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    Plenarprotokoll 11/55 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 55. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 21. Januar 1988 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 3777 A Zur Geschäftsordnung Kleinert (Marburg) GRÜNE 3777 B Bohl CDU/CSU 3778 B Bachmaier SPD 3778 D Wolfgramm (Göttingen) FDP 3779 B Tagesordnungspunkt 2: a) Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU und FDP: Einsetzung eines Untersuchungsausschusses (Drucksache 11/1680) b) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Einsetzung eines Untersuchungsausschusses (Drucksache 11/1683) c) Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN: Einsetzung eines Untersuchungsausschusses (Drucksache 11/1681 [neu]) Dr. Langner CDU/CSU 3779 C Schäfer (Offenburg) SPD 3781 D Baum FDP 3785 B Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE . . . . 3788 A Bohl CDU/CSU 3789 B Präsident Dr. Jenninger 3789A, 3791D Tagesordnungspunkt 3: Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Politische Bildung (Drucksache 11/1573) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 1: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Miltner, Daweke, Graf von WaldburgZeil, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Neuhausen, Richter, Dr. Thomae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Auftrag der politischen Bildung in der Demokratie (Drucksache 11/1689) Frau Dr. Hamm-Brücher FDP (zur GO) 3792C, 3796C Jahn (Marburg) SPD (zur GO) . . 3793D, 3796D Bohl CDU/CSU (zur GO) 3794 B Kleinert (Marburg) GRÜNE (zur GO) . . 3795B Weisskirchen (Wiesloch) SPD 3797 A Daweke CDU/CSU 3800 D Frau Hillerich GRÜNE 3803D, 3819C Neuhausen FDP 3806 D Frau Dr. Niehuis SPD 3808 B Krey CDU/CSU 3812A Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 3814 B Richter FDP 3814 D Dr. Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 3815D Kretkowski SPD 3818B Daweke CDU/CSU (zur GO) 3819 D Kuhlwein SPD (zur GO) 3820 A Zusatztagesordnungspunkt 3: Aktuelle Stunde betr. Verhalten der Bundesregierung bei der Aufklärung der Veräußerung von Konstruktionsunterlagen für U-Boote an Südafrika — die Rollen des Auswärtigen Amtes, des Bundesverteidigungsministeriums, des Bundeswirtschaftsministeriums und des Bundesfinanzministeriums II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Januar 1988 Frau Eid GRÜNE 3837B, 3841 C Bohl CDU/CSU 3838 B Dr. Struck SPD 3839 C Frau Seiler-Albring FDP 3840 C Eylmann CDU/CSU 3842 A Stobbe SPD 3843 A Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMF . 3844 A Verheugen SPD 3845 D Lowack CDU/CSU 3846 C Gansel SPD 3847 D Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU 3848 D Frau Eid GRÜNE (Erklärung nach § 30 GO) 3849 D Eylmann CDU/CSU (Erklärung nach § 30 GO) 3850 A Tagesordnungspunkt 6: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Pflichtversicherungsgesetzes (Drucksachen 11/677, 11/1661) 3850B Tagesordnungspunkt 7: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Europawahlgesetzes (Drucksache 11/1557) 3850 C Tagesordnungspunkt 8: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Zusatzvertrag vom 21. Oktober 1986 zum Auslieferungsvertrag vom 20. Juni 1978 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika (Drucksache 11/1610) 3850 C Tagesordnungspunkt 9: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 10. April 1984 über den Beitritt der Republik Griechenland zu dem am 19. Juni 1980 in Rom zur Unterzeichnung aufgelegten Übereinkommens über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Drucksache 11/1611) 3850C Zusatztagesordnungspunkt 2: Beratung des Antrags der Abgeordneten Charlotte Garbe und der Fraktion DIE GRÜNEN: Maßnahmen zum Schutz vor Gesundheits- und Umweltgefahren durch Perchloräthylen und andere chlorierte Kohlenwasserstoffe (Drucksache 11/1673) 3850 C Tagesordnungspunkt 10: Beratung der ersten Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Bauschäden zu dem Antrag der Abgeordneten Dr.-Ing. Kansy, Ruf, Dr. Vondran, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Grünbeck, Nolting, Zywietz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Bauwerkschäden (Drucksachen 11/343, 11/798, 11/1652) 3851 A Tagesordnungspunkt 11: Beratung der Sammelübersichten 38 und 39 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksachen 11/1636, 11/1637) 3851 B Tagesordnungspunkt 4: a) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 71/305/EWG über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge (Drucksachen 11/442, 11/1653) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates bezüglich der Annäherung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend die Bauprodukte (Drucksachen 11/443, 11/1654) Ruf CDU/CSU 3851 D Conradi SPD 3853 B Zywietz FDP 3854 C Frau Teubner GRÜNE 3855 C Tagesordnungspunkt 5: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über alle nationalen und internationalen Regelungen, in denen Tierversuche vorgeschrieben und vorgesehen sind, sowie Maßnahmen zur Einschränkung entsprechender Tierversuche (Drucksachen 11/5892, 11/1459) Dr. von Geldern, Parl. Staatssekretär BML 3856 C Frau Adler SPD 3857 C Bredehorn FDP 3859 B Frau Garbe GRÜNE 3860 B Michels CDU/CSU 3860 D Tagesordnungspunkt 12: Beratung des Antrags der Abgeordneten Duve, Dr. Apel, Dr. Penner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Erhaltung des halben Mehrwertsteuersatzes für Bücher, Zeitungen und Zeitschriften (Drucksache 11/920) Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Januar 1988 III Duve SPD 3862A, 3866 C Schulhoff CDU/CSU 3863 A Hüser GRÜNE 3864 B Baum FDP 3865 A Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMF . 3866 A Tagesordnungspunkt 13: Beratung des Antrags der Abgeordneten Wüppesahl, Frau Schmidt-Bott und der Fraktion DIE GRÜNEN: Datenspeicherungspraxis beim Bundeskriminalamt hier: Hinweise auf HIV-Infizierte (Drucksache 11/1157) Frau Schmidt-Bott GRÜNE 3867 B Dr. Blens CDU/CSU 3868 D Wartenberg (Berlin) SPD 3870 A Dr. Hirsch FDP 3871D Spranger, Parl. Staatssekretär BMI . . . 3874 B Tagesordnungspunkt 14: Beratung des Antrags der Abgeordneten Stratmann, Frau Kelly, Frau Wollny und der Fraktion DIE GRÜNEN: Öffentliches Gerichtsverfahren für Mordechai Vanunu (Drucksache 11/1474) Stratmann GRÜNE 3875 B Vogel (Ennepetal) CDU/CSU 3876 A Koschnick SPD 3876 C Irmer FDP 3876 D Tagesordnungspunkt 15: Beratung der Sammelübersichten 34 und 37 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksachen 11/1494, 11/1497) Frau Garbe GRÜNE 3877 D Jung (Limburg) CDU/CSU 3878 B Reuter SPD 3879 B Frau Dr. Segall FDP 3880 B Zumkley SPD 3880 D Kossendey CDU/CSU 3881 B Tagesordnungspunkt 16: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Entwurf einer Richtlinie des Rates über die gleichzeitige Durchführung der allgemeinen Volkszählungen (Drucksachen 11/138 Nr. 3.3, 11/998) Dr. Blens CDU/CSU 3882 B Frau Hämmerle SPD 3883 A Frau Schmidt-Bott GRÜNE 3884 C Dr. Hirsch FDP 3885 B Fragestunde — Drucksache 11/1657 vom 15. Januar 1988 — Verhinderung der mit DEG-Mitteln vorgesehenen Errichtung eines Hotelkomplexes in der Bucht von Dalyan (Türkei) MdlAnfr 27 15.01.88 Drs 11/1657 Dr. Weng (Gerlingen) FDP Antw PStSekr Dr. Köhler BMZ 3820 D ZusFr Dr. Weng (Gerlingen) FDP . . . 3821A ZusFr Frau Blunck SPD 3821 C Struktur der ministeriellen WEU-Organe MdlAnfr 29 15.01.88 Drs 11/1657 Dr. Soell SPD Antw StMin Schäfer AA 3822 B ZusFr Dr. Soell SPD 3822 B ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 3822 D Initiativen des Rats der WEU auf dem Gebiet der Rüstungskontrolle und der Abrüstung MdlAnfr 30 15.01.88 Drs 11/1657 Dr. Soell SPD Antw StMin Schäfer AA 3823 A ZusFr Dr. Soell SPD 3823 B ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 3823 D Neustrukturierung der WEU-Organe in Abhängigkeit von einer Regelung der Sitzfrage MdlAnfr 31 15.01.88 Drs 11/1657 Dr. Klejdzinski SPD Antw StMin Schäfer AA 3824 A ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 3824 B ZusFr Dr. Soell SPD 3824 D Neubearbeitung des Handbuchs „Gesellschaftliche Daten" MdlAnfr 39, 40 15.01.88 Drs 11/1657 Frau Bulmahn SPD Antw PStSekr Vogt BMA 3825 A ZusFr Frau Bulmahn SPD 3825 B Geringe Bereitschaft von Arbeitgebern, bei gleicher Qualifikation Frauen bevorzugt einzustellen MdlAnfr 42 15.01.88 Drs 11/1657 Frau Dr. Dobberthien SPD Antw PStSekr Vogt BMA 3826 A ZusFr Frau Dr. Dobberthien SPD . . . 3826 B ZusFr Frau Blunck SPD 3826 C ZusFr Frau Bulmahn SPD 3826 D ZusFr Frau Dr. Götte SPD 3827 A IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Januar 1988 ZusFr Frau Schmidt (Nürnberg) SPD . . . 3827 A ZusFr Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE . 3827 B ZusFr Frau Ganseforth SPD 3827 B Veränderung der Anpassungsstrategien bei der Sicherung der Renten MdlAnfr 43 15.01.88 Drs 11/1657 Werner (Ulm) CDU/CSU Antw PStSekr Vogt BMA 3827 C ZusFr Werner (Ulm) CDU/CSU 3827 C ZusFr Frau Blunck SPD 3827 D ZusFr Frau Schmidt (Nürnberg) SPD . . 3828 A Verbot der Verwendung von DEHP als Weichmacher in PVC-Artikeln, z. B. bei Kinderspielzeug MdlAnfr 47, 48 15.01.88 Drs 11/1657 Frau Blunck SPD Antw PStSekr Pfeifer BMJFFG 3828B, 3830 D ZusFr Frau Blunck SPD 3828D, 3830 D ZusFr Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 3829B, 3832 A ZusFr Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 3829C, 3833 C ZusFr Frau Weyel SPD 3829 D ZusFr Schily GRÜNE 3829D, 3832 D ZusFr Frau Dr. Götte SPD . . . 3830A, 3833 C ZusFr Frau Dr. Dobberthien SPD 3830B, 3834 A ZusFr Frau Ganseforth SPD . . . 3830B, 3832 D ZusFr Frau Garbe GRÜNE . . . 3830C, 3833 B ZusFr Dr. Penner SPD 3832 B ZusFr Frau Teubner GRÜNE 3832 C ZusFr Frau Seidenthal SPD 3833 B ZusFr Frau Bulmahn SPD 3833 D ZusFr Frau Unruh GRÜNE 3834 B Verbot der Verwendung von Schläuchen aus PVC mit DEHP im Klinikbereich MdlAnfr 49, 50 15.01.88 Drs 11/1657 Frau Schmidt (Nürnberg) SPD Antw PStSekr Pfeifer BMJFFG 3834D, 3836A ZusFr Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 3835A, 3836 B ZusFr Frau Dr. Götte SPD 3835 B ZusFr Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE . 3835 C ZusFr Frau Blunck SPD 3835 D ZusFr Frau Unruh GRÜNE . . . 3835D, 3837 A ZusFr Frau Garbe GRÜNE 3836 D Nächste Sitzung 3885 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 3887* A Anlage 2 Reise des bayerischen Ministerpräsidenten Strauß nach Südafrika MdlAnfr 2, 3 15.01.88 Drs 11/1657 Dr. Schöfberger SPD SchrAntw PStSekr Frau Berger BK . . . . 3887* B Anlage 3 Auflösung oder Umwandlung von Jugendwohnheimen der Bundespost seit 1985; Sonderregelungen für die Unterbringung von Nachwuchskräften MdlAnfr 12, 13 15.01.88 Drs 11/1657 Becker (Nienberge) SPD SchrAntw PStSekr Rawe BMP 3887* D Anlage 4 Objektivierung des Prüfungsverfahrens zur Einstufung der Umweltverträglichkeit von Entwicklungshilfeprojekten des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit; Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für alle laufenden Projekte MdlAnfr 25, 26 15.01.88 Drs 11/1657 Schanz SPD SchrAntw PStSekr Dr. Köhler BMZ . . . 3887* D Anlage 5 Äußerung des Staatsministers Schäfer über Kontakte zur UNITA gegenüber einer angolanischen Regierungsdelegation MdlAnfr 28 15.01.88 Drs 11/1657 Lowack CDU/CSU SchrAntw StMin Schäfer AA 3888* D Anlage 6 Verwirklichung der von der WEU beschlossenen Zusammenarbeit zwischen Ost und West; Haltung der Bundesregierung zu der kontroversen Frage des Sitzes der WEU MdlAnfr 32, 33 15.01.88 Drs 11/1657 Antretter SPD SchrAntw StMin Schäfer AA 3889* A Anlage 7 Auswirkung von Maßnahmen des Kostendämpfungsprogramms auf Kurorte MdlAnfr 41 15.01.88 Drs 11/1657 Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA 3889* C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Januar 1988 V Anlage 8 Überlegung über eine Ablösung der VorneVerteidigung durch eine Vorwärts-Strategie im Bericht der „Kommission für eine integrierte Langzeit-Strategie" MdlAnfr 44 15.01.88 Drs 11/1657 Dr. Feldmann FDP SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . . 3889* D Anlage 9 Auftragsvergabe im Rahmen des TechnexProgramms 1988 und 1989; Vergabe von Publikationsaufträgen des Bundesministeriums der Verteidigung an den Mönch-Verlag MdlAnfr 45, 46 15.01.88 Drs 11/1657 Frau Fuchs (Verl) SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . . 3890* A Anlage 10 Konsequenzen aus den Ergebnissen von Untersuchungen über die Aufnahme von DEHP durch Kleinkinder, z. B. bei Benutzung von Eisbeißringen aus Weich-PVC MdlAnfr 52 15.01.88 Drs 11/1657 Frau Dr. Götte SPD SchrAntw PStSekr Pfeifer BMJFFG . . . 3890* C Anlage 11 Verbesserung der Familienförderung MdlAnfr 53 15.01.88 Drs 11/1657 Werner (Ulm) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Pfeifer BMJFFG . . . 3890* C Anlage 12 Motivierung der Arbeitgeber zur Frauenförderung und Gleichberechtigung am Arbeitsplatz MdlAnfr 54 15.01.88 Drs 11/1657 Frau Dr. Dobberthien SPD SchrAntw PStSekr Pfeifer BMJFFG . . . 3891* A Anlage 13 Aufhebung der Verschreibungspflicht für Tierarzneimittel gegen Zoonosen und ihre Folgen für die Lebensmittelproduktion MdlAnfr 55 15.01.88 Drs 11/1657 Müller (Schweinfurt) SPD SchrAntw PStSekr Pfeifer BMJFFG . . . 3891* B Anlage 14 Rückbau von Straßen, insbesondere Ortsdurchfahrten, nach Rückgang des Verkehrsaufkommens und dessen Finanzierung MdlAnfr 56, 57 15.01.88 Drs 11/1657 Frau Ganseforth SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 3891* C Anlage 15 Eindämmung der Unfallgefahren durch den Schwerlastverkehr in Koblenz-Metternich MdlAnfr 58, 59 15.01.88 Drs 11/1657 Pauli SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 3892* B Anlage 16 Rücknahme von in Gorleben lagernden defekten Castor-Behältern durch die Kernkraftwerke; Entscheidung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt betreffend Transportbehälterlager Gorleben MdlAnfr 60, 61 15.01.88 Drs 11/1657 Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE SchrAntw PStSekr Grüner BMU 3892* D Anlage 17 Vermarktung von mit Cäsium belastetem Wild; Erlaß der Verordnungen Nr. 3954 (EWG-Vertrag) und Nr. 3955 (EURATOM-Vertrag) durch den Rat der EG MdlAnfr 62, 63 15.01.88 Drs 11/1657 Frau Wollny GRÜNE SchrAntw PStSekr Grüner BMU 3893* A Anlage 18 Probebetrieb der Entschwefelungsanlage im Kohlekraftwerk Buschhaus; Einhaltung der Grenzwerte nur bei reduziertem Betrieb MdlAnfr 64, 65 15.01.88 Drs 11/1657 Dr. Hauff SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMU 3893* B Anlage 19 Erfüllung der Bundestagsbeschlüsse vom 31. Juli 1984 zur Verbesserung des Umweltschutzes im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme des Kohlekraftwerks Buschhaus MdlAnfr 66 15.01.88 Drs 11/1657 Schäfer (Offenburg) SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMU 3893* D Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Januar 1988 3777 55. Sitzung Bonn, den 21. Januar 1988 Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Bötsch 22. 1. Brandt 22. 1. Büchler 21. 1. Büchner (Speyer) 22. 1. Dr. v. Bülow 21. 1. Clemens 22. 1. Egert 22. 1. Dr. Ehrenberg 22. 1. Frau Fischer 21. 1. Dr. Glotz 22. 1. Grünbeck 22. 1. Freiherr Heereman von Zuydtwyck 22. 1. Frau Dr. Hellwig 22. 1. Dr. Hitschler 22. 1. Frau Hoffmann 22. 1. Ibrügger 22. 1. Jansen 21. 1. Klein 22. 1. Kißlinger 22. 1. Kreuzeder 22. 1. Dr. Mahlo 22. 1. Meyer 22. 1. Dr. Möller 22. 1. Petersen 22. 1. Reuschenbach 22. 1. Dr. Schmude 22. 1. Frau Schoppe 21. 1. Steiner 21. 1. Dr. Vondran 21. 1. Vosen 22. 1. Dr. Wernitz 22. 1. Wieczorek (Duisburg) 21. 1. Wischnewski 22. 1. Frau Dr. Wilms 21. 1. Dr. Zimmermann 21. 1. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Berger auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) (Drucksache 11/1657 Fragen 2 und 3): Trifft es zu, daß der Bundeskanzler den bayerischen Ministerpräsidenten Strauß gebeten hat, nach Südafrika zu fahren? Ist sich die Bundesregierung sicher, daß der bayerische Ministerpräsident in Südafrika die Südafrika-Politik der Bundesregierung oder des Bundesministers des Auswärtigen vertreten wird, oder muß die Bundesregierung befürchten, daß der bayerische Ministerpräsident in Südafrika eine eigenmächtige Nebenaußenpolitik zu betreiben versucht? Zu Frage 2: Ja. Bundeskanzler Helmut Kohl hat den bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß gebeten, nach Südafrika und Mosambik zu reisen. Anlagen zum Stenographischen Bericht Zu Frage 3: Die Südafrikapolitik der Bundesregierung ist darauf gerichtet, zu einer friedlichen Überwindung der Rassenkonflikte beizutragen und den hierzu erforderlichen umfassenden Dialog aller politischen Kräfte Südafrikas aktiv zu fördern. Hierin weiß sich die Bundesregierung mit allen Parteien der Regierungskoalition und deren führenden Politikern einig. Ministerpräsident Franz Josef Strauß ist einer der europäischen Politiker, der durch Sachkenntnis und persönliches Ansehen ein wichtiger Gesprächspartner bei weißen, schwarzen und farbigen politischen Führern ist. Er führt keine Regierungsverhandlungen. Sein Ziel ist, in Gesprächen mit Vertretern der Politik und Gewerkschaften einen Beitrag zur friedlichen Entwicklung der Region zu leisten. Die Bundesregierung sieht daher keinen Anlaß, sich an Spekulationen über den Inhalt der Gespräche des bayerischen Ministerpräsidenten in Südafrika zu beteiligen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rawe auf die Fragen des Abgeordneten Becker (Nienberge) (SPD) (Drucksache 11/1657 Fragen 12 und 13): Wie viele Jugendwohnheime der Deutschen Bundespost wurden seit dem 1. Januar 1985 aufgelöst oder in Wohnheime umgewandelt? Welche Sonderregelungen über die Vorschriften des § 78 Jugendwohlfahrtsgesetz hinaus gelten für die Unterbringung von Nachwuchskräften in den Jugendwohnheimen der Deutschen Bundespost? Im September 1984 gab es bei der Deutschen Bundespost 42 Jugendwohnheime mit 3 705 Heimplätzen; im September 1987 gab es 38 Jugendwohnheime mit 3 406 Heimplätzen. Drei Heime wurden in Wohnheime für Erwachsene umgewandelt, zwei Heime aufgelöst und ein Jugendheim neu eingerichtet. Über den § 78 Jugendwohlfahrtsgesetz hinaus gibt es Bestimmungen für die Unterbringung von Nachwuchskräften in Wohnheimen der Deutschen Bundespost und Jugendwohnheimrichtlinien der Deutschen Bundespost. Die letztgenannten Richtlinien regeln, daß außer Minderjährigen auch junge Nachwuchskräfte und Mitarbeiter im Alter bis 21 Jahre, in Jugendwohnheimen der Deutschen Bundespost untergebracht werden können. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Köhler auf die Fragen des Abgeordneten Schanz (SPD) (Drucksache 11/1657 Fragen 25 und 26) : 3888* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Januar 1988 Stimmen Sie mit mir darin überein, daß die Umweltkategorien des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) zur Einstufung der Umweltverträglichkeit von Entwicklungshilfevorhaben auch nach der Neubearbeitung durch das BMZ immer noch keine echte Objektivierung des Prüfverfahrens bringen, so daß Validität und Reliabilität nicht gewährleistet sind, und warum wurde die Kategorie U0 von früher „umweltneutral" auf heute „Umweltauswirkungen unerheblich" und die Kategorie U4 von früher „nicht mehr förderungswürdig" auf heute „Belastungen aus heutiger Sicht nicht mehr tragbar" geändert? Können Sie der naheliegenden Annahme folgen, daß damit — jedenfalls am Ziel eines möglichst wirksamen Umweltschutzes gemessen — eine Verwässerung der Kategorien gegeben ist, und welchen technischen, finanziellen und zeitlichen Aufwand würde es bedeuten, alle derzeit laufenden Projekte der Entwicklungshilfe einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen? Zu Frage 25: Zu den in der Frage enthaltenen Teilfragen und Wertungen ist folgendes festzustellen: 1. Ziel des vom BMZ zum 1. Januar 1988 eingeführten Verfahrens zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) von Vorhaben der bilateralen Finanziellen und Technischen Zusammenarbeit ist es, bereits von der Planungs- und Entscheidungsphase an, das Wissen über Umweltwirkungen geplanter Projekte systematisch zu verbessern. Dadurch können durch entsprechende Projektkonzeption oder gezielte Maßnahmen Belastungen verhindert oder auf ein annehmbares Niveau begrenzt werden. Die volle Einbeziehung der UVP in das durch klare Regelungen festgelegte Verfahren der Projektplanung und -steuerung trägt zur Transparenz und damit auch zur Objektivierung wesentlich bei. 2. Die neu bestimmten Kategorien dienen beim jetzigen Verfahren lediglich als Instrument zur Kennzeichnung des aufgrund der UVP festgelegten, umweltbezogenen Handlungsbedarfs bei der Projektdurchführung (z. B. Schutz- und Kontrollmaßnahmen). Sie ermöglichen darüber hinaus eine statistische Erfassung der direkt auf Umwelt- und Ressourcenschutz zielenden Projekte. 3. Die Kategorie U O („Umweltbelastungen unerheblich") kennzeichnet jene Projekte, bei denen die im Rahmen von UVP übliche Erheblichkeitsprüfung ergibt, daß die zu erwartenden Umwelteinflüsse keine besonderen Prüfungen oder Maßnahmen erforderlich machen. Dabei werden die Unterlagen angewendet, die von einer vom BMZ berufenen Sachverständigengruppe in mehrjähriger Tätigkeit erarbeitet wurden. Sie enthalten Kriterienkataloge für über 60 Sektorbereiche, Zusammenstellungen umweltrelevanter Standards, Hinweise für Umweltstudien und einen Katalog von Umweltschutzorganisationen in Entwicklungsländern, was eine nach dem derzeitigen Kenntnisstand bestmögliche Identifizierung und Analyse der potentiellen Umweltwirkungen erlaubt. 4. UVP ist ein Instrument zur Vorbereitung von Entscheidungen, sie kann diese jedoch nicht ersetzen. Sind Umweltbelastungen zu erwarten, werden im Rahmen der entwicklungspolitischen Gesamtbewertung die ökologischen mit den sonstigen, z. B. wirtschaftlichen und sozio-ökonomischen Entscheidungskriterien abgezogen. Im Falle der Kategorie U 4 ( „Belastungen aus ökologischer Sicht nicht tragbar") ist vorgesehen, daß nach sorgfältiger Abwägung und Ausschöpfung aller Möglichkeiten zur umweltverträglichen Gestaltung die Leitung des BMZ über Prüfungs- und Förderungswürdigkeit eines solchen Vorhabens entscheidet. Zu Frage 26: Aus meinen Ausführungen zu Frage 1 ergibt sich, daß das UVP-Verfahren nicht etwa verwässert wurde, sondern daß es im Gegenteil eine sehr viel intensivere, gemeinsam mit den Partnerregierungen und -organisationen durchgeführte Überprüfung und Kontrolle der Umweltwirkungen von Entwicklungsvorhaben gewährleistet. Sie stellt einen erheblichen Fortschritt im Sinne des Umwelt- und Ressourcenschutzes dar. Eine Überprüfung der viele hundert umweltrelevanten, laufenden bilateralen Vorhaben nach dem neuen Verfahren ist weder finanziell und personell zu leisten, noch von der Sache her sinnvoll und notwendig. Umweltgesichtspunkte waren schon bisher Gegenstand der Projektprüfungen und werden bei Projektfortschrittskontrollen und -evaluierungen ebenfalls berücksichtigt. Anlage 5 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Lowack (CDU/CSU) (Drucksache 11/1657 Frage 28) : Auf welchen Beschluß der Bundesregierung bzw. Entscheidung des Bundeskanzlers im Rahmen der Richtlinienkompetenz basiert die Äußerung des Staatsministers im Auswärtigen Amt, Schäfer, im Dezember 1987 gegenüber Vertretern einer Regierungsdelegation aus Luanda, „daß Beziehungen oder Kontakte zur Unita für die Bundesregierung nicht in Betracht kommen" (Zitat „DIE WELT" vom 14. Dezember 1987)? Die Bundesregierung und ihre europäischen Partner verurteilen die südafrikanische Destabilisierungspolitik in all ihren Erscheinungsformen, einschließlich direkter oder indirekter bewaffneter Aktionen in Nachbarstaaten wie Angola. Im Februar 1986 waren sich die EG-Außenminister mit ihren Kollegen aus den FLS bei ihrer Zusammenkunft in Lusaka in diesem Zusammenhang einig, daß die Ausführenden solcher Aktionen keinerlei Unterstützung oder Hilfe erhalten sollten. Im übrigen ist es ständige Politik der Bundesregierung seit Aufnahme der diplomatischen Beziehungen mit der Volksrepublik Angola im Jahre 1979, keine Beziehungen oder Kontakte zu den Unita-Rebellen zu unterhalten. Eine Änderung dieser Politik ist nicht vorgesehen. Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Januar 1988 3889* Anlage 6 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Antretter (SPD) (Drucksache 11/1657 Fragen 32 und 33): Welche konkreten Schritte sind bisher unternommen oder beabsichtigt, um die in Abschnitt III (c) 2 der Plattform über europäische Sicherheitsinteressen vom 27. Oktober 1987 in Den Haag vom Rat der WEU beschlossenen Zielsetzungen auf dem Gebiet des Dialogs und der Zusammenarbeit zwischen West und Ost zu verwirklichen und zu einer Überwindung der gegenwärtigen Phase der Stagnation auf dem Wiener Folgetreffen der KSZE beizutragen? Welche Haltung nimmt die Bundesregierung in der WEU zu der Sitzfrage ein, nachdem Frankreich Anfang Dezember 1987 vor der WEU-Versammlung die Zusammenlegung aller WEU-Organe in Paris vorgeschlagen hat, während sich die britische Regierung vor demselben Forum für eine Zusammenlegung in Brüssel ausgesprochen hat? Zu Frage 32: Im multilateralen Bereich ist das Wiener KSZE-Folgetreffen zur Zeit der Ort, durch positive Beiträge nicht nur im Bereich der Sicherheits- und Rüstungskontrollpolitik, sondern in allen Bereichen gemeinsamen Interesses den Dialog und die Zusammenarbeit zwischen West und Ost zu vertiefen. Hier bleibt die Bundesregierung — in enger Abstimmung mit ihren Partnern und Verbündeten — um ein substantielles, ausgewogenes Schlußdokument zum frühestmöglichen Zeitpunkt bemüht. Das Wiener Treffen muß zu für die Menschen spürbaren Ergebnissen führen. Eine Ausweitung der menschlichen Kontakte über die Grenzen hinweg, die Stärkung der persönlichen Rechte und Grundfreiheiten und die Sicherstellung des freien Flusses von Informationen, Ideen und Personen sind auch künftig unerläßlich, wenn sich die Beziehungen zwischen West und Ost in einem Klima des Vertrauens entwickeln sollen. Zwar hat es in Wien im Gebiet der militärischen Sicherheit bei der Erarbeitung eines Mandats für die Konventionelle Rüstungskontrolle und im Bereich der Vertrauen und Sicherheit bildenden Maßnahmen beachtliche Fortschritte gegeben. Aber sie finden bisher in dem für uns zentralen Bereich der Verbesserung der menschlichen Kontaktmöglichkeiten und weiterer Fortschritte bei der Erfüllung der in Helsinki und Madrid eingegangenen Verpflichtungen noch keine Entsprechung. Das Bemühen der Bundesregierung richtet sich jetzt vordringlich darauf, einen Konsens auch über umfassende Verbesserungen in der menschlichen Dimension des KSZE-Prozesses herbeizuführen. Zu Frage 33: Seit einiger Zeit finden im Ständigen Rat der WEU Konsultationen über Vorschläge statt, die ministeriellen Organe der WEU, also den Ständigen Rat und das Generalsekretariat in London und die Agenturen für Sicherheitsfragen in Paris, an einem Ort zusammenzulegen. Dabei geht es nicht um den Sitz der Parlamentarischen Versammlung der WEU. Für diese Zusammenlegung war von Anfang an Brüssel im Gespräch. Für Brüssel sind — auch in den Augen der Bundesregierung — gewichtige Argumente angeführt worden: Es sei der Sitz des Sekretariats der Europäischen Politischen Zusammenarbeit und des Rates sowie der Kommission der Europäischen Gemeinschaft. Die Organe der WEU als Element des europäischen Einigungsprozesses, der zur Schaffung der Europäischen Union führen solle, wären daher nach dort zusammenzufassen. Es wird ferner geltend gemacht, daß Brüssel auch der Sitz des Bündnisses sei, mit dem die WEU politisch sowie durch den Brüsseler Vertrag völkerrechtlich verbunden sei. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 11/1657 Frage 41) : Welche Maßnahmen die Kurorte betreffend enthält das Kostendämpfungsprogramm der Bundesregierung, und wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen dieser Maßnahmen auf die Arbeitsplätze in den Kurorten ein? Die Bundesregierung will mit der Strukturreform der gesetzlichen Krankenversicherung die Voraussetzungen für eine dauerhafte finanzielle Stabilisierung bei den Krankenkassen schaffen. Das Konzept zur Strukturreform sieht vor, daß die Krankenkasse künftig bei (offenen) Kuren einen Zuschuß von bis zu 12,50 DM je Tag gewähren kann. Gegenwärtig können die Krankenkassen in ihrer Satzung einen in der Höhe nicht begrenzten Zuschuß zu offenen Kuren vorsehen; dieser beträgt zur Zeit im Durchschnitt 25 DM je Tag. Das Reformkonzept sieht außerdem vor, die Behandlung in Kur- und Spezialeinrichtungen inhaltlich von der Behandlung in Krankenhäusern abzugrenzen. Die Krankenkassen sollen künftig Leistungen in Kur- und Spezialeinrichtungen nur gewähren, wenn sie mit diesen Einrichtungen Verträge abgeschlossen haben; eine Bestandsschutzregelung ist vorgesehen. Die Bundesregierung geht davon aus, daß die beabsichtigten Maßnahmen keine Auswirkungen auf die Arbeitsplätze in den Kurorten haben werden. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Dr. Feldmann (FDP) (Drucksache 11/1657 Frage 44): Wie beurteilt die Bundesregierung die laut Süddeutscher Zeitung vom 12. Januar 1988 im Bericht der „Kommission für eine integrierte Langzeit-Strategie" an den amerikanischen Präsidenten enthaltene Überlegung, die geltende Vorne-Verteidigung durch eine Vorwärts-Strategie abzulösen, d. h. im Verteidigungsfall nicht nur Luftangriffe in das Hinterland eines Angreifers, sondern auch umfassende Gegenangriffe über die Grenzen zum Warschauer Pakt in Erwägung zu ziehen, und wird sie auch weiterhin am Prinzip der Vorne- statt der Vorwärts-Verteidigung festhalten? Die Bundesregierung hat den Bericht einer unabhängigen Kommission an den amerikanischen Präsi- 3890* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Januar 1988 denten über eine nationale Langzeit-Strategie mit Aufmerksamkeit zur Kenntnis genommen. Der Bericht enthält die Überlegungen einer Gruppe von Politikern, Wissenschaftlern und ehemaligen Soldaten zur Entwicklung einer in das nächste Jahrhundert reichenden Strategie der USA. Diese Überlegungen der Kommission stellen eine Stimme in der seit Jahren geführten inneramerikanischen Diskussion dar. Der Bericht entstand in Unabhängigkeit von der amerikanischen Regierung und stellt keine Regierungsauffassung dar. Für die Bundesregierung kommen Vorstellungen von grenzüberschreitenden weiträumigen Gegenoffensivoptionen mit Landstreitkräften nach Mittel-Osteuropa hinein nicht in Betracht. Sie weiß sich hierin mit den Bündnispartnern einig. Eine kollektive, grenznahe zusammenhängende Vorneverteidigung bleibt dagegen ein zentrales Element dieser Bündnisstrategie. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen der Abgeordneten Frau Fuchs (Verl) (SPD) (Drucksache 11/1657 Fragen 45 und 46): Welche Arbeiten im einzelnen sollen im Rahmen der für die Haushaltsjahre 1988 und 1989 für das TECHNEX-Programm eingeplanten bzw. vertraglich gebundenen 29,7 Millionen DM durchgeführt werden? Wie vereinbart es die Bundesregierung mit demokratischen Prinzipien, daß drei offizielle Fachorgane des Bundesministeriums der Verteidigung („Heer", „Luftwaffe", „Marine") im Mönch-Verlag erscheinen, der auch eine Fülle von Publikationen verlegt, die die Waffen-SS verherrlichen, eine Organisation, die in den Nürnberger Prozessen als verbrecherisch eingestuft worden ist? Zu Frage 45: Die- Arbeiten im TECHNEX-Programm 1988 und 1989 beinhalten im wesentlichen folgende Bereiche: — Fertigung der Versuchsmuster für vier Raketenschlittenversuche mit einem Überschalldispenser, — Durchführung der Versuche mit dem Schwerpunkt Abgangsballistik der Submunition und — Auswertung der Versuche im Hinblick auf Streufeld und Auftreffbedingungen der Submunition. Weiterhin werden Analysen durchgeführt mit dem Ziel, die Wirkung des Gefechtskopfes als Funktion der experimentell ermittelten Daten von Dispenser und Submunition zu bestimmen. Zu Frage 46: Die Bundesregierung sieht keine Verletzung demokratischer Prinzipien in der Tatsache, daß die durch das Bundesministerium der Verteidigung herausgegebenen Truppenzeitschriften „Heer", „Luftwaffe", „Marine" durch den Mönch-Verlag hergestellt werden. Weder die Mönch-Verlagsgruppe noch der ihr zugehörige Mönch Buchversand haben bisher Anlaß zu der Annahme gegeben, daß sie sich außerhalb des Grundgesetzes bewegen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Frage der Abgeordneten Frau Dr. Götte (SPD) (Drucksache 11/ 1657 Frage 52): Ist der Bundesregierung bekannt, daß nach Untersuchungen des chemischen Landesuntersuchungsamtes Stuttgart in Eisbeißringen aus Weich-PVC für Babys die DEHP-Gehalte zwischen 30 v. H. und 40 v. H. gefunden wurden und nach Schätzungen US-amerikanischer Experten die Aufnahme von DEHP bei Kleinkindern in den ersten 36 Lebensmonaten zwischen 62 Milligramm und 665 Milligramm beträgt, und welche Folgerungen wird die Bundesregierung aus diesen Tatsachen ziehen? Die US-amerikanischen Schätzungen über die Aufnahme von DEHP durch Kleinkinder können auf die Verhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland nicht übertragen werden. Die Hauptquelle der dort genannten DEHP-Aufnahme sind in der Bundesrepublik Deutschland nicht gebräuchliche Beruhigungssauger aus Weich-PVC. Im übrigen verweise ich auf meine mündlichen Antworten zu den Fragen 47 und 48. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Frage des Abgeordneten Werner (Ulm) (CDU/CSU) (Drucksache 11/1657 Frage 53): Wie gedenkt die Bundesregierung angesichts der von Bundesminister Dr. Schäuble am 11. Dezember 1987 in Osnabrück getroffenen Feststellung zur dramatischen Geburtenentwicklung in der Bundesrepublik Deutschland, die dort nachdrücklich angemahnte Verbesserung der Familienförderung über die seit 1986 erfolgten bzw. für die laufende Legislaturperiode in Aussicht gestellten Maßnahmen des Familienlastenausgleichs hinaus zu gestalten und zeitlich durchzuführen? Die jugend-, frauen- und familienbezogenen Teile der die Folgen der Bevölkerungsentwickung darlegenden Rede von Bundesminister Dr. Schäuble enthalten strategische Überlegungen, die der Politik der Bundesregierung zugrundeliegen und deren Verwirklichung sich über mehrere Legislaturperioden erstreckt. Für diese Legislaturperiode hat der Bundeskanzler in der Regierungserklärung am 18. März 1987 erklärt, daß die Leistungen der Familien in unserer Gesellschaft noch immer zu wenig anerkannt und unterstützt werden und deshalb der Familienlastenausgleich noch gerechter gestalten werden wird: durch eine Erweiterung von Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub auf der einen, durch eine Erhöhung des Kindergelds, des Kinderfreibetrags und Kindergeldzuschlags auf der anderen Seite. Bisher konkretisiert ist die Erhöhung des steuerlichen Kinderfreibetrags auf 3 042 DM ab 1990, mit der Folge einer leichten Erhöhung des Kindergeldzuschlags. Entsprechend der Koalitionsvereinbarung und nach Maßgabe der Regierungserklärung des Bundeskanzlers wird die Koalition den Spielraum für Leistungsgesetze in der zweiten Hälfte der Legislaturperiode unter besonderer Berücksichtigung der Familienpolitik Anfang 1989 festlegen. Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Januar 1988 3891' Selbstverständlich, und hier knüpfe ich ebenfalls an die Ausführungen von Bundesminister Dr. Schäuble an, wird die Familienpolitik auch in der nächsten Legislaturperiode eine sehr hohe Priorität behalten und behalten müssen. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Frage der Abgeordneten Frau Dr. Dobberthien (SPD) (Drucksache 11/1657 Frage 54): Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die Motivation von Arbeitgebern, mit Frauenförderung und der Gleichberechtigung am Arbeitsplatz ernst zu machen, zu erhöhen? Die Bundesregierung beobachtet in letzter Zeit ein wachsendes Interesse sowohl bei Unternehmen und Unternehmensverbänden wie auch bei den Gewerkschaften, Frauenförderungsmaßnahmen durchzuführen und dadurch die Gleichberechtigung am Arbeitsplatz zu verbessern. Immer mehr Unternehmen gehen dazu über, hierfür Gleichstellungsbeauftragte im Rahmen der Personalentwicklung einzusetzen. Der Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit unterstützt diese Entwicklung und hat dafür einen Leitfaden zur Frauenförderung in Betrieben herausgegeben, der zur Durchsetzung der Gleichberechtigung als Chance für die Personalpolitik wichtige Hinweise enthält. Er wurde bisher in gut 30 000 Exemplaren verschickt. Darüber hinaus hat der Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit namhafte Vertreterinnen und Vertreter aus Unternehmen, Gewerkschaften und Politik zu einem Informationsaustausch über „Frauenförderung in Unternehmen der Bundesrepublik Deutschland" eingeladen. Dabei hat sich ergeben, daß wir uns in Zukunft vor allem auf folgendes konzentrieren müssen — die Startchancen für Mädchen durch eine verstärkte Öffnung der Ausbildungsberufe auch in gewerblich-technischen Bereichen zu verbessern, — Erleichterungen für erwerbstätige Mütter (und Väter) durch flexible Arbeitszeitregelungen, Teilzeitarbeitsplätze und Beurlaubungsangebote Erleichterungen zu erwirken, die über den gesetzlichen Erziehungsurlaub hinausgehen, — Ansätze der betrieblichen Weiterbildung von Frauen zu verbessern, damit mehr Frauen in gehobene Funktionen und Führungspositionen gelangen. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Frage des Abgeordneten Müller (Schweinfurt) (SPD) (Drucksache 11/1657 Frage 55): Hält die Bundesregierung die Forderung, die Verschreibungspflicht für Tierarzneimittel, die der Bekämpfung von Zoonosen dienen, aufzuheben, für berechtigt, oder sieht sie in der dann unkontrolliert möglichen Abgabe und Anwendung dieser Arzneimittel eine Gefährdung unmittelbar für die Tiere durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch und mittelbar für Menschen über die von nicht sachgemäß behandelten Tieren stammenden Lebensmittel? Die Bundesregierung sieht derzeit weder die Notwendigkeit noch die gesundheitspolitisch vertretbare Möglichkeit, die Verschreibungspflicht für Tierarzneimittel, die der Bekämpfung von Zoonosen dienen, aufzuheben. Sie sieht in der unkontrollierten, fachlich nicht abgesicherten Abgabe und Anwendung dieser Tierarzneimittel sowohl eine Gefährdung der Gesundheit der Tiere wie auch mittelbar des Menschen. Das Arzneimittelgesetz enthält in § 48 die Ermächtigung und den Auftrag an die Bundesregierung, Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen der Verschreibungspflicht zu unterstellen, die die Gesundheit von Mensch oder Tier auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch unmittelbar oder mittelbar gefährden können, wenn sie ohne ärztliche, zahnärztliche oder tierärztliche Überwachung angewendet werden oder wenn sie häufig in erheblichem Umfang nicht bestimmungsgemäß gebraucht werden und dabei die Gesundheit von Mensch und Tier unmittelbar oder mittelbar gefährdet werden kann. Solche Arzneimittel dürfen nur unter Vorlage einer ärztlichen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Verschreibung an Verbraucher abgegeben werden bzw. im Rahmen einer tierärztlichen Behandlung bei Tieren angewendet oder vom Tierarzt an den Tierhalter abgegeben werden. Die gesundheitspolitischen Anliegen, Tierarzneimittel nur nach einer fachgerechten Diagnose und nicht über die veterinärmedizinisch gebotene Menge hinaus einzusetzen, Rückstände in Lebensmittel auf das niedrigste erreichbare Niveau zu senken und übertragbare Krankheiten im Interesse von Tier und Mensch möglichst frühzeitig zu erkennen, erfordern zwingend, den Einsatz vieler Arzneimittel von der tierärztlichen Diagnose abhängig zu machen und die Verschreibungspflicht beizubehalten. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, daß sich der Sachverständigenausschuß für Verschreibungspflicht (§ 53 AMG) wiederholt mit Anträgen auf Lockerung der Verschreibungspflicht für Arzneimittel zur Bekämpfung parasitärer Erkrankungen der Tiere befaßt hat und eine solche Lockerung unter Hinweis auf die gesundheitspolitischen Zielsetzungen einmütig abgelehnt hat. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage der Abgeordneten Frau Ganseforth (SPD) (Drucksache 11/1657 Fragen 56 und 57): Wie beteiligt sich die Bundesregierung an den Kosten des Rückbaus der Ortsdurchfahrt einer Bundesstraße, deren Verkehrsaufkommen sich durch den Bau einer Umgehungsstraße wie geplant drastisch verringert und die nun entsprechend der abgenommenen Verkehrsbedeutung herabgestuft wurde? 3892* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Januar 1988 Hält die Bundesregierung den Rückbau von Straßen, insbesondere Ortsdurchfahrten, deren Verkehrsaufkommen durch den Bau von Entlastungs- bzw. Umgehungsstraßen zurückgegangen ist und deren Dimensionierung durch das zurückgegangene Verkehrsaufkommen zu großflächig ist, für wünschenswert? Zu Frage 56: Die Bundesregierung beteiligt sich nicht an den Kosten für eine bauliche Umgestaltung von Ortsdurchfahrten, die infolge einer vom Bund gebauten Ortsumgehung nicht mehr für den weiträumigen Verkehr benötigt werden. Nach der Kompetenzzuweisung im Grundgesetz hat der Bund eine Aufgabenkompetenz für Straßen des Fernverkehrs. Daraus folgt, daß er nur für solche Straßen eine Finanzierungskompetenz hat. Dementsprechend ist im Fernstraßengesetz geregelt, daß eine aufgegebene Ortsdurchfahrt in eine Straßenkategorie nach Landesrecht als Landes-, Kreis- oder Gemeindestraße abzustufen ist. Der Bund leistet seinen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und der Umweltsituation durch den Bau der Ortsumgehung. Zu Frage 57: Da die als Bundesstraße aufgegebene Ortsdurchfahrt nach Fernstraßenrecht abzustufen ist, entscheidet über den Rückbau im Einzelfall der künftige Straßenbaulastträger nach seinen verkehrlichen Planungsvorstellungen; dabei sind die städtebauliche Situation und die städtebaulichen Planungsvorstellungen der betroffenen Gemeinde zu berücksichtigen. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Pauli (SPD) (Drucksache 11/1657 Fragen 58 und 59) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung nach Sperrung der Autobahnabfahrt Koblenz-Metternich der A 61 für den Schwerlastverkehr, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Unfallgefahr gerade durch den allgemein zunehmenden Schwerlastverkehr in der engen Ortslage von Koblenz-Metternich zu beseitigen? Wann wird nach Auffassung der Bundesregierung die Ortsumgehung Koblenz-Metternich vollständig fertiggestellt sein? Zu Frage 58: Die geforderte Sperrung der Autobahnabfahrt Koblenz-Metternich für den Schwerlastverkehr fällt — wie auch die Anordnung sonstiger örtlicher Verkehrsbeschränkungen und -verbote — in die ausschließliche Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörden von Rheinland-Pfalz. Das Bundesverkehrsministerium hat darauf keinen Einfluß. Nach den Auskünften des zuständigen Ministeriums für Wirtschaft und Verkehr des Landes Rheinland-Pfalz haben sich die Verkehrsbehörden lange um eine bessere Verkehrsführung in Koblenz-Metternich bemüht. Tatsächlich ist es auch gelungen, durch wegweisende Beschilderung auf der A 61 die Ortsdurchfahrt Koblenz-Metternich wesentlich vom Durchgangsverkehr zu entlasten. Die weiteren Verkehrsuntersuchungen haben aber ergeben, daß von dem verbleibenden Lkw-Verkehr ein wesentlicher Teil dem Ziel- und Quellverkehr zuzurechnen ist, der nicht verlagert werden kann. Eine weitere Verbesserung der Verkehrsverhältnisse ist durch den Bau der Ortsumgehung im Zuge der Landesstraße 52 möglich. Der erste Spatenstich ist am 21. Oktober 1987 erfolgt. Mit der Fertigstellung ist voraussichtlich noch im Herbst 1988 zu rechnen. Zu Frage 59: Die Verlegung der B 258 in Koblenz-Metternich vom Bundeswehrzentralkrankenhaus bis zur B 9 an die Anschlußstelle „Am Sender" ist in der Stufe „Planungen" des Bedarfsplanes vorgesehen und steht daher nach dem Beschluß des Deutschen Bundestages aus dem Jahre 1986 derzeit nicht zum Bau an. Nur im Einzelfall können die Straßenbaupläne auch Maßnahmen enthalten, die nicht dem Bedarfsplan entsprechen, soweit ein unvorhergesehener Verkehrsbedarf es erfordert. Dies ist seit der letzten Bedarfsplanüberprüfung nicht zu erkennen. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Dr. Lippelt (Hannover) (GRÜNE) (Drucksache 11/1657 Fragen 60 und 61): Welche atomrechtliche und/oder andere Genehmigungen für nach Gorleben liefernde Atomkraftwerke sind notwendig, damit diese defekte Castor-Behälter wieder annehmen können? Wie beurteilt die Bundesregierung die Bestrebungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, über den Antrag der „Sofortigen Vollziehung" noch vor einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes über eine seit langer Zeit anhängiger Verfassungsklage in Sachen Transportbehälterlager Gorleben zu entscheiden? Zu Frage 60: Die Nebenbestimmung 24 der atomrechtlichen Aufbewahrungsgenehmigung für das Transportbehälterlager Gorleben enthält die Forderung, daß spätestens einen Monat vor Beginn der Aufbewahrung sowohl gegenüber der Genehmigungs- wie der Auf sichtsbehörde der Nachweis zu erbringen ist, daß Behälter, an denen während ihrer Zwischenlagerung Beschädigungen auftreten, die im Transportbehälterlager nicht zu reparieren sind, in eine andere kerntechnische Anlage verbracht werden können. Damit wird sichergestellt, daß Behälter zur Zwischenlagerung nur dann angenommen werden, wenn für den Fall einer notwendigen Reparatur außerhalb des Transportbehälterlagers ein entsprechender Nachweis geführt ist. Die Reparatur eines defekten Behälters erfolgt in einer kerntechnischen Anlage im Rahmen einer Genehmigung nach § 7 oder nach § 9 Atomgesetz. Für den Transport selbst ist eine Genehmigung nach § 4 Atomgesetz durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt erforderlich. Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Januar 1988 3893* Zu Frage 61: Auf Antrag der Brennelementlager Gorleben GmbH vom 31. Oktober 1985 hat die PhysikalischTechnische Bundesanstalt als zuständige Genehmigungsbehörde über die Anordnung der sofortigen Vollziehung der nach § 6 Atomgesetz erteilten Aufbewahrungsgenehmigung zu entscheiden; diese Entscheidung wird derzeit vorbereitet. Ob die Entscheidung über die Anordnung der sofortigen Vollziehung zeitlich vor oder nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes über die dort anhängige Verfassungsbeschwerde erfolgen wird, hängt vom Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung ab, auf den die Bundesregierung keinen Einfluß hat. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage der Abgeordneten Frau Wollny (GRÜNE) (Drucksache 11/1657 Fragen 62 und 63): Können z. B. Jäger, welche mit Cäsium belastetes Wild zur Strecke bringen, dieses bis zu welchem Becquerel-Wert vermarkten? Trifft es zu, daß der Rat der EG am gleichen Tag zwei Verordnungen erlassen hat, nämlich Verordnung Nr. 3954 (EWG-Vertrag) mit einer Geltungsdauer von zwei Jahren und Verordnung Nr. 3955 (Euratom-Vertrag) mit Geltungsdauer ab sofort? Zu Frage 62: Die für die Fragestunde am 13. Januar 1988 vorgesehenen Fragen zum gleichen Gegenstand sind inzwischen schriftlich beantwortet worden (Plenarprotokoll 11/51 S. 3622). Eventuell erforderlich werdende weitere Lösungswege werden derzeit geprüft. Zu Frage 63: Es ist richtig, daß der Rat der EG am gleichen Tag zwei Verordnungen verabschiedet hat und zwar — die Verordnung (EWG) Nr. 3955/87 mit einer Geltungsdauer von zwei Jahren als Nachfolgeregelung für die Verordnung (EWG) 1707/86 über die Einfuhrbedingungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse mit Ursprung in Drittländern nach dem Unfall im Kernkraftwerk Tschernobyl und — die Verordnung (Euratom) Nr. 3954/87 zur Festlegung von Höchstgrenzwerten an Radioaktivität in Nahrungsmitteln und Futtermitteln im Falle eines nuklearen Unfalls oder einer anderen radiologischen Notstandssituation als Regelung für zukünftige Ereignisse. Beide Verordnungen sind am 30. Dezember 1987 mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft getreten. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hauff (SPD) (Drucksache 11/1657 Fragen 64 und 65): Befindet sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Rauchgasentschwefelungsanlage im Kohlekraftwerk Buschhaus noch im Probebetrieb, oder seit wann ist die Anlage funktionsfähig in Betrieb genommen worden? Treffen Meldungen nach Auffassung der Bundesregierung zu, daß die Grenzwerte von 400 mg/qm SO2 bzw. 35 000 Tonnen pro Jahr nur deshalb eingehalten werden können, weil die Kraftwerke Buschhaus/Offleben nur mit Teillast betrieben werden, wenn ja, mit welcher Kapazität werden die Anlagen gefahren? Es trifft zu, daß die mit Rauchgasentschwefelungsanlagen ausgestatteten Kraftwerksblöcke in Buschhaus und Offleben (Block C) die festgelegte Emissionsbegrenzung nur dadurch einhalten können, indem sie mit reduzierter Leistung betrieben werden: Block C in Offleben ist z. Z. außer Betrieb, und Buschhaus wird mit voller bzw. halber Leistung gefahren, je nachdem, ob ein oder beide Absorber in Betrieb sind. Damit ist auch bereits ein Teil der ersten Frage beantwortet: eine Anlage ist erst dann funktionsfähig, wenn sie die im Kaufvertrag festgelegten Anforderungen erfüllt; das ist noch nicht der Fall. Aus Umweltgründen ist wichtig, daß die Anlage die Genehmigungsbedingungen einhält; dieses ist nach Auskunft des Landes Niedersachsen im Augenblick der Fall. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Schäfer (Offenburg) (SPD) (Drucksache 11/1657 Frage 66): Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß seit dem 1. Juli 1987 und zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Anforderungen des Bundestagsbeschlusses vom 31. Juli 1984 erfüllt sind — auch bezüglich der gegebenen Subventionen für die Umweltschutzanlagen? Der Bundestagsbeschluß vom 31. Juli 1984 sah bis zum heutigen Zeitpunkt mehrere Verminderungsstufen für den Schwefeldioxid-Ausstoß bei den Kraftwerken der Braunschweigischen Kohlen-Bergwerke AG vor: 1. Mit Inbetriebnahme des neuen Kraftwerksblocks in Buschhaus sollte die jährliche SO2-Gesamtemission von zuvor ca. 145 000 Tonnen je Jahr auf zunächst 120 000 Tonnen jährlich reduziert werden. 2. Durch den Einbau des Trocken-Additiv-Verfahrens bei den Blöcken A und B des Kraftwerkes Offleben II noch im Jahre 1986 sollte der SO2-Ausstoß um weitere 6 500 Jahrestonnen auf rund 113 500 Jahrestonnen verringert werden. 3. Mit der Inbetriebnahme der Rauchgasentschwefelungsanlagen im Kraftwerk Buschhaus sowie Block C im Kraftwerk Offleben sollte ab 1. Juli 1987 die SO2-Emission auf unter 35 000 Tonnen per annum gesenkt werden. Allen Beteiligten war damals klar, daß diese Maßnahmen ohne Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln nicht durchführbar waren. In der in diesem Zusammenhang zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der BKB getroffenen Vereinbarung über Subventionen hat der Bundestagsbeschluß seinen Niederschlag gefunden. Nach derzeitigem Erkenntnisstand sind bisher alle Forderungen erfüllt worden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Burkhard Hirsch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Lassen Sie mich zum Schluß noch eines sagen. — Wir werden im Ausschuß darüber reden, Herr Kollege Penner — : Ich hoffe, daß sich die Innenministerkonferenz mit den Vorschlägen der Datenschutzbeauftragten intensiv beschäftigen wird. Wir werden im Ausschuß darauf achten, daß die Voraussetzungen, die dort definiert worden sind, in der Praxis beachtet werden, weil sie in der Tat notwendig sind, wenn man auch die andere Seite fair und korrekt behandeln will.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der FDP)



Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Parlamentarische Staatssekretär Spranger.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Carl-Dieter Spranger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Innenministerkonferenz hat mit einem einstimmigen Beschluß vom Oktober 1986 die Notwendigkeit bestätigt, aus Gründen der Fürsorge für Polizeibeamte, die mit AIDS-Infizierten oder mit AIDS-Kranken in Kontakt kommen können, in bestimmten Fällen eine Speicherung des Hinweises auf eine bestehende Ansteckungsgefahr vorzusehen. Die Speicherung erfolgt nur bei Personen, die ohnehin, etwa als Straftäter, zur Festnahme in INPOL ausgeschrieben sind. Sie ist neben der Fahndung auf den Kriminalaktennachweis und die Falldatei Rauschgift beschränkt und dient ausschließlich der Eigensicherung. Sie ist eine Maßnahme zum Schutz unserer Polizeibeamten etwa für den Fall — das ist hier in der Debatte ja auch schon dargelegt worden — , daß ein Festzunehmender Gewalt anwendet und daß es dabei zu Verletzungen mit Blutkontakten kommt.
    Seit jeher gibt es in INPOL derartige sogenannte personengebundene Hinweise auf Ansteckungsgefahr. Wenn die Polizei Erkenntnisse hat, daß von einer aus anderen Gründen gespeicherten Person die Gefahr einer Ansteckung durch eine schwerwiegende Krankheit, wie z. B. Tuberkulose, Hepatitis oder Typhus, ausgeht. Der Entschließungsantrag der GRÜNEN und auch die Rede, die wir heute gehört haben, werden diesem Sachverhalt in kaum einem Punkt gerecht.

    (Frau Unruh [GRÜNE]: Na, na! Wehret den Anfängen!)

    Er besteht aus einer Sammlung von falschen Tatsachenbehauptungen und unrichtigen Wertungen, von denen ich hier nur einige ansprechen möchte.
    In der Speicherung kann unter keinem Gesichtspunkt eine gesellschaftliche Diskriminierung von AIDS-Kranken oder AIDS-Infizierten gesehen werden,

    (Frau Schmidt-Bott [GRÜNE]: Das sehen die Betroffenen ganz anders!)

    da nach den einschlägigen Richtlinien der Inhalt der Dateien vertraulich und grundsätzlich nur für den Dienstgebrauch innerhalb der Polizei des Bundes und der Länder bestimmt ist. Der Hinweis wird zudem dem abfragenden Polizeibeamten nur aus Anlaß der Abfrage im Einzelfall bekannt. Da der Hinweis kein Sachkriterium darstellt, ist es auch nicht möglich, über eine INPOL-Abfrage eine Liste der gespeicherten AIDS-Kranken oder AIDS-Infizierten zu bekommen. Das hat der Kollege Blens im einzelnen ja schon dargelegt.
    Wie auch schon ausgeführt, werden die Hinweise aus Fürsorgegesichtspunkten im Interesse der Eigensicherung der Polizeibeamten im Zusammenhang mit Notierungen gespeichert, für die ausschließlich ein polizeilicher Anlaß wie Fahndung oder ein Ermittlungsverfahren besteht.

    (Frau Schmidt-Bott [GRÜNE]: Durch Ihre Wiederholungen wird das nicht richtiger!)

    Es handelt sich also um eine spezifisch polizeiliche Maßnahme. Demzufolge gab es auch, was in dem Antrag kritisiert wird, für den Bundesminister des Innern keine Veranlassung für eine Abstimmung mit dem Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit.
    Die Behauptung, für die Speicherungen gäbe es keine Rechtsgrundlage, ist ebenfalls unrichtig. Sie ergibt sich vielmehr aus den Polizeigesetzen der Länder und dem BKA-Gesetz. Auch der Hinweis auf eine Verletzung der Verhältnismäßigkeit ist unzutreffend.
    Ich darf daran erinnern, daß es sich bei AIDS nach allem, was wir heute wissen, um eine Krankheit handelt, die tödlich ausgeht. Es erstaunt auch, daß trotz der bekannten Gefährlichkeit der Krankheit diese Speicherungspraxis hier diskutiert wird, wohingegen früher die Einbeziehung von Krankheiten minderer Gefährlichkeit keinerlei Kritik erfahren hat.
    Wenn schließlich die GRÜNEN auf Grund dieser Maßnahmen Polizeibeamte in die Rolle der „Seuchen-" oder „Kondom-Polizei" gedrängt sieht und unterstellt, dadurch sollten Drogenabhängige oder Homo- und Bisexuelle überwacht werden, so belegt dies, daß der Entschließungsantrag mit dem hier zu behandelnden Sachverhalt nichts mehr zu tun hat und auf Polemik ausgerichtet ist.



    Parl. Staatssekretär Spranger
    Ich darf daher namens der Bundesregierung bitten, den Antrag zurückzuweisen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)