mit einem Schlag von 5,9 % auf 7 % oder sogar noch darüber.

    (von der Wiesche [SPD]: So ist es!)

    Rund 1,8 Milliarden DM zahlen die Rentner zusätzlich an die Krankenversicherung.
    Die bevorstehende massive Belastung der Rentner ist bisher nahezu unbemerkt geblieben. Es drängt sich der Verdacht auf, daß es sich um eine Nacht-und-
    Nebel-Aktion

    (Oh-Rufe bei der CDU/CSU)

    und um einen beispiellos hinterlistigen Versuch handelt, den Rentnern in die Tasche zu greifen.

    (Beifall bei der SPD und der Abg. Frau Unruh [GRÜNE])

    Jedenfalls ist es merkwürdig, meine Damen und Herren, daß der Arbeitsminister diesen Verdacht bisher nicht durch eine öffentliche Erklärung ausgeräumt hat. Heute hätten Sie dazu Gelegenheit gehabt, Herr Blüm,

    (Dr. Blüm [CDU/CSU]: Das ist so selbstverständlich!)

    wenn Sie klargestellt hätten, daß Sie auch den Krankenversicherungszuschuß der Rentenversicherung entsprechend erhöhen wollen und daß auch künftig die Rentenversicherung die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags tragen soll. Allerdings müssen Sie dann auch die politische Verantwortung dafür übernehmen, daß Ihre geplante Krankenversicherungsreform auch in diesem Punkt von geradezu unglaublicher Schlamperei gekennzeichnet ist.

    (Dr. Blüm [CDU/CSU]: Hui!)

    Außerdem müssen Sie dann auch offen zugeben, daß Sie die Rentenversicherung durch die Erhöhung des Krankenversicherungszuschusses jährlich mit rund 900 Millionen DM belasten wollen und damit die finanzielle Situation erheblich verschärfen.
    Damit kommen wir zu dem wichtigsten und leider auch unerfreulicheren Thema unserer Diskussion, nämlich der finanziellen Situation der Rentenversicherung. Der Rentenanpassungsbericht, der dem Ausschuß bereits überwiesen worden ist, ist jedenfalls eine schlichte Zumutung für das Parlament

    (Frau Traupe [SPD]: Ja!)

    und als Entscheidungssunterlage absolut unzureichend. Es ist bemerkenswert, daß der amtierende Arbeitsminister zu diesem Produkt heute keinerlei Aussage gemacht hat.

    (Frau Unruh [GRÜNE]: Ja!)

    Zwei Dinge sind es, meine Damen und Herren, die wir an den Zahlen der Bundesregierung zu kritisieren haben:
    Erstens baut der Bericht auf absolut unrealistischen Zahlen auf und stellt die Lage, vor allem was die kurz- und mittelfristige Entwicklung betrifft, weitaus günstiger dar, als sie ist.
    Zweitens haben wir die Tatsache zu kritisieren, daß nach der geschönten Darstellung des amtlichen Rentenanpassungsberichts die langfristigen Aussichten wahrhaft trostlos sind und daß die Bundesregierung gleichwohl nicht fähig oder nicht willens ist, Initiativen zur Sicherung unserer Altersversorgung zu ergreifen und ein Konzept vorzulegen. Man weiß in der Tat nicht, was provozierender ist: die Dreistigkeit der Verharmlosungsversuche oder die Dickfelligkeit beim Versäumnis der elementaren Regierungspflichten. In beidem jedenfalls stehen die Bundesminister Blüm und Stoltenberg einander in nichts nach und überraschen immer wieder mit neuen, bisher nicht für möglich gehaltenen Fehlleistungen.

    (Frau Unruh [GRÜNE]: Sehr richtig!)

    Meine Damen und Herren, beginnen wir mit den amtlichen Zahlen, die schon für sich genommen eine desolate Situation beschreiben: Der Fehlbetrag in den Rentenkassen, d. h. die Differenz zwischen dem voraussichtlichen Vermögens- bzw. Schuldenstand und der vorgeschriebenen Mindestschwankungsreserve, wird sich im Prognosezeitraum bis 2001 in astrono-



    Dreßler
    mische Höhen aufsummieren, und zwar auf rund 225 Milliarden DM in der allergünstigsten Variante, Herr Scharrenbroich,

    (Kolb [CDU/CSU]: Dann rechnen Sie mal nach, was Sie 1977 gerechnet haben!)

    bzw. auf rund 360 Milliarden DM in der ungünstigsten Variante. — Herr Kolb, Ihrem Zwischenruf entnehme ich, daß für Sie diese Summe unvorstellbar ist, übrigens auch für uns.

    (Kolb [CDU/CSU]: Rechnen kann ich!)

    Mit anderen Worten: Daß Sie bei solchen finanziellen Aussichten hier noch grinsend sitzen, Herr Kolb, ist wirklich beschämend.

    (Beifall bei der SPD — Kolb [CDU/CSU]: Weil ich weiß, was Sie 1977 gesagt haben!)

    Meine Damen und Herren, nach keiner einzigen der errechneten Varianten wird die Rentenversicherung das Jahr 2001 mit einem Beitragssatz von unter
    20 % erreichen. Je nach den getroffenen Annahmen
    liegt das Minimum bei 20,7 %, das Maximum bei über
    21 %. Selbst bei diesen Beitragssätzen werden am Ende des Prognosezeitraums — was aus dem Zahlenwerk allerdings nicht offen erkennbar ist — schon wieder Defizite auftreten, die sich wahrscheinlich in der Größenordnung von 15 bis 25 Milliarden DM pro Jahr bewegen werden. Das präsentiert die Bundesregierung, ohne konkret sagen zu können, was sie zu tun gedenkt. Daß der Bundesarbeitsminister dabei nicht schamrot wird, dokumentiert einen Tiefstand der politischen Kultur.

    (Beifall bei der SPD — Lachen bei der CDU/ CSU)

    In Wahrheit, Herr Blüm, ist die Lage aber noch schlimmer, als der Rentenanpassungsbericht sie darstellt. Das betrifft vor allem die mittelfristige Perspektive. Tatsache ist, daß wir unmittelbar am Vorabend einer akuten Rentenkrise stehen. Kein Mensch wird heute glauben, daß die Zahl der Beschäftigten im laufenden Jahr, 1988, um 0,5 % und in den drei Folgejahren, bis 1991, gar um 1 % zunehmen wird.

    (Kolb [CDU/CSU]: Wieso?)

    Das glaubt kein Mensch, der Ahnung hat. Herr Kolb, daß Sie das glauben, ist klar.

    (Heiterkeit bei der SPD — Kolb [CDU/CSU]: Ich kann vor Arbeitnehmern noch reden! Da haben Sie Schwierigkeiten!)

    Trotzdem baut die Bundesregierung ihre mittelfristige Rentenpolitik auf diesen Annahmen auf. Dabei sind die Zahlen, die die Bundesregierung in der ersten Variante ihrer mittelfristigen Rechnung verwendet, der reine Witz. In den Jahren des angeblich so großartigen wirtschaftlichen Aufschwungs, nämlich von 1982 bis 1986, hat die Zahl der Erwerbstätigen im Jahresdurchschnitt noch nicht einmal um 1/10 % zugenommen. Wir erwarten in der heutigen Debatte dringend die Erläuterungen des Herrn Arbeitsministers, mit welchen beschäftigungspolitischen Wundermitteln er den Anstieg der Erwerbstätigenzahl auf einmal verzehnfachen will, obwohl sich alle Welt darüber im klaren ist, daß international ein Konjunkturrückgang bevorsteht. Wenn Sie es nicht erläutern können, Herr
    Blüm, sollten Sie Ihren Rentenanpassungsbericht zurückziehen und überarbeiten; das wäre seriös.
    Wenn man die mittelfristige Finanzentwicklung der Rentenversicherung realistisch einschätzen will, muß man den bevorstehenden Konjunkturrückgang mit einkalkulieren. Man muß sich beispielsweise vor Augen führen, daß das Institut der Deutschen Wirtschaft damit rechnet, daß in diesem Jahr die Zahl der Erwerbstätigen um 0,4 % abnimmt. Wenn das reale Wachstum im laufenden Jahr 1 % beträgt, der Produktivitätszuwachs 2 % und die Arbeitszeitverkürzung 1 %, haben wir für 1988 mit annähernd konstanter Beschäftigung zu rechnen. Das ist noch immer optimistischer als die Rechnung des Instituts der Deutschen Wirtschaft. In den beiden Folgejahren müssen wir, wenn wir uns nicht in die Tasche lügen wollen, vorsichtshalber mit Nullwachstum rechnen. Bei 1,5 % Produktivitätszuwachs und 0,5 % Arbeitszeitverkürzung ist demnach für 1988 und 1989 ein Beschäftigungsrückgang um je 1 % möglich.
    Richtet man sich auf eine solche Entwicklung ein, dann sieht die Rechnung ganz anders aus als die der Bundesregierung. Allein auf Grund der ungünstigeren Arbeitsmarktsituation fehlen gegenüber der ersten mittelfristigen Variante des Rentenanpassungsberichts bis Ende dieses Jahres bereits rund 0,7 Milliarden DM; bis Ende 1989, Herr Blüm, fehlen 4,1 Milliarden DM, bis Ende 1990 5,5 Milliarden DM. Dabei ist schon eingerechnet, daß die Bundesanstalt für Arbeit höhere Rentenversicherungsbeiträge zahlen muß, weil sich unter den genannten Bedingungen die Zahl der registrierten Arbeitslosen bis 1990 gegenüber den Projektionen der Bundesregierung um mehr als 500 000 erhöhen wird.
    Dazu kommen die Mehrausgaben für die Krankenversicherungszuschüsse, die fällig werden, falls die Regierung nicht doch noch die Rentner so massiv zur Kasse bitten wird, wie es im Referentenentwurf zur Krankenversicherungsreform vorgesehen ist.

    (Frau Unruh [GRÜNE]: Gnade uns Gott!)

    Dadurch fehlen bis Ende 1989 rund 0,5 Milliarden DM und bis Ende 1990 rund 1,4 Milliarden DM. Wenn außerdem die Nominallöhne in den Jahren 1989 und 1990 nicht, wie in der ersten Variante des Rentenanpassungsberichts projektiert, um 3,5 %, sondern um nur 3 % steigen, dann fehlen dadurch außerdem bis Ende 1989 rund 0,8 Milliarden DM, bis Ende 1990 rund 1,8 Milliarden DM.
    Alles in allem vermindert sich dadurch einschließlich der Zins- und Kumulationseffekte die Schwankungsreserve der Rentenversicherung gegenüber der ersten Variante des Rentenanpassungsberichts wie folgt: bis Ende 1988 um rund 0,7 Milliarden DM, bis Ende 1989 um rund 5,3 Milliarden DM, bis Ende 1990 um rund 13,7 Milliarden DM. Das heißt, bereits ab 1989 wird möglicherweise das Reservepolster der Rentenversicherung wieder abgebaut, und zwar in rapidem Tempo.
    Während uns die Bundesregierung in ihrem Rentenanpassungsbericht das Märchen auftischen will, daß die Schwankungsreserve im Jahre 1991 noch 1,7 Monatsausgaben betragen wird, könnte bereits



    Dreßler
    1990 der Ofen aus und das gesetzlich vorgeschriebene Minimum unterschritten sein.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Wie auch bei euch!)

    Was heißt das alles? Nichts anderes, als daß es fünf Minuten vor zwölf ist und daß die Hinhalte- und Verharmlosungstaktik vor dem Zusammenbruch steht. Zu dem finanzpolitischen Offenbarungseid auf Raten, den wir in den letzten Wochen miterlebt haben und weiter erleben werden, wird binnen kurzer Frist der rentenpolitische hinzukommen.
    Die SPD-Fraktion hat der Bundesregierung wiederholt gemeinsames Vorgehen zur Sicherung der Renten angeboten. Wir haben das getan, obwohl wir meinen, daß es neben Übereinstimmung auch Trennendes gibt und daß wir dabei auch Abstriche von unseren Positionen machen müßten. Wir sind für Gemeinsamkeit, weil die Probleme zu groß sind, als daß sie mit schwachen Mehrheiten gelöst werden können. Die Bundesregierung hat unser Angebot verbal aufgegriffen; aber Taten sind so gut wie nicht erfolgt.

    (Frau Unruh [GRÜNE]: Gott sei Dank, da bin ich ja beruhigt!)

    Wenn die Bundesregierung fortfährt, die Lage zu verharmlosen, die notwendigen Entscheidungen hinauszuzögern und uns über ihre Absichten im unklaren zu lassen,

    (Kolb [CDU/CSU]: Sie wissen doch alles, haben Sie eben gesagt!)

    dann sehen wir darin einen zentralen Gegensatz zu der öffentlich bekundeten Absicht, Gemeinsamkeit zu suchen.
    Die Sozialdemokratische Partei und die SPD-Bundestagsfraktion werden sich auf diese Weise nicht verschaukeln lassen. Wir werden uns nicht zu Kompromissen mit der Bundesregierung bereitfinden, wenn man den Plan verfolgen sollte, uns nach einer Phase des Hinhaltens unter dem Druck einer sich schnell zuspitzenden Liquiditätskrise und kurz vor den Bundestags- oder wichtigen Landtagswahlen mit einem hastig zusammengebastelten Sanierungsgesetz zu überraschen.
    Damit Sie nun nicht glauben, das Ganze sei ein sozialdemokratisches Szenario, will ich Ihnen einmal eine Stellungnahme des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger von heute morgen vortragen; vielleicht macht diese Sie endlich nachdenklicher. Der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger hat die Bundesregierung heute morgen aufgefordert, möglichst rasch die Eckdaten für die Rentenreform vorzulegen. Die finanzielle Situation werde — so der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger — ab 1991 zunehmend schwieriger. Mit anderen Worten: Schwierig ist sie schon heute. Der Gesetzgeber wird daher vom Verband Deutscher Rentenversicherungsträger aufgefordert, für die Reform des Rentenversicherungsrechts nicht mehr viel Zeit in Anspruch zu nehmen.

    (Kolb [CDU/CSU]: Wir wollen sorgfältig arbeiten!)

    Also, Herr Kolb, wenn Sie so sorgfältig arbeiten wie bei der Quellensteuer, wenn Sie so sorgfältig arbeiten wie bei der Krankenversicherungsreform,

    (Beifall bei der SPD)

    dann, muß ich Ihnen sagen, bekomme ich schon jetzt das kalte Grausen.
    Deshalb sage ich von dieser Stelle: Angesichts der zunehmend kritischen Lage werden wir unser Gemeinsamkeitsangebot nur noch begrenzte Zeit aufrechterhalten.

    (Kolb [CDU/CSU]: Das ist aber eine schlimme Drohung!)

    Wenn nicht bald die notwendigen Signale der Bundesregierung kommen, vor allem eine definitive Zusicherung über den Umfang, in dem sich der Bund künftig an der Finanzierung der Rentenversicherung zu beteiligen gedenkt, werden wir es zurückziehen und eine eigene parlamentarische Initiative ergreifen.

    (Kolb [CDU/CSU]: Na also!)

    Die Regierungskoalition wird dann Gelegenheit haben,

    (Kolb [CDU/CSU]: Dann fürchten wir uns!)

    durch ihr Abstimmungsverhalten zu dokumentieren, wie sie es mit der Rentenreform halten will.
    Herzlichen Dank.

    (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)