Rede von
Jutta
Oesterle-Schwerin
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE GRÜNEN/BÜNDNIS 90)
Teilt denn die Bundesregierung die Ansicht, daß der besondere Schutz der staatlichen Ordnung, unter dem Ehe und Familie stehen — also Art. 6 des Grundgesetzes —, nicht zwingend eine Förderung der Ehe verlangt, die eine Benachteiligung von Alleinlebenden, Alleinerziehenden, Schwulen und lesbischen Paaren sowie nichtehelichen Lebensgemeinschaften bedeutet?
Dr. Jahn, Parl. Staatssekretär: Frau Oesterle-Schwerin, Ehe ist zu unterscheiden von nichtehelichem Zusammenleben, egal, in welcher Form. Das haben die Väter des Grundgesetzes so festgeschrieben,
und die Bundesregierung wird nichts tun, den Schutz von Ehe und Familie zu relativieren.