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    Plenarprotokoll 11/30 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 30. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 8. Oktober 1987 Inhalt: Würdigung der Proklamation des GermanAmerican-Day durch Präsident Reagan 1929 A Erweiterung der Tagesordnung 1929 D Nachträgliche Überweisung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN — Atomwaffenverzicht ins Grundgesetz (Drucksache 11/757) — an den Auswärtigen Ausschuß und den Verteidigungsausschuß 1930 C Begrüßung des Präsidenten des argentinischen Abgeordnetenhauses, Herrn Dr. Juan Carlos Pugliese, und seiner Delegation . 1957 C Tagesordnungspunkt 2: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Hauchler, Dr. Wieczorek, Frau Matthäus-Maier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Schuldenkrise der Dritten Welt (Drucksache 11/826) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 1: Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN: Bundesdeutsche Beiträge zu Lösungsansätzen für die internationale Verschuldungskrise (Drucksache 11/893) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Pinger, Wissmann, Dr. Stercken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Überwindung der Verschuldungskrise der Entwicklungsländer (Drucksache 11/905) Dr. Hauchler SPD 1931 A Feilcke CDU/CSU 1934 B Volmer GRÜNE 1935 C Dr. Solms FDP 1938B Klein, Bundesminister BMZ 1940 B Dr. Wieczorek SPD 1943 A Höffkes CDU/CSU 1947 A Frau Folz-Steinacker FDP 1948 B Dr. von Wartenberg, Parl. Staatssekretär BMWi 1949A Dr. Faltlhauser CDU/CSU 1950 C Tagesordnungspunkt 3: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Rust, Frau Olms, Volmer und der Fraktion DIE GRÜNEN: Abschaffung der Sicherheitsüberprüfung für politisch Verfolgte aus Chile (Drucksache 11/659) b) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Hilfe für bedrohte Chilenen (Drucksache 11/817 [neu]) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Rust, Frau Olms, Volmer und der Fraktion DIE GRÜNEN: Sanktionen gegen die Militärdiktatur in Chile (Drucksache 11/894) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung des Antrags der Abgeordneten Gerster (Mainz), Frau Geiger, Dr. Miltner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Beitrag der Bundesrepublik Deutschland für die Verwirklichung der Menschen- II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Oktober 1987 rechte in der Völkergemeinschaft (Drucksache 11/900) Volmer GRÜNE 1952D, 1966A Gerster (Mainz) CDU/CSU 1954 C Duve SPD 1957D Dr. Hirsch FDP 1962 B Dr. Zimmermann, Bundesminister BMI . 1964 B Fellner CDU/CSU 1966D Graf SPD 1968 D Irmer FDP 1970 B Dr. Blüm CDU/CSU 1971D Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 1973 B Frau Dr. Adam-Schwaetzer, Staatsminister AA 1975B Vogel (Ennepetal) CDU/CSU 1976A Kleinert (Marburg) GRÜNE (zur GO) . . 1977 C Seiters CDU/CSU (zur GO) 1978 C Jahn (Marburg) SPD (zur GO) 1978D Wolfgramm (Göttingen) FDP (zur GO) . 1979A Namentliche Abstimmungen 1979C,D Ergebnisse 1997 D, 1999 A Tagesordnungspunkt 4: Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Abbau steuerlicher Härten für die Landwirtschaft (Drucksache 11/676) 1980 A Tagesordnungspunkt 5: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Zusatzabkommen vom 2. Oktober 1986 zum Abkommen vom 7. Januar 1976 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über Soziale Sicherheit und zu der Zusatzvereinbarung vom 2. Oktober 1986 zur Vereinbarung vom 21. Juni 1978 zur Durchführung des Abkommens (Drucksache 11/588) . . 1980A Tagesordnungspunkt 6: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente und zum Schutz der Solidargemeinschaft vor Leistungsmißbrauch (Achtes Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes) (Drucksache 11/890) . . . 1980B Tagesordnungspunkt 9: Beratung der Unterrichtung durch das Europäische Parlament Entschließung zu den Verwaltungsproblemen im Weinwirtschaftsjahr 1983/84, zur Herstellung von Kunstwein, einschließlich methanolhaltigem Wein, und zu den Folgen einer Marktentnahme von Kunstwein für den EAGFL — Abteilung Garantie (Drucksache 11/596) 1980B Zusatztagesordnungspunkt 5: Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Einfügung eines Artikels 20a) (Drucksache 11/885) . . . . 1980 B Tagesordnungspunkt 7: Beratung der Übersicht 3 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 11/557) . 1980 C Tagesordnungspunkt 8: Beratung der Sammelübersichten 16 bis 22 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksachen 11/770, 11/771, 11/772, 11/773, 11/774, 11/808, 11/809) . . 1980C Tagesordnungspunkt 10: Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und der Fraktion DIE GRÜNEN: Erneute Überweisung von Vorlagen (Unterrichtungen) aus früheren Wahlperioden (Drucksache 11/883) 1981 A Tagesordnungspunkt 11: Beratung der Beschlußempfehlungen des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung: Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages (Drucksachen 11/846, 11/847, 11/848, 11/849, 11/850) 1981A Tagesordnungspunkt 12: Beratung der Unterrichtung durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz: Neunter Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (Drucksache 10/6816) Dr. Blens CDU/CSU 2000 D Wartenberg (Berlin) SPD 2003 A Dr. Hirsch FDP 2007 A Wüppesahl GRÜNE 2008 D Dr. Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 2010A Tagesordnungspunkt 13: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Daniels (Regensburg), Weiss (München), Frau Rust, Frau Wollny und der Fraktion DIE GRÜNEN: Baustopp für die Wiederaufarbeitungsanlage bei Wackersdorf (Drucksache 11/260) Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE . . . . 2011 B Fellner CDU/CSU 2013 A Stiegler SPD 2015 A Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Oktober 1987 III Dr.-Ing. Laermann FDP 2017 A Dr. Töpfer, Bundesminister BMU . . . 2019B Tagesordnungspunkt 14: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Wollny und der Fraktion DIE GRÜNEN: Vorschlag einer Verordnung (Euratom) des Rates zur Festlegung von Höchstgrenzen der Radioaktivität in Nahrungsmitteln, Futtermitteln und Trinkwasser im Falle anomaler Radioaktivitätswerte oder eines nuklearen Unfalls (Drucksache 11/768) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Beratung des Antrags der Abgeordneten Schäfer (Offenburg), Dr. Hauff, Bachmaier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Vorschlag einer Verordnung (Euratom) des Rates zur Festlegung von Höchstgrenzen der Radioaktivität in Nahrungsmitteln, Futtermitteln und Trinkwasser im Falle anormaler Radioaktivitätswerte oder eines nuklearen Unfalls (Drucksache 11/906) Frau Wollny GRÜNE 2022 A Dr. Töpfer, Bundesminister BMU . . . 2023 B Reuter SPD 2025 A Dr. Friedrich CDU/CSU 2026 B Frau Dr. Segall FDP 2028 A Tagesordnungspunkt 15: Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches und des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften (Drucksache 11/638) Sauter (Ichenhausen) CDU/CSU 2029 C Singer SPD 2031A Eimer (Fürth) FDP 2032 B Häfner GRÜNE 2034 D Sauer (Stuttgart) CDU/CSU 2036 B Schmidt (Salzgitter) SPD 2038A Dr. Jahn, Parl. Staatssekretär BMJ . . . 2040A Tagesordnungspunkt 16: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Oesterle-Schwerin, Frau Teubner und der Fraktion DIE GRÜNEN Errichtung einer Gedenkstätte für alle vom NS-Regime verfolgten und ermordeten Menschen auf dem Synagogenplatz in Bonn (Drucksache 11/825) Frau Dr. Vollmer GRÜNE 2041 A Dr. Daniels (Bonn) CDU/CSU 2042 B Conradi SPD 2043 D Beckmann FDP 2045 D Dr. Knabe GRÜNE (zur GO) 2047 B Tagesordnungspunkt 17: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur finanziellen Sicherung der Künstlersozialversicherung (Drucksache 11/862) Höpfinger, Parl. Staatssekretär BMA . . 2048 B Lutz SPD 2049A Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . . . 2049D Frau Dr. Vollmer GRÜNE 2050 C Heinrich FDP 2051 B Zusatztagesordnungspunkt 7: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zu den Menschenrechtsverletzungen in Tibet Frau Kelly GRÜNE 2052 C Repnik CDU/CSU 2053 C Duve SPD 2054 B Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 2055 A Schäfer, Staatsminister AA 2055 D Frau Eid GRÜNE 2057 B Höffkes CDU/CSU 2057 D Bindig SPD 2058 C Dr. Stavenhagen, Staatsminister BK . . 2059 B Frau Hoffmann (Soltau) CDU/CSU . . . 2060B Schütz SPD 2060 D Dr. Abelein CDU/CSU 2061 D Dr. Hitschler FDP 2062 C Bernrath SPD 2062 D Dr. Pohlmeier CDU/CSU 2063 B Tagesordnungspunkt 1: Fragestunde — Drucksache 11/880 vom 2. Oktober 1987 — Haltung von Bundesministerin Dr. Süssmuth zur Frage „Frauen in der Bundeswehr" MdlAnfr 24, 25 02.10.87 Drs 11/880 Frau Dr. Niehuis SPD Antw PStSekr Pfeifer BMJFFG . 1981 C, 1981 D ZusFr Frau Niehuis SPD . . . . 1981 C, 1982 A ZusFr Frau Steinhauer SPD 1982 C ZusFr Frau Bulmahn SPD 1982D ZusFr Urbaniak SPD 1983 A ZusFr Müller (Pleisweiler) SPD 1983 B Schutz der Verbraucher vor italienischem widerrechtlich hergestellten Federweißen MdlAnfr 26, 27 02.10.87 Drs 11/880 Heinrich FDP Antw PStSekr Pfeifer BMJFFG . 1983 B, 1983 C ZusFr Heinrich FDP 1983 C ZusFr Eigen CDU/CSU 1984 A IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Oktober 1987 Einschränkung des Rauchens in öffentlichen Räumen MdlAnfr 32 02.10.87 Drs 11/880 Dr. Abelein CDU/CSU Antw PStSekr Pfeifer BMJFFG 1984 B ZusFr Dr. Abelein CDU/CSU 1984 C ZusFr Gilges SPD 1984 D Verkauf ausländischer Konserven durch deutsche Firmen ohne entsprechende Deklaration MdlAnfr 33 02.10.87 Drs 11/880 Eigen CDU/CSU Antw PStSekr Pfeifer BMJFFG 1984 D ZusFr Eigen CDU/CSU 1985A ZusFr Oostergetelo SPD 1985 C Vorschriftswidriger Betrieb von Lastwagenanhängern mit Einleitungsbremsanlagen MdlAnfr 34, 35 02.10.87 Drs 11/880 Frau Steinhauer SPD Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . 1985D, 1986 C ZusFr Frau Steinhauer SPD . . . 1985D, 1986 C Aussparung Nordrhein-Westfalens beim geplanten Hochgeschwindigkeitsverkehr der Bundesbahn ab 1991 MdlAnfr 36, 37 02.10.87 Drs 11/880 Urbaniak SPD Antw PStSekr Dr. Schulte BMV 1986D, 1987D ZusFr Urbaniak SPD 1987 A, 1987 D ZusFr Oostergetelo SPD 1987 B ZusFr Frau Steinhauer SPD 1987 C Streichung der Kurswagen von Hamburg nach Bad Kissingen ab Sommer 1988 und Ersatzangebot für Kurgäste MdlAnfr 40, 41 02.10.87 Drs 11/880 Weiss (München) GRÜNE Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . 1988C, 1989A ZusFr Weiss (München) GRÜNE . 1988C, 1989A Störungen in der Flugabfertigung in Frankfurt am 18. September 1987 MdlAnfr 42 02.10.87 Drs 11/880 Dr. Abelein CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Schulte BMV 1989 C ZusFr Dr. Abelein CDU/CSU 1989D ZusFr Oostergetelo SPD 1990 B Zerstörung der Ozonschicht durch Fluorchlorkohlenwasserstoffe MdlAnfr 43, 44 02.10.87 Drs 11/880 Müller (Pleisweiler) SPD Antw BMin Dr. Töpfer BMU . . 1990B, 1990 C ZusFr Müller (Pleisweiler) SPD 1990C, 1990 D ZusFr Dr. Knabe GRÜNE . . . . . . . . 1991 A Ausschluß von Politikern der SPD von der Information über die Entseuchung der radioaktiven Molke im Kernkraftwerk II in Lingen MdlAnfr 45, 46 02.10.87 Drs 11/880 Oostergetelo SPD Antw BMin Dr. Töpfer BMU . . 1991 B, 1992 D ZusFr Oostergetelo SPD . . . . 1991 C, 1993 A ZusFr Gilges SPD 1992 A ZusFr Dr. Knabe GRÜNE 1992 B ZusFr Müller (Pleisweiler) SPD 1992 C ZusFr Graf SPD 1992 C ZusFr Conradi SPD 1993 C Arbeitsplatzbeschaffung im Rahmen des Umweltschutzes MdlAnfr 47, 48 02.10.87 Drs 11/880 Graf SPD Antw BMin Dr. Töpfer BMU . . 1993C, 1993 D ZusFr Graf SPD 1994 A Rechtsgrundlage und Zahl der Fälle einer Auskunftserteilung des Bundesamtes für Verfassungsschutz bei Anfragen aus der Wirtschaft über Bewerber und Aufklärung der Betroffenen MdlAnfr 60, 61 02.10.87 Drs 11/880 Conradi SPD Antw PStSekr Spranger BMI . 1994B, 1995 A ZusFr Conradi SPD 1994C, 1995 B ZusFr Dr. Knabe GRÜNE . . . 1994D, 1995 C ZusFr Wüppesahl GRÜNE 1995 D Teilnahme der durch die Änderung des Bundeswahlgesetzes stimmberechtigten Deutschen im Ausland an der Bundestagswahl; Wahlbeteiligung von in die DDR übergesiedelten Bundesbürgern MdlAnfr 63, 64 02.10.87 Drs 11/880 Klein (Dieburg) SPD Antw PStSekr Spranger BMI . . 1996A, 1996C ZusFr Klein (Dieburg) SPD . . . 1996B, 1996 C ZusFr Verheugen SPD 1996D Anpassung der Sprachenzulage für die Beschäftigten des Auswärtigen Dienstes MdlAnfr 65 02.10.87 Drs 11/880 Verheugen SPD Antw PStSekr Spranger BMI 1997 A ZusFr Verheugen SPD 1997 B Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Oktober 1987 V Nächste Sitzung 2064 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 2065 *A Anlage 2 Anträge auf Projektförderung an das Bundesministerium für Forschung und Technologie 1985 und 1986 MdlAnfr 2 02.10.87 Drs 11/880 Frau Bulmahn SPD SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT . . . 2065*C Anlage 3 Fehlerquellen bei der Ermittlung von EG- Milchproduktionszahlen und Auswirkung auf die nationalen Milchquoten MdlAnfr 10 02.10.87 Drs 11/880 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Geldern BML . 2065 *D Anlage 4 Multilaterale Zusammenrechnung von Versicherungszeiten in der Rentenversicherung MdlAnfr 17, 18 02.10.87 Drs 11/880 Reimann SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA 2066* B Anlage 5 Erlaß einer Verordnung nach § 34 des Arbeitssicherstellungsgesetzes MdlAnfr 19 02.10.87 Drs 11/880 Schreiner SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA 2067* A Anlage 6 Kürzung der Aufwandszuschüsse für Zivildienstleistende bei den freien Wohlfahrtsverbänden MdlAnfr 28, 29 02.10.87 Drs 11/880 Dr. Emmerlich SPD SchrAntw PStSekr Pfeifer BMJFFG . . . 2067*B Anlage 7 Schädigungen von Babys während der Geburt durch ärztliche Kunstfehler MdlAnfr 30, 31 02.10.87 Drs 11/880 Schemken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Pfeifer BMJFFG . . . 2067* D Anlage 8 Widmung von Bundesfernstraßen als Bundesstraßen trotz vorliegender Voraussetzungen einer Einstufung als Bundesautobahnen MdlAnfr 38, 39 02.10.87 Drs 11/880 Bindig SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 2068*A Anlage 9 Unterstützung von Informationsblättern in Namibia durch die deutsche Botschaft und das Generalkonsulat in Südafrika MdlAnfr 55 02.10.87 Drs 11/880 Lowack CDU/CSU SchrAntw StMin Schäfer BK 2068' B Anlage 10 Bemühungen des Dalai-Lama um ein Gespräch mit der Bundesregierung und sein Treffen mit Dr. Blüm anläßlich seines Besuches MdlAnfr 56, 57 02.10.87 Drs 11/880 Dr. Penner SPD SchrAntw StMin Schäfer BK 2068* C Anlage 11 Menschenrechtssituation und Unterstützung des Friedensplanes für Tibet MdlAnfr 58, 59 02.10.87 Drs 11/880 Frau Dr. Hamm-Brücher FDP SchrAntw StMin Schäfer BK 2068*D Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Oktober 1987 1929 30. Sitzung Bonn, den 8. Oktober 1987 Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 9. 10. Antretter * 9. 10. Frau Beck-Oberdorf 9. 10. Frau Blunck * 8. 10. Böhm (Melsungen) * 9. 10. Büchner (Speyer) * 8. 10. Bühler (Bruchsal) * 9. 10. Daweke 8. 10. Dr. Dollinger 9. 10. Egert 9. 10. Dr. Ehmke (Bonn) 9. 10. Frau Fischer * * 9. 10. Gerstein 9. 10. Dr. Glotz 9. 10. Dr. Götz 9. 10. Grüner 9. 10. Haar 9. 10. Hauser (Krefeld) 9. 10. Freiherr Heereman von Zuydtwyck 9. 10. Hiller (Lübeck) 9. 10. Dr. Holtz ** 9. 10. Jansen 9. 10. Dr. Klejdzinski 9. 10. Frau Krieger 9. 10. Lemmrich * 8. 10. Lummer 9. 10. Frau Matthäus-Maier 9. 10. Dr. Müller * 8. 10. Frau Oesterle-Schwerin 8. 10. Frau Pack * 9. 10. Petersen 9. 10. Pfuhl 9. 10. Rawe 9. 10. Reuschenbach 9. 10. Ronneburger 9. 10. Rühe 8. 10. Dr. Scheer * 9. 10. Schmidt (München) * 9. 10. von Schmude 9. 10. Freiherr von Schorlemer ** 9. 10. Schwarz 8. 10. Dr. Soell * 8. 10. Dr. Sperling 9. 10. Steiner * 8. 10. Dr. Stercken ** 9. 10. Stobbe 9. 10. Dr. Stoltenberg 8. 10. Stücklen 9. 10. Tietjen 9. 10. Frau Trenz 9. 10. Uldall 8. 10. Dr. Vondran 9. 10. Dr. Warnke 8. 10. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an der 78. Jahreskonferenz der Interparlamentarischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Frage der Abgeordneten Frau Bulmahn (SPD) (Drucksache 11/880 Frage 2) : Wie viele Anträge auf Projektförderung erhielt das Bundesministerium für Forschung und Technologie (gegliedert nach Förderbereichen) aus den einzelnen Bundesländern in den Jahren 1985 und 1986, und wie vielen dieser Anträge konnte jeweils entsprochen werden? Wie bereits in meiner Antwort auf eine Frage des Abgeordneten Würtz nach regionaler Verteilung der Mittel des Bundesministeriums für Forschung und Technologie (Drucksache 10/4407, S. 33) darf ich auf folgendes hinweisen: Der Einsatz von Datenbanksystemen ermöglicht eine Analyse der Forschungs- und Entwicklungsförderung und -finanzierung durch den Bundesminister für Forschung und Technologie nach verschiedenen Kriterien, u. a. auch nach regionalen Gesichtspunkten. Regionalauszüge sollten jedoch nicht isoliert benutzt werden. Sie sind im Zusammenhang mit den Rahmenbedingungen, unter denen die Förderung bzw. Finanzierung zustande kommen, und anderen Daten der Region zu sehen. Eine regionale Verteilung der Fördermittel ist kein eigenständiges Ziel der FuTPolitik, die an der wissenschaftlich-technischen Qualifikation ausgerichtet ist; regionale Gesichtspunkte können für die Förderungswürdigkeit, insbesondere von FuE-Vorhaben, nur eine untergeordnete Rolle spielen. Zur Beurteilung der gesamten Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in der Bundesrepublik Deutschland müssen auch die Förderungen der übrigen Bundesressorts und Länder sowie Eigenaufwendungen der Wirtschaft berücksichtigt werden. In der Antragsdatenbank des BMFT sind nur formelle, komplette Anträge erfaßt; Vorgespräche zwischen Antragstellern und Fachreferaten bzw. Projektträgern über beabsichtigte FuE-Vorhaben haben aus verschiedenen Gründen oft zur Folge, daß ein formeller Förderungsantrag nicht mehr gestellt wird. Insoweit sind die ermittelten Zahlen nur mit Einschränkungen benutzbar. Aus der Zusammenstellung der 1985 und 1986 eingereichten Anträge im Rahmen der direkten Projektförderung aus 11 Bundesländern in 19 Förderbereichen sind im Vergleich zu den ausgesprochenen Bewilligungen keine besonderen statistischen Auffälligkeiten zu ersehen. Wegen des Umfangs der Tabellen erlaube ich mir, diese hier nicht vorzulegen, sondern sie Ihnen gesondert zu übersenden. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Geldern auf die Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 11/880 Frage 10): 2066* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Oktober 1987 Wie genau sind die Ermittlungen von Produktionszahlen in den übrigen EG-Ländern, insbesondere bei Milch, und wie groß sind die Fehlerquellen und deren Auswirkungen auf die Einhaltung der nationalen Milchquoten? EG-Vorschriften über die Vorgehensweise bei der Ermittlung von Produktionszahlen für die einzelnen landwirtschaftlichen Erzeugnisse gibt es nicht. Durch EG-Rechtsgrundlagen wird lediglich geregelt, welche Produktionszahlen an die Dienststellen der EG zu übermitteln sind. Informationen über die Größe der Fehlerquellen bei den Produktionszahlen liegen nicht vor. Die Ermittlung, inwieweit die nationalen Garantiemengen für Milch eingehalten werden, basiert nicht auf Produktionszahlen, sondern in erster Linie auf der Anlieferung von Kuhmilch an Molkereien und auf der Direktvermarktung. Nach der Richtlinie des Rates 72/280/EWG vom 31. Juli 1972 werden die Anlieferungsmengen in allen EG-Ländern bei sämtlichen Molkereien erhoben. Die Mitgliedstaaten sind aufgrund dieser Rechtsgrundlage verpflichtet, Maßnahmen zu treffen, um zu vollständigen und ausreichend genauen Ergebnissen zu gelangen. Da es sich hierbei um Vollerhebungen handelt und die Ergebnisse laufend von den Dienststellen der EG- Kommission auf Plausibilität überprüft werden, dürften die Fehlerquellen nur sehr gering sein. Bei der Ermittlung der Einhaltung der nationalen Direktvermarktungsmengen werden nicht die amtlichen Statistiken, sondern die Abgabeerklärungen der einzelnen Milcherzeuger herangezogen. Negative Auswirkungen durch falsche Statistiken auf die Einhaltung der nationalen Anlieferungsgarantiemengen sowie der Direktvermarktungsmengen sind daher nicht anzunehmen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen des Abgeordneten Reimann (SPD) (Drucksache 11/880 Fragen 17 und 18): Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß einer Bürgerin der Bundesrepublik Deutschland (Jahrgang 1925), die 105 Monate Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung in der Schweiz und 26 Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung in Schweden geleistet hat und die einen Teil ihres Arbeitslebens in der Bundesrepublik Deutschland verbracht hat und hier Beiträge entrichtete, eine Zusammenrechnung der schweizerischen und der schwedischen Pflichtversicherungszeit nicht gewährt wird, obwohl die sozialgerichtliche Rechtsprechung in ähnlichen Fällen eine solche Zusammenrechnung befürwortet? Ist die Bundesregierung bereit, sich im Falle einer noch ausstehenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zugunsten einer multilateralen Zusammenrechnung von Versicherungszeiten in der Rentenversicherung diesem Urteil anzuschließen? Regelungen über eine multilaterale Zusammenrechnung bestehen innerhalb der Europäischen Gemeinschaften wegen der besonderen Verhältnisse für die Rheinschiffer und wegen der ausgeprägten Fluktuation von Arbeitskräften. Wegen der großen Fluktuation von Arbeitskräften bestehen außerdem zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den deutschsprachigen Nachbarn Österreich, Schweiz und Liechtenstein Möglichkeiten der multilateralen Zusammenrechnung. Bei den von der Bundesrepublik Deutschland mit Schweden und der Schweiz abgeschlossenen bilateralen Abkommen über Soziale Sicherheit hingegen ist eine sogenannte multilaterale Zusammenrechnung — hier von deutschen, schwedischen und schweizerischen Versicherungszeiten — ausgeschlossen. Das Bundessozialgericht hat demgegenüber in verschiedenen Entscheidungen, u. a. im Beschluß des Großen Senats vom 29. Mai 1984 (GS 1-3/82) eine multilaterale Zusammenrechnung von Versicherungszeiten bejaht. Zu diesem Ergebnis kam es — entgegen der Auffassung der Bundesregierung und der Träger der Rentenversicherung — aufgrund einer Auslegung der damals insoweit auslegungsfähigen Abkommen. Die neueren Abkommen schließen aber die multilaterale Zusammenrechnung zweifelsfrei aus. Dies gilt auch für die Abkommen mit Schweden und der Schweiz. Hierfür sind folgende Gründe maßgebend: 1. Es fehlt an der Gegenseitigkeit. Die zweiseitigen Abkommen sehen nur die Zusammenrechnung von Versicherungszeiten zwischen den beiden Vertragsstaaten vor, nicht aber die Zusammenrechnung mit Versicherungszeiten weiterer Staaten, weil die weiteren Staaten durch ein zweiseitiges Abkommen nicht zu entsprechendem gegenseitigem Handeln verpflichtet werden können. Nur durch mulitlaterale Vereinbarungen wäre Interessenausgleich zwischen allen in Betracht kommenden Staaten zu ermöglichen. 2. Eine multilaterale Zusammenrechnung aufgrund zweiseitiger Abkommen hat bei der Berechnung der Rente Schwierigkeiten zur Folge. Dies gilt insbesondere für die Anrechnung der von der Versicherungdauer unabhängigen Leistungsbestandteile, z. B. des Kinderzuschusses und der Zurechnungszeit. Ob und in welchem Umfang die in Betracht kommenden Staaten hierfür einzustehen haben, läßt sich nur über multilaterale Vereinbarungen klären. Das Problem des extrem kleinen Kreises der Betroffenen hat im übrigen dadurch erheblich an Gewicht verloren, daß im Haushaltsbegleitgesetz 1984 die Wartezeit für das Altersruhegeld von 15 Jahren auf 5 Jahre herabgesetzt worden ist. Im EG-Bereich werden ohnehin die in allen Mitgliedstaaten zurückgelegten Versicherungszeiten zusammengerechnet. Beim Europäischen Gerichtshof ist derzeit ein Fall anhängig, bei dem es um die multilaterale Zusammenrechnung von Versicherungszeiten geht, die in zwei EG-Staaten und in Polen zurückgelegt worden sind. Eine Entscheidung ist noch nicht getroffen worden. Selbstverständlich wird das Urteil des europäischen Gerichtshofs, da es Rechtskraft besitzt, in dem konkreten Einzelfall vom zuständigen Rentenversicherungsträger befolgt werden. Generell ist es Sache Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Oktober 1987 2067* der Versicherungsträger, die Sozialversicherungsgesetze und Abkommen auszulegen; die Bundesregierung kann hier keinerlei Weisungen erteilen. Bei dieser Auslegung ist die Rechtsprechung der Gerichte, insbesondere auch diejenige des Europäischen Gerichtshofes, ein wichtiger Faktor. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Frage des Abgeordneten Schreiner (SPD) (Drucksache 11/880 Frage 19): Wie ist der Sachstand bei der Verordnungsgebung nach § 34 Arbeitssicherstellungsgesetz durch das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, und welche Maßnahmen durch die Arbeitsverwaltung sind in dieser Hinsicht bereits erfolgt bzw. in Planung? Der Referentenentwurf der Verordnung nach § 34 Arbeitssicherstellungsgesetz ist mit den Beteiligten einschließlich der Länder abgestimmt. Es finden aber noch Gespräche auf politischer Ebene statt. Maßnahmen der Arbeitsverwaltung für eine Umsetzung der Verordnung nach deren Erlaß sind noch nicht ergriffen, es gibt auch insoweit keine Planungen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Emmerlich (SPD) (Drucksache 11/880 Fragen 28 und 29): In welchem Umfang werden bei den freien Wohlfahrtsverbänden die Aufwandszuschüsse für Unterkunft, Verpflegung und Bekleidung für Zivildienstleistende gekürzt? Wie erklärt sich die Bundesregierung zu der Befürchtung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, daß ihre Hilfsangebote mit Zivildienstleistenden infolgedessen vor allem im offenen und stationären Bereich gekürzt werden müssen? Zu Frage 28: Die Aufwandszuschüsse, die die Kosten der Beschäftigungsstellen für Unterkunft, Essen und Arbeitskleidung der Zivildienstleistenden ausgleichen sollen, sind ab 1. September 1987 um die Hälfte gekürzt worden. Für Zivildienstleistende, die vor diesem Zeitpunkt den Dienst angetreten haben, erhalten die Beschäftigungsstellen den vollen Zuschußbetrag für die gesamte Dienstzeit. Von der Kürzung nicht betroffen sind Zivildienstplätze in den Mobilen Sozialen Hilfsdiensten und der Individuellen Schwerstbehindertenbetreuung. Zu Frage 29: Mit Vertretern der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege wurde die beabsichtigte Kürzung am 16. Juli 1987 besprochen. Sie nahmen die Maßnahme mit Bedauern zur Kenntnis und schlossen nicht aus, daß einzelne Beschäftigungsstellen wegen der kurzfristigen Inkraftsetzung auf die Zuweisung von Zivildienstleistenden verzichten müßten. In einer schriftlichen Stellungnahme vom 25. August 1987 wurde als Konsequenz geschildert, „daß vor allem im offenen und stationären Bereich das erreichte Niveau an Hilfsangeboten mit Zivildienstleistenden nicht weiter ausgebaut, unter Umständen nicht einmal gehalten werden kann". Die Bundesregierung geht davon aus, daß ein nennenswerter Abbau von Plätzen weder insgesamt noch in bestimmten Tätigkeitsbereichen erfolgen wird. Sie stützt sich dabei auf Erfahrungen aus dem Jahr 1981, als die Zuschüsse für die Bereitstellung neuer Plätze schon einmal weggefallen sind, und darauf, daß die Wohlfahrtsverbände und die ihnen angeschlossenen Einrichtungen stets gewußt haben, daß es sich bei den Aufwandszuschüssen nur um eine zeitlich begrenzte Leistung zur Schaffung neuer Zivildienstplätze handelt. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Fragen des Abgeordneten Schemken (CDU/CSU) (Drucksache 11/880 Fragen 30 und 31): Trifft es zu, daß jährlich in der Bundesrepublik Deutschland bis zu 15 000 Babys während der Geburt durch Kunstfehler von Ärzten geschädigt werden? Gibt es Erkenntnisse über die Ursachen solcher Schädigungen, wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu unternehmen? Zu Frage 30: Der Bundesregierung liegen auch nach Rückfragen bei den einschlägigen Fachgesellschaften keine verläßlichen Zahlen über „Schäden bei Säuglingen durch geburtshilfliche Mängel und Fehler" vor. Besonders auch Gesprächen mit dem Arbeitskreis Kunstfehler in der Geburtshilfe e. V. ist sie jedoch über solche Schadensmöglichkeiten und Vorkommnisse informiert. Im Zusammenhang mit der Frage der Mütter- und Säuglingssterblichkeit, mit der Bund und Länder immer wieder befaßt sind, wurden zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um die Geburt nebst Vorfeld und Nachsorge so zu gestalten, daß soweit möglich gesunde Kinder geboren werden. Dazu gehören Aufklärungsmaßnahmen, Vorsorgeangebote und ihre Wahrnehmung, Unterstützung der perinatalen Medizin, Förderung zugehöriger Studien, optimale Organisation der Geburtshilfe und Säuglingsversorgung in den Krankenhäusern, Ausbildung der Geburtshelfer, deren fachinterne Qualifikationskontrolle und anderes mehr in unterschiedlichster Kompetenz von Bund, Ländern und Gemeinden. Zu Frage 31: Der Arbeitskreis Kunstfehler in der Geburtshilfe hat sich in der Vergangenheit bemüht, die Ursachen für Kunstfehler in der Geburtshilfe aufzudecken und da- 2068* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Oktober 1987 mit dazu beizutragen, daß solche Kunstfehler in Zukunft vermieden werden können. Einen wichtigen Beitrag bei Verbesserungen in der Geburtshilfe leisten die in allen Bundesländern zunehmend flächendeckend durchgeführten PerinatalStudien. Diese Erhebungen dienen der Qualitätssicherung in der Geburtshilfe. Durch die fortlaufend gewonnenen Erkenntnisse ist die Möglichkeit gegeben, geburtshilfliche Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit, Notwendigkeit, Effizienz und Effektivität zu überprüfen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Bindig (SPD) (Drucksache 11/880 Fragen 38 und 39): Kann die Bundesregierung angeben, wieviel Kilometer Bundesfernstraßen mit getrennten Fahrbahnen für den Richtungsverkehr es im gesamten Bundesgebiet und den einzelnen Bundesländern gibt, die entgegen der gesetzlichen Regelung des § 2 Abs. 3 a FStrG als Bundesstraße gewidmet sind, obwohl sie die Voraussetzungen des § 1 Abs. 3 FStrG erfüllen, wonach sie als Bundesautobahnen eingestuft werden müßten? Welche Absicht verfolgt die Bundesregierung damit, etliche Bundesfernstraßen unter dem falschen Namen „Bundesstraße" zu bauen, obwohl sie gesetzlich (§ 2 Abs. 3 a FStrG) als Bundesautobahn anzusehen sind, und hat die Bundesregierung die Absicht, sich künftig entweder in der Praxis an das Gesetz zu halten oder will sie das Gesetz an die bestehende Praxis anpassen? Zu Frage 38: Die Bundesfernstraßen werden gemäß Artikel 90 Grundgesetz von den Ländern im Auftrag des Bundes verwaltet; dazu gehört neben Planung und Bau auch die Einstufung der Straßen. Die Bundesregierung geht davon aus, daß die zu Bundesstraßen gewidmeten zweibahnigen Bundesfernstraßen den Kriterien einer Bundesautobahn nach § 1 Abs. 3 Fernstraßengesetz nicht voll entsprechen; das heißt, sie dienen nicht nur dem Schnellverkehr und weisen geringere Entwurfsstandards auf. Mit dieser Zielsetzung hat auch der Deutsche Bundestag bei seinen Entscheidungen zum Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen in einigen Fällen Planungen von Bundesautobahnen zu zweibahnigen Bundesstraßen zurückgenommen. Zu Frage 39: Für eine Änderung der Praxis oder eine Gesetzesänderung sieht die Bundesregierung keinen Anlaß. Anlage 9 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Lowak (CDU/CSU) (Drucksache 11/880 Frage 55) : Mit welcher Begründung werden die „Namibia Nachrichten" von der deutschen Botschaft in Südafrika und dem Generalkonsulat in Kapstadt mit Informationsmaterial und — zur Verbreitung des Blattes — durch Mundpropaganda unterstützt, und ist die Bundesregierung bereit, dafür Sorge zu tragen, daß auch andere Informationsblätter in Namibia unterstützt werden? Im Rahmen der politischen Öffentlichkeitsarbeit Ausland gehört es zu den Aufgaben unserer Auslandsvertretungen, mit den Medien des Gastlandes zusammenzuarbeiten und ihnen Informationsmaterial zur Verfügung zu stellen. Dieses Informationsmaterial wird auf Wunsch jedem Presse- und Medienorgan des Gastlandes zur Verfügung gestellt. Anlage 10 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Penner (SPD) (Drucksache 11/880 Fragen 56 und 57): Trifft es zu, daß es vor dem Besuch des Dalai-Lama in der Bundesrepublik Deutschland Bemühungen um ein Gespräch mit der Bundesregierung gegeben hat, und aus welchen Gründen ist das erbetene Gespräch nicht zustande gekommen? Hat der Bundestagsabgeordnete Dr. Blüm das Gespräch mit dem Dalai-Lama in Düsseldorf in seiner Eigenschaft als Mitglied der Bundesregierung oder als Landesvorsitzender der CDU in Nordrhein-Westfalen geführt, und hat er, falls er als Regierungsmitglied handelte, dem Dalai-Lama bei dieser Gelegenheit die Haltung der Bundesregierung zum Recht der Tibeter auf Selbstbestimmung erläutert? Zu Frage 56: Es trifft zu, daß es vor dem kürzlichen Besuch des Dalai-Lama Bemühungen um ein Gespräch mit der Bundesregierung gegeben hat. Das Gespräch ist nicht zustande gekommen. Die Haltung der Bundesregierung zur tibetischen Exilregierung unter Führung des Dalai-Lama ist bekannt. Ich verweise dazu auf die Antwort zu der Frage 18b der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN, Drs. 10/6127 vom 8. 10.1986. Der Dalai-Lama bezeichnet sich als Chef einer Exilregierung. Die Bundesrepublik Deutschland unterhält Beziehungen nur zur Regierung der VR China. Zu Frage 57: Der Bundestagsabgeordnete Norbert Blüm hat das Gespräch mit dem Dalai-Lama am 16. 9. 1987 in Düsseldorf in seiner Eigenschaft als Landesvorsitzender der CDU in Nordrhein-Westfalen geführt. Anlage 11 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Hamm-Brücher (FDP) (Drucksache 11/880 Fragen 58 und 59) : Wie beurteilt die Bundesregierung die menschenrechtliche Situation nach den Ereignissen am 27. September 1987 in Tibet, in dessen Hauptstadt Lhasa laut Presseberichten 10 000 Tibeter gegen die am 24. und 25. September 1987 in Massenveranstal- Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Oktober 1987 2069* tungen stattgefundenen öffentlichen Verurteilungen und Hinrichtungen demonstrierten und 26 Personen verhaftet wurden, denen nun das gleiche Schicksal droht? Ist die Bundesregierung bereit, den Friedensplan für Tibet zu unterstützen, der am 21. September 1987 vom Dalai-Lama dem Menschenrechtsausschuß des Amerikanischen Kongresses vorgelegt wurde? Zu Frage 58: a) Infolge der Reformpolitik der chinesischen Regierung haben sich die Lebensverhältnisse der tibetischen Bevölkerung in politischer, wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Hinsicht in den letzten Jahren spürbar verbessert. Die jüngsten Ereignisse in Lhasa lassen erkennen, daß trotz dieser Verbesserungen erhebliche Probleme fortbestehen. Die Bundesregierung geht davon aus, daß die Regierung der VR China ihre Bemühungen zur Bewältigung dieser Probleme im Rahmen ihrer Reformpolitik fortsetzen und dabei den Interessen der Tibeter Rechnung tragen wird. b) Zu den Ereignissen in Lhasa sind der Bundesregierung keine über die Medienberichterstattung hinausgehenden Tatsachen bekannt. Zu Frage 59: Das Verhältnis zwischen Han-Chinesen und Tibetern ist seit Jahrhunderten wechselhaft. Es kann nur durch eine einvernehmliche Lösung geregelt werden. Die Bundesregierung ist davon überzeugt, daß die chinesische Regierung auch weiterhin eine solche einvernehmliche Regelung anstreben wird. Dabei werden Vorstellungen des Dalai Lama, der mittelbare Kontakte zur chinesischen Regierung unterhalten hat, sicherlich eine Rolle spielen.
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    Rede von Bernd Reuter


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst muß festgestellt werden, daß die von der EG-Kommission EG-weit vorgeschlagenen Grenzwerte für Radioaktivität in Nahrungsmitteln, Futtermitteln und Trinkwasser im Falle anomaler Radioaktivitätswerte oder eines nuklearen Unfalls entschieden zu hoch liegen. Hierbei ist eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit nicht auszuschließen. Selbst die zur Zeit gültigen Grenzwerte sind nach meiner Auffassung zu hoch.
    Wir wissen zwischenzeitlich durch Aussagen internationaler Experten, daß die Gefahren radioaktiver Niedrigstrahlung jahrelang unterschätzt wurden. Eine Herabsetzung wäre deshalb aus gesundheitlichen Gründen dringend geboten. Sie, Herr Minister Töpfer, vermitteln jedoch der staunenden Öffentlichkeit den Eindruck, als würde sich die Bundesregierung in Brüssel tatsächlich für strengere Grenzwerte als die von der EG-Kommission vorgeschlagenen einsetzen. Sie setzen hier anscheinend genauso wie die EG-Kommission auf die kurze Halbwertzeit des menschlichen Gedächtnisses.
    In Wirklichkeit haben Sie und die von Ihnen benannten Experten längst umgesteuert. Sie wollen niedrigere Grenzwerte nur auf dem Papier. In der Praxis sollen die Grenzwerte je nach Situation und Menge der verstrahlten Lebensmittel schon nach kurzer Zeit bis zum zehnfachen Werte angehoben werden können. Was das bedeutet, möchte ich Ihnen an dem Beispiel des verstrahlten Molkepulvers deutlich machen. Bei diesem Pulver, dessen Entsorgung dem Minister so viele Schwierigkeiten bereitet, wäre nach den neuesten Überlegungen des Ministeriums eine Belastung von 20 000 Bq zulässig, weil es ja zur Verwendung wieder mit Wasser verrührt würde und somit einen fünffach höheren Wert haben dürfte. Die Folge wäre, daß das gesamte der Bundesregierung gehörende Molkepulver bei den bis jetzt bekanntgewordenen Überlegungen der nach § 6 des Strahlenschutzvorsorgegesetzes eingesetzten Sachverständigenkommission ungehindert selbst für den menschlichen Verzehr in den Handel gebracht werden dürfte.
    Bei den allerorts eingesetzten Expertenkommissionen, meine Damen und Herren, fällt mir auf, daß anscheinend ausschließlich Atomkraftbefürworter berufen wurden. Das ist genauso, als wenn Sie eine Podiumsdiskussion zu dem Thema „Wie sicher leben die Mäuse?'' veranstalten, und sie setzen auf das Podium nur die Katzen.

    (Heiterkeit)

    Es wird bei dem Vorgehen des Bundesumweltministers deutlich, daß die Bundesregierung bei der Strahlenbelastung nicht mehr nach dem Minimierungsgebot, sondern nach wirtschaftlichen Überlegungen handelt. Die anerkannten Grundsätze des Strahlenminimierungsgebotes gemäß der Strahlenschutzverordnung werden ausgehölt. Bisher galt doch, daß jede Strahlenbelastung so gering wie möglich sein mußte. Nicht mehr als 30 Millirem Ganzkörperbelastung und 90 Millirem Schilddrüsenbelastung pro Jahr durften erreicht werden. Umgerechnet auf die Nahrungsmittelkonzentration können daraus, je nach Verzehr, Dauerwerte von 30 bis 50 Bq pro Kilogramm Caesium 137 und bei Milch ca. 3 bis 5 Bq pro Liter Jod131 abgeleitet werden.
    Eben dieses bewährte Minimierungsgebot wird durch die Einführung unterer Interventionswerte aufgegeben. Für das erste Jahr nach einem Unfall sind 500 Millirem Ganzkörper und 5 Rem Schilddrüsendosis zulässig. Eine Verpflichtung zum Eingreifen besteht jedoch erst bei zehnfach höheren Werten, d. h. umgerechnet 3 000 bis 5 000 Bq pro Kilogramm Caesium l37 in Nahrungsmitteln.

    (Dr. Probst [CDU/CSU]: Caesium pro Kilogramm Nahrungsmittel!)

    — Vielen Dank, Herr Kollege Probst, für die Belehrung. Ich weiß, daß Sie ein ganz gewitzter Staatssekretär sind.
    Anscheinend will man die Gefahren von Entschädigungszahlungen bei nuklearen Unfällen, statt das gesundheitliche Risiko für unsere Bevölkerung minimieren. Die Bundesregierung ist anscheinend nicht bereit, den Preis für eine Kernenergienutzung zu zahlen. Wo bleibt eigentlich in diesen Zusammenhang, meine Damen und Herren, die Stellungnahme des Bundesgesundheitsministeriums? Ich frage mich, warum Frau Süssmuth hier wegtaucht, wo sie doch in anderen Fällen allzu gern bereitwillig öffentliche Erklärungen abgibt.
    Wir werden die Doppelstrategie von Minister Töpfer nicht hinnehmen, gegenüber der Öffentlichkeit für niedrigere Grenzwerte einzutreten und gleichzeitig in den Brüsseler Verhandlungen die Flexibilisierung dieser Grenzwerte nach oben anzubieten. In unserem Antrag fordern wir deshalb die Bundesregierung auf, nur Grenzwerten zuzustimmen, die unter keinen Umständen höher als die bisher geltenden Werte liegen dürfen.
    Meine Damen und Herren, nur die Alternative: Verhungern oder Verstrahlung, würde höhere Grenzwerte rechtfertigen, und diese Konstellation darf nie-



    Reuter
    mals Wirklichkeit werden. Deshalb sind wir auch für einen geordneten und geplanten Ausstieg aus der Kernenergienutzung.

    (Beifall bei der SPD — Zurufe von der CDU/ CSU)

    — Sie können davon ausgehen, daß das geht. Man muß nur wollen und darf nicht immer nur auf die Lobbyisten, sondern muß auf die Menschen hören, die sich ernsthaft um die Gesundheit unserer Bevölkerung Gedanken machen, Herr Kollege.

    (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN — Zurufe von der CDU/CSU)

    Mit unserem Antrag wollen wir auch sicherstellen, daß sich die Verordnung — das hat der Minister dankenswerterweise aufgegriffen, und ich gehe davon aus, daß er unserem Auftrag hier folgt — auf Art. 100 a des EWG-Vertrages und nicht auf Art. 31 des EURATOM-Vertrages abstützt, damit die umfangreichen Mitwirkungsrechte des Europäischen Parlamentes gewährleistet sind und Regelungen für den Export in Drittländer möglich werden. Denn, meine Damen und Herren, was wir unserer Bevölkerung an verstrahlten Lebensmitteln nicht zumuten, darf auch nicht in den Export kommen. Es darf im Interesse der Gesundheit der Menschen keine Flexibilisierung der Grenzwerte nach oben geben. Ich kann nur den Minister Töpfer hier auffordern, sich in Brüssel in den Verhandlungen dafür einzusetzen und auch endlich die Karten auf den Tisch zu legen, wie er gedenkt, die Probleme hier zu lösen.
    Ich darf Sie bitten, unserem Antrag zuzustimmen, weil dieser Antrag in die richtige Richtung geht.
    Schönen Dank.

    (Beifall bei der SPD)



Rede von Heinz Westphal
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Friedrich.

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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es wäre natürlich reizvoll, sofort auf einige unhaltbare Behauptungen von Frau Kollegin Wollny einzugehen. Wenn ich das mache, komme ich aber aus Zeitgründen nicht mehr dazu, einmal festzuhalten, was unumstritten ist. Da ich das für wichtig halte, möchte ich damit beginnen.
    Alle Fraktionen im Deutschen Bundestag sind sich doch einig, daß der Schutz der Bevölkerung vor Radioaktivität nicht eingeschränkt werden soll. Die auf EG- Ebene vorgeschlagenen neuen Grenzwerte wären nur akzeptabel, wenn es allein unser Ziel wäre, von den Bürgerinnen und Bürgern ganz konkrete gesundheitliche Gefahren abzuwenden. Wir wissen doch — es ist bei den Diskussionsbeiträgen der Kollegen nicht zum Ausdruck gekommen — , daß in der Nuklearmedizin die Menschen sehr viel höhere Dosen ganz bewußt erhalten,

    (Schäfer [Offenburg] [SPD]: Ist das Ihr Maßstab?)

    ohne daß es möglich war, über eine Langzeitbeobachtung von über 17 Jahren irgendwelche gesundheitlichen Spätfolgen festzustellen.
    Das ist aber im Grunde genommen bei dieser Debatte gar nicht entscheidend. Es geht uns nicht nur um konkrete Gefahrenabwehr, wir wollen nicht die Belastbarkeit testen, sondern wir wollen Vorsorgepolitik betreiben. Anders ausgedrückt: Wir möchten für möglichst große Sicherheitsabstände sorgen.
    Frau Kollegin Wollny, in diesem Zusammenhang darf ich anmerken, daß es natürlich beim besten Willen nicht möglich ist, Belastungen, die größenordnungsmäßig bei 1 250 Bq/kg oder — wie wir meinen — bei 600 Bq/kg liegen, mit den Strahlungsbelastungen zu vergleichen, die auftreten, wenn irgendwo eine Atombombe fällt. Das geht doch nicht, Frau Kollegin.
    Es ist schon eine Zumutung, wenn Sie in dem Zusammenhang behaupten, die Regierung würde erst handeln, wenn irgend jemandem Zähne ausfallen. Wir haben doch die vielen Fragen mit den Antworten, die sie in den letzten Monaten gestellt haben, um festzustellen, ob irgendwo nach Tschernobyl ein konkreter Gesundheitsschaden als Folge dieser Strahlungen nachweisbar ist. Wenn Sie die Unterlagen gelesen haben, werden Sie feststellen: Nirgendwo ist dies belegbar, was natürlich nicht bedeutet, daß wir in Zukunft weitere Tschernobyls haben möchten.

    (Zuruf von den GRÜNEN: Dann müssen Sie die AKWs abschalten!)

    Das muß man in dem Zusammenhang natürlich feststellen, meine Damen und Herren. Ich komme darauf noch zurück.
    Wir sollten hier auch festhalten, daß sehr vieles nicht nur in der nationalen, sondern auch in der internationalen wissenschaftlichen Diskussion über die Gefahren von Strahlung und die richtigen Grenzwerte unumstritten ist. Auch die EG-Kommission stellt letzten Endes bei ihren Vorschlägen auf einen Grenzwert von 5 mSv ab; er entspricht den Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission.
    Was ist denn eigentlich umstritten? Umstritten ist, daß die Sachverständigen auf EG-Ebene — daraus zieht die EG-Kommission dann Konsequenzen — meinen, daß in der Praxis die Menschen nach einem nuklearen Unfall nur zu etwa einem Zehntel Nahrungsmittel mit der maximal zulässigen Radioaktivität zu sich nehmen. Das war nach Tschernobyl ungefähr so, man müßte wahrscheinlich aber den südbayerischen Raum schon ausnehmen. Das kann vielleicht auch in Zukunft manchmal so sein, aber wir sind uns doch einig: es muß nicht immer so sein.

    (Frau Garbe [GRÜNE]: Es kann aber auch viel schlimmer sein!)

    Hier haben wir eine gemeinsame Kritik. Wir von der Union ziehen daraus die Konsequenz, daß wir an den momentan geltenden Werten festhalten möchten, die in der EG-Verordnung Nummer 1707 aus dem Jahre 1986 enthalten sind.
    Mit dem Bundesrat sind übrigens auch wir nicht glücklich darüber, daß der Art. 4 Abs. 2 des Entwurfs der EG-Verordnung vorsieht, daß nicht nur das Minimierungsgebot gelten soll, sondern — das steht gleichzeitig noch drin, und das ist sehr mißverständ-



    Dr. Friedrich
    lich — daß wirtschaftliche und soziale Kriterien mitberücksichtigt werden sollen. Ich darf Ihnen, damit alle Mißverständnisse ausgeräumt werden, hier aus unserer Sicht versichern: Wir wollen keine Abwägung zwischen Wirtschaftlichkeit und Gesundheitsvorsorge, sondern den eindeutigen Vorrang des Gesundheitsschutzes. Deshalb sind auch wir dankbar, wenn diese mißverständliche Formulierung aus der Verordnung herauskommen würde.
    Wenn Sie einmal nachlesen, was die Bundesregierung auf eine ausführliche Anfrage der SPD-Fraktion geantwortet hat, dann werden Sie feststellen: Es gibt überhaupt keinen Grund, die Bundesregierung momentan aufzufordern, auf EG-Ebene eine harte Haltung einzunehmen. Die Bundesregierung — Bundesminister Töpfer hat es heute auch bestätigt — tritt im Vergleich zu den jetzt vorliegenden Vorschlägen für eine weitere Senkung der Grenzwerte ein.
    Unter Ziffer 2 wünschen die GRÜNEN eine Überprüfung der den Grenzwerten zugrunde liegenden Risikoabschätzung nach dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Diskussion und eine öffentliche Erörterung der verwendeten Berechnungsverfahren. Ich will es hier kurz machen: Alle Gutachten und Stellungnahmen von Sachverständigen, die vorliegen, tragen doch keinen Geheimhaltungsstempel; sie sind uns allen doch zugänglich. Es gibt in Deutschland, aber auch auf internationaler Ebene eine breite öffentliche wissenschaftliche Diskussion, und ich habe in dem Zusammenhang kein Verständnis dafür, wenn Sie sagen: Da muß jetzt Öffentlichkeit hergestellt werden.
    Was die Überprüfung von Risikoabschätzungen betrifft, so hat die Bundesregierung ein neues Gutachten in Auftrag gegeben. Ich habe im Ministerium angefragt. Es liegt inzwischen vor und wird in Kürze veröffentlicht. Wir erhoffen uns eine Bestätigung unseres Standpunktes: Die bisher gültigen strengen Grenzwerte sollen beibehalten werden.
    Unter den Ziffern 3 und 4 beantragen die GRÜNEN die Einschaltung unabhängiger Experten und den Austausch der deutschen Vertreter in der Expertenkommission der EG. Sie werfen den deutschen Vertretern vor, daß sie wirtschaftlich von der Atomenergiewirtschaft abhängig sind.
    Sie versuchen in der Begründung Ihres Antrages auch nicht ansatzweise, das zu konkretisieren oder gar zu beweisen. Dahinter steckt bei Ihnen Methode. Dem liegt nämlich die Theorie zugrunde, daß jede wissenschaftliche Äußerung letzten Endes interessenbedingt ist. Wer das von vornherein unterstellt, muß im Einzelfall natürlich nichts mehr beweisen.
    Ich möchte nur darauf aufmerksam machen: Ihre Einschätzung von Wissenschaftlern — der Minister hat es unter dem letzten Tagungsordnungspunkt schon angesprochen — verhindert im Grunde genommen jede rationale politische Auseinandersetzung. Gutachten sind nur noch dann akzeptabel, wenn sie den eigenen interessenbedingten Standpunkt belegen. Um das gewünschte Ergebnis zu erhalten, muß man Sachverständige aus Ihrer Sicht offensichtlich erst einmal richtig auswählen und notfalls so lange austauschen, bis sie das Richtige von sich geben.

    (Frau Garbe [GRÜNE]: Wir machen das nicht so!)

    Mit diesen Spielregeln für das Verhältnis von Politik und Wissenschaft können wir uns nicht anfreunden.

    (Frau Garbe [GRÜNE]: Verleumdung!)

    Ihnen kommt es nur darauf an, daß ein Wissenschaftler von vornherein das richtige politische Bekenntnis hat. Damit können wir nichts anfangen.
    Ich stelle nur fest: Sie haben — bezogen auf diese Wissenschaftler — nichts Konkretes behauptet, was deren Unabhängigkeit in Frage stellt. Ich kann deshalb nur zu dem Schluß kommen: Das, was diese Wissenschaftler auf EG-Ebene empfohlen haben, halten wir zwar nicht für richtig, aber ihre Unabhängigkeit und ihre Fachkompetenz stellen wir deshalb noch lange nicht in Frage.
    Ich gehe sodann noch kurz auf die Begründung Ihres Antrages ein, weil einige ganz böse Dinge darin stehen. Sie sagen zunächst einmal: Wer Grenzwerte feststellt, will die Kernenergie weiter nutzen. Das ist nicht richtig, wenn man das jetzt auf die nationale Ebene bezieht. Ich möchte nur darauf aufmerksam machen: Selbst wenn wir in Deutschland abschalten würden, so denkt doch international niemand daran, auf die Nutzung von Kernenergie zu verzichten.

    (Frau Unruh [GRÜNE]: Fangen Sie doch an!)

    Es gibt doch die Absicht, die Nutzung der Kernenergie international auszubauen. Lesen Sie doch einmal, was der stellvertretende tschechoslowakische Ministerpräsident anläßlich des Abschlusses einer Vereinbarung in dieser Woche hier in Deutschland erklärt hat.
    Was will ich damit sagen? Selbst wenn wir hier alle Anlagen abschalten würden, wäre es unverantwortlich gegenüber unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern, darauf zu verzichten, eine Schadensbegrenzung in Unglücksfällen vorzubereiten. Es ist schlicht abwegig, aus der Vorsorge darauf zu schließen, daß die Bundesregierung und die Koalitionsparteien nukleare Unfälle billigend in Kauf nehmen. Dann behaupten Sie noch — das darf ich zum Abschluß kurz noch sagen —, daß derjenige, der Grenzwerte festsetzt, der Bevölkerung bestimmte Belastungen zumutet, daß derjenige sogar festlegt, wieviel Krebskranke und Tote politisch und ökonomisch zu verkraften sind.

    (Frau Unruh [GRÜNE]: Das stimmt doch!)

    Meine Damen und Herren, damit verzichten Sie im Grunde genommen auf den Anspruch, fachlich ernst genommen zu werden. Ich kann das aus Zeitgründen hier leider nicht mehr im Detail erläutern.
    Ich komme zum Schluß: Die Verhandlungsposition der Bundesregierung in den Gremien der EG entspricht dem Grundsatz der Vorsorge, auch bei nuklearen Unfällen. Der Antrag der Fraktion der GRÜNEN und der Antrag der Fraktion der SPD ist deshalb an den zuständigen Ausschuß zu überweisen, weil er für uns in dieser Form nicht akzeptabel ist, wir aber gerade bei der SPD noch die Hoffnung haben, daß wir



    Dr. Friedrich
    uns zumindest in einigen Bereichen auf eine gemeinsame Erklärung einigen können, die der Bundesregierung bei den europäischen Verhandlungen den Rükken stärkt.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)