Rede von
Ortwin
Lowack
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Ich bin gern zu einem kleinen Privatissimum bereit, lieber Herr Mechtersheimer, wenn das erforderlich erscheint.
Es wäre zulässig — das auch an Ihre Adresse —, wenn Einheiten der Bundesmarine, etwa zu Übungszwecken, jedenfalls in Wahrnehmung der Freiheit der Seewege, das ihnen nach internationalem Recht Zustehende in Anspruch nehmen und den Persischen Golf befahren würden, wenn sie sich bei einem Angriff verteidigten oder wenn sie bei einem Angriff auf andere Schiffseinheiten mit dazu beitrügen, daß der Angriff abgewiesen werden könnte.
Dazu wäre nicht einmal erforderlich, das Bündnisgebiet der NATO auf die Golf-Region auszudehnen. Das wäre möglich mit einer Entscheidung der NATO, zu der der Deutsche Bundestag nach Art. 59 Abs. 2 des Grundgesetzes mit einem Bundesgesetz zustimmen müßte. Aber darum geht es überhaupt nicht.
Art. 87 a des Grundgesetzes nimmt auf den völkerrechtlichen Verteidigungsbegriff Bezug. Er geht von einer Definition des Angreifers aus, wie ihn beispielsweise die UN-Generalversammlung vom 14. Dezember 1974 mit Zustimmung der Bundesregierung umschrieben hat. Demnach wäre der Einsatz der Streitkräfte nicht nur beim Angriff auf das Staatsgebiet, sondern z. B. auch bei einer Blockade von Küsten oder beim Angriff auf Schiffe oder Flugzeuge, die sich außerhalb des Staatsgebietes aufhalten, zulässig. Auch das muß uns klar sein.
Eine andere Bewertung ergäbe sich sicherlich dann, wenn Marineeinheiten direkt zum Schutz von Anlagen und Schiffseinheiten in Gebiete außerhalb des Verteidigungsbereichs des NATO-Bündnisses entsandt würden. Diese Frage steht heute aber nicht an. Wir werden uns auch in Zukunft dazu Gedanken machen.
Bei der Entsendung der Marineeinheiten der Bundeswehr in das Mittelmeer geht es um unsere rechtlich begründete, nach nationalem und internationalem Recht zulässige Verwendung militärischer Einheiten im Rahmen unseres Bündnisses der kollektiven Sicherheit. Wer das leugnet, leugnet unsere deutschen Interessen, die Interessen des Bündnisses und die Interessen aller freien Staaten.