Rede von
Jutta
Oesterle-Schwerin
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE GRÜNEN/BÜNDNIS 90)
Ist die Bundesregierung bereit, zur Kenntnis zu nehmen, daß u. a. eine entsprechende Novellierung der Art. 3 und 6 des Grundgesetzes, der §§ 26, 26a und 26b des Einkommensteuergesetzes, des § 52 der Strafprozeßordnung und des § 383 der Zivilprozeßordnung in dem in der 10. Wahlperiode von den GRÜNEN eingebrachten Entwurf eines Antidiskriminierungsgesetzes für Frauen enthalten war, die diese beiden Aspekte des Privilegienabbaus für die Ehe und der Erweiterung des besonderen Schutzes auf alle frei gewählten Formen des menschlichen Zusammenlebens jeweils zur Geltung brachte?
Dr. Jahn, Parl. Staatssekretär: Frau Oesterle-Schwerin, Sie wenden sich gegen die Privilegierung von Ehe und Familie. Diese Privilegierung ist Bestandteil von Art. 6 des Grundgesetzes. Die Bundesregierung hält an dieser Privilegierung fest.
Herr Professor Ossenbühl hat in der vergangenen Woche zu dieser Thematik bei den Bitburger Gesprächen noch einmal ausgeführt:
Die Privilegierung der Familie ist ein Verfassungsgebot. Der Gesetzgeber darf gar keine Konkurrenz zur Ehe entstehen lassen. Also gibt es für den Gesetzgeber eine Regelungssperre hinsichtlich der eheähnlichen Gemeinschaften.
Die Bundesregierung bejaht diese Aussage im Grundsatz.