Rede:
ID1105200400

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    Vokabeln: 6
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
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    4. Herr: 1
    5. Abgeordneter: 1
    6. Seesing.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 11/52 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 52. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 14. Januar 1988 Inhalt: Tagesordnungspunkt 2: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll Nr. 6 vom 28. April 1983 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die Abschaffung der Todesstrafe (Drucksache 11/1468) Engelhard, Bundesminister BMJ 3625 B Klein (Dieburg) SPD 3626 C Seesing CDU/CSU 3628 D Frau Olms GRÜNE 3630 C Irmer FDP 3632 C Dr. Schmude SPD 3633 C Lummer CDU/CSU 3635 C Tagesordnungspunkt 3: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Laufs, Dörflinger, Dr. Friedrich, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Baum, Frau Dr. Segall, Wolfgramm (Göttingen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Entsorgung der Abfälle, insbesondere der Sonderabfälle (Drucksache 11/1429) b) Beratung des Berichts der Bundesregierung über den Vollzug des Abfallgesetzes vom 27. August 1986 (Drucksache 11/756) c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Gautier, Schäfer (Offenburg), Frau Blunck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Recycling von Katalysatoren (Drucksache 11/1151) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Hensel und der Fraktion DIE GRÜNEN: Vollzug des Abfallgesetzes (Drucksache 11/1624) Schmidbauer CDU/CSU 3638 B Frau Dr. Hartenstein SPD 3640 B Baum FDP 3643 B Frau Hensel GRÜNE 3645B, 3651 D Dr. Friedrich CDU/CSU 3646 D Stahl (Kempen) SPD 3648 C Frau Garbe GRÜNE 3651 A Dr. Töpfer, Bundesminister BMU . . . 3652 A Tagesordnungspunkt 22: a) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Verbesserte Sicherheitseinrichtungen für Gefahrgut-LKW (Drucksache 11/1110) b) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Überladung von Gefahrgut-LKW (Drucksache 11/1112) c) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Bruchsichere Transportbehälter und Tanks (Drucksache 11/1113) d) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Bremssysteme für Gefahrgut-LKW (Drucksache 11/1114) e) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Antiblockier-Systeme und Geschwindigkeitsbegrenzer für Gefahrgut- LKW (Drucksache 11/1115) II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Januar 1988 f) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Einschränkungen für den Straßentransport gefährlicher Güter (Drucksache 11/1367) g) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Qualifikation der Fahrer beim Transport gefährlicher Güter (Drucksache 11/1368) h) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Gesundheitsuntersuchung für Gefahrgut-Fahrer (Drucksache 11/1369) i) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Verschärfte Ahndung von Verstößen bei Gefahrgut-Transporten (Drucksache 11/1370) j) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Sonderkonzessionierung für Gefahrgut-Transporte (Drucksache 11/1371) k) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Gefahrgutbeauftragte (Drucksache 11/1372) 1) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Informationssystem für GefahrgutTransporte (Drucksache 11/1373) m) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Unbeschränkte Haftung beim Transport gefährlicher Güter (Drucksache 11/1374) n) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Sperrung von Wohngebieten und besonders unfallgefährdeten Straßen für Gefahrguttransporte (Drucksache 11/1375) o) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Transportbedingungen für besonders gefährliche Güter (Drucksache 11/1376) p) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Unfallrisiken bei Gefällestrecken (Drucksache 11/1377) q) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Grenzüberschreitende Transporte gefährlicher Güter (Drucksache 11/1378) r) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Verbesserte Überwachung der Gefahrgut-Transporte (Drucksache 11/1380) Daubertshäuser SPD 3658 A Jung (Limburg) CDU/CSU 3659 C Frau Wollny GRÜNE 3661 B Kohn FDP 3661 D Frau Faße SPD 3663 B Hinsken CDU/CSU 3664 C Dr. Warnke, Bundesminister BMV . . . 3666 A Tagesordnungspunkt 5: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 20. Oktober 1986 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Nepal über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksachen 11/998, 11/1513) in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 6: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 23. März 1987 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bolivien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksachen 11/999, 11/1512) in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 7: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 4. Mai 1987 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Östlich des Uruguay über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksachen 11/1002, 11/1514) 3667 C Tagesordnungspunkt 8: Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Verbot von Selbstbedienung beim Verkauf von Arzneimitteln (Drucksache 11/1127) . 3668 B Tagesordnungspunkt 9: Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen: Einwilligung in die Veräußerung bundeseigener Grundstücke in München gemäß § 64 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung (Drucksache 11/1366) Weiss (München) GRÜNE 3668 C Tagesordnungspunkt 10: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 15 02 Titel 681 15 — Erziehungsgeld — (Drucksachen 11/921, 11/1089) in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 11: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 15 02 Titel 642 07 des Haushaltsjahres 1986 — Ausgaben nach § 8 Abs. 2 des Unterhaltsvorschußgesetzes — (Drucksachen 10/6653, 11/1091) in Verbindung mit Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Januar 1988 III Tagesordnungspunkt 12: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 15 02 Titel 681 15 — Erziehungsgeld — (Drucksachen 10/6698, 11/1092) in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 13: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgaben bei Kapitel 14 05 Titel 525 21 — Aus- und Fortbildung, Umschulung — (Drucksachen 11/902, 11/1182) in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 14: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 60 04 Titel 646 21 — Nachversicherung nach § 99 Allgemeines Kriegsfolgengesetz — (Drucksachen 11/836, 11/1363) in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 15: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 10 04 Titel 682 04 — Von den EG nicht übernommene Marktordnungsausgaben — (Drucksachen 11/1119, 11/1452) in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 16: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgaben bei Kapitel 1112 Titel 68101 — Arbeitslosenhilfe — (Drucksachen 11/1099, 11/1453) in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 17: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgaben bei Kapitel 11 12 Titel 681 41 — Leistungen für die Teilnahme von Aussiedlern, Asylberechtigten und Kontingentflüchtlingen an Deutsch-Lehrgängen mit ganztägigem Unterricht — (Drucksachen 11/1101, 11/1454) in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 18: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgaben bei Kapitel 11 13 Titel 656 03 — Zuschuß des Bundes an die knappschaftliche Rentenversicherung — (Drucksachen 11/1100, 11/1456) in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 19: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgaben bei Kapitel 11 13 Titel 656 04 — Zuschüsse zu den Beiträgen zur Rentenversicherung der in Werkstätten beschäftigten Behinderten — (Drucksachen 11/1098, 11/1457) 3669D Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung: Antrag auf Genehmigung der Fortsetzung eines Strafverfahrens (Drucksache 11/1567) 3670 A Zusatztagesordnungspunkt 5: Aktuelle Stunde betr. Äußerungen des Bundesministers für Wirtschaft zur Schließung des Stahlstandortes Rheinhausen Stratmann GRÜNE 3670 B Wissmann CDU/CSU 3671 C Wieczorek (Duisburg) SPD 3672 B Dr. Graf Lambsdorff FDP 3673 B Frau Hillerich GRÜNE 3674 C Dr. Lammert CDU/CSU 3675 B Dr. Jens SPD 3676 A Dr. Bangemann, Bundesminister BMWi . 3677 B Müller (Wesseling) CDU/CSU 3679 A Weiermann SPD 3680 A Dr. Blüm, Bundesminister BMA 3681 B Dreßler SPD 3683 B Beckmann FDP 3684 B Breuer CDU/CSU 3685 D Gerstein CDU/CSU 3686 C Dr. Jens SPD (Erklärung nach § 30 GO) 3687 B Tagesordnungspunkt 20: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. de With, Frau Dr. Däubler-Gmelin, Bachmaier, Klein (Dieburg), Dr. Pick, Reschke, Schmidt (München), Schütz, Singer, Stiegler, Wiefelspütz, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD: Beistand und mehr Rechte für geistig behinderte und psychisch kranke Menschen (Drucksache 11/669) Dr. de With SPD 3687 C Dr. Stark (Nürtingen) CDU/CSU 3690 C Frau Unruh GRÜNE 3692 A IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Januar 1988 Funke FDP 3694 C Engelhard, Bundesminister BMJ 3695 D Kirschner SPD 3697 C Seesing CDU/CSU 3699 A Frau Becker-Inglau SPD 3699 D Tagesordnungspunkt 21: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Schmidt-Bott und der Fraktion DIE GRÜNEN: Novellierung des Paßgesetzes (Drucksache 11/1391) Wüppesahl GRÜNE 3701 C Clemens CDU/CSU 3702 C Tietjen SPD 3703 C Dr. Hirsch FDP 3705 A Spranger, Parl. Staatssekretär BMI . . . 3705 D Nächste Sitzung 3706 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 3707* A Anlage 2 Kosten der Anzeigenaktion der Bundesregierung zu den Themen Schaffung des Friedens und Gestaltung des Friedens ohne Erwähnung der Massenarbeitslosigkeit MdlAnfr 5, 6 08.01.88 Drs 11/1619 Menzel SPD SchrAntw StSekr Ost BPA 3707* C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Januar 1988 3625 52. Sitzung Bonn, den 14. Januar 1988 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein ** 15.1. Dr. Ahrens * 15.1. Frau Beck-Oberdorf 15.1. Bahr 14. 1. Frau Brahmst-Rock 15. 1. Büchner (Speyer) * 14. 1. Dr. von Bülow 15. 1. Egert 15.1. Dr. Ehrenberg 15.1. Grünbeck 15.1. Grüner 15.1. Grunenberg 15.1. Heimann 14. 1. Frau Dr. Hellwig 15. 1. Frau Hoffmann (Soltau) 15.1. Dr. Köhler (Wolfsburg) 15.1. Kreuzeder 15.1. Lamers 14. 1. Lemmrich * 15. 1. Lenzer * 15.1. Lowack 15.1. Dr. Mahlo 15.1. Menzel 15.1. Michels 14. 1. Nelle 15. 1. Niegel * 14. 1. Frau Pack * 15. 1. Petersen 15.1. Reddemann * 14. 1. Schartz (Trier) 15. 1. Dr. Scheer * 15.1. Frau Schmidt-Bott 15.1. Dr. Spöri 14. 1. Stahl (Kempen) 15. 1. Stiegler 14. 1. Stobbe 15. 1. Dr. Vondran 15.1. Vosen 14. 1. Zierer * 15. 1. Dr. Zimmermann 14.1. *für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Chefs des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung, Staatssekretär Ost auf die Fragen des Abgeordneten Menzel (SPD) (Drucksache 11/1619 Fragen 5 und 6) : Wie teuer ist die von der Bundesregierung in der Weihnachtszeit gestartete Anzeigenaktion „In diesem Ziel sind sich alle Deutschen einig: Frieden schaffen" und „Was wir gemeinsam wollen: Zukunft gestalten"? Welche Gründe hatte die Bundesregierung, das derzeitige Hauptproblem unserer Gesellschaft, die Massenarbeitslosigkeit, nicht entsprechend zu erwähnen? Zu Frage 5: Die beiden Anzeigen, die in allen regionalen Tageszeitungen mit Ausnahme von Baden-Württemberg geschaltet worden sind, haben rd. 2,8 Mio. DM gekostet. Die Schlußabrechnung mit den endgültigen exakten Kosten steht noch aus. Zu Frage 6: In der Anzeige „Was wir gemeinsam wollen: Zukunft gestalten", die am 31. Dezember erschienen ist, wurde das Problem der Arbeitslosigkeit sehr wohl behandelt. Da der Bundeskanzler in seiner Neujahrsansprache, die Silvester ausgestrahlt wurde, das Problem der Arbeitslosigkeit mit aller gebotenen Deutlichkeit angesprochen hat, bestand allerdings keine Notwendigkeit, in der am selben Tag erscheinenden Anzeige in gleicher Weise darauf einzugehen. Im übrigen sind Anzeigen, deren Texte notwendigerweise knapp formuliert werden müssen, kaum das geeignete Medium, eine so schwierige Problematik umfassend darzustellen. In den redaktionellen Teilen der meisten Silvester-Ausgaben der Zeitungen sind im übrigen die Ausführungen des Bundeskanzlers zu den Problemen des Arbeitsmarktes weitgehend berücksichtigt worden.
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    Rede von Heinrich Klein


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am 28. April 1983 hat die Bundesrepublik dieses Protokoll, das jetzt in Rede steht, in Straßburg unterzeichnet. Heute schreiben wir den 14. Januar 1988. Das heißt, vier Jahre, acht Monate und sechzehn Tage sind seit diesem Zeitpunkt ins Land gegangen, ehe die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegte.

    (Kleinert [Hannover] [FDP]: Mathematisch sehr stark!)

    Meine Damen und Herren, diverse Aktivitäten in der Fragestunde, Gesetzgebungsinitiativen im 10. und 11. Deutschen Bundestag — die jüngste war am 17. September 1987 von seiten der SPD ergriffen worden — sind notwendig gewesen, diese Regierung zu etwas zu veranlassen, was eigentlich selbstverständlich sein sollte, als Mitgliedstaat des Europarates für sich und für andere zu sagen und zu akzeptieren: Die Todesstrafe ist abgeschafft;

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das steht doch schon im Grundgesetz!)

    niemand darf zu dieser Strafe verurteilt oder hingerichtet werden.
    Meine Damen und Herren, wir freuen uns darüber, daß dieser Punkt heute auf der Tagesordnung steht. Wir fragen uns aber auch, weshalb diese Bundesregierung so zögerlich gewesen ist, mit einer Selbstverständlichkeit umzugehen. Ich hätte erwartet, Herr Justizminister, daß Sie sich zu dieser Frage äußern. Der Staatsminister im Auswärtigen Amt ist hier. Vielleicht kann er etwas zu dieser Verzögerung sagen. Wir fragen uns, ob hier nicht das deutsche Sprichwort zutrifft, daß man mitunter den Hund zum Jagen tragen muß.

    (Dr. Weng [Gerlingen] [FDP]: „Gut Ding will Weile haben" !)

    Vier Jahre und achte Monate rechtfertigen nicht diese Selbstverständlichkeit, von der ich gerade hier gesprochen habe. Dies ist die Rüge, die wir als SPD an die Bundesregierung zu richten haben.

    (Zuruf von der SPD: Das ist das Tempo dieses Justizministers!)

    Meine Damen und Herren, trotz dieser kritischen Grundhaltung sage ich, daß wir heute die Chance haben, ein wichtiges Kapitel der Menschenrechtspolitik innerhalb des europäischen Bereiches positiv abzuhaken. Wenn es diesen 21 Staaten, die dem Europarat angehören, der sich ja nicht nur — jetzt gemünzt auf die EG — als Wirtschaftsgemeinschaft, sondern auch als Kulturgemeinschaft verstehen soll, gelänge, in diesem Punkte eine einheitliche Rechtsordnung herbeizuführen, wäre dies fürwahr ein ganz großer und bedeutsamer Schritt auf dem Wege zu einer einheitlichen europäischen Rechtsordnung, nicht nur im Sinne der Herbeiführung einer europäischen Marktordnung für Lorbeerblätter oder für anderes, sondern im Sinne der Herbeiführung einer einheitlichen Rechtsordnung innerhalb des Europarates. Darum sollten wir uns gemeinsam bemühen.



    Klein (Dieburg)

    Meine Damen und Herren, mit dem heutigen Antrag wird — der Minister hat es angesprochen — auch ein Bemühen fortgesetzt, das die SPD-Fraktion und die frühere sozialliberale Bundesregierung begonnen haben. Wir haben mehrfach Initiativen in dieser Richtung gehabt. Die letzte, Herr Staatsminister Schäfer, haben wir am 17. September 1987 eingebracht. Es war das seltene Ereignis, daß der Redner der Regierung die Opposition lobte, sogar den Abgeordneten Klein (Dieburg). Das ist besonders wohltuend für mich gewesen.
    Die Regierung erkennt nun an, daß wir Schritt für Schritt versuchen, diese drakonischste aller Strafen, die es gibt, nach und nach in den Mitgliedsländern der Europäischen Gemeinschaft und des Europarats und auch darüber hinaus zu löschen. Wenn es gelänge — das ist der Punkt, den wir heute zu behandeln haben — , daß wir in den 21 Ländern des Europarats zur Abschaffung der Todesstrafe kommen, dann wäre dies fürwahr ein epochales Ereignis.
    Meine Damen und Herren, wir haben erlebt, daß es Anfang der 80er Jahre in Belgien Aktivitäten gab, die dazu führten, die Todesstrafe abzuschaffen. Dies ist geschehen. Wir haben es 1981 erlebt, daß die französische Nationalversammlung — Parlament und Senat — mit einer Mehrheit der Sozialisten, die damals zustande kam, die leider heute nicht mehr da ist, die Abschaffung der Todesstrafe beschlossen hat. Auch das muß festgehalten werden: Wenn im klassischen Land der Guillotine die Todesstrafe abgeschafft wird, dann ist dies fürwahr ein bemerkenswerter Vorgang.
    Meine Damen und Herren, die Todesstrafe abzuschaffen erfordert Mut. Meine Achtung möchte ich den Männern und Frauen zollen, die 1948 und 1949 diesen Mut hatten.

    (Beifall bei der SPD)

    Ich weiß, daß die Grundstimmung in der Bevölkerung in vielen Staaten für die Todesstrafe ist. Gerade in meiner hessischen Heimat hat man in diesen Tagen, als ein Urteil, das spektakulär gewesen ist, bekannt wurde, erlebt, daß der Ruf nach dem Henker immer wieder laut wird. Ich meine, wir Politiker sollten der Versuchung widerstehen, in solchen Situationen populistisch zu reagieren. Ich meine, die Frauen und die Männer der Jahre 1948/49 — ich zähle dazu namentlich Elisabeth Selbert, die jetzt die Ehre hat, auf einer Briefmarke der Bundespost zu erscheinen, und Georg-August Zinn, beide Sozialdemokraten aus Kassel, aus Hessen — zeigten damals Mut, als sie diesen Artikel 102 so formulierten, wie er letztlich auch beschlossen worden ist. Das war ein Einschnitt in unserem Denken, in unserer Verfassung und ein Einschnitt auch in der Weise, daß erst zwei, drei Jahre vorher beispielsweise in den Verfassungen des Landes Bayern, des Landes Hessen und Bremens in indirekter Form die Todesstrafe nach wie vor als Bestandteil unserer Rechtsordnung gesehen worden ist.
    Meine Damen und Herren, noch einmal: Die Männer und Frauen, die damals, 1949, unser Grundgesetz formuliert hatten, hatten Mut, und wir haben ihnen zu danken.
    Natürlich drängt sich die Frage auf, ob ein Land wie die Bundesrepublik heute eingentlich das Recht hat, in dieser Weise vorzugehen und zu sagen: Wir wollen europaweit die Todesstrafe abschaffen.
    Immerhin hat vor rund 50 Jahren Paul Celan in seiner „Todesfuge" gedichtet:
    Der Tod ist ein Meister aus Deutschland . . . Der Tod ist ein Meister aus Deutschland, sein Auge ist blau.
    Er trifft dich mit bleierner Kugel,
    er trifft dich genau.
    Ich glaube, daß die Praxis der letzten 40 Jahre in der Bundesrepublik belegt hat, daß eine Rechtsordnung sehr wohl ohne Todesstrafe auskommen kann, ohne daß diese Rechtsordnung an Qualität verliert. Im Gegenteil, sie kann gewinnen und gewinnt.

    (Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)

    Meine Damen und Herren, wir haben in diesen knapp 40 Jahren Erfahrungen in vielfältiger Form sammeln können. Das gilt für die Einstellung der Bevölkerung zur Todesstrafe, das gilt für die Entwicklung der Kriminalität in dieser Zeitspanne und das gilt auch für die Erfahrungen, die wir in einem Industriestaat mit mehr als 60 Millionen Bürgern gesammelt haben.
    Ich will nur einen Punkt herausgreifen, nämlich die Einstellung der Bevölkerung zur Todesstrafe. Allensbach hat über 40 Jahre hinweg auch diese Einstellung der Bevölkerung begleitet und versucht, zu erfassen. Wir können heute nachlesen, daß 1950, im Jahr nach Inkrafttreten des Grundgesetzes, nur 30 % der Bevölkerung bereit gewesen sind, sich zur Abschaffung der Todesstrafe zu bekennen, die ein Jahr vorher formuliert worden ist. Ende der 70er/Anfang der 80er Jahre wurde registriert, daß mehr als 50 % der Bevölkerung diese neue Entwicklung bejahen. Ich glaube, daß diese neugeformte Rechtsordnung, die wir bekommen haben, in der Lage war, latente Vorurteile, die es in der Bevölkerung gab, abzubauen. Sie hat mitgeholfen, daß die Bevölkerung diese neue Form des Rechtes mehr und mehr bejaht und irgendwie sagt, daß man auch ohne Todesstrafe auskommen kann. Ich meine, das sollte und muß ermutigend sein für die Länder innerhalb des Europarates, die noch heute die Todesstrafe kennen und es mit Rücksicht auf ihre öffentliche Meinung nicht wagen, die Todesstrafe abzuschaffen.
    Zu diesen Ländern innerhalb der 21 Staaten gehört beispielsweise die Türkei. Im dortigen Strafgesetzbuch schreiben 13 Paragraphen die Todesstrafe dann zwingend vor, wenn es Straftaten gegen den Staat, gegen die Regierung oder die Verfassung gibt. Ich meine, ein Land wie die Türkei, das an der Pforte steht, Mitglied der Europäischen Gemeinschaft zu werden, müßte sich eigentlich jetzt, wenn wir darüber diskutieren, fragen, ob es nicht besonders veranlaßt ist, diese drakonischste Form aller Strafen aus den Gesetzen zu streichen.
    Meine Damen und Herren, umgekehrt ergibt sich für die Bundesrepublik — wenn wir dieses Protokoll Nr. 6 ernst nehmen — , daß wir keinen Ausländer, der



    Klein (Dieburg)

    straffällig geworden ist, dann in sein Heimatland zurückschicken, wenn ihm dort die Todesstrafe droht.

    (Frau Olms [GRÜNE]: Aber nicht nur die Todesstrafe, auch die Folterung!)

    — Verehrte Kollegin von den GRÜNEN, hier geht es um die Todesstrafe, exakt begrenzt auf diesen Punkt unserer heutigen Tagesordnung.

    (Frau Olms [GRÜNE]: Man kann aber auch durch Folter sterben!)

    — Ich stimme Ihnen zu, daß wir es auch noch anders, weiter deuten können, aber nicht zu dieser Stunde.
    Meine Damen und Herren, wir Sozialdemokraten haben eine Reihe von Gesetzesinitiativen in den letzten Jahren eingeleitet, um das Ausländer- und das Asylrecht zu verändern. Ein ganz wichtiger Punkt hierbei ist auch, daß wir versuchen, die Harmonisierung zwischen Auslieferungsrecht und Asylrecht herbeizuführen. Entsprechende Gesetzesvorschläge liegen ja vor.
    Es ist nicht nur der Fall Altun in Berlin eingetreten
    — Sie wissen, was damit gemeint ist — , der damals Schlagzeilen machte, sondern es gibt eine ganze Reihe von weniger bedeutsamen, weniger registrierten Vorgängen in der Bundesrepublik, in denen Ausländer lieber hier bei uns in den Tod gingen, als sich den Gerichten ihres Heimatlandes zu stellen. Meine Damen und Herren, man muß sich fragen: Was geht eigentlich in einem Menschen vor, der eher bereit ist, Hand an sich zu legen, als in sein Heimatland zurückzukehren? Das ist eine Frage, die uns alle hier angeht.
    Noch einmal: Wenn wir das heute zur Diskussion stehende Gesetz ernst nehmen, wenn es Sinn machen soll und wenn es nicht nur für die Akten gedacht ist, dann müßte sich eigentlich der Bundesinnenminister Zimmermann, der heute hier nicht anwesend ist — aber, Herr Lummer, ich schaue einmal Sie an — , veranlaßt sehen, daß Ausländerbehörden und Gerichte entsprechende Schlüsse daraus ziehen, daß wir heute über dieses Gesetz diskutieren.
    Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir noch wenige Bemerkungen, die rückblickend gedacht sind, auf diese Praxis von knapp 40 Jahren ohne Todesstrafe in der Bundesrepublik Deutschland. Für die Jahre 1946, 1948 und 1949, also vor dem Inkrafttreten des Grundgesetzes, haben wir festzustellen, daß es in unserem Bereich 125 Todesurteile und 24 Hinrichtungen gab. Auf die Gefahr hin, daß die Hochrechnung, die ich jetzt machen will, etwas makaber ist, sage ich: Wenn wir diese Werte zugrunde legen, dann wären möglicherweise in der Zeitspanne von 1950 bis 1987 1 200 bis 1 500 Menschen in der Bundesrepublik zum Tode verurteilt und möglicherweise auch hingerichtet worden. Es ist makaber, wenn man diese Zahlen errechnet. Es ist aber notwendig, um sich einmal die reale und auch die sittliche Dimension dieses Punktes vor Augen zu führen. Ich glaube, wenn nur einer dieser Genannten Opfer eines Justizirrtums geworden wäre und wenn nur einer von ihnen den Weg in die Gesellschaft zurückgefunden hätte, dann würde dies vom heutigen Zeitpunkt an es rechtfertigen, daß die
    Mütter und die Väter des Grundgesetzes damals die Todesstrafe zu Recht abgeschafft haben.
    Meine Damen und Herren, unsere Rechtsordnung kennt viele Formen der Strafe. Sie orientieren sich an der Schwere der Tat und an ihrer Sozialschädlichkeit. Viele andere Faktoren fließen mit ein. Keine Tat aber ist so verwerflich, daß sie uns, den Gesetzgeber und die Gerichte, veranlassen sollte, das Leben des Täters auszulöschen. Ich glaube, wenn eine Lehre aus der verbrecherischen Praxis der Jahre von 1933 his 1945 gezogen worden ist, dann die ganz klare Regelung, daß die Todesstrafe in unserem Lande nie mehr zugelassen werden sollte.
    Meine Damen und Herren, eine zu Unrecht verhängte Freiheitsstrafe kann durch finanzielle Haftentschädigung gemildert werden. Man kann aber jemandem, der zu Unrecht zum Tode verurteilt worden ist, nicht das Leben zurückgeben und das Ereignis ungeschehen machen. Wir können Leben nicht zurückgeben. Aus diesem Grunde dürfen wir Leben auch nicht nehmen.
    Zuletzt: Herr Minister, Sie haben den ersten Justizminister der Bundesrepublik Deutschland, Thomas Dehler, Ihren Parteifreund, zitiert. Er hat vor rund 35 Jahren zur Abschaffung der Todesstrafe gesagt:
    Es ist eine glückliche Fügung des Schicksals, daß unsere junge Demokratie nach den furchtbaren Erfahrungen der Vergangenheit die Möglichkeit hat, nunmehr praktisch zu erproben. Erprobt werden soll, ob die vielfach vertretene Auffassung wirklich zutrifft, daß die innere Ordnung eines Staatswesens nur aufrechtzuerhalten ist, wenn dem Staat das Recht, über Leben und Tod eines Verbrechers zu verfügen, zustehe. Diese Chance zu nutzen, ist ein ganz wichtiges Anliegen
    — so Thomas Dehler —
    unserer Zeit.
    Ich glaube, wir können heute ohne Überheblichkeit sagen, daß unser Land die Chance, von der Dehler gesprochen hat, genutzt hat.
    Die Bundesrepublik Deutschland braucht keine Todesstrafe. Die Autoren des Grundgesetzes haben vor bald 40 Jahren richtig und mit Weitsicht gehandelt. Ich glaube, andere Länder können daraus lernen.

    (Beifall bei allen Fraktionen)



Rede von Dr. Philipp Jenninger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat Herr Abgeordneter Seesing.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Heinrich Seesing


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ausgangspunkt für mich ist auch der Art. 102 des Grundgesetzes, der festlegt: Die Todesstrafe ist abgeschafft. Das gilt seit 1949. Nicht ohne Grund ist diese Aussage so kurz und bündig in unsere Verfassung aufgenommen worden. Die Erfahrungen des Dritten Reiches genügten, um zu einer entschlossenen Regelung zu kommen.
    Nach Meinungsumfragen bedauern dies 25 der Menschen in der Bundesrepublik Deutschland. Sie glauben wie viele Frauen und Männer in aller Welt, daß viele Untaten zu verhindern wären, wenn die Todesstrafe als Folge etwa von Mord und terroristi-



    Seesing
    sehen Handlungen festgeschrieben wäre. Tatsächlich ist die Todesstrafe nach wie vor im Strafrecht der größeren Zahl der Staaten unserer Erde als härteste Strafe für besonders schwere Verbrechen, z. B. für Mord, vorgesehen.
    Man weist der Todesstrafe eine ordnende Funktion in der Gesellschaft und für die Gesellschaft zu. Man ist der Ansicht, daß die Gesellschaft lediglich ihr legitimes Recht auf Vergeltung in Anspruch nehme, wenn sie z. B. einen Mörder töten läßt. Diese Einstellung hat uralte Tradition.
    Im 5. Buch Mose, im Buch Deuteronomium, heißt es in Kapitel 19 Vers 21:
    Ihr dürft keinen Schuldigen aus Mitleid verschonen. Stets gilt der Grundsatz: Leben für Leben, Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß.
    Dieser Rechtsgrundsatz hat sich in der alttestamentarischen Welt dann eigentlich für alle Bereiche durchgesetzt. Schon Hammurabi hat einen ähnlichen Rechtsgrundsatz vertreten, als er das babylonische Recht zusammenfaßte. Er sprach von der Talion, der Vergeltung von Gleichem mit Gleichem. Viel später sagt Mohammed in der 2. Sure des Koran, Vers 173:
    O ihr, die ihr glaubt, vorgeschrieben ist euch die Wiedervergeltung im Mord: Der Freie für den Freien, der Sklave für den Sklaven und das Weib für das Weib! Der aber, dem von seinem Bruder etwa verziehen wird, bei dem lasse man Güte walten; doch Entschädigung sei ihm reichlich.
    Jahrhunderte, man darf sogar sagen, Jahrtausende haben nach diesen Grundsätzen eine Rechtsordnung begründet und sie erhalten, oft bis in unsere Tage hinein, auch wenn das Christentum schon seit fast 2000 Jahren fordert, auf Vergeltung zu verzichten.
    Der Matthäus-Text im Kapitel 5 Vers 38 — die Stelle, wo gefordert wird, die andere Backe hinzuhalten — erfaßt nach allgemeiner Auffassung aber nicht den staatlichen Rechtsbereich, sondern regelt mehr den zwischenmenschlichen Umgang.
    So sehe ich hier mehr die Befriedigung privater Rachegefühle angesprochen, sicherlich nicht nur die Blutrache in Sizilien, sondern auch Formen des Umgangs etwa zwischen uns.
    Lange schon ist die rechtliche und sittliche Zulässigkeit der Todesstrafe umstritten. In den christlichen Kirchen unseres Landes wurde sie als Sühne für schwerste Verbrechen als erlaubt angesehen. In anderen Ländern gilt das heute noch. Grundsätzlich gefordert wird sie aber nicht. In unserer Zeit wird der Todesstrafe mehr und mehr widersprochen, ja, sie wird in immer mehr Staaten der Erde abgelehnt. Dennoch können wir mit der bisherigen Entwicklung nicht zufrieden sein.
    Ich habe versucht, die Gründe dafür für einen allerdings nicht unwichtigen Teil der Staaten der Erde darzulegen. Wenn wir uns heute auch nur um eine Konvention für die Staaten des Europarates bemühen, kann und darf das nicht heißen, daß unsere Anstrengungen um einen weltweiten Verzicht auf die Todesstrafe nachlassen dürfen.
    Warum gibt es hier eine besondere Aufgabe für die Bundesrepublik Deutschland? Es gibt sicherlich praktische Erwägungen, auf die Todesstrafe zu verzichten. Wir können belegen, daß das Verbrechen durch die Möglichkeit der Todesstrafe nicht wesentlich zurückgedrängt wird. Es wird auch auf die Unmöglichkeit hingewiesen, einen Rechtsirrtum wiedergutzumachen; Kollege Klein sprach gerade davon.
    Von größerer Bedeutung ist schon die Ansicht, daß der Staat infolge des Mißbrauchs der Todesstrafe das Recht zu dieser Strafe verloren habe. Das trifft besonders für Deutschland zu. Auch im Deutschen Reich war die Todesstraße ausschließlich für Mord und für schwere Fälle von Hochverrat möglich. Der Nationalsozialismus dehnte die Anwendungsmöglichkeiten der Todesstrafe weit aus, besonders während des Zweiten Weltkrieges. Das Autofalleriraubgesetz, die Gewaltverbrecher- und Volksschädlingsverordnung und die Kriegssonderstrafrechtsverordnung seien hier erwähnt. Durch die willkürliche Nutzung der Justiz, um mißliebige Staatsbürger auszuschalten, ist auch das deutsche Sanktionensystem in Verruf geraten. Mehr als 34 000 Todesurteile wurden auf Grund dieser Verordnung ausgesprochen, ohne daß das nach dem Kriege zu wesentlichen Reaktionen in der deutschen Justiz geführt hätte. Aber diese Erfahrungen, besonders aus den Jahren 1939 bis 1945, haben uns gelehrt, äußerst vorsichtig mit Strafsystemen umzugehen. Das Grundgesetz hat, wie schon erwähnt, die Folgerung durch Artikel 102 gezogen:
    Die Todesstrafe ist abgeschafft.
    Nun kann man sich generell die Frage stellen, ob menschlicher Gewalt überhaupt das Recht zusteht, einen Menschen zu töten. Ich bin fest überzeugt, daß es — mit einer Ausnahme — dem Menschen nicht ansteht, einen anderen zu töten. Auch der Staat hat dieses Recht nicht. Das Recht auf Leben schließt aber den Eingriff eines anderen in mein Leben, in das Leben des Nächsten und das Leben des Staates aus. Notwehr ist auch dann sittlich gerechtfertigt, wenn dadurch das Leben eines Angreifers gefährdet oder dieser gar getötet wird. Es gibt jedoch keinerlei Rechtfertigung für die absichtliche Tötung eines anderen.
    Ich meine, daß das Recht auf Leben unteilbar ist. Das Tötungsverbot gilt vom Beginn des Lebens bis zu seinem Ende. Wenn wir schon die Einhaltung der Menschenrechte einfordern, müssen wir, wie ich meine, das Recht auf das eigene Leben an die Spitze unserer Forderungen setzen.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)

    Die neuzeitlichen Verfassungen und Erklärungen setzen dabei auf das Prinzip der Gleichheit. Sie betonen, daß diese Rechte gelten ohne Rücksicht auf Rasse, Farbe, Geschlecht, Religion, nationale und soziale Herkunft, Vermögen, Geburt und — so setze ich hinzu — ohne Rücksicht auf das Alter. Ich persönlich kann mich nicht damit abfinden, daß wir ein europaweites oder gar weltweites Verbot der Todesstrafe einfordern, uns aber mit der Tötung von menschlichem Leben zu anderer Zeit und an anderem Platz nicht nur abfinden, sondern gelegentlich sogar dafür eintreten. Ich hoffe, meine Damen und Herren, daß es uns auf



    Seesing
    Dauer gelingt, den geforderten Schutz menschlichen Lebens von Anfang an zu gewährleisten.
    Wir werden uns in der nächsten Zeit auch im Plenum des Deutschen Bundestages mit der Frage nach der Entstehung und Herstellung menschlichen Lebens zu befassen haben. Ich wage zu bezweifeln, daß es noch gelingen kann, national manche Verfahren der Fortpflanzungsmedizin zu verbieten; ich hoffe dennoch darauf. Erst recht wird es international nicht mehr gelingen. Da stellt sich die Frage nach dem Schutz des Lebensrechts um so mehr. Wenn wir die Einhaltung des Rechts auf das eigene Leben wirklich wollen, dürfen wir keine rechtsfreien Räume mehr zulassen.

    (Frau Unruh [GRÜNE]: Auch keine Kriege!)

    Wenn wir Einigkeit darüber erzielen, daß menschliches Leben mit der Verschmelzung der Kerne von Eizelle und Samenzelle beginnt, dann beginnt damit das Recht auf eigenes Leben, dessen Einhaltung wir weltweit einfordern. Die Frage der Abtreibung, also der Tötung ungeborenen Lebens, muß nach meiner Auffassung auch unter diesen menschenrechtlichen Aspekten durchdacht werden.

    (Frau Unruh [GRÜNE]: Auch die Kriege!)

    Wenn es zu einer Güterabwägung kommen muß, so muß das in jedem Einzelfall die Frage nach dem Leben der Beteiligten stellen. Dinge, die auch durch die Gesellschaft abstellbar sind, müssen des Lebensrechts wegen getan werden.
    Nun enthält das Recht auf das eigene Leben auch Verpflichtungen gegenüber sich selbst, seiner Familie, der Gesellschaft insgesamt. Deswegen darf der Mensch sein Leben nur für solche Ziele aufs Spiel setzen, die man als sittlich höhere Güter bezeichnen kann, Rettung von Menschenleben und Schutz des Staates etwa. Diese Einstellung macht es auch unmöglich, daß ein Mensch willkürlich über sein Lebensende bestimmt oder bestimmen läßt. Ich weiß um die Schwierigkeit der Fragen, die sich hier auftun. Die Bewertung wird jeder für sich vornehmen müssen. Die neu aufgebrochene Diskussion um Sterbehilfe oder Euthanasie zeigt die Probleme an. Ich befürchte nur, daß mit der Schwächung der Achtung vor dem Leben jener Weg der Unmenschlichkeit beginnt, der in den Gaskammern der Konzentrationslager und in der Liquidation politischer Gegner und auch religiös Andersdenkender endet.
    Es muß also mehr getan werden, um die Achtung vor dem Leben zu stärken. Das für mich wichtigste Mittel ist, daß die Erziehung des Menschen von Anfang an auf die Anerkennung der Lebensrechte eines jeden hin erfolgt. Innerlich nicht gefestigte Menschen werden die Gewalt gegen Personen als legitim ansehen, wenn man Gewalt gegen Sachen für legitim erklärt.
    Der von mir schon erwähnte recht leichtfertige Umgang mit menschlichem Leben von der Zeugung bis zum Tode wird die Hemmschwelle vor Gewalt gegen den anderen Menschen abbauen. Wir wollen einen Verzicht auf die Todesstrafe in möglichst vielen Ländern der Erde erreichen.
    Wir sind selbstverständlich für die Ratifizierung des 6. Protokolls über die Abschaffung der Todesstrafe, obwohl es hinter der Verfassungswirklichkeit der Bundesrepublik Deutschland zurückbleibt. Wichtiger erscheint es mir, unsere Erfahrungen aus unserer Vergangenheit weltweit zu verbreiten, durch friedensfördernde Maßnahmen alles zu tun, damit nicht weiterhin menschliches Leben vernichtet wird und wir in unserem Lande den Schutz des Lebens ernster nehmen als bisher.
    Herzlichen Dank.

    (Beifall bei der CDU/CSU, der FDP und der SPD)