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    Plenarprotokoll 11/48 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 48. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1987 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 3343 A Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde betr. Vorgehen der DDR-Behörden gegenüber Menschenrechts- und Friedensgruppen Lintner CDU/CSU 3309 B Büchler (Hof) SPD 3310A Ronneburger FDP 3310D Frau Hensel GRÜNE 3311C, 3316C Frau Dr. Wilms, Bundesminister BMB . . 3312B Dr. Haack SPD 3313B Lummer CDU/CSU 3314 B Frau Terborg SPD 3315 A Böhm (Melsungen) CDU/CSU 3315C Werner (Ulm) CDU/CSU 3316D Dr. Schmude SPD 3317C Reddemann CDU/CSU 3318B Zur Geschäftsordnung Frau Eid GRÜNE 3343 A Bohl CDU/CSU 3343 D Gansel SPD 3344 C Tagesordnungspunkt 2: a) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Südafrika (Drucksache 11/807) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Eid und Dr. Lippelt und der Fraktion DIE GRÜNEN: Südafrika (Drucksache 11/ 870) Verheugen SPD 3345C Dr. Bötsch CDU/CSU 3348A Frau Eid GRÜNE 3350 C Irmer FDP 3352 D Schäfer, Staatsminister AA . . . 3354D, 3369A Dr. Schmude SPD 3358 B Dr. Hornhues CDU/CSU 3361 B Gansel SPD 3363D, 3369 C Lowack CDU/CSU 3367 D Tagesordnungspunkt 3: Aussprache über die schlechte Versorgungslage in Rumänien in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und der Fraktion DIE GRÜNEN: Versorgungslage in Rumänien (Drucksache 11/1489) Frau Geiger CDU/CSU 3370 A Schmidt (Salzgitter) SPD 3371 A Dr. Feldmann FDP 3372 C Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 3373 B Schäfer, Staatsminister AA 3374 A Sauer (Salzgitter) CDU/CSU 3374 C Tagesordnungspunkt 4: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Einsetzung einer Enquete-Kommission „Zukünftige Bildungspolitik — Bildung 2000" und zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Hillerich und der Fraktion DIE GRÜ- II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1987 NEN: Einsetzung einer Enquete-Kommission (Drucksachen 11/711, 11/801, 11/1448) Kuhlwein SPD 3375 C Daweke CDU/CSU 3376 D Frau Hillerich GRÜNE 3377 C Neuhausen FDP 3378 C Tagesordnungspunkt 5: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für innerdeutsche Beziehungen zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Bericht der Bundesregierung zur Lage der Nation (Drucksachen 11/943, 11/1483) Heimann SPD 3379 C Schulze (Berlin) CDU/CSU 3380 B Sellin GRÜNE 3381 A Hoppe FDP 3381 D Dr. Mitzscherling SPD 3382 B Tagesordnungspunkt 6: Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Doss, Günther, Hause (Krefeld), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Cronenberg (Arnsberg), Dr. Thomae, Heinrich, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Ladenschlußgesetzes (Drucksachen 11/1042, 11/1462) Doss CDU/CSU 3383 B Urbaniak SPD 3384 D Frau Folz-Steinacker FDP 3385 C Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 3387 B Tagesordnungspunkt 7: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 16. Mai 1985 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen (Drucksachen 11/361, 11/981) . . . 3388B Tagesordnungspunkt 8: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 19. Dezember 1984 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg über den Verlauf der gemeinsamen Staatsgrenze (Drucksachen 11/477, 11/1345) 3388B Tagesordnungspunkt 9: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 26. März 1982 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien über die Berichtigung der deutsch-belgischen Grenze im Bereich der regulierten Grenzgewässer Breitenbach und Schwarzbach, Kreise Aachen und Malmedy (Drucksachen 11/476, 11/1346) 3388C Tagesordnungspunkt 10: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Internationalen Kakao-Übereinkommen von 1986 (Drucksachen 11/630, 11/1444, 11/1449) . 3388D Tagesordnungspunkt 11: Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Miltner, Gerster (Mainz), Regenspurger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Hirsch, Richter, Lüder und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundespersonalvertretungsgesetzes (Drucksachen 11/1190, 11/1492) Dr. Kappes CDU/CSU 3389 B Tagesordnungspunkt 12: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Dritten Protokoll vom 12. Mai 1987 zur Änderung des Vertrages vom 27. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik und dem Großherzogtum Luxemburg über die Schiffbarmachung der Mosel (Drucksache 11/1177) 3389D Tagesordnungspunkt 13: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Saibold und der Fraktion DIE GRÜNEN: Übernahme des internationalen WHO-Kodexes für die Vermarktung von Muttermilchersatz (Drucksache 11/562) . 3389 D Tagesordnungspunkt 14: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 80/1107/EWG zum Schutz der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische, physikalische und biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit (Drucksachen 10/5980 Nr. 2.44, 11/1480) 3390A Tagesordnungspunkt 15 und Zusatztagesordnungspunkte 4 bis 6: Beratung der Sammelübersichten 32, 33, 35 und 36 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache 11/1441, 11/1493, 11/1495, 11/1496) 3390A Zusatztagesordnungspunkt 3: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1987 III Bundesministers der Finanzen: Einwilligung in die Veräußerung eines bundeseigenen Grundstücks in Stuttgart-Feuerbach gem. § 64 Abs. 2 BHO (Drucksachen 11/903, 11/1455) 3390 C Tagesordnungspunkt 1: Fragestunde — Drucksache 11/1461 vom 4. Dezember 1987 — Baugenehmigungen im Wohnungsbau 1987 MdlAnfr 1, 2 04.12.87 Drs 11/1461 Dr. Sperling SPD Antw PStSekr Echternach BMBau . . . . 3319 C ZusFr Dr. Sperling SPD 3320 A ZusFr Dr. Klejdzinski SPD . . . 3320C, 3321C ZusFr Dr.-Ing. Kansy CDU/CSU 3320 D ZusFr Weisskirchen (Wiesloch) SPD . . 3321 B Beteiligung der Bundesregierung an Gesprächen über das Projekt einer Totalanalyse des menschlichen Erbguts MdlAnfr 3, 4 04.12.87 Drs 11/1461 Dr. Klejdzinski SPD Antw PStSekr Dr. Probst BMFT . 3321D, 3322 C ZusFr Dr. Klejdzinski SPD . . . 3321D, 3322D ZusFr Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 3322B, 3323A ZusFr Dr. Sperling SPD 3322 B Verbesserung des gewerblichen Mieterschutzes, insbesondere durch Verlängerung des Kündigungsschutzes MdlAnfr 5, 6 04.12.87 Drs 11/1461 Scherrer SPD Antw PStSekr Dr. Jahn BMJ . 3323B, 3324 B ZusFr Scherrer SPD 3323C, 3324 B ZusFr Dr. Sperling SPD 3324 A, 3324 D ZusFr Frau Weyel SPD 3324 C ZusFr Müller (Pleisweiler) SPD 3324 C Schweizer Verfahren zur Herstellung von biologisch abbaubarem Plastik MdlAnfr 11, 12 04.12.87 Drs 11/1461 Susset CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMU 3325 A ZusFr Susset CDU/CSU 3325 B ZusFr Dr. Sperling SPD 3325 D Interpretation der Kategorie N im Störfallbericht 1986 durch die Gesellschaft für Reaktorsicherheit mbH MdlAnfr 13 04.12.87 Drs 11/1461 Frau Wollny GRÜNE Antw PStSekr Grüner BMU 3326 A ZusFr Frau Wollny GRÜNE 3326 C ZusFr Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 3327A ZusFr Frau Hensel GRÜNE 3327 B ZusFr Weiss (München) GRÜNE 3327 C Planfeststellungsverfahren für die Atommülldeponie in der Grube „Konrad" und Einrichtung von „ASSE II" als Ausweichstandort MdlAnfr 14 04.12.87 Drs 11/1461 Frau Wollny GRÜNE Antw PStSekr Grüner BMU 3327 D ZusFr Frau Wollny GRÜNE 3328A ZusFr Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE . 3328 B ZusFr Frau Hensel GRÜNE 3328 C ZusFr Weiss (München) GRÜNE 3328 D Verpflichtung der Postbediensteten, die Position des Bundespostministers zur Neustrukturierung der Bundespost zu vertreten MdlAnfr 15, 16 04.12.87 Drs 11/1461 Börnsen (Ritterhude) SPD Antw PStSekr Rawe BMP 3329 A ZusFr Börnsen (Ritterhude) SPD 3329 B ZusFr Paterna SPD 3330 B ZusFr Stiegler SPD 3330 C ZusFr Pfeffermann CDU/CSU 3330 D Bindungswirkung des Berichts der Regierungskommission Fernmeldewesen für die Meinungsbildung der Postbediensteten MdlAnfr 17, 18 04.12.87 Drs 11/1461 Frau Faße SPD Antw PStSekr Rawe BMP 3331 B ZusFr Frau Faße SPD 3331 D ZusFr Börnsen (Ritterhude) SPD 3332 B ZusFr Pfeffermann CDU/CSU 3332 C Werbeaktion des Bundespostministers nach Vorlage des Berichts der Regierungskommission Fernmeldewesen; Kosten MdlAnfr 19, 20 04.12.87 Drs 11/1461 Paterna SPD Antw PStSekr Rawe BMP 3333 A ZusFr Paterna SPD 3333 C ZusFr Börnsen (Ritterhude) SPD 3333 D Finanzielle Verluste für den Bund bei Nicht, funktionieren des TV-Sat MdlAnfr 21 04.12.87 Drs 11/1461 Müller (Pleisweiler) SPD Antw PStSekr Rawe BMP 3334 B ZusFr Müller (Pleisweiler) SPD 3334 C Postierung von US-Miniatomreaktoren in erdnahen Schichten zur Versorgung von SDI-Komponenten MdlAnfr 24, 25 04.12.87 Drs 11/1461 Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1987 Antw StMin Frau Dr. Adam-Schwaetzer AA 3384D, 3335 D ZusFr Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 3335A, 3335 D ZusFr Weiss (München) GRÜNE 3335 B ZusFr Fischer (Homburg) SPD 3336 B Einführung von Tagesvisen an den CSSR-Grenzen MdlAnfr 26 04.12.87 Drs 11/1461 Stiegler SPD Antw StMin Frau Dr. Adam-Schwaetzer AA 3336 C ZusFr Stiegler SPD 3336 C ZusFr Hiller (Lübeck) SPD 3337 A Abdruck einer Polemik Dr. Stoltenbergs gegen die SPD im Pressedienst des Bundesfinanzministeriums vor der Landtagswahl in Schleswig-Holstein; Vereinbarkeit mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 1977 MdlAnfr 32, 33 04.12.87 Drs 11/1461 Hiller (Lübeck) SPD Antw PStSekr Dr. Voss BMF . . 3337B, 3338A ZusFr Hiller (Lübeck) SPD . . 3337C, 3338A ZusFr Jansen SPD 3337D, 3338 B Beantwortung der Frage nach der Verteilung der Leistungen aus dem Bundeshaushalt auf die einzelnen Bundesländer durch Parl. Staatssekretär Dr. Voss MdlAnfr 38, 39 04.12.87 Drs 11/1461 Frau Bulmahn GRÜNE Antw PStSekr Dr. Voss BMF . . 3338D, 3339 C ZusFr Frau Bulmahn GRÜNE . 3338D, 3339 D ZusFr Stiegler SPD 3339B, 3340 B ZusFr Hiller (Lübeck) SPD 3339 B ZusFr Frau Weyel SPD 3339 C Ausschluß von Teilen des Zonenrandgebiets bei Beurteilung der Fördergebiete nach Kriterien der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" ; Einbeziehung von Regionen außerhalb des Zonenrandgebiets MdlAnfr 43, 44 04.12.87 Drs 11/1461 Uldall CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Wartenberg BMWi 3340 C ZusFr Uldall CDU/CSU 3340 D ZusFr Stiegler SPD 3340D, 3341 B ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU 3340D, 3341B ZusFr Hiller (Lübeck) SPD 3341 A Auswirkungen einer Änderung des Investitionszulagen- und des Zonenrandförderungsgesetzes auf Grund der Initiative Hamburgs MdlAnfr 45 04.12.87 Drs 11/1461 Stiegler SPD Antw PStSekr Dr. von Wartenberg BMWi 3341C ZusFr Stiegler SPD 3341 D ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . . 3342 B ZusFr Uldall CDU/CSU 3342 B ZusFr Hiller (Lübeck) SPD 3342 C Nächste Sitzung 3390 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 3391* A Anlage 2 Eingeschränkter Betrieb der Rauchgasentschwefelungsanlage im Kohlekraftwerk Buschhaus; Folgerungen aus der Nichteinhaltung von Auflagen MdlAnfr 7, 8 04.12.87 Drs 11/1461 Schäfer (Offenburg) SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMU 3391* B Anlage 3 Defekt an der Rauchgasentschwefelungsanlage des Kraftwerks Buschhaus; arbeitsmarktpolitische Konsequenzen bei Nichteinhaltung vorgegebener Abgasgrenzwerte MdlAnfr 9, 10 04.12.87 Drs 11/1461 Seidenthal SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMU 3391* D Anlage 4 Benutzung der englischen statt der deutschen Sprache bei Vorträgen oder beim Schriftwechsel mit Spanien MdlAnfr 27, 28 04.12.87 Drs 11/1461 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Adam-Schwaetzer AA 3392* A Anlage 5 Aussage von Staatspräsident Botha über den Bau von U-Booten in Südafrika anläßlich des Stapellaufs des Versorgungsschiffes SAS „Drakensberg" MdlAnfr 29, 30 04.12.87 Drs 11/1461 Frau Hensel GRÜNE SchrAntw StMin Frau Dr. Adam-Schwaetzer AA 3392* B Anlage 6 Geschäftsverbindungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau mit der Republik Südafrika MdlAnfr 31 04.12.87 Drs 11/1461 Verheugen SPD SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . . 3392* C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1987 V Anlage 7 Wiedereinführung der Bezeichnung ,,verwitwet" auf der Lohnsteuerkarte MdlAnfr 34, 35 04.12.87 Drs 11/1461 Lowack CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . . 3392* D Anlage 8 Überlassungsverträge für Truppenübungsplätze, insbesondere für den Truppenübungsplatz Senne MdlAnfr 36, 37 04.12.87 Drs 11/1461 Heistermann SPD SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . . 3393* A Anlage 9 Einsicht in die Personalakte eines Oberstleutnants der Bundeswehr durch Bundesminister Dr. Stoltenberg bei der Suche nach einem neuen Generalsekretär für den CDU-Landesverband Schleswig-Holstein MdlAnfr 40 04.12.87 Drs 11/1461 Gansel SPD SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . . 3393* B Anlage 10 Verbesserung der Arbeitsbedingungen für private gemeinnützige Stiftungen und Einbeziehung in die Quellensteuer MdlAnfr 41, 42 04.12.87 Drs 11/1461 Catenhusen SPD SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . . 3393* D Anlage 11 Beteiligung deutscher Firmen an der Giftgasproduktion im Irak MdlAnfr 46 04.12.87 Drs 11/1461 Gansel SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Wartenberg BMWi 3394* A Anlage 12 Beteiligung deutscher Unternehmen, insbesondere der Firmen Industriekontor Lübeck (IKL) und Howaldtswerke (HDW) am Bau des Versorgungsschiffs SAS „Drakensberg" in Südafrika MdlAnfr 47, 48 04.12.87 Drs 11/1461 Frau Eid GRÜNE SchrAntw PStSekr Dr. von Wartenberg BMWi 3394* B Anlage 13 Ausbildung südafrikanischer Techniker beim Industriekontor Lübeck und deutsche Beteiligung am Bau der SAS „Drakensberg" MdlAnfr 49, 50 04.12.87 Drs 11/1461 Frau Beer GRÜNE SchrAntw PStSekr Dr. von Wartenberg BMWi 3394* C Anlage 14 Kürzung der Pensionskostenzuschüsse der Krankenkassen bei offenen Badekuren MdlAnfr 51 04.12.87 Drs 11/1461 Müller (Pleisweiler) SPD SchrAntw StSekr Jagoda BMA 3394* D Anlage 15 Herabbemessung der Arbeitslosenhilfe gemäß § 136 Abs. 2 AFG MdlAnfr 52, 53 04.12.87 Drs 11/1461 Schulhoff CDU/CSU SchrAntw StSekr Jagoda BMA 3395* A Anlage 16 Auswirkungen der neuen Grußordnung der Bundeswehr MdlAnfr 54, 55 04.12.87 Drs 11/1461 Gerster (Worms) SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . . 3395* C Anlage 17 Vorlage der Einverständniserklärung für die Einsichtnahme in die Personalakte des Oberstleutnants Reichhardt durch den CDU-Landesvorsitzenden Dr. Stoltenberg MdlAnfr 56 04.12.87 Drs 11/1461 Jungmann SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . . 3395* C Anlage 18 Einsichtnahme in Personalakten von Soldaten bei deren Bewerbung um Parteiämter MdlAnfr 57 04.12.87 Drs 11/1461 Frau Simonis SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . . 3396* A Anlage 19 Werbung des Deutschen Reisebüros mit.Reisen nach Südafrika MdlAnfr 58 04.12.87 Drs 11/1461 Pauli SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 3396* B VI Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1987 Anlage 20 Arbeitsplatzabbau beim Gleisbauhof Homburg MdlAnfr 59, 60 04.12.87 Drs 11/1461 Fischer (Homburg) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 3396* B Anlage 21 Verlagerung von Aufgaben in der Oberbauerhaltung in strukturschwache Gebiete wie das Saarland, Folgen für den Gleisbauhof Homburg MdlAnfr 61, 62 04.12.87 Drs 11/1461 Brück SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 3396* D Anlage 22 Aufrechterhaltung des IC-Halts für den „Johann Strauß" in Plattling MdlAnfr 63 04.12.87 Drs 11/1461 Frau Saibold GRÜNE SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 3397* A Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1987 3309 48. Sitzung Bonn, den 9. Dezember 1987 Beginn: 13.00 Uhr
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    Berichtigungen 42. Sitzung, Seite 2869 B: In der rechten Spalte ist der Name „Müller (Düsseldorf) " durch den Namen „Müller (Pleisweiler) " zu ersetzen. Seite 2883 A: In der rechten Spalte ist der Name „Müller (Düsseldorf)" durch den Namen „Müller (Pleisweiler) " zu ersetzen. 47. Sitzung, Seite 3301 D: Im endgültigen Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern (Drucksachen 11/789, 11/1404, 11/1405) sind bei den abgegebenen Stimmen die Zahl 345 durch die Zahl 347 und bei den Nein-Stimmen die Zahl 124 durch die Zahl 126 zu ersetzen. Seite 3302 C: In der rechten Spalte der Nein-Stimmen ist vor dem Namen „Ibrügger" der Name „Huonker" einzufügen. Seite 3302 D: In der linken Spalte der Nein-Stimmen ist vor dem Namen „Bahr" der Name „Dr. Apel" einzufügen. Seite 3304 A: Im endgültigen Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD auf Drucksache 11/1425 sind bei den abgegebenen Stimmen die Zahl 360 durch die Zahl 361 und bei den Ja-Stimmen die Zahl 149 durch die Zahl 150 zu ersetzen. Ferner ist bei den Ja-Stimmen vor dem Namen „Andres" der Name „Dr. Apel" einzufügen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 11. 12. Dr. Ahrens * 11. 12. Andres 11. 12. Frau Becker-Inglau 11. 12. Frau Beck-Oberdorf 11. 12. Frau Blunck * 11. 12. Böhm (Melsungen) * 11. 12. Frau Brahmst-Rock 11. 12. Büchner (Speyer) * 11. 12. Frau Fischer * 11. 12. Dr. Friedrich 11. 12. Frau Ganseforth 11. 12. Glos 11. 12. Dr. Götz 9. 12. Gries 9. 12. Dr. Glotz 11. 12. Haack (Extertal) 11. 12. Frau Dr. Hellwig 11. 12. Frau Hoffmann (Soltau) 11. 12. Jaunich 9. 12. Jung (Düsseldorf) 9. 12. Kittelmann * 11. 12. Kolb 11. 12. Kreuzeder 11. 12. Dr. Langner 9. 12. Lemmrich * 11. 12. Marschewski 11. 12. Dr. Mertens (Bottrop) 11. 12. Dr. Möller 11. 12. Dr. Müller * 11. 12. Dr. Neuling 11. 12. Petersen 11. 12. Rauen 11. 12. Reuschenbach 9. 12. von Schmude 11. 12. Schröer (Mülheim) 10. 12. Schulze (Berlin) 11. 12. Frau Seuster 11. 12. Frau Dr. Timm * 11. 12. Frau Trenz 11. 12. Frau Vennegerts 11. 12. Dr. Warnke 11. 12. Wieczorek (Duisburg) 11. 12. Wilz 9. 12. Würtz 11. 12. Zeitlmann 9. 12. Zierer * 9. 12. Dr. Zimmermann 9. 12. *für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarats Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Schäfer (Offenburg) (SPD) (Drucksache 11/1461 Fragen 7 und 8): Anlagen zum Stenographischen Bericht Welche Informationen hat die Bundesregierung darüber, daß entgegen der Zusage von Ministerpräsident Albrecht und Bundesfinanzminister Dr. Stoltenberg die am 25. Juni 1987 feierlich von Ministerpräsident Albrecht der Öffentlichkeit übergebene Rauchgasentschwefelungsanlage beim Kohlekraftwerk Buschhaus nie in Vollbetrieb war, und welche Folgerungen zieht sie daraus? Hat die Braunschweigische-Kohlebergwerke-AG (BKB) die Auflagen zum Betrieb des Kohlekraftwerks Buschhaus eingehalten, und wenn nicht, welche Folgerungen geben sich daraus? Zu Frage 7: Eine Zusage von Ministerpräsident Albrecht und Bundesminister Dr. Stoltenberg, daß die Abgasentschwefelungsanlage des Kraftwerks Buschhaus immer im „Vollbetrieb" gewesen sei, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Dagegen ist der Bundesregierung bekannt, daß es Schwierigkeiten beim Betrieb der Abgasentschwefelungsanlage gibt und gegeben hat. Eine Entscheidung, ob und inwieweit hieraus Folgerungen zu ziehen sind, wird erst nach vollständiger Aufklärung des Sachverhalts möglich sein. Zu Frage 8: Die Prüfung der Frage, ob die Braunschweigische Kohlebergwerke AG die Auflagen im Zusammenhang mit der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für den Betrieb des Kraftwerks Buschhaus eingehalten hat, liegt ausschließlich in der Zuständigkeit des Landes Niedersachsen. Nach einer mir zugegangenen Mitteilung ist die Frage bisher nicht abschließend geprüft. Diese Auskunft entspricht auch der von Ministerpräsident Albrecht in der Pressekonferenz am 4. Dezember 1987 abgegebenen Erklärung. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Seidenthal (SPD) (Drucksache 11/1461 Fragen 9 und 10): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Rauchgasentschwefelungsanlage des Kraftwerkes Buschhaus nur unter mechanischen und prozeßtechnischen Schwierigkeiten betrieben wird und diese Einschränkungen dazu geführt haben, daß der Block „C" (Kraftwerk Offleben) zur Zeit außer Betrieb und das Kraftwerk Buschhaus nur mit halber elektrischer Leistung gefahren wird, damit die vorgegebenen Grenzwerte eingehalten werden? Welche arbeitsmarktpolitischen Konsequenzen sind zu erwarten, wenn Kraftwerk Buschhaus und der Block „C" (Kraftwerk Offleben) mit voller elektrischer Leistung gefahren wird und die vorgegebenen Grenzwerte von 400 mg SO/m3 Rauchgas und der vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg festgelegte Schwefeldioxyd-Ausstoß von 35 000 Tonnen pro Jahr nicht eingehalten werden können? Zu Frage 9: Ja. Zu Frage 10: Eine erste Beurteilung der Rechtslage läßt einen Verstoß gegen Bestimmungen der Genehmigungen 3392* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1987 erwarten, wenn die Kraftwerke Buschhaus und Offleben II, Block C, mit voller Leistung, aber ohne ausreichende Abgasentschwefelungsanlagen betrieben werden. Ob dies jedoch zu arbeitsmarktpolitischen Konsequenzen führt, ist abhängig von den Maßnahmen, die die zuständigen Behörden des Landes Niedersachsen ggf. auf der Grundlage der §§ 20 (teilweise oder ganze Betriebsuntersagung) und 21 (teilweiser Widerruf der Genehmigung) des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu treffen haben. Da es sich hierbei um Ermessensentscheidungen handelt, können u. a. bei der Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens auf arbeitsmarktpolitische Gesichtspunkte berücksichtigt werden. Anlage 4 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Adam-Schwaetzer auf die Fragen des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 11/1461 Fragen 27 und 28) : Treffen nach den Erkenntnissen der Bundesregierung Beobachtungen der Presse (FAZ vom 2. November 1987) zu, nach denen politische Repräsentanten der Bundesrepublik Deutschland bei Vorträgen und anderen Gelegenheiten in Spanien sich der englischen Sprache bedienen, obwohl ohnehin gedolmetscht werden muß, und hat die Bundesregierung Verständnis für die Verwunderung, die solches Verhalten in Spanien auslöst? Trifft es zu, daß Ministerien der Bundesregierung in ihren Korrespondenzen mit der spanischen Regierung sich immer mehr eines — oftmals fehlerhaften — Englisch bedienen, und ist die Bundesregierung bereit, ihre Mitarbeiter anzuweisen, solche Korrespondenzen künftig in deutscher oder spanischer Sprache abzuwickeln? Zu Frage 27: Soweit sich die Pressemeldung auf Mitglieder der Bundesregierung bezieht, ist festzuhalten, daß BM Bangemann seinen Vortrag vor der deutsch-spanischen Handelskammer in Madrid am 20. September 1987 auf deutsch gehalten hat. Eine spanische Übersetzung des Vortragstextes wurde verteilt. Zu Frage 28: Die gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesregierung (GGO) und die ergänzenden Bestimmungen des Auswärtigen Amtes gehen von dem Grundsatz aus, daß beim schriftlichen Verkehr mit ausländischen Regierungen die deutsche oder deren Landessprache benutzt werden. Dies wird in der Praxis auch so gehalten. Einer besonderen Anweisung, den Schriftverkehr künftig in deutscher oder spanischer Sprache zu führen, bedarf es angesichts dieser Praxis daher nicht. Anlage 5 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Adam-Schwaetzer auf die Fragen der Abgeordneten Frau Hensel (GRÜNE) (Drucksache 11/1461 Fragen 29 und 30): Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, daß der südafrikanische Premier Botha anläßlich des Stapellaufs der SAS Drakensberg erklärte, mit der Fertigstellung dieses Schiffes sei der Beweis erbracht, daß Südafrika eigene U-Boote bauen könne? Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor. oh in Südafrika gegenwärtig U-Boote gebaut werden? Zu Frage 29: Der südafrikanische Staatspräsident Botha hat am 11. November 1987 anläßlich der Indienststellung des Marine-Versorgungsschiffes ,,Drakensberg" in Kapstadt unter anderem folgendes erklärt: „Ich hoffe, ich lebe lange genug, um noch das erste U-Boot, welches in Südafrika gebaut wird, in Empfang zu nehmen. " Diese Aussage läßt nach Auffassung der Bundesregierung nicht zwingend den Schluß zu, daß Südafrika zum gegenwärtigen Zeitpunkt in der Lage ist, eigene U-Boote zu bauen. Zu Frage 30: Der Bundesregierung liegen darüber keine Informationen vor. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Frage des Abgeordneten Verheugen (SPD) (Drucksache 11/1461 Frage 31): Kann die Bundesregierung im Hinblick auf die Notiz „Im Zwielicht" in der Nr. 23 vom 20, November 1987 der Zeitschrift PUBLIK-FORUM bestätigen, daß die Kreditanstalt für Wiederaufbau keine Geschäfte mit der Republik Südafrika oder von der Republik Südafrika kontrollierten öffentlichen oder wirtschaftlichen Einrichtungen tätigt? Über Kreditvergaben der Kreditanstalt für Wiederaufbau entscheiden ausschließlich die dafür in Gesetz und Satzung vorgesehenen Organe. Eine Bekanntgabe von Kreditdaten ist nicht zulässig. Die Bundesregierung kann deshalb die Frage weder bejahen noch verneinen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Fragen des Abgeordneten Lowack (CDU/CSU) (Drucksache 11/1461 Fragen 34 und 35): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Bezeichnung „nicht verheiratet" von verwitweten Steuerpflichtigen auf der Lohnsteuerkarte als Diskriminierung empfunden wird, und ist die Bundesregierung bereit, die Initiative dafür zu ergreifen, daß die frühere Regelung, die die Bezeichnung als „verwitwet" vorsah, wieder hergestellt wird? Weshalb wurde die frühere Regelung überhaupt geändert? Nach den Grundsätzen des Datenschutzes ist die Angabe des Familienstandes auf der Lohnsteuerkarte nur zulässig, soweit steuerliche Gründe dies erfordern. Weil aber nicht oder nicht mehr verheiratete Personen (Ledige, Verwitwete, Geschiedene) steuer- Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1987 3393* lich gleichbehandelt werden und um den datenschutzrechtlichen Bedenken Rechnung zu tragen, wurden im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder die Angaben zum Familienstand auf der Lohnsteuerkarte auf die neutralen und für die Lohnsteuererhebung ausreichenden Eintragungen „verheiratet" und „nicht verheiratet" beschränkt. Diese ab 1983 geltende Regelung sollte nicht als Diskriminierung verwitweter Personen verstanden werden. Eine solche kann nach meiner Ansicht auch nicht in der Bezeichnung „nicht verheiratet" gesehen werden, zumal die Lohnsteuerkarte ausschließlich für den Lohnsteuerabzug bestimmt ist und nur einem sehr begrenzten Personenkreis vorgelegt wird. Auch bleibt es den betroffenen Arbeitnehmern unbenommen, zum Beispiel dem Arbeitgeber den tatsächlichen Familienstand mitzuteilen. Die Bundesregierung beabsichtigt daher nicht, eine Änderung der geltenden Regelung vorzuschlagen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Fragen des Abgeordneten Heistermann (SPD) (Drucksache 11/1461 Fragen 36 und 37): Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß es Truppenübungsplätze mit und Truppenübungsplätze ohne Überlassungsvertrag gibt, und gedenkt die Bundesregierung hier einheitliche Regelungen herbeizuführen? Beabsichtigt die Bundesregierung, für den Truppenübungsplatz Senne einen Überlassungsvertrag mit den britischen Streitkräften abzuschließen, der auch ein neues Gesamtnutzungskonzept umfaßt? Zu Frage 36: Die Truppenübungsplätze stehen den alliierten Streitkräften bereits aus der Zeit vor dem 1. Juli 1963, zum Teil aus besatzungsrechtlicher Zeit, zur Verfügung. Für keinen der Truppenübungsplätze wurde bisher eine Überlassungsvereinbarung geschlossen. Zu Frage 37: Die Bundesregierung beabsichtigt, auch für den Truppenübungsplatz Senne mit den britischen Streitkräften über den Abschluß einer Überlassungsvereinbarung zu verhandeln. Sie wird hierbei auch die sich aus der Benutzung des Übungsplatzes ergebenden Probleme erörtern. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 11/1461 Frage 40) : Wie hat der Vorsitzende des Landesverbandes Schleswig-Holstein der CDU, Dr. Stoltenberg, nach dem Parteitagsprotokoll des CDU-Landesparteitages in Travemünde, das dem Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Häfele in der Fragestunde des Deutschen Bundestages vom 2. Dezember 1987 zur Verfugung stand, die Umstande dargestellt, unter denen er bei der Suche nach einem neuen Generalsekretär für den CDU-Landesverband Schleswig-Holstein Einsicht in die Personalakte eines damaligen Oberstleutnants der Bundeswehr erhalten hat, und hat eine schriftliche Einverständniserklärung des Betroffenen im Bundesministerium der Verteidigung vorgelegen? Wie mein Kollege Häfele bereits in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 2. Dezember 1987 klargestellt hat, hat der Landesvorsitzende der CDU Schleswig-Holstein nicht in die Personalakte des späteren Generalsekretärs des Landesverbandes Einsicht genommen. Vielmehr hat der damalige beamtete Staatssekretär im Bundesministerium der Verteidigung auf fernmündliche Anfrage beim damaligen Bundesminister, der in Urlaub war, einige Tage nach dieser Anfrage sinngemäß mitgeteilt, er — der Staatssekretär — habe selten eine Personalakte mit einem so hervorragenden Werdegang eines jungen Offiziers gesehen. Diese Auskunft — auch hierauf hat mein Kollege Häfele bereits hingewiesen — ist selbstverständlich mit Einverständnis des Betroffenen erfolgt. Eine schriftliche Einverständniserklärung ist nicht erforderlich. Ergänzen möchte ich noch, daß sich dieser Vorgang im Jahre 1980 — genauere Daten kann ich Ihnen nicht mehr nennen — abgespielt hat. Das ganze ist ein völlig normales Geschehen, bei dem sich alle Beteiligten absolut korrekt verhalten haben. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Fragen des Abgeordneten Catenhusen (SPD) (Drucksache 11/1461 Fragen 41 und 42): Wie vereinbart die Bundesregierung die Ankündigung des Bundeskanzlers in seiner Regierungserklärung, die Bedingungen für die Arbeit privater gemeinnütziger Stiftungen zu verbessern, mit der geplanten Belastung dieser Stiftungen durch die Quellensteuer, und wird deshalb eine Herausnahme dieser Stiftungen aus der Quellensteuer beabsichtigt? Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung im einzelnen vorbereitet, um die Bedingungen für die Arbeit gemeinnütziger Stiftungen zu verbessern und den Anreiz zu verstärken, daß privates Vermögen für gemeinnützige Zwecke zur Verfügung gestellt wird? Zu Frage 41: Gemeinnützige Stiftungen sind zwar grundsätzlich von der Körperschaftsteuer befreit. Nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 KStG erstreckt sich die Steuerbefreiung aber nicht auf inländische Einkünfte, die dem Steuerabzug unterliegen. Durch die neue Kapitalertragsteuer wird der Steuerabzug auf Zinseinnahmen ausgedehnt. Alle steuerbefreiten Körperschaften sollen hierdurch gleichmäßig belastet werden. Eine Sonderregelung, die gemeinnützige Stiftungen von dieser Belastung ausnimmt, ist nicht vorgesehen. Zu Frage 42: Die Frage der steuerlichen Behandlung gemeinnütziger Stiftungen gehört zum Prüfungsauftrag der Un- 3394 * Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1987 abhängigen Sachverständigenkommission zur Untersuchung des Gemeinnützigkeitsrechts. Sobald das Gutachten vorliegt, wird sich die Bundesregierung eine Meinung dazu bilden, ob gemeinnützige Stiftungen künftig über das derzeitige Maß hinaus steuerlich gefördert werden sollen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Wartenberg auf die Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 11/1461 Frage 46): Was hat die Bundesregierung unternommen, nachdem sie Hinweise erhalten hat, daß Firmen aus der Bundesrepublik Deutschland an der Giftgasproduktion für den Irak beteiligt waren bzw. sind? Die Bundesregierung hat erstmals im Jahre 1984 Hinweise erhalten, daß zwei deutsche Firmen bestimmte Waren, die für eine Giftgasherstellung mißbraucht werden könnten, in den Irak ausführen wollten. Sie hat daraufhin im August 1984 durch Rechtsverordnung nach dem Außenwirtschaftsgesetz eine zusätzliche Genehmigungspflicht für die Ausfuhr solcher Waren eingeführt. Genehmigungen für die Ausfuhr in den Irak wurden nicht erteilt. Die Bundesregierung hat erstmals Ende 1986 Hinweise erhalten, daß nach Einführung der Genehmigungspflicht ungenehmigte Ausfuhren in den Irak vorgenommen worden sein sollen. Die zuständigen Behörden haben daraufhin bei den fraglichen Firmen Außenwirtschaftsprüfungen durchgeführt. Die Auswertung der Betriebsprüfungsberichte ergab den Verdacht von Zuwiderhandlungen gegen das Außenwirtschaftsrecht. Deshalb wurde die Staatsanwaltschaft befaßt, die zur Zeit wegen des Verdachts strafbarer Verstöße ermittelt. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Wartenberg auf die Fragen der Abgeordneten Frau Eid (GRÜNE) (Drucksache 11/1461 Fragen 47 und 48): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Zusammenarbeit der Firmen Industriekontor Lübeck (IKL) und Howaldtswerke (HDW) mit der Republik Südafrika beim Bau des Versorgungsschiffes SAS Drakensberg? Welche anderen Firmen neben IKL und HDW haben nach dem Wissen der Bundesregierung Südafrika beim Bau der SAS Drakensberg unterstützt? Zu Frage 47: Nach dem Handbuch „Jane's Fighting Ships 1987/88" ist das Versorgungsschiff Drakensberg in Südafrika entworfen und konstruiert worden. In diesem Zusammenhang sind den genannten Firmen weder Genehmigungen nach Kriegswaffenkontrollgesetz noch Außenwirtschaftsgesetz erteilt worden. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über eine genehmigungspflichtige Zusammenarbeit der Firmen IKL und HDW mit der Republik Südafrika beim Bau des Versorgungsschiffes Drakensberg vor. Zu Frage 48: Über eine genehmigungspflichtige Beteiligung anderer Firmen liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Wartenberg auf die Fragen der Abgeordneten Frau Beer (GRÜNE) (Drucksache 11/1461 Fragen 49 und 50): Bestreitet die Bundesregierung die Tatsache, daß südafrikanische Techniker beim Industriekontor Lübeck für den Bau des Versorgungsschiffes SAS Drakensberg und für den U-Boot-Bau ausgebildet worden sind? Hat die Bundesregierung Informationen darüber, ob bundesdeutsche Firmen außer in den Fallen der U-Boot-BlaupausenLieferungen nach Südafrika und der Zusammenarbeit beim Bau der SAS Drakensberg in weiteren Projekten des Kriegsschiffsbaus in Südafrika engagiert sind? Zu Frage 49: Nach Auskunft des Ingenieurkontors Lübeck (IKL) konnte eine mit Vertrag aus 1984 vorgesehene Unterstützung für den U-Boot-Bau in Südafrika wegen Abbruch des Vertrages nicht durchgeführt werden. Darüber hinaus habe des IKL zu keinem Zeitpunkt Verträge oder Vereinbarungen für die Ausbildung von südafrikanischen Technikern mit einer südafrikanischen Firma oder Regierungsstelle oder Privatpersonen abgeschlossen oder entsprechende Dienstleistungen durchgeführt. Der Bundesregierung liegen keine gegenteiligen Erkenntnisse vor. Zu Frage 50: Der Bundesregierung liegen keine derartigen Informationen vor. Erforderliche Genehmigungen würden nicht erteilt werden. Anlage 14 Antwort des Staatssekretärs Jagoda auf die Frage des Abgeordneten Müller (Pleisweiler) (SPD) (Drucksache 11/1461 Frage 51): Hat die Bundesregierung bei ihrem Beschluß, bei offenen Badekuren den Pensionskostenzuschuß der Krankenkassen künftig zu halbieren, erwogen, welche Auswirkungen dies auf die Zahl derjenigen hat, die offene Badekuren nutzen, und welche wirtschaftlichen Auswirkungen diese Kürzungsmaßnahme bei den bundesdeutschen Badeorten haben wird? Nach den von der Koalition am 3. Dezember 1987 beschlossenen Eckwerten zur Strukturreform im Gesundheitswesen soll nun der Zuschuß zu den Kosten Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1987 3395* für Unterkunft und Verpflegung bei der offenen Badekur halbiert werden, während die medizinischen Leistungen unberührt bleiben. Deshalb geht die Bundesregierung davon aus, daß bei der Inanspruchnahme der offenen Badekuren keine wesentlichen Veränderungen eintreten, zumal auch die heutigen Zuschüsse nur einen Teil der Kosten für Unterkunft und Verpflegung abdecken. Anlage 15 Antwort des Staatssekretärs Jagoda auf die Fragen des Abgeordneten Schulhoff (CDU/CSU) (Drucksache 11/1461 Fragen 52 und 53) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch die Arbeitsämter in zunehmendem Maße von der Herabbemessung der Arbeitslosenhilfe nach § 136 Abs. 2 Arbeitsförderungsgesetz Gebrauch gemacht wird? Hält es die Bundesregierung gegebenenfalls nicht für geboten, gerade wegen der Probleme, die bei älteren Langzeitarbeitslosen bestehen, die Anwendungspraxis des § 136 Abs. 2 Arbeitsförderungsgesetz zu überdenken? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß die Arbeitsämter in zunehmendem Maße von der Herabbemessung der Arbeitslosenhilfe nach § 136 Abs. 2 b Arbeitsförderungsgesetz Gebrauch machen. Zwar häuften sich im Winterhalbjahr 1886/87 die Eingaben zur Herabbemessung der Arbeitslosenhilfe. Ihre Zahl ist aber inzwischen wieder zurückgegangen. Aus den mir vorliegenden Daten ergibt sich, daß sich die Zahl der Herabbemessungen der Arbeitslosenhilfe nach § 136 Abs. 2 b Arbeitsförderungsgesetz inzwischen auf einem niedrigen Niveau stabilisiert hat. Die Arbeitslosenhilfe ist — wie Sie wissen — eine Lohnersatzleistung. Sie richtet sich nach dem ausfallenden Arbeitsentgelt. Nach Ablauf von drei Jahren ist das zuletzt erzielte Arbeitsentgelt kein zuverlässiger Maßstab mehr für die aktuellen Verdienstmöglichkeiten des Arbeitslosen. Das für die Bemessung der Arbeitslosenhilfe maßgebliche Arbeitsentgelt ist dann unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles neu festzusetzen. Hat sich der Arbeitslose fortgebildet, kann das maßgebliche Arbeitsentgelt zu erhöhen sein. Häufig ist es aber beizubehalten oder niedriger festzusetzen. Eine Minderung ist allerdings nach § 136 Abs. 2 c Arbeitsförderungsgesetz ausgeschlossen, wenn der Arbeitslose das 58. Lebensjahr vollendet hat. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Arbeitsämter gegenwärtig bei der Prüfung der Frage, für welche Beschäftigung ein Arbeitsloser nach Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes noch in Betracht kommt, d. h. welches Arbeitsentgelt er erzielen kann, regelmäßig nicht kleinlich verfahren, sondern ihren Beurteilungsspielraum sachgerecht ausschöpfen. Sie sieht deshalb zur Zeit keine Veranlassung, auf eine Änderung der Anwendungspraxis des § 136 Abs. 2 b Arbeitsförderungsgesetz hinzuwirken. Im übrigen mache ich darauf aufmerksam, daß die Dreijahresfrist erst durch die 7. Novelle zum Arbeitsförderungsgesetz eingeführt worden ist und das bis dahin geltende Recht, wonach jederzeit herabbemessen werden konnte, verbessert hat. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Gerster (Worms) (SPD) (Drucksache 11/1461 Fragen 54 und 55): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die praktischen Auswirkungen der neuen Grußordnung (ZDV 10/8) nach Einführung in der Bundeswehr vor, insbesondere der Anwendung von Ziffer 628: „Untergebene sprechen unmittelbare Vorgesetzte mit Disziplinargewalt auch außer Dienst mit der dienstlichen Anrede an."? Gilt die in Ziffer 628 beschriebene Pflicht zur dienstlichen Anrede für alle Arten außerdienstlicher Begegnung, etwa bei privaten Einladungen, im Verein, in der Gaststätte, in der Sauna, bei Nachbarn im Mehrfamilienhaus oder in einer Wohnsiedlung? Zu Frage 54: Der bisherige Zeitraum ist zu kurz für eine konkrete Bewertung. Zu Frage 55: Nach dem eindeutigen Wortlaut der Bestimmung gilt die dienstliche Anrede für unmittelbare Vorgesetzte mit Disziplinargewalt auch für die von Ihnen angesprochenen Beispielsfälle. Als unmittelbarer Vorgesetzter hat der Disziplinarvorgesetzte — ebenso wie Gruppen- und Zugführer — nach der Vorgesetztenverordnung das Recht, den ihm unterstellten Soldaten in und außer Dienst, innerhalb und außerhalb umschlossener militärischer Anlagen Befehle zu erteilen. Mit der dienstlichen Anrede soll die besondere Stellung, die dem Disziplinarvorgesetzten zukommt, verdeutlicht werden. Besteht allerdings zwischen den Soldaten eine freundschaftliche Bindung, kann insbesondere in den von Ihnen aufgezeigten Situationen auf die militärische Form der Anrede verzichtet werden. Es kommt immer auf den Einzelfall an. Im übrigen weise ich darauf hin, daß dieses Konzept auf Beschlüsse einer Abteilungsleiterkonferenz aus dem März 1982 zurückgeht. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Jungmann (SPD) (Drucksache 11/1461 Frage 56) : Ist die Bundesregierung bereit, die angeblich vorliegende Einverständniserklärung des damaligen Oberstleutnants im Bundesministerium der Verteidigung zur Einsichtnahme in seine Personalakte durch den Vorsitzenden des Landesverbandes Schleswig-Holstein der CDU, Dr. Stoltenberg, dem Verteidigungsausschuß in nichtöffentlicher Sitzung vorzulegen? Der Offizier hatte sein Einverständnis mündlich erklärt. Die Einsichtnahme wurde durch den für Personal zuständigen Staatssekretär im BMVg vorgenommen. 3396* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1987 Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage der Abgeordneten Frau Simonis (SPD) (Drucksache 11/1461 Frage 57): Welche Vorkehrungen beabsichtigt die Bundesregierung zu treffen, um zu verhindern, daß bei der Bewerbung von Bundeswehrsoldaten für Parteiämter in Zukunft Einsicht in ihre Personalakten genommen wird? Es sind keine neuen Vorkehrungen erforderlich. Am 10. Juli dieses Jahres haben wir Bestimmungen erlassen, die eingehend regeln, wem Einsicht in Personalakten zu gewähren und wem Auskunft aus Personalakten zu erteilen ist. Politische Parteien gehören nicht zu diesen Berechtigten. Dagegen bestehen keine Bedenken, daß Auskünfte aus den Personalakten dann erteilt werden dürfen, wenn der betroffene Soldat dem zugestimmt hat und keine dienstlichen Interessen entgegenstehen. Unter diesen Voraussetzungen können auch politische Parteien Auskunft aus den Personalakten eines Soldaten eben mit dessen Zustimmung erhalten. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Pauli (SPD) (Drucksache 11/1461 Frage 58): Läßt sich nach Auffassung der Bundesregierung die Tatsache, daß das mehrheitlich der Deutschen Bundesbahn gehörende „Deutsches Reisebüro" wie einer Anzeige in der „Welt" vom 13. November 1987 zu entnehmen ist, nun schon für eine fünfte und sechste Wiederholungsreise nach Südafrika u. a. mit Verlängerungsmöglichkeiten in Namibia wirbt, mit den Vorstellungen der Bundesregierung zur Überwindung des undemokratischen und unterdrückerischen Apartheidsystems in Südafrika vereinbaren, und wie beurteilt die Bundesregierung diese Aktivitäten des „Deutschen Reisebüros"? Das Deutsche Reisebüro, bei dem die Deutsche Bundesbahn eine Mehrheitsbeteiligung besitzt, handelt kaufmännisch eigenständig. Es führt als Eigenveranstalter keine Südafrika-Reisen durch. Im übrigen darf ich mich auf meine Antworten auf die Frage Nr. 39 und die Zusatzfragen des Abgeordneten Weiss (München) in der Fragestunde am 2. Dezember dieses Jahres (45. Sitzung) beziehen. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Fischer (Homburg) (SPD) (Drucksache 11/1461 Fragen 59 und 60): Ist, nachdem der Bundesminister für Verkehr im Herbst 1986 von einer damals geplanten Verlagerung von Bereichen der Stoffgruppen und der maschinentechnischen Gruppen des Gleisbauhofs Homburg Abstand genommen hat, der seitdem praktizierte Abbau von 26 qualifizierten Arbeitsplätzen in den Bereichen eine der vom Bundesminister für Verkehr damals erwähnten Alternativen? Wie beurteilt die Bundesregierung angesichts der Arbeitsmarktlage ein derartiges Vorgehen gerade in diesem strukturschwachen Gebiet, und hält sie dies für die sozial verträglichste Maßnahme? Zu Frage 59: Die Rücknahme der 26 Dienstposten beim Gleisbauhof Homburg/Saar im Jahr 1987 steht nicht in Zusammenhang mit den Ihnen im Schreiben vom 12. November 1986 mitgeteilten organisatorischen Alternativen, deren Durchführung die Deutsche Bundesbahn unverändert nicht beabsichtigt. Sie beruht vielmehr auf der im gesamten Bereich der Oberbauerhaltung seit 1982 schrittweise vollzogenen Personalbedarfsanpassung an das rückläufige Arbeitsaufkommen sowie der Rationalisierung der Arbeitsabläufe. Zu Frage 60: Die Bundesregierung mißt der Arbeitsplatzerhaltung im Bereich der Bundesverwaltungen insbesondere in strukturschwachen Gebieten hohe Bedeutung bei. Für diese Zielsetzung sieht sie allerdings im Bereich der Deutschen Bundesbahn, die in einem ausgeprägten Wettbewerb mit der übrigen Verkehrswirtschaft steht und wie ein Wirtschaftsunternehmen zu führen ist, nur einen geringen Handlungsspielraum. Gleichwohl ist der Fortbestand des Ausbesserungswerkes Burbach als Ausdruck der Anerkennung der Sonderlage des Saargebietes zu bewerten. Die von Rationalisierungsmaßnahmen betroffenen Mitarbeiter werden unter Wahrung der Sozialverträglichkeit in den anderen Bedarfsbereichen eingesetzt. Entlassungen finden nicht statt. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Brück (SPD) (Drucksache 11/1461 Fragen 61 und 62): Kann die Bundesregierung bestätigen, daß der Vorstand der Deutschen Bundesbahn auf Grund der Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt in den kommenden Jahren größere Personalengpässe in den Ballungsräumen erwartet und deswegen beabsichtigt, Aufgaben in der Oberbauerhaltung in zunehmendem Maße in strukturschwache Gebiete wie das Saarland zu verlagern? Welche Folgen wird dies konkret für den Gleisbauhof Homburg-Saar haben? Zu Frage 61: Personalengpässe werden von der Deutschen Bundesbahn im Bereich der Oberbauerhaltung nicht erwartet und sind daher auch nicht Gegenstand aktueller Überlegungen der Deutschen Bundesbahn. Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1987 3397* Zu Frage 62: Meiner Antwort auf Ihre erste Frage können Sie entnehmen, daß sich für den Gleisbauhof Homburg/ Saar keine personalwirtschaftlichen Folgen ergeben. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen der Abgeordneten Frau Saibold (GRÜNE) (Drucksache 11/1461 Frage 63): Wie gedenkt die Bundesregierung den Anschluß der Region Niederbayern an das Schnellbahn-System der Deutschen Bundesbahn zu sichern, wenn jetzt auch noch der einzige IC-Halt — des „Johann-Strauß" — in Plattling gestrichen wird? Nach Angaben der Deutschen Bundesbahn wird die Anbindung der Region Niederbayern an das Fernverkehrsnetz der Deutschen Bundesbahn durch zeitgerechte Anschlußverbindungen auch weiterhin gewährleistet sein.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hans-Günther Toetemeyer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Kollege, ich stimme Ihnen zu, daß man über die Frage, in welcher Weise die Sanktionen auf die Buren wirken, unterschiedlicher Meinung sein kann. Würden Sie mir zustimmen, daß unsere amerikanischen Kollegen in beiden Häusern des Kongresses sich diese Frage sehr ernsthaft überlegt und dennoch mit Zweidrittelmehrheit wirtschaftliche Sanktionen beschlossen haben?


Rede von Ulrich Irmer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Darf ich Ihnen die Gegenfrage stellen, Herr Kollege, was diese wirtschaftlichen Sanktionen denn inzwischen bewirkt haben.

(Frau Dr. Timm [SPD]: Weil es keine internationale Solidarität gibt!)

Herr Kollege, ich habe das zur Kenntnis genommen. Ich will ja nur, daß auch Sie einsehen, daß man, ohne ein Freund der Apartheid oder des Regimes zu sein, sehr wohl daran zweifeln kann, ob Sanktionen dieser Art der Weisheit letzter Schluß sind.

(Frau Nickels [GRÜNE]: Sie dürfen aber nicht nichts tun!)

Diese Anträge gehen jetzt in den Ausschuß. Wir werden uns sehr sorgfältig, sehr intensiv und sehr ernsthaft damit beschäftigen müssen. Wir müssen überlegen: Was können wir tun, um diese entsetzlichen Verhältnisse in Südafrika endlich zu beenden?
Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU/CSU — Frau Nickels [GRÜNE]: Empörung ohne Folgen! Keine Konsequenzen!)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat Herr Staatsminister Schäfer.