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    503. —Überweisungsvorschlag: 1
    504. Ältestenrates:Innenausschuß: 1
    505. RechtsausschußAusschuß: 1
    506. WirtschaftAusschuß: 1
    507. Arbeit: 1
    508. Sozialordnung: 1
    509. VerteidigungsausschußAusschuß: 1
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    511. FernmeldewesenAusschuß: 1
    512. Raumordnung,: 1
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 11/30 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 30. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 8. Oktober 1987 Inhalt: Würdigung der Proklamation des GermanAmerican-Day durch Präsident Reagan 1929 A Erweiterung der Tagesordnung 1929 D Nachträgliche Überweisung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN — Atomwaffenverzicht ins Grundgesetz (Drucksache 11/757) — an den Auswärtigen Ausschuß und den Verteidigungsausschuß 1930 C Begrüßung des Präsidenten des argentinischen Abgeordnetenhauses, Herrn Dr. Juan Carlos Pugliese, und seiner Delegation . 1957 C Tagesordnungspunkt 2: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Hauchler, Dr. Wieczorek, Frau Matthäus-Maier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Schuldenkrise der Dritten Welt (Drucksache 11/826) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 1: Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN: Bundesdeutsche Beiträge zu Lösungsansätzen für die internationale Verschuldungskrise (Drucksache 11/893) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Pinger, Wissmann, Dr. Stercken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Überwindung der Verschuldungskrise der Entwicklungsländer (Drucksache 11/905) Dr. Hauchler SPD 1931 A Feilcke CDU/CSU 1934 B Volmer GRÜNE 1935 C Dr. Solms FDP 1938B Klein, Bundesminister BMZ 1940 B Dr. Wieczorek SPD 1943 A Höffkes CDU/CSU 1947 A Frau Folz-Steinacker FDP 1948 B Dr. von Wartenberg, Parl. Staatssekretär BMWi 1949A Dr. Faltlhauser CDU/CSU 1950 C Tagesordnungspunkt 3: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Rust, Frau Olms, Volmer und der Fraktion DIE GRÜNEN: Abschaffung der Sicherheitsüberprüfung für politisch Verfolgte aus Chile (Drucksache 11/659) b) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Hilfe für bedrohte Chilenen (Drucksache 11/817 [neu]) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Rust, Frau Olms, Volmer und der Fraktion DIE GRÜNEN: Sanktionen gegen die Militärdiktatur in Chile (Drucksache 11/894) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung des Antrags der Abgeordneten Gerster (Mainz), Frau Geiger, Dr. Miltner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Beitrag der Bundesrepublik Deutschland für die Verwirklichung der Menschen- II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Oktober 1987 rechte in der Völkergemeinschaft (Drucksache 11/900) Volmer GRÜNE 1952D, 1966A Gerster (Mainz) CDU/CSU 1954 C Duve SPD 1957D Dr. Hirsch FDP 1962 B Dr. Zimmermann, Bundesminister BMI . 1964 B Fellner CDU/CSU 1966D Graf SPD 1968 D Irmer FDP 1970 B Dr. Blüm CDU/CSU 1971D Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 1973 B Frau Dr. Adam-Schwaetzer, Staatsminister AA 1975B Vogel (Ennepetal) CDU/CSU 1976A Kleinert (Marburg) GRÜNE (zur GO) . . 1977 C Seiters CDU/CSU (zur GO) 1978 C Jahn (Marburg) SPD (zur GO) 1978D Wolfgramm (Göttingen) FDP (zur GO) . 1979A Namentliche Abstimmungen 1979C,D Ergebnisse 1997 D, 1999 A Tagesordnungspunkt 4: Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Abbau steuerlicher Härten für die Landwirtschaft (Drucksache 11/676) 1980 A Tagesordnungspunkt 5: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Zusatzabkommen vom 2. Oktober 1986 zum Abkommen vom 7. Januar 1976 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über Soziale Sicherheit und zu der Zusatzvereinbarung vom 2. Oktober 1986 zur Vereinbarung vom 21. Juni 1978 zur Durchführung des Abkommens (Drucksache 11/588) . . 1980A Tagesordnungspunkt 6: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente und zum Schutz der Solidargemeinschaft vor Leistungsmißbrauch (Achtes Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes) (Drucksache 11/890) . . . 1980B Tagesordnungspunkt 9: Beratung der Unterrichtung durch das Europäische Parlament Entschließung zu den Verwaltungsproblemen im Weinwirtschaftsjahr 1983/84, zur Herstellung von Kunstwein, einschließlich methanolhaltigem Wein, und zu den Folgen einer Marktentnahme von Kunstwein für den EAGFL — Abteilung Garantie (Drucksache 11/596) 1980B Zusatztagesordnungspunkt 5: Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Einfügung eines Artikels 20a) (Drucksache 11/885) . . . . 1980 B Tagesordnungspunkt 7: Beratung der Übersicht 3 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 11/557) . 1980 C Tagesordnungspunkt 8: Beratung der Sammelübersichten 16 bis 22 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksachen 11/770, 11/771, 11/772, 11/773, 11/774, 11/808, 11/809) . . 1980C Tagesordnungspunkt 10: Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und der Fraktion DIE GRÜNEN: Erneute Überweisung von Vorlagen (Unterrichtungen) aus früheren Wahlperioden (Drucksache 11/883) 1981 A Tagesordnungspunkt 11: Beratung der Beschlußempfehlungen des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung: Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages (Drucksachen 11/846, 11/847, 11/848, 11/849, 11/850) 1981A Tagesordnungspunkt 12: Beratung der Unterrichtung durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz: Neunter Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (Drucksache 10/6816) Dr. Blens CDU/CSU 2000 D Wartenberg (Berlin) SPD 2003 A Dr. Hirsch FDP 2007 A Wüppesahl GRÜNE 2008 D Dr. Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 2010A Tagesordnungspunkt 13: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Daniels (Regensburg), Weiss (München), Frau Rust, Frau Wollny und der Fraktion DIE GRÜNEN: Baustopp für die Wiederaufarbeitungsanlage bei Wackersdorf (Drucksache 11/260) Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE . . . . 2011 B Fellner CDU/CSU 2013 A Stiegler SPD 2015 A Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Oktober 1987 III Dr.-Ing. Laermann FDP 2017 A Dr. Töpfer, Bundesminister BMU . . . 2019B Tagesordnungspunkt 14: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Wollny und der Fraktion DIE GRÜNEN: Vorschlag einer Verordnung (Euratom) des Rates zur Festlegung von Höchstgrenzen der Radioaktivität in Nahrungsmitteln, Futtermitteln und Trinkwasser im Falle anomaler Radioaktivitätswerte oder eines nuklearen Unfalls (Drucksache 11/768) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Beratung des Antrags der Abgeordneten Schäfer (Offenburg), Dr. Hauff, Bachmaier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Vorschlag einer Verordnung (Euratom) des Rates zur Festlegung von Höchstgrenzen der Radioaktivität in Nahrungsmitteln, Futtermitteln und Trinkwasser im Falle anormaler Radioaktivitätswerte oder eines nuklearen Unfalls (Drucksache 11/906) Frau Wollny GRÜNE 2022 A Dr. Töpfer, Bundesminister BMU . . . 2023 B Reuter SPD 2025 A Dr. Friedrich CDU/CSU 2026 B Frau Dr. Segall FDP 2028 A Tagesordnungspunkt 15: Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches und des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften (Drucksache 11/638) Sauter (Ichenhausen) CDU/CSU 2029 C Singer SPD 2031A Eimer (Fürth) FDP 2032 B Häfner GRÜNE 2034 D Sauer (Stuttgart) CDU/CSU 2036 B Schmidt (Salzgitter) SPD 2038A Dr. Jahn, Parl. Staatssekretär BMJ . . . 2040A Tagesordnungspunkt 16: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Oesterle-Schwerin, Frau Teubner und der Fraktion DIE GRÜNEN Errichtung einer Gedenkstätte für alle vom NS-Regime verfolgten und ermordeten Menschen auf dem Synagogenplatz in Bonn (Drucksache 11/825) Frau Dr. Vollmer GRÜNE 2041 A Dr. Daniels (Bonn) CDU/CSU 2042 B Conradi SPD 2043 D Beckmann FDP 2045 D Dr. Knabe GRÜNE (zur GO) 2047 B Tagesordnungspunkt 17: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur finanziellen Sicherung der Künstlersozialversicherung (Drucksache 11/862) Höpfinger, Parl. Staatssekretär BMA . . 2048 B Lutz SPD 2049A Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . . . 2049D Frau Dr. Vollmer GRÜNE 2050 C Heinrich FDP 2051 B Zusatztagesordnungspunkt 7: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zu den Menschenrechtsverletzungen in Tibet Frau Kelly GRÜNE 2052 C Repnik CDU/CSU 2053 C Duve SPD 2054 B Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 2055 A Schäfer, Staatsminister AA 2055 D Frau Eid GRÜNE 2057 B Höffkes CDU/CSU 2057 D Bindig SPD 2058 C Dr. Stavenhagen, Staatsminister BK . . 2059 B Frau Hoffmann (Soltau) CDU/CSU . . . 2060B Schütz SPD 2060 D Dr. Abelein CDU/CSU 2061 D Dr. Hitschler FDP 2062 C Bernrath SPD 2062 D Dr. Pohlmeier CDU/CSU 2063 B Tagesordnungspunkt 1: Fragestunde — Drucksache 11/880 vom 2. Oktober 1987 — Haltung von Bundesministerin Dr. Süssmuth zur Frage „Frauen in der Bundeswehr" MdlAnfr 24, 25 02.10.87 Drs 11/880 Frau Dr. Niehuis SPD Antw PStSekr Pfeifer BMJFFG . 1981 C, 1981 D ZusFr Frau Niehuis SPD . . . . 1981 C, 1982 A ZusFr Frau Steinhauer SPD 1982 C ZusFr Frau Bulmahn SPD 1982D ZusFr Urbaniak SPD 1983 A ZusFr Müller (Pleisweiler) SPD 1983 B Schutz der Verbraucher vor italienischem widerrechtlich hergestellten Federweißen MdlAnfr 26, 27 02.10.87 Drs 11/880 Heinrich FDP Antw PStSekr Pfeifer BMJFFG . 1983 B, 1983 C ZusFr Heinrich FDP 1983 C ZusFr Eigen CDU/CSU 1984 A IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Oktober 1987 Einschränkung des Rauchens in öffentlichen Räumen MdlAnfr 32 02.10.87 Drs 11/880 Dr. Abelein CDU/CSU Antw PStSekr Pfeifer BMJFFG 1984 B ZusFr Dr. Abelein CDU/CSU 1984 C ZusFr Gilges SPD 1984 D Verkauf ausländischer Konserven durch deutsche Firmen ohne entsprechende Deklaration MdlAnfr 33 02.10.87 Drs 11/880 Eigen CDU/CSU Antw PStSekr Pfeifer BMJFFG 1984 D ZusFr Eigen CDU/CSU 1985A ZusFr Oostergetelo SPD 1985 C Vorschriftswidriger Betrieb von Lastwagenanhängern mit Einleitungsbremsanlagen MdlAnfr 34, 35 02.10.87 Drs 11/880 Frau Steinhauer SPD Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . 1985D, 1986 C ZusFr Frau Steinhauer SPD . . . 1985D, 1986 C Aussparung Nordrhein-Westfalens beim geplanten Hochgeschwindigkeitsverkehr der Bundesbahn ab 1991 MdlAnfr 36, 37 02.10.87 Drs 11/880 Urbaniak SPD Antw PStSekr Dr. Schulte BMV 1986D, 1987D ZusFr Urbaniak SPD 1987 A, 1987 D ZusFr Oostergetelo SPD 1987 B ZusFr Frau Steinhauer SPD 1987 C Streichung der Kurswagen von Hamburg nach Bad Kissingen ab Sommer 1988 und Ersatzangebot für Kurgäste MdlAnfr 40, 41 02.10.87 Drs 11/880 Weiss (München) GRÜNE Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . 1988C, 1989A ZusFr Weiss (München) GRÜNE . 1988C, 1989A Störungen in der Flugabfertigung in Frankfurt am 18. September 1987 MdlAnfr 42 02.10.87 Drs 11/880 Dr. Abelein CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Schulte BMV 1989 C ZusFr Dr. Abelein CDU/CSU 1989D ZusFr Oostergetelo SPD 1990 B Zerstörung der Ozonschicht durch Fluorchlorkohlenwasserstoffe MdlAnfr 43, 44 02.10.87 Drs 11/880 Müller (Pleisweiler) SPD Antw BMin Dr. Töpfer BMU . . 1990B, 1990 C ZusFr Müller (Pleisweiler) SPD 1990C, 1990 D ZusFr Dr. Knabe GRÜNE . . . . . . . . 1991 A Ausschluß von Politikern der SPD von der Information über die Entseuchung der radioaktiven Molke im Kernkraftwerk II in Lingen MdlAnfr 45, 46 02.10.87 Drs 11/880 Oostergetelo SPD Antw BMin Dr. Töpfer BMU . . 1991 B, 1992 D ZusFr Oostergetelo SPD . . . . 1991 C, 1993 A ZusFr Gilges SPD 1992 A ZusFr Dr. Knabe GRÜNE 1992 B ZusFr Müller (Pleisweiler) SPD 1992 C ZusFr Graf SPD 1992 C ZusFr Conradi SPD 1993 C Arbeitsplatzbeschaffung im Rahmen des Umweltschutzes MdlAnfr 47, 48 02.10.87 Drs 11/880 Graf SPD Antw BMin Dr. Töpfer BMU . . 1993C, 1993 D ZusFr Graf SPD 1994 A Rechtsgrundlage und Zahl der Fälle einer Auskunftserteilung des Bundesamtes für Verfassungsschutz bei Anfragen aus der Wirtschaft über Bewerber und Aufklärung der Betroffenen MdlAnfr 60, 61 02.10.87 Drs 11/880 Conradi SPD Antw PStSekr Spranger BMI . 1994B, 1995 A ZusFr Conradi SPD 1994C, 1995 B ZusFr Dr. Knabe GRÜNE . . . 1994D, 1995 C ZusFr Wüppesahl GRÜNE 1995 D Teilnahme der durch die Änderung des Bundeswahlgesetzes stimmberechtigten Deutschen im Ausland an der Bundestagswahl; Wahlbeteiligung von in die DDR übergesiedelten Bundesbürgern MdlAnfr 63, 64 02.10.87 Drs 11/880 Klein (Dieburg) SPD Antw PStSekr Spranger BMI . . 1996A, 1996C ZusFr Klein (Dieburg) SPD . . . 1996B, 1996 C ZusFr Verheugen SPD 1996D Anpassung der Sprachenzulage für die Beschäftigten des Auswärtigen Dienstes MdlAnfr 65 02.10.87 Drs 11/880 Verheugen SPD Antw PStSekr Spranger BMI 1997 A ZusFr Verheugen SPD 1997 B Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Oktober 1987 V Nächste Sitzung 2064 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 2065 *A Anlage 2 Anträge auf Projektförderung an das Bundesministerium für Forschung und Technologie 1985 und 1986 MdlAnfr 2 02.10.87 Drs 11/880 Frau Bulmahn SPD SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT . . . 2065*C Anlage 3 Fehlerquellen bei der Ermittlung von EG- Milchproduktionszahlen und Auswirkung auf die nationalen Milchquoten MdlAnfr 10 02.10.87 Drs 11/880 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Geldern BML . 2065 *D Anlage 4 Multilaterale Zusammenrechnung von Versicherungszeiten in der Rentenversicherung MdlAnfr 17, 18 02.10.87 Drs 11/880 Reimann SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA 2066* B Anlage 5 Erlaß einer Verordnung nach § 34 des Arbeitssicherstellungsgesetzes MdlAnfr 19 02.10.87 Drs 11/880 Schreiner SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA 2067* A Anlage 6 Kürzung der Aufwandszuschüsse für Zivildienstleistende bei den freien Wohlfahrtsverbänden MdlAnfr 28, 29 02.10.87 Drs 11/880 Dr. Emmerlich SPD SchrAntw PStSekr Pfeifer BMJFFG . . . 2067*B Anlage 7 Schädigungen von Babys während der Geburt durch ärztliche Kunstfehler MdlAnfr 30, 31 02.10.87 Drs 11/880 Schemken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Pfeifer BMJFFG . . . 2067* D Anlage 8 Widmung von Bundesfernstraßen als Bundesstraßen trotz vorliegender Voraussetzungen einer Einstufung als Bundesautobahnen MdlAnfr 38, 39 02.10.87 Drs 11/880 Bindig SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 2068*A Anlage 9 Unterstützung von Informationsblättern in Namibia durch die deutsche Botschaft und das Generalkonsulat in Südafrika MdlAnfr 55 02.10.87 Drs 11/880 Lowack CDU/CSU SchrAntw StMin Schäfer BK 2068' B Anlage 10 Bemühungen des Dalai-Lama um ein Gespräch mit der Bundesregierung und sein Treffen mit Dr. Blüm anläßlich seines Besuches MdlAnfr 56, 57 02.10.87 Drs 11/880 Dr. Penner SPD SchrAntw StMin Schäfer BK 2068* C Anlage 11 Menschenrechtssituation und Unterstützung des Friedensplanes für Tibet MdlAnfr 58, 59 02.10.87 Drs 11/880 Frau Dr. Hamm-Brücher FDP SchrAntw StMin Schäfer BK 2068*D Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Oktober 1987 1929 30. Sitzung Bonn, den 8. Oktober 1987 Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 9. 10. Antretter * 9. 10. Frau Beck-Oberdorf 9. 10. Frau Blunck * 8. 10. Böhm (Melsungen) * 9. 10. Büchner (Speyer) * 8. 10. Bühler (Bruchsal) * 9. 10. Daweke 8. 10. Dr. Dollinger 9. 10. Egert 9. 10. Dr. Ehmke (Bonn) 9. 10. Frau Fischer * * 9. 10. Gerstein 9. 10. Dr. Glotz 9. 10. Dr. Götz 9. 10. Grüner 9. 10. Haar 9. 10. Hauser (Krefeld) 9. 10. Freiherr Heereman von Zuydtwyck 9. 10. Hiller (Lübeck) 9. 10. Dr. Holtz ** 9. 10. Jansen 9. 10. Dr. Klejdzinski 9. 10. Frau Krieger 9. 10. Lemmrich * 8. 10. Lummer 9. 10. Frau Matthäus-Maier 9. 10. Dr. Müller * 8. 10. Frau Oesterle-Schwerin 8. 10. Frau Pack * 9. 10. Petersen 9. 10. Pfuhl 9. 10. Rawe 9. 10. Reuschenbach 9. 10. Ronneburger 9. 10. Rühe 8. 10. Dr. Scheer * 9. 10. Schmidt (München) * 9. 10. von Schmude 9. 10. Freiherr von Schorlemer ** 9. 10. Schwarz 8. 10. Dr. Soell * 8. 10. Dr. Sperling 9. 10. Steiner * 8. 10. Dr. Stercken ** 9. 10. Stobbe 9. 10. Dr. Stoltenberg 8. 10. Stücklen 9. 10. Tietjen 9. 10. Frau Trenz 9. 10. Uldall 8. 10. Dr. Vondran 9. 10. Dr. Warnke 8. 10. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an der 78. Jahreskonferenz der Interparlamentarischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Frage der Abgeordneten Frau Bulmahn (SPD) (Drucksache 11/880 Frage 2) : Wie viele Anträge auf Projektförderung erhielt das Bundesministerium für Forschung und Technologie (gegliedert nach Förderbereichen) aus den einzelnen Bundesländern in den Jahren 1985 und 1986, und wie vielen dieser Anträge konnte jeweils entsprochen werden? Wie bereits in meiner Antwort auf eine Frage des Abgeordneten Würtz nach regionaler Verteilung der Mittel des Bundesministeriums für Forschung und Technologie (Drucksache 10/4407, S. 33) darf ich auf folgendes hinweisen: Der Einsatz von Datenbanksystemen ermöglicht eine Analyse der Forschungs- und Entwicklungsförderung und -finanzierung durch den Bundesminister für Forschung und Technologie nach verschiedenen Kriterien, u. a. auch nach regionalen Gesichtspunkten. Regionalauszüge sollten jedoch nicht isoliert benutzt werden. Sie sind im Zusammenhang mit den Rahmenbedingungen, unter denen die Förderung bzw. Finanzierung zustande kommen, und anderen Daten der Region zu sehen. Eine regionale Verteilung der Fördermittel ist kein eigenständiges Ziel der FuTPolitik, die an der wissenschaftlich-technischen Qualifikation ausgerichtet ist; regionale Gesichtspunkte können für die Förderungswürdigkeit, insbesondere von FuE-Vorhaben, nur eine untergeordnete Rolle spielen. Zur Beurteilung der gesamten Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in der Bundesrepublik Deutschland müssen auch die Förderungen der übrigen Bundesressorts und Länder sowie Eigenaufwendungen der Wirtschaft berücksichtigt werden. In der Antragsdatenbank des BMFT sind nur formelle, komplette Anträge erfaßt; Vorgespräche zwischen Antragstellern und Fachreferaten bzw. Projektträgern über beabsichtigte FuE-Vorhaben haben aus verschiedenen Gründen oft zur Folge, daß ein formeller Förderungsantrag nicht mehr gestellt wird. Insoweit sind die ermittelten Zahlen nur mit Einschränkungen benutzbar. Aus der Zusammenstellung der 1985 und 1986 eingereichten Anträge im Rahmen der direkten Projektförderung aus 11 Bundesländern in 19 Förderbereichen sind im Vergleich zu den ausgesprochenen Bewilligungen keine besonderen statistischen Auffälligkeiten zu ersehen. Wegen des Umfangs der Tabellen erlaube ich mir, diese hier nicht vorzulegen, sondern sie Ihnen gesondert zu übersenden. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Geldern auf die Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 11/880 Frage 10): 2066* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Oktober 1987 Wie genau sind die Ermittlungen von Produktionszahlen in den übrigen EG-Ländern, insbesondere bei Milch, und wie groß sind die Fehlerquellen und deren Auswirkungen auf die Einhaltung der nationalen Milchquoten? EG-Vorschriften über die Vorgehensweise bei der Ermittlung von Produktionszahlen für die einzelnen landwirtschaftlichen Erzeugnisse gibt es nicht. Durch EG-Rechtsgrundlagen wird lediglich geregelt, welche Produktionszahlen an die Dienststellen der EG zu übermitteln sind. Informationen über die Größe der Fehlerquellen bei den Produktionszahlen liegen nicht vor. Die Ermittlung, inwieweit die nationalen Garantiemengen für Milch eingehalten werden, basiert nicht auf Produktionszahlen, sondern in erster Linie auf der Anlieferung von Kuhmilch an Molkereien und auf der Direktvermarktung. Nach der Richtlinie des Rates 72/280/EWG vom 31. Juli 1972 werden die Anlieferungsmengen in allen EG-Ländern bei sämtlichen Molkereien erhoben. Die Mitgliedstaaten sind aufgrund dieser Rechtsgrundlage verpflichtet, Maßnahmen zu treffen, um zu vollständigen und ausreichend genauen Ergebnissen zu gelangen. Da es sich hierbei um Vollerhebungen handelt und die Ergebnisse laufend von den Dienststellen der EG- Kommission auf Plausibilität überprüft werden, dürften die Fehlerquellen nur sehr gering sein. Bei der Ermittlung der Einhaltung der nationalen Direktvermarktungsmengen werden nicht die amtlichen Statistiken, sondern die Abgabeerklärungen der einzelnen Milcherzeuger herangezogen. Negative Auswirkungen durch falsche Statistiken auf die Einhaltung der nationalen Anlieferungsgarantiemengen sowie der Direktvermarktungsmengen sind daher nicht anzunehmen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen des Abgeordneten Reimann (SPD) (Drucksache 11/880 Fragen 17 und 18): Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß einer Bürgerin der Bundesrepublik Deutschland (Jahrgang 1925), die 105 Monate Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung in der Schweiz und 26 Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung in Schweden geleistet hat und die einen Teil ihres Arbeitslebens in der Bundesrepublik Deutschland verbracht hat und hier Beiträge entrichtete, eine Zusammenrechnung der schweizerischen und der schwedischen Pflichtversicherungszeit nicht gewährt wird, obwohl die sozialgerichtliche Rechtsprechung in ähnlichen Fällen eine solche Zusammenrechnung befürwortet? Ist die Bundesregierung bereit, sich im Falle einer noch ausstehenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zugunsten einer multilateralen Zusammenrechnung von Versicherungszeiten in der Rentenversicherung diesem Urteil anzuschließen? Regelungen über eine multilaterale Zusammenrechnung bestehen innerhalb der Europäischen Gemeinschaften wegen der besonderen Verhältnisse für die Rheinschiffer und wegen der ausgeprägten Fluktuation von Arbeitskräften. Wegen der großen Fluktuation von Arbeitskräften bestehen außerdem zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den deutschsprachigen Nachbarn Österreich, Schweiz und Liechtenstein Möglichkeiten der multilateralen Zusammenrechnung. Bei den von der Bundesrepublik Deutschland mit Schweden und der Schweiz abgeschlossenen bilateralen Abkommen über Soziale Sicherheit hingegen ist eine sogenannte multilaterale Zusammenrechnung — hier von deutschen, schwedischen und schweizerischen Versicherungszeiten — ausgeschlossen. Das Bundessozialgericht hat demgegenüber in verschiedenen Entscheidungen, u. a. im Beschluß des Großen Senats vom 29. Mai 1984 (GS 1-3/82) eine multilaterale Zusammenrechnung von Versicherungszeiten bejaht. Zu diesem Ergebnis kam es — entgegen der Auffassung der Bundesregierung und der Träger der Rentenversicherung — aufgrund einer Auslegung der damals insoweit auslegungsfähigen Abkommen. Die neueren Abkommen schließen aber die multilaterale Zusammenrechnung zweifelsfrei aus. Dies gilt auch für die Abkommen mit Schweden und der Schweiz. Hierfür sind folgende Gründe maßgebend: 1. Es fehlt an der Gegenseitigkeit. Die zweiseitigen Abkommen sehen nur die Zusammenrechnung von Versicherungszeiten zwischen den beiden Vertragsstaaten vor, nicht aber die Zusammenrechnung mit Versicherungszeiten weiterer Staaten, weil die weiteren Staaten durch ein zweiseitiges Abkommen nicht zu entsprechendem gegenseitigem Handeln verpflichtet werden können. Nur durch mulitlaterale Vereinbarungen wäre Interessenausgleich zwischen allen in Betracht kommenden Staaten zu ermöglichen. 2. Eine multilaterale Zusammenrechnung aufgrund zweiseitiger Abkommen hat bei der Berechnung der Rente Schwierigkeiten zur Folge. Dies gilt insbesondere für die Anrechnung der von der Versicherungdauer unabhängigen Leistungsbestandteile, z. B. des Kinderzuschusses und der Zurechnungszeit. Ob und in welchem Umfang die in Betracht kommenden Staaten hierfür einzustehen haben, läßt sich nur über multilaterale Vereinbarungen klären. Das Problem des extrem kleinen Kreises der Betroffenen hat im übrigen dadurch erheblich an Gewicht verloren, daß im Haushaltsbegleitgesetz 1984 die Wartezeit für das Altersruhegeld von 15 Jahren auf 5 Jahre herabgesetzt worden ist. Im EG-Bereich werden ohnehin die in allen Mitgliedstaaten zurückgelegten Versicherungszeiten zusammengerechnet. Beim Europäischen Gerichtshof ist derzeit ein Fall anhängig, bei dem es um die multilaterale Zusammenrechnung von Versicherungszeiten geht, die in zwei EG-Staaten und in Polen zurückgelegt worden sind. Eine Entscheidung ist noch nicht getroffen worden. Selbstverständlich wird das Urteil des europäischen Gerichtshofs, da es Rechtskraft besitzt, in dem konkreten Einzelfall vom zuständigen Rentenversicherungsträger befolgt werden. Generell ist es Sache Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Oktober 1987 2067* der Versicherungsträger, die Sozialversicherungsgesetze und Abkommen auszulegen; die Bundesregierung kann hier keinerlei Weisungen erteilen. Bei dieser Auslegung ist die Rechtsprechung der Gerichte, insbesondere auch diejenige des Europäischen Gerichtshofes, ein wichtiger Faktor. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Frage des Abgeordneten Schreiner (SPD) (Drucksache 11/880 Frage 19): Wie ist der Sachstand bei der Verordnungsgebung nach § 34 Arbeitssicherstellungsgesetz durch das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, und welche Maßnahmen durch die Arbeitsverwaltung sind in dieser Hinsicht bereits erfolgt bzw. in Planung? Der Referentenentwurf der Verordnung nach § 34 Arbeitssicherstellungsgesetz ist mit den Beteiligten einschließlich der Länder abgestimmt. Es finden aber noch Gespräche auf politischer Ebene statt. Maßnahmen der Arbeitsverwaltung für eine Umsetzung der Verordnung nach deren Erlaß sind noch nicht ergriffen, es gibt auch insoweit keine Planungen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Emmerlich (SPD) (Drucksache 11/880 Fragen 28 und 29): In welchem Umfang werden bei den freien Wohlfahrtsverbänden die Aufwandszuschüsse für Unterkunft, Verpflegung und Bekleidung für Zivildienstleistende gekürzt? Wie erklärt sich die Bundesregierung zu der Befürchtung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, daß ihre Hilfsangebote mit Zivildienstleistenden infolgedessen vor allem im offenen und stationären Bereich gekürzt werden müssen? Zu Frage 28: Die Aufwandszuschüsse, die die Kosten der Beschäftigungsstellen für Unterkunft, Essen und Arbeitskleidung der Zivildienstleistenden ausgleichen sollen, sind ab 1. September 1987 um die Hälfte gekürzt worden. Für Zivildienstleistende, die vor diesem Zeitpunkt den Dienst angetreten haben, erhalten die Beschäftigungsstellen den vollen Zuschußbetrag für die gesamte Dienstzeit. Von der Kürzung nicht betroffen sind Zivildienstplätze in den Mobilen Sozialen Hilfsdiensten und der Individuellen Schwerstbehindertenbetreuung. Zu Frage 29: Mit Vertretern der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege wurde die beabsichtigte Kürzung am 16. Juli 1987 besprochen. Sie nahmen die Maßnahme mit Bedauern zur Kenntnis und schlossen nicht aus, daß einzelne Beschäftigungsstellen wegen der kurzfristigen Inkraftsetzung auf die Zuweisung von Zivildienstleistenden verzichten müßten. In einer schriftlichen Stellungnahme vom 25. August 1987 wurde als Konsequenz geschildert, „daß vor allem im offenen und stationären Bereich das erreichte Niveau an Hilfsangeboten mit Zivildienstleistenden nicht weiter ausgebaut, unter Umständen nicht einmal gehalten werden kann". Die Bundesregierung geht davon aus, daß ein nennenswerter Abbau von Plätzen weder insgesamt noch in bestimmten Tätigkeitsbereichen erfolgen wird. Sie stützt sich dabei auf Erfahrungen aus dem Jahr 1981, als die Zuschüsse für die Bereitstellung neuer Plätze schon einmal weggefallen sind, und darauf, daß die Wohlfahrtsverbände und die ihnen angeschlossenen Einrichtungen stets gewußt haben, daß es sich bei den Aufwandszuschüssen nur um eine zeitlich begrenzte Leistung zur Schaffung neuer Zivildienstplätze handelt. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Fragen des Abgeordneten Schemken (CDU/CSU) (Drucksache 11/880 Fragen 30 und 31): Trifft es zu, daß jährlich in der Bundesrepublik Deutschland bis zu 15 000 Babys während der Geburt durch Kunstfehler von Ärzten geschädigt werden? Gibt es Erkenntnisse über die Ursachen solcher Schädigungen, wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu unternehmen? Zu Frage 30: Der Bundesregierung liegen auch nach Rückfragen bei den einschlägigen Fachgesellschaften keine verläßlichen Zahlen über „Schäden bei Säuglingen durch geburtshilfliche Mängel und Fehler" vor. Besonders auch Gesprächen mit dem Arbeitskreis Kunstfehler in der Geburtshilfe e. V. ist sie jedoch über solche Schadensmöglichkeiten und Vorkommnisse informiert. Im Zusammenhang mit der Frage der Mütter- und Säuglingssterblichkeit, mit der Bund und Länder immer wieder befaßt sind, wurden zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um die Geburt nebst Vorfeld und Nachsorge so zu gestalten, daß soweit möglich gesunde Kinder geboren werden. Dazu gehören Aufklärungsmaßnahmen, Vorsorgeangebote und ihre Wahrnehmung, Unterstützung der perinatalen Medizin, Förderung zugehöriger Studien, optimale Organisation der Geburtshilfe und Säuglingsversorgung in den Krankenhäusern, Ausbildung der Geburtshelfer, deren fachinterne Qualifikationskontrolle und anderes mehr in unterschiedlichster Kompetenz von Bund, Ländern und Gemeinden. Zu Frage 31: Der Arbeitskreis Kunstfehler in der Geburtshilfe hat sich in der Vergangenheit bemüht, die Ursachen für Kunstfehler in der Geburtshilfe aufzudecken und da- 2068* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Oktober 1987 mit dazu beizutragen, daß solche Kunstfehler in Zukunft vermieden werden können. Einen wichtigen Beitrag bei Verbesserungen in der Geburtshilfe leisten die in allen Bundesländern zunehmend flächendeckend durchgeführten PerinatalStudien. Diese Erhebungen dienen der Qualitätssicherung in der Geburtshilfe. Durch die fortlaufend gewonnenen Erkenntnisse ist die Möglichkeit gegeben, geburtshilfliche Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit, Notwendigkeit, Effizienz und Effektivität zu überprüfen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Bindig (SPD) (Drucksache 11/880 Fragen 38 und 39): Kann die Bundesregierung angeben, wieviel Kilometer Bundesfernstraßen mit getrennten Fahrbahnen für den Richtungsverkehr es im gesamten Bundesgebiet und den einzelnen Bundesländern gibt, die entgegen der gesetzlichen Regelung des § 2 Abs. 3 a FStrG als Bundesstraße gewidmet sind, obwohl sie die Voraussetzungen des § 1 Abs. 3 FStrG erfüllen, wonach sie als Bundesautobahnen eingestuft werden müßten? Welche Absicht verfolgt die Bundesregierung damit, etliche Bundesfernstraßen unter dem falschen Namen „Bundesstraße" zu bauen, obwohl sie gesetzlich (§ 2 Abs. 3 a FStrG) als Bundesautobahn anzusehen sind, und hat die Bundesregierung die Absicht, sich künftig entweder in der Praxis an das Gesetz zu halten oder will sie das Gesetz an die bestehende Praxis anpassen? Zu Frage 38: Die Bundesfernstraßen werden gemäß Artikel 90 Grundgesetz von den Ländern im Auftrag des Bundes verwaltet; dazu gehört neben Planung und Bau auch die Einstufung der Straßen. Die Bundesregierung geht davon aus, daß die zu Bundesstraßen gewidmeten zweibahnigen Bundesfernstraßen den Kriterien einer Bundesautobahn nach § 1 Abs. 3 Fernstraßengesetz nicht voll entsprechen; das heißt, sie dienen nicht nur dem Schnellverkehr und weisen geringere Entwurfsstandards auf. Mit dieser Zielsetzung hat auch der Deutsche Bundestag bei seinen Entscheidungen zum Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen in einigen Fällen Planungen von Bundesautobahnen zu zweibahnigen Bundesstraßen zurückgenommen. Zu Frage 39: Für eine Änderung der Praxis oder eine Gesetzesänderung sieht die Bundesregierung keinen Anlaß. Anlage 9 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Lowak (CDU/CSU) (Drucksache 11/880 Frage 55) : Mit welcher Begründung werden die „Namibia Nachrichten" von der deutschen Botschaft in Südafrika und dem Generalkonsulat in Kapstadt mit Informationsmaterial und — zur Verbreitung des Blattes — durch Mundpropaganda unterstützt, und ist die Bundesregierung bereit, dafür Sorge zu tragen, daß auch andere Informationsblätter in Namibia unterstützt werden? Im Rahmen der politischen Öffentlichkeitsarbeit Ausland gehört es zu den Aufgaben unserer Auslandsvertretungen, mit den Medien des Gastlandes zusammenzuarbeiten und ihnen Informationsmaterial zur Verfügung zu stellen. Dieses Informationsmaterial wird auf Wunsch jedem Presse- und Medienorgan des Gastlandes zur Verfügung gestellt. Anlage 10 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Penner (SPD) (Drucksache 11/880 Fragen 56 und 57): Trifft es zu, daß es vor dem Besuch des Dalai-Lama in der Bundesrepublik Deutschland Bemühungen um ein Gespräch mit der Bundesregierung gegeben hat, und aus welchen Gründen ist das erbetene Gespräch nicht zustande gekommen? Hat der Bundestagsabgeordnete Dr. Blüm das Gespräch mit dem Dalai-Lama in Düsseldorf in seiner Eigenschaft als Mitglied der Bundesregierung oder als Landesvorsitzender der CDU in Nordrhein-Westfalen geführt, und hat er, falls er als Regierungsmitglied handelte, dem Dalai-Lama bei dieser Gelegenheit die Haltung der Bundesregierung zum Recht der Tibeter auf Selbstbestimmung erläutert? Zu Frage 56: Es trifft zu, daß es vor dem kürzlichen Besuch des Dalai-Lama Bemühungen um ein Gespräch mit der Bundesregierung gegeben hat. Das Gespräch ist nicht zustande gekommen. Die Haltung der Bundesregierung zur tibetischen Exilregierung unter Führung des Dalai-Lama ist bekannt. Ich verweise dazu auf die Antwort zu der Frage 18b der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN, Drs. 10/6127 vom 8. 10.1986. Der Dalai-Lama bezeichnet sich als Chef einer Exilregierung. Die Bundesrepublik Deutschland unterhält Beziehungen nur zur Regierung der VR China. Zu Frage 57: Der Bundestagsabgeordnete Norbert Blüm hat das Gespräch mit dem Dalai-Lama am 16. 9. 1987 in Düsseldorf in seiner Eigenschaft als Landesvorsitzender der CDU in Nordrhein-Westfalen geführt. Anlage 11 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Hamm-Brücher (FDP) (Drucksache 11/880 Fragen 58 und 59) : Wie beurteilt die Bundesregierung die menschenrechtliche Situation nach den Ereignissen am 27. September 1987 in Tibet, in dessen Hauptstadt Lhasa laut Presseberichten 10 000 Tibeter gegen die am 24. und 25. September 1987 in Massenveranstal- Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Oktober 1987 2069* tungen stattgefundenen öffentlichen Verurteilungen und Hinrichtungen demonstrierten und 26 Personen verhaftet wurden, denen nun das gleiche Schicksal droht? Ist die Bundesregierung bereit, den Friedensplan für Tibet zu unterstützen, der am 21. September 1987 vom Dalai-Lama dem Menschenrechtsausschuß des Amerikanischen Kongresses vorgelegt wurde? Zu Frage 58: a) Infolge der Reformpolitik der chinesischen Regierung haben sich die Lebensverhältnisse der tibetischen Bevölkerung in politischer, wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Hinsicht in den letzten Jahren spürbar verbessert. Die jüngsten Ereignisse in Lhasa lassen erkennen, daß trotz dieser Verbesserungen erhebliche Probleme fortbestehen. Die Bundesregierung geht davon aus, daß die Regierung der VR China ihre Bemühungen zur Bewältigung dieser Probleme im Rahmen ihrer Reformpolitik fortsetzen und dabei den Interessen der Tibeter Rechnung tragen wird. b) Zu den Ereignissen in Lhasa sind der Bundesregierung keine über die Medienberichterstattung hinausgehenden Tatsachen bekannt. Zu Frage 59: Das Verhältnis zwischen Han-Chinesen und Tibetern ist seit Jahrhunderten wechselhaft. Es kann nur durch eine einvernehmliche Lösung geregelt werden. Die Bundesregierung ist davon überzeugt, daß die chinesische Regierung auch weiterhin eine solche einvernehmliche Regelung anstreben wird. Dabei werden Vorstellungen des Dalai Lama, der mittelbare Kontakte zur chinesischen Regierung unterhalten hat, sicherlich eine Rolle spielen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Günter Verheugen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Staatssekretär, die Bundesregierung hat in Gestalt des Bundesaußenministers ein Gesetz zur Regelung der besonderen Verhältnisse des auswärtigen Dienstes angekündigt: Gesetz über den auswärtigen Dienst (GAD). Meine Frage ist, ob Sie beabsichtigen, in diesem Zusammenhang auch das Problem der Sprachenzulage zu lösen.
    Spranger, Parl. Staatssekretär: Ich weiß nicht, was der Herr Außenminister, der dieses Gesetz angekündigt hat, in dieses Gesetz aufnehmen will. Der jetzige Sachstand im Hinblick auf diese Zulage ist, wie ich dargestellt habe, daß die Haushaltslage bisher eine Erhöhung nicht zugelassen hat.


Rede von Dieter-Julius Cronenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Meine Damen und Herren, weitere Fragen liegen nicht vor. Ich kann damit die Fragestunde schließen. Herr Staatssekretär, ich bedanke mich für die Beantwortung der Fragen.
Ich werde die Sitzung gleich für einige Minuten unterbrechen, daß wir um 15.30 Uhr beginnen können.

(Frau Traupe [SPD]: Warum das denn?)

Bevor ich dies tue, möchte ich Ihnen das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN, der Ihnen auf Drucksache 11/659 vorliegt, bekanntgeben. Abgegeben wurden 393 Stimmen, ungültig war keine. Mit Ja haben 167 Abgeordnete gestimmt, mit Nein haben 218 Abgeordnete gestimmt. Acht Abgeordnete haben sich enthalten.
Endgültiges Ergebnis
Abgegebene Stimmen 392; davon
ja: 167
nein: 217
enthalten: 8
Ja
SPD
Frau Adler
Amling
Andres
Dr. Apel
Bachmaier
Becker (Nienberge)

Frau Becker-Inglau Bernrath
Bindig
Dr. Böhme (Unna) Börnsen (Ritterhude) Brandt
Brück
Büchler (Hof) Dr. von Billow Frau Bulmahn Buschfort
Catenhusen
Conradi
Frau Dr. Däubler-Gmelin Daubertshäuser
Frau Dr. Dobberthien Dreßler
Duve
Dr. Emmerlich Erler
Ewen
Frau Faße
Fischer (Homburg)

Frau Fuchs (Köln)

Frau Fuchs (Verl)

Frau Ganseforth
Gansel
Dr. Gautier Gerster (Worms)

Gilges
Frau Dr. Götte
Graf
Großmann
Frau Hämmerle
Frau Dr. Hartenstein Hasenfratz
Dr. Hauchler Dr. Hauff Heimann Heistermann Horn
Huonker
Ibrügger
Jahn (Marburg)

Jaunich
Dr. Jens
Jung (Düsseldorf)

Jungmann Kastning
Kiehm



Vizepräsident Cronenberg
Kirschner
Kißlinger
Klein (Dieburg)

Kolbow
Koltzsch Koschnick Kretkowski Lambinus Lennartz Leonhart Lohmann (Witten)

Lutz
Frau Luuk
Frau Dr. Martiny-Glotz Menzel
Meyer
Dr. Mitzscherling
Müller (Düsseldorf)

Müller (Schweinfurt) Müntefering
Frau Dr. Niehuis
Dr. Niese Dr. Nöbel
Frau Odendahl Oesinghaus Oostergetelo
Paterna
Pauli
Dr. Penner Peter (Kassel)

Dr. Pick
Porzner
Poß
Reimann Reuter
Rixe
Roth
Schäfer (Offenburg) Schanz
Scherrer Schluckebier
Frau Schmidt (Nürnberg) Schmidt (Salzgitter)
Dr. Schmude
Dr. Schöfberger
Schreiner
Schröer (Mülheim)

Schütz
Seidenthal Frau Seuster
Singer
Frau Dr. Skarpelis-Sperk Frau Steinhauer
Stiegler
Frau Terborg
Frau Dr. Timm Toetemeyer Frau Traupe
Urbaniak Vahlberg Verheugen Voigt (Frankfurt)

Vosen
Wartenberg (Berlin) Weiermann
Frau Weiler
Weisskirchen (Wiesloch) Westphal
Frau Weyel
Dr. Wieczorek
Frau Wieczorek-Zeul Wiefelspütz
von der Wiesche Wischnewski
Dr. de With
Wittich
Zeitler
Zumkley
DIE GRÜNEN
Frau Beer
Frau Brahmst-Rock Dr. Daniels (Regensburg) Ebermann
Frau Eid
Frau Flinner Frau Garbe Häfner
Frau Hensel Frau Hillerich
Hoss
Hüser
Kleinert (Marburg)

Dr. Knabe
Dr. Lippelt (Hannover)

Dr. Mechtersheimer
Frau Nickels Frau Olms Frau Rust Frau Saibold Schily
Frau Schmidt-Bott
Frau Schoppe
Sellin
Frau Teubner
Frau Unruh
Frau Dr. Vollmer
Volmer
Weiss (München)

Wetzel
Frau Wilms-Kegel
Frau Wollny Wüppesahl
Nein
CDU/CSU
Dr. Abelein Austermann Bauer
Bayha
Dr. Becker (Frankfurt) Frau Berger (Berlin)
Dr. Biedenkopf
Biehle
Dr. Blank
Dr. Blens
Dr. Blüm
Börnsen (Bönstrup)

Dr. Bötsch Bohl
Bohlsen
Breuer
Buschbom
Carstensen (Nordstrand) Clemens
Dr. Czaja
Dr. Daniels (Bonn)

Frau Dempwolf Dörflinger
Doss
Echternach Ehrbar
Eigen
Engelsberger Eylmann
Dr. Faltlhauser
Feilcke
Dr. Fell
Fellner
Fischer (Hamburg) Francke (Hamburg)
Dr. Friedrich Fuchtel
Ganz (St. Wendel)

Frau Geiger Geis
Dr. Geißler
Dr. von Geldern
Gerster (Mainz)

Glos
Dr. Göhner Gröbl
Dr. Grünewald
Günther Dr. Häfele
Frau Hasselfeldt
Haungs
Hauser (Esslingen) Hedrich
Frau Dr. Hellwig
Helmrich Dr. Hennig
Herkenrath
Hinrichs Hinsken Höffkes Höpfinger
Hörster
Dr. Hoffacker
Frau Hoffmann (Soltau) Dr. Hornhues
Frau Hürland-Büning
Dr. Hüsch
Dr. Jahn (Münster)

Dr. Jenninger
Dr. Jobst
Jung (Limburg)

Jung (Lörrach)

Kalb
Kalisch Dr.-Ing. Kansy
Dr. Kappes
Frau Karwatzki
Kiechle
Klein (München)

Dr. Köhler (Wolfsburg) Kolb
Kossendey
Kraus
Krey
Kroll-Schlüter
Dr. Kronenberg
Dr. Kunz (Weiden)

Lamers
Dr. Lammert
Dr. Langner
Lattmann
Dr. Laufs Frau Limbach
Link (Diepholz)

Link (Frankfurt)

Linsmeier
Lintner
Dr. Lippold (Offenbach) Louven
Lowack Maaß
Frau Männle
Magin Marschewski
Dr. Meyer zu Bentrup Michels
Dr. Miltner
Dr. Möller
Müller (Wadern)

Nelle
Dr. Neuling
Neumann (Bremen)

Dr. Olderog
Oswald Pesch
Pfeffermann
Dr. Pinger
Dr. Pohlmeier
Dr. Probst
Rauen Rawe
Reddemann
Regenspurger
Repnik
Dr. Riesenhuber
Frau Rönsch (Wiesbaden) Frau Roitzsch (Quickborn) Dr. Rüttgers
Ruf
Sauer (Salzgitter)

Sauer (Stuttgart)

Sauter (Epfendorf)

Sauter (Ichenhausen) Scharrenbroich
Schartz (Trier) Schemken Schmidbauer
Dr. Schneider (Nürnberg) Schreiber
Schulhoff
Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd) Schulze (Berlin)
Dr. Schwarz-Schilling
Dr. Schwörer Seehofer
Seesing
Seiters
Spilker
Spranger
Dr. Sprung
Dr. Stavenhagen Straßmeir
Frau Dr. Süssmuth
Susset
Tillmann
Dr. Uelhoff Dr. Unland Frau Verhülsdonk
Vogel (Ennepetal)

Vogt (Duren)

Dr. Voigt (Northeim)

Dr. Waffenschmidt
Graf von Waldburg-Zeil Dr. Warrikoff
Dr. von Wartenberg Weirich
Weiß (Kaiserslautern) Werner (Ulm)
Frau Will-Feld
Frau Dr. Wilms
Wilz
Wimmer (Neuss)

Frau Dr. Wisniewski Wissmann
Dr. Wittmann Dr. Wörner Würzbach Zeitlmann Zierer
Dr. Zimmermann
Zink
SPD Nagel
FDP
Frau Dr. Adam-Schwaetzer Baum
Beckmann Bredehorn
Cronenberg (Arnsberg) Eimer (Fürth)
Engelhard
Dr. Feldmann
Frau Folz-Steinacker Funke
Gallus
Gries
Frau Dr. Hamm-Brücher Dr. Haussmann
Heinrich Dr. Hirsch
Dr. Hitschler Hoppe
Dr. Hoyer Irmer
Kleinert (Hannover)

Kohn



Vizepräsident Cronenberg
Dr.-Ing. Laermann
Lüder
Neuhausen
Nolting Paintner Richter Rind
Frau Dr. Segall
Dr. Sohns
Dr. Thomae
Timm
Wolfgramm (Göttingen) Frau Würfel
Enthalten
SPD
Bamberg
Dr. Haack Leidinger Niggemeier
Rappe (Hildesheim) Frau Renger
Dr. Wernitz Wimmer (Neuötting)

Somit ist dieser Antrag abgelehnt.
Ich gebe Ihnen das Ergebnis über die namentliche Abstimmung über Nr. 4 des Antrags der Fraktion der SPD auf Drucksache 11/817 (neu) bekannt. Hier wurden 392 Stimmen abgegeben, auch hier war keine Stimme ungültig. Mit Ja haben 178 Abgeordnete gestimmt, mit Nein haben 212 Abgeordnete gestimmt. Es gab zwei Enthaltungen.
Endgültiges Ergebnis
Abgegebene Stimmen 391; davon
ja: 178
nein: 211
enthalten: 2
Ja
SPD
Frau Adler
Amling Andres Dr. Apel Bachmaier
Bamberg
Becker (Nienberge)

Frau Becker-Inglau Bernrath
Bindig
Dr. Böhme (Unna) Börnsen (Ritterhude) Brandt
Brück
Büchler (Hof)

Frau Bulmahn
Buschfort
Catenhusen
Conradi
Frau Dr. Däubler-Gmelin Daubertshäuser
Frau Dr. Dobberthien Dreßler
Duve
Dr. Emmerlich
Erler
Ewen
Frau Faße
Fischer (Homburg)

Frau Fuchs (Verl)

Frau Ganseforth
Gansel
Dr. Gautier
Gerster (Worms)

Gilges
Frau Dr. Götte
Graf
Großmann Dr. Haack Frau Hämmerle
Frau Dr. Hartenstein Hasenfratz
Dr. Hauchler
Dr. Hauff Heimann Heistermann
Horn
Huonker Ibrügger
Jahn (Marburg) Jaunich
Dr. Jens
Jung (Düsseldorf) Jungmann Kastning
Kiehm
Kirschner Kißlinger
Klein (Dieburg) Kolbow
Koltzsch Koschnick Kretkowski
Lambinus Leidinger Lennartz Leonhart Lohmann (Witten)

Lutz
Frau Luuk
Frau Dr. Martiny-Glotz Menzel
Meyer
Dr. Mitzscherling Müller (Düsseldorf) Müller (Schweinfurt) Müntefering
Nagel
Frau Dr. Niehuis
Dr. Niese
Niggemeier Dr. Nöbel
Frau Odendahl Oesinghaus Oostergetelo Paterna
Pauli
Dr. Penner Peter (Kassel) Dr. Pick
Porzner
Poß
Rappe (Hildesheim) Reimann
Frau Renger Reuter
Rixe
Roth
Schäfer (Offenburg) Schanz
Scherrer
Schluckebier
Frau Schmidt (Nürnberg) Schmidt (Salzgitter)
Dr. Schmude Dr. Schöfberger Schreiner
Schröer (Mülheim) Schütz
Seidenthal Frau Seuster Singer
Frau Dr. Skarpelis-Sperk Frau Steinhauer
Stiegler
Frau Terborg Frau Dr. Timm Toetemeyer Frau Traupe Urbaniak
Vahlberg
Verheugen
Voigt (Frankfurt)

Vosen
Wartenberg (Berlin) Weiermann
Frau Weiler Weisskirchen (Wiesloch) Dr. Wernitz
Westphal
Frau Weyel Dr. Wieczorek
Frau Wieczorek-Zeul Wiefelspütz
von der Wiesche Wimmer (Neuötting) Wischnewski
Dr. de With Wittich
Zeitler
Zumkley
FDP
Frau Dr.- Hamm-Brücher Dr. Hitschler
Irmer
Lüder
DIE GRÜNEN
Frau Beer
Frau Brahmst-Rock
Dr. Daniels (Regensburg) Ebermann
Frau Eid
Frau Flinner Frau Garbe Häfner
Frau Hensel Frau Hillerich
Hoss
Hüser
Kleinert (Marburg)

Dr. Knabe
Dr. Lippelt (Hannover)

Dr. Mechtersheimer
Frau Nickels Frau Olms
Frau Rust
Frau Saibold Schily
Frau Schmidt-Bott
Frau Schoppe Sellin
Frau Teubner Frau Unruh
Frau Dr. Vollmer
Volmer
Weiss (München)

Wetzel
Frau Wilms-Kegel
Frau Wollny Wüppesahl
Nein
CDU/CSU
Dr. Abelein
Austermann
Bauer
Bayha
Dr. Becker (Frankfurt)

Frau Berger (Berlin)

Dr. Biedenkopf
Biehle
Dr. Blank Dr. Blens Dr. Blüm Börnsen (Bönstrup)

Dr. Bötsch Bohl
Bohlsen Breuer
Buschbom
Carstensen (Nordstrand) Clemens
Dr. Czaja
Dr. Daniels (Bonn)

Frau Dempwolf
Dörflinger Doss
Echternach
Ehrbar
Eigen
Engelsberger
Eylmann
Dr. Faltlhauser
Feilcke
Dr. Fell
Fellner
Fischer (Hamburg)

Francke (Hamburg)

Dr. Friedrich
Fuchtel
Ganz (St. Wendel)

Frau Geiger
Geis
Dr. Geißler
Dr. von Geldern
Gerster (Mainz)

Glos
Dr. Göhner
Gröbl
Dr. Grünewald
Günther Dr. Häfele
Frau Hasselfeldt
Haungs
Hauser (Esslingen)

Hedrich
Frau Dr. Hellwig



Vizepräsident Cronenberg
Helmrich
Dr. Hennig
Herkenrath
Hinrichs
Hinsken
Höffkes
Höpfinger
Hörster
Dr. Hoffacker
Frau Hoffmann (Soltau) Dr. Hornhues
Frau Hürland-Büning
Dr. Hüsch
Dr. Jahn (Münster) Dr. Jenninger
Dr. Jobst
Jung (Limburg) Jung (Lörrach) Kalb
Kalisch
Dr.-Ing. Kansy Dr. Kappes
Frau Karwatzki Kiechle
Klein (München)

Dr. Köhler (Wolfsburg) Kolb
Kossendey
Kraus
Krey
Kroll-Schlüter Dr. Kronenberg
Dr. Kunz (Weiden) Lamers
Dr. Lammert
Dr. Langner
Lattmann
Dr. Laufs
Frau Limbach Link (Diepholz) Link (Frankfurt) Linsmeier
Lintner
Dr. Lippold (Offenbach) Louven
Lowack
Maaß
Frau Männle Magin
Marschewski
Dr. Meyer zu Bentrup Michels
Dr. Miltner
Dr. Möller
Müller (Wesseling) Nelle
Dr. Neuling
Neumann (Bremen)

Dr. Olderog
Oswald
Pesch
Pfeffermann
Pfeifer
Dr. Pinger
Dr. Pohlmeier Dr. Probst
Rauen
Rawe
Reddemann
Regenspurger Repnik
Dr. Riesenhuber
Frau Rönsch (Wiesbaden) Frau Roitzsch (Quickborn) Dr. Rüttgers
Ruf
Sauer (Salzgitter) Sauer (Stuttgart) Sauter (Epfendorf) Sauter (Ichenhausen) Scharrenbroich Schartz (Trier) Schemken
Schmidbauer
Dr. Schneider (Nürnberg) Schreiber
Schulhoff
Dr. Schulte

(Schwäbisch Gmünd) Schulze (Berlin)

Dr. Schwarz-Schilling
Dr. Schwörer Seehofer
Seesing
Seiters
Spilker
Spranger
Dr. Sprung
Dr. Stavenhagen
Straßmeir
Frau Dr. Süssmuth
Susset
Tillmann
Dr. Uelhoff
Dr. Unland
Frau Verhülsdonk
Vogel (Ennepetal)

Vogt (Duren)

Dr. Voigt (Northeim)

Dr. Waffenschmidt
Graf von Waldburg-Zeil Dr. Warrikoff
Dr. von Wartenberg Weirich
Weiß (Kaiserslautern) Werner (Ulm)
Frau Will-Feld Frau Dr. Wilms Wilz
Wimmer (Neuss) Frau Dr. Wisniewski Wissmann
Dr. Wittmann Dr. Wörner
Würzbach
Zeitlmann
Zierer
Dr. Zimmermann Zink
FDP
Frau Dr. Adam-Schwaetzer Beckmann
Bredehorn
Cronenberg (Arnsberg) Eimer (Fürth)
Engelhard
Dr. Feldmann
Frau Folz-Steinacker Funke
Gallus
Gries
Dr. Haussmann
Heinrich Hoppe
Dr. Hoyer
Kleinert (Hannover)

Kohn
Dr.-Ing. Laermann Neuhausen Nolting
Paintner
Richter
Rind
Frau Dr. Segall
Dr. Solms Dr. Thomae Timm
Wolfgramm (Göttingen) Frau Würfel
Enthalten
FDP
Baum
Dr. Hirsch
Dieser Antrag ist abgelehnt.
Wie schon angekündigt, möchte ich die Sitzung nunmehr für einige Minuten unterbrechen, so daß wir pünktlich um 15.30 Uhr, wie ursprünglich vorgesehen — —

(Frau Traupe [SPD]: Warum denn das?)

— Können wir sofort anfangen?

(Allgemeine Zustimmung)

— Die Fraktionen signalisieren mir bis auf die FDP- Fraktion, daß wir gleich mit Tagesordnungspunkt 12 fortfahren können.
Ich rufe Punkt 12 der Tagesordnung auf:
Beratung der Unterrichtung durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz
Neunter Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)

— Drucksache 10/6816 —Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Innenausschuß (federführend)

Rechtsausschuß
Ausschuß für Wirtschaft
Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Verteidigungsausschuß
Ausschuß für das Post- und Fernmeldewesen
Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Ausschuß für Forschung und Technologie
Meine Damen und Herren, nach einer Vereinbarung im Ältestenrat ist für die Beratung eine Stunde vorgesehen. — Widerspruch erhebt sich nicht. So darf ich dies als beschlossen betrachten.
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Blens. Herr Abgeordneter, vor nicht gerade sehr vollem Haus erteile ich Ihnen das Wort.

(Frau Traupe [SPD]: Aber er ist da!)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Heribert Blens


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn das Haus nicht so voll ist, ist es auch nicht erforderlich, die Anwesenden in eine Datei zu erfassen. Das bedürfte nämlich der Zustimmung des Datenschutzbeauftragten, und ich weiß nicht, ob er bereit wäre, sie zu erteilen.
    Ich möchte die Aussprache über den Neunten Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz zum Anlaß nehmen, dem Datenschutzbeauftragten und seinen Mitarbeitern zunächst für ihre Arbeit zu danken. Wie aus dem Bericht zu ersehen ist, hat der Innenausschuß des Bundestages den Bundesbeauftragten für den Datenschutz bei vielen seiner Beratungen um gutachtliche Stellungnahmen gebeten, bei denen es darum ging, die rechtlichen Konsequenzen aus dem Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts zu ziehen. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz hat durch seinen Sachverstand und durch seine Beharrlichkeit dazu beigetragen, daß der Datenschutz in den Gesetzen, die zu



    Dr. Blens
    Ende beraten und verabschiedet werden konnten, angemessen berücksichtigt worden ist.
    Der Dank gilt aber auch derjenigen Tätigkeit des Datenschutzbeauftragten, die dazu dient, die Einhaltung der Datenschutzvorschriften bei den verschiedenen Bundesbehörden und sonstigen öffentlichen Stellen des Bundes zu kontrollieren. Der Bericht zeigt, daß auch in diesem Bereich während des Berichtszeitraums durch die Tätigkeit des Datenschutzbeauftragten Mißstände abgestellt, Mängel behoben und datenschutzrechtliche Verbesserungen erreicht werden konnten.
    Wenn der Datenschutzbeauftragte in seiner Pressekonferenz am 10. Februar dieses Jahres auf Grund seiner 30 Kontrollen bei Behörden und Dienststellen des Bundes feststellt, Spektakuläres habe sich dabei nicht ergeben, Skandale habe er nicht aufgedeckt, dann ist das ein gutes Zeugnis für den Datenschutz bei den Bundesbehörden.
    Der Bericht zeigt, daß der Datenschutzbeauftragte mit seinen Empfehlungen im wesentlichen nur da nicht durchgedrungen ist, wo zwischen ihm und der kontrollierten Behörde unterschiedliche Ansichten darüber bestanden, ob das Speichern oder Übermitteln personenbezogener Daten im Einzelfall zur Erfüllung der Aufgaben, die die kontrollierte Behörde wahrzunehmen hat, erforderlich im Sinne der §§ 9 und 10 des Datenschutzgesetzes ist. Das gilt vor allem für einige Dateien der Sicherheitsbehörden, die diese Behörden für notwendig halten, während der Datenschutzbeauftragte sie für nicht erforderlich erachtet. Hier wird sicherlich der Innenausschuß, der ja für beide Seiten, für den Datenschutz und für die innere Sicherheit zuständig ist, Lösungen zu suchen haben, die den Streit, soweit das geht, beenden.
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Volkszählungsurteil u. a. festgestellt — ich zitiere — :
    Wegen der für den Bürger bestehenden Undurchsichtigkeit der Speicherung und Verwendung von Daten unter den Bedingungen der automatischen Datenverarbeitung und auch im Interesse eines vorgezogenen Rechtsschutzes durch rechtzeitige Vorkehrungen ist die Beteiligung unabhängiger Datenschutzbeauftragter von erheblicher Bedeutung für einen effektiven Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung.
    Der vorliegende Neunte Tätigkeitsbericht bestätigt die Richtigkeit dieses Satzes. Ich möchte dem nichts weiter hinzufügen.
    Um so bedauerlicher ist es allerdings, daß bei der Veröffentlichung des Neunten Tätigkeitsberichtes der Streit zwischen dem Datenschutzbeauftragten und dem Bundesinnenminister über den Umfang der öffentlichen Berichterstattung über die Prüfung des Bundesamtes für Verfassungsschutz so stark in den Vordergrund gerückt worden ist. Der Datenschutzbeauftragte hat dazu in seiner Pressekonferenz erklärt, er bedauere diese Entwicklung, weil dadurch nicht nur seine Berichtspflicht, sondern auch das Informationsrecht des Deutschen Bundestages in Frage gestellt werde. Lassen Sie mich dazu einige Dinge klarstellen, die, glaube ich, der Klarstellung bedürfen.
    Es ging bei dem Streit zwischen dem Datenschutzbeauftragten und dem Bundesinnenminister nicht um die Frage, ob über die Kontrollen beim Bundesamt für Verfassungsschutz überhaupt öffentlich berichtet werden dürfe oder nicht. Streitig war lediglich die Frage, in welchem Umfang über das Ergebnis dieser Kontrolltätigkeit öffentlich berichtet werden durfte. Weil unterschiedliche Ansichten über den Umfang der erforderlichen Geheimhaltung bestanden, hat der Datenschutzbeauftragte ganz auf die Veröffentlichung eines entsprechenden Berichts verzichtet.
    Ich gehe davon aus, daß sich der Innenausschuß mit dieser Frage beschäftigen wird. Da dem Ausschuß auch der nicht veröffentlichte Teil des Berichtes zugänglich ist, kann er sich ein eigenes sachgerechtes Urteil darüber bilden, ob und inwieweit Geheimhaltungsbedürftigkeit bestanden hat. Ich hoffe, daß die Beratungen des Ausschusses zu Ergebnissen führen, die für die Zukunft eine Wiederholung dieser Auseinandersetzung ausschließen, soweit das überhaupt machbar ist.
    Der Datenschutzbeauftragte irrt sich allerdings, wenn er erklärt, durch die Nichtveröffentlichung des Berichtes über das Bundesamt für Verfassungsschutz würden sowohl seine Berichtspflicht als auch das Informationsrecht des Deutschen Bundestages in Frage gestellt.

    (Fellner [CDU/CSU]: Da irrt er in der Tat!)

    Nach § 19 Abs. 2 des Bundesdatenschutzgesetzes erstattet der Bundesbeauftragte für den Datenschutz seinen jährlichen Tätigkeitsbericht dem Deutschen Bundestag. So steht es im Gesetz. Alle Mitglieder des Bundestages haben Zugang zu dem als vertraulich eingestuften Berichtsteil. Das heißt, der Berichtspflicht des Datenschutzbeauftragten und dem Informationsrecht des Bundestages ist trotz der Geheimhaltung des Berichtes über das Bundesamt für Verfassungschutz ohne jede Einschränkung Rechnung getragen.
    Die ganze Aufregung wäre meines Erachtens nur verständlich, wenn der Bundesbeauftragte der Meinung wäre, der Adressat seines Berichtes sei in erster Linie die Öffentlichkeit. Zu dieser sicherlich irrigen Annahme könnte man als Mitglied des Bundestages verleitet werden, wenn man die Bundestagsdrucksache mit dem Bericht des Datenschutzbeauftragten mit dem durchaus unüblichen Hinweis übersandt bekommt: Sperrfrist 10. 2. 1987, 11.30 Uhr. Das war der Zeitpunkt der Pressekonferenz des Datenschutzbeauftragten.
    Ich will hier nicht auf Einzelpunkte des Berichtes eingehen. Das ist Sache der Beratungen im Innenausschuß. Ich möchte lediglich einige kurze Anmerkungen zu zwei mehr grundsätzlichen Fragen machen.
    Die erste betrifft das Verhältnis des Datenschutzbeauftragten zum Gesetzgeber. Der Datenschutzbeauftragte erwähnt in seinem Bericht seine umfangreiche Mitwirkung an den Beratungen einer größeren Zahl von Gesetzentwürfen, bei denen Konsequenzen aus dem Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts gezogen werden sollte. Er erwähnt zu Recht, daß seine Vorschläge in vielen Fällen vom Innenausschuß übernommen worden sind. Es soll ihm auch



    Dr. Blens
    nicht verwehrt werden, darauf hinzuweisen, daß ein Teil seiner Vorschläge nicht berücksichtigt worden ist. Ich halte es aber für überlegenswert, ob es richtig ist, in dem Bericht die nicht berücksichtigten Vorschläge viel umfangreicher als diejenigen darzustellen, die Berücksichtigung gefunden haben,

    (Fellner [CDU/CSU]: Ein unfreundlicher Akt ist das!)

    und ich bin auch nicht sicher, ob es richtig ist, daß der Datenschutzbeauftragte immer wieder darauf hinweist, daß er seine nicht berücksichtigten Voten auf jeden Fall aufrechterhalte.

    (Dr. Bötsch [CDU/CSU]: Dafür erhalten wir die Nichtberücksichtigung aufrecht!)

    Der Datenschutzbeauftragte sollte sich meines Erachtens überlegen, ob dieses Verfahren im Interesse einer gedeihlichen Zusammenarbeit zwischen ihm und dem Ausschuß wirklich beibehalten werden soll.

    (Paterna [SPD]: Soll das eine Drohung sein?)

    — Nein. Das ist nur eine Frage, die man auf beiden Seiten prüfen sollte.
    Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung kann nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im überwiegenden Allgemeininteresse durch den Gesetzgeber unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit eingeschränkt werden. Da, wo das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung einerseits und das Allgemeininteresse andererseits aufeinanderstoßen, hat der Gesetzgeber die Aufgabe, den Ausgleich zwischen beiden Rechtsgütern herzustellen, und dabei steht dem Gesetzgeber ein gewisser Gestaltungsspielraum zu. Das heißt, daß die Verfassung im allgemeinen nicht nur eine, sondern verschiedene Lösungen gestattet, für die sich der Gesetzgeber auch gegen das Votum des Datenschutzbeauftragten entscheiden kann, ohne gegen Verfassungsrecht zu verstoßen. Ich meine, auch der Datenschutzbeauftragte sollte, wenn ein Gesetz einmal unter seiner Beteiligung verabschiedet worden ist, die Entscheidung des Gesetzgebers hinnehmen, und zwar auch dann, wenn er nicht mit allen seinen Vorschlägen durchgedrungen ist.

    (Paterna [SPD]: Lerne leiden, ohne zu klagen!)

    Erst recht sollte der Datenschutzbeauftragte auf Kritik daran verzichten, daß ein datenschutzrechtlich relevanter Gesetzentwurf nicht von der Bundesregierung, sondern von den Koalitionsfraktionen im Bundestag eingebracht worden ist, was ja bekanntlich verfassungsrechtlich zulässig und nach meinem Parlamentsverständnis durchaus wünschenswert ist

    (Dr. Bötsch [CDU/CSU]: So ist es!)

    und meines Erachtens noch viel öfter geschehen sollte.

    (Dr. Bötsch [CDU/CSU]: Wir sind ja auch wer!)

    Ich glaube, es wäre für das Verhältnis zwischen Parlament und Datenschutzbeauftragten auch dienlich,
    wenn der Eindruck vermieden würde, als sei der Datenschutzbeauftragte der einzige, der zur authentischen und unfehlbaren Interpretation des Volkszählungsurteils des Bundesverfassungsgerichts berufen ist. Das Bundesverfassungsgericht weist in seinem Urteil selbst darauf hin, daß die Verfassungsbeschwerden gegen das Volkszählungsgesetz 1983 keinen Anlaß zur erschöpfenden Erörterung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung gäben. Ich meine, die neueren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 24. und 28. September dieses Jahres zum Volkszählungsgesetz 1987 zeigen, daß das Gericht selbst das Volkszählungsurteil in einzelnen Punkten anders zu interpretieren scheint, als es der Datenschutzbeauftragte bisher für richtig gehalten hat. Wir tun also alle zusammen gut daran, uns gegenseitig zuzugestehen, daß man in Sachen Datenschutz mit guten Gründen unterschiedlicher Meinung sein kann, ohne deshalb gleich mit der Verfassung in Konflikt zu geraten.
    Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang noch eine letzte Anmerkung machen, nämlich zu dem sogenannten Übergangsbonus, der in dem Bericht des Datenschutzbeauftragten eine große Rolle spielt. Der Datenschutzbeauftragte ist der Ansicht, die sogenannte Bindungswirkung von Entscheidungen des Bundesverfasssungsgerichts nach § 31 Abs. 1 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes führe dazu, daß die tragenden Gründe des Volkszählungsurteils auch solche Regelungen erfaßten, deren Verfassungswidrigkeit vom Bundesverfassungsgericht nicht ausdrücklich festgestellt worden ist. Das habe zur Folge, daß diese Regelungen nur noch für eine Übergangszeit, die am Ende dieser Legislaturperiode auslaufe, angewandt werden dürften und danach nicht mehr anzuwenden seien.
    Es ist natürlich jedermann unbenommen, eine solche Rechtsmeinung zu vertreten, aber aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts läßt sie sich nicht herleiten. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits in einem seiner ersten Urteile am 23. Oktober 1951 festgestellt, daß sich die Bindungswirkung seiner Entscheidungen nach § 31 Abs. 1 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes auf die Materie erstreckt, die unmittelbar Gegenstand dieser Entscheidung war.
    Auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Übergangsbonus bezieht sich nur auf solche Regelungen, die selbst Gegenstand eines Verfassungsgerichtsverfahrens waren und die vom Bundesverfassungsgericht ausdrücklich für verfassungswidrig erklärt worden sind. Es kann deshalb meines Erachtens keine Rede davon sein, daß alle Regelungen, die nach der Ansicht des Datenschutzbeauftragten die Voraussetzungen des Volkszählungsurteils nicht erfüllen, vom Ende dieser Legislaturperiode an automatisch nicht mehr angewandt werden dürfen, obgleich sie überhaupt nicht Gegenstand eines Verfassungsgerichtsprozesses waren.
    Um aber in diesem Zusammenhang keine Irrtümer aufkommen zu lassen, will ich ausdrücklich darauf hinweisen, daß die Koalition den Willen hat, die auf Grund des Volkszählungsurteils erforderlichen Gesetze und Gesetzesänderungen noch in dieser Wahl-



    Dr. Blens
    periode zu verabschieden, damit sie spätenstens am Ende der Legislaturperiode in Kraft sind. Das gilt nicht zuletzt für die sogenannten Sicherheitsgesetze.
    Ich hoffe bei diesen Beratungen auf eine intensive und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und möchte hier versichern, daß wir alle seine Anregungen übernehmen werden, von deren Richtigkeit er uns überzeugt.

    (Heiterkeit bei der CDU/CSU)

    Im übrigen hoffe ich auf sachliche und gründliche Beratungen des Neunten Tätigkeitsberichtes. Ich bin sicher, daß der Bericht eine gute Grundlage ist, um den Datenschutz in der Bundesrepublik wiederum ein gutes Stück voranzubringen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)