Rede von
Heinz
Westphal
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich rufe die Frage 7 des Abgeordneten Dr. Rose auf:
Hält die Bundesregierung die Tatsache, daß Pressevertriebsgesellschaften „Gebietsschutz" für bestimmte Regionen haben und Zeitschriftenhändler deren Erzeugnisse auch gegen ihren Willen abnehmen müssen, für einen Beweis der Pressefreiheit oder für einen Monopolmißbrauch?
Bitte schön, Herr Staatssekretär.
Dr. Riedl, Parl. Staatssekretär: Herr Präsident! Herr Abgeordneter Dr. Rose, das bestehende System des Pressevertriebs hat sich nach Auffassung der Bundesregierung in der Vergangenheit bewährt. Es trägt wesentlich dazu bei, die Vielfalt des Angebots zu sichern und insbesondere auch den kleineren Verlagen und auflageschwächeren Presseprodukten bessere Marktzutrittschancen zu eröffnen.
Das System ist Gegenstand kartellrechtlicher Untersuchungen durch das Bundeskartellamt gewesen. Das Ergebnis dieser Verfahren war, daß das System als solches kartellrechtlich nicht angreifbar ist. Das schließt Mißbräuche — ich möchte dies sagen — im Einzelfall natürlich nicht aus.
Wenn Hintergrund der von Ihnen gestellten Frage ein solcher Einzelfall sein sollte, ist die Einschaltung der zuständigen Kartellbehörde anzuraten. Zuständig ist bei nur regionaler Wirkung des angegriffenen Verhaltens der jeweilige Landeswirtschaftsminister als Kartellbehörde. Geht die Wirkung des behaupteten mißbräuchlichen Verhaltens über die Grenzen eines Landes hinaus, ist das Bundeskartellamt zuständig.