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ID1103708300

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    Plenarprotokoll 11/37 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 37. Sitzung Bonn, Freitag, den 6. November 1987 Inhalt: Zusatztagesordnungspunkt 8: Aktuelle Stunde betr. Ergebnisse des Waldschadenberichts 1987 Dr. Knabe GRÜNE 2497B, 2486 C Sauter (Epfendorf) CDU/CSU 2480 B Lennartz SPD 2481 A Heinrich FDP 2481 D Vahlberg SPD 2482 D Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU 2483 D Baum FDP 2484 D Kiechle, Bundesminister BML 2485 C Bayha CDU/CSU 2487 A Stahl (Kempen) SPD 2487 D Dr. Töpfer, Bundesminister BMU . . . 2489 A Frau Dr. Hartenstein SPD 2490 C Schmidbauer CDU/CSU 2491 C Freiherr von Schorlemer CDU/CSU . . 2492 C Tagesordnungspunkt 21: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Schmidt-Bott, Ebermann und der Fraktion DIE GRÜNEN: Sofortiges Moratorium für die Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt (Drucksache 11/695) Frau Schmidt-Bott GRÜNE 2493 D Dr. Voigt (Northeim) CDU/CSU 2495 B Catenhusen SPD 2497 C Kohn FDP 2499 C Frau Dr. Süssmuth, Bundesminister BMJFFG 2501 B Tagesordnungspunkt 22: a) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Geschlechtsneutrale Bezeichnungen (Drucksache 11/118) und b) Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN: Geschlechtsneutrale Bezeichnungen (Drucksache 11/860) und c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Männle, Frau Verhülsdonk, Frau Dempwolf, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Fraktion der FDP: Geschlechtsbezogene Formulierungen in Gesetzen, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften (Drucksache 11/1043) Frau Dr. Dobberthien SPD 2502 D Frau Männle CDU/CSU 2503 D Frau Oesterle-Schwerin GRÜNE 2504 D Richter FDP 2506 B Engelhard, Bundesminister BMJ 2507 C Helmrich CDU/CSU 2508 B Frau Becker-Inglau SPD 2509 A Frau Dr. Süssmuth, Bundesminister BMJFFG 2510A Vizepräsident Cronenberg 2511 B Tagesordnungspunkt 23: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. de With, Frau Dr. Däubler-Gmelin, Frau Schmidt (Nürnberg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Strafbarkeit der Vergewaltigung, der sexuellen Nötigung und des sexuellen Mißbrauchs in der Ehe (Drucksache 11/474) II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. November 1987 Dr. de With SPD 2511 D Eylmann CDU/CSU 2513 C Frau Schoppe GRÜNE 2515 B Lüder FDP 2516B Engelhard, Bundesminister BMJ 2517 A Frau Bulmahn SPD 2517 D Frau Dr. Süssmuth, Bundesminister BMJFFG 2519C Nächste Sitzung 2520 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 2521* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 2521* C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. November 1987 2479 37. Sitzung Bonn, den 6. November 1987 Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 6. 11. Frau Beck-Oberdorf 6. 11. Bernrath 6. 11. Frau Blunck 6. 11. Dr. Briefs 6. 11. Böhm (Melsungen) ** 6. 11. Brauer 6. 11. Frau Brahmst-Rock 6. 11. Clemens 6. 11. Conradi 6. 11. Dollinger 6. 11. Doss 6. 11. Dr. Ehmke (Bonn) 6. 11. Ewen 6. 11. Dr. Feldmann 6. 11. Dr. Fell 6. 11. Gattermann 6. 11. Geis 6. 11. Gerstein 6. 11. Dr. Götz 6. 11. Dr. Haack 6. 11. Haack (Extertal) 6. 11. Heistermann 6. 11. Frau Dr. Hellwig 6. 11. Dr. Jobst 6. 11. Dr. Klejdzinski * 6. 11. Kolbow 6. 11. Kretkowski 6. 11. Lenzer * 6. 11. Leonhart 6. 11. Linsmeier 6. 11. Louven 6. 11. Lowack 6. 11. Frau Dr. Martiny 6. 11. Meyer 6. 11. Michels 6. 11. Mischnick 6. 11. Dr. Möller 6. 11. Müller (Schweinfurt) 6. 11. Frau Pack * 6. 11. Paintner 6. 11. Pfeifer 6. 11. Reuschenbach 6. 11. Frau Schilling 6. 11. Schmidt (München) * 6. 11. Schmidt (Salzgitter) 6. 11. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Schmitz (Baesweiler) 6. 11. Dr. Schmude 6. 11. Dr. Schneider 6. 11. Schroer 6. 11. Sielaff 6. 11. Dr. Sperling 6. 11. Schwarz 6. 11. Wieczorek (Duisburg) 6. 11. Wischnewski 6. 11. * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 16. Oktober 1987 beschlossen, dem nachstehenden Gesetz zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: Gesetz über den Schutz der Topographien von mikroelektronischen Halbleitererzeugnissen (Halbleiterschutzgesetz) Die Fraktion DIE GRÜNEN hat mitgeteilt, daß sie ihren Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern (Drucksache 11/803) zurückzieht. Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß sie die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen haben: Innenausschuß Drucksache 11/779 Nr. 2.1 Finanzausschuß Drucksache 11/779 Nummern 2.5, 2.6 Haushaltsausschuß Drucksache 11/883 Nummern 64, 68 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 11/253 Nummern 2.5, 2.6, 2.7, 2.8 Drucksache 11/339 Nummern 2.1, 2.2 Drucksache 11/439 Nummern 2.1, 2.2, 2.3, 2.4, 2.5 Drucksache 11/561 Nummern 2.2, 2.3, 2.4, 2.5, 2.6 Drucksache 11/779 Nummern 2.8, 2.9, 2.10, 2.11, 2.12, 2.13, 2.14, 2.15, 2.16, 2.17, 2.18, 2.19, 2.22, 2.23 Drucksache 11/883 Nummern 73, 74, 75, 76, 77 Ausschuß für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit Drucksache 11/253 Nr. 2.26 Ausschuß für Verkehr Drucksache 11/253 Nr. 2.29 Drucksache 11/883 Nr. 116 Ausschuß für Forschung und Technologie Drucksache 11/883 Nr. 120 Drucksache 11/883 Nr. 121 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 11/138 Nr. 3.159 Drucksache 11/138 Nr. 3.160 Drucksache 11/138 Nr. 3.161 Drucksache 11/561 Nr. 2.17
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    Rede von Waltraud Schoppe


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn ich die heutige Debatte mit der Debatte vergleiche, die wir 1983 hatten, dann, muß ich sagen, bin ich schon ganz froh; denn gerade das Argument, daß ein bißchen Sexualität das Salz in der Suppe sei, ist damals nicht so, aber ähnlich gefallen.

    (Frau Matthäus-Meier [SPD]: Böse Zwischenrufe!)

    Ich erinnere mich auch noch daran, daß ein Kollege von der rechten Seite in der Debatte damals sagte: Das Problem der Vergewaltigung in der Ehe mag vielleicht bei den GRÜNEN und der SPD zu finden sein, aber die Familien, die da zu der rechten Seite gehörten, seien alle gesund, da komme das nicht vor. Insoweit bin ich froh. Aber ich muß Ihnen auch folgendes sagen: Wir dürfen ja nicht die Historie vergessen, wie dieses Problem überhaupt in die Debatte gekommen ist. Da muß ich sagen, daß die von Ihnen so genannten „schrillen Feministinnen" eine Arbeit geleistet haben, die wir nur anerkennen können.

    (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

    Sie haben seit Jahrzehnten um dieses Problem gekämpft. Ich denke, wir im Bundestag sind doch alle so
    weit, daß uns eine schrille Feminstin lieber als ein dumpfer Patriarch ist.

    (Heiterkeit und Beifall bei den GRÜNEN und der SPD — Frau Matthäus-Meier [SPD]: Ich mag sie beide nicht!)

    Jetzt komme ich zu dem SPD-Entwurf, um den es ja heute zunächst geht. Ich möchte auf eine Stelle eingehen. Im SPD-Entwurf werden zwei Dinge gemacht. Auf der einen Seite wird das Wort „außereheliche" gestrichen, dadurch werden alle Vorkommnisse, auch die in der Ehe, strafrechtlich erfaßt. Das ist richtig. Aber, Herr de With, ich halte diesen Passus für ganz falsch, in dem gesagt wird:
    Das Gericht kann die Strafe mildern oder von Strafe absehen, wenn dies im Interesse der Aufrechterhaltung der Bindungen ... ist.
    Es mag sein — das Leben ist ja sehr vielfältig, und wir können unsere Verhaltensweisen nicht anderen aufdrücken wollen — , daß es Paare gibt, die sich auch nach diesem Vorfall einer Vergewaltigung versöhnen. Aber ich denke keinesfalls, daß wir mit rechtlichen Mitteln sozusagen auf eine Versöhnung hinarbeiten sollen. Denn ich glaube, es ist hier immer noch ein Mißverständnis in der Debatte. Es wird so getan, als sei Vergewaltigung nur eine mehr oder weniger verunglückte Form von Sexualität. Das stimmt überhaupt nicht. Vergewaltigung hat mit Sexualität überhaupt nichts zu tun. In der Vergewaltigung wird ein Unterwerfungsakt gefordert und ein Herrschaftsakt vollzogen, der gewalttätig ist und die Integrität der Frau angreift. Das hat mit Sexualität überhaupt nichts zu tun.

    (Beifall bei den GRÜNEN — Dr. de With [SPD]: Das haben wir auch nicht behauptet! Das dürfen Sie nicht unterstellen; sonst werde ich böse!)

    Deshalb finde ich es falsch, gesetzliche Regelungen zu treffen, die sozusagen auf eine Versöhnung hinarbeiten. Denn sonst kann es leicht passieren, daß die Frau unter Druck gesetzt wird und sich sozusagen im nachhinein unter Druck versöhnen soll, damit der Mann nicht eine solch harte Strafe erhält.
    Es ist interessant zu diskutieren und zu überlegen, ob das Strafmaß von zwei Jahren im Gesetz stehen bleiben soll. Denn wenn wir auf das Strafmaß von mindestens einem Jahr heruntergingen, dann wäre es möglich, die Strafe zur Bewährung auszusetzen. Das ist ein ganz anderer Diskussionspunkt, der darauf hinausläuft, daß wir uns einmal in Ruhe fragen, ob es nützt, wenn Vergewaltiger ins Gefängnis gehen. Wir wollen ja eine Verhaltensänderung bei diesen Männern, eine Veränderung ihres Frauenbildes. Sie müssen lernen und erkennen, daß Frauen menschliche Wesen sind, die man nicht einfach unterwerfen kann und gegen die man nicht einfach Herrschaft und Gewalt ausüben kann.
    Das ist eine Diskussion, die wir im Moment bei uns in der Fraktion sehr kontrovers führen. Es gibt auch Stimmen, die sagen: Wir wollen auf jeden Fall das Strafmaß von zwei Jahren beibehalten, weil wir die Schwere dieses Deliktes damit kennzeichnen wollen. Bei uns, so kann ich sagen, ist es noch nicht ausdisku-



    Frau Schoppe
    tiert. Aber wir werden demnächst ja einen Gesetzentwurf vorlegen, und dann wird man sehen, zu welchem Ergebnis wir gekommen sind.
    Ich will noch schnell, weil die Zeit gleich vorbei ist, auf einen anderen Punkt zu sprechen kommen. Nach dem bestehenden Gesetz — und Sie wollen diese Formulierungen beibehalten — ist nur die vaginale Penetration eine Vergewaltigung.
    Dabei kann es nicht bleiben. Ich denke, ein erzwungener Oral- oder Analverkehr muß genauso als Vergewaltigung geahndet werden, denn das ist ein ganz schrecklicher und fürchterlicher Vorgang, den wir nicht unter „Nötigung" fassen können.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Ein anderer Punkt noch schnell: Ich bin dafür, auch den minder schweren Fall herauszunehmen, weil dieser ganze Vorgang, daß man sich eine Frau vornimmt, daß man ein Verbrechen an ihr begeht, egal ob man eine Penetration in irgendeiner Form vornimmt oder nicht, daß man sie zu irgendwelchen sexuellen Handlungen zwingt, nichts anderes sein kann als eine Vergewaltigung. Deshalb, so denke ich, sollte der minder schwere Fall herausgenommen werden.
    Dann gibt es noch einen Punkt, von dem ich denke, daß wir über ihn diskutieren müssen. Das ist der Fall, daß eine Vergewaltigung ja von einer Frau sozusagen nachgewiesen werden muß. Die Frau muß also nachweisen, daß sie mit Gewalt oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben genötigt wurde. Das heißt, eine Frau muß nachweisen, daß sie bedroht worden ist, daß sie sich gewehrt hat. Ich finde es nicht richtig, daß man das darin läßt. Wir müssen davon ausgehen: Wenn Menschen miteinander leben oder Menschen miteinander in Kontakt sind und ein Mann fängt an, in der Weise zu handeln, und eine Frau sagt: „Nein, ich will das nicht", dann heißt das nein. Davon müssen wir ausgehen. Wenn eine Frau nein sagt, dann meint sie nein, und wenn dieses Nein gefallen ist, dann darf der Mann nicht irgendeine andere Wertung hineinbringen. Die Wertung, die dahintersteckt, ist immer so, daß man denkt: Na Gott, die Frau hat nein gesagt, aber im Gegenteil, sie meint es ja gar nicht so, vielleicht will sie es ja doch. — Das wollen die Frauen nicht; wenn sie nein sagen, dann meinen sie nein. Ich denke, das müssen wir auch in unseren Gesetzen berücksichtigen.
    Danke.

    (Beifall bei den GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)



Rede von Dieter-Julius Cronenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Abgeordnete Lüder.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Wolfgang Lüder


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag der SPD greift einen Themenbereich auf, der nach meiner Auffassung nicht die schrillen Töne fordert, der keine lauten Töne verträgt, sondern der Nachdenken erfordert, auch Nachdenken über Grundsatzfragen. Ich orientiere mich hier in der ersten Lesung nicht am Wortlaut des Antrages allein, so wie ich Herrn Kollegen de With verstanden habe, sondern an der Zielsetzung des Antrages, um die allein es uns gehen muß. Ich kann den mit mir neuen Kollegen im Hause nur empfehlen, einmal nachzulesen, wie differenziert dieses Thema in der Anhörung am 26. Juni 1986 angepackt wurde, wie schwierig es zu besprechen war. Mit Recht ist auf das hingewiesen worden, was Praktiker bisher dazu gesagt haben, insbesondere auch Familienrichter.
    Meine Damen und Herren, wir Freien Demokraten haben uns nach einer fair, aber engagiert geführten Debatte auf unserem Kieler Bundesparteitag für die Strafbarkeit sexueller Gewalt auch in bestehenden Ehen ausgesprochen. Wir bejahen also die gesetzes-politische Zielsetzung des heutigen Antrags. Wir haben uns dabei vor allem mit drei Problemen auseinandergesetzt, zu denen wir auch hier im Deutschen Bundestag Stellung beziehen müssen und mit denen wir uns in den Ausschußberatungen befassen müssen.
    Erstens. Weil wir wissen, daß sexuelle Gewalt auch in bestehenden Ehen geschieht, müssen wir Wege suchen, diese zu verhindern, und sie dort, wo sie geschieht, ahnden. Frau Schoppe, ich stimme Ihnen zu, es kann nicht nur um den bisherigen Tatbestand der Vergewaltigung in der bisherigen Ausprägung der Rechtsprechung gehen.
    Die Unverletzlichkeit der Ehre und die Unantastbarkeit der Partnerin dürfen nicht beim Standesamt abgegeben werden. Unser Strafgesetzbuch droht schon heute Strafe gegen sexuelle Gewalt in der Partnerschaft an, aber der Grund für die unterschiedliche Strafdrohung liegt nicht im fehlenden Trauschein, sondern liegt darin, daß wir Gewalt in der Partnerschaft verhüten wollen und verhüten müssen, wie auch immer die legalisierte Form der Partnerschaft gestaltet ist. Ich bin sogar der Meinung, daß der besondere Schutz der Ehe, den unser Grundgesetz vorsieht, auch besonderes Nachdenken über die Wahrung und Sicherung von Freiheit und Würde der Partner in der Ehe fordert.
    Das zweite. Wir haben zwar gesehen, daß durch den, wie es heißt, „Staatsanwalt im Schlafzimmer" Gewalt verhindert werden kann und soll; es besteht aber auch die Gefahr, daß Nötigung und Erpressung im Zusammenhang mit Scheidungsverfahren möglich werden könnten. Wir dürfen nicht einen neuen Straftatbestand zur Vermeidung von Gewalt schaffen und damit zugleich die Grundlage für neue Straftaten legen. Diesem Punkt müssen wir besondere Aufmerksamkeit widmen. Ich weiß nicht, Herr de With, ob die Formulierung, die Sie zur Strafmilderung vorgeschlagen haben, schon das letzte Wort sein wird.
    Meine Damen und Herren, ich nehme dieses Argument sehr ernst, und ich würdige auch die Entscheidung jener Kollegen, die, wie in der Anhörung durch die Vertreter des Anwaltvereins gesagt worden ist, eben aus diesen Gründen der beabsichtigten Gesetzesänderung skeptisch, manchmal auch ablehnend gegenüberstehen. Ich bitte aber alle diese Kollegen, die der Zielsetzung des Antrages skeptisch und ablehnend gegenüberstehen, zu prüfen, ob diesem Hinweis nicht durch geeignete gesetzliche Kautelen vorgebaut werden kann; denn ich meine, daß wir hier Wege finden müssen.
    Drittens. Wenn wir es ernst nehmen mit der Bekämpfung von Gewalt, wo auch immer sie auftritt,



    Lüder
    dann dürfen wir keine strafrechtlichen Sonderräume für Gewaltanwendung lassen. Der Trauschein darf kein Kriminalitätskriterium sein. Wir müssen uns stets bewußt bleiben, daß nach heutiger Gesetzeslage die Differenzierung ja allein im Trauschein begründet ist. Dieses können wir nicht akzeptieren.
    Wer werden deswegen an die weitere Antragsberatung aufgeschlossen mit dem Ziel herangehen, durch Schaffung eines Straftatbestandes gegen sexuelle Gewalt auch in der Ehe dem Werteanspruch des Grundgesetzes zu Ehe und Familie gerecht zu werden, der Würde, Freiheit und Selbstbestimmung der Frau zu entsprechen. Unsere Aufmerksamkeit und unser Bemühen gelten dabei der Vermeidung von Mißbrauchsmöglichkeiten richtig gemeinter gesetzlicher Straftatbestände ebenso wie dem gesetzespolitischen Ziel, das von uns in der Form des vorliegenden Antrags bejaht wird.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Frau Unruh [GRÜNE])