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ID1104703300

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    Plenarprotokoll 11/47 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 47. Sitzung Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1987 Inhalt: Zur Geschäftsordnung Kleinert (Marburg) GRÜNE 3253 A Seiters CDU/CSU 3253 C Jahn (Marburg) SPD 3253 D Tagesordnungspunkt 23: Aussprache über die Reform des Gesundheitswesens Dr. Blüm, Bundesminister BMA 3254 A Dreßler SPD 3256 C Cronenberg (Arnsberg) FDP 3259 C Frau Wilms-Kegel GRÜNE 3262 A Seehofer CDU/CSU 3263 C Kirschner SPD 3264 D Tagesordnungspunkt 24: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern (Drucksachen 11/789, 11/1404, 11/1405) b) Zweite und dritte Beratung des von dem Abgeordneten Hüser und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern (Drucksachen 11/1038, 11/1404, 11/1406) c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Neuregelung des Finanzausgleichs zwischen Bund und Ländern (Drucksachen 11/805, 11/1404) Dr. Grünewald CDU/CSU 3266 B Poß SPD 3270 C Rind FDP 3272 C Hüser GRÜNE 3275 D Dr. von Dohnanyi, Erster Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg . . . . 3278 D Frau Breuel, Minister des Landes Nieder- sachsen 3281C Dr. Struck SPD 3283 B Dr. Posser, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen 3284 A Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU . . . . 3287 C Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 3289 A Wedemeier, Präsident des Senats der Freien Hansestadt Bremen 3291 B Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMF . . 3294 A Dr. Apel SPD 3298 B Jung (Lörrach) CDU/CSU 3299 C Dr. Graf Lambsdorff FDP (Erklärung nach § 31 GO) 3300B Namentliche Abstimmungen 3301 A, C Ergebnisse 3301D, 3304 A Vizepräsident Cronenberg 3274 C Nächste Sitzung 3305 C II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1987 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 330* A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abg. Funke (FDP) zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 24 (Achtes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern) 3307* D Anlage 3 Amtliche Mitteilungen 3307* D Anlage 4 Mittel für den Ausbau und die Entwicklung der Universitätsklinik in Regensburg MdlAnfr 6 27.11.87 Drs 11/1381 Stiegler SPD SchrAntw StSekr Dr. Boning BMBW . . . 3308* A Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1987 3253 47. Sitzung Bonn, den 4. Dezember 1987 Beginn: 8.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens ** 4. 12. Antretter ** 4. 12. Frau Beck-Oberdorf 4. 12. Frau Blunck ** 4. 12. Böhm (Melsungen) ** 4. 12. Frau Brahmst-Rock 4. 12. Dr. Briefs 4. 12. Büchner (Speyer) ** 4. 12. Catenhusen 4. 12. Bühler (Bruchsal) ** 4. 12. Duve ** 4. 12. Ehrbar 4. 12. Engelhard 4. 12. Dr. Feldmann ** 4. 12. Frau Fischer 4. 12. Gattermann 4. 12. Glos 4. 12. Dr. Götz 4. 12. Graf 4. 12. Dr. Häfele 4. 12. Dr. Hauff 4. 12. Dr. Haussmann 4. 12. Freiherr Heereman von Zuydtwyck 4. 12. Heimann 4. 12. Helmrich 4. 12. Frau Dr. Hellwig 4. 12. Dr. Hennig 4. 12. Höpfinger 4. 12. Hoppe 4. 12. Frau Hürland-Büning 4. 12. Irmer ** 4. 12. Jansen 4. 12. Jaunich 4. 12. Frau Karwatzki 4. 12. Kiechle 4. 12. Kittelmann ** 4. 12. Dr. Klejdzinski * 4. 12. Klose 4. 12. Dr. Köhler (Wolfsburg) 4. 12. Kreuzeder 4. 12. Leidinger 4. 12. Lemmrich** 4. 12. Lenzer ** 4. 12. Dr. Lippelt (Hannover) 4. 12. Frau Luuk ** 4. 12. Dr. Möller 4. 12. Dr. Müller * 4. 12. Müller (Schweinfurt) 4. 12. Dr. Neuling 4. 12. Niegel** 4. 12. Frau Pack** 4. 12. Petersen 4. 12. Reddemann ** 4. 12. Regenspurger 4. 12. Reuschenbach 4. 12. Ronneburger 4. 12. Sauter (Epfendorf) 4. 12. Dr. Scheer * 4. 12. Schily 4. 12. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Schmidt (München) ** 4. 12. Frau Schmidt-Bott 4. 12. Schmitz (Baesweiler) 4. 12. Dr. Schmude 4. 12. von Schmude ** 4. 12. Sellin 4. 12. Dr. Soell ** 4. 12. Spranger 4. 12. Dr. Stavenhagen 4. 12. Stobbe 4. 12. Dr. Todenhöfer 4. 12. Uldall 4. 12. Frau Vennegerts 4. 12. Frau Dr. Vollmer 4. 12. Dr. Waigel 4. 12. Dr. Warnke 4. 12. Weisskirchen (Wiesloch) 4. 12. Wieczorek (Duisburg) 4. 12. Frau Wieczorek-Zeul 4. 12. Wissmann 4. 12. Dr. Wulff ** 4. 12. Zierer ** 4. 12. Dr. Zimmermann ** 4. 12. Zywietz ** 4. 12. *für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates **für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abg. Funke (FDP) zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 24 (Achtes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern): Ich habe gegen das obige Gesetz gestimmt. Ich halte es für verfassungswidrig. Die Freie und Hansestadt Hamburg ist in nicht angemessener Weise im Hinblick auf die Einwohnerwertung und die Hafenlasten berücksichtigt worden. Insbesondere die zum Teil kritiklose Übernahme des Ifo-Gutachtens und die ständig für Hamburg nachteilige Ausübung von Schwankungsbreiten bei der Beurteilung sind in meinen Augen verfassungswidrig. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 27. November 1987 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: Gesetz zur Ergänzung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente und zum Schutz der Solidargemeinschaft vor Leistungsmißbrauch (Achtes Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes) 3308* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1987 Gesetz zur Verlängerung des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhof s Siebtes Gesetz zur Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes Erstes Gesetz zur Änderung des Erdölbevorratungsgesetzes Der Vorsitzende des Innenausschusses hat mitgeteilt, daß er gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Beratung nachstehender Vorlagen abgesehen hat: Drucksache 11/147 Drucksache 11/883 Nr. 24, 25, 29 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß sie die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen haben: Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 11/929 Nr. 2.7, 2.8, 2.9, 2.10, 2.11 Drucksache 11/973 Nr. 2.5 Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Drucksache 11/561 Nr. 2.13 Anlage 4 Antwort des Staatssekretärs Dr. Böning auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 11/1381 Frage 6): Welche Mittel stehen nach den gegenwärtigen Beschlüssen im Rahmen des Zeitraumes der mittelfristigen Finanzplanung für den Ausbau und die Entwicklung der Universitätsklinik in Regensburg bereit, und wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, daß die Mittel über die vom Wissenschaftsrat empfohlenen Größenordnungen hinaus aufgestockt werden, um dem ostbayerischen Raum endlich ein Krankenhaus der Versorgungsstufe III komplett zu sichern? Für das Universitätsklinikum Regensburg sind bisher folgende Vorhaben in den Rahmenplan mit der höchsten Kategorie aufgenommen worden: — 1. Bauabschnitt mit Gesamtkosten von gut 73 Millionen DM, — 2. Bauabschnitt mit Gesamtkosten von ca. 405 Millionen DM, — Planungs- und Erschließungskosten in Höhe von ca. 40 Millionen DM. Vom 1. Bauabschnitt sind hiervon bisher 65,7 Millionen DM realisiert worden, vom 2. knapp 104 Millionen DM und von den Planungs- und Erschließungskosten 36 Millionen DM. Insgesamt sind für das Universitätsklinikum Regensburg damit bisher ca. 206 Millionen DM ausgegeben worden. Der Bund wird auch die noch nicht in Anspruch genommenen 312 Millionen DM für die oben genannten Vorhaben im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau mitfinanzieren. Der Bund wird sich seine Meinung zu dem Antrag des Freistaates Bayern vom 2. März 1987 zur Mitfinanzierung eines 3. Bauabschnittes für das Klinikum Regensburg im Lichte des Ergebnisses der Prüfung durch den Wissenschaftsrat bilden. Bestimmend für diesen Meinungsbildungsprozeß des Bundes wird zum einen das Fachvotum des Wissenschaftsrates sein. Zu berücksichtigen ist aber auch die finanzielle Situation der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau. Sie wird nicht nur von den verfügbaren Bundesmitteln bestimmt, über die im Rahmen der Haushaltsverhandlungen für das Haushaltsjahr 1989 beraten werden wird, sondern auch von weiteren großen Vorhaben unter anderem des Freistaates Bayern im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe. Bayern hat ebenfalls im Frühjahr 1987 auch die Grundsanierung des Klinikums Erlangen-Nürnberg mit einem Kostenvolumen von insgesamt 750 Millionen DM beantragt. So sehr ich Verständnis dafür habe, daß regionalpolitische Erwägungen dafür sprechen mögen, im ostbayerischen Raum ein Krankenhaus der höchsten Versorgungsstufe zu etablieren, so sehr bitte ich um Verständnis dafür, daß dies kein Argument für den Bau einer Hochschulklinik sein kann. Bei dieser muß der Wissenschaftsrat und der Bund sich allein von den Notwendigkeiten für Forschung und Lehre leiten lassen. Ginge es nur oder im Wesentlichen um Fragen der Krankenversorgung, so wäre hierfür allein der Freistaat Bayern zuständig.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dieter-Julius Cronenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Zunächst einmal unterstreiche ich den Satz, den der verehrte stellvertretende DGB-Vorsitzende Muhr so geschrieben hat. In der Tat gilt es in dem Bereich der Hörgeräte eine ernsthafte Prüfung zu unternehmen, ob die in der Presse immer wieder genannte Summe von 800 DM angemessen ist. Wir sind uns darüber klar, daß wir das angemessen machen. Aber ich sage Ihnen auch, daß gerade bei Geräten wie den Hörgeräten technische und technologische Entwicklungen Reserven beinhalten, die zu nutzen im Interesse der Beitragszahler notwendig ist. Ich möchte auch diesen Industriezweig in den gleichen Wettbewerb zwingen, indem ich mich mit meinem Unternehmen befinde. Ich muß mir die Preise auch am Markt holen und kriege sie nicht von irgendeiner Versicherung ersetzt.

    (Beifall bei der FDP)

    Meine Damen und Herren, wir sind uns darüber klar, daß die gestern beschlossenen Eckpunkte in vielen Positionen anders aussehen, als der Kollege Dreßler, der offensichtlich alte Vorlagen benutzt und sie zur Grundlage seiner Beurteilung gemacht hat. Nun, sie sind eine gute Voraussetzung dafür, ein ordentliches Gesetzeswerk, das sicherlich in den Einzelheiten diskutiert werden wird, den Ausschüssen vorzulegen. Ich sage auch, daß im analytischen Bereich zu dem, was Rudolf Dreßler vorgetragen hat, viel Zustimmung bei mir zu finden ist. Deswegen haben wir im Bereich Krankenhaus, wo wir uns klar sind, daß auf Dauer eine Neuordnung unvermeidbar ist, beschlossen, daß, wenn der Bericht aus dem Krankenhausfinanzierungsgesetz vorliegt und wenn unsere Erwartungen, die wir daran geknüpft haben, nicht zutreffen, wir alle gemeinsam erneut diesen Fragenkomplex mit dem Ziel aufgreifen, das zu realisieren, was wir mit dem KHG durchsetzen wollten. Meine Bitte an den Bundesarbeitsminister und an die dafür zuständigen Beamten lautet hier heute morgen: wenn es ihnen gelänge, den Bericht vorzuziehen, würde es das Geschäft erleichtern, und wir könnten es vielleicht sogar in die Reform mit einbeziehen. Und da Sie gelegentlich in der Lage sind, Unmögliches möglich zu machen, ist tas sicher keine vergebliche Bitte, die ich hier äußere.
    Meine Damen und Herren, noch einmal zu dem, was der Kollege Rudolf Dreßler im Zusammenhang mit der Strukturreform — mehr Wahlfreiheit, mehr Kassenwahlfreiheit — gesagt hat. Die von ihm geschilderten Probleme sind richtig; sie finden meine uneingeschränkte Unterstützung im analytischen Teil. Auch ich bin der Meinung, daß der Wettbewerb
    zwischen den Kassenarten erforderlich ist. Auch ich habe kein Verständnis dafür, daß Angestellten Wahlrechte gegeben werden, die Arbeitern verweigert werden. Ich bin in dieser Analyse auf dem gleichen Standpunkt wie Sie. Deswegen haben wir beschlossen — denn es handelt sich zugegebenermaßen um einen außerordentlich komplizierten Sachverhalt —, daß dies noch in dieser Legislaturperiode angefaßt wird.
    Auch zu Ihrer Bemerkung, Herr Dreßler: unterschiedliche Beiträge der Arbeitgeber, die berühmte Frage des § 520, kann ich Erfolg melden: Ihre Wünsche werden erfüllt. Das ist jetzt schon beschlossen. Ich nehme an, daß auch das ein Grund ist, Ihnen die Zustimmung zu erleichtern, denn ich nehme immer und gern, und besonders dann, wenn es von sachverständigen Kollegen kommt, Anregungen auf und mache auch kein Hehl daraus, solche Vorschläge mit einzubringen. Im Gegensatz zur Schule, Herr Kollege Dreßler, ist das Abschreiben in der Politik nicht verboten; im Gegenteil, es ist erwünscht!

    (Dr. Bötsch [CDU/CSU]: Aber unter Quellenangabe!)

    — Das tue ich doch, Herr Kollege Bötsch. Es kann einem doch da gar nicht mehr geboten werden.
    Meine Damen und Herren, zum Schluß möchte ich mit diesem Unsinn aufräumen, der hier immer erzählt wird und der offensichtlich in der politischen Auseinandersetzung von besonderer Wirksamkeit ist: Hier die Leistungserbringer — dort die Beitragszahler. Hier wird soviel gebracht und dort wird soviel gebracht. — Die Auswirkungen erstrecken sich quer durch die Bank auf alle. Und nun will ich Ihnen einmal sagen, wofür diese Reform gemacht wird: Diese Reform wird hundertprozentig für Beitragszahler und Patienten gemacht und für niemanden anders.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

    Es wird Geld gespart, d. h. es werden weniger Beiträge gezahlt, die Beitragssteigerungen werden gestoppt, die Beiträge möglicherweise gesenkt. Und das, was dort durch Umstrukturierung erspart wird, wird ausschließlich zugunsten von Beitragszahlern und ausschließlich zugunsten von Patienten ausgegeben. Entweder sie zahlen weniger Beitrag, oder aber sie kriegen höhere Leistungen. Das gilt hundertprozentig für diejenigen, für die die gesetzliche Krankenversicherung zuständig ist. Alle Maßnahmen wirken sich auch bei denen aus und sollen es auch, die hier als sogenannte Leistungserbringer bezeichnet werden.
    Aber wir haben das mit Instumenten gemacht, die garantieren, daß die Grundlagen eines freiheitlichen Gesundheitssystems nicht eingeschränkt werden. Die Therapiefreiheit bleibt erhalten, d. h. nicht der Staat schreibt vor, was ich an Medikamenten nehmen darf und was nicht. Die freie Arztwahl bleibt erhalten, d. h. nicht der Staat bestimmt, zu welchem Arzt ich zu gehen habe und wie lange ich im Krankenhaus bleiben muß. Daß diese Grundlagen eines freiheitlichen Gesundheitssystems erhalten bleiben, beweist, daß wir mit den richtigen Instrumenten Erfolg gehabt haben.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

    3262 Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1987
    Cronenberg (Arnsberg)

    Meine Damen und Herren, wer wie Sie — das unterstelle ich — genauso wie wir daran interessiert ist, die Überbelastung bei den Lohnnebenkosten, die ja die sauer erarbeiteten Groschen der Arbeitnehmer sind, abzubauen und mit möglichst wenig Beiträgen einen möglichst großen Erfolg zu haben, der kann im Interesse der Arbeitnehmer und im Interesse eines freiheitlichen Gesundheitssystems nicht mehr tun, als diese unsere Bemühungen zu unterstützen. Da ich Sie für einsichtige Menschen halte, bin ich auch überzeugt, daß hoffentlich viele von Ihnen uns dabei helfen und uns unterstützen werden. Ich bitte die Kollegen, die mir unter vier Augen gesagt haben, die Festzuschüsse sind weitaus besser, als wir das jemals gedacht haben, in der SPD-Fraktion öffentlich auch dafür zu werben. Dann kriegen wir weniger Theater, weniger Schimpfe und mehr Zustimmung, und darüber würde ich mich sehr freuen.
    Herzlichen Dank.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)



Rede von Dr. Philipp Jenninger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat die Abgeordnete Frau Wilms-Kegel.

(Zuruf von der SPD: Was sagt die arbeitende Klasse dazu!)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Heike Wilms-Kegel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE GRÜNEN/BÜNDNIS 90)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn man Herrn Blüm und den anderen Vertretern der Regierungsparteien in den letzten Wochen, gestern und heute zugehört hat, wie sie diese sogenannte Strukturreform angepriesen haben, dann könnte man fast meinen, man hätte trotz aller Aufmerksamkeit eine kleine Revolution übersehen. Doch wird diese vielgepriesene Strukturreform nichts anderes werden als ein Kostendämpfungsgesetz, in dem vor allem die kranken, behinderten und alten Menschen benachteiligt sind. Es ist schon bemerkenswert, daß den Patienten und Patientinnen, die sich ihre Medikamente und ihr Heil- und Hilfsmittel ja nicht selbst verordnen, unausweichliche Belastungen drohen, während den Verordnern dieser Leistungen, den Ärzten und den Anbietern im Gesundheitswesen, nur unverbindliche Appelle ohne Folgewirkungen bevorstehen.
    Eine wirkliche Reform hätten Sie, meine Damen und Herren von den Koalitionsfraktionen, zustande gebracht, wenn Sie den Mut gehabt hätten, eine völlige Neuordnung zu beschließen, und ein Gesundheitswesen geschaffen hätten, in dem sich alles an den Bedürfnissen der kranken Menschen orientiert, wie wir GRÜNEN das schon lange fordern.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Was jetzt durch Ihre sogenannte Strukturreform passiert, ist einfach anachronistisch. Eine der reichsten Nationen stellt ihren Bürgern zukünftig kein solidarisch finanziertes, kein in allen Bereichen der gesundheitlichen Versorgung kostenlos zugängliches, kein nur von Krankenkassenbeiträgen getragenes Gesundheitssystem zur Verfügung. Krankheit wird bestraft. Der glückliche Umstand, gesund zu sein, wird belohnt. In der Schrift des Arbeitsministeriums finde ich die Aussage, daß jeder Bürger selbst so viel für seine Gesundheit ausgeben kann, wie er möchte.
    Wir sagen: Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse und die monatlich eingezahlten Pflichtbeiträge müssen das Recht auf gesundheitliche Versorgung ohne Einschränkung gewährleisten.
    Die kranken, die chronisch kranken und die behinderten Menschen werden als Verfügungsmasse für Einsparungen mißbraucht. Ausgerechnet die Kranken sollen den Arzt zur Wirtschaftlichkeit ermuntern, sollen zum Sparen beitragen. Aber Gesundheit ist keine Ware, auf die ganz nach marktwirtschaftlichen Vorstellungen verzichtet werden kann. Beim Gesundwerden kann der kranke Mensch nicht auf günstigere Preise warten oder Sonderangebote vergleichen.
    Den Widerspruch zwischen dem Solidarsystem der Krankenkassen, auf das wir Deutschen einstmals so stolz waren, und der marktwirtschaftlich und an Gewinn orientierten Branche der Heilberufe und der Gesundheitsindustrie wollen Sie jetzt einseitig zu Lasten der Krankenversicherten lösen. Ihre Überlegungen zur Steuerungswirkung der Selbstb eteiligungsregelung sind getragen von dem an unzähligen Ratten, Kaninchen und weißen Mäusen erprobten Konzept „Lernen durch Bestrafung". Das Schema lautet: Wenn Herr oder Frau X mehrfach beim Apotheker für ihr Medikament selbst draufgezahlt haben, werden sie ihrem Arzt schon sagen, daß er ihnen einmal etwas Billigeres aufschreiben solle, oder sie werden auf die Medikamente ganz verzichten. Sie wissen ja, daß man Tierexperimente nicht auf den Menschen übertragen kann.
    Bevor sich die Regierungsparteien an eine sogenannte Reform des Gesundheitswesens setzten, hätten sie sich lieber an eine Reform ihres Menschenbildes machen sollen. Bei Ihrer Jammerei über die Unbezahlbarkeit des Gesundheitswesens und das Anspruchsdenken der Patienten und Patientinnen könnte man Ihnen glatt vorschlagen: Verzichten Sie in Ihrem System doch ganz auf die Patienten.
    Wenn Sie die Anbieterseite im Gesundheitswesen zum Sparen animieren wollen — und gerade wir sind der Meinung, daß hier aus einer Vormachtstellung heraus . . .

    (Frau Schoppe [GRÜNE]: Herr Präsident, es ist zu laut hier! Das geht doch nicht!)