Rede von
Renate
Schmidt
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Ralph Giordano hält uns in seinem letzten Buch „Die zweite Schuld — Von der Last, ein Deutscher zu sein" voll Zorn, voll Emotionen und doch belegt durch zahlreiche Quellen den Spiegel vor, auch in der Frage der Wiedergutmachung. Wir sehen hinein, und — wenn wir nicht blind sind — sehen wir uns auch aus der Sicht der Betroffenen. Das ist oft kein schöner Anblick, das ist unangenehm, es verletzt und es tut weh, vor allem, wenn man sich keiner persönlichen Schuld bewußt ist und — wie z. B. viele Beamte — versucht hat zu helfen, im Rahmen des Möglichen „wiedergutzumachen". Aber ich sehe nicht nur, ich höre auch, habe noch die beeindruckenden und quälenden Beiträge der Opfer im Ohr, die uns in unserer Anhörung im Innenausschuß im Juni erzählt haben. Wenn je Menschen das Recht hatten, uns Politikern und Politikerinnen den Spiegel vorzuhalten, uns zu zeigen, wie unsere gut gemeinten Absichten nicht ausreichten, dann doch diese geschundenen und gequälten Menschen, die überlebt haben.
Was weh tut, ist nicht nur, feststellen zu müssen, wie viele Opfer bis heute nicht anerkannt wurden, wie viele von ihnen noch keine Entschädigung erhalten haben, was weh tut, ist auch zu sehen, wie wenig diejenigen, die an der Wiedergutmachung beteiligt waren — ob Politiker oder Beamte — fähig sind, die Hinweise der Opfer auf die Unzulänglichkeiten der bisherigen Wiedergutmachungspraxis zu ertragen, wie diejenigen, die den Opfern doch helfen sollen und wohl auch wollen, deren Fragen, Forderungen und Bitterkeiten, aber auch ihrem Schweigen, ihren Vorwürfen begegnen: Sie fühlen sich persönlich angegriffen, herabgesetzt, sie sehen ihren Einsatz nicht richtig gewürdigt, „und wir haben doch soviel gezahlt" . Ist das im Prinzip nicht widersinnig? Wie kann man angesichts des Entsetzens von Auschwitz meinen, daß ein überlebendes Opfer die Wiedergutmachungspraxis der Bundesrepublik würdigen muß? Wie kann man verlangen, daß eine zwangssterilisierte Frau oder ein Mann, denen es versagt blieb, Kinder zu bekommen, die sich schämten und erst heute den Mut finden, darüber zu reden, was ihnen angetan wurde, die Wiedergutmachungspraxis der Bundesregierung loben?
Alle diese Opfer, ob Zwangssterilisierte, Fahnenflüchtige, Kommunisten, sogenannte Wehrkraftzersetzer, Homosexuelle, Sinti und Roma, alle haben das Recht, zornig, ungeduldig, verbittert, ungerecht zu sein.
Auch wenn wir es nicht wahrhaben wollen: Es liegt an uns, richtig zu hören, richtig zu sehen, das Richtige zu tun. Wir haben viel getan, doch es reicht nicht.
Liest man alte Debatten nach, dann begegnet einem in allen Debatten als eines der tragenden Argumente das Finanzargument. Letztendlich erschlägt es jedesmal die hehren Worte. Sicher, an Finanzierung muß gedacht werden. Doch können Argumente des Jahres 1952, also kurz nach dem Krieg, die Argumente eines armen Landes heute noch genauso gelten? Ist es nicht so, daß wir das Ausmaß des Vernichtungskriegs nach innen und nach außen in all seinen Einzelheiten erst heute zu verstehen beginnen?
Gibt es nicht andere Entscheidungen, die deutlich machen, daß das Finanzargument nicht immer gelten muß, daß sich der politische Wille gegen das Finanzargument durchaus durchsetzen kann?
: Sehr
wahr!)
Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1987 3195
Frau Schmidt
Nehmen wir die Teilentscheidung für die bemannte Weltraumfahrt: Die Industrie sieht sich nicht in der Lage, das Projekt kostenmäßig auch nur annähernd zu beziffern. Aber wir lassen uns im Interesse der europäischen Zusammenarbeit darauf ein.
Oder nehmen wir das Historische Museum in Berlin: Auch hier ist noch nicht klar, was es kosten wird. Aber dafür, dem deutschen Volk eine Identität zu geben, ist kein Preis zu hoch. Doch welche Identität sollen wir denn erhalten? Gewinnen wir nicht vielleicht auch gerade dadurch Identität, daß wir endlich lernen, nicht zu verdrängen, daß wir endlich lernen, zu trauern, daß wir den Opfern, die noch nicht anerkannt sind, endlich Gerechtigkeit widerfahren lassen, sie anerkennen und ihnen eine Entschädigung zugestehen?
Ich möchte Ihnen, die Sie ja nicht alle dabei waren, einiges aus der Anhörung des Innenausschusses vergegenwärtigen: Da wurde ein Tscheche nach einjähriger Haft im KZ umgebracht. Entschädigungsanträge seiner Witwe wurden abgelehnt — mit der Begründung, daß die Verurteilung des Mannes wegen Heimtücke erfolgt sein müsse. Das Urteil war unauffindbar. Die Frau lebt heute von 720 DM. Währenddessen bekommen die Witwen von Freisler und Heydrich Entschädigungen und Pensionen von weit mehr als 1 800 DM oder 2 000 DM monatlich.
Oder ein anderes Beispiel, das Beispiel eines polnischen Zwangsarbeiters, der nach der Befreiung hiergeblieben ist und in Dieburg lebt. Ihm fehlen vier Jahre, um eine vernünftige Rente zu bekommen. Die Firma Daimler-Benz, bei der er Zwangsarbeit leistete, weiß angeblich von nichts. Er hat in einem unterirdischen Werk bei Neckarelz Stollen gebaut und schildert seine Arbeit:
Wir waren mit 100 Mann in einem Klassenraum untergebracht. Unser Essen bestand aus Wassersuppe und einem Stück Brot. Zu diesem Zeitpunkt waren wir mit dem Ausbau des Stollens bereits so weit, daß dort die ersten Flugzeugmotoren gebaut werden konnten. Wir mußten aber immer weitere Seitenstollen brechen. An einem Tag kam beim Brechen des Stollens die Decke herab und begrub etwa dreißig Männer unter sich. Ich selbst wurde am Kopf verletzt. Diese Leute liegen noch heute unter diesem Schutt begraben, weil diese Stelle — wie ich mit eigenen Augen gesehen habe — zubetoniert wurde.
Auch dieser Mann hat keine Entschädigung erhalten, wartet noch immer auf eine anständige Rente.
Nicht warten mußte dagegen der NS-Staatssekretär im Reichsluftfahrtministerium, zuständig für die Bereitstellung von jüdischen Zwangsarbeitern für unterirdische Flugzeugwerke, in Nürnberg zu lebenslänglichem Gefängnis verurteilt, Anfang der 50er Jahre freigelassen. Er erhielt eine Heimkehrerentschädigung und damals, 1952, eine jährliche Pension von 15 372 DM.
Oder nehmen Sie die Sinti und Roma, die vor Gericht mit ihren Verfolgern konfrontiert wurden, wenn sie abgewiesene Entschädigungsansprüche einklagen wollten, konfrontiert mit den Menschen, die sie in die KZs eingewiesen hatten und die jetzt als Gutachter vor Gericht auftraten.
Da hatte es der NS-Staatssekretär im Reichsjustizministerium besser, der 1950 aus der Haft entlassen wurde und eine Nachzahlung von 190 000 DM und eine monatliche Pension von mehr als 2 000 DM bekam.
Auch für einen KZ-Arzt aus Buchenwald, zum Tode verurteilt und 1952 begnadigt, war es mit einer Spätheimkehrerhilfe von 3 000 DM, einer Existenzaufbauhilfe von 25 000 DM und einer Zulassung als Kassenarzt einfacher als für Verfolgte wie Dr. Garai. Ihn möchte ich zitieren, ihm meine Stimme im Parlament leihen, da er — wie alle anderen Opfer — hier nicht zu uns reden kann. Er sagte:
Später hatte ich Stubendienst in einer Baracke, wo meine guten Freunde eingesperrt waren. Dort haben sie zwei Tage kein Essen bekommen, und wir haben eiserne Stöcke bekommen und mußten auf sie aufpassen. Ich kann nicht erzählen, was dort geschehen ist, aber nach zwei Tagen hat man sie in der Nacht weggenommen, uns nicht. In der Frühe haben wir die Baracke so gefunden, daß die Mauern bemalt waren — wie Steine auf einem Friedhof —, und es waren dort mit Kohle Namen aufgeschrieben. Die haben gesagt: Ihr sollt uns nicht vergessen, und an unser Blut sollt ihr euch erinnern, solange ihr lebt. Das haben wir abwaschen müssen. Ich kann nicht weiter erzählen was dort war.
Von dort bin ich mit 1 500 Juden aus Theresienstadt nach Dachau gekommen. In Dachau, im Waldlager Kaufering 4, war ich einige Monate. Ich habe bei der Firma Holzmann & Moll als Sklave gearbeitet und bin dann von den Amerikanern befreit worden. Da wog ich 23 kg. Ich war 17 Jahre alt.
Und er sagt weiter:
Jetzt zum Spätschaden: Was kommt mir jeden Tag vor? Ich bin jetzt 59 Jahre alt. Als ich noch jung war, haben die normalen Abwehrmechanismen der Persönlichkeit geholfen. Jetzt fängt es an, daß sie nicht mehr helfen, und diese Sachen, die einmal waren, kommen zurück. Jeden Tag, jede Nacht träume ich von etwas. Aber es ist nicht dasselbe, was dort gewesen ist. Ich träume, daß ich meine Kinder auf Eisenbahngleise binde und sie überfahren muß. Man drängt mich dazu, daß ich mit einem Auto meine eigene Familie überfahre. Es kommen Zwangsgedanken, und ich kann sie nicht beherrschen. Ich wache auf, und ich weiß nicht, was zu machen ist. Ich habe Angst davor zu schlafen, denn wenn es zum Schlafen kommt, kommen diese Gedanken; wenn es finster wird, kommen diese Gedanken. Es ist nichts zu machen! Jeden Tag überlebt man dieselben Sachen, die nicht aufhaltbar sind; das ist ein Wiederüberleben. Das nennt man Spätschaden. Das ist vorher nie gewesen; es ist in den letzten fünf Jahren erschienen. Das habe ich nie gehabt; es ist
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Frau Schmidt
jetzt gekommen, und es wird immer schlimmer. Ich war schon in einer Therapie, aber das hilft nicht. Ich habe schon alles gemacht: Medikamente genommen, Schlafmittel genommen, aber es hilft nicht. Ich sehe diese Sachen Tag und Nacht.
Mit der Schildung dieser wenigen Fälle aus der Anhörung, die sich um Angehörige aller Gruppen erweitern ließe, die wir in unserem Stiftungsgesetz aufgeführt haben, die Zwangssterilisierten, die sogenannten Asozialen, die Edelweißpiraten, die Swing-Boys, um nur einige zu nennen, möchte ich keine Emotionen wecken. Karl Jaspers hat in seinem „Spiegel" -Gespräch mit Rudolf Augstein zur Verjährungsdebatte 1965 gesagt:
Blinde Gefühle, gedankenlose Emotionen taugen allerdings nichts. Aber ohne Leidenschaft in der hellen Vernunft ist keine menschliche Wahrheit möglich ... Die rationale Abstraktheit und Zweckhaftigkeit ... ist der heimliche Todfeind der Wahrheit.
Ich möchte Ihnen diese „Leidenschaft in der hellen Vernunft", die uns alle nach der Anhörung gepackt hatte, erhalten. Damit meine ich alle Fraktionen in diesem Haus.
Die Vernunft gebietet uns, nicht die gesamte Entschädigungsregelung erneut zu öffnen, weil wir mit dem damit verbundenen Instanzenweg den betagten Opfern nicht helfen würden.
Aber die Leidenschaft gebietet uns, mehr zu tun als bisher und uns nicht der Kritik zu verschließen, die es an bisher gültigen Regelungen gegeben hat. Diese Kritik war berechtigt und vielfältig. Sie betraf auch und gerade die in der sozialliberalen Koalition eingerichteten Härtefonds, vor allem den für die nichtjüdischen Verfolgten, aber auch Vorschriften des Bundesentschädigungsgesetzes, auch die Praxis der Gerichte.
Die Leidenschaft gebietet uns auch, vor lauter Finanz- und Bürokratieargumenten, vor lauter hehren Worten nicht die entscheidende Frage aus den Augen zu verlieren: Sollen die Forderungen der vergessenen und ausgegrenzten Opfer des nationalsozialistischen Unrechts nach Anerkennung und Entschädigung weiterhin einfach nur mit juristischen und finanzpolitischen Erwägungen beantwortet werden;
oder sind wir aufgefordert, hier auch in erster Linie eine politisch-moralische Entscheidung zu treffen?
Da wahrscheinlich von niemanden bestritten wird, daß das zweite zutrifft, kommen wir zu dem Schluß, daß das von uns vorgeschlagene Stiftungsgesetz die beste Lösung wäre, weil sie die Möglichkeit bietet, vielen noch nicht entschädigten Opfern zu helfen, auch denen, an die wir vielleicht auch in dieser Anhörung noch nicht gedacht haben; weil sie die Forderung nach weniger Bürokratie erfüllen würde; weil die Vertreter und Organisationen der Verfolgten über die Vergabe der Mittel mitentscheiden könnten; weil sichergestellt ist, daß nicht die gleichen Ablehnungsgründe für eine Entschädigung nach dem Bundesentschädigungsgesetz oder den bestehenden Härtefonds erneut zur Ablehnung führen; weil ausgeschlossen wird, daß regelmäßige Beihilfen vollständig auf Sozialhilfe angerechnet werden, was den Opfern wie ein Hohn vorkommen müßte; weil sich an der Finanzierung einer Stiftung die Länder beteiligen können, aber auch Privatpersonen und Firmen — im Falle der Zwangsarbeiter eine dringende Notwendigkeit —; weil die sich abzeichnende Zersplitterung in vielen Einzelstiftungen vermieden würde.
Wir fühlen uns in unserer Forderung nach einer Stiftung bestätigt von beinahe allen Sachverständigen, von den Organisationen der Verfolgten, von den Kirchen und von vielen namhaften Einzelpersönlichkeiten. Wir sehen uns bestätigt durch die Länder Berlin und Hamburg, die mit den Stimmen aller Fraktionen die Bundesregierung aufgefordert haben, eine Bundesstiftung für vergessene Opfer der Nationalsozialisten einzurichten. Wenn Sie heute behaupten, eine Stiftung wäre bürokratisch, bitte ich Sie, Ihre Argumentationen aufeinander abzustimmen. Vor ungefähr anderthalb Stunden haben wir von Ihnen genau das Gegenteil in Zusammenhang mit der Stiftung „Mutter und Kind" gehört.
Nun schätzen wir aber nicht gering, daß nach der Ablehnung in der vorigen Legislaturperiode, materiell überhaupt noch etwas zu tun, nach einem Bericht des Finanzministers, der nicht nur in der Sprache, sondern auch in seinen Wertungen jegliche Sensibilität vermissen ließ, nach vielen großen Worten der Unverbindlichkeit Taten folgen. Ich glaube Ihnen selbst heute noch zumindest zum Teil Ihre guten Absichten. Aber ich bitte Sie zu bedenken: Haben Sie mit Ihrem Antrag die Gewähr dafür? Müssen wir nicht aus dem Bisherigen den Schluß ziehen, daß die alltägliche Praxis unseren guten Absichten zum Teil zuwiderläuft?
Sie erklären: Letztmalig gibt es einen Betrag von 300 Millionen DM. Damit ist das Problem abgeschlossen. Ist es abgeschlossen? Kann es denn abgeschlossen sein? Ich meine nein. Denn es geht um Menschen, die als Opfer endlich anerkannt werden wollen, um ihre konkrete materielle und seelische Not, um Menschen, die gedemütigt wurden, stumm geworden sind, unter Alpträumen leiden, von Sozialhilfe leben. Das ist nicht abgeschlossen, solange sie und ihre nächsten Angehörigen leben.
Nun müssen wir leider davon ausgehen, daß Sie unser Gesetz ablehnen. Wir möchten dann, solange es eine solche Stiftung nicht gibt, mit Ihnen gemeinsam dafür sorgen, daß die Richtlinien für die von Ihnen vorgeschlagenen Härteregelungen so gefaßt werden, daß niemand ausgegrenzt wird, die Verfolgtenorganisationen mitentscheiden können und Sozialhilfe nicht uneingeschränkt angerechnet wird.
Für uns sind das Mindestforderungen, und wir hoffen, daß wir in den Ausschußberatungen dazu kommen und Einfluß auf die Richtlinien des Härtefonds der Regierung nehmen können.
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Frau Schmidt
Wenn wir nun heute erfahren, daß Sie verhindern wollen, daß unser Antrag überhaupt in den Ausschüssen beraten wird — —
— Wenn das vorbei ist, dann freue ich mich, dann bin ich höchst glücklich,
und dann können wir uns nur gemeinsam darüber freuen, daß vielleicht in dieser Sache doch noch etwas gelingt.
Carlo Schmid hat in seiner Rede in der Wiedergutmachungsdebatte von 1951 gesagt:
Wenn man den Run der Gläubiger des Reiches fürchtet, ... kann man denn dann nicht eine Rangordnung unter den Gläubigern ... aufstellen? Und darin haben jene, die in besonderem Maße gelitten haben, jene, die keine Schuld hatten, auch nicht die Schuld des Gewährenlassens, eine Priorität zu beanspruchen! ... Man kann das spüren, daß sich, wenn man von diesen Dingen redet, da und dort schon Unwille und Unmut regen, und daß man sich entrüstet abwendet, wenn sich die besonderen Opfer des NS überhaupt zu melden wagen.
Diesen Unmut — da hat Herr Gerster recht — gibt es auch heute noch und immer wieder neu, geschürt auch von unverantwortlichen, auf Zustimmung schielenden Äußerungen einzelner. Es gibt aber nicht nur diesen Unmut; es gibt auch den Unmut und den Zorn der Jüngeren, unserer Kinder, den Zorn über Ungerechtigkeit und zugefügtes Leid.
Lassen Sie uns gemeinsam auf diesen Zorn und damit auf eine von unserer Geschichte getragene Zukunft bauen.