Plenarprotokoll 11/35
Deutscher Bundestag
Stenographischer Bericht
35. Sitzung
Bonn, Mittwoch, den 4. November 1987
Inhalt:
Tageszusatzordnungspunkt 1:
Aktuelle Stunde betr. Auswirkungen der Lage der Weltwirtschaft auf unseren Arbeitsmarkt
Roth SPD 2343 C
Wissmann CDU/CSU 2344 B
Sellin GRÜNE 2345 B
Dr. Graf Lambsdorff FDP 2345 D
Dr. Mitzscherling SPD 2347 A
Dr. Bangemann, Bundesminister BMWi . 2347 D
Kraus CDU/CSU 2349 D
Stratmann GRÜNE 2350 D
Dr. Biedenkopf CDU/CSU 2351 B
Dreßler SPD 2352 A
Cronenberg (Arnsberg) FDP 2353 A
Dr. Blüm, Bundesminister BMA 2353 D
Kittelmann CDU/CSU 2354 D
Dr. Apel SPD 2355 C
Dr. Lammert CDU/CSU 2356 C
Tagesordnungspunkt 1:
Fragestunde
— Drucksache 11/1033 vom 30. Oktober 1987 —
Dauer der Bearbeitung von Anträgen auf Arzneimittelzulassung im Bundesgesundheitsamt
MdlAnfr 4, 5 30.10.87 Drs 11/1033 Dr. Abelein CDU/CSU
Antw StSekr Chory BMJFFG . . 2325B, 2326 A
ZusFr Dr. Abelein CDU/CSU . . 2325D, 2326 B
Einstellung des Eisenbahngüterverkehrs auf der Strecke Rheine—Wettringen und Überlastung des Straßenverkehrs
MdlAnfr 6, 7 30.10.87 Drs 11/1033 Dr. Klejdzinski SPD
Antw StSekr Dr. Knittel BMV . . 2326D, 2327 B
ZusFr Dr. Klejdzinski SPD . . . 2326D, 2327 B
Auslieferung der in Frankreich inhaftierten deutschen Staatsbürgerin Katharina de Fries
MdlAnfr 9, 10 30.10.87 Drs 11/1033 Frau Dr. Vollmer GRÜNE
Antw StSekr Dr. Kinkel BMJ . . 2327D, 2328 D
ZusFr Frau Dr. Vollmer GRÜNE . 2328A, 2328D
Besteuerung der von DDR-Arbeitern in der Bundesrepublik Deutschland erzielten Einkünfte
MdlAnfr 23 30.10.87 Drs 11/1033 von Schmude CDU/CSU
Antw PStSekr Dr. Häfele BMF 2329 C
ZusFr von Schmude CDU/CSU 2329 C
Steuermehreinnahmen 1990 bei Festlegung einer einheitlichen Arbeitnehmerpauschale und Abschaffung des Weihnachts- und Arbeitnehmerfreibetrages sowie Steuerausfälle bei Erhöhung der Kilometerpauschale auf 0,50 DM; Problematik zunehmender Beantragungen des Lohnsteuerjahresausgleichs
MdlAnfr 25, 26 30.10.87 Drs 11/1033 Huonker SPD
Antw PStSekr Dr. Häfele BMF 2330A, 2331A
ZusFr Huonker SPD 2330B, 2331 A
ZusFr Stiegler SPD 2330 D
II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 35. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. November 1987
Anhebung der Mineralölsteuer und Ausgleichsregelung für die Fernpendler
MdlAnfr 29 30.10.87 Drs 11/1033 Stiegler SPD
Antw PStSekr Dr. Häfele BMF 2331 C
ZusFr Stiegler SPD 2331 C
ZusFr von Schmude CDU/CSU 2331 D
ZusFr Huonker SPD 2332 A
Streichung der Bundeszuschüsse für den Eschweiler Bergwerks-Verein
MdlAnfr 32, 33 30.10.87 Drs 11/1033 Schmitz (Baesweiler) CDU/CSU
Antw PStSekr Dr. Riedl BMWi . 2332B, 2333 D
ZusFr Schmitz (Baesweiler) CDU/CSU
2332D, 2334 A
ZusFr Großmann SPD 2333A, 2334 D
ZusFr Vosen SPD 2333B, 2335 A
ZusFr Singer SPD 2333C, 2335 C
ZusFr Frau Unruh GRÜNE 2335 B
Anerkennung von Architekten- und Ingenieur-Diplomen in EG-Richtlinien; NichtDiskriminierung der deutschen Fachhochschulausbildung
MdlAnfr 34, 35 30.10.87 Drs 11/1033 Kuhlwein SPD
Antw PStSekr Dr. Riedl BMWi . 2335D, 2336 D
ZusFr Kuhlwein SPD 2336A, 2337 B
ZusFr Frau Ganseforth SPD . . 2336C, 2337 D
ZusFr Weisskirchen (Wiesloch) SPD 2336D, 2337 C
ZusFr Frau Odendahl SPD 2337 D
Auswirkungen der Streichung des Investitionszulagengesetzes und der Aufstockung der Gemeinschaftsaufgabenmittel auf die Zonenrandförderung, insbesondere auf die Arbeitsplätze im Grenzgebiet
MdlAnfr 37 30.10.87 Drs 11/1033 Stiegler SPD
Antw PStSekr Dr. Riedl BMWi 2338 A
ZusFr Stiegler SPD 2338 C
Reparatur eines Kernkraftwerks durch nicht qualifizierte Firmen im Zusammenhang mit einer „Schmiergeldaffäre" bei PreussenElektra und dem Kernkraftwerk Esenshamm
MdlAnfr 42, 43 30.10.87 Drs 11/1033 Frau Terborg SPD
Antw PStSekr Grüner BMU . . . 2339A, 2339 D
ZusFr Frau Terborg SPD . . . . 2339B, 2340 A
ZusFr Lutz SPD 2339 C
ZusFr Frau Unruh GRÜNE 2340 B
Entsorgung und Rückgewinnung von Zink
aus zinkhaltigen Materialien; geeignete Verfahren (z. B. das New-Jersey-Verfahren) und finanzielle Förderung des Zinkrecyclings
MdlAnfr 46, 47 30.10.87 Drs 11/1033 Dr. Sprung CDU/CSU
Antw PStSekr Grüner BMU . . . 2340D, 2341A
ZusFr Dr. Sprung CDU/CSU 2340 D
Belastung des Trink- und Grundwassers durch Atrazin und Nitrat in EG-Ländern mit besonders intensiver Veredelungswirtschaft, z. B. Holland und Belgien
MdlAnfr 48, 49 30.10.87 Drs 11/1033 Sauter (Epfendorf) CDU/CSU
Antw PStSekr Grüner BMU . . . 2341B, 2341D
ZusFr Sauter (Epfendorf) CDU/CSU . . . 2341 C
Ausbildungskapazitäten und Arbeitsplatzangebote bei der Bundespost
MdlAnfr 52, 53 30.10.87 Drs 11/1033 Pfeffermann CDU/CSU
Antw PStSekr Rawe BMP 2342 A
ZusFr Pfeffermann CDU/CSU 2342 C
ZusFr Frau Faße SPD 2343 B
ZusFr Frau Odendahl SPD 2343 B
Nächste Sitzung 2357 D
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 2359* A Anlage 2
Planung und Bau von Munitionsdepots, z. B. Weiterbau des Depots in Saerbeck, angesichts der Abrüstungsbemühungen; weitere Verwendung nicht mehr benötigter Depots
MdlAnfr 2, 3 30.10.87 Drs 11/1033 Becker (Nienberge) SPD
SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . . 2359* B Anlage 3
Durchschnittliche Werbungskosten der Arbeitnehmer im Jahr 1990
MdlAnfr 24 30.10.87 Drs 11/1033 Dr. Spöri SPD
SchrAntw PStSekr Dr. Häfele BMF . . . 2359* C
Anlage 4
Bau des iranischen Atomkraftwerkes Busher durch die Kraftwerk Union AG unter Berücksichtigung des irakisch-iranischen Krieges
MdlAnfr 36 30.10.87 Drs 11/1033 Gansel SPD
SchrAntw PStSekr Dr. Riedl BMWi . . . . 2360* A
Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 35. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. November 1987 III
Anlage 5
Verstoß gegen die völkerrechtlichen Verpflichtungen aus Art. 19 der ILO-Verfassung wegen nicht fristgerechter Zuleitung der ILO-Übereinkommen an den Bundestag
MdlAnfr 38, 39 30.10.87 Drs 11/1033 Kirschner SPD
SchrAntw PStSekr Vogt BMA 2360* B
Anlage 6
Rechtsgestaltende Prinzipien im Familien-, Scheidungs- und Rentenrecht; Anerkennung generativer Leistungen in neuer Rentenformel
MdlAnfr 40, 41 30.10.87 Drs 11/1033 Kroll-Schlüter CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Vogt BMA 2360* D
Anlage 7
Überprüfung der nach dem Atomgesetz geforderten Zuverlässigkeit von AKW-Betreibern angesichts bekanntgewordener Korruptionsfälle
MdlAnfr 44, 45 30.10.87 Drs 11/1033 Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE
SchrAntw PStSekr Grüner BMU 2361* C
Anlage 8
Einsatz der Grenzbediensteten nach Verwirklichung des europäischen Binnenmarktes
MdlAnfr 79 30.10.87 Drs 11/1033 Müller (Pleisweiler) SPD
SchrAntw PStSekr Dr. Häfele BMF . . . 2362* B
Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 35. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. November 1987 2325
35. Sitzung
Bonn, den 4. November 1987
Beginn: 13.01 Uhr
Berichtigung
34. Sitzung, Index und Seite 2273 A: Der Antrag der Fraktion der SPD: Stahlpolitik der Bundesregierung (Drucksache 11/947) wurde nachträglich in einen Entschließungsantrag umgewandelt, so daß er als Zusatztagesordnungspunkt 16 entfällt.
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Dr. Ahrens * 6. 11.
Frau Beck-Oberdorf 6. 11.
Frau Blunck 6. 11.
Böhm (Melsungen) * 6. 11.
Brauer 6. 11.
Frau Brahmst-Rock 6. 11.
Frau Dr. Däubler-Gmelin 5. 11.
Dr. Dollinger 6. 11.
Dr. Ehmke (Bonn) 6. 11.
Ewen 6. 11.
Gröbl 4. 11.
Frau Dr. Hamm-Brücher 5. 11.
Frau Dr. Hellwig 6. 11.
Dr. Jobst 6. 11.
Dr. Klejdzinski * 6. 11.
Kretkowski 6. 11.
Lenzer * 6. 11.
Louven 4. 11.
Frau Dr. Martiny 6. 11.
Dr. Möller 6. 11.
Dr. Müller * 5. 11.
Frau Pack * 6. 11.
Paintner 6. 11.
Pfeifer 6. 11.
Reddemann * 5. 11.
Frau Schilling 6. 11.
Schmidt (München) * 6. 11.
Dr. Schmude 6. 11.
Dr. Sperling 6. 11.
Voigt (Frankfurt) 4. 11.
Wieczorek (Duisburg) 6. 11.
Wischnewski 6. 11.
Zierer 6. 11.
Zywietz * 5. 11.
* für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union
Anlage 2
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Becker (Nienberge) (SPD) (Drucksache 11/1033 Fragen 2 und 3):
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Planung und der Bau weiterer Munitionsdepots fortgesetzt werden müssen, nachdem im Ablauf des letzten Jahres neue Abrüstungsschritte erkennbar geworden sind, und ist unter diesen Gesichtspunkten der Weiterbau des Munitionsdepots in Saerbeck erforderlich?
Hat die Bundesregierung konkrete Vorstellungen über die weitere Verwendung nicht mehr benötigter Munitionsdepots?
Zu Frage 2:
Planung und Bau von Munitionsdepots richten sich nach der Höhe des Bevorratungssolls für die einzelnen Munitionsarten. Das Bevorratungssoll entspricht im wesentlichen den NATO-Kriterien. Zur Verwirklichung des Konzeptes der Vorneverteidigung noch er-
Anlagen zum Stenographischen Bericht
forderlicher Bau bzw. Zubau von Depotraum ist zeitlich mit dem Munitionszulauf koordiniert.
Es haben sich bis heute in den Abrüstungsgesprächen keine Ergebnisse oder Hinweise ergeben, die zu einer Änderung der bestehenden - der konventionellen Verteidigung dienenden - Depotplanung führen könnten.
Das Munitionsdepot Saerbeck ist seit 1984 im Bau und steht kurz vor der Fertigstellung. Über die vorgenannten triftigen Gründe hinaus ist auch deshalb ein Baustopp ausgeschlossen.
Zu Frage 3:
Zur Zeit stellt sich diese Frage nicht, da immer noch nicht genügend Depotraum verfügbar ist.
Anlage 3
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Frage des Abgeordneten Dr. Spöri (SPD) (Drucksache 11/1033 Frage 24):
Wie hoch schätzt die Bundesregierung unter Berücksichtigung der Tatsache, daß laut Steuerbelastungsbericht (Drucksache 10/5266) bereits im Jahr 1980 je Lohnsteuerpflichtigem durchschnittliche Werbungskosten von 1 437 DM geltend gemacht wurden, die im Jahr 1990 nach heutigem Recht. durchschnittlich geltend zu machenden Werbungskosten der Arbeitnehmer?
Die im Steuerbelastungsbericht genannten Durchschnittsbeträge für Werbungskosten in Höhe von 1 437 DM je Lohnsteuerpflichtigen - hierbei gelten Ehegatten mit beiderseitigem Bruttolohn als ein Lohnsteuerpflichtiger - und in Höhe von 1 177 DM je Arbeitnehmer im Jahre 1980 überzeichnen die tatsächlichen durchschnittlichen Werbungskosten. Wenn zum Beispiel ein Arbeitnehmer keine oder nur geringe Werbungskosten hat, werden in diesen Fällen Werbungskosten pauschal mit 564 DM in diesen Durchschnittsbeträgen berücksichtigt. Nach den Lohnsteuerstatistiken 1980 und 1983 kamen rund 50 vom Hundert der Arbeitnehmer mit dem Werbungskosten-Pauschbetrag von 564 DM aus.
Nach der Lohnsteuerstatistik 1983 betrugen die durchschnittlich steuerlich berücksichtigten Werbungskosten
- 1 542 DM je Lohnsteuerpflichtigen und
- 1 280 DM je Arbeitnehmer.
Die weitere Entwicklung der steuerlich wirksamen durchschnittlichen Werbungskosten bis 1990 läßt sich kaum zuverlässig schätzen. Es ist nur schwer abzusehen, in welchem Umfang Arbeitnehmer, die bisher mit dem Werbungskosten-Pauschbetrag ausgekommen sind, künftig erhöhte Werbungskosten geltend machen werden.
Voraussichtlich werden die Werbungskosten nach 1983 auf der Grundlage des geltenden Rechts nur in geringem Umfang weiter ansteigen. Ein erheblicher
2360* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 35. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. November 1987
Teil der Werbungskosten wird durch die nach geltendem Recht unveränderte Kilometer-Pauschale bestimmt, wobei diese ja ab 1990 auf 50 Pfennig je Kilometer angehoben werden soll.
Außerdem dürften sich die eingetretenen Fortschritte bei der Preisstabilisierung auch entsprechend auf die Höhe der übrigen Werbungskosten auswirken.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Riedl auf die Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 11/1033 Frage 36):
Wie weit ist der Vertrag zwischen der Kraftwerksunion und der iranischen Regierung über den Bau des Atomkraftwerkes Bushehr erfüllt, und wie beurteilt die Bundesregierung weitere Leistungen des Unternehmens und Zulieferungen anderer Unternehmen unter Berücksichtigung des irakisch-iranischen Krieges?
Der ursprüngliche Vertrag zwischen KWU und Iran über die Errichtung von zwei Kernkraftwerksblöcken in Bushehr wurde bereits 1979 durch KWU aufgekündigt und 1982 durch einen Vergleich vor dem internationalen Schiedsgericht in Genf abgelöst. Die Bauarbeiten am Kernkraftwerk Bushehr wurden von KWU im Jahr 1979 eingestellt und sind seitdem nicht wieder aufgenommen worden.
Der Vergleich verpflichtet KWU, die bereits fertiggestellten, außerhalb des Iran lagernden Komponenten dem Iran auszuhändigen, der diese bereits bezahlt hat. Soweit es sich dabei um ausfuhrgenehmigungspflichtige Komponenten im Sinne der Ausfuhrliste Teil I B der Außenwirtschaftsverordnung handelt, hat KWU Anträge auf Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung gestellt. Die Bundesregierung hat eine Genehmigung der Ausfuhr im Bewußtsein der inzwischen bestehenden besonderen Gefahrensituation im Krisengebiet am Golf und speziell in Bushehr jedoch abgelehnt. Sie wird diese ablehnende Haltung während der Dauer des irakisch-iranischen Konflikts beibehalten. Ohne die Lieferung der erwähnten Komponenten kann das Kernkraftwerk Bushehr nicht fertiggestellt werden.
Die Bundesregierung hat KWU außerdem auf die besondere Gefahrenlage im Krisengebiet und die damit verbundenen Gefahren bei der Entsendung von Personal auf die Baustelle hingewiesen. KWU selbst hat dazu erklärt, daß sie während der Dauer des Krieges zwischen Iran und Irak kein Personal auf die Baustelle entsenden wird.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 11/1033 Fragen 38 und 39):
Ist es zutreffend, daß im letzten Bericht des Sachverständigenausschusses für die Durchführung der Übereinkommen und Empfehlungen (1987) der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) festgehalten ist, daß die Bundesregierung die seit der 65. Tagung (teilweise und vollständig seit der 68. Tagung) der Internationalen Arbeitskonferenz (IAK) verabschiedeten Übereinkommen und Empfehlungen nicht oder nicht fristgerecht den zuständigen nationalen gesetzgebenden Körperschaften vorgelegt hat?
Ist es zutreffend, daß die Bundesregierung damit gegen die sich aus Artikel 19 der ILO-Verfassung ergehenden völkerrechtlichen Verpflichtungen verstößt, und was gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls zu tun, um ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen aus der ILO-Verfassung rechtzeitig und umfassend nachzukommen?
Der Bericht des Sachverständigenausschusses für die Durchführung der Übereinkommen und Empfehlungen der Internationalen Arbeitsorganisation von 1987 enthält, wie auch in früheren Jahren, einen statistischen Anhang, in dem diejenigen Mitgliedstaaten aufgeführt sind, die verschiedene von der allgemeinen Konferenz der IAO angenommene Übereinkommen und Empfehlungen noch nicht den zuständigen gesetzgebenden Körperschaften vorgelegt haben. Dieser Anhang benennt über 100 Mitgliedstaaten, u. a. auch die Bundesrepublik Deutschland. Sie ist in diesem Jahr im übrigen nicht zum ersten Mal genannt. Eine Aufführung in diesen Anhang gab es z. B. auch in den 70er Jahren. Eine spezielle Aussage darüber, daß die Bundesrepublik Deutschland nicht fristgerecht vorgelegt habe und dadurch die IAO-Verfassung verletzt habe, ist in dieser Zusammenstellung nicht enthalten.
Die Bundesregierung nimmt ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen im Rahmen der Internationalen Arbeitsorganisation sehr ernst.
Sie ist mit dem Sachverständigenausschuß der IAO der Meinung, daß der Sinn der Vorlage von IAO-Normen an das Parlament nicht nur eine schnelle sondern auch eine verantwortliche Entscheidung eines jeden Mitgliedslandes über die Übereinkommen und Empfehlungen ermöglichen soll. So hat der Sachverständigenausschuß gegenüber anderen Mitgliedstaaten verschiedentlich gerügt, daß die Vorlagen an die Parlamente nicht von Vorschlägen zur Umsetzung der Normen begleitet waren. Der Bundesrepublik ist dieser Vorwurf noch nie gemacht worden, weil die Vorlagen nach ernsthafter Prüfung im Interesse des Parlamentes auch Vorschläge zu der Frage erhielten, ob und ggf. wie die Bundesregierung die von der Internationalen Arbeitskonferenz verabschiedeten Texte in die Rechtswirklichkeit umsetzt.
Die Bundesregierung wird auch künftig so schnell wie möglich, aber nach sorgfältiger Prüfung, in die alle betroffenen Ressorts, staatlichen Stellen, Länder und Verbände einbezogen sind, Vorlagen dem Parlament zuleiten.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen des Abgeordneten Kroll-Schlüter (CDU/CSU) (Drucksache 11/1033 Fragen 40 und 4 1) :
Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 35. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. November 1987 2361*
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß im Familien- und Scheidungsrecht das Prinzip der Partnerschaftsehe und im heutigen Rentenrecht das Prinzip der Hausfrauenehe rechtsgestaltend ist?
Plant die Bundesregierung, im Zuge der anstehenden Rentenreform eine mathematische Rentenformel zu entwickeln, in der die generativen Leistungen von Familien und Alleinerziehenden in geldliche Ansprüche umgewandelt werden?
Es ist nicht zutreffend, daß dem Familien- und Scheidungsrecht bzw. dem Rentenrecht als Leitbild unterschiedliche Ehevorstellungen zugrunde liegen. Vielmehr ging der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung beider Rechtsgebiete von der Vielfalt der bestehenden unterschiedlichen Ehesituationen aus, berücksichtigte aber, daß bei vorzeitiger Auflösung der Ehe durch Scheidung andere Regelungsnotwendigkeiten bestehen als während einer bestehenden Ehe oder beim Tod eines Ehepartners.
Während einer bestehenden Ehe gilt nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts als gesetzlicher Güterstand die Zugewinngemeinschaft. Diese führt nicht zu einer automatischen Zuordnung bzw. Aufteilung des erworbenen Vermögens bereits während der Ehe auf beide Ehepartner; vielmehr bewirkt sie, daß auch während der Ehe das vor oder nach der Eheschließung erworbene Vermögen jedes Ehepartners in seinem Eigentum verbleibt. Dem entspricht es auch, daß im Rentenrecht die durch die Beitragszahlung erworbenen Rentenanwartschaften nur dem Beitragszahler, nicht aber etwa im Wege eines laufenden Splittings der Rentenanwartschaften beiden Ehepartnern zugeordnet werden.
Bei Auflösung der Ehe durch Scheidung wird nach den Vorschriften des Familienrechts ein Zugewinnausgleich vorgenommen, d. h. das ehezeitlich erworbene Vermögen wird gleichmäßig auf beide Ehepartner aufgeteilt. Dem entspricht die Regelung des Versorgungsausgleichs, der bei Scheidung eine gleichmäßige Aufteilung der ehezeitlich erworbenen Versorgungsanwartschaften bereits zu Lebzeiten der Ehepartner zum Ziele hat.
Im Todesfall wird der überlebende Ehegatte nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts in pauschalierter Form als Erbe am Vermögen des Verstorbenen beteiligt. Dabei ist es im Gegensatz zum Zugewinnausgleich bei Scheidung unerheblich, ob der verstorbene Ehepartner das Vermögen vor oder in der Ehe erworben hatte. Dem entspricht die im Rentenrecht geltende Regelung der Hinterbliebenenrente mit Freibetrag, wonach dem überlebenden Ehegatten als abgeleiteter Rentenanspruch eine Hinterbliebenenrente dem Grunde nach in Höhe von 60 % der vollen Rente des Verstorbenen, also auch der vor der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften, zusteht. Die Hinterbliebenenrente tritt an die Stelle des entfallenden Unterhalts; sie hat insoweit Unterhaltsersatzfunktion.
In einer Arbeitsgruppe aus Vertretern der Koalitionsparteien werden zur Zeit Einzelfragen der Strukturreform in der Rentenversicherung besprochen. Hierzu gehört auch die von Ihnen angesprochene
Frage, in welcher Form die Kindererziehung in der Rentenversicherung berücksichtigt werden soll. Entscheidungen zu Einzelfragen sind noch nicht gefallen.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Lippelt (Hannover) (GRÜNE) (Drucksache 11/1033 Fragen 44 und 45):
Gegenüber welchen AKW-Betreibern sind — nach Aufdekkung der Schmiergeld-Praxis der Firma Transnuklear — von seiten der zuständigen Landesministerien Verfahren zur Überprüfung der nach Atomgesetz verlangten Zuverlässigkeit des Betreibers in Gang gesetzt worden?
Will die Bundesregierung angesichts des in der PanoramaSendung vom 20. Oktober 1987 aufgedeckten neuen Korruptionsfalles beim AKW Unterweser und der dort vom Geschäftsführer der Hagenah erläuterten Praxis, daß die AKW-Betreiber es generell vorziehen, mit kleineren Reparaturfirmen zusammenzuarbeiten, welche wirtschaftlich in Abhängigkeit von ihnen geraten und dann veranlaßt werden können, Reparaturen auch im sicherheitsrelevanten Bereich auszuführen, mit denen notwendige Genehmigungsverfahren umgangen werden, weiterhin von der gesetzlich erforderlichen Zuverlässigkeit der AKW-Betreiber ausgehen, und falls ja, wie begründet die Bundesregierung das?
Zu Frage 44:
Die nach der Fragestellung für Zuverlässigkeitsüberprüfungen einschlägige atomrechtliche Vorschrift des § 7 Abs. 2 Nr. 1 des Atomgesetzes bestimmt, daß die Genehmigung für Errichtung und Betrieb eines Kernkraftwerkes nur erteilt werden darf, wenn „keine Tatsachen vorliegen, aus denen sich Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Antragstellers und der für die Errichtung, Leitung und Beaufsichtigung des Betriebs der Anlage verantwortlichen Personen ergeben". In der Regelung wird zwischen der Zuverlässigkeit des Antragstellers und sonstiger verantwortlicher Personen unterschieden. Mit der in der Frage angesprochenen „Überprüfung der nach dem Atomgesetz verlangten Zuverlässigkeit des Betreibers" ist wohl die Zuverlässigkeit des Antragstellers gemeint. Insoweit gab es im Zusammenhang mit den bekanntgewordenen Unregelmäßigkeiten bei der Firma Transnuklear keine Anhaltspunkte dafür, daß Tatsachen vorliegen könnten, aus denen sich Bedenken gegen die Zuverlässigkeit der Antragsteller, d. h. der Kernkraftwerksfirmen, ergeben könnten.
Unabhängig davon hat die zuständige atomrechtliche Behörde des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 19 des Atomgesetzes mit atomrechtlicher Anordnung vom 14. August 1987 eine unverzügliche Sicherheitsüberprüfung von drei betroffenen leitenden Mitarbeitern des Kernkraftwerkes Würgassen angeordnet. Diese Sicherheitsüberprüfungen sind zur Zeit noch im Gange. Soweit darüber hinaus bei Kernkraftwerken in Einzelfällen Mitarbeiter von den Unregelmäßigkeiten bei der Firma Transnuklear betroffen waren, sind vor einem aufsichtlichen Einschreiten von den Firmen selbst ausreichende Abhilfemaßnahmen getroffen worden.
2362* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 35. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. November 1987
Zu Frage 45:
Für die Annahme, es gäbe eine solche Praxis, wie sie in der Frage unterstellt wird, gibt es bisher im konkreten Fall des Kernkraftwerkes Unterweser und auch allgemein keine Anhaltspunkte. Insbesondere ist keinerlei Hinweis erkennbar, daß Manipulationen der hier offensichtlich vorgekommenen Art über den Zweck der privaten Bereicherung hinaus etwa der Umgehung notwendiger Genehmigungsverfahren dienen sollten. In Anbetracht der strengen Vorschriften hinsichtlich Qualitätsanforderungen und Betriebsdokumentation sowie der regelmäßigen Kontrollen durch die atomrechtlichen Behörden wäre dies praktisch nicht möglich und wäre im übrigen kaum plausibel nachzuvollziehen.
Die Frage der Zuverlässigkeit von Kernkraftwerksbetreibern ist deshalb durch die hier in Rede stehenden Unregelmäßigkeiten nicht aufgeworfen.
Unabhängig davon hat auf Initiative meines Hauses der Länderausschuß für Atomkernenergie bereits im Mai d. J. die Unregelmäßigkeiten bei der Firma Transnuklear zum Anlaß genommen, eine Ad-hocArbeitsgruppe zu bilden, die sich mit dem Problemfeld der Zuverlässigkeitsanforderungen an die für die Leitung und den Betrieb von Kernkraftwerken verantwortlichen Personen befaßt.
Lassen Sie mich an dieser Stelle sagen; daß die Bundesregierung solche Handlungen und jegliche Einflußnahmen schärfstens verurteilt, die auch nur den geringsten Anlaß zu Zweifeln am sicherheitsgerichteten Handeln dieses Personenkreises geben.
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Frage des
Abgeordneten Müller (Pleisweiler) (SPD) (Drucksache 11/1033 Frage 79):
Hat die Bundesregierung ein Konzept für die Verwendung der Beschäftigten an unseren Grenzen, wenn der europäische Binnenmarkt verwirklicht worden ist?
Nach den bestehenden internationalen Abkommen und nach den Vorstellungen aller EG-Staaten kann auf Personenkontrollen nur verzichtet werden, wenn zur Verringerung der dann erhöhten Sicherheitsrisiken zuvor enstsprechende Ausgleichsmaßnahmen verwirklicht werden. Wann die hiernach bestehenden Voraussetzungen für den Abbau der Personenkontrollen geschaffen werden können, läßt sich nach dem derzeitigen Verhandlungsstand nicht voraussagen.
Der geplante Abbau von Warenkontrollen im Rahmen der Schaffung eines einheitlichen Binnenmarktes wirft noch viele Fragen auf. Die Hauptschwierigkeit liegt bei der Harmonisierung der Steuern, für die Einstimmigkeit erzielt werden muß. Außerdem ist noch offen, ob und welche Maßnahmen später im grenzüberschreitenden innergemeinschaftlichen Handel aus umsatzsteuerlichen und statistischen Gründen von der Zollverwaltung wahrzunehmen sein werden.
Bei dieser noch nicht überschaubaren Entwicklung läßt sich im gegenwärtigen Zeitpunkt ein genauer Plan über die Verwendung von eventuell an den Binnengrenzen nach Abbau der Personenkontrollen und Verwirklichung des Binnenmarktes überzähligen Zoll- und Grenzschutzbeamten noch nicht entwerfen. Die betroffenen Zoll- und Grenzschutzverwaltungen werden im Benehmen mit den zuständigen Personalvertretungen und Berufsverbänden Anpassungsvorstellungen entwickeln, sobald sich klarere Planungsgrundlagen abzeichnen.