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    Plenarprotokoll 11/30 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 30. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 8. Oktober 1987 Inhalt: Würdigung der Proklamation des GermanAmerican-Day durch Präsident Reagan 1929 A Erweiterung der Tagesordnung 1929 D Nachträgliche Überweisung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN — Atomwaffenverzicht ins Grundgesetz (Drucksache 11/757) — an den Auswärtigen Ausschuß und den Verteidigungsausschuß 1930 C Begrüßung des Präsidenten des argentinischen Abgeordnetenhauses, Herrn Dr. Juan Carlos Pugliese, und seiner Delegation . 1957 C Tagesordnungspunkt 2: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Hauchler, Dr. Wieczorek, Frau Matthäus-Maier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Schuldenkrise der Dritten Welt (Drucksache 11/826) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 1: Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN: Bundesdeutsche Beiträge zu Lösungsansätzen für die internationale Verschuldungskrise (Drucksache 11/893) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Pinger, Wissmann, Dr. Stercken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Überwindung der Verschuldungskrise der Entwicklungsländer (Drucksache 11/905) Dr. Hauchler SPD 1931 A Feilcke CDU/CSU 1934 B Volmer GRÜNE 1935 C Dr. Solms FDP 1938B Klein, Bundesminister BMZ 1940 B Dr. Wieczorek SPD 1943 A Höffkes CDU/CSU 1947 A Frau Folz-Steinacker FDP 1948 B Dr. von Wartenberg, Parl. Staatssekretär BMWi 1949A Dr. Faltlhauser CDU/CSU 1950 C Tagesordnungspunkt 3: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Rust, Frau Olms, Volmer und der Fraktion DIE GRÜNEN: Abschaffung der Sicherheitsüberprüfung für politisch Verfolgte aus Chile (Drucksache 11/659) b) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Hilfe für bedrohte Chilenen (Drucksache 11/817 [neu]) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Rust, Frau Olms, Volmer und der Fraktion DIE GRÜNEN: Sanktionen gegen die Militärdiktatur in Chile (Drucksache 11/894) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung des Antrags der Abgeordneten Gerster (Mainz), Frau Geiger, Dr. Miltner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Beitrag der Bundesrepublik Deutschland für die Verwirklichung der Menschen- II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Oktober 1987 rechte in der Völkergemeinschaft (Drucksache 11/900) Volmer GRÜNE 1952D, 1966A Gerster (Mainz) CDU/CSU 1954 C Duve SPD 1957D Dr. Hirsch FDP 1962 B Dr. Zimmermann, Bundesminister BMI . 1964 B Fellner CDU/CSU 1966D Graf SPD 1968 D Irmer FDP 1970 B Dr. Blüm CDU/CSU 1971D Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 1973 B Frau Dr. Adam-Schwaetzer, Staatsminister AA 1975B Vogel (Ennepetal) CDU/CSU 1976A Kleinert (Marburg) GRÜNE (zur GO) . . 1977 C Seiters CDU/CSU (zur GO) 1978 C Jahn (Marburg) SPD (zur GO) 1978D Wolfgramm (Göttingen) FDP (zur GO) . 1979A Namentliche Abstimmungen 1979C,D Ergebnisse 1997 D, 1999 A Tagesordnungspunkt 4: Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Abbau steuerlicher Härten für die Landwirtschaft (Drucksache 11/676) 1980 A Tagesordnungspunkt 5: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Zusatzabkommen vom 2. Oktober 1986 zum Abkommen vom 7. Januar 1976 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über Soziale Sicherheit und zu der Zusatzvereinbarung vom 2. Oktober 1986 zur Vereinbarung vom 21. Juni 1978 zur Durchführung des Abkommens (Drucksache 11/588) . . 1980A Tagesordnungspunkt 6: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente und zum Schutz der Solidargemeinschaft vor Leistungsmißbrauch (Achtes Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes) (Drucksache 11/890) . . . 1980B Tagesordnungspunkt 9: Beratung der Unterrichtung durch das Europäische Parlament Entschließung zu den Verwaltungsproblemen im Weinwirtschaftsjahr 1983/84, zur Herstellung von Kunstwein, einschließlich methanolhaltigem Wein, und zu den Folgen einer Marktentnahme von Kunstwein für den EAGFL — Abteilung Garantie (Drucksache 11/596) 1980B Zusatztagesordnungspunkt 5: Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Einfügung eines Artikels 20a) (Drucksache 11/885) . . . . 1980 B Tagesordnungspunkt 7: Beratung der Übersicht 3 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 11/557) . 1980 C Tagesordnungspunkt 8: Beratung der Sammelübersichten 16 bis 22 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksachen 11/770, 11/771, 11/772, 11/773, 11/774, 11/808, 11/809) . . 1980C Tagesordnungspunkt 10: Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und der Fraktion DIE GRÜNEN: Erneute Überweisung von Vorlagen (Unterrichtungen) aus früheren Wahlperioden (Drucksache 11/883) 1981 A Tagesordnungspunkt 11: Beratung der Beschlußempfehlungen des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung: Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages (Drucksachen 11/846, 11/847, 11/848, 11/849, 11/850) 1981A Tagesordnungspunkt 12: Beratung der Unterrichtung durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz: Neunter Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (Drucksache 10/6816) Dr. Blens CDU/CSU 2000 D Wartenberg (Berlin) SPD 2003 A Dr. Hirsch FDP 2007 A Wüppesahl GRÜNE 2008 D Dr. Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 2010A Tagesordnungspunkt 13: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Daniels (Regensburg), Weiss (München), Frau Rust, Frau Wollny und der Fraktion DIE GRÜNEN: Baustopp für die Wiederaufarbeitungsanlage bei Wackersdorf (Drucksache 11/260) Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE . . . . 2011 B Fellner CDU/CSU 2013 A Stiegler SPD 2015 A Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Oktober 1987 III Dr.-Ing. Laermann FDP 2017 A Dr. Töpfer, Bundesminister BMU . . . 2019B Tagesordnungspunkt 14: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Wollny und der Fraktion DIE GRÜNEN: Vorschlag einer Verordnung (Euratom) des Rates zur Festlegung von Höchstgrenzen der Radioaktivität in Nahrungsmitteln, Futtermitteln und Trinkwasser im Falle anomaler Radioaktivitätswerte oder eines nuklearen Unfalls (Drucksache 11/768) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Beratung des Antrags der Abgeordneten Schäfer (Offenburg), Dr. Hauff, Bachmaier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Vorschlag einer Verordnung (Euratom) des Rates zur Festlegung von Höchstgrenzen der Radioaktivität in Nahrungsmitteln, Futtermitteln und Trinkwasser im Falle anormaler Radioaktivitätswerte oder eines nuklearen Unfalls (Drucksache 11/906) Frau Wollny GRÜNE 2022 A Dr. Töpfer, Bundesminister BMU . . . 2023 B Reuter SPD 2025 A Dr. Friedrich CDU/CSU 2026 B Frau Dr. Segall FDP 2028 A Tagesordnungspunkt 15: Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches und des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften (Drucksache 11/638) Sauter (Ichenhausen) CDU/CSU 2029 C Singer SPD 2031A Eimer (Fürth) FDP 2032 B Häfner GRÜNE 2034 D Sauer (Stuttgart) CDU/CSU 2036 B Schmidt (Salzgitter) SPD 2038A Dr. Jahn, Parl. Staatssekretär BMJ . . . 2040A Tagesordnungspunkt 16: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Oesterle-Schwerin, Frau Teubner und der Fraktion DIE GRÜNEN Errichtung einer Gedenkstätte für alle vom NS-Regime verfolgten und ermordeten Menschen auf dem Synagogenplatz in Bonn (Drucksache 11/825) Frau Dr. Vollmer GRÜNE 2041 A Dr. Daniels (Bonn) CDU/CSU 2042 B Conradi SPD 2043 D Beckmann FDP 2045 D Dr. Knabe GRÜNE (zur GO) 2047 B Tagesordnungspunkt 17: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur finanziellen Sicherung der Künstlersozialversicherung (Drucksache 11/862) Höpfinger, Parl. Staatssekretär BMA . . 2048 B Lutz SPD 2049A Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . . . 2049D Frau Dr. Vollmer GRÜNE 2050 C Heinrich FDP 2051 B Zusatztagesordnungspunkt 7: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zu den Menschenrechtsverletzungen in Tibet Frau Kelly GRÜNE 2052 C Repnik CDU/CSU 2053 C Duve SPD 2054 B Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 2055 A Schäfer, Staatsminister AA 2055 D Frau Eid GRÜNE 2057 B Höffkes CDU/CSU 2057 D Bindig SPD 2058 C Dr. Stavenhagen, Staatsminister BK . . 2059 B Frau Hoffmann (Soltau) CDU/CSU . . . 2060B Schütz SPD 2060 D Dr. Abelein CDU/CSU 2061 D Dr. Hitschler FDP 2062 C Bernrath SPD 2062 D Dr. Pohlmeier CDU/CSU 2063 B Tagesordnungspunkt 1: Fragestunde — Drucksache 11/880 vom 2. Oktober 1987 — Haltung von Bundesministerin Dr. Süssmuth zur Frage „Frauen in der Bundeswehr" MdlAnfr 24, 25 02.10.87 Drs 11/880 Frau Dr. Niehuis SPD Antw PStSekr Pfeifer BMJFFG . 1981 C, 1981 D ZusFr Frau Niehuis SPD . . . . 1981 C, 1982 A ZusFr Frau Steinhauer SPD 1982 C ZusFr Frau Bulmahn SPD 1982D ZusFr Urbaniak SPD 1983 A ZusFr Müller (Pleisweiler) SPD 1983 B Schutz der Verbraucher vor italienischem widerrechtlich hergestellten Federweißen MdlAnfr 26, 27 02.10.87 Drs 11/880 Heinrich FDP Antw PStSekr Pfeifer BMJFFG . 1983 B, 1983 C ZusFr Heinrich FDP 1983 C ZusFr Eigen CDU/CSU 1984 A IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Oktober 1987 Einschränkung des Rauchens in öffentlichen Räumen MdlAnfr 32 02.10.87 Drs 11/880 Dr. Abelein CDU/CSU Antw PStSekr Pfeifer BMJFFG 1984 B ZusFr Dr. Abelein CDU/CSU 1984 C ZusFr Gilges SPD 1984 D Verkauf ausländischer Konserven durch deutsche Firmen ohne entsprechende Deklaration MdlAnfr 33 02.10.87 Drs 11/880 Eigen CDU/CSU Antw PStSekr Pfeifer BMJFFG 1984 D ZusFr Eigen CDU/CSU 1985A ZusFr Oostergetelo SPD 1985 C Vorschriftswidriger Betrieb von Lastwagenanhängern mit Einleitungsbremsanlagen MdlAnfr 34, 35 02.10.87 Drs 11/880 Frau Steinhauer SPD Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . 1985D, 1986 C ZusFr Frau Steinhauer SPD . . . 1985D, 1986 C Aussparung Nordrhein-Westfalens beim geplanten Hochgeschwindigkeitsverkehr der Bundesbahn ab 1991 MdlAnfr 36, 37 02.10.87 Drs 11/880 Urbaniak SPD Antw PStSekr Dr. Schulte BMV 1986D, 1987D ZusFr Urbaniak SPD 1987 A, 1987 D ZusFr Oostergetelo SPD 1987 B ZusFr Frau Steinhauer SPD 1987 C Streichung der Kurswagen von Hamburg nach Bad Kissingen ab Sommer 1988 und Ersatzangebot für Kurgäste MdlAnfr 40, 41 02.10.87 Drs 11/880 Weiss (München) GRÜNE Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . 1988C, 1989A ZusFr Weiss (München) GRÜNE . 1988C, 1989A Störungen in der Flugabfertigung in Frankfurt am 18. September 1987 MdlAnfr 42 02.10.87 Drs 11/880 Dr. Abelein CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Schulte BMV 1989 C ZusFr Dr. Abelein CDU/CSU 1989D ZusFr Oostergetelo SPD 1990 B Zerstörung der Ozonschicht durch Fluorchlorkohlenwasserstoffe MdlAnfr 43, 44 02.10.87 Drs 11/880 Müller (Pleisweiler) SPD Antw BMin Dr. Töpfer BMU . . 1990B, 1990 C ZusFr Müller (Pleisweiler) SPD 1990C, 1990 D ZusFr Dr. Knabe GRÜNE . . . . . . . . 1991 A Ausschluß von Politikern der SPD von der Information über die Entseuchung der radioaktiven Molke im Kernkraftwerk II in Lingen MdlAnfr 45, 46 02.10.87 Drs 11/880 Oostergetelo SPD Antw BMin Dr. Töpfer BMU . . 1991 B, 1992 D ZusFr Oostergetelo SPD . . . . 1991 C, 1993 A ZusFr Gilges SPD 1992 A ZusFr Dr. Knabe GRÜNE 1992 B ZusFr Müller (Pleisweiler) SPD 1992 C ZusFr Graf SPD 1992 C ZusFr Conradi SPD 1993 C Arbeitsplatzbeschaffung im Rahmen des Umweltschutzes MdlAnfr 47, 48 02.10.87 Drs 11/880 Graf SPD Antw BMin Dr. Töpfer BMU . . 1993C, 1993 D ZusFr Graf SPD 1994 A Rechtsgrundlage und Zahl der Fälle einer Auskunftserteilung des Bundesamtes für Verfassungsschutz bei Anfragen aus der Wirtschaft über Bewerber und Aufklärung der Betroffenen MdlAnfr 60, 61 02.10.87 Drs 11/880 Conradi SPD Antw PStSekr Spranger BMI . 1994B, 1995 A ZusFr Conradi SPD 1994C, 1995 B ZusFr Dr. Knabe GRÜNE . . . 1994D, 1995 C ZusFr Wüppesahl GRÜNE 1995 D Teilnahme der durch die Änderung des Bundeswahlgesetzes stimmberechtigten Deutschen im Ausland an der Bundestagswahl; Wahlbeteiligung von in die DDR übergesiedelten Bundesbürgern MdlAnfr 63, 64 02.10.87 Drs 11/880 Klein (Dieburg) SPD Antw PStSekr Spranger BMI . . 1996A, 1996C ZusFr Klein (Dieburg) SPD . . . 1996B, 1996 C ZusFr Verheugen SPD 1996D Anpassung der Sprachenzulage für die Beschäftigten des Auswärtigen Dienstes MdlAnfr 65 02.10.87 Drs 11/880 Verheugen SPD Antw PStSekr Spranger BMI 1997 A ZusFr Verheugen SPD 1997 B Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Oktober 1987 V Nächste Sitzung 2064 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 2065 *A Anlage 2 Anträge auf Projektförderung an das Bundesministerium für Forschung und Technologie 1985 und 1986 MdlAnfr 2 02.10.87 Drs 11/880 Frau Bulmahn SPD SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT . . . 2065*C Anlage 3 Fehlerquellen bei der Ermittlung von EG- Milchproduktionszahlen und Auswirkung auf die nationalen Milchquoten MdlAnfr 10 02.10.87 Drs 11/880 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Geldern BML . 2065 *D Anlage 4 Multilaterale Zusammenrechnung von Versicherungszeiten in der Rentenversicherung MdlAnfr 17, 18 02.10.87 Drs 11/880 Reimann SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA 2066* B Anlage 5 Erlaß einer Verordnung nach § 34 des Arbeitssicherstellungsgesetzes MdlAnfr 19 02.10.87 Drs 11/880 Schreiner SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA 2067* A Anlage 6 Kürzung der Aufwandszuschüsse für Zivildienstleistende bei den freien Wohlfahrtsverbänden MdlAnfr 28, 29 02.10.87 Drs 11/880 Dr. Emmerlich SPD SchrAntw PStSekr Pfeifer BMJFFG . . . 2067*B Anlage 7 Schädigungen von Babys während der Geburt durch ärztliche Kunstfehler MdlAnfr 30, 31 02.10.87 Drs 11/880 Schemken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Pfeifer BMJFFG . . . 2067* D Anlage 8 Widmung von Bundesfernstraßen als Bundesstraßen trotz vorliegender Voraussetzungen einer Einstufung als Bundesautobahnen MdlAnfr 38, 39 02.10.87 Drs 11/880 Bindig SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 2068*A Anlage 9 Unterstützung von Informationsblättern in Namibia durch die deutsche Botschaft und das Generalkonsulat in Südafrika MdlAnfr 55 02.10.87 Drs 11/880 Lowack CDU/CSU SchrAntw StMin Schäfer BK 2068' B Anlage 10 Bemühungen des Dalai-Lama um ein Gespräch mit der Bundesregierung und sein Treffen mit Dr. Blüm anläßlich seines Besuches MdlAnfr 56, 57 02.10.87 Drs 11/880 Dr. Penner SPD SchrAntw StMin Schäfer BK 2068* C Anlage 11 Menschenrechtssituation und Unterstützung des Friedensplanes für Tibet MdlAnfr 58, 59 02.10.87 Drs 11/880 Frau Dr. Hamm-Brücher FDP SchrAntw StMin Schäfer BK 2068*D Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Oktober 1987 1929 30. Sitzung Bonn, den 8. Oktober 1987 Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 9. 10. Antretter * 9. 10. Frau Beck-Oberdorf 9. 10. Frau Blunck * 8. 10. Böhm (Melsungen) * 9. 10. Büchner (Speyer) * 8. 10. Bühler (Bruchsal) * 9. 10. Daweke 8. 10. Dr. Dollinger 9. 10. Egert 9. 10. Dr. Ehmke (Bonn) 9. 10. Frau Fischer * * 9. 10. Gerstein 9. 10. Dr. Glotz 9. 10. Dr. Götz 9. 10. Grüner 9. 10. Haar 9. 10. Hauser (Krefeld) 9. 10. Freiherr Heereman von Zuydtwyck 9. 10. Hiller (Lübeck) 9. 10. Dr. Holtz ** 9. 10. Jansen 9. 10. Dr. Klejdzinski 9. 10. Frau Krieger 9. 10. Lemmrich * 8. 10. Lummer 9. 10. Frau Matthäus-Maier 9. 10. Dr. Müller * 8. 10. Frau Oesterle-Schwerin 8. 10. Frau Pack * 9. 10. Petersen 9. 10. Pfuhl 9. 10. Rawe 9. 10. Reuschenbach 9. 10. Ronneburger 9. 10. Rühe 8. 10. Dr. Scheer * 9. 10. Schmidt (München) * 9. 10. von Schmude 9. 10. Freiherr von Schorlemer ** 9. 10. Schwarz 8. 10. Dr. Soell * 8. 10. Dr. Sperling 9. 10. Steiner * 8. 10. Dr. Stercken ** 9. 10. Stobbe 9. 10. Dr. Stoltenberg 8. 10. Stücklen 9. 10. Tietjen 9. 10. Frau Trenz 9. 10. Uldall 8. 10. Dr. Vondran 9. 10. Dr. Warnke 8. 10. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an der 78. Jahreskonferenz der Interparlamentarischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Frage der Abgeordneten Frau Bulmahn (SPD) (Drucksache 11/880 Frage 2) : Wie viele Anträge auf Projektförderung erhielt das Bundesministerium für Forschung und Technologie (gegliedert nach Förderbereichen) aus den einzelnen Bundesländern in den Jahren 1985 und 1986, und wie vielen dieser Anträge konnte jeweils entsprochen werden? Wie bereits in meiner Antwort auf eine Frage des Abgeordneten Würtz nach regionaler Verteilung der Mittel des Bundesministeriums für Forschung und Technologie (Drucksache 10/4407, S. 33) darf ich auf folgendes hinweisen: Der Einsatz von Datenbanksystemen ermöglicht eine Analyse der Forschungs- und Entwicklungsförderung und -finanzierung durch den Bundesminister für Forschung und Technologie nach verschiedenen Kriterien, u. a. auch nach regionalen Gesichtspunkten. Regionalauszüge sollten jedoch nicht isoliert benutzt werden. Sie sind im Zusammenhang mit den Rahmenbedingungen, unter denen die Förderung bzw. Finanzierung zustande kommen, und anderen Daten der Region zu sehen. Eine regionale Verteilung der Fördermittel ist kein eigenständiges Ziel der FuTPolitik, die an der wissenschaftlich-technischen Qualifikation ausgerichtet ist; regionale Gesichtspunkte können für die Förderungswürdigkeit, insbesondere von FuE-Vorhaben, nur eine untergeordnete Rolle spielen. Zur Beurteilung der gesamten Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in der Bundesrepublik Deutschland müssen auch die Förderungen der übrigen Bundesressorts und Länder sowie Eigenaufwendungen der Wirtschaft berücksichtigt werden. In der Antragsdatenbank des BMFT sind nur formelle, komplette Anträge erfaßt; Vorgespräche zwischen Antragstellern und Fachreferaten bzw. Projektträgern über beabsichtigte FuE-Vorhaben haben aus verschiedenen Gründen oft zur Folge, daß ein formeller Förderungsantrag nicht mehr gestellt wird. Insoweit sind die ermittelten Zahlen nur mit Einschränkungen benutzbar. Aus der Zusammenstellung der 1985 und 1986 eingereichten Anträge im Rahmen der direkten Projektförderung aus 11 Bundesländern in 19 Förderbereichen sind im Vergleich zu den ausgesprochenen Bewilligungen keine besonderen statistischen Auffälligkeiten zu ersehen. Wegen des Umfangs der Tabellen erlaube ich mir, diese hier nicht vorzulegen, sondern sie Ihnen gesondert zu übersenden. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Geldern auf die Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 11/880 Frage 10): 2066* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Oktober 1987 Wie genau sind die Ermittlungen von Produktionszahlen in den übrigen EG-Ländern, insbesondere bei Milch, und wie groß sind die Fehlerquellen und deren Auswirkungen auf die Einhaltung der nationalen Milchquoten? EG-Vorschriften über die Vorgehensweise bei der Ermittlung von Produktionszahlen für die einzelnen landwirtschaftlichen Erzeugnisse gibt es nicht. Durch EG-Rechtsgrundlagen wird lediglich geregelt, welche Produktionszahlen an die Dienststellen der EG zu übermitteln sind. Informationen über die Größe der Fehlerquellen bei den Produktionszahlen liegen nicht vor. Die Ermittlung, inwieweit die nationalen Garantiemengen für Milch eingehalten werden, basiert nicht auf Produktionszahlen, sondern in erster Linie auf der Anlieferung von Kuhmilch an Molkereien und auf der Direktvermarktung. Nach der Richtlinie des Rates 72/280/EWG vom 31. Juli 1972 werden die Anlieferungsmengen in allen EG-Ländern bei sämtlichen Molkereien erhoben. Die Mitgliedstaaten sind aufgrund dieser Rechtsgrundlage verpflichtet, Maßnahmen zu treffen, um zu vollständigen und ausreichend genauen Ergebnissen zu gelangen. Da es sich hierbei um Vollerhebungen handelt und die Ergebnisse laufend von den Dienststellen der EG- Kommission auf Plausibilität überprüft werden, dürften die Fehlerquellen nur sehr gering sein. Bei der Ermittlung der Einhaltung der nationalen Direktvermarktungsmengen werden nicht die amtlichen Statistiken, sondern die Abgabeerklärungen der einzelnen Milcherzeuger herangezogen. Negative Auswirkungen durch falsche Statistiken auf die Einhaltung der nationalen Anlieferungsgarantiemengen sowie der Direktvermarktungsmengen sind daher nicht anzunehmen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen des Abgeordneten Reimann (SPD) (Drucksache 11/880 Fragen 17 und 18): Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß einer Bürgerin der Bundesrepublik Deutschland (Jahrgang 1925), die 105 Monate Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung in der Schweiz und 26 Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung in Schweden geleistet hat und die einen Teil ihres Arbeitslebens in der Bundesrepublik Deutschland verbracht hat und hier Beiträge entrichtete, eine Zusammenrechnung der schweizerischen und der schwedischen Pflichtversicherungszeit nicht gewährt wird, obwohl die sozialgerichtliche Rechtsprechung in ähnlichen Fällen eine solche Zusammenrechnung befürwortet? Ist die Bundesregierung bereit, sich im Falle einer noch ausstehenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zugunsten einer multilateralen Zusammenrechnung von Versicherungszeiten in der Rentenversicherung diesem Urteil anzuschließen? Regelungen über eine multilaterale Zusammenrechnung bestehen innerhalb der Europäischen Gemeinschaften wegen der besonderen Verhältnisse für die Rheinschiffer und wegen der ausgeprägten Fluktuation von Arbeitskräften. Wegen der großen Fluktuation von Arbeitskräften bestehen außerdem zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den deutschsprachigen Nachbarn Österreich, Schweiz und Liechtenstein Möglichkeiten der multilateralen Zusammenrechnung. Bei den von der Bundesrepublik Deutschland mit Schweden und der Schweiz abgeschlossenen bilateralen Abkommen über Soziale Sicherheit hingegen ist eine sogenannte multilaterale Zusammenrechnung — hier von deutschen, schwedischen und schweizerischen Versicherungszeiten — ausgeschlossen. Das Bundessozialgericht hat demgegenüber in verschiedenen Entscheidungen, u. a. im Beschluß des Großen Senats vom 29. Mai 1984 (GS 1-3/82) eine multilaterale Zusammenrechnung von Versicherungszeiten bejaht. Zu diesem Ergebnis kam es — entgegen der Auffassung der Bundesregierung und der Träger der Rentenversicherung — aufgrund einer Auslegung der damals insoweit auslegungsfähigen Abkommen. Die neueren Abkommen schließen aber die multilaterale Zusammenrechnung zweifelsfrei aus. Dies gilt auch für die Abkommen mit Schweden und der Schweiz. Hierfür sind folgende Gründe maßgebend: 1. Es fehlt an der Gegenseitigkeit. Die zweiseitigen Abkommen sehen nur die Zusammenrechnung von Versicherungszeiten zwischen den beiden Vertragsstaaten vor, nicht aber die Zusammenrechnung mit Versicherungszeiten weiterer Staaten, weil die weiteren Staaten durch ein zweiseitiges Abkommen nicht zu entsprechendem gegenseitigem Handeln verpflichtet werden können. Nur durch mulitlaterale Vereinbarungen wäre Interessenausgleich zwischen allen in Betracht kommenden Staaten zu ermöglichen. 2. Eine multilaterale Zusammenrechnung aufgrund zweiseitiger Abkommen hat bei der Berechnung der Rente Schwierigkeiten zur Folge. Dies gilt insbesondere für die Anrechnung der von der Versicherungdauer unabhängigen Leistungsbestandteile, z. B. des Kinderzuschusses und der Zurechnungszeit. Ob und in welchem Umfang die in Betracht kommenden Staaten hierfür einzustehen haben, läßt sich nur über multilaterale Vereinbarungen klären. Das Problem des extrem kleinen Kreises der Betroffenen hat im übrigen dadurch erheblich an Gewicht verloren, daß im Haushaltsbegleitgesetz 1984 die Wartezeit für das Altersruhegeld von 15 Jahren auf 5 Jahre herabgesetzt worden ist. Im EG-Bereich werden ohnehin die in allen Mitgliedstaaten zurückgelegten Versicherungszeiten zusammengerechnet. Beim Europäischen Gerichtshof ist derzeit ein Fall anhängig, bei dem es um die multilaterale Zusammenrechnung von Versicherungszeiten geht, die in zwei EG-Staaten und in Polen zurückgelegt worden sind. Eine Entscheidung ist noch nicht getroffen worden. Selbstverständlich wird das Urteil des europäischen Gerichtshofs, da es Rechtskraft besitzt, in dem konkreten Einzelfall vom zuständigen Rentenversicherungsträger befolgt werden. Generell ist es Sache Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Oktober 1987 2067* der Versicherungsträger, die Sozialversicherungsgesetze und Abkommen auszulegen; die Bundesregierung kann hier keinerlei Weisungen erteilen. Bei dieser Auslegung ist die Rechtsprechung der Gerichte, insbesondere auch diejenige des Europäischen Gerichtshofes, ein wichtiger Faktor. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Frage des Abgeordneten Schreiner (SPD) (Drucksache 11/880 Frage 19): Wie ist der Sachstand bei der Verordnungsgebung nach § 34 Arbeitssicherstellungsgesetz durch das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, und welche Maßnahmen durch die Arbeitsverwaltung sind in dieser Hinsicht bereits erfolgt bzw. in Planung? Der Referentenentwurf der Verordnung nach § 34 Arbeitssicherstellungsgesetz ist mit den Beteiligten einschließlich der Länder abgestimmt. Es finden aber noch Gespräche auf politischer Ebene statt. Maßnahmen der Arbeitsverwaltung für eine Umsetzung der Verordnung nach deren Erlaß sind noch nicht ergriffen, es gibt auch insoweit keine Planungen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Emmerlich (SPD) (Drucksache 11/880 Fragen 28 und 29): In welchem Umfang werden bei den freien Wohlfahrtsverbänden die Aufwandszuschüsse für Unterkunft, Verpflegung und Bekleidung für Zivildienstleistende gekürzt? Wie erklärt sich die Bundesregierung zu der Befürchtung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, daß ihre Hilfsangebote mit Zivildienstleistenden infolgedessen vor allem im offenen und stationären Bereich gekürzt werden müssen? Zu Frage 28: Die Aufwandszuschüsse, die die Kosten der Beschäftigungsstellen für Unterkunft, Essen und Arbeitskleidung der Zivildienstleistenden ausgleichen sollen, sind ab 1. September 1987 um die Hälfte gekürzt worden. Für Zivildienstleistende, die vor diesem Zeitpunkt den Dienst angetreten haben, erhalten die Beschäftigungsstellen den vollen Zuschußbetrag für die gesamte Dienstzeit. Von der Kürzung nicht betroffen sind Zivildienstplätze in den Mobilen Sozialen Hilfsdiensten und der Individuellen Schwerstbehindertenbetreuung. Zu Frage 29: Mit Vertretern der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege wurde die beabsichtigte Kürzung am 16. Juli 1987 besprochen. Sie nahmen die Maßnahme mit Bedauern zur Kenntnis und schlossen nicht aus, daß einzelne Beschäftigungsstellen wegen der kurzfristigen Inkraftsetzung auf die Zuweisung von Zivildienstleistenden verzichten müßten. In einer schriftlichen Stellungnahme vom 25. August 1987 wurde als Konsequenz geschildert, „daß vor allem im offenen und stationären Bereich das erreichte Niveau an Hilfsangeboten mit Zivildienstleistenden nicht weiter ausgebaut, unter Umständen nicht einmal gehalten werden kann". Die Bundesregierung geht davon aus, daß ein nennenswerter Abbau von Plätzen weder insgesamt noch in bestimmten Tätigkeitsbereichen erfolgen wird. Sie stützt sich dabei auf Erfahrungen aus dem Jahr 1981, als die Zuschüsse für die Bereitstellung neuer Plätze schon einmal weggefallen sind, und darauf, daß die Wohlfahrtsverbände und die ihnen angeschlossenen Einrichtungen stets gewußt haben, daß es sich bei den Aufwandszuschüssen nur um eine zeitlich begrenzte Leistung zur Schaffung neuer Zivildienstplätze handelt. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Fragen des Abgeordneten Schemken (CDU/CSU) (Drucksache 11/880 Fragen 30 und 31): Trifft es zu, daß jährlich in der Bundesrepublik Deutschland bis zu 15 000 Babys während der Geburt durch Kunstfehler von Ärzten geschädigt werden? Gibt es Erkenntnisse über die Ursachen solcher Schädigungen, wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu unternehmen? Zu Frage 30: Der Bundesregierung liegen auch nach Rückfragen bei den einschlägigen Fachgesellschaften keine verläßlichen Zahlen über „Schäden bei Säuglingen durch geburtshilfliche Mängel und Fehler" vor. Besonders auch Gesprächen mit dem Arbeitskreis Kunstfehler in der Geburtshilfe e. V. ist sie jedoch über solche Schadensmöglichkeiten und Vorkommnisse informiert. Im Zusammenhang mit der Frage der Mütter- und Säuglingssterblichkeit, mit der Bund und Länder immer wieder befaßt sind, wurden zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um die Geburt nebst Vorfeld und Nachsorge so zu gestalten, daß soweit möglich gesunde Kinder geboren werden. Dazu gehören Aufklärungsmaßnahmen, Vorsorgeangebote und ihre Wahrnehmung, Unterstützung der perinatalen Medizin, Förderung zugehöriger Studien, optimale Organisation der Geburtshilfe und Säuglingsversorgung in den Krankenhäusern, Ausbildung der Geburtshelfer, deren fachinterne Qualifikationskontrolle und anderes mehr in unterschiedlichster Kompetenz von Bund, Ländern und Gemeinden. Zu Frage 31: Der Arbeitskreis Kunstfehler in der Geburtshilfe hat sich in der Vergangenheit bemüht, die Ursachen für Kunstfehler in der Geburtshilfe aufzudecken und da- 2068* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Oktober 1987 mit dazu beizutragen, daß solche Kunstfehler in Zukunft vermieden werden können. Einen wichtigen Beitrag bei Verbesserungen in der Geburtshilfe leisten die in allen Bundesländern zunehmend flächendeckend durchgeführten PerinatalStudien. Diese Erhebungen dienen der Qualitätssicherung in der Geburtshilfe. Durch die fortlaufend gewonnenen Erkenntnisse ist die Möglichkeit gegeben, geburtshilfliche Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit, Notwendigkeit, Effizienz und Effektivität zu überprüfen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Bindig (SPD) (Drucksache 11/880 Fragen 38 und 39): Kann die Bundesregierung angeben, wieviel Kilometer Bundesfernstraßen mit getrennten Fahrbahnen für den Richtungsverkehr es im gesamten Bundesgebiet und den einzelnen Bundesländern gibt, die entgegen der gesetzlichen Regelung des § 2 Abs. 3 a FStrG als Bundesstraße gewidmet sind, obwohl sie die Voraussetzungen des § 1 Abs. 3 FStrG erfüllen, wonach sie als Bundesautobahnen eingestuft werden müßten? Welche Absicht verfolgt die Bundesregierung damit, etliche Bundesfernstraßen unter dem falschen Namen „Bundesstraße" zu bauen, obwohl sie gesetzlich (§ 2 Abs. 3 a FStrG) als Bundesautobahn anzusehen sind, und hat die Bundesregierung die Absicht, sich künftig entweder in der Praxis an das Gesetz zu halten oder will sie das Gesetz an die bestehende Praxis anpassen? Zu Frage 38: Die Bundesfernstraßen werden gemäß Artikel 90 Grundgesetz von den Ländern im Auftrag des Bundes verwaltet; dazu gehört neben Planung und Bau auch die Einstufung der Straßen. Die Bundesregierung geht davon aus, daß die zu Bundesstraßen gewidmeten zweibahnigen Bundesfernstraßen den Kriterien einer Bundesautobahn nach § 1 Abs. 3 Fernstraßengesetz nicht voll entsprechen; das heißt, sie dienen nicht nur dem Schnellverkehr und weisen geringere Entwurfsstandards auf. Mit dieser Zielsetzung hat auch der Deutsche Bundestag bei seinen Entscheidungen zum Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen in einigen Fällen Planungen von Bundesautobahnen zu zweibahnigen Bundesstraßen zurückgenommen. Zu Frage 39: Für eine Änderung der Praxis oder eine Gesetzesänderung sieht die Bundesregierung keinen Anlaß. Anlage 9 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Lowak (CDU/CSU) (Drucksache 11/880 Frage 55) : Mit welcher Begründung werden die „Namibia Nachrichten" von der deutschen Botschaft in Südafrika und dem Generalkonsulat in Kapstadt mit Informationsmaterial und — zur Verbreitung des Blattes — durch Mundpropaganda unterstützt, und ist die Bundesregierung bereit, dafür Sorge zu tragen, daß auch andere Informationsblätter in Namibia unterstützt werden? Im Rahmen der politischen Öffentlichkeitsarbeit Ausland gehört es zu den Aufgaben unserer Auslandsvertretungen, mit den Medien des Gastlandes zusammenzuarbeiten und ihnen Informationsmaterial zur Verfügung zu stellen. Dieses Informationsmaterial wird auf Wunsch jedem Presse- und Medienorgan des Gastlandes zur Verfügung gestellt. Anlage 10 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Penner (SPD) (Drucksache 11/880 Fragen 56 und 57): Trifft es zu, daß es vor dem Besuch des Dalai-Lama in der Bundesrepublik Deutschland Bemühungen um ein Gespräch mit der Bundesregierung gegeben hat, und aus welchen Gründen ist das erbetene Gespräch nicht zustande gekommen? Hat der Bundestagsabgeordnete Dr. Blüm das Gespräch mit dem Dalai-Lama in Düsseldorf in seiner Eigenschaft als Mitglied der Bundesregierung oder als Landesvorsitzender der CDU in Nordrhein-Westfalen geführt, und hat er, falls er als Regierungsmitglied handelte, dem Dalai-Lama bei dieser Gelegenheit die Haltung der Bundesregierung zum Recht der Tibeter auf Selbstbestimmung erläutert? Zu Frage 56: Es trifft zu, daß es vor dem kürzlichen Besuch des Dalai-Lama Bemühungen um ein Gespräch mit der Bundesregierung gegeben hat. Das Gespräch ist nicht zustande gekommen. Die Haltung der Bundesregierung zur tibetischen Exilregierung unter Führung des Dalai-Lama ist bekannt. Ich verweise dazu auf die Antwort zu der Frage 18b der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN, Drs. 10/6127 vom 8. 10.1986. Der Dalai-Lama bezeichnet sich als Chef einer Exilregierung. Die Bundesrepublik Deutschland unterhält Beziehungen nur zur Regierung der VR China. Zu Frage 57: Der Bundestagsabgeordnete Norbert Blüm hat das Gespräch mit dem Dalai-Lama am 16. 9. 1987 in Düsseldorf in seiner Eigenschaft als Landesvorsitzender der CDU in Nordrhein-Westfalen geführt. Anlage 11 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Hamm-Brücher (FDP) (Drucksache 11/880 Fragen 58 und 59) : Wie beurteilt die Bundesregierung die menschenrechtliche Situation nach den Ereignissen am 27. September 1987 in Tibet, in dessen Hauptstadt Lhasa laut Presseberichten 10 000 Tibeter gegen die am 24. und 25. September 1987 in Massenveranstal- Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Oktober 1987 2069* tungen stattgefundenen öffentlichen Verurteilungen und Hinrichtungen demonstrierten und 26 Personen verhaftet wurden, denen nun das gleiche Schicksal droht? Ist die Bundesregierung bereit, den Friedensplan für Tibet zu unterstützen, der am 21. September 1987 vom Dalai-Lama dem Menschenrechtsausschuß des Amerikanischen Kongresses vorgelegt wurde? Zu Frage 58: a) Infolge der Reformpolitik der chinesischen Regierung haben sich die Lebensverhältnisse der tibetischen Bevölkerung in politischer, wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Hinsicht in den letzten Jahren spürbar verbessert. Die jüngsten Ereignisse in Lhasa lassen erkennen, daß trotz dieser Verbesserungen erhebliche Probleme fortbestehen. Die Bundesregierung geht davon aus, daß die Regierung der VR China ihre Bemühungen zur Bewältigung dieser Probleme im Rahmen ihrer Reformpolitik fortsetzen und dabei den Interessen der Tibeter Rechnung tragen wird. b) Zu den Ereignissen in Lhasa sind der Bundesregierung keine über die Medienberichterstattung hinausgehenden Tatsachen bekannt. Zu Frage 59: Das Verhältnis zwischen Han-Chinesen und Tibetern ist seit Jahrhunderten wechselhaft. Es kann nur durch eine einvernehmliche Lösung geregelt werden. Die Bundesregierung ist davon überzeugt, daß die chinesische Regierung auch weiterhin eine solche einvernehmliche Regelung anstreben wird. Dabei werden Vorstellungen des Dalai Lama, der mittelbare Kontakte zur chinesischen Regierung unterhalten hat, sicherlich eine Rolle spielen.
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    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Über die Situation und die Möglichkeit der Aufnahme einer Gruppe von ursprünglich 14 Chilenen hat die Bundesregierung den Innenausschuß in seiner Sitzung vom
    23. Juni dieses Jahres unterrichtet. Ebenfalls war die Sache Gegenstand einer Aktuellen Stunde am
    24. Juni 1987 und einer gemeinsamen Sitzung von Auswärtigem und Innenausschuß am 7. August 1987. Die hierüber gefertigten Protokolle liegen Ihnen vor. So kann ich mich auf eine kurze Zusammenfassung beschränken.
    Ich möchte erneut betonen, daß die Bundesregierung die Folter bedingungslos verurteilt, sich für die Verwirklichung der Menschenrechte in aller Welt einsetzt, und dazu gehört auch die strikte Ablehnung jedweder Gewalt als Mittel der politischen Auseinandersetzung. Die Bundesregierung tritt auch — wie Sie wissen — weltweit für die Abschaffung der Todesstrafe und ihre Nichtanwendung ein.
    Für die Erklärung der Übernahme von Ausländern aus humanitären Gründen ist nach § 22 des Ausländergesetzes der Bundesminister des Innern zuständig. Er prüft das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen und ob Belange der Bundesrepublik einer Übernahme entgegenstehen.
    Zu den Personen der Inhaftierten, den Vorwürfen und zum Stand der Verfahren habe ich ausführlich berichtet. Dieser Sachstandsbericht gilt unverändert. Gegen einen 15. Inhaftierten, der hinzugekommen ist, ist nach Mitteilung des Auswärtigen Amtes ebenfalls eine Todesstrafe beantragt. Ihm wird die Beteiligung an einem Überfall auf einen Geldtransport der chilenischen Gesundheitsbehörde am 22. November 1983, bei dem ein Polizist getötet wurde, zur Last gelegt. Ein erstinstanzliches Urteil liegt nach unseren Informationen nicht vor.
    Die offiziellen Tatvorwürfe (Mord, Banküberfälle, Brandstiftung, Sprengstoffanschläge usw.) allein können wie ich schon früher gesagt habe, für unsere Beurteilung kein Maßstab sein, solange wir den Wert der Beweismittel nicht beurteilen können.
    Wir können uns aber jedenfalls auf Aussagen stützen, die von Inhaftierten selbst oder ihren Anwälten gemacht worden sind, und auf weitere Erkenntnisse, die uns zur Verfügung stehen.

    (Frau Unruh [GRÜNE]: Und auf Blüm!)

    Alle 14 Häftlinge sind nach eigenen Angaben und nach Mitteilung ihrer Familienangehörigen Mitglieder der MIR, einer Organisation, die unbestritten schon in den späten sechziger Jahren terroristische Aktivitäten, damals gegen die bürgerliche Regierung von Eduardo Frey, unternommen und diese Aktivitäten auch später fortgesetzt hat. Schwere Anschläge mit einer großen Zahl von Toten aus allen Bevölkerungsschichten gehen auf ihr Konto. Ihre Mitglieder bekennen sich zum bewaffneten Kampf zur Zerstörung des bürgerlichen Staates, zur Errichtung eines marxistisch-leninistischen Regimes.

    (Duve [SPD]: Es gibt keinen bürgerlichen Staat in Chile, sondern eine Militärdiktatur! — Volmer [GRÜNE]: Hanns-Seidelund CSU-Staat, aber kein bürgerlicher Staat! — Weitere Zurufe von der SPD und den GRÜNEN)

    Sie stehen dabei in Verbindung und im Bündnis mit anderen terroristischen Organisationen, die in den Nachbarländern gleiche Ziele verfolgen.
    Mir liegt ein Flugblatt der MIR, Bewegung der Revolutionären Linken — Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland, neueren Datums vor, in dem als oberstes Ziel der MIR die Zerschlagung des — so wörtlich — „bürgerlichen Staatsapparates" durch ihre Mitglieder gefordert wird. Sie werden von mir nicht verlangen, daß ich hier eine Interpretation des Wortes „bürgerlich" im Sprachgebrauch derjenigen versuche, die das so oder so interpretieren möchten.

    (Duve [SPD]: Das werden wir nicht von Ihnen verlangen!)

    Einige der Inhaftierten haben zudem — wie vorgetragen — in Interviews die Beteiligung an ihnen vorgeworfenen Taten zugegeben.



    Bundesminister Dr. Zimmermann
    Auf jeden Fall kann bei dem gegenwärtigen Erkenntnisstand eine Entscheidung nicht getroffen werden.

    (Abg. Dr. Penner [SPD] meldet sich zu einer Zwischenfrage)



Rede von Heinz Westphal
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Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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    Nein, ich möchte keine Fragen beantworten.

    (Duve [SPD]: „Eine Entscheidung nicht getroffen werden", das ist die Interpretation Ihres Antrags!)

    — So ist es. Ich wiederhole den Satz, damit Sie ihn besser verstehen: Bei dem gegenwärtigen Erkenntisstand kann eine Entscheidung nicht getroffen werden. Das ist der Standpunkt der Bundesregierung.

    (Duve [SPD]: Die offizielle Interpretation des CDU-Antrags!)

    Die Berufung auf ein Widerstandsrecht gegen eine Diktatur kann nicht jedes Verbrechen entschuldigen. Wie in den erwähnten Ausschußsitzungen zum Ausdruck gebracht wurde, muß ein Widerstandsrecht immer Ultima ratio sein.

    (Lutz [SPD]: Wie beurteilen Sie das?)

    Dieses Recht kann nicht von denen beansprucht werden, die aus radikalem Protest gegen eine staatliche Ordnung gewalttätig oder mit terroristischen Mitteln vorgehen. Ein willkürlicher Sprengstoffanschlag, bei dem das Leben unschuldiger Menschen aufs Spiel gesetzt wird, ist unter keinen Umständen zu rechtfertigen — unter keinen Umständen!

    (Beifall bei der CDU/CSU — Frau Unruh [GRÜNE]: Und das Geller-Loch? Ist ja unerträglich, dieser Mensch!)

    Zur konkreten Situation der Häftlinge möchte ich folgendes sagen: Es droht zur Zeit keine verfahrensbedingte unmittelbare Gefahr.

    (Duwe [SPD]: Sie sprechen den Afghanen ab zu kämpfen! — Zurufe von der SPD und den GRÜNEN)

    Keines der Verfahren ist rechtskräftig abgeschlossen. Todesurteile sind gegen vier Personen ausgesprochen worden, Rechtsmittel sind aber eingelegt.
    Die Aussage in der jüngsten Resolution des Europäischen Parlaments vom 17. September 1987, der inhaftierte Herrera sei in zweiter Instanz erneut zum Tode verurteilt worden, entspricht nach Auskunft des Auswärtigen Amtes nicht den Tatsachen.

    (Frau Unruh [GRÜNE]: Da ist die Jutta Ditfurth noch besser als Sie! — Heiterkeit bei der SPD und den GRÜNEN)

    Auch die machmal zu hörende Behauptung, zwischen Todesurteil und Vollzug lägen möglicherweise nicht mehr als 48 Stunden, ist nach Mitteilung des Auswärtigen Amtes falsch, da sie die hier in Rede stehenden Verfahren nicht betrifft.
    Mangels eines rechtskräftigen Urteils wären auch die Verfahrensvorschriften für eine Anwendung des
    Dekrets 504 nicht gegeben, wenn es nach chilenischem Recht überhaupt zur Anwendung kommen könnte.
    Für alle Inhaftierten liegen inzwischen Aufnahmezusagen anderer Staaten vor; die Staaten sind genannt worden.
    Zu dem Antrag, die bisher übliche Sicherheitsüberprüfung vor Übernahmeerklärungen abzuschaffen, ist folgendes zu sagen: Nach den Ereignissen in Chile im September 1973 wurde zwischen Bund und Ländern Einvernehmen darüber erzielt, daß chilenischen Staatsangehörigen, die aus politischen Gründen verfolgt und gefährdet waren, die Einreise zu uns ermöglicht werden sollte. Damals beschloß die SPD/FDP-
    geführte Bundesregierung, daß die Einreise und Aufnahme in einem geordneten Verfahren erfolgen solle, daß bei der zu treffenden Auswahl der Flüchtlinge die Belange der Sicherheit gewährleistet werden müßten, daß die Bewerber vor der Sichtvermerkserteilung überprüft werden sollten, im übrigen müßte gegen die Einreise von Kriminellen und politischen Gewalttätern Vorsorge getroffen werden.
    Im Februar 1975 wurden die Aufnahmekriterien nochmals präzisiert und mit den Innenministern der Bundesländer abgestimmt:
    Erstens. Nicht aufgenommen werden sollten grundsätzlich Kriminelle und politische Gewalttäter, Personen, die hinreichend verdächtigt waren, Täter oder sonst Beteiligte eines kriminellen oder politischen Gewaltdelikts zu sein — 1975! — und Personen, die auf Grund ihrer bisherigen Tätigkeit erwarten lassen, daß sie die in der Bundesrepublik geltende Rechtsordnung verletzen werden oder die freiheitlich-demokratische Grundordnung oder die innere Sicherheit gefährden können.
    Zweitens. Falls bei der Sicherheitsprüfung im Einzelfall sicherheitsrelevante Erkenntnisse anfielen, war zusätzlich abzuwägen, inwieweit Sicherheitsbedenken gegenüber humanitären Erwägungen zurückzustehen hätten.
    Meine Damen und Herren, diese Grundsätze gelten auch heute noch. Sie entsprechen im übrigen inhaltlich weitgehend den Qualifikationen, die später das Gesetz zu dem Europäischen Übereinkommen vom 27. Januar 1977 zur Bekämpfung des Terrorismus und das Übereinkommen selbst zur Abgrenzung zwischen Gewalttaten und politischen Straftaten vorgenommen haben. Ich halte es für notwendig und geboten, dieses Verfahren nicht zu ändern.
    Im übrigen sind seit dem Sturz Allendes 1 455 Chilenen im Rahmen der humanitären Aufnahmeaktion in die Bundesrepublik Deutschland gekommen. Meine Amtsvorgänger und ich selbst haben immer wieder Aufnahmegenehmigungen erteilt. Erst im Sommer habe ich zehn Chilenen Einreisegenehmigungen erteilt; sie sind inzwischen hier. Ebenso strikt jedoch haben die Innenminister bei Gewalttätern und Gewaltbefürwortern eine Aufnahme in die Bundesrepublik Deutschland abgelehnt. Es ist meine Pflicht, mich an diese geltenden Grundsätze zu halten. In jedem einzelnen Fall wird eine sorgfältige Prüfung vorgenommen. Soweit aus den Unterlagen feststellbar, ist in der Vergangenheit lediglich bei etwa



    Bundesminister Dr. Zimmermann
    30 Chilenen von den insgesamt 1 455 Chilenen die Aufnahme abgelehnt worden, in 24 Fällen in der Zeit, als die SPD/FDP-Koalition die Regierungsverantwortung hatte.

    (Bohl [CDU/CSU]: Hört! Hört!)

    Zusammenfassend und abschließend stellt der Bundesminister des Innern fest, daß sich das zuletzt 1975 zwischen Bund und Ländern vereinbarte Verfahren bewährt hat und daß kein Grund zu einer Änderung besteht.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Lutz [SPD]: Sind Sie stolz darauf?)