Plenarprotokoll 11/58
Deutscher Bundestag
Stenographischer Bericht
58. Sitzung
Bonn, Donnerstag, den 4. Februar 1988
Inhalt:
Ausscheiden des Abg. Wüppesahl aus der Fraktion DIE GRÜNEN 3967 A
Erweiterung und Abwicklung der Tagesordnung 3963B, 4006A
Zusatztagesordnungspunkt 2:
Aktuelle Stunde betr. Beratung der Ergebnisse der Reise des Beauftragten des Bundeskanzlers ins südliche Afrika
Frau Eid GRÜNE 3967C, 3978A
Dr. Kohl, Bundeskanzler 3968 C
Verheugen SPD 3970 B
Dr. Haussmann FDP 3971 B
Duve SPD 3972 A
Dr. Bötsch CDU/CSU 3972 D
Frau Wieczorek-Zeul SPD 3974 A
Genscher, Bundesminister AA 3975 A
Dr. Hornhues CDU/CSU 3977 A
Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU 3978 C
Irmer FDP 3979 B
Dr. Pinger CDU/CSU 3980 B
Toetemeyer SPD 3981 B
Schwarz CDU/CSU 3982 C
Präsident Dr. Jenninger 3976 D
Tagesordnungspunkt 2:
a) Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung: 25. Jahrestag der Unterzeichnung des Vertrags über die deutschfranzösische Zusammenarbeit und
Ergebnisse des offiziellen Besuchs des Bundeskanzlers in der CSSR
b) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Zur deutsch-französischen Freundschaft anläßlich des 25. Jahrestages des Elysée-Vertrages (Drucksache 11/1685)
in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3:
Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und FDP: Zur deutsch-französischen Freundschaft anläßlich des 25. Jahrestages des Elysée-Vertrages (Drucksache 11/1759)
Dr. Kohl, Bundeskanzler 3984 A
Brandt SPD 3988 C
Dr. Dregger CDU/CSU 3992 B
Dr. Mechtersheimer GRÜNE 3995 D
Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 3997 B
Frau Kelly GRÜNE 3998 D
Frau Geiger CDU/CSU 4000 C
Duve SPD 4001 C
Dr. Feldmann FDP 4005 A
Zusatztagesordnungspunkt:
Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN zur Änderung des Bundespersonalvertretungsgesetzes (Drucksache 11/1697) 4006B
Tagesordnungspunkt 4:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu den Änderungen vom 22. November 1980, 13. August 1982, 15. Juli 1983, 20. Oktober 1985 und 19. April 1986 der Anlage 1 und vom 28. Oktober 1980 und 20. Januar 1985 der Anlage 3 des Übereinkommens vom 1. September 1970 über Internationale Be-
II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Februar 1988
förderungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderungen zu verwenden sind (Gesetz zur Änderung der Anlagen 1 und 3 des ATP-Übereinkommens) (Drucksache 11/1612) 4006B
Tagesordnungspunkt 5:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der Änderung vom 16. Oktober 1985 des Übereinkommens vom 3. September 1976 über die Internationale SeefunksatellitenOrganisation (INMARSAT-Übereinkommen) (Drucksache 11/1613) 4006 B
Zusatztagesordnungspunkt 4:
Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Teubner und der Fraktion DIE GRÜNEN: Maßnahmen gegen die Spielhallenflut (Drucksache 11/1679) 4006 C
Zusatztagesordnungspunkt 5:
Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und der Fraktion DIE GRÜNEN: Vorlage des Zwischenberichts der Enquete-Kommission „Gefahren von AIDS und wirksame Wege zu ihrer Eindämmung" (Drucksache 11/1754) 4006 C
Tagesordnungspunkt 6:
Beratung der Übersichten 5 und 6 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksachen 11/1658, 11/1433) 4006D
Tagesordnungspunkt 7:
Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 15 02 Titel 642 07 des Haushaltsjahres 1987 — Ausgaben nach § 8 Abs. 2 des Unterhaltsvorschußgesetzes — (Drucksachen 11/1205, 11/1647) 4007 A
Tagesordnungspunkt 8:
Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 32 08 Titel 870 07
— Inanspruchnahme aus Bürgschaften, Garantien oder sonstigen Gewährleistungen — (Drucksachen 11/1291, 11/1648) 4007 A
Tagesordnungspunkt 9:
Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 12 02 Titel 682 09
— Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Leistungen im Straßenpersonenverkehr bei der Beförderung von Auszubildenden (Drucksachen 11/1356, 11/1649) 4007 A
Tagesordnungspunkt 10:
Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 25 02 Titel 893 01 — Prämie nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz — (Drucksachen 11/1357, 11/1650) 4007 B
Tagesordnungspunkt 11:
Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 15 02 Titel 685 02 des Haushaltsjahres 1987 — Einlage in eine Stiftung die zum Schutz des ungeborenen Lebens Hilfen für schwangere Frauen in Konfliktsituationen gewährt — (Drucksachen 11/1432, 11/1651) 4007 B
Tagesordnungspunkt 12:
Beratung der Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Versammlung der Westeuropäischen Union über den ersten Teil der 33. ordentlichen Sitzungsperiode der Versammlung der Westeuropäischen Union vom 1. bis 3. Juni 1987 in Paris (Drucksache 11/484) 4007 D
Tagesordnungspunkt 13:
Beratung der Sammelübersichten 40 und 42 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksachen 11/1638, 11/1694) 4007D
Tagesordnungspunkt 3:
Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Menschenrechte in den Staaten des Warschauer Paktes
Bericht der unabhängigen Wissenschaftlerkommission (Drucksache 11/1344)
Engelhard, Bundesminister BMJ 4021 D
Klose SPD 4023 A
Frau Hoffmann (Soltau) CDU/CSU 4024 C
Schily GRÜNE 4026 A
Irmer FDP 4028 D
Sielaff SPD 4030 A
Lummer CDU/CSU 4031 C
Dr. Schmude SPD 4033 A
Reddemann CDU/CSU 4035 B
Dr. Czaja CDU/CSU 4037 A
Tagesordnungspunkt 14:
a) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Konkretisierung und Erweiterung des Untersuchungsgegenstandes des 1. Untersuchungsausschusses (Drucksache 11/1684 (neu))
Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Februar 1988 III
b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Eid, Frau Beer und der Fraktion DIE GRÜNEN: Herausgabe der HDW-
Akten an den 1. Untersuchungsausschuß (Drucksache 11/1096)
c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Eid, Frau Beer und der Fraktion DIE GRÜNEN: Aufkündigung und Überprüfung der Geschäftsbeziehungen zwischen Bundesregierung und IKL/HDW (Drucksache 11/1097)
Dr. Struck SPD 4039 B
Gansel SPD 4040 B
Bohl CDU/CSU 4040 D
Frau Beer GRÜNE 4043 A
Frau Seiler-Albring FDP 4045 A
Dr. Voss, Parl. Staatssekretär BMF 4046 D
Tagesordnungspunkt 15:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Haftung und Entschädigung für Ölverschmutzungsschäden durch Seeschiffe (Ölschadengesetz) (Drucksache 11/1108)
Dr. Jahn, Parl. Staatssekretär BMJ 4048 C
Schütz SPD 4049 B
Dr. Hüsch CDU/CSU 4051 A
Dr. Knabe GRÜNE 4052 A
Kleinert (Hannover) FDP 4052 B
Tagesordnungspunkt 16:
Beratung der Sammelübersicht 41 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache 11/1639)
Frau Nickels GRÜNE 4053 C
Jung (Limburg) CDU/CSU 4054 B
von der Wiesche SPD 4055 A
Frau Dr. Segall FDP 4055 D
Tagesordnungspunkt 17:
Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Oesterle-Schwerin, Frau Teubner und der Fraktion DIE GRÜNEN: Obdachlosigkeit und Wohnungsnot in der Bundesrepublik Deutschland und Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung (Drucksache 11/982)
Frau Oesterle-Schwerin GRÜNE 4056 D
Magin CDU/CSU 4058 B
Reschke SPD 4060 D
Dr. Hitschler FDP 4063 A
Echternach, Parl. Staatssekretär BMBau 4064 D
Tagesordnungspunkt 18:
a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Rust und der Fraktion DIE GRÜNEN: Stopp der Atomexporte (Drucksache 11/1169)
b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Rust und der Fraktion DIE GRÜNEN: Stopp des Exports von Atomkraftwerksteilen in den Iran (Drucksache 11/1171)
Frau Rust GRÜNE 4066 C
Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU 4068 C
Dr. Sperling SPD 4070 B
Beckmann FDP 4071 C
Dr. von Wartenberg, Parl. Staatssekretär
BMWi 4072 D
Tagesordnungspunkt 19:
Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Richtlinie des Rates zur Regelung gesundheitlicher Fragen bei der Herstellung und Vermarktung von Eiprodukten (Drucksachen 11/138 Nr. 3.138, 11/976) 4074 C
Fragestunde
— Drucksache 11/1734 vom 29. Januar 1988 —
Praxis türkischer Konsulate, türkischen Staatsbürgern, die ihren Paß verlängern lassen wollen, den Paß zu entziehen
MdlAnfr 41 29.01.88 Drs 11/1734 Frau Ganseforth SPD
Antw StMin Schäfer AA 4008 B
ZusFr Frau Ganseforth SPD 4008 B
Zeichnung des 6. Zusatzprotokolls der Europäischen Menschenrechtskonvention zur Abschaffung der Todesstrafe durch die türkische Regierung
MdlAnfr 42 29.01.88 Drs 11/1734 Frau Ganseforth SPD
Antw StMin Schäfer AA 4008 D
ZusFr Frau Ganseforth SPD 4008 D
ZusFr Klein (Dieburg) SPD 4009 B
Intervention für die Einhaltung der Menschenrechte in der Türkei; Amnestie für politische Gefangene
MdlAnfr 43, 44 29.01.88 Drs 11/1734 Schreiner SPD
Antw StMin Schäfer AA 4009 C
ZusFr Schreiner SPD 4009C, 4010 C
ZusFr Frau Ganseforth SPD 4010A, 4011A
IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Februar 1988
ZusFr Frau Wieczorek-Zeul SPD 4010 B
ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 4011 C
Haltung der Bundesregierung gegenüber der Türkei angesichts der Verhaftung der Generalsekretäre der illegalen kommunistischen Parteien sowie der Foltervorwürfe
MdlAnfr 45 29.01.88 Drs 11/1734 Frau Wieczorek-Zeul SPD
Antw StMin Schäfer AA 4011D
ZusFr Frau Wieczorek-Zeul SPD 4012A
ZusFr Schreiner SPD 4012 C
ZusFr Frau Ganseforth SPD 4012 D
ZusFr Frau Dr. Vollmer GRÜNE 4013 A
Steuererleichterungen für gemeinnützige Sportvereine
MdlAnfr 47, 48 29.01.88 Drs 11/1734 Schmidt (Salzgitter) SPD
Antw PStSekr Dr. Häfele BMF 4013 B
ZusFr Schmidt (Salzgitter) SPD . 4013C, 4014 D
ZusFr Lambinus SPD 4013D, 4015A
ZusFr Büchner (Speyer) SPD 4014A, 4015B
ZusFr Klein (Dieburg) SPD 4014B, 4015 C
ZusFr Dr. Weng (Gerlingen) FDP 4014 C
Erhöhung der Jugend- und Übungsleiterpauschale und steuerliche Verbesserungen für den gemeinnützigen Sport
MdlAnfr 49, 50 29.01.88 Drs 11/1734 Lambinus SPD
Antw PStSekr Dr. Häfele BMF 4015 C
ZusFr Lambinus SPD 4015D, 4016C
ZusFr Büchner (Speyer) SPD . 4016A, 4016D
ZusFr Schmidt (Salzgitter) SPD 4016B, 4016C
Steuerliche Erleichterungen für gemeinnützige Sportvereine und deren ehrenamtliche Mitarbeiter 1989
MdlAnfr 51, 52 29.01.88 Drs 11/1734 Klein (Dieburg) SPD
Antw PStSekr Dr. Häfele BMF 4017 A
ZusFr Klein (Dieburg) SPD 4017A, 4017 C
ZusFr Büchner (Speyer) SPD 4017B, 4018A
ZusFr Dr. Bötsch CDU/CSU 4017 D
ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 4017 D
ZusFr Schmidt (Salzgitter) SPD 4018A
Steuererleichterungen für ehrenamtlich Tätige, gemeinnützige Sportvereine und deren ehrenamtliche Mitarbeiter gemäß Ankündigungen des Bundeskanzlers
MdlAnfr 53, 54 29.01.88 Drs 11/1734 Büchner (Speyer) SPD
Antw PStSekr Dr. Häfele BMF 4018 B
ZusFr Büchner (Speyer) SPD 4018B, 4018D
ZusFr Klein (Dieburg) SPD 4019A
ZusFr Schmidt (Salzgitter) SPD 4019B
Modernisierung von Heizungsanlagen in Bundeswehrkasernen seit 1983; Energiepreise als Entscheidungsgrundlage für Umrüstungen
MdlAnfr 58, 59 29.01.88 Drs 11/1734 Dr. Klejdzinski SPD
Antw PStSekr Würzbach BMVg 4019 C
ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 4019C, 4020 A
ZusFr Becker (Nienberge) SPD 4020 B
Antwort über die Gleichbehandlung weiblicher Sanitätsoffiziere entsprechend der Zusage von Bundesminister Dr. Wörner
MdlAnfr 62 29.01.88 Drs 11/1734 Dr. Weng (Gerlingen) FDP
Antw PStSekr Würzbach BMVg 4021A
ZusFr Dr. Weng (Gerlingen) FDP 4021A
ZusFr Frau Traupe SPD 4021 C
Nächste Sitzung 4074 D
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten 4075* A Anlage 2
Zu Protokoll gegebene Reden zu Punkt 19 der Tagesordnung: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
Richtlinie des Rates zur Regelung gesundheitlicher Fragen bei der Herstellung und Vermarktung von Eiprodukten (Drucksachen 11/138 Nr. 3.138, 11/976)
Dr. Voigt (Northeim) (CDU/CSU), Wittich (SPD), Heinrich (FDP), Frau Saibold (GRÜNE) 4075* B
Anlage 3
Vereinbarungen des Bundeskanzlers mit der CSSR über künftige Visa-Regelungen an den Grenzübergängen
MdlAnfr 8 29.01.88 Drs 11/1734 Stiegler SPD
SchrAntw StMin Schäfer AA 4079* A
Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Februar 1988 V
Anlage 4
Haltung des Präsidenten der Oberpostdirektion München im Zusammenhang mit der Vergrößerung der Reichweite des Privatsenders tv weiß-blau in München
MdlAnfr 28, 29 29.01.88 Drs 11/1734 Dr. Glotz SPD
SchrAntw PStSekr Rawe BMP 4079* B
Anlage 5
Regelungen bei der Gewährung von Sonderurlaub für teilzeitbeschäftigte Arbeiter(innen) der Bundespost
MdlAnfr 30, 31 29.01.88 Drs 11/1734 Frau Dr. Dobberthien SPD
SchrAntw PStSekr Rawe BMP 4079* C
Anlage 6
Auswirkungen der schwedisch-sowjetischen Einigung über den Grenzverlauf in der Ostsee
MdlAnfr 40 29.01.88 Drs 11/1734 Hiller (Lübeck) SPD
SchrAntw StMin Schäfer AA 4080* A
Anlage 7
Unterrichtung des UNO-Embargo-Ausschusses über das Verfahren der OFD Kiel betreffend die militärische Kooperation zwischen deutschen und südafrikanischen Firmen
MdlAnfr 46 29.01.88 Drs 11/1734 Gansel SPD
SchrAntw StMin Schäfer AA 4080* B
Anlage 8
Hilfsmaßnahmen für die von einer Einschränkung ihrer Fanggebiete (vor Gotland) betroffenen deutschen Fischer
MdlAnfr 55 29.01.88 Drs 11/1734 Hiller (Lübeck) SPD
SchrAntw PStSekr Gallus BML 4080* C
Anlage 9
Gegenseitige Anerkennung der Jägerprüfung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz mit Ausnahme der in der Schweiz lebenden Deutschen
MdlAnfr 56, 57 29.01.88 Drs 11/1734 Dörflinger CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Gallus BML 4080* D
Anlage 10
Blockierung einer Hochbehältertankanlage durch die im Bundeswehrstandort Feldkirchen abgestellten 92 Eisenbahnwaggons mit kontaminiertem Molkepulver und Gründe für die Überschreitung der vereinbarten Lagerzeit
MdlAnfr 60, 61 29.01.88 Drs 11/1734 Leidinger SPD
SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 4081* C
Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Februar 1988 3967
58. Sitzung
Bonn, den 4. Februar 1988
Beginn: 9.00 Uhr
*) Anlage 2
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Amling 5. 2.
Frau Beck-Oberdorf 5. 2.
Brauer 5. 2.
Frau Dempwolf 5. 2.
Dr. Dollinger 5. 2.
Eigen 4. 2.
Frau Flinner 5. 2.
Frau Garbe 5. 2.
Dr. von Geldern 5. 2.
Gerster (Worms) 5. 2.
Hasenfratz 5. 2.
Freiherr Heereman von Zuydtwyck 5. 2.
Frau Dr. Hellwig 5. 2.
Dr. h. c. Herkenrath 5. 2.
Jung (Düsseldorf) 4. 2.
Kiechle 5. 2.
Kißlinger 5. 2.
Klein (München) 5. 2.
Dr. Köhler (Wolfsburg) 5. 2.
Kossendey 5. 2.
Leonhart 5. 2.
Dr. Mertens 4. 2.
Mischnick 5. 2.
Dr. Müller * 5. 2.
Frau Pack * 4. 2.
Pfeffermann 5. 2.
Poß 4. 2.
Repnik 5. 2.
Rühe 5. 2.
Frau Schilling 5. 2.
Frau Schoppe 5. 2.
Dr. Spöri 5. 2.
Dr. Stoltenberg 5. 2.
Frau Terborg 5. 2.
Voigt (Frankfurt) ** 5. 2.
Dr. Waffenschmidt 5. 2.
Dr. Wernitz 5. 2.
Wieczorek (Duisburg) 5. 2.
Wischnewski 5. 2.
* für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung
Anlage 2
Zu Protokoll gegebene Reden
Zu Punkt 19 der Tagesordnung:
Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit (13. Ausschuß) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
Richtlinie des Rates zur Regelung gesundheitlicher Fragen bei der Herstellung und Vermarktung von Eiprodukten
- Drucksachen 11/138 Nr. 3.138, 11/976 -
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Dr. Voigt (Northeim) (CDU/CSU): Der Ausschuß für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit hat im Oktober 1987 den Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Regelung gesundheitlicher Fragen bei der Herstellung und Vermarktung von Eiprodukten diskutiert. Wir sind dabei zu der Entscheidung gekommen, daß der vorliegende Richtlinienvorschlag zu begrüßen ist und daß eine solche Gemeinschaftsregelung dringend notwendig ist. Sie sollte mit Nachdruck vorangebracht werden. Wir sind der Auffassung, daß die Bundesregierung auf die Verabschiedung der Richtlinien im ersten Halbjahr 1988 drängen sollte, da seitens des Ausschusses ein dringender Handlungsbedarf gesehen wird. Der deutsche Vorsitz in der EG im Jahre 1988 sollte die Verpflichtung enthalten, dieses Thema vorrangig auf die Tagesordnung zu setzen.
Der Richtlinienvorschlag dient dem vorbeugenden Verbraucherschutz vor der Verwendung verdorbener bebrüteter, verschmutzter und sonst ungeeigneter Eier zur Herstellung von Eiprodukten. In der Vergangenheit war die Verwendung bebrüteter, aber unbefruchteter Hühnereier zur Herstellung von Eiprodukten erlaubt, wenn sie nicht länger als fünf Tage bebrütet waren. Nach den alten traditionellen Verfahren wurden diese Eier mit der Durchleuchtungsmethode aussortiert. Dieses Verfahren war sehr kostenaufwendig und wurde deshalb in den Großbrütereien immer mehr eingeschränkt. Letztlich wurden die Eier erst am 18. Tag oder gar nicht mehr aussortiert.
Alle Eier, aus denen keine Küken geschlüpft waren, wurden am 21. Tag nicht selten verbotswidrig den Eiproduktherstellern zugeführt und dort durch verschiedene Arbeitsmethoden zur Herstellung von Eiprodukten verwendet.
Diese Eiprodukte waren der Ausgangspunkt für den sogenannten Ei-Skandal in Baden-Württemberg. In allererster Linie durch deutsche Initiative wurde das Verbot der Verwendung bebrüteter Hühnereier zur Herstellung von Eiprodukten im Jahre 1986 durch Änderung der EG-Vermarktungsordnung für Eier durchgesetzt. Diese Verordnung regelt aber nicht in ausreichendem Maße die hygienischen Bedingungen für die Herstellung von Eiprodukten, insbesondere, daß keine ungeeignete Rohware in die Eiprodukten-betriebe verbracht werden darf. Diese Betriebe stellen in nicht wenigen Fällen - insbesondere im EG-Ausland - auch sogenannte technische Eiprodukte her. Auf diese Art und Weise können sie dann auch die bebrüteten Eier oder die Dotterkugeln aus Hennenschlachtungen oder sonst verschmutzte oder ungeeignete Eier in ihren Betrieb bringen. Unter diesen Voraussetzungen ist eine Überwachung sehr problematisch, insbesondere auch deshalb, weil nicht selten die gleichen Geräte und Maschinen bei der Herstellung der technischen Eiprodukte verwendet werden. Dieser Sachverhalt war auch Ursache für den sogenannten zweiten Ei-Skandal in Baden-Württemberg (Verwendung ungeeigneter Eiprodukte bei einigen Fleischwarenherstellern).
Die Kommission der EG hat zur Ergänzung der Vermarktungsordnung für Eier, nicht zuletzt auf deutsches Drängen, den oben genannten Richtlinienentwurf vorgelegt. Der Richtlinienvorschlag ist im allge-
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meinen zu begrüßen. Er bedarf jedoch in einigen Punkten der Ergänzung. Die Ergänzung betrifft in erster Linie die Trennung von Lebensmittelbetrieben und Betrieben zur Herstellung von technischen Eiprodukten.
Die Ausschüsse des Bundesrates haben den Richtlinienvorschlag eingehend erörtert und dazu Stellung genommen. Das Plenum des Bundesrates ist dieser Stellungnahme gefolgt und hat die Bundesregierung aufgefordert, wegen der besonderen Dringlichkeit die für Eiprodukte geltenden nationalen Rechtsvorschriften im Vorgriff auf die EG-Richtlinien baldmöglich im Sinne der Beschlüsse der Ausschüsse zu ändern.
Die Bundesregierung hat auf Grund der Bundesratsempfehlung bereits einen Verordnungsentwurf zur Änderung der Eiproduktenverordnung an die Bundesländer versandt. Die Stellungnahmen zu diesem Verordnungsentwurf laufen zum gegenwärtigen bei dem Ministerium ein.
Der federführende Ausschuß für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit plädiert neben der Annahme des Richtlinienvorschlages dafür, daß darauf hinzuwirken ist, daß die Richtlinien nicht nur für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit Eiprodukten Anwendung findet, sondern im Hinblick auf die Probleme der Überwachung und die Möglichkeiten mißbräuchlicher Handlangung auch auf den Handel innerhalb der einzelnen Mitgliedstaaten. Darüber hinaus sollten die Richtlinien in dem Sinne geändert werden, daß es bei der Genehmigung der Vorbehandlung von Eiprodukten zu Lebensmittelzwecken verboten wird, in solchen Betrieben Industrieeier vorzubehandeln, selbst wenn eine innerbetriebliche Trennung der Produktion gegeben sein sollte. Auf diese Weise sollen Lebensmittelbetriebe und Spezialbetriebe scharf voneinander getrennt werden.
In den letzten Jahren ist die Verwendung ungeeigneter Eiprodukte zur Herstellung von Lebensmitteln mehrfach in die Schlagzeilen geraten. Diese Ereignisse haben das Vertrauen des Verbrauchers in die Qualität der Lebensmittel erschüttert. Es muß daher ein Interesse der Lebensmittelwirtschaft daran bestehen, die Lebensmittelüberwachung durch die Behörden auf einer gesetzlichen Grundlage für besonders empfindliche Lebensmittel zu verbessern. Verdorbene Eier und Eiprodukte stellen für den Verbraucher eine gesundheitliche Gefährdung dar, der rechtzeitig durch EG-weite Richtlinien zu begegnen ist. Eiweiß ist ein idealer Nährboden für Mikroorganismen, Salmonellen, Bakterien und andere pathogene Keime. Darüber hinaus stellen Stoffwechselprodukte, die durch unsachgemäße Behandlung der Eiweißmaterie entstehen können, eine Gefahr für die menschliche Gesundheit dar.
Auch wenn diese Vorschriften bei der Durchsetzung und Einhaltung der verschiedenen Bestimmungen ein hohes Maß an Bürokratie erfordern, glaube ich doch, daß der hohe Grad der Gefährdung durch verdorbene Ausgangsprodukte diese Bürokratie rechtfertigen.
Wittich (SPD): In der Stellungnahme des Bundesrates zum „Vorschlag des Rates zur Regelung gesundheitlicher Fragen bei der Herstellung und Vermarktung von Eiprodukten" heißt es wörtlich — ich zitiere den ersten Satz dieses Positionspapieres — : „Die wiederholte Verwendung verdorbener Eiprodukte zur Herstellung von Lebensmitteln hat das Vertrauen des Verbrauchers in die Qualität der Lebensmittel erschüttert. "
Das ist aber nur die halbe Wahrheit. Hier möchte ich ergänzend anmerken: Die fragwürdigen Praktiken und kriminellen Machenschaften der Hersteller, Vermarkter und Weiterverarbeiter von Eiprodukten — nicht aller, aber bestimmter — haben zu diesem dramatischen Vertrauensverlust der Menschen in einen wirksamen Schutz des Verbrauchers geführt. Jahrelang haben wir z. B. arglos Nudeln verzehrt, die mit Kükenembryos, Bakterien und Hühnerkot vermischt waren — aber nicht nur Nudeln, sondern auch Back- und Süßwaren, Liköre, Wurst- und Fleischprodukte. Jahrelang haben gerissene, aber verantwortungslose Manager das Geschäft ihres Lebens gemacht, indem sie unter dem falschen Etikett „FlüssigEi" namhaften deutschen Lebensmittelproduzenten tonnenweise Waren aus angebrüteten Eiern andrehten.
Diese endlose Kette von Skandalen in der Vergangenheit — ich darf in diesem Zusammenhang auf Frostschutzmittel im Wein und auf illegale Bestrahlung von Lebensmitteln verweisen — hat uns in fataler Weise daran erinnert, daß in manchen Direktionsetagen nicht die Gesundheit des Menschen, sondern die Maximierung des Gewinns an erster Stelle rangiert. Das dürfen wir nicht mehr länger hinnehmen — schon angesichts unserer Verantwortung für unsere Kinder und deren Wohlergehen! Und deshalb müssen wir denjenigen das Handwerk legen, die sich rücksichtslos und brutal über die Interessen und den Schutz der Menschen vor gesundheitlichen Risiken hinwegsetzen.
Die Kette von Lebensmittelskandalen hat darüber hinaus auch die Mängel staatlicher Kontrollsysteme schonungslos aufgedeckt. Den gerissenen Geschäftemachern ist es immer wieder gelungen, diese Systeme permanent zu unterlaufen. Dazu kam die menschliche Unzulänglichkeit der Kontrolleure. Heute wissen wir, daß z. B. die Behörden in Baden-Württemberg den Informationen des Bundesministeriums für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit über kriminelle Machenschaften mit Flüssig-Ei nicht nachgegangen sind. Auch schriftliche Hinweise auf Betrügereien des holländischen Großunternehmers van Loon konnten die Behörden nicht zum wirksamen Kontrollieren und sofortigen Handeln bewegen. Wirklich: eine unrühmliche Rolle, die deutsche Kontrollbehörden in diesem Lebensmittelskandal gespielt haben, aber nicht nur in Baden-Württemberg, sondern auch in anderen Ländern der Bundesrepublik.
Warum habe ich die Aufhellung dieser Hintergründe und die Bewertung dieser Skandale an den Anfang meiner Ausführungen gestellt? Ich gebe die Antwort: Wir, die verantwortlichen Politiker in diesem Parlament, sind in die Pflicht genommen, auf der Grundlage dieser Analyse gravierende Fehlentwicklungen nicht nur aufzuzeigen, sondern auch abzustellen — im Interesse des Schutzes der Verbraucher und
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der Gesundheit der Bevölkerung. Und deshalb begrüßen wir den Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Regelung gesundheitlicher Fragen bei der Herstellung und Vermarktung von Eiprodukten.
Der Richtlinienvorschlag dient dem vorbeugenden, EG-weiten Verbraucherschutz vor der Verwendung verdorbener, bebrüteter und verschmutzter Eier zur Herstellung von Eiprodukten. Er enthält insbesondere Bestimmungen und Auflagen bezüglich der technologischen Struktur und der Herstellungshygiene der Produktionsstätten, um eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit auszuschließen. Darüber hinaus enthält die Beschlußempfehlung Regelungen — darauf weist die Abgeordnete Dr. Götte in ihrem Bericht vom 14. Oktober 1987 hin —, die sowohl Ergänzungen als auch Verschärfungen gegenüber dem Kommissionsentwurf beinhalten.
So fordert der Deutsche Bundestag die Bundesregierung in Übereinstimmung mit der Stellungnahme des Bundesrates vom 26. Juni 1987 in seinem Beschluß auf, mit Nachdruck darauf hinzuwirken, daß die Richtlinie nicht nur auf den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit Eiprodukten Anwendung findet, sondern auch auf den Handel innerhalb der Mitgliedstaaten. Hier geht es auch und nicht zuletzt darum, die hohen deutschen Sicherheitsstandards nicht nur im zwischenstaatlichen, sondern auch im innerstaatlichen Bereich durchzusetzen, wie es u. a. auch der Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in seiner Sitzung am 22. Mai 1987 dem federführenden Ausschuß empfohlen hat.
Wir begrüßen des weiteren die Forderung des Deutschen Bundestages, die Genehmigung für die Vorbehandlung von Eiprodukten zu Lebensmittelzwecken von erhöhten hygienischen Anforderungen abhängig zu machen. Produktqualität, vor allem unter gesundheitlichen Gesichtspunkten, muß hier gegenüber der Produktionssteigerung eindeutig Vorrang haben.
Ferner unterstützen wir das Verlangen des Deutschen Bundestages, bei der Genehmigung der Vorbehandlung von Eiprodukten eine scharfe Trennung zwischen Lebensmittelbetrieben und „Spezialbetrieben" herbeizuführen.
Schließlich begrüßen wir die Forderung des Deutschen Bundestages nach Einführung von Überprüfungskriterien und Toleranzgrenzen, um alle Rückstände von Stoffen mit pharmakologischer oder hormonaler Wirkung sowie von Antibiotika, Schädlingsbekämpfungsmitteln, Reinigungsmitteln und anderen Stoffen festzustellen.
Ich habe eingangs darauf hingewiesen, daß bei dem Hin- und Hergeschiebe des verseuchten Flüssigeis über die Grenzen zwischen den und innerhalb der Staaten die Kontrollen versagt und nicht gegriffen haben. Wer die Menschen vor den vielfältigen Gefährdungen ihrer Gesundheit bewahren will, muß endlich mit einer wirksamen staatlichen Kontrolle ernst machen. Diese Richtlinie ist zweifelsfrei ein erster Schritt, ich gebe zu: ein kleiner — aber ein Schritt nach vorne.
Die nach Artikel 6 Absatz 2 regelmäßig durchzuführende Inspektion der zugelassenen Betriebe seitens der zuständigen Behörde findet unsere uneingeschränkte Zustimmung, desgleichen die Stichprobenkontrolle an Eiern und Eiprodukten, wie es der Artikel 5 zur Feststellung gefährlicher Stoffe vorsieht. Für uns ist es selbstverständlich, daß, falls die untersuchten Eiprodukte Spuren von Rückständen zeigen, welche die zulässigen Grenzwerte überschreiten, ihr Ausschluß von der Vermarktung die Folge sein muß.
Erlauben Sie mir, daß ich abschließend auf einen Gesichtspunkt hinweise, der in diesem Zusammenhang oft vergessen wird. Bei den Regelungen bezüglich des Lebensmittelrechts und hinsichtlich der Kontrollen vor Ort tragen die Regierungen auch ein hohes Maß an arbeitsmarktpolitischer Verantwortung. Nur zu oft wird das irrtümlicherweise so verstanden, daß die Anforderungen an die Unternehmen nicht zu hoch gestellt werden dürfen, um die Produktion und Beschäftigung zu sichern. Diese Überlegungen eröffnen den wirtschaftlich Mächtigen vielfältige Möglichkeiten der Erpressung, wie das auch aus der Umweltschutz- und Arbeitsschutzdiskussion hinreichend bekannt ist.
In welchem Maße solche vorgeschobenen Argumente die wirklichen Verhältnisse auf den Kopf stellen, zeigt sich jedenfalls ganz deutlich im Nahrungsmittelbereich. Schon 1985 hatte der größte badenwürttembergische Nudelhersteller nach der Aufdekkung des Eiskandals einen massiven Umsatzeinbruch mit entsprechenden Folgen für die betroffenen Arbeitnehmer. Mitte 1987 stand derselbe Lebensmittelproduzent zum zweitenmal am Pranger. In seinen Nudeln waren gesundheitliche Rückstände aus Medikamenten entdeckt und nachgewiesen worden. Die Folge: Kurzarbeit für 2 000 Arbeitnehmer.
Hiermit ist in überzeugender Weise der Beweis erbracht, daß der Verzicht auf Verbraucherschutz keine zusätzlichen Arbeitsplätze schafft. Im Gegenteil: die Interessen der betroffenen Arbeitnehmer blieben auf der Strecke.
Zum anderen ist das Verhalten der Verbraucher ein unübersehbarer Hinweis für die zunehmende Sensibilität der Menschen für die Bedeutung einer gesunden Ernährung. In diesem Prozeß der Bewußtmachung hat ganz gewiß die Reaktorkatastrophe von Tschernobyl eine entscheidende Rolle gespielt.
Wir, die sozialdemokratischen Mitglieder dieses Hauses begrüßen den vorliegenden Richtlinien-Vorschlag. Er verfolgt das Ziel, Hygiene und Qualität der Lebensmittelproduktion auf hohem Niveau zu sichern. Er verfolgt weiter das Ziel, die Produzenten nicht aus ihrer Verantwortung für die Herstellung von Eiprodukten zu entlassen, die den Gesundheitsvorschriften dieser Richtlinie entsprechen. Weil wir Sozialdemokraten der Gesundheit des Menschen Vorrang vor allen wirtschaftlichen Überlegungen einräumen, stimmen wir dem Vorschlag des Rates zur Regelung gesundheitlicher Fragen bei der Herstellung und Vermarktung von Eiprodukten zu.
Heinrich (FDP) : Die Vorreiterrolle der Bundesrepublik zugunsten der Verbraucher hat sich gelohnt. Jahrtausendelang war das Ei Inbegriff für Appetitlichkeit und unantastbare Originalität. „Wie aus dem Ei gepellt" — das war unübertroffen. Es sollte der Nah-
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rungsmittelindustrie und -technologie vorbehalten bleiben, durch Herstellung von Eiprodukten wie Schleuderei und Eisuppe — es sollte wohl besser Eibrühe heißen — dieses Image so nachhaltig zu zerstören, daß sich viele Verbraucher mit Grausen von unter Verwendung dieser Eiprodukte hergestellten Nahrungsmitteln abwenden.
Nicht jeder hat es so gut wie ich, daß er nur Eier von ihm persönlich bekannten Hühnern zu essen braucht, aber, meine Damen und Herren, es ist mir gerade deshalb ein Anliegen, daß dem Verbraucher das wohlschmeckende und biologisch hochwertige Nahrungsmittel Ei in seiner unverfälschten Qualität zu Verfügung steht.
Die Initiative der Bundesrepublik Deutschland, im Jahre 1986 das Verbot der Verwendung bebrüteter Eier und heute während unserer EG-Präsidentschaft eine Verordnung über weitere wichtige hygienische Verbesserungen durchzusetzen, zeigt deutlich, daß sich in diesem Falle die Vorreiterrolle der Bundesrepublik Deutschland zugunsten unserer Verbraucher gelohnt hat.
Ich unterstütze auch nachhaltig die in der Beschlußfassung des federführenden Ausschusses aufgeführten Forderungen, daß es bei der Genehmigung der Vorbehandlung von Eiprodukten zu Lebensmittelzwecken verboten wird, in solchen Betrieben „Industrieeier" vorzubehandeln, selbst wenn eine innerbetriebliche Trennung der Produktion gegeben sein sollte — auf diese Weise sollen Lebensmittelbetriebe und „Spezialbetriebe" scharf voneinander getrennt werden — und daß im Interesse eines wirksamen Verbraucherschutzes Toleranzgrenzen für bestimmte Stoffe unmittelbar in die Richtlinie aufgenommen werden, nämlich für Stoffe mit pharmakologischer oder hormonaler Wirkung sowie für Antibiotika, Schädlingsbekämpfungsmittel, Reinigungsmittel und andere Stoffe, die schädlich sind oder den Genuß der Eiprodukte für die menschliche Gesundheit gefährlich oder schädlich machen könnten. Dabei müssen die festgesetzten Toleranzgrenzen sowohl für Eier gelten, die zum unmittelbaren Verzehr bestimmt sind, wie auch für solche Eier, die zur Herstellung von Eiprodukten bestimmt sind. Denn innerhalb der EG stehen Eier in jeder gewünschten Menge zur Verfügung; der Preis ist seit 40 Jahren konstant.
Zum Schluß möchte ich an die Ernährungsindustrie appellieren, daß Ereignisse wie die Verwendung bebrüteter Eier oder von Eidotterkugeln, die bei der Schlachtung anfallen, nicht mehr vorkommen, daß sie sich ihrer Verantwortung bewußt ist und ein hohes Maß an Eigenkontrolle erkennen läßt.
Frau Saibold (GRÜNE): Der vorliegende Richtlinienvorschlag ist ein beredtes Beispiel dafür, was nicht nur die GRÜNEN, sondern beispielsweise auch die Gewerkschaft Nahrung-Genuß-Gaststätten von der Harmonisierung des Binnenmarktes befürchten: die Einigung auf den kleinsten gemeinsamen Nenner. Die ständigen Beteuerungen der Koalition, nur auf dem nöchsten Niveau harmonisieren zu wollen, werden hier einmal mehr als Farce entlarvt. Das, was uns hier als Verbraucherschutz angepriesen wird, ist eher ein schlechter Witz.
Dies ist um so bedauerlicher, als der Unterausschuß „Eiprodukte" des Gesundheitsministeriums einige gute Verbesserungsvorschläge machte, die jedoch in der Beschlußempfehlung des Gesundheitsausschusses nicht berücksichtigt sind. So sind zwar Rückstandskontrollen an Eiern und Eiprodukten vorgesehen, und der federführende Ausschuß empfiehlt zu Recht, die zulässigen Toleranzgrenzen nicht erst durch die Kommission festlegen zu lassen, sondern direkt in die Richtlinien aufzunehmen. Es ist jedoch ein Unding, wenn die Stichprobenkontrollen auf Rückstände nur dann durchgeführt werden sollen, wenn die zulässigen Toleranzgrenzen überschritten werden. Dieses Verfahren sieht die Richtlinie tatsächlich vor! Welcher Unsinn, wenn man bedenkt, daß doch erst die Kontrollen über die Rückstandshöhe Auskunft geben!
Was völlig in den Hintergrund gerät, sind die grundsätzlichen Probleme, die die industrielle Lebensmittelverarbeitung mit sich bringt. Da sind zum einen die nahezu unbegrenzten Mißbrauchsmöglichkeiten. Nicht zuletzt die diversen Eierskandale zeigten, daß wir es hier mit verantwortungsloser Wirtschaftskriminalität zu tun haben. Weil niedrige Endverbraucherpreise angestrebt werden, um die Konkurrenz auszustechen, griffen auch renommierte Nudelfabrikanten zu ekelerregender und gesundheitsgefährdender Eipampe — auch Flüssig-Ei genannt.
Sie erinnern sich: In diesem sogenannten Flüssig-Ei befanden sich neben diversen chemischen Substanzen auch Schalen-, Feder- und Kotreste sowie Teile von abgestorbenen Hühnerembryonen! Damals war es aber nicht etwa so, daß die verdorbene Ware nur aus dem Ausland stammte, vielmehr zeigten sich auch deutsche Brütereien äußerst geschäftstüchtig, indem sie erst kurz vor dem Schlüpftermin der Küken aussortierten und damit keinesfalls genußtaugliche Eier ins Ausland verschacherten, wo aus diesem Abfall Schleuderei hergestellt wurde. Das Schleuderei wiederum wurde, mit gefälschten Papieren versehen, als hochwertige Zutat in Nudeln, Süßwaren, Babynahrung, Maultauschen und anderem uns ahnungslosen Verbrauchern aufgetischt.
Die andere Seite des Problems ist völlig legal. Es geht darum, was Verordnungstexte so alles beinhalten und regeln. Es bleibt in diesem Fall nicht dabei, daß sich hinter dem Begriff „Eiprodukte" Flüssig-Ei, Eipulver, Trockeneigelb, kristallisiertes Eiweiß und anders aus Hühner-, Enten- oder Gänseeiern verbirgt, nein, diese Erzeugnisse heißen irreführenderweise auch dann noch „Eiprodukte", wenn sie bis zu 50 % Stärke, Getreideerzeugnisse oder andere Zusätze enthalten. Selbst für die Verarbeiter und erst recht für die Lebensmittelkontrolleure wird es immer undurchschaubarer, was letztendlich in einem solchen Nahrungsmittelbestandteil alles zu erwarten ist. Daraus werden dann die „hochwertigen Nahrungsmittel" produziert, die uns von der Ernährungsindustrie und ihrer Lobby immer so ans Herz gelegt werden.
Schon im Ausschuß haben wir die Forderungen der GRÜNEN klar zum Ausdruck gebracht: Wir sprechen uns für eine Regelung aus, nach der nur frische Eier in Lebensmittel verarbeitet werden dürfen. Wenn „Ei" draufsteht, soll auch Ei drin sein!
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Der Gesetzgeber scheut sich vor dem entsprechenden Schritt, doch längst haben die Verbraucher in dieser Hinsicht ihre Macht demonstriert. Noch vor nicht allzu langer Zeit hieß es, es sei für größere Betriebe völlig unrationell und praktisch nicht machbar, Eier für die Verarbeitung in größerem Umfang selbst aufzuschlagen; deshalb seien sie auf den Bezug von Eiprodukten aus Spezialfirmen angewiesen. Heute beweisen viele, auch größere Firmen, daß genau dies sehr wohl machbar ist. Unter dem Druck der Umsatzrückgänge und der Verbraucherforderungen schlägt eine Reihe von Firmen die Eier wieder selbst unmittelbar vor der Verarbeitung auf. Der Druck von unten macht's möglich!
Nur durch solche grundlegenden Veränderungen in der Verarbeitung und natürlich durch entsprechende Umstrukturierung in Erzeugung und Vermarktung und nicht durch weitere Verordnungen können die Mißstände auf dem Lebensmittelsektor eingedämmt werden.
Aus diesem Grunde werden wir heute die vorliegende Beschlußempfehlung ganz ablehnen.
Anlage 3
Antwort
des Staatsministers Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 11/1734 Frage 8) :
Hat der Bundeskanzler mit seinen Gesprächspartnern in Prag eine konkrete Vereinbarung über die künftige Erteilung von Visa an den Grenzübergängen von der Bundesrepublik Deutschland in die CSSR getroffen, und konnte er dabei auch zusichern, daß auf bundesdeutscher Seite Gegenseitigkeit gewährleistet ist?
Der Bundeskanzler hat keine derartige konkrete Vereinbarung getroffen. Er hat sich jedoch mit Nachdruck für eine größere Durchlässigkeit der Grenze eingesetzt, die vor allem der Bevölkerung in der Grenzregion zugute kommen soll.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Rawe auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Glotz (SPD) (Drucksache 11/1734 Fragen 28 und 29):
Trifft es zu, daß der Leiter der Bayerischen Staatskanzlei mit „vielfältigen Interventionen bei Bundespostminister Dr. Schwarz-Schilling und Staatssekretär Dr. Florian" versucht hat, die angebliche „fast destruktive Haltung des Präsidenten der Oberpostdirektion München" anzuprangern, um zu erreichen, daß der Privatsender tv weiß-blau in München eine größere Reichweite erlangt, nämlich durch Umschaltung zum Olympiaturm?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht des Leiters der Bayerischen Staatskanzlei, wonach der Präsident der Oberpostdirektion München sich „fast destruktiv" verhalten habe?
Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien hat als eine der ersten Landesmedienanstalten schon Ende 1985 den Aufbau eines lokalen Fernsehsenders
in München in Auftrag gegeben. Dem Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen waren die Nutzer für den Kanal 59 seinerzeit nicht bekannt.
Parallel dazu hat die Bayerische Staatskanzlei sich ebenfalls schon frühzeitig bemüht, eine schnelle Nutzung der bayerischen Frequenzen und in diesem Zusammenhang auch eine frühe Nutzung des Olympiaturms in München zu erreichen. Dementsprechend konnte der Sender München auf Kanal 59 bereits im Oktober 1986 als Provisorium (d. h. zunächst beim Standort Blutenburgstraße und Umschaltung auf den Olympiaturm im Januar 1988) in Betrieb genommen werden.
Diese Zeitspannen entsprechen der normalen Abwicklung eines solchen Senderbauvorhabens. Auch die Einflußnahme Dritter hätte die Zeiträume nicht beeinflussen können.
Im übrigen hat es zu keiner Zeit einen Meinungsunterschied zwischen dem Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen und dem Präsidenten der Oberpostdirektion zu dem angesprochenen Themenkomplex gegeben.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Rawe auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Dobberthien (SPD) (Drucksache 11/1734 Fragen 30 und 31):
Trifft es zu, daß die Deutsche Bundespost (DBP) beabsichtigt, daß bei der DBP teilzeitbeschäftigte Arbeiter und Arbeiterinnen Sonderurlaub nur noch dann erhalten sollen, wenn sie in einer Nebenabrede ihr Einverständnis zu einer Änderung der Eingruppierung bzw. der arbeitsvertraglich vereinbarten Wochenarbeitszeit bei Wiederaufnahme der Beschäftigung erklären?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß eine solche Regelung eine Benachteiligung Teilzeitbeschäftigter, insbesondere teilzeitbeschäftigter Arbeiterinnen im Vergleich zu teilzeitbeschäftigten Angestellten ist?
Bei der Deutschen Bundespost sind gegenwärtig rd. 20 000 Kräfte ohne Bezüge beurlaubt; die Zahl der Beurlaubten nimmt gegenwärtig zu.
Bei Beendigung der Beurlaubung treten Unterbringungsprobleme auf, weil Ersatzkräfte eingestellt worden sind, deren Entlassung nach Möglichkeit vermieden werden soll.
Um die Lösung dieser Probleme zu erleichtern, wird gegenwärtig zwischen den Tarifpartnern ein Modell erörtert, nach dem ein Teil der außertariflich zu beurlaubenden Angestellten und Arbeiter sich vor Beginn ihrer Beurlaubung mit einer Änderung der Arbeitsbedingungen bei Wiederaufnahme der Arbeit einverstanden erklärt. Es soll durch eine detaillierte Regelung sichergestellt werden, daß die Beurlaubten nicht besser, aber auch nicht schlechter gestellt werden als nicht beurlaubte Arbeitnehmer. Die Erörterungen der Tarifpartner sind noch nicht abgeschlossen.
Die Bundesregierung teilt nicht die Ansicht, daß die vorgesehene Regelung eine Benachteiligung Teilzeitbeschäftigter, insbesondere teilzeitbeschäftigter Arbeiterinnen, im Vergleich zu teilzeitbeschäftigten
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Angestellten darstellt. Die Regelung soll gleichmäßig für Angestellte und Arbeiter gelten.
Anlage 6
Antwort
des Staatsministers Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Hiller (Lübeck) (SPD) (Drucksache 11/1734 Frage 40) :
Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen der Vereinbarungen zwischen den Regierungen Schwedens und der Sowjetunion über den Verlauf der Grenze zwischen beiden Staaten in der Ostsee?
Die Bundesregierung begrüßt die nach langjährigen und schwierigen Verhandlungen zwischen Schweden und der Sowjetunion zustandegekommene Einigung über die beiderseitige Abgrenzung der Meeresgebiete ostwärts von Gotland als einen wichtigen Beitrag zum Interessenausgleich und zur Zusammenarbeit in einem der Bundesrepublik Deutschland eng benachbarten Gebiet. Die Bundesregierung hat von Anfang an auch die grundsätzlichen Aspekte der unterschiedlichen Standpunkte beider Seiten in der Abgrenzungsfrage mit Aufmerksamkeit verfolgt.
Die Bundesregierung hofft — hierzu hat der Parlamentarische Staatssekretär Dr. von Geldern in der Fragestunde vom 20. Januar 1988 bereits Stellung genommen — , daß es in Verhandlungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Schweden im Rahmen des bestehenden Fischereiabkommens möglich sein wird, einen Ausgleich zu schaffen für den zu erwartenden Wegfall des freien Zugangs insbesondere auch der Fischer aus der Bundesrepublik Deutschland zu dem bisherigen umstrittenen Gebiet.
Anlage 7
Antwort
des Staatsministers Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 11/1734 Frage 46) :
In welcher Weise hat das Auswärtige Amt den Embargo-Ausschuß der Vereinten Nationen über das Verfahren der Oberfinanzdirektion Kiel in Sachen militärischer Kooperation zwischen Firmen in der Bundesrepublik Deutschland und Südafrika informiert?
Die Bundesregierung hat den Vorsitzenden des Arms Embargo Committee des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen über das Bußgeldverfahren der Oberfinanzdirektion Kiel mit Schreiben des Ständigen Vertreters der Bundesrepublik Deutschland bei den Vereinten Nationen vom 5. und vom 24. Dezember 1986, vom 27. Februar 1987 und, zuletzt, vom 15. Januar 1988 unterrichtet. Darüber hinaus wurde ein Schreiben des Ständigen Vertreters bei den VN vom 5. Februar 1987 an den Direktor der „World Campaign against Military and Nuclear Collaboration with South Africa", Abdul S. Minty, im Arms Embargo Committee zirkuliert.
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Frage des Abgeordneten Hiller (Lübeck) (SPD) (Drucksache 11/ 1734 Frage 55):
Welche Hilfsmaßnahmen für die von einer weiteren Einschränkung ihrer Fanggebiete (bisherige Grauzone vor Gotland) betroffenen deutschen Fischer beabsichtigt die Bundesregierung, und sieht sie Möglichkeiten für eine Verbesserung der Ertragssituation der deutschen Fischer durch einen Tausch von Fangquoten in Verhandlungen mit der DDR?
Wie bereits in der Fragestunde vom 20. Januar 1988 auf eine Frage des Herrn Abgeordneten Carstensen (CDU/CSU) mitgeteilt worden ist, berührt die Einigung zwischen Schweden und der UdSSR über die Abgrenzung der Wirtschaftszonen in der Ostsee östlich von Gotland die Befugnisse unserer Fischer auf Zugang zu diesem bisher internationalen Gewässer. Der Bundesregierung liegen jedoch bisher weder der konkrete Vertragstext noch offizielle Stellungnahmen seitens der beiden Vertragsparteien vor. Weitergehende konkrete Aussagen über die zukünftigen Fangrechte der deutschen Fischerei werden erst nach Vorliegen dieser offiziellen Dokumente möglich sein. Es ist jedoch damit zu rechnen, daß der Zugang zu diesen Fanggebieten in Zukunft nur noch im Rahmen von Abkommen der Europäischen Gemeinschaft mit Schweden bzw. der UdSSR möglich sein wird.
Nach hiesiger Kenntnis beabsichtigt die schwedische Regierung für ihr Gebiet — etwa 75 % der betroffenen Fläche — eine Übergangsregelung bis zum Juli 1988. Die Bundesregierung hat jedoch bereits — unmittelbar nach Bekanntwerden der eingangs erwähnten Vereinbarung zwischen Schweden und der UdSSR — zusammen mit der Regierung Dänemarks die Kommission der EG ersucht, die notwendigen Vertragsverhandlungen mit Schweden und ggf. der UdSSR baldmöglichst aufzunehmen.
Angesichts der vorgenannten Sach- und Rechtslage und auch im Hinblick auf die derzeit noch in keiner Weise überschaubare weitere Entwicklung der Fangmöglichkeiten im Vertragsgebiet sieht die Bundesregierung derzeit keinen Anlaß zur Prüfung eventueller Hilfsmaßnahmen für die betroffenen deutschen Fischereiunternehmen.
Die in der Frage abschließend angesprochene Möglichkeit einer Vereinbarung über Fangrechte mit der DDR liegt — als Teil der Außenbeziehungen — ausschließlich in der Zuständigkeit der Kommission der EG. Die Bundesregierung hat die Kommission der EG dementsprechend bereits wiederholt aufgefordert, Gespräche mit den Ostsee-Anrainerstaaten aufzunehmen mit dem Ziel, neue Fangmöglichkeiten für die deutsche Fischerei zu eröffnen. Erste Sondierungstermine sind zwischenzeitlich festgelegt worden, konkrete Verhandlungen stehen jedoch noch aus.
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Dörflinger (CDU/CSU) (Drucksache 11/1734 Fragen 56 und 57):
Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Februar 1988 4081*
Ist der Bundesregierung bekannt, daß das Land Baden-Württemberg und die Schweizer Kantone Aargau, Basel-Land, Luzern, Solothurn und Thurgau ihre Jägerprüfung im Gegenrecht als gleichwertig anerkennen, wie der baden-württembergische Ministerpräsident Späth im Juni 1985 ausdrücklich schriftlich bestätigt hat?
Hält es die Bundesregierung angesichts ihrer Fürsorgepflicht gegenüber im Ausland lebenden Deutschen und angesichts der aus Artikel 3 des Grundgesetzes resultierenden Verpflichtungen für vertretbar, daß die Jagdbehörden in der Schweiz lediglich den Nachweis der deutschen Jägerprüfung verlangen, während die deutschen Jagdbehörden die in der Schweiz lebenden Deutschen zurückweisen, selbst dann, wenn sie seit über 20 Jahren ihren ständigen Wohnsitz in der Schweiz haben?
Zu Frage 56:
Bevor ich Ihre Fragen beantworte, darf ich darauf hinweisen, daß Sie bereits im September 1985 eine schriftliche Anfrage in derselben Angelegenheit gestellt haben. Die Rechtsauffassung der Bundesregierung hat sich seither nicht geändert. Ich darf daher Ihre Fragen wie folgt beantworten:
Der Ministerpräsident Baden-Württembergs hat Ihnen in dem von Ihnen zitierten Schreiben vom Juni 1985 mitgeteilt, daß sich nach der in Baden-Württemberg geübten Praxis das sog. Ausländerprivileg bei der Jagdscheinerteilung auf ausländische Staatsangehörige beschränkt, sich jedoch nicht auf im Ausland lebende Deutsche erstreckt. Herr Ministerpräsident Späth hat in diesem Schreiben ausdrücklich darauf hingewiesen, daß sich das Land Baden-Württemberg insoweit in völliger Übereinstimmung mit der diesbezüglichen Rechtsauffassung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten befindet.
Zu Frage 57:
Nach § 15 Abs. 5 des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) ist die erste Erteilung eines Jagdscheins davon abhängig, daß der Bewerber im Geltungsbereich des Bundeswaldgesetzes eine Jägerprüfung bestanden hat. Ausnahmen davon können bei der Erteilung von Jagdscheinen an Ausländer (d. h. Personen, die nicht Deutsche im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes sind) und an Mitglieder der Ständigen Vertretung der Deutschen Demokratischen Republik gemacht werden (§ 15 Abs. 6 BJagdG). Diese Regelung verwehrt die erste Erteilung eines Jagdscheins an deutsche Staatsangehörige aufgrund einer im Ausland abgelegten Prüfung und zwar unabhängig davon, ob sie im Inland oder Ausland ihren Wohnsitz begründet haben. Ziel dieser Regelung ist es, die vergleichsweise hohen Anforderungen der deutschen Jägerprüfung zu sichern und ein Ausweichen auf ausländische Jägerprüfungen auszuschließen. Der Umstand, daß die Schweiz im Gegensatz zur bundesdeutschen Regelung bei ihren Staatsbürgern unter bestimmten Voraussetzungen auch eine ausländische — hier deutsche — Jägerprüfung für die Jagdausübung für ausreichend hält, vermag hinsichtlich der bundesdeutschen Regelung weder einen Verstoß gegen Artikel 3 des Grundgesetzes noch gegen eine etwaig bestehende Fürsorgepflicht zu begründen. Diese Ungleichbehandlung von Deutschen in der Bundesrepublik Deutschland im Vergleich zu Schweizern in der Schweiz beruht auf unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen zweier souveräner Staaten. Die Bundesregierung sieht keinen Grund, diese Regelung im
BJagdG, die sich auch im Sinne einer klaren, der Rechtssicherheit dienenden Lösung bewährt hat, zu ändern.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Leidinger (SPD) (Drucksache 11/1734 Fragen 60 und 61) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch die im Bundeswehrstandort Feldkirchen abgestellten 92 Eisenbahnwaggons mit kontaminiertem Molkepulver eine Hochbehältertankanlage blockiert wird, wodurch Millionen Liter Treibstoff auf der Straße zum Umschlagplatz in dieser Kasernenanlage gebracht werden müssen, und welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung eingeleitet, um die damit verbundenen Risiken und Umweltgefährdungen auszuschließen?
Womit begründet die Bundesregierung, fast neun Monate nach Auslaufen der getroffenen Ressortvereinbarung zur Lagerung des verstrahlten Molkepulvers in Bundeswehreinrichtungen, die Aussage des Bundesministers der Verteidigung, er befinde sich weiter in der Pflicht zur Amtshilfe, und wie gedenkt die Bundesregierung im Interesse der betroffenen Soldaten und der Zivilbevölkerung deren Rechte und Sicherheit zu gewährleisten?
Zu Frage 60:
Ja, der in der Fragestellung enthaltene Sachverhalt ist richtig. Solange allerdings davon ausgegangen werden konnte, das Molkepulver in einem vergleichsweise kurzen Zeitraum zu entsorgen, war der Straßentransport von Betriebsstoff in Kauf zu nehmen.
Nachdem im Oktober vergangenen Jahres absehbar wurde, daß sich der Dekontaminierungsprozeß voraussichtlich noch bis in das Jahr 1989 erstrecken wird, wurden Möglichkeiten für eine Abhilfe geprüft. Es ist nunmehr beabsichtigt, die Gleisanlage in der Gäuboden-Kaserne Feldkirchen provisorisch so zu verlängern, daß die Betriebsstoffzuführung für die Liegenschaft über die Schiene wieder möglich wird. Zu dieser Lösung gibt es unter den gegebenen Umständen keine Alternative.
Zu Frage 61:
Seit Aufnahme des Molkepulvers in die Bundeswehrliegenschaften hat sich an der Begründung für die Zwischenlagerung als Akt staatlicher Vorsorge grundsätzlich nichts geändert. Dies gilt auch in Anbetracht der Tatsache, daß es dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit nicht gelungen ist, die zunächst in Hungen/Hessen geplante Dekontaminierung des Molkepulvers zu realisieren und die Dekontaminierung im neuen Projekt Lingen sich nunmehr voraussichtlich bis in das Jahr 1989 erstrecken wird.
Von dem in den Bundeswehrliegenschaften gelagerten Molkepulver geht nach wie vor keine Gefahr für Mensch und Umwelt aus; die Rechte und die Sicherheit von Soldaten und Zivilbevölkerung waren zu keinem Zeitpunkt in Frage gestellt. Die Absicht einer provisorischen Verlängerung der Gleisanlage in der Gäuboden-Kaserne entspricht dem wohlverstandenen Verlangen nach Wiederherstellung einer gesicherten und eine Umweltgefährdung ausschließenden Betriebsstoffversorgung. Diese Maßnahme bedeutet nicht, daß das Molkepulver deshalb länger an seinem derzeitigen Standort verbleibt, als unter den gegenwärtigen Bedingungen absehbar ist.