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    Plenarprotokoll 11/38 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 38. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 11. November 1987 Inhalt: Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zu der bevorstehenden Aufnahme der binären C-Waffen-Produktion in den USA Dr. Mechtersheimer GRÜNE . . 2539A, 2548A Lamers CDU/CSU 2539 D Voigt (Frankfurt) SPD 2540 C Dr. Feldmann FDP 2541C, 2547 B Schäfer, Staatsminister AA 2542 B Lowack CDU/CSU 2543 D Gerster (Worms) SPD 2544 D Lummer CDU/CSU 2545 C Erler SPD 2546 B Dr. Uelhoff CDU/CSU 2548 C Bahr SPD 2549 C Ganz (St. Wendel) CDU/CSU 2550 C Würzbach, Parl. Staatssekretär BMVg . 2551C Tagesordnungspunkt 1 Fragestunde — Drucksache 11/1109 vom 6. November 1987 — Rückgang der Zahl der Übersiedler aus der DDR 1987 gegenüber 1986 und Gegenmaßnahmen MdlAnfr 1, 2 06.11.87 Drs 11/1109 von Schmude CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Hennig BMB . 2523B, 2523 D ZusFr von Schmude CDU/CSU . 2523C, 2523 D Aufgaben der bundeseigenen Materialdepot-Beteiligungsgesellschaft (MDBG), insbesondere in bezug auf Einrichtungen der USStreitkräfte MdlAnfr 7, 8 06.11.87 Drs 11/1109 Kolbow SPD Antw PStSekr Dr. Voss BMF 2524 B ZusFr Kolbow SPD 2524 C ZusFr Stiegler SPD 2525 A Auflistung der bei der Regionalförderung einzusparenden 1,6 Milliarden DM nach Einzelpositionen MdlAnfr 9 06.11.87 Drs 11/1109 Stiegler SPD Antw PStSekr Dr. Voss BMF 2525 B ZusFr Stiegler SPD 2525 C Abbau von Arbeitsplätzen deutscher Arbeitnehmer bei den britischen Streitkräften in Niederkrüchten-Elmpt MdlAnfr 10, 11 06.11.87 Drs 11/1109 Stahl (Kempen) SPD Antw PStSekr Dr. Voss BMF . . 2526A, 2527 A ZusFr Stahl (Kempen) SPD . . 2526B, 2527 B ZusFr Stiegler SPD 2526D, 2527 D ZusFr Kolbow SPD 2526 D Wettbewerbsvorteile europäischer Konkurrenten in der Eisen-, Blech- und Metallwarenindustrie wegen laxerer Umweltschutzbestimmungen MdlAnfr 20 06.11.87 Drs 11/1109 Stiegler SPD Antw PStSekr Dr. von Wartenberg BMWi 2528 B ZusFr Stiegler SPD 2528 C II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. November 1987 Nichteinhaltung der EG-Richtlinien zum Schutz der Legehennen in Käfigbatteriehaltung MdlAnfr 24 06.11.87 Drs 11/1109 Eigen CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Geldern BML . . 2528 D ZusFr Eigen CDU/CSU 2529 B ZusFr Frau Saibold GRÜNE 2529 D Wettbewerbsverzerrungen gegenüber Italien und den Niederlanden wegen der Zuschüsse für Rind- und Schweinefleisch bzw. der Schweineklassifizierung MdlAnfr 25 06.11.87 Drs 11/1109 Eigen CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Geldern BML . . 2529 D ZusFr Eigen CDU/CSU 2530 B Grenzwertfestsetzung für Cäsium 137 in der EG MdlAnfr 35, 36 06.11.87 Drs 11/1109 Frau Saibold GRÜNE Antw PStSekr Gröbl BMU . . . 2530D, 2531 D ZusFr Frau Saibold GRÜNE . . . 2531A, 2532 B ZusFr Fischer (Homburg) SPD . . 2531B, 2533 B ZusFr Weiss (München) GRÜNE . 2531B, 2533 A ZusFr Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE 2531C, 2532 C ZusFr Frau Wollny GRÜNE 2532 D ZusFr Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE . 2532 D Bestechung von Mitarbeitern der belgischen Firma Mol zur Annahme nicht mehr aufzubereitender radioaktiver Abfälle durch die Transnuklear GmbH MdlAnfr 37, 38 06.11.87 Drs 11/1109 Frau Wollny GRÜNE Antw PStSekr Gröbl BMU . . . 2533D, 2534 D ZusFr Frau Wollny GRÜNE . . . 2533D, 2534 D ZusFr Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE 2534A, 2535 A ZusFr Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 2534A, 2535 B ZusFr Weiss (München) GRÜNE . 2534 B, 2535C ZusFr Frau Saibold GRÜNE 2535 B ZusFr Frau Unruh GRÜNE 2535 D Verlagerung des Posttransports der RuhrSiegstrecke auf die Straße MdlAnfr 39 06.11.87 Drs 11/1109 Toetemeyer SPD Antw PStSekr Rawe BMP 2536 A ZusFr Toetemeyer SPD 2536 B Berücksichtigung des erhöhten Personalbedarfs durch Arbeitszeitverkürzungen bei Festlegung der Ausbildungsplatzquoten der Bundespost; Zusammenhang zwischen der Absenkung der Ausbildungsquoten 1988 und einer geplanten Privatisierung des Fernmeldedienstes der Bundespost MdlAnfr 40, 41 06.11.87 Drs 11/1109 Frau Faße SPD Antw PStSekr Rawe BMP 2536 D ZusFr Frau Faße SPD 2537 A ZusFr Börnsen (Ritterhude) SPD 2537 C Anpassung des Raumbedarfs an die Ausbildungsquoten für Fernmeldehandwerker und Kommunikationselektroniker bei der Bundespost MdlAnfr 42, 43 06.11.87 Drs 11/1109 Paterna SPD Antw PStSekr Rawe BMP 2538 A ZusFr Paterna SPD 2538 B Nächste Sitzung 2551 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 2553* A Anlage 2 Entwicklung der Samstags- und Sonntagsarbeit; Anträge der Textil- und Elektronikindustrie auf Sondergenehmigungen MdlAnfr 3, 4 06.11.87 Drs 11/1109 Müller (Wesseling) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höpfinger BMA . . . 2553* B Anlage 3 Verkehrsgefährdung durch technische Mängel an Lastzügen aus der DDR und den Ostblockstaaten MdlAnfr 5, 6 30.10.87 Drs 11/1109 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . . 2553* C Anlage 4 Beobachtung der Kapitalbewegungen von Unternehmen mit dem Ausland durch die Finanzämter und Abgabe einer Straflosigkeitserklärung im Rahmen der Steuerreform MdlAnfr 12, 13 06.11.87 Drs 11/1109 Niegel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . . 2554* B Anlage 5 Quadratmeterpreis für den von der Bundesvermögensstelle geplanten Bau von Wohnungen für Angehörige der US-Streitkräfte in Hornbach, Kreis Pirmasens MdlAnfr 14, 15 06.11.87 Drs 11/1109 Dr. Hitschler FDP SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . . 2554* C Deutscher Bundestag — l 1. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. November 1987 III Anlage 6 Rückforderung des Bundesminister a. D. Graf Lambsdorff gewährten Prozeßkostenzuschusses MdlAnfr 18, 19 06.11.87 Drs 11/1109 Menzel SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Wartenberg BMWi 2555* A Anlage 7 Auswirkungen des Wegfalls der Investitionszulage auf die mittelständische Wirtschaft und den Arbeitsmarkt im Grenz- und Zonenrandgebiet MdlAnfr 21, 22 06.11.87 Drs 11/1109 Hinsken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Wartenberg BMWi 2555* B Anlage 8 Unterschiedliche Aussagen des Luftwaffenamtes und des Parl. Staatssekretärs Würzbach über die Einhaltung der Mindestflughöhe bei NATO-Übungen MdlAnfr 26, 27 06.11.87 Drs 11/1109 Gerster (Worms) SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . . 2555* C Anlage 9 Ausschluß des Deutschen Gewerkschaftsbundes von der Veranstaltung des Bundesgesundheitsamtes über die von Asbest ausgehende Krebsgefahr MdlAnfr 33, 34 06.11.87 Drs 11/1109 Reimann SPD SchrAntw PStSekr Gröbl BMU 2555* C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. November 1987 2523 38. Sitzung Bonn, den 11. November 1987 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Frau Beck-Oberdorf 13.11. Bernrath 13.11. Böhm (Melsungen) * 13.11. Dr. Ehmke (Bonn) 13.11. Ehrbar 13.11. Hauff 13.11. Hauser 11.11. Frau Dr. Hellwig 13.11. Huonker 13.11. Kretkowski 13.11. Frau Luuk ' 13.11. Frau Dr. Martiny 13.11. Menzel 11.11. Dr. Mertens (Bottrop) 11.11. Petersen 13.11. Paintner 13.11. Schröer (Mühlheim) 11.11. Spöri 13.11. Wieczorek 13.11. Wischnewski 11.11. Dr. Wulff * 11.11. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höpfinger auf die Fragen des Abgeordneten Müller (Wesseling) (CDU/CSU) (Drucksache 11/1109 Fragen 3 und 4): Sind der Bundesregierung Zahlen bekannt, inwieweit sich die Samstags- und Sonntagsarbeit bei der Arbeitnehmerschaft in den letzten fünf Jahren verstärkt hat, und gibt es konkrete Daten, wie viele Arbeitnehmer in welchen Tarifbereichen Samstags- und Sonntagsarbeit ableisten? Trifft es zu, daß die Textil- und Elektronikbranche zahlreiche Anträge auf Sondergenehmigungen für Sonntags- und Feiertagsarbeit gestellt hat, und wie beurteilt die Bundesregierung dieses Begehren? Die Bundesregierung verfügt über keine amtlichen Angaben zur Entwicklung der Samstags-, Sonntags- und Feiertagsarbeit in den letzten 5 Jahren, ebenso nicht das Statistische Bundesamt und das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Tarifverträge regeln zwar die Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit und enthalten teilweise auch Zuschlagsregelungen für Samstagsarbeit, lassen jedoch nicht erkennen, wie viele Arbeitnehmer tatsächlich samstags, sonntags oder nachts arbeiten. Anträge auf Sondergenehmigungen für Sonn- und Feiertagsarbeit werden nicht beim Bund, sondern bei den für die Überwachung der Vorschriften der Gewerbeordnung zuständigen Aufsichtsbehörden der Länder gestellt. Die Bundesregierung verfügt daher über keine Angaben zur Zahl der von der Textil- und ElekAnlagen zum Stenographischen Bericht tronikbranche gestellten Anträge auf Sondergenehmigungen für Sonn- und Feiertagsarbeit. Hinzu kommt, daß in vielen Fällen zur Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nicht erforderlich ist: So ist z. B. nach § 105c Abs. 1 Nr. 4 Gewerbeordnung Sonn- und Feiertagsarbeit schon kraft Gesetzes zulässig für Arbeiten, welche zur Verhütung des Verderbens von Rohstoffen oder des Mißlingens von Arbeitserzeugnissen erforderlich sind, sofern nicht diese Arbeiten an Werktagen vorgenommen werden können. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 11/1109 Fragen 5 und 6): Treffen Presseberichte zu, nach denen Lastzüge aus der DDR und Staaten des Ostblocks häufig in einem technisch katastrophalen Zustand sind und eine Verkehrsgefährdung auf den Straßen der Bundesrepublik Deutschland darstellen? Welche Kontrollen werden an den Übergängen der innerdeutschen Grenze und anderen Grenzen durchgeführt, und welche Ergebnisse hatten diese Kontrollen in den letzten Jahren? Zu Frage 5: Bei Verkehrskontrollen durch den Bundesgrenzschutz und die Bayerische Grenzpolizei wurden an Lastkraftwagen aus der DDR und den Ostblockstaaten wesentlich häufiger schwerwiegende Mängel festgestellt als an Lastkraftwagen aus der Bundesrepublik Deutschland und den westlichen Staaten. Während z. B. im ersten Halbjahr 1987 im Bereich des Grenzschutzamtes Braunschweig 56,3 % der kontrollierten Lastkraftwagen aus der Bundesrepublik Deutschland beanstandet wurden, waren dies bei Lkw aus der DDR 72,1 %. Besorgniserregend ist insbesondere, daß der Anteil der Lastkraftwagen mit erheblichen Mängeln bei Ostblock-Lkw mit 7,6 % etwa dreimal, bei DDR-Lkw mit 14,8 % sogar über sechsmal so hoch liegt wie bei Lkw aus der Bundesrepublik Deutschland mit 2,2 %. Als verkehrsunsicher wurden 5,2 % der kontrollierten Ostblock-Lkw und 10,1 % der DDR-Lkw gegenüber 1,2 % der Lkw aus der Bundesrepublik Deutschland eingestuft. 2,4 % der OstblockLkw und 5,8 % der DDR-Lkw mußten sogar abgewiesen werden, weil eine Mängelbeseitigung an Ort und Stelle nicht möglich war. Zu Frage 6: Der Bundesgrenzschutz und die Bayerische Grenzpolizei verfügen über spezialisierte Beamte, die systematisch verkehrsrechtliche Kontrollen besonders im Lkw-Verkehr durchführen. An den Grenzen zu Frankreich und den BeneluxStaaten werden aufgrund eines Übereinkommens der 2554 * Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. November 1987 Verkehrsminister vom 11. Dezember 1984 im Gegensatz zu den anderen Grenzen keine gezielten Verkehrskontrollen mehr durchgeführt. Verkehrsrechtliche Beanstandungen ergeben sich dort nur, soweit im Zusammenhang mit der allgemeinen grenzpolizeilichen Kontrolle entsprechende Feststellungen getroffen werden. An der innerdeutschen Grenze ist im Bereich des Grenzschutzamtes Braunschweig seit 1982 ein mobiler Verkehrskontrolltrupp mit 3 Beamten eingesetzt; die Bayerische Grenzpolizei hat an der Grenzübergangsstelle Rudolphstein 4 Beamte stationiert, die speziell für die Überprüfung von Kraftfahrzeugen ausgebildet sind. An den Grenzen der Bundesrepublik Deutschland wurden 1985 172 707, 1986 173 270 und im ersten Halbjahr 1987 82 759 Kraftfahrzeuge beanstandet. 1985 wurde 32 696, 1986 37 294 und im ersten Halbjahr 1987 19 054 Kraftfahrzeugen die Weiterfahrt untersagt. Der Bundesgrenzschutz wird die Kontrollen bei Lastkraftwagen aus der DDR und dem Ostblock intensiv fortsetzen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Fragen des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 11/1109 Fragen 12 und 13): Trifft es zu, daß unter Vorwegnahme der Gesetze über die Steuerreform die Betriebsprüfer in der Außenprüfung der Finanzämter bereits mündlich angewiesen wurden, die Kapitalbewegungen der Betriebe mit dem Ausland besonders zu beobachten? Beabsichtigt die Bundesregierung im Rahmen der Steuerreform eine Straflosigkeitserklärung für diejenigen Steuerpflichtigen, die bisher aus Unkenntnis ihre Kapitalerträge nicht ordnungsgemäß versteuert haben? Zu Frage 12: Die Betriebsprüfungsstellen sind, mit Ausnahme der Betriebsprüfungsabteilung des Bundesamtes für Finanzen, Dienststellen der Landesfinanzbehörden. Der Bundesminister der Finanzen hält es nicht für möglich und wünscht es auch nicht, daß im Hinblick auf zu erwartende Steuerrechtsänderungen von Landesfinanzbehörden besondere Weisungen erteilt wurden. Für den Bereich der Bundesbetriebsprüfung wurden keine derartigen Anweisungen gegeben. Zu Frage 13: Die Koalitionsvereinbarungen zur Steuerreform enthalten keine Beschlüsse, die eine Straflosigkeit für Steuerpflichtige vorsehen, die bisher aus Unkenntnis ihre Kapitalerträge nicht versteuert haben. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hitschler (FDP) (Drucksache 11/1109 Fragen 14 und 15): Trifft es zu, daß die Bundesvermögensstelle im Falle des geplanten Baus von 200 Wohneinheiten für Angehörige der amerikanischen Streitkräfte in 6661 Hornbach, Kreis Pirmasens, dem Bauträger eine Mietgarantiezusage von 13 DM/Quadratmeter abgegeben hat, während sie auf dem dortigen privaten Wohnungsmarkt ansonsten nur einen Quadratmeterpreis von 6 DM bis 7 DM akzeptiert, und welche Gründe werden dafür angeführt? Ist der private Wohnungsmarkt in dieser Region nicht in der Lage, den Bedarf an 200 Wohnungen zu decken, oder gibt es für die Errichtung dieser Wohneinheiten andere Gründe? Zu Frage 14: Die Bundesvermögensverwaltung hat mit einem Bauträger wegen der Errichtung und Anmietung von 200 Wohnungen (zum Teil Einfamilienhäuser) in Hornbach zur Deckung des Wohnungsbedarfs der amerikanischen Streitkräfte verhandelt. Es ist ein Mietzins von 13,89 DM/m2/Monat vorgesehen, der für die Dauer der Mietzeit von 10 Jahren unverändert bleibt. Bei der Ermittlung des Mietzinses wurde die von den amerikanischen Streitkräften geforderte besondere Ausstattung der Wohnungen berücksichtigt, die über die Regelausstattung von Wohnungen deutscher Mieter hinausgeht (zum Beispiel Einbaumöbel in Küche und Schlafzimmer, besondere Stromkreise für Anschluß von Elektrogeräten, in der Regel zwei Abstell-/Parkmöglichkeiten je Wohnung, Spielplätze in größerer Anzahl). Die Miete ist von den amerikanischen Streitkräften zu zahlen. Sie kann unter den gegebenen Umständen als angemessen bezeichnet werden. Das Bundesvermögensamt Landau hat in den letzten Jahren keine Wohnungen für die ausländischen Streitkräfte zu einem Mietzins von 6, — DM bis 7, —DM/m2/Monat angemietet. Soweit in den Jahren 1969 bis 1973 Anmietungen mit einem Mietzins von 7,— DM/m2/Monat erfolgten, betrafen sie Wohnungen für die amerikanische Armee mit einer wesentlich geringeren Ausstattung als bei den 200 angeforderten Wohnungen für die amerikanische Luftwaffe. Derzeit liegt der ortsübliche Mietzins für vergleichbaren, freien Wohnraum bei 8,50 DM bis 10, — DM/m2/Monat zuzüglich eines Betrages für besondere Einrichtungen und Ausstattungen. Zu Frage 15: Der Wohnungsbedarf der amerikanischen Streitkräfte kann durch die Anmietung von Wohnungen auf dem freien Markt nicht gedeckt werden, weil Wohnungen in einer derart großen Zahl in Zweibrücken und Umgebung nicht zur Verfügung stehen. In der Regel entsprechen auch freie Wohnungen nicht den besonderen baulichen Anforderungen der amerikanischen Streitkräfte. Hinzu kommt, daß die amerikanischen Streitkräfte geschlossene Wohnanlagen bevorzugen. Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. November 1987 2555 Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Wartenberg auf die Fragen des Abgeordneten Menzel (SPD) (Drucksache 11/1109 Fragen 18 und 19) : Hat die Bundesregierung bereits Konsequenzen aus der nunmehr gegen den Bundesminister a. D. Graf Lambsdorff rechtskräftig gewordenen Verurteilung wegen Steuerhinterziehung gezogen und den Prozeßkostenzuschuß, der Graf Lambsdorff gewährt wurde, ganz oder teilweise zurückgefordert, bzw. wird sie eine Rückforderung erheben? Wenn ja, wie hoch ist der zurückgeforderte Betrag? Zu Frage 18: Der frühere Bundesminister Dr. Graf Lambsdorff hat zu dem Verfahren wegen Steuerhinterziehung keinen Prozeßkostenzuschuß und kein zinsloses Darlehen erhalten. Das Darlehen, das der Bund ihm nach den Richtlinien über den Rechtsschutz in Strafsachen für Bundesbedienstete gewährt hat, bezieht sich ausschließlich auf das Verfahren wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit. Die Rechtskraft der Verurteilung wegen Steuerhinterziehung kann daher keine Rückforderung von geleisteten Darlehensbeträgen begründen. Vom Vorwurf der Bestechlichkeit ist Dr. Graf Lambsdorff rechtskräftig freigesprochen worden. Zu Frage 19: Wie sich aus der Antwort auf die vorhergehende Frage ergibt, stellt sich die Frage der Rückforderung wegen der Verurteilung nicht. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Wartenberg auf die Fragen des Abgeordneten Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache 11/1109 Fragen 21 und 22): Welche Auswirkungen sind durch den Wegfall der Investitionszulage, insbesondere für die mittelständische Wirtschaft und Arheitsplatzsituation, im Grenzland und Zonenrandgebiet zu erwarten? Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die verschiedentlich geäußerte Befürchtung erheblicher negativer Auswirkungen auf die Wirtschaft und Arbeitsmarktsituation im Grenzland und Zonenrandgebiet? Bei der geplanten Streichung der Investitionszulage bei gleichzeitiger Erhöhung der Haushaltsmittel der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" im Jahre 1990 sind keine gravierenden negativen Auswirkungen auf die Zonenrandförderung zu erwarten. An dem Grundsatz der bevorzugten Förderung des Zonenrandgebiets gegenüber Nicht-Zonenrandförderregionen wird festgehalten. Von der vorgesehenen Aufstockung der Haushaltsmittel der Gemeinschaftsaufgabe in Höhe von 500 Millionen DM für Zuschüsse für Investitionen der gewerblichen Wirtschaft und für wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen soll auf das Zonenrandgebiet im Hinblick auf den Grundsatz der bevorzugten Förderung ein Anteil von mindestens 30 % entfallen. Die Präferenz der Zonenrandförderung gegenüber den übrigen Fördergebieten kann damit gewährleistet werden. Dem Verlust des Zonenrandanteils an der steuerfreien Investitionszulage stehen — ein erhebliches zusätzliches Mittelvolumen für Investitionszuschüsse, — erhebliche Steuerentlastungen und Investitionsanreize für Unternehmer im Zonenrandgebiet durch die geplante Steuerreform sowie — ein effizienter Mitteleinsatz für förderbedürftige Betriebe (aufgrund des Rechtsanspruchs der Investitionszulage sind Mitnahmeeffekte nicht ausgeschlossen) gegenüber. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Zonenrandförderung auch weiterhin ihrer wirtschaftlichen und deutschlandpolitischen Aufgabe gerecht werden kann. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Gerster (Worms) (SPD) (Drucksache 11/1109 Fragen 26 und 27): Wieso teilte das Luftwaffenamt im September 1987 einer Bürgerinitiative mit. bei Übungen der Luftstreitkräfte würde „eine kleine Zahl von Beschränkungen ... zeitweise außer Kraft gesetzt" und bei „simulierten Zielanflügen" dürften die Piloten für den „direkten Zielanflug von 150 Metern bis auf 100 Meter iiber Grund in den Sinkflug übergehen°, während der Parlamentarische Staatssekretär Würzbach auf meine diesbezügliche Anfrage antwortete (Drucksache 11/503), die Mindestflughöhen würden „auch während Übungen der NATO-Luftstreitkräfte im Luftraum der Bundesrepublik Deutschland nicht unterschritten"? Welche Auskunft trifft zu, gelten offizielle Mindestflughöhen ohne Ausnahme auch während Übungen, oder gibt es Ausnahmeregelungen? Zu Frage 26: Zwischen der Septemberverlautbarung der Fluginformationszentrale der Luftwaffe und meiner Antwort in Drucksache 11/503, vermag ich keinen Widerspruch zu erkennen. Als Vorbereitung der Bevölkerung auf eine bevorstehende Großübung hat die Fluginformationszentrale mit ihrer Aussage folgende, seit Jahren geübte Verfahrensweise in Erinnerung rufen wollen: Anläßlich von Großübungen werden, abhängig vom Übungsraum, immer wieder 75 m-Tieffluggebiete auch dort eingerichtet, wo normalerweise 150 m Mindestflughöhe gelten. Für diese zeitlich befristete Maßnahme werden an anderer Stelle, für den nicht von der Übung betroffenen Tiefflugbetrieb, die Mindestflughöhen in 75 mGebieten auf 150 m angehoben. 2556 * Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. November 1987 Zu Frage 27: Meine Antwort vom Juni 1987 gilt uneingeschränkt. In 150 m-Gebieten wird nicht tiefer als 150 m und in 75 m-Gebieten nur bis 75 m geflogen. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gröbl auf die Fragen des Abgeordneten Reimann (SPD) (Drucksache 11/1109 Fragen 33 und 34): Ist der Bundesregierung bekannt, daß zu einer Veranstaltung des Bundesgesundheitsamtes vom 20. bis zum 22. Oktober 1987 über die Krebsgefahr von Asbest und Asbestersatzstoffen kein Vertreter des Deutschen Gewerkschaftsbundes eingeladen wurde, während zahlreiche Firmenvertreter aus der Asbest- und Mineralfaserindustrie und ihnen nahestehende Wissenschaftler an der Veranstaltung teilnehmen konnten (vgl. Frankfurter Rundschau vom 20. Oktober 1987)? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß ein Ausschluß des Deutschen Gewerkschaftsbundes und sener Einzelgewerkschaften, die seit langem sowohl durch wissenschaftliche Analysen als auch durch praktische Impulse zur Verminderung arbeitsbedingter Krebsgefahren beigetragen haben, von dieser Veranstaltung als unnötiger Affront gegen die Interessen der betroffenen Arbeitnehmer verstanden werden muß? Zu Frage 33: Das wissenschaftliche Kolloquium des Bundesgesundheitsamtes diente dazu, den Kenntnisstand über mögliche gesundheitliche Risiken für die Allgemeinbevölkerung aufgrund von künstlichen Mineralfasern und Asbestfasern in der Umwelt zu diskutieren. Hierzu waren Wissenschaftler eingeladen, von denen dem Bundesgesundheitsamt bekannt war, daß sie auf diesem Gebiet arbeiten. Weiterhin wurde der Teilnehmerkreis um solche Personen erweitert, die dem Bundesgesundheitsamt als Fachleute benannt wurden oder die von sich aus Interesse an dem Kolloquium bekundeten. Fragen des Arbeitsschutzes waren nicht primär Gegenstand des Kolloquiums, dennoch nahmen Vertreter der zuständigen Berufsgenossenschaft und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz teil. Einer Teilnahme eines Vertreters des Deutschen Gewerkschaftsbundes hätte nichts entgegengestanden, wenn von Seiten des DGB rechtzeitig Interesse bekundet worden wäre. Zu Frage 34: Da es sich nicht, wie aus der Antwort zur vorhergehenden Frage erkenntlich, um einen gezielten Ausschluß des Deutschen Gewerkschaftsbundes handelte, kann auch nicht von einem Affront gegen die Interessen der betroffenen Arbeitnehmer gesprochen werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Friedrich Voss


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Kollege Kolbow, erlauben Sie, daß ich die beiden von Ihnen eingereichten Fragen wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantworte?


Rede von Heinz Westphal
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Der Abgeordnete ist einverstanden. Ich rufe also auch Frage 8 des Abgeordneten Kolbow auf:
Welche hat bzw. soll sie als Depots für Materiallagerung instandsetzen sowie instandhalten, und welche Depots betreibt bzw. verwaltet sie?
Dr. Voss, Parl. Staatssekretär: Danke schön. — Die Bundesregierung unterstützt die Bestrebungen der USA, die Stationierungsstreitkräfte der Bundesrepublik Deutschland von bestimmten Verwaltungs- und Versorgungsaufgaben zu entlasten und diese Nebenaufgaben auf private Dienstleistungsunternehmen zu übertragen.
Die Materialdepot-Betriebsgesellschaft, eine Tochter der Industrieverwaltungsgesellschaft AG, an der die Bundesrepublik mehrheitlich beteiligt ist, erbringt solche Dienstleistungen. Sie lagert und unterhält in eigenen Depots für die US-Streitkräfte konventionelles Gerät und Ausrüstungsmaterial wie Bekleidung, Lebensmittel, Fahrzeuge und Ersatzteile. Die Lagerung von Munition jeder Art und Treibstoffen ist ausgeschlossen.
Bei der Beschaffung ihrer Betriebsgrundstücke unterliegt die Gesellschaft wie jedes andere private Unternehmen voll den gesetzlichen Bestimmungen und den Kontrollen der zuständigen deutschen Behörde. Die beschafften Liegenschaften gehen nicht wie bei Maßnahmen nach dem Landbeschaffungsgesetz in die hoheitliche Verfügungsgewalt der Streitkräfte über, sondern verbleiben in der Eigenverantwortlichkeit der Materialdepot-Betriebsgesellschaft.
Die Materialdepot-Betriebsgesellschaft wurde von den US-Streitkräften beauftragt, zunächst acht Depots zu errichten und zu betreiben. Bisher konnten drei Depots in Betrieb genommen werden, und zwar in Kitzingen, Bayern, Villmar und Biebesheim, beide Hessen. Drei weitere Depots in Babenhausen, Hessen,
Merkendorf, Bayern, und Buchen, Baden-Württemberg, sind im Aufbau. Wegen der beiden letzten Standorte steht die Materialdepot-Betriebsgesellschaft mit verschiedenen Grundstückseigentümern und den zuständigen Genehmigungsbehörden in Verhandlungen. Entscheidungen sind noch nicht gefallen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Heinz Westphal


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Kolbow, Zusatzfrage, bitte schön.