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ID1103308700

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    Plenarprotokoll 11/33 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 33. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 15. Oktober 1987 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 2157 A Tagesordnungspunkt 2: a) Bericht zur Lage der Nation im geteilten Deutschland und b) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Materialien zum Bericht zur Lage der Nation im geteilten Deutschland 1987 (Drucksache 11/11) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Bericht der Bundesregierung zur Lage der Nation (Drucksache 11/943) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Beziehungen zwischen dem Deutschen Bundestag und der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Drucksache 11/950) Dr. Kohl, Bundeskanzler 2158B Frau Dr. Hamm-Brücher FDP (zur GO) . 2166A Seiters CDU/CSU (zur GO) 2166B Frau Vennegerts GRÜNE (zur GO) . . . 2166C Dr. Vogel SPD 2166D Lintner CDU/CSU 2172 C Frau Hensel GRÜNE 2175A Hoppe FDP 2178 B Frau Dr. Wilms, Bundesminister BMB . 2180 B Dr. Schmude SPD 2182D Diepgen, Regierender Bürgermeister des Landes Berlin 2185 C Dr. Mitzscherling SPD 2188 D Dr. Czaja CDU/CSU 2190 B Dr. Knabe GRÜNE 2191 D Genscher, Bundesminister AA 2193 A Büchler (Hof) SPD 2194 A Namentliche Abstimmungen 2197 B Ergebnisse 2201C, 2203A, 2204 D Tagesordnungspunkt 3: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 25. März 1986 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und St. Vincent und den Grenadinen über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksachen 11/358, 11/854) 2206B Tagesordnungspunkt 4: Zweite Beratung und Schlußabstimmmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 12. April 1986 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Bulgarien über die gegenseitige Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksachen 11/359, 11/855) . . 2206 B Tagesordnungspunkt 5: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 26. März 1987 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Oktober 1987 vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksache 11/886) 2206 C Tagesordnungspunkt 7: Beratung der Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates über die Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 4. bis 8. Mai 1987 in Straßburg (Drucksache 11/478) 2206 D Tagesordnungspunkt 8: Beratung der Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Versammlung der Westeuropäischen Union über die Sondersitzung der Versammlung der Westeuropäischen Union am 27. und 28. April 1987 in Luxemburg (Drucksache 11/552) 2206 D Tagesordnungspunkt 9: Beratung der Unterrichtung durch die Delegation der Interparlamentarischen Gruppe der Bundesrepublik Deutschland über die 77. Interparlamentarische Konferenz vom 27. April bis 2. Mai 1987 in Managua/Nicaragua (Drucksache 11/607) 2206 D Tagesordnungspunkt 10: Beratung der Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Nordatlantischen Versammlung über die Plenarsitzung der Nordatlantischen Versammlung am 25. Mai 1987 in Quebec/Kanada (Drucksache 11/637) 2207 A Tagesordnungspunkt 11: Beratung der Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof: Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 1987 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung (einschließlich der Bemerkungen zur Jahresrechnung des Bundes 1985) (Drucksache 11/872) 2207 A Tagesordnungspunkt 12: Beratung der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung über den Beitrag der Genossenschaften zur Regionalentwicklung (Drucksache 11/705) . . . . 2207 B Zusatztagesordnungspunkt 4: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Amtszeit der Jugendvertretungen in den Betrieben (Drucksache 11/948) 2207 B Zusatztagesordnungspunkt 5: Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ausweitung der Rechte der Jugendvertretungen und zur Weiterentwicklung in Jugend- und Auszubildendenvertretungen (Drucksache 11/955) 2207 B Zusatztagesordnungspunkt 6: Beratung der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur Strategie des Europäischen Parlaments im Hinblick auf die Gründung der Europäischen Union (Drucksache 11/594) 2207 B Tagesordnungspunkt 6: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 70/156/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhanger (Drucksachen 11/138 Nr. 3.149, 11/495) 2207 C Zusatztagesordnungspunkt 7: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Fünfte Richtlinie des Rates zur Anpassung des Anhangs III der Richtlinie 76/768/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über kosmetische Mittel an den technischen Fortschritt — KOM (87) 156 endg. — (Drucksachen 11/339 Nr. 2.7, 11/959) 2207 C Tagesordnungspunkt 13: Beratung der Sammelübersicht 24 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache 11/907) 2207 D Tagesordnungspunkt 14: Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung: Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages (Drucksache 11/926) 2208 A Zusatztagesordnungspunkt 9: Beratung der Sammelübersicht 9 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache 11/242) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 10: Beratung der Sammelübersicht 12 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache 11/325) Frau Seuster SPD 2208 B Haungs CDU/CSU 2209 A Frau Nickels GRÜNE 2209 D Frau Dr. Segall FDP 2210B Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Donnerstau, den 15. Oktober 1987 III Zusatztagesordnungspunkt 11: Beratung der Sammelübersicht 23 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache. 11/810) 2211A Zusatztagesordnungspunkt 12: Aktuelle Stunde betr. Auswirkungen der Beschlüsse der Koalition auf Steuergerechtigkeit, Staatsfinanzen und den Arbeitsmarkt sowie Äußerungen der SPD über die Steuerreform im Vergleich zu den getroffenen Finanzierungsentscheidungen Dr. Spöri SPD 2211B Dr. Solms FDP 2212A Kleinert (Marburg) GRÜNE 2213 A Glos CDU/CSU 2214B Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMF . 2215B Dr. Apel SPD 2217 A Gattermann FDP 2218A Sellin GRÜNE 2219B Frau Will-Feld CDU/CSU 2219D Dr. Bangemann, Bundesminister BMWi . 2220 C Dr. Jens SPD 2222 B Scharrenbroich CDU/CSU 2223 A Huonker SPD 2224 B Uldall CDU/CSU 2225 B Dr. Neuling CDU/CSU 2226 A Tagesordnungspunkt 15: Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Haushaltspolitische Konsequenzen für den Bundeshaushalt 1987 — Ergänzung des Haushaltsentwurfs 1988 — Überarbeitung der Finanzplanung bis 1991 — (Drucksache 11/783) Frau Simonis SPD 2227 C Carstens (Emstek) CDU/CSU 2229 B Frau Vennegerts GRÜNE 2232A Dr. Weng (Gerlingen) FDP 2234 B Esters SPD 2235 D Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMF . 2236 D Tagesordnungspunkt 16: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Hauchler, Bindig, Bernrath, Brück, Großmann, Dr. Holtz, Frau Luuk, Frau Dr. Niehuis, Schluckebier, Schanz, Toetemeyer, Frau Matthäus-Maier, Dr. Mitzscherling, Oostergetelo, Dr. Wieczorek, Koschnick, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD: Zukunftsprogramm Dritte Welt (Drucksache 11/828) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 13: Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN: Zukunftsprogramm Eine Welt (Drucksache 11/941) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 14: Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU und der FDP: Ernährungssicherung in Hungerregionen (Drucksache 11/946) Dr. Hauchler SPD 2240 D Dr. Pinger CDU/CSU 2242 C Frau Eid GRÜNE 2243 D Frau Folz-Steinacker FDP 2245 D Bindig SPD 2248 A Dr. Köhler, Parl. Staatssekretär BMZ . . 2249 C Dr. Wieczorek SPD 2252 D Schreiber CDU/CSU 2254 D Toetemeyer SPD 2256 A Repnik CDU/CSU 2257 C Tagesordnungspunkt 17: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Brahmst-Rock, Weiss (München) und der Fraktion DIE GRÜNEN: Stückgutfracht 88 (Drucksache 11/785) und b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Brahmst-Rock, Weiss (München) und der Fraktion DIE GRÜNEN: Beabsichtigte Auflösung von Tarifpunkten im Wagenladungsverkehr der Deutschen Bundesbahn (Drucksache 11/857) Weiss (München) GRÜNE 2260 A Dr. Jobst CDU/CSU 2261 A Haar SPD 2261 D Kohn FDP 2262 C Dr. Warnke, Bundesminister BMV . . . 2263 C Tagesordnungspunkt 18: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (Drucksache 11/917) und b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Frau Brahmst-Rock, Weiss (München) und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (Drucksache 11/923) Dr. Warnke, Bundesminister BMV . . . 2265 A Kretkowski SPD 2266 B Rauen CDU/CSU 2267 B Frau Brahmst-Rock GRÜNE 2268 B Richter FDP 2269 B IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Oktober 1987 Zusatztagesordnungspunkt 15: Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und der Fraktion DIE GRÜNEN: Menschenrechtsverletzungen in Tibet (Drucksache 11/953) Zur Geschäftsordnung: Bohl CDU/CSU 2270A Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 2270 B Frau Vennegerts GRÜNE 2270 C Becker (Nienberge) SPD 2270 C Fragestunde — Drucksache 11/933 vom 9. Oktober 1987 — Wertung des „Spiegel"-Berichts über den ehemaligen Ministerpräsidenten Dr. Barschel MdlAnfr 1, 2 09.10.87 Drs 11/933 Schily GRÜNE Antw StMin Dr. Stavenhagen BK . 2197D, 2198 D ZusFr Schily GRÜNE 2198A, 2198D ZusFr Roitzsch (Quickborn) CDU/CSU 2198B, 2199B ZusFr Gansel SPD 2198B, 2199B ZusFr Heyenn SPD 2198 C ZusFr Kuhlwein SPD 2199 C ZusFr Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE . 2199 C Überschreitung der Zahlungsziele bei Bauaufträgen an deutsche Firmen für die USStreitkräfte MdlAnfr 9, 10 09.10.87 Drs 11/933 Dr. de With SPD Antw StSekr von Loewenich BMBau . . . 2199D ZusFr Dr. de With SPD 2200 B Schily GRÜNE (Erklärung nach § 32 GO) 2201 B Frau Roitzsch (Quickborn) CDU/CSU (Erklärung nach § 32 GO) 2201 C Nächste Sitzung 2270 D Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 2271* A Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Oktober 1987 2157 33. Sitzung Bonn, den 15. Oktober 1987 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 16. 10. Bahr 15. 10. Frau Beck-Oberdorf 16. 10. Bohlsen 16. 10. Brandt 16. 10. Brück 15. 10. Büchner (Speyer) * 16. 10. Dr. Dregger 15. 10. Echternach 16. 10. Dr. Ehmke (Bonn) 16. 10. Frau Fischer** 16. 10. Grüner 16. 10. Grunenberg 16. 10. Freiherr Heereman von Zuydtwyck 15. 10. Heistermann 16. 10. Hillerich 16. 10. Frau Hoffmann (Soltau) 16. 10. Dr. Holtz ** 16. 10. Irmer** 16. 10. Jansen 16. 10. Jaunich 16. 10. Jung (Düsseldorf) 15. 10. Kittelmann * 16. 10. Koschnick 16. 10. *für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union **für die Teilnahme an der 78. Jahreskonferenz der Interparlamentarischen Union Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Frau Krieger 16. 10. Lammert 16. 10. Frau Luuck 16. 10. Frau Dr. Martiny 16. 10. Frau Matthäus-Maier 16. 10. Dr. Müller ** 16. 10. Frau Olms** 16. 10. Paintner 16. 10. Paterna 16. 10. Petersen 16. 10. Reddemann * 16. 10. Reuschenbach 16. 10. Freiherr von Schorlemer ** 16. 10. Schröer (Mülheim) 16. 10. Frau Dr. Segall 16. 10. Dr. Soell ** 16. 10. Dr. Stercken** 16. 10. Stobbe 16. 10. Straßmeir 16. 10. Tietjen 16. 10. Frau Dr. Timm ** 16. 10. Dr. Unland 15. 10. Verheugen 16. 10. Dr. Warnke 15. 10. Dr. Warrikoff 15. 10. Weirich 16. 10. Wetzel 15. 10. Wischnewski 16. 10. Wüppesahl 16. 10. Frau Würfel 15. 10. Zywietz 16. 10.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Lisa Seuster


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Die SPD-Fraktion hat zu den Sammelübersichten 9 und 12 von Petitionen an den Bundestag je einen Änderungsantrag gestellt. Meine Fraktion hält es in beiden Fällen für unbedingt erforderlich, die Petitionen der Bundesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Über den Einzelfall hinaus sind von dieser Problematik Millionen von Bürgern direkt betroffen.
    Im ersten Fall bittet der Petent um rechtzeitige Wertstellung von Tilgungsleistungen bei Hypothekendarlehen von Kreditinstituten. Um was handelt es sich hier? Jahrzehntelang haben viele Kreditinstitute ihre Hypothekenkunden hinters Licht geführt, weil die monatlichen oder vierteljährlichen Tilgungsraten erst im folgenden Jahr bei den Zinsberechnungen berücksichtigt werden. Obwohl die Schuld kontinuierlich abnimmt, zahlt der Kreditnehmer also das ganze Jahr Zinsen auf die Summe, die am Anfang des
    Jahres, am 1. Januar, besteht. Es werden also zum Teil Zinsen für eine Schuld verlangt, die gar nicht mehr vorhanden ist. Dies widerspricht den Grundsätzen des Vertragsrechts.
    Bei einem Kredit von 100 000 DM, bei 30jähriger Laufzeit, 7 % Zinsen und einer Tilgung von 1 To verteuert sich der Kredit gegenüber der richtigen Wertstellung um siebeneinhalbtausend Mark. Das trifft einige Millionen von Kreditnehmern, vor allem die Häuslebauer. Den Banken, den Sparkassen und auch den Bausparkassen bringt diese Klausel im Kleingedruckten Jahr für Jahr zusätzlich Gewinne von mindestens einer Milliarde DM.
    Ein Kreditnehmer ist bereits gerichtlich gegen diese Bestimmungen vorgegangen und hat beim Landgericht Stuttgart einen Prozeß gegen seine Bank angestrengt. Das Landgericht hat ihm recht gegeben und dabei überzeugend ausgeführt, daß die Regelung zugunsten der Bank von einem wesentlichen Grundgedanken des Gesetzes über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweicht, nämlich von dem, daß eine Schuld erlischt, wenn die Leistung erbracht worden ist.
    Es ist mit Sicherheit anzunehmen, daß diese Gerichtsentscheidung angefochten wird. Wir meinen deshalb, daß wir dem Anliegen des Petenten folgen sollten, um direkt Abhilfe schaffen zu können.
    Der zweite Antrag betrifft die Anrechnung des Kindergeldzuschlages auf Leistungen der Sozialhilfe. Der Petent und acht weitere Petitionen kritisieren die Anrechnung des Kindergeldes bzw. des Kindergeldzuschlages bei der Gewährung von Sozialhilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz. Diese Anrechnung führt dazu, daß sich das Einkommen der Sozialhilfeempfänger durch die Gewährung von Kindergeld bzw. von Kindergeldzuschlägen in keiner Weise verändert. Im Ergebnis werden also durch die Gewährung von Kindergeldzuschlägen nur Sozialhilfeleistungen eingespart; es findet nur eine Verschiebung statt. Die finanzielle Lebensgrundlage gerade der Personen, die am dringendsten darauf angewiesen sind, wird nicht verbessert. Sozialhilfeempfänger und ihre Kinder leben trotz Kindergeldzuschlag weiter auf dem Sozialhilfeniveau.
    Die CDU und insbesondere Frau Ministerin Süssmuth behaupten immer wieder, die Familie bilde den Mittelpunkt ihrer Politik. Deshalb muß sich die CDU fragen lassen, von welchem Familienbild sie ausgeht. Heute lebt bereits jedes elfte Kind unter sieben Jahren von der Leistung der Sozialhilfe. Gehören diese Kinder, die Kinder der Sozialhilfeempfänger, nicht zu den besonders schutzbedürftigen Kindern unserer Gesellschaft? Hier muß durch eine Freistellung des Kindergeldzuschlages von der Einkommensanrechnung in der Sozialhilfe abgeholfen werden.
    In anderen Fällen geht die Bundesregierung vom Prinzip der Anrechnung durchaus ab, z. B. beim Kindergeldleistungsgesetz, z. B. beim Erziehungsgeld, z. B. bei der Stiftung „Mutter und Kind".



    Frau Seuster
    Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, unseren Anträgen zuzustimmen, denn sie haben praktische Bedeutung für Millionen von Bürgern.

    (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Frau Nikkels [GRÜNE])



Rede von Heinz Westphal
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Haungs.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Rainer Haungs


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei der ersten Petition in Sachen Bausparwesen hat der Ausschuß mehrheitlich beschlossen, sie der Bundesregierung zur Kenntnisnahme zu überweisen. Ich gebe zu, daß der Berechnungsmodus der Bausparkassen nicht unbedingt verbraucherfreundlich ist. Es ging in diesem Punkt ja lediglich um die Bausparkassen.
    Was ist der Stein des Anstoßes? Die bekanntermaßen günstigen Zinsen der Bausparkassen werden nach Höhe der Darlehensschuld am Beginn des Vierteljahres berechnet, was natürlich zu der Illusion führen kann, wie Sie, Frau Kollegin, es hier dargelegt haben, daß dem Verbraucher hier zuviel abgenommen wird. Nur, ich möchte Ihnen sagen: Wenn wir einen anderen Abrechnungsmodus finden, was ich begrüßen würde, dann würde dafür nach der Berechnung der Zinssatz wahrscheinlich steigen. Ihre Berechnung, hier könnte 1 Milliarde DM eingespart werden, halte ich für absolut illusorisch.
    Desweiteren hat sich der Petent darüber beklagt — diese Klage hat er aber wieder zurückgenommen — , er werde nicht angemessen an den Gewinnüberschüssen beteiligt. Das geschah dann immerhin. Ich kann hier also keine ungerechte Behandlung sehen, nur, ich meine, man könnte es etwas transparenter gestalten, damit zumindest nicht der Eindruck erweckt wird, hier würde jemand ungerecht behandelt. Deswegen haben wir die Petition der Bundesregierung ja auch zur Kenntnisnahme überwiesen.
    Dieser Konflikt ist ohne Zweifel vorhanden, aber, Frau Kollegin, wenn Sie das Urteil des Landgerichts Stuttgart erwähnen, muß ich Ihnen sagen: Das Landgericht Stuttgart hat in seinem Urteil aus dem Jahre 1987 die Wirksamkeit dieser Klausel bestätigt und in seiner Entscheidung festgestellt, daß solche Vertragsbestimmungen weder nach den Vorschriften des AGB-Gesetzes unwirksam sind noch von den wesentlichen Grundgedanken des Schuldrechts abweichen. Der Kreditnehmer wurde in diesem Falle nicht unangemessen entgegen dem Gebot von Treu und Glauben benachteiligt. Es ist hier also nicht möglich, auf Berücksichtigung zu plädieren. Aus diesem Grund hat der Ausschuß dieses Votum auch mehrheitlich abgelehnt.
    Im zweiten Fall geht es um die Anrechnung von Kindergeld und Kindergeldzuschlag auf die Sozialhilfe. Seit vielen Jahren beschäftigt sich der Petitionsausschuß mit der Problematik der Sozialhilfeempfänger, daß sie das gewährte Kindergeld oder den Kindergeldzuschlag auf ihre Sozialhilfeleistung angerechnet bekommen. Dies hat, wie Sie ausführten, zur Konsequenz, daß, wenn sich die Kindergeldleistungen erhöhen, der Sozialhilfeempfänger hiervon nichts in seinem Portemonnaie bemerkt. Es gab eine große
    Anzahl von Eingaben. Wir haben auch darüber nachgedacht, ob es hier eine Änderung geben kann. Wir halten allerdings eine Änderung vom System der Sozialhilfe her nicht für machbar und plädieren deshalb dafür, diese Petition für erledigt zu erklären.
    Die Anrechnung des Kindergeldes bzw. des Kindergeldzuschlages bei der Gewährung von Sozialhilfe ist auf den Grundsatz des Nachrangs der Sozialhilfe zurückzuführen. Danach hat gemäß § 2 Abs. 1 Bundessozialhilfegesetz derjenige keinen Anspruch auf Sozialhilfe, der sich selbst helfen kann oder der die erforderlichen Hilfen von anderen erhält.
    Auch der Kindergeldzuschlag muß in diesem Zusammenhang berücksichtigt werden. Ich mache darauf aufmerksam, daß wir in den vorangegangenen Legislaturperioden mehrfach geprüft haben, ob die Anrechnung des Kindergeldes entfallen kann. Wie Ihnen bekannt ist, meine Damen und Herren, hat sich die Bund-Länder-Arbeitsgruppe der Arbeits- und Sozialminister mit dieser Frage befaßt. Sie ist zu dem Ergebnis gelangt, daß eine Nichtanrechnung des Kindergeldes keine Möglichkeit wäre, sondern höchstens eine Verbesserung der Mehrbedarfsregelung darstellen würde.
    Ich gebe zu, daß die Sozialhilfeempfänger auf Grund der gegenwärtigen Rechtslage faktisch nicht an den Erhöhungen des Kindergeldes und des Kindergeldzuschlags partizipieren. Hierbei sollte aber berücksichtigt werden, daß die Regelsätze ja auch angepaßt werden.
    Herr Kollege Peter, ich möchte kurz auf Ihren Einwand eingehen, dieser Grundsatz werde beim Erziehungsgeld und den Leistungen der Stiftung „Mutter und Kind" durchbrochen. Diese Ausnahmeregelung war notwendig, weil nur auf diesem Weg auch den Einkommensschwachen die Betreuung und Erziehung eines Kindes ermöglicht wird und weil gleichzeitig den schwangeren Frauen, die sich aus wirtschaftlichen Gründen in einer Konfliktsituation befinden, das Ja zum Kind erleichtert werden kann. Aber eine weitere Durchbrechung des Prinzips der Nachrangigkeit der Sozialhilfe würde unser Sozialhilfesystem in Frage stellen. Vor diesem Hintergrund sieht meine Fraktion keine Möglichkeit, und wir plädieren, diese Petition als erledigt anzusehen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)