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    Plenarprotokoll 11/30 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 30. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 8. Oktober 1987 Inhalt: Würdigung der Proklamation des GermanAmerican-Day durch Präsident Reagan 1929 A Erweiterung der Tagesordnung 1929 D Nachträgliche Überweisung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN — Atomwaffenverzicht ins Grundgesetz (Drucksache 11/757) — an den Auswärtigen Ausschuß und den Verteidigungsausschuß 1930 C Begrüßung des Präsidenten des argentinischen Abgeordnetenhauses, Herrn Dr. Juan Carlos Pugliese, und seiner Delegation . 1957 C Tagesordnungspunkt 2: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Hauchler, Dr. Wieczorek, Frau Matthäus-Maier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Schuldenkrise der Dritten Welt (Drucksache 11/826) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 1: Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN: Bundesdeutsche Beiträge zu Lösungsansätzen für die internationale Verschuldungskrise (Drucksache 11/893) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Pinger, Wissmann, Dr. Stercken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Überwindung der Verschuldungskrise der Entwicklungsländer (Drucksache 11/905) Dr. Hauchler SPD 1931 A Feilcke CDU/CSU 1934 B Volmer GRÜNE 1935 C Dr. Solms FDP 1938B Klein, Bundesminister BMZ 1940 B Dr. Wieczorek SPD 1943 A Höffkes CDU/CSU 1947 A Frau Folz-Steinacker FDP 1948 B Dr. von Wartenberg, Parl. Staatssekretär BMWi 1949A Dr. Faltlhauser CDU/CSU 1950 C Tagesordnungspunkt 3: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Rust, Frau Olms, Volmer und der Fraktion DIE GRÜNEN: Abschaffung der Sicherheitsüberprüfung für politisch Verfolgte aus Chile (Drucksache 11/659) b) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Hilfe für bedrohte Chilenen (Drucksache 11/817 [neu]) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Rust, Frau Olms, Volmer und der Fraktion DIE GRÜNEN: Sanktionen gegen die Militärdiktatur in Chile (Drucksache 11/894) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung des Antrags der Abgeordneten Gerster (Mainz), Frau Geiger, Dr. Miltner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Beitrag der Bundesrepublik Deutschland für die Verwirklichung der Menschen- II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Oktober 1987 rechte in der Völkergemeinschaft (Drucksache 11/900) Volmer GRÜNE 1952D, 1966A Gerster (Mainz) CDU/CSU 1954 C Duve SPD 1957D Dr. Hirsch FDP 1962 B Dr. Zimmermann, Bundesminister BMI . 1964 B Fellner CDU/CSU 1966D Graf SPD 1968 D Irmer FDP 1970 B Dr. Blüm CDU/CSU 1971D Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 1973 B Frau Dr. Adam-Schwaetzer, Staatsminister AA 1975B Vogel (Ennepetal) CDU/CSU 1976A Kleinert (Marburg) GRÜNE (zur GO) . . 1977 C Seiters CDU/CSU (zur GO) 1978 C Jahn (Marburg) SPD (zur GO) 1978D Wolfgramm (Göttingen) FDP (zur GO) . 1979A Namentliche Abstimmungen 1979C,D Ergebnisse 1997 D, 1999 A Tagesordnungspunkt 4: Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Abbau steuerlicher Härten für die Landwirtschaft (Drucksache 11/676) 1980 A Tagesordnungspunkt 5: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Zusatzabkommen vom 2. Oktober 1986 zum Abkommen vom 7. Januar 1976 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über Soziale Sicherheit und zu der Zusatzvereinbarung vom 2. Oktober 1986 zur Vereinbarung vom 21. Juni 1978 zur Durchführung des Abkommens (Drucksache 11/588) . . 1980A Tagesordnungspunkt 6: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente und zum Schutz der Solidargemeinschaft vor Leistungsmißbrauch (Achtes Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes) (Drucksache 11/890) . . . 1980B Tagesordnungspunkt 9: Beratung der Unterrichtung durch das Europäische Parlament Entschließung zu den Verwaltungsproblemen im Weinwirtschaftsjahr 1983/84, zur Herstellung von Kunstwein, einschließlich methanolhaltigem Wein, und zu den Folgen einer Marktentnahme von Kunstwein für den EAGFL — Abteilung Garantie (Drucksache 11/596) 1980B Zusatztagesordnungspunkt 5: Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Einfügung eines Artikels 20a) (Drucksache 11/885) . . . . 1980 B Tagesordnungspunkt 7: Beratung der Übersicht 3 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 11/557) . 1980 C Tagesordnungspunkt 8: Beratung der Sammelübersichten 16 bis 22 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksachen 11/770, 11/771, 11/772, 11/773, 11/774, 11/808, 11/809) . . 1980C Tagesordnungspunkt 10: Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und der Fraktion DIE GRÜNEN: Erneute Überweisung von Vorlagen (Unterrichtungen) aus früheren Wahlperioden (Drucksache 11/883) 1981 A Tagesordnungspunkt 11: Beratung der Beschlußempfehlungen des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung: Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages (Drucksachen 11/846, 11/847, 11/848, 11/849, 11/850) 1981A Tagesordnungspunkt 12: Beratung der Unterrichtung durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz: Neunter Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (Drucksache 10/6816) Dr. Blens CDU/CSU 2000 D Wartenberg (Berlin) SPD 2003 A Dr. Hirsch FDP 2007 A Wüppesahl GRÜNE 2008 D Dr. Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 2010A Tagesordnungspunkt 13: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Daniels (Regensburg), Weiss (München), Frau Rust, Frau Wollny und der Fraktion DIE GRÜNEN: Baustopp für die Wiederaufarbeitungsanlage bei Wackersdorf (Drucksache 11/260) Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE . . . . 2011 B Fellner CDU/CSU 2013 A Stiegler SPD 2015 A Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Oktober 1987 III Dr.-Ing. Laermann FDP 2017 A Dr. Töpfer, Bundesminister BMU . . . 2019B Tagesordnungspunkt 14: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Wollny und der Fraktion DIE GRÜNEN: Vorschlag einer Verordnung (Euratom) des Rates zur Festlegung von Höchstgrenzen der Radioaktivität in Nahrungsmitteln, Futtermitteln und Trinkwasser im Falle anomaler Radioaktivitätswerte oder eines nuklearen Unfalls (Drucksache 11/768) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Beratung des Antrags der Abgeordneten Schäfer (Offenburg), Dr. Hauff, Bachmaier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Vorschlag einer Verordnung (Euratom) des Rates zur Festlegung von Höchstgrenzen der Radioaktivität in Nahrungsmitteln, Futtermitteln und Trinkwasser im Falle anormaler Radioaktivitätswerte oder eines nuklearen Unfalls (Drucksache 11/906) Frau Wollny GRÜNE 2022 A Dr. Töpfer, Bundesminister BMU . . . 2023 B Reuter SPD 2025 A Dr. Friedrich CDU/CSU 2026 B Frau Dr. Segall FDP 2028 A Tagesordnungspunkt 15: Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches und des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften (Drucksache 11/638) Sauter (Ichenhausen) CDU/CSU 2029 C Singer SPD 2031A Eimer (Fürth) FDP 2032 B Häfner GRÜNE 2034 D Sauer (Stuttgart) CDU/CSU 2036 B Schmidt (Salzgitter) SPD 2038A Dr. Jahn, Parl. Staatssekretär BMJ . . . 2040A Tagesordnungspunkt 16: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Oesterle-Schwerin, Frau Teubner und der Fraktion DIE GRÜNEN Errichtung einer Gedenkstätte für alle vom NS-Regime verfolgten und ermordeten Menschen auf dem Synagogenplatz in Bonn (Drucksache 11/825) Frau Dr. Vollmer GRÜNE 2041 A Dr. Daniels (Bonn) CDU/CSU 2042 B Conradi SPD 2043 D Beckmann FDP 2045 D Dr. Knabe GRÜNE (zur GO) 2047 B Tagesordnungspunkt 17: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur finanziellen Sicherung der Künstlersozialversicherung (Drucksache 11/862) Höpfinger, Parl. Staatssekretär BMA . . 2048 B Lutz SPD 2049A Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . . . 2049D Frau Dr. Vollmer GRÜNE 2050 C Heinrich FDP 2051 B Zusatztagesordnungspunkt 7: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zu den Menschenrechtsverletzungen in Tibet Frau Kelly GRÜNE 2052 C Repnik CDU/CSU 2053 C Duve SPD 2054 B Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 2055 A Schäfer, Staatsminister AA 2055 D Frau Eid GRÜNE 2057 B Höffkes CDU/CSU 2057 D Bindig SPD 2058 C Dr. Stavenhagen, Staatsminister BK . . 2059 B Frau Hoffmann (Soltau) CDU/CSU . . . 2060B Schütz SPD 2060 D Dr. Abelein CDU/CSU 2061 D Dr. Hitschler FDP 2062 C Bernrath SPD 2062 D Dr. Pohlmeier CDU/CSU 2063 B Tagesordnungspunkt 1: Fragestunde — Drucksache 11/880 vom 2. Oktober 1987 — Haltung von Bundesministerin Dr. Süssmuth zur Frage „Frauen in der Bundeswehr" MdlAnfr 24, 25 02.10.87 Drs 11/880 Frau Dr. Niehuis SPD Antw PStSekr Pfeifer BMJFFG . 1981 C, 1981 D ZusFr Frau Niehuis SPD . . . . 1981 C, 1982 A ZusFr Frau Steinhauer SPD 1982 C ZusFr Frau Bulmahn SPD 1982D ZusFr Urbaniak SPD 1983 A ZusFr Müller (Pleisweiler) SPD 1983 B Schutz der Verbraucher vor italienischem widerrechtlich hergestellten Federweißen MdlAnfr 26, 27 02.10.87 Drs 11/880 Heinrich FDP Antw PStSekr Pfeifer BMJFFG . 1983 B, 1983 C ZusFr Heinrich FDP 1983 C ZusFr Eigen CDU/CSU 1984 A IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Oktober 1987 Einschränkung des Rauchens in öffentlichen Räumen MdlAnfr 32 02.10.87 Drs 11/880 Dr. Abelein CDU/CSU Antw PStSekr Pfeifer BMJFFG 1984 B ZusFr Dr. Abelein CDU/CSU 1984 C ZusFr Gilges SPD 1984 D Verkauf ausländischer Konserven durch deutsche Firmen ohne entsprechende Deklaration MdlAnfr 33 02.10.87 Drs 11/880 Eigen CDU/CSU Antw PStSekr Pfeifer BMJFFG 1984 D ZusFr Eigen CDU/CSU 1985A ZusFr Oostergetelo SPD 1985 C Vorschriftswidriger Betrieb von Lastwagenanhängern mit Einleitungsbremsanlagen MdlAnfr 34, 35 02.10.87 Drs 11/880 Frau Steinhauer SPD Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . 1985D, 1986 C ZusFr Frau Steinhauer SPD . . . 1985D, 1986 C Aussparung Nordrhein-Westfalens beim geplanten Hochgeschwindigkeitsverkehr der Bundesbahn ab 1991 MdlAnfr 36, 37 02.10.87 Drs 11/880 Urbaniak SPD Antw PStSekr Dr. Schulte BMV 1986D, 1987D ZusFr Urbaniak SPD 1987 A, 1987 D ZusFr Oostergetelo SPD 1987 B ZusFr Frau Steinhauer SPD 1987 C Streichung der Kurswagen von Hamburg nach Bad Kissingen ab Sommer 1988 und Ersatzangebot für Kurgäste MdlAnfr 40, 41 02.10.87 Drs 11/880 Weiss (München) GRÜNE Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . 1988C, 1989A ZusFr Weiss (München) GRÜNE . 1988C, 1989A Störungen in der Flugabfertigung in Frankfurt am 18. September 1987 MdlAnfr 42 02.10.87 Drs 11/880 Dr. Abelein CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Schulte BMV 1989 C ZusFr Dr. Abelein CDU/CSU 1989D ZusFr Oostergetelo SPD 1990 B Zerstörung der Ozonschicht durch Fluorchlorkohlenwasserstoffe MdlAnfr 43, 44 02.10.87 Drs 11/880 Müller (Pleisweiler) SPD Antw BMin Dr. Töpfer BMU . . 1990B, 1990 C ZusFr Müller (Pleisweiler) SPD 1990C, 1990 D ZusFr Dr. Knabe GRÜNE . . . . . . . . 1991 A Ausschluß von Politikern der SPD von der Information über die Entseuchung der radioaktiven Molke im Kernkraftwerk II in Lingen MdlAnfr 45, 46 02.10.87 Drs 11/880 Oostergetelo SPD Antw BMin Dr. Töpfer BMU . . 1991 B, 1992 D ZusFr Oostergetelo SPD . . . . 1991 C, 1993 A ZusFr Gilges SPD 1992 A ZusFr Dr. Knabe GRÜNE 1992 B ZusFr Müller (Pleisweiler) SPD 1992 C ZusFr Graf SPD 1992 C ZusFr Conradi SPD 1993 C Arbeitsplatzbeschaffung im Rahmen des Umweltschutzes MdlAnfr 47, 48 02.10.87 Drs 11/880 Graf SPD Antw BMin Dr. Töpfer BMU . . 1993C, 1993 D ZusFr Graf SPD 1994 A Rechtsgrundlage und Zahl der Fälle einer Auskunftserteilung des Bundesamtes für Verfassungsschutz bei Anfragen aus der Wirtschaft über Bewerber und Aufklärung der Betroffenen MdlAnfr 60, 61 02.10.87 Drs 11/880 Conradi SPD Antw PStSekr Spranger BMI . 1994B, 1995 A ZusFr Conradi SPD 1994C, 1995 B ZusFr Dr. Knabe GRÜNE . . . 1994D, 1995 C ZusFr Wüppesahl GRÜNE 1995 D Teilnahme der durch die Änderung des Bundeswahlgesetzes stimmberechtigten Deutschen im Ausland an der Bundestagswahl; Wahlbeteiligung von in die DDR übergesiedelten Bundesbürgern MdlAnfr 63, 64 02.10.87 Drs 11/880 Klein (Dieburg) SPD Antw PStSekr Spranger BMI . . 1996A, 1996C ZusFr Klein (Dieburg) SPD . . . 1996B, 1996 C ZusFr Verheugen SPD 1996D Anpassung der Sprachenzulage für die Beschäftigten des Auswärtigen Dienstes MdlAnfr 65 02.10.87 Drs 11/880 Verheugen SPD Antw PStSekr Spranger BMI 1997 A ZusFr Verheugen SPD 1997 B Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Oktober 1987 V Nächste Sitzung 2064 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 2065 *A Anlage 2 Anträge auf Projektförderung an das Bundesministerium für Forschung und Technologie 1985 und 1986 MdlAnfr 2 02.10.87 Drs 11/880 Frau Bulmahn SPD SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT . . . 2065*C Anlage 3 Fehlerquellen bei der Ermittlung von EG- Milchproduktionszahlen und Auswirkung auf die nationalen Milchquoten MdlAnfr 10 02.10.87 Drs 11/880 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Geldern BML . 2065 *D Anlage 4 Multilaterale Zusammenrechnung von Versicherungszeiten in der Rentenversicherung MdlAnfr 17, 18 02.10.87 Drs 11/880 Reimann SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA 2066* B Anlage 5 Erlaß einer Verordnung nach § 34 des Arbeitssicherstellungsgesetzes MdlAnfr 19 02.10.87 Drs 11/880 Schreiner SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA 2067* A Anlage 6 Kürzung der Aufwandszuschüsse für Zivildienstleistende bei den freien Wohlfahrtsverbänden MdlAnfr 28, 29 02.10.87 Drs 11/880 Dr. Emmerlich SPD SchrAntw PStSekr Pfeifer BMJFFG . . . 2067*B Anlage 7 Schädigungen von Babys während der Geburt durch ärztliche Kunstfehler MdlAnfr 30, 31 02.10.87 Drs 11/880 Schemken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Pfeifer BMJFFG . . . 2067* D Anlage 8 Widmung von Bundesfernstraßen als Bundesstraßen trotz vorliegender Voraussetzungen einer Einstufung als Bundesautobahnen MdlAnfr 38, 39 02.10.87 Drs 11/880 Bindig SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 2068*A Anlage 9 Unterstützung von Informationsblättern in Namibia durch die deutsche Botschaft und das Generalkonsulat in Südafrika MdlAnfr 55 02.10.87 Drs 11/880 Lowack CDU/CSU SchrAntw StMin Schäfer BK 2068' B Anlage 10 Bemühungen des Dalai-Lama um ein Gespräch mit der Bundesregierung und sein Treffen mit Dr. Blüm anläßlich seines Besuches MdlAnfr 56, 57 02.10.87 Drs 11/880 Dr. Penner SPD SchrAntw StMin Schäfer BK 2068* C Anlage 11 Menschenrechtssituation und Unterstützung des Friedensplanes für Tibet MdlAnfr 58, 59 02.10.87 Drs 11/880 Frau Dr. Hamm-Brücher FDP SchrAntw StMin Schäfer BK 2068*D Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Oktober 1987 1929 30. Sitzung Bonn, den 8. Oktober 1987 Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 9. 10. Antretter * 9. 10. Frau Beck-Oberdorf 9. 10. Frau Blunck * 8. 10. Böhm (Melsungen) * 9. 10. Büchner (Speyer) * 8. 10. Bühler (Bruchsal) * 9. 10. Daweke 8. 10. Dr. Dollinger 9. 10. Egert 9. 10. Dr. Ehmke (Bonn) 9. 10. Frau Fischer * * 9. 10. Gerstein 9. 10. Dr. Glotz 9. 10. Dr. Götz 9. 10. Grüner 9. 10. Haar 9. 10. Hauser (Krefeld) 9. 10. Freiherr Heereman von Zuydtwyck 9. 10. Hiller (Lübeck) 9. 10. Dr. Holtz ** 9. 10. Jansen 9. 10. Dr. Klejdzinski 9. 10. Frau Krieger 9. 10. Lemmrich * 8. 10. Lummer 9. 10. Frau Matthäus-Maier 9. 10. Dr. Müller * 8. 10. Frau Oesterle-Schwerin 8. 10. Frau Pack * 9. 10. Petersen 9. 10. Pfuhl 9. 10. Rawe 9. 10. Reuschenbach 9. 10. Ronneburger 9. 10. Rühe 8. 10. Dr. Scheer * 9. 10. Schmidt (München) * 9. 10. von Schmude 9. 10. Freiherr von Schorlemer ** 9. 10. Schwarz 8. 10. Dr. Soell * 8. 10. Dr. Sperling 9. 10. Steiner * 8. 10. Dr. Stercken ** 9. 10. Stobbe 9. 10. Dr. Stoltenberg 8. 10. Stücklen 9. 10. Tietjen 9. 10. Frau Trenz 9. 10. Uldall 8. 10. Dr. Vondran 9. 10. Dr. Warnke 8. 10. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an der 78. Jahreskonferenz der Interparlamentarischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Frage der Abgeordneten Frau Bulmahn (SPD) (Drucksache 11/880 Frage 2) : Wie viele Anträge auf Projektförderung erhielt das Bundesministerium für Forschung und Technologie (gegliedert nach Förderbereichen) aus den einzelnen Bundesländern in den Jahren 1985 und 1986, und wie vielen dieser Anträge konnte jeweils entsprochen werden? Wie bereits in meiner Antwort auf eine Frage des Abgeordneten Würtz nach regionaler Verteilung der Mittel des Bundesministeriums für Forschung und Technologie (Drucksache 10/4407, S. 33) darf ich auf folgendes hinweisen: Der Einsatz von Datenbanksystemen ermöglicht eine Analyse der Forschungs- und Entwicklungsförderung und -finanzierung durch den Bundesminister für Forschung und Technologie nach verschiedenen Kriterien, u. a. auch nach regionalen Gesichtspunkten. Regionalauszüge sollten jedoch nicht isoliert benutzt werden. Sie sind im Zusammenhang mit den Rahmenbedingungen, unter denen die Förderung bzw. Finanzierung zustande kommen, und anderen Daten der Region zu sehen. Eine regionale Verteilung der Fördermittel ist kein eigenständiges Ziel der FuTPolitik, die an der wissenschaftlich-technischen Qualifikation ausgerichtet ist; regionale Gesichtspunkte können für die Förderungswürdigkeit, insbesondere von FuE-Vorhaben, nur eine untergeordnete Rolle spielen. Zur Beurteilung der gesamten Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in der Bundesrepublik Deutschland müssen auch die Förderungen der übrigen Bundesressorts und Länder sowie Eigenaufwendungen der Wirtschaft berücksichtigt werden. In der Antragsdatenbank des BMFT sind nur formelle, komplette Anträge erfaßt; Vorgespräche zwischen Antragstellern und Fachreferaten bzw. Projektträgern über beabsichtigte FuE-Vorhaben haben aus verschiedenen Gründen oft zur Folge, daß ein formeller Förderungsantrag nicht mehr gestellt wird. Insoweit sind die ermittelten Zahlen nur mit Einschränkungen benutzbar. Aus der Zusammenstellung der 1985 und 1986 eingereichten Anträge im Rahmen der direkten Projektförderung aus 11 Bundesländern in 19 Förderbereichen sind im Vergleich zu den ausgesprochenen Bewilligungen keine besonderen statistischen Auffälligkeiten zu ersehen. Wegen des Umfangs der Tabellen erlaube ich mir, diese hier nicht vorzulegen, sondern sie Ihnen gesondert zu übersenden. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Geldern auf die Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 11/880 Frage 10): 2066* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Oktober 1987 Wie genau sind die Ermittlungen von Produktionszahlen in den übrigen EG-Ländern, insbesondere bei Milch, und wie groß sind die Fehlerquellen und deren Auswirkungen auf die Einhaltung der nationalen Milchquoten? EG-Vorschriften über die Vorgehensweise bei der Ermittlung von Produktionszahlen für die einzelnen landwirtschaftlichen Erzeugnisse gibt es nicht. Durch EG-Rechtsgrundlagen wird lediglich geregelt, welche Produktionszahlen an die Dienststellen der EG zu übermitteln sind. Informationen über die Größe der Fehlerquellen bei den Produktionszahlen liegen nicht vor. Die Ermittlung, inwieweit die nationalen Garantiemengen für Milch eingehalten werden, basiert nicht auf Produktionszahlen, sondern in erster Linie auf der Anlieferung von Kuhmilch an Molkereien und auf der Direktvermarktung. Nach der Richtlinie des Rates 72/280/EWG vom 31. Juli 1972 werden die Anlieferungsmengen in allen EG-Ländern bei sämtlichen Molkereien erhoben. Die Mitgliedstaaten sind aufgrund dieser Rechtsgrundlage verpflichtet, Maßnahmen zu treffen, um zu vollständigen und ausreichend genauen Ergebnissen zu gelangen. Da es sich hierbei um Vollerhebungen handelt und die Ergebnisse laufend von den Dienststellen der EG- Kommission auf Plausibilität überprüft werden, dürften die Fehlerquellen nur sehr gering sein. Bei der Ermittlung der Einhaltung der nationalen Direktvermarktungsmengen werden nicht die amtlichen Statistiken, sondern die Abgabeerklärungen der einzelnen Milcherzeuger herangezogen. Negative Auswirkungen durch falsche Statistiken auf die Einhaltung der nationalen Anlieferungsgarantiemengen sowie der Direktvermarktungsmengen sind daher nicht anzunehmen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen des Abgeordneten Reimann (SPD) (Drucksache 11/880 Fragen 17 und 18): Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß einer Bürgerin der Bundesrepublik Deutschland (Jahrgang 1925), die 105 Monate Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung in der Schweiz und 26 Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung in Schweden geleistet hat und die einen Teil ihres Arbeitslebens in der Bundesrepublik Deutschland verbracht hat und hier Beiträge entrichtete, eine Zusammenrechnung der schweizerischen und der schwedischen Pflichtversicherungszeit nicht gewährt wird, obwohl die sozialgerichtliche Rechtsprechung in ähnlichen Fällen eine solche Zusammenrechnung befürwortet? Ist die Bundesregierung bereit, sich im Falle einer noch ausstehenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zugunsten einer multilateralen Zusammenrechnung von Versicherungszeiten in der Rentenversicherung diesem Urteil anzuschließen? Regelungen über eine multilaterale Zusammenrechnung bestehen innerhalb der Europäischen Gemeinschaften wegen der besonderen Verhältnisse für die Rheinschiffer und wegen der ausgeprägten Fluktuation von Arbeitskräften. Wegen der großen Fluktuation von Arbeitskräften bestehen außerdem zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den deutschsprachigen Nachbarn Österreich, Schweiz und Liechtenstein Möglichkeiten der multilateralen Zusammenrechnung. Bei den von der Bundesrepublik Deutschland mit Schweden und der Schweiz abgeschlossenen bilateralen Abkommen über Soziale Sicherheit hingegen ist eine sogenannte multilaterale Zusammenrechnung — hier von deutschen, schwedischen und schweizerischen Versicherungszeiten — ausgeschlossen. Das Bundessozialgericht hat demgegenüber in verschiedenen Entscheidungen, u. a. im Beschluß des Großen Senats vom 29. Mai 1984 (GS 1-3/82) eine multilaterale Zusammenrechnung von Versicherungszeiten bejaht. Zu diesem Ergebnis kam es — entgegen der Auffassung der Bundesregierung und der Träger der Rentenversicherung — aufgrund einer Auslegung der damals insoweit auslegungsfähigen Abkommen. Die neueren Abkommen schließen aber die multilaterale Zusammenrechnung zweifelsfrei aus. Dies gilt auch für die Abkommen mit Schweden und der Schweiz. Hierfür sind folgende Gründe maßgebend: 1. Es fehlt an der Gegenseitigkeit. Die zweiseitigen Abkommen sehen nur die Zusammenrechnung von Versicherungszeiten zwischen den beiden Vertragsstaaten vor, nicht aber die Zusammenrechnung mit Versicherungszeiten weiterer Staaten, weil die weiteren Staaten durch ein zweiseitiges Abkommen nicht zu entsprechendem gegenseitigem Handeln verpflichtet werden können. Nur durch mulitlaterale Vereinbarungen wäre Interessenausgleich zwischen allen in Betracht kommenden Staaten zu ermöglichen. 2. Eine multilaterale Zusammenrechnung aufgrund zweiseitiger Abkommen hat bei der Berechnung der Rente Schwierigkeiten zur Folge. Dies gilt insbesondere für die Anrechnung der von der Versicherungdauer unabhängigen Leistungsbestandteile, z. B. des Kinderzuschusses und der Zurechnungszeit. Ob und in welchem Umfang die in Betracht kommenden Staaten hierfür einzustehen haben, läßt sich nur über multilaterale Vereinbarungen klären. Das Problem des extrem kleinen Kreises der Betroffenen hat im übrigen dadurch erheblich an Gewicht verloren, daß im Haushaltsbegleitgesetz 1984 die Wartezeit für das Altersruhegeld von 15 Jahren auf 5 Jahre herabgesetzt worden ist. Im EG-Bereich werden ohnehin die in allen Mitgliedstaaten zurückgelegten Versicherungszeiten zusammengerechnet. Beim Europäischen Gerichtshof ist derzeit ein Fall anhängig, bei dem es um die multilaterale Zusammenrechnung von Versicherungszeiten geht, die in zwei EG-Staaten und in Polen zurückgelegt worden sind. Eine Entscheidung ist noch nicht getroffen worden. Selbstverständlich wird das Urteil des europäischen Gerichtshofs, da es Rechtskraft besitzt, in dem konkreten Einzelfall vom zuständigen Rentenversicherungsträger befolgt werden. Generell ist es Sache Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Oktober 1987 2067* der Versicherungsträger, die Sozialversicherungsgesetze und Abkommen auszulegen; die Bundesregierung kann hier keinerlei Weisungen erteilen. Bei dieser Auslegung ist die Rechtsprechung der Gerichte, insbesondere auch diejenige des Europäischen Gerichtshofes, ein wichtiger Faktor. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Frage des Abgeordneten Schreiner (SPD) (Drucksache 11/880 Frage 19): Wie ist der Sachstand bei der Verordnungsgebung nach § 34 Arbeitssicherstellungsgesetz durch das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, und welche Maßnahmen durch die Arbeitsverwaltung sind in dieser Hinsicht bereits erfolgt bzw. in Planung? Der Referentenentwurf der Verordnung nach § 34 Arbeitssicherstellungsgesetz ist mit den Beteiligten einschließlich der Länder abgestimmt. Es finden aber noch Gespräche auf politischer Ebene statt. Maßnahmen der Arbeitsverwaltung für eine Umsetzung der Verordnung nach deren Erlaß sind noch nicht ergriffen, es gibt auch insoweit keine Planungen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Emmerlich (SPD) (Drucksache 11/880 Fragen 28 und 29): In welchem Umfang werden bei den freien Wohlfahrtsverbänden die Aufwandszuschüsse für Unterkunft, Verpflegung und Bekleidung für Zivildienstleistende gekürzt? Wie erklärt sich die Bundesregierung zu der Befürchtung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, daß ihre Hilfsangebote mit Zivildienstleistenden infolgedessen vor allem im offenen und stationären Bereich gekürzt werden müssen? Zu Frage 28: Die Aufwandszuschüsse, die die Kosten der Beschäftigungsstellen für Unterkunft, Essen und Arbeitskleidung der Zivildienstleistenden ausgleichen sollen, sind ab 1. September 1987 um die Hälfte gekürzt worden. Für Zivildienstleistende, die vor diesem Zeitpunkt den Dienst angetreten haben, erhalten die Beschäftigungsstellen den vollen Zuschußbetrag für die gesamte Dienstzeit. Von der Kürzung nicht betroffen sind Zivildienstplätze in den Mobilen Sozialen Hilfsdiensten und der Individuellen Schwerstbehindertenbetreuung. Zu Frage 29: Mit Vertretern der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege wurde die beabsichtigte Kürzung am 16. Juli 1987 besprochen. Sie nahmen die Maßnahme mit Bedauern zur Kenntnis und schlossen nicht aus, daß einzelne Beschäftigungsstellen wegen der kurzfristigen Inkraftsetzung auf die Zuweisung von Zivildienstleistenden verzichten müßten. In einer schriftlichen Stellungnahme vom 25. August 1987 wurde als Konsequenz geschildert, „daß vor allem im offenen und stationären Bereich das erreichte Niveau an Hilfsangeboten mit Zivildienstleistenden nicht weiter ausgebaut, unter Umständen nicht einmal gehalten werden kann". Die Bundesregierung geht davon aus, daß ein nennenswerter Abbau von Plätzen weder insgesamt noch in bestimmten Tätigkeitsbereichen erfolgen wird. Sie stützt sich dabei auf Erfahrungen aus dem Jahr 1981, als die Zuschüsse für die Bereitstellung neuer Plätze schon einmal weggefallen sind, und darauf, daß die Wohlfahrtsverbände und die ihnen angeschlossenen Einrichtungen stets gewußt haben, daß es sich bei den Aufwandszuschüssen nur um eine zeitlich begrenzte Leistung zur Schaffung neuer Zivildienstplätze handelt. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Fragen des Abgeordneten Schemken (CDU/CSU) (Drucksache 11/880 Fragen 30 und 31): Trifft es zu, daß jährlich in der Bundesrepublik Deutschland bis zu 15 000 Babys während der Geburt durch Kunstfehler von Ärzten geschädigt werden? Gibt es Erkenntnisse über die Ursachen solcher Schädigungen, wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu unternehmen? Zu Frage 30: Der Bundesregierung liegen auch nach Rückfragen bei den einschlägigen Fachgesellschaften keine verläßlichen Zahlen über „Schäden bei Säuglingen durch geburtshilfliche Mängel und Fehler" vor. Besonders auch Gesprächen mit dem Arbeitskreis Kunstfehler in der Geburtshilfe e. V. ist sie jedoch über solche Schadensmöglichkeiten und Vorkommnisse informiert. Im Zusammenhang mit der Frage der Mütter- und Säuglingssterblichkeit, mit der Bund und Länder immer wieder befaßt sind, wurden zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um die Geburt nebst Vorfeld und Nachsorge so zu gestalten, daß soweit möglich gesunde Kinder geboren werden. Dazu gehören Aufklärungsmaßnahmen, Vorsorgeangebote und ihre Wahrnehmung, Unterstützung der perinatalen Medizin, Förderung zugehöriger Studien, optimale Organisation der Geburtshilfe und Säuglingsversorgung in den Krankenhäusern, Ausbildung der Geburtshelfer, deren fachinterne Qualifikationskontrolle und anderes mehr in unterschiedlichster Kompetenz von Bund, Ländern und Gemeinden. Zu Frage 31: Der Arbeitskreis Kunstfehler in der Geburtshilfe hat sich in der Vergangenheit bemüht, die Ursachen für Kunstfehler in der Geburtshilfe aufzudecken und da- 2068* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Oktober 1987 mit dazu beizutragen, daß solche Kunstfehler in Zukunft vermieden werden können. Einen wichtigen Beitrag bei Verbesserungen in der Geburtshilfe leisten die in allen Bundesländern zunehmend flächendeckend durchgeführten PerinatalStudien. Diese Erhebungen dienen der Qualitätssicherung in der Geburtshilfe. Durch die fortlaufend gewonnenen Erkenntnisse ist die Möglichkeit gegeben, geburtshilfliche Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit, Notwendigkeit, Effizienz und Effektivität zu überprüfen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Bindig (SPD) (Drucksache 11/880 Fragen 38 und 39): Kann die Bundesregierung angeben, wieviel Kilometer Bundesfernstraßen mit getrennten Fahrbahnen für den Richtungsverkehr es im gesamten Bundesgebiet und den einzelnen Bundesländern gibt, die entgegen der gesetzlichen Regelung des § 2 Abs. 3 a FStrG als Bundesstraße gewidmet sind, obwohl sie die Voraussetzungen des § 1 Abs. 3 FStrG erfüllen, wonach sie als Bundesautobahnen eingestuft werden müßten? Welche Absicht verfolgt die Bundesregierung damit, etliche Bundesfernstraßen unter dem falschen Namen „Bundesstraße" zu bauen, obwohl sie gesetzlich (§ 2 Abs. 3 a FStrG) als Bundesautobahn anzusehen sind, und hat die Bundesregierung die Absicht, sich künftig entweder in der Praxis an das Gesetz zu halten oder will sie das Gesetz an die bestehende Praxis anpassen? Zu Frage 38: Die Bundesfernstraßen werden gemäß Artikel 90 Grundgesetz von den Ländern im Auftrag des Bundes verwaltet; dazu gehört neben Planung und Bau auch die Einstufung der Straßen. Die Bundesregierung geht davon aus, daß die zu Bundesstraßen gewidmeten zweibahnigen Bundesfernstraßen den Kriterien einer Bundesautobahn nach § 1 Abs. 3 Fernstraßengesetz nicht voll entsprechen; das heißt, sie dienen nicht nur dem Schnellverkehr und weisen geringere Entwurfsstandards auf. Mit dieser Zielsetzung hat auch der Deutsche Bundestag bei seinen Entscheidungen zum Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen in einigen Fällen Planungen von Bundesautobahnen zu zweibahnigen Bundesstraßen zurückgenommen. Zu Frage 39: Für eine Änderung der Praxis oder eine Gesetzesänderung sieht die Bundesregierung keinen Anlaß. Anlage 9 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Lowak (CDU/CSU) (Drucksache 11/880 Frage 55) : Mit welcher Begründung werden die „Namibia Nachrichten" von der deutschen Botschaft in Südafrika und dem Generalkonsulat in Kapstadt mit Informationsmaterial und — zur Verbreitung des Blattes — durch Mundpropaganda unterstützt, und ist die Bundesregierung bereit, dafür Sorge zu tragen, daß auch andere Informationsblätter in Namibia unterstützt werden? Im Rahmen der politischen Öffentlichkeitsarbeit Ausland gehört es zu den Aufgaben unserer Auslandsvertretungen, mit den Medien des Gastlandes zusammenzuarbeiten und ihnen Informationsmaterial zur Verfügung zu stellen. Dieses Informationsmaterial wird auf Wunsch jedem Presse- und Medienorgan des Gastlandes zur Verfügung gestellt. Anlage 10 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Penner (SPD) (Drucksache 11/880 Fragen 56 und 57): Trifft es zu, daß es vor dem Besuch des Dalai-Lama in der Bundesrepublik Deutschland Bemühungen um ein Gespräch mit der Bundesregierung gegeben hat, und aus welchen Gründen ist das erbetene Gespräch nicht zustande gekommen? Hat der Bundestagsabgeordnete Dr. Blüm das Gespräch mit dem Dalai-Lama in Düsseldorf in seiner Eigenschaft als Mitglied der Bundesregierung oder als Landesvorsitzender der CDU in Nordrhein-Westfalen geführt, und hat er, falls er als Regierungsmitglied handelte, dem Dalai-Lama bei dieser Gelegenheit die Haltung der Bundesregierung zum Recht der Tibeter auf Selbstbestimmung erläutert? Zu Frage 56: Es trifft zu, daß es vor dem kürzlichen Besuch des Dalai-Lama Bemühungen um ein Gespräch mit der Bundesregierung gegeben hat. Das Gespräch ist nicht zustande gekommen. Die Haltung der Bundesregierung zur tibetischen Exilregierung unter Führung des Dalai-Lama ist bekannt. Ich verweise dazu auf die Antwort zu der Frage 18b der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN, Drs. 10/6127 vom 8. 10.1986. Der Dalai-Lama bezeichnet sich als Chef einer Exilregierung. Die Bundesrepublik Deutschland unterhält Beziehungen nur zur Regierung der VR China. Zu Frage 57: Der Bundestagsabgeordnete Norbert Blüm hat das Gespräch mit dem Dalai-Lama am 16. 9. 1987 in Düsseldorf in seiner Eigenschaft als Landesvorsitzender der CDU in Nordrhein-Westfalen geführt. Anlage 11 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Hamm-Brücher (FDP) (Drucksache 11/880 Fragen 58 und 59) : Wie beurteilt die Bundesregierung die menschenrechtliche Situation nach den Ereignissen am 27. September 1987 in Tibet, in dessen Hauptstadt Lhasa laut Presseberichten 10 000 Tibeter gegen die am 24. und 25. September 1987 in Massenveranstal- Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Oktober 1987 2069* tungen stattgefundenen öffentlichen Verurteilungen und Hinrichtungen demonstrierten und 26 Personen verhaftet wurden, denen nun das gleiche Schicksal droht? Ist die Bundesregierung bereit, den Friedensplan für Tibet zu unterstützen, der am 21. September 1987 vom Dalai-Lama dem Menschenrechtsausschuß des Amerikanischen Kongresses vorgelegt wurde? Zu Frage 58: a) Infolge der Reformpolitik der chinesischen Regierung haben sich die Lebensverhältnisse der tibetischen Bevölkerung in politischer, wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Hinsicht in den letzten Jahren spürbar verbessert. Die jüngsten Ereignisse in Lhasa lassen erkennen, daß trotz dieser Verbesserungen erhebliche Probleme fortbestehen. Die Bundesregierung geht davon aus, daß die Regierung der VR China ihre Bemühungen zur Bewältigung dieser Probleme im Rahmen ihrer Reformpolitik fortsetzen und dabei den Interessen der Tibeter Rechnung tragen wird. b) Zu den Ereignissen in Lhasa sind der Bundesregierung keine über die Medienberichterstattung hinausgehenden Tatsachen bekannt. Zu Frage 59: Das Verhältnis zwischen Han-Chinesen und Tibetern ist seit Jahrhunderten wechselhaft. Es kann nur durch eine einvernehmliche Lösung geregelt werden. Die Bundesregierung ist davon überzeugt, daß die chinesische Regierung auch weiterhin eine solche einvernehmliche Regelung anstreben wird. Dabei werden Vorstellungen des Dalai Lama, der mittelbare Kontakte zur chinesischen Regierung unterhalten hat, sicherlich eine Rolle spielen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Heribert Blens


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn das Haus nicht so voll ist, ist es auch nicht erforderlich, die Anwesenden in eine Datei zu erfassen. Das bedürfte nämlich der Zustimmung des Datenschutzbeauftragten, und ich weiß nicht, ob er bereit wäre, sie zu erteilen.
    Ich möchte die Aussprache über den Neunten Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz zum Anlaß nehmen, dem Datenschutzbeauftragten und seinen Mitarbeitern zunächst für ihre Arbeit zu danken. Wie aus dem Bericht zu ersehen ist, hat der Innenausschuß des Bundestages den Bundesbeauftragten für den Datenschutz bei vielen seiner Beratungen um gutachtliche Stellungnahmen gebeten, bei denen es darum ging, die rechtlichen Konsequenzen aus dem Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts zu ziehen. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz hat durch seinen Sachverstand und durch seine Beharrlichkeit dazu beigetragen, daß der Datenschutz in den Gesetzen, die zu



    Dr. Blens
    Ende beraten und verabschiedet werden konnten, angemessen berücksichtigt worden ist.
    Der Dank gilt aber auch derjenigen Tätigkeit des Datenschutzbeauftragten, die dazu dient, die Einhaltung der Datenschutzvorschriften bei den verschiedenen Bundesbehörden und sonstigen öffentlichen Stellen des Bundes zu kontrollieren. Der Bericht zeigt, daß auch in diesem Bereich während des Berichtszeitraums durch die Tätigkeit des Datenschutzbeauftragten Mißstände abgestellt, Mängel behoben und datenschutzrechtliche Verbesserungen erreicht werden konnten.
    Wenn der Datenschutzbeauftragte in seiner Pressekonferenz am 10. Februar dieses Jahres auf Grund seiner 30 Kontrollen bei Behörden und Dienststellen des Bundes feststellt, Spektakuläres habe sich dabei nicht ergeben, Skandale habe er nicht aufgedeckt, dann ist das ein gutes Zeugnis für den Datenschutz bei den Bundesbehörden.
    Der Bericht zeigt, daß der Datenschutzbeauftragte mit seinen Empfehlungen im wesentlichen nur da nicht durchgedrungen ist, wo zwischen ihm und der kontrollierten Behörde unterschiedliche Ansichten darüber bestanden, ob das Speichern oder Übermitteln personenbezogener Daten im Einzelfall zur Erfüllung der Aufgaben, die die kontrollierte Behörde wahrzunehmen hat, erforderlich im Sinne der §§ 9 und 10 des Datenschutzgesetzes ist. Das gilt vor allem für einige Dateien der Sicherheitsbehörden, die diese Behörden für notwendig halten, während der Datenschutzbeauftragte sie für nicht erforderlich erachtet. Hier wird sicherlich der Innenausschuß, der ja für beide Seiten, für den Datenschutz und für die innere Sicherheit zuständig ist, Lösungen zu suchen haben, die den Streit, soweit das geht, beenden.
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Volkszählungsurteil u. a. festgestellt — ich zitiere — :
    Wegen der für den Bürger bestehenden Undurchsichtigkeit der Speicherung und Verwendung von Daten unter den Bedingungen der automatischen Datenverarbeitung und auch im Interesse eines vorgezogenen Rechtsschutzes durch rechtzeitige Vorkehrungen ist die Beteiligung unabhängiger Datenschutzbeauftragter von erheblicher Bedeutung für einen effektiven Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung.
    Der vorliegende Neunte Tätigkeitsbericht bestätigt die Richtigkeit dieses Satzes. Ich möchte dem nichts weiter hinzufügen.
    Um so bedauerlicher ist es allerdings, daß bei der Veröffentlichung des Neunten Tätigkeitsberichtes der Streit zwischen dem Datenschutzbeauftragten und dem Bundesinnenminister über den Umfang der öffentlichen Berichterstattung über die Prüfung des Bundesamtes für Verfassungsschutz so stark in den Vordergrund gerückt worden ist. Der Datenschutzbeauftragte hat dazu in seiner Pressekonferenz erklärt, er bedauere diese Entwicklung, weil dadurch nicht nur seine Berichtspflicht, sondern auch das Informationsrecht des Deutschen Bundestages in Frage gestellt werde. Lassen Sie mich dazu einige Dinge klarstellen, die, glaube ich, der Klarstellung bedürfen.
    Es ging bei dem Streit zwischen dem Datenschutzbeauftragten und dem Bundesinnenminister nicht um die Frage, ob über die Kontrollen beim Bundesamt für Verfassungsschutz überhaupt öffentlich berichtet werden dürfe oder nicht. Streitig war lediglich die Frage, in welchem Umfang über das Ergebnis dieser Kontrolltätigkeit öffentlich berichtet werden durfte. Weil unterschiedliche Ansichten über den Umfang der erforderlichen Geheimhaltung bestanden, hat der Datenschutzbeauftragte ganz auf die Veröffentlichung eines entsprechenden Berichts verzichtet.
    Ich gehe davon aus, daß sich der Innenausschuß mit dieser Frage beschäftigen wird. Da dem Ausschuß auch der nicht veröffentlichte Teil des Berichtes zugänglich ist, kann er sich ein eigenes sachgerechtes Urteil darüber bilden, ob und inwieweit Geheimhaltungsbedürftigkeit bestanden hat. Ich hoffe, daß die Beratungen des Ausschusses zu Ergebnissen führen, die für die Zukunft eine Wiederholung dieser Auseinandersetzung ausschließen, soweit das überhaupt machbar ist.
    Der Datenschutzbeauftragte irrt sich allerdings, wenn er erklärt, durch die Nichtveröffentlichung des Berichtes über das Bundesamt für Verfassungsschutz würden sowohl seine Berichtspflicht als auch das Informationsrecht des Deutschen Bundestages in Frage gestellt.

    (Fellner [CDU/CSU]: Da irrt er in der Tat!)

    Nach § 19 Abs. 2 des Bundesdatenschutzgesetzes erstattet der Bundesbeauftragte für den Datenschutz seinen jährlichen Tätigkeitsbericht dem Deutschen Bundestag. So steht es im Gesetz. Alle Mitglieder des Bundestages haben Zugang zu dem als vertraulich eingestuften Berichtsteil. Das heißt, der Berichtspflicht des Datenschutzbeauftragten und dem Informationsrecht des Bundestages ist trotz der Geheimhaltung des Berichtes über das Bundesamt für Verfassungschutz ohne jede Einschränkung Rechnung getragen.
    Die ganze Aufregung wäre meines Erachtens nur verständlich, wenn der Bundesbeauftragte der Meinung wäre, der Adressat seines Berichtes sei in erster Linie die Öffentlichkeit. Zu dieser sicherlich irrigen Annahme könnte man als Mitglied des Bundestages verleitet werden, wenn man die Bundestagsdrucksache mit dem Bericht des Datenschutzbeauftragten mit dem durchaus unüblichen Hinweis übersandt bekommt: Sperrfrist 10. 2. 1987, 11.30 Uhr. Das war der Zeitpunkt der Pressekonferenz des Datenschutzbeauftragten.
    Ich will hier nicht auf Einzelpunkte des Berichtes eingehen. Das ist Sache der Beratungen im Innenausschuß. Ich möchte lediglich einige kurze Anmerkungen zu zwei mehr grundsätzlichen Fragen machen.
    Die erste betrifft das Verhältnis des Datenschutzbeauftragten zum Gesetzgeber. Der Datenschutzbeauftragte erwähnt in seinem Bericht seine umfangreiche Mitwirkung an den Beratungen einer größeren Zahl von Gesetzentwürfen, bei denen Konsequenzen aus dem Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts gezogen werden sollte. Er erwähnt zu Recht, daß seine Vorschläge in vielen Fällen vom Innenausschuß übernommen worden sind. Es soll ihm auch



    Dr. Blens
    nicht verwehrt werden, darauf hinzuweisen, daß ein Teil seiner Vorschläge nicht berücksichtigt worden ist. Ich halte es aber für überlegenswert, ob es richtig ist, in dem Bericht die nicht berücksichtigten Vorschläge viel umfangreicher als diejenigen darzustellen, die Berücksichtigung gefunden haben,

    (Fellner [CDU/CSU]: Ein unfreundlicher Akt ist das!)

    und ich bin auch nicht sicher, ob es richtig ist, daß der Datenschutzbeauftragte immer wieder darauf hinweist, daß er seine nicht berücksichtigten Voten auf jeden Fall aufrechterhalte.

    (Dr. Bötsch [CDU/CSU]: Dafür erhalten wir die Nichtberücksichtigung aufrecht!)

    Der Datenschutzbeauftragte sollte sich meines Erachtens überlegen, ob dieses Verfahren im Interesse einer gedeihlichen Zusammenarbeit zwischen ihm und dem Ausschuß wirklich beibehalten werden soll.

    (Paterna [SPD]: Soll das eine Drohung sein?)

    — Nein. Das ist nur eine Frage, die man auf beiden Seiten prüfen sollte.
    Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung kann nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im überwiegenden Allgemeininteresse durch den Gesetzgeber unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit eingeschränkt werden. Da, wo das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung einerseits und das Allgemeininteresse andererseits aufeinanderstoßen, hat der Gesetzgeber die Aufgabe, den Ausgleich zwischen beiden Rechtsgütern herzustellen, und dabei steht dem Gesetzgeber ein gewisser Gestaltungsspielraum zu. Das heißt, daß die Verfassung im allgemeinen nicht nur eine, sondern verschiedene Lösungen gestattet, für die sich der Gesetzgeber auch gegen das Votum des Datenschutzbeauftragten entscheiden kann, ohne gegen Verfassungsrecht zu verstoßen. Ich meine, auch der Datenschutzbeauftragte sollte, wenn ein Gesetz einmal unter seiner Beteiligung verabschiedet worden ist, die Entscheidung des Gesetzgebers hinnehmen, und zwar auch dann, wenn er nicht mit allen seinen Vorschlägen durchgedrungen ist.

    (Paterna [SPD]: Lerne leiden, ohne zu klagen!)

    Erst recht sollte der Datenschutzbeauftragte auf Kritik daran verzichten, daß ein datenschutzrechtlich relevanter Gesetzentwurf nicht von der Bundesregierung, sondern von den Koalitionsfraktionen im Bundestag eingebracht worden ist, was ja bekanntlich verfassungsrechtlich zulässig und nach meinem Parlamentsverständnis durchaus wünschenswert ist

    (Dr. Bötsch [CDU/CSU]: So ist es!)

    und meines Erachtens noch viel öfter geschehen sollte.

    (Dr. Bötsch [CDU/CSU]: Wir sind ja auch wer!)

    Ich glaube, es wäre für das Verhältnis zwischen Parlament und Datenschutzbeauftragten auch dienlich,
    wenn der Eindruck vermieden würde, als sei der Datenschutzbeauftragte der einzige, der zur authentischen und unfehlbaren Interpretation des Volkszählungsurteils des Bundesverfassungsgerichts berufen ist. Das Bundesverfassungsgericht weist in seinem Urteil selbst darauf hin, daß die Verfassungsbeschwerden gegen das Volkszählungsgesetz 1983 keinen Anlaß zur erschöpfenden Erörterung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung gäben. Ich meine, die neueren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 24. und 28. September dieses Jahres zum Volkszählungsgesetz 1987 zeigen, daß das Gericht selbst das Volkszählungsurteil in einzelnen Punkten anders zu interpretieren scheint, als es der Datenschutzbeauftragte bisher für richtig gehalten hat. Wir tun also alle zusammen gut daran, uns gegenseitig zuzugestehen, daß man in Sachen Datenschutz mit guten Gründen unterschiedlicher Meinung sein kann, ohne deshalb gleich mit der Verfassung in Konflikt zu geraten.
    Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang noch eine letzte Anmerkung machen, nämlich zu dem sogenannten Übergangsbonus, der in dem Bericht des Datenschutzbeauftragten eine große Rolle spielt. Der Datenschutzbeauftragte ist der Ansicht, die sogenannte Bindungswirkung von Entscheidungen des Bundesverfasssungsgerichts nach § 31 Abs. 1 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes führe dazu, daß die tragenden Gründe des Volkszählungsurteils auch solche Regelungen erfaßten, deren Verfassungswidrigkeit vom Bundesverfassungsgericht nicht ausdrücklich festgestellt worden ist. Das habe zur Folge, daß diese Regelungen nur noch für eine Übergangszeit, die am Ende dieser Legislaturperiode auslaufe, angewandt werden dürften und danach nicht mehr anzuwenden seien.
    Es ist natürlich jedermann unbenommen, eine solche Rechtsmeinung zu vertreten, aber aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts läßt sie sich nicht herleiten. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits in einem seiner ersten Urteile am 23. Oktober 1951 festgestellt, daß sich die Bindungswirkung seiner Entscheidungen nach § 31 Abs. 1 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes auf die Materie erstreckt, die unmittelbar Gegenstand dieser Entscheidung war.
    Auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Übergangsbonus bezieht sich nur auf solche Regelungen, die selbst Gegenstand eines Verfassungsgerichtsverfahrens waren und die vom Bundesverfassungsgericht ausdrücklich für verfassungswidrig erklärt worden sind. Es kann deshalb meines Erachtens keine Rede davon sein, daß alle Regelungen, die nach der Ansicht des Datenschutzbeauftragten die Voraussetzungen des Volkszählungsurteils nicht erfüllen, vom Ende dieser Legislaturperiode an automatisch nicht mehr angewandt werden dürfen, obgleich sie überhaupt nicht Gegenstand eines Verfassungsgerichtsprozesses waren.
    Um aber in diesem Zusammenhang keine Irrtümer aufkommen zu lassen, will ich ausdrücklich darauf hinweisen, daß die Koalition den Willen hat, die auf Grund des Volkszählungsurteils erforderlichen Gesetze und Gesetzesänderungen noch in dieser Wahl-



    Dr. Blens
    periode zu verabschieden, damit sie spätenstens am Ende der Legislaturperiode in Kraft sind. Das gilt nicht zuletzt für die sogenannten Sicherheitsgesetze.
    Ich hoffe bei diesen Beratungen auf eine intensive und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und möchte hier versichern, daß wir alle seine Anregungen übernehmen werden, von deren Richtigkeit er uns überzeugt.

    (Heiterkeit bei der CDU/CSU)

    Im übrigen hoffe ich auf sachliche und gründliche Beratungen des Neunten Tätigkeitsberichtes. Ich bin sicher, daß der Bericht eine gute Grundlage ist, um den Datenschutz in der Bundesrepublik wiederum ein gutes Stück voranzubringen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Rede von Dieter-Julius Cronenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Abgeordnete Wartenberg (Berlin).

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Gerd Wartenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Blens, es wäre vielleicht etwas besser gewesen, Sie hätten mehr zum Datenschutz gesagt als überwiegend zur Kritik am Bundesdatenschutzbeauftragten.

    (Dr. Blens [CDU/CSU]: Ich habe zum Bericht etwas gesagt!)

    Ich finde, Auswirkung und Entwicklung des Datenschutzes aus der Sicht der CDU/CSU beschrieben zu bekommen wäre für uns alle ein bißchen spannender gewesen. Die nette Zusage, daß Sie alles das übernehmen würden, wovon der Datenschutzbeauftragte Sie überzeugt,

    (Dr. Bötsch [CDU/CSU]: Lesen Sie einmal die Tagesordnung; es heißt: Beratung des Berichts!)

    wird wohl bedeuten, er wird Sie in nur sehr wenigen Punkten überzeugen. Wenn ich mir den Inhalt Ihrer Rede noch einmal vor Augen halte, werden Sie sehr, sehr wenig übernehmen.
    Meine Damen und Herren, es ist auch deutlich geworden, daß der Datenschutz nicht gerade ein Lieblingskind dieser Regierungskoalition ist.

    (Dr. Bötsch [CDU/CSU]: Na, na!)

    Viele Gesetzesvorhaben insbesondere im Bereich der inneren Sicherheit haben den Konflikt zwischen konservativen sicherheitspolitischen Vorstellungen und einem offensiven Datenschutz immer wieder deutlich gemacht.

    (Dr. Hirsch [FDP]: Na, na!)

    — Sie können doch ein Lied davon singen, Herr Hirsch.
    Der wesentlichste Einschnitt der Diskussion um die Datenschutzgesetzgebung ist das Volkszählungsurteil. Dieses Urteil hat deswegen eine so ungeheure Bedeutung, weil es am Beispiel des Volkszählungsgesetzes Anforderungen an den Gesetzgeber für alle weiteren gesetzlichen Maßnahmen im Sicherheitsbereich und darüber hinaus festgelegt hat. Insofern gibt es jetzt eine verbindliche Grundlage für die weitere
    Entwicklung des Datenschutzes. Die Bundesregierung und das Parlament sind verpflichtet, auf der Basis dieses Urteils viele gesetzliche Grundlagen neu zu schaffen.
    Neben objektiven Schwierigkeiten, die komplexe Materie einiger Gesetzesvorhaben auf der Grundlage des Volkszählungsurteils neu zu gestalten, zeigt sich sehr deutlich, daß die Bundesregierung auch wegen Uneinigkeit in der Koalition selbst nicht willens und nicht in der Lage ist, diesen Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils angemessen nachzukommen. Dies ist der eigentliche Skandal, der jetzt immer stärker wird, zumal ohne gesetzliche Grundlage immer wieder neue Vorstöße von Behörden gemacht werden, um vollendete Tatsachen zu schaffen. Ich erinnere nur an die kürzlich aufgedeckte AraberDatei im Bundeskriminalamt.
    Auch die bisher verabschiedeten Gesetze, die auf der Basis des Volkszählungsurteils novelliert worden sind, zeigen, daß die Regierung teilweise schlampig und teilweise unverantwortlich unter Zeitdruck diese Gesetze verabschiedet hat. Der Datenschutzbericht macht dies ja an vielen Punkten deutlich. Ich denke insbesondere an das Personalausweisgesetz, bei dem in skandalöser Weise kurzfristig und ohne ausreichende Beratungszeit im Parlament der § 163 d der Strafprozeßordnung, also der Schleppnetz-Paragraph-, eingefügt wurde.

    (Dr. Penner [SPD]: Mit maßgebender Unterstützung von Herrn Hirsch!)

    Hier moniert der Bundesbeauftragte zu Recht, daß die datenschutzrechtlichen Maßnahmen unzulänglich realisiert worden sind.
    Das gleiche gilt für das ZEVIS-Gesetz, d. h. für das Zentrale Verkehrsinformationssystem. Obwohl eigentlich ausreichend Zeit war, darüber zu beraten, wurde dieses Gesetz unter dem Eindruck des schrecklichen Mordes an Herrn von Braunmühl kurzfristig mit der Begründung durch den Bundestag gepeitscht, daß Mängel bei den Fahndungserfolgen auch darauf zurückzuführen seien, daß ZEVIS noch nicht in Kraft sei.

    (Dr. Penner [SPD]: Das war eine schiere Behauptung!)

    Dies stimmte natürlich überhaupt nicht. Man wollte der Öffentlichkeit von seiten der Bundesregierung vielmehr demonstrieren, daß man nun endlich wirkungsvolle Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus durchsetze. Man hat der Öffentlichkeit also Sand in die Augen gestreut und gleichzeitig ein Gesetz verabschiedet, das datenschutzrechtlich völlig ungenügend ist. Das wird beispielsweise daran deutlich, daß die Übergangsregelung für Verfassungsschutz und MAD, die im übrigen zeitlich unbefristet ist, völlig unzulänglich ist.
    Gerade beim ZEVIS-Gesetz, das im letzten Jahr verabschiedet worden ist, zeigt sich deutlich, an welche Grenze die Kontrolle des Datenschutzes in unserer Gesellschaft stößt. Dateien wie ZEVIS, von denen im On-Line-Verkehr von sehr vielen Dienststellen massenhaft Daten abgefragt werden können, entziehen sich zunehmend der Kontrolle des Daten-



    Wartenberg (Berlin)

    schutzes. Die Quantität schlägt in eine neue Qualität um. Hier stellt sich also über die rein technischen Gesetzeseinzelheiten hinaus die Frage, inwieweit eigentlich der Einsatz bestimmter Technologien in unserer Gesellschaft zulässig sein kann, wenn letzten Endes die Kontrolle der Datenerhebung und Datenübermittlung kaum noch gewährleistet werden kann.
    Die dramatische technische Entwicklung macht immer deutlicher, daß ein wirkungsvoller Datenschutz immer schwieriger wird. Es bereitet immer größere Schwierigkeiten, allein die technischen Innovationen, die es überall gibt, auch nur gedanklich nachzuvollziehen. Jede Einführung technischer Innovation führt erst einmal, solange keine gesetzlichen Grundlagen bestehen, zu Verhaltensweisen, die sich verfestigen und einer offensiven Gesetzgebung auf dem Gebiete des Datenschutzes aus sogenannten Sachzwängen heraus wenig Spielraum lassen. Insofern stellt sich nach wie vor die Frage, ob unsere Gesetzgebung auf dem Gebiete des Datenschutzes im klassischen Sinne in Zukunft ausreichen wird, um mit diesem Problem fertig zu werden, oder ob man nicht vielmehr ein Gesetz über die Informationsbeziehungen in unserer Gesellschaft schaffen muß, um dem Anspruch der informationellen Selbstbestimmung, der ja vom Bundesverfassungsgericht postuliert wurde, auch nur einigermaßen gerecht werden zu können.
    Wenn man die technische Entwicklung und die Einführung neuer Techniken in allen Bereichen sieht und wenn man bedenkt, welche Möglichkeiten der Datenschutz eröffnet und zukünftig eröffnen wird, dann muß man sehr skeptisch sein, was die Kontrolle dieser Entwicklung angeht. Aber gerade weil es eher schwieriger als leichter wird, sind wir Sozialdemokraten der Meinung, daß der Datenschutz in der Zukunft eine weitaus größere Bedeutung als heute haben muß.
    Hierbei kommt auch der öffentlichen Diskussion eine große Bedeutung zu. Wir haben in diesem Jahr eine heftige emotional geführte Diskussion über die Volkszählung gehabt, ohne daß damit — das ist mein persönlicher Eindruck — die Probleme des Datenschutzes in unserer Gesellschaft konkret benannt worden sind. Es sind Vorbehalte und ein berechtigtes Mißtrauen allgemeiner Art des Bürgers gegenüber dem Staat artikuliert worden.
    Diese Diskussion über die öffentliche Wahrnehmung schwieriger datenschutzrechtlicher Probleme wurde auch bei der Anhörung über das ZEVIS-Gesetz und bei der Verabschiedung dieses Gesetzes deutlich. Sowohl die Anhörung als auch die Gesetzesberatung wurden von der Öffentlichkeit — auch von den Kritischen Zeitungen — kaum zur Kenntnis genommen, obwohl ZEVIS eine sehr einschneidende Technik und Neuerung war und auf lange Sicht gesehen weitaus problematischer und schwieriger als die Volkszählung ist.
    Die eigentlichen Schwierigkeiten und dramatischen Veränderungen werden in der breiten Öffentlichkeit nicht deutlich, da sie komplex und kompliziert sind. Wirksame Maßnahmen für einen verstärkten Datenschutz können eigentlich nur aus der Kenntnis der Zusammenhänge erwachsen, die sich in den verschiedenen Behörden und Institutionen abspielen. Gerade deswegen hat der Datenschutzbericht eine so unendlich große Bedeutung. Das sehen wir eben anders, als Sie es soeben vorgetragen haben. Im Datenschutzbericht wird versucht, den jeweiligen Stand der Entwicklung und der Einhaltung des Datenschutzes an konkreten Beispielen darzustellen.
    Herr Blens, wenn Sie vorhin moniert haben, der Datenschutzbeauftragte möge doch mehr Positives darstellen, dann erinnert mich das an die Forderung, die ein CSU-Abgeordneter einmal an das Deutsche Fernsehen gerichtet hat

    (Dr. Hirsch [FDP]: Das war Spranger!)

    — ja Spranger war es — , man möge doch bitte positivere Nachrichten im Fernsehen bringen.

    (Fellner [CDU/CSU]: Das möchte auch der Bürger!)

    Die Welt ist leider so schlecht, wie sie ist. Das Gute am Datenschutzbericht ist, daß er die Realität des Datenschutzes in unserer Gesellschaft und in den Behörden sehr deutlich darstellt. Da gibt es eben viele Probleme. Der Datenschutzbeauftragte macht das ja sehr gemäßigt und nicht polemisch, eben in einer sachlich angemessenen und deutlichen Art und Weise. Ich kann ihm oder demjenigen, der dieser Behörde zukünftig einmal vorstehen wird, nur sagen, daß eine solche Berichterstattung für das Parlament nach wie vor der einzig angemessene Rahmen ist, um Mängel zu beheben.
    Lassen Sie mich einiges zu den noch ausstehenden Gesetzesvorhaben des Bundes sagen. Uns stehen noch etwa 15 Gesetzesvorhaben ins Haus, die auf Grund des Volkszählungsurteils teilweise neu, teilweise als Novellierung eingebracht werden müssen. Der Übergangsbonus — auch da nehmen wir eine andere Einschätzung vor als Sie, Herr Blens — , wenn er nicht eigentlich schon abgelaufen ist, müßte spätestens Ende dieser Periode ablaufen.
    Nun haben wir gestern im Innenausschuß von Herrn Gerster, Ihrem innenpolitischen Sprecher, erfahren, daß von diesen 15 Gesetzen in dieser Legislaturperiode wahrscheinlich nur fünf verabschiedet werden können.

    (Fellner [CDU/CSU]: Das hat er nicht gesagt!)

    — Wahrscheinlich nur fünf Gesetze verabschiedet werden, das hat er wörtlich gesagt.

    (Fellner [CDU/CSU]: Er hat gesagt, wenn wir die Hälfte schaffen, sind wir gut!)

    Ich sage nur: Wenn dies Realität werden sollte, dann stellt sich allerdings die verfassungsrechtliche Frage, ob der Übergangsbonus nicht weit, weit überzogen wird.

    (Fellner [CDU/CSU]: Macht zügig mit, dann schaffen wir alles! Dr. Blens [CDU/CSU]: Ja, es kommt darauf an, wielange Sie das verzögern!)

    Ich kann nur sagen: Wir werden verlangen, daß
    schnellstmöglich alle in Rede stehenden Gesetze in



    Wartenberg (Berlin)

    den Bundestag eingebracht werden und daß eine ausreichende Beratungszeit zur Verfügung steht,

    (Fellner [CDU/CSU]: Das ist das Problem!)

    um dann datenschutzrechtlich einwandfreie Gesetze zu verabschieden.

    (Fellner [CDU/CSU]: Dann verweigert ihr euch!)

    Wir werden uns auf Grund der Erfahrungen der letzten Jahre und der Aussagen im Neunten Datenschutzbericht dagegen wehren, daß wieder aus aktuellem Anlaß wichtige Gesetzesvorhaben ohne ausreichende Beratung der datenschutzrechtlichen Fragen durch den Bundestag gepeitscht werden. Das Bundesverfassungsgericht hat im Volkszählungsurteil ausdrücklich festgestellt, daß eine der wichtigsten Voraussetzungen für den Datenschutz die Schaffung von einwandfreien Rechtsgrundlagen ist. Hier hat die Regierung bis jetzt versagt. Es stellt sich schlichtweg auch die Frage nach der Handlungsfähigkeit dieser Koalition, die sich letzten Endes aus ihren internen Streitigkeiten heraus ja nicht in der Lage sieht, den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts in irgendeiner Weise gerecht zu werden.

    (Dr. Bötsch [CDU/CSU]: Na, na!)

    — Entschuldigen Sie, Sie haben doch die Gesetze zurückziehen müssen, weil Sie sich miteinander überhaupt nicht verständigen können! Wenn es denn angeblich gesellschaftlich so dramatische Punkte sind, dann fragt man sich doch wirklich: Was kann diese Regierung in diesem Bereich überhaupt noch auf die Beine bringen, außer daß Sie sich gegenseitig beschimpfen?

    (Dr. Bötsch [CDU/CSU]: Jetzt gehen Sie entschieden zu weit!)

    Das haben wir doch heute morgen auch wieder gesehen.
    Ein Punkt aus dem Neunten Datenschutzbericht muß besonders erwähnt werden. Die Tatsache, daß der Bericht zum ersten Mal nichts über das Bundesamt für Verfassungsschutz beinhaltet, macht sehr deutlich, daß hier eine Entwicklung eingesetzt hat, die nicht erträglich ist. Es kann nicht angehen, daß der Bundesdatenschutzbeauftragte daran gehindert wird, seinen Kontrollauftrag durchzuführen und das zu veröffentlichen, was er dort kontrolliert hat. Auch die Versuche, die im Laufe des letzten Jahres stattgefunden haben, den Bundesdatenschutzbeauftragten in seiner Arbeit dadurch zu behindern, daß man ihn aus den verdeckt arbeitenden Behörden möglichst heraushält, machen sehr deutlich, wie die Tendenz bei dieser Regierung ist.
    Ich erinnere hier auch an den skandalösen Auftritt des vorigen Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Herr Pfahls. Er ist ja nun zum Staatssekretär im Verteidigungsministerium weggelobt worden; auf Grund welcher Qualitäten, ist nicht ganz klar. Dieser Mann hat in der Anhörung im Ausschuß gesagt, er plädiere dafür, daß der Bericht des Datenschutzbeauftragten über das Bundesamt für Verfassungsschutz nicht mehr dem Parlament zugeleitet werden soll, sondern nur noch der Parlamentarischen Kontrollkommission, damit auf jeden Fall verhindert werde, daß irgendeine öffentliche Diskussion zustande komme. Dies ist die Geisteshaltung, die sich zwar im Augenblick nicht voll durchsetzen kann, die aber bei den Konservativen bezüglich des Datenschutzbeauftragten und der verdeckt arbeitenden Behörden immer wieder sehr deutlich wird.

    (Fellner [CDU/CSU]: Was er sagt, ist aus fachlicher Sicht sehr vernünftig!)

    Ich kann Ihnen nur sagen: Dies wird auch eine der zentralen Diskussionen in den nächsten Wochen sein, wenn wir im Innenausschuß über diesen Bereich diskutieren. Wir weisen derartige Vorstöße aus dem Bereich des Bundesamtes für Verfassungsschutz mit aller Entschiedenheit zurück; denn der Datenschutzbeauftragte kann nur erfolgreich sein, wenn die parlamentarische Kontrolle mindestens gleichermaßen stattfindet. Erst das Bekanntwerden von Mangeln kann letzten Endes eine wirkungsvolle Veränderung von Gesetzen oder von Verhaltensweisen der Behörden mit sich bringen. Deswegen muß der Datenschutzbeauftragte weiterhin in die Lage versetzt sein, alle Bereiche zu kontrollieren und dies dem Parlament und der Öffentlichkeit auch zugänglichzumachen. Wir sind uns durchaus bewußt, daß bei den verdeckt arbeitenden Behörden, was die öffentliche Diskussion angeht, bestimmte Grenzen eingehalten werden müssen.
    Besonders alarmierend ist der Hinweis des Datenschutzbeauftragten, daß im Bereich des Militärischen Abschirmdienstes erstmals der erreichte Stand des Datenschutzes wieder abgebaut wird. Der Militärische Abschirmdienst will zur automatischen Speicherung von zum Teil sensiblen Merkmalen aus Sicherheitsüberprüfungen zurückkehren. Eine solche Speicherung kann jeden Soldaten betreffen. Diese Art der Datenverarbeitung war, wie der Datenschutzbeauftragte mitteilt, schon auf Grund einer Beanstandung des Datenschutzbeauftragten 1982 eingestellt worden, und die Daten waren wieder gelöscht worden. Die Tatsache, daß man diese Praxis wieder geändert hat, wird den Innenausschuß auch bei der Beratung des neunten Berichtes intensiv beschäftigen.
    Lassen Sie mich noch einige Sätze zu dem Klima, in dem sich die Datenschutzdiskussion abspielt, sagen. Zimmermann und Spranger, unterstützt von Generalbundesanwalt Rebmann, haben keine Gelegenheit ausgelassen, den Datenschutz als Täter- oder Tatenschutz zu diskreditieren.

    (Dr. Bötsch [CDU/CSU]: Das ist doch Unsinn! — Dr. Hirsch [FDP]: Das klappt aber nicht!)

    — Natürlich haben Sie das gemacht. Das wissen Sie.

    (Dr. Hirsch [FDP]: Das glaubt keiner!)

    — Ja, gut, es ist eine schöne Aussage, die Sie über Ihre eigene Regierung machen, wenn Sie sagen, daß Ihre eigene Regierung unglaubwürdig ist. Es freut mich, Herr Hirsch, daß Sie uns da beitreten.

    (Dr. Bötsch [CDU/CSU]: Diffamieren Sie nicht den Herrn Hirsch!)

    Diese Leute haben wiederholt den unsinnigen und nicht dem Grundgesetz entsprechenden Versuch gemacht, den Datenschutz zu einer wirksamen Krimina-



    Wartenberg (Berlin)

    litätsbekämpfung in Widerspruch zu bringen. Die ständigen Behauptungen, der Datenschutz verhindere eine wirksame Verbrechensbekämpfung, ist in keinem Fall belegt worden, übrigens eben auch nicht, wie schon erwähnt, in dem Mordfall von Braunmühl bei der Verabschiedung von ZEVIS. Das waren eben reine Alibi- und Ablenkungsmaßnahmen, die sachlich nicht eilbedürftig waren. Man hat wieder einmal in beiden Fällen die Gunst der Stunde, eben die Erregung der Öffentlichkeit, genutzt, um eine gründliche, von der Öffentlichkeit kritisch verfolgte Gesetzesberatung zu vermeiden. In beiden Fällen sind umstrittene neue Technologien im Handstreichverfahren eingeführt worden, deren zukünftige Auswirkungen auf die Gesellschaft und den Schutz der Bürgerrechte nicht hinreichend untersucht worden sind.
    Für uns Sozialdemokraten ist Datenschutz Freiheitsrecht. Die freiheitssichernde Wirkung des Datenschutzes kann sich aber nur entfalten, wenn der Datenschutz auch als Mittel zur Verteilung der Information im Sinne des Ausgleichs gesellschaftlicher Macht verstanden wird. Wir stellen weiterhin fest: Ein Stillstand im Datenschutz bedeutet Gefährdung der Freiheit. Entwicklungstempo und Verbreitung moderner Informations- und Kommunikationstechniken verlangen deshalb immer dringlicher die Weiterentwicklung des Bundesdatenschutzgesetzes sowie der Datenschutzgesetze der Länder. Wir Sozialdemokraten werden noch in diesem Jahr einen eigenen Entwurf zur Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes einbringen.

    (Dr. Hirsch [FDP]: Noch einen?)

    Verstärkt gilt dies für den bereichsspezifischen Datenschutz, der teilweise noch ganz fehlt oder noch unzureichend geregelt ist.
    Meine Damen und Herren, im Zentrum des Datenschutzes müssen Transparenz und Zweckbindung stehen. Hier und auch bei den Entwicklungen in der letzten Periode hat sich deutlich gezeigt — dies zeigt auch wieder der Neunte Datenschutzbericht — , daß die Zweckbindung und die Transparenz nach wie vor nicht überall verwirklicht worden sind.
    Ein weiterer wesentlicher Punkt, der sich aus der gesellschaftlichen Entwicklung immer neuer Techniken ergibt, muß der Grundsatz sein, daß weniger Daten gesammelt werden. Es geht nicht nur darum — auch dies macht der Datenschutzbericht an verschiedenen Stellen deutlich — , die Praktiken beim Erheben und Weitergeben von Informationen zu kontrollieren und einzuschränken, sondern auch darum von vornherein eine größere Selbstbeschränkung der Behörden beim Sammeln von Daten und Informationen zu erreichen.
    Darauf wird im Neunten Datenschutzbericht bei dem Abschnitt über das Bundeskriminalamt besonders hingewiesen.

    (Vorsitz: Vizepräsident Westphal)

    Dort ist 1986 der Betrieb der Arbeitsdatei PIOS-Innere Sicherheit aufgenommen worden. Der Datenschutzbeauftragte moniert, daß in diese auf Schwerstkriminalität abgestimmte Datenbank auch Personen — und insbesondere deren Umfeld — denen vergleichsweise
    geringfügige Verstöße wie z. B. Sachbeschädigung durch Plakatierung oder Beleidigung vorgeworfen werden, einbezogen werden, wenn die Polizei dahinter politische Motive oder Ziele vermutet.
    Diese Ausuferung der Datensammelei ist nicht im Sinne des Datenschutzes und muß eingeschränkt werden. Dies beinhaltet nach wie vor, daß der Bürger auch wissen muß, wie mit seinen Daten umgegangen wird.
    Die Datenschutzbeauftragten der Länder und des Bundes allein können eine wirksame Kontrolle nicht gewährleisten. Der Bürger muß selbst die Kontrolle darüber behalten, wer wie mit seinen Daten umgeht. Das heißt, Benachrichtigungspflichten und Auskunftsrechte müssen einen ganz großen Stellenwert erhalten.
    Lassen Sie mich zum Schluß zu der Tätigkeit des Datenschutzbeauftragten und seiner Dienststelle einige Anmerkungen machen. Die Arbeit des Datenschutzbeauftragten wird seit der Einrichtung dieser Stelle von meiner Fraktion hoch geschätzt und ist heute ein unverzichtbarer Bestandteil unseres demokratischen Systems. Es haben sich aber im Aufgabenfeld dramatische Veränderungen ergeben, spätestens seit dem Volkszählungsurteil. Der Datenschutzbeauftragte wird mehr und mehr durch Beratungen im Innenausschuß, im Plenum, bei Anhörungen und in Abstimmungsgesprächen mit den Ressorts blockiert. Dies wird eher noch zunehmen, wenn man sich anschaut, wie viele neue Gesetze noch auf Grund des Volkszählungsurteils neu eingebracht oder novelliert werden müssen. Das heißt, der Datenschutzbeauftragte und sein Amt kommen zunehmend ihrer eigentlichen Funktion, nämlich der Kontrollfunktion, weniger nach, weil letzten Endes nicht ausreichend Zeit dazu ist. Dies könnte allein dadurch kompensiert werden, daß die Dienststelle des Datenschutzbeauftragten personell erheblich aufgestockt wird.
    Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion hat deshalb gestern im Innenausschuß — sie wird es bei den Haushaltsberatungen ebenfalls tun — einen Antrag eingebracht, die Zahl der Stellen beim Bundesdatenschutzbeauftragten zu erhöhen, damit die Arbeitsfähigkeit dieser Behörde langfristig gesichert werden kann.
    In Zukunft werden der Datenschutzkontrolle durch die informationstechnischen Entwicklungen im großen Ausmaß zusätzliche Aufgaben zuwachsen. Insbesondere der sich rasch ausbreitende Einsatz von Personalcomputern erfordert verstärkte Kontrollen. Das gilt auch für viele neue Kommunikationsdienste bei den Bundesbehörden. Der Datenschutzbeauftragte hat darauf hingewiesen, daß die Datenverarbeitungskosten der Bundesbehörden mehr als das Hundertfache des Gesamtetats des Datenschutzbeauftragten ausmachen. Hier ist — so wird wohl jeder feststellen — kein vernünftiges Verhältnis zu der Ausstattung dieser Dienststelle mehr gegeben.
    Die SPD-Bundestagsfraktion dankt dem Datenschutzbeauftragten und seinen Mitarbeitern für ihre konsequente und beharrliche Arbeit. Wir werden uns dafür einsetzen, daß der Datenschutzbeauftragte und seine Mitarbeiter nicht als Störenfriede betrachtet



    Wartenberg (Berlin)

    werden, sondern als ein nicht wegzudenkender Bestandteil unseres demokratischen Rechtsstaats. Wir werden den Achten und den Neunten Datenschutzbericht — dies muß eine Selbstverpflichtung für den Innenausschuß sein, Datenschutzberichte künftig zügiger, aber gleichfalls umfänglicher zu beraten — intensiv diskutieren.

    (Fellner [CDU/CSU]: Schon nächste Woche!)

    Wir hoffen dann allerdings zusammen mit dem Datenschutzbeauftragten, daß dessen Anregungen gegenüber der Regierungskoalition durchgesetzt werden.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der SPD)