Rede von
Prof. Dr.
Paul
Laufs
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Staatssekretär, bestätigen Sie die bisher vorherrschende Auffassung, daß Fragen der Gefahrenabwehr im Hinblick auf Radioaktivität in das atomrechtliche Verfahren gehören, und können Sie, wenn Sie das nicht bestätigen, aus der Logik dieses Gerichtsurteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ableiten — wie eben schon gefragt worden ist — , daß man bei allen Bebauungsplänen immissionsschutzrechtliche, gewässerschutzrechtliche, auch sicherheitstechnische Fragen der Bauten, die dort in diesem Bereich errichtet werden sollen, vorab, vor der Aufstellung eines solchen Bebauungsplans, abschließend klären müßte?
— Das ist doch absolut unrealistisch.
Gröbl, Parl. Staatssekretär: Sie haben vollkommen recht. Diese Fragen, die von Ihnen angesprochen werden, gehören in das atomrechtliche Verfahren und werden dort auch entsprechend behandelt.