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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 11/52 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 52. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 14. Januar 1988 Inhalt: Tagesordnungspunkt 2: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll Nr. 6 vom 28. April 1983 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die Abschaffung der Todesstrafe (Drucksache 11/1468) Engelhard, Bundesminister BMJ 3625 B Klein (Dieburg) SPD 3626 C Seesing CDU/CSU 3628 D Frau Olms GRÜNE 3630 C Irmer FDP 3632 C Dr. Schmude SPD 3633 C Lummer CDU/CSU 3635 C Tagesordnungspunkt 3: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Laufs, Dörflinger, Dr. Friedrich, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Baum, Frau Dr. Segall, Wolfgramm (Göttingen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Entsorgung der Abfälle, insbesondere der Sonderabfälle (Drucksache 11/1429) b) Beratung des Berichts der Bundesregierung über den Vollzug des Abfallgesetzes vom 27. August 1986 (Drucksache 11/756) c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Gautier, Schäfer (Offenburg), Frau Blunck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Recycling von Katalysatoren (Drucksache 11/1151) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Hensel und der Fraktion DIE GRÜNEN: Vollzug des Abfallgesetzes (Drucksache 11/1624) Schmidbauer CDU/CSU 3638 B Frau Dr. Hartenstein SPD 3640 B Baum FDP 3643 B Frau Hensel GRÜNE 3645B, 3651 D Dr. Friedrich CDU/CSU 3646 D Stahl (Kempen) SPD 3648 C Frau Garbe GRÜNE 3651 A Dr. Töpfer, Bundesminister BMU . . . 3652 A Tagesordnungspunkt 22: a) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Verbesserte Sicherheitseinrichtungen für Gefahrgut-LKW (Drucksache 11/1110) b) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Überladung von Gefahrgut-LKW (Drucksache 11/1112) c) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Bruchsichere Transportbehälter und Tanks (Drucksache 11/1113) d) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Bremssysteme für Gefahrgut-LKW (Drucksache 11/1114) e) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Antiblockier-Systeme und Geschwindigkeitsbegrenzer für Gefahrgut- LKW (Drucksache 11/1115) II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Januar 1988 f) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Einschränkungen für den Straßentransport gefährlicher Güter (Drucksache 11/1367) g) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Qualifikation der Fahrer beim Transport gefährlicher Güter (Drucksache 11/1368) h) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Gesundheitsuntersuchung für Gefahrgut-Fahrer (Drucksache 11/1369) i) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Verschärfte Ahndung von Verstößen bei Gefahrgut-Transporten (Drucksache 11/1370) j) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Sonderkonzessionierung für Gefahrgut-Transporte (Drucksache 11/1371) k) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Gefahrgutbeauftragte (Drucksache 11/1372) 1) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Informationssystem für GefahrgutTransporte (Drucksache 11/1373) m) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Unbeschränkte Haftung beim Transport gefährlicher Güter (Drucksache 11/1374) n) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Sperrung von Wohngebieten und besonders unfallgefährdeten Straßen für Gefahrguttransporte (Drucksache 11/1375) o) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Transportbedingungen für besonders gefährliche Güter (Drucksache 11/1376) p) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Unfallrisiken bei Gefällestrecken (Drucksache 11/1377) q) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Grenzüberschreitende Transporte gefährlicher Güter (Drucksache 11/1378) r) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Verbesserte Überwachung der Gefahrgut-Transporte (Drucksache 11/1380) Daubertshäuser SPD 3658 A Jung (Limburg) CDU/CSU 3659 C Frau Wollny GRÜNE 3661 B Kohn FDP 3661 D Frau Faße SPD 3663 B Hinsken CDU/CSU 3664 C Dr. Warnke, Bundesminister BMV . . . 3666 A Tagesordnungspunkt 5: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 20. Oktober 1986 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Nepal über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksachen 11/998, 11/1513) in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 6: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 23. März 1987 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bolivien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksachen 11/999, 11/1512) in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 7: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 4. Mai 1987 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Östlich des Uruguay über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksachen 11/1002, 11/1514) 3667 C Tagesordnungspunkt 8: Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Verbot von Selbstbedienung beim Verkauf von Arzneimitteln (Drucksache 11/1127) . 3668 B Tagesordnungspunkt 9: Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen: Einwilligung in die Veräußerung bundeseigener Grundstücke in München gemäß § 64 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung (Drucksache 11/1366) Weiss (München) GRÜNE 3668 C Tagesordnungspunkt 10: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 15 02 Titel 681 15 — Erziehungsgeld — (Drucksachen 11/921, 11/1089) in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 11: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 15 02 Titel 642 07 des Haushaltsjahres 1986 — Ausgaben nach § 8 Abs. 2 des Unterhaltsvorschußgesetzes — (Drucksachen 10/6653, 11/1091) in Verbindung mit Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Januar 1988 III Tagesordnungspunkt 12: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 15 02 Titel 681 15 — Erziehungsgeld — (Drucksachen 10/6698, 11/1092) in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 13: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgaben bei Kapitel 14 05 Titel 525 21 — Aus- und Fortbildung, Umschulung — (Drucksachen 11/902, 11/1182) in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 14: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 60 04 Titel 646 21 — Nachversicherung nach § 99 Allgemeines Kriegsfolgengesetz — (Drucksachen 11/836, 11/1363) in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 15: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 10 04 Titel 682 04 — Von den EG nicht übernommene Marktordnungsausgaben — (Drucksachen 11/1119, 11/1452) in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 16: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgaben bei Kapitel 1112 Titel 68101 — Arbeitslosenhilfe — (Drucksachen 11/1099, 11/1453) in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 17: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgaben bei Kapitel 11 12 Titel 681 41 — Leistungen für die Teilnahme von Aussiedlern, Asylberechtigten und Kontingentflüchtlingen an Deutsch-Lehrgängen mit ganztägigem Unterricht — (Drucksachen 11/1101, 11/1454) in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 18: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgaben bei Kapitel 11 13 Titel 656 03 — Zuschuß des Bundes an die knappschaftliche Rentenversicherung — (Drucksachen 11/1100, 11/1456) in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 19: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgaben bei Kapitel 11 13 Titel 656 04 — Zuschüsse zu den Beiträgen zur Rentenversicherung der in Werkstätten beschäftigten Behinderten — (Drucksachen 11/1098, 11/1457) 3669D Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung: Antrag auf Genehmigung der Fortsetzung eines Strafverfahrens (Drucksache 11/1567) 3670 A Zusatztagesordnungspunkt 5: Aktuelle Stunde betr. Äußerungen des Bundesministers für Wirtschaft zur Schließung des Stahlstandortes Rheinhausen Stratmann GRÜNE 3670 B Wissmann CDU/CSU 3671 C Wieczorek (Duisburg) SPD 3672 B Dr. Graf Lambsdorff FDP 3673 B Frau Hillerich GRÜNE 3674 C Dr. Lammert CDU/CSU 3675 B Dr. Jens SPD 3676 A Dr. Bangemann, Bundesminister BMWi . 3677 B Müller (Wesseling) CDU/CSU 3679 A Weiermann SPD 3680 A Dr. Blüm, Bundesminister BMA 3681 B Dreßler SPD 3683 B Beckmann FDP 3684 B Breuer CDU/CSU 3685 D Gerstein CDU/CSU 3686 C Dr. Jens SPD (Erklärung nach § 30 GO) 3687 B Tagesordnungspunkt 20: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. de With, Frau Dr. Däubler-Gmelin, Bachmaier, Klein (Dieburg), Dr. Pick, Reschke, Schmidt (München), Schütz, Singer, Stiegler, Wiefelspütz, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD: Beistand und mehr Rechte für geistig behinderte und psychisch kranke Menschen (Drucksache 11/669) Dr. de With SPD 3687 C Dr. Stark (Nürtingen) CDU/CSU 3690 C Frau Unruh GRÜNE 3692 A IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Januar 1988 Funke FDP 3694 C Engelhard, Bundesminister BMJ 3695 D Kirschner SPD 3697 C Seesing CDU/CSU 3699 A Frau Becker-Inglau SPD 3699 D Tagesordnungspunkt 21: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Schmidt-Bott und der Fraktion DIE GRÜNEN: Novellierung des Paßgesetzes (Drucksache 11/1391) Wüppesahl GRÜNE 3701 C Clemens CDU/CSU 3702 C Tietjen SPD 3703 C Dr. Hirsch FDP 3705 A Spranger, Parl. Staatssekretär BMI . . . 3705 D Nächste Sitzung 3706 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 3707* A Anlage 2 Kosten der Anzeigenaktion der Bundesregierung zu den Themen Schaffung des Friedens und Gestaltung des Friedens ohne Erwähnung der Massenarbeitslosigkeit MdlAnfr 5, 6 08.01.88 Drs 11/1619 Menzel SPD SchrAntw StSekr Ost BPA 3707* C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Januar 1988 3625 52. Sitzung Bonn, den 14. Januar 1988 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein ** 15.1. Dr. Ahrens * 15.1. Frau Beck-Oberdorf 15.1. Bahr 14. 1. Frau Brahmst-Rock 15. 1. Büchner (Speyer) * 14. 1. Dr. von Bülow 15. 1. Egert 15.1. Dr. Ehrenberg 15.1. Grünbeck 15.1. Grüner 15.1. Grunenberg 15.1. Heimann 14. 1. Frau Dr. Hellwig 15. 1. Frau Hoffmann (Soltau) 15.1. Dr. Köhler (Wolfsburg) 15.1. Kreuzeder 15.1. Lamers 14. 1. Lemmrich * 15. 1. Lenzer * 15.1. Lowack 15.1. Dr. Mahlo 15.1. Menzel 15.1. Michels 14. 1. Nelle 15. 1. Niegel * 14. 1. Frau Pack * 15. 1. Petersen 15.1. Reddemann * 14. 1. Schartz (Trier) 15. 1. Dr. Scheer * 15.1. Frau Schmidt-Bott 15.1. Dr. Spöri 14. 1. Stahl (Kempen) 15. 1. Stiegler 14. 1. Stobbe 15. 1. Dr. Vondran 15.1. Vosen 14. 1. Zierer * 15. 1. Dr. Zimmermann 14.1. *für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Chefs des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung, Staatssekretär Ost auf die Fragen des Abgeordneten Menzel (SPD) (Drucksache 11/1619 Fragen 5 und 6) : Wie teuer ist die von der Bundesregierung in der Weihnachtszeit gestartete Anzeigenaktion „In diesem Ziel sind sich alle Deutschen einig: Frieden schaffen" und „Was wir gemeinsam wollen: Zukunft gestalten"? Welche Gründe hatte die Bundesregierung, das derzeitige Hauptproblem unserer Gesellschaft, die Massenarbeitslosigkeit, nicht entsprechend zu erwähnen? Zu Frage 5: Die beiden Anzeigen, die in allen regionalen Tageszeitungen mit Ausnahme von Baden-Württemberg geschaltet worden sind, haben rd. 2,8 Mio. DM gekostet. Die Schlußabrechnung mit den endgültigen exakten Kosten steht noch aus. Zu Frage 6: In der Anzeige „Was wir gemeinsam wollen: Zukunft gestalten", die am 31. Dezember erschienen ist, wurde das Problem der Arbeitslosigkeit sehr wohl behandelt. Da der Bundeskanzler in seiner Neujahrsansprache, die Silvester ausgestrahlt wurde, das Problem der Arbeitslosigkeit mit aller gebotenen Deutlichkeit angesprochen hat, bestand allerdings keine Notwendigkeit, in der am selben Tag erscheinenden Anzeige in gleicher Weise darauf einzugehen. Im übrigen sind Anzeigen, deren Texte notwendigerweise knapp formuliert werden müssen, kaum das geeignete Medium, eine so schwierige Problematik umfassend darzustellen. In den redaktionellen Teilen der meisten Silvester-Ausgaben der Zeitungen sind im übrigen die Ausführungen des Bundeskanzlers zu den Problemen des Arbeitsmarktes weitgehend berücksichtigt worden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Ulrich Irmer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben vorher von Hammurabi gehört und haben dann Thomas Dehlers gedacht. Ich hatte danach den Eindruck, daß die Menschheit doch zu einem gewissen Fortschritt im Laufe der Jahrtausende fähig ist. Nach dem Beitrag meiner Vorrednerin sind mir daran wieder Zweifel gekommen.

    (Frau Olms [GRÜNE]: Das sagt Herr Hirsch auch jedesmal!)

    Liebe Frau Olms, Sie haben derart maßlos überzogen und wieder alles in einen Topf geworfen — Dinge, die einen Hauch von Wahrheit in sich tragen, Dinge, die Ihren Vorurteilen entsprechen —, daß mir Zweifel kommen, ob Sie es überhaupt mit der Sache, um die es hier geht, ernst meinen. Wer so pauschaliert wie Sie, setzt sich dem Verdacht aus, daß es ihm nicht um die Sache geht, sondern nur um billige Polemik. Ich weise das hiermit zurück.

    (Beifall bei der FDP, der CDU/CSU und bei Abgeordneten der SPD — Kleinert [Marburg] [GRÜNE]: Was will denn der Strauß in Südafrika?)

    Meine Damen und Herren, die frühe Stunde, in der wir uns mit diesem Thema beschäftigen, und auch die Tatsache, daß nur relativ wenige Kollegen anwesend sind, zeigen, daß es sich hierbei inzwischen eher um ein Thema für Insider handelt. Man kann das bedauern, kann aber auch sagen: Das ist gut so. Stellen wir uns doch einmal vor, wir würden hier über die Wiedereinführung der Todesstrafe diskutieren. Die ist nach unserem Grundgesetz nicht möglich, sie ist nicht zulässig, und das ist gut so. Dies ist aber ein Beispiel dafür, daß es durchaus einmal einen Konflikt zwischen den Wertvorstellungen, die wir alle gemeinsam haben, und dem demokratischen Prinzip geben kann, denn wir sollten nicht vergessen: Es darf sicher keinen Zweifel daran geben, daß es, wenn nach spektakulären und bestialischen Morden bei uns im Lande eine Volksabstimmung stattfinden würde, wohl eine Mehrheit für die Wiedereinführung der Todesstrafe gäbe. Deshalb war es von den Vätern des Grundgesetzes so weise

    (Klein [Dieburg] [SPD]: Und den Müttern!)

    — ja, und von den Müttern, Verzeihung — , in Art. 102 zu verankern, daß diese Wiedereinführung in diesem Lande nicht möglich ist.
    Ich erwähne das deshalb, weil wir ein gewisses Verständnis für andere Länder haben sollten, die eine andere Verfassungslage haben und sich schwer damit tun, dies in ihren Verfassungen so zu verankern, wie wir es getan haben. Das heißt nicht, daß wir den Art. 2 dieses Zusatzprotokolls für richtig halten können. Der Justizminister hat mit vollem Recht gesagt, daß das mehr als ein Schönheitsfehler ist. Aber mehr ist nun einmal im Augenblick nicht zu erreichen gewesen, und wir sollten nicht dies beklagen und dabei übersehen, was für ein Fortschritt andererseits doch darin liegt, daß dieses Zusatzprotokoll nunmehr existiert und in vielen europäischen Ländern angewandt wird. Vergegenwärtigen wir uns doch einmal, daß im Jahre 1950 in der Menschenrechtskonvention noch aus-



    Irmer
    drücklich stand, die Todesstrafe sei eben als Ausnahme zulässig.

    (Dr. Schmude [SPD]: Das steht auch heute noch darin!)

    — Gut, aber Sie wissen, Herr Kollege Schmude, daß dieses Zusatzprotokoll das eben relativiert und daß insbesondere unsere Verfassungsrechtslage dadurch in keiner Weise eingeschränkt wird. Sie wird voll aufrechterhalten. Hier ist ein Fortschritt zu verzeichnen.
    Der Bundesjustizminister hat auch schon erwähnt, wie begrüßenswert es ist, daß auch die DDR, die nicht dem Europarat, sondern dem Ostblock angehört, die Todesstrafe abgeschafft hat. Dies gibt Hoffnung. Das sollten wir ausdrücklich sagen.

    (Beifall bei allen Fraktionen)

    Meine Damen und Herren, es handelt sich um den Europarat, der uns die Menschenrechtskonvention und jetzt dieses Zusatzprotokoll beschert hat. Ich glaube, auch das sollte man positiv anmerken. Das gibt der Tatsache Ausdruck, daß wir in Europa versuchen, eine Wertegemeinschaft zu sein und zu errichten. Das funktioniert nicht immer, Frau Olms. Es gibt bedauernswerte Rückschläge, es gibt Dinge, die wir nicht billigen können. Wir müssen das auch immer anprangern.

    (Frau Olms [GRÜNE]: Aber nicht nur anprangern, sondern auch einmal handeln!)

    Aber wir haben uns doch alle miteinander verpflichtet, genau dies zu tun.
    Jetzt möchte ich ein Wort zur Türkei sagen. Für mich ist es eine große Selbstverständlichkeit, daß die Türkei ihre Menschenrechtssituation ganz grundlegend verbessern muß, ehe wir überhaupt auch nur darüber diskutieren können, daß sie Mitglied etwa der Europäischen Gemeinschaft wird.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie bei der SPD)

    Es sind nicht nur wirtschaftliche Schwierigkeiten, die einem Beitritt derzeit entgegenstehen, sondern es sind auch die Menschenrechtsfragen. Ich appelliere von dieser Stelle an die Türkei, die nun schon vieles von dem abgestellt hat, was noch vor Jahren dort zu beklagen war, auch noch die Dinge abzustellen, die wir nicht gutheißen können und immer wieder anprangern müssen.
    Meine Damen und Herren, wir Liberalen betrachten die Europäische Politische Zusammenarbeit, den Zusammenschluß der europäischen Länder eben nicht nur als eine Frage der praktischen Politik, sondern auch als eine Frage der Verteidigung von Menschenrechten und der Verankerung von Grundrechten für ganz Europa. In dem Programm der Europäischen Liberalen, Demokraten und Reformisten, der Föderation der liberalen Parteien der Europäischen Gemeinschaft, steht ausdrücklich drin, daß wir uns den Menschenrechten verpflichtet fühlen und daß wir die Todesstrafe ächten wollen. Für mich kann kein Zweifel daran bestehen, daß die Verfassung einer europäischen Union, die wir hier anstreben, auch einen Grundrechtskatalog enthalten sollte und daß darin
    ähnlich oder gleich wie im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland stehen muß: Die Todesstrafe ist abgeschafft. Auf dem Wege hierzu ist das Zusatzprotokoll ein wichtiger Schritt.
    Ich bitte Sie, der Ratifizierung des Zusatzprotokolls zuzustimmen.
    Danke.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)



Rede von Dr. Philipp Jenninger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Schmude.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Jürgen Schmude


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es vergeht kaum ein Jahr, ohne daß wir uns im Bundestag mit Bemühungen um Abschaffung der Todesstrafe beschäftigen. Zuletzt haben wir eine solche Debatte am 17. September 1987 gehabt. Auch dabei ist deutlich geworden — ebenso wie heute morgen — : Es geht nicht um die Rechtslage und die Praxis in der Bundesrepublik Deutschland. Hier haben wir durch Art. 102 des Grundgesetzes die nach unseren eigenen bitteren Erfahrungen auch unabweisbare Konsequenz gezogen und die notwendige Sicherung getroffen.
    Frau Olms, in diesem Zusammenhang bitte ich Sie aber, solche pauschalen Verunglimpfungen wie Ihren Hinweis auf den Krisenstab 1977, in dem über die Exekution von Terroristen philosophiert worden sei, zu unterlassen oder zu präzisieren. Sie sollten hier die damals verantwortlichen Politiker, die in schwerer Situation die Grenzen des Grundgesetzes ganz peinlich genau eingehalten haben,

    (Frau Dr. Vollmer [GRÜNE]: Das stimmt nicht!)

    jetzt nicht nachträglich verdächtigen und verunglimpfen.

    (Beifall bei der SPD sowie bei der CDU/CSU und der FDP — Frau Olms [GRÜNE]: Ich kann Ihnen das Interview von Herrn Bölling zur Verfügung stellen!)

    — Dann zitieren Sie genau und wörtlich! Das, was Sie gelesen haben, habe ich auch gelesen. Aber solche pauschalen Rundumschläge und Verdächtigungen halte ich für unvertretbar, sogar wenn man diese ganzen Texte für richtig hält.
    Würden wir uns mit dieser eigenen Konsequenz, die wir gezogen haben, begnügen, dann hätten wir die Lehren unserer Vergangenheit aber nur unzureichend gezogen. Weltweit werden weiterhin Jahr für Jahr ungezählte Menschen in verschiedenen Hinrichtungsverfahren zu Tode gebracht. Nur etwa 30 Staaten haben die Anwendung der Todesstrafe zuverlässig ausgeschlossen. Nur in jedem dritten Mitgliedsstaat der UNO ist jedenfalls für Friedenszeiten gewährleistet, daß keine Hinrichtungen erfolgen; das sind dann etwas über 50 Staaten. In den anderen Staaten verrichten Henker und Erschießungskommandos weiterhin ihr grausames Werk, je nach politischer Lage sogar mit zunehmender Häufigkeit.
    Wie mühselig der Kampf um die weltweite Ächtung der Todesstrafe ist, wissen wir. Welch lange Zeit auch nur einzelne kleine Schritte brauchen, ist im Bundes-



    Dr. Schmude
    tag am 17. September 1987 am Beispiel der 1980 von der Bundesrepublik in der UNO unternommenen Initiative für ein Übereinkommen zur weltweiten Abschaffung der Todesstrafe dargelegt worden. Immer noch wird über das Schicksal dieser Initiative beraten.
    Noch wichtiger ist es, alle Möglichkeiten zu nutzen und alle Schritte zu unternehmen, um internationale rechtliche und tatsächliche Sperren gegen die Todesstrafe zu errichten und auszuweiten. Wichtig ist es, das jeweils ohne Zeitverzug zu tun. Denn lange genug dauert es mit den Wirkungen angesichts der internationalen Verflechtungen dann immer noch.
    Das heute beratene sechste Zusatzprotokoll zur europäischen Menschenrechtskonvention ist ein solcher international wirksamer Schritt gegen die Todesstrafe. Zurückzuführen ist die jetzt zur Ratifizierung anstehende Übereinkunft auf eine Initiative Österreichs in der europäischen Justizministerkonferenz 1978. Es war der langjährige österreichische Justizminister Dr. Christian Broda, ein Rechtsreformer und Vorkämpfer für die Menschenrechte von hohem Rang und internationalem Ansehen, auch bei uns in der Bundesrepublik gut bekannt und hoch geschätzt, der damals unter den Justizministern des Europarats den Vorstoß für eine völlige Abschaffung der Todesstrafe in allen Mitgliedstaaten unternahm. Er tat es ungeachtet der 1978 erregten Diskussionen über die Abwehr mörderischer Terroristen. Er tat es sogar im Hinblick darauf mit den Worten:
    Gerade wer die Vernichtung von Menschenleben auch in gesetzlich sanktionierter Form ablehnt, kann der tiefen Inhumanität des Terrors mit ganzem moralischen Nachdruck entgegentreten.
    Die österreichische Initiative fand die Unterstützung der Bundesrepublik Deutschland und vieler anderer Staaten, und doch konnten auch wir damals schließlich nicht mehr durchsetzen als das jetzt vorliegende sechste Zusatzprotokoll. Eine allgemein wirkende ausnahmslose Abschaffung der Todesstrafe durch- ausdrückliche Änderung der Menschenrechtskonvention war wegen des Widerspruchs einiger Mitgliedstaaten nicht zu erreichen. Deshalb, verehrte Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, ist es auch nicht einmal edel, sondern schlicht unvernünftig, wenn jetzt aus Ihren Reihen verlangt wird, das Verfahren noch einmal aufzunehmen und den Art. 2 des Protokolls mit der Ausnahme für Kriegszeiten zu streichen. Wer ein solches Vorgehen empfiehlt, bleibt seinen Beitrag an Geduld, an Augenmaß und an seriöser Zielstrebigkeit zum Kampf gegen die Todesstrafe schuldig.

    (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der FDP)

    Wichtiger ist anderes. Wichtiger ist besonders, diejenigen europäischen Staaten zur Zeichnung und zur Ratifizierung zu gewinnen, die immer noch beiseite stehen. In diesem Bemühen hätten wir freilich einen besseren Stand, wenn die jetzige Bundesregierung es nicht dazu hätten kommen lassen, daß wir bei der Ratifizierung zu einem der Schlußlichter unter den Mitgliedstaaten des Europarats geworden sind.

    (Zuruf von der SPD: Bedauerlich!)

    Statt die Möglichkeiten zur Festigung und Verbreiterung der internationalen Übereinstimmung schnell zu nutzen, hat so die Bundesregierung ein schlechtes Signal gegeben. Ja, Herr Bundesjustizminister, Sie haben recht; dies ist ein Zeichen für andere Teile der Welt, aber dies Zeichen hätte besser ausfallen können.

    (Beifall bei der SPD)

    Wenn sogar dieser Staat, die Bundesrepublik Deutschland, mit der Ratifizierung zögert, so lautet die bedenkliche Botschaft, da dürfen sich dann ja auch wohl andere zurückhalten.
    Gerade um die, denen wir solche Handhaben geben, muß es uns zu tun sein. Gerade bei ihnen ist die Todesstrafe rechtlich und tatsächlich noch existent.
    Die Bundesregierung hat sich mit ihrem Verhalten ein Ärgernis zuschulden kommen lassen. Oft genug ist sie gedrängt und gemahnt worden. Statt zu handeln, hat sie in nichtssagenden Redewendungen von „klärungsbedürftigen Fragen" gesprochen. Wer hat was mit welchem Ergebnis geklärt? Herr Bundesminister Engelhard, Ihre heutige Bemerkung hier in der Debatte trägt mehr zur Verunklarung als zur Verdeutlichung bei. Was heißt das, daß die Bundesregierung beim Austausch der Ratifizierungsurkunden eine Erklärung hinterlegen will? Was genau soll darin stehen, was bedeutet diese Erklärung? Warum haben Sie das in der Denkschrift nicht dargelegt? Was ist die konkrete Bedeutung im Hinblick auf unser innerstaatliches Recht? Oder, um es zugespitzt zu fragen: Haben Sie die Absicht, in jene Zeit zurückzukehren, in der bei uns ernsthaft in Betracht gezogen wurde, Ausländer in ein Land abzuschieben, in dem ihnen die Todesstrafe droht? Wollen Sie dahin zurück? Dann sagen Sie es uns mit aller Deutlichkeit und möglichst hier noch. Und sagen Sie uns: Mit wem haben Sie das abgeklärt, auf wessen Wunsch wollen Sie diese Erklärung abgeben? Wir wollen es ja gerne schätzen, daß die Bundesregierung die notwendigen Abstimmungen in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit den Ländern vornimmt. Unerträglich aber ist es, wenn in der vor dem Einblick der Bürger verdeckten Sphäre solcher Abstimmungsverfahren skandalöse Auffassungen ungerügt vertreten und zur schädlichen Wirkung gebracht werden können.
    Wir haben das in den letzten Jahren mehrfach erlebt, vor allem bei den Anti-Folter-Konventionen der UNO und des Europarats. Überlegungs- und Prüfungszeit sei bei solchen Abstimmungen jedem Partner gewährt. Wer aber Entscheidungen über lange Zeit mit Begründungen verhindert, für die er sich öffentlich schämen müßte, der muß auch öffentlich vorgeführt und zur Verantwortung gezogen werden.

    (Beifall bei der SPD und des Abg. Kleinert [Marburg] [GRÜNE])

    Er muß heraus aus der schützenden Grauzone der vertrauensvollen Zusammenarbeit hinter verschlossenen Türen. So mag nun die Bundesregierung selbst entscheiden, ob sie sich als verantwortlicher Entscheidungsträger unseren Vorwürfen stellt oder in aller Deutlichkeit diejenige Landesregierung benennt, die die Schuld trifft. Schwammiges Reden löst diesen Wi-



    Dr. Schmude
    derspruch nicht auf. Es verweigert dem Parlament
    zugleich die gebotene Information und den Respekt.
    Natürlich freue ich mich darüber, daß das Ratifizierungsgesetz der Bundesregierung endlich vorliegt. Selbstverständlich sage ich zu, daß wir Sozialdemokraten auf eine zügige Ratifizierung hinwirken werden. Die bisher eingetretene Verzögerung aber muß benannt und gerügt werden. Denn auch dieses internationale Protokoll ist nur ein Schritt in dem Kampf für die weltweite Achtung der Todesstrafe, dem andere folgen müssen, und zwar so bald wie möglich. Jedes Jahr bis zum Erfolg kostet weitere Menschenleben.
    Es bestürzt und bedrückt uns, zu sehen, in wievielen Ländern Hinrichtungen zum Alltag der Justiz gehören, in wievielen sie sogar Konjunktur haben. Mit 164 Hinrichtungen hatte z. B. Südafrika 1987 die höchste Zahl seit 1910. Internationale Appelle zur Aussetzung solcher Hinrichtungen werden regelmäßig ignoriert. Wir vermissen bei der Bundesregierung die Entwicklung und den Einsatz von Instrumenten im Rahmen der vielfältigen Beziehungen zu Südafrika, um diesen Appellen, die ja auch aus der Bundesregierung gekommen sind, den notwendigen Nachdruck zu geben.
    Gerade angesichts der — lassen Sie mich ein anderes Beispiel ansprechen — Freundschaft und des Respekts, die wir für die Amerikaner empfinden, kommt es uns bitter an, die Ausweitung ihrer Hinrichtungspraxis seit einigen Jahren zur Kenntnis nehmen zu müssen. 37 der 50 amerikanischen Staaten der USA sehen die Todesstrafe vor, 32 erlauben ihre Anwendung sogar gegen Jugendliche, die noch nicht 18 Jahre alt sind. Wir hoffen, daß der Oberste Gerichtshof, der sich mit dieser Frage zur Zeit befaßt, wenigstens der Altersgrenze Geltung verschafft, die z. B. durch den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966 in vielen anderen Ländern Anerkennung gefunden hat. Unsere Sympathie und Hoffnung gelten den amerikanischen Staatsbürgern, die gegen die Hinrichtungspraxis in ihrem Lande ernsthaft und energisch kämpfen.

    (Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der GRÜNEN)

    Nicht verschwiegen werden soll, daß es auch ermutigende Erfahrungen gibt. Dem früheren französischen Justizminister Robert Badinter, heute Präsident des Verfassungsrats, gebühren Dank und dauerhafte Anerkennung dafür, daß er die Abschaffung der Todesstrafe in Frankreich 1981 durchgesetzt hat.

    (Beifall bei der SPD)

    Der Humanität haben die Franzosen damit einen großen Dienst erwiesen und die Übereinstimmung unserer Völker in der deutsch-französischen Freundschaft ganz gewiß gefördert.

    (Sehr wahr! bei der SPD)

    Großbritannien hat in den letzten Jahren zwei Versuche erlebt, die Todesstrafe wieder anwendbar zu machen. Beide Male hat das Unterhaus mit großer Mehrheit diesen Vorschlag abgewiesen. So haben wir die Hoffnung, daß es trotz des unveränderten innenpolitischen Streits über diese Frage bei der Absage an die Todesstrafe bleiben wird.
    Auch in Kanada, das 1976 die Todesstrafe abgeschafft hat, ist im vergangenen Jahr ein Versuch der Rückkehr zur früheren Rechtslage im Unterhaus gescheitert.
    Mit besonderer Freude und Dankbarkeit — damit greife ich ein bereits zweimal genanntes Beispiel auf — haben wir es in der Bundesrepublik zur Kenntnis genommen, daß die DDR 1987 die Todesstrafe abgeschafft hat. Dabei ist es, meine Damen und Herren, gar nicht so wichtig, ob diese Strafe in den letzten Jahren praktisch eine große Rolle gespielt hat; denn die Entscheidung hat grundsätzliche Bedeutung. Sie ist ein Signal für die Diskussion in den kommunistischen Ländern, in denen es bisher besonders schwer war, für die Abschaffung der Todesstrafe Sympathien zu gewinnen.

    (Vogel [Ennepetal] [CDU/CSU]: Sehr gut!)

    Amnesty international hat für 1989 eine weltweite Kampagne gegen die Todesstrafe angekündigt. Wir sollten dieses Vorhaben nach besten Kräften unterstützen.
    Ein schneller Abschluß des Ratifizierungsverfahrens für das jetzt vorliegende Protokoll wäre bereits ein guter Anfang dazu.

    (Beifall bei allen Fraktionen)