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    Plenarprotokoll 11/46 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 46. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1987 Inhalt: Erweiterung und Abwicklung der Tagesordnung 3125A Zusatztagesordnungspunkt 2: Aktuelle Stunde betr. Lage der deutschen Stahlindustrie nach der Stillegungsentscheidung in Rheinhausen Wieczorek (Duisburg) SPD 3125D Günther CDU/CSU 3126D Frau Hillerich GRÜNE 3128A, 3136D Dr. Graf Lambsdorff FDP 3129B Rau, Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen 3130 B Dr. Blüm, Bundesminister BMA 3131 C Weiermann SPD 3133 A Dr. Bangemann, Bundesminister BMWi . 3134 B Dr. Lammert CDU/CSU 3135 D Beckmann FDP 3137 A Dr. Jens SPD 3138A Wissmann CDU/CSU 3138D Roth SPD 3139 C Scharrenbroich CDU/CSU 3140B Dr. Schwörer CDU/CSU 3141B Tagesordnungspunkt 2: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Miltner, Gerster (Mainz), Regenspurger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundespersonalvertretungsgesetzes (Drucksache 11/1190) b) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bildung von Jugend- und Auszubildendenvertretungen in den Betrieben (Drucksache 11/1134) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Ausbau und zur Sicherung der betrieblichen Mitbestimmung im öffentlichen Dienst in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Fortentwicklung des Bundespersonalvertretungsgesetzes (Drucksache 11/1412) Dr. Kappes CDU/CSU 3142 C Frau Hämmerle SPD 3143 B Richter FDP 3144 D Frau Krieger GRÜNE 3145 D Müller (Wesseling) CDU/CSU 3146C Tagesordnungspunkt 5: a) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Raumordnungsbericht 1986 (Drucksachen 10/6027, 11/1173) b) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Bauschäden (Drucksache 11/343) c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr.-Ing. Kansy, Ruf, Dr. Vondran, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1987 Grünbeck, Nolting, Zywietz, Frau Dr. Segall, Dr. Feldmann und der Fraktion der FDP: Bauwerkschäden (Drucksache 11/798) d) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr.-Ing. Kansy, Frau Rönsch (Wiesbaden), Dr. Daniels (Bonn), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Grünbeck, Nolting, Zywietz, Frau Dr. Segall, Dr. Feldmann und der Fraktion der FDP: Probleme hochverdichteter Neubausiedlungen aus den 60er und 70er Jahren (Drucksache 11/813) e) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Oesterle-Schwerin, Frau Teubner und der Fraktion DIE GRÜNEN: Situation der Mieterinnen und Mieter in den Großsiedlungen der 60er und 70er Jahre (Drucksache 11/1186) Pesch CDU/CSU 3148 B Großmann SPD 3150 A Grünbeck FDP 3151 D Frau Teubner GRÜNE 3153 B Dr.-Ing. Kansy CDU/CSU 3154 C Müntefering SPD 3155 D Dr. Schneider, Bundesminister BMBau . 3157 C Tagesordnungspunkt 6: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Saibold und der Fraktion DIE GRÜNEN: Reduzierung der gesundheitlichen Gefahren durch Tabakrauch (Drucksache 11/563) Frau Saibold GRÜNE 3160 A Sauer (Stuttgart) CDU/CSU 3161 C Gilges SPD 3163 B Frau Würfel FDP 3165 B Pfeifer, Parl. Staatssekretär BMJFFG . . 3166D Tagesordnungspunkt 8: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 18. September 1985 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Argentinien über die Wehrpflicht von Doppelstaatern (Drucksachen 11/356, 11/1342) 3167 D Tagesordnungspunkt 9: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 10. Oktober 1985 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über die Wehrpflicht deutsch-dänischer Doppelstaater (Drucksachen 11/357, 11/1343) 3168A Tagesordnungspunkt 10: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 11 11 Titel 682 01 — Erstattung von Fahrgeldausfällen — (Drucksachen 10/6648, 11/1090) 3168B Tagesordnungspunkt 11: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung: Änderung der Immunitätsvorschriften (§ 107 GOBT; Beschluß des Deutschen Bundestages betreffend Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Bundestages gemäß Anlage 6 GO-BT) (Drucksache 11/1207) . . . 3168 C Tagesordnungspunkt 12: Beratung der Sammelübersicht 31 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache 11/1145) 3168D Tagesordnungspunkt 13: Beratung des Antrags des Abgeordneten Weiss (München) und der Fraktion DIE GRÜNEN: Ehemaliges Columbia-Hotel in München-Neuhausen (Drucksache 11/1197) . . 3168D Tagesordnungspunkt 14: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Brahmst-Rock, Weiss (München) und der Fraktion DIE GRÜNEN: Abkoppelung Wiesbadens vom IC-Netz der Deutschen Bundesbahn (Drucksache 11/1124) . . . . 3168D Tagesordnungspunkt 15: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Brahmst-Rock und der Fraktion DIE GRÜNEN: Schienenausbaustrecke Dortmund—Kassel (Drucksache 11/1154) . . . 3169A Tagesordnungspunkt 16: Beratung des Antrags des Abgeordneten Weiss (München) und der Fraktion DIE GRÜNEN: Bewerbung der Bundesrepublik Deutschland für das Europäische Markenamt mit Standort in München-Haidhausen (Drucksache 11/1011) 3169A Zusatztagesordnungspunkt 5: Beratung des Antrags der Abgeordneten Urbaniak, Daubertshäuser, Amling, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Schnellbahnverbindung Dortmund—Kassel (Drucksache 11/1414) 3169 A Zusatztagesordnungspunkt 6: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Unruh und der Fraktion DIE GRÜNEN: Sofortprogramm für eine Alters-Grundsicherung (Drucksache 11/1401) 3169B Zusatztagesordnungspunkt 7: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Unruh, Frau Trenz, Hoss, Frau Beck- Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1987 III Oberdorf, Frau Rust und der Fraktion DIE GRÜNEN: Aufhebung der Stufenregelung (Drucksache 11/1402) 3169B Tagesordnungspunkt 7: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Mutter und Kind — Schutz des ungeborenen Lebens" (Drucksachen 11/1136, 11/1434, 11/1435 neu) Frau Männle CDU/CSU 3169D Frau Dr. Götte SPD 3170D Eimer (Fürth) FDP 3172D Frau Schoppe GRÜNE 3174 B Pfeifer, Parl. Staatssekretär BMJFFG . . 3175 B Tagesordnungspunkt 19: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Scheer, Vosen, Dr. Hauff, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Forschungs- und Entwicklungsprogramm Solarenergie und Wasserstoff (Drucksache 11/1175) Jung (Düsseldorf) SPD 3176 C Lenzer CDU/CSU 3178A Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE . . . 3180 C Dr.-Ing. Laermann FDP 3181D Dr. Scheer SPD 3184 B Engelsberger CDU/CSU 3185 B Tagesordnungspunkt 21: a) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (Drucksache 11/675) b) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die künftige Gestaltung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" hier: Rahmenplan 1988 bis 1991 und nachträgliche Änderung des Rahmenplans 1986 bis 1989 (Drucksache 11/ 841) Herkenrath CDU/CSU 3188D Koltzsch SPD 3190A Bredehorn FDP 3191B Frau Flinner GRÜNE 3192 B Tagesordnungspunkt 17: a) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Dr. Vollmer und der Fraktion DIE GRÜNEN: Gesetzentwurf zur Regelung einer angemessenen Versorgung für alle Opfer nationalsozialistischer Verfolgung in der Zeit von 1933 bis 1945 (Drucksachen 11/ 141, 11/1392, 11/1407) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Schily, Frau Dr. Vollmer und der Fraktion DIE GRÜNEN: Entschädigung für Zwangsarbeit während der Nazi-Zeit (Drucksachen 11/142, 11/1392, 11/1407) c) Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Entschädigung für NS-Unrecht" (Drucksachen 11/223, 11/1392, 11/1408) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 8: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Dr. Vollmer und der Fraktion DIE GRÜNEN: Verleihung einer kommunalen Ehrenbürgerschaft an Verfolgte des Nationalsozialismus (Drucksache 11/1395) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 9: Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Richtlinien der Bundesregierung für die Vergabe von Mitteln an Opfer von NS-Unrecht (Drucksache 11/1413) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 10: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Dr. Vollmer und der Fraktion DIE GRÜNEN: Änderung des Bundessozialhilfegesetzes (Drucksache 11/1396) Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 3194 B Gerster (Mainz) CDU/CSU 3197 B Frau Dr. Vollmer GRÜNE 3200 B Lüder FDP 3203 C Frau Dr. Wisniewski CDU/CSU 3205 C Schröer (Mülheim) SPD 3208 C Dr. Voss, Parl. Staatssekretär BMF . . . 3210 A Waltemathe SPD 3210 D Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 3212 D Namentliche Abstimmungen . . 3214B, 3214 C Ergebnisse 3214D, 3216A, 3217B Tagesordnungspunkt 18: Beratung der Sammelübersicht 30 des Petitionsauschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache 11/1085) Frau Seuster SPD 3219B Frau Limbach CDU/CSU 3220 D IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1987 Frau Nickels GRÜNE 3221 C Frau Dr. Segall FDP 3222 B Tagesordnungspunkt 3: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Sicherung und Nutzung von Archivgut des Bundes (Bundesarchivgesetz) (Drucksachen 11/ 498, 11/1215) b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die zentrale Archivierung von Unterlagen aus dem Bereich des Kriegsfolgenrechts (Drucksachen 11/642, 11/1214, 11/1306) Neumann (Bremen) CDU/CSU 3223 B Frau Hämmerle SPD 3224 C Dr. Hirsch FDP 3225 D Wüppesahl GRÜNE 3227 A Dr. Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 3228 B Tagesordnungspunkt 4: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Benzinbleigesetzes (Drucksachen 11/1005, 11/1341) Schmidbauer CDU/CSU 3229 D Frau Dr. Hartenstein SPD 3230 D Frau Dr. Segall FDP 3231 D Dr. Knabe GRÜNE 3232 B Grüner, Parl. Staatssekretär BMU . . . 3233 A Tagesordnungspunkt 20: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Elften Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (Drucksache 11/1315) b) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Siebter Bericht nach § 35 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zur Überprüfung der Bedarfssätze, Freibeträge sowie Vomhundertsätze und Höchstbeträge nach § 21 Abs. 2 (Drucksache 11/877) Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU . . . 3234 D Frau Odendahl SPD 3235 C Neuhausen FDP 3237 C Wetzel GRÜNE 3238 C Möllemann, Bundesminister BMBW . . . 3240 B Tagesordnungspunkt 22: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Flinner, Kreuzeder und der Fraktion DIE GRÜNEN: Einführung eines 50%igen Beimischzwangs von Getreide für die Mischfutterindustrie (Drucksache 11/580) Frau Flinner GRÜNE 3241 D Michels CDU/CSU 3242 C Müller (Schweinfurt) SPD . . . . . . 3243 B Paintner FDP 3244 B Gallus, Parl. Staatssekretär BML 3245 C Nächste Sitzung 3245 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 3247* A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Frau Trenz, Frau Unruh und Hoss (DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 17a, b und c 3247* C Anlage 3 Sicherheitsvorkehrungen für den Abtransport der C-Waffen aus der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 3 27.11.87 Drs 11/1381 Jungmann SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . . 3248* A Anlage 4 Subventionierung der Breitbandverkabelung für Fernseh-Verteilnetze; Subventionierung der Paketpost MdlAnfr 4, 5 27.11.87 Drs 11/1381 Müller (Pleisweiler) SPD SchrAntw PStSekr Rawe BMP 3248* B Anlage 5 Sicherstellung der zweckgebundenen Verwendung der Entwicklungshilfe für Birma MdlAnfr 7 27.11.87 Drs 11/1381 Frau Hoffmann (Soltau) CDU/CSU SchrAntw StSekr Lengl BMZ 3248* C Anlage 6 Verbot der Verwendung von Stanniolkapseln für Sekt- und Weinflaschen zur Verringerung des Bleianteils im Hausmüll MdlAnfr 46, 47 27.11.87 Drs 11/1381 Frau Dr. Dobberthien SPD SchrAntw PStSekr Gröbl BMU 3249* A Anlage 7 Zerstörung der Kirche von Omulukila/Namibia durch die SWAPO; Äußerungen des Präsidenten der SWAPO über den Kommunismus als einzigen Weg für Namibia MdlAnfr 49, 50 27.11.87 Drs 11/1381 Lowack CDU/CSU SchrAntw StMin Schäfer AA 3249* C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1987 V Anlage 8 Versuche türkischer Generalkonsulate, ihre Landsleute (vor allem Gewerkschaftler) durch Paßentzug zu nachrichtendienstlicher Mitarbeit für den türkischen Geheimdienst MIT zu zwingen MdlAnfr 51 27.11.87 Drs 11/1381 Conradi SPD SchrAntw StMin Schäfer AA 3249* D Anlage 9 Bewegungsfreiheit deutscher Diplomaten in Birma MdlAnfr 52 27.11.87 Drs 11/1381 Frau Hoffmann (Soltau) CDU/CSU SchrAntw StMin Schäfer AA 3250* A Anlage 10 Gewährung einer Zulage für die Verwaltungsleiter der diplomatischen Vertretungen im Ausland MdlAnfr 53 27.11.87 Drs 11/1381 Bernrath SPD SchrAntw StMin Schäfer AA 3250* B Anlage 11 Vereinbarungen der Bundesregierung mit den USA über den Abzug der C-Waffen aus der Bundesrepublik Deutschland bis spätestens 1992 MdlAnfr 54, 55 27.11.87 Drs 11/1381 Bahr SPD SchrAntw StMin Schäfer AA 3250* C Anlage 12 Zeitplan für den Abzug der amerikanischen C-Waffen aus der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 56, 57 27.11.87 Drs 11/1381 Koschnick SPD SchrAntw StMin Schäfer AA 3250* D Anlage 13 Abzug der C-Waffen aus der Bundesrepublik Deutschland auch ohne Genfer Vereinbarung MdlAnfr 58 27.11.87 Drs 11/1381 Jungmann SPD SchrAntw StMin Schäfer AA 3251* A Anlage 14 VETO-Recht der Bundesregierung gegenüber der Stationierung neuer binärer C-Waffen auf deutschem Boden MdlAnfr 59 27.11.87 Drs 11/1381 Gerster (Worms) SPD SchrAntw StMin Schäfer AA 3251* B Anlage 15 Auswirkung des Verlustes von Parlamentssitzen der weißen Minderheit in Simbabwe auf die Südafrika-Politik der Bundesregierung MdlAnfr 60 27.11.87 Drs 11/1381 Hinsken CDU/CSU SchrAntw StMin Schäfer AA 3251* C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1987 3125 46. Sitzung Bonn, den 3. Dezember 1987 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * * 4. 12. Antretter * * 4. 12. Bahr 3. 12. Frau Beck-Oberdorf 4. 12. Frau Blunck * * 4. 12. Böhm (Melsungen) * * 4. 12. Frau Brahmst-Rock 4. 12. Büchner (Speyer) * * 4. 12. Bühler (Bruchsal) * * 4. 12. Frau Conrad 3. 12. Daweke 3. 12. Dr. Dregger 3. 12. Duve * * 4. 12. Ehrbar 4. 12. Dr. Emmerlich 3. 12. Dr. Feldmann * * 4, 12. Frau Fischer 4. 12. Dr. Geißler 3. 12. Glos 4. 12. Dr. Glotz 4. 12. Dr. Götz 4. 12. Haar 3. 12. Frau Dr. Hamm-Brücher 3. 12. Frau Dr. Hellwig 4. 12. Dr. Hitschler * * 3. 12. Höffkes 3. 12. Frau Hürland-Büning 4. 12. Dr. Hüsch 3. 12. Irmer ** 4. 12. Jaunich 4. 12. Dr. Jens 3. 12. Frau Karwatzki 4. 12. Kiechle 4. 12. Kittelmann * * 4. 12. Dr. Klejdzinski * 4. 12. Dr. Köhler (Wolfsburg) 4. 12. Kreuzeder 4. 12. Dr. Langner 3. 12. Lemmrich * * 4. 12. Lenzer * * 4. 12. Dr. Lippelt (Hannover) 4. 12. Frau Luuk * * 4. 12. Dr. Mechtersheimer * * 3. 12. Dr. Mertens (Bottrop) 3. 12. Dr. Möller 4. 12. Dr. Müller * 4. 12. Dr. Neuling 4. 12. Dr. Nöbel 3. 12. Frau Oesterle-Schwerin 3. 12. Frau Pack * * 4. 12. Petersen 4. 12. Reddemann * * 4. 12. Dr. Scheer * 4. 12. Schily 4. 12. Schmidt (München) * * 4. 12. Schmitz (Baesweiler) 4. 12. von Schmude * * 4. 12. Dr. Soell * * 4. 12. Steiner * * 3. 12. Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Stobbe 4. 12. Frau Vennegerts 4. 12. Dr. Warnke 4. 12. Frau Dr. Wilms 3. 12. Dr. Wulff * * 4. 12. Zierer * * 4. 12. Zywietz * * 4. 12. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Frau Trenz, Frau Unruh und Hoss (DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 17 a, b und c: Die Unterzeichnenden erklären: Um den bislang von einer Anerkennung und Entschädigung ausgeschlossenen Verfolgten des NS-Regimes einen Rechtsanspruch auf Entschädigung im Sinne einer angemessenen Versorgung zu ermöglichen und gesetzlich zu verankern, haben DIE GRÜNEN den Gesetzentwurf auf Drucksache 11/141 in den Bundestag eingebracht. Für das ungelöste Problem der ehemaligen Zwangsarbeiter haben DIE GRÜNEN den Antrag auf Drucksache 11/142 eingebracht. Die GRÜNEN haben im Ausschuß unterstrichen, daß sie ihre Anträge aufrechterhalten wollen. Erst als für beide Anträge keine Mehrheit zu erhalten war und die Fraktion der SPD mitgeteilt hatte, daß sie einen Änderungsantrag für ihr eigenes Modell einer Stiftungslösung zur Schlußabstimmung im Plenum vorlegen werde, der die Kritik am bisherigen Stiftungsmodell aufnehme, haben DIE GRÜNEN im Ausschuß dem SPD-Antrag zugestimmt, was ein Unterstützungsvotum für die Einrichtung einer Stiftung darstellte. Die Unterzeichner haben in dem guten Glauben dem SPD-Antrag zugestimmt, daß dieser nicht nur die Kritikpunkte der GRÜNEN im Bundestag aufnimmt, sondern sich natürlich auch im Sinne einer Mehrheitsbildung im Interesse der Betroffenen jeder unsachgemäßen Bewertung der grünen Anträge enthält. Haben die Unterzeichner in der Eile und Hektik des Abstimmungsverfahrens übersehen, daß sich eine Passage des SPD-Antrages - wider Erwarten - ausdrücklich gegen die Gesetzesentwürfe der GRÜNEN wendet und die sachlich falsche Behauptung enthält, daß der grüne Antrag „nur bestimmte Gruppen von NS-Verfolgten erfasse"? Oder handelt es sich um einen Wiedergabefehler im Text der Stellungnahme? Wie auch immer, die Unterzeichner erklären hiermit in aller Deutlichkeit, daß sie erstens den von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Gesetzesentwurf auf Drucksache 11/141 und den Antrag auf Drucksache 11/142 für die weitestgehende und beste Lösung 3248* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1987 für die Betroffenen halten; zweitens, daß sie einer überarbeiteten „Stiftungskonzeption" im Plenum des Bundestages zustimmen werden, da sie dieses Modell als die zweitbeste Lösung ansehen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Jungmann (SPD) (Drucksache 11/1381 Frage 3): Welche Sicherheitsvorkehrungen sieht die Bundesregierung für den Abzug der in der Bundesrepublik Deutschland gelagerten C-Waffen vor, und welche Transportmittel werden dafür verwendet? Die Bundesregierung hat eine Kommission eingesetzt, um den Abtransport der in der Bundesrepublik Deutschland lagernden amerikanischen Bestände an chemischen Waffen zu organisieren. Diese Interministerielle Kommission (IMK) führt derzeit im Zusammenwirken mit den USA umfangreiche und zeitaufwendige Untersuchungen auch zu den verschiedenen Transportmöglichkeiten durch. Die Gewährleistung der Sicherheit der Bevölkerung hat bei allen Überlegungen zur Transportplanung höchste Priorität. Die IMK, in Zusammenarbeit mit den zuständigen amerikanischen Stellen, wird die Vorbereitungen für den Abtransport der in der Bundesrepublik Deutschland lagernden amerikanischen chemischen Waffen so abschließen, daß die CW vereinbarungsgemäß bis spätestens 1992 abgezogen sind. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rawe auf die Fragen des Abgeordneten Müller (Pleisweiler) (SPD) (Drucksache 11/1381 Fragen 4 und 5): Mit welchem Betrag wird die Breitbandverkabelung für Fernseh-Verteilnetze zur Zeit insgesamt und pro Anschluß subventioniert? Mit welchem Betrag wird zur Zeit die Paketpost der Deutschen Bundespost subventioniert? Zu Frage 4: Es ist nicht daran gedacht, den Breitbandanschluß zu subventionieren. Vielmehr wird erwartet, daß der Dienst nach einer relativ langen Anlaufphase kostendeckend arbeiten wird. Um dieses Ziel einzuhalten, werden die Investitionen auf solche Ausbaugebiete konzentriert, die im Bundesdurchschnitt nicht mehr als 700 DM pro Wohneinheit Investitionen erfordern. Mit den seit 1980 bis einschließlich 1986 investierten 4,5 Milliarden DM wurden Anschlußmöglichkeiten für 6,75 Millionen Wohneinheiten geschaffen; dies entspricht einer Investition von 666 DM pro Wohneinheit. Es kann demnach davon ausgegangen werden, daß sich der Breitbandverteildienst innerhalb der Lebensdauer der Anlagen selbst tragen wird. Zu Frage 5: Für den Paketdienst der Deutschen Bundespost gibt es keine gesonderte Finanzbuchführung mit eigener Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung. Beides gibt es nur für die Deutsche Bundespost insgesamt. In der Leistungs- und Kostenrechnung dagegen wird die Kostenunter- bzw. -überdeckung des jeweiligen Dienstes gesondert ausgewiesen. Die Kostenunterdeckung des Paketdienstes betrug in 1986 1 186 Millionen DM (in 1985: 1 212 Millionen DM). In Höhe dieses Betrages kann von einem DBP-internen Ausgleich durch jene Dienste der Deutschen Bundespost gesprochen werden, die eine Kostenüberdeckung erzielt hatten. Anlage 5 Antwort des Staatssekretärs Lengl auf die Frage der Abgeordneten Frau Hoffmann (Soltau) (CDU/CSU) (Drucksache 11/1381 Frage 7): Wie gedenkt die Bundesregierung dafür Sorge zu tragen, daß die von ihr für das Jahr 1987 neu zugesagte Entwicklungshilfe in Höhe von 64,781 Millionen DM an die richtigen Stellen weitergeleitet wird und den bedürftigen Menschen von Birma zugute kommt, welche so sehr unter der Unterdrückung der Minderheiten, den Verletzungen ihrer Menschenrechte und ihrer Pressefreiheit zu leiden haben? Birma ist mit einem jährlichen Pro-Kopf-Einkommen von 190 $ eines der ärmsten Länder Asiens und wird deshalb voraussichtlich noch in diesem Jahr als „Am wenigsten entwickeltes Land" (LLDC) anerkannt. Die Bundesregierung trägt dem in ihrer Entwicklungszusammenarbeit Rechnung. Sie hat dem Land kürzlich 67 Millionen DM neu zugesagt (64,781 Millionen DM wurden zusätzlich umgeplant). Entsprechend ihrer in den Grundlinien der Entwicklungspolitik der Bundesregierung niedergelegten allgemeinen Zielsetzung fördert die Bundesregierung auch in Birma vorrangig solche Projekte, die den Bedürfnissen der armen Bevölkerungsgruppen des Landes zugute kommen. Hierzu gehören neben der Förderung der Agrarwirtschaft und ländlichen Entwicklung sowie der praxisbezogenen beruflichen Ausbildung vor allem Vorhaben zur Stärkung der Infrastruktur und der Produktion für den Inlandsbedarf. Dies steht auch im Einklang mit den Prioritäten der birmanischen Regierung, die der Verbesserung der Lebensbedingungen der armen Bevölkerung, d. h. sozialen und sozialpolitischen Zielen — neben dem wirtschaftlichen Wachstum — einen eigenständigen Rang beimißt. Der Bundesregierung liegen Berichte vor, nach denen es, insbesondere im Zuge der Auseinandersetzungen zwischen Zentralregierung und ethnischen Minderheiten, zu Menschenrechtsverletzungen gekommen ist. Dies wurde zuletzt auch beim kürzlichen Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1987 3249* Staatsbesuch des birmanischen Staatspräsidenten von deutscher Seite angesprochen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gröbl auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Dobberthien (SPD) (Drucksache 11/1381 Fragen 46 und 47): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Staniolkapseln für Sekt- und Weinflaschen etwa ein Viertel des Bleis im Hausmüll ausmachen, und was unternimmt die Bundesregierung, um diese Belastung zu vermeiden? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung nach dem Abfallgesetz, die Verwendung dieser Staniolkapseln zu verbieten, und ist sie bereit, bei einem Verbot den betroffenen Firmen entsprechende Hilfen für eine Produktionsumstellung zu gewähren? Zu Frage 46: Die Bundesregierung hat schon im November 1986 in ihrer ersten Maßnahmenliste nach § 14 des neuen Abfallgesetzes die Verringerung des Bleieintrags durch Stanniolkapseln aufgegriffen. Dies führte zu einer Reihe von Gesprächen mit den betroffenen Wirtschaftskreisen, bei denen über die Höhe des Bleieintrags, über die Notwendigkeit der Kapseln und über die Möglichkeit der Substitution von Blei durch weniger umweltrelevante Materialien gesprochen wurde. Es ist davon auszugehen, daß über Stanniolkapseln ca. 1100 t/a Blei in den Hausmüll eingetragen werden; das entspricht rund einem Sechstel des gesamten Bleianteils im Hausmüll. Etwa 400 t/a stammen aus Importen. Die Kapseln sind für die Konservierung hochwertiger Weine oder Spirituosen nicht erforderlich, sondern besitzen vorwiegend Ausstattungscharakter. Die Höhe des Bleieintrags rechtfertigt grundsätzlich Maßnahmen nach § 14 Abs. 1 AbfG. Die Bundesregierung hat nach den bisher geführten Gesprächen mit den beteiligten Kreisen den Eindruck, daß ein Abbau des Bleieintrags über freiwillige Maßnahmen der Wirtschaft erreicht werden kann. Die deutsche Spirituosenindustrie und die deutschen Sektabfüller haben bereits ihre Bereitschaft zur Substitution der Bleikapseln durch andere Stoffe erklärt. Da Maßnahmen im Inland allein nicht zum Ziel führen, strebt die Bundesregierung auch bei der EG-Kommission gemeinschaftliche Lösungen an. Zu Frage 47: Die Höhe des jährlichen Bleieintrags rechtfertigt grundsätzlich ein Verbot der Stanniolkapseln durch Rechtsverordnung nach § 14 Abs. 1 Nr. 4 AbfG. Durch freiwillige Maßnahmen der Wirtschaft stehen Problemlösungen in Aussicht. So wird bei den Kapselherstellern geprüft, ob mit den vorhandenen Maschinen auch Ersatzmaterialien verarbeitet werden können oder ob hierzu neue Anlagen erforderlich sind. Soweit bei den Kapselherstellern Produktionsumstellungen und damit baurelevante Investitionen erforderlich werden, steht den betroffenen Unternehmen die Möglichkeit zinsverbilligter Darlehen aus dem ERP-Sondervermögen offen. Anlage 7 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Lowack (CDU/CSU) (Drucksache 11/1381 Fragen 49 und 50): Wie bewertet die Bundesregierung die Zerstörung der katholischen Kirche von Omulukila/Namibia durch einen Bombenanschlag des bewaffneten Flügels der SWAPO? Wie bewertet die Bundesregierung die Äußerungen des Präsidenten der SWAPO, Sam Nujoma, in einem Interview mit der senegalesischen Zeitung LE SOLEIL: „Der Kommunismus ist der einzig gangbare Weg für Namibia"? Zu Frage 49: Die Bundesregierung kann nicht bestätigen, daß die katholische Kirche von Omulukila (Namibia) durch einen Bombenanschlag des bewaffneten Flügels der SWAPO zerstört wurde. Die SWAPO selbst beschuldigt die südafrikanischen Streitkräfte, Urheber des Anschlags gewesen zu sein, und bezeichnet die Beschuldigungen der SWAPO als südafrikanische Propaganda. Die katholische Kirche Namibias und der namibische Kirchenrat haben eine Beteiligung der SWAPO an dem Terrorakt als äußerst unwahrscheinlich bezeichnet. Die Bundesregierung lehnt im übrigen unverändert und ohne Rücksicht auf den jeweiligen Urheber Gewalt als Mittel der Politik ab. Die Zerstörung einer Kirche wird von ihr mit Nachdruck verurteilt. Zu Frage 50: Die Bundesregierung hat keinen Beleg für die Authentizität dieser angeblichen Äußerung des Präsidenten der SWAPO. Eine Bewertung ist daher nicht möglich. Konkrete Pläne der SWAPO für die künftige Wirtschaftsordnung Namibias sind der Bundesregierung nicht bekannt. Die Bestrebungen der Bundesregierung, ebenso wie die ihrer westlichen Partner und Verbündeten, sind im übrigen auf die Schaffung eines freiheitlichdemokratischen Namibia auf der Grundlage des VN-Lösungsplanes gemäß Res. 435 gerichtet. Die letzte Entscheidung über die politische und wirtschaftliche Ausgestaltung ihres Staates liegt bei den frei zu wählenden Vertretern des namibischen Volkes. Anlage 8 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Conradi (SPD) (Drucksache 11/1381 Frage 51) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß türkische Generalkonsulate versucht haben, türkische Landsleute in der Bundesrepublik Deutschland durch Paßentzug zur nachrichtendienstlichen Mitarbeit für den türkischen Geheimdienst MIT zu zwingen, und was unternimmt die Bundesregierung, die türkische Regierung zu veranlassen, derartige Praktiken einzustellen? Nein. Der Bundesregierung sind derartige Praktiken der türkischen Generalkonsulate in der Bundes- 3250 * Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1987 republik Deutschland nicht bekannt. Damit entfällt Beantwortung des zweiten Teils der Frage. Anlage 9 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Frage der Abgeordneten Frau Hoffmann (Soltau) (CDU/CSU) (Drucksache 11/1381 Frage 52): Wie beurteilt die Bundesregierung die derzeitige Situation deutscher Diplomaten in Birma, welche sich nur in der Hauptstadt Rangun und in drei weiteren Städten frei und ohne Auflagen bewegen können? Die Bewegungsfreiheit der ausländischen Diplomaten — nicht nur der Angehörigen unserer Botschaft — ist seit langem auf einige wenige Orte des Landes sowie die Landverbindung von Rangun nach Mandalay beschränkt. Entsprechendes gilt prinzipiell für alle sich in Birma aufhaltenden Ausländer. Die birmanische Regierung begründet die Beschränkung der Bewegungsfreiheit mit der Sorge um die Sicherheit der Ausländer. Außerhalb der freigegebenen Gebiete ist es in der Vergangenheit wiederholt zu Entführungen von Ausländern gekommen. Unter diesen Umständen hält die Bundesregierung es für inopportun, der birmanischen Regierung gegenüber auf eine Änderung der gegenwärtigen Praxis hinzuwirken. Anlage 10 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Bernrath (SPD) (Drucksache 11/1381 Frage 53) : Was unternimmt die Bundesregierung, um die eingetretenen Funktionsveränderungen im Amt des Verwaltungsleiters an unseren großen Auslandsvertretungen durch die Gewährung einer Amtszulage (Besoldungsgruppe A 13+Z) für die Zeit dieser herausgehobenen Verwendung im Ausland auszugleichen, nachdem die Funktion des Referenten des Inneren Dienstes (Kanzler) an unseren Vertretungen im Ausland sich stark gewandelt hat? Die Bundesregierung hat diese Problematik erkannt. Sie prüft derzeit, ob die Dienstposten der Kanzler an großen Botschaften (wie z. B. Washington), durch eine Funktionszulage gemäß Bundesbesoldungsgesetz oder auf andere Weise herausgehoben werden können. Das Anliegen ist im Zusammenhang mit dem dienstrechtlichen Strukturbericht der Bundesregierung auf der Grundlage der Entschließung des deutschen Bundestages vom 14. November 1985 zu sehen. Anlage 11 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Bahr (SPD) (Drucksache 11/1381 Fragen 54 und 55): Welche konkreten Vereinbarungen hat die Bundesregierung mit den USA für den Abzug der in der Bundesrepublik Deutschland gelagerten C-Waffen getroffen? Gilt die vom Bundesminister des Auswärtigen am 15. Mai 1987 abgegebene Erklärung weiterhin, nach der der Abzug der CW-Bestände „nicht später als 1992 abgeschlossen sein soll"? Zu Frage 54: Ich verweise zur Beantwortung auf die Erklärung des Bundesministers der Verteidigung in der Plenardebatte am 15. 5. 1986. Er hat dort gesagt, daß „die chemischen Waffen in der Bundesrepublik Deutschland ersatzlos bis spätestens 1992 aus der Bundesrepublik Deutschland abgezogen werden, falls die Endfertigung binärer Waffen in Amerika im Dezember 1987 beginnen kann". Zu Frage 55: Die vom Bundesminister der Verteidigung abgegebene Erklärung gilt weiterhin. Anlage 12 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Koschnick (SPD) (Drucksache 11/1381 Fragen 56 und 57): Welches ist der vereinbarte Zeitpunkt für den Beginn des Abzuges der C-Waffen aus der Bundesrepublik Deutschland, und in welchem Tempo soll abgezogen werden? Welche Vorbereitungen sind getroffen, um zeitgleich mit der Produktion der neuen C-Waffen in den USA die alten in der Bundesrepublik Deutschland gelagerten Kampfstoffe abzuziehen? Die mit den USA getroffene Vereinbarung über den Abzug der chemischen Waffen aus der Bundesrepublik Deutschland besagt — wie der Bundesminister der Verteidigung in diesem hohen Hause in der Parlamentsdebatte am 15. Mai 1986 erklärt hat —, daß „die chemischen Waffen in der Bundesrepublik Deutschland ersatzlos bis spätestens 1992 aus der Bundesrepublik Deutschland abgezogen werden, falls die Endfertigung binärer Waffen in Amerika im Dezember 1987 beginnen kann". Die vorbereitenden Gespräche zwischen der Bundesregierung und den zuständigen amerikanischen Stellen sind in einem konkreten Stadium. Die Bundesregierung legt auf ihren zügigen Abschluß großen Wert. Sie hat die zuständigen Ausschüsse des Deutschen Bundestages bisher — soweit erforderlich vertraulich — über Einzelheiten im Zusammenhang mit dem Gesamtkomplex des Abzugs der CW-Altbestände unterrichtet. Sie wird diese bewährte Praxis fortsetzen. Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1987 3251' Anlage 13 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Jungmann (SPD) (Drucksache 11/1381 Frage 58) : Bleibt die Bundesregierung zum einseitigen Abzug der C-Waffen auch dann bereit, wenn bei den Genfer Verhandlungen über ein weltweites C-Waffen-Verbot weiterhin keine Vereinbarung zustande kommt? Die Bundesregierung befürwortet mit allergrößtem Nachdruck den Abschluß eines weltweiten CW-Verbotsabkommens in Genf. Ich erinnere an die Erklärung, die der Bundesminister des Auswärtigen in dieser Frage am 24. November dieses Jahres vor dem Hohen Hause abgegeben hat. Ich erinnere auch an einen Artikel, den er wenige Tage zuvor am 17. November zu dieser Frage veröffentlicht hat. Er hat dort festgestellt, daß ein Abkommen über das vollständige Verbot chemischer Waffen in Reichweite ist und daß die Bundesregierung ihr ganzes Gewicht zur Geltung bringen wird, damit die noch verbleibende Arbeit zügig und kontinuierlich bewältigt und das Vertragswerk binnen kürzest möglicher Frist zum Abschluß gebracht wird. Zum zweiten Teil Ihrer Frage: Es bleibt bei der getroffenen Vereinbarung über den Abzug der Altbestände an amerikanischen chemischen Waffen. Er ist nicht vom Zeitpunkt des Zustandekommens eines Verbotsabkommens abhängig. Anlage 14 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Gerster (Worms) (SPD) (Drucksache 11/1381 Frage 59): Hat das von der Bundesregierung nunmehr beanspruchte Veto-Recht gegenüber der Stationierung neuer binärer C-Waffen Gültigkeit auch für den Fall, daß die Verbündeten, insbesondere die Vereinigten Staaten von Amerika, in einem Eventualfall über die Verbringung von C-Waffen in die Bundesrepublik Deutschland entschieden haben? Was Sie als Veto bezeichnen, ist Ausdruck der allen Bündnispartnern zustehenden souveränen Entscheidung über die Verbringung militärischer Mittel eines anderen Bündnispartners auf das eigene Territorium. In bezug auf die Bundesrepublik Deutschland hat die vom Bundeskanzler mit dem amerikanischen Präsidenten getroffene Vereinbarung vom Mai 1986 insofern eine Verbesserung gebracht: Vorher, d. h. auch in der Zeit, als Ihre Fraktion Regierungsverantwortung trug, konnten sich die USA insoweit auf ihre Rechte aus dem Aufenthaltsvertrag von 1954 berufen. Dieses ist nunmehr nicht mehr möglich: Das Einvernehmen mit den USA beendet die Singularisierung unseres Landes. Es liegt in unseren Händen, ob es künftig zu einer Verbringung chemischer Waffen auf deutsches Gebiet kommen wird oder nicht, auch im Eventualfall. Anlage 15 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache 11/1381 Frage 60) : Wird die Tatsache, daß in Simbabwe kürzlich per Gesetz die Vertreter der weißen Minderheit im Parlament zum großen Teil ihren Sitz verloren haben, Auswirkungen auf die Südafrika-Politik der Bundesregierung haben, insbesondere im Hinblick auf die vielfach erhobene Forderung „one man — one vote"? Die Beseitigung der in der Lancaster-House-Verfassung für Weiße reservierten Parlamentssitze (20 im Abgeordnetenhaus, 10 im Senat) am 21. September 1987 beruhte auf einer einstimmig vom Abgeordnetenhaus beschlossenen Verfassungsänderung. Diese war verfassungskonform, da die Sonderregelung der Vertretung der weißen Minderheit im Parlament in der Lancaster-House-Verfassung nur für sieben Jahre festgeschrieben worden war. Die freigewordenen Sitze hat das simbabwische Parlament inzwischen durch Kooptation wieder besetzt; 10 der 20 Abgeordnetenmandate und 4 der 10 Senatssitze gingen wieder an Weiße. Damit ist die Zahl der weißen Mandatsträger im Abgeordnetenhaus (10 %) immer noch etwa 8mal höher als der 1,2 % ausmachende weiße Bevölkerungsteil Simbabwes (100 000 von 8,4 Mio.). Die Verfassungsänderung in Simbabwe wird keine Auswirkungen auf die Südafrika-Politik der Bundesregierung haben.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Johannes Gerster


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch 42 Jahre nach der nationalsozialistischen Tyrannei ist es nicht leichter geworden, über das damalige Unrecht, die millionenfachen Opfer und über Wege zu sprechen, wie man Unrecht wenigstens teilweise gutmachen könnte. Ganz gleich, welcher Generation wir als Deutsche angehören: Wir stehen zunächst einmal hilflos und fast ohnmächtig dem Leiden und den Qualen gegenüber, die die Menschen erleiden mußten. Keine ärztliche Behandlung, keine Therapie und Pflege, keine berufliche Rehabilitation, kein Geldbetrag und auch keine Ehrenerklärung vermögen auszugleichen, was die Opfer erlitten haben, was Opfern medizinischer Versuche zugefügt wurde, wenn Menschen zwangssterilisiert oder in grenzenloser Hybris als unwert gezeichnet wurden.
    Nur eines steht für mich dauerhaft fest: Alle, die den schlimmen Verlockungen der Diktatur widerstanden haben, alle die leiden mußten, waren und bleiben das moralische Fundament unserer freiheitlichen Demokratie, die seit 1949 die Würde des Menschen in das Zentrum jedweden Handelns gestellt hat.

    (Beifall bei allen Fraktionen)

    Sie bleiben aber auch ständige Warnung und Mahnung, jedwedem totalitären Denken in unserer Gesellschaft jederzeit und mit allen unseren Möglichkeiten zu begegnen.
    Wir zollen daher den Opfern des Nationalsozialismus nicht nur unsere Anerkennung und unseren Respekt; nein, wir haben Grund, ihnen dauerhaft in Dankbarkeit verbunden zu bleiben.

    (Frau Dr. Hamm-Brücher [FDP]: Sehr richtig!)

    Wenn wir heute zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts weitere 300 Millionen DM zur Verfügung stellen, werden wir uns der Kritik aus zwei sehr unterschiedlichen Richtungen zu stellen haben. Die einen werden sagen: Wir haben genug wiedergutgemacht; es ist ungerecht, daß 42 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges einer Generation, die mit dem NS-Terror nichts mehr zu tun hatte, immer noch finanzielle Lasten aufgeladen werden. Die anderen werden sagen, es ist ungerecht, daß ihr so wenig gebt, wo das Leid so groß war und die Not immer noch so erdrückend bleibt.
    Den Kritikern jedweder Neuregelungen möchte ich entgegenhalten: Kann der millionenfache Tod von Menschen überhaupt wiedergutgemacht werden? Kann man die physischen und psychischen Schäden derjenigen, denen die Nazi-Schergen Unmenschliches angetan haben, überhaupt jemals gutmachen? Kann es also je genug sein mit der Wiedergutmachung? Die Antwort lautet schlicht: nein.

    (Beifall bei der CDU/CSU, der FDP und der SPD)

    Tote sind mit Geld nicht wieder zum Leben zu erwecken. Das Leid der überlebenden Opfer ist nicht zu ermessen, ist mit Geld nicht aufzuwiegen. Staatliche Wiedergutmachung hat ihre natürlichen, vielleicht sogar grausamen Grenzen. Sie kann zugefügtes Unrecht und Leid nicht abgelten, sie hat aber die Folgen erlittenen Unrechts und entstandener Schäden zu mildern, soweit dies noch möglich ist. Daß Lücken zu schließen und Härtefälle auch heute noch zu regeln sind, hat die Anhörung in diesem Sommer eindrucksvoll und schmerzlich bewiesen.
    Aber dann heißt es: Diejenigen, die heute Steuern zahlen, waren doch nicht schuld. Warum sollen sie finanzielle Opfer bringen? Hier halten wir es mit dem Herrn Bundespräsidenten, der am 8. Mai 1985 in diesem Hause klargestellt hat: Kollektive Schuld gibt es nicht, es gibt nur individuelle Schuld. Es gibt aber eine kollektive Verantwortung, und der stellen wir uns.
    Was wir heute und in Zukunft an finanziellen Leistungen für Opfer des Nationalsozialismus und darüber hinaus an Lastenausgleich zahlen, erarbeiten Generationen, die Hitlers Gewaltherrschaft allenfalls als Jugendliche und Kinder erlebt haben oder erst nach Kriegsende geboren wurden. Sie sind daher frei von individueller Schuld. Sie beweisen aber zugleich die kollektive Verantwortung, die ihnen, die uns aus unserer nationalen Geschichte erwächst.
    3198 Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1987
    Gerster (Mainz)

    Wiedergutmachungsleistungen sind weiterhin notwendig, um ganz konkret zu helfen. Sie sind aber auch aus moralischer Verantwortung geboten.
    Wir beschließen heute die Bereitstellung von weiteren 300 Millionen DM und die Forderung zur Erweiterung der bisher geltenden Richtlinien. Mit Restmitteln aus bestehenden Härtefonds werden ab Januar für die nächste Zeit etwas über 400 Millionen DM zusätzlich zur Verfügung stehen. Man kann diesen Beschluß nur im Zusammenhang mit den bisherigen Leistungen im Rahmen der Wiedergutmachungsgesetzgebung gewichten und werten.
    Der 8. Mai 1945 war der Tag der Befreiung für uns Deutsche, aber auch für die vom NS-Terror geschändeten, gequälten und geknechteten Menschen und Völker. Es war nicht die Stunde Null, die anbrach, es war, wie es Heinrich Böll ausdrückte, die Stunde Nichts. Deutschland stand rechtlos in Ruinen, ein Trümmerhaufen, und die Menschen standen vor der Aufgabe, mit einem bitterschweren Erbe, einem verfluchten Erbe fertig zu werden.
    Obwohl die blanke Not der meisten Menschen, vor allem auch von 12 Millionen Deutschen, die ihre Heimat verlassen und in unserem Land Wohnung, Arbeit und Brot finden mußten, noch weit in die 50er Jahre und darüber hinaus anhielt, wurde bereits drei Jahre nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland mit der Wiedergutmachung begonnen.
    Mit dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik und dem Staate Israel begann der Versuch, wenigstens einen Teil der Schäden materiell auszugleichen, die das perverse System des Nationalsozialimus Millionen von Menschen zugefügt hatte. Es folgten zahlreiche weitere zwischenstaatliche Abkommen mit Staaten, die von Hitlers Armeen überfallen und verwüstet wurden.
    Ich möchte nur eine Zahl nennen: Zur Liquidation der Kriegs- und NS-Folgen hatte die Bundesrepublik Deutschland allein bis 1965 rund 350 Milliarden DM aufgebracht. Dabei handelte es sich um Leistungen im Rahmen der Wiedergutmachung, des Lastenausgleichs und um solche, die sich an die Kriegsfolgengesetzgebung anschlossen.
    Wir im freien Teil Deutschlands haben uns — ich sage dies bei aller Bescheidenheit, die uns Deutschen gut ansteht — vor dem schlimmen Erbe, das uns die Nazidiktatur hinterließ, nicht gedrückt. Wir unterscheiden uns damit von der DDR, welche diese Wiedergutmachung bis heute ablehnt. Alle in diesem Hause jeweils vertretenen demokratischen Parteien haben sich von der Gründung der Bundesrepublik Deutschland an uneingeschränkt zur moralischen Verpflichtung der Deutschen bekannt, den Opfern des Nationalsozialismus materielle Wiedergutmachung zu gewähren. Alle Parteien waren sich jedoch auch stets einig, daß es bei allem Bemühen um materielle Wiedergutmachung auch Grenzen gibt, die kaum zu überwinden sind.
    Ich möchte hier zitieren:
    Finanzielle Entschädigung aber konnte es immer nur für diejenigen geben, die einen Schaden erlitten haben. Wir haben viele, die großen Schaden erlitten haben, nicht befriedigen können, weil unser Geldsäckel nicht ausreicht oder weil es nicht mehr praktikabel ist. Um so weniger können wir irgendwelche Schmerzensgelder jemanden geben, der doch letzten Endes das Glück hatte, durch die Schergen Hitlers nicht ertappt zu werden und eben nicht geschädigt zu werden.
    Diesen Hinweis machte in der Bundestagsdebatte am 26. Mai 1965 der SPD-Abgeordnete Martin Hirsch, ein Mann, der sich seinerzeit große Verdienste um die Wiedergutmachung erworben hat.
    Hirsch machte in dieser Rede eine weitere Grenze deutlich, als er sagte:
    So gibt es viele Probleme, die sicherlich der gesamte Ausschuß im Einvernehmen mit dem Ministerium gern gelöst hätte, die heute einfach nicht mehr lösbar sind, weil die Zeit über sie hinweggegangen ist.
    Hirsch meinte nicht nur Fälle, in denen die Opfer bereits verstorben waren. Er meinte vor allem auch Fälle, die bereits 1965 nicht mehr hinreichend nachprüfbar waren. Wenn dies schon vor 22 Jahren galt — ich habe keinen Grund, an der Ehrlichkeit des Herrn Hirsch zu zweifeln — so gilt dies heute, 22 Jahre nach der erwähnten Rede und 42 Jahre nach Kriegsende, leider erst recht.
    Meine Damen und Herren, die Grenzen der Wiedergutmachung deutlich zu machen, heißt nicht — ich bitte, mich da nicht mißzuverstehen — , sich um die materiellen Pflichten der Wiedergutmachung herum-mogeln zu wollen. Ich glaube, dieser Vorwurf kann den Deutschen in der Bundesrepublik Deutschland auch nicht gemacht werden; denn wir haben redlich versucht, auch den materiellen Teil unseres Erbes zu tragen und den daraus erwachsenen Verpflichtungen im Rahmen der uns verfügbaren Möglichkeiten gerecht zu werden. Dies gilt auch noch für die Zukunft, denn noch über 20 Milliarden DM für die Wiedergutmachung — übrigens auch die etwa gleiche Summe für den Lastenausgleich — werden auf Grund bereits geltenden Rechtes noch zu leisten sein. Für die Wiedergutmachung allein werden dann über 100 Milliarden DM aufgewandt sein.
    Heute wollen wir über weitere Leistungen beschließen, über die Bereitstellung von Geldern für die Opfer des Nationalsozialismus, die aus verschiedensten Gründen bisher keine Wiedergutmachung erhalten haben. Wir wollen noch bestehende Härten mildern und weitere Opfer des Nationalsozialismus in die Wiedergutmachung einbeziehen. Wir werden, meine Damen, meine Herren, wieder keine perfekte Lösung beschließen. Eine solche wird es nie geben. Wir — CDU/CSU und FDP — haben uns aber bemüht, eine gerechte Lösung zu finden. Dabei gebietet es der Respekt vor den Opfern nationalsozialistischer Gewalttaten und die Ehrlichkeit gegenüber allen Bürgern, klarzumachen, daß die Koalition der Mitte diesen Beschluß nun wirklich endgültig als das Ende der Wiedergutmachungsregelungen ansieht; eine Art Schlußregelung, die übrigens nach Meinung aller Parteien bereits 1965 erreicht worden war.
    Ich möchte ausdrücklich den Kolleginnen und Kollegen von der FDP danken, mit denen wir in den vorausgegangenen Diskussionen ernst und fair gerungen
    Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1987 3199
    Gerster (Mainz)

    haben. Gemeinsam haben wir eine Lösung erarbeitet, die unserer Verantwortung gegenüber den Opfern des Nationalsozialismus gerecht wird, soweit der Staat hier überhaupt Gerechtigkeit schaffen kann. Unser Dank gilt aber auch den beteiligten Verbänden und Organisationen, die sich kritisch, konstruktiv und mit großem Ernst um Lösungen mit bemüht haben und noch bemühen. Wir danken auch dem Bundesfinanzminister und seinen Mitarbeitern für die sachverständige Beratung und Unterstützung.

    (Waltemathe [SPD]: Was? Sachverständig?)

    Die Fraktion DIE GRÜNEN fordert eine, wie es heißt, angemessene Versorgung aller Opfer nationalsozialistischer Verfolgung. Aus ihrem Entwurf wird aber nicht deutlich, nach welchen Kriterien sie die Entschädigung vornehmen will.
    Meine Damen und Herren von den GRÜNEN, ich halte Ihren Antrag für nicht sehr seriös.

    (Zuruf von den GRÜNEN: Das ist schade!)

    Private Wiedergutmachung kann grenzenlos und willkürlich sein. Staatliche Wiedergutmachung muß sich an Gesetzen, an klaren Kriterien und an den finanziellen Möglichkeiten orientieren. Sie weigern sich, diesen elementaren Grundsatz staatlichen Handelns überhaupt zur Kenntnis zu nehmen. Sie versprechen und Sie fordern Unmögliches.
    Ich kann Ihnen den folgenden Vorwurf nicht ersparen: Wer wie Ihre Fraktion nicht willens ist, sich eindeutig von Gewalt zu distanzieren,

    (Frau Dr. Vollmer [GRÜNE]: Das ist eine Frechheit!)

    der sollte seine Rolle als Anwalt für die Opfer von Gewalt einmal sehr selbstkritisch überprüfen.

    (Frau Dr. Vollmer [GRÜNE]: Das ist wirklich unglaublich!)

    Wer, wie aus Ihrer Fraktion geschehen, die bisherigen Wiedergutmachungsleistungen mit mehreren hundert Milliarden DM

    (Frau Dr. Vollmer [GRÜNE]: Sehr hart!)

    als „zweite Phase der Verfolgung" bezeichnet, der versucht nicht, die durch den NS-Terror aufgerissenen Gräben zu schließen, sondern der reißt neue Gräben auf.
    Ich möchte Ihnen ein Zitat entgegenhalten, das lautet:
    Die Wiedergutmachungs- und Entschädigungsgesetzgebung der deutschen Bundesrepublik ist eine einzigartige Leistung sowohl vom juridischen, moralischen wie — realistisch gesehenen — finanziellen Standpunkt.

    (Von der Zuhörertribüne werden Flugblätter in den Plenarsaal geworfen)

    Dies sagt nicht irgendwer, dies schrieb Nahum Goldmann, der damalige, inzwischen verstorbene Präsident des Jüdischen Weltkongresses bereits 1981 in der Festschrift für den bereits zitierten SPD-Abgeordneten Martin Hirsch.
    Die Fraktion der SPD fordert die Errichtung einer Stiftung „Entschädigung für NS-Unrecht". Auf den ersten Blick scheint vieles für eine solche Stiftung zu sprechen, und auch ich selbst habe lange mit dem Gedanken einer derartigen Stiftung gespielt. Bei näherem Hinsehen erweist sich, daß eine solche Stiftung aber nicht leisten kann, was sie leisten soll. Sie müßten eine neue Bürokratie aufbauen, die sich erst einspielen muß. Dies kostet Zeit, die wir nicht haben. Gerade das Alter der Opfer und das Maß des Leides fordern vielmehr schnelle und unbürokratische Hilfe — übrigens, Frau Kollegin Schmidt, eine schnelle und unbürokratische Hilfe, die alle Sachverständigen in dem Hearing gefordert haben. Und genau darin sehe ich einen Widerspruch zu der Idee der Stiftung.

    (Frau Schmidt [Nürnberg] [SPD]: Alle Sachverständigen haben unsere Stiftung befürwortet!)

    — Frau Schmidt, ich weiß nicht, ob alle Sachverständigen das Problem einer Stiftung übersehen haben. Sie wollen eine Stiftung mit den Ländern zusammen bilden und daran sogar die Privatwirtschaft beteiligen.

    (Frau Schmidt [Nürnberg] [SPD]: Sie sollten den Gesetzentwurf einmal lesen!)

    Ich darf daran erinnern, daß der Bundeskanzler Willy Brandt 1972 eine Nationalstiftung angekündigt hat, und es hat 15 Jahre gedauert, bis eine Kulturstiftung zwischen Bund und Ländern zustande kam.

    (Baum [FDP]: Und so toll ist die auch nicht!)

    — Herr Baum, Sie haben recht, so toll ist die wirklich nicht. — Nehmen Sie uns bitte ab, daß für uns allein die Erwägung, die Wiedergutmachung nicht in das Gerangel zwischen Bund und Ländern hineinziehen zu wollen, Veranlassung ist, das an sich zunächst bestechende Modell der Stiftung abzulehnen.
    Überdies würde eben eine neue Bürokratie einer derartigen Stiftung Geld kosten, das den Opfern fehlen würde, das wir aber unmittelbar und schnell schon Anfang 1988 zur Entschädigung einsetzen wollen.
    Meine Kolleginnen und Kollegen von der SPD-Fraktion, Sie verfolgen das gleiche Ziel wie wir, aber Sie beschreiten den falschen Weg. Wenn ich sehe, wie Sie Ihr Stiftungsmodell inzwischen aus- und nachgebessert haben, kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, daß Sie das inzwischen auch selbst merken.

    (Waltemathe [SPD]: Wir haben aus der Anhörung etwas gelernt! — Zuruf von der SPD: Wir sind bereit, zu korrigieren — im Gegensatz zu Ihnen!)



Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Johannes Gerster


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Wenn es auf meine Redezeit nicht angerechnet wird, gerne. Bitte schön, Herr Kollege Koschnick.