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    Plenarprotokoll 11/59 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 59. Sitzung Bonn, Freitag, den 5. Februar 1988 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg Hinsken 4088 B Zusatztagesordnungspunkt 6: Aktuelle Stunde betr. Überlegungen der Bundesregierung, das Vorruhestandsgesetz am 31. Dezember 1988 auslaufen zu lassen Heyenn SPD 4083 B Müller (Wesseling) CDU/CSU 4084 B Hoss GRÜNE 4085 B Cronenberg (Arnsberg) FDP 4086 B Hinsken CDU/CSU 4087 B Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 4088 B Dr. Blüm, Bundesminister BMA 4089 A Reimann SPD 4091 A Schemken CDU/CSU 4091 D Frau Fuchs (Köln) SPD 4092 D Dr. Haussmann FDP 4094 A Doss CDU/CSU 4095 A Stratmann GRÜNE 4096 B Dr. Warrikoff CDU/CSU 4097 A Tagesordnungspunkt 20: a) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Die Zukunft Berlins zwischen Ost und West (Drucksache 11/1094) b) Beratung des Antrags des Abgeordneten Sellin und der Fraktion DIE GRÜNEN: Kürzung der Berlinförderung und Bildung eines Finanzfonds zur Verbesserung der ökonomischen, ökologischen und sozialen Situation der Stadt (Drucksache 11/1187 (neu)) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 7: Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU und der FDP: Zur Berlin- und Deutschlandpolitik (Drucksache 11/1758) Heimann SPD 4098 B Dr. Schäuble, Bundesminister BK . . . 4102B Sellin GRÜNE 4105 C Lüder FDP 4108A Diepgen, Regierender Bürgermeister des Landes Berlin 4109D Dr. Mitzscherling SPD 4112A Kittelmann CDU/CSU 4115 A Dr. Sohns FDP 4117 D Tagesordnungspunkt 21: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes (Drucksache 11/1556) Clemens CDU/CSU 4118D Graf SPD 4120A Dr. Hirsch FDP 4121D Frau Olms GRÜNE 4122D Spranger, Parl. Staatssekretär BMI . . . 4123 C Nächste Sitzung 4124D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 4125* A II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Februar 1988 Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 4125* C Anlage 3 Sicherheitsvorkehrungen für Transportstrecken und Standorte defekter Castorbehälter MdlAnfr 18 29.01.88 Drs 11/1734 Frau Wollny GRÜNE ErgSchrAntw PStSekr Gröbl BMU . . . . 4125* D Anlage 4 Reise von Ministerpräsident Strauß als „Sonderbotschafter" des Bundeskanzlers nach Südafrika; Erfolg der Reise MdlAnfr 32, 33 29.01.88 Drs 11/1734 Schily GRÜNE SchrAntw StMin Dr. Stavenhagen BK . . 4126* A Anlage 5 Reise des Ministerpräsidenten Strauß in das südafrikanische Homeland Bophutatswana im Auftrag des Bundeskanzlers sowie Unter- richtung der angolanischen Regierung über das Treffen mit dem Führer der Widerstandsbewegung UNITA MdlAnfr 34, 35 29.01.88 Drs 11/1734 Verheugen SPD SchrAntw StMin Dr. Stavenhagen BK . . 4126* C Anlage 6 Beauftragung des Ministerpräsidenten Strauß mit einer Reise nach Südafrika durch den Bundeskanzler; Verlauf der Reise MdlAnfr 36, 37 29.01.88 Drs 11/1734 Büchler (Hof) SPD SchrAntw StMin Dr. Stavenhagen BK . . 4126* D Anlage 7 Beurteilung der außenpolitischen Lage Südafrikas und Besuch Namibias durch den bayerischen Ministerpräsidenten Strauß in Begleitung des südafrikanischen Außenministers MdlAnfr 38, 39 29.01.88 Drs 11/1734 Lutz SPD SchrAntw StMin Dr. Stavenhagen BK . . 4127* C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Februar 1988 4083 59. Sitzung Bonn, den 5. Februar 1988 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Amling 5. 2. Frau Beck-Oberdorf 5.2. Brauer 5.2. Frau Dempwolf 5. 2. Dr. Dollinger 5. 2. Dr. Dregger 5. 2. Eylmann 5. 2. Frau Flinner 5. 2. Frau Garbe 5. 2. Gattermann 5.2. Dr. Geißler 5. 2. Dr. von Geldern 5. 2. Gerster (Worms) 5. 2. Grünbeck 5. 2. Hasenfratz 5. 2. Hedrich 5. 2. Freiherr Heereman von Zuydtwyck 5.2. Frau Dr. Hellwig 5. 2. Dr. h. c. Herkenrath 5. 2. Höffkes 5.2. Hoppe 5. 2. Ibrügger 5. 2. Kiechle 5. 2. Kißlinger 5. 2. Klein (München) 5. 2. Dr. Köhler (Wolfsburg) 5. 2. Kossendey 5. 2. Kreuzeder 5.2. Dr. Kunz (Weiden) 5. 2. Dr. Graf Lambsdorff 5. 2. Leonhart 5. 2. Louven 5.2. Lowack 5. 2. Frau Luuk 5. 2. Meyer 5.2. Mischnick 5.2. Dr. Müller * 5. 2. Pfeffermann 5. 2. Repnik 5. 2. Reschke 5. 2. Reuschenbach 5. 2. Ronneburger 5. 2. Roth 5. 2. Roth (Gießen) 5. 2. Rühe 5. 2. Dr. Rüttgers 5. 2. Frau Schilling 5. 2. Schluckebier 5. 2. Frau Schoppe 5. 2. Schütz 5. 2. Dr. Spöri 5. 2. Dr. Stoltenberg 5. 2. Frau Terborg 5. 2. Frau Dr. Timm 5. 2. Frau Traupe 5. 2. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Voigt (Frankfurt) ** 5. 2. Dr. Waffenschmidt 5. 2. Dr. Wernitz 5. 2. Wieczorek (Duisburg) 5. 2. Wiefelspütz 5. 2. Wischnewski 5.2. Dr. Wulff 5. 2. Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu nachstehenden Vorlagen absieht: Drucksachen 10/2123, 10/2124, 10/2126 Der Vorsitzende des Innenausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Drucksache 10/1991 Nr. 2 Drucksache 11/1656 Nr. 3.2 Anlage 3 Ergänzende Antwort des Parl. Staatssekretärs Gröbl auf die Zusatzfragen des Abgeordneten Dr. Lippelt (Hannover) (GRÜNE) zur Frage der Abgeordneten Frau Wollny (GRÜNE) (Drucksache 11/1734 Frage 18, 57. Sitzung, Seite 3944): Zu welchen spezifischen Standorten sollen gegebenenfalls defekte Castorbehalter gebracht werden, und welche Sicherheitsvorkehrungen gibt es hierfür entlang der spezifischen Transportstrecken und den jeweiligen Standorten? Wie von mir ausgeführt, ist es zutreffend, daß im Zwischenlager Gorleben Reparaturen an defekten Castorbehältern durchgeführt werden können und hierzu auch eine Genehmigung vorliegt. Reparaturen allerdings, die eine verstärkte Vorsorge gegen mögliche radiologische Belastungen erfordern, können im Zwischenlager nicht durchgeführt werden und müssen im Bedarfsfall in anderen kerntechnischen Anlagen nach Maßgabe einer Genehmigung nach § 7 oder § 9 Atomgesetz erfolgen. Entsprechende Genehmigungen haben beispielsweise die Kernkraftwerke Stade und Isar II; Beispiele von Kernkraftwerken, für die entsprechende Anträge gestellt wurden sind Würgassen, Brunsbüttel, Brokdorf und Emsland. Daneben sieht der Antrag auf Errichtung der Pilotkonditionierungsanlage in Gorleben die Möglichkeit vor, dort Behälter mit abgebrannten Brennelementen zu reparieren. 4126* Deutscher Bundestag — 1 1. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Februar 1988 Im übrigen werden im Zwischenlager Gorleben nur dann Behälter akzeptiert, wenn sichergestellt ist, daß diese z. B. für einen Reparaturfall, der im Zwischenlager nicht durchgeführt werden kann, in andere kerntechnische Anlagen aufgrund einer Genehmigung nach § '7 oder § 9 Atomgesetz verbracht werden können. " Anlage 4 Antwort des Staatsministers Dr. Stavenhagen auf die Frage des Abgeordneten Schily (GRÜNE) (Drucksache 11/1734 Fragen 32 und 33): Ist der Bayerische Ministerpräsident Franz Josef Strauß als „Sonderbotschafter" von Bundeskanzler Kohl oder der gesamten Bundesregierung im Januar dieses Jahres nach Südafrika gereist, und sieht ihn die Bundesregierung besonders qualifiziert fur eine solche Mission, weil nach der von Strauß neuerlich bekräftigten Auffassung die Einführung des allgemeinen und gleichen Wahlrechts auch für die schwarze Bevölkerung von Südafrika ,,weder der Gerechtigkeit noch der Freiheit dient sondern dem Chaos den Weg bahnt"? Wie beurteilt die Bundesregierung den „Erfolg" der Südafrikareise von Ministerpräsident Strauß angesichts äufierst kritischer Stellungnahmen, nicht zuletzt aus Kreisen dei südafrikanischen Kirchen und Gewerkschaften (Generalsekretär des südafrikanischen Rates der Kirchen, Frank Chikane: Die Reise von Strauß habe bewirkt, „daß unsere Schmerzen und unser Leiden noch größer werden" laut Bericht Frankfurter Rundschau vorn 28. Januar 1988, Seite 11? Zu Frage 32: Der Bundeskanzler hat den bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß gebeten, nach Mosambik und Südafrika zu reisen, um hier in Gesprächen Chancen für eine friedliche Entwicklung der Region zu erkunden und wenn möglich auch einen Beitrag hierzu zu leisten. Der Bundeskanzler hat Ministerpräsident Strauß diese Mission auch deswegen übertragen, weil er wie wenige Politiker durch persönliches Ansehen und Sachkenntnis Einfluß auf die Regierung Südafrikas hat. Ohne Mitwirkung der südafrikanischen Regierung ist eine friedliche Lösung der inneren Konflikte Südafrikas nicht denkbar. Ministerpräsident Strauß hat sich auf Bitte des Bundeskanzlers hei der südafrikanischen Regierung intensiv um baldige Aufnahme des Dialogs zwischen allen politischen Kräften des Landes, um weiteren Abbau der Apartheid und um Freilassung der politischen Gefangenen bemüht. Zu Frage 33: Ziel der Südafrika-Politik der Bundesregierung ist es, zum Abbau der Konfrontation zwischen den Rassen beizutragen und den Dialog aller politischen Kräfte über die Zukunft des Landes zu fördern. In diesem Sinne hat der Bundeskanzler Ministerpräsident Strauß gebeten, seine Kontakte in der Republik Südafrika zu nutzen. Strauß hat sich dabei vor allem an die südafrikanische Regierung gewandt, weil diese über den Schlüssel verfügt, der schwarzen und farbigen Bevölkerungsmehrheit des Landes ihre gerechte Beteiligung an der politischen Willensbildung zu verschaffen. Logischerweise muß man vor allem mit denen sprechen, deren Politik man ändern will. Ministerpräsident Strauß hat der südafrikanischen Regierung die dringende Erwartung der Bundesregierung hinsichtlich der Entlassung von politischen Gefangenen, der Freisetzung von Mandela und der Öffnung zur Überwindung der Apartheid sehr deutlich gemacht. Ein erster Erfolg seines Einsatzes war die von der südafrikanischen Regierung zugestandene Entlassung einer Reihe politischer Gefangener. Anlage 5 Antwort des Staatsministers Dr. Stavenhagen auf die Fragen des Abgeordneten Verheugen (SPD) (Drucksache 11/1734 Fragen 34 und 35): Hat der Bundeskanzler den Bayerischen Ministerprasidenten Strauß beauftragt, das südafrikanische Homeland Bophutatswana zu besuchen und dort die Forderung nach voller Anerkennung der staatlichen Souveränität von Bophutatswana zu vertreten? Hat der Bundeskanzler dafür Sorge getragen, daß die Regierung der Volksrepublik Angola von dem Treffen des Bayerischen Ministerpräsidenten Strauß, der im :Auftrag des Bundeskanzlers in das südliche Afrika gereist war, mit dem Fuhrer der angolanischen Rebellenbewegung UNITA. Jonas Savimbi vorher unterrichtet wurde? Zu Frage 34: Nein. Der Besuch in Bophutatswana erfolgte nicht im Auftrag des Bundeskanzlers. Ministerpräsident Strauß selbst hat klargestellt, daß dieser Besuch seiner persönlichen Entscheidung entsprach. Zu Frage 35: Nein. Dieses Gespräch entsprach einem persönlichen Wunsch von Ministerpräsident Strauß. Es erfolgte nicht im Auftrag des Bundeskanzlers und war mit diesem nicht vorher abgestimmt. Anlage 6 Antwort des Staatsministers Dr. Stavenhagen auf die Fragen des Abgeordneten Büchler (Hof) (SPD) (Drucksache 11/1734 Fragen 36 und 37): Aus welchem Grunde hat der Bundeskanzler mit der Reise in das südliche Afrika den Bayerischen Ministerpräsidenten Strauß und nicht den Bundesaulienminister Genscher beauftragt? Wie beurteilt der Bundeskanzler Ergebnisse und Verlauf der Reise des Bayerischen Ministerpräsidenten Strauß im Hinblick auf clie Tatsache, daß die führenden Vertreter der weißen und schwarzen Opposition in Sudafrika sowie der südafrikanische Kirchenrat und die katholische Bischofskonferenz fur das südliche Afrika Begegnungen mit dem Beauftragten des Bundeskanzlers abgelehnt haben? Deutscher Bundestag — 1 1. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Februar 1988 4127 Zu Frage 36: Der Bundeskanzler hat Ministerpräsident Strauß nicht mit der Führung von Regierungsverhandlungen beauftragt. Ziel der Reise war vielmehr, Möglichkeiten zu erkunden, wie die Bundesregierung angesichts der sich verschlechternden Lage und der Zunahme der Gewalt bei der friedlichen Lösung der Konflikte des Südlichen Afrika hilfreich sein kann. Der bayerische Ministerpräsident Strauß verfügt im Südlichen Afrika über eine Reihe von Beziehungen und Kontakten, die der Bundeskanzler im Sinne der Friedenspolitik der Bundesregierung nutzen wollte. Zu Frage 37: Die Reise hat eine Reihe positiver Ansätze gebracht, die weiterverfolgt werden. Ministerpräsident Strauß hat insbesondere der Regierung Südafrikas, bei der der Schlüssel für die weitere Entwicklung der gesamten Region liegt, die Erwartungen der Bundesregierung für einen friedlichen Wandel verdeutlicht: Er hat die südafrikanische Regierung im direkten Gespräch auf die dringende Notwendigkeit eines umfassenden Abbaus der Apartheid, eines baldigen nationalen Dialogs mit allen politischen Kräften des Landes, der Überwindung von Gewalt und Gegengewalt und der Einhaltung der Menschenrechte hingewiesen. Er hat insbesondere versucht, die südafrikanische Regierung zu Fortschritten im Bereich der Menschenrechte zu bewegen. Ein unmittelbares Ergebnis war die von Südafrika zugesagte Freilassung einer Reihe von politischen Gefangenen. Anlage 7 Antwort des Staatsministers Dr. Stavenhagen auf die Fragen des Abgeordneten Lutz (SPD) (Drucksache 11/1734 Fragen 38 und 39): Hat der Bundeskanzler davon Kenntnis gehabt, daß der von ihm mit einer Reise in das südliche Afrika beauftragte Bayerische Ministerpräsident Strauß sich bei seinem Besuch in Namibia vorn Außenminister der illegal in Namibia anwesenden Nlacht Namibias, nämlich der Republik Südafrika. begleiten lassen würde? Teilt der Bundeskanzler die Auffassung, die der von ihm mit einer Reise nach Südafrika beauftragte Bayerische .Ministerpräsident Strauß vertreten hat, daß kein Land so unfair behandelt würde wie Südafrika? Zu Frage 38: Der Auftrag des Bundeskanzlers bezog sich nicht auf die Reise von Ministerpräsident Strauß nach Namibia, sondern ausdrücklich nur auf die Besuche in Mosambik und der Republik Südafrika. Bei dem Namibia-Besuch von Ministerpräsident Strauß handelte es sich daher um eine private Reise, bei der er über seine Begleitung in eigener Verantwortung zu entscheiden hatte. Zu Frage 39: Der bayerische Ministerpräsident Franz Josef Strauß war vom Bundeskanzler beauftragt, in der Republik Südafrika Möglichkeiten zu sondieren, den Friedensprozeß und hier insbesondere den Dialog aller politischen Kräfte des Landes zu fördern. In diesem Zusammenhang ergibt sich für den Bundeskanzler kein Anlaß, Wertungen über das Verhältnis zwischen Südafrika und der übrigen Welt zu kommentieren.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Peter Sellin


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (GRÜNE)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (GRÜNE)

    Sind Sie mit mir der Meinung, daß Betriebsverlagerungen aus verschiedenen Bundesländern — aus Bayern, Baden-Württemberg, Bremen — nach Berlin nur deshalb vorgenommen werden, weil es in Berlin höhere unternehmensbezogene Subventionen gibt, und daß diese Verlagerungen de facto keine neuen Industrieansiedlungen für die gesamte Bundesrepublik inklusive Berlin (West) bedeuten?


Rede von Dr. Hermann Otto Solms
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Wenn das so wäre, dann wäre das richtig, aber genau das ist nicht der Fall. Es ist in Berlin vielmehr zu deutlichen Nettoinvestitionen gekommen, Forschungseinrichtungen sind nach Berlin verlagert worden. Das zeigt, daß auch die Qualität der Investitionen, die Qualität der Wirtschaft in Berlin deutlich zugenommen hat. Das beruht nicht allein darauf, daß Unternehmen umgesiedelt werden.
Meine Damen und Herren, das Vertrauen, der Zustand, die Atmosphäre, das Bild von Berlin haben sich deutlich verbessert.

(Zustimmung hei der CDU/CSU)

Auf der Basis dieser Entwicklung müssen wir nun überlegen, wie wir die Berlin-Förderung zielgerichteter und zweckentsprechender gestalten können.
Das müssen wir natürlich auch im Zusammenhang mit der grollen Steuerreform tun, auf Grund der natürlich auch die Bürger, die Arbeitnehmer und die Unternehmen in Berlin einen großen Vorteil erzielen werden. Das ist der Moment, in dem man auch bei den Subventionen zu Einsparungen kommen kann, weil netto insgesamt mehr Geld nach Berlin fließt bzw. in Berlin bleibt.
Wir danken ganz besonders dem Senat von Berlin, dem Regierenden Bürgermeister und seinen Kollegen dafür, daß sie frühzeitig erklärt haben, daß Berlin, wenn es um den Abbau von Subventionen im Rahmen der Steuersenkungen geht, seinen Anteil leisten wird. Ich glaube, das ist ein mustergültiges Verhalten gesamtstaatlicher Finanzsolidarität. Damit hat Berlin eine Vorbildfunktion für andere Bundesländer übernommen, die es sich viel mehr erlauben könnten, ihren Beitrag zu leisten, aber die — beispielsweise wenn es in Wahlkämpfe geht — um die kleinsten Subventionen, die auch noch unberechtigt sind, kämpfen.

(Sehr gut! bei der CDU/CSU)

Ich bin der Meinung, daß Berlin unser Dank gebührt und daß wir bei der Ausgestaltung der Berlin-Förderung in der Zukunft auf die Ratschläge aus Berlin hören sollten.

(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU — Wartenberg [Berlin] [SPD]: Das heißt, bis heute haben Sie es nicht getan!)

Wir werden bei den Beratungen im Haushaltsausschuß die Vorschläge, die aus Berlin kommen, übernehmen, und wir sollten dort keine eigenen Vorstellungen einbringen; denn die Betroffenen vor Ort sind immer diejenigen, die die besseren Informationen haben.
:Meine Damen und Herren, ich will nur ein Wort zu dem Antrag der GRÜNEN sagen, der gerade in diese Situation hineinplatzt. Gott sei Dank droht ein solcher Antrag ja nicht realisiert zu werden.

(Frau Olms [GRÜNE]: Warten Sie es ab!)

Deswegen wird er nicht ernstgenommen. Aber man sollte nicht vernachlässigen, was geschieht, denn das wird ja auch öffentlich diskutiert. Wenn solch ein Antrag ernst genommen zu werden drohte, dann könnte nur ein Effekt entstehen: Die Unternehmen, die Unternehmer und die qualifizierten Arbeitnehmer würden Berlin in Scharen verlassen.

(Kittelmann [CDU/CSU]: Das wollen die wahrscheinlich doch!)

Das scheint mir auch die Absicht zu sein. Sie wollen aus Berlin eine alternative Szene machen. Berlin ist uns zu lieb und zu teuer, als daß wir solche leichtfertigen Experimente mitmachen würden.

(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

Denn es geht nun einmal nicht, pauschal 3 Milliarden DM Subventionen einzusparen, dieses Geld einem anonymen Fonds — bei dem die alternativen Kräfte dann natürlich ein Mitverfügungsrecht hätten — zu überlassen und sie dann wohlfeil den ihnen geneigten Personen zukommen zu lassen. So können wir Wirtschaftspolitik nicht machen. Das ist nicht ernst zu nehmen. Mit solchen Vorschlägen — das muß ich Ihnen in aller Freundlichkeit sagen — werden Sie draußen auch immer weniger ernst genommen. Wenn Sie als Partei überleben wollen, sollten Sie sich solcher Spielereien enthalten.
Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Heinz Westphal


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren, ich schließe die Aussprache. Der Altestenrat schlägt vor, die Vorlagen an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse zu überweisen. Sind Sie damit einverstanden? — Ich sehe keinen Widerspruch. Dann ist die Überweisung so beschlossen.
    Ich rufe nun Punkt 21 der Tagesordnung auf:
    Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes

    (federführend Sportausschuß ausschuß für Wirtschaft Meine Damen und Herren, nach einer Vereinbarung im Ältestenrat sind für die Beratung 30 Minuten vorgesehen. — Auch dazu sehe ich keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Clemens. Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Vorlage des neuen Waffengesetzes zum jetzigen Zeitpunkt macht deutlich, daß die Handlungsfähigkeit der Koalition auch auf dem innenpolitischen Sektor besteht. Es hat ein Clemens bißchen lange gedauert, aber nun sind wir uns innerhalb der Koalitionsparteien ziemlich einig geworden; es gibt kleine Änderungen, über die wir uns im Ausschuß noch beraten müssen. Ein maßgebliches Ziel des neuen Waffengesetzes ist der Abbau von Bürokratie, ohne dabei Sicherheitsrisiken entstehen zu lassen. Das Gesetz reiht sich insoweit würdig in die von der Bundesregierung begonnene Kampagne der Entbürokratisierung ein. Auf der anderen Seite wird bei der Novellierung in verstärktem Maße notwendigen Sicherheitsaspekten Rechnung getragen wie z. B. beim Führen von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen. Das Waffengesetz ist ein Beweis dafür, mit welchem Übereifer jahrelang Gesetz für Gesetz erlassen wurde. Die Folge war ein Dschungel von Verordnungen und regulierenden Erlassen. Nicht nur den Behörden ist diese Regulierungsflut über den Kopf gewachsen. Hauptleidtragender war vor allem der gesetzestreue Bürger. Das neue Waffengesetz soll diesen gesetzestreuen Bürger von vermeidbaren Beschränkungen befreien. Die Sicherheitsbedürfnisse des öffentlichen und privaten Lebens setzen dem Waffengesetz natürliche Grenzen. Diese Grenzen sollen nicht angetastet werden. Der Staat muß natürlich darauf achten, daß die Waffen nicht in falsche Hände geraten. Zwischen den Belangen der inneren Sicherheit auf der einen Seite und der notwendigen Entbürokratisierung auf der andern Seite muß es daher zu einem vernünftigen Ausgleich in diesem Gesetz kommen. Das Waffengesetz von 1972 wurde unter dem Eindruck von terroristischen Aktionen verabschiedet. Seitdem haben die Erfahrungen allerdings gezeigt, daß das Waffengesetz nicht als Instrument der Terrorismusbekämpfung gesehen werden kann. Es ist kein Fall bekannt, in dem ein Schwerverbrecher oder ein Terrorist aufgrund einer Strafnorm des Waffengesetzes verurteilt worden ist. Betroffen durch diese Strafnormen sind vielmehr in erster Linie Waffensammler. Sie werden mit unverhältnismäßig hohen Strafen bedroht. Die Mindeststrafe beträgt nämlich ein Jahr Gefängnis. Jemand, der danach bestraft wird, gilt also als Verbrecher. Eine derartige Strafe ist sonst nur bei Totschlag, Geiselnahme, Raub bzw. Menschenraub vorgesehen. Hier streben wir eine Reduzierung des Strafrahmens an. Eine Gefahr für die innere Sicherheit droht dadurch keineswegs. Schwerverbrecher und Terroristen benutzen bei ihren Straftaten im allgemeinen halboder vollautomatische Handfeuerwaffen. Diese unterliegen den Strafvorschriften des Kriegswaffenkontrollgesetzes mit seinen wesentlich restriktiveren Bestimmungen und härteren Strafen. Im übrigen unterscheidet das Waffengesetz nicht nur nach Kurzwaffen — Handoder Faustwaffen — und Langwaffen, sondern auch zwischen den bereits erwähnten volloder halbautomatischen Waffen und den Einzelladern oder Repetierwaffen. Repetierwaffen besitzen ein Magazin, so daß nicht einzeln nachgeladen werden muß. Bezüglich der Repetierwaffen ist es nun im Rahmen dieser Novellierung zu einer Auseinandersetzung mit einigen Ländern gekommen. Obwohl Sicherheitsbedenken bezüglich des Repetiergewehrs gar nicht bestehen können — es ist, wie ich schon sagte, für Kriminelle und Terroristen zu unhandlich und umständlich — , wenden sich die Länder gegen die geplante Erweiterung der Waffenbesitzkarte für Sportschützen. Mir ist das vollkommen unverständlich. Repetierwaften sind in vielen Schützenverbänden und Reservistenverbänden als Wettkampfwaffe zugelassen und teilweise vorgeschrieben. Ich erwähne in diesem Zusammenhang die in Calgary hoffentlich wieder erfolgreiche Riege der Biathleten um Peter Angerer, die auch mit diesem Repetiergewehr schießen. (Dr. Weng [Gerlingen] [FDP]: Zuletzt aber schlecht! )