Rede:
ID1105200200

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 6
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. der: 1
    5. Abgeordnete: 1
    6. Klein: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 11/52 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 52. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 14. Januar 1988 Inhalt: Tagesordnungspunkt 2: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll Nr. 6 vom 28. April 1983 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die Abschaffung der Todesstrafe (Drucksache 11/1468) Engelhard, Bundesminister BMJ 3625 B Klein (Dieburg) SPD 3626 C Seesing CDU/CSU 3628 D Frau Olms GRÜNE 3630 C Irmer FDP 3632 C Dr. Schmude SPD 3633 C Lummer CDU/CSU 3635 C Tagesordnungspunkt 3: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Laufs, Dörflinger, Dr. Friedrich, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Baum, Frau Dr. Segall, Wolfgramm (Göttingen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Entsorgung der Abfälle, insbesondere der Sonderabfälle (Drucksache 11/1429) b) Beratung des Berichts der Bundesregierung über den Vollzug des Abfallgesetzes vom 27. August 1986 (Drucksache 11/756) c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Gautier, Schäfer (Offenburg), Frau Blunck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Recycling von Katalysatoren (Drucksache 11/1151) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Hensel und der Fraktion DIE GRÜNEN: Vollzug des Abfallgesetzes (Drucksache 11/1624) Schmidbauer CDU/CSU 3638 B Frau Dr. Hartenstein SPD 3640 B Baum FDP 3643 B Frau Hensel GRÜNE 3645B, 3651 D Dr. Friedrich CDU/CSU 3646 D Stahl (Kempen) SPD 3648 C Frau Garbe GRÜNE 3651 A Dr. Töpfer, Bundesminister BMU . . . 3652 A Tagesordnungspunkt 22: a) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Verbesserte Sicherheitseinrichtungen für Gefahrgut-LKW (Drucksache 11/1110) b) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Überladung von Gefahrgut-LKW (Drucksache 11/1112) c) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Bruchsichere Transportbehälter und Tanks (Drucksache 11/1113) d) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Bremssysteme für Gefahrgut-LKW (Drucksache 11/1114) e) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Antiblockier-Systeme und Geschwindigkeitsbegrenzer für Gefahrgut- LKW (Drucksache 11/1115) II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Januar 1988 f) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Einschränkungen für den Straßentransport gefährlicher Güter (Drucksache 11/1367) g) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Qualifikation der Fahrer beim Transport gefährlicher Güter (Drucksache 11/1368) h) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Gesundheitsuntersuchung für Gefahrgut-Fahrer (Drucksache 11/1369) i) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Verschärfte Ahndung von Verstößen bei Gefahrgut-Transporten (Drucksache 11/1370) j) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Sonderkonzessionierung für Gefahrgut-Transporte (Drucksache 11/1371) k) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Gefahrgutbeauftragte (Drucksache 11/1372) 1) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Informationssystem für GefahrgutTransporte (Drucksache 11/1373) m) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Unbeschränkte Haftung beim Transport gefährlicher Güter (Drucksache 11/1374) n) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Sperrung von Wohngebieten und besonders unfallgefährdeten Straßen für Gefahrguttransporte (Drucksache 11/1375) o) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Transportbedingungen für besonders gefährliche Güter (Drucksache 11/1376) p) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Unfallrisiken bei Gefällestrecken (Drucksache 11/1377) q) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Grenzüberschreitende Transporte gefährlicher Güter (Drucksache 11/1378) r) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Verbesserte Überwachung der Gefahrgut-Transporte (Drucksache 11/1380) Daubertshäuser SPD 3658 A Jung (Limburg) CDU/CSU 3659 C Frau Wollny GRÜNE 3661 B Kohn FDP 3661 D Frau Faße SPD 3663 B Hinsken CDU/CSU 3664 C Dr. Warnke, Bundesminister BMV . . . 3666 A Tagesordnungspunkt 5: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 20. Oktober 1986 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Nepal über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksachen 11/998, 11/1513) in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 6: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 23. März 1987 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bolivien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksachen 11/999, 11/1512) in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 7: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 4. Mai 1987 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Östlich des Uruguay über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksachen 11/1002, 11/1514) 3667 C Tagesordnungspunkt 8: Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Verbot von Selbstbedienung beim Verkauf von Arzneimitteln (Drucksache 11/1127) . 3668 B Tagesordnungspunkt 9: Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen: Einwilligung in die Veräußerung bundeseigener Grundstücke in München gemäß § 64 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung (Drucksache 11/1366) Weiss (München) GRÜNE 3668 C Tagesordnungspunkt 10: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 15 02 Titel 681 15 — Erziehungsgeld — (Drucksachen 11/921, 11/1089) in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 11: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 15 02 Titel 642 07 des Haushaltsjahres 1986 — Ausgaben nach § 8 Abs. 2 des Unterhaltsvorschußgesetzes — (Drucksachen 10/6653, 11/1091) in Verbindung mit Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Januar 1988 III Tagesordnungspunkt 12: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 15 02 Titel 681 15 — Erziehungsgeld — (Drucksachen 10/6698, 11/1092) in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 13: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgaben bei Kapitel 14 05 Titel 525 21 — Aus- und Fortbildung, Umschulung — (Drucksachen 11/902, 11/1182) in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 14: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 60 04 Titel 646 21 — Nachversicherung nach § 99 Allgemeines Kriegsfolgengesetz — (Drucksachen 11/836, 11/1363) in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 15: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 10 04 Titel 682 04 — Von den EG nicht übernommene Marktordnungsausgaben — (Drucksachen 11/1119, 11/1452) in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 16: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgaben bei Kapitel 1112 Titel 68101 — Arbeitslosenhilfe — (Drucksachen 11/1099, 11/1453) in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 17: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgaben bei Kapitel 11 12 Titel 681 41 — Leistungen für die Teilnahme von Aussiedlern, Asylberechtigten und Kontingentflüchtlingen an Deutsch-Lehrgängen mit ganztägigem Unterricht — (Drucksachen 11/1101, 11/1454) in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 18: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgaben bei Kapitel 11 13 Titel 656 03 — Zuschuß des Bundes an die knappschaftliche Rentenversicherung — (Drucksachen 11/1100, 11/1456) in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 19: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgaben bei Kapitel 11 13 Titel 656 04 — Zuschüsse zu den Beiträgen zur Rentenversicherung der in Werkstätten beschäftigten Behinderten — (Drucksachen 11/1098, 11/1457) 3669D Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung: Antrag auf Genehmigung der Fortsetzung eines Strafverfahrens (Drucksache 11/1567) 3670 A Zusatztagesordnungspunkt 5: Aktuelle Stunde betr. Äußerungen des Bundesministers für Wirtschaft zur Schließung des Stahlstandortes Rheinhausen Stratmann GRÜNE 3670 B Wissmann CDU/CSU 3671 C Wieczorek (Duisburg) SPD 3672 B Dr. Graf Lambsdorff FDP 3673 B Frau Hillerich GRÜNE 3674 C Dr. Lammert CDU/CSU 3675 B Dr. Jens SPD 3676 A Dr. Bangemann, Bundesminister BMWi . 3677 B Müller (Wesseling) CDU/CSU 3679 A Weiermann SPD 3680 A Dr. Blüm, Bundesminister BMA 3681 B Dreßler SPD 3683 B Beckmann FDP 3684 B Breuer CDU/CSU 3685 D Gerstein CDU/CSU 3686 C Dr. Jens SPD (Erklärung nach § 30 GO) 3687 B Tagesordnungspunkt 20: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. de With, Frau Dr. Däubler-Gmelin, Bachmaier, Klein (Dieburg), Dr. Pick, Reschke, Schmidt (München), Schütz, Singer, Stiegler, Wiefelspütz, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD: Beistand und mehr Rechte für geistig behinderte und psychisch kranke Menschen (Drucksache 11/669) Dr. de With SPD 3687 C Dr. Stark (Nürtingen) CDU/CSU 3690 C Frau Unruh GRÜNE 3692 A IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Januar 1988 Funke FDP 3694 C Engelhard, Bundesminister BMJ 3695 D Kirschner SPD 3697 C Seesing CDU/CSU 3699 A Frau Becker-Inglau SPD 3699 D Tagesordnungspunkt 21: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Schmidt-Bott und der Fraktion DIE GRÜNEN: Novellierung des Paßgesetzes (Drucksache 11/1391) Wüppesahl GRÜNE 3701 C Clemens CDU/CSU 3702 C Tietjen SPD 3703 C Dr. Hirsch FDP 3705 A Spranger, Parl. Staatssekretär BMI . . . 3705 D Nächste Sitzung 3706 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 3707* A Anlage 2 Kosten der Anzeigenaktion der Bundesregierung zu den Themen Schaffung des Friedens und Gestaltung des Friedens ohne Erwähnung der Massenarbeitslosigkeit MdlAnfr 5, 6 08.01.88 Drs 11/1619 Menzel SPD SchrAntw StSekr Ost BPA 3707* C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Januar 1988 3625 52. Sitzung Bonn, den 14. Januar 1988 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein ** 15.1. Dr. Ahrens * 15.1. Frau Beck-Oberdorf 15.1. Bahr 14. 1. Frau Brahmst-Rock 15. 1. Büchner (Speyer) * 14. 1. Dr. von Bülow 15. 1. Egert 15.1. Dr. Ehrenberg 15.1. Grünbeck 15.1. Grüner 15.1. Grunenberg 15.1. Heimann 14. 1. Frau Dr. Hellwig 15. 1. Frau Hoffmann (Soltau) 15.1. Dr. Köhler (Wolfsburg) 15.1. Kreuzeder 15.1. Lamers 14. 1. Lemmrich * 15. 1. Lenzer * 15.1. Lowack 15.1. Dr. Mahlo 15.1. Menzel 15.1. Michels 14. 1. Nelle 15. 1. Niegel * 14. 1. Frau Pack * 15. 1. Petersen 15.1. Reddemann * 14. 1. Schartz (Trier) 15. 1. Dr. Scheer * 15.1. Frau Schmidt-Bott 15.1. Dr. Spöri 14. 1. Stahl (Kempen) 15. 1. Stiegler 14. 1. Stobbe 15. 1. Dr. Vondran 15.1. Vosen 14. 1. Zierer * 15. 1. Dr. Zimmermann 14.1. *für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Chefs des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung, Staatssekretär Ost auf die Fragen des Abgeordneten Menzel (SPD) (Drucksache 11/1619 Fragen 5 und 6) : Wie teuer ist die von der Bundesregierung in der Weihnachtszeit gestartete Anzeigenaktion „In diesem Ziel sind sich alle Deutschen einig: Frieden schaffen" und „Was wir gemeinsam wollen: Zukunft gestalten"? Welche Gründe hatte die Bundesregierung, das derzeitige Hauptproblem unserer Gesellschaft, die Massenarbeitslosigkeit, nicht entsprechend zu erwähnen? Zu Frage 5: Die beiden Anzeigen, die in allen regionalen Tageszeitungen mit Ausnahme von Baden-Württemberg geschaltet worden sind, haben rd. 2,8 Mio. DM gekostet. Die Schlußabrechnung mit den endgültigen exakten Kosten steht noch aus. Zu Frage 6: In der Anzeige „Was wir gemeinsam wollen: Zukunft gestalten", die am 31. Dezember erschienen ist, wurde das Problem der Arbeitslosigkeit sehr wohl behandelt. Da der Bundeskanzler in seiner Neujahrsansprache, die Silvester ausgestrahlt wurde, das Problem der Arbeitslosigkeit mit aller gebotenen Deutlichkeit angesprochen hat, bestand allerdings keine Notwendigkeit, in der am selben Tag erscheinenden Anzeige in gleicher Weise darauf einzugehen. Im übrigen sind Anzeigen, deren Texte notwendigerweise knapp formuliert werden müssen, kaum das geeignete Medium, eine so schwierige Problematik umfassend darzustellen. In den redaktionellen Teilen der meisten Silvester-Ausgaben der Zeitungen sind im übrigen die Ausführungen des Bundeskanzlers zu den Problemen des Arbeitsmarktes weitgehend berücksichtigt worden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hans A. Engelhard


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem 6. Protokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention wollen sich die Mitgliedstaaten des Europarats in völkerrechtlich bindender Form zur Abschaffung der Todesstrafe verpflichten. Das Protokoll trägt damit einer Entwicklung Rechnung, die sich in den innerstaatlichen Rechtsordnungen vieler Mitgliedstaaten des Europarats seit langem abzeichnet. Viele europäische Staaten haben in den letzten 20 Jahren die Todesstrafe vollständig abgeschafft. Zu erwähnen sind hier Österreich, Schweden, Portugal, Dänemark, Norwegen, Luxemburg, Frankreich und die Niederlande.
    Die Bundesrepublik Deutschland hat die Beseitigung der Todesstrafe an den Beginn ihrer Staatlichkeit gestellt. Art. 102 des Grundgesetzes bestimmt: „Die Todesstrafe ist abgeschafft. "
    Andere Europaratsstaaten kennen die Todesstrafe nur noch ausnahmsweise, insbesondere für bestimmte militärische oder in Kriegszeiten begangene schwere Straftaten.
    Ich meine, es ist besonders erfreulich, daß jedenfalls diese Tendenz gegen die Todesstrafe in Europa über die Staaten des Europarats hinaus Wirkungskraft entwickelt hat. Mit besonderer Genugtuung stelle ich
    fest, daß im letzten Jahr nun endlich auch die DDR die Todesstrafe abgeschafft hat.
    Mit dem Protokoll wird nun ein Zeichen gesetzt, das in anderen Regionen unserer Welt nicht übersehen werden sollte und das die Staaten, die noch die Todesstrafe vorsehen, ermutigen und anspornen möge, dem europäischen Beispiel zu folgen. Um dieser positiven Wirkung willen wollen wir das Protokoll ratifizieren, auch wenn wir in Art. 2 des Protokolls mehr als einen Schönheitsfehler sehen. Dieser Artikel nämlich gibt den Vertragsstaaten weithin die Möglichkeit, die Todesstrafe für Taten beizubehalten, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden. Wir würden diesen Art. 2 gerne einfach aus dem Protokoll streichen. Nur, der Text des Protokolls steht nicht zu unserer Disposition.
    Meine Damen und Herren, die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland entspricht mit Art. 102 des Grundgesetzes bereits dem vom Protokoll gewünschten Zustand. Die Entscheidung des Parlamentarischen Rats für die vollständige Abschaffung der Todesstrafe stand unter dem Eindruck des furchtbaren Mißbrauchs, der in der Zeit des nationalsozialistischen Unrechtsregimes von 1933 bis 1945 mit der Todesstrafe getrieben worden war.
    Art. 102 des Grundgesetzes ist jedoch nicht nur ein Reflex auf die Ereignisse dieser Jahre. Die Abschaffung der Todesstrafe knüpft vielmehr an einen Beschluß der Deutschen Nationalversammlung in der Paulskirche sowie an entsprechende Bestrebungen in der Weimarer Zeit an.
    Der aus Erfahrungen und Traditionen heraus geborene Art. 102 des Grundgesetzes hat den insbesondere während der frühen Jahre unserer Republik immer wieder erhobenen Forderungen nach Wiedereinführung der Todesstrafe standgehalten. Insbesondere Thomas Dehler hat sich gegen solche Forderungen leidenschaftlich zur Wehr gesetzt. In seiner berühmt gewordenen Rede gegen die Todesstrafe sagte er:
    Wie der Staat seine Rechtsbrecher behandelt,
    kennzeichnet seinen Geist. Die Todesstrafe gehört zu dem autoritären Staat, zum Terrorstaat,



    Bundesminister Engelhard
    zur Diktatur, gehört nicht zur freiheitlichen Demokratie.

    (Beifall bei der FDP, der CDU/CSU und der SPD)

    Ich füge hinzu: Die Abschaffung der Todesstrafe enthält ein Bekenntnis zum Wert des Menschenlebens und damit letztlich zur Würde des Menschen; übrigens auch — worauf ich Wert lege — zur Würde desjenigen, dem der Staat die Vollstreckung des Todesverdikts überantworten und damit zumuten würde.
    Die Würde des Menschen aber ist der Eckstein des Systems der Menschenrechte, das nach Art. 1 Abs. 2 des Grundgesetzes die „Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt" ist.
    Diese Welt wurde in den letzten Jahrzehnten Zeuge politischer Schreckensregime, denen das Leben des einzelnen wenig bedeutete und die mit angemaßtem Recht über Leben und Tod des Bürgers grauenvollen Mißbrauch getrieben haben. Das hat die Bundesregierung zu besonderem Engagement für die Schaffung wirkungsvoller völkerrechtlicher Instrumente gegen die Todesstrafe veranlaßt.
    Dieser Effektivität völkerrechtlicher Verpflichtungen dient es nicht, wenn in ein Protokoll über das von den Vertragsstaaten Gewollte hinaus weitere völkerrechtliche Verpflichtungen hineininterpretiert werden. Um solche Überinterpretationen zu vermeiden, hat das Bundeskabinett beschlossen, bei der Niederlegung der Ratifikationsurkunde zu erklären, daß nichtstrafrechtliche innerstaatliche Rechtsvorschriften unberührt bleiben.
    Die beabsichtigte Erklärung wahrt nicht zuletzt auch die Rechte des Deutschen Bundestages; denn wenn der Deutsche Bundestag diesem Vertrag zustimmt, will er seinen Beitrag zur Bekämpfung der Todesstrafe leisten, nicht aber andere Sachbereiche inzidenter mitregeln, die an anderer Stelle ebenfalls seiner Entscheidungsgewalt unterliegen.
    Meine Damen und Herren, das Ziel der Bundesregierung ist und bleibt die weltweite Abschaffung der Todesstrafe. Auf dem Weg zu diesem Ziel sehen wir das 6. Protokoll nur als eine Etappe an. Weitere Schritte müssen folgen.
    Ich denke dabei auch an den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines zweiten Fakultativprotokolls zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, in dem es um die Abschaffung der Todesstrafe auf der Ebene der Vereinten Nationen geht.
    Bundesaußenminister Hans-Dietrich Genscher nutzt jede sich ihm bietende Gelegenheit der internationalen Kontakte, um eindringlich auf die Abschaffung der Todesstrafe in allen Staaten hinzuwirken. Die Bemühungen der Bundesregierung werden um so effektiver sein, je breiter die innerstaatliche Unterstützung hierfür ist.
    Ich bitte Sie, meine Damen und Herren, deshalb sehr nachdrücklich um diese Unterstützung.

    (Beifall bei der FDP, der CDU/CSU und bei Abgeordneten der GRÜNEN)



Rede von Dr. Philipp Jenninger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Abgeordnete Klein (Dieburg).

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Heinrich Klein


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am 28. April 1983 hat die Bundesrepublik dieses Protokoll, das jetzt in Rede steht, in Straßburg unterzeichnet. Heute schreiben wir den 14. Januar 1988. Das heißt, vier Jahre, acht Monate und sechzehn Tage sind seit diesem Zeitpunkt ins Land gegangen, ehe die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegte.

    (Kleinert [Hannover] [FDP]: Mathematisch sehr stark!)

    Meine Damen und Herren, diverse Aktivitäten in der Fragestunde, Gesetzgebungsinitiativen im 10. und 11. Deutschen Bundestag — die jüngste war am 17. September 1987 von seiten der SPD ergriffen worden — sind notwendig gewesen, diese Regierung zu etwas zu veranlassen, was eigentlich selbstverständlich sein sollte, als Mitgliedstaat des Europarates für sich und für andere zu sagen und zu akzeptieren: Die Todesstrafe ist abgeschafft;

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das steht doch schon im Grundgesetz!)

    niemand darf zu dieser Strafe verurteilt oder hingerichtet werden.
    Meine Damen und Herren, wir freuen uns darüber, daß dieser Punkt heute auf der Tagesordnung steht. Wir fragen uns aber auch, weshalb diese Bundesregierung so zögerlich gewesen ist, mit einer Selbstverständlichkeit umzugehen. Ich hätte erwartet, Herr Justizminister, daß Sie sich zu dieser Frage äußern. Der Staatsminister im Auswärtigen Amt ist hier. Vielleicht kann er etwas zu dieser Verzögerung sagen. Wir fragen uns, ob hier nicht das deutsche Sprichwort zutrifft, daß man mitunter den Hund zum Jagen tragen muß.

    (Dr. Weng [Gerlingen] [FDP]: „Gut Ding will Weile haben" !)

    Vier Jahre und achte Monate rechtfertigen nicht diese Selbstverständlichkeit, von der ich gerade hier gesprochen habe. Dies ist die Rüge, die wir als SPD an die Bundesregierung zu richten haben.

    (Zuruf von der SPD: Das ist das Tempo dieses Justizministers!)

    Meine Damen und Herren, trotz dieser kritischen Grundhaltung sage ich, daß wir heute die Chance haben, ein wichtiges Kapitel der Menschenrechtspolitik innerhalb des europäischen Bereiches positiv abzuhaken. Wenn es diesen 21 Staaten, die dem Europarat angehören, der sich ja nicht nur — jetzt gemünzt auf die EG — als Wirtschaftsgemeinschaft, sondern auch als Kulturgemeinschaft verstehen soll, gelänge, in diesem Punkte eine einheitliche Rechtsordnung herbeizuführen, wäre dies fürwahr ein ganz großer und bedeutsamer Schritt auf dem Wege zu einer einheitlichen europäischen Rechtsordnung, nicht nur im Sinne der Herbeiführung einer europäischen Marktordnung für Lorbeerblätter oder für anderes, sondern im Sinne der Herbeiführung einer einheitlichen Rechtsordnung innerhalb des Europarates. Darum sollten wir uns gemeinsam bemühen.



    Klein (Dieburg)

    Meine Damen und Herren, mit dem heutigen Antrag wird — der Minister hat es angesprochen — auch ein Bemühen fortgesetzt, das die SPD-Fraktion und die frühere sozialliberale Bundesregierung begonnen haben. Wir haben mehrfach Initiativen in dieser Richtung gehabt. Die letzte, Herr Staatsminister Schäfer, haben wir am 17. September 1987 eingebracht. Es war das seltene Ereignis, daß der Redner der Regierung die Opposition lobte, sogar den Abgeordneten Klein (Dieburg). Das ist besonders wohltuend für mich gewesen.
    Die Regierung erkennt nun an, daß wir Schritt für Schritt versuchen, diese drakonischste aller Strafen, die es gibt, nach und nach in den Mitgliedsländern der Europäischen Gemeinschaft und des Europarats und auch darüber hinaus zu löschen. Wenn es gelänge — das ist der Punkt, den wir heute zu behandeln haben — , daß wir in den 21 Ländern des Europarats zur Abschaffung der Todesstrafe kommen, dann wäre dies fürwahr ein epochales Ereignis.
    Meine Damen und Herren, wir haben erlebt, daß es Anfang der 80er Jahre in Belgien Aktivitäten gab, die dazu führten, die Todesstrafe abzuschaffen. Dies ist geschehen. Wir haben es 1981 erlebt, daß die französische Nationalversammlung — Parlament und Senat — mit einer Mehrheit der Sozialisten, die damals zustande kam, die leider heute nicht mehr da ist, die Abschaffung der Todesstrafe beschlossen hat. Auch das muß festgehalten werden: Wenn im klassischen Land der Guillotine die Todesstrafe abgeschafft wird, dann ist dies fürwahr ein bemerkenswerter Vorgang.
    Meine Damen und Herren, die Todesstrafe abzuschaffen erfordert Mut. Meine Achtung möchte ich den Männern und Frauen zollen, die 1948 und 1949 diesen Mut hatten.

    (Beifall bei der SPD)

    Ich weiß, daß die Grundstimmung in der Bevölkerung in vielen Staaten für die Todesstrafe ist. Gerade in meiner hessischen Heimat hat man in diesen Tagen, als ein Urteil, das spektakulär gewesen ist, bekannt wurde, erlebt, daß der Ruf nach dem Henker immer wieder laut wird. Ich meine, wir Politiker sollten der Versuchung widerstehen, in solchen Situationen populistisch zu reagieren. Ich meine, die Frauen und die Männer der Jahre 1948/49 — ich zähle dazu namentlich Elisabeth Selbert, die jetzt die Ehre hat, auf einer Briefmarke der Bundespost zu erscheinen, und Georg-August Zinn, beide Sozialdemokraten aus Kassel, aus Hessen — zeigten damals Mut, als sie diesen Artikel 102 so formulierten, wie er letztlich auch beschlossen worden ist. Das war ein Einschnitt in unserem Denken, in unserer Verfassung und ein Einschnitt auch in der Weise, daß erst zwei, drei Jahre vorher beispielsweise in den Verfassungen des Landes Bayern, des Landes Hessen und Bremens in indirekter Form die Todesstrafe nach wie vor als Bestandteil unserer Rechtsordnung gesehen worden ist.
    Meine Damen und Herren, noch einmal: Die Männer und Frauen, die damals, 1949, unser Grundgesetz formuliert hatten, hatten Mut, und wir haben ihnen zu danken.
    Natürlich drängt sich die Frage auf, ob ein Land wie die Bundesrepublik heute eingentlich das Recht hat, in dieser Weise vorzugehen und zu sagen: Wir wollen europaweit die Todesstrafe abschaffen.
    Immerhin hat vor rund 50 Jahren Paul Celan in seiner „Todesfuge" gedichtet:
    Der Tod ist ein Meister aus Deutschland . . . Der Tod ist ein Meister aus Deutschland, sein Auge ist blau.
    Er trifft dich mit bleierner Kugel,
    er trifft dich genau.
    Ich glaube, daß die Praxis der letzten 40 Jahre in der Bundesrepublik belegt hat, daß eine Rechtsordnung sehr wohl ohne Todesstrafe auskommen kann, ohne daß diese Rechtsordnung an Qualität verliert. Im Gegenteil, sie kann gewinnen und gewinnt.

    (Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)

    Meine Damen und Herren, wir haben in diesen knapp 40 Jahren Erfahrungen in vielfältiger Form sammeln können. Das gilt für die Einstellung der Bevölkerung zur Todesstrafe, das gilt für die Entwicklung der Kriminalität in dieser Zeitspanne und das gilt auch für die Erfahrungen, die wir in einem Industriestaat mit mehr als 60 Millionen Bürgern gesammelt haben.
    Ich will nur einen Punkt herausgreifen, nämlich die Einstellung der Bevölkerung zur Todesstrafe. Allensbach hat über 40 Jahre hinweg auch diese Einstellung der Bevölkerung begleitet und versucht, zu erfassen. Wir können heute nachlesen, daß 1950, im Jahr nach Inkrafttreten des Grundgesetzes, nur 30 % der Bevölkerung bereit gewesen sind, sich zur Abschaffung der Todesstrafe zu bekennen, die ein Jahr vorher formuliert worden ist. Ende der 70er/Anfang der 80er Jahre wurde registriert, daß mehr als 50 % der Bevölkerung diese neue Entwicklung bejahen. Ich glaube, daß diese neugeformte Rechtsordnung, die wir bekommen haben, in der Lage war, latente Vorurteile, die es in der Bevölkerung gab, abzubauen. Sie hat mitgeholfen, daß die Bevölkerung diese neue Form des Rechtes mehr und mehr bejaht und irgendwie sagt, daß man auch ohne Todesstrafe auskommen kann. Ich meine, das sollte und muß ermutigend sein für die Länder innerhalb des Europarates, die noch heute die Todesstrafe kennen und es mit Rücksicht auf ihre öffentliche Meinung nicht wagen, die Todesstrafe abzuschaffen.
    Zu diesen Ländern innerhalb der 21 Staaten gehört beispielsweise die Türkei. Im dortigen Strafgesetzbuch schreiben 13 Paragraphen die Todesstrafe dann zwingend vor, wenn es Straftaten gegen den Staat, gegen die Regierung oder die Verfassung gibt. Ich meine, ein Land wie die Türkei, das an der Pforte steht, Mitglied der Europäischen Gemeinschaft zu werden, müßte sich eigentlich jetzt, wenn wir darüber diskutieren, fragen, ob es nicht besonders veranlaßt ist, diese drakonischste Form aller Strafen aus den Gesetzen zu streichen.
    Meine Damen und Herren, umgekehrt ergibt sich für die Bundesrepublik — wenn wir dieses Protokoll Nr. 6 ernst nehmen — , daß wir keinen Ausländer, der



    Klein (Dieburg)

    straffällig geworden ist, dann in sein Heimatland zurückschicken, wenn ihm dort die Todesstrafe droht.

    (Frau Olms [GRÜNE]: Aber nicht nur die Todesstrafe, auch die Folterung!)

    — Verehrte Kollegin von den GRÜNEN, hier geht es um die Todesstrafe, exakt begrenzt auf diesen Punkt unserer heutigen Tagesordnung.

    (Frau Olms [GRÜNE]: Man kann aber auch durch Folter sterben!)

    — Ich stimme Ihnen zu, daß wir es auch noch anders, weiter deuten können, aber nicht zu dieser Stunde.
    Meine Damen und Herren, wir Sozialdemokraten haben eine Reihe von Gesetzesinitiativen in den letzten Jahren eingeleitet, um das Ausländer- und das Asylrecht zu verändern. Ein ganz wichtiger Punkt hierbei ist auch, daß wir versuchen, die Harmonisierung zwischen Auslieferungsrecht und Asylrecht herbeizuführen. Entsprechende Gesetzesvorschläge liegen ja vor.
    Es ist nicht nur der Fall Altun in Berlin eingetreten
    — Sie wissen, was damit gemeint ist — , der damals Schlagzeilen machte, sondern es gibt eine ganze Reihe von weniger bedeutsamen, weniger registrierten Vorgängen in der Bundesrepublik, in denen Ausländer lieber hier bei uns in den Tod gingen, als sich den Gerichten ihres Heimatlandes zu stellen. Meine Damen und Herren, man muß sich fragen: Was geht eigentlich in einem Menschen vor, der eher bereit ist, Hand an sich zu legen, als in sein Heimatland zurückzukehren? Das ist eine Frage, die uns alle hier angeht.
    Noch einmal: Wenn wir das heute zur Diskussion stehende Gesetz ernst nehmen, wenn es Sinn machen soll und wenn es nicht nur für die Akten gedacht ist, dann müßte sich eigentlich der Bundesinnenminister Zimmermann, der heute hier nicht anwesend ist — aber, Herr Lummer, ich schaue einmal Sie an — , veranlaßt sehen, daß Ausländerbehörden und Gerichte entsprechende Schlüsse daraus ziehen, daß wir heute über dieses Gesetz diskutieren.
    Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir noch wenige Bemerkungen, die rückblickend gedacht sind, auf diese Praxis von knapp 40 Jahren ohne Todesstrafe in der Bundesrepublik Deutschland. Für die Jahre 1946, 1948 und 1949, also vor dem Inkrafttreten des Grundgesetzes, haben wir festzustellen, daß es in unserem Bereich 125 Todesurteile und 24 Hinrichtungen gab. Auf die Gefahr hin, daß die Hochrechnung, die ich jetzt machen will, etwas makaber ist, sage ich: Wenn wir diese Werte zugrunde legen, dann wären möglicherweise in der Zeitspanne von 1950 bis 1987 1 200 bis 1 500 Menschen in der Bundesrepublik zum Tode verurteilt und möglicherweise auch hingerichtet worden. Es ist makaber, wenn man diese Zahlen errechnet. Es ist aber notwendig, um sich einmal die reale und auch die sittliche Dimension dieses Punktes vor Augen zu führen. Ich glaube, wenn nur einer dieser Genannten Opfer eines Justizirrtums geworden wäre und wenn nur einer von ihnen den Weg in die Gesellschaft zurückgefunden hätte, dann würde dies vom heutigen Zeitpunkt an es rechtfertigen, daß die
    Mütter und die Väter des Grundgesetzes damals die Todesstrafe zu Recht abgeschafft haben.
    Meine Damen und Herren, unsere Rechtsordnung kennt viele Formen der Strafe. Sie orientieren sich an der Schwere der Tat und an ihrer Sozialschädlichkeit. Viele andere Faktoren fließen mit ein. Keine Tat aber ist so verwerflich, daß sie uns, den Gesetzgeber und die Gerichte, veranlassen sollte, das Leben des Täters auszulöschen. Ich glaube, wenn eine Lehre aus der verbrecherischen Praxis der Jahre von 1933 his 1945 gezogen worden ist, dann die ganz klare Regelung, daß die Todesstrafe in unserem Lande nie mehr zugelassen werden sollte.
    Meine Damen und Herren, eine zu Unrecht verhängte Freiheitsstrafe kann durch finanzielle Haftentschädigung gemildert werden. Man kann aber jemandem, der zu Unrecht zum Tode verurteilt worden ist, nicht das Leben zurückgeben und das Ereignis ungeschehen machen. Wir können Leben nicht zurückgeben. Aus diesem Grunde dürfen wir Leben auch nicht nehmen.
    Zuletzt: Herr Minister, Sie haben den ersten Justizminister der Bundesrepublik Deutschland, Thomas Dehler, Ihren Parteifreund, zitiert. Er hat vor rund 35 Jahren zur Abschaffung der Todesstrafe gesagt:
    Es ist eine glückliche Fügung des Schicksals, daß unsere junge Demokratie nach den furchtbaren Erfahrungen der Vergangenheit die Möglichkeit hat, nunmehr praktisch zu erproben. Erprobt werden soll, ob die vielfach vertretene Auffassung wirklich zutrifft, daß die innere Ordnung eines Staatswesens nur aufrechtzuerhalten ist, wenn dem Staat das Recht, über Leben und Tod eines Verbrechers zu verfügen, zustehe. Diese Chance zu nutzen, ist ein ganz wichtiges Anliegen
    — so Thomas Dehler —
    unserer Zeit.
    Ich glaube, wir können heute ohne Überheblichkeit sagen, daß unser Land die Chance, von der Dehler gesprochen hat, genutzt hat.
    Die Bundesrepublik Deutschland braucht keine Todesstrafe. Die Autoren des Grundgesetzes haben vor bald 40 Jahren richtig und mit Weitsicht gehandelt. Ich glaube, andere Länder können daraus lernen.

    (Beifall bei allen Fraktionen)