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    Plenarprotokoll 11/61 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 61. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 25. Februar 1988 Inhalt: Erweiterung und Abwicklung der Tagesordnung 4151A, 4187 B Absetzung der Punkte 2 a, b, d und 3 von der Tagesordnung 4151 B Zusatztagesordnungspunkt 1: Abgabe einer Regierungserklärung durch den Bundeskanzler über die Ergebnisse des Europäischen Rates und der Gespräche in Washington Dr. Kohl, Bundeskanzler 4151 D Dr. Vogel SPD 4156B Dr. Dregger CDU/CSU 4161 B Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 4164 D Ronneburger FDP 4167 A Dr. Scheer SPD 4169 C Frau Geiger CDU/CSU 4171 A Frau Flinner GRÜNE 4173B Genscher, Bundesminister AA 4174 C Frau Wieczorek-Zeul SPD 4177 B Müntefering SPD 4178D Dr. Blüm, Bundesminister BMA 4180 C Tagesordnungspunkt 2 c: Beratung des Antrags der Abgeordneten Nehm, Dr. Apel, Diller, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Privatisierung der Anteile des Bundes an der Volkswagen AG (Drucksache 11/1111) Andres SPD 4181D Roth (Gießen) CDU/CSU 4183 B Hüser GRÜNE 4184 C Dr. Weng (Gerlingen) FDP 4185 B Dr. Voss, Parl. Staatssekretär BMF 4186 B Namentliche Abstimmung 4187 A Ergebnis 4204 A Tagesordnungspunkt 4: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (Drucksachen 11/352, 11/1807) 4187 B Tagesordnungspunkt 5: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 25. Oktober 1982 über den Beitritt der Republik Griechenland zum Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie zum Protokoll betreffend die Auslegung dieses Übereinkommens durch den Gerichtshof in der Fassung des Übereinkommens über den Beitritt des Königreichs Dänemark, Irlands und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland (Drucksachen 11/350, 11/1800) 4187 B Tagesordnungspunkt 6: Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen: Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 1986 — Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes (Jahresrechnung 1986) (Drucksache 11/1572) 4187 D Tagesordnungspunkt 7: Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen: Einwilligung in die Veräuße- II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Februar 1988 rung bundeseigener Grundstücke in Mannheim-Schönau gemäß § 64 Abs. 2 BHO (Drucksache 11/1715) 4188A Tagesordnungspunkt 8: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur Liberalisierung und Harmonisierung im Verkehrssektor (Drucksachen 10/6131, 11/1751) 4188A Tagesordnungspunkt 9: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 25 02 Titel 642 01 — Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz — (Drucksachen 11/1192, 11/1646) 4188A Tagesordnungspunkt 10: a) Beratung der Sammelübersicht 43 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache 11/1769) b) Beratung der Sammelübersicht 44 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen mit Statistik über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 18. Februar 1987 bis 31. Dezember 1987 eingegangenen Petitionen (Drucksache 11/1770) 4188B Tagesordnungspunkt 11: Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung: Antrag auf Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens (Drucksache 11/1795) 4188B Zusatztagesordnungspunkt 2: Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP: Entschließung des Deutschen Bundestages vom 17. April 1986 bei Verabschiedung des Ersten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes (Drucksache 11/1866) 4188B Tagesordnungspunkt 14: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die deutsche Humanitäre Hilfe im Ausland 1982 bis 1985 (Drucksachen 10/6564, 11/1719) Höffkes CDU/CSU 4205 C Frau Luuk SPD 4206 D Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 4208 A Frau Olms GRÜNE 4208 D Schäfer, Staatsminister AA 4209 D Tagesordnungspunkt 12: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Frau Beer, Dr. Mechtersheimer und der Fraktion DIE GRÜNEN: Genfer Konferenz über das Verbot biologischer Waffen (Drucksachen 11/819, 11/1445) Frau Beer GRÜNE 4211 A Lummer CDU/CSU 4212 C Frau Fuchs (Verl) SPD 4214 C Dr. Feldmann FDP 4216B Schäfer, Staatsminister AA 4217 C Tagesordnungspunkt 13: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und der Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung im Jahre 1988 (Drucksache 11/1833) Dr. Blüm, Bundesminister BMA 4219 C Dreßler SPD 4222 A Cronenberg (Arnsberg) FDP 4224 D Frau Unruh GRÜNE 4228 A Fuchtel CDU/CSU 4230 C Heyenn SPD 4233 D Kolb CDU/CSU 4237 A Tagesordnungspunkt 15: Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN: Gesundheitsgefährdung durch Kosmetika — Verbot von Natriumlaurylsulfat in Zahncremes und Deklarationspflicht für alle Inhaltsstoffe von Kosmetika (Drucksache 11/871) Frau Wilms-Kegel GRÜNE 4240 D Werner (Ulm) CDU/CSU 4241 C Frau Dr. Götte SPD 4242 B Eimer (Fürth) FDP 4243 A Tagesordnungspunkt 16: Beratung des Antrags der Abgeordneten Müller (Düsseldorf), Bachmaier, Frau Blunck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Hilfe für ChemikalienGeschädigte (Drucksache 11/628) Müller (Düsseldorf) SPD 4243 D Dr. Lippold (Offenbach) CDU/CSU 4245 B Frau Dr. Segall FDP 4246 D Frau Garbe GRÜNE 4247 D Tagesordnungspunkt 17: Beratung des Antrags der Abgeordneten Brauer, Frau Hensel, Frau Saibold und der Fraktion DIE GRÜNEN: Finanzielle Beteiligung des Bundes an dem naturzerstörenden Hotelbauprojekt im Dalyan-Delta (Türkei) (Drucksache 11/1666) in Verbindung mit Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Februar 1988 III Zusatztagesordnungspunkt 3: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Dr. Hartenstein, Frau Blunck, Frau Faße, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Finanzmittel der DEG zum Bau eines Touristik-Hotels in Dalyan (Türkei) (Drucksache 11/1872) Brauer GRÜNE 4249 A Frau Hoffmann (Soltau) CDU/CSU 4249 D Frau Dr. Hartenstein SPD 4250 D Dr. Feldmann FDP 4251 D Dr. Köhler, Parl. Staatssekretär BMZ 4252 D Tagesordnungspunkt 1 (Fortsetzung) : Fragestunde — Drucksache 11/1842 vom 19. Februar 1988 — Ausgleichung der vermehrten Sozialhilfeleistungen der finanz- und wirtschaftsschwachen Länder, z. B. Niedersachsens MdlAnfr 61, 62 19.02.88 Drs 11/1842 Dr. Hauchler SPD Antw. PStSekr Dr. Voss BMF 4189 A ZusFr Dr. Hauchler SPD 4189 A ZusFr Andres SPD 4189C, 4190 C ZusFr Kühbacher SPD 4190B Benachteiligung Niedersachsens und anderer strukturschwacher Länder durch Sozialhilfeleistungen, Schuldendienste und bei der Vergabe öffentlicher Aufträge MdlAnfr 63 19.02.88 Drs 11/1842 Kühbacher SPD Antw PStSekr Dr. Voss BMF 4190D ZusFr Kühbacher SPD 4191 A ZusFr Dr. Gautier SPD 4191B ZusFr Andres SPD 4191 C Förderung finanz- und strukturschwacher Länder, z. B. Niedersachsens MdlAnfr 64 19.02.88 Drs 11/1842 Würtz SPD Antw PStSekr Dr. Voss BMF 4192 A ZusFr Würtz SPD 4192A ZusFr Dr. Hauchler SPD 4192 B Finanzhilfen an die finanz- und strukturschwachen Länder, insbesondere Niedersachsen; Entlastung dieser Länder von Sozialhilfeausgaben MdlAnfr 65, 66 19.02.88 Drs 11/1842 Seidenthal SPD Antw PStSekr Dr. Voss BMF 4192 D ZusFr Seidenthal SPD 4192D ZusFr Kühbacher SPD 4193 B ZusFr Andres SPD 4193 C Förderung der finanz- und strukturschwachen Länder, z. B. Niedersachsens MdlAnfr 69, 70 19.02.88 Drs 11/1842 Dr. Gautier SPD Antw PStSekr Dr. Voss BMF 4193 D ZusFr Dr. Gautier SPD 4194 A, 4194 D ZusFr Kühbacher SPD 4194B, 4195 A ZusFr Dr. Hauchler SPD 4194 C ZusFr Dr. Hornhues CDU/CSU 4195 B Besuch der Parlamentarischen Staatssekretärin Frau Berger in Südafrika MdlAnfr 1, 2 19.02.88 Drs 11/1842 Verheugen SPD Antw StMin Dr. Stavenhagen BK 4195 C ZusFr Verheugen SPD 4195C, 4197 A ZusFr Kühbacher SPD 4195 D ZusFr Dr. Hauchler SPD 4196A, 4197 B ZusFr Dr. Hirsch FDP 4196A, 4197B ZusFr Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 4196B, 4197 B ZusFr Frau Weyel SPD 4196D ZusFr Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 4196C, 4197 C ZusFr Andres SPD 4196 D ZusFr Frau Olms GRÜNE 4197 C In den diplomatischen Dienst Argentiniens übernommene Folterer der Militärdiktatur und Schicksal der 72 deutschen Verschwundenen MdlAnfr 32, 33 19.02.88 Drs 11/1842 Frau Nickels GRÜNE Antw StMin Schäfer AA 4198A ZusFr Frau Nickels GRÜNE 4198A, 4199A ZusFr Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 4198 C, 4199 C ZusFr Frau Wollny GRÜNE 4198D, 4199 C ZusFr Frau Olms GRÜNE 4199 C Finanzielle Unterstützung des späteren Brandstifters der Frankfurter Oper im Herbst 1987 durch die deutsche Botschaft in Colombo MdlAnfr 38 19.02.88 Drs 11/1842 Dr. Uelhoff CDU/CSU Antw StMin Schäfer AA 4200 A ZusFr Dr. Uelhoff CDU/CSU 4200 A Führung des Entsorgungsnachweises für Atomkraftwerke und sonstige Atomanlagen; vertragliche Bedingungen für im Ausland gelagertes radioaktives Material MdlAnfr 87, 88 19.02.88 Drs 11/1842 Frau Wollny GRÜNE Antw PStSekr Grüner BMU 4200 C IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Februar 1988 ZusFr Frau Wollny GRÜNE 4200D, 4201 C ZusFr Frau Nickels GRÜNE 4201A, 4202 C ZusFr Frau Olms GRÜNE 4202A, 4201 B ZusFr Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 4202 A ZusFr Frau Beer GRÜNE 4202 B Inbetriebnahme des Transportbehälterlagers Gorleben trotz des Urteils des Bundesverfassungsgerichts MdlAnfr 90 19.02.88 Drs 11/1842 Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE Antw PStSekr Grüner BMU 4202 D ZusFr Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 4203 A ZusFr Frau Wollny GRÜNE 4203 B Entwicklung eines neuen Entsorgungskonzepts der Atomindustrie und Änderungen am Konzept der Bundesregierung MdlAnfr 91 19.02.88 Drs 11/1842 Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE Antw PStSekr Grüner BMU 4203 C ZusFr Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 4203 C ZusFr Frau Wollny GRÜNE 4203 D Nächste Sitzung 4254 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 4255* A Anlage 2 Einrichtung von Diskretionszonen an den Postschaltern MdlAnfr 13, 14 19.02.88 Drs 11/1842 Dr. Niese SPD SchrAntw PStSekr Rawe BMP 4255* B Anlage 3 Umstellung der Energieversorgung der Betriebsgebäude der Bundespost auf Kohle, insbesondere beim Postamt 2 Hamburg MdlAnfr 15, 16 19.02.88 Drs 11/1842 Becker (Nienberge) SPD SchrAntw PStSekr Rawe BMP 4255* D Anlage 4 Wahrung der kulturellen Identität der Deutschen in Rumänien MdlAnfr 30, 31 19.02.88 Drs 11/1842 Frau Ganseforth SPD SchrAntw StMin Schäfer AA 4256* A Anlage 5 Umsiedlungen aus der Sowjetunion in die ostdeutschen Vertreibungsgebiete seit 1945 MdlAnfr 34, 35 19.02.88 Drs 11/1842 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw StMin Schäfer AA 4256* B Anlage 6 Verbindlichkeit der Absprache von Bundeskanzler Kohl und Präsident Reagan in Tokio über den Abzug der chemischen Kampfstoffe vom Boden der Bundesrepublik Deutschland für nachfolgende US-Präsidenten; Verzögerung der Genfer Verhandlungen durch neue Forderungen MdlAnfr 36, 37 19.02.88 Drs 11/1842 Dr. Mechtersheimer GRÜNE SchrAntw StMin Schäfer AA 4256* B Anlage 7 Amerikanische und französische Interessen am Erhalt bzw. an der Neuentwicklung von chemischen Waffen MdlAnfr 39 19.02.88 Drs 11/1842 Müller (Pleisweiler) SPD SchrAntw StMin Schäfer AA 4256* D Anlage 8 Stationierung neuer binärer C-Waffen in der Bundesrepublik Deutschland; Verbindlichkeit der Zusicherung des amerikanischen Präsidenten, die C-Waffen bis 1992 aus der Bundesrepublik Deutschland abzuziehen MdlAnfr 40, 41 19.02.88 Drs 11/1842 Frau Dr. Götte SPD SchrAntw StMin Schäfer AA 4257 * A Anlage 9 Zusicherung des Bundeskanzlers an den niedersächsischen Ministerpräsidenten, die Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen in Nord- und Westdeutschland mit denen im süddeutschen Raum wiederherzustellen MdlAnfr 67, 68 19.02.88 Drs 11/1842 Schütz SPD SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF 4257* C Anlage 10 Medienschelte im Zusammenhang mit den Machenschaften von Dr. Barschel durch Bundesfinanzminister Dr. Stoltenberg MdlAnfr 71 19.02.88 Drs 11/1842 Gansel SPD SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF 4253* C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Februar 1988 V Anlage 11 Verhinderung ostasiatischer „Pseudo-Fabriken" im Bereich der Unterhaltungselektronik; Errichtung entsprechender Joint Ventures mit japanischen Firmen MdlAnfr 72, 73 19.02.88 Drs 11/1842 Hinsken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Riedl BMWi 4257* D Anlage 12 Aufstockung der Mittel der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" für das Zonenrandgebiet nach der geplanten Abschaffung des Investitionszulagengesetzes MdlAnfr 74 19.02.88 Drs 11/1842 Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Riedl BMWi 4258* B Anlage 13 Einfluß der Wirtschaftsbeiräte auf die Mitbestimmung der Arbeitnehmer MdlAnfr 78 19.02.88 Drs 11/1842 Menzel SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA 4258* D Anlage 14 Sonntagsarbeit bei IBM und anderen Firmen; Ausnahmebestimmungen zur Sonntagsarbeit im Rahmen der Neuregelung der Arbeitszeitordnung MdlAnfr 79, 80 19.02.88 Drs 11/1842 Schreiner SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA 4259* A Anlage 15 Änderung des Tarifvertragsrechts mit dem Ziel einer stärkeren Differenzierung der Lohnabschlüsse nach Qualifikation, Branchen und Regionen MdlAnfr 81, 82 19.02.88 Drs 11/1842 Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU SchrAntw PStSekr Vogt BMA 4259* B Anlage 16 Initiativen zum Abbau des durch Stanniolkapseln für Sekt- und Weinflaschen entstehenden Bleieintrags bei der EG-Kommission MdlAnfr 83, 84 19.02.88 Drs 11/1842 Frau Dr. Dobberthien SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMU 4259* D Anlage 17 Hintergründe für die illegale Lagerung von Natur-Uran aus dem Kernforschungszentrum Karlsruhe bei Transnuklear; Verbesserung der Kontrollen MdlAnfr 85, 86 19.02.88 Drs 11/1842 Frau Hämmerle SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMU 4260* B Anlage 18 Zuverlässigkeit des Personals von mit der Bewachung von Bundeswehreinrichtungen beauftragten Unternehmen; Einhaltung gesetzlicher und tariflicher Vorschriften MdlAnfr 92, 93 19.02.88 Drs 11/1842 Eylmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 4260* C Anlage 19 Abzug der chemischen Kampfstoffe der USA aus der Bundesrepublik Deutschland; Bindung an die Stationierung neuer binärer C-Waffen MdlAnfr 94, 95 19.02.88 Drs 11/1842 Frau Beer GRÜNE SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 4261* A Anlage 20 Modernisierung atomarer Kurzstreckensysteme und Gefechtsfeldwaffen der NATO und deren finanzielle Auswirkungen für die Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 96, 97 19.02.88 Drs 11/1842 Frau Fuchs (Verl) SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 4261* B Anlage 21 Lagerung atomarer Munition im US-Depot Wörth-Büchelberg MdlAnfr 98 19.02.88 Drs 11/1842 Müller (Pleisweiler) SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 4262* A Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Februar 1988 4151 61. Sitzung Bonn, den 25. Februar 1988 Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Amling 26. 2. Frau Beck-Oberdorf 26. 2. Becker (Nienberge) 26. 2. Bohl 25. 2. Egert 25. 2. Dr. Ehmke (Bonn) 26. 2. Frau Fischer * 25. 2. Gerster (Worms) 25. 2. Dr. Glotz 26. 2. Dr. Götz 26. 2. Gröbl 26. 2. Dr. Häfele 26. 2. Hasenfratz 26. 2. Frau Hasselfeldt 26. 2. Frhr. Heereman von Zuydtwyck 26. 2. Frau Hensel 26. 2. Jansen 26. 2. Jaunich 26. 2. Jung (Düsseldorf) 25. 2. Frau Karwatzki 25. 2. Klein (Dieburg) 26. 2. Lowack 26. 2. Dr. Mertens (Bottrop) 26. 2. Möllemann 26. 2. Paintner 26. 2. Repnik 26. 2. Reuschenbach 26. 2. Frau Rust 26. 2. Frau Schilling 26. 2. Schröer (Mülheim) 26. 2. Stratmann 26. 2. Tillmann 25. 2. Frau Dr. Vollmer 25. 2. Dr. Wernitz 26. 2. Wieczorek (Duisburg) 25. 2. Wimmer (Neuss) 25. 2. Wissmann 26. 2. Wüppesahl 25. 2. Dr. Zimmermann 26. 2. * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rawe auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Niese (SPD) (Drucksache 11/1842 Fragen 13 und 14) : In wie vielen Postämtern sind inzwischen Diskretionszonen an den Postschaltern eingerichtet worden, und über welche Erfahrungen verfügt die Deutsche Bundespost mit den verschiedenen Systemen, die zur Zeit erprobt werden? Wann wird eine verbindliche Entscheidung über die Einführung von Diskretionszonen im Bereich der Deutschen Bundespost getroffen, und welches System wird dabei aus Kostengründen präferiert werden? Anlagen zum Stenographischen Bericht Zu Frage 13: In der Vergangenheit sind Einrichtungen dieser Art nur in Eigeninitiative und in eigener Zuständigkeit der Postämter erstellt worden (z. Z. bei insgesamt sieben Postämtern: Heide, Flensburg, Tarp, HamburgBergedorf, Leer, Lübeck und Lüneburg). Über Erfahrungen mit den eingesetzten Systemen liegen noch keine ausreichenden aussagefähigen Erkenntnisse vor, weil die Einrichtungen zum Teil erst wenige Wochen vorhanden sind. Zu Frage 14: Die Deutsche Bundespost hat unter Einbeziehung der Erfahrungen vergleichbarer ausländischer Postverwaltungen bereits Diskretionszonenmodelle entwickelt, die bundesweit Verwendung finden könnten. Eine Entscheidung über die Einführung im gesamten Bereich der Deutschen Bundespost wird voraussichtlich noch in diesem Quartal getroffen. Zu einem breit angelegten Versuch sollen noch in der 1. Jahreshälfte 1988 in den Oberpostdirektionsbezirken Kiel, Dortmund und München verschiedene Modelle und ihre Akzeptanz durch die Postkunden untersucht werden. Voraussichtlich Ende 1988 können bei rd. 80 v. H. aller Annahmestellen - sofern ausreichende Raumkapazitäten vorhanden sind - die notwendigen Maßnahmen zur Einrichtung von Diskretionszonen eingeleitet werden. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rawe auf die Fragen des Abgeordneten Becker (Nienberge) (SPD) (Drucksache 11/1842 Fragen 15 und 16): Wird die Bundesregierung die Energieversorgung der Betriebsgebäude der Deutschen Bundespost vorrangig auf Kohlebasis vornehmen, wenn die wirtschaftlichen und technischen Vorteile im Vergleich zu anderen Energiearten einwandfrei nachgewiesen sind? Wird die Bundesregierung gegebenenfalls auch beim Postamt 2 Hamburg nach diesen Grundsätzen verfahren? Zu Frage 15: Es trifft zu, daß die Energieversorgung der Betriebsgebäude der Deutschen Bundespost vorrangig auf Kohlebasis vorgenommen wird, wenn die wirtschaftlichen und technischen Vorteile im Vergleich zu anderen Energiearten einwandfrei nachgewiesen sind. Zu Frage 16: Die Bundesregierung wird auch beim Postamt 2 Hamburg nach diesen Grundsätzen verfahren. Die Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen sprechen für die Errichtung einer vollautomatischen Anthrazitkohle-Heizungsanlage im Rahmen der für die Haushaltsjahre 1989 bis 1990 in Aussicht genommenen Bauunterhaltungsmaßnahmen, sofern sich nicht zwischenzeitlich die örtlichen bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen ändern. 4256* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Februar 1988 Anlage 4 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Fragen der Abgeordneten Frau Ganseforth (SPD) (Drucksache 11/1842 Fragen 30 und 31): Mit welchen Maßnahmen zur Wahrung ihrer kulturellen Identität fördert die Bundesregierung die in Rumänien verbleibenden Deutschen? Welches sind die Schwierigkeiten, die einer intensiven Förderung im Wege stehen? Zu Frage 30: Die Bundesregierung hat der rumänischen Regierung im April 1986 einen Katalog von Maßnahmen zur Wahrung der kulturellen Identität der in Rumänien verbleibenden Deutschen vorgeschlagen. Eine offizielle Reaktion der rumänischen Regierung steht bisher aus. Einzelmaßnahmen werden von nichtstaatlichen Einrichtungen seit geraumer Zeit durchgeführt. Zu Frage 31: Die rumänische Regierung hält grundsätzlich die Förderung der in ihrem Lande lebenden ethnischen Minderheiten aus dem Ausland nicht für notwendig. Die Bundesregierung teilt diese Auffassung nicht, hat aber eine Änderung dieser Auffassung trotz zahlreicher Bemühungen bisher nicht erreicht. Anlage 5 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 11/1842 Fragen 34 und 35): Kann die Bundesregierung Informationen von oberschlesischen Aussiedlern bestätigen, wonach von seiten der UdSSR und der Volksrepublik Polen ein größerer Bevölkerungstransfer von Menschen aus den heute von der Sowjetunion verwalteten Gebieten jenseits der Curzon-Linie nach Schlesien und die übrigen ostdeutschen Vertreibungsregionen zur Zeit durchgeführt oder beabsichtigt wird? Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie viele Menschen aus welchen Nationen seit 1945 in die ostdeutschen Vertreibungsgebiete vertrieben oder umgesiedelt worden sind? Zu Frage 34: Der Bundesregierung liegen keine entsprechenden Informationen vor. Zu Frage 35: Der Bundesregierung stehen keine derartigen Erkenntnisse zur Verfügung. Anlage 6 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Mechtersheimer (DIE GRÜNEN) (Drucksache 11/1842 Fragen 36 und 37): Worauf stützt sich die Annahme der Bundesregierung, daß die mündliche Absprache von Tokio bezüglich des Abzugs der chemischen Kampfstoffe vom Boden der Bundesrepublik Deutschland zwischen Bundeskanzler Kohl und Präsident Reagan auch für die folgenden US-Präsidenten Verbindlichkeitscharakter hat? Wie beurteilt die Bundesregierung den Fortgang der Genfer C-Waffen-Verbotsverhandlungen, und welche „neuen Forderungen" (Bundesaußenminister Genscher auf dem Dreikönigstreffen der FDP) von westlicher Seite, drohen die Verhandlungen zu verzögern? Zu Frage 36: Die Zusicherung des amerikanischen Präsidenten vom Mai 1986, wonach die in der Bundesrepublik Deutschland lagernden C-Waffenbestände bis 1992 abtransportiert werden, ist verbindlich. Am 18. Februar 1988 wurde nach dem Gespräch des Bundeskanzlers und des Bundesministers des Auswärtigen mit Außenminister Shultz in Washington durch die Vertreterin des US-State Department wörtlich erklärt: „ 1992 ist das Datum, und wir beabsichtigen, es einzuhalten. " Zu Frage 37: Zum Fortgang der Genfer CW-Verbotsverhandlungen läßt sich kurz nach Beginn der Sitzungsperiode 1988 der Abrüstungskonferenz (2. Februar 1988) noch keine fundierte Aussage machen. Wie Außenminister Genscher und Außenminister Andreotti bei ihrem gemeinsamen Auftreten vor der Konferenz am 4. Februar haben auch andere hochrangige Vertreter das Interesse ihrer Regierungen an einem baldigen CW-Verbot bekundet. Wir werden weiterhin alle Anstrengungen unternehmen, um zu einem möglichst baldigen Verhandlungsabschluß zu gelangen. Bundesminister Genscher hat in allgemeiner Form davor gewarnt, in den Fehler zu verfallen, neue Forderungen zu stellen. Es ist wichtig, den Gesamtzusammenhang seiner Erklärung im Auge zu behalten. Sie lautet wie folgt: „Die Vereinigten Staaten von Amerika haben im Jahre 1984 einen Vertragsentwurf vorgelegt mit sehr strikten, sehr genauen, sehr präzisen Kontrollvorschriften. Die Sowjetunion hat diese Vorschläge zunächst zurückgewiesen. Sie hat dann im Rahmen ihres neuen Denkens auch in der Abrüstungspolitik diese Kontrollvorschläge des Westens akzeptiert. Ich möchte jetzt an alle unsere Partner im Westen appellieren, nicht neue Forderungen nachzuschieben, sondern jetzt bei dem zu bleiben, was die Sowjetunion zugegeben hat, sie beim Wort zu nehmen und zum Vertragsabschluß zu kommen, damit diese Waffen beseitigt werden. " Anlage 7 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Müller (Pleisweiler) (SPD) (Drucksache 11/1842 Frage 39): Welches sind nach Meinung der Bundesregierung die amerikanischen und französischen Interessen, um entgegen dem erklärten Willen der Bundesregierung auf den Erhalt bzw. die Neuentwicklung von chemischen Waffen zu beharren? Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Februar 1988 4257* Zur Beantwortung des ersten Teils Ihrer Frage, der die amerikanische Haltung betrifft, verweise ich auf die Ausführungen des amerikanischen Präsidenten in seiner Botschaft vom 16. Oktober 1987 an den amerikanischen Kongreß, in der er feststellte: Wir streben unverändert ein weltweites und wirksam nachprüfbares Verbot chemischer Waffen an. Bis zur Erreichung des Ziels ist es jedoch von großer Bedeutung, ein sicheres und modernes Arsenal an chemischen Waffen beizubehalten, mit dessen Hilfe unsere potentiellen Gegner vom Einsatz chemischer Waffen abgeschreckt werden können. Was die französische Haltung anbelangt, so hat die französische Regierung wiederholt ihr Interesse an einem weltweiten, verifizierbaren Verbot chemischer Waffen dargelegt. Sie hat zugleich deutlich gemacht, daß sie es für erforderlich hält, angesichts des großen Ungleichgewichts bei chemischen Waffen in Europa bis zur Schlußphase der im CW-Verbotsabkommen vorgesehenen Vernichtung eine mengenmäßig begrenzte Vergeltungskapazität an CW aufrechtzuerhalten. Anlage 8 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Fragen der Abgeordneten Frau Götte (SPD) (Drucksache 11/1842 Fragen 40 und 41): Teilt die Bundesregierung die öffentlich geäußerte Auffassung des NATO-Oberbefehlshabers in Europa, General John Galvin, der die Dislozierung neuer binärer chemischer Waffen in der Bundesrepublik Deutschland bereits zu Friedenszeiten gefordert hat, und wenn nein, welche konkreten Schritte hat sie unternommen, damit diese Äußerungen nicht in die NATO-Verteidigungsplanungen umgesetzt werden? Kann die Bundesregierung verbindlich versichern, daß die Zusicherung des amerikanischen Präsidenten vom Mai 1986, wonach die in der Bundesrepublik Deutschland lagernden C-Waffenbestände bis 1992 abtransportiert und die neuen binären C-Waffen nicht ohne Zustimmung der Bundesregierung in der Bundesrepublik Deutschland disloziert werden, auch für den nächsten Präsidenten der USA verbindlich bleibt, und wie beurteilt die Bundesregierung gegenteilige Äußerungen des Leiters der US-Delegation bei der Konferenz zu einem weltweiten Verbot der C-Waffen in Genf, Max Friedersdorf? Zu Frage 40: 1. Nein. 2. Es sind keine derartigen Bestrebungen bekannt. Zu Frage 41: Die Zusicherung des amerikanischen Präsidenten vom Mai 1986, wonach die in der Bundesrepublik Deutschland lagernden C-Waffenbestände bis 1992 abtransportiert werden, ist verbindlich. Am 18. Februar 1988 wurde nach dem Gespräch des Bundeskanzlers und des Bundesministers des Auswärtigen mit Außenminister Shultz in Washington durch die Vertreterin des US-State Department wörtlich erklärt: „ 1992 ist das Datum, und wir beabsichtigen, es einzuhalten. " Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Fragen des Abgeordneten Schütz (SPD) (Drucksache 11/1842 Fragen 67 und 68) : Trifft die Aussage des Niedersächsischen Ministerpräsidenten zu, daß der Bundeskanzler zugesichert hat, er wolle die Wiederherstellung gleichwertiger Lebensbedingungen in Nord- und Westdeutschland mit dem süddeutschen Raum zu seiner eigenen Aufgabe und Angelegenheit machen? Welche Vorstellungen bestehen beim Bundeskanzler bezüglich der Verwirklichung seiner Zusage an den Niedersächsischen Ministerpräsidenten? Unterschiede in der Finanz- und Wirtschaftsentwicklung einzelner Länder und Gemeinden sind für die Bundesregierung ein ernstzunehmendes Problem. Sie steht mit dem Ministerpräsidenten des Landes Niedersachsen in einem Gedankenaustausch über die damit zusammenhängenden Fragen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 11/1842 Frage 71): Ist das Mitglied der Bundesregierung, Dr. Gerhard Stoltenberg, bereit, nachdem der Untersuchungsausschuß des Schleswig-Holsteinischen Landtages seine Ergebnisse vorgelegt hat, seine Medienschelte aus Anlaß der Presseveröffentlichungen über die Machenschaften von Dr. Uwe Barschel, die Gegenstand einer Aktuellen Stunde des Deutschen Bundestages gewesen ist, zu korrigieren, wie er es in seiner Vernehmung als Zeuge vor dem Landtagsausschuß am 9. Dezember 1987 angekündigt hat? Bundesminister Dr. Stoltenberg hat ausweislich des Protokolls in der öffentlichen Sitzung des Untersuchungsausschusses des schleswig-holsteinischen Landtags am 9. Dezember 1987 auf die Frage, ob er an seinen Äußerungen zum Verhalten einzelner Presseorgane festhalte, erklärt: Nein, die Ausdrücke würde ich heute so nicht wiederholen, obwohl man über die journalistischen Methoden nach wie vor sehr kritisch diskutieren kann, auch über die Methode, an einem Sonnabend Agenturberichte verbreiten zu lassen, wenn die Beteiligten und Betroffenen noch gar nicht in der Lage sind, ihre Stellungnahme in Kenntnis des Artikels abzugeben. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Riedl auf die Fragen des Abgeordneten Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache 11/1842 Fragen 72 und 73): Wie kann die Bundesregierung sicherstellen, daß keine ostasiatischen „Pseudo-Fabriken", die fast alle Komponenten im Unterhaltungselektroniksektor importieren, in der Bundesrepublik Deutschland entstehen? Wie viele entsprechende Joint-Ventures mit japanischen Firmen sind in den letzten Jahren entstanden, und wie viele wurden zwischen den europäischen Unternehmen abgelehnt? 4258* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Februar 1988 Zu Frage 72: Der Kapitalverkehr in der Bundesrepublik Deutschland ist frei, es gibt keine Investitionslenkung. Wenn Drittlandunternehmen, wie z. B. aus Japan, jedoch zur Umgehung von Antidumpingzöllen sog. „Pseudo-Fabriken" mit geringer innergemeinschaftlicher Wertschöpfung in der EG aufbauen, können seit Juni 1987 auch in der EG montierte Produkte mit einem Antidumpingzoll belegt werden. Bei elektronischen Schreibmaschinen, elektronischen Waagen und hydraulischen Baggern stehen derartige Antidumpingverfahren kurz vor dem Abschluß. Bei Fotokopierern wurde ein Verfahren eingeleitet. Im Falle Japans ist letztlich auch davon auszugehen, daß die zunehmend im Ausland investierenden japanischen Unternehmen schon im eigenen Interesse längerfristig eine weitgehende Integration in die deutsche Wirtschaft anstreben und sich nicht auf reine Montagebetriebe beschränken werden. Bislang sind die japanischen Investitionen/Kooperationen in Deutschland noch relativ gering. Zu Frage 73: Es besteht grundsätzlich keine Meldepflicht. Nach japanischen Angaben gab es Ende 1986 (neuere Zahlen liegen noch nicht vor) 45 Niederlassungen japanischer Hersteller in der Bundesrepublik Deutschland (davon 20 im Bereich Elektrotechnik und Elektronik). Es gibt keine Informationen darüber, ob und wenn ja wie viele Joint Venture-Absichten von japanischer Seite nicht zum Zuge kamen. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Riedl auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 11/1842 Frage 74): Welche Aufstockung der Mittel der Gemeinschaftsaufgabe „Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur" wäre nach Auffassung der Bundesregierung erforderlich, um die Finanzierungsmöglichkeiten im Zonenrandgebiet der einzelnen Bundesländer nach der beabsichtigten Abschaffung des Investitionszulagengesetzes (Regionalzulage einschließlich kumulierbarer weiterer möglicher Zulagen) so zu gestalten, wie sie unter dem Regime des geltenden Investitionszulagengesetzes gegeben sind und gegeben wären? Nach dem geltenden InvZulG sind in den letzten Jahren jährlich knapp 700 Millionen DM an regionaler Investitionszulage ausgezahlt worden (1986: 681,5 Millionen DM). Davon entfielen etwa 45 %, also jährlich gut 300 Millionen DM auf das Zonenrandgebiet. Die Steuermindereinnahmen durch die mit der Regionalzulage kumulierbare Forschungszulage gem. § 4 InvZulG belief sich 1986 auf insgesamt 370 Millionen DM und die Energiezulage nach § 4 a InvZulG auf insgesamt 330 Millionen DM. Die Forschungs- und Energiezulagen entfallen nach 1989 ersatzlos. Die zum Ausgleich für die Regionalzulage ab 1990 zusätzlich gewährten jährlichen Haushaltsmittel im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur" in Höhe von 500 Millionen DM werden nach dem bisherigen Schlüssel, also in Höhe von rd. 230 Millionen DM ins Zonenrandgebiet fließen. Die theoretische Höhe für einen Vollausgleich der bisherigen Regionalzulage durch Haushaltsmittel läßt sich aus folgenden Gründen nicht zahlenmäßig exakt errechnen: — Zulagen und Zuschüsse werden nach unterschiedlichen Grundsätzen vergeben. Auf die Regionalzulage besteht bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen des InvZulG ein Rechtsanspruch, während die Zuschüsse im Ermessen der zuständigen Landesbehörden vergeben werden. Nur für rd. 1/3 der nach dem InvZulG begünstigten Vorhaben werden gleichzeitig Zuschüsse aus Haushaltsmitteln der Gemeinschaftsaufgabe gewährt. Daher ist mit den zusätzlichen Haushaltsmitteln eine erheblich größere regionalpolitische Effizienz (Vermeidung von Mitnahmeeffekten) verbunden. — GA-Zuschüsse können auch für Infrastrukturmaßnahmen gewährt werden, die vom InvZulG nicht begünstigt sind. — Die Ausschöpfung der Förderhöchstsätze des Rahmenplans im Einzelfall steht ebenfalls im Ermessen der Landesbehörden. Zulagensätze sind dagegen gesetzlich festgelegt (10 % im Zonenrandgebiet, 8,75 % außerhalb). Weil Zuschüsse versteuert werden müssen, Zulagen dagegen steuerfrei sind, würde ein Vollausgleich im Einzelfall zudem die jeweilige Ertragsteuerbelastung des begünstigten Unternehmens berücksichtigen müssen. Zusammenfassend kann aber festgestellt werden, daß die zusätzlichen Haushaltsmittel den Wegfall der Regionalzulage zahlenmäßig nicht voll ausgleichen, so daß ein echter Finanzierungsbeitrag zur Steuerreform erreicht wird. Die Andersartigkeit und größere Effizienz der Zuschußförderung gleicht diese reale Mittelkürzung jedoch regionalpolitisch zum Teil wieder aus. Im übrigen ist zu sehen, daß die beschlossene Steuerentlastung auch den Unternehmen im Zonenrandgebiet zugutekommt. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Frage des Abgeordneten Menzel (SPD) (Drucksache 11/1842 Frage 78): Wird durch die Tätigkeit dieser Beiräte (siehe Frage 53) die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in irgendeiner Weise berührt, und wird die Bundesregierung hieraus gegebenenfalls gesetzgeberische Folgerungen ziehen, um die Mitbestimmung der Arbeitnehmer zu sichern? Die Bildung von Beiräten ist auch in Gesellschaften, in deren Aufsichtsräten die Arbeitnehmer vertreten sind, nicht ausgeschlossen. Diesen Beiräten können aber keine Rechte übertragen werden, die zu einer Einschränkung oder Aushöhlung der gesetzlichen Befugnisse der Aufsichtsräte — und damit auch der Mitbestimmung oder Beteiligung der Arbeitnehmer — führen würden. Die Bundesregierung sieht keine Notwendigkeit einer Gesetzesänderung. Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Februar 1988 4259* Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen des Abgeordneten Schreiner (SPD) (Drucksache 11/1842 Fragen 79 und 80): Wie bewertet die Bundesregierung auf dem Hintergrund der gemeinsamen Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz und des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland „Unsere Verantwortung für den Sonntag" Bestrebungen des IBM-Konzerns, in Sindelfingen Teile der Belegschaft sieben Wochentage lang in drei Schichten mit der Begründung arbeiten zu lassen, die Maschinen zur Herstellung von Megabit-Chips könnten so besser genutzt, die Qualität des Produktes verbessert und die Ausschußrate verringert werden, wo doch gerade in der o. a. Erklärung u. a. ausgesagt wird: „Rein wirtschaftliche Gesichtspunkte können keine Ausnahmegenehmigungen vom Verbot der Sonntagsarbeit rechtfertigen. Es wäre ein kultureller Rückschritt, wollten wir die stärkere Berücksichtigung von Freiräumen und humanen Werten im Arbeitsleben, die durch die moderne Technik mit ihren entlastenden Wirkungen für den Menschen ermöglicht werden, gerade jetzt wieder rückgängig machen" (S. 12)? Sieht die Bundesregierung nicht auf dem Hintergrund des geschilderten Beispieles von IBM und anderer Beispiele (z. B. Sonntagsarbeit in der Produktion bei Siemens in Regensburg und München, bei Philipps in Hamburg und bei Intermetall in Freiburg) eine ethische und christliche Pflicht, die Ausnahme vom Sonntagsarbeitsverbot in ihrem Gesetzentwurf zur Arbeitszeitverordnung enger zu fassen? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß der IBM-Konzern in seinem Werk in Sindelfingen Sonntagsarbeit mit der von Ihnen angegebenen Begründung erstrebt. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit, Familie und Sozialordnung des Landes BadenWürttemberg hat dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung am 19. Februar 1988 lediglich mitgeteilt, daß das für die Aufsicht über die Durchführung der Sonntagsarbeitsvorschriften örtlich zuständige Gewerbeaufsichtsamt prüft, ob im Werk Sindelfingen die Voraussetzungen für die Sonntagsarbeit nach der Ausnahme des § 105c Abs. 1 Nr. 4 der Gewerbeordnung vorliegen. Danach dürfen an Sonntagen Arbeiten vorgenommen werden, welche zur Verhütung des Verderbens von Rohstoffen oder des Mißlingens von Arbeitserzeugnissen erforderlich sind, sofern nicht diese Arbeiten an Werktagen vorgenommen werden können. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Die Bundesregierung ist gegenüber dem Gewerbeaufsichtsamt nicht weisungsbefugt. Die Ausnahme des § 105c Abs. 1 Nr. 4 der Gewerbeordnung ist in § 7 Abs. 2 Nr. 18 des Regierungsentwurfs eines Arbeitszeitgesetzes übernommen worden. Sie gilt seit 1891 und ist bisher von keiner Seite beanstandet worden, auch nicht in der gemeinsamen Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz und des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland. Eine Ausnahme, die Sonntagsarbeit aus rein wirtschaftlichen Gründen ermöglichen würde, gibt es nicht. Eine solche Ausnahme ist auch im Regierungsentwurf nicht vorgesehen. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Meyer zu Bentrup (CDU/CSU) (Drucksache 11/1842 Fragen 81 und 82): Was unternimmt die Bundesregierung, damit die von ihr im Jahreswirtschaftsbericht 1988 erklärten positiven arbeitsmarktpolitischen Wirkungen einer „stärkeren Differenzierung der Lohnabschlüsse nach Qualifikation, Branchen und Regionen" von den Tarifpartnern berücksichtigt werden? Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, wie oben aufgeführt, das Tarifvertragsrecht zu ändern, um so zu dieser Zielsetzung zu kommen? Wie sich auch aus dem Vorwort zum Jahreswirtschaftsbericht 1988 ergibt, stellt die Bundesregierung hiermit der Wirtschaft gesamtwirtschaftliche Orientierungen gemäß § 3 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft (Stabilitätsgesetz) zur Verfügung. Es ist anerkannt, daß Orientierungsdaten auf Grund des § 3 zwar auch an die Tarifvertragsparteien gerichtet sind, aber keine Lohnleitlinien enthalten und demgemäß materiell lediglich Informationscharakter besitzen. Dem entspricht es, daß der Jahreswirtschaftsbericht in dem Abschnitt „Mehr Beschäftigung durch eine situationsgerechte Tarifpolitik" (Textziffer 33) wiederholt die autonome Verantwortung der zuständigen Tarifvertragsparteien herausstellt. Mit dem von Ihnen aus dem Jahreswirtschaftsbericht 1988 zitierten Passus appelliert die Bundesregierung unter Wahrung der Tarifautonomie an die zuständigen Tarifvertragsparteien. Die Bundesregierung sieht keine Notwendigkeit, das Tarifvertragsrecht zu ändern. Das Tarifvertragsgesetz ist von dem Grundsatz der Tarifautonomie geprägt, wonach es — so das Bundesverfassungsgericht — den Verbänden des Arbeitslebens gewährleistet ist, Lohn- und sonstige materielle Arbeitsbedingungen in eigener Verantwortung durch Tarifverträge zu regeln. Das Tarifvertragsgesetz überläßt den Tarifvertragsparteien bereits jetzt alle Möglichkeiten der Differenzierung und Flexibilisierung. Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften haben davon auch bisher Gebrauch gemacht. So weisen z. B. die zahlreichen Lohn- und Gehaltstarifverträge sowohl sektoral als auch regional starke Unterschiede auf. Dies schließt nicht aus, daß die Tarifvertragsparteien ihre Bemühungen um eine weitergehende Differenzierung entsprechend den Produktivitäts- und Knappheitsverhältnissen verstärken. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Dobberthien (SPD) (Drucksache 11/1842 Fragen 83 und 84): Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um bei der EG-Kommission eine gemeinschaftliche Lösung zum Abbau des Bleieintrags, welcher durch Stanniolkapseln für Sekt- und Weinflaschen entsteht, herbeizuführen? Ist die Bundesregierung bereit, eine Frist zu setzen, um zu einer schnellstmöglichen Einigung zu kommen, und an welchen zeitlichen Rahmen wird dabei gedacht? Zu Frage 83: Wie bereits im Bericht der Bundesregierung über den Vollzug des Abfallgesetzes vom 27. August 1986 (Bundestags-Drucksache 11/1756) angekündigt, hat 4260* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Februar 1988 die Bundesregierung das Problem der Stanniol-Flaschenkapseln wegen des erheblichen Import- und Exportumfangs im EG-Markt bei der Europäischen Kommission zur Sprache gebracht. Der durch Importe verursachte Bleieintrag im Haus- und Gewerbemüll der Bundesrepublik Deutschland in Höhe von rund 400 t/a beträgt mehr als ein Drittel des gesamten Bleieintrags von ca. 1 100 t/a. Die Bundesregierung hat daher in einer Sitzung des Abfallwirtschaftsausschusses der EG am 17. Dezember 1987 angekündigt, der EG-Kommission vorzuschlagen, die Initiative für eine entsprechende Richtlinie zu ergreifen. Bundesminister Prof. Dr. Töpfer hat diesen Vorschlag inzwischen schriftlich an die EG-Kommission herangetragen. Zu Frage 84: Die Bundesregierung wird sich ihrer Entscheidung zum weiteren Vorgehen vorbehalten, bis die noch ausstehende schriftliche Antwort der EG-Kommission eintrifft. Grundsätzlich ist sie bemüht, alles zu tun, um ein zügiges Vorgehen aller EG-Mitgliedsstaaten zustande zu bringen. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen der Abgeordneten Frau Hämmerle (SPD) (Drucksache 11/1842 Fragen 85 und 86): Besitzt die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, welche Umstände zur illegalen Lagerung von Natururan aus dem Kernforschungszentrum Karlsruhe bei der Firma Transnuklear führten, und kann sie den zeitlichen Beginn dieser Lagerung genau benennen? Zu Frage 85: Nach bisheriger Kenntnis der Bundesregierung begannen die Lagerungen in den Jahren 1984 bzw. 1986. Dabei fand eine eindeutige Bewertung der zu lagernden radioaktiven Stoffe, die unter den Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. e des Atomgesetzes Kernbrennstoffe sein können, nicht statt. Zur Aufklärung der näheren Einzelheiten hat der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Ende der vergangenen Woche den zuständigen Landesbehörden einen umfassenden Fragenkatalog zugeleitet. Eine Stellungnahme der zuständigen atomrechtlichen Behörden wird bis Ende dieses Monats erwartet. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Lagerung von radioaktiven Stoffen besser zu kontrollieren, um Fehler, wie sie im Zusammenhang mit dem Kernforschungszentrum Karlsruhe bekanntwurden, künftig auszuschließen? Zu Frage 86: Überlegungen für verbesserte Kontrollen können erst nach umfassender Sachverhaltungsaufklärung angestellt werden. Hierfür sind von den zuständigen atomrechtlichen Behörden bis Ende des Monats Stellungnahmen erbeten worden. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Eylmann (CDU/CSU) (Drucksache 11/1842 Fragen 92 und 93): Berücksichtigt die Bundeswehrverwaltung bei der Vergabe von Aufträgen an Bewachungsunternehmen auch die Zuverlässigkeit der für das Unternehmen verantwortlichen Personen und die Einhaltung gesetzlicher oder tariflicher Vorschriften, gegebenenfalls mit welchem Stellenwert? Wie stellt die Bundeswehrverwaltung sicher, daß die von dem Bewachungsunternehmen beschäftigten Arbeitnehmer die für Bewachungsaufgaben erforderliche Eignung und Zuverlässigkeit haben? Zu Frage 92: Ja. Bewachungsleistungen für die Bundeswehr werden auf der Ortsebene von den Standortverwaltungen nicht öffentlich, sondern beschränkt ausgeschrieben, und zwar unter Einschaltung der zuständigen Landesauftragsstelle. Ist der Standortverwaltung das Bewachungsunternehmen nicht bereits als zuverlässig und leistungsfähig bekannt, so wird ein Nachweis über die in den zurückliegenden zwei Jahren ausgeführten Bewachungsleistungen für private und öffentliche Auftraggeber verlangt. Vor Vertragsabschluß erfolgt eine Sicherheitsüberprüfung des Inhabers des Bewachungsunternehmens und seiner Familienangehörigen. Der Unternehmer verpflichtet sich im Bewachungsvertrag, die in den Bundeswehrobjekten eingesetzten Arbeitnehmer nach Maßgabe der einschlägigen Tarifverträge zu entlohnen und zu den dort festgelegten Arbeitsbedingungen zu beschäftigen. Hält sich der Unternehmer nicht daran, so ist das eine Vertragsverletzung, die in Einzelfällen bereits zur fristlosen Kündigung von Bewachungsverträgen geführt hat. Zu Frage 93: Die Bewachungsunternehmen sind vertraglich verpflichtet, nur solche Wachpersonen einzusetzen, die persönlich zuverlässig, körperlich und geistig den Anforderungen des Wachdienstes gewachsen sind und eine Ausbildung im Wachdienst und in der Bedienung einer Handfeuerwaffe erhalten haben. Der Einsatz der Wachpersonen bedarf einer schriftlichen Genehmigung durch die Standortverwaltung. Zur Überprüfung hat das Unternehmen für jede Wachperson einen geeigneten Nachweis zu führen. Die Genehmigung berücksichtigt auch das Ergebnis der Sicherheitsüberprüfung. Sie wird widerrufen, wenn sich später Bedenken gegen den weiteren Einsatz der Wachperson ergeben. Neben der Überprüfung übernimmt die Bundeswehr die Schießausbildung vor dem ersten Einsatz des Wachpersonals; danach erfolgt diese vierteljährlich. Die eingesetzten Wachpersonen unterliegen ständigen Kontrollen und Überprüfungen durch militärische Wachvorgesetzte, deren Anordnungen im Rahmen des Wachauftrages Folge zu leisten ist. Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Februar 1988 4261* Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage der Abgeordneten Frau Beer (DIE GRÜNEN) (Drucksache 11/1842 Fragen 94 und 95): Wann wird der von Präsident Reagan beim Weltwirtschaftsgipfel in Tokio zugesagte Abzug der chemischen Kampfstoffe vom Boden der Bundesrepublik Deutschland beginnen? Welche Auswirkungen auf den Abzug der C-Waffen hat die Haushaltsgesetzgebung der USA für das laufende Haushaltsjahr, die — mit Zustimmung des Präsidenten — den Abzug an die Stationierung der neuproduzierten binären C-Waffen bindet, oder geht die Bundesregierung davon aus, daß die US-Administration das Haushaltsgesetz mißachten wird? Zu Frage 94: Es bleibt bei der Absprache zwischen der amerikanischen Regierung und der Bundesregierung vom Mai 1986. Die chemischen Waffen in der Bundesrepublik Deutschland sind ersatzlos spätestens 1992 aus der Bundesrepublik Deutschland abgezogen. Die Vorbereitungen auf deutscher Seite dazu werden so zügig wie möglich und in enger Abstimmung mit den zuständigen amerikanischen Stellen durchgeführt. Zu Frage 95: Eine die US-Administration bindende Bestimmung des US-Kongresses in der Haushaltsgesetzgebung für das Haushaltsjahr 1988 — kein Abzug der chemischen Waffen aus der Bundesrepublik Deutschland, solange sich nicht gleichzeitig wenigstens ein europäisches NATO-Mitglied bereits in Friedenszeiten zur Lagerung neuer binärer chemischer Waffen als Ersatz bereiterklärt — gibt es nicht. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen der Abgeordneten Frau Fuchs (Verl) (SPD) (Drucksache 11/1842 Fragen 96 und 97): Teilt die Bundesregierung die vom amerikanischen Verteidigungsminister Carlucci auf der jüngsten Wehrkundetagung vertretene Auffassung: „Modernisierungsprogramme von hohem Vorrang sind unter anderem: Ein Nachfolger für die LANCE Boden-Boden-Rakete, die Entwicklung einer taktischen standoff Luft-Boden-Rakete"? Haben sich, und wenn ja, in welcher Höhe und in welchen Haushaltsjahren, aus dem Beschluß der NATO von Montebello betreffend die Modernisierung atomarer Kurzstreckensysteme und Gefechtsfeldwaffen finanzielle Auswirkungen für die Bundesrepublik Deutschland ergeben? Zu Frage 96: Verteidigungsminister Carlucci hat in München erklärt: „Zu den Modernisierungsprogrammen, die weiterhin für die NATO von vordringlicher Bedeutung sind, gehören: Ein Nachfolgesystem für die BodenBoden-Rakete vom Typ LANCE sowie die Modernisierung der nuklearen Artillerie, der Mehrzweckflugzeuge und Atombomben der NATO. " Die Bundesregierung hat in der Vergangenheit unmißverständlich klargestellt, daß es zur Bündnisstrategie der Kriegsverhinderung durch Abschreckung für sie keine realistische Alternative gibt. Solange Nuklearwaffen für eine wirksame Abschreckung unverzichtbar sind, muß das Bündnis auch künftig über ein ausgewogenes Verhältnis einsatzbereiter und glaubwürdiger nuklearer und konventioneller Streitkräfte in Europa verfügen. Das heißt nicht zuletzt, daß auch zukünftig in einem Maße, das allein von den militärischen Erfordernissen und politischen Bedürfnissen der Kriegsverhinderung bestimmt ist, eine Modernisierung der militärischen Mittel des Bündnisses erforderlich bleibt. Mit dem Beschluß von Montebello hat das Bündnis 1983 einen weiteren einseitigen Abbau von 1 400 nuklearen Gefechtsköpfen eingeleitet, der bereits im letzten Jahr abgeschlossen werden konnte. Es hat gleichzeitig festgestellt, daß das verbleibende Potential verbessert werden müsse, um die Erhaltung seiner Abschreckungsfähigkeit sicherzustellen. Die Bundesregierung hat im April 1985 vor dem Deutschen Bundestag dazu erklärt: ... in Verfolg der einseitigen und einschneidenden Reduzierungen des Nuklearwaffenpotentials der NATO bis 1988 wird über einen längeren Zeitraum hinweg die Modernisierung des verbleibenden Nuklearwaffenbestandes der NATO im SNF/SRINF-Bereich zur Erhöhung der Überlebensfähigkeit, Einsatzflexibilität und Wirksamkeit notwendig, um damit die Abschreckungsfähigkeit mit einem Mindestmaß an Nuklearwaffen aufrechterhalten zu können. Hinsichtlich Ihrer Frage nach einer Prioritätensetzung für mögliche Maßnahmen zur Modernisierung der nuklearen Streitkräfte in Europa verweise ich Sie auf die Ergebnisse der jüngsten Gespräche, die der Herr Bundeskanzler letzte Woche mit Vertretern der US-Regierung und mit Präsident Reagan geführt hat. In Washington wurde Einvernehmen darüber erzielt, daß kein unmittelbarer Entscheidungsbedarf für ein LANCE-Nachfolgesystem bestehe und daß Fragen der Modernisierung im Rahmen eines im Bündnis zu erarbeitenden Gesamtkonzepts zu behandeln seien. Damit wurde die bisherige Haltung der Bundesregierung in diesen Fragen von unserem wichtigsten Verbündeten in eindrucksvoller Weise bestätigt. Bis zur Vorlage des Gesamtkonzeptes wird die Bundesregierung keine einseitigen Aussagen zu möglichen Einzelmaßnahmen bzw. zur Festsetzung von Prioritäten machen. Ich möchte in diesem Zusammenhang allerdings ausdrücklich darauf hinweisen, daß die Bundesregierung mehrfach bekräftigt hat, daß für sie weder eine dritte Nullösung bei ballistischen Flugkörpersystemen unter 500 km Reichweite noch eine De-Nuklearisierung West-Europas in Frage kommt. Diese Auffassung wird im Bündnis allgemein geteilt. Zu Frage 97: Aus dem Bündnisbeschluß von Montebello haben sich in bezug auf die Modernisierung nuklearer Kurzstreckensysteme und Gefechtsfeldwaffen keine finanziellen Auswirkungen für die Bundesrepublik Deutschland ergeben. 4262* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Februar 1988 Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Müller (Pleisweiler) (SPD) (Drucksache 11/1842 Frage 98): Kann die Bundesregierung ausschließen, daß im US-Depot Wörth-Büchelberg atomare Munition gelagert ist? Die Bundesregierung nimmt zu Fragen bezüglich Lagerorten von nuklearen Waffen grundsätzlich und in Übereinstimmung mit vereinbarten NATO-Geheimhaltungsvorschriften nicht Stellung. Dies war und ist Praxis aller Bundesregierungen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Olaf Feldmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Nein.
    Bei der zweiten Überprüfungskonferenz — Herr Lippelt, ich habe das vorhin bereits eingeworfen — hatte die Bundesregierung dazu kein Mandat erteilt. Wenn das angestrebte C-Waffen-Abkommen steht, können von ihm möglicherweise wichtige Hinweise für die Verifikation auch im B-Waffen-Bereich abgeleitet werden.

    (Dr. Lippelt [Hannover] [GRÜNE]: Ich hätte Sie nur um Klärung eines Widerspruchs gebeten!)

    Natürlich kann die B-Waffen-Produktion so lange nicht ruhen. Die rasante und, wie ich Ihnen zugebe, wenig transparente Entwicklung gibt immer wieder Stoff für Befürchtungen und Verdächtigungen. Da kann ich Ihnen nicht widersprechen.

    (Erneuter Zuruf des Abg. Dr. Lippelt [Hannover] [GRÜNE])

    Diese Befürchtungen und Verdächtigungen schwächen — und seien sie noch so unbegründet — ein Grundelement der Friedenssicherung zwischen Ost und West, nämlich den in den letzten Jahren so stark geförderten Prozeß der Vertrauensbildung. Meine Damen und Herren, ohne Vertrauensbildung gibt es keine Sicherheit.

    (Zustimmung des Abg. Cronenberg [Arnsberg] [FDP])

    Deshalb muß es im Interesse aller liegen, dem jeweils anderen jeden Anlaß zum Mißtrauen zu nehmen, vielmehr Vertrauensbildung zu fördern, auch im B-Waffen-Bereich. Vertrauensbildung kann nicht besser gefördert werden als durch Transparenz. Herr Kollege Lummer, da stimme ich Ihnen voll zu.
    Dazu gehört nicht nur die umfassende und lückenlose Information des Parlaments; dies ist eine Selbstverständlichkeit. Gerade weil wir nichts zu verbergen haben, kann Transparenz auch gegenüber der anderen Seite ein wichtiges Element der Vertrauensbildung sein.
    Vor diesem Hintergrund, Frau Kollegin Fuchs, muß allerdings die Frage erlaubt sein, die auch Sie gestellt haben, ob nicht die erlaubte Defensiv- oder Schutzforschung ein Hindernis für das noch anzustrebende Verifikationsregime ist, denn Defensivforschung kann leicht als Offensivforschung mißverstanden werden. Allein diese Möglichkeit schürt Mißtrauen.
    Defensivforschung ist außerdem spekulativ, denn sie beruht nur auf der Annahme, daß der Gegner über bestimmte Substanzen verfügt. Ob auf Grund dieser
    spekulativen Annahme die richtigen Gegenmittel produziert werden, bleibt fraglich.
    Ich möchte noch einen letzten Punkt erwähnen. Schon die C-Waffen-Problematik hat gezeigt, daß Schutz gegen diese besonders heimtückischen Waffen nur für einen beschränkten Personenkreis, nämlich die Soldaten, möglich ist. Das Mandat unserer Sicherheitspolitik ist aber der Schutz der gesamten Bevölkerung.
    Wenn es zutrifft, daß die Defensivforschung die Verifikation erschwert und ein Nährboden für wechselseitige Befürchtungen und Verdächtigungen ist, dann muß die Frage nach dem Sinn der Defensiv- oder Schutzforschung erlaubt sein. Darüber sollten wir uns im Ausschuß noch einmal eingehend unterhalten. Es wäre schön, wenn wir darüber Einigkeit erzielen könnten.
    Ich beantrage daher die Überweisung an die zuständigen Ausschüsse, nämlich an den Auswärtigen Ausschuß und den Verteidigungsausschuß des Deutschen Bundestages.
    Ich bedanke mich.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)



Rede von Heinz Westphal
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Staatsminister im Auswärtigen Amt, Herr Schäfer.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Haltung der Bundesregierung zum Verbot von biologischen und Toxinwaffen ist eindeutig und in diesem Hause wiederholt dargelegt worden. Daran ändern auch Verdächtigungen und Unterstellungen nichts, wie sie eben wieder zum Ausdruck gekommen sind. Ich verweise auf die Redebeiträge meines Amtsvorgängers im Dezember 1982 und Dezember 1986 sowie die Beantwortung einer ganzen Reihe Kleiner und Großer Anfragen der jüngsten Zeit zu diesem Thema.
    Das Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer Waffen und von Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen ist von der Bundesrepublik zusammen mit über 100 anderen Staaten am 10. April 1972 unterzeichnet worden. Das Abkommen ist nach der Ratifizierung durch den Deutschen Bundestag am 21. Februar 1983 in der Bundesrepublik Deutschland verbindliches Recht geworden.
    Bereits 1954, d. h. 18 Jahre vor Unterzeichnung des B-Waffen-Verbotsabkommens, hatte die damalige Bundesregierung im Protokoll zur Veränderung und Ergänzung des Brüsseler Vertrages auf die Herstellung atomarer, biologischer und chemischer Waffen verzichtet und sich außerdem zu internationalen Kontrollen bereit erklärt. Durch das Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen aus dem Jahre 1961 werden Zuwiderhandlungen mit Strafe bedroht.
    Vom 8. bis 26. September fand in Genf die zweite Überprüfungskonferenz zum B-Waffen-Verbotsabkommen statt. Die Bundesrepublik Deutschland war erstmalig als Teilnehmerstaat vertreten, nachdem sie an der ersten Überprüfungskonferenz im Jahre 1980 nur als Beobachter teilnehmen konnte und insoweit überhaupt keinen Einfluß auf die Gestaltung der



    Staatsminister Schäfer
    zweiten Konferenz hatte. Die Bundesregierung hat
    aktiv zu den im Schlußdokument der zweiten Überprüfungskonferenz getroffenen Vereinbarungen
    — ich bekräftige das, was Kollege Feldmann vorhin gesagt hat — , insbesondere hinsichtlich der Frage der Verifikation und der Vertrauensbildung, beigetragen.
    Im übrigen, Frau Kollegin Fuchs, so einfach, wie Sie es sich offensichtlich vorstellen, daß eine internationale Konferenz mit über 100 Teilnehmern sofort bereit wäre, einem Beschluß des Deutschen Bundestages zu folgen, ist es nicht. Da fehlt Ihnen vielleicht etwas Konferenzerfahrung.

    (Zurufe von der SPD)

    — Entschuldigen Sie bitte, das haben Sie unterstellt. Sie haben gesagt: Wir beschließen das wieder, und dann müssen Sie das durchsetzen. Dazu ist Konsens notwendig. Wenn Sie einmal die Konferenzprotokolle durchsehen, werden Sie feststellen, daß es nicht an uns liegt. Das ist nicht zutreffend.

    (Jungmann [SPD]: Sie haben nicht einmal versucht, das durchzusetzen!)

    — Entschuldigen Sie bitte, ich weise noch einmal darauf hin, daß das schlicht und einfach eine Unterstellung ist. Der Konsens, jetzt schon Verifikationsmaßnahmen zu beschließen, ist überhaupt nicht herzustellen gewesen. Wenn Sie sich die Gründe dafür ansehen, stellen Sie fest, daß es nicht die Bundesrepublik ist, die dafür verantwortlich ist.

    (Abg. Dr. Lippelt [Hannover] [GRÜNE] meldet sich zu einer Zwischenfrage)