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    Plenarprotokoll 11/53 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 53. Sitzung Bonn, Freitag, den 15. Januar 1988 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 3709 A Zusatztagesordnungspunkt 6: Aktuelle Stunde betr. Erhöhung der Neuverschuldung im Bundeshaushalt 1988 — Realistische Darstellung der Lage der Bundesfinanzen Wieczorek (Duisburg) SPD 3709 B Dr. Dregger CDU/CSU 3710B Frau Vennegerts GRÜNE 3711B, 3716 C Dr. Weng (Gerlingen) FDP 3712B Dr. Spöri SPD 3713 B Spilker CDU/CSU 3714 B Gattermann FDP 3715 C Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMF . 3716D Dr. Apel SPD 3718D Carstens (Emstek) CDU/CSU 3719C Dr. Bangemann, Bundesminister BMWi . 3720 C Esters SPD 3722 A Dr. Rose CDU/CSU 3722 D Schulhoff CDU/CSU 3723 D Zusatztagesordnungspunkt 7: Aussprache über die Vorfälle bei der Firma Nukem Dr. Töpfer, Bundesminister BMU . . . . 3725 A Dr. Wallmann, Ministerpräsident des Landes Hessen 3726 D Dr. Hauff SPD 3729 D Baum FDP 3731B Schily GRÜNE 3733 B Dr. Laufs CDU/CSU 3735 B Tagesordnungspunkt 23: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Arbeitszeitgesetzes (Drucksache 11/360) b) Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Arbeitszeitgesetzes (Drucksache 11/1188) c) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Arbeitszeitgesetzes (Drucksache 11/1617) Dr. Blüm, Bundesminister BMA 3736 D Dreßler SPD 3739 A Louven CDU/CSU 3741 D Hoss GRÜNE 3744 B Heinrich FDP 3746 B Schreiner SPD 3748 A Müller (Wesseling) CDU/CSU 3750 B Frau Steinhauer SPD 3751 C Tagesordnungspunkt 24: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Brahmst-Rock, Weiss (München) und der Fraktion DIE GRÜNEN: Schnellbahnverbindung Köln—Paris (Drucksache 11/387 [neu]) Weiss (München) GRÜNE 3752 C Bauer CDU/CSU 3753 B Haar SPD 3754 A Kohn FDP 3754 D Nächste Sitzung 3755 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 3756* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 3756* B Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Januar 1988 3709 53. Sitzung Bonn, den 15. Januar 1988 Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein ** 15. 1. Dr. Ahrens * 15. 1. Frau Beck-Oberdorf 15. 1. Frau Brahmst-Rock 15. 1. Dr. von Bülow 15. 1. Buschfort 15. 1. Carstensen (Nordstrand) 15. 1. Cronenberg (Arnsberg) 15. 1. Frau Dr. Däubler-Gmelin 15. 1. Egert 15. 1. Dr. Ehrenberg 15. 1. Frau Eid 15. 1. Engelsberger 15. 1. Eylmann 15. 1. Dr. Geißler 15. 1. Gerstein 15. 1. Grünbeck 15. 1. Grüner 15. 1. Grunenberg 15. 1. Dr. Haussmann 15. 1. Freiherr Heereman v. Zuydtwyck 15. 1. Frau Dr. Hellwig 15. 1. Frau Hoffmann (Soltau) 15. 1. Dr. Hüsch 15. 1. Ibrügger 15. 1. Dr. Köhler (Wolfsburg) 15. 1. Kreuzeder 15. 1. Dr. Kunz (Weiden) 15. 1. Lenzer * 15. 1. Lowack 15. 1. Dr. Mahlo 15. 1. Menzel 15. 1. Meyer 15. 1. Nelle 15. 1. Frau Pack * 15. 1. Petersen 15. 1. Reuschenbach 15. 1. Roth 15. 1. Frau Rust 15. 1. Schartz (Trier) 15. 1. Dr. Scheer * 15. 1. Frau Schilling 15. 1. Frau Schmidt-Bott 15. 1. Schmitz (Baesweiler) 15. 1. von Schmude 15. 1. Schröer (Mülheim) 15. 1. Schulze (Berlin) 15. 1. Stahl (Kempen) 15. 1. Stobbe 15. 1. Dr. Vondran 15. 1. Dr. Warnke 15. 1. Frau Dr. Wisniewski 15. 1. Wissmann 15. 1. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 18. Dezember 1987 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1988 (Haushaltsgesetz 1988) Achtes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern Gesetz zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß Gesetz zur finanziellen Sicherung der Künstlersozialversicherung Gesetz zur Verlängerung der Amtszeit der Jugendvertretungen in den Betrieben Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" Gesetz über die Sicherung und Nutzung von Archivgut des Bundes (Bundesarchivgesetz - BArchG) Gesetz über die zentrale Archivierung von Unterlagen aus dem Bereich des Kriegsfolgenrechts Gesetz zur Änderung des Bundespersonalvertretungsgesetzes Gesetz zur Änderung des Benzinbleigesetzes Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1988 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1988) Gesetz zu dem Zusatzabkommen vom 2. Oktober 1986 zum Abkommen vom 7. Januar 1976 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über Soziale Sicherheit und zu der Zusatzvereinbarung vom 2. Oktober 1986 zur Vereinbarung vom 21. Juni 1978 zur Durchführung des Abkommens Gesetz zu dem Abkommen vom 14. November 1985 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Kanada über Soziale Sicherheit und der Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens sowie zu der Vereinbarung vom 14. Mai 1987 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Quebec über Soziale Sicherheit und der Durchführungsvereinbarung hierzu Gesetz zu dem Abkommen vom 4. November 1985 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Verzicht auf die Beglaubigung und über den Austausch von Personenstandsurkunden/Zivilstandsurkunden sowie über die Beschaffung von Ehefähigkeitszeugnissen Gesetz zu dem Abkommen vom 18. September 1985 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Argentinien über die Wehrpflicht von Doppelstaatern Gesetz zu dem Abkommen vom 10. Oktober 1985 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über die Wehrpflicht deutsch-dänischer Doppelstaater Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuß Drucksache 11/253 Nr. 1.2 Drucksache 11/561 Nr. 1.1, 1.2, 1.3 Drucksache 11/1107 Nr. 1.1 Drucksachen 11/552, 11/637 Finanzausschuß Drucksache 11/1107 Nr. 1.2 Ausschuß für Verkehr Drucksache 11/1107 Nr. 1.7 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß sie die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen haben: Innenausschuß Drucksache 10/5362 Nr. 18 Drucksache 11/929 Nr. 2.1 Haushaltsausschuß Drucksache 11/1450 Nr. 2.1 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 11/253 Nr. 2.4 Drucksache 11/561 Nr. 2.4 Drucksache 11/779 Nr. 2,21 Drucksache 11/1365 Nr. 3.1, 3.2 Drucksache 11/1450 Nr. 2.3, 2.4, 2.5, 2.6 Drucksache 11/1107 Nr. 2.2, 2.3, 2.4, 2.5, 2.6, 2.7 Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksache 11/973 Nr. 2.7 bis 2.11 Ausschuß für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit Drucksache 11/1107 Nr. 2.10 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 11/883 Nr. 138
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Ottmar Schreiner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schönen Dank für das Vorauskompliment.

    (Bohl [CDU/CSU]: Werden Sie dem auch gerecht!)

    — Ich werde dem auch gerecht werden

    (Dr. Blüm [CDU/CSU]: Hochmut kommt vor dem Fall!)

    und will gleich zu Beginn sagen: Wenn ich Polemiker wäre, müßte ich feststellen,

    (Dr. Blüm [CDU/CSU]: Nein, das sind Sie nicht!)

    daß der Gesetzentwurf von den drei Zentnern Inkompetenz an der Spitze des Bundeswirtschaftsministeriums stammen könnte, aber nicht aus dem Hause Blüm. Da ich kein Polemiker bin, versuche ich mich in der Sache mit dem Gesetzentwurf des Ministeriums auseinanderzusetzen.

    (Zuruf von der FDP: Sehr löblich!)

    Das erste, was meines Erachtens von den Regierungsfraktionen und auch von der Regierung selbst zu begründen ist, ist die Frage: Warum in Sachen Arbeitszeitgesetz ein vollständiger Rückzug des Staates aus der Verantwortung? Welche Gründe veranlassen die Bundesregierung, die Koalitionsfraktionen, dem Gesetzgeber, dem Staat jeden Einfluß auf die Gestaltung der Arbeitszeit zu nehmen und das vor dem Hintergrund von inzwischen weit mehr als 3 Millionen Arbeitslosen, vor dem Hintergrund von unverändert hohen Mehrarbeitsquoten, vor dem Hintergrund der Tatsache, die in jedem medizinischen Gutachten nachgelesen werden kann, daß mehr als 50 % der tödlichen Unfälle im Betriebsbereich bei denjenigen passieren, die in den sieben Tagen zuvor mehr als 40 Stunden gearbeitet haben, also Mehrarbeit leisten?
    Herr Kollege Heinrich von der FDP, wenn Sie sagen: Sicherstellung des Gesundheitsschutzes, dann weisen doch alleine diese Zahlen nach, daß die Bundesregierung mit dem vorgelegten Entwurf offenkundig diese Quoten an tödlichen Unfällen billigend in Kauf zu nehmen bereit ist; denn diese Zahlen sind seit Jahren bekannt, und seit Jahren ist bekannt, daß die Mehrarbeit in den Betrieben nicht nachgelassen hat.

    (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

    Zweiter Punkt: Wenn Sie sagen, Herr Kollege Heinrich, wir müßten diejenigen Regelungen, die nicht dem Gesundheitsschutz dienen, aus den bestehenden Gesetzen entfernen, dann ist dies in der Tat die Position, die als Grundmuster dem Gesetzentwurf zugrunde liegt; denn eine solche Position verabsolutiert den Aspekt des betrieblichen Interesses, beispielsweise vor dem Aspekt Familie, beispielsweise vor dem Aspekt soziale Kontakte, die ja ebenfalls bei der Gestaltung der Arbeitszeit eine gewisse Rolle spielen müßten.
    Zu diesem Punkt als einzigem Punkt will ich etwas zitieren, eine Erklärung des Diözesanrates der Katholiken im Bistum Aachen. Das müßte eigentlich auch den Minister interessieren; denn er hat eben eine vergleichbare liberalistische Position vertreten.

    (Müller [Wesseling] [CDU/CSU]: Dazu haben wir beide Stellung genommen!)

    Er hat gesagt: Was wir beobachten, was wir wollen, ist eine immer stärkere Individualisierung der Arbeit. — Diese Individualisierung der Arbeit läuft aber nicht nach den Interessen der einzelnen Arbeitnehmer ab, sondern nach den Interessen der jeweiligen Arbeitgeberseite.
    Ich will Ihnen also dazu, auch zu der Begründung für Ihren Gesetzentwurf, die Stellungnahme des Diözesanrates der Katholiken im Bistum Aachen nicht vorenthalten, weil ich denke, daß hier in wenigen prägnanten Sätzen der Kern der Kritik an diesem Gesetzentwurf formuliert wird. Die Katholiken im Bistum Aachen weisen darauf hin, daß das Ziel des Gesetzentwurfes identisch sei mit der Unternehmerstrategie zur Auflösung sogenannter starrer arbeitsrechtlicher Vorschriften und tarifvertraglicher Regelungen. Ziel sei die flexible Anpassung der Arbeits- und Industriewelt an die modernen Erfordernisse. Diese Erfordernisse würden dem zunehmenden Konkurrenz- und Rationalisierungsdruck sowohl binnenwirtschaftlich als auch auf dem internationalen Markt zugrunde gelegt.
    Flexible Arbeitsverhältnisse und flexible Arbeitszeiten sollen die Kostenbelastung der Unternehmen verringern, die Wettbewerbsfähigkeit und die Gewinne steigern.
    Das ist der Hintergrund, den Sie eigentlich einräumen müßten. Mit Ausnahme der FDP ist niemand bereit, auch nicht von Ihrer Seite der Regierungskoalition, deutlich zu machen, was denn nun der Hintergrund ist. Die sagen das zumindest noch.
    Nun kommt die Kritik:
    Aus dem Maßnahmenkatalog zur Durchsetzung dieser Ziele bereitet uns die Einbeziehung des jetzt arbeitsfreien Wochenendes in die Regelarbeitszeit besondere Sorge. Die soziale Errungenschaft des freien Samstags und die christliche Deutung des Sonntags stellen Werte dar, die nicht leichtfertig unternehmerischen und betrieblichen Belangen geopfert werden dürfen.

    (Beifall bei der SPD)

    Herr Kollege Heinrich, das ist nicht nur eine Frage des Gesundheitsschutzes — den Sie im Rahmen Ihres Gesetzentwurfes eh schon nicht ernst nehmen. Es gibt auch andere Interessen, die betrieblichen Interessen vorgelagert sind, zumindest nach unserem Verständnis vom Menschen und gelegentlich auch nach dem christlichen Verständnis vom Menschen.
    Die Kritik fährt fort:
    Ausweitung von Schichtarbeit und Wochenendarbeit über ein gesellschaftlich notwendiges Maß hinaus schränkt zwar die Quantität der Freizeit nicht ein, sie beeinträchtigt jedoch die Aufnahme und Pflege sozialer Kontakte und damit die Qualität der Freizeit. Freizeit, die soziale Kontakte



    Schreiner
    ermöglichen soll. Sozialzeit, setzt voraus, daß andere ebenfalls gleichzeitig ihre Freizeit verbringen.
    Ich will es noch auf einen Punkt bringen, ebenfalls vom Diözesanrat der Katholiken im Bistum Aachen formuliert:
    Der Wegfall des Wochenendes als gemeinsame Freizeit beeinträchtigt das Familienleben. Insbesondere das Verhältnis der Kinder zu ihren erwerbstätigen Vätern und Müttern wird unnötig gestört und erschwert.

    (Dr. Blüm [CDU/CSU]: Wer macht das denn?)

    Gemeinsame Unternehmungen der Familie werden, besonders bei Erwerbsarbeit beider Elternteile mit unterschiedlicher Freizeit, nahezu unmöglich gemacht.

    (Dr. Blüm [CDU/CSU]: Popanz!)

    — Sie können das ja unterstellen. Dann diskutieren Sie!

    (Dr. Blüm [CDU/CSU]: Mache ich ja!)

    — Dann begründen Sie, warum Sie das anders sehen!
    Die Schlußfolgerung ist sehr kurz und bündig:
    Die Einbeziehung des Wochenendes in die Regelarbeitszeit
    — das liegt Ihrem Gesetzentwurf zugrunde; vielleicht sagt der Kollege von der KAB nachher etwas dazu; auch die Stellungnahme der KAB wären hier seitenlang zitierbar, etwa der KAB Süddeutschland —

    (Andres [SPD]: Der darf heute nicht reden, der Müller! — Zuruf von der CDU/CSU: Der kommt als nächster!)

    beeinträchtigt den Menschen als Person und im Gefüge seiner sozialen Beziehungen in erheblichem Maße. Wochenendarbeit kann nur gerechtfertigt sein im Dienst an der Ordnung der Personen, d. h. im sozialen Bereich, und in gesellschaftlich notwendigen Teilen des Dienstleistungssektors,
    — Minister Blüm hat die Kirchen genannt —
    niemals aber im Dienste ökonomischer Interessen.
    Das ist exakt die Konfliktfrage, die Entscheidungslage: Wem räumen Sie Priorität ein? Räumen Sie in diesem Fall ökonomischen Interessen Priorität ein, oder räumen Sie die Priorität den persönlichen Interessen der Menschen ein? Das ist die Entscheidungslage, die Konfliktlage, die Sie in Ihrem Entwurf völlig eindeutig zu Lasten der Menschen und zugunsten bestimmter betrieblicher Interessen entschieden haben.

    (Abg. Heinrich [FDP] meldet sich zu einer Zwischenfrage)

    — Bitte schön. Vizepräsident Frau Renger: Bitte schön.


Rede von Ulrich Heinrich
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Kollege Schreiner, könnten Sie bestätigen, daß in das, was Sie anprangern — das mit dem öffentlichen Interesse — , auch der Dienstleistungsbereich und weite Teile der Landwirtschaft einbezogen werden müssen? Insofern habe ich bei Ihnen schon einen Widerspruch festgestellt.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Ottmar Schreiner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Nein. Bedauerlicherweise haben Sie bei mir keinen Widerspruch feststellen können, Herr Kollege. Ich habe aus der Stellungsnahme des Diözesanrates aus dem Bistum Aachen zitiert.

    (Zuruf des Abg. Dr. Blüm [CDU/CSU])

    — Der Minister kann das Wasser wieder nicht halten.
    — Nach dessen Auffassung ist Wochenendarbeit nur gerechtfertigt, wenn sie im Dienste der sozialen Beziehungen steht. Das kann man relativ weit interpretieren. Dieser Rat hat aber abgegrenzt, daß eine bloße Indienststellung für rein ökonomische Interessen nicht vertretbar ist. Diese Grundposition teile ich. Diese Grundposition ist nicht die Grundposition des Gesetzentwurfs.

    (Beifall des Abg. Dreßler [SPD])

    Ich darf Ihnen etwas dazusagen, Herr Kollege Heinrich, wenn Sie Flexibilität fordern.

    (Abg. Heinrich [FDP] bleibt am Mikrophon stehen)

    — Ihre Frage ist beantwortet. Ich wollte vielleicht noch ein paar Anmerkungen machen, da Sie sich jetzt doch ins Blickfeld gedrückt haben.

    (Dr. Blüm [CDU/CSU]: Zu gütig!)

    Ich darf Ihnen mitteilen, daß nach Untersuchungen, die Sie im „Arbeitszeitreport" nachlesen können, über drei Viertel aller Beschäftigten in der Bundesrepublik Deutschland keinen normalen Arbeitstag im Sinne starrer Arbeitszeit mehr haben, daß sie entweder Teilzeitarbeit oder andere Formen von flexibilisierten Arbeitsverhältnissen haben, aber jedenfalls nicht mehr den normalen Dauerarbeitstag mit festen Zeiten. Das heißt, wir haben bereits jetzt ein Flexibilisierungsausmaß, daß von denen, die zusätzliche Flexibilisierung fordern, permanent verschwiegen wird. Wenn die Zahlen, die mir zur Verfügung stehen, nicht trügen, haben wir in der Bundesrepublik Deutschland betriebliche Laufzeiten — im Gegensatz zu den Arbeitszeiten oder in anderen Worten: Maschinenlaufzeiten
    — im Bereich der Industrie im Schnitt von 60,6 Wochenstunden. Ich sage Ihnen das Vergleichsdatum für Frankreich: 46 Stunden. Eben ist auf die EG-Situation hingewiesen worden.

    (Glocke der Präsidentin — Dr. Blüm [CDU/ CSU]: Andererseits gibt es aber auch Redezeiten!)

    — Es gibt Redezeiten. Sie sind ein so dankbares Objekt

    (Dr. Blüm [CDU/CSU]: Publikum!)

    — Publikum — , angesichts der Politik, die Sie vertreten. Man gibt nie die Hoffnung auf, daß vielleicht doch irgendwann einmal etwas fruchtet.

    (Dr. Blüm [CDU/CSU]: Der beste Beitrag zum freien Wochenende ist, wenn Sie jetzt Schluß machen!)




    Schreiner
    — Okay, ich bin auch genötigt, jetzt langsam zum Ende zu kommen. Ich wollte Ihnen im Blick auf den Hinweis auf die EG-Situation nur mitteilen, daß nach den Zahlen, die ich zur Verfügung habe, wir in der Bundesrepublik die längsten betrieblichen Laufzeiten, die längsten Maschinenlaufzeiten haben, daß wir nämlich im industriellen Bereich im Schnitt bei 60,6 Stunden stehen, während Frankreich bei 46 steht, und daß es auch von daher nicht den geringsten Anlaß gibt, auf diesem Feld Handlungsbedarf zu erzeugen.

    (Louven [CDU/CSU]: Die Franzosen und die Belgier sehen das ganz anders!)

    — Die Franzosen haben ganz andere Zahlen als wir, Herr Kollege Louven.