Rede:
ID1103039800

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 105
    1. der: 5
    2. des: 4
    3. und: 4
    4. die: 3
    5. zu: 3
    6. ist: 3
    7. Frau: 3
    8. den: 2
    9. in: 2
    10. —: 2
    11. so: 2
    12. Abgeordneten: 2
    13. Fraktion: 2
    14. mit: 2
    15. Weitere: 1
    16. Wortmeldungen: 1
    17. liegen: 1
    18. nicht: 1
    19. vor.: 1
    20. Der: 1
    21. Ältenstenrat: 1
    22. schlägt: 1
    23. Ihnen: 1
    24. vor,: 1
    25. vorliegenden: 1
    26. Gesetzentwurf: 1
    27. Bundesrates: 1
    28. zur: 1
    29. Änderung: 1
    30. Strafgesetzbuches: 1
    31. Gesetzes: 1
    32. über: 1
    33. Verbreitung: 1
    34. jugendgefährdender: 1
    35. Schriften: 1
    36. an: 1
    37. Tagesordnung: 1
    38. vorgesehenen: 1
    39. Ausschüsse: 1
    40. überweisen.: 1
    41. Widerspruch: 1
    42. erhebt: 1
    43. sich: 1
    44. nicht.: 1
    45. Dann: 1
    46. dies: 1
    47. beschlossen.Meine: 1
    48. Damen: 1
    49. Herren,: 1
    50. ich: 1
    51. rufe: 1
    52. nunmehr: 1
    53. Tagesordnungspunkt: 1
    54. 16: 1
    55. auf:Beratung: 1
    56. Antrags: 1
    57. Oesterle-Schwerin,: 1
    58. Teubner: 1
    59. DIE: 1
    60. GRÜNENErrichtung: 1
    61. einer: 1
    62. Gedenkstätte: 1
    63. für: 1
    64. alle: 1
    65. vom: 1
    66. NS-Regime: 1
    67. verfolgten: 1
    68. ermordeten: 1
    69. Menschen: 1
    70. auf: 1
    71. dem: 1
    72. Synagogenplatz: 1
    73. Bonn—: 1
    74. Drucksache: 1
    75. 11/825: 1
    76. —Im: 1
    77. Ältestenrat: 1
    78. eine: 1
    79. Beratungszeit: 1
    80. vorgesehen,: 1
    81. es: 1
    82. jeder: 1
    83. ermöglicht,: 1
    84. bis: 1
    85. zehn: 1
    86. Minuten: 1
    87. sprechen.: 1
    88. Das: 1
    89. Haus: 1
    90. diesem: 1
    91. Verfahrensvorschlag: 1
    92. offensichtlich: 1
    93. einverstanden,: 1
    94. daß: 1
    95. wir: 1
    96. Aussprache: 1
    97. beginnen: 1
    98. können.\n: 1
    99. Vizepräsident: 1
    100. CronenbergIch: 1
    101. erteile: 1
    102. zunächst: 1
    103. Vollmer: 1
    104. das: 1
    105. Wort.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 11/30 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 30. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 8. Oktober 1987 Inhalt: Würdigung der Proklamation des GermanAmerican-Day durch Präsident Reagan 1929 A Erweiterung der Tagesordnung 1929 D Nachträgliche Überweisung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN — Atomwaffenverzicht ins Grundgesetz (Drucksache 11/757) — an den Auswärtigen Ausschuß und den Verteidigungsausschuß 1930 C Begrüßung des Präsidenten des argentinischen Abgeordnetenhauses, Herrn Dr. Juan Carlos Pugliese, und seiner Delegation . 1957 C Tagesordnungspunkt 2: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Hauchler, Dr. Wieczorek, Frau Matthäus-Maier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Schuldenkrise der Dritten Welt (Drucksache 11/826) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 1: Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN: Bundesdeutsche Beiträge zu Lösungsansätzen für die internationale Verschuldungskrise (Drucksache 11/893) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Pinger, Wissmann, Dr. Stercken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Überwindung der Verschuldungskrise der Entwicklungsländer (Drucksache 11/905) Dr. Hauchler SPD 1931 A Feilcke CDU/CSU 1934 B Volmer GRÜNE 1935 C Dr. Solms FDP 1938B Klein, Bundesminister BMZ 1940 B Dr. Wieczorek SPD 1943 A Höffkes CDU/CSU 1947 A Frau Folz-Steinacker FDP 1948 B Dr. von Wartenberg, Parl. Staatssekretär BMWi 1949A Dr. Faltlhauser CDU/CSU 1950 C Tagesordnungspunkt 3: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Rust, Frau Olms, Volmer und der Fraktion DIE GRÜNEN: Abschaffung der Sicherheitsüberprüfung für politisch Verfolgte aus Chile (Drucksache 11/659) b) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Hilfe für bedrohte Chilenen (Drucksache 11/817 [neu]) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Rust, Frau Olms, Volmer und der Fraktion DIE GRÜNEN: Sanktionen gegen die Militärdiktatur in Chile (Drucksache 11/894) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung des Antrags der Abgeordneten Gerster (Mainz), Frau Geiger, Dr. Miltner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Beitrag der Bundesrepublik Deutschland für die Verwirklichung der Menschen- II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Oktober 1987 rechte in der Völkergemeinschaft (Drucksache 11/900) Volmer GRÜNE 1952D, 1966A Gerster (Mainz) CDU/CSU 1954 C Duve SPD 1957D Dr. Hirsch FDP 1962 B Dr. Zimmermann, Bundesminister BMI . 1964 B Fellner CDU/CSU 1966D Graf SPD 1968 D Irmer FDP 1970 B Dr. Blüm CDU/CSU 1971D Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 1973 B Frau Dr. Adam-Schwaetzer, Staatsminister AA 1975B Vogel (Ennepetal) CDU/CSU 1976A Kleinert (Marburg) GRÜNE (zur GO) . . 1977 C Seiters CDU/CSU (zur GO) 1978 C Jahn (Marburg) SPD (zur GO) 1978D Wolfgramm (Göttingen) FDP (zur GO) . 1979A Namentliche Abstimmungen 1979C,D Ergebnisse 1997 D, 1999 A Tagesordnungspunkt 4: Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Abbau steuerlicher Härten für die Landwirtschaft (Drucksache 11/676) 1980 A Tagesordnungspunkt 5: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Zusatzabkommen vom 2. Oktober 1986 zum Abkommen vom 7. Januar 1976 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über Soziale Sicherheit und zu der Zusatzvereinbarung vom 2. Oktober 1986 zur Vereinbarung vom 21. Juni 1978 zur Durchführung des Abkommens (Drucksache 11/588) . . 1980A Tagesordnungspunkt 6: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente und zum Schutz der Solidargemeinschaft vor Leistungsmißbrauch (Achtes Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes) (Drucksache 11/890) . . . 1980B Tagesordnungspunkt 9: Beratung der Unterrichtung durch das Europäische Parlament Entschließung zu den Verwaltungsproblemen im Weinwirtschaftsjahr 1983/84, zur Herstellung von Kunstwein, einschließlich methanolhaltigem Wein, und zu den Folgen einer Marktentnahme von Kunstwein für den EAGFL — Abteilung Garantie (Drucksache 11/596) 1980B Zusatztagesordnungspunkt 5: Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Einfügung eines Artikels 20a) (Drucksache 11/885) . . . . 1980 B Tagesordnungspunkt 7: Beratung der Übersicht 3 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 11/557) . 1980 C Tagesordnungspunkt 8: Beratung der Sammelübersichten 16 bis 22 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksachen 11/770, 11/771, 11/772, 11/773, 11/774, 11/808, 11/809) . . 1980C Tagesordnungspunkt 10: Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und der Fraktion DIE GRÜNEN: Erneute Überweisung von Vorlagen (Unterrichtungen) aus früheren Wahlperioden (Drucksache 11/883) 1981 A Tagesordnungspunkt 11: Beratung der Beschlußempfehlungen des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung: Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages (Drucksachen 11/846, 11/847, 11/848, 11/849, 11/850) 1981A Tagesordnungspunkt 12: Beratung der Unterrichtung durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz: Neunter Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (Drucksache 10/6816) Dr. Blens CDU/CSU 2000 D Wartenberg (Berlin) SPD 2003 A Dr. Hirsch FDP 2007 A Wüppesahl GRÜNE 2008 D Dr. Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 2010A Tagesordnungspunkt 13: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Daniels (Regensburg), Weiss (München), Frau Rust, Frau Wollny und der Fraktion DIE GRÜNEN: Baustopp für die Wiederaufarbeitungsanlage bei Wackersdorf (Drucksache 11/260) Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE . . . . 2011 B Fellner CDU/CSU 2013 A Stiegler SPD 2015 A Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Oktober 1987 III Dr.-Ing. Laermann FDP 2017 A Dr. Töpfer, Bundesminister BMU . . . 2019B Tagesordnungspunkt 14: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Wollny und der Fraktion DIE GRÜNEN: Vorschlag einer Verordnung (Euratom) des Rates zur Festlegung von Höchstgrenzen der Radioaktivität in Nahrungsmitteln, Futtermitteln und Trinkwasser im Falle anomaler Radioaktivitätswerte oder eines nuklearen Unfalls (Drucksache 11/768) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Beratung des Antrags der Abgeordneten Schäfer (Offenburg), Dr. Hauff, Bachmaier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Vorschlag einer Verordnung (Euratom) des Rates zur Festlegung von Höchstgrenzen der Radioaktivität in Nahrungsmitteln, Futtermitteln und Trinkwasser im Falle anormaler Radioaktivitätswerte oder eines nuklearen Unfalls (Drucksache 11/906) Frau Wollny GRÜNE 2022 A Dr. Töpfer, Bundesminister BMU . . . 2023 B Reuter SPD 2025 A Dr. Friedrich CDU/CSU 2026 B Frau Dr. Segall FDP 2028 A Tagesordnungspunkt 15: Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches und des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften (Drucksache 11/638) Sauter (Ichenhausen) CDU/CSU 2029 C Singer SPD 2031A Eimer (Fürth) FDP 2032 B Häfner GRÜNE 2034 D Sauer (Stuttgart) CDU/CSU 2036 B Schmidt (Salzgitter) SPD 2038A Dr. Jahn, Parl. Staatssekretär BMJ . . . 2040A Tagesordnungspunkt 16: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Oesterle-Schwerin, Frau Teubner und der Fraktion DIE GRÜNEN Errichtung einer Gedenkstätte für alle vom NS-Regime verfolgten und ermordeten Menschen auf dem Synagogenplatz in Bonn (Drucksache 11/825) Frau Dr. Vollmer GRÜNE 2041 A Dr. Daniels (Bonn) CDU/CSU 2042 B Conradi SPD 2043 D Beckmann FDP 2045 D Dr. Knabe GRÜNE (zur GO) 2047 B Tagesordnungspunkt 17: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur finanziellen Sicherung der Künstlersozialversicherung (Drucksache 11/862) Höpfinger, Parl. Staatssekretär BMA . . 2048 B Lutz SPD 2049A Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . . . 2049D Frau Dr. Vollmer GRÜNE 2050 C Heinrich FDP 2051 B Zusatztagesordnungspunkt 7: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zu den Menschenrechtsverletzungen in Tibet Frau Kelly GRÜNE 2052 C Repnik CDU/CSU 2053 C Duve SPD 2054 B Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 2055 A Schäfer, Staatsminister AA 2055 D Frau Eid GRÜNE 2057 B Höffkes CDU/CSU 2057 D Bindig SPD 2058 C Dr. Stavenhagen, Staatsminister BK . . 2059 B Frau Hoffmann (Soltau) CDU/CSU . . . 2060B Schütz SPD 2060 D Dr. Abelein CDU/CSU 2061 D Dr. Hitschler FDP 2062 C Bernrath SPD 2062 D Dr. Pohlmeier CDU/CSU 2063 B Tagesordnungspunkt 1: Fragestunde — Drucksache 11/880 vom 2. Oktober 1987 — Haltung von Bundesministerin Dr. Süssmuth zur Frage „Frauen in der Bundeswehr" MdlAnfr 24, 25 02.10.87 Drs 11/880 Frau Dr. Niehuis SPD Antw PStSekr Pfeifer BMJFFG . 1981 C, 1981 D ZusFr Frau Niehuis SPD . . . . 1981 C, 1982 A ZusFr Frau Steinhauer SPD 1982 C ZusFr Frau Bulmahn SPD 1982D ZusFr Urbaniak SPD 1983 A ZusFr Müller (Pleisweiler) SPD 1983 B Schutz der Verbraucher vor italienischem widerrechtlich hergestellten Federweißen MdlAnfr 26, 27 02.10.87 Drs 11/880 Heinrich FDP Antw PStSekr Pfeifer BMJFFG . 1983 B, 1983 C ZusFr Heinrich FDP 1983 C ZusFr Eigen CDU/CSU 1984 A IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Oktober 1987 Einschränkung des Rauchens in öffentlichen Räumen MdlAnfr 32 02.10.87 Drs 11/880 Dr. Abelein CDU/CSU Antw PStSekr Pfeifer BMJFFG 1984 B ZusFr Dr. Abelein CDU/CSU 1984 C ZusFr Gilges SPD 1984 D Verkauf ausländischer Konserven durch deutsche Firmen ohne entsprechende Deklaration MdlAnfr 33 02.10.87 Drs 11/880 Eigen CDU/CSU Antw PStSekr Pfeifer BMJFFG 1984 D ZusFr Eigen CDU/CSU 1985A ZusFr Oostergetelo SPD 1985 C Vorschriftswidriger Betrieb von Lastwagenanhängern mit Einleitungsbremsanlagen MdlAnfr 34, 35 02.10.87 Drs 11/880 Frau Steinhauer SPD Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . 1985D, 1986 C ZusFr Frau Steinhauer SPD . . . 1985D, 1986 C Aussparung Nordrhein-Westfalens beim geplanten Hochgeschwindigkeitsverkehr der Bundesbahn ab 1991 MdlAnfr 36, 37 02.10.87 Drs 11/880 Urbaniak SPD Antw PStSekr Dr. Schulte BMV 1986D, 1987D ZusFr Urbaniak SPD 1987 A, 1987 D ZusFr Oostergetelo SPD 1987 B ZusFr Frau Steinhauer SPD 1987 C Streichung der Kurswagen von Hamburg nach Bad Kissingen ab Sommer 1988 und Ersatzangebot für Kurgäste MdlAnfr 40, 41 02.10.87 Drs 11/880 Weiss (München) GRÜNE Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . 1988C, 1989A ZusFr Weiss (München) GRÜNE . 1988C, 1989A Störungen in der Flugabfertigung in Frankfurt am 18. September 1987 MdlAnfr 42 02.10.87 Drs 11/880 Dr. Abelein CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Schulte BMV 1989 C ZusFr Dr. Abelein CDU/CSU 1989D ZusFr Oostergetelo SPD 1990 B Zerstörung der Ozonschicht durch Fluorchlorkohlenwasserstoffe MdlAnfr 43, 44 02.10.87 Drs 11/880 Müller (Pleisweiler) SPD Antw BMin Dr. Töpfer BMU . . 1990B, 1990 C ZusFr Müller (Pleisweiler) SPD 1990C, 1990 D ZusFr Dr. Knabe GRÜNE . . . . . . . . 1991 A Ausschluß von Politikern der SPD von der Information über die Entseuchung der radioaktiven Molke im Kernkraftwerk II in Lingen MdlAnfr 45, 46 02.10.87 Drs 11/880 Oostergetelo SPD Antw BMin Dr. Töpfer BMU . . 1991 B, 1992 D ZusFr Oostergetelo SPD . . . . 1991 C, 1993 A ZusFr Gilges SPD 1992 A ZusFr Dr. Knabe GRÜNE 1992 B ZusFr Müller (Pleisweiler) SPD 1992 C ZusFr Graf SPD 1992 C ZusFr Conradi SPD 1993 C Arbeitsplatzbeschaffung im Rahmen des Umweltschutzes MdlAnfr 47, 48 02.10.87 Drs 11/880 Graf SPD Antw BMin Dr. Töpfer BMU . . 1993C, 1993 D ZusFr Graf SPD 1994 A Rechtsgrundlage und Zahl der Fälle einer Auskunftserteilung des Bundesamtes für Verfassungsschutz bei Anfragen aus der Wirtschaft über Bewerber und Aufklärung der Betroffenen MdlAnfr 60, 61 02.10.87 Drs 11/880 Conradi SPD Antw PStSekr Spranger BMI . 1994B, 1995 A ZusFr Conradi SPD 1994C, 1995 B ZusFr Dr. Knabe GRÜNE . . . 1994D, 1995 C ZusFr Wüppesahl GRÜNE 1995 D Teilnahme der durch die Änderung des Bundeswahlgesetzes stimmberechtigten Deutschen im Ausland an der Bundestagswahl; Wahlbeteiligung von in die DDR übergesiedelten Bundesbürgern MdlAnfr 63, 64 02.10.87 Drs 11/880 Klein (Dieburg) SPD Antw PStSekr Spranger BMI . . 1996A, 1996C ZusFr Klein (Dieburg) SPD . . . 1996B, 1996 C ZusFr Verheugen SPD 1996D Anpassung der Sprachenzulage für die Beschäftigten des Auswärtigen Dienstes MdlAnfr 65 02.10.87 Drs 11/880 Verheugen SPD Antw PStSekr Spranger BMI 1997 A ZusFr Verheugen SPD 1997 B Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Oktober 1987 V Nächste Sitzung 2064 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 2065 *A Anlage 2 Anträge auf Projektförderung an das Bundesministerium für Forschung und Technologie 1985 und 1986 MdlAnfr 2 02.10.87 Drs 11/880 Frau Bulmahn SPD SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT . . . 2065*C Anlage 3 Fehlerquellen bei der Ermittlung von EG- Milchproduktionszahlen und Auswirkung auf die nationalen Milchquoten MdlAnfr 10 02.10.87 Drs 11/880 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Geldern BML . 2065 *D Anlage 4 Multilaterale Zusammenrechnung von Versicherungszeiten in der Rentenversicherung MdlAnfr 17, 18 02.10.87 Drs 11/880 Reimann SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA 2066* B Anlage 5 Erlaß einer Verordnung nach § 34 des Arbeitssicherstellungsgesetzes MdlAnfr 19 02.10.87 Drs 11/880 Schreiner SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA 2067* A Anlage 6 Kürzung der Aufwandszuschüsse für Zivildienstleistende bei den freien Wohlfahrtsverbänden MdlAnfr 28, 29 02.10.87 Drs 11/880 Dr. Emmerlich SPD SchrAntw PStSekr Pfeifer BMJFFG . . . 2067*B Anlage 7 Schädigungen von Babys während der Geburt durch ärztliche Kunstfehler MdlAnfr 30, 31 02.10.87 Drs 11/880 Schemken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Pfeifer BMJFFG . . . 2067* D Anlage 8 Widmung von Bundesfernstraßen als Bundesstraßen trotz vorliegender Voraussetzungen einer Einstufung als Bundesautobahnen MdlAnfr 38, 39 02.10.87 Drs 11/880 Bindig SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 2068*A Anlage 9 Unterstützung von Informationsblättern in Namibia durch die deutsche Botschaft und das Generalkonsulat in Südafrika MdlAnfr 55 02.10.87 Drs 11/880 Lowack CDU/CSU SchrAntw StMin Schäfer BK 2068' B Anlage 10 Bemühungen des Dalai-Lama um ein Gespräch mit der Bundesregierung und sein Treffen mit Dr. Blüm anläßlich seines Besuches MdlAnfr 56, 57 02.10.87 Drs 11/880 Dr. Penner SPD SchrAntw StMin Schäfer BK 2068* C Anlage 11 Menschenrechtssituation und Unterstützung des Friedensplanes für Tibet MdlAnfr 58, 59 02.10.87 Drs 11/880 Frau Dr. Hamm-Brücher FDP SchrAntw StMin Schäfer BK 2068*D Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Oktober 1987 1929 30. Sitzung Bonn, den 8. Oktober 1987 Beginn: 9.01 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 9. 10. Antretter * 9. 10. Frau Beck-Oberdorf 9. 10. Frau Blunck * 8. 10. Böhm (Melsungen) * 9. 10. Büchner (Speyer) * 8. 10. Bühler (Bruchsal) * 9. 10. Daweke 8. 10. Dr. Dollinger 9. 10. Egert 9. 10. Dr. Ehmke (Bonn) 9. 10. Frau Fischer * * 9. 10. Gerstein 9. 10. Dr. Glotz 9. 10. Dr. Götz 9. 10. Grüner 9. 10. Haar 9. 10. Hauser (Krefeld) 9. 10. Freiherr Heereman von Zuydtwyck 9. 10. Hiller (Lübeck) 9. 10. Dr. Holtz ** 9. 10. Jansen 9. 10. Dr. Klejdzinski 9. 10. Frau Krieger 9. 10. Lemmrich * 8. 10. Lummer 9. 10. Frau Matthäus-Maier 9. 10. Dr. Müller * 8. 10. Frau Oesterle-Schwerin 8. 10. Frau Pack * 9. 10. Petersen 9. 10. Pfuhl 9. 10. Rawe 9. 10. Reuschenbach 9. 10. Ronneburger 9. 10. Rühe 8. 10. Dr. Scheer * 9. 10. Schmidt (München) * 9. 10. von Schmude 9. 10. Freiherr von Schorlemer ** 9. 10. Schwarz 8. 10. Dr. Soell * 8. 10. Dr. Sperling 9. 10. Steiner * 8. 10. Dr. Stercken ** 9. 10. Stobbe 9. 10. Dr. Stoltenberg 8. 10. Stücklen 9. 10. Tietjen 9. 10. Frau Trenz 9. 10. Uldall 8. 10. Dr. Vondran 9. 10. Dr. Warnke 8. 10. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an der 78. Jahreskonferenz der Interparlamentarischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Frage der Abgeordneten Frau Bulmahn (SPD) (Drucksache 11/880 Frage 2) : Wie viele Anträge auf Projektförderung erhielt das Bundesministerium für Forschung und Technologie (gegliedert nach Förderbereichen) aus den einzelnen Bundesländern in den Jahren 1985 und 1986, und wie vielen dieser Anträge konnte jeweils entsprochen werden? Wie bereits in meiner Antwort auf eine Frage des Abgeordneten Würtz nach regionaler Verteilung der Mittel des Bundesministeriums für Forschung und Technologie (Drucksache 10/4407, S. 33) darf ich auf folgendes hinweisen: Der Einsatz von Datenbanksystemen ermöglicht eine Analyse der Forschungs- und Entwicklungsförderung und -finanzierung durch den Bundesminister für Forschung und Technologie nach verschiedenen Kriterien, u. a. auch nach regionalen Gesichtspunkten. Regionalauszüge sollten jedoch nicht isoliert benutzt werden. Sie sind im Zusammenhang mit den Rahmenbedingungen, unter denen die Förderung bzw. Finanzierung zustande kommen, und anderen Daten der Region zu sehen. Eine regionale Verteilung der Fördermittel ist kein eigenständiges Ziel der FuTPolitik, die an der wissenschaftlich-technischen Qualifikation ausgerichtet ist; regionale Gesichtspunkte können für die Förderungswürdigkeit, insbesondere von FuE-Vorhaben, nur eine untergeordnete Rolle spielen. Zur Beurteilung der gesamten Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in der Bundesrepublik Deutschland müssen auch die Förderungen der übrigen Bundesressorts und Länder sowie Eigenaufwendungen der Wirtschaft berücksichtigt werden. In der Antragsdatenbank des BMFT sind nur formelle, komplette Anträge erfaßt; Vorgespräche zwischen Antragstellern und Fachreferaten bzw. Projektträgern über beabsichtigte FuE-Vorhaben haben aus verschiedenen Gründen oft zur Folge, daß ein formeller Förderungsantrag nicht mehr gestellt wird. Insoweit sind die ermittelten Zahlen nur mit Einschränkungen benutzbar. Aus der Zusammenstellung der 1985 und 1986 eingereichten Anträge im Rahmen der direkten Projektförderung aus 11 Bundesländern in 19 Förderbereichen sind im Vergleich zu den ausgesprochenen Bewilligungen keine besonderen statistischen Auffälligkeiten zu ersehen. Wegen des Umfangs der Tabellen erlaube ich mir, diese hier nicht vorzulegen, sondern sie Ihnen gesondert zu übersenden. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Geldern auf die Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 11/880 Frage 10): 2066* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Oktober 1987 Wie genau sind die Ermittlungen von Produktionszahlen in den übrigen EG-Ländern, insbesondere bei Milch, und wie groß sind die Fehlerquellen und deren Auswirkungen auf die Einhaltung der nationalen Milchquoten? EG-Vorschriften über die Vorgehensweise bei der Ermittlung von Produktionszahlen für die einzelnen landwirtschaftlichen Erzeugnisse gibt es nicht. Durch EG-Rechtsgrundlagen wird lediglich geregelt, welche Produktionszahlen an die Dienststellen der EG zu übermitteln sind. Informationen über die Größe der Fehlerquellen bei den Produktionszahlen liegen nicht vor. Die Ermittlung, inwieweit die nationalen Garantiemengen für Milch eingehalten werden, basiert nicht auf Produktionszahlen, sondern in erster Linie auf der Anlieferung von Kuhmilch an Molkereien und auf der Direktvermarktung. Nach der Richtlinie des Rates 72/280/EWG vom 31. Juli 1972 werden die Anlieferungsmengen in allen EG-Ländern bei sämtlichen Molkereien erhoben. Die Mitgliedstaaten sind aufgrund dieser Rechtsgrundlage verpflichtet, Maßnahmen zu treffen, um zu vollständigen und ausreichend genauen Ergebnissen zu gelangen. Da es sich hierbei um Vollerhebungen handelt und die Ergebnisse laufend von den Dienststellen der EG- Kommission auf Plausibilität überprüft werden, dürften die Fehlerquellen nur sehr gering sein. Bei der Ermittlung der Einhaltung der nationalen Direktvermarktungsmengen werden nicht die amtlichen Statistiken, sondern die Abgabeerklärungen der einzelnen Milcherzeuger herangezogen. Negative Auswirkungen durch falsche Statistiken auf die Einhaltung der nationalen Anlieferungsgarantiemengen sowie der Direktvermarktungsmengen sind daher nicht anzunehmen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen des Abgeordneten Reimann (SPD) (Drucksache 11/880 Fragen 17 und 18): Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß einer Bürgerin der Bundesrepublik Deutschland (Jahrgang 1925), die 105 Monate Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung in der Schweiz und 26 Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung in Schweden geleistet hat und die einen Teil ihres Arbeitslebens in der Bundesrepublik Deutschland verbracht hat und hier Beiträge entrichtete, eine Zusammenrechnung der schweizerischen und der schwedischen Pflichtversicherungszeit nicht gewährt wird, obwohl die sozialgerichtliche Rechtsprechung in ähnlichen Fällen eine solche Zusammenrechnung befürwortet? Ist die Bundesregierung bereit, sich im Falle einer noch ausstehenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zugunsten einer multilateralen Zusammenrechnung von Versicherungszeiten in der Rentenversicherung diesem Urteil anzuschließen? Regelungen über eine multilaterale Zusammenrechnung bestehen innerhalb der Europäischen Gemeinschaften wegen der besonderen Verhältnisse für die Rheinschiffer und wegen der ausgeprägten Fluktuation von Arbeitskräften. Wegen der großen Fluktuation von Arbeitskräften bestehen außerdem zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den deutschsprachigen Nachbarn Österreich, Schweiz und Liechtenstein Möglichkeiten der multilateralen Zusammenrechnung. Bei den von der Bundesrepublik Deutschland mit Schweden und der Schweiz abgeschlossenen bilateralen Abkommen über Soziale Sicherheit hingegen ist eine sogenannte multilaterale Zusammenrechnung — hier von deutschen, schwedischen und schweizerischen Versicherungszeiten — ausgeschlossen. Das Bundessozialgericht hat demgegenüber in verschiedenen Entscheidungen, u. a. im Beschluß des Großen Senats vom 29. Mai 1984 (GS 1-3/82) eine multilaterale Zusammenrechnung von Versicherungszeiten bejaht. Zu diesem Ergebnis kam es — entgegen der Auffassung der Bundesregierung und der Träger der Rentenversicherung — aufgrund einer Auslegung der damals insoweit auslegungsfähigen Abkommen. Die neueren Abkommen schließen aber die multilaterale Zusammenrechnung zweifelsfrei aus. Dies gilt auch für die Abkommen mit Schweden und der Schweiz. Hierfür sind folgende Gründe maßgebend: 1. Es fehlt an der Gegenseitigkeit. Die zweiseitigen Abkommen sehen nur die Zusammenrechnung von Versicherungszeiten zwischen den beiden Vertragsstaaten vor, nicht aber die Zusammenrechnung mit Versicherungszeiten weiterer Staaten, weil die weiteren Staaten durch ein zweiseitiges Abkommen nicht zu entsprechendem gegenseitigem Handeln verpflichtet werden können. Nur durch mulitlaterale Vereinbarungen wäre Interessenausgleich zwischen allen in Betracht kommenden Staaten zu ermöglichen. 2. Eine multilaterale Zusammenrechnung aufgrund zweiseitiger Abkommen hat bei der Berechnung der Rente Schwierigkeiten zur Folge. Dies gilt insbesondere für die Anrechnung der von der Versicherungdauer unabhängigen Leistungsbestandteile, z. B. des Kinderzuschusses und der Zurechnungszeit. Ob und in welchem Umfang die in Betracht kommenden Staaten hierfür einzustehen haben, läßt sich nur über multilaterale Vereinbarungen klären. Das Problem des extrem kleinen Kreises der Betroffenen hat im übrigen dadurch erheblich an Gewicht verloren, daß im Haushaltsbegleitgesetz 1984 die Wartezeit für das Altersruhegeld von 15 Jahren auf 5 Jahre herabgesetzt worden ist. Im EG-Bereich werden ohnehin die in allen Mitgliedstaaten zurückgelegten Versicherungszeiten zusammengerechnet. Beim Europäischen Gerichtshof ist derzeit ein Fall anhängig, bei dem es um die multilaterale Zusammenrechnung von Versicherungszeiten geht, die in zwei EG-Staaten und in Polen zurückgelegt worden sind. Eine Entscheidung ist noch nicht getroffen worden. Selbstverständlich wird das Urteil des europäischen Gerichtshofs, da es Rechtskraft besitzt, in dem konkreten Einzelfall vom zuständigen Rentenversicherungsträger befolgt werden. Generell ist es Sache Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Oktober 1987 2067* der Versicherungsträger, die Sozialversicherungsgesetze und Abkommen auszulegen; die Bundesregierung kann hier keinerlei Weisungen erteilen. Bei dieser Auslegung ist die Rechtsprechung der Gerichte, insbesondere auch diejenige des Europäischen Gerichtshofes, ein wichtiger Faktor. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Frage des Abgeordneten Schreiner (SPD) (Drucksache 11/880 Frage 19): Wie ist der Sachstand bei der Verordnungsgebung nach § 34 Arbeitssicherstellungsgesetz durch das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, und welche Maßnahmen durch die Arbeitsverwaltung sind in dieser Hinsicht bereits erfolgt bzw. in Planung? Der Referentenentwurf der Verordnung nach § 34 Arbeitssicherstellungsgesetz ist mit den Beteiligten einschließlich der Länder abgestimmt. Es finden aber noch Gespräche auf politischer Ebene statt. Maßnahmen der Arbeitsverwaltung für eine Umsetzung der Verordnung nach deren Erlaß sind noch nicht ergriffen, es gibt auch insoweit keine Planungen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Emmerlich (SPD) (Drucksache 11/880 Fragen 28 und 29): In welchem Umfang werden bei den freien Wohlfahrtsverbänden die Aufwandszuschüsse für Unterkunft, Verpflegung und Bekleidung für Zivildienstleistende gekürzt? Wie erklärt sich die Bundesregierung zu der Befürchtung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, daß ihre Hilfsangebote mit Zivildienstleistenden infolgedessen vor allem im offenen und stationären Bereich gekürzt werden müssen? Zu Frage 28: Die Aufwandszuschüsse, die die Kosten der Beschäftigungsstellen für Unterkunft, Essen und Arbeitskleidung der Zivildienstleistenden ausgleichen sollen, sind ab 1. September 1987 um die Hälfte gekürzt worden. Für Zivildienstleistende, die vor diesem Zeitpunkt den Dienst angetreten haben, erhalten die Beschäftigungsstellen den vollen Zuschußbetrag für die gesamte Dienstzeit. Von der Kürzung nicht betroffen sind Zivildienstplätze in den Mobilen Sozialen Hilfsdiensten und der Individuellen Schwerstbehindertenbetreuung. Zu Frage 29: Mit Vertretern der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege wurde die beabsichtigte Kürzung am 16. Juli 1987 besprochen. Sie nahmen die Maßnahme mit Bedauern zur Kenntnis und schlossen nicht aus, daß einzelne Beschäftigungsstellen wegen der kurzfristigen Inkraftsetzung auf die Zuweisung von Zivildienstleistenden verzichten müßten. In einer schriftlichen Stellungnahme vom 25. August 1987 wurde als Konsequenz geschildert, „daß vor allem im offenen und stationären Bereich das erreichte Niveau an Hilfsangeboten mit Zivildienstleistenden nicht weiter ausgebaut, unter Umständen nicht einmal gehalten werden kann". Die Bundesregierung geht davon aus, daß ein nennenswerter Abbau von Plätzen weder insgesamt noch in bestimmten Tätigkeitsbereichen erfolgen wird. Sie stützt sich dabei auf Erfahrungen aus dem Jahr 1981, als die Zuschüsse für die Bereitstellung neuer Plätze schon einmal weggefallen sind, und darauf, daß die Wohlfahrtsverbände und die ihnen angeschlossenen Einrichtungen stets gewußt haben, daß es sich bei den Aufwandszuschüssen nur um eine zeitlich begrenzte Leistung zur Schaffung neuer Zivildienstplätze handelt. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Fragen des Abgeordneten Schemken (CDU/CSU) (Drucksache 11/880 Fragen 30 und 31): Trifft es zu, daß jährlich in der Bundesrepublik Deutschland bis zu 15 000 Babys während der Geburt durch Kunstfehler von Ärzten geschädigt werden? Gibt es Erkenntnisse über die Ursachen solcher Schädigungen, wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu unternehmen? Zu Frage 30: Der Bundesregierung liegen auch nach Rückfragen bei den einschlägigen Fachgesellschaften keine verläßlichen Zahlen über „Schäden bei Säuglingen durch geburtshilfliche Mängel und Fehler" vor. Besonders auch Gesprächen mit dem Arbeitskreis Kunstfehler in der Geburtshilfe e. V. ist sie jedoch über solche Schadensmöglichkeiten und Vorkommnisse informiert. Im Zusammenhang mit der Frage der Mütter- und Säuglingssterblichkeit, mit der Bund und Länder immer wieder befaßt sind, wurden zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um die Geburt nebst Vorfeld und Nachsorge so zu gestalten, daß soweit möglich gesunde Kinder geboren werden. Dazu gehören Aufklärungsmaßnahmen, Vorsorgeangebote und ihre Wahrnehmung, Unterstützung der perinatalen Medizin, Förderung zugehöriger Studien, optimale Organisation der Geburtshilfe und Säuglingsversorgung in den Krankenhäusern, Ausbildung der Geburtshelfer, deren fachinterne Qualifikationskontrolle und anderes mehr in unterschiedlichster Kompetenz von Bund, Ländern und Gemeinden. Zu Frage 31: Der Arbeitskreis Kunstfehler in der Geburtshilfe hat sich in der Vergangenheit bemüht, die Ursachen für Kunstfehler in der Geburtshilfe aufzudecken und da- 2068* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Oktober 1987 mit dazu beizutragen, daß solche Kunstfehler in Zukunft vermieden werden können. Einen wichtigen Beitrag bei Verbesserungen in der Geburtshilfe leisten die in allen Bundesländern zunehmend flächendeckend durchgeführten PerinatalStudien. Diese Erhebungen dienen der Qualitätssicherung in der Geburtshilfe. Durch die fortlaufend gewonnenen Erkenntnisse ist die Möglichkeit gegeben, geburtshilfliche Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit, Notwendigkeit, Effizienz und Effektivität zu überprüfen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Bindig (SPD) (Drucksache 11/880 Fragen 38 und 39): Kann die Bundesregierung angeben, wieviel Kilometer Bundesfernstraßen mit getrennten Fahrbahnen für den Richtungsverkehr es im gesamten Bundesgebiet und den einzelnen Bundesländern gibt, die entgegen der gesetzlichen Regelung des § 2 Abs. 3 a FStrG als Bundesstraße gewidmet sind, obwohl sie die Voraussetzungen des § 1 Abs. 3 FStrG erfüllen, wonach sie als Bundesautobahnen eingestuft werden müßten? Welche Absicht verfolgt die Bundesregierung damit, etliche Bundesfernstraßen unter dem falschen Namen „Bundesstraße" zu bauen, obwohl sie gesetzlich (§ 2 Abs. 3 a FStrG) als Bundesautobahn anzusehen sind, und hat die Bundesregierung die Absicht, sich künftig entweder in der Praxis an das Gesetz zu halten oder will sie das Gesetz an die bestehende Praxis anpassen? Zu Frage 38: Die Bundesfernstraßen werden gemäß Artikel 90 Grundgesetz von den Ländern im Auftrag des Bundes verwaltet; dazu gehört neben Planung und Bau auch die Einstufung der Straßen. Die Bundesregierung geht davon aus, daß die zu Bundesstraßen gewidmeten zweibahnigen Bundesfernstraßen den Kriterien einer Bundesautobahn nach § 1 Abs. 3 Fernstraßengesetz nicht voll entsprechen; das heißt, sie dienen nicht nur dem Schnellverkehr und weisen geringere Entwurfsstandards auf. Mit dieser Zielsetzung hat auch der Deutsche Bundestag bei seinen Entscheidungen zum Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen in einigen Fällen Planungen von Bundesautobahnen zu zweibahnigen Bundesstraßen zurückgenommen. Zu Frage 39: Für eine Änderung der Praxis oder eine Gesetzesänderung sieht die Bundesregierung keinen Anlaß. Anlage 9 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Lowak (CDU/CSU) (Drucksache 11/880 Frage 55) : Mit welcher Begründung werden die „Namibia Nachrichten" von der deutschen Botschaft in Südafrika und dem Generalkonsulat in Kapstadt mit Informationsmaterial und — zur Verbreitung des Blattes — durch Mundpropaganda unterstützt, und ist die Bundesregierung bereit, dafür Sorge zu tragen, daß auch andere Informationsblätter in Namibia unterstützt werden? Im Rahmen der politischen Öffentlichkeitsarbeit Ausland gehört es zu den Aufgaben unserer Auslandsvertretungen, mit den Medien des Gastlandes zusammenzuarbeiten und ihnen Informationsmaterial zur Verfügung zu stellen. Dieses Informationsmaterial wird auf Wunsch jedem Presse- und Medienorgan des Gastlandes zur Verfügung gestellt. Anlage 10 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Penner (SPD) (Drucksache 11/880 Fragen 56 und 57): Trifft es zu, daß es vor dem Besuch des Dalai-Lama in der Bundesrepublik Deutschland Bemühungen um ein Gespräch mit der Bundesregierung gegeben hat, und aus welchen Gründen ist das erbetene Gespräch nicht zustande gekommen? Hat der Bundestagsabgeordnete Dr. Blüm das Gespräch mit dem Dalai-Lama in Düsseldorf in seiner Eigenschaft als Mitglied der Bundesregierung oder als Landesvorsitzender der CDU in Nordrhein-Westfalen geführt, und hat er, falls er als Regierungsmitglied handelte, dem Dalai-Lama bei dieser Gelegenheit die Haltung der Bundesregierung zum Recht der Tibeter auf Selbstbestimmung erläutert? Zu Frage 56: Es trifft zu, daß es vor dem kürzlichen Besuch des Dalai-Lama Bemühungen um ein Gespräch mit der Bundesregierung gegeben hat. Das Gespräch ist nicht zustande gekommen. Die Haltung der Bundesregierung zur tibetischen Exilregierung unter Führung des Dalai-Lama ist bekannt. Ich verweise dazu auf die Antwort zu der Frage 18b der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN, Drs. 10/6127 vom 8. 10.1986. Der Dalai-Lama bezeichnet sich als Chef einer Exilregierung. Die Bundesrepublik Deutschland unterhält Beziehungen nur zur Regierung der VR China. Zu Frage 57: Der Bundestagsabgeordnete Norbert Blüm hat das Gespräch mit dem Dalai-Lama am 16. 9. 1987 in Düsseldorf in seiner Eigenschaft als Landesvorsitzender der CDU in Nordrhein-Westfalen geführt. Anlage 11 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Hamm-Brücher (FDP) (Drucksache 11/880 Fragen 58 und 59) : Wie beurteilt die Bundesregierung die menschenrechtliche Situation nach den Ereignissen am 27. September 1987 in Tibet, in dessen Hauptstadt Lhasa laut Presseberichten 10 000 Tibeter gegen die am 24. und 25. September 1987 in Massenveranstal- Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Oktober 1987 2069* tungen stattgefundenen öffentlichen Verurteilungen und Hinrichtungen demonstrierten und 26 Personen verhaftet wurden, denen nun das gleiche Schicksal droht? Ist die Bundesregierung bereit, den Friedensplan für Tibet zu unterstützen, der am 21. September 1987 vom Dalai-Lama dem Menschenrechtsausschuß des Amerikanischen Kongresses vorgelegt wurde? Zu Frage 58: a) Infolge der Reformpolitik der chinesischen Regierung haben sich die Lebensverhältnisse der tibetischen Bevölkerung in politischer, wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Hinsicht in den letzten Jahren spürbar verbessert. Die jüngsten Ereignisse in Lhasa lassen erkennen, daß trotz dieser Verbesserungen erhebliche Probleme fortbestehen. Die Bundesregierung geht davon aus, daß die Regierung der VR China ihre Bemühungen zur Bewältigung dieser Probleme im Rahmen ihrer Reformpolitik fortsetzen und dabei den Interessen der Tibeter Rechnung tragen wird. b) Zu den Ereignissen in Lhasa sind der Bundesregierung keine über die Medienberichterstattung hinausgehenden Tatsachen bekannt. Zu Frage 59: Das Verhältnis zwischen Han-Chinesen und Tibetern ist seit Jahrhunderten wechselhaft. Es kann nur durch eine einvernehmliche Lösung geregelt werden. Die Bundesregierung ist davon überzeugt, daß die chinesische Regierung auch weiterhin eine solche einvernehmliche Regelung anstreben wird. Dabei werden Vorstellungen des Dalai Lama, der mittelbare Kontakte zur chinesischen Regierung unterhalten hat, sicherlich eine Rolle spielen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf des Bundesrates verfolgt — Herr Kollege Häfner, das sollte noch einmal betont werden — das Ziel, den Schutz der Jugend vor pornographischen und sonstigen jugendgefährdenden Schriften zu verbessern, nicht mehr und nicht weniger. Wer wollte eine solche Zielsetzung nicht gutheißen? Auch die Bundesregierung unterstützt voll und ganz alle Bemühungen, die diesem überaus wichtigen Rechtsgut, nämlich dem Schutz unserer Jugend, dienen.
    Welche besondere Bedeutung diesem Rechtsgut zukommt, stellt auch unsere Verfassung heraus. So bestimmt Art. 5 Abs. 2 des Grundgesetzes, daß die Freiheitsrechte der freien Meinungsäußerung, also die Informationsfreiheit und auch die Presse-, Rundfunk- und Filmfreiheit ihre Schranken in den Rechtsvorschriften zum Schutz der Jugend finden. Weil dies so ist, hat sich die Bundesregierung in konstruktiver Form an der Neuregelung des Jugendschutzes beteiligt, die vor zweieinhalb Jahren hier in diesem Hohen Hause Gesetz geworden ist.
    Was damals ein Kernpunkt der Beratungen war und besondere Beachtung in der Öffentlichkeit fand, nämlich die Bekämpfung jugendgefährdender Videofilme, ist auch zentrales Thema des heute zu behandelnden Gesetzentwurfes. Hier berühren sich das damalige Gesetz und das jetzige Gesetzesvorhaben.
    Der Schwerpunkt — das ist heute deutlich geworden — liegt nach wie vor auf der Forderung nach einem absoluten Verbot des Vermietens pornographischer Schriften. Darüber hinaus sollen der Einzelhandel mit solchen Produkten erschwert und die öffentliche Vorführung pornographischer Filme verboten werden. Schon bei der Verabschiedung des Gesetzes zur Neuregelung des Jugendschutzes in der Öffentlichkeit vor zweieinhalb Jahren hatte der Bundesrat eine Entschließung gefaßt — also kein Schnellschuß, Herr Kollege Schmidt — , in der die Auffassung vertreten wurde, daß ein generelles Verbot der gewerblichen Vermietung jugendgefährdender Filme unerläßlich sei. Zu diesem Schritt hat sich der Bundestag damals nicht entschließen können.

    (Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Mit Recht!)

    Die bereits vorliegenden Erfahrungsberichte von Jugend- und Justizbehörden der Länder, Herr Kollege Schmidt, lassen erkennen, daß das Neuregelungsgesetz zwar unstreitig zu wichtigen Verbesserungen geführt hat, gleichwohl aber eine weitergehende gesetzliche Regelung begrüßt würde.
    Auf der Grundlage der bereits vorliegenden und weiterer, im Laufe der kommenden parlamentarischen Beratungen noch zu erhebender Rechtstatsachen wird zu entscheiden sein, wie — ich betone: wie — dem Anliegen des Jugendschutzes über das geltende Recht hinaus Rechnung getragen werden kann.

    (Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Diskutieren sollten wir einmal!)

    — Selbstverständlich diskutieren wir, wie wir das gewohnt sind.
    Heute aber erleben wir, daß die GRÜNEN zu diesem Entwurf schon rotes Licht signalisieren,

    (Häfner [GRÜNE]: So wie es aussieht!)

    die Roten — wenn ich das sagen darf — in diesem Hause rotes Licht und im Bundesrat grünes Licht. Wir sollten nicht darüber hinwegdiskutieren, daß im Bundesrat zu dieser Frage ein nahezu einmütiges Votum
    — wenn ich Hamburg einmal außen vor lasse — zustande gekommen ist. Es ist immerhin interessant, sich einmal die Einzelvoten vor Augen zu führen; denn jeder Ausschuß eines Gremiums hat ja ganz bestimmte Positionen zu vertreten. Im federführenden Rechtsausschuß im Bundesrat hat nur ein Land dagegen gestimmt, nämlich Hamburg. Zehn Länder haben sich für den Gesetzentwurf ausgesprochen.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU)

    Im Ausschuß für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit im Bundesrat haben sich sieben Länder für den Entwurf ausgesprochen, nur ein Land hat dagegen gestimmt: wieder Hamburg. Im Ausschuß für Kulturfragen hat es keine Gegenstimme zu diesem Entwurf gegeben, allerdings zwei Enthaltungen. Das zeigt, daß der Bundesrat eine klare Position bezogen hat und sicherlich seitens des Bundesrates nicht von einem Schnellschuß gesprochen werden kann.
    Meine Damen und Herren, wir stehen bei den Beratungen vor der schwierigen Aufgabe, einen wirksamen Jugendschutz zu gewährleisten, ohne zugleich
    — das will ich auch nicht außer acht lassen — den Freiheitsraum des Bürgers über Gebühr zu beschränken. Ich bin zuversichtlich, daß es uns gelingen wird, beide Interessen zu harmonisieren und im Ergebnis den Jugendschutz in der gebotenen Weise weiter auszubauen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Rede von Dieter-Julius Cronenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Der Ältenstenrat schlägt Ihnen vor, den vorliegenden Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung des Strafgesetzbuches und des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften an die in der Tagesordnung vorgesehenen Ausschüsse zu überweisen. — Widerspruch erhebt sich nicht. Dann ist dies so beschlossen.
Meine Damen und Herren, ich rufe nunmehr den Tagesordnungspunkt 16 auf:
Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Oesterle-Schwerin, Frau Teubner und der Fraktion DIE GRÜNEN
Errichtung einer Gedenkstätte für alle vom NS-Regime verfolgten und ermordeten Menschen auf dem Synagogenplatz in Bonn
— Drucksache 11/825 —
Im Ältestenrat ist eine Beratungszeit vorgesehen, die es jeder Fraktion ermöglicht, bis zu zehn Minuten zu sprechen. — Das Haus ist mit diesem Verfahrensvorschlag offensichtlich einverstanden, so daß wir mit der Aussprache beginnen können.



Vizepräsident Cronenberg
Ich erteile zunächst der Abgeordneten Frau Vollmer das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Antje Vollmer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In unserem Antrag geht es um ein Haus, ein ganz bestimmtes Haus, nämlich ein Gotteshaus, eine Synagoge bzw. um die Reste davon.
    Zur Geschichte dieses Hauses: Eingeweiht wurde dieses Gotteshaus im Jahre 1879. Damals war es von einem bestimmten Geist der jüdischen Gemeinde getragen. Das zeigte auch der selbstbewußte Stil dieses Hauses. Es war getragen vom Geist der Emanzipation, endlich aus den Ghettos herauszukommen, und es war getragen vom Geist der Integration, nämlich in diesem Land wirklich zu Hause sein zu wollen. Dieses Vertrauen sprach sich auch in der Tatsache aus, daß dieses Haus überhaupt gebaut wurde.
    Die Bedeutung hat es übrigens immer — das steht schon im Alten Testament — , daß die Menschen da, wo sie sich zu Hause fühlen wollen, Grabstätten haben und Gotteshäuser bauen oder jedenfalls Altäre errichten. So war das schon zu Abrahams Zeiten. Deswegen bedeutet die Zerstörung von Grabstätten und von Gotteshäusern auch immer, daß man die, die sie gebaut haben, oder die, die dort beerdigt sind, in diesem Land nicht zu Hause sein lassen will.
    Dieses Haus ist wie viele andere Synagogen auch in der Reichskristallnacht am 10. November 1938 niedergebrannt worden. Zwei Tage später hat Joseph Goebbels folgendes gesagt:
    Es sind in fast allen deutschen Städten Synagogen niedergebrannt. Nun ergeben sich für die Plätze, auf denen die Synagogen gestanden haben, die vielfältigsten Verwendungsmöglichkeiten. Wir können sie zum Teil zu Parkplätzen umgestalten; zum Teil werden dort andere Gebäude errichtet werden. Das muß nun als Richtschnur für das ganze Land herausgegeben werden, daß die Juden nun selbst die beschädigten oder abgebrannten Synagogen zu beseitigen haben und der deutschen Volksgemeinschaft fertige freie Plätze zur Verfügung zu stellen haben.
    Das zeigt, was Goebbels damals mit diesen Plätzen vorhatte. Tatsächlich ist auf dem Platz der jüdischen Synagoge in Bonn ein Parkplatz gewesen, auch nach dem Kriege.
    Nun sagt man uns: Die jüdische Gemeinde hat dieses Gebäude doch selbst im Jahre 1956 freigegeben. — Ich will dieses Argument aufgreifen und dazu sagen: Die einzigen, die das Recht hatten, die Erinnerung auch an die Schändung ihres Gotteshauses nicht auszuhalten, waren die Juden. Es ist deswegen auch gar nicht die Sache der Juden gewesen, diesen Platz in Erinnerung zuhalten, sondern es wäre unsere Sache gewesen.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Denn die, die diese Erinnerung hochhalten mußten, waren eigentlich wir. Wir und auch die Bürger der Stadt Bonn haben allerdings 20 Jahre gebraucht, bis sie sich dieser Erinnerung stellten. Das ist auch an anderen Plätzen so gewesen, wo früher Synagogen waren.
    Zum erstenmal ist im Jahre 1984 ein Antrag im Rat der Stadt Bonn abgelehnt worden, dort eine Gedenkstätte zu errichten. Aber wie das so ist — an merkwürdig vielen Orten wachsen plötzlich die Steine wieder aus der Erde heraus und damit auch die Erinnerungen an die Plätze und an das, was dort gewesen ist. Im Juli 1987 wurden im Rahmen der Baumaßnahmen — denn auf diesem Platz sollte ein Hotel gebaut werden — Reste des alten Gotteshauses freigelegt, und zwar in beachtlichem Umfang. Die Mauern waren drei Meter hoch, und sie waren immerhin noch so lebendig, daß man tatsächlich noch sehen konnte, welches Leben in diesem Gotteshaus, in dieser Synagoge, einmal stattgefunden hat. Man konnte sogar noch sehen, wo die Kohlen für die Heizung eingeschüttet worden waren.
    Es war dann ein jüdisches Ehepaar, Michael und Gina Düllmann, die zunächst alleine angefangen haben, diesen Platz auch für unsere Erinnerungen zu retten, und die seit dem 6. September 1987 auf den Trümmern der alten Synagoge ein Gebetszelt aufgebaut haben, um durch diese gewaltfreie Aktion zu verhindern, daß die letzten Reste niedergerissen werden. Dies ist dann aber trotz Protesten aus der Bevölkerung und trotz einer Demonstration am 17. September passiert. Die ganzen Mauerreste wurden bis auf die Ostmauer eingerissen, und auch von dieser soll nur ein schäbiger Rest bleiben, nämlich 80 Zentimeter, nicht einmal ein Meter.
    Ich will noch einmal fragen: Wie wäre das Ganze gewesen, wenn es sich um einen Platz gehandelt hätte, auf dem einmal ein christliches Gotteshaus gestanden hätte? Es ist eigentlich nicht vorstellbar. Sämtliche Kulturen aller Völker haben immer gefunden, daß die Plätze, die ihre Vorfahren gesucht haben, um dort Gott zu verehren, besondere Plätze sind, die man auch in späteren Generationen noch achten muß. Deswegen ist auch immer Bau auf Bau genau auf dieser Stelle aufgesetzt worden. Wenn das nicht passiert ist, dann hat man diese Plätze jedenfalls als besondere Plätze behalten, was meistens auch dadurch gesichert war, daß die Friedhöfe darum herum lagen.
    Nun wird natürlich — das, finde ich, hat fast symbolische Bedeutung — an Stelle dieser alten Synagoge so etwas wie ein neuer Tempel gebaut, nämlich in Bonn wie in Frankfurt die Tempel unserer Zeit, nämlich Parkplätze für Autos, Kneipen, Hotels, Kaufhäuser. Ich finde, das hat eine ganz eigenartige Symbolik, die auch ein Ausdruck von Kultur- und Geschichtslosigkeit und von Mißachtung und Demütigung von religiösen Überzeugungen ist.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Was ich in dem ganzen Prozeß beschämend finde, ist, daß es die Juden selber waren, die als erste dafür kämpfen mußten. Ich meine nämlich, daß es unsere Sache gewesen wäre, denn es geht vor allen Dingen um unsere Erinnerungen und um unsere Geschichte.
    Beschämend finde ich ein Weiteres, und das ist etwas, was ich fast nicht begreife, auch in Frankfurt nicht. In Frankfurt gab es so viele eindringliche Voten. Es gab eine Flut von Briefen an den Oberbürgermeister. Es gab Voten sämtlicher Kirchen und aller Parteien, bis auf die CDU. Ich verstehe einfach nicht:



    Frau Dr. Vollmer
    Warum kommen sie eigentlich von einem solchen Plan nicht mehr herunter? Die Ausweglosigkeit, daß eine städtische oder auch eine staatliche Behörde immer dabei bleiben muß, zu sagen: Einmal beschlossen, für immer beschlossen; wenn wir das rückgängig machen, dann verlieren wir etwas von unserer Autorität!, ist eine Tatsache, die ich überhaupt nie begreifen werde, weil sie nämlich auch zeigt, daß eine solche Verwaltung überhaupt nicht flexibel auf die berechtigten Wünsche und Einwände von Menschen reagieren kann.

    (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

    Dazu fällt mir eine jüdische Geschichte aus „Jakobowsky und der Oberst" ein. Da sagt der Jakobowsky: „Meine Mutter, Rebekka Jakobowsky, sagte immer, es gibt im Leben immer viele Möglichkeiten." „Niemals" , sagte der Oberst, „für einen Mann von Ehre gibt es immer nur eine." „Eben", sagte dann Samuel Jakobowsky, und wollte sagen, daß er diesen Weg der Ehrenmänner nicht mehr gehen wollte.
    Nun wird ja gesagt, es solle eine Gedenkstätte geben. Aber es soll diese Gedenkstätte nicht auf dem alten Platz geben, sondern so ein bißchen weiter weg, und vor allen Dingen wird es ein großes nationales deutschen Mahnmal für alle Opfer des Krieges gemeinsam geben. Zwei Dinge sind daran zu kritisieren. Das erste ist, daß gerade diese Erinnerungen authentisch an den authentischen Orten angebunden sein müssen.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Sie an diese authentischen Alltagsorte zu binden ist die einzige Chance, um den Geist, der hinter der Reichskristallnacht stand, der nämlich ein Geist des Alltagslebens war, auf Dauer zu bekämpfen. Dabei wundere ich mich natürlich, daß die letzten Reste dieser Synagoge ausgerechnet in der Woche zerstört worden sind, in der die Stadt Bonn ehemalige jüdische Mitbürger eingeladen hatte, die Stadt zu besuchen, damit sie sehen, daß wir heute eine andere politische Kultur haben, oder daß es zu der Zeit passierte, in der man gleichzeitig einen Schülerwettbewerb machte, mit dem man an Traditionen der Unterdrückung von Nachbarn und Mitbürgern erinnern und die Schüler dagegen immunisieren will. Wieso nimmt man dann nicht die Erinnerung an diesen alten authentischen Ort, um sie genau dort festzumachen? Um es deutlich zu sagen: Kaufhäuser und Parkplätze kann man tatsächlich überall bauen, sie haben keine Tradition, sie haben keinen Hintergrund. Sie haben auch keine tiefen Wurzeln. Aber Synagogen standen an einer bestimmten Stelle, und ich denke, genau dort müssen unsere Erinnerungen anfangen, um daraus für die Zukunft zu lernen.

    (Beifall bei den GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)