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    Plenarprotokoll 11/47 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 47. Sitzung Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1987 Inhalt: Zur Geschäftsordnung Kleinert (Marburg) GRÜNE 3253 A Seiters CDU/CSU 3253 C Jahn (Marburg) SPD 3253 D Tagesordnungspunkt 23: Aussprache über die Reform des Gesundheitswesens Dr. Blüm, Bundesminister BMA 3254 A Dreßler SPD 3256 C Cronenberg (Arnsberg) FDP 3259 C Frau Wilms-Kegel GRÜNE 3262 A Seehofer CDU/CSU 3263 C Kirschner SPD 3264 D Tagesordnungspunkt 24: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern (Drucksachen 11/789, 11/1404, 11/1405) b) Zweite und dritte Beratung des von dem Abgeordneten Hüser und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern (Drucksachen 11/1038, 11/1404, 11/1406) c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Neuregelung des Finanzausgleichs zwischen Bund und Ländern (Drucksachen 11/805, 11/1404) Dr. Grünewald CDU/CSU 3266 B Poß SPD 3270 C Rind FDP 3272 C Hüser GRÜNE 3275 D Dr. von Dohnanyi, Erster Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg . . . . 3278 D Frau Breuel, Minister des Landes Nieder- sachsen 3281C Dr. Struck SPD 3283 B Dr. Posser, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen 3284 A Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU . . . . 3287 C Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 3289 A Wedemeier, Präsident des Senats der Freien Hansestadt Bremen 3291 B Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMF . . 3294 A Dr. Apel SPD 3298 B Jung (Lörrach) CDU/CSU 3299 C Dr. Graf Lambsdorff FDP (Erklärung nach § 31 GO) 3300B Namentliche Abstimmungen 3301 A, C Ergebnisse 3301D, 3304 A Vizepräsident Cronenberg 3274 C Nächste Sitzung 3305 C II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1987 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 330* A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abg. Funke (FDP) zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 24 (Achtes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern) 3307* D Anlage 3 Amtliche Mitteilungen 3307* D Anlage 4 Mittel für den Ausbau und die Entwicklung der Universitätsklinik in Regensburg MdlAnfr 6 27.11.87 Drs 11/1381 Stiegler SPD SchrAntw StSekr Dr. Boning BMBW . . . 3308* A Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1987 3253 47. Sitzung Bonn, den 4. Dezember 1987 Beginn: 8.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens ** 4. 12. Antretter ** 4. 12. Frau Beck-Oberdorf 4. 12. Frau Blunck ** 4. 12. Böhm (Melsungen) ** 4. 12. Frau Brahmst-Rock 4. 12. Dr. Briefs 4. 12. Büchner (Speyer) ** 4. 12. Catenhusen 4. 12. Bühler (Bruchsal) ** 4. 12. Duve ** 4. 12. Ehrbar 4. 12. Engelhard 4. 12. Dr. Feldmann ** 4. 12. Frau Fischer 4. 12. Gattermann 4. 12. Glos 4. 12. Dr. Götz 4. 12. Graf 4. 12. Dr. Häfele 4. 12. Dr. Hauff 4. 12. Dr. Haussmann 4. 12. Freiherr Heereman von Zuydtwyck 4. 12. Heimann 4. 12. Helmrich 4. 12. Frau Dr. Hellwig 4. 12. Dr. Hennig 4. 12. Höpfinger 4. 12. Hoppe 4. 12. Frau Hürland-Büning 4. 12. Irmer ** 4. 12. Jansen 4. 12. Jaunich 4. 12. Frau Karwatzki 4. 12. Kiechle 4. 12. Kittelmann ** 4. 12. Dr. Klejdzinski * 4. 12. Klose 4. 12. Dr. Köhler (Wolfsburg) 4. 12. Kreuzeder 4. 12. Leidinger 4. 12. Lemmrich** 4. 12. Lenzer ** 4. 12. Dr. Lippelt (Hannover) 4. 12. Frau Luuk ** 4. 12. Dr. Möller 4. 12. Dr. Müller * 4. 12. Müller (Schweinfurt) 4. 12. Dr. Neuling 4. 12. Niegel** 4. 12. Frau Pack** 4. 12. Petersen 4. 12. Reddemann ** 4. 12. Regenspurger 4. 12. Reuschenbach 4. 12. Ronneburger 4. 12. Sauter (Epfendorf) 4. 12. Dr. Scheer * 4. 12. Schily 4. 12. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Schmidt (München) ** 4. 12. Frau Schmidt-Bott 4. 12. Schmitz (Baesweiler) 4. 12. Dr. Schmude 4. 12. von Schmude ** 4. 12. Sellin 4. 12. Dr. Soell ** 4. 12. Spranger 4. 12. Dr. Stavenhagen 4. 12. Stobbe 4. 12. Dr. Todenhöfer 4. 12. Uldall 4. 12. Frau Vennegerts 4. 12. Frau Dr. Vollmer 4. 12. Dr. Waigel 4. 12. Dr. Warnke 4. 12. Weisskirchen (Wiesloch) 4. 12. Wieczorek (Duisburg) 4. 12. Frau Wieczorek-Zeul 4. 12. Wissmann 4. 12. Dr. Wulff ** 4. 12. Zierer ** 4. 12. Dr. Zimmermann ** 4. 12. Zywietz ** 4. 12. *für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates **für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abg. Funke (FDP) zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 24 (Achtes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern): Ich habe gegen das obige Gesetz gestimmt. Ich halte es für verfassungswidrig. Die Freie und Hansestadt Hamburg ist in nicht angemessener Weise im Hinblick auf die Einwohnerwertung und die Hafenlasten berücksichtigt worden. Insbesondere die zum Teil kritiklose Übernahme des Ifo-Gutachtens und die ständig für Hamburg nachteilige Ausübung von Schwankungsbreiten bei der Beurteilung sind in meinen Augen verfassungswidrig. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 27. November 1987 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: Gesetz zur Ergänzung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente und zum Schutz der Solidargemeinschaft vor Leistungsmißbrauch (Achtes Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes) 3308* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1987 Gesetz zur Verlängerung des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhof s Siebtes Gesetz zur Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes Erstes Gesetz zur Änderung des Erdölbevorratungsgesetzes Der Vorsitzende des Innenausschusses hat mitgeteilt, daß er gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Beratung nachstehender Vorlagen abgesehen hat: Drucksache 11/147 Drucksache 11/883 Nr. 24, 25, 29 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß sie die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen haben: Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 11/929 Nr. 2.7, 2.8, 2.9, 2.10, 2.11 Drucksache 11/973 Nr. 2.5 Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Drucksache 11/561 Nr. 2.13 Anlage 4 Antwort des Staatssekretärs Dr. Böning auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 11/1381 Frage 6): Welche Mittel stehen nach den gegenwärtigen Beschlüssen im Rahmen des Zeitraumes der mittelfristigen Finanzplanung für den Ausbau und die Entwicklung der Universitätsklinik in Regensburg bereit, und wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, daß die Mittel über die vom Wissenschaftsrat empfohlenen Größenordnungen hinaus aufgestockt werden, um dem ostbayerischen Raum endlich ein Krankenhaus der Versorgungsstufe III komplett zu sichern? Für das Universitätsklinikum Regensburg sind bisher folgende Vorhaben in den Rahmenplan mit der höchsten Kategorie aufgenommen worden: — 1. Bauabschnitt mit Gesamtkosten von gut 73 Millionen DM, — 2. Bauabschnitt mit Gesamtkosten von ca. 405 Millionen DM, — Planungs- und Erschließungskosten in Höhe von ca. 40 Millionen DM. Vom 1. Bauabschnitt sind hiervon bisher 65,7 Millionen DM realisiert worden, vom 2. knapp 104 Millionen DM und von den Planungs- und Erschließungskosten 36 Millionen DM. Insgesamt sind für das Universitätsklinikum Regensburg damit bisher ca. 206 Millionen DM ausgegeben worden. Der Bund wird auch die noch nicht in Anspruch genommenen 312 Millionen DM für die oben genannten Vorhaben im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau mitfinanzieren. Der Bund wird sich seine Meinung zu dem Antrag des Freistaates Bayern vom 2. März 1987 zur Mitfinanzierung eines 3. Bauabschnittes für das Klinikum Regensburg im Lichte des Ergebnisses der Prüfung durch den Wissenschaftsrat bilden. Bestimmend für diesen Meinungsbildungsprozeß des Bundes wird zum einen das Fachvotum des Wissenschaftsrates sein. Zu berücksichtigen ist aber auch die finanzielle Situation der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau. Sie wird nicht nur von den verfügbaren Bundesmitteln bestimmt, über die im Rahmen der Haushaltsverhandlungen für das Haushaltsjahr 1989 beraten werden wird, sondern auch von weiteren großen Vorhaben unter anderem des Freistaates Bayern im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe. Bayern hat ebenfalls im Frühjahr 1987 auch die Grundsanierung des Klinikums Erlangen-Nürnberg mit einem Kostenvolumen von insgesamt 750 Millionen DM beantragt. So sehr ich Verständnis dafür habe, daß regionalpolitische Erwägungen dafür sprechen mögen, im ostbayerischen Raum ein Krankenhaus der höchsten Versorgungsstufe zu etablieren, so sehr bitte ich um Verständnis dafür, daß dies kein Argument für den Bau einer Hochschulklinik sein kann. Bei dieser muß der Wissenschaftsrat und der Bund sich allein von den Notwendigkeiten für Forschung und Lehre leiten lassen. Ginge es nur oder im Wesentlichen um Fragen der Krankenversorgung, so wäre hierfür allein der Freistaat Bayern zuständig.
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
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    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist wahr: Das Gesetz, das heute zur Abstimmung steht, ist eines der wichtigsten, weil das Bundesstaatsprinzip hier auch eine Bewährungsprobe zu bestehen hat. Ich will selbstkritisch sagen, daß die Verhandlungen mit den Ländern nicht leicht gewesen sind und daß wir hier auch keine Meisterprüfung bestanden haben. Ich will aber auch sagen, Herr Bürgermeister von Dohnanyi, daß ich sehr bedaure, daß die bisher sachliche Diskussion sowohl im Bundesrat als auch im Bundestag durch Sie soeben in einer ungewöhnlichen persönlichen und sachlichen Schärfe völlig verkehrt worden ist.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Zurufe von der SPD)

    Ich halte es auch für kein Musterbeispiel föderalen Selbstverständnisses, wenn der Erste Bürgermeister der Hansestadt Hamburg hier erklärt, Hamburg werde an diesem Bundesgesetz ausbluten, und dabei vergißt, daß seine eigenen Entscheidungen in Hamburg zur Ausblutung beitragen, weil nämlich dort die Verantwortung liegt.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU)

    Herr Bürgermeister, ich glaube, daß Sie es sich zu leicht machen, wenn Sie Ihre eigene Verantwortung in Bonn abliefern und meinen, Sie hätten in Hamburg keine Entscheidung mehr zu treffen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Ich sage Ihnen nur: Meine Hamburger Kenntnisse sind gut genug, um sagen zu können, daß ich es mindestens verblüffend finde, daß Niedersachsen Hamburg heute in der Wirtschaftsentwicklung übertroffen hat, weil die Wirtschaftsentwicklung in Hamburg eine negative Entwicklung genommen hat.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU)

    Meine Damen und Herren, ich habe darauf hingewiesen, daß hier auch der Föderalismus eine Bewährungsprobe bestehen muß, denn in den Ländern kann nur dann eigenverantwortlich Politik gemacht werden, wenn diese Politik eigenverantwortlich finanziert werden kann. Nur dann können wir uns den Bürgern gegenüber legitimieren. Natürlich wollen wir keine Notare werden, die Sachzwänge aus Bonn festschreiben, ganz im Gegenteil. Insofern ist dieses Thema ja auch so heiß diskutiert worden.
    Ich muß bekennen, daß es dazu interessante Erklärungen gegeben hat. Die Wut über die vermeintlich
    3282 Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1987
    Minister Frau Breuel (Niedersachsen)

    verlorenen Groschen hat manch eigenartige Formulierung hervorgebracht. Das hat Herr Poß soeben in
    Richtung Niedersachsen fortgeführt. Er hat dabei
    — ich weiß nicht, ob er noch hier im Raum ist — von einem ,,Bubenstück" gesprochen. Insofern müßte ich mich gar nicht angesprochen fühlen. Aber ich gehe einmal davon aus, daß es das schlechte Verständnis der SPD für Gleichberechtigung ist, was zu dieser Formulierung geführt hat.

    (Dr. Apel [SPD]: Sie sind hier nicht in Ihrem Landtag, gnädige Frau!)

    — Herr Apel, ich dachte, Gleichberechtigung habe auch im Bundestag ihren Wert. Wenn Sie meinen, darüber müsse nur in Landtagen entschieden werden, ist das Ihr Problem. Meine Auffassung ist es jedenfalls nicht.
    Ich will deshalb sagen: Ich bin der Auffassung, daß die Länder auf Grund der Entscheidung, die hier heute ansteht, und auf Grund des Zuwachses bei den Bundesergänzungszuweisungen hier insgesamt als Sieger aus dem Rennen hervorgehen und insofern positive Ergebnisse mit nach Hause nehmen können. Ich weiß sehr wohl, daß Niedersachsen lange im Mittelpunkt des Interesses gestanden hat, und zwar nach dem Motto: Ölscheichtum und ähnlichem mehr.
    Ich will nur in Ihre Erinnerung rufen, daß wir selbst zum Zeitpunkt der hohen Förderzinseinnahmen immer noch ein finanzschwaches Land gewesen sind und daß sich diese Stituation jetzt naürlich wesentlich verschärft hat, weil 90 % unserer Einnahmen aus dem Förderzins uns seit dem 1. Januar 1987 nicht mehr zur Verfügung stehen und sozusagen nur noch ein durchlaufender Posten sind. Es ist auch bereits darauf hingewiesen worden, daß die Fördereinnahmen insgesamt durch den Dollar- und Ölpreisverfall radikal gesunken sind. Meine Damen und Herren, damit tendiert das finanzwirtschaftliche Ergebnis des Verfassungsgerichtsurteils für alle Beteiligten mit Ausnahme Niedersachsens gen Null. Ich sage dies auch, weil ja hier heute und auch gestern im zuständigen Ausschuß des Bundesrates angeklungen ist, daß neue Klagen in Karlsruhe erwogen werden oder bereits angekündigt sind. Ich frage mich, welchen Vorteil die Länder davon eigentlich haben würden. Sie würden weiterhin erhebliche finanzielle Unsicherheiten haben. Das bisherige Ergebnis des Urteils ist — ich sage das noch einmal — finanzwirtschaftlich nicht interessant. Es ist nur interessant geworden, weil der Bundesfinanzminister bzw. der Bundestag über die Bundesergänzungszuweisungen noch Geld drauflegen. Aber die Instrumente haben enorm an Flexibilität eingebüßt. Das heißt: Unsere Möglichkeiten, vernünftige Lösungen zwischen Bund und Ländern und innerhalb der Länder zu finden, sind wesentlich geringer geworden. Insoweit kann ich nur warnen, dieses Thema weiter fortzuführen.
    Ich habe darauf hingewiesen, daß sich Niedersachsen nach wie vor in einer schwierigen Haushaltslage befindet. Ich will die Auseinandersetzung hier nicht verschärfen, sondern ich will das nur noch einmal betonen.
    Aber ich will vielleicht auch erwähnen, weil das jedenfalls bei einem Sprecher der SPD sehr deutlich durchklang, daß hier auch parteiübergreifend nicht nur argumentiert wird, sondern auch entschieden worden ist. Das ist gestern im Bundesratsausschuß sehr eindrücklich klargeworden. Insofern denke ich, daß hier einige vordergründige Argumente vorgetragen werden, die den Sachverhalt nicht treffen, sondern nur von dem wesentlichen Punkt ablenken sollen.
    Ich möchte jedenfalls aus Sicht des Landes Niedersachsen sagen, daß wir der Auffassung sind, daß mit der Entscheidung über den Entwurf der Bundesregierung, der heute hier zur Abstimmung steht, und dem Zuwachs bei den Bundesergänzungszuweisungen der Bund eine wichtige Aufgabe wahrgenommen hat, nämlich seine Ausgleichsfunktion in bezug auf die Länder zu verstärken und hiermit insbesondere die Probleme der finanzschwachen Länder stärker zu berücksichtigen. Wir sind dafür dankbar.
    Ich will allerdings auch hinzufügen, daß es an dieser Problematik sicherlich weiterzuarbeiten gilt, denn natürlich kann es auf Dauer nicht angehen, daß die Finanzschwachen oder die Armen besonders viel für Sozialhilfe zahlen müssen und damit die Schere zwischen den Ländern immer weiter auseinandergeht und die Finanzschwachen keine Möglichkeit haben, ihre Zukunftsaufgaben sachgerecht zu lösen.

    (Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Das ist wahr!)

    Ich weiß allerdings, daß hier die Finanzsituation des Bundes zu beachten ist und insofern noch viele Themen zu diskutieren sein werden.
    Ich denke, ich sollte die mehr technischen Dinge jetzt nicht mehr vortragen, weil auch ich weiß, daß der Freitag ein Tag ist, der nicht zu allzu langem Arbeiten einlädt.

    (Dr. Apel [SPD]: Da kennen Sie uns falsch! — Dr. Weng [Gerlingen] [FDP]: Sie haben's gut, Sie gehen nach Hause!)

    — Ich habe doch nicht von Ihnen gesprochen. Ich bitte um Entschuldigung. Das habe ich überhaupt nicht gesagt.
    Ich würde einen Punkt noch gern ansprechen wollen, und das ist die Heranziehung der Jahre 1985, 1986 zur Abrechnung für das Jahr 1987. Ich halte dies nicht nur für vernünftig, sondern auch für zulässig, weil die Zahlenbasis eben bekannt ist. Sie wird in den Folgejahren exakt fortgeschrieben, wie es sich eben aus der finanziellen Entwicklung eines jeden Landes ergibt. Dies heißt, daß zu Beginn eines jeden Haushaltsjahres die Bundesergänzungszuweisungen in den Ländern bekannt sind und uns erspart wird, am Schluß des Jahres abzurechnen, was bisher erhebliche Unsicherheiten für unsere Landeshaushalte geschaffen hat.
    Ich sollte auch noch darauf hinweisen, daß die Lösung dazu führt — wir sie dennoch für vertretbar halten — , daß Niedersachsen deshalb im Jahre 1987 30 Millionen DM weniger bekommt.
    Ein weiteres Wort noch zu den Sonderlasten, die hier insbesondere von Nordrhein-Westfalen in die Diskussion eingebracht worden sind. Diese sind bekanntlich im eigentlichen Länderfinanzausgleich vom Bundesverfassungsgericht strikt untersagt, mit Aus-
    Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1987 3283
    Minister Frau Breuel (Niedersachsen)

    nahme der hanseatischen Hafenlasten. Bei den Bundesergänzungszuweisungen dürfen sie, müssen aber nicht berücksichtigt werden. Bekanntlich hat jedes Land — das habe ich im letzten Jahr sehr intensiv erfahren und gelernt — seine eigene Sonderlast; Montansonderlasten, Küstensonderlasten, Grenzlandsonderlasten, Werften, Bergbauern; die Latte läßt sich beliebig fortschreiben. Sie werden in den Ländern individuell als drückend empfunden. Das gilt übrigens auch für den Bereich von Militäreinrichtungen. Auch diese werden von vielen als Sonderlast empfunden. Warum soll dann eigentlich eine Sonderlast verfassungsrechtlich geboten sein, eine andere dagegen nicht?
    Im übrigen muß ich auch sagen, daß die bisher, ich sage einmal: namhaft gewordenen Sonderlasten eine Summe umfassen, die irgendetwas zwischen 5 Milliarden und 6 Milliarden DM ausmacht. Das ist die Gesamtsumme des Länderfinanzausgleichs der Bundesergänzungszuweisungen überhaupt. Sie übersteigt damit unsere Möglichkeiten entschieden. Derartige Sonderlastenansätze würden die Bundesergänzungszuweisungen sprengen. Insofern glaube ich, daß es richtig ist, wenn der Bundesgesetzentwurf sie vernünftigerweise nicht berücksichtigt, von einigen wenigen und, wie ich meine, vernünftigen Ausnahmen bei den Kosten der politischen Führung oder einer Haushaltsnotlage abgesehen.
    Insofern erkläre ich für uns: Insgesamt ist der vorliegende Entwurf verfassungsrechtlich unbedenklich und finanzwirtschaftlich vernünftig. Man darf den bundesstaatlichen Finanzausgleich nicht überfordern. Er ist kein Allheilmittel gegen alle finanzwirtschaftlichen Mängel und Belastungen in Bund und Ländern. Die Verhandlungserfahrung der vergangenen Monate zeigt, daß diese Neuregelung an der Grenze ihrer politischen Gestaltungsmöglichkeit angelangt ist, will heißen: das Sankt-Florians-Prinzip hilft nicht mehr weiter.
    Wenn dennoch einige Beteiligte meinen, mit diesem Entwurf auf Dauer nicht leben zu können, so wiederhole ich, was sich eben angedeutet hat: Dann sollten wir eine umfassende Finanzwirtschaftliche Bestandsaufnahme zwischen Bund und Ländern machen. An dieser Diskussion werden wir uns gerne konstruktiv beteiligen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Rede von Dieter-Julius Cronenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Struck.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Peter Struck


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegin Breuel, Sie haben es mir und meinen niedersächsischen Kollegen mit der Rede, die Sie eben gehalten haben, nicht einfacher gemacht. Ich darf nur sagen: Die Äußerungen des Bürgermeisters der Freien und Hansestadt Hamburg sind eine Wahrnehmung berechtigter Interessen der Freien und Hansestadt Hamburg und nicht eine unangemessene Polemisierung in dieser Debatte gewesen. Ich weise diesen Vorwurf zurück.

    (Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der GRÜNEN)

    Als niedersächsischer Bundestagsabgeordneter möchte ich hier für mich und eine Reihe von Kollegen, deren Namen ich gleich vortragen werden, erklären, warum wir anders als die SPD-Bundestagsfraktion insgesamt bei dem Gesetzentwurf über den Finanzausgleich abstimmen werden. Die Kollegen sind: Gerd Andres, Arne Börnsen, Edelgard Bulmahn, Alfred Emmerlich, Carl Ewen, Annette Faße, Monika Ganseforth, Fritz Gautier, Günter Graf, Ingomar Hauchler, Klaus-Dieter Kühbacher, Edith Niehuis, Jan Oostergetelo, Hermann Rappe, Wilhelm Schmidt, Dietmar Schütz, Bodo Seidenthal, Peter Struck, Margitta Terborg, Günther Tietjen und Peter Würz. Wir sozialdemokratischen Bundestagsabgeordneten aus Niedersachsen fühlen uns angesichts der hier zu entscheidenden Frage berechtigt, aus der sonst von uns natürlich auch für sehr wichtig angesehenen Solidarität der Bundestagsfraktion der SPD ausscheren zu können.

    (Zuruf von der CDU/CSU) — Nun seien Sie doch mal ruhig!

    Die Finanzlage des Landes Niedersachsen ist katastrophal durch eine verfehlte Finanzpolitik, für die Sie, Frau Breuel, die Verantwortung tragen.

    (Beifall bei der SPD)

    Durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes bedingt, ist allein 1987 insgesamt dreimal ein Haushalt in Hannover aufgestellt worden, bei dem die Nettokreditaufnahme von 2,1 Milliarden DM auf schließlich 3,3 Milliarden DM gestiegen ist.
    Wenn wir uns jetzt bei der Abstimmung über dieses Gesetz, das Niedersachsen hilft, der Stimme enthalten, dann tun wir das deshalb, weil wir glauben, daß auch dieses Gesetz, insbesondere, Herr Bundesminister der Finanzen, die Erhöhung der Bundesergänzungszuweisungen, ein geeigneter Beitrag ist, um das Süd-Nord-Gefälle, unter dem gerade wir Niedersachsen zu leiden haben, auszugleichen. Wir hätten es allerdings begrüßt, wenn dieses Volumen der Bundesergänzungszuweisungen auch noch so hätte ausgeweitet werden können, Herr Kollege Stoltenberg, daß man den Ländern Hamburg, Bremen, Saarland und Nordrhein-Westfalen mehr Hilfe hätte gewähren können, als das jetzt offenbar der Fall ist.
    Die Benachteiligung der Länder Hamburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Saarland führt uns sozialdemokratische Abgeordnete aus Niedersachsen dazu, daß wir auf keinen Fall diesem Gesetzentwurf zustimmen können. Wir haben auch Zweifel an dem verfassungsmäßigen Zustandekommen dieses Gesetzes. Ob es verfassungswidrig ist, wird das zuständige Organ zu klären haben, wenn es angerufen wird. Wir sehen uns deshalb nicht in der Lage, diesem Gesetzentwurf der Regierungskoalitionen zuzustimmen. Wir werden uns bei der Abstimmung über diesen Gesetzentwurf aus den Gründen, die ich eben dargestellt habe, der Stimme enthalten.
    Wir stellen allerdings zuletzt eines fest, gerichtet an Sie, Frau Kollegin Breuel, und gerichtet an die niedersächsischen CDU-Bundestagsabgeordneten hier in diesem Hause: Die katastrophale Finanzlage des Landes Niedersachsen ist offenbar. Sie wird verschärft, und zwar erheblich verschärft, durch die Zustimmung
    3284 Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1987
    Dr. Struck
    der Landesregierung, zu den bereits verabschiedeten Steuersenkungsgesetzen. Sie wird sich noch erheblich verschärfen durch eine mögliche Zustimmung der Landesregierung Niedersachsens im Bundesrat zur sogenannten großen Steuerreform 1990, die wir für unsozial und ungerecht halten und die allein deshalb schon abgelehnt werden müßte.

    (Beifall bei der SPD)

    Aber diese sogenannte große Steuerreform kostet das Land Niedersachsen jährlich 1,2 bis 1,4 Milliarden DM Mindereinnahmen in seinem Haushalt. Deshalb fordern wir die Kollegen der Union aus Niedersachsen auf, dann, wenn dieses Gesetz hier im Bundestag zur Entscheidung ansteht, mit uns dieses Gesetz abzulehnen.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der SPD)