Rede:
ID1105306700

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    Plenarprotokoll 11/53 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 53. Sitzung Bonn, Freitag, den 15. Januar 1988 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 3709 A Zusatztagesordnungspunkt 6: Aktuelle Stunde betr. Erhöhung der Neuverschuldung im Bundeshaushalt 1988 — Realistische Darstellung der Lage der Bundesfinanzen Wieczorek (Duisburg) SPD 3709 B Dr. Dregger CDU/CSU 3710B Frau Vennegerts GRÜNE 3711B, 3716 C Dr. Weng (Gerlingen) FDP 3712B Dr. Spöri SPD 3713 B Spilker CDU/CSU 3714 B Gattermann FDP 3715 C Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMF . 3716D Dr. Apel SPD 3718D Carstens (Emstek) CDU/CSU 3719C Dr. Bangemann, Bundesminister BMWi . 3720 C Esters SPD 3722 A Dr. Rose CDU/CSU 3722 D Schulhoff CDU/CSU 3723 D Zusatztagesordnungspunkt 7: Aussprache über die Vorfälle bei der Firma Nukem Dr. Töpfer, Bundesminister BMU . . . . 3725 A Dr. Wallmann, Ministerpräsident des Landes Hessen 3726 D Dr. Hauff SPD 3729 D Baum FDP 3731B Schily GRÜNE 3733 B Dr. Laufs CDU/CSU 3735 B Tagesordnungspunkt 23: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Arbeitszeitgesetzes (Drucksache 11/360) b) Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Arbeitszeitgesetzes (Drucksache 11/1188) c) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Arbeitszeitgesetzes (Drucksache 11/1617) Dr. Blüm, Bundesminister BMA 3736 D Dreßler SPD 3739 A Louven CDU/CSU 3741 D Hoss GRÜNE 3744 B Heinrich FDP 3746 B Schreiner SPD 3748 A Müller (Wesseling) CDU/CSU 3750 B Frau Steinhauer SPD 3751 C Tagesordnungspunkt 24: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Brahmst-Rock, Weiss (München) und der Fraktion DIE GRÜNEN: Schnellbahnverbindung Köln—Paris (Drucksache 11/387 [neu]) Weiss (München) GRÜNE 3752 C Bauer CDU/CSU 3753 B Haar SPD 3754 A Kohn FDP 3754 D Nächste Sitzung 3755 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 3756* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 3756* B Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Januar 1988 3709 53. Sitzung Bonn, den 15. Januar 1988 Beginn: 9.01 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein ** 15. 1. Dr. Ahrens * 15. 1. Frau Beck-Oberdorf 15. 1. Frau Brahmst-Rock 15. 1. Dr. von Bülow 15. 1. Buschfort 15. 1. Carstensen (Nordstrand) 15. 1. Cronenberg (Arnsberg) 15. 1. Frau Dr. Däubler-Gmelin 15. 1. Egert 15. 1. Dr. Ehrenberg 15. 1. Frau Eid 15. 1. Engelsberger 15. 1. Eylmann 15. 1. Dr. Geißler 15. 1. Gerstein 15. 1. Grünbeck 15. 1. Grüner 15. 1. Grunenberg 15. 1. Dr. Haussmann 15. 1. Freiherr Heereman v. Zuydtwyck 15. 1. Frau Dr. Hellwig 15. 1. Frau Hoffmann (Soltau) 15. 1. Dr. Hüsch 15. 1. Ibrügger 15. 1. Dr. Köhler (Wolfsburg) 15. 1. Kreuzeder 15. 1. Dr. Kunz (Weiden) 15. 1. Lenzer * 15. 1. Lowack 15. 1. Dr. Mahlo 15. 1. Menzel 15. 1. Meyer 15. 1. Nelle 15. 1. Frau Pack * 15. 1. Petersen 15. 1. Reuschenbach 15. 1. Roth 15. 1. Frau Rust 15. 1. Schartz (Trier) 15. 1. Dr. Scheer * 15. 1. Frau Schilling 15. 1. Frau Schmidt-Bott 15. 1. Schmitz (Baesweiler) 15. 1. von Schmude 15. 1. Schröer (Mülheim) 15. 1. Schulze (Berlin) 15. 1. Stahl (Kempen) 15. 1. Stobbe 15. 1. Dr. Vondran 15. 1. Dr. Warnke 15. 1. Frau Dr. Wisniewski 15. 1. Wissmann 15. 1. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 18. Dezember 1987 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1988 (Haushaltsgesetz 1988) Achtes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern Gesetz zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß Gesetz zur finanziellen Sicherung der Künstlersozialversicherung Gesetz zur Verlängerung der Amtszeit der Jugendvertretungen in den Betrieben Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" Gesetz über die Sicherung und Nutzung von Archivgut des Bundes (Bundesarchivgesetz - BArchG) Gesetz über die zentrale Archivierung von Unterlagen aus dem Bereich des Kriegsfolgenrechts Gesetz zur Änderung des Bundespersonalvertretungsgesetzes Gesetz zur Änderung des Benzinbleigesetzes Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1988 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1988) Gesetz zu dem Zusatzabkommen vom 2. Oktober 1986 zum Abkommen vom 7. Januar 1976 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über Soziale Sicherheit und zu der Zusatzvereinbarung vom 2. Oktober 1986 zur Vereinbarung vom 21. Juni 1978 zur Durchführung des Abkommens Gesetz zu dem Abkommen vom 14. November 1985 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Kanada über Soziale Sicherheit und der Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens sowie zu der Vereinbarung vom 14. Mai 1987 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Quebec über Soziale Sicherheit und der Durchführungsvereinbarung hierzu Gesetz zu dem Abkommen vom 4. November 1985 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Verzicht auf die Beglaubigung und über den Austausch von Personenstandsurkunden/Zivilstandsurkunden sowie über die Beschaffung von Ehefähigkeitszeugnissen Gesetz zu dem Abkommen vom 18. September 1985 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Argentinien über die Wehrpflicht von Doppelstaatern Gesetz zu dem Abkommen vom 10. Oktober 1985 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über die Wehrpflicht deutsch-dänischer Doppelstaater Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuß Drucksache 11/253 Nr. 1.2 Drucksache 11/561 Nr. 1.1, 1.2, 1.3 Drucksache 11/1107 Nr. 1.1 Drucksachen 11/552, 11/637 Finanzausschuß Drucksache 11/1107 Nr. 1.2 Ausschuß für Verkehr Drucksache 11/1107 Nr. 1.7 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß sie die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen haben: Innenausschuß Drucksache 10/5362 Nr. 18 Drucksache 11/929 Nr. 2.1 Haushaltsausschuß Drucksache 11/1450 Nr. 2.1 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 11/253 Nr. 2.4 Drucksache 11/561 Nr. 2.4 Drucksache 11/779 Nr. 2,21 Drucksache 11/1365 Nr. 3.1, 3.2 Drucksache 11/1450 Nr. 2.3, 2.4, 2.5, 2.6 Drucksache 11/1107 Nr. 2.2, 2.3, 2.4, 2.5, 2.6, 2.7 Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksache 11/973 Nr. 2.7 bis 2.11 Ausschuß für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit Drucksache 11/1107 Nr. 2.10 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 11/883 Nr. 138
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Prof. Dr. Paul Laufs


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unsere tiefe Erregung gilt seit gestern dem Gerücht, dem Verdacht, daß gegen den Atomwaffensperrvertrag verstoßen und spaltbares Material von der Firma Transnuklear in außereuropäische Länder verbracht worden sein könnte. Dieser Verdacht wurde zur gleichen Zeit öffentlich diskutiert, als Unregelmäßigkeiten bei der Hanauer Firma Nukem bekannt wurden, die zum Einschreiten der staatlichen Aufsicht Anlaß gaben.
    Die Schmiergeld- und Bestechungsaffäre, die Falschdeklaration von Atommüllfässern, die neuen Zweifel an der Zuverlässigkeit der Geschäftsführung eines Nuklearbetriebs und dieser furchtbare Verdacht bilden den Hintergrund, vor dem ein gewaltiger Vertrauensschwund eintreten kann. Diese schubweisen Enthüllungen haben eine verheerende Wirkung auf die Bereitschaft der Menschen, die Risiken der modernen Industriegesellschaft als zumutbar zu akzeptieren.
    Diese Vorgänge sind auch der Nährboden für Spekulationen und Gerüchte. Wer Verantwortung trägt, kann nur den Stand der gesicherten Erkenntnisse zur Grundlage seiner Stellungnahmen und Entscheidungen machen.
    Es gibt zur Stunde eine Fülle an einfachen, bedrükkenden Fragen, aber einen Mangel an belastbaren Antworten. Wenn die SPD von der Spitze des Eisbergs spricht — Herr Kollege Hauff, Sie haben das dieser Tage getan —,

    (Dr. Hauff [SPD]: Herr Baum hier heute! — Zurufe von den GRÜNEN)

    haben wir Sie zu fragen: Haben Sie weiterreichende Informationen?

    (Bohl [CDU/CSU]: Sehr gute Frage!) Weshalb halten Sie diese Erkenntnisse zurück?


    (Bohl [CDU/CSU]: Sehr gute Frage!)

    Entweder machen Sie sich mitschuldig, oder Sie betreiben hier eine ganz und gar unverantwortliche, bösartige Kampagne.

    (Bohl [CDU/CSU]: So ist es! — Dr. Vogel [SPD]: Herr Baum hat das gesagt!)

    Der Bundesumweltminister und die hessische Landesregierung haben unverzüglich und mit der gebotenen Härte gehandelt. Wir wünschten uns, daß die frühere hessische Landesregierung Börner/Fischer, in deren Regierungszeit dies alles geschah, ebenso entschlossen Aufsicht geführt und gehandelt hätte.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Die betroffene Industrie kann verlorenes Vertrauen nur wiedergewinnen, wenn auch sie selbst alle nur denkbaren Anstrengungen unternimmt, die Wahrheit ans Licht zu bringen.
    Die Berichte des Bundesumweltministers, des hessischen Umweltministers und anderer Vertreter von Ressorts gestern bei der Sondersitzung des Umweltausschusses lassen es naheliegend erscheinen, vorsichtig zu unterscheiden.
    Erstens. Es gibt keine Hinweise, daß die Firma Nukem etwas mit dem Verdacht eines Verstoßes gegen den Nichtverbreitungsvertrag zu tun hat. Es gibt auch keine Hinweise, daß spaltbares Material aus deutschen Anlagen abgezweigt und über Belgien ins Ausland verbracht worden ist. Es gibt keine Hinweise nach dem heutigen Erkenntnisstand.
    Zweitens. Die Unregelmäßigkeiten bei Nukem haben nichts mit der Entsorgungskonzeption der Bundesregierung zu tun. Nukem produziert Hochtemperaturbrennelemente und ist ein Versorgungsbetrieb. Der Entsorgungsnachweis wird dadurch nicht berührt.
    Drittens. Es gibt weiterhin keine Hinweise, daß durch radioaktive Strahlung Leben, Gesundheit und Umwelt gefährdet worden sind.

    (Schäfer [Offenburg] [SPD]: Sie glauben es erst, wenn Sie unter der Erde liegen!)

    Diese Behauptung der SPD ist nach wie vor nicht belegt. Sie belegen diese Behauptung einfach nicht. Sie wiederholen sie immer; dadurch wird sie nicht richtig.

    (Zuruf der Abg. Frau Blunck [SPD])




    Dr. Laufs
    Ich brauche von meiner Kritik am Verhalten der Opposition, die ich hier vor zwei Tagen vorgetragen habe, kein Wort zurückzunehmen.

    (Schäfer [Offenburg] [SPD]: Wiederholen Sie sie bitte!)

    Meine Damen und Herren, lassen Sie mich weiter folgendes feststellen. Es ist absolut klar, daß die Zuverlässigkeit der Geschäftsführung in der Nuklearindustrie eine zentrale Voraussetzung für die Kernenergienutzung ist. Wir begrüßen das Vorhaben von Professor Töpfer, die Verflechtungen und gegenseitigen Abhängigkeiten der Unternehmen im Bereich des Kernbrennstoffkreislaufs und darüber hinaus im Bereich der Kernenergie insgesamt von außen durch ein international anerkanntes Wirtschaftsprüfungsinstitut gerade unter dem Aspekt der Zuverlässigkeit prüfen zu lassen.
    Es ist nicht auszuschließen, daß die notwendigen Untersuchungen auch in den internationalen Bereich ausgeweitet werden müssen. Wir brauchen zur Durchsetzung hoher Schutzziele und sicherheitstechnischer Maßnahmen ein enges gemeinsames Vorgehen mit unseren EG-Partnerländern. Die Wirksamkeit lückenloser Kontrollen durch die internationale Atomenergiebehörde und EURATOM gehört ebenfalls auf den Prüfstand.
    Es ist die Frage gestellt worden nach den Schwachstellen bei der internationalen Spaltflußkontrolle. Können Reste von Kernbrennstoffen in Abfällen mittels fortgeschrittener Aufbereitungsverfahren wie etwa des im Kernforschungszentrum Karlsruhe entwickelten Naßveraschungsverfahren in erheblicher Menge wiedergewonnen, abgezweigt werden? Diesen Fragen werden wir mit großem Ernst nachgehen. Die Technik läßt vieles zu.
    Deshalb haben die IAEO und EURATOM mit großer Sorgfalt geprüft, daß z. B. in der geplanten Wiederaufarbeitungsanlage in Wackersdorf in allen Bereichen die Umdeklaration und Abzweigung von Abfällen sicher ausgeschlossen und die internationale Kontrolle des spaltbaren Materials gewährleistet ist.

    (Zuruf von den GRÜNEN: Das ist unmöglich!)

    Es gibt schwachaktive Abfälle, die unbedeutende Spuren von Spaltstoffen enthalten und den Kontrollen nicht unterworfen sind. Ein Beispiel dafür sind diese 321 Fässer aus Belgien, die kleine Mengen von Plutonium enthalten.

    (Zuruf von der SPD: 200 mg!)

    Würde aus diesen Fässern das Abfallplutonium entzogen, würde man allerdings, hundert Prozent Ausbeute unterstellt, den Abfall aus 1,5 Millionen Fässern benötigen um ein Kilogramm Plutonium zu gewinnen. Das ist ja wohl nicht machbar, wie ich das schon in der letzten Debatte dargestellt habe.
    Meine Damen und Herren, die Frage des menschlichen Fehlverhaltens beschäftigt uns seit eh und je, wenn es um die friedliche Nutzung der Kernenergie geht. Der Risikofaktor Mensch steht im Mittelpunkt der Sicherheitsüberlegungen, wo große Gefahren für Mensch und Umwelt auftreten können. Nationale
    Vorschriften und Aufsicht sowie internationale Kontrollen ergänzen sich.
    Es ist uns bewußt und in diesen Wochen schmerzliche Erfahrung, daß ein Restrisiko bleibt. Es kann und muß weiter vermindert werden. Unsere offene demokratische Gesellschaft verfügt über sensible Instrumente zur Aufdeckung und Korrektur von Mißständen. Es ist unsere Pflicht, mit großem Ernst und Härte an der Bewältigung der schlimmen Vorkommnisse mitzuwirken. Ich bin sicher, daß uns dies wie in früheren Fällen voll gelingen wird.

    (Vosen [SPD]: Prinzip Hoffnung!) Ich bedanke mich.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe damit die Aussprache.
Ich rufe die Punkte 23 a bis 23 c der Tagesordnung auf :
a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Arbeitszeitgesetzes (ArbZG)

— Drucksache 11/360 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung (federführend) Ausschuß für Wirtschaft
Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ausschuß für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit Ausschuß für Verkehr
Ausschuß für Bildung und Wissenschaft
b) Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Arbeitszeitgesetzes (AZG)

— Drucksache 11/1188 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung (federführend) Ausschuß für Wirtschaft
Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ausschuß für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit Ausschuß für Verkehr
Ausschuß für Bildung und Wissenschaft
c) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Arbeitszeitgesetzes (ArbZG)

— Drucksache 11/1617 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung (federführend) Ausschuß für Wirtschaft
Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ausschuß für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit Ausschuß für Verkehr
Ausschuß für Bildung und Wissenschaft
Nach einer Vereinbarung im Ältestenrat sind für die gemeinsame Beratung dieser Tagesordnungspunkte 90 Minuten vorgesehen. — Kein Widerspruch. Dann wird es so gehandhabt.
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Herr Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Norbert Blüm


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsident! Meine Damen und Herren! Die geltende Arbeitszeitordnung stammt aus dem Jahre



    Bundesminister Dr. Blüm
    1938. Wir können also in diesem Jahr das 50jährige Jubiläum feiern.

    (Frau Steinhauer [SPD]: Das ist kein Jubiläum!)

    Aber da gibt es nichts zu feiern. Denn diese Arbeitszeitordnung stammt aus einer anderen Welt, mit der wir alle nicht tauschen wollen, aus einem totalitären Staat, aus einem totalitären Denken. Das erweist sich bereits in der Sprache. Die Arbeitnehmer werden dort als „Gefolgschaftsmitglieder" bezeichnet, der Arbeitsminister als „Reichstreuhänder der Arbeit" .

    (Frau Weyel [SPD]: Das ist doch was, Herr Blüm!)

    — Nein, weder nach dem Titel, noch nach der Zeit sehnen wir uns alle zurück.
    Damals gab es keine freien Gewerkschaften, damals gab es keine freien Arbeitgeberverbände und deshalb auch keine Tarifautonomie. Staat und Gesellschaft waren miteinander verschmolzen. Anstelle der Sozialpartner gab es eine autoritäre Arbeitsfront, die das Leben nach geradezu militärischem Muster ordnete. Es entsprach dem Denken dieser Zeit, daß die Arbeitszeit, auch die Wochenarbeitszeit, vom Staat geregelt wird. Es gab auch niemanden, der dem Staat diese Arbeit abnehmen konnte, weil die Tarifpartner vernichtet waren.

    (Schreiner [SPD]: Worüber redet der?)

    Wer die Wochenarbeitszeit weiter vom Staat geregelt haben will, folgt dieser Spur. Wir wollen eine neue Spur ziehen. Der Staat ist für den Rahmen zuständig. Die Tarifpartner füllen ihn aus. Sie können es auch viel besser, als es der Staat je könnte. Sie sind näher an den unterschiedlichen Umständen. Sie können der Entwicklung besser folgen, auch den Chancen, als der Gesetzgeber.
    Deshalb tritt der neue Arbeitszeitgesetzentwurf, den wir vorlegen, gar nicht in Wettbewerb zur alten Arbeitszeitordnung. Wir schlagen ein ganz neues Kapitel auf. Das läßt sich deshalb auch überhaupt nicht vergleichen. Wir konzentrieren uns auf den Gesundheitsschutz. Deshalb: Höchstarbeitszeitgrenzen. Aber eine Grenze der Höchstarbeitszeit heißt nicht, daß das die normale Arbeitszeit sein soll. Wir legen fest, wann Pausen aus gesundheitlichen Gründen eingelegt werden müssen. Die Tarifpartner sind frei, das anders zu regeln. Wir legen fest, welche Mindestruhezeiten zwischen zwei Arbeitszeiten sein müssen. Aber das bedeutet keine Vorschrift. Es bedeutet nur den Rahmen.
    Wenn wir den Achtstundentag als den normalen Arbeitstag festlegen, heißt das nicht, wir hätten die 48-Stunden-Woche vorgeschrieben. Das wäre so ähnlich, als ob jemand, der die 40-Stunden-Woche festlegt, damit gleichzeitig das 52-Wochen-Arbeitsjahr festgelegt hätte. Nein, es bleibt bei der Errungenschaft des Achtstundentages. Im Sinne einer flexiblen Arbeitsverteilung kann die tägliche Arbeitszeit auf 10 Stunden erhöht werden. Wer daraus allerdings eine 60-Stunden-Woche konstruiert, der macht sich einer Unterschlagung schuldig.

    (Schreiner [SPD]: Das ist eine Drohung!)

    Denn dieses Gesetz sieht vor, daß in einem Ausgleichszeitraum von 16 Wochen die durchschnittliche Tagesarbeitszeit 8 Stunden betragen muß.

    (Andres [SPD]: Aber die 60 Stunden sind möglich!)

    Die 60-Stunden-Woche daraus zu schließen, daß in einer flexiblen Verteilung bis zu 10 Stunden gearbeitet werden kann — ich wiederhole mich — , das hieße Unterschlagung der Tatsache, daß die durchschnittliche Arbeitszeit in einem Ausgleichszeitraum von 4 Monaten — 16 Wochen — 8 Stunden bleiben muß. Sagen wir es einmal konkret. Würden in einem Extremfall ein Parteimitarbeiter im Wahlkampf — was hier naheliegt — oder Spezialisten einer Messe 3 Monate lang jede Woche 60 Stunden arbeiten, dürften sie im 4. Monat überhaupt nicht arbeiten. Deshalb bitte ich, wenn der Angriff der 60-Stunden-Woche gefahren wird, bei der Wahrheit dieses Textes zu bleiben: Es bleibt beim Achtstundentag. Es sind Ausgleichszeiträume vorgesehen. Ich lade alle ein: Laßt uns über die Ausgleichszeiträume diskutieren: ob sie ausreichend sind, ob sie anders angeordnet werden müssen.
    Ich glaube, daß wir ganz neue Arbeitszeitformen brauchen, daß möglicherweise die Wochenarbeitszeit gar nicht mehr das Korsett ist, mit dem Arbeitszeiten geregelt werden können. Möglicherweise brauchen wir auch größere Packungen, etwa Jahresarbeitszeiten, damit die Arbeitszeiten wieder Rhythmus bekommen, wie sie ihn in früheren Zeiten hatten, damit sie auch mehr den Bedürfnissen der Menschen im Lebensablauf folgen. Wir sollten Teilzeitformen, die sich keineswegs auf die Teilung der Tagesarbeitszeit beschränken, sondern möglicherweise zu größeren Freizeiten im Jahr und zu größeren zusammenhängenden Arbeitszeiten führen, organisieren. Wer das — gar als Gesetzgeber — mit der Wochenarbeitszeit regeln wollte, würde ein solches Wechseln von Arbeit und Freizeit geradezu verhindern.
    Ich bin ganz sicher, daß die Bedürfnisse nach Individualisierung der Arbeitszeit wachsen werden. Die Bedürfnisse der Menschen nach unterschiedlichen Arbeitszeiten sind doch auch ein Fortschritt. Möglicherweise will man in der Altersphase andere Arbeitszeiten haben als als junger Arbeitnehmer; in bestimmten Familienzeiten will man Freizeit anders mit Erwerbsarbeit kombinieren als in späteren Zeiten. Es wäre ein Fortschritt in Richtung Selbständigkeit, wenn es mehr Selbstbestimmung bei der Arbeitszeit, mehr Arbeitszeitsouveränität, gäbe. Dem darf nicht durch ein Arbeitszeitgesetz ein Riegel vorgeschoben werden, weil dieser Riegel Freiheit verhindern würde.
    Schon geht ja auch die Tarifpolitik mit ihren Regelungen in größere Bandbreiten. Die Metallindustrie von Südbaden hat eine Bandbreite zwischen 36,5 und 39 Stunden. Der Einzelhandel in Baden-Württemberg hat zwar die 38,5-Stunden-Woche, aber diese 38,5Stunden-Woche gilt in einem Zeitraum von 52 Wochen. Auch da gibt es also den Versuch, eine mittlere Linie zu vereinbaren, um die herum man pendeln kann, was freilich heißt, daß man dann, wenn man in einer Zeit mehr arbeitet, in einer anderen Zeit weniger arbeiten muß, wobei der Arbeitsschutz die Höchst-



    Bundesminister Dr. Blüm
    grenzen bestimmen muß, damit das Mehr nicht auf Kosten der Gesundheit geht.
    Wenn die 40-Stunden-Woche durch die Arbeitszeitordnung festgeschrieben würde, wäre die Veränderung überhaupt nicht sehr groß. 46,7 % der tarifvertraglich erfaßten regelmäßigen Wochenarbeitszeiten betrugen im Jahre 1987 38,5 Stunden. Fast die Hälfte liegt also schon unter 40 Stunden. In 49,6 % der Fälle sieht der Tarifvertrag die 40-Stunden-Woche vor. Wir würden also nur etwas verkünden, was die Tarifpartner schon gemacht haben, und ich bleibe dabei: Die Tarifpartner können es besser. In der alten Arbeitszeitordnung gab es keine Tarifpartner. Wir können die heutigen Verhältnisse nicht an dem messen, was in der Nazizeit geschehen ist.
    Ein Problem, das hier freilich auch diskutiert werden muß, sind die Überstunden. Ich teile die Ansicht derjenigen, die sagen: Überstunden als regelmäßige Arbeitszeit sind ein Solidaritätsverstoß gegenüber denjenigen, die null Stunden arbeiten müssen, weil sie arbeitslos sind. Die Frage ist nur, wer diese Überstunden am besten regelt. Ich glaube, auch hier haben die Tarifpartner die größten Chancen.
    Im übrigen hat das Beschäftigungsförderungsgesetz — von Ihnen häufig attackiert — mit dem befristeten Arbeitsvertrag einen spürbaren Beitrag zum Abbau von Überstunden geleistet.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Ich stütze mich dabei auf eine Fragebogen-Untersuchung der IG Metall, die ja über den Verdacht erhaben ist, mir zuliebe Zahlen ermittelt zu haben. Dieser Fragebogen betraf immerhin 2,7 Millionen Beschäftigte bzw. ihre Betriebsräte. Dort wurde festgestellt, daß der befristete Arbeitsvertrag in 20 % der Fälle dazu beigetragen hat, daß Überstunden abgebaut werden können.
    Ein weiteres Thema ist die Nachtarbeit. Meine Damen und Herren, ich halte die Nacht nicht für die normale Arbeitszeit. Nachtarbeit kann nicht einfach mit Tagesarbeit verglichen werden. Der Mensch ist ein sonnenhungriges Wesen, kein mondsüchtiges. Wer mondsüchtig ist, ist krank. Wer sonnenhungrig ist, ist nicht krank. Schon daran können Sie sehen, daß der Mensch auf Tagesarbeit angelegt ist.
    Dennoch wird es Nachtarbeit geben müssen; sie ist unvermeidbar. Wenn man diese Nachtarbeit einschränkt, sehe ich allerdings keinen Sinn darin, sie nur für Arbeiterinnen einzuschränken. Worin besteht denn der Unterschied zwischen Arbeiterin, Beamtin und Angestellter? Wenn Nachtarbeit mit besonderen gesundheitlichen Belastungen verbunden ist, gilt das für die Arbeiterin, für die Angestellte, für die Beamtin und übrigens auch für die Männer. Laßt uns über Gesundheitsschutz für die Nachtarbeiter nachdenken. Das ist aus meiner Sicht kein geschlechtsspezifisches Thema.
    Ein weiteres sicherlich auch mit diesem Arbeitszeitgesetz zu diskutierendes Thema ist die Sonntagsarbeit. Ich will jedenfalls als meine unumstößliche Position festhalten: Der Sonntag muß Sonntag bleiben.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Ich bin für Flexibilität, ich bin für eine ganz neue Zeitmischung, aber daraus darf kein Zeitbrei entstehen, denn, meine Damen und Herren, am Sonntag, am siebenten Tage, ruhte Gott. Das ist nicht nur eine biblische Nachricht aus dem Schöpfungsbericht, sondern in dieser Botschaft sind auch uralte kulturelle Erfahrungen enthalten. So wie das Jahr Feste braucht, so braucht die Woche Ruhetage, auch aus familiären Gründen. Nicht nur aus religiösen, sondern auch aus kulturellen Gründen sollten wir die Sonntagsarbeit auf das Notwendige beschränken. Freilich wird man Sonntagsarbeit nicht total abschaffen können. Im Krankenhaus muß sonntags gearbeitet werden.

    (Schreiner [SPD]: In den Kirchen!)

    — Falls Sie Pfarrer sind, Herr Schreiner, werden Sie auch sonntags arbeiten müssen, und falls Sie nicht Pfarrer sind, gehen Sie sonntags in die Kirche. Das ist keine Arbeit, das ist ein Fest.
    Meine Damen und Herren, ich rate uns, in den Beratungen dieses Gesetzes über den Sonntagsschutz nicht nur nachzudenken, sondern gemeinsame Anstrengungen zu unternehmen, wie wir die Sonntagsarbeit auf das Notwendige beschränken können.
    Im Gesetz selber ist das Sonntagsarbeitsverbot über die alte Gesetzgebung hinaus ausgedehnt, denn in der alten Gesetzgebung war das Sonntagsarbeitsverbot auf die Gewerbeordnung beschränkt und galt damit nicht für Betriebe außerhalb der Gewerbeordnung. Ich bleibe dabei: Sonntagsarbeit wird man nicht verbieten können, aber sie muß auf das unumgängliche Maß beschränkt werden: sie soll nur aus Gründen des Gemeinwohls möglich sein. Das Gemeinwohl ist keine nur buchhalterische Kategorie, sondern darin gehen religiöse, familiäre und kulturelle Erfordernisse ein.
    Dieses Gesetz leistet einen Beitrag zur Entbürokratisierung. Wenn Sie es auf der Grundlage der Vorlage der Bundesregierung beschließen, die verbesserungsbedürftig, verbesserungsfähig ist — ich lade Sie alle dazu ein — , werden 7 Gesetze und 22 Verordnungen überflüssig.

    (Urbaniak [SPD]: Der Bundesarbeitsminister auch!)

    Ich finde, daß das ein Beitrag zur Entlastung gerade auch des kleinen Mittelstandes ist. Unser Arbeitsrecht ist so kompliziert geworden, daß es manche Initiative verhindert.

    (Zuruf von der SPD)

    — Wir brauchen Arbeitsrecht, keine Angst! — Aber ein kompliziertes Arbeitsrecht erfordert vom kleinen Handwerksmeister, daß er nachts studiert, was er am Tag richtig machen muß. Manchmal habe ich den Eindruck, die Sammlung der Verbote wird umfangreicher als eine Sammlung dessen, was alles erlaubt ist. Deshalb: Ich bin für Arbeitsschutz, aber laßt die Kirche im Dorf! Kompliziert ihn nicht! Ich bin auch dafür, daß Arbeitsschutz vom Gesetzgeber geregelt wird, jedoch nicht im Sinne eines Perfektionismus. Man soll einen Rahmen setzen, und die Tarifpartner sollten die Chance haben, diesen Rahmen auszufüllen.
    Wir bringen diesen Gesetzentwurf wieder ein, der in der letzten Legislaturperiode auf Grund der Über-



    Bundesminister Dr. Blüm
    beschäftigung des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung nicht zu Ende beraten werden konnte. Ich lade Sie alle dazu ein, daß wir gemeinsam einen besseren Arbeitsschutz, eine bessere Arbeitszeitordnung als die geltende beschließen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)