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    6. Justiz,: 1
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 11/52 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 52. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 14. Januar 1988 Inhalt: Tagesordnungspunkt 2: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll Nr. 6 vom 28. April 1983 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die Abschaffung der Todesstrafe (Drucksache 11/1468) Engelhard, Bundesminister BMJ 3625 B Klein (Dieburg) SPD 3626 C Seesing CDU/CSU 3628 D Frau Olms GRÜNE 3630 C Irmer FDP 3632 C Dr. Schmude SPD 3633 C Lummer CDU/CSU 3635 C Tagesordnungspunkt 3: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Laufs, Dörflinger, Dr. Friedrich, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Baum, Frau Dr. Segall, Wolfgramm (Göttingen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Entsorgung der Abfälle, insbesondere der Sonderabfälle (Drucksache 11/1429) b) Beratung des Berichts der Bundesregierung über den Vollzug des Abfallgesetzes vom 27. August 1986 (Drucksache 11/756) c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Gautier, Schäfer (Offenburg), Frau Blunck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Recycling von Katalysatoren (Drucksache 11/1151) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Hensel und der Fraktion DIE GRÜNEN: Vollzug des Abfallgesetzes (Drucksache 11/1624) Schmidbauer CDU/CSU 3638 B Frau Dr. Hartenstein SPD 3640 B Baum FDP 3643 B Frau Hensel GRÜNE 3645B, 3651 D Dr. Friedrich CDU/CSU 3646 D Stahl (Kempen) SPD 3648 C Frau Garbe GRÜNE 3651 A Dr. Töpfer, Bundesminister BMU . . . 3652 A Tagesordnungspunkt 22: a) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Verbesserte Sicherheitseinrichtungen für Gefahrgut-LKW (Drucksache 11/1110) b) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Überladung von Gefahrgut-LKW (Drucksache 11/1112) c) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Bruchsichere Transportbehälter und Tanks (Drucksache 11/1113) d) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Bremssysteme für Gefahrgut-LKW (Drucksache 11/1114) e) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Antiblockier-Systeme und Geschwindigkeitsbegrenzer für Gefahrgut- LKW (Drucksache 11/1115) II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Januar 1988 f) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Einschränkungen für den Straßentransport gefährlicher Güter (Drucksache 11/1367) g) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Qualifikation der Fahrer beim Transport gefährlicher Güter (Drucksache 11/1368) h) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Gesundheitsuntersuchung für Gefahrgut-Fahrer (Drucksache 11/1369) i) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Verschärfte Ahndung von Verstößen bei Gefahrgut-Transporten (Drucksache 11/1370) j) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Sonderkonzessionierung für Gefahrgut-Transporte (Drucksache 11/1371) k) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Gefahrgutbeauftragte (Drucksache 11/1372) 1) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Informationssystem für GefahrgutTransporte (Drucksache 11/1373) m) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Unbeschränkte Haftung beim Transport gefährlicher Güter (Drucksache 11/1374) n) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Sperrung von Wohngebieten und besonders unfallgefährdeten Straßen für Gefahrguttransporte (Drucksache 11/1375) o) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Transportbedingungen für besonders gefährliche Güter (Drucksache 11/1376) p) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Unfallrisiken bei Gefällestrecken (Drucksache 11/1377) q) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Grenzüberschreitende Transporte gefährlicher Güter (Drucksache 11/1378) r) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Verbesserte Überwachung der Gefahrgut-Transporte (Drucksache 11/1380) Daubertshäuser SPD 3658 A Jung (Limburg) CDU/CSU 3659 C Frau Wollny GRÜNE 3661 B Kohn FDP 3661 D Frau Faße SPD 3663 B Hinsken CDU/CSU 3664 C Dr. Warnke, Bundesminister BMV . . . 3666 A Tagesordnungspunkt 5: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 20. Oktober 1986 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Nepal über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksachen 11/998, 11/1513) in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 6: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 23. März 1987 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bolivien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksachen 11/999, 11/1512) in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 7: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 4. Mai 1987 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Östlich des Uruguay über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksachen 11/1002, 11/1514) 3667 C Tagesordnungspunkt 8: Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Verbot von Selbstbedienung beim Verkauf von Arzneimitteln (Drucksache 11/1127) . 3668 B Tagesordnungspunkt 9: Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen: Einwilligung in die Veräußerung bundeseigener Grundstücke in München gemäß § 64 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung (Drucksache 11/1366) Weiss (München) GRÜNE 3668 C Tagesordnungspunkt 10: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 15 02 Titel 681 15 — Erziehungsgeld — (Drucksachen 11/921, 11/1089) in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 11: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 15 02 Titel 642 07 des Haushaltsjahres 1986 — Ausgaben nach § 8 Abs. 2 des Unterhaltsvorschußgesetzes — (Drucksachen 10/6653, 11/1091) in Verbindung mit Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Januar 1988 III Tagesordnungspunkt 12: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 15 02 Titel 681 15 — Erziehungsgeld — (Drucksachen 10/6698, 11/1092) in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 13: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgaben bei Kapitel 14 05 Titel 525 21 — Aus- und Fortbildung, Umschulung — (Drucksachen 11/902, 11/1182) in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 14: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 60 04 Titel 646 21 — Nachversicherung nach § 99 Allgemeines Kriegsfolgengesetz — (Drucksachen 11/836, 11/1363) in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 15: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 10 04 Titel 682 04 — Von den EG nicht übernommene Marktordnungsausgaben — (Drucksachen 11/1119, 11/1452) in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 16: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgaben bei Kapitel 1112 Titel 68101 — Arbeitslosenhilfe — (Drucksachen 11/1099, 11/1453) in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 17: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgaben bei Kapitel 11 12 Titel 681 41 — Leistungen für die Teilnahme von Aussiedlern, Asylberechtigten und Kontingentflüchtlingen an Deutsch-Lehrgängen mit ganztägigem Unterricht — (Drucksachen 11/1101, 11/1454) in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 18: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgaben bei Kapitel 11 13 Titel 656 03 — Zuschuß des Bundes an die knappschaftliche Rentenversicherung — (Drucksachen 11/1100, 11/1456) in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 19: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgaben bei Kapitel 11 13 Titel 656 04 — Zuschüsse zu den Beiträgen zur Rentenversicherung der in Werkstätten beschäftigten Behinderten — (Drucksachen 11/1098, 11/1457) 3669D Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung: Antrag auf Genehmigung der Fortsetzung eines Strafverfahrens (Drucksache 11/1567) 3670 A Zusatztagesordnungspunkt 5: Aktuelle Stunde betr. Äußerungen des Bundesministers für Wirtschaft zur Schließung des Stahlstandortes Rheinhausen Stratmann GRÜNE 3670 B Wissmann CDU/CSU 3671 C Wieczorek (Duisburg) SPD 3672 B Dr. Graf Lambsdorff FDP 3673 B Frau Hillerich GRÜNE 3674 C Dr. Lammert CDU/CSU 3675 B Dr. Jens SPD 3676 A Dr. Bangemann, Bundesminister BMWi . 3677 B Müller (Wesseling) CDU/CSU 3679 A Weiermann SPD 3680 A Dr. Blüm, Bundesminister BMA 3681 B Dreßler SPD 3683 B Beckmann FDP 3684 B Breuer CDU/CSU 3685 D Gerstein CDU/CSU 3686 C Dr. Jens SPD (Erklärung nach § 30 GO) 3687 B Tagesordnungspunkt 20: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. de With, Frau Dr. Däubler-Gmelin, Bachmaier, Klein (Dieburg), Dr. Pick, Reschke, Schmidt (München), Schütz, Singer, Stiegler, Wiefelspütz, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD: Beistand und mehr Rechte für geistig behinderte und psychisch kranke Menschen (Drucksache 11/669) Dr. de With SPD 3687 C Dr. Stark (Nürtingen) CDU/CSU 3690 C Frau Unruh GRÜNE 3692 A IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Januar 1988 Funke FDP 3694 C Engelhard, Bundesminister BMJ 3695 D Kirschner SPD 3697 C Seesing CDU/CSU 3699 A Frau Becker-Inglau SPD 3699 D Tagesordnungspunkt 21: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Schmidt-Bott und der Fraktion DIE GRÜNEN: Novellierung des Paßgesetzes (Drucksache 11/1391) Wüppesahl GRÜNE 3701 C Clemens CDU/CSU 3702 C Tietjen SPD 3703 C Dr. Hirsch FDP 3705 A Spranger, Parl. Staatssekretär BMI . . . 3705 D Nächste Sitzung 3706 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 3707* A Anlage 2 Kosten der Anzeigenaktion der Bundesregierung zu den Themen Schaffung des Friedens und Gestaltung des Friedens ohne Erwähnung der Massenarbeitslosigkeit MdlAnfr 5, 6 08.01.88 Drs 11/1619 Menzel SPD SchrAntw StSekr Ost BPA 3707* C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Januar 1988 3625 52. Sitzung Bonn, den 14. Januar 1988 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein ** 15.1. Dr. Ahrens * 15.1. Frau Beck-Oberdorf 15.1. Bahr 14. 1. Frau Brahmst-Rock 15. 1. Büchner (Speyer) * 14. 1. Dr. von Bülow 15. 1. Egert 15.1. Dr. Ehrenberg 15.1. Grünbeck 15.1. Grüner 15.1. Grunenberg 15.1. Heimann 14. 1. Frau Dr. Hellwig 15. 1. Frau Hoffmann (Soltau) 15.1. Dr. Köhler (Wolfsburg) 15.1. Kreuzeder 15.1. Lamers 14. 1. Lemmrich * 15. 1. Lenzer * 15.1. Lowack 15.1. Dr. Mahlo 15.1. Menzel 15.1. Michels 14. 1. Nelle 15. 1. Niegel * 14. 1. Frau Pack * 15. 1. Petersen 15.1. Reddemann * 14. 1. Schartz (Trier) 15. 1. Dr. Scheer * 15.1. Frau Schmidt-Bott 15.1. Dr. Spöri 14. 1. Stahl (Kempen) 15. 1. Stiegler 14. 1. Stobbe 15. 1. Dr. Vondran 15.1. Vosen 14. 1. Zierer * 15. 1. Dr. Zimmermann 14.1. *für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Chefs des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung, Staatssekretär Ost auf die Fragen des Abgeordneten Menzel (SPD) (Drucksache 11/1619 Fragen 5 und 6) : Wie teuer ist die von der Bundesregierung in der Weihnachtszeit gestartete Anzeigenaktion „In diesem Ziel sind sich alle Deutschen einig: Frieden schaffen" und „Was wir gemeinsam wollen: Zukunft gestalten"? Welche Gründe hatte die Bundesregierung, das derzeitige Hauptproblem unserer Gesellschaft, die Massenarbeitslosigkeit, nicht entsprechend zu erwähnen? Zu Frage 5: Die beiden Anzeigen, die in allen regionalen Tageszeitungen mit Ausnahme von Baden-Württemberg geschaltet worden sind, haben rd. 2,8 Mio. DM gekostet. Die Schlußabrechnung mit den endgültigen exakten Kosten steht noch aus. Zu Frage 6: In der Anzeige „Was wir gemeinsam wollen: Zukunft gestalten", die am 31. Dezember erschienen ist, wurde das Problem der Arbeitslosigkeit sehr wohl behandelt. Da der Bundeskanzler in seiner Neujahrsansprache, die Silvester ausgestrahlt wurde, das Problem der Arbeitslosigkeit mit aller gebotenen Deutlichkeit angesprochen hat, bestand allerdings keine Notwendigkeit, in der am selben Tag erscheinenden Anzeige in gleicher Weise darauf einzugehen. Im übrigen sind Anzeigen, deren Texte notwendigerweise knapp formuliert werden müssen, kaum das geeignete Medium, eine so schwierige Problematik umfassend darzustellen. In den redaktionellen Teilen der meisten Silvester-Ausgaben der Zeitungen sind im übrigen die Ausführungen des Bundeskanzlers zu den Problemen des Arbeitsmarktes weitgehend berücksichtigt worden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Rainer Funke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der bisherige Verlauf der Debatte hat gezeigt, daß die Neuregelung des Entmündigungs-, Vormundschafts- und Pflegschaftsrechts wichtig und dringlich ist und daß von allen Parteien erkannt wird, daß hier Neuregelungen erfolgen müssen.
    Lassen Sie mich eines sagen, Frau Kollegin Unruh: Das, was Sie eben an Beispielen gebracht haben, hat mich sehr betroffen gemacht. All diese Beispiele sind ja richtig, und das zeigt, wie wichtig es ist, daß wir zügig an die Beratung dieses Gesetzes herangehen. Ich bin Ihnen für diese Beispiele sehr dankbar.
    Es zeigt sich, daß es sich bei diesem Gebiet im Bürgerlichen Recht um ein höchst sensibles Gebiet handelt, weil es in die individuellen Freiheitsrechte vieler Bürger eingreift. Es handelt sich aber auch um ein Gebiet, das wegen seiner Sensibilität von der Polemik, wie wir sie gelegentlich zwischen den Parteien austauschen, verschont bleiben sollte. Ich bin dankbar dafür, daß wir diese Debatte bisher ohne jegliche Polemik führen und rein sachlich orientiert sind.
    Zur Zeit stehen rund 250 000 Volljährige unter Vormundschaft oder Gebrechlichkeitspflegschaft, und insgesamt werden jährlich 3 000 Menschen entmündigt. Es handelt sich dabei zumeist um ältere Menschen, aber es kann genausogut jüngere Menschen treffen, die auf Grund von Unfällen oder Leiden ihren Geschäftsangelegenheiten nicht mehr nachgehen können.
    Wenn man gleichzeitig sieht, daß die Zahl der in ihrer Geschäftsfähigkeit tatsächlich Beschränkten sogar noch höher als 3 000 liegen dürfte, wird das Problem vielleicht noch deutlicher, denn viele Familienangehörige scheuen sich bei der derzeitigen Rechtslage, am Ende des Lebensabends den Vater oder die Mutter zu kränken und die Entmündigung zu beantragen. Dies liegt natürlich an der rigorosen Regelung des BGB, die, worauf zu Recht hingewiesen worden ist, im Grunde genommen aus dem letzten Jahrhundert stammt.
    Inzwischen hat sich die Einstellung der Gesellschaft gegenüber dem Älteren, gegenüber dem Behinderten und gegenüber dem in seiner Geschäftsfähigkeit Eingeschränkten erfreulicherweise gewandelt. Entsprechend dieser gesellschaftlichen Bewußtseinsänderung müssen sich notwendigerweise auch die Gesetze ändern. Ich begrüße es daher sehr, daß der Bundesjustizminister einen umfangreichen Diskussionsteilentwurf, der die bisherigen Ergebnisse der Beratungen in seinem Ministerium wiedergibt, vorgelegt hat. Unnötige Entrechtungen sollen abgeschafft und individuelle Freiheitsrechte so weit wie möglich erhalten bleiben.
    Kernstück dieser Überlegungen ist es, von der Vollentmündigung wegzukommen und statt dessen ein Betreuungsrecht für diese Mitbürger zu schaffen, um ihnen ein Leben in Würde auch dann zu ermöglichen, wenn die eigenen Kräfte zur Regelung der eigenen Angelegenheiten nicht oder nicht mehr ausreichen.
    Dieses Betreuungsrecht beinhaltet aber auch gleichzeitig, daß wir von der anonymen Vormund-



    Funke
    schaftsverwaltung wegkommen und zu einer persönlichen Betreuung hinkommen müssen. Hierauf ist schon hingewiesen worden. In der gesetzlichen Ausgestaltung mag das noch vergleichsweise einfach sein.

    (Seesing [CDU/CSU]: Und in der Praxis?)

    Die Praxis, die tatsächliche Umsetzung — sehr richtig, Herr Kollege Seesing — , wird um so schwieriger sein; nicht nur, daß bei den Vormundschaftsgerichten mehr und besonders qualifizierte Mitarbeiter eingesetzt werden müssen, sondern es bedarf aller Voraussicht nach auch einer Zunahme der Zahl der Betreuer.
    Herr Kollege Dr. de With hat zu Recht darauf hingewiesen, daß es untragbar ist, daß ein Amtsvormund eine unübersehbare Zahl von zu betreuenden Entmündigten hat. Bei den Beratungen des Gesetzes muß daher meines Erachtens in einem sehr frühen Stadium vom Bundesjustizministerium Kontakt mit den Landesjustizverwaltungen aufgenommen werden, damit dieses Gesetz, wenn es — hoffentlich noch in dieser Legislaturperiode — dann in Kraft tritt, auch umsetzbar ist und dann auch die benötigten qualifizierten Mitarbeiter in den Justizverwaltungen, aber auch die notwendigen Betreuer vorhanden sind.

    (Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: Und das Geld!)

    — Selbstverständlich, Frau Däubler-Gmelin, auch das Geld. Das ist genauso wichtig. — Aber hier kommt es erst einmal nicht so sehr auf das Geld an. Es kommt auch darauf an, daß wir qualifizierte Betreuer haben, die sich nicht nur von der fachlichen Seite her den Betroffenen zuwenden, sondern auch von der menschlichen Seite her. Auch das muß man manchmal erst einmal lernen.

    (Beifall bei allen Fraktionen)

    Aufgabe des Bundestages insbesondere bei der Debatte über das neue Vormundschaftsgesetz wird es daher auch sein, darauf aufmerksam zu machen, daß es sich um ein gesellschaftliches Problem handelt, das auch die Gesellschaft mit zu lösen hat. Mit anderen Worten: Wir müssen erreichen, daß es eine selbstverständliche Pflicht eines jeden gesunden und kundigen Bürgers ist, einen behinderten Menschen in den Bereichen zu betreuen, in denen er selbst nicht mehr tätig werden kann. Ein Bankdirektor z. B. sollte es sich zur Ehrenpflicht machen, dem Betroffenen in Vermögensangelegenheiten — von denen er ja etwas versteht — zu helfen.
    Ich begrüße es für meine Fraktion ausdrücklich, daß der Bundesjustizminister vorschlägt, daß die Entmündigung abgeschafft und durch das neue Rechtsinstitut der Betreuung ersetzt wird und daß spätestens alle fünf Jahre — länger darf die Betreuung grundsätzlich nicht angeordnet werden — die Betreuungsbedürftigkeit überprüft werden muß. Die Betreuung — dies ist besonders wichtig — hat keine automatischen Auswirkungen auf die Geschäftsfähigkeit. Vielmehr muß das Gericht im Einzelfall anordnen, welche Rechtsgeschäfte der Betroffene nur mit Einwilligung seines Betreuers vornehmen kann.
    Lassen Sie mich einige Sätze zu einem besonders schwierigen Gebiet sagen. Ich finde es gut, daß der
    Entwurf auch dem besonders schwierigen Thema der Sterilisation nicht ausweicht. Derzeit herrscht hier eine völlig unklare Rechtslage. In der Praxis hat sich eine Grauzone entwickelt, in der ohne jede gerichtliche Kontrolle Sterilisationen geistig Behinderter, häufig auch Minderjähriger vorgenommen werden. Natürlich bin ich mir bewußt, daß gerade die Regelungen zur Sterilisation noch der Diskussion bedürfen. Ob die Zeit für eine gesetzliche Regelung dieser Problematik schon reif ist, weiß ich nicht. Dies müssen die weiteren Erörterungen im Plenum und im Rechtsausschuß noch zeigen.
    Zu diskutieren ist unter anderem auch die Frage, ob tatsächlich für höchst persönliche Rechte wie die Eheschließung und die Verfügung von Todes wegen ein Einwilligungsvorbehalt ausgeschlossen sein soll, wie es der Entwurf des Ministers vorsieht. Hier ist meines Erachtens auf das wohlverstandene Interesse des Betroffenen und auf die Einsichtsfähigkeit des Betreuten abzustellen. Man kann auch nicht leugnen, daß bei voller Testierfähigkeit des Betreuten die Einwirkungsmöglichkeiten durch Dritte erheblich sein können, ohne daß dies der Betreute in seiner Tragweite richtig erkennen kann. Dieses Thema müssen wir noch gründlich miteinander besprechen.
    Insgesamt ist festzustellen, daß der Entwurf des Ministeriums auf dem richtigen Wege ist, daß vor allem die Sorge für die Person des Betreuten gestärkt wird und das Institut der praktisch vollständigen und lebenslänglichen Entmündigung aufgehoben wird.
    Ich bitte den Bundesjustizminister, das Parlament und den Rechtsausschuß über den Fortgang der Beratungen in seinem Hause möglichst schnell und umfassend zu informieren, damit dieses sehr wichtige und sehr sensible Gesetz noch in dieser Legislaturperiode nicht nur mündlich beraten, sondern auch verabschiedet werden kann.
    Es sollte von der Zustimmung aller Parteien getragen sein. Ich darf für meine Partei sagen, daß wir für intensive Beratungen mit allen Parteien und allen gesellschaftlichen Gruppierungen zur Verfügung stehen. Die heutige Diskussion hat mir gezeigt, daß dafür gute Voraussetzungen bestehen.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der FDP, der CDU/CSU, der SPD und den GRÜNEN)



Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Bundesminister der Justiz, Herr Engelhard.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hans A. Engelhard


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich begrüße es, daß die SPD-Fraktion in ihrem Antrag vom 6. August des letzten Jahres die Eckwerte übernimmt, die die Bundesregierung bereits in ihrer Antwort auf die Große Anfrage am 4. September 1986 festgelegt hat.
    Der Antrag der SPD-Fraktion ist inzwischen nicht mehr so aktuell. Denn die Arbeitsgruppe, die ich im Bundesministerium der Justiz einberufen habe, hat gemeinsam mit den Experten meines Hauses den heute bereits vielfach zitierten umfangreichen Diskussions-Teilentwurf erarbeitet, den ich am 14. De-



    Bundesminister Engelhard
    zember des letzten Jahres der Öffentlichkeit vorgestellt habe.
    Ich freue mich, daß über meinen Entwurf schon nach so kurzer Zeit eine lebhafte öffentliche Diskussion in Gang gekommen ist. Es ist ja wirklich bemerkenswert, welch breite Übereinstimmung zur Zeit vorliegt.
    Die Erklärung der Arbeitsgruppe Recht der CDU/ CSU-Bundestagsfraktion und die Anträge der SPD- Fraktion liegen beide auf der Linie des von mir vorgestellten Teilentwurfs.
    Vielen Dank auch, Frau Abgeordnete Unruh, für die Art und Weise, wie Sie in der „Report"-Sendung am 5. Januar dieses Jahres meinen Entwurf gelobt haben. Es ist jetzt nicht Hochnäsigkeit von mir, sondern eine Verbeugung vor dem Sachverstand und der Energie der Mitarbeiter meines Ministeriums und der Mitarbeiter der Arbeitsgruppe, die mich hier sagen läßt: In der Tat, dies ist ein Entwurf, der Lob verdient.
    Dieser Entwurf enthält folgende Eckwerte, die ich, wenn auch manche Frage hier bereits sehr deutlich angesprochen wurde, insgesamt auszugsweise noch einmal kurz darstellen möchte:
    1. Abschaffung der Entmündigung.
    2. Ersetzung der Vormundschaft über Volljährige und der Gebrechlichkeitspflegschaft durch ein neues, einheitliches und flexibles Rechtsinstitut der Betreuung.
    3. Keine automatischen Auswirkungen der Einrichtung einer Betreuung auf die Geschäftsfähigkeit des Betroffenen; Anordnung der Notwendigkeit einer Einwilligung des Betreuers nur, wenn und soweit dies im Einzelfalle erforderlich ist.
    4. Die Betreuung beseitigt nicht die Ehefähigkeit und Testierfähigkeit des Betroffenen.
    5. Wünschen des Betreuten hat der Betreuer zu entsprechen, soweit dies dem Wohle des Betreuten nicht zuwiderläuft und dem Betreuer zuzumuten ist.
    6. Stärkung der persönlichen Betreuung, Abschaffung der anonymen Verwaltung von Vormundschafts-
    und Pflegschaftsfällen. Ich bedanke mich sehr, daß hierzu in der bisherigen Debatte gerade auch mit ganz konkreten und farbigen Beispielen bereits einiges sehr Eindrucksvolle gesagt worden ist.
    7. Alle Maßnahmen der Personensorge, die in die Lebensumstände des betroffenen Menschen in besonderer Weise eingreifen, sollen künftig eindeutig geregelt werden. Bestimmte Maßnahmen müssen unter einem besonders strengen Maßstab der Erforderlichkeit geprüft und unter den Vorbehalt der Zustimmung des Vormundschaftsgerichts gestellt werden, so etwa schwerwiegende, ja, gefährliche ärztliche Eingriffe, die Wohnungsauflösung und alle Maßnahmen der Unterbringung.
    8. Sonderregelung und Vorbehalt einer vormundschaftsgerichtlichen Zustimmung bei der Einwilligung eines Betreuers in die Sterilisation eines nicht einwilligungsfähigen Betreuten. Ich bin mir bewußt, meine Damen und Herren, daß gerade die Regelung
    der Sterilisation der ganz vertieften, genauen und sorgfältigsten Diskussion bedarf.

    (Seesing [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

    Anliegen des Entwurfs ist es hier vor allem, die heutige Praxis zu beseitigen, bei der in einer Grauzone des Rechts geistig Behinderte — auch Minderjährige — sterilisiert werden. Der hier zur Diskussion gestellte Vorschlag enthält eine Reihe einschränkender Bestimmungen. Hier möchte ich nur erwähnen, daß die Sterilisation Minderjähriger und jede Zwangssterilisation verboten werden sollen.
    9. Befristung der Betreuerbestellung auf maximal fünf Jahre, wie bereits erwähnt.
    10. Verfahrensfähigkeit des Betroffenen in allen Verfahren, die die Betreuung betreffen, ohne Rücksicht auf die Frage seiner Geschäftsfähigkeit.
    11. Beiordnung eines Verfahrenspflegers, insbesondere bei schwerwiegenden Eingriffen.
    12. In jedem Falle persönliche Anhörung und die Notwendigkeit eines Schlußgesprächs, wobei der Betroffene in diesem Zusammenhang jederzeit eine Person seines Vertrauens hinzuziehen kann.

    (Dr. Langner [CDU/CSU]: Ganz wichtiger Punkt!)

    13. Festschreibung einer grundsätzlichen Begutachtungspflicht bei allen Betreuerbestellungen.
    14. Vereinheitlichung der bundesrechtlichen und der landesrechtlichen Verfahrensvorschriften — dazu ist ja auch bereits einiges gesagt worden — für Maßnahmen der Unterbringung.
    15. — und dies ist an dieser Stelle mein letzter Punkt — : Abschaffung von überholten und diskriminierenden Begriffen.
    Meine Damen und Herren, ich bin mit diesem Diskussionsentwurf bewußt frühzeitig an die Öffentlichkeit getreten, um ausreichend Gelegenheit zu einer ausführlichen Erörterung mit den Fachkreisen, mit den Verbänden und mit allen Beteiligten zu haben. Ganz wichtig ist es in diesem Zusammenhang, die Fragen der praktischen Umsetzung mit den Ländern zu erörtern. Bei ihnen wird es liegen, auch in ihrer Justiz diese Dinge in die Praxis umzusetzen. Das wird Kräfte kosten. Da werden wir zusätzliche Menschen brauchen, die diese Aufgaben erfüllen, und das wird Geld kosten.
    Frau Abgeordnete Unruh, Sie haben vorhin die Zahl von 4 Milliarden DM in den Raum gestellt. Ich warne; soviel kostet es nicht. Eine so gewaltige Zahl könnte dazu führen, daß nicht nur der Bundesfinanzminister, sondern speziell die Finanzminister der Länder so das Schlottern bekommen, daß es überhaupt keinen Weg zum Auftreiben der notwendigen Mittel mehr gibt.

    (Zuruf der Abg. Frau Unruh [GRÜNE])

    Wir sollten derzeit mit Zahlen in diesem Zusammenhang noch sehr vorsichtig sein. Die Beratungen in der Arbeitsgruppe sind eben erst an diesem Punkt angekommen.
    Meine Damen und Herren, ich werde für jede konstruktive Kritik offen sein. Wenn in ersten Äußerungen das Wort „Betreuung" — Herr Kollege de With,



    Bundesminister Engelhard
    Sie haben es heute auch erwähnt — beanstandet wird, dann ist das — so will ich es einmal ausdrücken — zunächst einmal ein Zeichen dafür, daß es an den Inhalten augenscheinlich wenig auszusetzen gibt. Wer den Entwurf liest und seine Zusammenhänge begreift, kann dann wohl kaum noch ernsthaft behaupten, daß hier eine Betreuung von oben geregelt werden soll.
    Ich bin aber auch später, wenn es aktuell wird, jederzeit zu einem Gespräch über solche Einzelfragen bereit.
    Ich appeliere an alle, die Einigkeit in wichtigen Sachfragen und die grundsätzliche Übereinstimmung nicht durch Überbetonung von Meinungsverschiedenheiten in Einzelfragen zu zerreden. Das war heute hier nicht der Fall. Nur, man kennt ja den Gang einer solchen Beratung: Plötzlich verhakt sich etwas, und dann wird im Detail auf das Erbittertste gestritten, obwohl sich der große Bogen der Einigkeit über das Ganze spannt.
    Eine derart umfassende und einschneidende Reform erfordert den Konsens über die parteipolitischen Grenzen hinweg.
    Gegenwärtig stehen in der Bundesrepublik Deutschland, wie bereits erwähnt, etwa eine Viertelmillion Erwachsene unter Vormundschaft und Pflegschaft. Betroffen sind überwiegend ältere Menschen. Ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung wird, wie allen bekannt ist, noch steigen. Neueste Prognosen geben Männern, die das 60. Lebensjahr erreicht haben, eine durchschnittliche weitere Lebenserwartung von 16,9 Jahren; bei Frauen sind es 21,4 Jahre. So erfreulich die zunehmende Lebenserwartung an sich ist, so bedeutet sie jedoch für viele, daß sie am Ende eines arbeitsreichen Lebens auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Wenn die eigenen Kräfte nicht mehr ausreichen, um die persönlichen Angelegenheiten zu regeln, haben diese Mitbürger einen Anspruch auf Schutz und Fürsorge der Gemeinschaft.
    Dabei ist das Wichtigste: Im Mittelpunkt muß stets der hilfsbedürftige Mensch stehen. Sein Schicksal muß uns am Herzen liegen. Die individuelle Betreuung muß absoluten Vorrang vor einer anonymen Verwaltung haben. Der betreuungsbedürftige Bürger hat einen Anspruch darauf, bei einem Minimum von Rechtseingriffen ein Maximum an persönlicher Zuwendung zu erhalten, damit auch ihm ein Leben in Freiheit und Würde ermöglicht wird. Der Entwurf, den ich vorgelegt habe, strebt dieses Ziel an.
    Meine Damen und Herren, wir werden dieses Vorhaben weiterhin mit großer Kraftanstrengung vorantreiben. Ein Regierungsentwurf soll so rechtzeitig vorgelegt werden, daß er noch in dieser Legislaturperiode beraten und verabschiedet werden kann. Das erfordert eine sachbezogene Zusammenarbeit aller Parteien.
    In keinem Augenblick der vor uns liegenden umfangreichen Arbeit sollten wir vergessen: Die Betroffenen, aber auch ihrer Anghörigen werden uns dankbar sein, wenn wir uns ihrer Sache tatkräftig und mit Sachverstand, aber stets auch mit jenem notwendigen
    Einfühlungsvermögen und einem großen Maß an Hilfsbereitschaft zuwenden.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und der GRÜNEN)