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    Plenarprotokoll 11/32 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 32. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 14. Oktober 1987 Inhalt: Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde betr. jüngste Terrorismusdiskussion in der Bundesrepublik Deutschland Dr. Miltner CDU/CSU 2135A Dr. Nöbel SPD 2136B Baum FDP 2137A Frau Nickels GRÜNE 2138A Frau Limbach CDU/CSU 2139A Duve SPD 2139D Kalisch CDU/CSU 2140C Wartenberg (Berlin) SPD 2141 C Kleinert (Hannover) FDP 2142 B Weiss (München) GRÜNE 2143 B Zeitlmann CDU/CSU 2143 D Spranger, Parl. Staatssekretär BMI . . . 2144D Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 2145D Marschewski CDU/CSU 2147B Frau Dr. Vollmer GRÜNE (Erklärung nach § 30 GO) 2148B Dr. Miltner CDU/CSU (Erklärung nach § 30 GO) 2149C Vizepräsident Westphal 2141 B, 2144 C Tagesordnungspunkt 1: Fragestunde — Drucksachen 11/933 vom 9. Oktober 1987 und 11/942 vom 13. Oktober 1987 — Handlungsbedarf der Bundesregierung angesichts der behaupteten Straftaten der Polizei während der Demonstration in Wackersdorf am 10. Oktober 1987; Feststellung der angeblichen polizeilichen Täter DringlAnfr 1, 2 13.10.87 Drs 11/942 Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE Antw PStSekr Spranger BMI . . 2119B, 2121D ZusFr Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE 2119B, 2121D ZusFr Dr. Hüsch CDU/CSU . . . 2119C, 2123 B ZusFr Weiss (München) GRÜNE . 2119D, 2122C ZusFr Dr. Jobst CDU/CSU 2120A ZusFr Lüder FDP 2120A ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU . . . 2120B ZusFr Frau Brahmst-Rock GRÜNE . . . 2120B ZusFr Kleinert (Marburg) GRÜNE 2120C, 2123 C ZusFr Frau Schilling GRÜNE . . 2120D, 2122A ZusFr Frau Wollny GRÜNE . . . 2121B, 2122D ZusFr Grünbeck FDP 2121 B ZusFr Lutz SPD 2121 B, 2123 A ZusFr Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 2121C, 2123B ZusFr Dr. Hirsch FDP 2123 A Einsatz des Bundesgrenzschutzes am Baugelände in Wackersdorf DringlAnfr 3 13.10.87 Drs 11/942 Weiss (München) GRÜNE Antw PStSekr Spranger BMI 2123 D ZusFr Weiss (München) GRÜNE 2123 D ZusFr Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE . 2124 B ZusFr Frau Teubner GRÜNE 2124 B ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU . . . 2124 C ZusFr Frau Schilling GRÜNE 2124 D ZusFr Frau Wollny GRÜNE 2124 D ZusFr Dr. Mechtersheimer GRÜNE . . 2125B ZusFr Dr. Hüsch CDU/CSU 2125 B II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 32. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Oktober 1987 Einsatz von DDR-Arbeitnehmern in der Bundesrepublik Deutschland (z. B. in Baukolonnen) MdlAnfr 6 09.10.87 Drs 11/933 Grünbeck FDP Antw PStSekr Dr. von Wartenberg BMWi 2125D ZusFr Grünbeck FDP 2126A Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts über die Geltung des BAT für befristete Arbeitsverhältnisse im Bereich der Bundesregierung, insbesondere bei der Bundesanstalt für Arbeit MdlAnfr 19 09.10.87 Drs 11/933 Schreiner SPD Antw PStSekr Vogt BMA 2126D ZusFr Schreiner SPD 2127A Berücksichtigung der Überwälzung allgemeiner Verwaltungsaufgaben auf die Bundesanstalt für Arbeit beim Personalhaushalt MdlAnfr 20 09.10.87 Drs 11/933 Schreiner SPD Antw PStSekr Vogt BMA 2127 B ZusFr Schreiner SPD 2127 C Kürzung des Übungsgeldes an Manöverorten in Kanada MdlAnfr 31, 32 09.10.87 Drs 11/933 Dr. Klejdzinski SPD Antw PStSekr Würzbach BMVg . 2128A, 2128D ZusFr Dr. Klejdzinski SPD . . 2128A, 2128 D ZusFr Frau Traupe SPD 2128C, 2129A ZusFr Dr. Uelhoff CDU/CSU . 2128C, 2129C ZusFr Steiner SPD 2129B ZusFr Dr. Penner SPD 2129 C ZusFr Graf SPD 2129D Abzüge für Truppenverpflegung vom reduzierten Übungsgeld an Manöverorten in Kanada; Leistungen anderer NATO-Staaten MdlAnfr 29, 30 09.10.87 Drs 11/933 Steiner SPD Antw PStSekr Würzbach BMVg 2130A, 2130D ZusFr Steiner SPD 2130A, 2131A ZusFr Dr. Klejdzinski SPD . . 2130C, 2131 B ZusFr Frau Traupe SPD 2130D, 2131 C Verhinderung von AIDS-Infektionen bei autologen Bluttransfusionen und durch homologe Blutkonserven MdlAnfr 34, 35 09.10.87 Drs 11/933 Frau Würfel FDP Antw PStSekr Pfeifer BMJFFG . 2131D, 2132A ZusFr Frau Würfel FDP 2131 D Vorlage des Abschlußberichts über die Flugsicherungssimulation in Bretigny/Frankreich MdlAnfr 37 09.10.87 Drs 11/933 Weiss (München) GRÜNE Antw PStSekr Dr. Schulte BMV 2132B ZusFr Weiss (München) GRÜNE 2132 C ZusFr Lutz SPD 2132 D Regelmäßige Kontrolle der Tachoscheiben von Lkw-Fahrtenschreibern; Beförderungsverbot für Gefahrgut auf der Straße MdlAnfr 38, 39 09.10.87 Drs 11/933 Pauli SPD Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . 2133A, 2133 C ZusFr Pauli SPD 2133 A Dreispuriger Ausbau der B 10 zwischen Pirmasens und Wilgartswiesen und der B 270 zwischen Pirmasens und Kaiserslautern MdlAnfr 42, 43 09.10.87 Drs 11/933 Dr. Uelhoff CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . 2133D, 2134 B ZusFr Dr. Uelhoff CDU/CSU 2134 A Weiss (München) GRÜNE (Erklärung nach § 32 GO) 2134 C Nächste Sitzung 2149D Anlage i Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 2151* A Anlage 2 Belastung der Pendler durch Anhebung der Mineralölsteuer, insbesondere in strukturschwachen Regionen MdlAnfr 3 09.10.87 Drs 11/933 Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Häfele BMF . . . . 2151* B Anlage 3 Verhandlungen der Firma MesserschmidtBölkow-Blohm mit dem Iran über Waffenlieferungen MdlAnfr 4, 5 09.10.87 Drs 11/933 Dr. Jens SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Wartenberg BMWi 2151* C Anlage 4 Verweigerung von Sonderurlaub für die Teilnahme an „Jugend trainiert für Olympia" für Auszubildende beim Fernmeldetrupp der Bundespost MdlAnfr 7, 8 09.10.87 Drs 11/933 Dr. Hitschler FDP SchrAntw PStSekr Rawe BMP 2151* D Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 32. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Oktober 1987 III Anlage 5 Belieferung der von den schlechten Witterungsverhältnissen betroffenen Länder, z. B. England, mit EG-Weizen; EG-Zahlung an die deutsche Sauerkirschen- Konservenindustrie für 1986 MdlAnfr 11, 12 09.10.87 Drs 11/933 Eigen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML 2152 B Anlage 6 Inanspruchnahme der „59er-Regelung" nach Auslaufen des Vorruhestandsgesetzes; Mehrkosten bei einer Aufhebung des § 128 des Arbeitsförderungsgesetzes MdlAnfr 15, 16 09.10.87 Drs 11/933 Heyenn SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA 2152* D Anlage 7 Sicherung der NATO-Nordflanke in Nord-und Ostsee während des Einsatzes von Schiffen der Bundesmarine im Mittelmeer MdlAnfr 23, 24 09.10.87 Drs 11/933 Jungmann SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . . 2153* B Anlage 8 Verstärkung der Einsatzgruppe der Bundesmarine im Mittelmeer durch Bundesluftwaffe und Marineflieger MdlAnfr 25, 26 09.10.87 Drs 11/933 Zumkley SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . . 2153* D Anlage 9 Verlegung der Panzereinheiten der Bundeswehr vom Truppenübungsplatz MünsterHandorf MdlAnfr 27, 28 09.10.87 Drs 11/933 Nolting FDP SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . . 2154* A Anlage 10 Opferung ungeborenen Lebens auf Grund wirtschaftlicher Bedürfnisse MdlAnfr 33 09.10.87 Drs 11/933 Kroll-Schlüter CDU/CSU SchrAntw PStSekr Pfeifer BMJFFG . . . 2154 * B Anlage 11 Verzögerungen beim Abflug von Lufthansa-Maschinen am Münchener Flughafen MdlAnfr 40, 41 09.10.87 Drs 11/933 Hinsken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 2154* D Anlage 12 Spielraum des Gesetzgebers bei der Umsetzung von EG-Richtlinien und -Verordnungen in nationales Recht; Erlaß strengerer Grenzwerte für die radioaktive Belastung MdlAnfr 46 09.10.87 Drs 11/933 Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Gröbl BMU 2155* B Anlage 13 Widersprüchliche Bewertung des europäischen Terrorismus durch die USA, das Bundesamt für Verfassungsschutz und den Bundesinnenminister MdlAnfr 47, 48 09.10.87 Drs 11/933 Wüppesahl GRÜNE SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . . 2155* C Anlage 14 Herabstufung des Übungsgeldes an Manöverorten in Kanada MdlAnfr 49, 50 09.10.87 Drs 11/933 Becker (Nienberge) SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . . 2156* A Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 32. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Oktober 1987 2119 32. Sitzung Bonn, den 14. Oktober 1987 Beginn: 13.01 Uhr
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    Berichtigung 30. Sitzung, Seite 1998, dritte Spalte: Statt „Müller (Wadern) " ist „Müller (Wesseling) " zu lesen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 14. 10. Frau Beck-Oberdorf 16. 10. Brandt 16. 10. Brück 14. 10. Dr. Dregger 15. 10. Echternach 16. 10. Dr. Ehmke (Bonn) 16. 10. Frau Fischer *** 16. 10. Dr. Geißler 14. 10. Grüner 16. 10. Grunenberg 16. 10. Heistermann 16. 10. Hiller (Lübeck) 14. 10. Hillerich 16. 10. Frau Hoffmann (Soltau) 16. 10. Dr. Holtz *** 16. 10. Irmer *** 16. 10. Jansen 16. 10. Jaunich 16. 10. Kittelmann ** 14. 10. Koschnick 16. 10. Frau Krieger 16. 10. Frau Dr. Martiny 16. 10. Frau Matthäus-Maier 16. 10. Dr. Müller *** 16. 10. Frau Olms *** 16. 10. Paintner 16. 10. Petersen 16. 10. Reddemann ** 14. 10. Reuschenbach 14. 10. Freiherr von Schorlemer *** 16. 10. Schröer (Mülheim) 16. 10. Dr. Soell *** 16. 10. Dr. Stercken *** 16. 10. Tietjen 16. 10. Frau Dr. Timm *** 16. 10. Verheugen 16. 10. Dr. Vondran 14. 10. Dr. Wernitz 14. 10. Wetzel 15. 10. Wischnewski 16. 10. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union *** für die Teilnahme an der 78. Jahreskonferenz der Interparlamentarischen Union Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 11/933 Frage 3): Wie wird der durchschnittliche Pendler durch eine Anhebung der Mineralölsteuer um 10 Pfennige bzw. 20 Pfennige pro Liter belastet, und hält es die Bundesregierung für vertretbar, den Arbeitnehmern in den strukturschwachen Regionen mit niedri- Anlagen zum Stenographischen Bericht gen zu versteuernden Einkommen bei hohen Fahrtkosten die Entlastung durch die Steuerreform über eine Anhebung der Mineralölsteuer wieder zu nehmen? Für die Teilfinanzierung der Steuerreform- 1990 in Höhe von 19 Milliarden Mark, die durch den Abbau von Steuervergünstigungen und steuerlichen Sonderregelungen vorgenommen werden soll, ist eine Erhöhung der Mineralölsteuer nicht vorgesehen. Bei einer durchschnittlichen Jahresfahrleistung eines Benzin-Pkws im Jahre 1986 von 13 100 Kilometern und einem Durchschnittsverbrauch von 10,9 Litern je 100 Kilometer würden die durchschnittlichen jährlichen Betriebskosten - bei einer Steuererhöhung von 10 Pfennig je Liter um rund 163,- DM, - bei einer Steuererhöhung von 20 Pfennigen je Liter um rund 326, - DM steigen (jeweils einschließlich Mehrwertsteuer). Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Wartenberg auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Jens (SPD) (Drucksache 11/933 Fragen 4 und 5): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Firma Messerschmidt-Bölkow-Blohm (MBB) mit Vertretern des iranischen Verteidigungsministeriums über die Lieferung von Militärtransportflugzeugen des Typs Transall C-160 sowie über den Aufbau eigener iranischer Produktionsstätten in 1985 und 1986 verhandelt hat, und wie beurteilt sie derartige Verhandlungen möglicherweise mit dem Abschluß von Vorverträgen im Hinblick auf das geltende Außenwirtschaftsgesetz? Hält die Bundesregierung es unter wirtschafts- und außenpolitischen Gesichtspunkten für richtig, daß sie offenbar erst von derartigen Verhandlungen über Waffenlieferungen in Spannungsgebiete informiert wird, wenn es bereits zum Abschluß von Verträgen gekommen ist, die zur Genehmigung vorgelegt werden müssen, und/oder plant sie gegebenenfalls eine Verschärfung der Kontrollmöglichkeiten für Waffenexporte? Zu Ihren Fragen darf auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD (Drucksache 10/6780) und die ausführliche Antwort der Bundesregierung vom 23. Januar 1987 (Drucksache 10/6813) verwiesen werden. An dem Sachverhalt hat sich bis heute nichts geändert. Eine Verschärfung der Kontrollmöglichkeiten für Waffenexporte ist nicht geplant. Das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Außenwirtschaftsgesetz bieten ausreichend Grundlage für notwendige Überwachungen bzw. Kontrollen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rawe auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hitschler (FDP) (Drucksache 11/933 Fragen 7 und 8): 2152* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 32. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Oktober 1987 Welche Gründe führt die Bundesregierung dafür an, daß ein Auszubildender beim Fernmeldetrupp der Deutschen Bundespost für die Teilnahme bei „Jugend trainiert für Olympia" keinen Sonderurlaub erhält? Verneint die Bundesregierung die Förderungswürdigkeit der sportpolitischen Ziele dieser Veranstaltung, da nicht einmal der gesetzliche Urlaub des Auszubildenden nach dem Bundesurlaubsgesetz gewährt wurde? In den tarifvertraglichen Regelungen für Auszubildende der Deutschen Bundespost ist eine Beurlaubung unter Fortzahlung der Ausbildungsvergütung für sportliche Zwecke nicht vorgesehen. Außertariflich kann den Auszubildenden bezahlter Sonderurlaub nach den für die Bundesbeamten geltenden Vorschriften bewilligt werden. Für die Teilnahme bei „Jugend trainiert für Olympia" wird jedoch Sonderurlaub nicht gewährt, weil dieser Anlaß nach der bindenden Einzelfallregelung in der Sonderurlaubsverordnung nicht genannt ist. Die Bundesregierung erkennt die Förderungswürdigkeit der sportpolitischen Ziele „Jugend trainiert für Olympia" an. Dies kommt auch in dem erheblichen finanziellen Beitrag aus Haushaltsmitteln zum Ausdruck. Erholungsurlaub konnte dem Auszubildenden, der erst am 1. September 1987 in den Dienst der Deutschen Bundespost eingetreten ist, für die Zeit vom 22. bis 27. September 1987 zur Teilnahme an einem Fußballherbstfinale nicht bewilligt werden, weil insbesondere ausbildungsgemäße Gründe, d. h. die praktische Erstausbildung und zwei Tage Berufsschulunterricht entgegenstanden. Darüber hinaus war auch die Wartezeit für Urlaubsgewährung nicht erfüllt. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 11/933 Fragen 11 und 12) Wird die Bundesregierung in Brüssel darauf hinwirken, daß der Qualitätsweizen, der wegen der Witterungsverhältnisse in anderen Ländern — z. B. England — sicher benötigt wird, aus EG-Ländern kommt und nicht zu Sonderkonditionen aus Drittländern? Aus welchem Grunde bewilligt die Bundesregierung nicht die Zahlung der Europäischen Gemeinschaft an die deutsche Sauerkirschenkonservenindustrie in Höhe von 7,5 Millionen DM für 1986, da der ganze Bereich Sauerkirschen doch ohnehin in den letzten Jahren riesige Probleme hatte? Zu Frage 11: Die Qualität der Getreideernte ist in den nördlichen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft in diesem Jahr aus Witterungsgründen schlechter ausgefallen als im Durchschnitt der vergangenen Jahre. Außer für die Bundesrepublik Deutschland liegen genaue Daten über die Qualitätsverhältnisse allerdings nicht vor. Die durchschnittliche Qualität der Ernte der Gemeinschaft hat bereits in der Vergangenheit regelmäßig den Bezug von hochwertigem Weizen aus Drittländern erforderlich gemacht. Er wird insbesondere in Großbritannien und Italien aber auch in Frankreich zum Aufmischen mit den einheimischen Sorten benötigt. Die Einfuhren in die Gemeinschaft der 10 sind in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen. Sie betrugen 1986/87 nur noch 1,4 Mio. t. Sonderkonditionen werden bei der Einfuhr aus Drittländern nicht gewährt. Sie sind auch nicht von anderen Mitgliedstaaten beantragt worden. Die Einfuhrabschöpfung beträgt z. Z. rd. 435 DM/t. Allein die Einfuhrbelastung für den Drittlandsweizen ist damit deutlich höher als der Ankaufspreis für inländischen Weizen bei der Intervention. Dieser beträgt für Brotweizen im Oktober 1987 404,47 DM/t. Zu Frage 12: Die Bundesregierung bedauert, daß sie bisher einen Teil der EG-Produktionsbeihilfe für Sauerkirschen in Sirup für das Wirtschaftsjahr 1986/87 nicht an die Sauerkirschenkonservenhersteller auszahlen konnte. Voraussetzung für die Auszahlung der Beihilfe ist u. a., daß die Hersteller an die Erzeuger für die Rohware einen bestimmten Mindestpreis gezahlt haben. Insoweit bestehen zumindest Zweifel, ob die Hersteller in allen Fällen diese Voraussetzungen erfüllt haben. Die Bundesregierung bemüht sich um die erforderliche Zustimmung der EG-Kommission, damit diese Beihilfe noch ausgezahlt werden kann. Sie steht im ständigen Kontakt mit der EG-Kommission, um möglichst bald eine positive Entscheidung zu erreichen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen des Abgeordneten Heyenn (SPD) (Drucksache 11/933 Fragen 15 und 16) : Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Mehrkosten, die bei Auslaufen des Vorruhestandsgesetzes durch erhöhte Inanspruchnahme der neuen „59er-Regelung" entstehen würden für Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit, für Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und für den Ausfall von Rentenversicherungsbeiträgen, angesichts der Tatsache, daß vor Inkrafttreten des Vorruhestandsgesetzes jährlich rund 40 000 Arbeitnehmer durch die alte „59er-Regelung" entlassen wurden und die Kosten hierfür vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung auf jährlich 2,26 Milliarden DM (ohne Lohnsteuerausfall) geschätzt wurden? Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Mehrkosten, die entstehen würden, falls der § 128 AFG vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben würde und die Rückerstattungspflicht der Arbeitgeber entfallen würde, und zwar bei der Bundesanstalt für Arbeit und bei der Rentenversicherung? Die Höhe der Mehrkosten infolge einer möglicherweise stärkeren Inanspruchnahme der neuen 59erRegelung unter der Annahme eines Auslaufens des Vorruhestandsgesetzes ist schwer abschätzbar, da hier verschiedene Arbeitsmarktfaktoren eine Rolle spielen. Nicht zuletzt wäre zu berücksichtigen, daß es den Tarifvertragsparteien unbenommen bliebe, auch nach Auslaufen des Vorruhestandsgesetzes Vorruhestandsregelungen auf tarifrechtlicher Basis zu modifizieren oder neu abzuschließen. Die neue 59er-Regelung hat zudem durch eine strengere Erstattungspflicht der Arbeitgeber die Zugangsvoraussetzungen Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 32. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Oktober 1987 2153' für Renten wegen Arbeitslosigkeit erschwert. Unter Abwägung dieser Sachverhalte ist die Bundesregierung der Auffassung, daß bei Auslaufen des Vorruhestandsgesetzes mit einer wesentlichen erhöhten Inanspruchnahme der 59er-Regelung nicht zu rechnen ist. Aus der Rentenzugangsstatistik ist zu entnehmen, daß 1984 in der gesetzlichen Rentenversicherung rd. 46 000 und 1986 rd. 44 000 Altersruhegelder wegen Vollendung des 60. Lebensjahres bei Arbeitslosigkeit zugegangen sind. Dieser Rückgang um rd. 2 000 Renten in dem genannten Zeitraum wird von den unterschiedlichen Jahrgangsstärken der 60jährigen im Jahre 1984 und 1986 beeinflußt. Unter der Annahme gleicher Jahrgangsstärken ergäbe sich ein rechnerischer Rückgang von rd. 7 000 Renten. Dieser Rückgang dürfte u. a. teils eine Folge des Vorruhestandsgesetzes und teils eine Folge der im Zusammenhang damit beschlossenen Regelungen sein (Erstattung des Arbeitslosengeldes sowie der Rente wegen Vollendung des 60. Lebensjahres bei Arbeitslosigkeit durch den Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen). Unter der Annahme, daß die Hälfte dieser Renten auf heutige Empfänger von Vorruhestandsgeld entfällt, wäre beim Auslaufen des Vorruhestandsgesetzes mit folgenden finanziellen Wirkungen zu rechnen: — Mehraufwendungen für Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit ca. 60 Mio. DM/Jahr. — Mehraufwendungen für Renten der gesetzlichen Rentenversicherung einschließlich KVdR ca. 160 Mio. DM/Jahr, die sich um Erstattungen nach § 1395b RVO ermäßigen können. — Beitragsausfälle in der Rentenversicherung ca. 50 Mio. DM/Jahr. Die Mehrkosten, welche entstünden, falls der § 128 Arbeitsförderungsgesetz vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben würde, lassen sich derzeit im einzelnen nicht quantifizieren. Es ist davon auszugehen, daß in einem solchen Falle Mehraufwendungen bei der Bundesanstalt für Arbeit und der gesetzlichen Rentenversicherung aufträten. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Jungmann (SPD) (Drucksache 11/933 Fragen 23 und 24): Wie wird der deutsche maritime Anteil zur Sicherung der NATO-Nordflanke in der Zeit des Einsatzes der deutschen Einsatzgruppe sichergestellt? Inwieweit erhöht sich die Belastung der Bundesmarine, durch den Einsatz der deutschen Einsatzgruppe im Mittelmeer und der Notwendigkeit zugleich ihren Auftrag in Ost- und Nordsee sowie im Nordatlantik einschließlich des Ärmelkanals zu erfüllen? Zu Frage 23: Der Mittelmeereinsatz hat keine Konsequenzen auf den maritimen deutschen Anteil zur Sicherung der Nordflanke. Im Rahmen des Friedensauftrages der Marine ist das Einsatzgebiet unbegrenzt und unsere Schiffe bewegen sich immer wieder in Gebieten weit außerhalb des Nordflankenraumes. Insofern ist dieser Einsatz im Mittelmeer nichts Ungewöhnliches oder Neues. Was den Auftrag der Marine in Krise oder Krieg anbelangt, so ist sichergestellt, daß diese Einheiten jederzeit zurückgerufen werden können und rechtzeitig ihre vorbestimmten Einsatzräume im Nordflankenraum erreichen. Operativ betrachtet stellt dieser Mittelmeereinsatz also keine Besonderheit dar. Rückschlüsse, die Marine oder gar das Bündnis verfüge über zu viele Schiffe, sind daher ebenso unzulässig wie Vermutungen, die Auftragserfüllung der Marine wäre aufgrund dieses Einsatzes eingeschränkt. Zu Frage 24: Aufgrund des Mittelmeereinsatzes gibt es für die nichtbetroffenen Einheiten der Flotte keine meßbaren Mehrbelastungen. Bei den Einheiten, die nun ins Mittelmeer entsandt werden, ergibt sich nur eine geringfügige Mehrbelastung durch eine leicht höhere Zahl von Seetagen. Für die betroffenen Einheiten war bis Ende des Jahres ein reichlich ausgefülltes Übungsprogramm in See vorgesehen, welches nunmehr örtlich verlegt im Mittelmeer zu absolvieren ist. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Zumkley (SPD) (Drucksache 11/933 Fragen 25 und 26): Beabsichtigt die Bundesregierung, die Einsatzgruppe der deutschen Marine (1 Zerstörer, 1 Fregatte, 1 Versorger), die im Rahmen der NATO Naval on Call Force Mediterranean und anschließend bis Mitte Dezember unter Einsatzbefehl des NATO-Befehlshabers Comnavsouth im Mittelmeer operiert, durch andere Kräfte, wie z. B. Luftwaffe, Marineflieger, zu unterstützen? Welche Aufgaben übernimmt die Einsatzgruppe der deutschen Marine im Mittelmeer, insbesondere unter dem Kommando der NATO Naval on Call Force Mediterranean? Zu Frage 25: Nein. Zu Frage 26: Die Einsatzgruppe wird integraler Bestandteil der NAVOCFORMED, die unter der Führung des NATO-Befehlshabers COMNAVSOUTH im Mittelmeer eingesetzt wird. Im Rahmen von Ausbildungs- und Übungsvorhaben werden die Einheiten Präsenz demonstrieren, 2154* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 32. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Oktober 1987 Aufgaben wie z. B. der Seeraumüberwachung durchführen und das Zusammenwirken von Marinestreitkräften der NATO-Partner üben. Gleichzeitig wird die Einsatzbereitschaft der betreffenden Einheiten im Sinne einer systematisch aufeinander abgestimmten Folge von Ausbildungsabschnitten erhöht. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Nolting (FDP) (Drucksache 11/933 Fragen 27 und 28): Treffen Informationen zu ( „Münstersche Zeitung" vom 6. Oktober 1987; „Westfälische Nachrichten" vom 6. Oktober 1987), daß die Panzereinheiten der Bundeswehr von Münster-Handorf verlegt werden sollen, falls die Übungsplatzerweiterung nicht zustande kommen sollte? Welche Haltung nimmt die Bundesregierung zu Presseberichten („Münstersche Zeitung" vom 6. Oktober 1987; ,,Westfälische Nachrichten" vom 6. Oktober 1987) ein, denen zufolge aus der Sicht der militärischen Führung an anderen Orten geeignete Ausweichmöglichkeiten für die Panzereinheiten bestehen, und trifft es zu, daß im Falle einer Verlegung kein Ersatz für Handorf vorgesehen ist? Zu Frage 27: In einem Gespräch mit dem Oberbürgermeister der Stadt Münster, Herrn Dr. Twenhöven, habe ich auf dessen Frage hin, wie die Bundeswehr auf Ablehnung einer Erweiterung des Standortübungsplatzes in Handorf durch die dortige Bürgerschaft zu reagieren beabsichtige, deutlich gemacht, daß unter solchen Umständen dann auch die Alternative geprüft werden müsse, im Zuge ohnehin bevorstehender Strukturveränderungen der Bundeswehr für das nächste Jahrzehnt die Garnison Münster-Handorf aufzulösen und die dort stationierten Verbände in eine andere Stadt mit vorhandenem ausreichendem Übungsplatz zu verlegen. Konkrete Verhandlungen mit solchen Gemeinden gibt es zur Zeit noch nicht, da ich immer noch davon ausgehe, daß unsere Planungen für Münster-Handorf erfolgreich zum Abschluß gebracht werden können. Zu Frage 28: Ich habe in dem Gespräch darauf hingewiesen, daß eine nicht geringe Anzahl von Städten und Gemeinden in verschiedenen Bundesländern großes Interesse an der Erhaltung aber auch Neugründung von Bundeswehrgarnisonen — in vollem Bewußtsein der damit verbundenen Folgen — bekundet hat. Im Falle einer Verlegung müßte dies ersatzlos erfolgen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Frage des Abgeordneten Kroll-Schlüter (CDU/CSU) (Drucksache 11/933 Frage 33): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß ungeborenes Leben im Einzelfall auch wirtschaftlichen Bedürfnissen geopfert werden darf und die damit verbundene Aufgabe von Werten vom Gesetzgeber in Kauf genommen werden muß? Nein, weil das Strafgesetzbuch für die sogenannte Notlagenindikation die Gefahr einer Notlage voraussetzt, die „so schwer wiegt, daß von der Schwangeren die Fortsetzung der Schwangerschaft nicht verlangt werden kann und „die Notlage" nicht auf eine andere für die Schwangere zumutbare Weise abgewendet werden kann" und das Bundesverfassungsgericht hierzu folgendes festgestellt hat. „Das Lebensrecht des Ungeborenen kann zu einer Belastung der Frau führen, die wesentlich über das normalerweise mit einer Schwangerschaft verbundene Maß hinausgeht. Es ergibt sich hier die Frage der Zumutbarkeit, mit anderen Worten die Frage, ob der Staat auch in solchen Fällen mit dem Mittel des Strafrechts die Austragung der Schwangerschaft erzwingen darf. Achtung vor dem ungeborenen Leben und Recht der Frau, nicht über das zumutbare Maß hinaus zur Aufopferung eigener Lebenswerte im Interesse der Respektierung dieses Rechtsgutes gezwungen zu werden, treffen aufeinander. In einer solchen Konfliktlage, die im allgemeinen auch keine eindeutige moralische Beurteilung zuläßt und in der die Entscheidung zum Abbruch einer Schwangerschaft den Rang einer achtenswerten Gewissensentscheidung haben kann, ist der Gesetzgeber zur besonderen Zurückhaltung verpflichtet. Wenn er in diesen Fällen das Verhalten der Schwangeren nicht als strafwürdig ansieht und auf das Mittel der Kriminalstrafe verzichtet, so ist das jedenfalls als Ergebnis einer dem Gesetzgeber obliegenden Abwägung auch verfassungsrechtlich hinzunehmen. " Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache 11/933 Fragen 40 und 41): Wie oft und aus welchen Gründen haben sich am Flughafen München die Abflugzeiten bei der Lufthansa um zum Teil 30 bis 40 Minuten in den vergangenen drei Monaten verschoben, obwohl die Maschinen bereits abgefertigt waren? Kann die Bundesregierung die Lufthansa veranlassen, solche in letzter Zeit häufig zu verzeichnenden Zeitverzögerungen zu berücksichtigen, nachdem die Aussage eines Piloten lautete, man müsse sich weiterhin in München verstärkt auf Verzögerungen einstellen? Zu Frage 40: Der Flughafen München wird schon seit längerer Zeit an der Grenze seiner Kapazität betrieben. Eine Aussage darüber, in wieviel Fällen die Abflugverspätung bei der Lufthansa 30 bis 40 Minuten betrug, ist kurzfristig nicht möglich. Nach Angaben der Lufthansa haben sich in den Monaten Juli bis September d. J. die 13 650 An- und Abflüge um durchschnittlich 5,6 Minuten verzögert. Im September stieg diese Zahl auf 8,1 Minuten. Die Abflugverspätungen allein haben sich im September gegenüber den Vormonaten Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 32. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Oktober 1987 2155* ungefähr verdoppelt; sie betrugen durchschnittlich 14 Minuten. Gründe dafür sind: — Überlastung des Luftraums in und außerhalb Deutschlands. — Hoher Anteil der Allgemeinen Luftfahrt an den gesamten Flugbewegungen (An- und Abflüge) und — überproportionale Steigerung der Flugbewegungen. Zu Frage 41: Die Deutsche Lufthansa ist im eigenen Interesse bestrebt, Abflugverzögerungen zu vermeiden. Der Bundesminister für Verkehr wird sie im Rahmen seiner Möglichkeiten in diesem Bemühen unterstützen. Bei einer weiteren Zunahme des Luftverkehrs werden sich aber bis zur Fertigstellung des neuen Flughafens Verzögerungen beim Abflug nicht immer vermeiden lassen. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gröbel auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD): (Drucksache 11/933 Frage 46): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß der nationale Gesetzgeber neben einer auf den Euratom-Vertrag gestützten Grenzwertverordnung betreffend radioaktive Belastungen im Interesse des Gesundheitsschutzes strengere Regelungen erlassen kann als die EG, und wie beurteilt die Bundesregierung den Spielraum des nationalen Gesetzgebers neben EG-Verordnungen und Richtlinien, die auf Kompetenznormen des EWG-Vertrages in der Fassung der Europäischen Akte gestützt sind? Nein. Die von der Kommission vorgeschlagene, auf Artikel 30 und 31 des EURATOM-Vertrages gestützte Verordnung wäre im Falle ihres Inkrafttretens gemäß Artikel 161 Abs. 2 EURATOM-Vertrag in allen ihren Teilen verbindlich und würde in jedem Mitgliedsstaat unmittelbar gelten. Abweichende innerstaatliche Regelungen wären nicht zulässig, es sei denn, die Verordnung ließe dies ausdrücklich zu. Dies ist im Verordnungsvorschlag der Kommission nicht vorgesehen. Als Rechtsgrundlage für die vorgesehene Verordnung zur Strahlenschutzvorsorge sind die Artikel 30 und 31 des EURATOM-Vertrages heranzuziehen. Die Rechtsgrundlage richtet sich nämlich nach der zu regelnden Materie, sie kann nicht frei, gar im Hinblick auf die Verfahrensopportunität gewählt werden, wie der Europäische Gerichtshof wiederholt deutlich gemacht hat. Nur für eine Regelung des Exports in Drittländern, für die sich die Bundesregierung einsetzt, die aber noch umstritten ist, kommt Artikel 113 EWG-Vertrag in Betracht. Diese Rechtsgrundlage erlaubt aber ebenfalls keine abweichenden Regelungen im nationalen Recht. Generell geht die Anwendung des EURATOM-Vertrages gem. Artikel 232 Abs. 2 des EWG-Vertrages der Anwendung des EWG-Vertrages vor. Diese Rechtsauffassung der Bundesregierung, auf die Bundesminister Töpfer in der Plenardebatte am 8. Oktober 1987 hingewiesen hat, wird im übrigen von der Kommission, der ganz überwiegenden Mehrheit der anderen Mitgliedstaaten sowie dem juristischen Dienst des Rates geteilt. Auf die Frage, welcher Spielraum für den nationalen Gesetz- oder Verordnungsgeber bei Anwendung des EWG-Vertrages in der Fassung der einheitlichen europäischen Akte im einzelnen bestünde, kommt es danach für den vorliegenden Verordnungsvorschlag nicht an. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Wüppesahl (DIE GRÜNEN) (Drucksache 11/933 Fragen 47 und 48): Wie bewertet die Bundesregierung die jüngsten Einschätzungen des US-Sonderbotschafters für Terrorismusabwehr, L. Paul Bremer III., wonach der europäische Terrorismus im letzten Jahr um 33 v. H. zurückgegangen sei, die Rote Armee „ernsthafte Probleme" habe, diese „guten Neuigkeiten" und diese „positive Entwicklung nicht übersehen" werden dürfe (in: „Terrorismus" Heft Nr. 9/September 1987)? Wie ist die offensichtliche Diskrepanz gegenüber der veröffentlichten Bedrohungsanalyse etwa des Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz und des Bundesministers des Innern zu erklären, wonach „die RAF personell, finanziell und in der Bewaffnung wieder so stark wie vor zehn Jahren" sei (General-Anzeiger 22. August 1987)? Nach einhelliger Beurteilung der Sicherheitsbehörden besteht die terroristische Bedrohung durch die Rote Armee Fraktion — auch wenn dieses Jahr noch keine Terroranschläge von ihr verübt wurden —fort: — Es gibt keinerlei Anzeichen, wonach die untergetauchten Bandenmitglieder und ihr engeres Umfeld künftig von Gewalttaten absehen. — Bereits in der Vergangenheit wechselten Anschlagsphasen mit Zeiten relativer Ruhe ab, die von der Roten Armee Fraktion zur Neurekrutierung von Bandenmitgliedern und für neue Anschlagsvorbereitungen genutzt wurden. — Die Rote Armee Fraktion ist sowohl nach ihrer unverminderten personellen Stärke als auch logistisch in der Lage, schwerste Anschläge durchzuführen. Eine Diskrepanz zu den zitierten Äußerungen sehe ich nicht; US-Sonderbotschafter Bremer bringt in dem Interview zum Ausdruck, daß die terroristische Bedro- 2156e Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 32. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Oktober 1987 hung durch die Rote Armee Fraktion nicht beendet ist. Was den weiter im Interview angesprochenen prozentualen Rückgang des europäischen Terrorismus anbelangt, so liegen weder mir noch den Sicherheitsbehörden des Bundes entsprechende Statistiken vor. Für die Bundesrepublik muß ich feststellen, daß wir 1986 mit den Anschlägen auf die Deutsch-Arabische Gesellschaft und die Discothek La Belle in Berlin, den Morden an dem Siemens-Vorstandsmitglied Beckurts und seinem Fahrer Groppler sowie dem Mord an dem Leiter der Politischen Abteilung im Auswärtigen Amt, Herrn von Braunmühl, von schwersten Terroranschlägen betroffen waren und diese Bedrohung fortbesteht. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Becker (Nienberge) (SPD) (Drucksache 11/933 Fragen 49 und 50): Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß in Goose Bay, Labrador und Shilo wesentlich höhere Lebenshaltungskosten festzustellen sind als beispielsweise in Montreal oder in Ottawa? Hat das Bundesministerium des Innern, bevor es auf dem Wege einer Verordnung die Herabstufung veranlaßte, die Voten anderer Bundesministerien eingeholt, und wie haben diese Voten gelautet? Zu Frage 49: Ihre Auffassung, daß in Goose Bay (Labrador) und Shilo wesentlich höhere Lebenshaltungskosten festzustellen sind als in Montreal oder in Ottawa, vermag ich nicht zu teilen. Dies ergibt sich daraus, daß der Kaufkraftausgleich zur Auslandsbesoldung, der an die allgemeinen Lebenshaltungskosten anknüpft, für die genannten kanadischen Orte zur Zeit gleich hoch ist. Die Lebenshaltungskosten werden anhand von typischen Warenkörben ermittelt. Zu Frage 50: Die von Ihnen genannte Herabstufung beruht auf § 4 Abs. 4 der Auslandsreisekostenverordnung. Hiernach kann der Bundesminister des Innern im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen und dem Auswärtigen Amt unter bestimmten Voraussetzungen Zu- und Abschläge zu den Auslandstagegeldern festsetzen, wenn die Zuordnung zu einer Ländergruppe nicht mehr gerechtfertigt ist. Kanada wurde zum 1. 1. 1986 in die Ländergruppe III höhergestuft. Seitdem haben sich die Preis- und Währungsverhältnisse dort um mehr als 35 vom Hundert zu Gunsten eines Dienstreisenden verändert. Eine Anpassung war daher notwendig. Über die Festsetzung der Zu- und Abschläge zum 1. 1. 1987 besteht mit dem Bundesminister der Finanzen und dem Auswärtigen Amt Einvernehmen. Weitere hauptbeteiligte Bundesressorts u. a. der BMVg wurden gehört. Sie haben der Anpassung nicht widersprochen. Sollten Sie mit Ihren Fragen auf die Höhe des Übungsgeldes für Soldaten abzielen, verweise ich auf die Antwort meines Kollegen Würzbach zu den Fragen der Kollegen Dr. Klejdzinski und Steiner.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Heinz Westphal


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Eine weitere Zusatzfrage, Herr Weiss.


Rede von Michael Weiss
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE GRÜNEN/BÜNDNIS 90)
Herr Staatssekretär, wie bewerten Sie dann beispielsweise die Tatsache, daß auch eine Redakteurin der „Mittelbayerischen Zeitung", die sicher nur zu Dokumentations- und Reporterzwecken vor Ort anwesend war, von Polizeibeamten mit einem Schlagstock niedergeschlagen wurde?
Spranger, Parl. Staatssekretär: Das ist wiederum ein Sachverhalt, der mit Sicherheit in keinerlei Zusammenhang mit der von Ihnen gestellten Frage steht.

(Weiss [München] [GRÜNE]: Ich denke, schon!)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Heinz Westphal


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Lippelt (Hannover).