Rede von
Dr.
Annemarie
Renger
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Dann haben Sie noch die Möglichkeit zu weiteren Fragen; natürlich. Sie erhalten zunächst die Antwort auf Ihre Frage 4, die ich jetzt aufrufe:
Inwieweit sieht die Bundesministerin für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit in dem Novellierungsentwurf, der weder eine Verbesserung der Heimaufsicht noch eine Erweiterung der Mitspracherechte der Heimbewohner vorsieht, die ansonsten von ihr propagierte Stärkung der Rechte der Betroffenen gewährleistet?
Pfeifer, Parl. Staatssekretär: Der Diskussionsentwurf einer Novelle zum Heimgesetz enthält eine Vielzahl von Änderungen und Ergänzungen, die eine Verbesserung der Situation in den Heimen zum Ziel haben. Es wäre dem Rahmen der Fragestunde nicht angemessen, wenn ich diese Punkte hier im einzelnen vortragen würde. Durch die Novellierung soll aber vor allem die rechtliche Stellung der Heimbewohner wesentlich gestärkt werden. Im übrigen wird auf Grund der noch ausstehenden Stellungnahmen der Beteiligten zu prüfen sein, ob und gegebenenfalls welche weiteren Änderungen des Gesetzes geboten sind.
Nun zu der Frage der Haltung des Bundesjustizministers. Wie Sie wissen, hat der Bundesminister der Justiz gerade die Frage der Mitwirkung oder Mitbestimmung angesprochen. Dieser Komplex wird Gegenstand der noch anstehenden Ressortbesprechung sein. Die Bundesregierung wird sich hierbei davon leiten lassen, daß die Mitwirkung der Heimbewohner so weit wie möglich ausgebaut wird. Dabei sollte es entscheidend darauf ankommen, die Beteiligungsrechte so zu gestalten, daß sie von den Heimbewohnern in der Praxis realisiert werden können. Ziel muß sein, daß sich die Bewohner in den Heimen nicht verwaltet fühlen, sondern als mündige Bürger ihre Persönlichkeit frei entfalten und ihr Leben im Heim weitgehend mitgestalten können.