Rede von
Dr.
Annemarie
Renger
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Die Frage 53 des Abgeordneten Menzel wird auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Die Fragen 54 und 55 des Abgeordneten Bachmaier werden nicht beantwortet, da er nicht im Raum ist.
Ich rufe Frage 56 des Herrn Abgeordneten Stiegler auf :
Wie beurteilt die Bundesregierung die Kritik des Vorsitzenden Richters am Bundesfinanzhof, Professor Heinrich Beisse, an § 264 Abs. 2 HGB in der Fassung des Bilanzrichtliniengesetzes , und sieht sie insbesondere die Gefahr, daß der Grundsatz des „true and fair view " der Bewertungswillkür Tür und Tor öffnet?
Dr. Jahn, Pari. Staatssekretär: Herr Kollege Stiegler, die Bundesregierung befürchtet nicht, daß § 264 Abs. 2 des Handelsgesetzbuches, wonach der Jahresabschluß der Kapitalgesellschaft unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kapitalgesellschaft zu vermitteln hat, einer Bewertungswillkür Tür und Tor öffnen könnte.
Das Bilanzrichtlinien-Gesetz hat, wie zu erwarten, eine Vielzahl von wissenschaftlichen Veröffentlichungen ausgelöst. Es ist ganz natürlich, daß zu einzelnen Vorschriften unterschiedliche Auslegungen vertreten werden.
Die Bundesregierung mischt sich in den wissenschaftlichen Meinungsstreit bekanntlich nicht ein. Sie wird aber die weitere Entwicklung sorgfältig beobachten, um rechtzeitig gesetzgeberische Maßnahmen einzuleiten, wenn sich herausstellen sollte, daß gesetzliche Vorschriften nicht so angewendet werden, wie es ihrem Sinn und Zweck entspricht. Dafür bietet aber die in der Frage zitierte wissenschaftliche Meinungsäußerung keine Veranlassung.